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von ihr selbst bezeichnet sein, sie muß die Personen dazu wählen kön⸗
nen, die sie für die geeignetsten hält. Ich betrachte daher diese Frage nicht als eine Frage der Erfahrung, sondern als eine 23 jpienfrage, und eben weil das Prinzip es erfordert, daß die ö. ᷣ— eine vollständige Autonomie innerhalb des ihr staatsrecht⸗ lich angewiesenen Rechts . . erkläre ich mich dafür, daß ihre Secretaire selbst wählt. . . e , e. 1 Wenn es den Vertretern jeder einzelnen Stadt⸗Gemeinde gestattet ist, ihre Beamten zu wählen, 29 dies in allen Stadtverordneten⸗-Versammlungen geschieht, um wie vie
iner V ng, welche Fie Vertreter eines ganzen mehr muß es einer Versammlung ö
in si ĩ stattet sein, ihre ꝛ z Bolle in sich schließt, gestattz f Landtags- Marschall! Ich bin da⸗—
Abgeorbn. Haeger: L : ꝛ 8 .
mit — 14 schon viele Redner vorher sich darüber
ansgesprochen hatten daß die Wahl der Secretaire durch den ganzen
. ten Land tag stattfinden soll. Inzwischen würde ich den Dorn
schlag 6 baß sebe Provinz drei Subigkte aus ihrer Mitte dor= 4
schlüge, wonach dann der
Landtags Marschall für jede Provinz Einen erwählen könnte.
Marschall: Es ist dies ein neues, vorher nicht angemeldetes A t. ee m,, (Vielfacher Ruf zur Abstimmung.)
Wir haben es jetzt mit dem Amendement zu thun, wonach jede Pro⸗ vinz ihre Secretaire wählen soll; da Niemand mehr das Wort hier= übe nimmt, so schließe ich die Berathung und stelle die Frage, ob das Amendement angenommen werden soll? Diejenigen, welche für die Annahme sind, bitte ich, aufzustehen. ;
Abgeordn. Schauß: Herr Landtags Marschall, welches Amen⸗ dement, das letztere? 6 .
Marschall: Ich werde den Herrn Secretair bitten, die Frage nochmals vorzulesen. . ö
(Der Secretair verliest nochmals die Frage.)
Marschall: Diejenigen also, welche diese Frage bejahen wol len, bitte ich, aufzustehen. . ;
(Es erhebt sich eine Majorität dafür; da es jedoch zweifelhaft ist, ob 3 der Stimmen vorhanden sind, so werden die, Ordner von dem Marschall aufgefordert, die Stimmen zu zählen. Dies geschieht.)
Das Resultat der Abstimmung ist folgendes; 3 ;
Das Amendement ist angenommen mit 339 gegen 159, also etwas über 3 dafür.
Referent nn, von Katte Gerliest das Gutachten der Ab— theilung zu 8.7 des Reglements).
„ch §. 7. In ähnlicher Art, wie ad S. 6, erscheint den Peten= ten die freie Wahl der Abtheilungs⸗Mitglieder wünschenswerth, und fand diese Ansicht theilweise Unterstützung, was zu der Frage führte:
Beschließt die Abtheilung, dem Plenum vorzuschlagen, die Bitte an Se. Majestät den König zu richten, daß die Zusammensetzung der Abtheilungen statt der Ernennung ihrer Mitglieder durch den Marschall in der Weise erfolge, daß jede Provinz zu der vom Marschall, mit gleichmäßiger Berücksichtigung der den Provinzen ange⸗ messen erachteten Jahl der Mitglieder, die davon auf sie fallende Zahl aus ihrer Mitte wähle?
S8 Stimmen verneinten, 6 Stimmen bejahten dieselbe. Erstere argumentirten ihre Meinung zuvörderst dadurch, daß für freie Wahl von Abtheilungs⸗ Mitgliedern in dem bisherigen Ver⸗ fahren der Provinzial - Landtage sich keine Präcedenz finde, auch die Berücksichtigung der verschiedenen Ansichten bei freierer Wahl minder gesicherter erscheine. Wenn es im allgemeinen Interesse liegen könnte, dem durch Ernennung der Abtheilungs— glieder von oben her anscheinend vortretenden Einflusse auf die ständische Geschäftsführung das Element freier Wahlen entgegenzu— stellen, so dürften letztere doch nicht selten die nöthige Unparteilich⸗ keit gefährden, welche es dringend mache, alle Meinungen in der Ab⸗ theilung vertreten zu sehen. J
Der gedachten Majorität traten einige Stimmen auch aus dem Grunde bei, weil die noch fehlende Erfahrung für Beibehaltung des Bestehenden spreche.
