des Abgeordneten Schult auf gleichmäßige
ng esteuerung sämmtlicher Provinzen der Monar—
7. Abtheilung
in den Seminarien, ö ; b. durch Erhöhung der Lehrergehälter, bei
dürftigen Kommunen mittelst Beihülfe aus
Staats ⸗ Fonds 23 —
Antrag des Abgeordneten Wenghoffer, daß im Allgemeinen, wo sich das Bedürfniß herausstellt, besonders aber die in Litthauen und Masuren bereits in Angriff genommenen Chaussee Wege vorzugsweise und noch in diesem Jahre für Staats- Rechnung ausgebaut werden .
Antrag mehrerer Abgeordneten der Land⸗ Gemeinden, Hein zc., betreffend den Bau, die Reparatur und die Unterhaltungskosten der Schulen
Antrag des Abgeordneten Gries auf Feststellung der rechtlichen Verhältnisse über die Verhaftung von Perseneen , . . , , . 6.
Antrag des Abgeordneten Fritze auf Abänderung des Servis Regulativs vom 17. März 1816 wegen Gewährung von Natural — Quartier an kommandirte Militair⸗Personen
Antrag des Abgeordneten Brämer wegen allgemei— ner Hagel⸗-Versicherungs⸗Anstalten
Antrag des Abgeordneten von Wolff⸗Metternich betreffend den zwischen der Krone Preußen und Hannover unterm 29. Juli 1843 über die Cen⸗ tral-Schuldverhältnisse des ehemaligen König⸗ reichs Westfalen abgeschlossenen, seitens der han⸗ noverschen Regierung unerfüllt gelassenen Staats⸗ Vertrag . 7.
Antrag des Abgeordneten Brämer in Betreff des Chausseebaues 8.
Antrag des Abgeordneten Germershausen, be⸗ treffend die Anstellung verarmter Bürger im städtischen Subalternendienste 8.
Antrag des Abgeordneten Siebig auf Aufhebung des §. 20 der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845. .... ...... h 6.
Antrag des Abgeordneten Dahlstroem auf Vermeh⸗ rung der Communicationsmittel in Preußen, Pommern und Posen durch Anlegung einer Ver— bindungs⸗Chaussee zwischen der Berlin-Königs⸗ berger und der Bronberg-Ruschendorfer und durch Schiffbarmachung des Küdow-⸗Flusses ... 8.
Antrag des Abgeordneten Illigens um Aufhebung
des Lotteriespiels event. andere Vertheilung der Gewinne 7 Antrag des Abgeordneten Mevissen um Ernennung der Landtags- Marschälle durch die Wahl der öh, , ne, , nnn. Antrag des Abgeordneten von Donimierski, die Abhülfe des jetzt herrschenden Nothstandes be⸗ treffend Antrag des Abgeordneten von Saucken-Julien⸗— felde, die größere Sicherung der persönlichen Freien betre fend... .. 3. Antrag des Abgeordneten von Saucken-Julien⸗ felde um Zurücknahme des Gesetzes vom 29. März 1844 über die Absetzbarkeit der Richter oder wenigstens Beschränkung willkürlicher Ver setzungen der Richter und Justiz⸗Kommissarien..
Antrag des Abgeordneten Camphausen auf Ein— berufung des Vereinigten Landtages von 2 zu 2 Jahren
Antrag der Abgeordneten Holzklau und Krämer auf Ermäßigung resp. Gleichstellung der Berg⸗ bau⸗Abgaben
Antrag des Abgeordneten Tschocke, betreffend das Patent vom 30. März 1847 über die Bildung neuer Religions⸗Gesellschaften ꝛc. . . ... ..... ...
Antrag des Abgeordneten Thiel⸗Ranten, die Kö— nigliche Haupt- und Landgestüte betreffend..“
Antrag des Abgeordneten Ab egg um Ermäßigung der Eingangszölle auf Eisen?; ...... ...... .....
Antrag des Abgeorgneten Fabricius, betreffend die Ausführung der Allerhöchsten Kabinets- Ordre vom 11. April 1846 wegen Errichtung von Pri⸗ valhnnt; nnn, n n,, nn, ,, mn, mm,. b.
6 mehrerer Abgeordneten der Ritterschaft, von
eiche zc., auf Verbesserung der Landes- Pferde⸗ 1 . , n,, , , n, mn, m., 9 Antrag des Abgeordneten Gade gast auf Emanation eines Gesetzes, das dem bisherigen unsicheren Zustande der Besitzrechte nicht privilegirter Apo- theken ein Ende macht ; Antrag des Abgeordneten Peter Conze, die Auf— hebung der den kleineren ländlichen Brennereien bewilligte Steuer⸗Veglnstigung betreffend Antrag des Abgeordneten von Vin cke und Anderer auf eine Erklärung des Landtags, betreffend die don den Vereinigten Kurien bel Seiner Majestät dem König eingereichte Danladresse. Marschall.; Da Lieser Antrag ohne Zweifel zu derjenigen Verhandlung gehört, welche von den Veresnigten Kurien eführt wor⸗ den ist., so werbe ich denselben ebenfalls dem Herrn Malschall des Herrenstandes zustellen. Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich bitte um das Wort. Marschall: Ich werde hernach das Wort geben, ich will nur vollenden: 296 des Abgeordneten Gießler, betreffend die blösung der Jagden S. Abtheilung
Marschall: Ich werde mit der Vertheilung der zahlreichen Anträge, welche noch vorhanden sind, in der nächsten Sitzung fort fahren und gebe jetzt den Herren Mitgliedern, welche sich um das Wort ee, e. haben, dasselbe.
Abgeordn. von Merveldt: Wie ich vernommen habe, ist in der Allg. Pnreuß. Ztg. ein von mir eingereichter Antrag unrichtig ruhrizirt worden. Ich habe nämlich nicht, wie es in der Zeitung heißt, auf ein Verbot der Bewegung der Deutsch⸗-Katholiken ange⸗ tragen, sondern auf ein Verbot der Benennung: „Deutsch- oder Khbädtagel igt att Tien“. Ic bitte, eint Berichtigung in dieser Beziehung zu veranlassen.
b.
