1847 / 126 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Volkoklasse schon aus moralischer Pflicht schuldet, der hohen Ver= e,, und Berücksichtigung vorschlagen zu müssen. Staatsminister Rother: Ich habe blos, was den Gegenstand betrifft, wegen zu veranlassender Ankäufe von Seiten der Slaatsbe⸗ hörden bemerken wollen, daß schon seit geraumer Zeit zwischen dem Ministerium des Innern, dem Finanzministerium und mir Verhand⸗ lungen gepflogen und Einleitungen 6 worden sind, um An⸗ zu machen. Wir haben in ließt ugenblicke ganz bedeutende Quantitäten an Getraide liegen, aber sie n en auf, dem Was⸗ ser, und ich habe sie wegen der Schifffahrts Verhältnisse noch nicht erhalten können. 8 habe noch feine Nachricht be- kommen, daß die Schifffahrt offen ist; aus St. Petersburg haben wir noch nichts erhalten. Von diefer Seite allein können wir die Hülfe, die wir erwärken, erlangen. Es ist aber auch eine Menge von Ge⸗ traide schon in den übrigen Provinzen und in Polen augekauft wor⸗ den, welches auf der Weichsel und Oder schwimmt. Die Seehand= lung hat in diesem Augenblicke hier in Berlin 2000 Wispel liegen. Es ist dies eine Kleinigkeit für uns, aber größer sind die Summen, welche auf dem Wasser schwimmen und aus dem Auslande herein⸗ kommen. Darüber, wie . angekauft worden sind, wo sie liegen, bitte ich mich weiterer Aeußerungen enthalten zu dürfen. Ich wünsche nicht, daß es in das Publikum komme und dieses erfahre, welche Quantitäten da sind. Es ist mit den Ankäufen nicht aufgehört wor⸗ den. Gestern und vorgestern sind wieder Emissaire ausgesendet wor⸗ den, um neue Ankäufe zu machen, und ich glaube, daß 1 diese Weise von Seiten der Behörden Alles geschehen ist, was geschehen konnte.

Referent von Brandt: In Beziehung auf die Ermittelung der einzelnen Vorräthe kann ich erwiedern, daß in meiner Provinz und namentlich in demjenigen Kreise, wo ich ansässig bin, eine solche Ermittelung stattgefunden und leider dabei ein orn. Defizit sich ergeben hat, 3 wenn der eine Kreis nicht noch 7000 Scheffel Korn bekommt und nicht die Brennereien eingestellt werden, eine solche Kalamität eintritt, daß die Noth auf das Aeußerste getrieben wird. Ich habe gestern noch Nachricht darüber bekommen, welche mich veranlaßt, dies hier zur Kenntniß zu bringen.

Marschall;, Es wird ganz passend sein, wenn wir zuerst fest⸗ stellen, ob der Vorschlag des geehrten Mitgliedes die gesetzliche Un— ferstützung von sechs Mitgliedern findet, die zur Abstimmung führt. Ich habe auch nichts dagegen, wenn zuerst über diesen Vorschlag de⸗ dattirt wird und wir die Ermittelung, ob sechs Mitglieder aufstehen und dadurch ihn zur Abstimmung besähigen, erst einer späteren Zeit überlassen. Ich werde in der Ordnung aufrufen, in welcher um das Wort gemeldet worden ist.

Fürst Lychnowski: Ich werde mir erlauben, die Debatte auf den Punkt zurückzuführen, auf den Ew. Durchlaucht die Frage ge⸗ stellt und geschieden haben. Die Frage, um die es sich handelt, hat zwei Theile. Ew. Durchlaucht haben sie in diese zwei Theile ge⸗ schieden und den ersten zuerst vorgenommen. Es handelt sich nicht um die Brennereien, auch gar nicht darum, welche andere Mittel noch zur Verhütung einer größeren Noth für zukünftige Zeiten an⸗

ewendet werden koͤnnen und müssen, sondern ich glaube, es handelt ch um die Frage, ob die Herren-Kurie das mit großer Masorität in der anderen Kurie durchgegangene Projekt annehmen werde, die e n, zu verbieten. Ein verehrtes Mitglied aus West⸗ falen hat eine Frage gestellt, die in der Berechnung ganz richtig sein

mag, Ich gehe hier auf diese Details nicht ein, obwohl ich auf jene Provinz verweisen könnte, die ich mit zu vertreten die Ehre habe, und wo ein Ausfuhr-Verbot gewiß von der , ,,, Wir⸗

