1847 / 126 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

den 7. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, auf hiesigem Rathhause angesetzt, zu welchem wir Kauf- 2 mit dem Bemerken einladen, daß die speziellen Verlaufs -Bedingungen nebst Tare und Situationsplan im Termine werden bekannt gemacht und vorgelegt wer=

den, jedoch auch schon vorher in unserer Registratur zur Einsicht bereit liegen. Magdeburg, den 25. April 1847. Der Magistrat der Stadt Magdeburg. Behrens.

lags Bekanntmachung. 2. Die der höchsten Gutsherrschaft Flatow gehörigen, in Westpreußen im Flatowschen Kreise resp. mit der Kreisstadt Flatow in Verbindung stehenden, 2 Meilen von der Berlin- Königsberger Chaussee und 3 Meilen von der schiffbaren 366. entfernt belegenen Vorwerke Flatow, Nowinny und Neuhoff, welche an einander gränzen, den unten angegebenen Flächenraum um fassen ünd nach erfolgter Regulirung völlig separirt, und von allen Servituten befreft sind, sollen nebst der wirthschast= lichen Nutzung der dazu gehörigen Wohn und Wirth⸗ schaftsgebaäͤude, der auf dem Vorwerke Flatow befindli⸗ chen Brennerei Einrichtung nebst Mahlgang, des vor- handenen lebenden und tobten Inventarii, der Inven= jarien⸗ Saaten, so wie des Mitaufhütungsrechtes in dem Forstbelauf Neuhoff vom 1 Juli 1815 ab bis dahin I866, also auf is hinter einander folgende Jahre, im Wege der öffentlichen Licitation 6. werden.

Hierzu steht ein Licitations-Termin auf

den 25. Juni er., Nachmittags um 3 uhr, in dem Geschäfts -Lokale des unterzeichneten Rentamtes hierselbst an, wozu Pachtlustige mit dem Bemerken hier⸗ durch eingeladen werden, daß jeder Pachtliebhaber, be⸗ vor er zum Bieten zugelassen wird, sich über seine Ver⸗= mögens-Verhältnisse und die Qualification als Land-= wirih ausweisen und eine Caution von 5000 Thlr. in baarem Gelde oder diesem gleichstehenden Papieren deponiren muß.

Die der Verpachtung zum Grunde zu legenden Be— dingungen können in der Registratur der Röniglichen General ⸗Direction der Seehandlungs-Sozietät zu Ber⸗ lin und in dem Geschäfts-Lokale des Rentamts hier selbst, während der gewöhnlichen Dienststunden einge—= sehen werden.

Der Flächeninhalt beträgt, snd zwar:

8 e n

Gãär⸗ Gerst⸗ ten. Fläche. land.

Haferland Vorwerk II. Kl 1

. II. Klasse.

313 33 31

343566

Un⸗ brauch⸗ bar, zum Theil 9 be⸗ jährig. pflanzt.

3s 38 *

Roggenland. Weide. 6⸗

3⸗

*

* 5

. ori za 4 52 tis i104 6 do Za? 2310 12 91 5668s5

latow owinny Neuhoff

1343 126 103 145 103 16e B59 1101196 225110 305 671 83

67 . 56 94 457 82 1898 28 92 282 80 . 61 124350 27 1665 42

a ri io 3 S712 . 7 is esd 23] S3 io?

Summa Flatow, den 30. April 1847.

o io; dsi ĩ : i sãdi G so/ io /sõᷣss * ii z vᷣsiĩaas s 9 - 5 ni

57 916 τσ 177

Königliches Rentamt.

Berlin-Stettiner Eisenbahn.

380 b] Bekanntmachung.

Hoem, d ordentliche General⸗Ver⸗

sammlung der

, Berlin- Stettiner Eisen⸗

bahn ⸗Gesellschaft, die sta⸗

29. tutarisch auf den letzten

e m. Donnerstag des Monats Mai bestimmt ist, findet in diesem Jahre

Donnerstag den 27. Mai C.

Vormittags um 9 Uhr,

3 event. die folgenden Lage hier im Börsenhause

J 2

Wir laden zu derselben ergebenst unter Bezugnahme

auf §. 11. des Nachtrags⸗Statuts vom 29. Januar e.

und die betreffenden Paragraphen des Statuts vom 12.

Oktober 1840, namentlich die §§. 53., 54. und 58.

mit dem Bemerken ein, daß in der General ⸗Versamm⸗

lung auch die Bedingungen werden mitgetheilt werden, unter welchen die Ueberlassung des Betriebes resp. der

Unterhaltung der Stettin-Stargardter Strecke an die

Stargard Posener Eisenbahn-Gesellschaft beabsichtigt

wird.

