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nur das Recht dazu statuiren wollen. Ich bin überzeugt, daß, wenn 12, 14 und, im ausgedehntesten Falle, 24 Mitglieder der zweiten Kurie hier zu⸗ hören können, den Wünschen Vieler genügt sein wird. Ich glaube nicht, daß die Mitglieder der zweiten Kurie verlangen werden, Se. Majestät zu bitten, eine dieser prachtvollen Wände niederzureißen, um besser Zutritt zu haben, sondern sie werden ** daß wir ihnen nur bieten können, was wir haben. Ein altes, freies, stamm⸗ verwandtes Land, in vielen constitutionellen Verhältnissen und parla⸗ mentarischen Beziehungen uns ein Vorbild, ein Land, welches sehr eifersüchtig auf feine Freiheiten und Rechte ist, hat dies durch Hun⸗ derte von Jahren für vollkommen ausreichend gefunden. Diejenigen, welche dieses Land besucht haben, werden wissen, daß nur ein enger und dunkler Raum den Mitgliedern des anderen Hauses übrig ist, wenn sie den Verhandlungen des ersten Hauses beiwohnen wollen. Dieser Raum ist viel dunkler und unansehnlicher, als der, welcher uns hier geboten ist. Ich gehe aber über den Räumlichkeitspunkt hinweg und erlaube mir, auf einen anderen Punkt aufmerksam zu machen. Als ich mir erlaubte, über die Mangelhaftigkeit und Ein⸗ seitigkeit der früheren stenographischen Protokolle Bemerkungen zu machen, hatte ich gehofft, es würden in Folge besser geordneter ste⸗ nographischer Berichte die Verhandlungen sehr rasch gedruckt wer⸗ den können. Dies ist nicht geschehen; es ist auch durchaus nicht meine Absicht, heute diese Debatte wieder aufzunehmen und zu fragen, warum es nicht geschehen ist; ich werde mir nur erlauben, die Frage an die Versammlung zu richten, wenn etwas in der anderen Kurie debattirt wird, was höchst lehrreich, interessant und von dringender Nothwendigkeit ist, ob es uns nicht erfreuen, uns nicht angenehm sein wird, das zu hören, was in kurzem in unserer eigenen Mitte be— rathen werden wird. Was wir aber begehren, müssen wir auch bie— ten. Was nun diese Petition anbetrifft, so möchten mir Ew. Durchlaucht erlauben, auf einen Punkt des Vortrages zurückzukommen, den ich die Ehre hatte, in voriger Woche zu halten, das ist auf das Vertrauen, welches wir viel mehr beanspruchen müssen, als die zweite Versammlung. Als Se. Masjestät geruht haben, der Herren -Kurie diese Stellung zu geben und die Versammlung zu berufen, haben sich viele Stimmen dagegen ausgesprochen und sprechen sich noch heute dagegen aus. Ich will als Beispiel nur die Petition des Abgeord— neten Hirsch und die Papiere, die vor mir auf dem Tische liegen, anführen; sie beweisen, daß man uns nicht überall vollständig und Vertrauen einflößend hingestellt findet. Wir werden uns aber als erste Versammlung bewähren, wenn wir uns so parlamentarisch tüch— tig vor unseren Kollegen der zweiten Kurie zeigen, wie es für das Ganze heilsam und nothwendig ist. Ich glaube nicht, daß sich etwas Erhebliches dagegen wird einwenden lassen. Ich würde Ew. Durch— laucht bitten, die Frage wegen der Thüren außer Spiel zu lassen und darquf anzutragen, ob vielleicht der Königl. Kommissar, der hier Se. Majestät vertritt, hier in dieser Halle, in der wir uns befinden, einen Ausweg sinden dürfte, ohne die Sache aus Räumlichkeits— Rückhsichten und högienischen Bemerkungen zurüchuweisen und zu deprimiren.

Marschall: Ich befinde mich eben in dem Falle, der meistens, beinahe immer eintritt, wenn Rede und Gegenrede gewechselt wer⸗— den, nämlich, daß ich Manchem von dem, was der geehrte Redner Jeäußert hat, beistimme, Anderem meine Beistimmung versagen muß. Wenn er die Rücksicht auf den Raum, auf die Oertlichkeit für eine ganz untergeordnete Sache, für aller Beachtung unwürdig hält, so muß ich dem widersprechen. Nicht blos hygienische Rücksichten haben mich veranlaßt, dieses zur Sprache zu bringen, sondern auch höhere. Nicht allein die Rücksicht, die der geehrte Redner voranstellte, sondern auch andere und gerade solche, in welchen ich mit ihm übereinstimme. Er sagte, was man in Anspruch nehmen will, das müsse man Ande— ren auch bieten, und wir müßten daher der anderen Kurie bieten, was wir hätten. Hier stimme ich mit ihm überein; ich setze hinzu, daß wir eben nichts haben, um es der anderen Kurie zu bieten. Denn dem würde ich mich von meinem Standpunkte schon als Vorsitzen der der Versammlung widersetzen müssen, daß die vier Thüren geöffnet wür⸗ den, zwar nicht allein aus hygienischen Rücksichten, sondern ich würde veranlassen, daß, wenn die Mitglieder der anderen Kurie irgendwo hier Platz genommen hätten, nachher die Thüren geschlossen würden, und, indem ich dies thäte, würde ich mich vollkommen in meinem Rechte besinden. Zwischen 4 offenen Thüren lassen sich keine Sitzungen haͤl— ten. In einer anderen Beziehung stimme ich wieder mit dem geehr— ten Redner überein, und ich widerspreche sogar, wenn er der Meinung sein sollte, daß er lieber, als ich, den Sitzungen der anderen Kurie bei⸗ wohnte; dem widerspreche ich, indem ich behaupte, daß ich vollkom— men eben so gern diesen Sitzungen beiwohnen würde, wie der ge— ehrte Redner selbst. Wenn er aber hinzufügte, daß nur dann dles möglich ist, wenn wir den Mitgliedern der anderen Kurie auch hier Plätze anbieten, so hat er dadurch selbst gesagt und mit anderen Wor— ten ausgedrückt, daß sein Antrag fallen müsse, eben deshalb, weil wir keine Plätze haben, um sie der anderen Kurie zu bieten, und weil ich mich in der Unmöglichkeit zu befinden erkläre, diese Plätze zu ver—

schaffen.

