2 ?. * 1
Referent: (iest ad S. 12 des Abtheilungs⸗Gutachtens vor.) „Ad §. 12 äußert Petent Aldenhoven, es sei dringend zu wünschen, daß Königliche Beamte nur auf Ver 2 — . Abtheilung den Berathungen derselben beizuwohnen befugt seien. Cr Ansicht fand im Ausschusse keine Unterstützung, 4 den Vortheil nicht verkennen zu dürfen glaubte, welchen 2 . theilungen von mit dem Geiste der Verwaltungs ehör , trauten Fachmännern auf Berathungen nothwendig ausüben müßten.
Dabei glaubt indeß die zlbtheilung die Ueberzeugung aus spre⸗ . 24 Iweifel scheint, daß nach den be⸗ chen zu dürfen, wie es ihr außer Zweif lten, dos gtecht zufiche,
s sti ch den Abthei ; a / / , m . chenswerth erachten, die Anwesenheit
ihrerseits, wenn sie es für wünschens * 2 Vertreters *. . bei ihren Berathungen zu beanspru⸗
chen.“ . 3. = Marschall: Die Abtheilung hat dieses Amendement nicht un⸗
erstützt- gat sich daher, ob es hier Unterstützung findet. , (Geschieht nicht.)
Ich gebe dem Herrn Abgeordneten von Vincke das Wort, um ein Amendement zu stellen. . a .
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Es ist bereits von dem Herrn Lindtags-Marschall nachgegeben worden, daß die Antragsteller den Berathungen ihrer Anträge in den Abtheilungen beiwohnen dürfen, um ihren Antrag näher und besser zu motiviren, als dies durch schrift⸗ liche Aufführung der Gründe möglich werden würde und als die Kürze der Zeit es gestattet, namentlich so lange eine Prällusivfrist für den Eingang der Petitionen besteht, und ist ihnen hierbei zugleich das Recht eingeräumt, sich im Laufe der Debatte zur Begründung ihres Antrages und zur Erwiederung der Gegengründe zu äußern,
ohne jedoch das Recht zu haben, ein Votum abzugeben. Es hat sich dies Verfahren als praktisch bewährt und ist von der Mehrzahl der hohen Versammlung als solches erkannt worden. Da es sich aber jetzt um die Abänderung und Emendirung des Geschäfts⸗Reglements handelt, so scheint es mir zweckmäßig, das, was von dem zeitigen Herrn Landtags- Marschall nachgegeben ist, auch als Norm für den Vereinigten Landtag durch bestimmte Worte im Geschäfts-Reglement auszusprechen, und deshalb habe ich den Vorschlag gemacht, daß dem §. 12 folgende Worte hinzugefügt werden: „dem Antragsteller ist ge—⸗ stattet, den Verhandlungen in den Abtheilungen mit dem Recht der Erörterung, ohne Votum, beizuwohnen, und sind die Vorsitzenden der Abtheilungen verpflichtet, ihm Kenntniß von der Zeit der Berathnng u. s. w.“ (Liest vor.)
Marschall. Wird dieses Amendement unterstützt?
(Geschieht hinreichend.)
Wünscht Jemand über dasselbe zu sprechen?
Eine Stimme (vom Plötze): Ich wollte mir nur die Frage erlauben, in welcher Weise der Antragsteller an den Berathungen in der Abtheilung Theil nehmen soll.
Abgeordn. Frhr. von Vincke; Wenn diese Frage an mich ge— richtet ist, so antworte ich, daß er in der Weise an den Berathungen Theil nimmt, daß er eben anwesend ist.
(Gelächter. Mehrere Stimmen: Sehr gut!)
Marschall: Ich ersuche die Mitglieder, welche für das Amen— dement stimmen wollen, aufzustehen. e
(Große Majorität für das Amendement.)
Referent: Giest ad §. 13 des Gutachtens vor)
„Ad §. 13 trägt derselbe Petent darauf an, daß die veglemen— tarische Bestimmung, welche dem Marschall die Befugniß verleiht, den Referenten für den Vortrag in der Plenar-Versammlung zu er— nennen, dahin eine Aenderung erführe, daß jenen Vortrag nur ein von der Abtheilung erwählter Referent halten dürfe.