Die Minorität deutete einen Theil jener so eben aufgeführten Motive zu ihrem Gunsten, weil dem Vereinigten Landtage größere Befugnisse eingeräumt seien, als den Provinzial-Landtagen und allen centralständischen Versammlungen die Wahl der Abtheilungen über⸗ lassen würde. Sie fand das ständische Interesse durch die Bestim- mungen des Reglements allerdings wesentlich gefährdet, indem selbst bei nicht politischen Fragen, z. B. Handels⸗Angelegenheiten, es dar⸗ auf ankäme, Abtheilungs Mitglieder gewählt zu sehen, welche die Wünsche ihrer Provinzen genau kennten und solche lebhaft aufgefaßt ätten.“
; Abgeordn. Camphausen: Ueber die Ansprüche, welche eine ständische Versammlung grundsätzlich, rücksichtlich ihrer inneren Orga nisation, zu erheben hat, hat bereits so eben eine Erörterung statt⸗ gefunden und eben so eine Entscheidung. Ich, komme darauf nicht zurück und wünsche nur, diese Frage aus praktischem Gesichtspunkte zu beleuchten. Wenn die Geschäfts-Ordnung uns bisher schon die Ueberzeugung aufgedrungen hat, daß sie die Aufgabe, die Geschäfte der Versammlung möglichst zu erleichtern, ihren Fortgang zu beför⸗ dern, nicht in genügendem Maße erfüllt hat, so finde ich den Grund davon hauptsächlich darin, daß die Abtheilungen die vorzubereitenden Arbeiten nicht in der Weise vornehmen, um die Verhandlungen der , ln slung so viel abzukürzen, als es sein soll. Wenn eine btheilung vollkommen sein soll, so muß sie im Kleinen ein Bild der ie, Versammlung darstellen; sie muß alle in dieser Versammlun ich einander entgegenstehenden Ansichten im kleinen Verhältniß in ö aufnehmen, und es müssen die bedeutenderen Träger dieser Ansichten in der Abtheilung vertreten sein, Ist die Abtheilung so zusamnien⸗ Elfis so darf man hoffen, daß sie die Details der verschiedenen orschläge zur definitiwen Feststellung bringen, daß der Kampf der verschiedenen Ansichten, den Kampf der Regierung mit eingeschlossen, in ihrem Schooße ausgekämpft werde, daß ber großen Versammlung nur diejenigen Punkte vorbehalten bleiben, in denen die ungelösten Gegensätze sich konzentriren, die sodann zur Debatte und Abstimmung zu bringen sind. Wenn dagegen in dem Ausschusse eine Ansicht über⸗ wiegend ist, die in der 3 nicht überwiegt, so ist die Folge davon, daß die große Versammlung erst mit den Deiails- Arbeiten beginnen muß, und es wird wegen der großen Zahl der Berathenden darüber sehr viel Zeit verloren gehen und die Lösung der Aufgabe selbst schwierig sein. Ich könnte Sie daran erinnern, daß eine solche Erfahrung bereits bei der Berathung des letzten Gesetz⸗ Entwurfs, der uns vorgelegen hat, gemacht worden ist. Um nun diese Anfor= derung einer möglichst gleichmäßigen Vertheilung der Ansichten in der Abtheilung zu entsprechen, scheint es mir, wie groß auch die Unpartei⸗ lichkeit und Einsicht unseres jetzigen Vorsitzenden sei, unmöglich erwartet werden zu können, daß er von mehr als 3400 Personen die Neigun— gen und Eigenschaften der Ansichten so genau kenne, um aus ihnen die richtige Auswahl zu treffen. Eben so wenig, muß ich gestehen, könnte ich es rn g finden, wenn die ganze Versammlung diese Wahl vorzunehmen hätte. Es würde daraus der Uebelstand entsprin- gen, daß allerdings für bestimmte Fragen die Majorität der Ver⸗ ammlung entschieden wäre und also dann auch in der Abtheilung nur die Majoritäts-Ansicht vertreten werden könnte; es würde der Uehelstand entstehen, daß auch die Mitglieder der Versammlung sich
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unter einander Alle nicht so genau kennen, damit ihre Wahl richtig geleitet werde. Dagegen scheint mir der Vorschlag, der von der Minorität gemacht worden ist, ein höchst geeigneter 6 sein, daß nämlich die Provinzial-⸗Stände jeder Provinz zwei sitglieder für die betreffende Abtheilung, vermöge der Wahl unter sich selbst, in Vorschlag bringen. Ich trete deshalb dem Antrage, der von der Minorität der Abtheilung gestellt ist, bei. .
Abgeordn. Grunau: Ich kann nur der Meinung des vorigen Redners ganz beipflichten, und ich sinde nur noch hinzuzufügen, daß es gewiß wünschenswerth erscheinen könnte, daß vielleicht die Wahl aus den einzelnen Provinzen bei vielen Angelegenheiten erfolge; heute z. B. haben wir gehört, daß wegen der Berathung des Berg- baues und Hüttenwesens eine Petition eingegangen ist; hier scheint mein Vorschlag vollständig zu passen, denn wenn sie ein oder zwei Mitglieder zur Berathung aus jeder Provinz wählen sollten, so sehe ich nicht ein, was die Mitglieder der Provinz Preußen und Ponmern für ein Gutachten abgeben sollten, da sie diese Angelegenheit gar nicht kennen. Eben so ist es bei dem Eisenbahnbau. Soll am Rhein eine Eisenbahn gebaut werden, so können, wenn auch die An— gelegenheit das Interesse des ganzen Landes berührt, die Mitglieder anderer Provinzen nicht wissen, für welche Linie man sich zu entschei⸗ den habe. Deshalb würde ich der Meinung sein, daß diejenigen in die Abtheilung gewählt werden müssen, welche der Gegenstand be⸗ trifft, und die damit Bescheid wissen; denn sonst würde uns der Ge— genstand aufhalten. .
Abgeordn. Freiherr von Vincke: Ich kann mich dem vori⸗ gen Redner durchaus nicht anschließen, ich finde vielmehr die Be⸗ stimmung des Reglements zweckmäßig. Ich will damit nicht sagen, daß die Zusammensetzung der Abtheilung, namentlich für die Abthei⸗ lungen, die wir mit der Herren-Kurie gemeinschaftlich gebildet haben, so außerordentlich zweckmäßig wäre. Uni nicht unbegründete Ausstel⸗ lungen zu machen, will ich einen singulairen Fall anführen, Bei der Abtheilung, die sich mit dem sehr wichtigen Gesetz Entwurf, die Auf⸗ hebung der Mahl- und Schlachtsteuer, die Beschränkung der Klassen⸗ steuer und die Einführung einer Einkommensteuer, befaßt, besindet sich ein Mitglied aus unserer Provinz, das bisher zu allen acht Landta⸗ gen gewählt worden ist, von diesen acht sechsen beigewohnt hat, auf fünfen Dirigent des Steuer-Ausschusses gewesen ist und fast jedesmal bas Referat bei besonders wichtigen Materien gehabt hat, und dem wir die gründlichsten Ausarbeitungen verdanken, in dieser Abtheilung nicht, während ein anderes Mitglied, welches vielleicht ausgedehnte Sachkenntniß hat, welches aber dem ganzen Provinzial-Landtage fast ganz unbekannt ist, sich darin befindet. Das ist eine Zusammensetzung, die ich nicht als zweckmäßig erkennen kann; hieraus folgt, daß ein⸗ zelne Mißg riffe immer möglich sein werden. Dieser liebelstand wird immer hervortreten, so lange die Marschälle mit den Individualitä⸗ ten nicht bekannt sind; dennoch kann ich dem Antrage des diednere, welcher vor mir gesprochen hat, durchaus nicht beitreten. Ich berufe mich auf das, was der Vertreter aus Köln hier vorgetragen hat, und möchte aus seinen Worten gerade das Gegentheil schließen, was er daraus hergeleitet. Er hat gesagt; die Abtheilungen müßten ein Bild der großen Versammlung im Kleinen darstellen, und alle entge⸗ gengesetzten Ansichten, und namentlich die Führer der verschiedenen Ansichten, möchten sich in den Abtheilungen wiederfinden. Ich glaube, daß dieser Zweck, den ich vollständig als wünschenswerth bezeichne, weit sicherer erreicht wird, wenn der Marsch all die Abtheilung kom⸗ ponirt, als wenn sie durch die Majorität einzelner Provinzen kompo⸗ nirt wird. In diesem Fall wird jede Partei diejenigen wählen, die ihr angehören, und dadurch wird die Minorität immer unterdrückt sein, während man zum Marschall das gerechte Vertrauen hegen darf, daß die Partei, gleichviel, ob sie in einer Provinz sich in der Minorität oder Majorität befindet, nach gleichmäßigen Grundsätzen vertreten sein wird. Es sind häufig die ständischen Versammlungen anderer Länder angeführt worden. Ich stelle sie nicht unbedingt als ein Muster hin, ich glaube aber, daß eine Verfassung, die sich durch Jahrhunderte bewährt hat, wohl werth ist, daß man darauf Bezug nehmen darf. Ich beziehe mich auf England, welches seit Jahrhun= derten eine ständische Verfassung hat, wo der Sprecher im Unter— hause, der Lordkanzler im Oberhause die Abtheilungen zusammen⸗ setzt und regelmäßig darauf Rücksicht nimmt, daß, beide Parteien vertreten werden. Man geht noch weiter, man räumt sogar dem Antragsteller selbst das Recht ein, die Mitglieder vorzuschlagen, die den Bericht zu fe und das Gutachten abzustatten haben; das Letzte verlange ich nicht, es würde zu vielen Inkonvenienzen führen. Ich bin aber der Meinung, daß wir es bei der gesetzlichen . mung bewenden lassen und das Vertrauen haben, daß der Marschall die Abtheilung nach bestem Wissen komponiren wird.