kung sein würde, Es würden sich durch solches Entgegenstellen der Provinzial⸗Verhältnisse Provinzial⸗Interessen gegen Provinzial-⸗In—⸗ teressen schroff gegenüber stellen, und welches Resumé für das Allge⸗ meine daraus entstehen würde, müßte der Beurtheilung der Masori—⸗ tät überlassen bleiben. Ich glaube, die Herren-Kurie hat die Frage von einem anderen Gesichtspunkte aufzufassen. Die Herren -Kurie besteht zum größten Theil aus den 3. Grundbesitzern des Lan⸗ des, also zum größten Theil aus Mitgliedern, welche wahr— scheinlich durch diese Maßregel leiden werden. Es wird we⸗ nigstens in der zweiten Kurie oder im Lande mit größerem oder, geringerem Rechte behauptet worden, daß die Herren⸗ Kurie dadurch leidet. Die zweite Kurie besteht aus Vertretern aller Stände; der Ritterschaft, die auch Kartoffeln verbrennt und verkauft, der Städte, wo die Masse der Unbemittelten und der Pro— letarier auf das Verzehren von Kartoffeln hingewiesen ist, und der Landgemeinden, die zum Theil Kartoffeln zu Herkaufen haben, zum Theil sie jetzt um große Summen Geldes einkaufen müssen, um das Leben nothdürftig bis zu der nächsten Aerndte zu fristen. Diese drei verschiedenen Stände finden sich hier gleichsam vereinigt und vertre— ten. Denn wir vertreten nicht allein üns, sondern auch jene Insas— sen und armen Leute, welche auf unseren Gütern wohnen und darben. Ich halte es daher für ganz unmöglich, daß eine Maßregel, welche darauf hinausgeht oder hinauszugehen scheint, ein wohlfeiles Lebens⸗ mittel für die jetzige Zeit zu schaffen, nicht mit der ungeheuersten Acclamation in dieser Verfammlung aufgenommen werde. Ich halte es für unmöglich, daß hier eine Berechnung aufgestellt werde und, . sie noch so richtig sein, hier Geltung finden könnte, wodurch 36 e Nußregel nur einen Tag, nur eine Stunde hinausgeschoben Jürst Eongr: Mit blutendem Herzen sind wir Alle aus der Heimat) abgereist wegen des großen Rothstanbes, den wir zurückge— lassen aben; mit blutendem Herzen sind wir auch hier versammelt, auf die Nachrichten der immer steigenden Noth. Gegenwärtig wird uns eine Petition zugesendet, die Von der zweiten Kurie und auch von unserer Abtheilung dahin bevorworret is, daß die Brennereien eschlossen und die 9 von Kartoffeln verboten werden soll. 3 glaube, daß wir dieser Maßregel nur unsere volle Zustimmung h) en können. Meine Herren, wär Alle gehören zu den . , , , des Landes, die meisten von uns sind vielleicht auch in bem Besitze von Vorräthen, die ausgeführt werden können. Aber gerade deshalb müssen wir für diese 6 stimmen. Denn diese erste Kurie wird niemals zurückstehen, we es gilt, sich außzu⸗ opfern zum Wohle des Ganzen. Die Zeit . leiter' schon weit vor— gerückt, so daß die Brennereien ohnehin dals geschlossen werden müssen. Wenn aber auch nur eine verhältnißmäßig geringe Quanti⸗ tät von Nahrungsmitteln dem hungernden Volke erhalfen werden sollte, so wirb diese Maßregel schon eine segengreiche sein; sie wird jedenfalls einen großen und guten moralischen Eindruck hervorbringen, ben Muth der Leidenden heben und den Beweis liefern, daß die Heseßgebung Alles thut, um dem Nothstande Gränzen zu setzen. Es liegt ganz in der Stellung dieser hohen Kurie, dieser Maßregel beizustimmen. Denn ich glaube, wir haben den Beruf, den hohen und schönen Beruf, uns als die natürlichen Beschützer derjenigen Klassen hinzustellen, welche . auf dem Landtage nicht vertreten und nicht vertreten sein können. Ich verkenne leinesweges, wie wer es uns werden muß, eine Verordnung uns zu erbitten, deren führung ein Eingriff in Privatrechte fein würd. Aber, melne Herren, es giebt noch ein höheres Recht, welches zu walten hat, in der Zeit der dringenden Gefahr, und eine solche Zeit wir wollen es t verkennen liegt jetz vor uns. Ich stimme daher für ben Antrag der Abtheilung.

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Graf von Westphalenz? Nachdem die Debatte sich dennoch auch auf das andere Feld, auf das der Branntweinbrennerei aus Kartoffeln, in dem zweiten Antrage hinübergespielt hat und ich be⸗ kenne, daß auch hier ich diejenige Stimme gewesen, welche sich in der Abtheilung gegen die allgemeine Ansicht verwahrt hat, so mu ich mir erlauben, noch einmal das Wort zu erbitten, und dies um so mehr, als die Debatte den Charakter der Nützlichkeit der Maßregel verlassen hat und mehr Beziehungen in der moralischen Sphäre, üm mich so auszudrücken genommen. Um ein in meine Meinung ge⸗ setztes Mißtrauen zu berichtigen und um mich der Versammlung als frei von jedem Eigensinn oder jedem eigennützigen ständischen oder provinzial⸗ständischen Interesse darstellen zu können, muß ich nochmals auf meine ersten Worte zurückkommen, auf die nämlich, die sich auf das Verbot der Ausfuhr bezogen haben. Ich habe mich nicht unbe⸗ dingt gegen die Ausfuhr ausgesproͤchen. Die Versammilung braucht meine Worte sich nur zu wiederholen; ich habe gesagt, daß ich dem Antrag eventuell aber auch nur eventuell beizustimmen mich bewogen finden könnte, ich habe gesagt: wenn von dem Ministerium Recherchen oder nur eine Wahrscheinlichkeitsberechnung ausgegangen sei, daß im preußischen Staate mehr Kartoffeln eingeführt als aus— geführt würden, so sei ich für eine desfallsige Verordnung; sollte es aber umgekehrt der Fall sein, dann sei ich gegen die Maßregel. Ich glaube wiederholen zu müssen, um mich gegen den Einwurf zu ver— wahren, als habe ich im provinzial⸗ständischen Interesse gesprochen, 2 ich für den Antrag auf ein Verbot der Kartoffel⸗Ausfuhr stimme, insoweit dasselbe nicht RepressivMaßregeln herbeiführt, welche, anstatt den Zweck zu fördern, einen größeren Uebelstand hervorrufen würden. Was ferner aber den zweiten Antrag betrifft, das Verbot, die Kar— toffeln zum Brennen verwenden zu dürfen, so habe ich

Marschall: Wir können dies ausgesetzt sein lassen bis zu späterer Zeit.

Graf von Westphalen: Wie Ew. Durchlaucht befehlen. Ich glaubte nur deshalb das Wort hierüber zu nehmen, weil bereits meh— rere Redner sich gleichfalls darüber äußerten.

Marschall: Dies geschah doch nur sehr beiläufig. Wir wer⸗ den auf diesen Gegenstand später zurückkommen, und ich werde dann den geehrten Redner wieder aufrufen.

