ist, daß ich solches Verbrechen begangen habe. Es ist auf allen
zur Sprache gekommen, daß Mitglieder, die zur Krimi⸗
nal-Unterfuchung denunzitt waren, von dem Tamdtage zeitweise aus⸗ eschlossen waren. Solche Mitglieder werden wissen, was es heißt, ei ehrenhafter Gesinnung nicht' vollkommen freigesprochen zu sem, und sie werden uns sagen, ob es nicht eine le. Härte involvirt, Jemanden zu erkludiren, gegen den blos ein gewöhnliches Preßver= vorliegt. Ich behalte mir vor, bei Erörterung der einzelnen . darauf zurückzukommen, bitte aber, principaliter das kurz mendement anzunehmen, daß die Standesgenossen allein befähigt sein können, Jemanden von seinen ständischen Rechten auszuschließen.
Landtag s-Kommisfar: Es ist von dem geehrten Redner,
der eben gesprochen hat, der Wunsch geäußert worden, daß ich in gleicher Art, wie ich mich bereit erklärt habe, die Akten in Betreff der beanstandeten Zulassung eines rheinischen Deputirten zum letzten Provinzial⸗-Landtage der Versammlung zur Einsicht, vorzulegen, auch gewisse Akten in Sachen „Johanny“ vorlegen möchte. Ich weiß nicht, welche Beziehung diese Atten zu dem vorliegenden Fall haben sollen. Bei dem Ministerium des Innern liegen keine anderen Akten darüber vor, als diejenigen, wonach ein gewisser Johanny zum De⸗ putirten gewählt ist, ohne den zehnjährigen Besitzstand nachweisen zu können, daß von Sr. Majestät dem Könige die für diesen Fall nöͤ⸗ thige Dispensation nicht ertheilt ist und deshalb eine neue Wahl hat angestellt werden müssen. Wie diese Akten in Beziehung auf den vorliegen⸗ den 11 nützlich sein könnten, weiß ich nicht, wenn aber die Versammlung wünscht, dieselben einzusehen, so sollen sie ihr vorgelegt werden. (Nein, nein.) Es ist weiter hervorgehoben worden, daß die Städte⸗ Ordnung, die alte gute Städte⸗Ordnung, wie sie genannt worden (ich * nicht, ob dies den Gegensatz einschließen soll, daß die neue schlecht sei, Vorschriften enthalte, welche es rechtfertigen, daß die jenigen, welche das Bürgerrecht verloren hätten, nicht in der Stände— ö sitzen können; in der rheinischen Gemeinde-Ordnung möchten Subtilitäten eingeführt sein, die es bedenklich machten, ihr eine gleiche Wirkung zuzugestehen. Um diese Bedenken zu beseitigen, erlaube ich mir, die betreffenden Stellen vorzulesen, welche in der alten guten Städte⸗Ordnung, und die, welche sich in der rheinischen subtileren Gemeinde⸗Ordnung besinden.
Es heißt darin
(liest vor).
Ich finde nicht, daß dies subtil gehalten, sondern daß die Vor—
schrift deutlich ausgesprochen ist.
Eine Stimme: Ich bitte auch den 8. 71 vorzulesen.
Landtags-Kommissar: Ich überlasse diese Verlesung dem Herrn Deputirten.
(Dies geschieht.)
Landtags-Kommissgr: Wir haben den Paragraph ge— hört, aber auch gehört, daß er zu der vorliegenden Frage nichts enthält.
Aus meinen Verlesungen aber ergiebt sich, daß im Wesentlichen die Bestimmungen der rheinischen (so auch der westfälischen) Kommu— nal-Ordnung denjenigen der älteren und neueren Städte-Ordnung entsprechen, und ich glaube, daß der vorliegende Gesetz Entwurf ganz konsequent war, wenn er verfügte, daß Personen, welche das Ge' meinderecht und Bürgerrecht verloren haben, auch eo ipso das Ständerecht verlieren müssen. Daß es Mittel der Restitution giebt, versteht sich von selbst. Es kann Jemand von dem Bürger- und Gemeinderecht suspendirt und wieder restituirt werden; dann ist er auch wieder befähigt, in die Standschaft einzutreten. Ich muß hin zufügen, daß eben diese Gesetze, und namentlich die rheinische Ge— meinde⸗Ordnung, die Bestimmung enthalten, daß derjenige, welcher sich in Kriminal Untersuchung besindet, sein Bürgerrecht pro tem pore verliert; konsequent dieser Bestimmung, mußte vorgeschrieben werden, daß, so lange die Bügerrechte suspendirt sind, auch die stän— dischen Rechte ruhen müssen. Da ich einmal aufgestanden bin, so
habe ich noch ein paar Worte bezüglich der Aeußerung eines früheren
Redners hinzuzufügen. Es ist behauptet worden, daß das Gouver— nement sich bei diesem Gesetz einen Einfluß vorbehalten habe, um nach Umständen mißliebige Personen aus den ständischen Versamm— lungen entfernen zu können. Es ist dabei angedeutet, daß dies schon früher geschehen, und daß vielleicht der Zufall es gewollt habe, daß dies nur Personen betroffen habe, die sich in der oppositionellen Rich? tung befunden hätten. Mir sind dergleichen Fälle nicht bekannt, und 3. ich deren nähere Bezeichnung erwarten. Ich weiß nur einen Fall, der 6 in der Rhein Provinz im Jahre 1837 zugetragen hat, wo der Landtags Kommissar einen in Kriminal⸗Untersuchung befindlichen Deputirten nicht einberief, und es hat sich auf dem ganzen Landtäge keine einzige Stimme erhoben, welche bieses Verfahren angefochten ätte. Der in derselben Provinz im Jahre 1845 vorgekommen Fall * bereits erwähnt, welcher angefochten und durch einen Bescheid Sr. asestät des Königs erledigt ist. Derselbe ist die Veranlassung zu einem Gesetz, durch welches das Gouvernement sich aller Mittel, in, dieser Beziehung einzuwirken, für die Zukunft entäußern will; ich sage aller Mittel, denn auf die Einleitung einer Kriminal— Untersuchung hat die Verwaltung keinen Einfluß, sie kann denun— ziren, aber nur das Gericht kann erkennen, ob eine Kriminal-Unter— suchung einzuleiten sei. Dies gilt im vollsten Maße in der Provinz, von welcher dieser Einspruch erhoben ist. Nach ber älteren' preußi= schen Gesetzgebung steht der Verwaltung eben so wenig ein Einfluß 6 nur die höchste Justiz-Behörde hat einen solchen Einfluß. Ich ordere aber Jeden 2 zu behaupten, daß dieses Recht gebraucht der gar gemißbraucht worden sei. Wenn also Jemand von seinen ständischen Rechten suspendirt wird, weil er zur Kriminal- Untersu⸗ 33 . 3 ö, o n . Verwaltung darauf keinen Einfluß ; ; ern es ist die Entscheid in die Hände eines selbstständigen Richterstandes n K ö. Justiz-⸗Minister Uh den; „Es ist gesagt worden, daß in den al— ten Provinzen der Justiz-Minister, einen Einfluß läuf Lie Kriminalã Untersuchung hat. Das neue Gesetz über das Kriminal ⸗Verfahren hat eben so wie beim Civil⸗ Verfahren, welches im ganzen Lande ein= geführt ist, für den r, n bestimmt, daß ihm kein Einfluß darauf zustehen soll, daß die Untersuchung eingeleitet werde, fondern daß die , im Instanzenzuge, entschelden, und darum hat der Justiz⸗Minister diesen Grundsatz hier behauptet.