Die Präsentation der sofort zurückerfolgenden Actien Behufs Legitimation der bir Versammlung Erscheinen⸗ den und der Feststellung ihres Stimmrechts, so wie zur Entgegennahme der Eintritts- und Stimmkarten, ge— schieht an den beiden, dem Versammlungs-Termine vor⸗= aufgehenden Tagen in dem Büreau des Directorii un= serer Gesellschaft in dem Empfangs⸗Gebäude hierselbst. Es werden dabei die Actien, . welche Stimmkarten ertheilt sind, mit einem die Jahreszahl „1847“ enthal⸗ tenden Stempel auf der Ruͤckseite versehen, und kann auf so gestempelte Actien bei ihrer etwaigen abermali⸗ gen Production für diese General⸗Versammlung ein ser= neres Stimmrecht nicht ertheilt werden.

Für spät Zureisende wird die Prüfung der Legitima⸗ tion und die Ertheilung der Stimmkarten ausnahms⸗ weise noch an dem Versammlungstage in der Zeit von 7— 9 Uhr Morgens erfolgen, später und am Versamm⸗ lungsorte selbst ist dies durchaus unthunlich.

ie Uebersicht der zu verhandelnden Gegenstände und der Verwaltungs⸗Bericht können in den letzten 8 Tagen vor der General⸗Versammlung von uns entgegen ge— nommen werden.

Stettin, den 10. April 1847.

Der Verwaltungs⸗Rath der Berlin-Stettiner Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Schillo w.

J. Meister. Lemonius.

asop]

, Kundmachung an die Herren Actionaire der Ungarischen Central⸗Eisenbahn.

Die Herren Actionaire werden hier mit ersucht die

sieb ente statuten mäßige , Raten -Zahlung pr. zehn Prozent wu

25 Fl. C. M. für jeden Interims⸗Partial⸗Schein zu 260 Fl.

am 1. Juli dieses Jahres bei der Haupt⸗Kassa der Unternehmung in Wien, obere Bäckerstraße her. 762, „Pest, bei der Pester Ungarischen Kommer— zial⸗Bank,

⸗Berlin bei den Herren Hirschfeld u. Wolff,

oder auch dein niz bei den Herren Du four Gebrüder und Comp.

zu leisten. Preßburg, den 1. Mai 1847.

Von der Direction der Ungarischen Central⸗Eisenbahn.

Auf obige Anzeige Bezug nehmend, lann die siebente Einzahlung auf die Actien der Ungarischen Central-⸗Ei= senbahn mit 10 pCt. oder Fl. 25,

abzüglich Zinsen - 3,

demnach mit Il. 22

pro Actie und pCt. Agent urspesen von der Ein?“ zahlungs summe um Avista- Cours auf Wien bis zum 1. Juli a. «. bei uns geleistet werden.

Berlin, den 5. Mai 1847.

Hirschfeld C Wolff,

unter den Linden Nr. 27.

105 24. September 9 2 Warschau, den ,,, 1846.

e Dire et i d n des Polnischen Landschaft-Kredit-⸗Vereins. In Folge eingegangener Gesuche wegen Ausstellung und Einhaͤndigung von Duplikaten nachstehender, als vernichtete oder gestohlene angegebener Pfandbriele

No. 3874.

vom 1sten Zeitraume:

9 A3, 1 18 A3, 123 *

E 200 E. . 43, 125 E

E

200 * 144,208 200 * 144,369 . 200 * vom 2ten Zeitraum e: Liit. B. No. 220, 526 pro 5000 Fl. poln. mit ö. 220,582 4 5000 * 221,554 » 5000 222, 324 v 222, 555 * 222,651 222,713 » 223, 221 277,991 278, 025 210,652 210,653 210, 654 210 655 212,785 213, 213 213, 381 213, 406 213,602 215, 125 215, 830 216,3 14 219,595 219. 598 226, 279 2a, 540 244, 683 246, 336 246, 954 260, 940 263. 597 26s, 32 268, 246 276, 309 276, 358 276, 905 294,048 230, 867 231,723 231.724 231,725 231,727 231, 729 231, 731 231,732 231,733 231, 801

* 2 * 2

Zins- Coup.

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* 233, 122

59

Litt. C. No. 9g3, 502 pro 2 Fl. poln. mit 10 Zins Coup. v ö x

257,516 . 500 269, 00 272,279

300, 827

226, 680 ohne 229, 604 mit 7 229, 605. 7 229, 06 27 229, 607 127 247.743 ohne cr .

an die Stelle der Zins-Coupons vom zweilen Semester 1844 zu 400 Fl. poln. von den enn, fn. Liti. A.

ohne * mit 7 ohne ohne

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xd Y C S T O v *

Zins-Coupons vom zweiten Se mester 1831 zu 10031. poln. von den Psandbriefen Litt. B. No. 277, 228 und 285,230 . fordert hiermit die General⸗Direction des Landschastli⸗ chen Kredit⸗Vereins im Königreiche Polen in Ausfüh⸗ rung des Artitels 124 des Gesetzes vom 1. / 13. Juni 1825 alle Besitzer obiger Pfandbriefe und Zins -Cou- pons, so wie diejenigen, welche irgend ein Besitzrecht dazu zu haben glauben, auf, sich mit denselben an die General-Direction zu Warschau in dem Zeitraume von Einem Jahre, von der gegenwärtigen Bekannimachung in öffentlichen Blättern an gerechnet, unbedingt zu mel den, als widrigens besagte Pfandbriefe mit Zins, Cou- pons amortisirt und die Duplikate darüber an die be⸗ treffenden Interessenten ausgeliefert werden. Der Präsident: Wirklicher Staatsrath (unterzeichnet) Lenski. Für den General-Secretair (unterzeichnet) Tscherminsti.