Domprobst von Krosigk: Meine Herren! Indem ich mich Ihnen als das Mitglied des Ausschusses vorstelle, welches in der Ausschuß-Berathung in der Minorität geblieben ist, wenn man anders eine vereinzelte Stimme unter Zehn als Minorität bezeichnen kaun, bitte ich um Erlaubniß, mein Votum mit einigen Worten mo— tiviren zu dürfen. Ich erachte es für eine der unerläßlichsten Pflich⸗ ten der durch das Gesetz vom 3. Februar c. ins Leben w ersten landständischen Versammlungen dieses Gesetz in Verbindung mit der ständischen Gesetzgebung aus dem Jahre 1823 in seiner Integri— tät zu bewahren. ö

Narschall: Wird uns dies nicht zu weit führen?

Domßrobst von Krosigk: Ich“ habe geglaubt, diese Worte vorausschicken zu dürfen, um mich sowohl für alle Zukunft als auch a n Gegenstand dieser Debatte vollkommen“ verständlich zu me . .

Marschall: Es wäre aber doch wünschenswerth, nicht so tief darauf einzugehen. n 66

Domprobst von Kröosigk:, Es ist uns im Laufe der Debatte vorgetragen, worden, welche geringfügigen Anfänge die Oeffentlichkeit in anderen Ländern gehabt hat, in Ländern, die Constitutionen bessten Constitutionen, die jedoch auf anderer Basis beruhen als unsere Ver⸗ fassung und von dieser in mehr oder minder wichtigen Punkten ab— weichen. Es ist nachgewiesen worden, wie in diefen Ländern Dezen⸗ nien und Jahrhunderte dazu gehört haben, die öffentliche Tribünc' bis zu ihrem gegenwärtigen Umfange auszubilden. Es ist unschwer zu ermessen, meine Herren, daß die für jetzt beantragte beschränkte Oeffentlichkeit uns auf gleichem Wege und wahrscheinlich in kürzerer Zeit zu gleichem Resultate der Oeffentlichkeit der Tribünen führen werde. Diese Besorgniß ist auch im Iii fh se nicht unerörtert ge⸗ blieben. Man hat dagegen eingewendet, daß es ja in der Hand der Kurien beruhe, die Ausdehnung weiterhin zu beantragen oder abzu— lehnen. Ich erlaube mir aber, dem Herrn Antragsteller ins Gedächt⸗ niß zurückzurufen, daß er bei Berathung über Beschränkung oder Ausdehnung der Oeffentlichkeit durch stenographirte Protokolle, also kaum vor 8 Tagen, bie unbedingte Veröffentlichung der stenographir⸗ ten Verhandlungen für nothwendig erachkete, „wenn keine Err, .. lichkeit der Sitzungen stattfände“ Das sind die eigenen Worte.

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Jetzt, nachdem die Kurie unter 3. Voraussetzung die unbeschränkte

Veröffentlichung der Landtags- Verhandlungen durch die Stenographie votirt hat, geht er einen Schritt weiter und beantragt vorerst die beschränkte 2 der Sitzungen. Die unbeschränkte Tribüne wird, wie ein Glied der Kette dem anderen, unverweilt nachfolgen. Meine Herren, ich lasse die Würdigung der Tribüne auf sich beru—⸗ hen, sie hat ihre Vorzüge, sie hat ihre Nachtheile; aber sie ist kein Element unserer ständischen Verfassung, das Patent vom 3. Februar kennt sie nicht. Aus diesem Grunde trete ich jedem Schritt ent— gegen, der uns der Tribüne nähert. Wenden Sie mir nicht ein, daß bei konsequenter Durchführung dieser Argumentation jede Verbesserung unserer Verfassung ausgeschlossen sei, daß anstatt der beabsichtigten Stabilität weiterhin Stagnationen eintreten müssen. Das ist meine Anscht nicht; ich halte dafür, daß auch wir dem Be— dürfniß der Zeit Schritt vor Schritt, aber mit Besonnenheit folgen müssen; das aber halte ich nicht für die Aufgabe der Landstände, einem besonnenen und konsequenten Gouvernement gegenüber ein Ge— setz das wohlerwogene Resultat Jahre langer Berathungen und an— gestrengter Arbeiten, das noch nicht sein vierteljährliches Jubi äum gefeiert hat, systematisch zu durchlöchern und von allen Seiten anzubohren, wo es nicht von der dringendsten Nothwendigkeit ge⸗ boten ist. Möge man sich wenigstens die Folgen nicht verhehlen, die bei solchem Verfahren für das Lebens Prinzip des ganzen Gesetzes in Aussicht stehen. Bis zur Stagnation haben wir noch einen wei— ten Weg vor uns. Ich erlaube mir nun, mit wenigen Worten auf den materiellen, hauptsächlichen Stützpunkt des gestellten Antrags zu= rückzukommen, der von der möglichst zu beschleunigenden Veröffent— lichung der Landtags -Verhandlungen und von den gegen unzeitige Verbreitung falscher Gerüchte zu ergreifenden Schutzmitteln herge⸗ nommen ist. Es ist eine Erfahrung, die sich täglich erneuert, daß, je mehr sich die Communicationsmittel, sowohl intelleftuelle als ma— terielle, vermehren, desto lauter die Klagen über Mangelhaftigkeit der— selben werden. Ich erinnere mich der Zeit, wo wir zufrieden waren, die Zeitungen zweimal wöchentlich und Nachrichten aus entfernten Ländern nach 3 oder 4 Wochen zu erhalten. Seit der Zeit sind Eisenbahnen und Schnellposten, Telegraphen und Elektro-Magnelis mus, Stenographie und Schnellpresse erfunden, aber die Klagen über Langsamkeit der Communicationsmittel sind deshalb nicht geringer ge— worden. Ob es in Beziehung auf Oeffentlichkeit der Sitzungen durch die Oeffnung der Tribünen der Fall sein wird, muß ich in Zweifel stellen. Sicherlich aber täuscht sich der Herr Antragsteller noch mehr, wenn er hofft, durch die vorgeschlagene Maßregel der Verbreitung falscher Gerüchte zuvorzukommen. Jedermann weiß, welches Gewicht in Beziehung auf Zuverlässigkeit mündlichen Ver⸗ breitungen beizulegen ist, die auf Hörensagen beruhen.

Was die Räumlichkeit in diesem Saale anbetrifft, auf die ich mein Separat⸗Votum in der Abtheilung zum Theil gestützt habe, so ist dieselbe bereits so vielseitig beleuchtet worden, daß es darüber keines Zusatzes von meiner Seite bedarf.