Abgeordn. Möw es: In der Hauptsache stimme ich dem Herrn Abgeordneten aus der Rhein- Provinz bei, nicht aber darin, daß es bei Zusammensetzung der Abtheilung darauf ankommt, bestimmte Ge⸗ sinnungen und Meinungen hinzuschaffen und hineinzubringen, die man für dahin gehörig erachtet. Nach meinem, Dafürhalten kommt es darauf an, in den Abtheilungen die Fähigkeiten und Erfahrungen zu haben, die geeignet sind, die vorliegenden Sachen gründlich zu prü⸗ fen und zu bearbeiten. Von nicht geringer Bedeutung für die ge⸗ beihliche Wirksamkeit dieser hohen Versammlung, ist die Vorbereitung oder die Vor- Bearbeitung der zur Berathung ins Plenum kommen⸗ den Gegenstände. Von der gründlichen Bearbeitung in diesen Ab⸗ theilungen, von der richtigen Auffassung des Gegenstandes nach allen Richtungen lhin und von einer vollständigen Durchdenkung des Ge⸗ genstandes hängt außerordentlich viel in der Berathung des Plenums ab, nicht allein die längere oder kürzere, Debatte, sondern auch der Dec i selbst. Zu Allem gehört aber eine zweckmäßige Zusammen⸗ setzung der Abtheilung, wozu erforderlich ist, daß diejenigen geistigen Kräfte auch gewürdigt werden können, die geeignet sind, in der Ab⸗ theilung zu arbeiten. Für den Herrn Vorsitzenden einer solchen Ver⸗ sammluͤng, die aus Abgeordneten aller Provinzen zusammengesetzt ist, ist es eine unüberwindliche Schwierigkeit, die geistigen Kräfte und Fähigkeiten zu kennen. Es wohnt aber den Abgeordneten der einzel⸗ nen . darüber ein sichereres Urtheil bei, und ich finde r daß diesen die Wahl wohl zu überlassen sein dürfte. Nicht, um . Verfahren des Herrn Landtags-Marschalls zu bekritteln uund zu . deln, erlaube ich mir, auch ein Beispiel anzuführen., i en , r Angelegenheit, betreffend die Königliche Proposition über i uf he- bung der Mahlsteuer nnd deren Umwandlung in eine Ein . steuer, liegt einer besonderen Kommission vor; sie ist n, n, aus einer beträchtlichen Zahl von Mitgliedern der nn, e , einigen Mitgliedern der Ritterschaft, aus sechs Abgeor neten der Stabte und'dreien der Landgemelnden. Wenn ich nicht irre, ist dies das Verhältniß. Unter sechs Abgeordneten der Städte ist nur Einer, der , der größten Städte angehört, nämlich der Abgeordnete von
tettin. — .
Von allen übrigen größeren Städten, die so wesentlich bei die⸗ sem Gesetz interefsirt sind, befindet sich Keiner in der Abtheilung, und es scheint mir rf Gegenstand wohl ein Beweis dafür zu sein, daß es zweckmäßig wäre, durch die Abgeordneten der Provinz selbst die Wahl der Abtheilungs Mitglieder . zu lassen.