General⸗Direktor r. Kühne: Ich erlaube mir die Nachwei⸗ sung zu geben, daß eine Berechnung der Ausfuhr nicht wohl möglich ist, weil die Kartoffeln zu dem frischen Gemüse und den Gartenfrüchten gerechnet werden. Das Gouvernement würde sich in der Unmöglich— keit befinden, speziellen Ausweis darüber zu geben. Im Ganzen ge⸗ hören die Kartoffeln nicht zu den Gegenständen des Handels; die Flußschifffahrt abgerechnet, gehört es zu großen Ausnahmen, daß Kartoffeln weiter als 3 bis 4 Meilen transportirt werden. Es würde eine Maßregel sein, die sehr vielen Bedenken unterläge, wenn man, in Bezug auf den Handel mit Kartoffeln, ein Prinzip aufstellen wollte, welches von dem, was bisher verfolgt wurde, gänzlich abwich. Hier handelt es sich um einen Fall der dringendsten Ausnahme. Hier glaube ich also, daß, in Ermangelung von dergleichen steuerstatistischen Nachrichten, man sich mit allgemeinen Vermuthungen und Voraus⸗ setzungen würde genügen lassen müssen, welche auf den augenblicklichen Nothstand sich beziehen. Was dies betrifft, so ist es mir zweifelhaft, und ich kann darüber keine Nachrichten geben, ob an der westfäli⸗ schen Gränze gegen Hannover hin mehr Kartoffeln eingehen als aus⸗ gehen. Gegen Holland hat man mit großer Zustimmung der Be⸗ völkerung in Westfalen die Ausfuhr von Kartoffeln bereits verbo⸗ ten, weil der große Nothstand dies dringend anrathen ließ. Gegen Hannover ist die Gränze bisher offen geblieben, und ich glaube, daß gerade an dieser Gränze die Aus und Einfuhr von beiden Seiten sich wohl balanciren mag, wenigstens ist mir kein Grund bekannt, weshalb eine die andere überwiegen mag. In Bezug auf die Aus⸗ fuhr durch Schifffahrt hat namentlich Bremen, ein sehr fruchtbares Land, im vorigen Jahre durch die Kartoffel-Krankheit sehr gelitten, und da ist die Befürchtung, daß auf der Elbe über Wittenberge grö—⸗ ßere Kartoffel Vorräthe ausgehen würden, und daß, wenn die Brannt⸗ weinbrennereien geschlossen werden, alsdann diese Kartoffeln auf der Landesgränze, wo noch viele Vorräthe liegen, nach Hannover auf Landwegen ausgehen würden. Aus diesem Grunde glaubt das Gou— vernement, daß von der Ausfuhr von Kartoffeln auch über die Lan⸗ desgränze von Hannover eine Ausnahme nicht werde gemacht werden können. Das Gouvernement würde glauben, diesen Zweck zu verfeh⸗ len, wenn irgend eine Art von statistischen Aufnahmen erst voraus⸗ gehen sollte.

Graf zu Solms-Baruth: Der Gegenstand, welcher jetzt vorliegt, ist das Verbot der Ausfuhr der Kartoffeln. Wir haben eben gehört, daß eine Ermittelung, ob die Einfuhr und die Ausfuhr balanciren, schwer von Seiten der Staats-Regierung vorgelegt werden könnte, jedenfalls, wenn es möglich wäre, würde es großen Zeit⸗ Aufwand erfordern. Jetzt scheint es mir darauf anzukommen, daß keine Zeit verloren werde. Der Antrag der Abtheilung, das Verbot der Ausfuhr der Kartoffeln zu erlassen, scheint um so dringender, weil der Nothstand wirklich da ist; ob ich gleich glaube, daß ein wesentli⸗ cher Vortheil dadurch nicht erreicht und eine wesentliche Quantität von Nahrungsmitteln deshalb nicht dem Lande erhalten bleiben werde, so wird es jedenfalls großen moralischen Eindruck hinterlassen und hervorrufen, und aus diesem Grunde vorzugsweise möchte ich wenig⸗ stens das Verbot der Kartoffel⸗Ausfuhr gerechtfertigt finden. Es ist allerdings ein Eingriff in das Eigenthum, in den freien Verkehr, und da diesen sich die Bilan Regierung hat immer angelegen sein lassen, so glaube ich, daß in einer so außerordentlichen Noth, wie sie herein⸗ zubrechen droht, dieser Schritt, der im Allgemeinen nicht zu billigen sein dürfte, für diesen speziellen Fall sich rechtfertigen läßt.

Graf von Westphalen: Ich muß noch einmal wiederholen, sobald die Maßregel von dem Gouvernement selbst ausgegangen wäre, woraus von selbst gefolgert werden könnte, daß die von mir nöthig erachtete, vorgängige Recherche erfolgt wäre und also Gewißheit darüber vorwaltete, ich sie vielleicht nicht in Frage gestellt haben würde. Sie ist aber ausgegangen von der Kurie der Vereinigten Stände, die solche Vorkenntnisse der Verhältnisse nicht hat. Erklärt das Finanz- Ministerium, men es mindestens wahrscheinlich sei, daß eine, goes Anzahl von Kartoffeln ausgeführt als eingeführt werden möchte, so ist mein Zweifel beschwichtigt, und ich habe nichts dagegen. Ich air nur, um es zu wiederholen, das Bedenken anregen wollen, des⸗

alb, weil die Maßregel nicht von dem Gouvernement, was von der Sache allein vollkommen unterrichtet sein kann, ausgegangen ist, son⸗ dern von der Kurle der drei Stände, ‘die davon keine Kenntniß hat. Sobald das Ministerium erklärt, daß es mit Wahrscheinlichkeit anzu⸗ nehmen sei, so trete ich dem Antrage auf ein Verbot der Ausfuhr von Herzen bei. ö

Stagts⸗ Minister von Düesberg: Es war bereits bei dem ,, . zur Frage gekommen, ob es nicht nothwendig sei, mit dem Verbote der Ausfuhr von y . vorzugehen, und . allen Ermittelungen ließ sich ein i erbot rechlfertigen. Inde da gleichzeitig der Gegenstand bei der Stände⸗ Versammlung zur Anregung, gekommen war, so hat das Gouvernement für rathsam er achter, diefen mit der 1 regel vorzuschreiten, als bis es die Stimme der Landes⸗-Vertreter darilber gehört hätte. In eg ho⸗ hen Versammlung und auch in der anderen Kurie sind alle Elemente vereinigt, die nolhwendig sind, um genaue Kunde über die Verhält=

felhaft.

