worden waren, für bescholt 1 en erachtet hatte. icht i ; ist dies i ichgülti i ; 3 htet h Es ist auch nicht immer gericht so ist dies insofern gleichgültig, als das preußeische Heer nichts wenn diese verschieden r e n , oli .. 24 2 z, s en Untersuchung das Ministerium die betreffenden Personen unter die Waffen rief. üb ; 2 2 2 über zu geben. Um eines Beispiels zu i 3 gedenken, so hat uns ein . Rath für 85665 t 1. — . en erachtet worden sei, und daß hieraus die Folge genügende Garanti l . ie zu sinden. Ich glaube, diese Ansicht theilen nicht ĩ ⸗ ren ü ͤ its seit s i isi i 22 ch wir, was ein Mann darüber sagt, der bereits seit sechs Jahren einem Redner das Beispiel des englischen Parlaments angeführt widerlegt worden. Meine Herren, hierüber mögen die Ansichten ver- dem nur beistimmen, was der Redner erwähnt, daß wir wohl Muster, also die Bescholtenheit, anstatt möglicherweise beschränk übri ĩ ; sch heit, ans glid se beschränkt, aus. ten der übrigen Provinzen, was dort sich als billig herausstellt, un- rantie für das gesellsch — daß wir Stände sind, keine Volks⸗Repräsentanten, aus dem ständi⸗ sein. Eine jede eingeleitete Untersuchung — denken Sie, meine liche Bürgschaft dessen, w 8 Gese ĩ Die S ss. ö e , dee r ne l . 8 r Aus dem Grunde Ntrete ich dem Gesetz Entwurf bei und ist (Mehrere Stimmen: Nein) ich schließe meinen Vortrag, indem ich wollen wir festhalten. . . als wenn das Ministerlum in einer besonderen Mehrere Stimmen: Suspension! dig ist, das höchste Recht zu i * sarf nr ge r r g, nr mne g ist, echt zu üben, was der Staatsbürger üben kann, men; weiter einzugehen auf die einzelnen Theile behalte ich mi iffen worden, indem man behauptet hat, daß V 9. . ö Theil der Versammlung diese Mei⸗ Beeinträchtigung seiner Rechte. Ich bin also gegen den G intschei ĩ 6 ,,,. . ger en Gesetz- Entscheidung eignen möchte? Wie oft empört sich das innerste Ge⸗ men werden soll; ich erkläre mich ebenf ß ; z ich falls dagegen daß des Volkes, wenn es di ĩ ⸗ 3 „ e 8 is i fti J ö * ie wahre Stimme Gottes ist, wird wahrhaftig nen Redner gehört hätte, der in dem Nesultat , n n, n, rüäckns ; 8 Stand Niemand in dieser Versammlung, der diese Position i ; — ⸗ ? osition im A i ese . . - ' 3. ; Pos llgemeinen des vorliegenden Gesetzes kann nur der fein. ständische Versammlun= gefolgert, ich wüßte nichts zu seiner Vertheidigung zu sagen. den Gesetz- Entwurf aussprechen könnte, will ich unterlassen lichkeit und eindringlicher Beredtsamkeit erörtert, daß es gewagt ist, on frit r . ; e , h . assen, 14 ö es ĩ ilitairi . e früheren Rednern hier angeregt worden ist. Von ber Allein, erkennen wir uns alle für Standesgenoss. und ö , S en an! ies⸗ it ist s so li i von einem Eh ch or. und diese heit ist sehr vague, und so liegt darin eben die Schwierigkeit, ein reres beigebracht worden ist, was mir aus der Serle gespro. Wenn ich dessenungeachtet das Wort nehme, so geschieht es auf, eine Stande sich nicht rein erhält, wird sich em Ehrengericht von Offizieren aus dem Offizi st i l ; ö 3 fizierstand gestoßen tion, wenn sie nicht in sich se . selbst zerfallen soll, wenn das Interess ĩ en si ie i schi Erla ; hier in der allgemeinen Versammlung der Repräfentanten des Landes den soll. Eine solche Organisatien h s. 3 Zuteresse heit enthalten sind, und die in verschiedenen Bestimmungen stehen, Erklärung darüber, was ich damit gemeint, wenn ich gesagt habe, zu einer der im S. 1 Litt. h. biz e. der Allerhöchsten Verorbnung dies mit dem deutschen Wesen so verschmolzen ist, daß wir uns wohl ; anisatien hat unser Vaterland, wir besi ; iff s. ' ich z Aterland, wir besitzen dieselben den Begriff der Bescholtenheit richtig darstellen. Es kann setzgebung überhaupt. Ich erläutere diese Bemerkung dadurch, daß verurtheilt“ wegfiele, dadurch ein Rütteln an unserer Wehrverfassung mi . . . ! , e: ᷣ ̃ schi ; ie Krimi ere, ,. . . ein großer Unterschied zu machen. Wenn die Kriminal-⸗Untersuchung 6 : er hohen Versammlung. Wie von dem Urtheil betroffen ist i i i w / s rtheil betroffen ist, nothwendig bedingt wird. * e daraus rechtlich entstehen⸗ sein, einer 6 ; i. hen⸗ ; anderen höheren anzugehören? Wi i J in ei anzugeh Wie sollte aber irgend ein Ich kenne in einem politischen Prozeß, daß ein Mann, der der höch— dem wollte ich entgegentreten. Es ist den Gesetzen noch der Vor- daß in dem angezogenen Gesetz ein Mangel ist. Es steht nämlich ung längst voraus sind, eingeschlagen haben. Es ist gesagt worden, könnte er sich anmaßen, kategorisch üb isse ö. , ? ategor über if so hier in diese Vers icht ei ö. uns haben wollen; es wurde angenommen, daß es eine Enteh ten die J f ( gorisch gewisse Begriffe von Ehre also hier in diese Versammlung nicht eintreten, obgleich es ein Mann beruht auf einer Unmöglichkeit, gerade die Nr. 1 ist auf, solche Fälle und billige sie vollkönmien. Daun aber „( (liest vor;) n ,,,, ⸗ z hrung ten die Innungen so fest hielt, mit l f. ieß i ilitairis . 7 ö . . . fest h welcher Strenge verfahren wurde, nießt. Was in Nr. 2 das militairische Ehrengerichk anlangt, bin ich für, Licsen Pall ist das Urtheil der Standesgenoffen vorgeschtleben. fig gefaßt fink und dem sein zelnen Urtheil zu Rhreßen Spielraum ö ‚ ö ! n. 3 5 5 ö 5 ö ö 2 ; ; ä mit Demith, wir sind nöch lange Kein enz lisch a Pala ne t ene, Sundl wechselseitig ehren, dar l e, fe brauchen müßte, um mich gegen den Gesetz⸗ Entwurf zu erklären. t ö. g eh re r S ist i Mei schließ 65 cha i . hre eines einzelnen Standes sst'auch licht“ der i nn anschließen, daß jeder Theil dieser Einrichtung schaften moralisch verderden, das ist dann ein Zustand, der es un- tischen Rechte nicht ehrlos machen können. Ich hänge mit Leib und eie B darin vorherrscht. Ich brauche das Wort Tenden; mit Willen und
