1847 / 130 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Antrag des Abgeordneten Grafen von Merveldt auf Erlaß einer Feld und Flur ⸗Polizei⸗Ord=

13 .

Antrag des Abgeordneten Grafen vor

auf Erlaß einer allgemeinen Wege- Ordnung .. 8.

Antrag des Abgeordneten von Vincke, die Ueber- sicht von den Resultaten der Finanz Verwaltung

pro 1810 —=16 und den Etat pro 1847 be⸗-

treffend.

Antrag desselben, w lin und für Schiff barma rabens betreffend.. ....

Antrn des , ne. Freiherrn von Lands⸗ berg⸗Steinfurt auf Erhöhung der Zulage für auf dem Marsche oder bei Manövern besind⸗ lichen Truppen der Armee, * ö

Antrag des Abgeordneten Hein auf stärkere Ver⸗

8.

tretung der Landgemeinden auf den Kreistagen 4.

Antrag des Abgeordneten Röseler und noch vier

anderer Abgeordneten auf Herabsetzung der Ta

backsteuer . Antrag des Abgeordneten R öseler und noch acht

anderer Abgeordneten wegen Ablösung der Jagd⸗ ö

Palast der Reichsstände Antrag des Abgeordneten Gries auf Erlaß eines allgemeinen Forstschutz- und Strafgesetzes bei dee . Antrag des Abgeordneten von Beckerath auf Ab⸗ wendung der nachtheiligen Folgen, welche aus dem holländisch⸗belgischen Handels-Vertrag vom

2

29. Juli 18146 für das Inland entstanden sind 6.

Antrag des Abgeordneten von Beckerath wegen Aufhebung der Sonderung in Theile

Antrag des Abgeordneten von Wüllenweber, daß bei den Negierungs⸗Kollegien ein Mitglied ins⸗ besondere für Wahrnehmung der landwirth—

schaftlichen Interessen bestellt werde ..... .

Antrag des Abgeordneten Anwandter auf Verbesse⸗ rung der Volksschule und der in ihr wirkenden Lehrer.

zungen ꝛ2c.

Antrag des Abgeordneten Rasch auf gleichförmige Regulirung der Grundsteuer⸗Verhältnisse in allen

Provinzen der Monarchie

Antrag des Abgeordneten von Vincke wegen Aus— dehnung des rheinisch-westfälischen Grundsteuer— Katasters auf die östlichen Provinzen der Mo— narchie

Antrag desselben auf Abänderung einiger Bestimmun—

gen der Gewerbe⸗Ordnung

Antrag des Abgeordneten Meyer aus Spradow we⸗

gen Erweiterung der Befugniß zur Aufnahme

von Testamenten durch die Dorfgerichte und ein—

gerichteten Gemeinde- Vorsteher

Antrag des Abgeordneten Schmidt aus Westfalen wegen Oeffentlichkeit der Provinzial-Landtags⸗

Verhandlungen Antrag des Abgeordneten Flemming auf Mitthei— lung einer Uebersicht der Fonds und des Staats⸗ Vermögens, welches die

Antrag des Abgeordneten Flemming, auf Erweite— rung der ständischen Nechte ;

Antrag des Abgeordneten Minderjahn, wegen Ver⸗ besserung der Lage der Handwerker und Mittel— klassen ; 6

Antrag des Abgeordneten Linau, wegen Wieder⸗ erhebung der zeitweise erlassenen Mahlsteuer und

Seehandlung ver⸗ .

6.

anderweitiger Verwendung des Ertrages ...... 6

Antrag des Abgeordneten Krause aus Schlesien, den

Klassensteuer-Erlaß der vorletzten Steuerstufe be—⸗ .

treffend an* Antrag des Abgeordneten Becker, wegen Abstellung einiger Mängel in der Rechtspflege .... Antrag des Abgeordneten Kuß wegen Aufhebung der Ordre vom 30. Mai 1840, den Sitz der land⸗ räthlichen Kreis⸗Büreaus betreffend ...... ..... Antrag des Abgeordneten Doltz und noch zweier

5.

8.

Abgeordneten der Landgemeinden auf Aufhebung

der Schutzgelder oder Juristictions-Zinsen Antrag der Abgeordneten Doltz und Müller auf

Hr en der Stollgebühren der evangelischen

Genn , , Antrag derselben auf Wiederherstellung des Salzprei⸗

ses und Verwendung des Mehrbetrages zur Ar—

men⸗Unterstützung e ne en, ,,

Antrag derselben wegen Aufhebung des Klingelbeutels in den evangelischen Kirchen der ganzen Mo—

narchie

16.

*

4.

Antrag desselben auf Regulirung der Grundsteuer in

den östlichen Provinzen der Monarchie

2

I.

. des Abgeordneten von Bockum⸗Dolffs auf

erbeiführung größerer Sl e e in der icht ......

Ableistung der allgemeinen Dienstp

8.

. des Abgeordneten Uthemann um bessere e

nutzung der Königlichen Forsten .. . . n n , me.

Antrag desselben um Ausdehnung der lllerhõchsten abinets-Ordre vom 16. Januar 1842 in Be⸗

K

Domainen und

.

treff der Verleihung einer Bienstauszeichnung für die bis zum Herbst 1842 aus dem Dienst ge⸗

schiedenen Wehrmänner ...... ...... ......

Antrag des Grafen Skorzewski wegen des unrich⸗

ö 4

tigen , . der administrativen Behörde des czarnifauer Kreises, welche die Allerhöchste

7)

Antrag desselben wegen einer Stempel-Abgabe von

680

Kabinets Drdre vom 16. November v. J. miß⸗ braucht ..... K JJ b. Abtheilung

Antrag desselben um Veränderung des Gesetzes vom T7. Jul Hs ...... .... ...... . 5

Antrag des Abgeordneten Müller aus Wesel we⸗ gen Erman des Brief⸗Geld-⸗ Paket Por⸗ ko's und Reduktion des Gewichts der postzwangs⸗ pflichtigen Pakete von 50 resp. 40 auf 10 Pfd. 6.