Marschall: Ich erkenne jetzt noch mehr, was ich im Anfange

der Berathung mehr vermuthend erkannt habe, daß es nicht unnütz war, wenn ich im Anfange der Diskussion den Gesichtspunkt hin— stellte, von dem die Diskussion ausgehen möchte. Sie muß sich auf den Antrag gründen, der vorliegt, und wenn sie dabei bleibt, wird sie auch von dem Grundsatz auszugehen haben, welchen ich im An— 66. als den aufstellte, von dem ausgegangen werden müsse, näm— lich von der Rücksicht auf die Oertlichkeit. Wenn mir auch vorge— worfen worden ist, daß diese Rücksicht eine untergeordnete und eine solche sei, die nicht füglich auf Beachtung Auspruch zu machen habe, so scheue ich diesen Vorwurf um so weniger, als die Erfahrung ge? zeigt hat, wie richtig mein Vorschlag war, sich an diesen Punkt zu halten. Ich glaube, daß der Antrag, wie er gemacht worden ist, keine Veranlassung giebt, zu etwas Weiterem überzugéhen, und ich glaube nicht, daß wir, abgesehen von diesem Antrage, Veranlassung haben, auf irgend ein anderes Feld uns zu begeben, sondern ich muß wünschen, daß man bei diesem Gesichtspunkte beharre und von keinem anderen bei der Berathung ausgehen möge.

Fürst von Lychnows ki: Ew. Durchlaucht haben sehr richtig das bemerkt, wovon die Diskussion auszugehen hat, und dennoch möge mir erlaubt sein, dem geehrten Redner, der vorhin gesprochen und mich interpellirt hat, zu antworten. Ich befinde mich gegenwär— tig gerade in der verkehrten Lage, als das erstemal, wo ich das Wort ergriff. Vorhin kam mir, ich kann es nicht leugnen, der An— trag etwas deprimirt vor; jetzt scheint er mir auf eine Höhe geho— ben zu werden, auf die ich nachzufolgen nicht im Stande bin. Ich habe allerdings schon in der Kommission, deren Mitglied ich zu sein die Ehre habe, den Fall gehabt, mit dem Heirn Redner in einer ganz verschiedenen Meinung mich zu besinden, und ich habe, wie sich das von selbst versteht, eine Meinung, die allein steht, ge⸗ bührend respektirt, wie man jede Meinung zu respektiren hat; ich kann aber dem geehrten Redner nicht das Recht zugestehen, aus den Anträgen, die ich gestellt habe, auf diejenigen zu auguriren, die ich etwa noch stellen werde. Ich kann dem geehrten Redner auch nicht zugestehen, einem, Antrage, dem von zehn Mitgliedern neun beige— stimmt haben, Männer, von denen mehrere in diesem Lande die glän⸗ zendsten Beweise ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten gegeben und die höchsten Staatsämter bekleidet haben diesem Antrage, sage ich, die Absicht unterzulegen, als sei er auf ein Durchlöchern, Durchbohren der Gesetzgebung vom 3. Februar gerichtet, ohne daß ich auf die anderen oratorischen Ausdrücke des geehrten Redners weiter eingehe. Ich überlasse das der Beurtheilung der hohen Versammlung. Es lag in meinem Antrage etwas ganz Unschuldiges, und ich muß mit Verwunderung und Staunen vernehmen, daß, mit Ausnahme des ge⸗ ehrten Redners, der ganzen Kommission etwas entgangen ist, was auf ein Durchlöchern und Vurchbohren hinzielt und etwas höchst Schäd— liches enthält. Ich würde mich noch weiter darüber auslassen, wenn nicht der Herr Landtags Marschall selbst mir hätte mehr Gerechtig= keit widerfahren lassen. Nur über einen einzigen Punkt muß ich mir erlauben, dem geehrten Redner noch meine Meinung in Bezug auf das zu sagen, was ich über die stenographische Niederschrift aussprach. Ich habe gesagt: Wir haben noch keine Tribüne, also müssen wir wenigstens Stenographen bekommen, um Oeffentlichkeit zu haben, wenn auch nur von dieser Seite her; ich habe aber nicht gesagt, daß, wenn wir die Tribüne haben, wir die Stenographen verlieren müssen. Ich abstrahire also von dem und komme auf die Oertlich— keit. Ich submittire mich da der Ansicht des Herrn Landtags-Mar— schalle, wenn Se. Majestät der König, unser Allerdurchlauchtigster Hausherr, findet, daß der Raum nicht geeignet sei. Wenn Aller— höchstdieselben aber finden sollten, daß der Raum geeignet sei, so werde ich mich nicht bescheiden und muß bitten, daß die Frage bean— tragt werde. . ö ; Landtags-Kommissar: Wenn es mir erlaubt ist, bei dem in Frage stehenden Antrage einige Worte zur Beleuchtung der Frage zu sagen, so ist es Folgendes: Bei der innigen Vereinigung der bei⸗ den Kurien zu einem Allgemeinen Landtage, zu einer Plenar-Ver⸗ sammlung, bei der durch die Stenographen vollendeten Veröffent— lichung der Verhandlungen beider fann es an und für sich keinem Be— denfen unterliegen, die Mitglieder der einen Kurie zu den Berathun— gen der anderen Fturie zuzulassen, und es würde bei der Entwerfung des Reglements wahrscheinlich eine solche Anordnung vorgesehen wor=

den sein, wenn man nicht in der Lokalität begründete und schwer zu beseitigende Hindernisse gefunden hätte. Der Saal, welcher zu den Plenar⸗Persammlungen dient, und in welchem die Kurie der drei Stände ihre Versammlungen hält, enthält eine Tribüne, welche hin— länglichen Raum für die gesammte Herren-Kurie umfaßt, und außer⸗ dem sind ja die Plätze für sie in dem Saale selbst vorhanden. Die⸗ ser Saal dagegen, welcher für die Versammlung der Herren- Kurie bestimmt ist, enthält eine Tribüne, von der es sehr zweifelhaft ist, ob sie als ein Aequivalent anzusehen sei, denn abgesehen von ihrer Lage und Anordnung, enthält sie nicht einmal so viel Raum, um nur eine mäßige Anzahl der Mitglieder der Kurie der drei Stände aufzunehmen. Die vorgeschlagene Oeffnung der Thüren, um diese Mit⸗ glieder von den ansteßenden Räumen aus durch die Oeffnung der Thüren zuhören zu lassen, ist ein Ausweg, der mir nicht ganz ge⸗ eignet erscheint, und der auch die Zustimmung Sr. Majestät des Kö⸗ nigs nicht finden dürfte. Sollte ein anderes Mittel aufzusinden sein, und sollten beide Kurien den Wunsch des gegenseitigen Besuches aus⸗ sprechen, so glaube ich nicht, daß seitens des Gouvernements etwas dagegen zu erinnern wäre, vorausgesetzt jedoch, daß praktische Schwie— rigkeiten es nicht verhindern, und vorausgesetzt, daß die Kurie der drei Stände nicht eine Ungleichheit darin erkenne, daß die ganze Herren-Kurie an ihren Berathungen theilnehmen kann, während nur eine unbedeutende Fraction jener Kurie der drei Stände den Be— rathungen der Herren- Kurie beizuwohnen in den Stand gesetzt würde.