Abgeordn. Jebens: Ich muß hierauf bemerken, daß auch ich, der Abgeordnete aus Danzig, bei bieser Abtheilung bin, daß wir
gestern dem Herrn Vorsitzenden, Grafen von Arnim, die Bitte vor=
Ker ge, haben, Abgeorbnete aus den Städten Berlin, Breslau und önigsberg der Abtheilung zuordnen zu lassen. Hierüber ist heute an den Herrn Landtags⸗Marschall die Bitte gemacht worden. Abgeordn. . (vom Platz : Ich muß die Ernen— nung seitens des Herrn Marschalls der beiden Vereinigten Kurien insofern in Schutz nehmen, als dieser den Tadel, daß große Städte in ihrer Gesammtheit nicht vertreten werden, nicht verdient. Denn zu den Städten, deren Abgeordnete gegenwärtig sind, gehört auch Aachen. Ich hätte gewünscht, daß ein Abgeordneter derjenigen Stadt, die am meisten von dieser Steuer aufbringt, Mitglied gewe⸗ sen sein möge. Der Wunsch ist ausgesprochen und wird nächstens erfüllt werden. Die Gründe aber, die im Allgemeinen dafür sind, daß die Mitglieder der Abtheilung auch von den Provinzial-Land ständen erwählt werden mögen, theile ich vollkommen. — Abgeordn. Möwes (vom Platz): Ich habe ausdrücklich be vorwortet, daß meine Absicht nicht dahin ging, einen Tadel auszu— sprechen, sondern nur für meine Behauptung ein Beweisstück anzu⸗ führen, und bemerke, daß, insofern der Redner zugiebt, daß es wohl wünschenswerth gewesen wäre, wenn auch ein Mitglied der Stadt Berlin der Abtheilung hinzugefügt worden, dadurch meine An⸗ sicht nur unterstützt wird. . — Abgeordn. von Brünneck: Mein Amendement geht dahin, daß es der Versammlung freistehen solle, die Abtheilungen aus ihrer Mitte zusammenzusetzen, und zwar, daß jede einzelne Provinz ihre Vorschlüge dazu machen soll. Ich glaube aber, daß, wenn das dies mal beobachtet wäre, so hätten sich die einzelnen Provinzial⸗Stände wirklich in Verlegenheit befunden, aus dem einfachen Grunde, weil sie nicht wissen, für welche Zwecke sie wählen sollen, Obgleich da von hier nicht die Rede ist, wenigstens nicht im Amendement, so glaube ich doch hier bemerken zu müssen, daß, wenn ein solcher An⸗ trag beliebt werden sollte, es durchaus nothwendig sein würde, wie es bei den einzelnen Provinzial Landtagen ber Fall ist, die Abthe lung nach anderen Regeln, als es bis jetzt hier heschehen ist. In bil⸗ den, und zwar so, wie es namentlich in der Pryrinz reußen ge schieht, wo immer für jeden Fall eine besondere Abtheilung gebildet wird, daher auf dem preußischen Provinzial Landtage nie unter zehn verschiedene Abtheilungen gewesen sind. Abgesehen davon, daß die Königlichen Propositionen, die von besonderer Bedeutung sind, auch besondere Abtheilungen haben, so haben wir auf dem preußischen Provinzial-Landtage außerdem einen ständischen Ausschuß, einen juri bischen Ausschuß ünd einen Ausschuß für sinanzielle Angelegenheiten gehabt, also Ausschüsse für alle verschiedenen Fächer. Das winde jedenfalls auch hier bestimmt werden müssen, wenn der Landtag die Abtheilungen zusammensetzen und wählen soll; denn bei dem gegen wärtigen Modus würde die Wahl unmöglich sein. Was das spezielle Amendement anbetrifft und die beiden verschiedenen Meinungen dafür und dagegen, so möchte sich darin vielleicht eine Vermittelung sinden ö. sen, wenn das vorliegende Reglement dahin geändert würde, n . allein die Marschälle der beiden Kurien oder der , . einigten Landtags unter Zuziehung des, Marschalls der uri . 3 Stande, sondern daß auch die Marschälle der verschie denen ) . s. zen, denen die einzelnen Persönlichkeiten bekannt sind, mit zugezogen our .. 25 r . Ich schließe die Berathung über diesen Gegen⸗ stand und bitte den Referenten, die Frage zu verlesen. Referent Frhr. von Katte: Liest die Frage; „Beschließt die Versammlung, an Se. Majestät die . 2 . ten, daß die Zusammensetzung der Abtheilungen , . . nung ihrer Mitglieder durch den Marschall in der Weise⸗ . . daß jede Provinz zu der vom Marschall mit n n , . sichtigung der Prodinzen angemessen erachteten r ; d, . der die davon auf sie treffende Zahl aus ihrer itte n ö (Die Abstimmung erfolgt durch, Aufstehen. und . ö. e giebt folgendes Resultat: 305 Stimmen dafür un 93 dagegen, also nicht 3 der Stimmen.) ; t J .
Abgeordn. von Brünn eck: Ich bin von / em 3 Marschall aufgefordert worden, mein Amendement . einma zu entwickeln. Es besteht darin, daß zunächst . des Reglements, der bestimmt, daß der , ,, . Verxinigten Land tags und der Herren-Kurie mit Zuziehung des Marschalls der drei Stände die Abtheilung bilden soll, geändert werde, und wünsche ich, daß darauf angetragen werde, daß dabei die Marschälle der Provin⸗ zen zugezogen werden. Das ist allerdings schon jetzt geschehen, na⸗ mentlich von dem geehrten Vorsitzenden unserer Kurie, es ist aber nicht im Reglement ausgedrückt. Ich habe mir ferner vorzuschlagen erlaubt, daß die Abtheilungen, wenn nämlich die ; Marschãlle in den“ Stanb gesetzt sein sollen, auch befähigte Abgeordnete für die Abtheilungen vorzuschlagen, nach bestimmten Materien gebildet werden. Ich habe mir zu bemerken erlaubt daß bies nämlich von jeher usus bei den preuß, Provinzial Landtagen gewesen sei, und daß dort nicht allein die Königl. Bre hostti onen, die von hoher Wichtigkeit waren und einer ausführlichen Berathung be⸗ durften, einer besonderen Abtheilung überwiesen worden ind sondern daß außerdem nach den, verschiedenen Fächern besundere Abtheilungen, als: ständische Ausschüsse, juridische Ausschüsse und Alus schise sowohl für finanzielle als Militair⸗ Angelegenheiten und für die Polizei ge bildet worden sind. Dies müßte jedenfalls vorangehen, und es wäre um so nöthiger gewesen, wenn das Amendement, welches jetzt . zwei Drittel der Stimmen erhalten hat, angenommen re, Es scheint mir aber nothwendig, daß dies in der Folge für den Verei⸗ nigten Landtag beobachtet wird, einmal, damit die Marschalle in den Stand gesetzt werden, geeignete Vorschläge zur Bildung der Abthei⸗ ungen zu machen, und dann auch, weil ich glaube, daß das if aft dadurch gefördert wird, denn es hat den Vortheil, daß jeder Abge⸗ ordnete, der Petitionen einreicht, übersehen und wissen kann, welcher Abtheilung seine Petition übergeben wird, während das jetzt nicht thunlich ist; denn obgleich der Vorsitzende unserer Kurie uns die Mittheilung' über Bildung der Abtheilungen macht und wir es auch aus dem Protokoll ersehen können, so ist die Uebersicht doch schwie⸗ rieger, wenn die Abtheilungen nur nach Nummern bestimmt sind. Das ist mein Vorschlag, den ich mir zu machen erlaubte,
Marschall: Das Amendement hat zwei Theile, und, der letzte derselben betrifft die Klassifizirung der Abtheilungen. Dieser Gegenstand ist offenbar nicht vorbereitet. Was den ersten Theil betrifft, daß die Zuziehung der Provinzial Landtags ⸗Mar⸗ schälle erfolgen möge, ist dies, wie mir scheint, eine un⸗ bedenkliche k Darüber möchte die Versammlung auch ohne weitere Anmeldung des Amendements sich bestimmen können. Ich frage deshalb, ob das Amendement unterstiitzt wird?
(Es wird sehr zahlreich unterstützt.)