Abgeordn. Milde: In Bezug f die erbetene Vorlage der Akten muß ich bemerken, daß ich mir diese Bitte an den Herrn Kom— missarius als solchen und nicht qu. Minister des Jnnern zu richten erlaubt habe und habe bitten wollen, ob der Kriegs Minister nichts dagegen hat, wenn diese Akten vorgelegt werden, welche zu dem vor— liegenden Paragraphen ad 2 das Argument geben sollen, daß es für diesenigen Herren gefährlich 6. die h mit mir im gleichen Sinne äußern, wenn die Ehrengerichte eine Konkurrenz bei der Standschaft auswirken sollen. ö ö
Landtags Kommissar: Ich muß mir hierauf die Antwort vorbehalten, big ich mit meinem Kollegen, dem Herrn Kriegs- Mini= ster, Rücksprache genommen habe. ᷣ sen. Abge or dn. Heyn; Ich möchte mich in keing wejtere . sionen einlassen, aber ich möchte doch sagen, jeder Mensch sei nur ein Antefakt seiner, Verhältnisse, und dadurch sind seine Verhältnisse be⸗ dingt. Ich will das, was von ständischen Berhältnissen gesagt ist, in Ehren halten, aber ich bin doch ber Ansicht, daß das Wort Ehre
sehr relativ erscheint; denn sie kann nicht gegeben werden, sie muß durch ein von einzelnen Individuen ausgehendes r f festge⸗ ellt werden, und sie läßt sich also nur in Form eines Anerkennhnis⸗ . geben, das ist das Kriterium. Wenn Jeder in Bezug auf seine ständische Wirksamkeit stolz sein kann, so wird auf der anderen Seite, wenn wir die Gränzen 6 eng ziehen, sehr leicht der Fall eintreten, daß man einem seine Ehre schuldlos abschneidet, und dies wäre ein moralischer Mord, den will j doch Niemand zu Schulden kommen lassen. Es ist aber ein Mord, denn ich bin so lange moralisch todt en acht so lange ich nicht sprechen und mich meines Rechts bexienen kann, son⸗ dern desselben verlustig bin; ich trete daher dem Amendement bei, welches von einem Mitgliede aus der Rheinprovinz gemacht ist, mit dem Zusatze jedoch, daß keinenfalls den Standesgenossen das Recht beschränkt sein soll, nöthigenfalls auf den Antrag des Angeschul⸗ digten oder seiner Standesgenossen ein Urtheil über seine Bescholten—⸗ heit zu fällen. Ich stelle nicht ein Kollegium von Standesgenossen über den Richterstand, aber sie stehen zu mir freier, und was sich frei bewegen kann, muß meines Ermessens das richtigste Urtheil ha⸗ ben, dies ist meine Ansicht, hervorgegangen aus den Verhältnissen, in denen ich aufgewachsen bin. Habe ich Unrecht, so bin ich auch ein Antefakt meiner Verhäͤltnisse, und ich hoffe, daß ich in dieser meiner Ansicht Unterstützung finden werde.
Abgeordn. von Auerswald: Ein persönliches Faktum muß ich noch zur Sprache bringen. Der Herr Justiz-Minister hat ge⸗ äußert, daß von einem Redner in dieser Versammlung der Richter— stand angegriffen worden wäre. Ich erlaube mir die Anfrage, ob dies sich auf meine Aeußerung bezieht.
JustizMinister Uh den: Ich habe Ihre Aeußerung nicht so verstanden gehabt, ich bin aber zu meiner Erklärung durch das ge kommen, was ein Abgeordneter von Pommern gesagt, und in dem Sinne, wie er es gesagt hat.
Abgeordn. von Auerswald: Ich bin sehr dankbar für diese Erklärung, denn es ist mir nicht eingefallen, den Richterstand irgend⸗ wie anzugreifen, ich entünne mich aüch nicht, ein Urtheil über densel— ben gefällt zu haben. Ich habe gesagt, daß, seit das von mir er wähnte Gesetz existirt, besorge man im Lande, daß der Richterstand weniger unabhängig sein werde. Daraus ergiebt sich für denselben noch kein nachtheiliges Urtheil. Ich halte den preußischen Richter— stand so hoch in Ehren, als ein Institut gehalten werden kann, und wenn er dem Angriff in der öffentlichen Meinung, den er durch das Gesetz erlitten hat, widersteht, so wird er noch höher stehen. Daß Provinzial-Landtage ausgesprochen haben sollen, der Richterstand habe in der Meinung gelitten, muß ich dahin berichtigen, daß dieselben die Besorgniß ausgesprochen haben, es werde dies eintreten, und es war auch keine andere Aeußerung darüber möglich, da die letzten Land tage erst wenige Monate nach Erlaß des Gesetzes stattfanden.
JustizMinister Uhdsen: Zunächst muß ich bemerken, daß hier schon ein Gesetz einer Kritik unterworfen wird, was erst später der Erörterung unterworfen werden soll. Wir greifen also vor dem, was später der freien Diskussion unterliegen wird. Ich für meine Per son kann bei dieser Frage frei sprechen, weil ich damals, als dies Gesetz erschien, noch nicht an der Spitze der Verwaltung stand. Ich muß aber vorweg erklären, daß die letzte Zeit wohl erwiesen haben wird, daß unser Richterstand sich durch jene Bestimmungen nicht im mindesten hat irre machen lassen, denn es sind Entscheidungen vor— gekommen, die dem Gouvernement nicht beliebt waren, aber es hat sie ruhig hingehen lassen.