ich bin darüber u

nisse des Landes zu erlangen, und es konnte dem Gouvernement nur erwünscht sein, alle Stimmen darüber zu hören, ehe es diese etwas erceptionelle Maßregel vornahm. Daß aber im Allgemeinen die Maßregel unter den gegebenen Umständen für ersprießlich und nothwendig zu erachten sen, darüber ist das Gouvernement nicht zwei⸗ lchen Erfolg sie im Ganzen haben werde, das läßt sich freilich nicht beurtheilen, weil dazu eine genaue Kenntniß der einzel nen Verhältnisse in den untersten Schichten gehört, die man sich un⸗ möglich hat verschaffen können, allgemeine statistische Nachrichten aber nicht ausreichen. Wie die Sache liegt, kann von dem Ministerium nur die Ansicht ausgesprochen werden, daß die Maßregel von Nutzen ist. Domprobst von Kro

zird. ö. af zu Lynar:; So viel ich aus den Verhandlungen der an—

ö ic und aus den Verhandlungen in dieser Kurie bis jetzt ge— an n ng es keinem Zweifel unterworfen, daß die Noth im Lande fehr groß ist, und daß etwas Kräftiges geschehen muß, um ihr so viel als möglich abzuhelfen. Als erste Maßregel hierfür ist von der an— deren Kurie anerkannt worden: das Ausfuhr-Verbot von Kartoffeln. Ew. Durchlaucht haben diese Frage auch nur zur Debatte gebracht. So sehr ich die Vorschläge des ehrenwerthen Mitgliedes aus der Provinz Saͤchsen anerkenne, so glaube ich nicht, daß jetzt darüber zu debattiren ist. Ich denke mir, wenn ein Feuer ist, so be— schäftigt man sich nicht damit, wie es entstanden und wie ihm für die Zukunft vorzubeugen, sondern wie es im Augenblick zu löschen ist. Und nach diesem Vergleiche, glaube ich, daß wir so schnell wie möglich zum Ziele kommen, um über die Frage Beschluß zu fassen, ob das Verbot der Ausführung von Kartoffeln zu unterstützen sei oder nicht. Ich glaube nicht, daß es sich darum handelt, ob ein Eingriff in das Eigenthum, in das Privatrecht stattfindet oder ob privatrecht⸗ liche Verhältnisse verletzt werden können; ich denke mir, es ist ein Att der Wohlthätigkeit, der zu üben ist von dem Besitzenden gegen den Bedürftigen, und, ohne e , f hiibhüen einzulassen, stimme ich für

ie Vorschläge der anderen Kurie.

2. e , g Hoheit der Prinz Friedrich von Preußen: Es ist von dem moralischen Eindruck die Rede, den das Verbot machen würde. Da ich am Rhein wohne, so kann ich versichern, daß ich mich überzeugt habe, wie das Getraide-Verbot dort nicht nur sehr große Freude gemacht hat, sondern es wurde auch der Wunsch danach in den Herzen aller Einwohner gehegt, und ich habe die Ueberzeugung, daß auch' diese Maßregel den besten Eindruck im ganzen Lande machen ird. . Graf von Arnim: Ich darf nicht wiederholen, daß mein Vo— tum, wie in der Abtheilung, der ich als Vorsitzender anzugehören die

Ehre habe, bereits dahin gegangen ist, dem Antrage der anderen

Kurie beizutreten, nämlich, die Ausfuhr der Kartoffeln bis nach bendigter Aerndte außerhalb des Zollvereins zu verbieten. Ich erlaube mir nur, die Aufmerksamkeit der hohen Anwesenden und des betreffenden Ministeriums darauf zu lenken, daß, wie ich aus den Verhandlungen der anderen Kurie ersehen habe, Fälle vorgekommen sein sollen, wo Länder, die zum Zoll⸗-Verein gehören, dennoch Ausfuhr⸗Verbote auch gegen Län⸗ der des Zoll-Vereins, namentlich auch gegen Preußen, erlassen und gerichtet haben. Inbem wir das Ausfuhr⸗-Verbot , nach Ländern außerhalb des Zoll-Vereins, gehen wir von der gesetzlich be- gründeten und jedenfalls nothwendigen Vorqussetzung aus, daß auch seitens der übrigen Regierungen des Zoll⸗Vereins nicht etwa Maß regein getroffen und Ausfahr-Verbote erlassen werden werden, welche die Einfuhr nach Preußen erschweren, daß also auch von ihnen etwanige Ausfuhr- Verbote und Maßregeln, seien es direlte Verbote oder indi= rekte Maßregeln, mit derselben Modalität, wie wir sie beantragen, getroffen werden, nämlich nur nach Ländern außerhalb des Zoll-Ver⸗ eins. Ich zweifle nicht, daß die Aufmerksamkeit der hohen Ministe⸗ rien sich auch auf diesen Punkt richten wird; ich bin aber nicht so ganz unzweifelhaft darüber, ob nach den bestehenden Zoll Vereins- Verträgen, welche die Auf lage eines Zolles innerhalb der, Zoll⸗ Vereinsgränzen in den Binnengebieten des Zoll-Vereines verhindern, für den . eines Nothstandes das Ausfuhr⸗Verbot von finn Zoll⸗Vereinslande 6g dem anderen unbedingt verboten fei, ich fage, ff o

ich hoffe

merksamkeit der Verwaltung nicht entgehen werde;

unzweifelhaft, als darüber, daß es der Auf-

und zweifle nicht, daß man sich dahin verständigen wird, daß e, ,. innerhalb des Zoll ⸗Bereins gele- gene Länder nicht im Sinne des Zollvereins sind, der den größten Theil Dentschlands auch in dieser Beziehung zu einem Ganzen ge—⸗ macht hat. Ich habe aber doch nicht geglaubt, daß es überflüßsig sei, diesen Punkt in der hohen Versammlung zur Sprache zu brin⸗ gen; ich hoffe vielmehr, daß die ire frn. und Erwartung hierdurch in viel gewichtigerer Weise ausgesprochen werde, als es von dem Munde des Einzelnen geschehen kann, dahin: daß von Seiten der Regierun⸗ gen auch in den Zeiten der Noth keine direkte oder indirekte Maßre⸗ gel getroffen werden möchte, welche die Gränze des einen Bruder⸗ landes gegen das andere irgendwie schlösse und es hinderte, helfend hinzuzutreten zur Linderung der gemeinsamen Noth.