Es ist so zahlreich unterstützt worden, daß ich kaum zu fragen
brauche, ob Jemand darüber sprechen will. . bgeordn. Hansem ann (vom Platze): Ich bedaure, nicht da⸗
für stimmen zu können, aus der einfachen Ursache, weil die Landtags⸗ Marschälle der Provinzial Landtage auch nicht aus der Wahl der
Mitglieder hervorgehen. 3 (Gemurmel.)
Es handelt sich hier nicht um Persönlichkeiten, sondern, wie schon früher bemerkt, um Grundsätze.
Marschall: Ich bitte den Herrn Secretair, die Frage vorzu⸗ lesen. : Secretair Abgeordn. Freiherr von Waldbott (liest die Frage): „Sollen bei Bildung der Abtheilungen die Provinzial Landtags⸗ Marschälle zugezogen werden?“ (Es wird sehr zahlreich beigestimmt.) ; ö
Marschall: Die Majorität ist so augenscheinlich, daß eine Zäh= lung nicht nöthig ist; wenn sie aber verlangt wird, so bitte ich die Ordner, sie vorzunehmen.
(Stimmen durch einander: Nein, ist nicht nöthig!)
Landtag s-Kommissar: Das zweite Amendement des geehr⸗ ten Deputirten aus Preußen, welches der Herr Marschall aufzusetzen für nöthig befunden hat, ist nach meinem Erachten keine Abänderung, sondern eine Vervollständigung des Reglements. Ich glaube die Versicherung auf mich nehmen zu können, daß das Gouvernement bei der neuen Redaction, die in Folge der Anträge der Kurien nöthig werden dürfte, diesen Vorschlag gewiß gern in Erwägung nehmen und berücksichtigen wird, weil wir ihn für eine zweckmäßige Ergän— zung des Reglements halten. Ich sage ausdrücklich nicht Abände— rung, sondern Ergänzung. Vielleicht wäre damit die Sache er— ledigt.
Abgeordn. von Brünneck: Ich bin vollständig befriedigt.
Referent Abgeordn. Freiherr von Katte (liest den folgenden Passus des 5. 8 des Gutachtens):
„Der hieran seitens des Petenten Aldenhoven geknüpfte Wunsch, daß auch die Wahl des Vorsitzenden einer Abtheilung den Mitgliedern derselben überlassen werde, sand von keiner Seite Ünter— stützung, indem es gegentheils als durchaus zweckmäßig erachtet wurde, wenn die Ernennung des Vorsitzenden lediglich vom Marschall ressor— tire, indem bei der Nothwendigkeit mehrerer Abtheilungen einer Land— tags-Versammlung von ihm die Berücksichtigung individueller Ver— hältnisse am besten zu erwarten stände.“
Abgeordn. von Aldenhoven: Ich hatte gehofft, in den Fall kommen zu können, diesen Vorschlag zurückziehen zu dürfen. Nach— dem aber der so eben beliebte Beschluß gefaßt ist, sinde ich mich ver— pflichtet, daran festzuhalten. Wir haben einen für uns ernannten Marschall, wir haben ernannte Ausschüsse, wir haben Vorsitzende in den Ausschüssen, welche ebenfalls ernannt sind; diesen sind von der Regierung Kommissarien beigeordnet, und so scheint mir die ganze Einrichtung mehr geeignet, um von dem AÄusschusse die Ansicht des Gouvernements vortragen zu hören, als die, welche sich durch Dis— kussionen in den Abtheilungen herausgestellt hat. Hätte aber jede Provinz ihre Abgeordneten selbst in die Abtheilung geschickt, so wäre zu erwarten gewesen, daß sie ihre Männer richtig gewählt haben würde; sie würde diejenigen herausgefunden haben, welche am quali- fizirtesten sind, um den betreffenden Gegenstand beurtheilen zu können. Ich habe zu den Herren Marschällen der einzelnen Provinzen Ver⸗ trauen, ich achte sie in demselben Verhältnisse, wie den Hertn Mar— schall unserer Kurie, sie sind aber von dem Gouvernement ernannt, und aus diesem Grunde habe ich über die aus dieser Mitwirkung geschaffenen Abtheilungs-Dirigenten dieselbe Ansicht, die ich von der Abtheilung habe, die ebenfalls von unserem einzelnen Marschall ge⸗ bildet werden. Ich hoffe daher, meine Herren, sie werden einer Ab— theilung, die auf die von ihnen beliebte Weise ernannt werden soll, das Recht vorbehalten, daß sie ihre Vorsitzende sich selbst wähle. Abgeordn. Schauß: Nicht daß ich den Gründen überall bei⸗ pflichten möchte, die der Redner aus der Rhein -Provinz so eben entwickelt hat, so muß ich gleichwohl bedauern, daß in der Abthei⸗ lung sich Niemand dafür ausgesprochen hat, daß der Antrag des Redners in Berücksichtigung gezogen werde. Ich muß meinerseits gestehen, daß es mir wünschenswerth sein würde, wenn der Vorsitzende von der Abtheilung selbst gewählt werden könnte. Dies ist jetzt nicht der Fall, doch scheint es mir, müßte er es nothwendig sein, denn jedenfalls unter der Leitung dessen zu arbeiten, den ich gewählt, zu dessen Wahl ich wenigstens meinen Beitrag gegeben habe, ist ein für mich besonders erheblicher Vorzug. Vielleicht werde ich jetzt etwas aussprechen, was von vielen Seiten mißliebig aufgenommen werden möchte. Das kann mich aber nicht abhalten, die Wahrheit zu sagen und es auszusprechen, daß es mir nicht ganz gut erscheint, daß, wie jetzt geschehen, die Vorsitzenden der Abtheilungen nur aus den ersten Ständen gewählt worden sind. Ich weiß nich, warum ein Anderer nicht auch dazu befähigt sein könnte. Es ist gestern hier von einem Mitgliede aus Preußen mit begeisterten und erhebenden Worten, die eine schöne Gemüthsbewegung hervorgerufen haben, an den Tag gelegt worden, wie hier Rang und Stand durchaus schwin⸗ den müssen und wie hier nur eine Einheit unter uns sein sollte. Zu diesem Bekenntniß bekenne ich mich von ganzem Herzen; auch ich er— kenne nur eine Versammlung, nur eine Einheit, die die Wohlfahrt des Landes und nichts weiter will, nichts weiter wollen darf. So also glaube ich auch, daß Niemand sich gekränkt fühlen möchte, wenn ich es hervorhebe, daß es gleich sein müßte, wer der Vorsitzende der Abtheilung sei, und welchem Stande er angehört, und daß es nur darauf ankomme, daß seine geistige Fähigkeit ihm die Mittel dazu gewähre, die dazu erforderlich sind. Das würde erzielt werden, wenn die Abtheilung selbst die Befugniß und das Recht hätte, sich den Vorsitzenden zu wählen; daher muß ich mich dem Antrage des Ab— geordneten der Rhein-Provinz anschließen, indem ich nochmals mein Bedauern darüber ausdrücke, daß er in dem Gutachten der Abthei— lung keine Befürwortung gefunden hat. . Landtags-Kommissar: Ich erlaube mir in Beziehung auf dasjenige, was der geehrte Sprecher so eben sagte, ergänzend hin— zuzufügen, daß zwar nach den provinzialständischen Gesetzen bie Wahl der Vorsitzenden aus den beiden ersten Ständen stattfinden muß, daß aber, weder das Gesetz vom 3. Februar d. J. noch das Reglement in dieser Beziehung für den Vereinigten Landtag eine Vorschrift ent⸗ hält, daß also die Wahl auf alle Mitglieder ohne Ausnahme gerich⸗ tet werden kann.