Antrag des Abgeordneten Milde um Begnadigung derjenigen politischen Verbrecher, welche durch Rede oder Schrift gefehlt haben 5.

Antrag des Abgeordneten Germershausen wegen Abänderung der bestehenden Nayon-Gesetze 8.

Antrag des Abgeordneten Milde auf Einführung des Rheinischen Rechts und Verfahrens und der Rheinischen Justiz-Organisation in der gesamm— ten Monarchie.. ..... ...... ..... 4.

Antrag des Abgeordneten Graf Skorzewski wegen Deportation der Verbrecher

5.

den bei Feuer- und anderen Versicherungs- Ge— sellschaften assekurirten Summen zur Beförde⸗ rung allgemeiner Zwecke 90. Antrag des Abgeordneten Schulz wegen zweckmä— ßigerer Benutzung der Staats-Domainen Antrag des Abgeordneten Sperling wegen der Hülfsarbeiter bei den hohen und höchsten Lan— des Justiz Kollegien Antrag des Abgeordneten Rieboldt auf schleunige Emanation 1) der Deich⸗Ordnungen, 2) der Strom⸗ und Üfer⸗Polizei, 3) des Feldpolizei⸗Gesetzes... ..... ...... ... 8. Antrag des Abgeordneten Dansmann wegen Er— haltung des Bauernstandes . Antrag des Abgeordneten Graf Helldorff, daß Ge⸗ neral- Bevollmächtigte für befugt zu erachten, auch Prozesse für ihre Machtgeber ohne Be— schränkung auf geographische Gränzen führen ö zu dürfen n Antrag desselben auf Ausgleichung der Grundsteuer durch alle Provinzen der Monarchie Antrag der Abgeordneten Kunckel auf Abänderung des Gesetzes vom 29. März 1844, das gericht⸗ liche und das Disziplinar-Strafverfahren gegen Beamte betreffend ..... D 4 5. Antrag der Abgeordneten Sperling, Heinrich und Dulk wegen Einführung der absoluten Stimmenmehrheit für die Gültigkeit der verei⸗ nigten Landtags- Beschlüsse jeglicher Art 4. Antrag derselben wegen Erleichterung der Wahl von Stadtverordneten zu Landtags-Mitgliedern 4. Antrag derselben wegen Heranziehung der Militair⸗ Personen zu den allgemeinen Kommunal⸗-Abga— den und Lasten . 8. Antrag des Abgeordneten Naumann, betreffend die

3

Ernennung der Landtags-Marschälle Antrag des Abgeordneten v. d. Heydt, betreffend

die Verweisung des Haupt -Finanz⸗-Etats und

der Uebersicht der Finanz-Verwaltung an eine

Abtheilung des Landtages zur Prüfung 4. Antrag des Abgeordneten Gries wegen Aufhebung

des Stempel Geseßzes in Bezug des kaufmän⸗—

nischen Wechsel⸗Verkehrs. . 7. Antrag der Abgeordneten Sperling, Dulk und

Heinrich auf Declaration des §. 113 der

Städte- Ordnung vom 19. November 1808 ... 5.

Antrag derselben wegen Aufhebung der Gesetze vom 20. März 1844, so weit sie die richterlichen Beamten betreffen . 6. y

Abgeordn. Abe gg (vom Platz): Einige Abstimmungen haben stattgefunden ; .

(Er wird unterbrochen mit dem Rufe: „Auf die Tribüne“, welche er auch betritt.) .

Einige Fragen sind durch Namensaufruf entschieden worden; diese Abstimmung ist in eine Liste eingetragen worden; die Liste bil- det nach meiner Ansicht einen Theil des Protokolls. Die ausgege⸗ benen Protokolle haben aber diese Listen nicht enthalten, und ich glaube, daß es wünschenswerth wäre, wenn jedes Mitglied auch in dem Besitz dieser Listen wäre. Es zirkuliren, Listen, die unrichtig sind; ich selbst habe Gelegenheit gehabt, einige Berichtigungen an—⸗ zubringen. Ich glaube, man würde diesen unrichtigen Listen auf die sicherste Weise dadurch begegnen, daß man einem Jeden von uns eine richtige Liste zu dem Protokoll gebe.

Abgeordn. Flemming (vom Platz: Dem Antrage, in allen Fällen, wo die Abstimmung durch namentlichen Aufruf erfolgt, dem Protokoll ein namentliches Verzeichniß der Votanten beizufügen, steht meines Erachtens um so weniger etwas entgegen, als dies bei den im Jahre 1842 hier versammelt gewesenen Ausschüssen auch gesche—⸗ hen ist. , Harschalt. Ich glaube, daß dem nichts, entgegensteht.

Abgeordn. Graf Heliodor Skorzewski: Bei dem Verlesen der Peti ionen ist der Name Kurcewski genannt, und hat der Ab⸗ geordnete und General-Landschafts Rath von Kurcewski förmlich er⸗ klärt: meine Petitionen eingereicht zu haben. Dagegen ist meiner Petition um Abhülfe, des Nothstandes nicht erwähnt. Die Armen rusen um Arbeit und Verdienst, haben ein vollkommenes Recht hierzu; ich bitte um Auskunft. . ;

Marschall: Die Petition wird ganz gewiß einer Abtheilung überwiesen worden sein. Ich glaube auch, daß ich sie mit verlesen habe; die Namen sind unseren Zungen etwas schwer, und ich muß um Verzeihung bitten, wenn ich vielleicht einen falschen Namen ge⸗ nannt haben sollte. . .

Eine Stimme: Es ist mehrfach in den Zeitungen anstatt Kraszewski bald Zakrzewski, bald Kuürcewski gedruckt.