Eine in diesem Sinne gestellte Frage gewann in der Abtheilung Stimmen Gleichheit, bei welcher jedoch der Vorsitzende sich für Ab— lehnung des Antrages entschied.
Die von beiden Seiten angeführten Motive waren im Allgemei⸗ nen denen konform, welche ad §. 9 näher hervorgehoben sind, und wurde demnächst bemnächst bemerkt, daß gewiß nur in seltenen Fäl⸗ len, z. B. bei momentaner Behinderung des Referenten der Abthei⸗ lung, der Marschall sich bewogen finden möchte, dessen Amt im Plenum einem Anderen zu übertragen.“
Eine Stimme (vom Platz): Ich halte es für überflüssig, daß darin angegeben ist, der Vorsitzende habe sich für die Ablehnung des Antrages entschieden, so viel mir bekannt, ist dem Vorsitzenden eines Ausschusses kein Vorzug bei Stimmengleichheit eingeräumt worden.
Abgeordn. von Brünneck: Ich glaube dieser Ansicht beitreten zu müssen. Das Geschäfts⸗Reglement hat diesen Fall nicht vorgesehen, und ich glaube daher nicht, daß der Vorsitzende eine Ab⸗ — 43 bei Gleichheit der Stimmen eine entscheidende Stimme ha— en kann.
Vorige Stimme: Es sind die Befugnisse des Vorsitzenden der Abtheilung im 5. 10 des Geschäfts⸗Reglements ausgesprochen, dieses Vorzuges darin jedoch nicht erwähnt.
Landtags-Kommissar: Vielleicht kann ich den entstandenen Zweifel durch die Bemerkung beseitigen, daß die Abtheilungen über— haupt keine Entscheidungen haben, also auch bei ihnen von einer ent⸗ scheidenden Stimme des Vorsitzenden nicht die Rede sein kann, diese wenigstens keinen Einfluß übt. Die Stimmen werden einfach gezählt, und das Referat muß die verschiedenen Ansichten darstellen. Des⸗ halb kann, ich wiederhole es, von einer entscheidenden Stimme des Vorsitzenden niemals die Rede sein. Ich hoffe, daß diese Er— klärung genügen wird, um über das erregte Bedenken fortzugehen.
Zeichen der Beistimmung in der Versammlung.) k zu berathende Frage ist: ob von der Ab—
rent fü . h . 2 .
dr, 9 in für den Vortrag in der Plenar-Versammlung geordn. Graf von Schwerin: Ich möchte mich doch dafür aussprechen, daß dem Landtags Marschäil' das Recht vorbehalten würde, nach seiner Wahl den Referenten für den Vortrag in der
lenar⸗Versammlung zu ernen 9 ie, Täsl-nbim P ö: 9 z3u nen. In den meisten Fällen wird es war wünschenswerth sein, den Referenten der Abtheilung beizube⸗
alten; es sind aber Fälle denkbar, wo es zweckmäßi ,
1 zweckmäßig erscheint, einen anderen zu ernennen. Das Geschäfts-Reglement, wic es besteht, über⸗ läßt die Wahl- dem Marschall, und ich halte es im Interesse unserer Freiheit für wünschenswerth, daß es bei dem Reglement verbleibe
Abgeordn. Aldenhoven: Es scheint mir viel eher in der Beurtheilung der Abtheilung zu liegen, welcher ihrer Mitglieder vor—⸗ züglich geeignet ist, den Vortrag in der Plenar⸗Verfammlun abzu⸗ halten. Wie kann der Marschall sich in jede einzelne . so hineindenken, daß er für alle spezielle Fälle einen Referenten aus der Abtheilung herauszuziehen vermag. Es übersteigt die menschliche Kraft, daß er bei den vielen Hunderten von Gesuchen die zweckmä= ßigsten Referenten auswählen soll. Es scheint vielmehr ganz ange— messen, daß die Abtheilung selbst oder der Vorsitzende, der von ahr gewählt ist, auch den Referenten bestimme, welcher die von ihr bera—⸗ thene Sache in der Plenar-Sitzung vorzutragen hat, damit wir nicht zu viel Zeit an unnöthige Diskusstonen verschwenden.
erf Die Frage ist: „Soll der Vorsitzende der Abthei⸗ ,. eferenten für den Vortrag in der Plenar-Versammlung
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Abgeorbn. von Auerswald: Es ist wohl nöthig, zu bemerken, daß hier nur von den Vereinigten Kurien die Rede ist.