Gen.⸗Steuer⸗Direktor Kühne: Ich habe darauf Folgendes zu bemerken. Es besteht allerdings die Bestimmung, daß in der Regel auf keinerlei Weise eine Steuer bei Ausfuhr von einem Vereinslande in das andere stattfinden darf. Es besteht aber die Verabredung, daß nöthigenfalls auch der einzelne Staat ein Ausfuhr Verbot er— lassen kann, mit der nothwendigen Folge, davon sofort allen übrigen Vereins Staaten Nachricht on geben und ihnen anheimzustellen, ob sie diesem nur aus provinziell überwiegenden Gründen anzuordnenden Verbote beitreten wollen. Neten sie bei, so ist die nothwendige Folge, daß der Verkehr zwischen den Zollvereins-Staaten frei bleibt und sie nicht mit Steuern belastet werden können. Will aber ein anderer Staat dem eingeführten Partikular⸗Verbot nicht beitreten, dann hat auch der einzelne Bundesstaat das Recht, gegen den anderen Bundesstaat zu sperren. In dem vorliegenden Falle folgt daraus, daß wir in vertragsmäßigem Rechte find, zu verlangen, daß kein zum Zollverein gehöriger Bundesstaat gegen uns die Ausfuhr der Kartoffeln sperre. Dessenungeachtet ist es geschehen, und zwar von einem der kleinsten Bundesstaaten, von dem Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, und zwar nicht von dem Gesammtlande, sondern nur von dem Partikel dieses Landes, welcher am Harz und in welchem die Hauptstadt liegt, während man für den anderen Partikel des Landes am Thüringer Walde die Ein— und Ausfuhr frei gelassen hat, weil sonst die Menschen in diesem Ländchen verhungern würden. Daß dies ein unerwarteter Fall war, den die preußische Regierung nicht hat ahnen können, brauche ich nicht zu versichern. Es ist auf die erste Nachricht davon, welche die Sache bestätigte, indem ich heute erst die neueste Gesetz Sammlung zu Ge⸗ sicht bekam, worin das Verbot steht, die Sache auf das dringendste betrieben, auf, das völlig Vertragswidrige aufmerksam gemacht und auf das bestimmteste gefordert werden, daß es sofort widerrufen werde. Nur in der bestimmten Voraussetznng, daß der Widerruf er= folgen werde, hat man sich bis jetzt derjenigen Maßregeln enthalten, die eintreten müßten, wenn man dem begründeten Verlangen nicht nachgäbe. Und da man sich dieser Andeutung gegen die schwarz⸗ burgische Regierung enthalten hat, so ist es wohl zu früh, ihrer hier zu erwähnen.

Fürst von L9ychnowski: Als ich vor längerer Frist Ew. Durchlaucht um das Wort gebeten habe, .. .. =

Marschall: Aber nachdem schon mehrere Redner notirt waren.

Fürst von Lychnowski ,als schon mehrere andere Redner notirt waren, so wollte ich nur auf ein Incidenz des Abge⸗ ordneten aus Westfalen entgegnen. Was von zwei Nednern von der Ministerbank und von einem verehrten anderen Mitgliede gesagt wor⸗ den ist überhebt mich alles Uebrigen. Ich wollte nur auf zwei Punkte aufmerksam machen, nämlich etwas erwähnen, was über die Ausfuhr und Einfuhr der Kartoffeln nähere Kenntniß geben könnte, und auf die unumgängliche Nothwendigkeit, sofort eine andere Maß regel zu ergreifen. Endlich wollte ich noch einen anderen Punkt be—⸗ rühren. Ich kann nicht zugeben, daß die andere Kurie nicht aus be⸗ sähigten Männern bestehen sollte, die den Nothstand nicht vollkommen einsehen könnten. Die zweite Kurie besteht aus Männern aller Stände, die an allen Gränzen des Landes wohnen und die, wenn eine solche Gefahr nicht obschwebte, dieselbe gewiß nicht angeregt haben würden. Ich glaube also, daß der ersten Kurie nur eine Sache übrig bleibt, nämlich sich dem Votum der zweiten Kurie vollständig anzuschließen und ohne sich in andere Debatten hierüber einzulassen. Es ist behauptet worden, der zweiundzwanzigste Theil des Grund und Bodens der preußischen Monarchie gehöre der Herren-Kurie; ich weiß nicht, ob diese Berechnung richtig ist; aber der Besitz ist jedenfalls groß genug, um damit die Herren-Kurie kein Votum abgeben darf, das dahingedeutet werden könnte, als wolle sie ihre Kartoffeln aus= führen und im Auslande theurer verkaufen.

Graf Zieten: Ich erlaube mir die Bemerkung, daß kein Mit— glied dieser Versammlung die Befähigung der Mitglieder der anderen Kurie in Zweifel gezogen hat.

Graf von Sandretzki: Das, was der Fürst von Lychnowski

eäußert hat, überhebt mich der Auseinandersetzung, zu sagen, daß ich den raschen Eintritt des Ausfuhr-Verbotes für Nothwendigkeit halte, und ich bitte aufs dringendste, daß dieses Ausfuhr-Verbot bal⸗ digst verfügt und in Ausführung gebracht werden möge. Graf Mork: Es ist von mehreren Rednern, auch von den bei⸗ den letzten, erwähnt worden, daß die Noth so dringend wäre, . ein augenblickliches Einschreiten nothwendig würde. Ich möchte diese Noth in dem Maße noch nicht als vorhanden annehmen. Es ist von dem Herrn Finanz-Minister an einem anderen Orte gesagt worden, daß auch gegenwärtig die Noth noch nicht so dringend wäre. Ich kann daher nur glauben, daß es viel wichtiger ist, Maßregeln zu er⸗ greifen, die drohende Noth abzuwenden, als Maßregeln, welche der bereits eingetretenen Noth abhelfen. Wenn ein anderer Redner in der Versammlung gesagt hat: „Wenn mein Haus brennt, so frage ich nicht danach, wie ist das Feuer entstanden, sondern ich lösche es —;“ so stimme ich dem vollkommen bei. Aber andererseits kann ich wohl auch fragen, wie verhindere ich die Verbreitung des Feuers, wenn es entstanden ist. Also glaube ich, daß es wichtig ist, und daß ich mit dem Grafen von der Asseburg hier ganz übereinstimme, daß wir in Erwägung ziehen können, welche Maßregeln für die nahe Zukunft zunächst nothwendig sind. Ich halte diese Frage für eine viel wichtigere, als die gegenwärtige augenblickliche Noth, die nicht so dringend ist. Mir scheint es, daß man Noth mit Mangel verwech— elt. Theurung ist, große Theurung! aber es fehlt uns an Nachwei⸗ ung, baß wirklicher Mangel ist, und daß keine Nahrungsmittel vor⸗ anden sind. Wenn wir ein Ausfuhr⸗Verbot beschließen, so setzt dies voraus, daß wir mit Nahrungsmitteln in hinreichendem Maße verse— hen sein müssen. Ich kann einen solchen Eingriff in das Eigenthums-= recht nicht bevorworten und glaube auch nicht, daß dies dieser Kurie angemessen sei. Opfer zu bringen, wird Jeder gern bereit sein, nicht blos in dieser Kurie, sondern Jeder auf dem Landtage. Nur darum handelt es sich, ob ein solches Verbot zweckmäßig sei. Wir wollen uns nicht von einem Gefühl, daß ich als ehrenwerth anerkenne, hin= reißen lassen, sondern es handelt sich von der Zwechmäßigkeit der NMaßregel. Mir scheint sie nicht zweck näßeig, denn, wenn wir so viele Vorräthe an Materialien aller Art haben, daß wir den Rebenstaaten aushelfen können, so ist es zunächst auch eine Pflicht, von dem, was wrchaben, den anderen, mitzuthellen; aber haͤben wir Mangel, so t ] 1

wird von Epport nicht die Nede sein, sondern wir müssen Import haben. Dahn Wählern Gebenben ein seicher Nangel tlg tn ha ben wir von der Ministerbank gehört, wir haben aber auch ble Ver=

