Ständen der Provinz zu erledigen ist. Wenn der Antrag von den Ständen Westfalens gemacht wird und die Bedingungen der Pro⸗ Position erfüllt werden, so wird in Erwägung gezogen werden, ob die Summe sogleich auszuzahlen sei oder nicht. Hierüber, glaube ich, bedarf es keines Beschlusses der Versammlung, sondern es kommt nur darauf an, sich darüber zu erklären, was die Staatsregierung als Proposition vorgelegt hat.
Der *r fe, Wenn über den Antrag des Grafen von Itzenplitz noch Bemerkungen zu machen sind, so wäre es jetzt an der Zeit, weil wir sonst darüber hinwegkommen. .
Eine Stimme (vom Platz:: Ich vermag nicht abzusehen, wie der Vereinigte Landtag darüber berathen kann. *. Es kann also weder jetzt, noch später darüber abgestimmt werden, Se. Durchlaucht schienen aber jetzt abstimmen lassen zu wollen. Dies veranlaßt mich zu meiner Bemerkung. ö. . e
Der Marschall: Eine Abstimmung muß jedenfalls erfolgen, weil der Vorschlag die gesetzliche Unterstützung gefunden. hat, die nothwendig ist, um ihn zur Abstimmung zu bringen. Die Abstim⸗ mung wird erfolgen, wenn wir überhaupt zu der, Abstimmung über den ganzen Gegenstand gekommen sein werden, über welchen aller Wahrscheinlichkeit nach mehrere Fragen zu stellen sein werden.
Abgeordn. von Diebitsch: Ehe wir zu der Vertheilung der Fonds übergehen, halte ich mich an das Wort „Hülfskassen.“ Wann ist wohl mehr die Zeit gewesen, wo das ganze Land der Hülfe be⸗ darf, als in dem gegenwärtigen Augenblicke. Können diese Fonds, welche zu Provinzial⸗Zwecken verwendet werden sollen, im Augen⸗ blicke uicht am besten zur Stillung der Noth des ganzen Landes verwendet werden? Wir haben aus dem Munde des Herrn Kom⸗ missar vernommen, daß bereits Maßregeln getroffen worden sind, um der allgemeinen Noth zu steuern. Sie wird größer, sie wächst mit jedem Augenblicke, je größer aber die Noth, um so größer müssen die Mittel sein, die dazu verwendet werden können, um so kräftiger müssen sie auch dann eintreten. Ich trage daher darauf an, das Gouvernement zu bitten, diese zwei und eine halbe Million Thaler, um sie mit Nutzen zu verwenden, im Augenblick zum Ankauf von Getraide zu verwenden. Es liegt in dem Zwecke derselben, sie im Moment zum Ankauf von Getraide zu verwenden, und es kann jetzt nichts größer und wichtiger sein, als diese Maßregel, um den Zweck zu erreichen.
Landtags-Marschall: Dies wäre allerdings ein Vorschlag, der ein ganz neuer genannt werden müßte, er würde also unter dem Begriff des §. 15 g. fallen. Dort ist gesagt, daß ein solcher Vor⸗ schlag auf dem dort bezeichneten Wege, nämlich schriftlich, erst mitge—⸗ theilt werden muß, damit er Gegenstand der Berathung der Ver⸗ sammlung werden könne, und da dies nicht geschehen ist, so bin ich kaum in dem Falle, durch Abstimmung zu ermitteln, ob er die gesetz⸗ liche Unterstützung von 24 Mitgliedern findet, die ihn dann abstim⸗ mungsfähig machen würde. Er hat sie auch nicht gefunden, und ich bin deshalb der Meinung, daß wir uns wieder zu dem ursprüng— lichen Gegenstande der Berathung wenden.
Abgeordn. von Diebitsch; Es war eine augenblickliche Ein⸗ gebung meines Gefühls. Die Geschäftsordnung ist allerdings früher 8. worden, als der Nothstand des Landes so grell hervortrat, wie jetzt.
Landtags-Marschall;: Ich will hinzusetzen, daß ich gewiß nicht den sehr ehrenwerthen Grund verkenne, welcher die Worte diktirt hat, die wir so eben vernommen haben.
Staats⸗Minister von Düesberg: Der Antrag würde eigent⸗ lich dahin gehen, die Summe, welche ir die Hülfskassen bestimmt ist, die aber zum Theil aus nicht gleich realisirbaren Papieren und an— derentheils aus Staatspapieren besteht, zurückzuziehen und zur Ab— hülfe des gegenwärtigen Nothstandes zu verwenden. Wenn die Sache in der Weise stände, daß es absolut nothwendig wäre, um dem Noth ande abzuhelfen, die jetzt den Hülfs assen zugedachte Summe zu jenem Zwecke zu verwenden, so würde dieses von der Staats-Regie⸗ rung selbst angeregt worden sein. So liegt die Sache nicht. Was geschehen kann, um dem Nothstande abzuhelfen, wird geschehen, und es sind dazu die kräftigsten Mittel angewendet worden, und bedarf es dazu der Zurüchziehung der Wohlthat nicht, welche durch die Ueber— weisung der Mittel zur Gründung von Hülfsmitteln den Provinzen
zugewandt werden sollen. Ich glaube, daß nach dieser Erklärung der Herr Antragsteller wohl von selbst seinen Antrag zurücknehmen wird.
Der Marschall: Es fragt sich überhaupt, ob Jemand über den Gegenstand, über welchen wir die Berichterstattung vernommen haben, eine weitere Bemerkung zu machen hat.
Abgeordn. Camphausen: Durchlauchtigster Herr Marschall. Der Ausschuß hat in seinem Berichte die Ansicht ausgesprochen, daß wir die Königliche Botschaft, betreffend die Errichtung der Pro vinzial-Hülfskassen, in jeder Kurie eine Abtheilung zu ernennen sei, und nur aus dem Stillschweigen der Stände und des Königlichen Herrn Kommissar hat der Ausschuß die Zulässigkeit erkannt, diesen Gegenstand vor der Vereinigten Versammlung zu behandeln. Ich wünsche nicht, daß durch das Stillschweigen der Ver⸗ ammlung über diese Ansicht ein ähnlicher Schluß erfolge.