Eine andere Stimme: So viel ich weiß, ist der Antrag bereits der sechsten Abtheilung zugegangen und wird morgen in der Sitzung der Abtheilung vorgekragen werden. z

Eine Stimme: In Bezug auf den Antrag wegen der Listen bitte ich, denselben bis zur Berathung über das Reglement ausgesetzt sein zu lassen, wo hierauf bezügliche Anträge gemacht sind.

Andere Stimmen: Es wird dies sehr viel Druckkosten und Reclamation veranlassen.

Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich, glaube nicht, daß es hier⸗ über eines Beschlusses bedarf; es folgt vielmehr aus der Geschäfts—= ordnung, daß Alles, was hier verhandelt worden ist, namentlich die Abstimmung, mit abgedruckl werden muß. Das Reglement bestimmt, daß alle materielle gere tn en einen Theil des Protokolles bilden sollen, somit auch die namentliche Abstimmung. ö ;

Eine Stimme (vom Platzh: Dieser Gegenstand könnte beim

Reglement Erledigung sinden, und ich beantrage, daß dieser Punkt bei der Berathüng über das Geschäfts- Reglement aufgenom— men wird.

Eine andere Stimme: Dies würde nur auf die Zukunft Bezug haben, nicht aber auf die bereits geschehenen Abstimmungen.

Zwei andere Stimmen vom Platze konnten nicht verstanden werden.

Marschall: Ich meinerseits wiederhole, daß ich kein Beden⸗ ken finde, diese Abstimmung dem Protokoll beizufügen, und ich werde veran assen daß es auch für die Vergangenheit geschieht.

Vir kommen nun zur Tagesordnung. . .

Abgeordn. von Gilgenheim b: Ich glaube im Interesse der hohen Versanunlung die Bittẽ an den Herrn Landtags Marschall richten zu dürfen, daß eine recht genaue Prüfung der stenographischen Berichte erfolge, ehe sie in die Zeitung kommen. Ich habe heute den gelesen, welcher über die Verhandlung vom 1sten d. M. spricht. Der stenographische Bericht enthält folgende Notiz: Es sei in Folge eines Amendements bei der Berathung über das Bescholtenheits— Gesetz von einem Deputirten aus Westfalen die Aeußerung gemacht worden, wenn dieses Amendement durchginge, so würden künftig in der Versammlung auch Leute sitzen können, welche Zuchthausstrafe erlitten hätten und Hochverräther wären. Darauf sei der Antrag steller aufgestanden und habe gefragt: ob die Versammlung in dem Amendement diesen Sinn gefunden habe. Darauf habe sie einstimmig mit Nein geantwortet. Ich bin der Debatte gefolgt und habe ge⸗ funden, daß sehr Viele ein deutliches Ja ausgesprochen haben. Es freut mich nicht, daß solche Debatten in allen Details in die Zeitun— gen kommen, welche etwas Gehässiges haben, wenn sie aber hinein kommen, dann ist es wünschenswerth, daß sie auch getreu der Wahr heit so hineinkommen, wie sie gewesen sind. Mein Antrag geht daher dahin, daß der Gegenstand der Wahrheit gemäß angegeben und die Angabe in der heutigen Zeitung widerlegt, resp. widerrufen werde— Ich glaube, daß einer der Herren Secretaire, wenn er sich überzeugt haben wird, von dem Gesagten sich leicht zu einer Berichtigung ver stehen wird. Es sind ja schon mehrere Berichtigungen erfolgt, und daher wird der Herr Secretair wohl auch mit wenigen Worien be merken, daß die Antwort nicht mit Nein! Nein! sondern mit Ja! Ja! erfolgt ist. . : ;

(Einige Stimmen äußern: Es sei „Nein! Nein!“ gesagt worden.)

Eine Stimme: Ich möchte den Antrag dahin erweitern, daß alle Ex und Acelamationen aus den stenographischen Berichten her⸗ ausgelassen werden.

(Mehrere Stimmen: „Nein! Nein!“)

Eine Stimme: Dem mite ich mich widersetzen.

Abgeordn. Wächter: Ich habe mir nur die einfache Bitte an den Herrn Landtags-Marschall erlauben wollen, ob es nicht mög— lich wäre, die Sitzung eine Stunde früher angehen zu lassen, indem dies wesentlich zur Beförderung unserer Arbeiten beitragen würde.

Eine Stimme: Dem Antrage trete ich bei. .

Abgeordn. von Auerswald: So sehr ich auch in dem Wunsche übereinstimme, daß die Arbeiten gefördert werden, so be⸗ merke ich doch, daß für diejenigen unter uns, welche Referate haben, die Morgenstunden die einzigen sind, welche dazu benutzt werden können. ‚. ö Eine Stimme: Ich muß hinzufügen, daß die Abtheilungen doch auch Zeit zur Vorberathung bedürfen. Wenn dieser Bericht in die Zeitungen kommt, so muß das Publikum glauben, daß wir die Zeit hier unnütz verleben. ö

Abgeordn. Gier: Ich bitte zu berücksichtigen, daß, wenn man um 10 Uhr kommt und 3 Stunden hier sitzen muß, dies eine Un— billigkeit gegen die ist, welche pünktlich kommen. Also möchte die Session pünktlich anfangen.

Abgeordn. Schauß: Wenn hier von Zeitersparniß die Rede ist, so muß ich den lebhaften Wunsch ausdrücken, der mich beseelt, daß sich die Herren Redner möglichst kurz fassen mögen und daß daher einem Jeden nur eine gewisse Zeit etwa eine Viertel stunde zu sprechen vergönnt werde. Für mich ist es ein betrü— bendes Gefühl, wenn ich über eine Sache drei Viertelstunden lang einen und denselben Redner sprechen höre und sogar drei, vier und mehrere Male auftreten sehe. Meine Herren, auf diese Weise ist jedem Anderen die Gelegenheit geraubt, sich hier hörbar und bemerk— bar zu machen. Ich will nicht sagen, daß ich zu denen gehöre, die danach streben, und daß ich die Befähigung besitze, durch meine An— sichten auf Andere einwirken zu können; aber sehr Vielen unter Ihnen wird und muß es erwünscht sein, auch ein paar Worte ganz kurz sagen zu können, um etwas Gutes hervorzurufen, aber bis jetzt ist es unmöglich gewesen. . Gange verbleiben, wir nicht 8 Wochen, sondern 8 Monate hier sitzen können und doch kein glücklicher Erfolg erzielt werden wird.,

(Bravo! Bravo!)