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9 . daß man Getraide aufgekauft hat, um den Man⸗ el zu decken. ** ;

. Senfft von Pilsach: Ich habe Se. Durchlaucht nicht um das Wort bitten mögen, weil ich glaubte, daß die Sache mit so gro⸗ ßer Majorität angenommen werde, daß ich die Debatte nicht verlän⸗ gern wollte. Wenn aber von einem Redner erwähnt wird, daß Noth nicht vorhanden sei, so muß ich dem widersprechen. Ich habe von verschiedenen Punkten des Landes ganz genaue Nachrichten eingezogen und kann danach versichern, daß eine su große Noth vorhanden ist, daß wir jedes Mittel, welches dazu dienen kann, ihr abzuhelfen, und womit wir überhaupt nützen können, bereitwillig anzunehmen haben.

Graf von Westphalen: Wenn ich den Redner richtig ver⸗ standen habe, so hat er nicht gesagt, daß keine Noth vorhanden sei, sondern er hat die Sache alternativ betrachtet und gesagt: entweder ist Noth da oder nicht. Ist Noth da, so ist ganz richtig bemerkt worden, daß dann ein Ausfuhr⸗Verbot uicht an dem richtigen Plttze, sondern eine Maßregel zu treffen ist, um den Import zu vermehren.

Graf Mork: Ich erlaube mir, die Worte des Herrn Finanz⸗ Ministers, die er an einem anderen Orte gesagt hat, und die aus den stenographischen Nachrichten entlehnt sind, deren Richtigkeit ich nicht Ursache habe zu bezweifeln, anzuführen.

(Der Redner führt die Wort an.)

Es ist also wohl damit ausgesprochen, daß in dem gegenwärtigen Au⸗ genblick die Noth noch nicht in der Weise vorhanden sei, wie man dargestellt hat, und daß es also darauf ankommt, in welcher Weise die Staatsregierung von uns unterstützt werden könne, um dem dro— henden Uebel , , . . J 2.

Finanz- Minister von Düesberg: Die angeführte Aeußerung geht dahin, daß ein absoluter Mangel an Lebensmitteln allerdings noch nicht eingetreten, daß aber Symptome und Anzeichen vorhanden sind, daß die jetzigen Bestände nicht ausreichen werden; daß zwar das Gouvernement Alles thut, um Hülfe zu schaffen, daß sich aber mit Bestimmtheit nicht sagen läßt, wie weit man mit diesen Mitteln aus⸗ reichen werde; und der Schluß ist der gewesen, daß, da man nach aller Wahrscheinlichkeit nicht ausreicht, die Mittel, die man noch hat, festzuhalten sind. Darum das Verbot der Ausfuhr. Dieses wird um so wichtiger, wenn zugleich die Maßregel getroffen wird, daß die Brennereien zu schließen sind. Es ist nicht zu bestreiten, daß in den großen Brennereien noch sehr erhebliche Vorräthe von Kartoffeln la⸗ gern; wenigstens sprechen die letzten Nachrichten, die darüber einge— gangen sind, sehr dafür; es ist aber zu besorgen, daß, wenn die Bren⸗ nereien geschlossen werden, bei den hohen Kaärtoffelpreisen in den be—⸗ nachbarten Ländern eine große Menge von Kartoffeln in das Aus⸗ land gehen werde. Ich kann also nur wiederholen, daß ich die Maß⸗ regel nnter den gegebenen Umständen für nothwendig und erfolgreich halte; ob der Erfolg mehr oder minder groß sein wird, läßt sich nicht übersehen.

Graf von Zieten: Noth scheint unbedingt vorhanden zu sein. Freilich ist der Begriff relatis und für den Einen ist schon Noth, was für den Andern noch Ueberfluß ist. Ich glaube aber, daß wirk⸗ lich Noth vorhanden ist. Nehmen Sie folgende Berechnung an: die Kartoffel hat ungefähr 25 Prozent Nahrungsstoff im Vergleich zu den Cerealien, den Getraidearten, und ist das Hauptsurrogat der Nahrung für die ärmeren Familien. Durchschnittlich gelten die Kar— toffeln 4 Rthlr pro Scheffel, und da sie nur 25 Prozent Nahrungs- stoff enthalten, so würde der Scheffel Roggen also 4 Rthlr. gelten; was er auch gern gilt. Von einem Scheffel Korn aber kann eine Familie kaum eine Woche leben; sie erwirbt sich also kaum so viel, um sich das Brot zu verschaffen. Wo bleiben daher die anderen n, , und ich behaupte daher, daß wirklich Noth vorhan—

en ist.

Senfft von Pilsach: Es ist, wie mir scheint, von einem Redner Noth und Mangel identifizirt worden. Dem kann ich nicht beistimmen; denn es kann das hinreichende Maß der Lebensmittel da sein und doch Noth vorhanden sein, und dann wird schon dadurch geholfen, wenn die Ausfuhr verringert und die Masse der Lebens— mittel auf dem Markte vermehrt wird.

Marschall: Ich glaube, daß es jetzt an der Zeit ist, zu er— mitteln, ob die Vorschläge, welche in der Versammlung gemecht wor den sind, die Unterstützung von 6 Mitgliedern finden, welche noth wendig ist, um sie zur Abstimmung bringen zu können. Der eine Vorschlag ist der des Grafen von der Asseburg, welcher dahin ging, daß eine statistische Aufnahme der Bestände vorgenommen werde, und der andere Vorschlag desselben geehrten Mitglieds ging dahin, daß jedem Besitzer aufgegeben werde, eine gewisse Quantität Getraide zu reserviren und nach Befinden gegen den Marktpreis zur Dispo— sition des Staates zu stellen. Es kommt nun darauf an, ob diese Vorschläge die gesetzliche Unterstützung finden, wonach sie zur Abstim= mung kommen würden. Erheben sich nicht 6 Mitglieder, so werden sie auch nicht zur Abstimmung gelangen.