s handelt sich bei gegenwärtiger Proposition um die Verwen⸗ dung eines Kapitals von zwei und einer halben Million Thalern, und es könnte, indem diese Verwendung entweder auf die Erhöhung der Steuern oder auf den Abschluß einer Anleihe Einfluß haben könnte, die Behauptung aufgestellt werden, daß sie zu der Cognition der Ver⸗ einigten Versammlung gehöre. Jedenfalls scheint sie mir in dem Augenblicke dahin zu rr, wo auf der einen Seite eine König⸗ liche Proposition, welche die Aufnahme einer Anleihe bedingt, und auf der anderen Seite eine Königliche Botschaft, welche die Verwen⸗ dung eines Kapitals bedingt, vorliegen. Ich würde also der An⸗
cht, daß diese Königliche Botschaft unrichtig der Verhandlung der ereinigten Kurien untergelegt, worden sei, nicht beitreten können. Zur Sache könnte die Vertheilung angesammelker Steuern — denn ein Kapital, welches im Besitze des Staats sich befindet, auf welche Weise es auch entstanden sei, stellt angesammelte Steuern dar — diese Steuern, sage ich, wieder zu anderer Verwendung an die Pro- vinzen zu verweisen, könnte , Es handelt sich je⸗ doch in diesem Falle von einer Angelegenheit, wo der Staat die Uebernahme einer Verpflichtung nicht abweisen kann und hinsichtlich deren es ziemlich gleich steht, ob er diese Verpflichtung in der Ge⸗ stalt eines jährlichen Julie fes oder in der Gestalt eines Kapital⸗ uschusses leistet. Das Letztere ist selbst im , Falle er⸗ orderlich, weil der Kredit, dessen die Sparkassen bedürfen, auch den Rückhalt eines erheblichen Kapitals 6 hat. Es ist in der mi⸗ nisterjellen Denkschrift über diesen 266 and auf den Antrag Be⸗ zu ., worden, den die rheini chen d estellt haben, in Beziehung auf die Grundsätze von den Sparkassen. wünsche, daraus Veranlassung zu nehmen, auch einss der Mo⸗ tioe hervorzuheben, von welchen damals die rheinischen Stände ge⸗ rlaubniß, den , i. Passus aus dem
leitet worden sind, und bitte um ; s hat darin geheißen:
Berichte der Versammlung vortragen zu dürfen. : Die Sparkassen sind ein neu geschaffenes, höchst konservatives Element im Staatsleben, indem und insofern 6 die Regierung zur Schuldne⸗ rin der arbeitenden und dienenden Volksklassen machen; indem sie das nteresse der arbeitenden und dienenden Klassen mit dem Interesse der egierüng aufs innigste verflechten; indem sie denjenigen Theil der
*
rovinzial⸗Stände zuletzt
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Bevölkerung, in welchem ein preußischer Staatsmann in trauriger Verirrung nur Durchreisende erblicken wollte, unmittelbar für die Stabilitat der Regierung, für den ruhigen Flor des Landes interessi— ren. Es erwächst fürwahr der Regierung eine ganz andere Kraft aus zehntausend strebsamen Arbeitern, deren Jeder ihr unmittelbar hun⸗ dert Thaler anvertraut hat, als aus zehn Grund-Eigenthümern oder Kapitalisten, deren Jeder ein Vermögen von 100,990 Thalern besitzt. Umgekehrt gewinnen aber auch die arbeitenden J. wenn ihre Ersparnisse e anlaufen, wenn ein großer Betrag schwebender und auffündbarer Staatsschuld in ihren Händen ruht, einen Einfluß auf die Politik der Regierung, die alsdann auf die Erhaltung des Ver- trauens der Arbeiter dieselbe Rücksicht nehmen muß, die gegenwärtig den großen Handelsbörsen, Kapitalisten und FJinanzmännern nicht im- mer versagt werden kann. Wären in allen größeren Staaten die Ersparnisse der Arbeiter den Händen der Regierung anvertraut und zu einer bedeutenden, aufkündbaren Staatsschuld angewachsen, so würde man die Sparkassen als eines der kräftigsten Mittel zur Erhaltung des europäischen Friedens anzusehen haben. ö
Wenn die Regierung, wie wir aus der Denkschrift ersehen, den Antrag der rheinischen Stände nicht unberücksichtigt gelassen hat, so drücke ich das Bedauern aus, daß ihre Erwägung nicht dahin ge⸗ führt hat, diese Angelegenheit als eine Angelegenheit des ganzen Staates zu behandeln und als eine solche, welche die Sparer im Lande zugleich zu Gläubigern der Regierung gemacht haben würde. Ich beklage dies um so mehr, als in dem Entwickelungsgange, den unser Staat gerade gegenwärtig eingeschlagen hat, es nützlich für die Regierung wäre, wenn sie auf gerechte Weise, auf gesetzliche Weise einen Stützpunkt mehr in der Nation zu erwerben suchte. Ich setze jedoch voraus, daß diese Betrachtungen nicht unerwogen geblie⸗ ben sind, und nehme daraus keinen Anlaß, mich gegen den Vorschlag, der uns vorliegt, zu erklären. Nach meiner Ansicht wäre es auch aus anderen Gründen wünschenswerth gewesen, daß dem Institute eine mehr zeitgemäße Gestaltung hätte gegeben werden können. Ich glaube, daß es nicht zweckmäßig ist, in unserem Lande die Gelegen⸗ heiten zu vermehren, wo jeder Provinz etwas Besonderes zugetheilt wird. Ich glaube auch, daß es nicht nützlich ist, den Provinzial⸗ Ständen den Charakter einer verwaltenden Corporation noch mehr zuzutheilen, als es gegenwärtig schon geschehen ist. In Beziehung auf diesen Punkt habe ich — und das ist der Schluß meines Vor⸗ trags — der hohen Versammlung die Abänderung zu empfehlen, daß Nr. 3 der Konklusion, wozu die ministerielle Denkschrift gelangt, „näm— lich über das letzte 74stel des Ueberschusses würden die Stände zu öffentlichen Zwecken frei verfügen können“, von der hohen Versamm— lung gestrichen und daß den Provinzial- Ständen in keiner Weise überlassen werde, zu fremden Zwecken, wenn es auch provinzielle sind, die Ueberschüsse zu verwenden, die aus dieser Einrichtung hervorgehen werden, indem ich aus nahe liegenden Gründen für ungeeignet halte, daß es den Provinzial-Ständen überlassen werde, über solche kleine Begünstigungen und Bevortheilungen zu berathen und zu beschließen. Mein Antrag würde daher dahin gehen, daß der Zusatz zu den Be— schlüssen, welche die Abtheilung vorgeschlagen hat, gemacht werde, „wobei jedoch die Versammlung den Wunsch ausdrückt, daß durch die Art der Verwendung der Ueberschüsse die unter 3 der Denkschrift bevorwortete Verfügung durch die Stände zu öffentlichen Zwecken ausgeschlossen werde.“
Landtags-Marschall: Ich frage: ob der Vorschlag die nöthige Unterstützung findet, um ihn zur Abstimmung zu bringen?