Abgeordn. Schauß. Ich erkläre, daß ich zu meiner Voraus- setzung berechtigt gewesen bin, da sämmtliche Abtheilungs-Dirigenten für den jetzigen Landtag nur aus den ersten Ständen bestehen.
Landtags -Kommissar: Ich berufe mich nur auf das Gesetz welches keine solche Vorschrift enthält.
„Marschall: Wenn die Mitglieder nichts mehr darüber zu er— wähnen haben, so ist die Debatte geschlossen. Es soll also beantragt werden, daß die Wahl des Vorsitzenden der Abtheilung dieser über— lassen bleibt .
. 3 die Majoritãt vorhanden zu sein scheint, wird sie doch
inigen Mitgliedern bezweifelt, auch durch das Aufstehen der da⸗ m r, n. als Probe zu der früheren Abstimmung, wird die . . genügend, herusgestellt und deshalb das Zäh ö 37 t. Die Zählung sindet statt und ergiebt, 9 Frage durch 337 Stimmen bejaht und durch 150 verneint r 1 6 zwei Drittheil der Stimmen vorhanden.)
or dur, Son Slfers: Ich wünsche die Aufmerksamkeit einer hohen Versammlung auf einen G d zu lenk ben nh: aus der Eh org fene egenstand zu lenken, den ich
ere en Londern aus der Praxis aufgefaßt habe;
nämlich den, daß in den f 25 len. Ich will hier e e l, her oft unt her; Mig cher feh⸗
auch voraussetze, Krankheit oder anklagen, denn es kann, wie ich bies
von dem vorletzten Redner gestellt ist, betrifft das Referat in dieser werden muß von der Ernennung des Referenten in der Ab⸗
ob die Sache in der Majorität oder Minorität sein wird. Ich
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lungen selbst überzeugen werden. Dadurch werden aber die Verhand⸗ lungen weniger gründlich — und es können, da die Zusammensetzun⸗ gen der Abtheilungen mit Rücsicht auf die Provinzen und die Stimm⸗ Verhältnisse der einzelnen Stände angeordnet sind, möglicherweise auch für die Provinzen Nachtheile entstehen. Zudem wird sich die Abstimmung der Minorität oder Majorität der wirklichen Abthei⸗ lungs⸗Mitglieder nicht richtig herausstellen; ich trage daher darauf an, daß die Behinderungen dem Vorsitzer zeitig angezeigt werden, und derselbe unter Zustimmung des Landtags-Marschalls Stellver⸗ treter aus der nämlichen Provinz und dem nämlichen Stande sofort einberufe.
Marschall: Findet das Amendement Unterstützung?
(Wird unterstützt.)
Eine Stimme (vom Platz): Ich muß bemerken, daß das erste aus Schicklichkeitsgefühl gegen den Herrn Marschall stattfinden wird, und daß der zweite Fall sehr selten eintreten kann, denn, wenn er auch im Verhinderungsfalle die Anzeige macht, so würde das in Berlin kein Resultat haben.
Referent: Bei dem Gutachten muß die Zahl der Anwesen⸗ den angeführt werden, und da stellt sich die Majorität und Minori⸗ tät heraus.
Marschall: Ich bitte diejenigen, aufzustehen, welche das Amendement annehmen wollen.
(Wird nicht angenommen.)
Referent verliest ad §. 9. — Weitere Motive sind nicht hin⸗ zuzufügen.
„Ad §. 9. Da Reglement giebt in diesem Paragraphen dem Ab⸗ theilungs-Vorsitzenden das Recht, den Referenten zu ernennen.
Da vom Petenten Aldenhoven und einem Mitgliede der Ab⸗ theilung es als wünschenswerth bezeichnet wurde, wenn der Referent durch Wahl der Abtheilung berufen würde, so führte dies zu der Frage:
Beschließt die Abtheilung, vorzuschlagen, Seine Majestät den Kö⸗ nig zu bitten, eine Aenderung des §. 9 dahin eintreten zu lassen, daß die Referenten in den Abtheilungen von diesen erwählt werden?
Bei der Abstimmung erklärten sich von 12 Mitgliedern 7 dage- gen und 5 dafür.
Motive der Majorität waren: der Referent brauche der Debatte nur mit Aufmerksamkeit und Treue zu folgen, um die Meinung der Abtheilung richtig aufzufassen und dem Plenum vorzutragen. Gehöre er seinen Ansichten nach nicht zum überwiegenden Theile in der Ab⸗ theilung, so sei hierauf kein besonderes Gewicht zu legen, indem auch die Gründe der Minorität beim Plenum in Betracht kämen. Wäre von selbiger gegen die Vollständigkeit der Modifizirung des Gutachtens etwas zu erinnern, so fände sich bei Genehmigung desselben in der Abtheilung hierzu hinreichend Gelegenheit. Dem Referenten stehe wie jedem Ab— geordneten frei, seine individuelle Meinung neben der amtlichen im Plenum geltend zu machen, und käme es nicht selten vor, daß bei einzelnen Punkten einer extendirteren Berathung Referent sich abwechselnd in der Minorität, wie in der Majorität be⸗ finden könne. Ein Referent müsse sich von Anfang immer erst in die Sache hineinarbeiten und scheine beim möglichen späteren Wechsel desselben Aufenthalt im Geschäfts-Betriebe unvermeidlich. Es sei daher zur Zeit kein Grund vorhanden, von der Bestimmung des Reglements und dem bisher bei den Provinzial- Landtagen gehand— habten Geschäftsgange in dieser Beziehung irgend abzuweichen.