Abgeordn,. von Auerswald: Es ist eben gesagt, daß meine Erklärung zu früh erfolgt sei. Ich glaube aber, daß ich durch die Art und tin. wie ich meine Erklärung abgegeben, und durch die ausdrückliche Anführung, daß ich mich selbst jedes Urtheils enthalten wollte, mich vor diesem Vorwurf bewahrt habe. Nur ein Faktum habe ich erwähnt, welches mir bekannt war, und dürfte ich hiernach von dem Vorwurf frei sein, das Gesetz selbst zu früh in die Debatte gezogen zu haben.
Abgeordn. von Prondzinski: Es ist nicht meine Absicht, über das vorliegende Gesetz selbst zu sprechen, ich habe mir nur die Erlaubniß erbeten, einige Worte und Bemerkungen bei Diskussion des Gesetzes hinzuzufügen. Es sind veischiedentlich die militairischen Ehrengerichte, in Bezug genommen,. Wie weit diese Institute für andere Verhältnisse passen, steht hier nicht in Frage, ich erlaube mir aber, vor dieser Versammlung die Versicherung niederzulegen, daß bei ehrengerichtlichen Entscheidungen eine zahlreiche Corporation mit aller Gewissenhaftigkeit verfährt und ihre Erkenntnisse fällt, so daß ein Unschuldiger nicht füglich dabei bestraft werden kaun.
Abgeordn. Graf von Schwerin: Da ich persönlich angegriffen
bin und von einem Abgeordneten auch auf die Meinung zurückge⸗ gangen ist, so habe ich zur Vermeidung von Mißverständnissen ums Wort gebeten, um meine Meinung näher zu entwickeln. Es hat ein Abgeordneter der Provinz Preußen sich gegen mich erklärt, und es würde mich schmerzlich berühren, wenn ich im Prinzip von ihm ab— weichen sollte, denn ich lege großen Werth darauf, auf demselben Boden mit ihm zu stehen, dessenungeachtet muß ich gestehen, daß ich seine Argumentation nicht theilen kann. Derselbe deduzirt, weil das Gesetz schlecht ist, nach welchem jetzt die Ehrenhaftigkeit des Militairs beurtheilt werden muß, daraus könne dessen Anwendung in diesem Falle nicht gestattet werden. Wo es sich um die Unbescholtenheit handelt, bin ich mit ihm einverstanden, daß viele Bestimmungen in dem Gesetz vom Juli 1824 enthalten sind, die nicht so sind, wie ich sie wünsche, dies gehört aber nicht hierher, denn ich sage, es ist Prinzip der preußischen Gesetzgebung, daß nur die höchste bürgerliche Ehrenhaftigkeit die Wehrhaftigkeit möglich macht, und ich setze hinzu, man kann und muß auch . daß, wer nicht mehr für wehr— haft, für befähigt erachtet werden kann, Waffen und den Königlichen Rock zu tragen, daß der auch nicht ehrenhaft sein kann. Ist das Ge— setz mangelhaft, so e man es ändern, so lange es aber besteht, muß es als Kriterium der Bescholtenheit oder Unbescholtenheit gelten, daher muß ich, trotz der Bemerkung des Mitgliedes aus Preußen, daran festhalten. Es ist von mehreren Rednern auf einzelne Fälle aus der Vergangenheit Bezug genommen, ich erkenne diese einzelnen Fälle, so weit sie mir bekannt geworden sind, als solche an, von denen ich wünsche, daß sie nicht vorgekommen wären, aber ich habe auch das Vertrauen zu ber Aufbaunng eines ö entlichen Staatslebens, daß es solche Vorurtheile wegräumen wird, f daß es Jeder für die höchste Ehre halten wird, sich als Staatsbürger gewählt zu sehen und stän⸗ dische Nechte zu erwerben, und je mehr? diefer Moment das Volk durchdrungen hahen wird, je mehr wird es wegfallen, wenn die Stände für sich noch besondere Ehren in Anspruch zu nehmen glau— ben, und dadurch wird auch der Riß und die Mißstimmung, die in einzelnen Theilen ber Monarchie zwischen Militair und Civil sich ge- bildet hat, auszugleichen sein. Marschall: Es hat noch der Abgeordnete Jungblut das
Wort, und dann werden wir schließen können. . (Der Abgeordnete Jungblut verzichtet auf das Wort.)
Da Niemand mehr das Wort verlangt, so werden wir die all
emeine Herathung schließen. In derselben ist das Gesetz, sowohl/
n seiner Allgeineinheit, als im Einzelnen, vielfachem Tadel unterwor⸗
ilgemeinen das Be⸗ 11. Mai 1846 eröffneten Landtages statt.
Jeden ⸗
sen worden; ich habe aber nicht geKört, baß im dürfniß einer solchen D h 23 wäre. falls wird diese Berathung die Erörterung der Einzelheiten erleichtert
haben. Ich glaube, annehmen zu dürfen, daß eine Abstimmung über dir Bedürfniß Frage nicht nöthig ist, schließe somit die — 4 Berathung über den Gesetz Entwurf und' bitte Sie, sich morgen um 10 Uhr wieder versammeln zu wollen, um die Berathungen über die Einzelnheiten des Gesetzes zu beginnen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. . 37 Uhr.)
Berichtigung.
In der stenographischen Mittheilung über die Sitzung der Drei⸗ Stände Kurie vom 27sten v. M. findet sich bei Wiedergabe der Aeu⸗ ßerungen des General-Steuer- Direktors Kühne ein sinnentstellender Zahlenfehler. Als nämlich zur Sprache kam, ob nicht das gegen die Ausfuhr von Kartoffeln vorgeschlagene Verbot auch auf Getraide Ausfuhr auszudehnen, wies Herr Kühne u. A. darauf hin, daß durch ein solches Verbot die Communication zwischen den einzelnen Pro— vinzen des Staats gehemmt und belästigt werden würde: so seien im Jahre 1846 386,000 Scheffel Roggen elbabwärts bei Wittenberge ausgegangen, darunter aber 359, 00 3 Scheffel (also über 9 Zehntel des Ausfuhr Quantums) mit Declaration zum zollfreien Wiederein⸗ gang in die westlichen Provinzen auf der Weser und dem Rhein. — Statt letzterer Zahl ist in den stenographischen Mittheilungen 39,000 gesetzt, was freilich für den aufgestellten Satz wenig beweisen würde. (Wahrscheinlich ist die Ziffer 5 beim Dechiffriren oder beim Abdruck aus⸗
gefallen.)