1407 8

an einen männlichen Deszendenten nach Hrn. Ferdinand

oder Hrn. Johan Thadaeus Schmidt Freiherr v. Schmi⸗

den, zum gräflich v. Wrtbyschen Fideikommis - Kapital mit 90, 000 Fl.

Vom Kaiserl. Königl. Landrechte im Königreiche Böhmen wird mit Edikt den 12. Jänner 1847 erinnert, daß nach Hrn. Ferdinand im Regiment Prinz Portugal, Herr auf Kunzendorf in preußisch Schlesien, verehlicht mit der Barbara Freiin v. Stillfried, verwittweten Freiin Hemm v. Hemstein, oder nach Hrn. Johan Tha daeus Herr auf Gajow, der im Jahre 1732 sich ver- ehlichte mit Maximiliana v. Hochberg, Tochter des Hrn. v. Hochberg auf Kunzendorf und Glatz, dessen Gattin geboͤrne von Bedun war, der männliche Deszendent bis zum 12. Jänner 1848 persönlich erscheine, oder demsel⸗· ben sein Leben anzeige, durch den hierortigen Hrn. Jacob Schmidt Frelherr von Schmiden auf der Klein- seite in Nr. 232, widrigens wird zur Todeserklärung

geschritten werden. Prag, den 1. Närz 1817.

Literarische Anzeigen.

OEUVREkS DR KERLhkRIC

LTomes L. II. III. Berlin 1846. Preis 3 Thlr. 5 Sgr.

LTomes 1V. V. 2

1847. =

LE GRAND.

2 Thlr. 10 Sgr.

Exerzir- Reglement für die Infanterie. Berlin 1817. Preis 20 Sgr. Bei Bestellung von 12 Exemplaren 15 Sgr. Deckersche Geheime ObercHsofbuchdruckerei.

Berlin, den 5. Mai 1847.

408 Literarische Anzeige.

Zur näheren Verständniß der in Portugal sich augen⸗ blicklich einander entgegenstehenden Parteien dürfte das im Jahre 1843 im Verlage des Unterzeichneten erschie⸗ nene Werk wesentlich beitragen:

. Erinnerungen aus dem Jahre 1842 vom Fürsten Felix Lichnowsky. Preis 25 Thlr.

In demselben Verlage erschien im Jahre 1845:

reußen in den Jahren 1806 und 1807. Ein Tagebuch. Nebst einem Anhange verschiedener in den Jahren 1807 bis 1809 verfaßter politischer Denkschriften. Von Graf von Schladen, s. Z. preuß. Gesandter in St. Petersburg.

Mainz im April 1847.

Victor von Zabern.

Zu Aufträgen empfiehlt sich in Berlin die Gro⸗

piussche Buch- und Kunsthandlung, Kö— nigliche Bauschule, Laden Nr. 12, in Pots

vam in ver Riegelschen Buchhdlg.

473 v n B. Behr's Buchhandlung in Berlin, Ober- wallstr. 12 u. 13, ist erschienen:

Das preußische Eisenbahnnetz,

mit besonderer Beziehung

auf die östlichen Provinzen, vom Amtsrath Livonius

und Oekonomie⸗Kommissarius Mertens. 8. geh. 10 Sgr.

Im Verlage der Hofbuchhandlung (Eduard Leib⸗ rock) in Braunschweig erscheint bis zum 15. Juni d. J. vollständig:

4091 Die Prinzipien er

d Sydrostatik und Sydraulik.

on 3 H. Scheffler. Zwei Bände von circa 52 Bogen. gr. 8. Feines Ve⸗ linpapier. Mit über 200 in den Tert gedruckten Holz- schnitten. In 6 Lieferungen à 8 9 Bogen. . script. Preis à Lieferung 3 Rthlt.

Die erste Lieferung dieses ausgezeichneten Werks, dessen wissenschastliche und dat! . Mãän⸗

ner vom Fach nicht verkennen werden, liegt in allen Buchhandlungen zur Ansicht vor. Wie dem Inhalte nach, so auch in der äußeren sauberen Ausstattung schließt es sich an das von dem Herrn Verfasser bear— beitete Werk H. Moseley's: „Die mechanischen Prin= zipien der Ingenieurkunst und Architeltur,“ welches in zwei Bänden mit über 509 in den Text eingedruckten holzschnitten in demselben Verlage erschienen ist. Zu Aufträgen empfiehlt sich in Berlin die Gropius-= sche Buchhandluug, Königl. Bauschule Laden Nr. 12, in Potsdam in der Riegelschen Buchhandlung.