650
Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich habe mir erlauben wollen, meine Herren, bevor wir zur Tagesordnung übergehen, Ihre Aufmerksam= keit auf einen Gegenstand zu lenken, der gewiß für uns Alle von gleichem Interesse ist. Ich meine die stenographische Aufzeichnung üunserer Verhandlungen und die Publication derselben durch die Zei⸗ tung. Sie werden gewiß nicht minder, als ich, die Erfahrung ge⸗ macht haben, daß die Adreß- und die anderen Verhandlungen, wie . in der Zeitung erscheinen, nicht das sind, was sie sein sollen, d. h. ie geben nicht ein treues Bild dessen, was verhandelt wird. Ich darf mir nur erlauben, auf die Publication, welche gestern Abend er⸗ schienen ist, aufmerksam zu machen. Es sind darin viele Reden so korrumpirt, daß sie nicht wiederzuerkennen sind. Ich will nicht von dem sprechen, was ich gesagt habe, obgleich auch da Vordersätze von den Nachsätzen durch Punkte von einander getrennt sind, so daß der Sinn kaum wiederzuerkennen ist. Ich berufe mich auf das, was der Herr Marschall aus Preußen gesagt hat. Er wird seine Rede nicht wieder erkennen, und ich glaube deshalb, daß jedenfalls Vorkehrung getroffen werden muß, daß eine genaue Außzeichnung künftig statt⸗ sinde. Es hat ein geehrtes Mitglied der Herren-Kurie Vorschläge gemacht. Ich weiß nicht, ob diese ausführbar sind, aber ich glaube, daß es durchaus von der höchsten Nothwendigkeit ist, daß der Ge— genstand in nähere Erwägung gezogen und auf eine bessere Mitthei⸗ lung unserer Verhandlungen hingewirkt werde, Wir wollen nicht in einem besseren Lichte erscheinen, als in demjenigen, in dem wir hier natürlich uns darstellen, aber es kann uns nicht gleichgültig sein, in einem schlechteren Lichte dargestellt zu werden, als es in der Wirk— lichkeit der Fall ist. . .
Eine Stimme: Ich erlaube mir die Bitte, daß Herr Pro⸗ fessor Wigard sich darüber ausspreche. 6
Marschall: Hier doch nicht. Ich schlage vor, daß eine Ab— theilung sich damit beschäftige und mit den Stenographen in Ver— bindung trete. Ich würde dazu die vierte Abtheilung ersuchen.
Abgeordn. Graf Löben: Ich erlaube mir, zu bemerken, daß die vierte Abtheilung bereits mit Geschäften überhäuft ist. Ich würde daher ersuchen, daß eine andere Abtheilung dazu ernannt würde.
Marschall: Die Abtheilungen haben alle sehr viel zu thun, da die vierte Abtheilung sich aber besonders mit ständischen Angele—⸗ genheiten besqhiftigt und diese Angelegenheit eine von diesen ist, so muß ich meine Bitte wiederholen. ;
Abgeordn. Camphausen: Ich möchte mir den Vorschlag er— lauben, daß die Verhandlungen zur Korrektur der Stände öffentlich ausgelegt würden. Es scheint mir sehr zwechmäßig, daß dies ge— schehe. * ; . Marschall: Diesem Vorschlage trete ich gern bei. Also hier nach soll festgesetzt werben, daß die Niederschriften hier im Sekreta⸗ riat eine Zeit lang bereit liegen. ö .
Abgeordn. Freiherr von Patow (vom Platz): Ich erlaube mir den Vorschlag, daß die Abtheilung zusammentrete und die Secretaire dieser Abtheilung hinzutreten und der Berathung beiwohnen. Die Secretaire sind sehr bei dieser Verhandlung betheiligt, sie können aber, sie sollen nicht Alles thun. Thun sie nur Einiges, so wird die Sache bald geordnet werden. . * .
Marschall: Ich bitte die Herren Secretaire, sich für diesen Zweck mit der Abtheilung vereinigen zu wollen. ö.
Secretair Siegfried (vom Platz): Der Antrag ist von den Secretairen bereits erwogen worden, und sie hatten beschlossen, daß die stenographischen Berichte ausgelegt werden sollen. Es hat dies aber nicht zur Ausführung kommen können, weil die Berichte nicht den ganzen Tag ausliegen können.
Eine Stimme: Der zweckmäßigste und beste Vorschlag scheint der zu sein, daß während der Sitzung ein Tisch hingestellt wird und, sobald die Stenographen den Bericht abgefaßt haben, die Redner hinzutreten und prüfen, ob ihre Reden richtig niedergeschrieben wor— den sind.
Abgeordn. von Brünnecken Ich glaube, meine Herren, es liegt in unserem allseitigen Interesse, und ich besonders halte mich dem geehrten Abgeordneten aus der Provinz Pommern dankbar ver— pflichtet, daß der Gegenstand zur Sprache gebracht worden ist. Ich würde auch gar nicht darüber sprechen, wenn es nicht das einzige Mittel wäre, eine Korrektur dessen hervorzurufen, was ganz unver⸗ ständlich dargestellt worden ist. Gestern Abend habe ich den Bericht flüchtig gelesen, habe aber den Sinn meiner Aeußerung vom 39. April nicht wiederfinden können. Ich soll z. B. von einer Lan ord⸗ nung gesprochen haben. Davon ist gar nicht die Rede gewesen, denn ich an keine Landordnung. Ich soll unter Anderem auch gesagt haben, daß, so lange es irgend möglich sei, ich das Gesetz für richtig halte. Ich habe aber im Gegentheile gesagt, ich glaube, daß wir den Gesetzen und Richtern vertrauen können und müssen, so lange es irgend möglich sei, und habe mich in diesem Sinne weiter geäußert. Daher würde ich ebenfals ganz dafür stimmen, daß die stenographi— schen Berichte denjenigen, wel e gesprochen haben, vorher mitgetheilt würden. Es ist auch in der Herren- Kurie ein Vorschlag in dieser Beziehung gemacht, aber es könnten wenigstens die Berichte in der Expedition oder Kanzlei niedergelegt werden, damit sich ein Jeder vorher überzeugen könnte, ob das, was darinnen steht, wirklich von ihm gesprochen worden ist. So weit es blos eine Person betrifft, z. B. wie mich, so würde ich mich darüber wegsetzen. Aber nachdem dasjenige, was ich gesprochen habe, so dargestellt worden ist, daß es den Unsinn näher liegt, als einer verständigen Aeußerung, und daß dennoch hinterher ein Bravo der ganzen Versammlung folgt, das scheint der hohen Versammlung selbst nicht gleichgültig sein zu können.