(Hinreichend unterstützt.)
Abgeordn. von Vincke: Ich kann mich den Ansichten des ver— ehrten Reduers, welcher zuletzt gesprochen hat, durchaus nicht anschlie⸗ ßen. Ich halte im Gegentheil für wünschenswerth, daß den Pro⸗ vinzialständen vielfache Gelegenheit gegeben werde, viel in den Pro— vinzen zu verwalten, und ich bedaure nur, daß der geehrte Redner die Gründe schuldig geblieben ist, die ihn zu einer anderen Meinung veranlaßten; denn in unserer Provinz wenigstens hat sich die Nütz⸗ lichkeit der Verwaltung der Provinzialstände bewährt. Wir haben eine Irren-Anstalt, Armen-Anstalten, eine Anstalt für unheilbare Kranke, und in allen Zweigen der Provinzial-Verwaltung ist bei uns die Einwirkung der Provinzialstände sehr nützlich gewesen, wie auch die Provinzial-Hülfs-Kasse bezeugt, die ein Provinzial⸗Institut geblie⸗ ben ist, nur daß sie unter Kuratel des Ober-Präsidiums steht. Es werden die Provinzialstände auch deshalb, weil sie mit den lokalen Interessen und den Eigenthümlichkeiten der Provinz vertraut sind, weil un⸗ ter ihnen Männer sich befinden, die, mit den Verhältnissen der Provinz ver traut, am besten in der Lage sind, über die einzelnen Landestheile Auskunft zu geben, vorzugsweise geeignet sein, die Provinz zu verwalten, und es ist der Grund mir nicht klar geworden, warum man der Büreaukratie den Vorzug vor der Verwaltung durch die Provinzialstände geben will. Es führt mich dies auf einen Vorwurf, den der vorige, Redner zur Sprache gebracht hat. Ich habe zu bedauern, daß ich mich diesem Vorwurfe anzuschließen habe, welcher dahin gegangen ist, daß in Bezug auf, die, Vertheilung der Fonds auf die einzelnen Provinzen uns keine näheren Details geliefert worden, sind. Es ist nur gesagt worden, daß die Vertheilung nach dem Flächen⸗ inhalte, nach der Einwohnerzahl und nach der Steuerhöhe geschehen solle. Es hat aber der vorige Redner bereits gesagt, daß diese Fonds nur angesammelte Steuern sind, und also als Ueberschuß aus den eingesammelten Steuern zu betrachten sind. Aus der Natur eines jeden Sozietäts⸗-Verhältnisses im Allgemeinen geht aber schon hervor, daß die Vertheilung eines solchen Ueberschusses nur nach dem Maß⸗ stabe zu geschehen habe, wie die Fonds selbst zusammengekommen sind. Dieser Maßstab wäre also der der Steuern. Dieser Maßstab kann aber nur von den direkten Steuern hergenommen werden, weil die indirekten Steuern sich nicht ermitteln lassen, und da auch die direk⸗ ten Steuern sich auf die Kräfte der Einzelnen basiren müssen, also die höhere Besteuerung einer Provinz wieder durch den Wohlstand der Einzelnen in der Provinz bedingt wird, so ist es natürlich, daß in derselben Weise, wie der Fonds gesammelt worden ist, auch seine Ver theilung zu erfolgen habe, und da dem Gouvernement unzweifelhaft diese Art der Ansammlung bekannt sein wird, so möchte ich mir den Antrag erlauben, daß nach diesem Verhältniß die Vertheilung gemacht werde. Ob Westfalen oder eine andere Provinz dabei im Vortheil ist, das maße ich mir nicht an, zu beurtheilen, da die Momente der Berechnung uns hier nicht vorliegen und jeder andere Moment, Hie ich ihn naturgemäß wünsche, uns ebenfalls nicht bekannt ist. Da aber das Verhältniß der Gerechtigkeit allein dasjenige sein kann, was 9 bei Vertheilung der öffentlichen Gelder leiten kann, so möcht. ich darauf antragen, daß die Krone gebeten werde, die Vertheilung der Gelder nach dem angedeuteten Maßstabe geschehen zu lassen. Das würde im Wesentlichen meine Ansicht sein. Der Redner ist aber auf einen Gegenstand gekommen, der mit meiner Ansicht nicht übereinstimmt, nämlich 4 . die Bestände, der Sparkassen einzuzie⸗ heu, sie mit 4 Prozent zu verzinsen und die Sparer zu Gläubigern des Staates zu machen. So scheinbar auch die von ihm angeführ⸗ ten Gründe sich darstellen, fo möchte ich mich doch dem Antrage ent⸗ ei opponiren und kann nur meine Freude darüber aussprechen,
aß das Gouvernement auf diesen Antrag nicht eingegangen ist. Es scheinen ihm wesentliche Rücksichten, namentlich ständische Interessen, entgegenzustehen. Auch ist durch das Patent vom 3. Februar d; J. den Ständen das Recht verliehen, in Friedenszeiten zu einer Anleihe
ihre Zustimmung zu geben. Eine solche Einziehung der Sparkassen⸗ Bestände und ihre Verzinsung zu 4 Prozent kann ich nur als eine Anleihe ansehen, und ich glaube im Interesse der Vereinigten Stände zu sprechen, wenn ich das Recht der Stände gegen solche exorbitante Anforderungen verwahre.
Landtags-Marschall: Ich bin doch der Meinung, daß es uns zu weit führen würde, wenn wir uns auf die Frage einlassen wollten, ob die Versammlung anerkenne und für rathsam und wün⸗ schenswerth halte, daß die Provinzial⸗Landtage verwaltende Körper⸗ schaften, wie sie es bisher gewesen, bleiben und in weiterem, in aus— gedehnterem Maße werden sollen, oder ob die Versammlung das nicht für wünschenswerth erachte. Ich wäre der Meinung, daß der Ab— geordnete, welcher vor dem letzten Redner gesprochen hat, dem⸗ . die Gründe schuldig bliebe, nach welchen er der Mei- nung ist, daß sich die Provinzial Landtage nicht dazu eignen, eine Meinung, welche auch die meinige ist, so wenig ich auch gesonnen bin, die Gründe zu entwickeln, auf welchen diese Ansicht beruht. Es ist daher jetzt zu ermitteln, ob 24 Mitglieder aufstehen, um den Vor— schlag, den der letzte geehrte Redner gemacht hat, zu unterstützen, daß die Vertheilung blos nach dem Verhältniß der direkten Steuer und nach keiner anderen Berechnung vorgenommen werde.
(Es erhebt sich die genügende Anzahl von Mitgliedern zur Un— terstützung.)