Graf von Mork: Nach dem, was ich von dem Königl. Kom— missar gehört habe, ist fast nichts mehr zu erörtern und zu eiwiedern. Es bleibt nur noch übrig, daß, wenn wir den Vorschlag für geeignet halten, gegenseitig unseren Versammlungen beizuwohnen, wir ihn an die andere Kurie bringen. Wie er dann auszuführen ist, wenn er auch von der anderen Kammer angenommen wird, das hängt nicht von unserer Bestimmung ab.

Graf von Keyserling: Als Mitglied der Abtheilung dieser Kurie, welche das Gutachten erstattet hat, habe ich hervorzuheben, daß nicht der Hinblick auf die Oeffentlichkeit der Verhandlungen, daß nicht der Anklang, der Eindruck und der Effekt, den die mündliche Rede auf den Zuhörer macht, die Kommission veranlaßt hat, den An— trag zu bevorworten, sondern nur der Gesichtspunkt der einheitlichen Organisation für den ganzen Landtag. Aus dieser Ansicht ist der Antrag bevorwortet; und nicht als eine Petition, sondern als eine Anfrage an den Landtags- Kommissar: ob es nicht als ein neuer Vor— schlag, sondern als Interpretation des Reglements zulässig sei, daß die Mitglieder der einen Kurie den Berathungen der anderen Kurie zuhören. Es wurde von dem Gesichtspunkt ausgegangen, daß in diesem Raum die Aufstellung von Gbis 8 Stühlen genügen würde; daß nur insoweit die Zulassung von Mitgliedern der anderen Ku— rie zu bevorworten sei, als der Raum in diesem Saale es gestatte; und daß dieses überhaupt der Beurtheilung und dem Ermessen der Marschälle überlassen werden solle. Es soll dieser Antrag nicht als eine Petition und als ein besonderer Antrag hingestellt werden, son—⸗ dern nur als ein Vorschlag anzusehen sein, wonach der Landtags Kommissar zu ersuchen und bei ihm anzufragen sei, ob eine solche ge genseitige Theilnahme nach dem Reglement gestattet werde,.

Marschall: Das bringt mich auf das zurück, was ich im Ein— gange gesagt habe. Angenommen, daß die Geneigtheit der Regie⸗ rung, auf den Antrag einzugehen, auch die allergrößte sei, so sinde ich doch, daß, was diesen Saal anlangt, die Unmöglichkeit vorliegt, und so scheint die Frage zu stehen, wie weit zu gehen sei, ob die an⸗ dere Kurie veranlaßt werden soll, uns den Zutritt zu gestatten, wäh rend ich bei der Ansicht beharren muß, daß es in diesem Saale eine Unmöglichkeit sei, den Mitgliedern der Kurie der drei Stände den Zutritt zu verschaffen. Ich überlasse der Versammlung, sich dahin zu einigen, ob sie angemessen erachte, den Zutritt in der Versamm lung der anderen Kurie in Anspruch zu nehmen, während wir nicht im Stande sind, den Mitgliedern derselben den Zutritt bei uns in irgend angemessener Weise anzubieten.

Graf. von Solms⸗-Baruth: Die Diskussion scheint sich vorzugsweise auf dem Felde der Oertlichkeit bewegen zu sollen. Rücksichtlich des Prinzips würde sich aber noch mehr dagegen sagen lassen, obgleich bis jetzt mehr dafür gesprochen worden ist. Die Dertlichkeit scheint mir auch ein wesentliches Moment zu sein, sie scheint durchaus die Zulassung von irgend einer beträchtlichen Anzahl der Mitglieder der Vereinigten Kurie ganz unmöglich zu machen, und dieser anderen Furie eine Offerte zu machen, die in der Ausführung sich kaum als anständig zeigen dürfte, möchte ich bedenklich finden.

(Zeichen der Ueberraschung von einigen Seiten her.)

Ich wiederhole es, ich sinde es bedenklich, weil ich nicht für an—⸗ ständig erachten kann, daß die Mitglieder der anderen Kurie vor oder in den Thüren unseren Berathungen zuhören. Die Lokalität ist einmal so, und ich glaube nicht, daß der Antrag des Fürsten von Lychnowski dahin gehen wird, Se. Majeslät den König zu ersuchen uns einen anderen Saal einzuräumen. . f

Fürst von Lychnowski: Ich kann mich durch das, was der Herr Landtags -Marschall gesagt hat, eben so wenig, als durch die Worte des geehrten Mitgliedes aus Brandenburg, im geringsten in meiner Meinung irre machen lassen. Was die Worte „nicht anstän= dig“ anbetrifft, so werde ich mir erlauben, darauf anzutragen, diesen Ausdruck als unparlamentarisch aus der Debatte wegzulassen. Ich glaube nicht, daß die Kommission mit neun gegen eine Stimme einen Antrag, der unanständig gewesen wäre, ihrer Aufmerksamkeit würdig erachtet hätte.

Marschall: Ich kann diesen Ausdruck kurzweg dahin erläutern, daß das geehrte Mitglied gesagt hat, es halte nicht für ganz anständig oder nicht für angemessen, daß von hier aus der Anspruch gemacht werde, in dem anderen Saale Zutritt zu haben, während die Verhältnisse unmöglich machen, daß die Mitglieder der jenseitigen Kurie in diesem Saale einen Platz sinden. So habe ich es verstanden.

Graf von Solms-Baruth: Allerdings ist es so.