Im gestrigen Blatt ist S. 600, Sp. 2, Z. 42, statt „74stel“
zu lesen: Atel.
Die in unserem gestrigen Blatte zugesagte Mittheilung der zu der Allerhöchsten Proposition in Betreff der Errichtung von Pro⸗ vinzial-Hülfs-Kassen gehörigen Denkschrift sehen wir uns genö thigt, wegen Mangel an Raum noch bis auf morgen zu vertagen.
Uichtamtlicher Theil.
nhalt.
Inland. Berlin. Allerhöchste Kabinets-Ordre. ,, Deutsche Bundesstaaten. Herzogthum Anhalt-Dessau. Aus⸗ hebung der Mahlsteuer und städtischen Eingangssteuer. . Oesterreichische Monarchie. Wien. Erzherzog Karl *. Prag. Schließung des Landtages. — Bau der Riesengebirgs-Straße. Rußland und Polen. St. Petersburg. Militairische Ernennung des Großfürsten Wladimir. ö . JJ Frankreich. Paris. Annahme des Gesetz Entwurfs über die griechische Anleihe. — Prinz Hussein Bev *. Schreiben aus Paris, ¶ Vepu- tirten⸗ Kammer: Debatte über die außerordentlichen und nachträglichen Geldbewilligun gen!) ö . Grosbritanien und Irland. London. Parlaments-Verhandlungen. Niederlande. Aus dum Haag. Kammer- Verhandlungen. Belgien. Brüssel. Gesetz Entwurf in Betreff der Lebensmittel. — Vermischtes. ; ö . 4 — Schweiz. Kanton Basel. Eröffnung des Großen Raths. Griechenland. Minister⸗ Veränderung. . 4 Handels und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗
bericht.
n lan b.
Berlin, 3. Mai. Die heute ausgegebene Nr. 19 der Gesetz⸗ Sammlung enthält die Allerhöchste Kabinets-Ordre, betreffend das Verbot der Kartoffel⸗ Ausfuhr und des Branntweinbrennens aus Kar— toffeln, Getraide und anderen mehligen Stoffen. ö
„Um bei dem fast in allen Theilen der Neonarchie sich kundge⸗ henden Nothstande einem Mangel der ersten Lebens- Bedürfnisse und iner noch weiter steigenden Theurung derselben vorzubeugen, will Ich nach dem Antrage des Vereinigten Landtages hierdurch bestimmen, Das von der Publication Meines gegenwärtigen Befehls an I) das bereits für die westlichen Provinzen theilweise bestehende
— Ausfuhr-Verbot der Kartoffeln auf sämmtliche Provinzen der Monarchie dergestalt ausgedehnt werde, daß die Ausfuhr dieser Frucht nach anderen Ländern als denjenigen, welche zum Zoll Verein gehören, bis zum 1. November 8d. J. unter den im . l des Zoll-Strafgesetzes vom 23. Januar 1838 angedrohten Strafen allgemein verboten ist, auch daß für den ganzen Umfang der Monarchie bis zum 15. August d. J. die Verwendung von Kartoffeln, Getraide aller Art und anderen mehligen Stoffen zur Bereitung von Branntwein der gestalt untersagt sein soll, daß von oben bemerktem Zeitpunkte än nur noch die alsdann schon bereitete Maische destlllirt wer den darf. )
Sie, der Finanz Minister, haben zur Ausführung dieser Bestim⸗ mungen ohne Verzug das Erforderliche anzuordnen, zugleich aber dar⸗ Auf zu sehen, daß durch das zu, 1 ausgesprochene Verbot weder die Freiheit, des inneren Verkehrs, einschließlich der Küstenschifffahrt von und nach preußischen Häfen, gehemmt oder erschwert, noch die ander weitige Bewegung des Handels, innerhalb, der allgemein gesetzlichen Schranken, über den vorwaltenden Zweck hinaus, belästigt werde. Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetz- Sammlung zur öffent- lichen Kenntniß zu bringen. 4 4 Berlin, den 1. Mai 1847.
An das Staats⸗Ministerium.“
Deutsche Gundesstaaten.
Herzogthum Anhalt⸗Deßau. Die Herzogliche Kammer hat unterm 26. April nachstehende Bekanntmachung erlassen: „Se. Hoheit der Herzog haben die Mahlsteuer und die städtische Eingangs steuer von Mehl und Brod bis zu Ende des Monats August d. J. gnädigst erlassen und zugleich zu gestatten geruht, daß bis zu Ende des Monats Oktober d. J. Brod vom Lande nach den Städten zum Verkaufe eingeführt werden könne. Wir bringen dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß wir auch außerdem von ünserem gnädigsten Landesherrn in den Stand gesetzt worden een die Hülfsvereine noch ferner zu unterstützen, damit sie nicht vor
er Zeit genöthigt werden, ihr segensreiches Wirken einzustellen.“
⸗ Oesterreichische Monarchie. Wien, 1. Mai,. (B. 3.) Der Kaiserliche Hof ist durch das
Friedrich Wilhelm.
6 ß. gegen vier Uhr Morgens erfolgte Hinscheiden Sr. Kaiserl.
heit des Erzherzogs Karl in die tiefste Betrübniß versetzt worden. Prag, 26. April. Heute fand der feierliche Schluß des am
. Se. Majestät der, Kaiser hat eine Summe von 180,000 Fl. für den Bau der Riesengebirgs⸗Straße bewilligt, und es ist am 19. April,
dem Geburtstage bes Kaisers, au der reichenberger Herrschaftsgränze bereits mit dem Bau begonnen worden.
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 25. April. Mittelst Tagesbefehls vom 22. April wird Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst Wladimir Alexan⸗ drowitsch zum Chef des Leib arde⸗Dragoner⸗Regiments ernannt und dem Leibgarde Preobraschenskischen Regimente, so wie dem Leibgarde⸗ Sappeur⸗ Bataillon zugezählt.
Frankreich.
Paris, 29. April. Die Deputirten⸗Kammer hat am Schluß ihrer gestrigen, bereits mitgetheilten Diskussion den Gesetz⸗ Entwurf über die griechische Anleihe mit 237 Stimmen gegen 1 ange— nommen.
Prinz Hussein Bey, einer der jüngsten Söhne Mehmed Ali's, ist vorgestern hier gestorben. Er war Zögling des hiesigen ägypti⸗ schen Instituts. Seine Leiche wird morgen nach Aegypten abgeführt werden. Während seiner Krankheit hatten sich der König und die Königliche Familie täglich nach seinem Befinden erkundigen lassen.