Finanz⸗Minister von Düesberg: Die Frage zu entscheiden, nach welchem Maßstabe die 2, 500, 000 Rthlr. zu vertheilen sind, ist eine Prärogative der Krone. In dem ständischen Gesetze ist aus—⸗ drücklich festgesetzt worden, daß die Art und Weise, wie Se. Maje stät der König die Fonds zum Vortheile des Landes verwenden wolle, lediglich ein Vorrecht der Krone sei. Von diesem Rechte ist auch hier Gebrauch gemacht worden, indem des Königs Majestät zu bestimmen geruht haben, in welcher Weise diese 2,506,000 Nthlr. zu vertheilen sind. Es ist auch im Allgemeinen in der Denkschrift angegeben wor⸗ den, welche Gesichtspunkte dabei leitend gewesen sind; allein es kann nicht zugestanden werden, daß es ein Gegenstand der Erörterung hier sein könne, über den Maßstab, nach welchem die Vertheilung gehen solle, Beschluß zu fassen. Diese ist unter Berücksichtigung aller ob⸗ waltenden Momente festgesetzt worden. Es handelt sich hierbei um eine Gnadenbewilligung Sr. Majestät des Königs zum Besten aller Provinzen, welche einer Diskussion und Beschlußfassung hinsichtlich der Art und Weise der Vertheilung nicht unterliegen kann.
Abgeordn. von Vincke: Ich bitte, vom Platze aus eine Be⸗ richtigung zu dem machen zu dürfen, was ich gesagt habe. Der Herr Landtags-Kommissar hat mich mißverstanden, wenn er aus mei— ner Rede folgern will, daß meine Ansicht dahin gegangen sei, iber die Gnadenbewilligung der Krone einen Beschluß zu sassen. Vas würde nach dem dermaligen Stande der Gesetzgebung eine Präroga tive der Krone betreffen. Ich habe aber ausdrücklich mich der Worte bedient: daß die Krone gebeten werde, die Vertheilung so vorzuneh⸗ men. Da das Petitionsrecht uns unbeschränkt zusteht, da eine Pro⸗ position uns hier vorliegt und da die Abtheilung gesagt hat, daß die Vertheilung so geschehen solle, wie von der Krone , ,, den ist, so muß auch jedem Mitgliede der Versammlung ,,,, zustehen, einen Vorschlag der Art zu machen. Er ist auch ö worden, und von der Prärogative der Krone kann nicht das ; eech eines Mitgliedes der Versammlung, das ihm zusteht, unterdrückt zerden. were, ngen von Düesberg:; Ich mag den Antrag ö dings nicht richtig verstanden haben. Wenn der Antrag 6 . geht, daß seitens der Versammlung die Krone gebeten werden soll, . anderen Maßstab eintreten zu lassen, so ist das ein Hegenstand der Petition, die nicht zu beschränken ist, und ist sonach , die, ob eine solche Petition beschlossen und du die Krone gebracht, nicht aber, ob ein Beschluß über die Art und
elb zt werden soll. . . , Ha n sem ann: Das verehrliche Mitglied von Westfalen hat durch seine Replik e, , . Klare, ge
stellt, was ich mir schon vorgenommen , ,. Dehn n öniglichen Kommissar hinsichtlich der gemachten Bemerkungen ebenfalls zu er
wiedern. Ich gehe also auf diesen Gegenstand nicht ein und be⸗ merke, daß nach meiner Meinung die Vertheilung pure, wie sie ge⸗ macht worden ist, mit Dank anzunehmen sei. Wenn wir über den Modus dieser Vertheilung uns hier in Dis kussion einlassen, so möch⸗ ten Gründe mancherlei Art geltend gemacht, werden, die denen wie
der entgegenstehen, die das verehrte Mitglied von Westfalen ausge⸗ sprochen hat. In der Abtheilung ist der Gegenstand der Verthei
lung ebenfalls zur Sprache gekomłmmen, und man ist einhellig der Meinung gewesen, daß für einen oder den anderen Modus sich Man— ches anflihren ließe, daß aber unter den obwaltenden Umständen, daß Se. Majestät der König dieses Geld als Gnadengeschenk bewillige, es um so zweckmäßiger sei, dasselbe in der Vertheilung dankbar zu acceptiren, wie sie gemacht worden ist, weil, wie gesagt, eine Dis
kussion über einen anderen Modus kaum ein Ende finden würde.
Abgeordn. Gier: Nach den Anträgen, die ich gehört habe, be—⸗ merke ich voraus, daß nach meiner Ansicht der Vereinigte Landtag sich nicht aussondern kann in einen Provinzigl-Landtag, oder daß keine einzelne Provinz provinziallandständische Beschlüsse und Verhandlun⸗ gen hier pflegen kann, wenn. nicht durch eine besondere Königliche Au⸗ forisation dazu Befugniß gegeben wird. Der 8. 17. des Stä nde⸗Patents hat ganz andere Fälle vor Augen, wenn auf dem Vereinigten Landtage eine Sonderung eintreten soll bei Verletzung gegenseitiger Interessen. Dann bemerke ich noch, daß mir der Vorschlag, ein Viertheil zu öffentlichen Zwecken innerhalb der Provinzen verwenden zu dürfen, vorzugsweise gefallen hat. Ich gehe aber zur Hauptsache über und, sinde die Königliche Botschaft, lautend auf Errichtung von Provin— zial⸗Hülfskassen und Ueberweisung, so wie desfallsige Vertheilung eines Fonds von 2,500,000 Rthlt. Der Ausschuß hat sich für die Errichtung erklärt und ist mit der Art der Vertheilung einverstanden. Ich bin der unvorgreiflichen Meinung, daß es sich hier nur um die zwei, Punkte handelt, ob etwas Wesentliches gegen Hülfskassen bei⸗ zubringen ist, so wie gegen die Vertheilung. Wenn diese Punkte er⸗ ledigt sind, ist kein weiterer Ausschuß, nothwendig, und diese Angele= genheit kann sofort an die Provinzial, Landtage übergehen, um so mehr, als ausdrücklich bemerkt worden ist, daß die Provinzial-Land— tage die älteren Fonds, welche sie besitzen, mit dem neuen Gnaden— Geschenke verschmelzen können, und als es den Provinzial-Landtagen gestattet ist, auch Unterabtheilungen vorzunehmen, nach den kommu⸗ nalständischen Verbänden. Dies sind zwei wichtige Momente in den betreffenden Provinzen. Eine weitere Berathung hier auf dem Ver— einigten Landtage erscheint mir ganz überflüssig und zeitraubend, zu⸗ mal wir Vorbilder vor uns haben. Wir haben das Vorbild der west⸗ fälischen Provinzialkasse und der Prämien⸗Spar⸗Anstalt zu Aachen; andere Erfahrungen und der große Umfang, der in dem westfälischen In⸗ stitut enthalten ist, geben so viele Normen, daß nach meiner Ansicht, wenn die zwei Hauptpunkte erörtert sind, ob die Provinzial-Hülfs⸗ Kassen anzunehmen seien, und wenn etwas Wesentliches dagegen nicht
u erinnern ist, die Sache . die Provinzial⸗Landtage a dem ho⸗ h ergeben werden kann.