Fürst von Lychnowski: Ich habe auch nicht daran gedacht, von einem anderen Saale zu sprechen. Was diese inkriminirten Thüren betrifft, so habe ich mit sehr vielen und bedeutenden Mitgliedern der anderen Kurie darüber gesprochen, und diese haben es als durchaus angemessen, ale sehr annehmbar und wünschenswerth gefunden, wenn diese zwei Thüren geöffnet und unter diese Stühle gestellt würden. An diese beiden Thüren hätten acht Stühle und hinter ihnen 10 bis 12 gestellt werden können, und dieser Platz wäre noch immer besser gewesen, als die Art Loge in dem englischen Parlament.

Marschall: In dem alten oder, neuen Parlamentshause?

Fürst von Lychnowski: Natürlich in dem alten. Der Herr Referent hat aber einen anderen Plan mitgebracht, und diesen finde ich noch für besser. Ich bedaure, daß der Herr Regierungs- Kom— missar hinausgegangen ist. Ich habe mit ihm über diesen Plan ge⸗ sprochen, und er hat ihn wahrscheinlich nicht zuwiderlaufend den von ihm ausgesprochenen Ansichten gefunden.

Referent von Quast: In der Kommission ist allerdings die Lokalität besonders berücksichtigt und allgemein zugestanden worden, daß es in keiner Weise möglich wäre, ein Gleiches, wie in dem an— deren Saale, zu bieten, so daß sämmtliche Mitglieder der anderen Ku— rie hier aufgenommen werden könnten. Davon konnte nicht die Rede sein,

sondern nur davon, daß in irgend einer Weise eine Anzahl Mitglieder Zweite Beilagen

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Zweite Beilage

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zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Freitag den TJten Masi.

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der anderen Kurie ich gestatte mir den Ausdruck, wenn es auch ein Wort ist, das verpönt sein sollte anständig aufgenommen wer— en könnte. Als das Gutachten der Abtheilung bereits abgefaßt war, fam mir erst gestern Abend der Plan des Rittersaales zu Hülfe, und ich fand, daß es möglich sein dürfte, wenn auf jeder Seite 7 Sitze wegfielen, die sich in der Mitte vereinigten, was 14 Plätze wären, und es würde dann so viel Platz gewonnen, daß hinter denselben 3 bis 4 Bänke aufgestellt werben? kannten, dle sich etwa in derselben Entfernung von einander, wie jene in dem anderen Saale, befänden, so daß der Platz ungefähr für 60 bis 809 Personen in jeder Weise Cu gen würde. Dann würden aber auch die Sitze für die Herren Staats⸗Minister dort nicht bleiben können, sondern würden etwa zu den Seiten des Thrones anzubringen sein, und der Platz für die Er g hen und Protokollführer würde gleichfalls zu verän—

in.

Marschall: Gegen diesen Vorschlag muß ich mich doch er— lären, nicht nur deshalb, weil er einer weiteren Erwägung und Prüfen zu unterliegen hat, sondern auch, weil er mir nicht vor der

erathung über diesen Gegenstand, sondern erst in diesem Augen— 9. Außerdem scheint mir die dermalige 9 ; o zweckmäßig und ist mit einer solchen

Ersparniß angeordnet, daß ich eine andere Einrichtung nicht für (hunlich erachte. Der Sitz der Protokollführer und Skenographen it in der Mite und läßt kaum genugsamen Raum für die Eircula= tion, und da ich zu bemessen leicht im Stande bin, daß nicht füglich eine andere Einrichtung stattfinden kann, ohne die Mitglieder zu sehr zu been⸗ gen, so muß ich mich gegen diesen Plan erklären, wie ich dies hiermit thue.

Fürst von Lych now ski: Ich sehe nicht ein, wie dieser neue Plan ein Antezedens sein kann, das nicht durch die Debatte bedingt worden wäre. Es ist weder in dem Vortrage, den der Herr Refe— rent gehalten hat, noch in meinem Antrage von Thüren u. s. w. die Rede. Es ist nur von der Oertlichkeit überhaupt die Rede, und die Dertlichfeit bedingt sowohl meinen Plan, als auch den neuen. Ich lann nicht absehen, wie Se. Durchlaucht darin etwas Neues erblicken 1 js doch durch die Frage selbst, die wir berathen, involvirt

9 1 ö

Marschall: Neu ist für mich das, was mir in diesem Augen— blicke erst vorgelegt wird. .

Fürst von Lychnowski: Ich muß bemerken, daß ich das nicht fasse; denn es heißt nur, es sei die Räumlichkeit außufinden, und , muß ufgefunden werden, ob nun ein Mitglied diesen, das an— gil gese! Plan für angemessen hält, kann für die Frage selbst gleich

Marschall: Um darauf zurückzukommen, was ich gesagt habe, so hätte es die gewöhnlichste Rücksicht erfordert, daß kieser Plan nicht erst in diesem Augenblick mir mitgetheilt worden wäre.

Referent von Quast: Ich erlaube mir die Bemerkung, daß ich den größeren Plan des Sitzungssaales erst gestern Abend erhalten habe. Was den jetzt vorgelegten anlangt, so habe ich nicht geglaubt, daß ich ihn vor der Debatte felbst hätte beibringen müssen, dal er nur zur Erläuterung meines mündlichen Vortrags dienen sollte.

. Fürst von Hohenlohe: Ich bemerke, daß der Plan der Ab— . nicht mitgetheilt worden ist. Wir haben ihn noch gar nicht gesehen.

Graf von Jork: Ich möchte es für gleichgültig erklären, ob ein solcher Plan vorgelegt wird oder nicht; denn ich muß der An— sicht des Fürsten von Lychnowski beitreten, daß nicht wir zu bestim— men haben, es möge die Räumlichkeit in dieser Weise geschafft wer— den, was auch weder in seinem Rechte noch in seiner Absicht liegt. Er hat gar nicht die Absicht, einen solchen Plan zu geben. Es han— delt sich prinzipiell nur darum, zu untersuchen, ob die Mitglieder der einen Kurie den Sitzungen der anderen Kurie beiwohnen können. In velcher Weise dies auszuführen sei, scheint mir nicht Gegenstand un— serer Berathung zu sein, sondern wir müssen erwarten, in welcher Weise die Einrichtung beliebt wird.