Die Minorität entgegnete. Das bisherige erwähnte Verfahren auf den Provinzial-Landtagen habe sich keinesweges als gut bewährt, und stände auf dem Vereinigten Landtage dies noch weniger zu er⸗ warten. Offenbar vereinige der Referent in seiner Stellung das dop⸗— pelte Offizium, nämlich der Berathung in der Abtheilung vorzuarbei— ten und solche dadurch zu fördern, dann aber auch den in Folge der Debatte gefaßten Beschluß in Form eines Gutachtens vor das Ple num zu bringen. Für ersteres Geschäft die Ernennung stattsinden zu lassen, werde weniger Bedenken finden, wohl aber drängten sich solche für den Fall auf, daß Referent eine der seinigen entgegenge⸗ setzte Meinung mit voller Ueberzeugung im Gutachten verthei⸗ digen solle. Deshalb sei es angemessener, den Referenten erst am Schluß einer Debatte durch diejenigen wählen zu lassen, welche derselben beigewohnt hätten.
Es ward hervorgehoben, wie nach 8. 13 in sine der Referent für den Vortrag in der Plenar-Versammlung vom Marschall ernannt werden solle, um der Gewandtheit und Unbefangenheit desselben ver— sichert zu sein, so wie daß auch bei der im vorigen Jahre stattgefun⸗ denen General-Synode die Referenten in den Abtheilungen gewählt worden wären.“
Abgeordn. Herbertz: Ich möchte mich für die Meinung der Mingrität, nämlich für die freie Wahl der Abtheilung, erklären. Wird der Referent von dem Vorsitzenden erwählt, so kann leicht der Fall eintreten, daß er in der Minorität gewesen, dann gegen seine Ueber⸗ zeugung referiren muß; das halte ich für ein Unglück, wenn er Gründe gegen seine Ueberzeugung vorbringen muß. Es bestimmt mich auch namentlich ein Vorgang dafür, welcher sich auf einem früheren Pro⸗ vinzial-Landtage, bei Berathung einer Petition über Preßfreiheit, zutrug. Der Referent war entschieden in der Minorität, und, die Folge davon war, daß die Gründe derselben sehr breit, die Gründe
norität gruppirt. Mir scheint aber auch, was der 2
nete aus Pommern gesagt hat, als maßgebend sein 22 . dem wir uns ausgesprochen haben, daß der Vorsitzende der A. lung von dieser selbst möge gewählt werden, dünkt es mir in * Ordnung zu sein, daß von dem Vorsitzenden der Referent nge er wählt werden; es scheint mir dies um so mehr der richtige Wa.
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weil alsdann die Rechte der Minorität auch gewahrt sind, well bi⸗ Minorität niemals dann unter eine tyrannische Majorität gebracht werden kann, weil der Vorsitzende nicht allein das Recht, sondern so⸗ gar die Pflicht haben würde, wenn scharfe Parteifragen debattirt werden, außer dem Referenten auch noch einen Korreferenten zu er— nennen, der dann von seinem Standpunkte aus das Gutachten der Minorität erschöpfen kann. Es scheint mir dies der geeignetste Weg zu sein, der in dergleichen großen politischen Versammlungen allein zu einem alle Theile befriedigenden Geschästsbetriebe führen kann.
Abgeordn. Graf zu Eulenburg: Ich habe vorher bei Ge— legenheit der Abstimmung über die Frage, ob der Vorsitzende der Ab⸗ theilung gewählt oder ernannt werden soll, geschwiegen, weil ich voll⸗ kommen unvorbereitet auf das Resultat gewesen bin, weil ich nicht denken konnte, daß die Versammlung einen Beschluß fassen könnte, der, meiner Ansicht nach, gegen alle praktischen Regeln verstößt. Es ist hier nicht die Rede von Provinzial-Landtagen; auf Provinzial⸗ Landtagen kann ich mir wohl denken (ich bitte um Entschuldigung, ich komme nicht auf die Frage über die Wahl des Vorsitzenden zurück, sondern ich gebe nur eine Erläuterung, deren ich zu meinem ferneren Vortrage bedarf), daß sowohl der Referent als auch der Vorsitzende in einer Abtheilung gewählt werden kann, aus dem einfachen Grunde, weil ich meine Kollegen nicht von einem Tage oder einer Woche her kenne, sondern Jahre lang, und weil ich ihre Fähigkeiten zu beurthei⸗ len im Stande bin. Ganz anders ist es hier; die Praxis beweist es, daß in der Regel nur ein oder zwei Mitglieder aus jeder Provinz in dem Ausschusse sitzen; wie sollen wir den Vorsitzenden wählen kön⸗ nen? (Ich will Sie über diesen Punkt nicht weiter inkommodiren.) Diese Frage liegt auf demselben Felde; wie sollen wir einen Refe⸗ renten in der Abtheilung wählen, in der wir uns nur in zwei oder drei Mitgliedern aus unserer Provinz vertreten finden; wir kennen Keinen. Die Abtheilungen werden in den ersten Tagen zusammen⸗ gesetzt, wir kennen die Fähigkeiten nicht; was ist die Folge davon? daß diese Wahl eine beschränkte ist, denn wir müssen uns, wenn es zur Wahl kommt, entschließen, uns bei seinen Landsleuten zu erkun⸗ digen, und wir geben dann unsere Stimme in dem Sinne seiner Landsleute ab; es ist das eine beschränkte Wahl. In den Motiven der Minorität ist noch ein Grund angegeben, der mir vollständig un⸗ verständlich ist, nämlich in den Worten:
„Für ersteres Geschäft die Ernennung stattfinden zu lassen, werde weniger Bedenken finden, wohl aber drängten sich solche für den Fall auf, daß Referent eine der seinigen entgegengesetzte Meinung mit voller Ueberzeugung im Gutachten vertheidigen solle.“
Wie man dies als einen Grund für die Wahl eines Referenten anführen kann, ist mir völlig unbegreiflich, denn es setzt nothwendig voraus, daß die Wahl auf einen Mann fallen müsse, der entweder gar keine Meinung oder zwei hätte, denn in dem Fall, die Meinung seiner Gegner in das Protokoll aufnehmen zu müssen, ist ein jeder Referent, mag er erwählt oder ernannt sein. Ich glaube, daß es zum ersten Erforderniß gehört, daß ein Jeder sein festes Glaubens bekenntniß, seine eigene Meinung habe, und mehr oder weniger wird sie ein Jeder haben. Wie soll ich mir also erklären, daß die Wahl des Referenten deswegen zweckmäßig sein solle, weil sie mögliche⸗
weise auf einen Mann fallen kann, der nicht in der unangenehmen
Lage sein möchte, auch die entgegengesetzte Meinung in das Proto— koll frei. aufzunehmen. Abgesehen von allen diesen Einzelnheiten, spreche ich mich gegen das Prinzip sämmtlicher Wahlen in dieser
der Majorität aber sehr eng, nur mit wenigen Worten angeführt
waren. Deshalb bestimme ich mich für die Minorität und spreche mich dafür aus, daß die Wahl der Referenten von der Abtheilung ausgehe. J Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich muß für die Ma⸗ jõrität mich aussprechen, weil ich glaube, daß die Ernennung des Re— ferenten zur Leitung des Geschäftsganges gehört und diese dem Vor⸗ sitzenden obliegt. Ich glaube, daß es in Bezug auf die Unpartei⸗ ligkeit sehr nachtheilig sein würde, wenn die Masorität im Ausschuß auch noch das Recht hätte, den Referenten zu ernennen; dieses muß durchaus dem Vorsitzenden überlassen sein und kann jetzt um so mehr ohne Gefahr geschehen, da nach dem aher Beschluß der Vorsitzende von der Abtheilung gewählt werden soll.