472 b Verlobung s- Anzeige. . Die Verlobung unserer ältesten Tochter Pauline mit dem praktischen Arzte Herrn Dr. Hamburger beehren wir uns Verwandten und Freunden statt jeder besonderen Meldung hierdurch anzuzeigen. Inowraclaw, den 1. Mai 1847. Salomon Neumann und Frau.

Pauline Neumann, Dr. Emanuel Hamburger, Verlobte.

4778] Wein-Versteigerung in Trier. Auf Anstehen des Herrn . Lu dw. Mohr

dahier sollen am Dien stag den 18. Mai

nachstehende vorzügliche, durchaus rein ge⸗ haltene Weine seines eigenen Wachs⸗ thums in dessen Wohnhause dahier öffent— lich durch den unterzeichneten versteigert werden nämlich: .

25 Fuder 1842er Oberemmeler und Pisporter

8 1846er Oberemmeler Rauler

1 8 Scharzberger

ferner eventualiter

30 1846er Thiergärtner in Loosen von 5

oder mehr Fuder.

Die Proben werden in üblicher Weise vor und in der Versteißerung verabreicht und derselben eine billige Taye zu Grunde ge— legt werden. J

rier, den 4. Mai 1847. Bochkoltz, Notar.

476 b Ge su ch. ;

Für eine ausgedehnte Wollentuchfabril in den Rhein- landen wird ein Mann von geseßztem Alter, wo möglich unverheirathet, en gz welcher fähig ist, die Führung des ganzen Fabrilgeschäfts nebst den dazu ge rig! Rechnungs-⸗Fabrikbüchern pünktlich zu übernehmen. Es versteht . daß derselbe. theoretisch und praltisch in

diefem Fache auggebildet ist und bamit einen morali- schen und verträglichen Charakter besit. Nur auf

Leute, welche durch Zeugnisse aufweisen können, daß sie diesem Posten vollkommen gewachsen sind, wird re= flektirt und dabei ein gutes Auskommen zugesichert. Hierauf Refleltirende wollen sich in frankirten Briefen an die Handlung des Herrn C. H. Kleinert (Grim- maische Straße) in Leipzig wenden.

ar b! Madame Viardot- Garcia

wird vor ihrer Abreise in Berlin noch einmal auf- treten im letzten Kunzent von

Amalie vie Wilhelmine

9 . Neruda. Am Freitag den 7. Mai 1847, Abends 73 Uhr. 1) (Auf Verlangen) 15Stes Konzert sür Violine h von C. de Beriot, vorgetr. von der 174 .

rigen Wilhelmine Ne- ruda.

Gen de Madame Viardot- Garcia.

Andante und Capriccio f. Pianoforte von Men- delssohn - Bariholdlę; vorgetragen von der 11jäh-=

en Amalie Neruda.

2. Lied ohne Worte v. f. Violine und Piano- Taubert, sorte, vorgetragen von

b. La dernière plainte A und VW.

d'une jeune Amante,

6 von Ch. Neruda.

Gems de Madame Viardot- =* 8 Garcia. 6) Fantasie üer Thema aus Wilhelm Tell, für Viol. und Pianof, von Jansa, vorgetragen von

Amalie und Wilh. Neruda.

Numerirte Billets à 1 Thlr. sind in der Musik- Handlung der Herren Bote & Bock, Jägerstrasse No. 42, 30 wie Abends an der Kasse, zu haben.

Ersfsnung 7 Ubr.

Im Saale der Sing- Akademie.

Litt. D. No. Bs, 879 pro 500 Fl. poln. mit 7 Zind-Coup.

No. 1389, 220 und 290, 447 eben an die Stelle der

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 1 KRihlr.ä Jahr. 8 Kihlr. = 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Tei einjelnen Nummern wird der gogen mit 23 Sgr. berechnet.

126.

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Landtags⸗Angelegenheiten. Sitzungen des Vereinigten Landtags am 30. April. He rren-Kurie: Mittheilung des Königl. Kymmissa— rius; Anträge an die betreffenden Abtheilungen verwiesen; Verhandlun⸗ gen über die von der Kurie der drei Stände eingegangenen Anträge in Betreff des Ausfuhr-Verbots von Kartoffeln und die Schließung der Brennereien. Berathung des Antrages, betreffend die Gegenwart der Mitglieder der einen Kurie bei den Sitzungen der anderen. Berich⸗ tigungen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Justiz- und Ober-Landesgerichts-Rath Lange in Stettin! den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzschen Kammerherrn und Inten— danten des Hof-Theaters, von Dachroeden, den Rothen Adler— Orden dritter Klasse; dem Mansionar bei der Metropolitan⸗Kirche in Gnesen, Franz Taillard, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem evangelischen Küster und Schullehrer Braune zu Stol⸗— zenhagen, Regiernngs- Bezirk Potsdam, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und Den bisherigen Kreis- Physikus, Sanitäts- Rath Dr. Wittcke in Erfurt, zum Regierungs- und Medizinal-Rath bei der dortigen Regierung; und .