Marschall: Von den gemachten Vorschlägen kommt mir be— sonders einer sehr beherzigenswerth vor, das ist der: die Sitzungen ganz pünktlich anzufangen. Ich bin allemal vor 10 Uhr hier, ich sinde aber die Versammlung so unvollständig, daß ich aus Achtung für die vielen abwesenden Mitglieder nicht habe so früh anfangen wollen; ich werde aber künftig Punkt 190 Uhr die Sitzungen eröffnen.

Abgeordn. Schauß: Ich möchte mir doch die Frage an den Herrn Landtags-Marschall erlauben, ob mir die geehrte Versamm— lung nicht ihre Zustimmung gebe, daß man ein gewisses Maß an— nehme, in welchem sich der Nedner halte.

(Nein! Nein!)

Eine Stimme: Ein Beschluß kann hierüber nicht gefaßt werden.

Marschall: Es melden sich noch mehrere Redner; wenn es aber der hohen Versammlung gefällig ist, so wollen wir zur Tages— ordnung übergehen.

(Zustimmung.) Ich bitte den Herrn Referenten, seinen Platz einzunehmen.

(Es bittet Jemand um's Wort.)

Es hat Jemand noch das Wort verlangt. Ich frage die Versamm— lung, ob sie ihm das Wort gestatten will?

(Nein! Ja!) ö Diejenigen, welche jetzt die Tagesordnung wollen, bitte ich, aufzu— stehen. . (Es erhebt sich eine große Majorität.)

Eine Stimme: Ich erlaube mir

Marschall: Ich kann Ihnen das Wort nicht gestatten. Die Versammlung hat entschieden, nicht ich.

(Man verschreitet nun zur Tagesordnung, und von dem westha⸗ velländischen Abgeordneten von Katte als Referenten erfolgt

der Vortrag vom Gutachten

der vierten Abtheilung der Kurie der drei Stände des ersten Ver⸗ einigten Landtags, betreffend die Petitionen der Abgeordneten Hanse⸗ mann, Aldenhoven und Milde auf, Abänderung des Reglements über den Geschäftsgang bei dem Vereinigten Landtage. Dasselbe lautet:

„Der Abgeordnete Hansemann reichte, wie bereits in dem unterm 18. 8d. M, abgestatteten Gutachten der unterzeichneten Abtheilung

Wohl aber sehe ich ein, daß, wenn wir bei dem

Einem hohen Landtage berichtet wurde, eine Petition, ihrem Tenor nach, des Inhalts ein, . „„daß eine Kommission des Vereinigten Landtags mit dem Auf⸗ trage ernannt werden möge, die Geschäfts⸗-Ordnung zu prüfen und über die darin wünschenswerthen Abänderungen Bericht zu erstatten, resp. einen desfallsigen Antrag an Se. Majestät den König vor⸗ zubereiten“, stellte in derselben die allgemeine Behauptung auf, daß die Geschäfts⸗ Ordnung die ständischen Freiheiten mehrfach beschränke, und hob in dieser Beziehung einzelne Punkte hervor.

Abgeordneter Aldenhoven dagegen brantragte speziell die Aen— derung vieler Paragraphen des Reglements, da solche aus dem Ver— lauf der wenigen gehaltenen Sitzungen seines Erachtens sich bereits als nothwendig herausstelle.

Es mußte zuvörderst, namentlich in Bezug zuerst gedachter Pe⸗ tition, Gegenstand der Berathung in der Abtheilung werden, wie selbige die Sache zu behandeln habe.

Für die Annahme, daß nur die einzelnen als Beschwerde hervor⸗ gehobenen Punkte Gegenstaud der Berathung sein könnten, sprach sowohl die Bestimmung der Verordnung über die Bildung des Ver— einigten Landtags, als der Inhalt des Reglements selbst. Beide zeigen als einzigen Weg, auf welchem die Stände berechtigt sind, die Abänderung eines bestehenden Gesetzes herbeizuführen, den einer Pe—⸗ tition. In solcher gelte die Voraussetzung, daß nur einzelne Vor— schriften angefochten und desfallsige Abänderungen speziell und be— stimmt beantragt werden dürften, dagegen das Recht der Begutachtung des Gesammt-Inhalts von Gesetzen dem Landtage nur da zustehe, wo solche in Form Königlicher Proposition von ihm erfordert würde. Offenbar, so äußerte ein Theil der Abtheilung, verwandle das Ver— langen, im Wege der, Petition ein ganzes Gesetz der Prüfung zu unterwerfen, das verliehene Recht zu petiren, in das der Begut— achtung. j

SDieser durch eine Minorität von 6 gegen? Stimmen entwickelten Ansicht wurde von der Majorität entgegengesetzt, daß faktisch es doch immer in der Hand des Antragstellers liege, wenn seine unvoll— ständige Petition die Berathung des ganzen Gesetzes nicht herbei— führe, seinen Zweck durch spätere Verpollständigung des Antrags zu erreichen. Außerdem könne eine erschößfende Erörterung der Petition im vorliegenden Falle nur dadurch erfolgen, daß die Abtheilung sich den Gesammt-Inhalt der Geschäfts Srdnung vergegenwärtige, insbesondere da die Petenten Hansemann und Aldenhoven in ihren Eingaben sich auf keine Motivirung ihrer speziellen Anträge einge— lassen, sondern diese nur mit dem allgemeinen Wunsche um Abhülfe kurz von ihnen hingestellt worden, überhaupt aber es den vorbera— thenden Abtheilungen einer Versammlung, wie der Vereinigte Landtag, wohl unbenommen bleiben müsse, ohne nur an die Worte einer Pes tition sich zu halten, deren Sinn und Gegenstand zu erfassen und diesen, wenn es angemessen erscheine, von einem allgemeineren Ge⸗ sichtspunkte ausgehend, in Erwägung zu ziehen.