Staats Minister von Thile: Ich habe auch wenige Worte zu dem hinzuzufügen, was gesagt worden ist. Ich gehöre auch mit unter diejenigen, welche bei dem gestellten Antrage betheiligt sind. Die Aeußerungen, welche ich in der Sitzung vom 29. April gethan habe, finden sich eben so verstümmelt wieder, wie von mehreren Red= nern erwähnt worden ist, daß sie kaum wieder zu erkennen sind, und daß, wo Sinn darin 1ag keiner mehr darin liegt. .
Staats -Minister Üh den: Selbst bei den wenigen Worten, welche ich gesagt habe, ist viel , worden, was der Sache einen anderen Anstrich giebt, als ich gesprochen habe. —
Abgeordn. Kunkel: Ich erlaube mir, um meiner i . Ein⸗
gang zu verschaffen, den einfachen Antrag zu stellen, daß ich die Bei⸗ , bereit bin. Das dürfte genügen, da schon 6. liche Petitionen eingegangen sein sollen. Ich bitte, die Petition noch⸗ mals zu verlesen. 9
(Secretair von Bockum-Dolffs verliest die Petition) h
Marschall: n, nun die Beilege wegfällt, so muß auch das Andere wegbleiben. —; e er gern ren,. Ich würde bitten, mich bei Berathung die⸗ er Petition zuzuziehen. ;
e n n, . assow: Ich habe mich für verpflichtet ,. dem Herrn Landtags- Marschall auf Grund des 8. 19 4 i. = nung vom 3. Februar d. ö die erwähnte Petition zurückzugeben. Die Petition sagt, wie eben verlesen worden ist: ich überreiche an, liegende Petition.“ Diese Petition ist von den Kreisständen mit 21 oder 22 ünterschriften unterzeichnet worden, 8. 19 aber lautet:
und anderen Körpers so wie mit den in ihm vertretenen
und dürfen dieselben den Abgeordneten weder Instructionen noch Aufträge ertheilen.
Da die Petition selbst aber nichts enthält, als eine Ueberreichung der eigentlichen Petition der Kreisstände, so habe ich mich für ver— pflichtet gehalten, die Petition zurückzugeben. Abgeordn. Kunkel: Ich erlaube mir, dagegen daß ich die Petition zu der meinigen gemacht habe. bereit sein, das noch näher zu motiviren. Marschall: Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung habe ich mich genöthigt gesehen, eine Menge solcher Petitienen an die Antragsteller mit der Bemerkung zurückzugeben, daß sie dieser gesetz⸗ lichen Vorschrift nicht angemessen seien. Die Herren haben sie sämmt— lich zurückbehalten. Unter diesen Umständen würden alle diejenigen, welche auf solche Weise Petitionen zurückerhalten haben, das Recht haben, sie auch wiederzubringen. Ich stelle anheim, ob Sie unter diesen Umständen sich nicht fügen wollen, um so mehr, als dieser Ge— genstand noch auf andere Weise zur Sprache kommt.
Abgeordn. Kunkel: Ich werde meinen Antrag zurückziehen, um nicht eine lange Debatte hervorzurufen.
Abgeordn. von Vincke: Herr Landtags-Marschall! Ich habe eben bei Verlesung der Anträge und bei Bestimmung der Abtheilun gen, an welche die einzelnen Anträge verwiesen werden sollen, bemerkt, daß der Antrag, den ich mit 137 anderen Mitgliedern zusammen ge⸗ stellt habe, der Vereinigten Kurie überwiesen werden soll. Ich kann nicht zugeben, daß dieses Verfahren in einer gesetzlichen Bestimmung begründet ist, und ich erlaube mir daher, mich auf die gesetzliche Be⸗ stimmung zu beziehen und darauf zu rekurriren. Es heißt S. 14 der Verordnung vom 3. Februar (.: ; .
„Wenn der Vereinigte Landtag über eine Proposition wegen Aufnahme neuer Staats-Anleihen (8. 5) oder wegen, Einführung neuer Steuern oder Erhöhung der bestehenden Steuersätze (8. 9) zu beschließen hat, so tritt der Herrenstand mit den übrigen Ständen zu gemeinschaftlicher Berathung und Beschlußnahme zusammen. In allen anderen Fällen erfolgt auf dem Vereinigten Landtage die Berathung und die Abstimmung des Herrenstandes in abgesonderter Ver ammlung.“ . 9 ng glaub⸗ aus den ausdrücklichen Worten des Gesetzes schließen zu können, daß nur in den beiden speziell vorgesehenen Fällen eine Berathung der Vereinigten Kurien zulässiig ist, und da dem Lan lags Marschall nach §. 29 der Geschäfts-Ordnung nur die Auslegung der Vorschriften in den 858. 4 — 28 der Geschäfts⸗Ordnung, keines wages aber die Auslegung der Verordnung vom 3. Jebruar . überwiesen worden ist, so glaube ich daraus folgern zu dürfen, daß ich mich auf gesetzʒ lichem Boden besinde, wenn ich einen Antrag dahin richte, daß diese Erklärung, die ich im Verein mit anderen Mitgliedern überreicht habe, lediglich an eine Abtheilung unserer Kurie der drei Stände verwie⸗ sen werde. Ich glaube, daß mir auch nicht eingewendet werden kann, wovon es vorhin schien, daß es mir eingewendet werden sollte, daß, weil die Adreß⸗Debatte des Vereinigten Landtags hier stattgefun⸗ den hat, und daß, weil unser Antrag mit dem, was bei der Adreß⸗ Berathung vorgekommen ist, in einigem Zusammenhange steht, indem nämlich die Gegensätze zwischen der, Verordnung vom 3. Februar é. und den älteren Gesetzen, welche bei der Adresse zur Sprache en hervorgehoben werden sollen, daß jetzt, sage ich, über denselben Ger genstand wieder in den Vereinigten Kurien berathen werden . Ich glaube anderer Ansicht sein zu dürfen, denn es sind eine, Menge Anträge eingebracht worden, welche gleichfalls mit der Atreß Bera- thung im innigsten Zusanunenhange stehen— So hat ein, geehhten Abgeordneter für die Provinz Pemmern, z. V An⸗ trag gestellt, und verschiedene verehrte , ,. . ö. denburg, aus fast allen Provinzen, welche e. dn. en sin . nam ähnliche Anträge gestellt, die sich auf denselben Gegenstand beziehen. Ob sie vielleicht eine andere Forni, ein. andere Hassung an sich tra⸗ gen, das kann ich nicht beurtheilen, aber aus 36. Nubrum, wie es vorgetragen worden ist, geht hervor, . eine Wahrung der stün⸗ dischen Rechte, eine Hervorhebung Ee Gegensätze, zwischen den älte⸗ ren und neueren, eine Wiederherstellung der früheren Gesetze be⸗ zwecken. Da alle diese Anträge nur an die Kurie der drei Stände ge⸗ wiesen worden sind, so hahe ich mich nicht überzeugen können, daß hier ein anderes Verfahren eingeschlagen en, dürfe. Ich glaube, daß die ganze Adreß⸗Berathung nach der ausdrücklichen Bestimmung des Ge— setzes nicht hätte in der Vereinigten Kurie vorgenommen werden sol⸗ len. Da aber der Landtags Kommissar und beide Kurien sich dabei beruhigt haben, die Berathung also mit allgemeiner Zustimmung stattgefunden hat, so habe ich keinen Grund ersehen, warunis ein einzelnes Mitglied hätte Veranlassung sinden sollen, diesem erceptionel⸗= len Verfahren sich entgegenzustellen. Daraus kann aber kein Schluß auf andere ähnliche Fälle gezogen werden, sondern jedes Mitglied hat, selbst gegen die Majorität, das Recht, zu verlangen, daß den aus⸗ brücklichen Worten des Gesetzes Folge geleistet, und daß dieser An⸗ trag nur in der Kurie der drei Stände berathen werde, was das Gefetz für alle Fälle, mit Ausnahme der beiden im §. 14 vorbehal— tenen, vorschreibt. Darauf anzutragen habe ich mir erlauben wollen.