Referent Freiherr von Katte: Die Bestimmungen für die Ver⸗ einigten Knurien finden auch auf die Kurie der drei Stände An⸗ wendung. — 13
Abgeordn. von Auerswald: Ich wollte mir noch die Bemer⸗ kung erlauben, daß weder von der Abtheilung, noch von einem der Redner irgend ein Grund für diese Bestimmung angegeben ist und ich unfähig bin, zu erkennen, warum die Ernennung des Referenten, der sachgemäß nur aus der begutachtenden Abtheilung hervorgehen kann, dem Marschall übergeben werden soll, und ich wünsche, daß auch dafür Gründe angegeben werden. . k
Abgeordn. Graf von Schwerin: Wenn mir mein verehrter Freund erlauben will, ihm meine Gründe anzugeben, so sind es diese: Es ist eine Befugniß des Marschalls, den Referenten für das Plenum zu ernennen, und nur usus, daß der Referent, der für die Abtheilung ernannt ist, den Vortrag im Plenum übernimmt. Meiner Meinung nach, wird das Abtheilungs-Gutachten für die Plenar⸗Ver⸗ sammlung dem Marschalle übergeben, dann ernennt dieser den Refe— renten für das Plenum, und er wird gewöhnlich den zum Referenten nehmen, der es in der Abtheilung war. Es liegt aber eine Be⸗ schränkung der Freiheit dariu, wenn man ihn zwingen wollte, immer den Referenten zu nehmen; die Berathung des Plenums wird dadurch beschränkt. ö !
Abgeordn. von Auerswald: Es könnte die erwähnte Be⸗ schränkung nur dann stattfinden, wenn die Freiheit erst als Natur anerkannt würde, was ich jedoch nicht vermag.
Eine Stimme (vom Platze): Wenn ich das Gutachten recht verstehe, ob der Marschall den Referenten ernennt, oder ob die Wahl des Referenten der Abtheilung zustehe, so scheint es mir zweckmäßig, die Wahl der Abtheilung zu überlassen. ö
Andere Stimme (vom Platz): Ich habe die Ehre, Mitglied der Abtheilung zu sein, und diese ist von dem Grundsatz ausgegan— gen, daß es nur in Ausnahmefällen dem Marschall der drei Stände⸗ Kurien gestattet sein möge, einen anderen Referenten zu ernennen. Wir haben angenommen, daß es der Referent der Abtheilung sein werde; aber dem Marschall möge es in Ausnahmefällen zustehen, ei⸗ nen anderen zu ernennen. Von diesem Grundsatz ist die Minorität ausgegangen.
Viele Stimmen: Abstimmung — Abstimmung!
Marschall: Ich wiederhole nochmals die Frage:
„Soll die Wahl des Referenten für den Vortrag in der Plenuar— Versammlung von dem Vorsitzenden der Abtheilung abhängen?“, (Die Frage wird von Einigen nicht recht verstanden und wird deswegen so gestellt.) ; Soll der Vorsitzende der Abtheilung den Referenten zum Vortrage in der Plenar-Versammlung ernennen? (Große Majorität.) Es scheinen über zwei Drittel vorhanden zu sein, wird es aber verlangt, so werde ich die Zählung vornehmen lassen. ⸗
Abgeordn. Möwes: Ich erachte diese Frage für außerordent lich wichtig, weil sie einen Eingriff in die Rechte des Marschalls der drei Kurien betrifft, wenn der Dirigent der Abtheilung die Geschäfts⸗ form für das Plenum bestimmt. Ich halte dafür, daß gezählt wer⸗ den müsse. J .
Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich halte die Frage gleichfalls für sehr wichtig, aber der Uebersicht nach scheint es unzweifelhaft, daß zwei Drittel vorhanden sind und wir das zeitraubende Zählen nicht vorzunehmen brauchen.