Weise der Vertheilung
en Staats⸗Ministerium ü Der Marschall:
Wünschen Sie dies als einen Antrag be—⸗ handelt zu sehen, so daß ich die Abstimmung darauf richte?
Abgeordn, Gier; Ich hitte den Herrn Landtags-Marschall,
die Versammlung zu fragen, ob sie die Niedersetzung eines solchen weiteren Ausschusses nach gegenwärtiger einmaliger Berathung noch ferner für nothwendig hält.
Der Marschall: Es fragt sich, ob dies seitens der Ver⸗ sammlung die gesetzliche Unterstützung sindet? (Geschieht hinreichend.)
Abgeordn. Graf von Schwerin: Wenn ich dem Gange der Diskussion richtig gefolgt bin, so scheint es, wir befinden uns jetzt an dem zweiten der Vorschläge, welche die Kommission gemacht hat, und
ch darf daber wohl voraussetzen, daß der erste als angenommen zu betrachten ist . . ..
Der Marschall: mung sein.
Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich wollte mir zu bemerken errlauben, daß ich in Bezug auf den zweilen Punkt derjenigen Mei nung entgegentreten muß, wonach Se. Majestät der König gebeten werden soll, die Verhältnisse der Besteuerung zum Maßstabe der Vertheilung zu machen, sondern ich trete der Meinung bei, daß es lediglich bei dem verbleiben möge, was in Rücksicht auf Seelenzahl und Flächen⸗Inhalt von Seiten der Krone angeordnet worden ist, und daß in dieser Beziehung keine Bitte auszusprechen, sondern das Geschenk dankbar zu acceptiren sei. Und zwar trete ich entgegen, weil der direkte Besteuerungs-Maßstab eben so wenig durchgreifend ist, als er die Verhältnisse richtig trifft, und weil demnach andere Momente hinzugezogen werden müssen, die von demselben Einfluß sein möchten, als die Vertheilung nach direkten Steuern. Ich bin der Meinung, daß es einfach bei dem Vorschlage verbleiben möge. Was den letzten Antrag betrifft, so scheint er mir kein besonderer Antrag zu sein, sondern lediglich eine Verwerfung des Antrages, den die Kommission gestellt hat. Wenn ich richtig verstanden habe, so wünscht der Abgeordnete Gier, daß die Kommission nicht ernannt werde; es ist dies lediglich Verneinung des Kommissions⸗Vorschlages und kein besonderer Antrag, welcher zur Abstimmung kommen müßte. Ich würde der Meinung sein, daß hierüber eine besondere Berathung nicht eintrete.
Landtags-Maxschall: Es ist dies auch nicht einer besonde— ren Berathung ausgesetzt worden.
Abgeordn. von Auerswald: zur Abstimmung kommt?
Landtags-Marschall: Ja.
Abgeordn. von Auerswald: Dann muß ich um das Wort bitten. Der geehrte Abgeordnete aus Westfalen hat, wenn ich ihn recht verstanden habe, seinen Antrag unter der Voraussetzung gestellt, daß, wenn die Vertheilung nach den direkten Steuern überhaupt er⸗ folgen solle, diese auf Gerechtigkeit und Billigkeit beruhe. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß die direkte Steuer weder auf dem Prinzip der Gerechtigkeit noch Billigkeit beruht. Ohne mich auf Prinzipien einzulassen, nach welchen gefagt wurde, die Vertheilung müsse nach den Steuern geschehen, bemerke ich nur, daß diese Auoͤführung ge ändert werden müßte, denn wenn der Maßstab der Steuern im All— gemeinen der gerechte wäre, so würden die Verhältnisse total geän— dert bei einer Trennung der direkten Steuern von den indirekten. Es ist auch dafür von dem geehrten Abgeordneten kein anderer Grund angeführt worden, als daß die indirekte Steuer nicht zu er— mitteln wäre zu einem solchen Behufe; d. h. mit anderen Worten: es ist nicht möglich, nach den Steuern einen Maßstab anzunehmen, und weil dies nicht möglich ist, so muß man einen andern Maßstab anlegen. Ein ausgleichender, der Billigkeit entsprechender Maßstab ist derjenige, welchen die Krone vorgeschlagen hat. Ich muß also dem Antrage des geehrten Abgeordneten widersprechen.
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich bitte um's Wort zur Be⸗ richtigung. Es ist übersehen worden, daß zwei Momente angeführt worden sind. Einmal die Unmöglichkeit und zweitens das Prinzip, daß die direkten Steuern, wenn sie richtig vertheilt sind — wie man voraussetzen muß — nach den Steuerkräften vertheilt sind, und daß sich danach auch die indirekten Steuern vertheilen, denn wer viel hat, konsumirt viel. Das Prinzip ist ganz einfach, das Verhältniß der direkten Steuern ist der beste Maßstab.
Abgeordn. von Auerswald: Ich kann nur anerkennen, daß das indirekte Steuer-Prinzip dem direkten folgt.
Abgeordn. von Byla: Ich kann mich im Allgemeinen nur mit dem Gutachten der Abtheilung einverstanden erklären; aber ich glaube, ein Hauptpunkt, der hier zu berücksichtigen, und der von dem Abge⸗ ordneten aus der Provinz Schlesien zur Sprache gebracht worden ist, ist die Beschleunigung dieses segensreichen Instituts, daß es so schleu⸗ nig als möglich ins Leben gerufen wird. Dies, glaube ich, ist ein Hauptpunkt, den wir vor Allem berücksichtigen müssen. Meine Her⸗ ren, ich bin der Meinung, wir müssen so schleunig als möglich dies Institut ins Leben rufen! — Es ist beantragt worden, daß der Aus⸗ schuß nicht gewählt werden möge. Ich kann dem durchgehends bei⸗ pflichten, und ich bin der Meinung, daß seitens des Gouvernements diese Sache so schnell als möglich beseitigt werden kann. Nament— lich wird der Antrag wegfallen, daß diese Summe von zwei und ei⸗ ner halben Million zur Linderung des gegenwärtigen Nothstandes ge⸗ stellt würde; der Ausschuß würde wohl einigermaßen sein Gutachten darüber abgeben können; ich bezweifle, wenn nur Ein Mitglied ge— wählt wird, dieses Mitglied alle lokalen Verhältnisse nicht wird genau berücksichtigen können; es ist kaum möglich auf Provinzial-Landtagen und noch viel weniger, wenn nur vier Mitglieder aus einer Provinz vorhanden sind. Deshalb bitte ich, daß dieser Ausschuß nicht ins Leben trete.