Die Unterwerfung der Kabylen ist eine vollständige. Außer Ben Salem hat sich auch Bell Kassem, der bisher eine feindliche Haltung einn gehalten, unterworfen und ist selbst nach Algier gekommen, wo er mit den seinem Range gebührenden Ehren empfangen wurde. Eine halbe Schwadron Jäger ging ihm entgegen, und der Marschall empfing ihn und seine Begleiter, als sie vom Pferde stiegen. Näheren Mit= theilungen zufolge, unterwarf sich Bu Masa, nachdem sein letzter An— hänger im Kampfe gefallen und er ermüdet auf der Flucht kaum zu entkommen gedachte. Aus seinen eigenen Geständnissen soll hervor gehen, daß er von der mächtigen Sekte der Mulin Abd el Kader, einer geheimen Gesellschaft in Marokko, zum heiligen Kriege gegen die Christen ausgesendet wurde, und daß der Kaiser von Marokko selbst seiner Mission nicht fremd war. Der Constitutionnel be— merkt, dies sein ein interessanter Beitrag zum Traktat von Tanger und lasse über die Gesinnungen des marokkanischen Sultans keinem Zweifel mehr Raum. Der National meint, daß der Vergleich mit den Kabylen von Marschall Bugeaud eingegangen worden, weil die Kammer-Kommission sich gegen seine Expeditionspläne erhoben. Ohne Zweifel habe der Marschall die Unterwerfung der Kabylen nur wider Willen hingenommen, da er sie lieber mit Waffengewalt be⸗ zwungen haben würde. Uebrigens habe man sich zu dieser Thatsache Glück zu wünschen, da die Kabylen nicht den wandelbaren Sinn der Araber hätten und als Landbauer sich nicht so leicht fanatisiren lie⸗ ßen, als die hin= und herschweifenden Araberhorden. Die Presse glaubt ebenfalls, daß dem Marschall Bugeaud dies günstige Resultat durchaus nicht zuzuschreiben sei, denn hätte es von ihm abgehangen, so, hätte man die Kabylen längst mit Feuer und Schwert überzogen. Wie wenig er selbst ein solches Resultat gehofft, beweist ja, daß er noch noch vor wenigen Wochen einen grandiosen Feldzugsplan gegen die Kabylen projektirt habe, die sich jetzt freiwillig der französischen Herrschaft unterwürfen. Thäten die Ministar ihre Pflicht, so müß ten sie den Marschall zurückberufen, nachdem sich setzt gezeigt, wie groß seine Voraussicht sei; es scheine, daß man sich vor Bugeaud fürchte, indem man ihn in seinem Treiben gewähren lasse.
Paris, 29. April. In der heutigen Sitzung der D e pu⸗ tirten-Kammer wurden zuerst mehrere Gesetz-Entwürfe votirt, wodurch die Städte Orleans, Rouen, Reims und Beaume zur Auf nahme von Anlehen und Schaffung von Auflagen zur Deckung die— ser Anlehen ermächtigt werden. Herr Benoit Fould erhob einige Einwürfe gegen den Zinsfuß von 5 pCt., zu welchem diese Anlehen sollen abgeschlossen werden dürfen. Der Finanz⸗Minister: Dieser Zinsfuß könne nur als gelegenheitlich betrachtet werden. Die Kammer habe schon ähnliche Maßregeln zugegeben. Sie könne nicht bei jedem besonderen Anlehen ein spezielles Maß nehmen. Was die bereits zu 4 pCt. autorisirten Anlehen betreffe, die nur zu 5 zu Stande kommen könnten, so habe eine Königliche Verordnung be⸗ reits Vorsorge dafür getroffen. Die Tagesordnung führt zur Dis— kussion des Gesetz- Entwurfs in Betreff der Ergänzungs- und außer ordentlichen Kredite für 1846 und 1847 und über die Ergänzungs⸗ Kredite für die Ausgaben der abgeschlossenen Etats jahre. Die all⸗ gemeine Verhandlung wird vom Präsidenten für eröffnet erklärt. Herr Benoit Fould besteigt die Tribüne. Der Redner spricht gegen die allzu große Leichtigkeit, mit welcher die Minister sich Ergänzungs⸗Kredite ausstellen ließen. Die Befugnisse der Kammern würden dadurch beeinträch— tigt. Wenn diese Kredit-Verlangen regelmäßig an die Kammer gestellt wor— den wären, so hätte sie darüber verhandeln können. So aber benehme man ihr die Möglichkeit dazu schon von vornherein, da die Ausgaben ein⸗ mal gemacht seien; sie müsse nun einfach zustimmen. So werde die Kam— mer, wenn dieser Zustand der Dinge so sortgehe, bald, nur zum Einregistri ren dessen da sein, was dem Ministerium zu thun beliebe. Offenbar liege hierin eine Gefahr, und wenn nicht die Regierung, selbst Maßregeln zur Abstellung dieses Uebelstandes treffe, so werde er die Initiative ergreifen und einen Antrag stellen. Der Finanzstand sei eine Macht auch in unseren Tagen. Diese Macht werde allzu sehr vernachlässigt. Es sei wahrhaft un⸗ glaublich, daß nach siebzehnjährigem Frieden die Regierung, weit entfernt, im Stande zu sein, eine Vernünderung der Auflagen vorzuschlagen, immer nur ein Budget vorlegen könne, das mit einem Defizit abschließe. Er werde das Kabinet in seiner inneren und äußeren Politik unterstützen, aber er könne seine FinanzMaßregeln nicht gutheißen. Er wolle mit einer Anspielung auf das, was Mazarin gesagt, schließen: „Sie siegen, also werden sie auch bezahlen.“ Er wolle dem Ministerium sagen: „Ihr sprecht bewundernswerth, aber lernt auch zu handeln.“ Herr von Genoude ergreift das Wort. Er stellt einen Vergleich zwischen den Budgets der Nestauration und denen der ge— genwärtigen Regierung an und findet, daß die, der letzteren weit schwerer für das Land seien. Und doch sei die Nestauration nicht auf dem demokra— iischen Prinzip gebaut gewesen. Ihr befindet euch, ruft der Redner der Kammer zu, in einer falschen Lage, in der Lage, in welche man jedesmal geräth, wenn man nicht die Nation zur Stütze hat. (Murren und Lärm.) Eine Stimme: Wir sind von den Wählern, also von der Nation er— nannt. Herr von Genoude: Aber wer hat die Wähler ernannt? Ihr! Ihr habt die National-Souverainetät proklamirt und die Nation aller ihrer Rechte beraubt. (Murren, Lärm, Ruf: zur Ordnung.) Der Präsident: Die Kammer sitzt kraft der Charte und der daraus herfließenden Gesetze. Sie haben bei Eintritt in die Kammer den Eid geleistet, sie zu achten und zu beobachten. Die Constitution, den König, die Kammern und die Charte von 1830 angreifen, ist eine Verletzung Ihres Eides! Herr von Ge— noude: Ich greife die Constitution nicht an. (Rufe: O, o!) Ich