dem Offizierstand h e entla ü ssen worden sind oder zur Strafe versetzt selbst. Ob ein Ausspruch erfolgt von einem Civil- oder Militair- ] zur Jeststellung dieses B 615 vorgekommen, daß wegen ei . einer U ĩ 56 . = . ! ee 9 ntersuchung und selbst 7 einer Anderes ist, als der Theil des Volkes, den das Gesetz und der König punktes, und es wird unmö an i. Verschiedenheit unseres Stand⸗ ür olten erachtet hat. Eb ig i frü ĩ = nmöglich sein, einen absoluten Begri z r en e 36. . Kw ; griff dar⸗ tagen davon die Rede —— 2 1 . . vihn n , e , llt ker ö . . e' e er, ghd ane der iheinhrozsnz Kere, dera zuf z * . z scheint in dem, was dort gesagt ist, keine daß die . her darauf aufmerksam gemacht. — — : ᷣ n . * * . er auch für diese Versammlung als bescholten alle Provinzen der , , . ß die Verweigerung eines Duelles nicht absolut unehrbar ist. Hö Personen nicht großen Einfluß habe üben können. Es ist ferner von stande nicht mehr das frühere sei, und er ist von einem nachfolgenden ist ferner auf das englische Parlament hingewiesen worden. Ich kann isehen sei. Das Alles ist nun in diesem Gesetze vorhanden, und wenn die Rhei ĩ ig. unde gern gewiß wirf, der V i ö — ; h ein⸗ s ‚ 5 . ? y erwaltun . ü . MW J h — 3 . . e, , = . ; ö ; , ö . hein⸗Provinz hier eine Modification befürwortet, von Sei. Er nennt das r,, , Landes e, r. des Herrn Gußzot. 1 ö. mag uns das in vielen Stücken als Vorbild daste⸗ schieden, individuell genannt werden. aber keine Beispiele nehmen wollen; ich füge aber noch hinzu, daß . ehnt auf viele Fälle; sodann, was früher das Ministerium nach terstützt und ihm beigetret fi gänzung der Civilisation und eine Ga⸗ . haben viel davon zu lernen, Niemand erkennt das mehr an Ich glaube aber gerade über die Stimmung des Volkes in der es unser Beruf ist, auf unserem eigenen Boden uns fortzuentwickeln, einem Ermessen etwa thun konnte, das soll jetzt eine rechtliche Folge Alber das Bi . * en werden. . Einzelnheiten des Hefe 4 Zusammenleben. Ich versage mir, in als ich, das wird uns aber das Ausland nie zum Vorwurf machen, Provinz, in der ich lebe und webe, ein Urtheil zu haben und muß ß H j ] n ĩ gste ist der vierte Moment, und es ist eine herr⸗ der Mark hat sich — — ne, n. Ein l wenn wir hier strenger gegen uns selbst sind, als in anderen Län das bestätigen, was von einem Abgeordneten aus Preußen angeführt schen Gesichtspunkt ist das Gesetz erlassen, und diesen Gesichtspunkt 2 welch ein vaguer Begriff — eine jede Untersuchung zieht den sollen urtheilen, aus dem «= si i / nunmel ö 6 2 Weise, die ich thele, es stimme für d 5 Was ke Arn e nnen rer, re Je ie. erlust der ständischen Rechte nach sich ... a n,, ⸗ em Innersten ihrer moralischen Natur, aus gemeinen hat der Gesetz E hr zu sagen mir vorbehalte. Im All⸗ für das, was der Abgeordnete von Manteuffel gesagt hat. mich gegen das Gesetz erkläre, mit Ausnahme von §. 4. ausgesprochen sind **. ren sittlichen Bewußtsein, darüber, ob der oder jener wür= ch trage kein Wedel 2 einen d Abgeordn. Son Manteuffel: Ich habe auf einige Einwendungen Justiz⸗Minister Ühden: Ee ist von zwei Seilen der ehrenhafte Tendenz das Gesetz erlassen hätte, ist zwar schon von der Minister⸗ Abgeordn. Hansem ann; Den einstweiligen Verlust! Jemanden oder ob er dessen nicht wühbig ist“' ü f ; . in seinen wesentlichen Theilen dafür zu stim— 2 die mir gemacht worden sind, etwas zu erwiedern und Stand der Richter angegri hat, Bank widerlegt worden; ich glaube aber, es kann nicht genug wie⸗ für eine Zeit lang auszuschließen, ist ebenfalls eine beträchtliche von Verschlingungen 3. dig ist. Wo vermag die große Masse weil ich es nicht für gerechtfertigt J ich zunächst an einen geehrten Kedner aus der Nheinprovinz, er durch ein Gesetz, welches 1814 eriassen, wankend in seiner Treue derholt werden, daß der größte i ̃ r t gungen den Maßstab anzugeben, der sich zur richtigen von anderen Rednern e, rr 1 d h e we 2 den S. 5 in dieser Verordnung getadelt hat. Ich gebe ihm geworden wäre, daß er gegenwärtig das Vertrauen des Publikums nung nicht theilt. Was die einzelnen Momente des Gesetzes anlangt, 2 6 eur r Bescholtenheit ausdehnt, weil er nicht fühl eines Menschen, und d . 1 Abgeordn. von rm, n,, n. . mir gesagt worden ist. r, der Paragraph nicht gründlich gefaßt ist, erlaube mir jedoch, nicht hätte. Diese Beschuldigung muß ich durchaus jurlickweisen. so glaube ich, ist Passus 1, wonach ein richterliches Erkenntniß die estimmte Fälle aufstellt, in denen die Bescholtenheit angenom Richter umd . sa un och vermag er nicht hinzutreten vor den Muth dazu gehört, nach so aus 3. ich eine Herren, ich fühle, daß ¶ aufmerlsam zu machen, daß dieser Paragraph bereits eine Ob das Gesetz eine Beschränkung erleiden solle oder nicht, das ist Befähigung zur Standschaft ausschließt, wohl allgemein anerkannt 1 ᷣ. . zu sagen, den schuldige ich an. Aber das Bewußtsein ten. Ich würde mich : . . hneten Rednern hier aufzutre— angemessene Abänderung durch die Abtheilung gefunden hat, eine eine Sache, die hier nicht vorliegt. Ein Angriff aber, daß die Rich⸗ worden! Was den zweiten anbelangt, die , man dem Ministerium die große Gewalt einräume, durch Ein- auch den Sünder im Verb d 5 h meiner Stimme begeben haben, wenn ich ei⸗ Abänderung, der ich mich nur anschließen fann. Derselbe Ab- ter ihre Pflichten sollten verletzt haben, den muß ich entschieden zu⸗ so sehe ich ein, daß dies ein Punkt ist, der einer großen Erörterung . Ur h erborgenen sinden. Darum ist auch wohl bin, mit mir einverstand s. or t, zu dem ich gelangt . ö ; . bedarf, und ein hoch verehrter Redner vor mir hat mit vieler Gründ⸗ . 