Abgeordn. von Bardeleben: Ich unterstütze den Antrag.
Marschall: Ich kann meine Ueherzeugung nicht ändern. Es ist gesagt worden, für mich sei blos die veschãsts Ordnung Grund— lage dessen, was ich hier auszuführen habe. Dem muß ich wider⸗ sprechen. Wo gesetzliche Bestimmungen vorhanden sind müssen sie mir ebenfalls zur Grundlage dienen, weil ich meine Mitwirkung zu etwas, was gesetzlich nicht ausführbar scheint, nicht eintreten lassen darf. Indeß abgesehen davon, diese Angelegenheit ist eine solche, die mit Zustimmung der ganzen Versammlung in den Vereinigten Kurien vorgenommen worden ist. Se. Majestät der König hat vom Throne aus zu der ganzen Versammlung, zu den Vereinigten Kurien gespro⸗ chen. Die Vereinigten Knrien haben, darauf eine Adresse an Se. Ilajest den König gerichtet. Auf diese Adresse haben Se. Maje⸗ stät der König zu antworten geruht. Jetzt soll diese Verhandlung fortgesetzt werden. Wenn gemeint werden sollte, daß dies keine Fort⸗ setzung dieser Verhandlung wäre, so werde ich den Herrn Secretair bitten, den Antrag hier zu verlesen. 1
(Die Verlesung erfolgt. Vergl. am Schluß.),
Es scheint hiernach gar kein Zweifel, zu sein, daß es eine Fort⸗ etzung, eine weitere Ausführung, eine Wiederaufnahme der Verhand— 3 über die Adresse ist. Eine solche Verhandlung, die in den Ver⸗ einigten Kurien stattgefunden hat, in dieser Kurie allein wieder auf⸗ zunehmen, scheint mir ganz unstatthast und ein ganz falscher Ge⸗ schäftsgang, eine ganz faälsche orm. Für die richtige Form aber zu wachen, damit bin ich beauftragt. Auf das Materielle kann sich meine Bemerkung nicht beziehen, darüber habe ich nichts zu sagen. Ob es nothwendig, ob es nützlich, ob es angemessen sei, eine solche Ver- handlung wieder aufzunehmen, darüber ein Wort zu sagen, steht mir nicht zu, aber wohl darüber, in welcher Form sie stattfinden soll. Unbd wle ich die Form für unrichtig halte, so halte ich sie auch für eine solche, die einen Mangel an Achtung gegen die Kurie des Her⸗ renstandes bezeigt. Wenn wir etwas, was in der gemeinschaftlichen Kurie verhandelt worden ist, dieser ge nl. Versammlung ent⸗ ziehen und darüber für uns weiter befinden wollen, so ist, dies offen⸗ bar ein Mangel an Achtung, zu dem mitzuwirken ich mich nicht für befugt halte. Deshalb muß ich bei meiner⸗ Meinung bleiben und
zu erwiedern, Ich würde gern
arschall: Wird in ti aphischen Beri aufgenommen werben. 3 . igen stenogr 9 sche cht
Der Vereinigte Landtag feht mit den Kreisstünden, Gemeinden ten ö ) . Ständen und ,, ssonen, in keinerlei Geschäftsverbindung,
glauben, daß ich mich ganz in meinem Rechte befinde, wenn ich die=
sen Antrag dem Herrn Marschall der Herren-Kunie mit der Bitte zusende, ihn in gemeinschaftlicher Kurie zur Berathung zu bringen.
Abgeordn. von Auerswald: Nur zwei Worte darüber, ob nicht vielleicht ein Mißverständniß stattsindet. Der Herr Marschall hält diese Eingabe für eine Fortsetzung dessen, was bei der Adreß— Debatte stattgefunden hat. Ich möchte mit die gehorsamste Bemer— kung erlauben, daß gerade hier, in dieser Eingabe, von denjenigen Gegenständen die Rede ist, die man in der Vereinigten Kurie nicht in geeignet gehalten hat, in die Adresse aufzunehmen, daß also ge— rade dasjenige, wovon wir mit überwiegender Majorität beschlossen haben, in der Adresse keine Erwähnung zu thun, und was durch ben Beschluß auf einen anderen Weg hingewiesen worden ist, daß alles dasjenige, sage ich, hier enthalten ist, nämlich die Spezialitäten, die= jenige Wahrung, welche in der Adresse nur im Allgemeinen ehrfurchts— voll niedergelegt ist. Wenn also hiernach gerade derjenige Weg ein⸗ geschlagen ist, der auf dem Wege der Adresse uns nicht zulässig er⸗ schien, so muß ich aufrichtig bekennen, daß mir ein Mißverständniß obzuwalten scheint, und muß ich mich aus diesem Grunde dem An trage des geehrten Abgeordneten aus Westfalen anschließen.