greife die Kammer an. (Lärm.) Eine Stimme Zur Frage! zum Gesetz— Entwurf. Herr von Genoude: Ich bin bei der Frage. Der schlechte Zustand der Finanzen ist eine Folge dessen, was 1830 geschehen. Ihr habt hier nur ein Konsultatio- Regime. Hätte der Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten ünter der Restauration mich, gehört, hätte ich? mir beim? jetzigen Ministerium Gehör ver— schaffen können (Gelächter), so würde das Land sich nicht in der schlimmen Lage sehen, in weicher es sich jetzt befindet. Die Kammer ist nur ein Anner der Krone ... Allseitiger Ruf: Zur Ordnung! Der Prä— sident: Einmal schon habe ich Sie an die Achtung vor der Charte erin⸗ nert diesmal rufe ich Sie zur Ordnung und forder? Sie auf, bel der Frage zu bleiben, um welche es sich handelt. Herr von Gen dudé: Der. Redner Bor mir hat auf die Unordnung in den Finanzen hingewiesen, ich habe die Ursache e. Unordnung angedeutet. Ich glaube, ich bin vollkommen bei e. 56 . geblieben. Die Abhüsfe, kas Heilmittel gegen das Uebel liegt in der Reform.. Ausruf: Da haben wir's. Herr von Genou de: Ja, meine Herren, erlguben Sie mir, es Ihnen zu sagen, die Kammer be— darf einer iform. Die Nesormen die ein . sind, muß man zu— geben. Thut wie ein erleuchteter Minister en eit ey Kanals, sonst werdet
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ihr eines Tages euch Neformen gefallen lassen müssen, die nicht mehr ber Jortschritt ind, (Neues Murren und Rufe zur Abstimmung.)
Der Pröäsident bringt nun den Schluß der allgemeinen Diskus⸗ sion zur Ahstimmung, und die Kammer entscheidet sich dafür. Der Prästdent verliest den ersten Artikel des Gefetz Entwurfs, der Millionen anweist, welche unter die verschiedenen Ministerien zu ver⸗ theilen sind. Die Debatte wird hierüber eröffnet.
Großbritanien und Irland.
London, 28. April. Die vorgestrige Debatte über den Zu— stand des Geldmarktes im Unterhause ist gestern nicht fortgesetzt werden. Die Verhandlung bot deshalb wenig Interesse, und die Sitzung war nur kurz. Sir Charles Napier erhielt Erlaubniß zur Einbringung einer Bill wegen Verbesserung des Rekrutirungs— wesens der Flotte. Ein Antrag des Dr. Bowring auf Einführung des Dezimal-Systems im Münzwesen wurde von dem Antragsteller selbst zurückgenommen, und das Haus vertagte sich, als Lorb R Manners eben eine Rede über die griechischen Verhältnisse begon⸗ nen hatte, weil die beschlußfähige Zahl der Mitglieder nicht inehr vorhanden war. — Die heutige Mittagssitzung des Unterhauses war ebenfalls nur kurz und unbedeutend. Es wurde die Berathung über die zweite Lesung der Bill wegen Bestrafung jugendlicher Ver⸗ brecher fortgesetzt, welche mit 75 gegen 23 Stimmen zugelassen wurde. — Im Oberhau se erhielt gestern die Bill wegen Erleichterung des Verkaufs verschuldeter Güter in Irland ohne Abstimmung die zweite Lesung.
Niederlande.
Aus dem Haag, 27. April. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer der General-Staaten entwickelte Herr Hofmann sei⸗ nen Antrag, daß die Kammer eine Kommission von fünf Mitgliedern ernennen möge, welche untersuchen solle, ob nicht an den König eine Beschwerde des Inhalts zu richten sei, daß der mit Belgien abge⸗ schlossene Handels Vertrag sowohl die Art. 195 und 196 des Staats Grundgesetzes, als auch die Bestimmungen des Douanen Gesetzes ver⸗ letze. Der Antrag ward mit 22 gegen 17 Stimmen zur Berathung an die Abtheilung versandt.
S eligien.
Brüssel, 30. April. Der Minister des Innern hat vorgestern der Repräsentanten Kammer einen Gesetz- Entwurf vorgelegt, wonach die Freigebung der Einfuhr von Lebensmitteln bis zum 1. Oktober 1848 verlängert und ein Kredit von 300,000 Fr. zur Unterstützung der ärmeren Klassen im Anbau von Kartoffeln bewilligt werden soll. Der Entwurf wurde einer besonderen Kommission zur Prüfung über wiesen.
Die Emancipation schreibt, daß die vom Fürsten Chi may mit der neapolitanischen Regierung gepflogenen Ünterhandlun gen ein günstiges Ergebniß herbeigeführt, indem ein Handels- und Schifffahrts-Vertrag abgeschlossen sel. Belgien werde nämlich mit Frank reich und England in Bezug auf Handel und Schifffahrt auf gleichen Fuß gestellt, und für Waffen und Maschinen habe Belgien sogar Spezial— Begünstigungen erlangt, indem es um 20 pCt. den Zoll von erste rer und um 30 pCt. den Zoll von setzteren ermäßigt erhalte. Der Courrier d' Anvers giebt zu verstehen, daß in diesem Han— dels und Schifffahrts-Vertrage das Differenzial- Zoll-System vor wiege, d. h. es seien den belgischen Erzeugnissen Vortheile eingeräumt,
don denen aber die Entrepot⸗Artikel ausgeschlossen wären. Beson
ders begünstigt seien belgische Maschinen und Tuche, wie andere bel⸗ gaische Fabrikate; dagegen bewillige man den Früchten und dem Schwefel, die aus Neapel ausgeführt würden, besondere Begünsti⸗ Zungen. Auch sollten Unterhandlungen mit dem madrider Kabinet im Gange sein, von denen aber bei der Unbeständigkeit der dortigen Regierung so bald kein Erfolg zu hoffen sei. . In der, verflossenen Woche sind 26 Ladungen Getraide über Antwerpen eingegangen. Daß das Getraide etwas gestiegen, erklärt man blos aus den geringen Vorräthen, und so bald größere Getraide Vorräthe aus Odessa und Nord-Amerita einlaufen, verspricht man sich ein bedeutendes Fallen. mm e,
Kanton Basel. Der neue Große Rath ist gestern nach ei ner Predigt in der Münsterkirche vom Alters Präsidenten, Herrn Rathsherr Oswald, eröffnet worden. Nach Genehmigung der Wahl Protokolle wurde sodann der Großraths - Eid geleistet, worauf die Versammlung nach einer Diskussion beschloß, vor Ernennung des Prä sidenten eine aus sieben Mitgliedern bestehende Kommission niederzu⸗ setzen mit dem Auftrage, sich über die reglementarische Stellung des Präsidenten und der Berichterstatter, über Aufstellung interimistischer Reglements-Bestimmungen für den Kleinen Rath und über die Be soldungs⸗Verhältnisse des letzteren, sich zu berathen.