2 1 Versammlung entfernen zu können. Nun, meine anfechten wird sond anden gewesen wäre. Meine Herren, der Zweck von militairischen Ehrengerichten die Rede ist, übergangen habe, Abgeordn. von Hagenow: Welche Ansicht ich in Bezug auf ; Herren, mache ich Sie auf einen Ge ; ern nn 3. sondern nur aus der besonderen Rücksi ; m. n ig zu s ussz ĩ ̃ 9 ö nanu l 3 f ‚ ich mich di nals Lon f genstand aufmerksam, der mehr- Frage ist, was unter dem Ausdruck El e men , ee *. gegen . Eintritt bescholtener Personen zu schützen. Wie aber Ich müß mich Anklagen, diesen Punkt übersehen zu haben, beziehe mich kurz darguf, daß ich in jeder Beziehung den . ö e, . . 96 9 als Gemeindebürger für bescholten ge ,,,, . schon ein geehrter Redner erwähnt hat, der Begriff von Bescholten⸗ und ich brauche wohl nicht darauf zurückzukommen, da schon Meh⸗ des geehrten zlbgeort neten aus der Provinz . be hn sollen die Reinheit des Militairs aufrecht erhalten. Was in diesem ; ) der muß es auch ohne Weiteres fü s sein: . 8 ol vom Ersten bis zum Letzten, dies aus Gesetz z se = 8 l ꝛ auch in einer anderen Sphä ö 1 i für uns sein; wer zusprechen. Aber jede Genossenschaft verlangt nach . 8e. 6j k dem Zwech ganz entsprechen würde. hen eist. Ehrhaftigkeit, Wehrhaftigkeit wiederhole ich von gan Aeußerung, die ein Redner aus Pommern gemacht hat. Er findet nicht rein erhalten, und darum in rr e nf 6. . ist, der müsse auch für uns bescholten sein; kurz, die höchsts Ehre, des Einzelnen nicht n,, . z 96. e Kriterien, die in dem Gesetz für die Bescholten— zem Herzen. Ein anderer Abgeordneter aus Preußen fordert meine nämlich, wenn Nr. 2, 8. 1, „welche durch ein militairisches Ehrengericht sondern. Ich will das Duell nur betrachten, und ich glaube, 8 * ; ; e. as Interesse eines Anderen vernichtet wer⸗ ei itis ; 4 1 1h d . erord x ; P. ,, . von der Ansicht weniger Individuen sie in der Kommunal⸗Verfassu in der k . einer kritischen Beurtheilung unterwerfe, so kann ich nicht sinden, daß der Vorwurf, daß nach Ständen unterschieden wäre, treffe die Ge vom 20. Juli 1843 über die Ehrengerichte aufgeführten Strafen hüten müssen, hierin die Sache anzutasten. Wie schon früher be⸗ z anderer Lage sich befinden. ; ick w] * . ung, in der kreisständischen Ve a, rn, re,. htig . . , e ; en,, nm,. sr fs isf zwifen Susvensi ö ge sich befnnt en. Die et Ansicht widerpseze ich n der provinzialständischen BVerfassung und 6 ,, a . 2 Untersuchung gefällte Urtheil die Ehrenrechte ich anführe, es sollte dies eine Entgegnung sein auf das, was von ausgesprochen ist; dem kann ich nicht beitreten. Es ist nicht moti⸗ r n , , ren werden. Sie würden, wenn Sie Ansichten dieser Art anneh- nun, sollte der, den di . 1 n absprechen, ohne daß dadurch die Bescholtenheit der Person, welche . 26 hein Provinz gesagt, des Inhalts, es sei ver virt worden, und' ich lasse mich ebenfalls nicht weiter darauf ein. Er suspendirt, so ist zwar noch kein Antheil an dem Verbrechen ausge⸗ dre, d ; den die geringe Versammlung ausschließt, befähigt , , . g. a man don Ständen überhaupt spreche in der Art, daß sagt ferner, wer nicht wehrhaft, der sei auch nicht ehrhaft. Dem wird er' aber nicht freigesprochen, so frage ich: ob die . . . ganz und gar von dem Wege entfernen, Stand der Organisation vo ĩ Er liest vor 8. 1 2.) man an mittelalterliche Ideen, an Pfahl -Bürger erinnert würde; widerspreché ich entschieden. Ich thue es deshalb, weil ich glaube, Stände -Versammlung mit einem Manne zusammengesessen zu haben f keene, , , , n n ,, ganise n r j . ᷣ us 96 erer, e, ; . ; er, die uns auf, dem Wege der politischen Eniwicke⸗ sollte er in seinen Operationen ö ,, wie sten Achtung aller seiner Bekannten und des ganzen Publikums ge— wurf gemacht worden, daß sie nicht bestimmt genug die Kriterien darin: (liest vor ,, 23 man würde doch nicht einen im Anklagestand Befinblichen hier unte , : s tgreifen, wie nossen, der Rational-Kokarde für versustig erklärt worden ist; er dürfte angeben, wenn die Bescholtenheit eintreten soll. Ich glaube, das sicb it e Bunfer ad a. und b. enthalte ich mich jedes Urtheils wünsche, daß es angenommen wird . k h ) r urthe ö * . ] 2h — ; 1 8 c ' . 2. . J ! Ww he, 3 es bird. ; . . . nns hal ö z heilen? Erinnern wir uns an das, was früher in den Städ- ist, der die höchst D alla: meinste , bered i . 1 ür meinen Theil befinde mich aller⸗ für 3 Versammlung sein würde. Welche Achtung ich auch für wenn es sich d handel höchste und allgemeinste Achtung im ganzen Lande ge z'rechnet, wo das richterliche Ermessen nicht hindringen kann, gerade Ich finde diese beiden Passus mangelhaft, weil sie zu weitschwei= dings in einer Schwierigkest, denn ich sehe ein, daß ich Vieles von Sie habe, meine H ĩ ; . . es sich darum handelte, in eine ; ĩ . 5 ; . . ef . 7 . 1 ĩ . ( yrn⸗ 8 A* , ,. Herren, doch sage ich mir, mich selbst mitzählend, eben so war es auch mit anderen ke m e, ut g, fr nn, in der , daß ᷣ militairische Einrichtung so hoch Wir Alle sind Menschen und sind vielem Irrthum ausgesetzt Die lassen. Ich fage, wenn ich in Folge dieser beiden Passus wehrlos ge ,,, . 8 . s = ĩ e vie irgend eine in ganz Europa ss achtet kann ich mich Fälle sind nicht s ꝛ reer , wen, , , . an, . . 3 — In ros ge⸗ ö ; . . 46 . . . uh Berschwörung gn lat; . , ,, . 3. ö. i I. 1 ganz opa, dessenungeachtet kann ich mich Fälle sind nicht selten vorgekommen, daß ehrenhafte Leute durch Leiden— macht werden kann, o soll man mich in Beziehung auf meine poli⸗ erkläre mich aus zwei Gründen dagegen: nämlich, gleich ö ee. nachdem er Bür ft gest f chi Yar. ri; z . gen wir uns dem Gesetze. ist *,, n, . : 1j ö. vornherei icht in Abrede stelle, daß eine wohlwollende Tenden ü gschaft gestellt hatte, erschien er Wirklicher Geheimer Staats- und Kabinets⸗Minister ö. Thile: Ii e e, ö e ligen ö . 6 in ö ö. möglich macht, sie unter ehtenwerthen Männern zu dulden. Derglei. Seele an der Heer- und Wehr erfassung meines Vaterlandes. Ich nn, ) j 66. h hte. Ich habe neuerdings gesehen, da ö j 3 Cor =. ñ . ̃ ; . . h . Lorps selber beantragt, und lege ein hohes Gewicht darauf, weil man nicht zugeben wollte, 2