Marschall: Diejenigen, welche in der Vereinigten Kurie nicht haben beschließen wollen, Spezialitäten aufzunehmen, haben auch wahr— scheinlich den Beschluß nicht so verstanden, daß Spezialitäten nach— träglich auf irgend eine Weise aufgenommen werden sollen. Wenn also darüber noch nachträglich ein anderweiter Beschluß gefaßt wer⸗ den soll, so muß er in derselben Versammlung gefaßt werden, die zuerst über den Gegenstand berathen hat. .
Abgeordn. von Vincke: Ich habe mich hauptsächlich gegen den Vorwurf zu verwahren, als ob es irgend in meiner Absich: ge⸗ legen haben könnte, in dem Antrage, den sch gemacht habe, Mangel an Achtung gegen die Herren-Kurie auszusprechen. Ich glaube, ge⸗ rade in der Form des Antrages, die ich gewählt habe, bewiesen za haben, daß ich die höchste Achtung gegen die Herren-Kurie hege; denn es wird den Mitgliedern der hohen Versammlung noch eriuner⸗ lich sein, daß gerade von einem hochgestellten Mitgliede der Herren= Kurie der Antrag ausgegangen ist, alle Spezialitäten aus der Adresse wegzulassen und diese auf allgemeine Ausdrücke zu beschränken. Ge— rade von diesem Mitgliede ist bemerkt worden, daß es durchaus noth— wendig sein werde, im Laufe der Verhandlungen auf diese Spezia= litäten zurückzukommen. Ueber die Begründung dieser speziellen Punkte kann aber eine große Meinungsverschiedenheit zwischen unse— rer Versammlung und der Herren-Kurie bestehen. Die Herren-Kurie kann die Gegenstände, die hierbei zur Sprache zu bringen sind, in an— derer Weise auffassen, und darum habe ich durch meinen Antrag die Selbstständigkeit der Herren-Kurie erhalten wollen „ damit sie nicht genöthigt werde, mit uns gemeinschaftlich zu berathen, sondern da⸗ mit wir die eigene Ansicht ihr freilassen. Ich glaube auch nicht, daß wir auf die Art und Weise zurückgehen können, wie früher hier ver= handelt worden ist; denn ich habe schon bemerlt, daß ich nicht glaube, daß wir früher auf dem gesetzlichen Boden uns befanden. Ich glaube, daß, wenn der Königl. Rommissar oder nur ein Mitglied ber Ver— sammlung dem widersprochen hätte, daß die Adresse von dem Ver— einigten Landtag berathen werde, wir nicht befugt gewesen sein wür— den, diese Berathung von beiden Kurien gemeinschaftlich vornehmen zu lassen, und Jeder aus unserer Mitte kann verlangen, daß dem Gesetze strictissime nachgelebt werde. — .
Abgeordn. Sperling: Die Eingabe ist einmal an die Kurie der drei Stände gerichtet, daher glaube ich, daß sie allein darüber zu entscheiden hat, ob sie auf den Inhalt derselben weiter eingehen wolle oder nicht. Diese Entscheidung kann sie aber erst dann treffen,
wenn die Eingabe von einem Ausschusse vorberathen worden ist. Ich
glaube daher, daß der Antrag, der dahin geht, die Eingabe einem Ausschusse zu überweisen, ganz in der Ordnung ist. Ich sinde auch nirgendé, daß dem Marschalle die Befugniß eingeräumt wäre, etwas wegzuweisen, was an die Versammlung gerichtet ist.
Abgeordn. Tschocke: Ich glaube, ganz abgesehen davon, daß schon bei der Berathung der Adresse von mehreren Mitgliedern der Kurie der drei Stände Zweifel und Bedenklichkeiten darüber obwal— teten, ob diese Berathung von den Vereinigten Kurien vorgenommen werden soll, daß der vorliegende Gegenstand sich noch dadurch unter— scheibet, daß die Adresse gemeinschaftlich an Seine Majestät den König gerichtet werden sollte, während der vorliegende Gegenstand allein und ausschließend die Ansichten der zweiten Kurie begründen und diese nur zu Protokoll gebracht, aber nicht an Se. Majestät den König eingereicht werden sollen. Ich glaube, dieser Moment müßte dafür entscheidend sein, daß der Gegenstand nur von der Kurie der drei Stände zu berathen sei.
Abgeordn. von Manteuffel J.: Was ich von dem vorliegen— den Schriftstücke vernommen habe, so scheint es mir keine Petition zu sein. Wäre es eine Petition, so würde es ganz unzweifelhaft vor die Kurie der hier versammelten drei Stände gehören. Was ist es denn? Ein Gutachten ist es auch nicht über eine Königliche Pro— position. Es ist also etwas, was ich in keiner Weise in die Kate— goörieen der Gegenstände bringen kann, womit die Stände sich zu be⸗ schäftigen haben. Es kann also nichts Weiteres sein, als eisßte An— kuüpfung an eine bereits stattgehabte Verhandlung. Als ein solches Schriftstück hat der Herr Landtags-Marschall auch die Eingabe be— zeichnet, und ich kann ihm hierin nur beistimmen. Das, was ein Ab— geordneter aus der Provinz Preußen beigebracht hat, kann ich nicht verstehen. Nach meinen Begriffen von Logik ist im Allgemeinen das Spezielle enthalten. Ist nun in der Adresse eine allgemeine Ver— wahrung niedergelegt, so umfaßt diese zugleich jedwede spezielle Verwahrung, die noch gemacht werden könnte. Ich glaube also, daß aus diesem Grunde, wenn man jenes im Allgemeinen ausgesprochene Wort spezialisiren will, auch die nicht dabei schweigen dürfen, welche jenes allgemeine Wort mit ausgesprochen haben. Das ist meine An— sicht von der Sache.