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Ich glaube, daß der Vorschlag des Grafen von der Asseburg ein solcher ist, wel⸗ cher der Prüfüng werth wäre, aber allerdings nicht in der jetzigen Sitzung, da wir gegenwärtig mit der vorhandenen Noth uns be— schäftigen. Dieser muß zunächst abgeholfen werden, und es ist noth— wendig, das Ausfuhrverbot sobald als möglich hinausgehen zu lassen. Daher würde ich's wünschen, daß der Vorschlag des Grafen von der Asseburg einer späteren Jeit vorbehalten werde, um gegenwärtig bei der nothwendig baldigen Erlassung des Ausfuhrverbotes keine Zeit zu verlieren.

Marschall: Ich verkenne nicht, daß es möglich wäre, heute noch zu einem Beschlusse über diese Vorschläge zu kommen, ich ver— kenne aber eben so wenig, daß die Berathung des Vorschlags einer späteren Zeit vorbehalten bleiben kann. Es würde in letzterem Falle dem Mitgliede zu überlassen sein, heute oder morgen eine weltere Eingabe darüber zu machen. Eben so wäre es mit dem Vorschlage des Domprobstes von Krosigk, daß die Regierung veranlaßt werde, diejenigen Vorräthe, welche von ihr aufgekauft worden sind oder noch aufgekauft werden, öffentlich bekannt zu machen.

Domprobst von Krosigk: Ich halte allerdings diese Bekannt— machung für eine höchst wünschenswerthe Maßregel, die am meisten geeignet sein dürfte, die Gemüther zu beruhigen und worauf ich den Hauptwerth lege die im Lande noch vorhandenen und momentan zurückgehaltenen Vorräthe hervorzulocken.

Marsch all: Ich glaube, daß wir, nachdem der Herr Finanz- Minister noch einmal darauf geantwortet habe wird, zur Ermitte—⸗ lung der Unterstützung übergehen können.

Finanz- Minister von Düesberg: Ich wünsche, daß diese Maß⸗ regel einer separaten Erörterung vorbehalten bleibe. Die Vorschläge des Grafen von der Asseburg sind höchst beachtungswerth, aber sie gehen so weit und sind so tief eingreifend, daß sie eine gründliche Vorberathung erfordern. Dann halte ich auch für wünschenswerth, daß die Beschlüsse der hohen Versammlung möglichst bald erfolgen; sobald aber noch Zusätze beschlossen werden, müßten diese Beschlüsse an die andere Kurie zurückgehen, und es würde dadurch ein wesent⸗ sentlicher Aufenthalt entstehen. In Sachsen ist bereits das Ausfuhr⸗ Verbot erlassen, und wir können daher unmöglich länger damit zu⸗ rückhalten. Mein dringender Wunsch ist der, daß lediglich über die beiden m welche in der anderen Kurie zur Berathung und Be⸗ schlußfassung gekommen sind, heute beschlossen werden möchten. Was

dann weiter zu thun ist, dürfte einer späteren Berathung vorbe

war rg all. Die eber Mulchen fab; **. arsch all: Die beiden Mitglie n dar zicht

ihre Vorschläge heute zur Abstimmung gebracht 2 13

uns also nur mit den beiden vorliegenden Fragen zu beschaftigen.

Finanz ⸗Minister van Düesbeng: Ich bemerke nur noch, daß in der Kurie der drei Stände das Ausfuhr⸗Verbot von Getralde 1 mit Stimmeneinhelligkeit abgelehnt worden ist.

Nach einigen Bemerkungen über die Stellung der Frage wird von dem Marschall die Frage gestellt: Tritt die Versammlung dem Beschlusse der anderen Kurie bei?

(Diese Frage wird einstimmig bejaht.)

chall: Wir kommen nun zu dem anderen Gegenstande, welcher unserer Berathung unterliegt, nämlich zu dem Antrage, an Se. Majestät den König die Bitte zu richten, daß Branntweinbren⸗ nen aus Kartoffeln vom 1. Mai bis 15. August zu untersagen, mit dem Zusatze, daß das Brennen von Branntwein aus Getraide eben⸗ falls untersagt werden möge. Ich habe zu erwarten, welche Bemer⸗ kungen über diesen Gegenstand zu machen .

Finanz⸗Minister von Düesberg: Die gegenwärtige Maßre⸗ gel ist allerdings von großer Bedeutung und gewiß greift sie in mancherlei Interessen tief ein. Es ist im Allgemeinen Grundsaß der Regierung, Handel und Gewerbe frei zu lassen; daß aber Umstände eintreten können, welche eine Ausnahme davon nothwendig machen, ist nicht zu leugnen, und die gegenwärtigen Verhältnisse sind aller⸗ dings von der Art, daß die Aufmerksamkeit der Negierung sich auf die Frage wenden mußte, ob nicht hier ein solcher Eingriff in die Privat⸗Interessen nothwendig und die Brennereien, die 9 bedeu⸗ tende Quantitäten von Unterhaltungsmitteln, namentlich von Kartoffeln, konsumiren, zu sistiren seien? Zunächst kommt in Frage, ob von die⸗ sem Mittel der Sistirung der Brennereien erhebliche Erfolge zu er⸗ warten sein möchten? Nach den verschiedenen Nachrichten, die von allen Theilen des Landes eingegangen sind und in der Hauptsache zusammentreffen, muß man dieses allerdings annehmen. Ob überall, ob in allen Provinzen? und in welchem Maße? das läßt sich gegen⸗ wärtig nicht übersehen; aber im Ganzen läßt sich ein Erfolg erwar⸗ ten, und in Zeiten der höchsten Noth, wo Mangel an Lebensmitteln sich zeigt, und wo die Gefahr droht, daß dieser Mangel noch größer wird, ist es von höchster Wichtigkeit, die Mittel, welche noch vorhanden sind, für das menschliche Konsumo zu konserviren. Aus diesem Grunde hat die Regierung sich dafür erklärt, daß das Verbot zu erlassen sei. Es ist, wie gesagt, eine seltene Ausnahme, und in der Ueberzeugung geschehen, daß die jetzigen drückenden Verhältnisse es nothwendig machen, alle Lebensmittel, die vorhanden sind, zusammenzuhalten, um dem heranna⸗ henden und immer mehr steigenden Nothstande entgegenzutreten. In Be⸗ zug auf die Branntweinbrennerei steht bekanntlich unser Staat im besonde⸗ ren Vertrags⸗Verhältniß mit Sachsen und den thüringischen Ländern. Auf eine diesfalls gegebene Anregung ist in Sachsen bereits das Ver- bot bis zum 1. Oktober ergangen, und. files der thüringischen Zoll⸗ vereins- Staaten ist darauf zu rechnen, daß mit Nächstem ein gleiches Verbot ergehen wird. Das diesseitige Verbot wird daher nicht ein isolirtes sein, sondern es wird sich das nämliche Verbot über Sachsen und den thüringer Verein erstrecken, und der große Umfang des Ge⸗ bietes, worauf sich das Verbot bezieht, wird wesentlich beitragen, den Erfolg zu sichern. Ich kann also nur wiederholen, was in der jen⸗ seitigen Kurie erklärt worden ist, daß seitens der Regierung der Maßregel beigetreten wird.