Sonach hielt die Majorität sich wohl für ermächtigt, die ein— zelnen Bestimmungen des Reglements einer näheren Prüfung zu un— terwerfen, um so mehr, als eine stückweise Vorberathung unter sol— chen Umständen nur zeitraubend erschien.

Daß die Absicht des Antragstellers dahin geht, durch seine Pe⸗ tition die Erwägung des Reglements in allen seinen Theilen herbei⸗ zuführen, konnte der Abtheilung nicht zweifelhaft sein, da selbiger, wie schon erwähnt, in der jetzigen Fassung des Reglements „eine Be— schränkung der ständischen Freiheiten“ erblicken will.

Es mußte der Abtheilung also darauf ankommen, sich des Rechts— bodens bewußt zu werden, auf welchem sie sich dieser Prüfung unter⸗ ziehen konnte.

Indem dieselbe zur Beurtheilung einzelner Paragraphen über— geht, wird sie zwar andeuten, welche Begutachtungen Folge spezieller Anträge, und welche unter ihnen im Laufe der Diskussion von ihr selbst aufgenommen wurden, bemerkt jedoch schon hier, daß nur we— nige solcher Punkte vorkommen, und daß daher durch den geringen Gebrauch, welcher von dem Grundsatze der Majorität gemacht wor den ist, derselbe um so eher gerechtfertigt erscheint, als es auch ohne Aufstellung desselben oft nicht zu vermeiden gewesen wäre, noch ein— zelne Anträge hinzuzufügen, wenn die beabsichtigte Vollständigkeit der Erörterung und Begutachtung nicht verfehlt werden sollte.

Ad S. 2. Abgeordneter Milde stellt das jederzeitige Intervel—⸗ lations Recht der Abgeordneten gegen den Königlichen Landtags⸗ Kommissarius und die bei den Landtags-Verhandlungen fungirenden Königlichen Departements-Chefs derartig in Antrag, daß es nur einer vorhergehenden, mindesteus 24stündigen Anmeldung des Gegen— standes und Umfangs der Frage beim Landtags-Marschall bedürfe, um deren Erledigung vor dem Uebergange zur Tagesordnung zu ge— wärtigen. Auf Englands Beispiel sich beziehend, glaubt derselbe durch den auf diese Art hervorgerufenen prompten Wechsel⸗Verkehr zwischen Regierung und Ständen eine dringend nöthige Bekräftigung der ersteren herbeigeführt zu sehen. 3

Die Frage: „ob die Abtheilung dem Plenum eine Befürwortung dieses Antrages bei Sr. Majestät dem Könige vorzuschlagen be schließe?“ wurde von den 14 anwesenden Mitgliedern derselben durch 12 Stimmen verneint und von 2 Stimmen bejaht.

Die Majorität findet den Geschäftskreis des Vereinigten Land tages gesetzlich auf die Berathung über Königliche Propositionen und eingereichte Petitionen beschränkt, hält beliebige Interpellationen der Minister nur in constitutionellen Staaten für zulässig, weist darauf hin, daß alle offizielle Mittheilungen an den Vereinigten Landtag nur im Namen Sr. Majestät des Königs ergehen, hält die Tendenz der Petition in unserer Verfassung für unausführbar und sieht die abgegebene Erklärung des Königlichen Kommissarius, jede zum Be— rathungs Gegenstande, gehörige Auskunft bereitwillig ertheilen zu wollen, für völlig genügend an. ĩ

Der Minorität dagegen scheint, nach 8. 2 des Reglements, das Necht der Stände, überall Auskunft zu verlangen, auch im weiteren Sinne unzweifelhaft und der Grundsatz, daß nur Gegenstände der Tagesordnung in Frage gebracht werden dürfen, bedenklich, indem durch ihre kurze Beantwortung aufhältlichen Petitionen vorgebeugt werde. Zufällige Verhandlungen wären durch die ständischen Gesetze von den Provinzial-Landtagen bisher nicht ausgeschlossen und möchten deshalb auch auf dem Vereinigten Landtage zulässig sein, um so mehr, da den Ministern das Recht unbenommen bleiben müsse, Ant⸗ e, , verweigern, falls sie dies höheren Interessen angemessen

Abgeordn. Milde: fragen, ob wir das

Marschall: S

Eine Stimme: wenn der Vortrag des successive auch zur Verh der Vorschrift des Reglements

Landtags- Kommiss dadurch der .

Marschall:, Ich habe de ; Es beben einge e ner elan . im Allgemei⸗

nen über diesen Gegenstand zu i Ii nere hrnf go, nn,. 6 27 Zuvörderst hat der Abge⸗