Landtags-⸗Marsthall; Dies wird sich bei der Abstimmung über den Antrag des Ausschusses ergeben. — Wenn keine Bemerkung weiter erfolgt, so werden wir zur Abstimmung vorschreiten können.
Abgeyrdn. Graf von Merveldt: Durchlauchtigster Landtags- Marschall! Ich habe mir nur die kurze Bemerkung erlauben wollen, daß, wie ich gehört habe, der Referent des Ausschusses gesagt hat, die Frage, ob die Vertheilung dessenigen, was des Königs Majestät der Provinzial Hülfskasse berwiesen hat, nach dem Fuße der Be— steuerung erfolgen solle, eine zu lange Diskussion veranlassen würde. Mir scheint hier der Zweck der zu sein, die Wünsche der Versamm— lung und die Wünsche, die wir als Wünsche unserer Kommittenten ansehen, zur Sprache zu bringen. Ich bin überzeugt, es wird der allgemeine Wunsch in der Provinz Westfalen sein, daß die Ver— theilung des Allerhöchsten Gnadengeschenks nach dem Fuße der Be— . erfolgen möge. Aus diesem Grunde muß ich mich dem Intrage des Redners aus Westphalen ebenfalls anschließen.
Der Marschall: Es ist also eine Unterstützung des vernom— menen Amendements. Wenn keine weiteren Bemerkungen erfolgen, so werden wir zur Abstimmung kommen können, und zwar in der Art, 2 die erste Frage . wird, auf den ersten Vorschlag des Alus schů esg welcher sich überhaupt auf die höchst dankbare Annahme der Propositien Sr. Majestlt des Königs bezieht. Ich werde die Abstimmung in der Art bewirken, daß ich die' Mitglieder, welche die Frage verneinen wollen, ersucht, das durch Aufstehen zu erkennen zu geben. Blos für die Verneinung würde der Regel nach das eien 36 i ,. igen n werden.
eordn. ewes (vom Platze): i irmati Frage kann nicht durch die eg . eee, gestellte
Der Marschall: So meine ich es nicht, es ist' ni worden, daß die Afrmat er Here , e nicht, ee its nicht gesagt , urch die Negation ausgedrückt wenden
Dieser wird Gegenstand späterer Abstim⸗
Es fragt sich, ob der Antrag
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sollte. Das konnte ich nicht gesagt haben, sondem ich hatte gesagt, daß das Bejahen einer Frage durch Sitzenbleiben ausgedrückt werden möge. Dies hat den großen Vortheil, daß bei der Berathung eines , wo ssehr viele Fälle vorkommen, in welchen die höchste Wahrscheinlichkeit vorhanden ist, daß viele Fragen bejahend beantwortet werden, sich dies am leichtesten für die Versammlung und am übersichtlichsten für den Landtags-Marschall ausführen läßt, wenn die Bejahung durch das in Ruhe Beharren, durch Sitzenbleiben, ausgedrückt wird.
Abgeordn. Moewes (vom Platz): Es wird keinem Bedenken unterliegen, daß die ganze Versammlung geneigt ist, Sr. Majestät ihren Dank auszusprechen.
Der Marsch all: Die Einstimmigkeit dieses Dankes wird sich auf dem von mir vorgeschlagenen Wege vollständig ermitteln lassen. Dazu ist erforderlich, daß sämmtliche Mitglieder vorher ihre Plätze einnehmen.
Abgeordn. Graf v. Gneisenau: Ich erlaube mir die gehor⸗ samste Bitte, daß ein Secretair vorher die Frage verlese, wie sie gestellt werden soll.
Dies geschieht. Man verlangt deutlichere Verlesung.)
Landtags-Marschall: Es handelt sich um nichts Anderes, als darum, Sr, Majestät im Allgemeinen den Dank der Versammlung darzubringen für die beschlossene Verwendung von zwei und einer halben Million Rthlrn. zu dem angegebenen Zwecke. Diejenigen, welche diesen Dank nicht darbringen wollen, würden dies durch Auf— stehen zu erkennen geben.
Die Versammlung hat einstimmig beschlossen, Sr. Majestät dem Könige ihren Dank darzubringen.
Einige Stimmen: Wir haben die Frage gar nicht verstanden.
Landtags-Marschall: Der Secretair hat die Frage verlesen, darauf habe ich dieselbe wiederholt und so deutlich als möglich gesagt, daß sie auf den Sr. Majestät darzubringe nden Dank gestellt werden würde. Diese Frage nun ist einstimmig bejaht worden. Die Erinnerung, baß sie von Einzelnen nicht verstanden worden sei, kann nicht mehr angenommen werden. Die zweite Frage wird sich zuerst beziehen, auf den Antrag des Abgeordneten von Vincke, welcher den zweiten Vorschlag des Ausschusses betrifft. Der Ausschuß hatte vorgeschlagen: der Vertheilung auf die Provinzen, wie sie die Denkschrift annimmt, vollkommen beizutreten. Der Abgeordnete von Vincke hat das Amendement gemacht, daß die Vertheilung nach der direkten Steuer geordnet werde. Der Ab— geordnete von Vincke hat also den Vorschlag gemacht, daß des Königs Majestät gebeten werden möge, daß die Vertheilung unter alle Provinzen nach einem anderen Maßstabe gemacht werde, als nach demjenigen, welchen der Bericht der Abtheilung im Einverständ— niß mit der Denkschrift annimmt. Obgleich es wohl thunlich gewe— sen wäre, diesen Vorschlag nach den Bestimmungen des §. 15 g. zu behandeln, so sehe ich kein Bedenken, welches uns verhindein könnte, darüber abzustimmen, wenn kein Widerspruch von irgend einer Seite erhoben wird. . ö
Abgeordn. Lindner: delt sich ...
Landtags-Maxschall: Ich würde es für ungünstig halten, wenn wir jetzt, wo wir bei der Abstimmung sind, auf die Diskussion zurückkämen. Ich hatte absichtlich die Diskussion nicht für geschlos⸗ sen erklärt, kann daher nichts Anderes sagen, als daß ich das Zu⸗ rückkommen auf den Gegenstand für ungünstig halten würde.