Den bisherigen preußischen Vice-Konsul Kempe in St. Peters⸗ burg zum Konsul daselbst zu ernennen. . ;

Monats-Uebersicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846. A kt iva. Geprägtes Geld und Barren ) Kassen⸗Anweisungen .

3) Wechsel⸗Bestände Lombard Darlehne Staats Papiere, und Aktiva

12,005,700 Rthlr. 1,638, 900 *

1 5,59 7,1 900 *

10,482, 100 *

verschiedene Forderungen

12,820, 300

9g. 348, 100 Rthlr. 2l, 38, 209 100. MMM. *

Banmnaten int Umlauf.. Depositen⸗Kapitalien 8) Darlehne des Staats in Kassen-Anweisungen (nach Rückzahlung von 2,000,000 Rthlr. esr. §. 29 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846) Guthaben von Staatskassen, Instituten und Privat- Personen, mit Einschluß des Giro— Verkehrs Berlin, den 30. April 1847. Königl. preuß. Haupt⸗Bank⸗Direktorium. (gez) von Lamprecht. Witt. Reichenbach. ; Schmidt.

5, 160, 600 5 Meyen.

Die Wasserkünste im Garten zu Sanssouci werden, zufolge Aller⸗ höchster Bestimmung, in diesem Jahre folgendermaßen in Thätigkeit gesetzt werden: .

An Sonn- und Festtagen von 12 Uhr Mittags bis gegen Abend sämmtliche Wasserkünste, Dienstags und Donnerstags von 3 bis 8 Uhr Nachmittags nur die Haupt-Fontaine vor den Terrassen.

Sanssouci, den 4. Mai 1847.

Königliche Garten-Intendantur.

Bekanntmachung. .

Bei der am 15ten d. M. zu Merseburg erfolgten 51sten Ver⸗ loosung der vormals sächsischen Kammer Kredit⸗-Kassenscheine sind be⸗ hufs deren Realisirung zu Michael 1817 folgende Nummern gezogen worden: .

von Lit. B. à 500 Rthlr. Nr. 193. 620. von Lit. D. à 50 Rthlr. Nr. 28. 220. 245. 396. 649. von Lit. Aa. à 1000 Rthlr. Nr. 31. 111. 497. 500. 661. S37. 866. 1061. 1076. 1345. 1499. 1585. 1920. 2048. 2143. 2183. 2229. 2411. 25673. 3043.

Außerdem wurden von den unverzinslichen Kammer-Kredit-Kassen⸗ scheinen Lit. E. à 36 Rthlr. die Scheine von Nr. 2756 bis mit 1405 zur Zahlung in jenem Termine ausgesetzt.

Die Inhaber der vorverzeichneten verloosten und resp. zur Zah— lung ausgesetzten Scheine werden hierdurch aufgefordert, die Kapita⸗ lien, gegen Rückgabe der Scheine und der dazu gehörenden Talons und Coupons, mit dem Eintritt des Michael⸗Termins 1847, wo die Verzinsung der jetzt gezogenen Scheine Lit. B. D. und Aa. aufhört, bei der Haupt-Instituten- und Kommunal-Kasse zu Merseburg in Conventionsgelde zu erheben.

Berlin, den 16. April 1847.

Im Auftrage der Königlichen Haupt⸗-Verwaltung der Staatsschulden. Der Regiernngs⸗Präsident von Krosigk.

Landtags Angelegenheiten.

Sitzung des Vereinigten Landtags am 30. April. Herren ⸗Kurie.

Die Sitzung beginnt nach 11 Uhr. Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und genehmigt.

ä Marschall: Es ist ber Verfammlung anzuzeigen, daß efne Mittheilung des Königl. Kommissar eingegangen ist, nach welcher in

Preußische

Allgemeine

Berlin, Freitag den 7ien Mai

Behinderungsfällen des Herrn Kriegs-Ministers die Herren General⸗ Lieutenants von Cosel und von Reyher seine Stelle einnehmen wer⸗ den. Sodann sind unter den Anträgen, die seit der letzten Sitzung ing. sind, folgende zu nennen.

Antrag des Grafen von Burghaus: *.

die Einführung einer Salzsteuer und Aufhebung des Salz— Monopols. ;

Am füglichsten wird dieser Antrag der Abtheilung für den Ge⸗ setz⸗Entwurf, die Taxation ländlicher Grundstücke betreffend, zur Be⸗ richterstattung zugehen können. .