Sriechenland.
Den neuesten, über Paris vom 30. April uns zugegangenen Nachrichten zufolge, wird Kolettis im Ministerium verbleiben und Herr Rigas - Palamides das Portefeuille des Ministeriums des In nern übernehmen.
Handels- und Börsen-Nachrichten.
Berlin, 1. Msai. Wie gewöhnlich um die jetzige Jahreszeit, nehmen unsere Land-Zufuhren von Getraide von Woche zu Woche ab; in der ver wichenen gingen ein: 34 Wspl. Weizen, F6 Wspl. Roggen, 10 Wsol. Gerste, 82 Wspl. Hafer und holten heute: Weizen 113 — 118 Rthlr., Rog gen 105— 110 Rthlr., Gerste 78 — 89 Rthlr., Hafer 50 = 54 Rthlt. Um so stärker wurde wasserwärts uns zugeführt. Durch den Finow-Kanal 700 Wspl. Weizen, 2765 Wspl. Roggen, 369 Wspl. Gerste, 1259 Wspl. Ha⸗ fer, 50, Wspl. Erbsen, cireg 76096 Ctnr. Mehl, 224 Wspl. Oelsaat; durch den Friedr. Wilh. Kanal: 40 Wspl. Roggen, 332 Wspl. Hafer, circa 7606 Ctnr. Mehl, 95 Wspl. Oelsaat. Nicht unbedeutend wurde aber auch davon wieder abgeführt. Abgesehen von dem, was unsere Nachbarschaft nahm und per Eisenbahn weiter fortging, worüber Kontrolle nicht gut möglich, wurden die Havel hinunter versendet: 150 Wspl. Weizen, 445 Wspl. Roggen, 827 Wspl. Gerste, 500 Wspl. Hafer, 251 Wsol. Oelsaat. f
Im Auslande, namentlich in England, Holland und Belgien und selbst in Frankreich, verfolgten die Getrgidepreise eine steigende Tendenz, haupt⸗ sächlich hervorgerufen durch die Steigerung derselben an den nordischen Kontinental⸗Märkten, wie durch die wohlbegründete Furcht: daß diese sonst ihnen selbst unentbehrlichen Zufuhren von den preußischen und russischen Ostseehäfen abziehen würden, und dies Alles verursachte rückwirkend wie derum an diesen ein namhaftes Anziehen des Werthes für Getraide und Mehl. In Sicht oben angegebener vorläufig genügender Zufuhren und schon vorausgeeilt mit den Preisen, blieben dlese hier bei fester Haltung unverändert. Bei hier schon längst ruhender Speculation hatten gemachte Umsäße nur zum Zweck: den Bedarf unseres Platzes oder den unserer Nachbarplätze zu versorgen. Bewilligt wurde für laco Weizen, weißen S5 S7psd, poln. 114 a 1429 Rthlr.; für bunt. S4 . 86pfd. poln. 112 a 116 Rthlr., für gelb. S4 / 86pfd. märk. 110 a 115 Rthlr., für schwmd. weiß. S6pfd. poln. 114 Rthlr.
Für Roggen in leo bei 8a / 84 pfd. 1072 1410 Rthlr.; schwmd. im Kanal S2pfd, mit 06 Rthlr. bez.; jenseits desselben für sir n= S3 pfd. im Verbande 197 Rihlr, für Sz pfd. i063 Nthlr. Der Lieferungshandel war J nur auf Negulirungen älterer Verbindlichkeiten beschränkt, wobei pr.
rühling 96/98 Rihlr. nach Größe der Di erenzen bewilligt wurde; reine
Abstellung blieb 100 Rthlr. nominell. Für Lieferungen laut Connoissement
war gestern Stichtag, und wurbe Alles zu 100 . 10
Mai / Juni 93 Rthlr. bez. u. Br., Juni Juli S6 = 86 aeg
u. Br., Juli / Aug. 79 Nthlr. bez. u. Br. F ühlt, bez. Gerste 3 ;
Hafer zur Stelle 2psd, bedang 45 — 52 Rthlr. it Die Lieferungen pr. Frühjahr, welche gestern ebenfalls ö neten sich zu 44 bis 445 Nihlt.; Sanguine, vorgebend, Ware emyfangen
u müssen, in der Hoffnung, dadurch mehr Differenz herauszup essen, i. 3 darauf sitzen und konnten später nur mühsam zu n e, .
Erbsen 115 — 120 Rthlr. ,,
Kleesaaten blieben bei 9a 11 Rthlr. für roth und weiß ohne nen- nenswerthen Umsatz. 8288
Für Oelsaaten sind auch nur nominelle Preise anzugeben:
Rapps 8i a 80 Rthlr.
Rübsen 80 a 78 Rthlr.
Rüböl konnte aus seiner dem Getraide⸗ und Spiritushandel unter geordneten Stellung sich nicht erheben, da wenig Beachtung ihm zugewen= det worden. Umsätze waren daher auch nur beschränkt. Wir notiren heute: loco u. Mai / Juni 105. — Rthlr., Juni (Juli 103— Nihlr., Inli- Aug. 106 Nihlr, Aug. / Sept. 11 — 11 Rthlr., Sept. / Oltbr. 14 - * Rthlr., Okt. Nov. 11 — Rthlr., Nov. / Dez. 114 — 4. Rthlr.
Leinöl loco 12 Rthlt. Lieferung April / MñRi 115 Rthlr. bez. u. Br. 117 Rthlr. Gld., Mai / Juli 11 uh. Br.
Mohnöl 24 — 74 Rthlr.
Hanföl 16 Rthlr.