im Parlament unter allgemeinem Zujauchzen. M 298 H ihn unter sich zu sehen, stol; auf jauchzen. Man war stolz darauf, Ich habe nur wenige Worte zu sagen, die von der Minister ü r. ; chen Fälle unterliegen keinesweges nur der richterlichen Entscheid ) . 3 = . . xsteol; f die Freiheit der Ren e, s , .. 5 89 er inisterbank al⸗ die achtungswerth 5 * , , i chterlichen Entscheidung,ů habe meine Aufnahme in das Ofsizier . ,, ,, , , . , lee,, a 36 n, e, zu entfernen (Mehrere Stimmen: bei , . ung die Räthe der Krone gehabt haben, ob es nicht der ganzen Versanimlung eine Ehre sei wi . ag. ht we, n Ten n n, as esetz eine Lütten haben sell. Es landes zu weihen. Dies kann mich aber nicht, hindern, einzelnen man- aber in allen ihren Phasen, in Allem, was sich von ihr kundgiebt, j 2. Ich bitte Sie daher, geben Sie dem Gesetz -C „ bei Vorlegung dieser Propositionen. Ich muß erklären, daß wir nur Männer, die sich trotzdem die allgemeine Achtu m , e ,, solche , , . en Richter über die Unbescholtenheit nicht entschei, gelhaften Gesetzen, wenn sie mich meiner politischen Rechte allzu leicht mehr oder weniger don Tendenzen geleitet. Solcher Tendenzen giebt nicht Ihre Zustimmung; man hat sich hier auf Europ , , eine Tendenz gehabt haben, nämlich, die Ehre der Versammlung der ihrer Nitte se die allgemeine Achtung erhalten haben, in e, a,,. und dann muß auch durch die Vollständigkeit des Gesetzes berauben, entgegenzutreten. es in jeder Gesetzgebang; da wir noch nicht Engel sind, sondern es aufmerfsam auf unsere e g. sei. . ill sen daß J preußeischen Stände so hoch zu stellen wie möglich. Das ist die ein⸗ ., e ,. ü en, in der Versammlung. ) Ich bitte, zu erreichen sein, auf welche andere Weise die Bescholtenheit oder Abgeordn. ' von Brünneck. Meine Herren! Das Bedürfniß Menschen bleiben müssen, so werden wir auch Tendenzen finden. Ab- es wird ein Urtheil über uns fällen, ob wir würdig sind J es das; zige Tendenz, deren wir uns bewußt sind. Ich und meine Herren De san 4 den zu assen, wenn ich auch nicht mit den Ansichten der unbescholtenhei. sestgestelt wird. Wir sind auf das Beispiel von eines solchen Entwurfs, wie er hier vor uns liegt, erkenne ich in vollem gesehen davon, muß ich meine Bedenken dahin aussprechen, daß in Geschenkes, das Se. Majestät der König uns gemacht r. an. . haben diese Ueberzeugung noch in diesem Augenblick daß die ö. n. übereinsätimmen sollte. Ein Jeder hat hier das Recht, England und Connell verwiesen worden. Maße an. Ich würde keine Worte an Sie richten, da wir schon so dem ersten Paragraphen der zweite Theil, der von einem hochverehr⸗ er uns hier zur allgemeinen ständischen Versammlung zůusamme n , Versammlung diese Tendenz so dankbar sein wird, freudig an zurtten- NMemnu e ang auszusprechen. Eben so muß ich mich ad 3 der Neine Herren ich achte England sehr hoch und würdige auch viel darüber diskutirt haben, wenn ich nicht glaubte, einen Irrthum ten Redner vor ganz kurzer Jeit angezogen worden ist, mir allerdings Nun, ich sage Ihnen, alle Völker, welche Uns in der n n e 2 66. Es ist nun die Frage, ob in dem Gesetz-Entwurf der Pro * n ans h ießen, die schon frühere Redner ausgesprochen haben, die Stellung, die O'Connell im Parlamente eingenommen hat; aber berichtigen zu müssen, wenn ich nicht glaubte, daß einige geehrte bedenklich zu sein scheint, und ich glaube, es würden diese Bedenken wickelung voraus sind, würden sich höchlichst wundern, R e, er . wie sie vorgelegt sind, zu scharf oder zu lax gewesen hai 7. . . Urtheile gefällt werden können, die nicht immer gerecht hüten wir uns, daß wir nicht in Nachahmungssucht verfallen, wir Herren mißwverstanden worden sind wenn ich nicht namentlich auch bekräftigt werden und eine allgemeine Zustimmung in der Versamm⸗ Grundsoͤtze aunehnien, wie sie in . bete e . wenn wir 3 h. glaube, wenn wir die Wahl gehabt hätten, zu scharf oder zu la 6 un ö.. der Angeschuldigte einen Gerichtshof haben muß, an könnten leicht zur Karikatur werden. Wir stehen auf dem gesetz. von Seiten der Herren Minister darin bestärkt worden wäre, daß lung haben, und wenn sich der Herr Landtags⸗-Kommissarius auf ei= ten sind. b=Entwurf enthal⸗ . i sᷣ 66 man uns einen Vorwurf von Seiten der Versammi— rh ten rf . , , . die Ueberzeugung, daß diesen lichen Boden, auf dem wir uns wohl befinden, den sollen wir nicht hier ein Irrthun! vorliegt. Nachdem ich das Bedürfniß anerkannt nen Präcedenz- Fall stützt, so füge ich zu dem bereits erfolgten An⸗ Abgeordn. Steinbeck: Es hat die hohe Versammlun ĩ . . , können, wenn wir das letztere gewesen wären. Je den Begriff der Beschol 6 ersammlung bilden kann, da über verachten, auf ihm sollen wir fortbauen mit Ruhe und Sicherheit, habe, glaube ich nur noch mit wenigen Worten auf die einzelnen trage, die Akten über die Ausschließung des Abgeordneten Brust vom so reiches Material zur Kritik des vorliegenden Gesetz⸗ E hun ein strenger wir in den Prinzipien, die wir vorgelegt haben, gewesen sind, nen. Eben so muß ich enheit nur Standesgenossen entscheiden kön wir wollen England als Muster uns nehmen, aber nicht als Beispiel, Bestimmungen zurückgehen zu müssen. Ich fann nicht der Meinung Provinzial-Landtage vorzulegen, noch die Bitte hinzu, auch die Akten verschiedenartigent Sinne bereits angehört, und ich ,, ö in desto mehr haben wir es sein müssen, eben aus der Tic aus der eine Kr nal 1 ich mich erklären gegen den 8. 