Ein westerer Antrag des Grafen von Burghaus, betreffend

die Aufhebung der Verpflichtung der Grund WEigenthümer an Chausseen zum Reinigen der letzteren vom Schnee, geht an die Abtheilung für vermischte Gegenstände zur Bericht⸗ erstattung. Antrag des Prinzen Biron, betreffend die Reform der Patrimonial-Gerichtsbarkeit in mehreren Pro— vinzen, geht gleichfalls an die Abtheilung für verschiedene Gegenstände zur Berichterstattung. Ein Antrag des Fürsten Radziwill, betreffend ö die Eigenthums-Rechte der Mitglieder der Vereinigten Stände an die von den Ständen eingereichten Petitionen, wird ebenfalls an die Abtheilung für verschiedene Gegenstände zur Berichterstattung verwiesen. Ein Antrag des Fürsten Lychnowski, betreffend die Reform des Zoll-Tarifs, geht gleichfalls an die Abtheilung Berichterstattung.

Außerdem ist seit der letzten Sitzung eine Mittheilung der an⸗ deren Kurie eingegangen, welche sich auf die dort gestellten Anträge in Bezug auf die Maßregeln gegen den Nothstand bezieht. Es ist bei der Dringlichkeit der Sache nicht möglich gewesen, eine Sitzung

für verschiedene Gegenstände zur

69 . An sertions- Gebühr für den R Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

vorher abzuwarten, in welcher der Gegenstand zu einer Abtheilung hätte verwiesen werden können. Ich habe deshalb keinen Anstand

nehmen zu müssen geglaubt, beide einer Abtheilung zuzuweisen, und zwar der Abtheilung für Taxation ländlicher Grundstücke. Der Be⸗ richt ist schon eingegangen, und die hohe Versammlung wird sich heute schon mit seiner Berathung beschäftigen können.

Es ist außerdem anzuzeigen, daß der Graf von Sierstorpf der Abtheilung für verschiedene Gegenstände hinzutritt.

Wir wenden uns nun alsbald zu der Berathung der von der anderen Kurie eingegangenen Mittheilung, welche ich eben genannt habe. Ich bitte den Herrn von Brandt, den Bericht zu erstatten.

Referent von Brandt: Es liegen hier zwei Anträge aus der anderen Kurie vor, von denen der eine das Ausfuhrverbot von Kar⸗ toffeln, der andere die Schließung der Brennereien betrifft. In der Abtheilung dieser Kurie sind diese Gegenstände bereits zur Berathung gelangt, und ich habe den Auftrag erhalten, darüber das Referat zu übernehmen und ein Gutachten atzufassen. Das ist geschehen.

(Verliest das Gutachten.)

Marschall: Wir haben uns, wie mir scheint, mit Allem, was außerdem noch in der anderen Kurie beantragt und zur Berathung gekommen ist, nicht zu beschäftigen, weil es nicht Gegenstand der Mittheilung an diese hohe Versammlung geworden ist. Also nur die beiden Gegenstände, welche das Gutachten aufgenommen hat, und nicht das, was außerdem in der anderen Kurie vorgekommen ist, würde Gegenstand der Berathung sein, und es scheint mir, wenn dem nichts entgegengesetzt wird, füglich geschehen zu können, daß zuerst der eine Theil der beantragten Maßregel zur Berathung komme, näm⸗ lich das Ausfuhr-Verbot und späterhin erst die Aufhebung der Bren⸗ nereien.

Graf von Westphalen: Ich erlaube mir die Frage an Se. Durchlaucht, ob beide Anträge kumulativ zur Debatte gebracht wer⸗ den sollen oder jeder einzeln?

Marschall: Das ist es, von dem ich so eben sprach: Es scheint weder dem einen, noch dem anderen ein erhebliches Bedenken entgegenzustehen. Indessen halte ich es für zweckmäßiger, daß zu⸗ erst über den einen und später über den anderen Gegenstand berathen wird, zunächst also über das Ausfuhr-Verbot.