Palmöl 14 Rthlr.
Südseethran 107 — * Rthlr.
Ein positives Verbot der Fabrication von Spiritus ist nicht erfolgt; die Brennereibesitzer sind nur aufgefordert worden: ihren Betrieb in Gränzen des 4 nl hf ,. Bedürfnisses zu beschränken, wo= nach ein Ausfall in der Erzeugung von Spiritus allerdings eintreten wird, allein bei starken Lagern im Lande und sehr vermindeter Consumtion dürft; künftiger Mangel nicht zu befürchten sein, so sehr unsere nachstehenden Preise diesen jetzt auch andeuten könnten; loco 48 a 49 Rthlr. bezahlt und serner wie Mai / Juni auf 50 Rthlr. gehalten; Juni Juli 50 n. be⸗ zahlt und Br., Alles pr. 10,800 6h. ir haben recht warme Temperatur, dabei abwechselnd Regen und die Vegetation schreitet krästig fort; Wind
Süd ⸗West. Berlin, den 3. Mai 1847.
Inländische Fonds: PE sfandhris /., Kommunal- Papiere und Geld- Course.
Brief. Geld. Gem. 2. Brief. Geld. Gem -
931 27. Kur- . Nm. Psahr. 3 95 gö * ; Sehlesische do. 37 — 902 do. Lt. B. gar. do. 3 . 925 . — — Friedriehsd'or. — 13343 102 Augustdꝰ ur. — 117 — Gold al marce. — — 96 Dis conto. — 4
esrdnel;
—
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St. Schuld-Sch. Seeh. Präm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt- Obl. Westpr. Pfandhr. Grossh. Posen do. do. do. Ostpr. Pfandhbr.
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—— —
8
Pomm. do.
*
Aus ländisohe · Fonds.
NRuss. ILamb. Ceri. 5 — e Poln. neue Pfdbr. 4 94
do. beillope 3.4 8. 5 — ö do. Part. 500 FI. 4
do. do. 1. Anl. 4 — 92 40. 40. 360 FI. — do. Stieglitz 2.4 A4 — 92 Ilamb. Feuer- Cas. 3 1 ig — do. Staat s-Pr. Anl. — do. Poln. Schatz. 4 814 80 Hollünd. 23 961nt. 2 do. d0. Cert. I. A. 5 — 933 Kurh. Pr. O. 40h. — do. do. L. B. 200FI.— 17 2 Sardin. de. 36 Fr. — Pol. a. Pfabr. u. c. 4 9405 933 Neue Bad. dossFEI. —
FHisendann Actien-
Volleing. a6 2t.
Amst. Rott. 4 92 6. Rhein. Stm. 4 S4. bz. u. 6. Arnh. Utr. 4 — do. Prior. 4 —
kerl. Anh. A. 4 109 k. do. v. St. gar. 3] —
do. Prior. 4 — Sächs. Bayr. 4 S5 64. Berl. Ilamb. 4 1072 bæ. Sag. Glo. 4 6I bz. u. . lo. Prior. 4 96 etw. do. Prior. 4 — kerl. Stett. 4 107 6. Thüringer. 4 937 94 bz, Bonn. Cölu. 5 Wlihb. (C. 0.) 4 S6 B. Bresl. Freib. 1 Zarsk. Selo., — 70 6. do. Prior. 4 J Cöth. Bernb. 4
Cr. Ob. Seh. Bogen. Piss. Elbert. 4
6 do. Prior. .
Gloggnitz. 4 Aach. Mastr. 814 bz. u. &.
Hmb. Berg d. 4 Berg. Mrk. 812 6G.
Kiel- Alt. 4 Berl. Anh. B. 45 987 p.
Lpz. Dresd. 4 KEexb. Lud m. —
Magd. Halb. Brieg-Neiss. —
Magd. Leipz. Chem. Risa. 60 ba. do. Prior. Cöln- Mind. 897
N. Schl. Mk. do. Thür. V. 20 S436 B. do. Prior. Dresd. Görl. 100 6. do. Prior. Läb. Zittau. 7
Nrdb. K. Ed. 4 Magd. Witt.
O. Schl. Lt. A 4 Mecklenb. do. Prior. Nor db. F. W. 6 do. Lt. B. 4 Rh. St. Er. 893 6.
Pts. Mgdb. 4 Starg. Pos. S2 *. 4.
do. Pr. A. B. 1 St. Voh. —
5 2
Quitt.
82 6. 74 R. 70 a * ba.
do. do.
(Schluss der Börse 3 Uhr.) Die Stimmung an heutiger Börse war günstig, und die Course ersuhren eine kleine Steigerung.
Getraide- Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität von 112-1165 Bihlr. Roggen - 106-108 Rihlr.
ö Lieferung bis 20. Mai 98 - 99 Rihlr. pr. Mai Juni 94 Rthlr. bez. Pr. Juni / (Juli 873 Rächlr.
ö. pr. Juli/August So Rihlr. Gerste loco 72-76 Rihlr.
Hafer loco nach Qualität 49 - 52 Rthlr.
A2uf Lieferung 48psd. 44 Rihlr. Rüböl loco 105 Rthlr.
P Herbst 113 Rihlr.
kKanal- Listen: . .
Den Friedrich- VWilhelms- Kanal passirten den 29. April /I. Mai: 342 Wospl. Haser, 4200 Cir. Mehl. ö j
Den Finowmw- Kanal: 76 Wapl. Weizen, 474 Wspl. Roggen, S21 Wöbl. Haser, 112 Wvspl. Gerste, 970 Cir. Mehl.
Resgen in loco preishaltend. uf Lieseruns begehrt und vom Juni bis August höher bezahlt. Rüäbsl gen und pr. Herbst etwas gewichen. Spiritus loco 54 Rthlr. pr. 10500 6 bez. u. Geld.
Answärtige Börsen. Amsterdam, 29. April. Niederl. virkl. Sch. 58. 5X6 spar. 173. 3) do. 363. Pass. 55. Auss. — Lins. —. Poln. —. Preuas. Pr. Seh. —. M e 88 .. ; i 9 . April. Ziel. — Neue Aul. 17 6. Frankfurt 2. MI., 315. April. 5Mο Met. 107. 106. Bank-Aetien p. uli. 1911. 1899 heyr Bank- KAeüen 66 nr Herr S7 6. Stiegl. S6 3. Io. S8 573. Polu 300 FPi96I. 9gõE. d0. so FI. 80. 79. .
Ham burg, I. Mei. Nenk- Aeten 1590 Rr. Engl. Ras. 963 é.