Abgeordn. von Beckerath: Wenn ich auch nicht die Ehre habe, zu den Antragstellern zu gehören, so halte ich mich doch da⸗ durch nicht der Verpflichtung entbunden, mich vom Standpunkte des Interesses der Versammlung aus über die vorliegende Frage zu äu ßern. Die Adtresse ist allerdings von den Vereinigten Kurien verhan delt und beschlossen worden; durch die Beschlußnahme über die Adresse ist aber auch diese ganze Verhandlung zum Schlusse gebracht worden, und es war in viesem Beschlusse keinesweges die Absicht enthalten, daß alles dassenige, was sich späterhin im Laufe der Ver⸗ . noch in Bezüg auf dieselben Materien in den Kurien des
ereinigten Landtages er Kurien zu verhandein sei weiteren Entwickelun den Weg der Bitte mäßig jede einzelne Kr mir, daß einer der Be ee, veranlaßt hab
urie der drei Stä— ĩ hire, n . einge assung betreffenden ver⸗ vn u ge der Weg Beschwerd ; Kurie eingeschlagen werben w. eschwerde von unserer
; Da dies geschehen wird, da di Rechte, welche in der Albresse im Allgemeine . sind, .
mehr in Folge der Anträge zum Gegensta d iti werden sollen, so liegt die Vr. . de ert r ag .
daß in Folge der bei der
651 ö. es mir ganz angemessen, daß diejenige Kurie, die sich zu sol . titionen eng g, sich auch gleichzeitig darüber a ‚. ——— Sinne, mit welchem Bewußtsein sie den Weg der Bitte und Be⸗ schwerde betrete. Ich glaube ferner, daß, wenn in dieser Angelegen heit eine Vereinigung der beiden Kurien beliebt werden sollte, da⸗ durch nicht nur der gesetzlichen Vorschrift entgegengehandelt würbe, Lie ausdrücklich bestimmt, daß jede Kurie, mit Ausnahme einiger (ricte bezeichneten Gegenstände, allein zu berathen habe, sondern daß auch die Kurie der drei Stände gewissermaßen ihrer Selbstständigkeit Ab=
Gegenstandes verzichtete, daß sie ferner dadurch keinesweges der an⸗ deren Kurie einen Beweis von Achtung geben würde; denn der beste Beweis von Achtung, den die Kurien sich gegenseitig geben können, ist der, daß jede von ihnen die, Selbstständigkeit, die sie verfassungs. mäßig hat, bewahrt. Ich schließe mich den anderen Rednern an, welche für die Berathung des Gegenstandes in dieser Kurie gespro⸗ chen haben, und verlange, daß die abgegebene Erklärung zum Ge— genstande der alleinigen Berathung unserer Kurie gemacht werde. Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich gehöre auch nicht mit zu den Unterzeichnern des Antrags, über dessen Berathung wir uns gegenwärtig verständigen wollen, und zwar nicht, weil ich mit dem materiellen Inhalte desselben nicht einverstanden sei, sondern weil ich glaube, daß die Form nicht richtig gewählt ist, in der er eingebracht worden ist. Das hindert mich aber nicht, der Ansicht beizutreten, daß es nicht in der Befugniß des Landtags-Marschalls liege, den Antrag zurückzuweisen, sondern ich glaube, daß, wenn einmal der Antrag bei der Versammlung hier gestellt worden ist, lediglich der Weg einzuschla⸗ gen sei, welcher in der Geschäfts Ordnung vorgesehen worden ist. Der Antrag muß einer Abtheilung überwiesen werden, und die Ab— theilung wird dann sehen, ob er sich zur Berathung in einer besonde— ren Kurie oder zur Berathung des Vereinigten Landtags eignet. Wenn der Herr Landtags-Marschall die Befugniß in Anspruch nimmt, mit einem solchen Antrag zu machen, was ihm beliebt, so glaube ich, be—⸗ wegt er sich nicht innerhalb der Geschäfts- Ordnung.“ Abgeordn. Graf von Gneisenau: Meine Herren! Ich ge⸗ höre zur Zahl derjenigen, welche von Hause aus die gemein schaft⸗ liche Berathung der Adresse in den Vereinigten beiden Kurien für in Widerspruch stehend mit 8. 14 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtags gehalten haben. Daß ich und viele von den Herren, welche gewiß mit mir einverstanden waren, keinen Protest ge⸗ gen tkiese gemeinschaftliche Berathung erhoben haben, liegt in der Neuheit unserer hiesigen Verhandlungen, kie uns noch nicht die nö— thige Sicherheit in der Debatte geben könnte, die wir mit der Zeit zu erlangen hoffen. Die Sache ist aber geschehen, und habe ich den Inhalt des Antrages richtig verstanden, so nimmt ' er ausdrücklich auf die Verhandlungen bei der Adresse und auf das Bezug, was die Adresse, enthalten hat. Also scheint es mir auch, daß die daraus fließende Verhandlung, welche uns jetzt durch diesen Antrag bevor— steht, nur in der Versammlung stattsinden könne, welche ursprünglich die Adresse debattirt hat. Ich glaube, daß der Deputirte aus Pom⸗ nern, welcher vor, mir gesprochen hat, selbst eine Petition eingebracht hat, welche, wenn ich mich recht erinnere, auf dieselben Punkte hin⸗ ausläuft, welche der Antrag bezweckt. Der Herr Landtags ⸗Marschall hat diese Petition zur Berathung in dieser Versammlung gestellt, woraus also hervorgeht, daß es keinesweges die Absicht des Herrn Landtags-⸗Marschalls ist, die Berathung dieses Gegenstandes ver Kurie der drei Stände zu entziehen. Abgeordn. Mevissen: Ich vermag die Folgerichtigkeit, die Landtage berathen worden ist, nun alle⸗ Anträge, die mit der Adresse in näherer oder entfernterer Verbindung stehen, auch von dem Ver— einigten Landtage berathen werden sollen, nicht anzuerkennen. Es ist schon gesagt worden, daß Petitionen, die in ihrem Inhalte nothwen⸗ dig auf die Adresse zurückverweisen, also mehr oder weniger auch dem Inhalte der Adresse entsprechen, zur Diskussion der drei' Stände ge⸗ stellt worden sind. Wenn Petitionen, die eine, Ergänzung der Adresse sind, zur Berathung der Kurie der drei Stände gelangen, so muß auch der Antrag des Abfeordneten von Westfalen, der eine solche Petition in einer anderen