Marschall: Es muß doch die Oertlichkeit selbst der Gegen— stand der Berathung sein können, und wenn ich hiervon das Gegen— theil annehmen wollte, so müßte ich erklären, daß ich von vornherein mich geirrt hätte, indem ich auf die Oertlichkeit Gewicht gelegt habe. So gern ich bereit bin, zu erklären, daß ich mich geirrt habe, überall da, wo ich Veranlassung dazu finde, so muß ich erklären, daß ich ge⸗ genwärtig eine Veranlassung hierzu, nicht finde, und ich bin der Mei— siung, daß der Plan, welcher mir jetzt vorgelegt worden ist und nun unter den Mitgliedern zu coursiren anfängt, auf die Abstimmung nicht von Einfluß sein kann.

Fürst von Lychnowski: J Grafen von Nork vollständig beistimmen. i n Räumlichkeit bei meinem Antrage nicht bekümmert. Die Räum⸗ lichkeit zu bestimmen, habe ich als mir nicht, zustehend dem reinen Ermessen, der beiden Herren Marschälle und des Königlichen Kommissars überlassen müssen, sondern ich habe nur die Frage hingestellt, ob nicht viele Rüichsichten , beider Kurien nothwendig erscheinen lassen, den beiderseitigen Sitzungen bei— zuwohnen. Wenn hierüber abgestimmt ist, wenn beide Kurien er— klärt haben, daß sie wünschten, die Mitglieder der anderen Kurie zu ihren Sitzungen zuzulassen, wenn sie ihre Sitzungen nicht absperren, wenn sie erklären, daß sie auch den Sitzungen der anderen Kurie bei⸗ wohnen wünschten, und es findet sich, daß die Räumlichkeit es nicht gestattet, so müssen wir uns dabei bescheiden. Ich erlaube mir da— her, darauf, anzutragen, daß der Antrag zur Abstimmung gebracht werde, ob die Mitglieder der Herren-Kurie den Sitzungen der Kurie der drei Stände und die Mitglieder dieser Kurie den Sitzungen der Herren-Kurie beiwohnen können.

Marschall: Ich glaube, daß sich die Frage einfach so stellt, ob die Versammlung dem Antrage des Fürsten Lychnowski beitrete?

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Ich glaube, bemerken zu müssen, daß die Frage wegen der Räumlichkeit von dem Berathungs Gegenstande nicht ganz getrennt werden könne, weil es sonst den Schein haben könnte, als hätten wir der anderen Kurie etwas angeboten, was wir nicht zu leisten im Stande sind. Ich muß gestehen, daß ich mich gegen das Prinzip des gegenseitigen Besuches nicht erklären würde, aber bei der jetzigen Lokalität müssen wir uns

üten, daß uns nicht der Argwohn trifft, dessen ich eben gedacht hie. aber ich möchte dafür sein, daß Sr. Majestät dem Könige über⸗ lassen werde, ob Allerhöchstdemselben die Lokalität so erscheint, daß er Antrag ausführbar ist oder nicht. Wenn sie nicht von der

Art erscheint, wird die andere Kurie sich begnügen müssen; aber die w. . 8 i , n, ne. Berathung ganz außer Augen zu lassen, ist moglich.

Marschall. Die beabsichtigte Fragstellung, ob die Versamm— lung dem Antrage des Fürsten Lychnowskl beistimme, wird keineswe⸗ ges ausschließen, daß man ih in der Abstimmung von der Rüchsicht auf den Raum leiten lasse. ich würde gerade die Rücksicht auf die 6 . . und ich glaube, daß wir nun zur Abstimmung

ergehe .

.

blicke mitgetheilt worden Einrichtung dieses Saales

Ich kann nur den Worten des Ich habe mich um die

Graf von Itzenplitz: Die Abtheilung ist in ihrer Majorität von der zwiefachen Ansicht ausgegangen, daß sie einerseits ihren guten Willen beweisen und darthun wollte, daß sie die Erklusisität nicht begünstige; und andererseits sie der Ansicht sei: daß es geschäftlich von Nutzen sein könnte, zum bessern Verständniß der Debatten, namentlich solcher, die von schwierigerer Natur sind, das gegenseitige Zuhören zu gestatten. Wenn aber der Herr Landtags⸗ Marschall gegenwärtig bei der Abstimmung zunächst auf den Antrag des Fürsten von Lychnowski kommen will, so scheint mir, daß der Antrag der Abtheilung beseitigt wird, und ich erlaube mir die Be⸗ merkung, daß dies ein ungewöhnlicher Geschäftégang zu sein scheint.

Marschall: Ich habe nichts dagegen, daß die Fragstellung auf den Antrag der Abtheilung gerichtet wird.

Graf von Itzenplitz: Das ist das, was ich beantrage.

Fürst von Lychnowski: Es ist dasselbe, was in dem Refe— rate under 2 steht, wo es heißt: Die Abtheilung trägt bei der ho⸗ hen Herren-Kurie darauf an, Hochdieselbe wolle die Anfrage an den Königl. Herrn Kommissar richten, ob in Ermangelung einer Bestim— mung hierüber sowohl im Königlichen Patent vom 3. Februar d. J., als auch in der Geschäfts⸗-Ordnung den Absichten Sr. Majestät des Königs es entgegen sei, den Mitgliedern beider Kurien die Anhörung der Verhandlungen der anderen Kurie, so weit die Oertlichkeit nach den Bestimmungen der Herren Marschälle es erlaubt, zu gestatten.

Das ist, wenn ich recht verstanden habe, der Antrag des ge⸗ ehrten Redners; scheint auch mit den Worten, die ich aus durchlauch— tigem Munde vernommen habe, übereinzustimmen, und es ist meine Ansicht, daß damit angefangen und Sr. Majestat dem Könige an— heimgestellt werde, ob diesem Antrage zu deferiren sei oder nicht.

Marschall: Ich habe schon gesagt, daß ich nichts Erhebliches zu entgegnen finden würde, wenn von der Abtheilung, also auch zu— nächst von dem Vorsitzenden der Abtheilung, darauf beharrt wird, daß die Frage auf den Antrag des Ausschusses gerichtet werde. Uebrigens scheint mir die Frage klarer gestellt und leichter nach Maß— gabe der schon stattgehabten Berathung beantwortet werden zu kön⸗ nen, wenn sie so heißt, ob dem Antrage des Fürsten von Lychnowski von der Versammlung beigetreten werde?

Fürst von Hohenlohe: Ich glaube, wie der Antrag des Fiürsten von Lychnowski angenommen und zu einer Petition erhoben wird, so muß diese Petition an die andere Kurie verwiesen werden, um die Beistimmung derselben zu erhalten. Es muß daher nach dem Antrage und der Ansicht der Abtheilung die zweite Frage zuerst erörtert werden, ob die Sache Sr. Majestät dem Könige ohne Petition zu überlassen sei.