(Der Abgeordnete verzichtet auf das Wort.) ;
Abgeordn. Graf von Bismark-⸗Bohlen om Platz): Wenn der Vorschlag des Abgeordneten aus Westfalen zuerst zur Abstim— mung kommt, so kann er doch durch einfache Maxorität nicht für an— genommen zu betrachten sein?
Ich erlaube mir zu bemerken, es han—
Der Marsch all So sehe ich es nicht an. Es ist ein Vor—
schlag gemacht bei Berathung einer Proposition, mag sie nun ein Gesetz⸗- Entwurf oder eine Denkschrift sein, und nach dem Gesetz wird Alles, was Gegenstand der Abstimmung ist, in einem solchen Falle mit einfacher Majorität angenommen oder abgelehnt. —
. Eine Stimme (vom Platz. Nach der Erklärung des Herrn Kommissars glaube ich, daß der Antrag, wenn er in Form einer Petition gestellt wird, nur nach dem Verhältnisse einer Petition be⸗ handelt werden kann.
Landtags-Marschall: Es handelt sich nur darum, ob der Bestimmung des S. 15 g. von dem Vorsitzenden entsprochen worden ist, oder nicht. Hat der Vorsitzende es angemessen gehalten, den Gegenstand zur Berathung und Abstimmung zu bringen, so kann kein Zweifel sein, daß bei einer Königlichen Proposition die einfache Majorität hinreicht. Hat er sich veranlaßt gesehen, etwas nach §. 15 g. zurückzuweisen, so wird es nicht zur Abstimmung kommen. Kommt es aber zur Abstimmung, so kann es nur nach diesem Grund⸗ satz beurtheilt werden.
Abgeordn. von Brünneck: Ich habe vorausgesetzt, daß zunächst darüber abgestimmt werde, ob man den Vorschlag der Abtheilung annehme. Wenn aber nun von einer anderen Seite ein entgegenge⸗ setzter Vorschlag eingebracht wird, so scheint dieser mir einer näheren Erwägung und einer weiteren Debatte zu bedürfen.
Der Marschall: Es ist über den Vorschlag berathen.
Abgeordn. von Brünneck: Wir haben vorausgesetzt, daß der Vorschlag der Abtheilung zur Abstimmung komme.
Der Marschall: Ich bin immer unter der Berücksichtigung bei der Abstimmung verfahren, daß zuerst über das Mindere, dann über das Mehr abgestimmt werde. Hiernach wird sich immer ergeben, daß oft der Antrag des Ausschusses und oft in anderen Fällen wieder das Amendement zuerst zur Abstimmung kommt. Ich habe in dem vorliegenden Falle nichts dagegen zu erinnern, daß zunächst der An⸗ trag des Ausschusses zur Abstimmung komme.
Abgeordn. von Vincke: Ich glaube bei einer früheren Be— rathung verstanden zu haben, daß die Regel für die parlamentarische Verhandlung dahin ginge, daß die Amendements den Anträgen der Abtheilung vorausgingen. Bei der Abstimmung über die Adresse ist auch danach verfahren worden, und es sind die Amendements den Vorschlägen der Abtheilung vorgezogen worden. Ich erlaube mir, dieses Recht auch für mein Amendement zu vindiziren.
Der Marschall: Es verhält sich auch in der That so, wie das geehrte Mitglied gesagt hat, was auch in Uebereinstimmung mit dem steht, was ich eben wiederholte. Bei der Berathung, auf welche sich das geehrte Mitglied bezieht, wäre der Antrag des Ausschusses zuerst zur Abstimmung gekommen, wenn er ein Minderes enthalten hätte, als das Amendement; da aber das Amendement das Mindere enthielt, so mußte dasselbe zuerst zur Abstimmung kommen. Eben so verhält es sich hier und wird sich in anderen Fällen verhalten. Es ist darum keine Regel darüber aufzustellen, ob das eine oder andere zuerst zur Abstimmung kommen soll. Es ist auch meines Wissens nirgends eine solche Regel aufgestellt, und sollte sie irgendwo aufgestellt sein, so würde ich sie für unrichtig halten.
Graf von Arnim: Ich glaube, daß die Sache so steht, daß zunächst der Vorschlag der Abtheilung vorliegt, die Vertheilung anzu⸗ nehmen, wie Se. Majestät der König vorgeschlagen hat, und wobei 4 fragen wird, ob die Versammlung in 2 Majorität diesen Vor⸗ chlag der Abtheilung annimmt. Für den Fall, daß der Vorschlag der Abtheilung nicht angenommen würde, ist ein Abänderungsvorschlag eines Mitgliedes eingebracht, und es wird sich darum handeln, ob
dieser Abänderungsvorschlag angenommen wird oder ni
sogar, daß, wenn der Vorschlag der Abtheilung nr, e glenbe wird, auch noch anderen Mitglledern der Versammlung fei ann andere Abänderungsvorschläge einzubringen und diese durch den bis? herigen Gang der Debatte nicht präkludirt sein würben.
Der Marschall: Das hätte früher geschehen müssen, jetzt kann es nicht mehr stattfinden.
raf von Arn im: Der Vorschlag des Mitgliedes von West⸗ falen ist ein Abänderungsvorschlag zur Proposition. Ich halte dafür, daß, wenn der Vorschlag der Abtheilung nicht angenommen werden sollte, dieser J so wichtig ist, daß ich ihn keinesweges für genügend diskutirt erachten kann. Ich glaube, daß die Versammlung über einen so wichtigen Vorschlag nur deshalb so kurz hinweggegangen ist, weil sie in ihrer Gesammtheit gleichsam das Gefühl gehabt hat, er werde deshalb nicht zur Geltung kommen, weil der Vorschlag der Abthei⸗ lung so vielfache Unterstützung finden würde, daß jener Vorschlag nicht zur Abstimmung kommen möchte. Wenn aber der Vorschlag der Abtheilung nicht Beifall sinden sollte, so halte ich den Abänderungs⸗ vorschlag für so wichtig, daß die Diskussion darüber nicht als ge⸗ schlossen betrachtet werden kann, sondern ich glaube, daß er noch wei= ter diskutirt werden muß, und ich wiederhole, ich glaube nicht, daß Unter-Amendements verboten seien. Ich trete also in gewisser Hin⸗ sicht ganz in den Weg ein, den der Herr Landtags⸗Marschall vorge⸗ zeichnet hat, ich theile nämlich die Ansicht, daß der Vorschlag nicht zurückzuweisen war, sondern als Abänderungs⸗Vorschlag zum Gesetze betrachtet werde, und ferner, daß, wenn der Abtheilungs⸗Vorschlag zuerst zur Abstimmung kommen und verworfen werden sollte, dann noch der Abänderungs⸗Vorschlag zur Diskussion gestellt werde.