Finanz-Minister von Düesberg: In Beziehung auf das Ausfuhr-Verbot von Kartoffeln erlaube ich mir die kurze Bemerkung, daß von Seiten des Ministeriums bereits beider Berathung in der an deren Kurie dem Antrag auf jenes Verbot beigetreten worden ist, und ich habe also nur zu wieberholen, daß ich mich dem hiermit über⸗ einstimmenden Antrage der Abtheilung gleichfalls nur anschließen kann. Auf die Gründe näher einzugehen, wird nicht nöthig sein, sie treffen im Wesentlichen mit dem zusammen, was in dem Gutachten der Ab⸗ theilung angeführt worden ist. Im Allgemeinen dürfte das Ausfuhr⸗ Verbot nach den bisherigen Erfahrungen sehr große Wirkungen nicht erwarten lassen; indeß wird es zur Beruhigung des Landes dienen, und dies ist ein wesentlicher Grund mit, weshalb von Seiten der Ne⸗ gierung dem Ausfuhr-Verbote gern zugestimmt worden ist. Ich be⸗ merke nämlich, daß gegen die übrigen Vereins-Staaten, wohin vor⸗ zugsweise die Ausfuhr von Kartoffeln stattgefunden hat, ein Verbot nicht kann getroffen werden, daß in den westlichen Provinzen, mit Ausnahme der kleinen Gränze gegen Hannover, ein solches Verbot besteht, daß ein überseeischer Export von Kartoffeln im Ganzen wenig vorgekommen ist und auch nach der Natur der Sache füglich nicht mehr vorkommen kann, weil in dieser Jahreszeit die earl h einen weiten Transport nicht vertragen. Der Haupt⸗Absatz Weg, der jetzt besonders in Betracht kommen muß, ist die Elbe. Nach den amtli⸗ chen Nachweisungen, die darüber aufgenommen worden sind, hat diese Ausfuhr im Ganzen seit Wiedereröffnung der Elbschifffahrt nur 13,000 Scheffel betragen, und es steht nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge nicht zu erwarten, daß sie sich noch bedeutend vermehren wird. Indeß mit voller , , . läßt sich das nicht sagen und am wenigsten dann, wenn iche n die Brennereien sistirt werden; dadurch werden wahrscheinlich größere Quantitäten von Kartoffeln disponibel werden, die, wenn kein Ausfuhr⸗Verbot erginge, möglicher⸗ wesse nicht für das inländische Konfumo erhalten bleiben, sondern den Weg des Erportes nehmen könnten. Aus dieser Rücksicht, und

weil in jedem Falle einiger Erfolg sicher zu erwarten ist und es zur

Alle 24 und 3 3 2 * ö . ie Expedition de . —— 2 GSehren-Straße Ur. 5.

1847.

Beruhigung des Landes dient, ist von Seiten der Staats Regierung bei der früheren Verhandlung die Uebereinstimmung mit diesem Ver⸗ bote erklärt worden, die ich auch hier wiederhole.

Graf von Westphalen: Es ist in dem Referat nur kurz be⸗ merkt worden, daß eine Stimme in der Abtheilung gegen das Vo⸗ tum der anderen dissentirt habe, und zwar aus dem Grunde, weil eine solche Maßregel nur als eine Repressivmaßregel angesehen wer⸗ den müsse. Ich halte mich nunmehr für berufen, vor dem hohen Plenum der Kurie die Gründe, die mich zu diesem nur bedingten Votum bestimmt, in Kürze nochmals auszuführen. Es kommt näm- lich, nach meiner Ansicht, bei einer derartigen Maßregel, soll ein solches Verbot nicht gerade das Gegentheil von dem bewirken, was es eigentlich bewirken soll, wesentlich darauf an, eine Wahrscheinlich⸗ keits Rechnung darüber anzustellen, ob aus dem Vat rlande mehr von dem Produkte ausgeführt werde, als man von dem Auslande einge⸗ führt erwartet. Stellt man diese Berechnung nicht an, so wird man, meiner Ansicht nach, besser thun, ein solches Verbot nicht zu erlassen, weil unzweifelhaft zu erwarten, daß das Ausland in gleicher Weise gegen das Vaterland verfahren wird. In der Gegend, wo ich zu Haͤuse bin, glaube ich in dem speziellen Falle nämlich, daß wir von Hannover her mehr Kartoffeln nach Westfalen zu erwarten haben, als umgekehrt aus Westfalen nach dem Hannoverschen zu exportirt werden möchten. Bevor hierüber nicht genaue Recherchen behufs einer Wahrscheinlichkeits-Berechnung aufgestellt sind, würde ich mich also unbedingt gegen das Ausfuhr⸗-Verbot aussprechen müssen. Nicht weil ich eine zu große Beschränkung des Eigenthumsrechts und für die persönliche Freiheit darin sehe, denn Ausfuhr⸗Verbote und Zölle liegen in der natürlichen Befugniß der Verwaltung des Staa⸗ les, sondern hauptsächlich deshalb, weil ich nicht glaube, daß der Zweck, der erreicht werden soll, dadurch erreicht wird, und weil es unzweifelhaft scheint, daß, wenn Preußen ein Verbot der Ausfuhr der Kartoffeln ergehen läßt, umgekehrt Hannover die Ausfuhr der Kar- toffeln seinerseits auch verbietet. Dies ist der Grund, warum ich dissentire.