Maxschall: Da würde ich vorschlagen, die Worte: „so weit die Oertlichkeit nach dem Ermessen der Marschälle es erlaubt“, ent— weder ganz zu streichen oder sie zu unterstreichen.

Fürst von Lychnowski: Weglassen!

Marschall: Unterstrichen sind sie schon, wenn auf meine Bemerkungen Rücksicht genommen wird.

Fürst von Hohenlohe: Die Abtheilung wird sich ganz fü⸗— gen, so wie eine Anfrage bei Sr. Majestät dem Könige beschlossen wird.

Fürst von Lychnowski: Ich würde mir erlauben, vorzuschla⸗ gen, den Satz auszuschließen, den ich aus durchlauchtigstem Munde gehört habe, nämlich die Worte: „so weit die Oertlichkeit u, s. w.“

Graf von Itzenplitz: Ich möchte bitten, daß pure über den Antrag der Abtheilung abgestimmt werde, weil ich glaube, daß die Sache dadurch in die rechten Wege geleitet wird, und weil dieser An⸗ trag die Mittel darbietet, um alle Rücksichten zu beobachten, welche die Sache erheischt. Dieselbe wird in den Händen Ew. Durchlaucht, des Landtags-Marschalls von Rochow und des Landtags⸗-Kommissars eine befriedigende Lösung finden.

Graf von Arnim: Ich habe in der Abtheilung eben darauf aufmerksam gemacht, daß dieser Gegenstand mir ein Fall zu sein scheine, wo es sich nicht zunächst um eine Petition, sondern um die Frage handle, inwieweit es überhaupt der Geschäftsordnung für die inneren Verhältnisse beider Kurien gegen einander entgegen sei, den bei⸗ derseitigen Verhandlungen beizuwohnen, und die Abtheilung hat eben die Petition des Antragstellers dahin modifizirt, daß es sich zunächst davon handelt, die Anfrage an den Landtags⸗Kommissar zu richten: ob in Er— mangelung einer Bestimmung hierüber sowohl in dem Patente, als der Geschäftsordnung es der Absicht Sr. Majestät des Königs ent- gegen sei, den Mitgliedern der einen Kurie die Anhörung der Ver— handlungen der anderen Kurie zu gestatten. Ich brauche nicht hin—⸗ zuzufügen, was heute mehrfach erörtert worden ist, wie dies in vielen Fällen für die Mitglieder einer Kurie wünschenswerth sein müsse, den ausführlichen Verhandlungen der anderen Kurie rascher folgen zu können, als dies durch die gedruckten Berichte stattfinden kann. Es scheint auch, was das formelle Verfahren betrifft, der Weg sich zu empfehlen, den die Abtheilung vorgeschlagen hat. Es scheint das bei dem engen Zusammenleben der Kurien etwas zu sein, von dem vermuthet werden kann, daß es sich eben so gut von selbst versteht, als nicht. Ich glaube also, daß, wenn die Oertlichkeit beider Räume es gestattet, in gleichem Maße von beiden Seiten davon Gebrauch gemacht werden wird; ich halte aber auch dafür, daß, wenn von den Mitgliedern dieser Kurie der Wunsch lebhaft ist, den Verhandlungen der anderen Kurie beizuwohnen, es nicht so streng auf die Recipro⸗ zität ankommt, da es nicht in unserem Willen liegt, den Mitgliedern der anderen Kurie die Anhörung unserer Verhandlungen in minderem Umfange zu gewähren, sondern wenn dies, der Räumlichkeit nach, sich so gestaltet, dies in den Umständen liegt. Es scheint also, daß es ein Fall sei, wo0 man Auskunft über eine Frage wünscht, die bei der Abfassung des Reglements und des Gesetzes offen geblieben ist. Es scheint nur darauf anzukommen, ob wegen der Oertlichkeit die Frage Sr. Majestät anheimzustellen, oder wie weit diese den Bestimmungen der Marschälle zu überlassen sei. Die Oertlichkeit der anderen Kurie scheint keine Bedenken mit sich zu führen, die Oertlichkeit dieses Saales allerdings, und ich gebe anheim, ob es ganz angemessen sein dürfte, darin gewissermaßen Sr. Majestät die Verneinung zu überlassen, die eben, wenn sie statt⸗ sindet, nicht in der Verneinung des Prinzips liegt, sondern in der Verneinung einer Frage, die sich auf die Oertlichkeit bezieht; es scheint mir angemessener, hier lediglich den Herrn Marschall als Or- gan der Versammlung entscheiden zu lassen und nicht Se. Majestät in die Lage zu setzen, beim Einverständniß des Prinzips die Ver⸗ sagung aus reinen lokalen Gründen aussprechen zu müssen. Ich wiederhole es, ich glaube, es hat in der Idee gewiß nicht gelegen, die Mitglieder der einen Versammlung von der Anhörung der Ver⸗ handlungen der anderen Versammlung aus zuschließen, und wenn dies nicht in der Idee gelegen hat, so würde ich auch kein Bedenken ha⸗ ben, Aufklärung von dem Herrn Kommissar zu erfragen, und es würde dem praktischen Gang zu überlassen sein, wie sich die Sache in der Ausführung gestaltet. Sie auf den Weg der Petition zu verle= gen, scheint mir nicht angemessen, weil wir nicht leugnen können, daß, wenn die Petition gestellt wird, zu gestatten, daß die Mitglieder der einen

Versammlung der anderen Versammlung beiwohnen, wir etwas beantragen würden, was sich hier nur in geringerem Maße ausführen ließe. Wir würden also etwas erbitten, was in jener Kurie in volllomme= nem Maße uns gewährt werden kann, während von jener Kurie et⸗ was erbeten werben soll, was ihr bei uns nur in sehr geringem Maße gewährt werden kann. Ich glaube auch, daß wir, der Zeit nach, mehr im Stande sein werden, den . in jener Kurie beizuwohnen, als umgekehrt. Ich komme also auf den Wunsch zu⸗ rück, daß die Frage 2 des gedruckten Gutachtens zur Abstimmung gebracht werde, und daß die hohe Versammlung sich dahin entscheide, die Frage an den Königl. Kommissar zu richten, wie sie dort enthal⸗ ten ist. ; sarshall: Ja, ich stimme dem bei, daß die Frage so ge— stellt werde, daß sie auf Nr. 2 des Gutachtens der Abtheilung ge⸗ richtet werde. .