Landtags⸗Marschall: Das stimmt, was die Fragstellung betrifft, ganz mit dem überein, was ich gesagt habe. Was die Sache selbst angeht, so muß ich die Debatte für geschlossen erachten.
Abgeordn. von Kurcewski: Ich erlaube mir, darauf auf⸗ merksam zu machen, daß die erste Frage, welche in der Abtheilung erhoben worden, ihre Erledigung noch nicht erhalten hat, die Frage nämlich, ob nicht nach §. 14 des Patents vom 3. Februar d. J. bc Angelegenheit in den beiden Abtheilungen der zwei Kurien zu bera⸗ then und daher zwei Abtheilungen zu erwählen seien.
Der Marschall: Das geehrte Mitglied hat übersehen, daß dies nicht Gegenstand der Abstimmung sein kann, weil ich einen dies fallsigen Antrag nicht vernommen habe. Es ist kein Antrag gestellt, noch viel weniger die Frage veranlaßt worden, ob ein solcher Antrag die gesetzliche Unterstützung von 24 Mitgliedern finde. Wir können deshalb hierüber nicht abstimmen.
Abgeordn. von Kurcewski: Ich glaube daß diese Frage hätte zuerst unterstützt und diskutirt werden müssen.
Der Marschall: Dann müßten wir die Diskussion erneuern, und diese ist für geschlossen erklärt worden. Wir kommen zu der Frage zurück, die gestellt werden soll, nämlich, ob in Bezug auf dir Grundsätze, nach denen die Vertheilung der Summe bewirkt werden soll, die Vorschläge der Denkschrift und somit auch die Vorschläge der Abtheilung angenommen werden sollen, und diejenigen Mitglieder, die das verneinen, d. h. diejenigen, welche die Vorschläge der Denkschrift und der Abtheilung nicht annehmen, würden das durch Aufstehen zu erkennen geben.
(Der Vorschlag der Abtheilung wird mit großer Majorität an⸗ genommen.)
Abgeordn. von Vincke; Ich muß durch diesen Beschluß der Versammlung das Interesse nicht nur der Provinz Westfalen, sondern auch der Provinzen Sachsen und Schlesien für wesentlich verletzt er—= achten und trage darauf an, daß, weil diese Provinzen verletzt wor⸗ den sind, eine Sonderung in Theile stattsinde.
Der Marschall: Wir wollen erst sehen, was die Ansicht der Provinz Westfalen sein wird.
,,, Gier: Die Provinz Sachsen hat sich nicht verletzt gefühlt.
Mehrere Stimmen: Nein, durchaus nicht!
Eine Stimme: Schlesien auch nicht.
Abgeordn. Baron von Gaffron: Wenn so eben von dem ge⸗ ehrten Vertreter der Provinz Westfalen behauptet worden ist, daß auch die Provinz Schlesien durch den gefaßten Beschluß sich verletzt fühle, so glaube ich im Namen meiner Landsleute erklären zu können, daß dies nicht der Fall ist, indem auch ich der Ansicht sein muß, die von einem Abgeordneten der Provinz Preußen erwähnt worden ist, daß die direkten Steuern nicht allein den Maßstab bilden können, noch weniger die indirekten, und die Erörterungen darüber, wie es ausgeglichen werden soll, würden zu Weiterungen führen, die sich nicht übersehen lassen. Es handelt sich noch dazu darum, ein Königliches Geschenk dankbar anzunehmen, und da die Umstände an⸗ gegeben worden sind, wie die Vertheilung stattfinden soll, so können sich alle Provinzen nur dankbar damit einverstanden erklären.
(Bravo!)
Finanz⸗Minister von Düesberg: Es handelt sich hier um eine Gnaden-Bewilligung, die von Sr. Majestät den verschiedenen Provinzen gewährt worden, und wobei zugleich ausgesprochen ist, in
welcher Masse diese Gnaden⸗Bewilligung den einzelnen Provinzen zu Theil werden soll. Es scheint dies gar kein Gegenstand zu sein, der zu einer Itio in partes nach Provinzen sich eignet. Diese setzt immer voraus, 1 besondere Interessen und besondere Rechte einer Provinz verletzt worden sind. Wie aber dadurch, daß nach der in der Denkschrift angedeuteten Weise die Gnaden⸗Bewilligung zu ver⸗ theilen ist, eine Verletzung der Interessen und Rechte einer einzelnen Provinz stattfinden kann, will mir nicht einleuchten.
Abgeordn. Aldenhoven: Ich hoffe, daß man auf den Vor— schlag des Abgeordneten von Westfalen nicht eingehen wird, da er eine Separatisn hervorrufen würde, die den allgemeinen Interessen nur schädlich sein kann.
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich habe nicht die Interessen anderer Provinzen zu vertreten, weil deren Interesse uns nichts an⸗ geht. Ich habe aber auf die Aeußerung des Herrn Kommissars zu bemerken, daß nach den Worten des Gesetzes es lediglich darauf an⸗ kommt, ob die Provinz Westfalen selbst sich durch den Beschluß der Versammlung, wie er gefaßt worden ist, für verletzt hält. Der Be⸗ schluß ist dahin gegangen, die Proposition ohne Weiteres anzunehmen. Die Provinz Westfalen hält sich dadurch für verletzt, und e. zwei Drittel ihrer Abgeordneten derselben Ansicht sind, haben sie ein Recht, auf Sonderung in Theile anzutragen. ĩ
Abgeordn. Möwe s: Da könnte ede einzelne Provinz die Beschlüsse der Versammlung umstoßen. Dies kann aber unmöglich
der Sinn und die Absicht der gesetzlichen Bestimmung sein. ; Abgeordn. von 2 pig. Sinn des Vortrages eines
Mitgliedes der Rhein Provinz, den wir beim Anfange der Debatte . * . dahin, daß es nicht rathsam sei, den Pro⸗ vinzial⸗ Ständen eine Wirksamkeit einzuräumen, welche dahin führen könnte, daß die Centralgewalt des Staates, diejenige Gewalt, die durch das Zusammenwirlen der Krone mit den Ständen im Mittel⸗ unkte des Staates entsteht, geschwächt würde., Was gegen diesen ortrag eingewendet worden ist, hat mir nicht geeignet geschienen, ihn zu entkräften. Was aber jetzt in der Versammlung 7 be⸗ e
iss mir, daß die Gründe dieses Vortrages unerschütterli e * n bea ö gerade das Unglück Deutschlands gewesen, daß es