68

Abgeordn. Graf von Gneisenau: Meine Herren, Sie haben bereits aus dem Gutachten vernommen, daß im Schoße der Abthei—

lung, welche das Reglement berathen hat, sich eine Frage über die

Kompetenz erhoben hat. Ich bin Mitglied dieser Abtheilung, ich habe mich in der Minorität befunden, und, ich halte es für meine Pflicht, hier nur einige kurze Worte anzuführen, um unsere Ansicht der Versammlung darzulegen. Die Petition des Abgeordneten Hansemann berührte mehrere Punkte. Ter erste war die Verlänge⸗ rung der Petitionsfrist, dieser Punkt ist sofort erledigt worden; der zweite Punkt ist wörtlich in dem Gutachten enthalten; er betrifft den Antrag auf Ernennung einer Kommission, um über die wünschens—⸗ werthen Abänderungen Bericht zu erstatten, resp. den diesfalsigen Antrag an Se. Majestät vorzubereiten. Speziell wurde nun bei⸗ läusig auf einige Punkte hingewiesen, welche als besonders beach— tungswerth empfohlen wurden. Die Minorität war nicht abgeneigt, auf diese letzteren Punkte, welche speziell angeführt waren, einzuge— hen. Sie trug aber Bedenken, dem Antrage in seiner Allgemeinheit, wie er hier gestellt ist, beizutreten. Der Antrag geht eigentlich darauf hinaus, eine Kommission zu ernennen, welche die wünschens— werthen Abänderungen berathen soll. Das Reglement ist ein König— liches Gesetz; gegen ein Königliches Gesetz kann man nur im Wege der Petition vorschreiten. Also die Kommission, wenn sie ernannt würde, wäre beauftragt gewesen, Petitionen zu entwerfen, gegen ein⸗ zelne Punkte des Reglements, und das war es gerade, was der Mi⸗ norität nicht zulässig erschien. Ich gebe zu, es ist dies rein Frage der Form, denn es ist sehr leicht (und es ist schon theilweise gesche—⸗ hen) sämmtliche Punkte des Reglements, welche Verbesserung wün schenswerth erscheinen lassen, in einzelnen Petitionen zu beantragen. Ich weiß, meine Herren, es giebt ein Sprüchwort, welches sagt: „Die Form tödtet.“ Ich bin aber auch andererseits überzeugt, daß eine Versammlung und zwar eine neue, eine junge, sich an gewisse Formen binden muß, wenn sie sich nicht auf das unbegränzte Feld der Willkür verirren will. Eben deswegen hat die Minorität be— schlossen, dem Antrage in dieser Allgemeinheit nicht beizutreten. Weiter habe ich nichts anzuführen. Ich unterwerfe blos die Ansicht der Minorität dem Gutachten der hohen Versammlung. Abgeordn. von Massow: Das Abtheilungs-Gutachten, wel⸗ ches uns vorliegt, enthält eine Kritik des Reglements von a bis 4. Es unterscheidet sich von der Begutachtung eines durch Allerhöchste Proposition uns vorgelegten Gesetz⸗ Entwurfes nur dadurch, daß es bei einigen wenigen Paragraphen, die es nicht berührt, die gewöhn— liche Form ausläßt, zu sagen: „Bei diesem Paragraphen ist nichts zu bemerken.“ Ich kann mich der Ansicht der Minorität der Abthei⸗ lung nur anschließen. Ich finde, daß die Abtheilung ihre Befugniß überschritten hat, indem sie das Reglement, welches an und für sich schon ein Königliches Gesetz ist, in seiner Allgemeinheit ihrer Prü— fung und Berathung unterworfen hat. Die Aufgabe der Abtheilung war meiner Meinung gemäß nur die, die Petitionen, wie sie vorlie— gen, zu prüfen, daher die Punkte, welche der Herr Petent Hansemann hervorgehoben hat, und die einzelnen Paragraphen, deren Abänderung von den anderen Petenten angetragen worden ist, zu beleuchten. Ich gebe zu, daß in den praktischen Folgen hierdurch ein wesentlicher Ün— terschied nicht entstanden wäre; allein, meine Herren, die Form wäre bewahrt worden und in diesem Falle mehr als die Form, die recht mäßige Behandlung der Sache und die Achtung vor einem König— lichen Gesetz. Die Beobachtung der Form wäre hier wohl um fo nothwendiger gewesen, weil die Tendenz der Anträge gerade dahin geht, uns eine Form zu geben, welche diese ständische Versammlung nach dem Muster der Versammlungen in constitutionellen Staaten in eine Kammer umwandeln würde. Ich ehre gewiß die Herren Antrag steller, weil sie frei und offen bei dieser Gelegenheit, wie bei jeder anderen, den Weg betreten, der nach ihrer innigen Ueberzeugung zum Wohle des Vaterlandes führen soll. Sie werden es aber gewiß eben so ehren, daß man die entgegenstehenden Meinungen eben so frei und offen ausspricht. Mögen daher diejestigen, welche mit mir die Ueberzeugung haben, daß das Wohl des Vaterlandes gefördert werde in der Erhaltung der Vorrechte der Krone, in ber Erhaltung unserer wahrhaft ständischen Verfassung, wie das Gesetz vom 3. Februar vorschreibt, und die Sr. Majestst von Grund des Herzens dafür dan— ken, daß Se. Majestät gesagt hat: „Die Grundlage dieser Gesetz gebung sei unantastbar, diese Gesetzgebung sei aber nicht geschlossen, sondern bildungsfähig„“, mögen sie festhalten an gesetzlichen Formen, als einem guten Mittel zu einem guten Zwecke. Die Majorität sagt: „Eine stückweise Berathung erscheine unter solchen Umständen zeit raubend.“ Hierauf erlaube ich mir zu antworten: Sobald die hohe Versammlung, so oft Einer von uns den vorgeschrieben gesetzlichen Boden mehr oder weniger verläßt, rufen wir gerade dadurch Prinzip⸗ Fragen herbei, und ich glaube, daß dieser Weg der zeitraubende fei; ich trage daher ganz ergebenst darauf an, daß die Berathung sich auf die einzelnen Anträge der Petitionen beschränke. 166 Marschall: Dies ist ein Antrag, welcher sich auf die Leitung der heutigen Debatte bezieht. Ich bedaure, demselben nicht nachge— ben zu können, denn Alles, was die Abtheilung angetragen hat und was mir als Amendement zugegangen ist, bin ich reglementsmäßig verpflichtet, zur Berathung zu stellen. j Landtags-Kommissar: Als in einer früheren Sitzung ein geehrter Deputirter aus der Rhein-Provinz den Antrag stellte, daß eine Kommission ernannt werden möge, um das Geschäfts-Neglement einer Kritik zu unterwerfen, habe ich mich in folgender Weise ge⸗ äußert: „Was den zweiten oder Haupt- Antrag betrifft, daß eine Kommission ernannt werden möge, um das Geschäfts-Reglement, wel ches durch die Vollziehung Sr. Majestät des Königs für diese Ver— sammlung Gesetzeskraft hat, zu beurtheilen, so muß ich mich diesem Antrage widersetzen. Es ist der Versammlung vollständig Freiheit gegeben, zu petitioniren, und Jedem, der Wünsche auszusprechen hat, dem steht es frei, sie vorzubringen, und zwar auf dem durch das Ge= setz gegebenen Wege, also in Form einer Petition an den Landtags Marschall einzureichen. Jede andere Weise, die Gesetze Sr. Maje⸗ stät des Königs einer Kritik zu unterwerfen, muß ich mich von mei nem Standpunkte aus widerseben.“ Ich würde also, wenn die Kom mission sich als eine solche ansähe, welche berufen wäre, das Ge— schäfts Reglement einer allgemeinen Kritik zu unterwerfen, nach dem, was ich früher gesagt habe, dem entschieden widersprechen müssen. Ich habe aber in dem gedruckten Gutachten dies nicht bestimmt aus— gesprechen gefunden. Der Herr Antragsteller hat allerdings das Pe titum gestellt, daß eine solche Kommission ernannt werden' möge. Als Petition würde dies nur in dem gewöhnlich vorgeschriebenen Wege haben durchgeführt werden können, nicht aber in der Weise, daß die durch das einfache Mandat des Herrn Landtags Marschalls konsti⸗ tuirte Abtheilung sich als Prüfungs-Kommission betrachte. Dies scheint aber auch nicht ihre Absicht gewesen zu sein. Sie sagt: Es lägen schon eine Masse Anträge vor, welche fast alle Abschnitte des Geschäfts Reglements umfaßten; sie habe geglaubt, daß, wenn diese geprüft würden, es nicht umgangen werden könne, auch auf die wenigen, nicht besonders monirten Punkte einzugehen; in diesem Wege sei sie allerdings in die Bahn gekommen, welche der Herr An— tragsteller bezeichnet habe. Gegen diefen faktisch eingeschlagenen Weg habe ich nichts zu erinnern; aber ich muß hier allerdings die Ver? wahrung wiederholen, daß die Niedersetzung einer Kommission, um Königliche Gesetze einer Kritik zu unterwerfen, nicht im Gesetz be⸗