(Mehrere Stimmen erklären sich beifällig.)

Graf von Dyhrn: Es sind zwei Fragen zu stellen. Marschall: Die erste würde bis zu dem eventuellen Antrage ehen. ö. Graf von Dyhrn: Wird der erste Antrag nicht angenommen, so kommt der zweite Antrag daran. Nr. 2 zerfällt in zwei Punkte, und wenn einer nicht beliebt wird, kommt der andere Punkt zur Ab⸗ stimmung. .

Marschall:; Allerdings, und es ist nicht zu verkennen, daß der eventuelle Antrag noch mehr enthält, als die erste Frage. Wird diese erste verneint, so wird auch die andere nicht gestellt wer⸗ den können. ; .

Graf von Dyhrn: Ich muß um Verzeihung bitten. Die erste ist eine Anfrage an den Königlichen Kommissar, aber es könnte die Meinung der hohen Kurie so entschieden für eine Petition sein, es könnte dieser Fall eintreten, obschon ich ihn nicht glaube, daß sie eine Anfrage für unnöthig hielte und für eine Petition stimmte. Also wenn auch die erste . fällt, muß noch immer, meinem Dafürhal⸗ ten nach, über den eventuellen Antrag abgestimmt werden. J Graf von Arnim: Das ist eine Frage, die nachher zu erör⸗ tern wäre. J ;

Graf zu Dohna-Lauck: Ich glaube, über die erste Frage muß uerst abgestimmt werden.

; gz e ö Lychnowski: Ich kann nur dem Herrn Marschall beistimmen, daß jetzt bis zu den von ihm angedeuteten Worten ab⸗ gestimmt werde. . Marschall; Es handelt sich um die an den Landtags Kommis- sar zu richtende Mittheilung. Darüber hat sich die Versammlung zuerst zu entscheiden, und das ist der Gegenstand der Frage, die jetzt zu stellen ist, ob die Versammlung dem Antrage ihrer Abtheilung beistimme? 93 ö

Diejenigen, welche diese Frage zu verneinen beabsichtigen, wür- den das durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Die Frage wird gegen drei Stimmen bejaht.)

Die Entscheidung ist also nicht zweifelhaft, die beschlossene Frage wird an den Koömmissar gestellt werden, und es fällt die Veranlassung weg, noch weiter eine Frage zu stellen. Der Gegenstand hat uns nun nicht weiter zu beschäftigen, er ist als erschöpft und beendigt an- zusehen, ein weiterer liegt nicht vor, es liegt mir also nur ob, die Sitzung, wie hiermit geschieht, zu schließen.

(Schluß der Sitzung 2 Uhr Nachmittags)

Ber icht ig ung ern.

Die von dem Geheimen Staats- und Justiz⸗Minister Uh den in den Sitzungen der Kurie der drei Stände vom 30. April und 1. Mai gethanen Aeußerungen sind in den zum Druck beförderten Pro⸗ tokollen zum Theil n worden. Anstatt der dort gegebenen Worte muß es namentlich heißen: ;

3 1) Sitzung vom 30. April, Allg. Preuß. Zeitg. S. 616, . ; „Es ist bereits bemerkt worden, daß in den alten Provinzen der Justiz⸗Minister einen Einfluß auf Einleitung einer Kriminal- Untersu⸗ chung haben könne. Das ist in der Theorie richtig, in der Praxis ist ö diese Befugniß, wenigstens in neuerer Zeit, fast nie zur An⸗ wendung gebracht worden. Ueberdies hat das Gesetz vom J7. Juli v. J. über das neue Kriminal-Verfahren angeordnet, daß nur die Gerichte über die Einleitung einer Untersuchung zu beschließen haben und etwaige Beschwerden über die von dem zuständigen Richter als unbegründet zurückgewiesenen Untersuchungen nur in dem geordneten gerichtlichen Instanzenzuge erledigt werden, sollen. Derselbe Grund- satz, nämlich die Einwirkung des Justiz⸗Ministers auf alle durch Urtel und Recht zu entscheidenden Angelegenheiten auszuschließen, ist auch in dem Gesetz vom 21. Juli v. J., betreffend das Civil⸗Verfahren, anerkannt und deshalb ebenfalls der gerichtliche Instanzenzug an⸗ geordnet.“ 2) Ebendaselbst Sp. 2: „Ich selbst hatte Ihre Aeußerung nicht so verstanden; sie ist aber von Anderen so aufgefaßt worden und von einem der geehrten Redner in dem gerügten Sinne vorgetragen worden.“

3) Sitzung vom 1. Mai, S. 622, Sp. 3. Statt: „Ich muß mir die Bemerkung ꝛc.“: ;

„Es ist richtig bemerkt worden, daß in dem Strafrecht keine Definition von politischen Verbrechen enthalten ist, und eben so we⸗ nig existirt ein besonderer Abschnitt über politische Verbrechen. Hat der Richter deshalb eine Strafe wegen eines Verbrechens, das aller⸗ dings politischer Natur sein kann, ausgesprochen, so kann er wenig⸗ stens nicht in dem Erkenntnisse das Verbrechen als solches formuliren. Es würde sich daher fragen, wem die Entscheidung darüber obliegen solle, ob das Verbrechen, wegen dessen auf Verlust der Ehren- rechte erkannt ist, politischer Natur ist, um die beantragte Ausnahme eintreten zu lassen und über die Ausschließung noch zuvor die stän⸗ dische Versammlung zu hören.“

Die Rede des Abgeordneten Heyn in der Sitzung der Kurie der drei Stände vom 30. April (Allg. Preuß. Zeit. N. 123,

i 2, Seite 616, Sp. 4) ist re , , zu berichtigen: 6 an. mich . keine . Diskussion einlassen, um so

i ĩ 1 Gegenstand der Debatte zur Abstimmung reif ö nicht ein Artefakt seiner Verhältnisse wärez dadurch sind aber seine Urtheile und Ansichten bedingt. Ich will das, was von ständischen Verhaltnissen gesagt ist, in Ehren halten, aber ich bin doch der An= sicht, daß das Wort Ehre sehr relativ erscheint, denn Ehre kann . gegeben werden. Das Individuum kann sie nur haben, und äußerlich kann sie nur durch ein von einzelnen Individuen ausgehen- des Anerkenntniß festgestellt werden. Sie läßt sich also nur in Form

eines Anerkenntnisfes geben, das ist das Kriterium. Wenn Jeder in