n Graf von Asseburg-Falkenstein: Das beantragte Verbot der Ausfuhr und des Brennens von 38. halte ich zwar für einen Eingriff in die Eigenthumsrechte, indessen glaube ich, daß eine solche Maßregel durch den allgemeinen Nothstand geboten wird und darin seine Entschuldigung . Deshalb stimme ich dafür. Ich glaube aber, daß diese Maßregel nicht ausreichend ist. Deshalb er⸗ laube ich mir, einen Antrag dahin zu stellen, daß eine Ermittelung der vorhandenen Körner sowohl, als der vorhandenen Kartoffeln im Lande geschehen möge. Eine solche Ermittelung kann füglich vielleicht auch unter der Hand durch die Orts-Behörden geschehen und ist nicht zeitraubend. Die Meinung, die häufig ausgesprochen worden ist, daß dadurch vielleicht Aufregungen und Befürchtungen im Publikum ent- stehen würden, kann ich nicht theilen. Ich halte diese Maßregel so⸗ gar für nothwendig und für das Publikum beruhigend. Denn wenn dem Volke geholfen werden soll, was gewiß Jeder wünscht und seine Kräfte dazu weihen wird, so muß man vor allen Dingen wissen, ob die Noth wirklich vorhanden und wo und wie sie abzustellen ist. Daß aber wirklich eine Noth vorhanden und die Vorräthe nicht so groß sind, als daß sie für den ganzen Bedarf bis zur nächsten Aerndte ausreichen könnten, das glaube ich versichern zu können. Ich bin weit entfernt, dem Staate die alleinige Verpflichtung auflegen zu wol- len, für das Fehlende am Bedarfe zu sorgen, um so die Noth zu mildern, glaube vielmehr, daß dieses auch auf Privatwe⸗ gen geschehen muß, erlaube mir aber die Bitte an das hohe Mini- sterium zu richten, dafür Sorge tragen zu wollen, daß durch Privat- Personen und durch die Seehandlung größere Einkäufe durch ihre Vermittelung in fremden 1 gemacht werden. Wenn solche An⸗ faufs- Auftrage von Privatpersonen oder von Vereinen gegeben wer den, so werden nick von den Unternehmern gewiß lauer und oft mit Bedenken aufgenommen, mit weniger Eifer und weniger schnell ausgeführt werden. Deswegen wiederhole ich nochmals die Bitte: die hohen Ministerien wollen sich dieser Sache annehmen und zu sei⸗ ner Zeit die 6 ihrer Bemühungen öffentlich bekannt machen lassen. Solche Zeiten aber, wie die sind, in denen wir leben, und mit ihnen solche Nothstände können wiederkehren; es liegt wenigstens in der Möglichkeit, und es reheischt die Pflicht, schon jetzt an abweh⸗ rende Maßregeln zu denken. Alsdann wieder zu dem Verbot der Ausfuhr und des Brennens zurückkommen zu wollen, halte ich für unstatthaft. Daß von Staats wegen Magazine angelegt würden, um dadurch das Land vor Noth zu . halte ich für unausführbar, und zwar wegen der großen Kosten, die schon durch die Baulichkei⸗ ten und die Administration erzeugt und herbeigeführt würden. Ich glaube aber ein anderes Mittel in Vorschlag bringen zu dürfen, und das besteht darin, daß von Seiten des Staates eine Verordnung er⸗ lassen werde, welche für die Zukunst jedem Besitzer von mindestens 10 Morgen Acker bei namhafter Strafe die Verpflichtung auferlegt, ein gewiffes Quantum, mag es noch so gering sein, vielleicht 1 oder 2 Scheffel von je 109 Morgen, die er besitzt oder bewirthschaftet, zur Disposition des Staats zu stellen und auf seinen Böden von ei ner Aerndte bis zur anderen aufzubewahren. Wird dann die Einlie- ferung verlangt, so geschieht diese in der nächsten Marktstadt gegen gleich baare Bezahlung des Marktpreises; wird sie nicht verlangt, so hat der Eigenthümer dieses Reservat in seinem Nutzen zu verwen⸗ den. Ich glaube nicht, daß ihm dadurch ein großer Schaden er= wachsen kann, da in der Regel der Marktpreis kurz vor und während der sAlerndte sich am höchsten herausstellt. Wenn ich mir beispiels⸗ weise eine Gemeinde denke, die eine Feldflur Len S0 Hufen, also 2400 Morgen, hat, so würden die größeren Adcerwirthe derselben fitea' Cin Quantum! von 10 bis 29 Wispel dem Staate zur Dispo⸗ sition zu stellen haben. Dieses Quantum was auf diese Weise im bracht würde, nebst den Vorräthen, welche ganzen Lande zusammengebracht n e e t z jeder vorsichtige Landwirth ohnedies zu seinem Bedarf reservirt, würde gewiß ausreichen, das Land von dergleichen Kalamitäten in Zukunft zu schützen. Daß diese a,, erst alsdann in Kraft. treten möge, wenn das Getraide eine gewi e Höhe des Preises, vielleicht der Roggen den von 60 Rthlr. Pre Wispel, erlangt hat, überlasse ich allein der Destiumuj der höchsten Behörden. Indessen glaube , diesen Antrag, da er keine wesentlichen Bedrückungen des Eigen thums, sondern nur Opfer verlangt, die der Begüterte der ärmeren