ründet ist, und daß, wenn die Kommission dieses Mandat als das ihrige in Anspruch genommen hätte, ich als Königl. Nommissar di

sem eben so entschieden hätte widersprechen müssen. Nach ie ö klärung glaube ich, daß die Debatte über das Reglement ohne 86. denken begonnen werden kann. 1

Abgeordn. von Massow: meinen Antrag zurück.

ĩ Abgeordn. Freiherr von Manteuffel: Ich verzichte auf das Wort.

Abgeordn. Dittrich: Auch ich bin im Prinzip mit der Mino= rität einverstanden, halte aber eine Begutachtung des vorliegenden Geschästs⸗Reglements in der Art, daß sie im Petitions Wege einge— bracht wird, um so mehr nothwendig, als die Mitglieder der Ver⸗ sammlung aue den verschiedenen Provinzen verschiedene Erfahrungen gemacht haben, als schon jetzt bei dem Vereinigten Landtage so viel⸗ fache Erfahrungen gemacht worden sind, daß es mir wesentlich noth— wendig erscheint, diejenigen Bitten bei Sr. Majestät dem König an⸗ zubringen, die erforderlich sind, um einen möglichst kurzen Geschäfts⸗ gang mit der uns Deutschen eigenthümlichen Gründlichkeit zu ver⸗ binden.

Abgeordn. von der Heydt: Ich wollte nur mit wenigen Wor— ten als Mitglied der Abtheilung und zwar der Majorität den Vor— wurf zurückweisen, als ob die Abtheilung ihre Befugniß überschritten habe. Es handelt sich um Petitionen, die auf eine Revision des Ge⸗ schäfts-Reglements gerichtet waren, nämlich auf Revision des ganzen Reglements, und es wurden einzelne Punkte nur angeführt, um da— durch die Nothwendigkeit einer Prüfung des Reglements zu motivi⸗ ren und demnächst die eben wünschenswerthen Anträge vorzubereiten. Diese Petitionen wurden an die Abtheilungen verwiesen, und die Majorität war darüber gar nicht zweifelhaft, daß sie verpflichtet sei, nachdem diese Petitionen der Abtheilung brevi mann überwiesen wor= den, sie von vorn bis hinten zu prüfen. Es geschah dies nicht in Folge eines Spezial⸗Mandats des Herrn Landtags-Marschalls, son= dern es geschah, weil die Petitionen auf eine Revision gerichtet wa⸗ ren. Ich halte deshalb nicht dafür, daß die Abtheilung ihre Befug⸗ niß überschritten hat, wenn sie ihr Gutachten über alle die Punkte abgiebt, welche sie im Reglement für abänderungswerth gefunden hat. Abgeordn. von Gottberg: Ich muß mich, den bisherigen Herrn Rednern entgegen, den letzten ausgenommen, für die Majorität der Abtheilung erklären. Ich glaube, daß die Herrn Petenten sich vollständig in ihrem Rechte befunden haben, auf Abänderung ober Revision des Reglements anzutragen. Ich bin nach dem Gesetze be⸗ fugt, die Aufhebung eines ganzen Gesetzes zu verlangen und darauf zu petitioniren, ich sehe daher nicht ein, warum ich nicht befugt sein soll, einzelne Abänderungen vorzuschlagen. Es ist bei den Provinzial⸗ Landtagen sehr häufig Gebrauch gewesen, daß, wenn auch ein Antrag nicht ganz speziell auf einzelne Punkte gerichtet war, doch nachher die Versammlung, wenn sie es für angemessen gefunden hat, aus diesen einzelnen Anträgen einen speziellen Antrag ihrerseits zu machen, trotzdem daß nicht spezielle Anträge gemacht worden waren, es ge— than hat. Aus diesem Grunde glaube ich daher, daß nicht nur die Abtheilung das Recht gehabt hat, sondern daß auch der jetzige Land— tag und einzelne Mitglieder das Recht haben, Abänderungen vor— zuschlagen und darauf anzutragen, daß sie hier zur Berathung kommen. ;