Fürst zu Lynar: Die Frage, welche uns jetzt vorliegt, ist in der Debatte über die erste Frage schon erörtert und fast erschöpft worden. Ich will daher nur noch Weniges hinzufügen. Es liegt unstreitig noch ein großes Quantum von Kartoffeln bereit, die fur die Brennerei bestimmt sind. Wenn die Brennereien geschlossen wer⸗

den, werden die Kartoffeln einen anderen Gebrauch erhalten. Es i

aber nicht allein die Consumtion, für welche gesorgt werden 4 sondern es ist auch die Zeit des Kartoffelsteckens, der Kartoffelsaat, auf welche Rücksicht zu nehmen ist. In vielen Gegenden fangen die Kartoffeln an, so knapp zu werden, daß die sogenannten kleinen Leute nicht einmal das nöthige Quantum zur Aussaat haben. Bedenken Sie das Unglück, wenn ein großer Theil der kleineren Grundbesitzer nicht einmal die Kartoffeln hätte, die er braucht, um das Feld zu be⸗ stellen, dann würde der Nothstand, den wir in diesem Jahre beklagen, im nächsten Jahre zum Theil wenigstens sich wiederholen.

Graf zu Dohna⸗-Lauck: Ich muß von vornherein erklären, daß ich für die Maßregeln im Allgemeinen bin, indem der jetzige Nothstand eine solche Maßregel, obgleich sie tief in die Privatrechte eingreift, fordert. Auch erlaube ich mir zu bemerken, daß mein In⸗ teresse gar nicht berührt wird, indem meine Brennereien schon mit Ende März geschlossen worden sind. Dies glaube ich erwähnen zu müssen, weil es scheint, daß man den Privat⸗Interessen einen Ein⸗ fluß bei den diese Frage betreffenden Erklärungen zuschreibt. Wenn ich im Allgemeinen dieser Maßregel meine Zustimmung gebe und von der Ueberzeugung durchdrungen bin, daß die wohlhabenderen Staats- bürger in solcher Bedrängniß, in solchen Zeiten der Noth alle Opfer bringen müssen, so glaube ich doch auch, daß es die Pflicht derjeni⸗ gen Körperschaften ist, welche bei einer solchen Maßregel mit thätig sind, dahin zu wirken, daß diese Maßregel so schonend als möglich ins Leben trete, und daß die Interessen vieler Staatsbürger nicht nutzlos zum Opfer gebracht werden. Wie diese Maßregel aus der Kurie der drei Stände zu uns herübergekommen ist, daß sie mit dem 1. Mai ins Leben treten soll, glaube ich, daß viele Guts⸗ besitzer ihrem Ruin entgegengeführt werden können. Es existiren Wirthschaften, die in sehr hoher Kultur stehen, wobei aber der Betrieb und namentlich der Viehbestand so sehr auf der mit der Wirthschaft verbundenen Brennerei basirt ist, daß die Besitzer beim Eintritt der Maßregel entweder ihre Wirthschaft zum Theil auflösen oder die Be— stände der Kartoffeln dazu verwenden müssen, um ihren zahlreichen Viehbestand zu erhalten, wenn sie diesen nicht sehr verringern wollen.

Meine Behauptung geht nämlich dahin, daß diejenigen Gutsbe⸗ sitzer, welche ihre Wirthschaften auf die Brennerei berechnet haben, nach Eintritt des Verbotes der Brennerei denselben Bestandtheil an Kartoffeln, den sie bisher auf die Brennerei verwendet haben, auf die Erhaltung des Viehbestandes verwenden müssen, daß also die Maßregel, mit Rücksicht auf derartige Gir schaft. Ie mr. fürs Allgemeine erfolglos sein würde. Erwägt man, daß diesen Brenne⸗— reibesitzern die ganze baare Einnahme entgeht, die sie für die ver⸗ brannten & cf., eingenommen hätten, und daß dieselbe Quantitätœ Karioffeln für die Erhaltung des Viehbestandes verbraucht werden müßte, so ist vorauszusehen, daß diese Besitzer in große Verlegenheit kommen. Sie werden außer Stand gesetzt sein, ihre Wirthschaft er= folgreich fortzuführen, ja, außer Stande sein, Meligrationen auf den seiben, welche fie begonnen haben, fortzusetzen. Ich glaube also aus diefer Rüchsicht, daß diese Maßregel, wenn sie in einer solchen Allge⸗ meinheit ausgeführt werden sollte, worüber mir vielfache Klagen, selbst aus der Kurie der drei Stände, zugekommen sind, indem man die Privat- Inter⸗ essen auf das tiesste verletzt hält, in vieler 24 einen nachtheili⸗

werde. Ich glaube aber auch, daß das Prinzi gen Erfolg haben Ich. ** Prinz der Gerechtigkeit verletzt wird, indem bei dieser Maßregel ein Unter⸗ schied zwischen den, östlichen und westlichen Provinzen nicht gemacht worden ist, denn in den westlichen Provinzen tritt die Vegetation weit früher, in einigen sogar vier Wochen früher ein. Es ließe sich