6, daß wenn dem man unbedingt nachfolgen müsse. Ich muß noch auf eine Be— derer sein, die da glauben, daß selbst in em Falle, wenn durch ein in Sachen Johanny's zur Einsicht zu gestatten, damit wir sehen kön⸗ sehl äberstüssgz zu sein schent, Hin . eln . aß . die ganze Sache hervorgegangen ist, aus dem Gefühl, daß die Ehre sion erfol en H g eingeleitet worden ist, sofort, die Suspen⸗ merkung zurückkommen., Ein Redner hat am Schlusse seiner Rede Kriminalgericht die Verurtheilung stattgefunden hat es noch einer nen, daß man, wenn man auch die preußische Uniform auszieht, doch länger in Anspruch zu nehmen. Wenn ich mich r 9. , . . preußischen Stände nicht hoch genug gestellt werden kann. Die suchun 2 6. ö. ie ehrenwerthesten Leute sind Kriminal-Unter⸗ auf den Beruf der Stände hingewiesen und diesen als solchen be⸗ besonderen Begutachtung der Standesgenossen bedürfe. Ich bin viel- noch auf alle Ehren Anspruch machen kann, ob man in jenen Reihen solchen Unternehmen entschließe, so geschieht es nur 6. ö zu einem Verwaltung hat sie in die Hände der Versammlung legen wollen so hängi . e er z een, und ich will sie die Beschuldigten, auch unab⸗ zeichnet: Sie hätten der Krone die Wahrheit zu sagen. Ich stimme mehr der Meinung, daß ein rechtskräftiges Urtheil — sch halte uns bleibt oder in dieser Versammlung sitzt. Es ist ein schweres Ding das Gesetz für ein hochwichtiges Gesetz, für eine 64 h . ich . und makellos als möglich, und ich würde mir einen Vorwurf , ,. ö. ö machen. Den Standesgenossen dem vollkommen bei, ich glaube aber, daß ihr Beruf ein höherer, sere Gesetze für richtig so lange wie es irgend möglich ist — daß um die Kritik der EChrenhaftigkeit; namentlich aber die Kritik dessen Stufe unserer Entwickelung halte. C6 ist der , . . är gue machen, wenn ich meine Stimme dazu gegeben hätte, einen Ehr enh ast . 9 ,, zugestanden werden, über die schönerer ist, zu dem sich Jeder aus der Versammlung gern bekennt; ein rechtekräftiges Erkenntuiß einmal und zweitens andererseits auch was wir für die Stände verlangen müssen von der Ehrenhaftigkeit großen Rechtskundigen angeführt worden, unsere Zeit * ,, ge a , wegzulassen. Es ist die Rede von Ehrengerichten ge⸗ eine , nr ger, n. im Fall, daß gegen denselben aber ich frage, in welcher Verbindung hat der Abgeordnete diese das Erkenntniß der Standesgenossen die Prinzipien sein müssen, von eines Mannes, dieselbe von einem militairischen Ehrengericht inter net zur Gesetzgebung, welchen dieser Rechtskundige mit solchen 2 . esen, und es wurde erwähnt, wenn Jemand wegen Dienstvernachläs— Es bedarf nicht d . . u. worden ist, zu entscheiden. Worte gesagt? Er hat gesagt, es müsse, weil die Stände diesen denen wir ausgehen, und, meine Herren, ich gehöre gewiß zu denen, pretiren zu lassen, welches ganz verschiedene Begriffe und verschiedene ten nirgend ausgedrlickt hat. Es ist keinesweges, das glaub d bestraft worden wäre, so könne ihn vollkommensten Unbesch 1 . Ausführung, daß Männer der Beruf hätten, Sr. Majestät gesagt werden, daß der Richterstand sich die unseren Wehrstand, unsere militairische Verfassung in Ehren hal- Ansichten über bas Leben hat, kann ich nicht billigen, da es von dem, recht wohl verstanden zu haben, seine Meinung daß tiefe 3 . 24 nicht zur stãndischen NMitglie dschaft unwürdig machen. Das be- gen verwickelt , . . politischen Kriminal⸗= Untersuchun⸗ des Vertrauens im Lande nicht mehr erfreue. Dem muß ich wider ten. Da, glaube ich, hat aber ein großer Irrthum vorgewaltet, des⸗ was bei uns maßgebend ist, keine genügende Kenntniß hat, so gut unser Vaterland keine Gesetze hervorbringen ume, hie bbir e ö . ruht auf einem Irrthum, da Dienstvernachlässigungen nicht vor Eh- Standesrechte nicht unwü . und dadurch also zur Ausübung ihrer sprechen, darin erkenne ich keine Wahrheit. Ich weiß, daß verschie⸗= halb (ben, in Folge einer Aeußersing des Abgeordneten aus Pom wie wir von unferem Standpunkte aus bei jenem Stande vielleicht dig auf unsere Nachkommen fortzupflanzen vermögen Wiel n. rengerichte gezogen werden, denn diese haben nur diejenigen Hand— Ich en, , a ig werden können. dene Landtage petitionirt haben wegen des Gesetzes vom Jahre mern habe ich mich veranlaßt gesehen, darauf zu antworten. Ich nicht die entsprechenden Grundsätze annehmen würden, deshalb bin ebung schreitet fort, von Tag zu Tag, und wir haben in . , lungen. opr ihren Ressort zu ziehen, die ehrenwidrig sind, und wenn stimmun . Ihn ni ht auf eine Erörterung der einzelnen Be— 1344, ob mit Recht oder Unrecht, das lasse ich dahingestellt sein; bin ganz entschieden der Meinung, daß ein rechtskräftiges Erkenntniß ich gegen den zweiten Punkt. : . Gesetze empfangen, die wir Alle freudig begrüßt . . ein Offizier wegen solcher Handlungen in der Armee zu dienen und vor . n k einlassen, indem geehrte Redner aber meines Erachtens hat noch kein Landtag ausgesprochen, daß das das Don einem Kriminalgericht ausgeht, eben so wie ein fricgsgericht⸗ Was den dritten Punkt anbetrifft, so kaun ich mir allerdings welche die kühnsten Wünsche des Vaterlandes ,., ö . . die Königliche, Uniform zu tragen verlustig geworden ist, ich appellire gemachten n sen, egenstand erschöpft haben. Nach der von mir Vertrauen zu den Gerichten erschüttert sei. Ich glaube, wenn wir liches Erkenntniß zu beurtheilen ist, und daß wir dies denselben Be- denken, daß Vertreter der Rheinprovinz ihre Bedenken geltend ge⸗ troffen haben. In diesen' Gesetzen ist ein Geist ber ,, eh 9 das Gefühl der Versammlung und frage, ob sie glaube, daß sezs ue . . auf die Verwerfung des ganzen Ge— einerseits den Beruf haben, dem Könige die Wahrheit zu sagen, se dingungen unterwerfen können. Aber wenn ich es hier mit einem macht haben. Anders verhält es sich da, wo die gute alte Städte⸗ erfreut, es ist der Geist des Bewußtseins des Deutschth ö solch ein Mitglied mit Ehren in ihren Versammlungen en könne. (CLiest den . = 9. §. 1. antragen. müssen wir uns sehr hüten, irgend einen Stand, der als solcher in dieser ehrengerichtlichen Erkenntniß zu thun habe, mit dem Erkenntniß eines Ordnung von 1808 gilt, dort haben wir ein Kriterium, welches wir deutschen Nationalität, es sst der! Geist . j , in. die Ehrengerichte von Sr. Majestät dem Könige gegeben wor— , . . ö Mitte nicht vertreten ist, in ein unrichtiges Licht zu stellen. Wenn Ehrengerichts, wie es die Allerhöchste Verordnung vom 2. Juli vollkommen und mit allem Rechte anlegen können, ob sich Jemand von uns gepflegt wissen will, es sst ö. heis s ⸗ König den waren, hat die Armee sie mit lebhastem Danke empfangen, weil er Ehre aht e 9. an esgenossen das Anerkenntniß unverletz⸗ wir unsere Gesetzgebung weiter ausbilden, so ist es, nach meinem 1813 festsetzt, so ist dies ganz etwas Anderes. Ich spreche ungern Serächtlicher oder niederträchtiger Handlungen schuldig gemacht hat. unter die Fahnen berief, als mit Gott fü Rö . durchdrungen war von dem Gefühl, daß des Königs Majestät Nur allein ie er r,, Erachten, und ich glaube, die Mehrzahl wird mir beistimmen, noth⸗ von meiner Person, aber der Gedanke, ein Ehrengericht ins Leben Wenn er dies gethan hat, so verliert er das Bürgerrecht und das Vaterland, dle! waffen äh ige. Jugend Ce ich . . und sie voll Mitgefühl seiner Armee für die Ehre des Offizierstandes gab. die Ehrenhasti . Versammlungen kann ich das Recht, über wendig, daß wir auf nahegelegene Gebiete dieser Gesetzgebung Rück kreten zu lassen, ist zum Theil von mir ausgegangen, ich bin der Erste der Standschast. Anders verhält es sich am Rhein, wo allerdings seine Freiheit zu erringen. So, meine ga , . so ö ,. Diese Gefühle hat auch die Verwaltung hier gehabt, als sie diese Wr deh . zu entscheiden, zugestehen. sich nehmen und daran anknüpfen, Eines aus dem Anderen herleitend. gewesen, der im Jahre 1813 ein Ehrengericht für ein Landwehr-⸗Re« Subtilitäten besteh en oder introduzirt sind, die dem Einen oder An⸗ mit dem jetzt vorliegenden Gefetz· Entwurf beschaffen * 6 he , h zur Prüfung vorgelegt hat, ich für meine Person vertraue dem Re- mein Grundsatz Wieder he don Massow; Meine Herren, es ist Man hat es heftig angegriffen, daß die Entziehung des Gemeinde giment errichtet hat. Also ich erkenne das Bedürfniß des Gesetz= deren, der im Gemeinde- Rathe sitzt, eine breite Basis geben, um dar⸗ des gediegenen , Fortschritts. Was 9 ne, es ist ein Werk sultate dieser Berathung vollkommen, indem ich die Ueberzeugung auf diesem Platze wen ngen zu vermeiden, und ich stände nicht rechtes auch die Entziehung des ständischen Rechtes zur Folge haben Entwurfes an, aber wenn aus diesem Gesetz hervorgeht, daß derje über zu entscheiden, ob Dieser oder Jener ausgeschlossen werden soll. für das schönste, für das edelste n Lee,, . . i,, habe daß dies, was sie ausgesprochen haben, bei den meisten in der Sinne gehalten a , . . ö nl. edie in meinem solle; das ist aber ein Theil der Gesetzgebung, daß unten Umständen nige, der vielleicht einen Umgang pflegt, der mit den Be. Was den 8. 3 betrifft, der, so viel ich weiß, noch nicht angezogen das ist es, was dieser Gesetz Entwurf bewahrt hy ill ie Ehre, Versammlung Anklang finden wird. theidigen, Einiges vermißt hatte ; t 66 esetz. Entwurf zu per- Jemanden das Gemeinderecht entzogen werde, die der Rhein Pro. griffen seiner Standesgenossen nicht ibereinstimmt, deswegen worden ist, so ist darin etwas sehr Merkwürdiges enthalten, nämlich, wahrt durch die Entscheidung Fremder, sond wissen will, nicht be⸗ Abgeorbn. von Wolff-Metternich: Auf die Integrität des ben werde. Wir Alle stehe u was ich mir anzuführen nun erlau⸗ dinz zur Begutachtung vorgelegen hat. Dagegen ist nichts einge aus! den Dienst entlassen werden kann, daß, wenn Jen daß, wenn ein Einzelner irgendwie dem Vorsitzenden der Versamm⸗ dung seiner Standesgenossen. Wenn de öh n dnrch die Entschei⸗ Nufes der Unbescholtenheit zu halten, mit Sorgfalt zu wachen, wird Kommi tenten. , . hier allein durch das Vertrauen unserer wandt worden. In ein bestehendes Gesetz sollen wir ein anderes mand aus moralischer oder religisser Uebel zeugung es bedenk. lung Anzeige gemacht hat, daß ein Mitglied zu erkludiren sei daß vor den Schranken des englischen brich ls e en, d,, ,, d, immer mehr und mehr als Nothwendigleit und tiefgefühltes Bedürf- fähigung, 1 , . hergstell keine andere Be⸗ hinstellen, welches mit ihm im Widerspruche steht, und Widerspruch lich findet, leichtfertig auf ein Duell einzugehen und gegen kann die Anfrage von zwei Dritteln der Anwesenden verneint sein wie wills u gerichtet sein, so ist die Antwort: zd 264 5 niß erkannt werden, je nachdem unser öffentliches, ständisches und po⸗ sein und bleiben als durch die höchste , e . ist es, wenn der, der das Mindere nicht ausüben darf, zum Höheren die allgemeinen Gesetze des Landes zu handeln, deswegen aus dem muß, um die Untersuchung anzustellen. Dies ist eine bedenkliche meines Landes, von den Genossen meines Standes! . csetzen litisches Leben sich entwickelt und entfaltet, Es bekundet sich darin wohl. wahr, daß Zweifel en 66 ange gftete Ehrhaftigkeit. Es ist berufen wird. Dienste entlassen wird, so glaube ich nicht, daß wir den für bescholten Sache, und ich erwähne es blos diskursorisch, damit es bei der De⸗ was das Gesetz will. Dieser Gesetz⸗ Entwurf ist Dan ist es, ein in dem deutschen Volks J. tief liegendes, schönes Gefühl, Unbescholtenheit; aber wo w n, e, über die Bescholtenheit und ; Abgeordn. Tschocke: Meine Herren, es kann als gewagt ange- halten können. Daher stimme ich dafür, daß der Satz 2 des 5. 1 batte über den betreffenden Paragraphen erörtert werden kann. Ich komme st, wie ein früherer das Gefühl für Ehre und Sitte. Dieses Gefühl nach Möglichkeit Allem selbst barauf dringen . dorwalten, da müssen wir vor sehen werden, daß ich, nach so vielen glänzenden Reden, nach so vie weggelassen werde, aber das kriegsgerichtliche Erkenntniß möge seine auf den z. 6, der mir von der größten Wichtigkeit zu sein scheint, weil gen daß sie mit größter Strenge gelöst wer⸗ sen Vorträgen, nach iner so ausführlichen Beleuchtung des Gesetzes volle Wirkung haben. Ganz besonders wünsche ich, daß der Satz 4 des mir Fälle bekannt sind, wa das ständische Recht geruht hat, weil ge—
Redner sagte, ein Menschenwerk, wir werd ae, , vielleicht dles oder jenes mißbilli⸗ e e feinen Einzelnheiten zu wecken und zu nähren, das, dächte ich, muß Jederm si ⸗ ͤ ; 2 ; aber . Geist ist i. ,, , ,, anders wünschen, ders angelegen sein lassen. In e. . ö. n n . . f . Ehrhaftigleit in dieser Versammlung eines jeden im Ganzen, wie im Einzelnen, es noch wage, meine Stimme zu er⸗ 8. 1 fest gehalten wird. Darin erkenne ich auch einen wesentlichen gen eine Person die Kriminal“ Untersuchung eingeleitet worden war zer s ehen n sähn der Hh ale. . en werten wir pfle? licher Justaht mehr ust mehr obn korpotatibem Leben' durchdrungen ne. h Er nimmer auge tastet werden könne. Wir haben, heben. Ich werde aber in Folge dessen, daß das ganze Gesetz schon Fortschritt. Was den Satz 3 betrifft, so kann ich den nicht beur⸗ Vor ein paar Jahren war ein Entwurf zum Kriminal Gesetzbuch derschiedene Theile, in den Theil, welcher . gang von einander war, waren es die Zünste und Corporationen, die darauf hielten, daß Gesetzes in mn ; ö sehr zu danken, daß die Prüfung dieses erläutert worden ist, mich, nur sehr kurz fassen und erlaube mir nur theilen, weil ich die Land⸗Ordnung nicht kenne. Sollte darin viel. vorgelegt worden welcher sich nicht des allgemeinen Beifall der den Theil, welcher von der Sus pen , anf erlust. und in Ehre und Sitte aufrecht erhalten wurden. An deren Stelle sind die ben wir so 6 . e gelegt worden ist; ich glaube, davon ha— etwas Generelles nach meiner Ansicht anzuführen. Zuvörderst muß (leicht eine Gefahr liegen, daß aus Privatrücksichten Jemand vom Stände zu erfreuen gehabt hat. In meiner Provinz war ich Mit- delt. Wenn wir diese verschiedenen ern nicht 3 6. 2 han⸗ ständischen Torporakionen getreten, und es ist ihre ganz besondere strenger als 9 hee, zu machen daß wir streng gegen uns sind, ich bemerken, daß ich mich mit den in dem Gesetz⸗-Entwurf aufgestell' Bürger- oder Gemeinderecht ausgeschlossen werden kann, was ich glied der Kommission, welche sich vor Eröffnung des Provinzial. ind wenn wir nicht genau sondern, was Verlust und Hin uge fassen, Pflicht, darauf zu sehen, daß das, was bei unseren Aitvordern über⸗ gehort n,, ö eren Fällen. Von. mehreren Seiten ist, wie wir ten Kriterien nicht einverstanden erklären kann, mit Ausnahme des jedoch nicht weiß, so würde dies zu beachten sein. Eine besondere lags damit zu beschcftigen gehabt hat, und im Hinblick darauf, daß können wir uns fehr leicht verirren. Lassen wir n,, ist, so wacht wurde, auch von Seiten der ständischen Corporation wahrge—= n, , 9. e ,, ne Prinzip als wünschenswerth aner—⸗ §. 4, der über die Anerkenntniß der Ehrenhaftigkeit, ein Urtheil zu Beruhigung liegt außerdem für mich darin, daß eine höhere Instanz. die Möglichkeit vorhanden sst, dies Gesetzbuch eingeführt zu se en, jetzt bei Seite, und ich wiederhole, ich wlrde die . 4 7 Theil nommen werde. Daß man in diesen ständischen Corporationen gerade hier stren sei und ich kann diesem keinesweges beitreten. Wir müssen fällen, spricht. Diese Bestimmung hat in den Kreis⸗Ordnungen Schle stattindet. Ich gehe nun zum §. 6 über; da würde ich denn aller? wodurch bei Einleitung einer Kriminal- Untersuchung die größte . sammlung nichl noch länger auf di . Probe stellen . ä. * die Standesgenossen zu Richtern über Ruf und Ehrbarleit gemacht ,,, gesckh? . kann es nur achten, wenn in früheren Ver⸗= siens und Westfalens bestanden, und ich habe nicht gehört, daß Miß‘ dings das höchste Bedenken tragen, Jemanden, der ganz. zufällig in wickelung herbeigeführt werden kann, wenn darauf die Ausübung der hnügen, Sbas prinzip des Grsetzes sö flat, als , . e Hat, erfenn gh ll chen än Hes vo, uus liegendhen Geschee an. ́brstellt lun ten ö 2 e obwaltete, weil das Vertrauen uns bräuche entstanden wären; wenn aber mehrere Paffus hinzugetreten eine Kriminal-üntersuchung gerathen wäre — ich bitte zu bedenken, ständischen Rechte ruhen soll, erwähne ich nur diskursorisch, daß darin nochmals zur Erörterung zu bringen. ; rschwebt, Ich erkenne um deswillen einen