Landtags-Kommissar: Ich habe gehofft, durch meine Er klärung die Debatte über diesen Gegenstand abzuschneiden; leider bin ich darin getäuscht worden. Es ist mir nicht eingefallen, zu sagen daß nicht jedes Mitglied das Recht habe, eine Abänderung des Re glements, ja eine Aufhebung des Reglements zu erbitten, daß nicht wegen jedes einzelnen Punktes und wegen des ganzen Reglements ein Antrag auf Abänderung gestellt werden könne; dagegen habe ich gesagt, daß ich der von dem Herrn Landtags Marschal niedergesetz⸗ ten Abtheilung das Recht nicht zugestehe, das Reglement gleichsam ev officio zu prüfen, daß diese Abtheilung vielmehr nur bestimmt sei, darauf bezügliche Petitionen vorbereitend zu prüfen, und daß, wenn sie im Wege dieser Prüfung auch aus anderen Paragraphen hervor- gehende Bedenken erledigen wolle, ich keine Veranlassung finde, dem zu widersprechen. Es handelt sich lediglich um das Prinzip. Sollte aber das Prinzip von der hohen Versammlung behauptet werden, dann allerdings würde die Prinzipien-⸗Frage zur Entscheidung geführt werden müssen. Ich verzichte auf diese Entscheidung, wenn piermit die Debatte geschlossen ist. Sollte aber die Debatte fortgesetzt wer⸗ den, so würde ich wünschen müssen, daß die hohe Versammlung sich darüber erkläre, ob sie das Recht in Anspruch nähme, ohne Weiteres und ohne speziellen Antrag ein Königliches Gesetz durch eine Kom— mission prüfen zu lassen.

(Von mehreren Seiten der Ruf: Nein, Nein!)

Eine Stimme: Ich beantrage den Schluß der Debatte.

Abgeordn. von Brünneck: Meine Herren, ich betrachte das Gutachten, welches uns vorliegt, nicht als eine allgemeine Kritik des Neglements, welches vollkommen Gesetzeskraft hat. Aber eben dieses Gesetz sagt in seinem S. 31, daß eine Revision vorbehalten sei, und daß des Königs Majestät darauf eingehen würden, sofern eine solche Revision sich als nothwendig und wünschenswerth herausstellte. Ich kann daher die Arbeit der Abtheilung nur als ein Gutachten betrach ten, das in Folge dieses 8. 31 Material hergeben will. Ich glaube deshalb, daß die Abtheilung ihre Befugniß nicht überschritten hat weil ich keinesweges der Meinung bin, daß dadurch eine Kritik des Neglements geübt wird. Ich möchte vielmehr glauben, daß die Ab. theilung ihre Aufgabe nicht ganz erschöpft hat, und daß es vorbehal— ten bleiben muß, hier in dieser Versammlung noch Ergänzungen hin— zuzufügen. Ich muß von dieser Ansicht um so mehr ausgehen und muß glauben, daß die Abtheilung in keiner Weise ihre Befugniß überschritten hat, da von Seiten des Herrn Landtags Marschalls be⸗ reits bei verschiedenen Gelegenheiten, wenn Zweifel erregt und ge— wünscht wurde, daß vielleicht eine Abänderung des Reglements ein= treten möchte, darauf hingewiesen worden ist, daß dieses Aufgabe der Abtheilung und dann zur Sprache zu bringen sein würde. Ich möchte der Abtheilung nur einen Vorwurf machen. Ich glaube naͤmlich, daß der Bericht zu früh erstattet worden ist, und ich könnte nur wün⸗ schen, daß in Folge dieses Gutachtens wenigstens die Verhandlung über diesen Gegenstand nicht vollkommen abgeschnitten würde. Es ist sonst Gebrauch gewesen und hat sich immer als nützlich erwiesen, daß bei allen Provinzial-Landtagen am Schluß oder gegen den Schluß des Landtags die Geschästsordnung wieder zur näheren Prüfung, zur Berathung hingegeben worden ist, und es haben sich dann erst in Folge dersenigen Erfahrungen, die während des Geschäfts gemacht worden sind, ganz neue Bedürfnisse herausgestellt. Ich trage darauf an, daß dieses auch bei gegenwärtigem Vereinigten Landtage gestat= tet werden möge, und daß also die Arbeit, die jetzt uns vorliegt, nicht vollständig abgeschlossen, sondern daß nach dem sich herausstellenden Bedürfniß späterhin noch gestattet werde, Anträge, welche wir in die⸗ ser Beziehung für nothwendig halten, machen zu dürfen.

Referent Abgeordn. von Katte: Zur Rechtfertigung der Ab- theilung dient, meines Erachtens, noch, daß die speziellen Anträge, welche nicht von den Petenten ausgegangen sind, vor Ablauf der Prätlusivfrist von einzelnen Mitgliedern der Abtheilung eingebracht worden sind. Ob nun diese zu Protokoll gegeben oder in einzelnen

Nach dieser Erklärung nehme ich

Petitionen abgegeben worden sind, ist faktisch und praktisch wohl ganz gleich.