Abgeordn. von Massow: Ich wollte mir erlauben, eine prak⸗— tische Beleuchtung der Sache zu geben. Der Antrag, welcher hier
hohen Versammlung. Ich glaube, daß dasselbe getrennt gehalten theilung. Bei dieser Ernennung weiß man noch gar nicht,
erlaube mir aus einem anderen Gesichtspunkte hervorzuheben, welche Schwierigkeit es herbeiführen würde, wenn auch diese Ernen— nung in die Hände der Abtheilung gelegt würde. Die Petition oder der Antrag müßte im Plenum der Abtheilung zuvor vorgelesen werden. Das hat sich aber als unpraktisch erwiesen. Es ist in der Abtheilung, deren Vorsitzender ich die Ehre habe zu sein, von der Versammlung selbst gewünscht und beschlossen worden, um Zeit zu ersparen, daß die Referate von mir vertheilt würden ohne vorherige Verlesung. ; Abgeordn. Milde: Dem Redner, welcher diesen Platz vor mir innegehabt, glaube ich, ist zu erwiedern, daß allerdings bei einer Menge von Dingen sich eine schon fertige Meinung gebildet haben könnte, daß schon ein Jeder mit einer solchen in fe Abtheilung
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kommen kann und sich dann jedenfalls bald eine Majorität und Mi=
Beziehung aus und protestire daher gegen die Wahl des Referenten, und wünsche, daß dieselbe frei dem Beschlusse des Marschalls über— lassen bleibe. —
Abgeordn. von Aldenhoven: Als ich in den ersten Tagen unseres Zusammenseins die Anträge über die Abänderung des Ge⸗ schäfts Reglements stellte, habe ich mir alle schlimmen Falle möglich gedacht, also auch denjenigen, daß wir nicht die Befugniß haben möchten, den Dirigenten in der Abtheilung zu ernennen. Nachdem es der hohen Versammlung beliebt hat, diese Frage bejahend zu be⸗ antworten, lege ich auf die Wahl des Referenten nicht mehr ein we⸗ sentliches Gewicht. Wenn aber dies nicht der Fall gewesen wäre, so würde ich um so strenger daran festgehalten haben, um uns die⸗ jenigen Rechte zu retten, die noch für die Versammlung wünschens⸗ werth zu sein schienen. Ich erkläre also, daß ich auf den vorgeschla⸗ genen Antrag nicht mehr das Gewicht lege, welches ich in dem ent⸗ gegengesetzten Fall darauf gelegt hätte.
Eine Stimme (vom Platze): Ziehen Sie das Amendement zurück!
Abgeordn. von Aldenhoven: Macht.
Abgeordn. von der Heydt: Die Minorität der Abtheilung, zu welcher ich bei diesem Paragraphen gehört habe, hatte es für sehr wesentlich gehalten, daß der Referent erwählt werde. Einmal ist es
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fast in allen ständischen Versammlungen Sitte, daß der Bericht, der
Das steht nicht in meiner
Namens der Versammlung ertheilt wird, auch von denjenigen Mit⸗ gliedern, welche die Versammlung selbst bezeichnete, erstattet wird. Im vorliegenden Falle soll, nach den Bestimmungen des Geschäfts⸗ Reglements, das Gutachten erst dann abgefaßt werden, wenn die Be— rathung im Kollegium beendigt ist, abgefaßt werden auf Grund des Protokolls, und da ist es denn allerdings eine sehr mißliche Sache, wenn der Referent nicht zu der Mehrzahl gehört, die sich zu dem Gutachten bekennt. abzustatten, aber es ist schon früher angeführt, daß Fälle vorkommen können, in denen es nicht sehr zweckmäßig ist. Immer wird man die Gründe, zu denen man sich selbst bekennt, besser hervorheben, als die Gründe, zu denen man sich nicht selbst bekennt; und deshalb hat die Minorität für die Wahl des Referenten gestimmt.
Es ist nicht unmöglich, ein solches Gutachten
Abgeordn. von Gaffron (vom Platz): Ich wollte mir .... (Viele Stimmen: Abstimmung.) ] (Der Redner setzt sich wieder.) Marschall: Der Redner darf von Niemanden unterbrochen
werden.
Abgeordn. von Gaffron (vom Platz): Ich wollte mir nur
wenige Worte zur Entgegnung erlauben, daß ich selbst schon mehrere⸗
male in dem Falle gewesen bin, und Viele unter uns mögen es ge⸗ wesen sein, ein Referat gegen meine Ueberzeugung auszusorechen. Ich glaube, daß das Gewissen es einem Jeden zur Pflicht macht, sowohl die eine als die andere Seite frei und klar auszusprechen. Wenn das Referat in dem von einem früheren Redner angeführten Falle nicht so ausfiel, wenn die Gründe der entgegengese hten Partei nicht ausgeführt wurden, so begreife ich nicht, wie der Landtag ein solches Gutachten hatte durchgehen lassen können.
ᷣ (Von vielen Seiten: Ruf zur Abstimmung.)
Marschall: Ich. schließe die Debatte und frage: Soll der Referent von der Abtheilung ernannt werden? Diejenigen, die da⸗ für stimmen, bitte ich aufzustehen. .
(Die Majorität dagegen.)