Form zur „Aahrung der ständi⸗ schen Rechte vorbringt, sür geeignet zur Berathüng in dieser Kurie gehalten werden. Ich glaube, daß nur auf diesem Wege ein richti— ges Nesultat erzielt werden kann, da bei der Adreß-Berathung das Verhältniß der Stimmenzahl, die nach dem Gesetze vom 3. Februar d. I. dem Vereinigten Landtage zustehen soll, dem Gesetze zuwider, abgeändert worden ist. Nach dem Gesetze vom 3. Febrügr d. J. soll die Herren-Kurie bei der gemeinschaftlichen Berathung der beiden Kurien auf diejenige Stimmenzahl beschränkt sein, die sie bei den Provinzial ⸗ Landtagen hat. Es ist Ihnen bekannt, daß die Stimmen— zahl, der Herren-Kurie bei der Adreß Berathung ausgedehnter gewe— sen ist. Würde die Stimmenzahl der Herren-Rurie“ wicber bei der gemeinschaftlichen Berathung dieses Gegenstandes ausgedehnt werden, so würden wir ein irriges Resultat erzielen und nicht erfahren, was
wahrhaft die Meinung der Provinzial-Landstände ist, die auf ihre al⸗
ten Rechte sich beziehen, und' die diese Rechte verwahren wollen. Ich glaube, daß, der Antrag des Abgeordneten der Provinz Wesifalen in i der Beziehung gerechtfertigt ist und zur Berathung dieser Kurie gehört. 24
Von einigen Seiten ertönt der Ruf zur Tages-Ordnung.) Abgeordn. Hansemann: Ich werde sehr kurz sein, meine Herren. Vas Reglement sagt ganz und gar nichts davon, daß ein Antrag dieser Art an die Vereinigten beiden Kurien gehen soll, im Gegentheil drückt es sich bestimmt darüber aus, daß das Gegentheil stattfinden müsse. Die Folgerung, daß deshalb, weil ein ahnlicher Gegenstand einmal von beiden Kurien vereinigt verhandelt worden sei, nun auch dieser Gegenstand, der hier vorliegt, an die nämlichen Vereinigten Kurien gewiesen werden müsse, ist eine Induction aus Präcedenzien. Es handelt sich aber hier nicht um eine solche Inductlon, sondern um das Gesetz, und dieses ist klar. Ich glaube auch, daß, wie der geehrte Abgeordnete aus Preußen bereits bemerkt hat, wirklich ein Mißverständniß hier stattsindet, und ich hoffe, daß bei näherer Er— wägung der Herr Landtags-Marschall die Gewogenheit haben wird, diesen Antrag seinen MWeßzmäßigen Weg gehen zu lassen, d. h. mit anderen Worten, ihn einm Abtheilung zu überweisen. Welcher Wi— derspruch läge auch hier vor? Petitionen sind vorgekommen, worin man sich ebenfalls auf die Adreß-Verhandlung bern? Diese Peti⸗ tionen sind einzig und allein den Abtheilungen der Furie der drei Stände, nicht dem Vereinigten Landtag überwiesen worden. Hier kommt nun ein Antrag vor, der analog mit diesen Petitionen ist, und wobei der einzige Unterschied darin besteht, daß nicht eine Petition sondern eine Erklärung stattfinden soll. Dieser Antrag soll den Ver einigten beiden Kurien zugewiesen werden. Ich verinag den Wibder— spruch, welcher hierin liegt, nicht zu lösen, und ich laube, der Herr Landtags-Marschall wird unseren gemeinsamen Vorstellungen nachge⸗ ben und darauf Rüccksicht nehmen, daß selbst auch diejenigen, welche den Antrag nicht unterschrieben haben, sich für die Legalität des Verfah⸗ rens, wie ich es wünsche, ausgesprochen haben.
Abgeordn. Sperling: Ich bitte die Versammlung, nur zu er⸗ wägen, daß sie gegenwärttig ein Urtheil über eine Eingabe fällen soll, die sie noch nicht kennt. Sie kann sie erst kennen lernen, wenn
gewissermaßen in Frage gestellt werden, und in diesem Sinne scheint
bruch thun würde, wenn sie auf die abgesonderte Berathung dieses
darin liegen soll, daß deshalb, weil die Adresse von dem Verrinigten
lein Grund vorhanden, hier eine Ausnahme von ei
machen, die schon in dem gewöhnlichen . —e.— * Jemand einen Antrag stellt, so giebt es nur zwei Wege . man geht darauf ein oder weist ihn zurück; ein Medium, daß * einem Dritten den Antrag übergiebt, damit er mit demselben machen lönne, was er wolle, 5 nicht.
Abgeordn. Graf von Finkenstein: Es ist von einem geehr⸗ ten Redner der vorliegende Antrag immer Bitte und Beschwerde genannt worden; der Antrag nennt sich aber selbst eine Erklärun r und zwar eine von 137 Mitgliedern unterschriebene Erklärung. 5 tritt also dadurch ganz und gar aus der Neihe der Bitten und Be— schwerden, von welchen das Gesetz handelt, heraus. Es ist außer dem gewöhnlichen Geschäftsgange, der uns durch das Gesetz vorge— schrieben ist, wonach wir erst durch die Verhandlung, durch die Re⸗ batte selbst unsere Ansicht festzustellen, nach Befinden zu modifiziren und darnach unsere Stimme abzugeben haben. Hier haben aber von den Mitgliedern des versammelten Landtags bereits 137 in einem Votum ihre Ansicht abgegeben, ohne daß eine Debatte vorausgegan⸗ gen ist. Das ist ein so ungewöhnlicher Gang, daß er nicht nach dem jetzigen Gesetze zu beurtheilen ist, und wenn wir dies annehmen, so dürfte allerdings den beiden Vereinigten Kurien, also der Herren— Kurie mit, zustehen, diesen Gegenstand zu berathen.
(Der Ruf auf Tagesordnung wiederholt sich.)
Abgeordn. Grunau (aus Elbing): Mit Bezug auf das, was der geehrte Redner vor mir gesprochen hat, erlaube ich mir hinzuzu⸗ fügen, daß es nicht auffallen darf, hier eine Eingabe von 137 Mit⸗ gliedern zu erblicken. Es ist diese Eingabe nicht als eine Petition zu betrachten, r,, sie ist schlechtweg nur eine Declaration. Die hohe Versammlung hat damals bei der Berathung des Adreß⸗Ent⸗ wurfs geradezu erklärt, daß sie alte Rechte zu reserviren habe. Es wurde aber von Vielen beliebt, diese alten Rechte nicht e. auf⸗ zuführen und zu nennen, und wir haben auf die Dank-Adresse eine Antwort von Sr. Majestät dem Könige erhalten, die wenigstens Vie⸗ len von uns nicht befriedigend erschienen ist.