Vorzug darin, weil diese Einrichtung erlaube mir an andere Befähigung, keine andere Ernennung. Ich . sind, 14-3, so kann ich mir nicht erklären, warum dies geschehen ist, daß ich irgendwie, ohne mein Verschulden, in eine Duell-Angelegen= die Nede gewesen ist, daß wenn man von einem auswärtigen Fürsten Dieses Prinzip ist im ersten Paragraph niedergelegt, und i eine entschieden germanische ist, weil sie aus germanischen Einrichtun! gegrissen , von einigen Rednern die Tendenz an⸗ weil mir keine Erfahrung beiwohnt, daß diese nöthig gewesen wären. heit verwickelt wäre — soll ich denn deshalb nicht mehr fähig fein, etwas gesagt hat was ein Dritter ihm hinterbringt, so kann man lenne in seiner ersten und zweiten Posstion die 3 gr enn ich er- gen hervorgegangen ist. Man hat es in Frage, gestellt, ob es ge⸗= die Behörden eu ist und zugleich auch angegriffen, in welcher Art Aber Etwas ist, was in diesem Entwurf berührt ist, und wodurch meinen Pflichten als Landstand nachkommen zu können, das scheint auf eigenem Boden in seinem eigenen Vaterlande zu einer fiskalischen lichen Ausspruchs an. Wohl wissen wir Alle, daß . R . hter⸗ rechtfertigt sei, zwischen Standesehre und bůrgerlicher Ehre einen uͤn scheidenm hatz ge. einzelnen Angelegenheiten, weil sie allein zu ent⸗ nach meinem Erachten das den Provinzen gewährte Vertrauen ge mir zu weit geführt; außerdem scheint mir der Satz 2 in Nr. 3 Untersuchung gezogen werden. Es sind also Eventualitäten vorhan⸗ kann. Betrübend genug . die große Zahl . c n, eee, terschied zu machen. Meine Herren, die Verschiebenheit in den ge⸗= len. Es ten ie damals bestehende Verordnung angewendet hat= schmälert worden ist. Es war ihnen bisher überlassen, ihre Ansichten völlig überflüssig zu fein, denn wenn die Versammlung nach Nr. 3 den, daß ich zul Rriminal- Untersuchung gezogen werden kann, ohne nalfällen aller Zeiten und Länder, in denen an Irrthn i. . sellschaftlichen Schichten, die sich immer mehr und mehr vergrö⸗ kommen el df he worden, daß Fälle, die in der Art vorge⸗ und Urtheile über etwaige Verdächtigungen auszusprechen, und nun den Beschluß gefaßt hat, die Untersuchung eintreten zu lassen, so soll gegen mein Vaterland gehandelt zu haben. Ich gehe einen Schritt traurige Opfer fielen. Dies ist aber etwas 2 d . 2. . ert, bedingt nothwendigerweise verschiedene Anschauungsweise. Partei O9. 3 sich auf Personen bezogen hätten, die der liberalen treten Bestimmungen hinzu, die, wenn das Gesetz emanirt wird, nicht es auch geschehen können, so sollen auch bie Rechte ruhen und damit weiter; wir Haben die Preß - Gesetz gebung des deutschen Bundes, wir der menschlichen Natur, in dem Verhultniß der Bild em Verhältniß Anders ist der Standpunkt eines Handwerkers, anders der gegeben 9 . en, und es ist hiermit ziemlich deutlich zu erkennen übergangen werden dürfen; ich überlasse Ihnen, zu beurtheilen, ob es würden wir ung vollständig begnügen können; das ist Alles, was ich wissen, daß nach den Karlsbader Beschlüssen über Jedem von uns Volkes, in der Schwache aller derer liegt ke ö ung, eines jeden eines Soldaten, und mit dem Dichter zu reden: Mit Helm und hr. n, . ie Behörden aus diesem Sinne die Maßregeln getroffen an der Zeit sei, das Vertrauen zu schwächen, oder ob sich nicht viel- über den Gesetz-⸗Entwurf zu sagen habe. ; der bi Feder ergreift, das Schwert des Damokles hängt; wir wis⸗ Hand, über Jerhalm s. urtheisen f so h, . fe. as siet in der mit Gewehrgehänge schließt er sich an eine andere Renge n ga He. f ö steht mir schlecht zu, etwas an ng n im Namen der fach die Meinung ausgesprochen hat, auch seitens der Regierung Ver ((GBravo.) sen, daß ese Beziehung ernstlich sst, und daß ich wegen P 1 und menschliche Schwäche sich ergeben Ab enen so oft Irrthum einen andern fel angezogen.“ Wir sehen, daß leine Wahr eit chre, 4 z ö. mich aber, berufen zu sagen, daß ich die Tendenz trauen dem Volke zu erweisen, ihm noch mehr Vertrauen zu geben, Abgeordn. von Gaffron; Meine Herren! Die Ursachen ich gegen einen anderen Staat begangen habe, r Hane fen; gezogen geben. Aber wenn wir diesen Aus— liefer und reichen an Konfequensen ist, als diejenige, die uns 6 an dien ich glaube, daß diese die NRäthe der Krone geleitet haben, als hes bisher der all gewesen. Ich glaube hinzufügen zu dürfen, welche mich bewogen haben, diesen Plaz aufzusuchen, sind größten.? werden kann; daß ich asso fin eins Sünde, die ich nicht gegen das Vater
/ ; ie Ehre der Stände zu wahren. Ich erlaube mir ferner hin⸗ daß das preußische Volk sich iberall fo verhalten, daß es dieses oder theils durch frühere Reden erledigt. Ich beschränke mich 263 auf land begehe/ meiner ständischen Rechte im Vaterlande quitt gehen kann.
; d ; Dies ist mir zu viel, und ich möchte nicht, daß die Strafe, die auf
ruch nicht heilig halten, so gerathen wir in die Sphä— i . alten, ; ir in die er. der Will⸗ lehrt, daß uns die Welt so dü ie wi ; ü 3 1 vieren sich das Gesetz in dieser Bezie ⸗ erade so dünkt, wie wir sie anschauen. Ein gzuzufügen, daß, wenn etwas Anderes als das Interesse geleitet hatte, eines größeren Vertrauens sich würdig gezeigt hat. Es ist von einem wenige Worte. Es ist von einem früheren Redner angeführt wor⸗ gefüh mein Versehen folgt, eben so gro sein soll, als die Vermuthung es
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ung wohl von absoluter Begriff von Ehre lä
t sich nicht feststellen. Wir mi ä ö . ĩ . w * ö Ren 3. früheren Redner angeführt worden, daß dies Veriranen zum Richter⸗ den, daß die belgische Constitution uns mehrere Beispiele vorzeigt; es . weite Beilage. j