(Gemurmel von verschiedenen Seiten.) Wir sind diese Erklärung nicht sowohl uns, als unseren Kom⸗ mittenten schuldig, und wir sprechen in dieser Eingabe, die von dem Mitgliede der Provinz Westfalen geschehen ist, nicht von einer Peti—⸗ tion, aber auch von weiter nichts, als von einer Declaration. Jene Nechte, die wir nicht gewagt haben, oder von denen wir nicht für schicklich fanden, in der Dank -Adresse zu erwähnen, hielten wir uns verpflichtet, um einerseits unserem Gewissen Genüge zu thun, und um andererseits unserer Pflicht gegen unsere Kommittenten treu zu bleiben, in dieser Declaration näher zu spezialisiren und niederzuschrei⸗ ben. Bedenken Sie, daß dieser Körper des Vereinigten Landtags nie wiederkehrt .. (Viele Stimmen: Oho!)
Verstehen Sie mich recht, meine Herren. Wenn dieselbe Kör⸗ perschaft nach sechs Monaten schon wiederkehren sollte, so ist es doch nicht mehr dieselbe Körperschaft; denn es sind dann ein⸗ zelne Mitglieder aus ihr ausgeschieden und andere eingetreten. Und doch können wir allein nur wissen und betheuern und bezeugen, in welchem Sinne wir die Verwahrung niedergelegt haben. Wer will es nach uns wagen, zu sagen, welche Rechte wir wahren woll ten und welche nicht? Was wird eine Versammlung nach uns sagen, die in dem Protokolle liest, daß wir eine Dank Adresse beschlossen haben, und welche aus dem Protokolle ersieht, daß der Erste Verei⸗ uigte Landtag auch gewisse Rechte verwahren wollte. Was sind das für Rechte gewesen? Wer will darüber Auskunft geben? Es kann nach 10 Jahren vielleicht nicht ein Drittheil der jetzigen Mitglieder der Versammlung zu dem Vereinigten Landtage gehören. Wer soll Runde geben von dem, was wir haben verwahren wollen? Also, wir sind es ung, der Welt, dem Staate und der Nati schäalst, es= Declaration von uns zu geben, damit die Nachwelt weiß, was wir ha⸗ ben reserviren wollen. Ich glaube, daß das geschehen muß.
Abgeordn. von Saucken (Tarputschen): Ich habe auch, durch Unwohlsein und andere Umstände verhindert, nicht den Vorberathun⸗— gen, die zu diesem Entschlusse geführt haben, beizuwohnen Gelegenheit gehabt; ich habe auch in der Form Einiges gefunden, was mich ab⸗ hielt, zu unterzeichnen; ich erkläre jedoch, daß ich mich dem Inhalte der Eingabe vollkommen anschließe. Aber ich erkenne das nicht darin, was Viele in ihr sinden wollen. Ich glaube, das ist gerade der Weg, welchen der Königliche Kommissar bezeichnet hat, indem er ge— sagt hat, jetzt wäre die Gelegenheit gegeben, die verschiedenen An⸗ sichten auszugleichen, sie an einander zu halten und eine Vereinigung herbeizuführen. Nur diese Absicht kann man dem Antrage unter⸗ legen, er geht nur dahin, daß diejenigen Punkte der alten Rechte, welche mit den neuen Gesetzen nicht in Uebereinstimmung stehen, mit diesen prüfend verglichen und beide in der hohen Versammlung ge⸗ gen einander gehalten werden,. Was soll also Zweck des Antrages sein? Prüfung dieses Verhältnisses und nachher vielleicht Vereini- gung der Ansicht, wo Uebereinstimmung gefunden wird, oder auch nicht. Ich glaube, daß es selbst im Interesse der Krone liegen müsse, die Ansicht der hohen Versammlung über diesen Gegenstand genauer kennen zu lernen, als es in der Debatte über die' Adresse möglich war. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, erlaube ich mir die Bitte an den Herrn Landtags⸗Marschall, der bei Gegenständen, worüber die Versammlung sich aussprechen und berathen wollte, stets die Geneigtheit gezeigt hat, ihr dieses Mittel nicht abzuschneiden, daß derselbe der . die Frage vorlegen möge, ob sie da— für sei, diese Sache für sich zu berathen. Was für ein Resultat daraus hervorgehen dürfte, ob eine so große Abweichung des Jetzi— gen vom Früheren gefunden werde, daß es noch Gegenstand der Vereinigten Kurien werden muß, das bleibt der tube überlassen. Nach dem Bisherigen glaube ich, daß es den Wünschen der Versamm⸗ lung entsprechen würde, wenn der Antrag einer Abtheilung unserer Kurie überwiesen werden wollte.
Landtags-Kommissar: Ich habe in die Debatte, welche vor⸗ liegt, mich in keiner Weise mischen wollen; indem ich aber eben von einem hochverehrten Re dner gehört habe, wie er glaubt, daß der jetzt be⸗ antragte Weg derjenige sei, welchen ich vorgeschlagen ober doch an⸗ gerathen hätte, so glaube ich, mich hiergegen verwahren zu müssen. Ich weiß in keinerlei Weise irgend eine Andeutung dahin gegeben zu haben, daß die hohe Versammlung ihre Ansichten Lurch Erklärung und Verwahrung zu Protokoll ausdrücken möge. Im Gegentheil kenne ich nur einen Weg, der vorgezeichnet ist, und diesen einen Weg hat Se. Majestät der König selbst vorgezeichnet, indem Aller⸗ höchstdieselben in der Botschaft auf die Adresse sagen: „Darum haben Wir Unseren getreuen Ständen Selbst den Weg eröffnet, die darauf bezliglichen Anträge Uns vorzulegen, und Wir werden solche, wenn sie n Uns gelangen, genau 3 und gern insoweit gewähren, als Wir dies mit den unveräußerlichen Rechten der Krone und der Wohlfahrt des Landes für vereinbar halten.“ s ist der Weg, welchen Se. Majestät der König bezeichnet har e, 6a. alle Wünsche in Beziehung auf die ältere Gesetz⸗ ebung und ihr Verhältniß zur neuen Gesetzgebung von der ö. ,. ausgedrückt und Sr. Majestät dem nige zur Aller⸗
die Eingabe durch eine Abtheilung vorberathen worden ist. Es ist
öchsten Entscheidung vorgelegt werden können. Von einer 6 ie. ö dern ht die Rede, und ich wiederhole noch
.