TLandtags-Kommissar: Ich muß mir die Bemerkung er— lauben, daß das Amendement, welches zur Frage gestellt worden, we⸗ der angemeldet, noch diskutirt ist. Das angenieldete, in dem gedruck— ten Gutachten enthaltene Amendement lautet: „Es soll die regle⸗ mentarische Bestimmung, welche dem Marschall die Befugniß verleiht, den Referenten für den Vortrag in der Plenar-Versammlung zu er⸗ nennen, dahin geändert werden, daß jenen Vortrag nur ein von, der Abtheilung erwählter Referent halten dürfe“, und lediglich über⸗ dies Amendement hat, wenn mein Ohr mich nicht getäuscht, die Diskussion stattgefunden; so ist die Frage gestellt; erst während der Abstimmung hat der Antragsteller sein Amendement wesentlich verändert, und dann ist augenblicklich darüber abgestimmt. Das halte ich für eine Ver— letzung des Reglements. ö ;
Marschall: Da die Abstimmung nicht ganz ersichtlich war, so werde ich die Diskussion nochmals darüber eröffnen. .
Abgeordn. von Auerswald om Platz:: Die Abstimmung ist schon geschehen. .
Abgeordn. Freiherr von Vincke Gom Platz): Eine geschehene Abstimmung kann nicht annullirt werden. ö.
Abgeordn. Aldenhoven (vom Platz): Ich glaube, daß Nie— mand das Recht dazu hat, eine geschehene Abstimmung zu annulliren. Die Versammlung kann einem Amendement ihre Zustimmung auch ohne Diskussion ertheilen — im vorliegenden Falle ist dies geschehen. 2 ie Versammlung hat die Abänderung des Amendements ohne Diskussion angenommen. . ö.
Marschall: Was die Abstimmung anbetrifft, so kann diese nicht rückgängig gemacht werden: es ist nur die Frage, ob 3 der Stimmen vorhanden sind. Die Stimmen zu zählen, kann nochvor— behalten bleiben. .
Abgeordn. Möwes: Ich nehme meinen Antrag auf Zählung sehr gern zurück, da ich der Ansicht des Herrn Marschalls, daß 3 der Stimmen vorhanden gewesen, vertrauen kann und vertrauen muß.
Landtags-Kommissar: Es ist mir nicht eingefallen, zu verlangen, daß die Abstimmung zurückgenommen oder annullirt werde, sondern ich verlange nur, daß zu Protokoll genommen werde, daß eine Abstimmung stattgefunden habe über ein nicht vorher gestelltes und nicht diskutirtes Amendement. 5
Abgeordn. von Auerswald (vom Platz): Ich weiß nicht, ob.. ͤ
(Viele Stimmen verlangen, daß der Redner auf die Tribüne
trete; während derselbe sich dorthin begiebt, nimmt der Mar— schall das Wort.) .
Marschall: Ich muß bemerken, daß, wenn dies ein Vorwurf ist, er allerdings mich allein trifft und ich ihn auf mich nehmen muß. Es mag richtig sein, daß ich nicht lange' genug gewartet habe, des⸗ sen muß ich mich anklagen; es ist aber einmal geschehen und die Sache steht nunmehr fest. . .
. . z . Ich kann die Ansicht des Herrn Königl. Kommissars, daß hier über ein nicht angemeldetes n ni zur Diskussion gewesenes Amendement abgestimmt ist, noch nicht aner⸗ kennen. Es ist über das Amendement, was zur Abstimmung gebracht worden ist, diskutirt worden. Es hat eine Abänderung. nur in einem einzigen Worte stattgefunden, welche 9 meines Ermessens ganz von selbst verstand, nachdem bereits vorher beschlossen war, daß der Abtheilungs⸗ Dirigent in der Abtheilung den Referenten ernenne, und ich möchte sagen, daß, wenn der Marschall in dem Augenblick der Abstimmung sich ge⸗ fallen ließ, das Wort „Vorsitzende“ aufzunehmen, dies eine naturge⸗ iuäße Redactions Verbesserung des Amendements war. Ich glaube nicht, daß es gut wäre, um mich eines Ausdrucks eines früheren Redners aus der Herren- Kurie zu bedienen, „um ein armseliges Wort zu markten, wo es sich blos um den Sinn handelt“. Ich bin
es sich zurückzurufen, wie es ganz unmöglich war, über das Amende⸗ ment in der ersten Fassung, daß nämlich die Abtheilung selbst den Referenten ernenne, abzustimmen, er vielleicht geneigt sein wird, seine Erklärung zurückzunehmen.
Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich glaube, daßich, wennich nicht irre, das einzige Mitglied aus der Minorität gewesen bin, der in dieser Frage gesprochen hat, und ich muß mir daher erlauben, darauf hinzuweisen, daß ich allerdings bei meiner Erörterung die Sache so verstanden habe, wie sie jetzt abgestimmt ist. Ich habe geglaubt, es stände in Frage, ob der Referent der Abtheilung, der von dem Vorsitzenden derselben ernannt sei, auch nothwendig der Referent des Plenums sein müsse, und ich habe in dieser Meinung gesprochen. Ich glaube daher, daß das Amendement, insofern ich an der Dis⸗ kussion Theil genommen habe, bereits vor der Abstimmung diskutirt war.
Abgeordn. von der Heydt: Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß der Herr Marschall zweimal die Frage verlesen hat. Ich finde nicht, daß dem Königlichen Kommissar irgendwo das Recht gegeben ist, nach der Abstimmung das Verfahren einer Kritik zu un— terwerfen; vor der Abstimmung stand es dem Herrn Kommissar frei, seine Bemerkungen zu machen, nach der Abstimmung aber scheint das Reglement ihm kein Recht dazu zu geben.
Landtäags-Kommissar: Ich muß darauf bestehen, daß ich in meinem vollen Recht gewesen bin. Nach dem Reglement kann ich zu jeder Zeit das Wort ergreifen. Ueberdies war es faktisch un—⸗ möglich, meine Einsprache gegen die Fragstellung früher einzulegen; die Frage wurde von dem Scecretair so gestellt, wie das Amendement gedrückt ist, in demselben Augenblick trat der Antragsteller auf und veränderte das Amendement, unmittelbar darauf wurde das so ver⸗ veränderte Amendement zur Frage enn Nicht dieser Spezialfall, der allerdings sehr geringfügig ist, hat mich dazu verleitet oder viel⸗ mehr geleitet, gegen dies Verfahren aufzutreten; des Prinzips wegen aber erschien die Sache zu wichtig, als daß ich hätte schweigen dür fen. Richt gegen den Herrn Marschall und eben so wenig gegen den Herrn Antragsteller wollte ich eine Rüge, aussprechen; aber mo⸗ niren mußte ich das Factum, daß ein schristlich eingereichtes und sogar gedrucktes Amendement diskutirt und in dem Augenblick, wo die Frage gestellt war, geändert und über das geinderte Amende⸗ ment abgestimmt wurde. Ich glaube nicht, daß es im Interesse der Versammlung liegen kann, einen solchen Präcedenzfall unbemerkt hingehen zu lassen, und glaube somit auch im Interesse der Ver⸗ sammlung gesprochen zu haben. ö
Abgeordn. Freiherr Son Vincke: Ich bin weit entfernt, dem Herrn Kommissar die Befugniß, zu jeder Zeit das Wort zu nehmen bestreiten zu wollen, da sie ihm ausdrücklich im Reglement beigelegt ist, und ich glaube auch, daß sie bisher von Niemanden bestritten ist. Aber ich glaube auch, daß ihm keine Bemerkung über die Form und das Resultat unserer Abstimmung erlaubt ist, eben so wenig eine Bemerkung über den Geschäftsgang, welchen der Marschall nach 5. und den folgenden selbstständig zu bestimmen hat. Es ist an keiner Stelle gesagt, daß der Landtags⸗-Marschall über jedes Amendement eine Diskuss'on statisinden lassen muß; dies kann auch nirgend, gesagt sein, denn, wenn kein Redner das Wort verlangt, so hört die Dis⸗ kussion von selbst auf. Uebrigens ist, wie der Abgeordnete aus . mern bemerkt hat, das Amendement, wie es zur Abstimmung ge ang ist, von ihm verstanden worden und,, weil er es so verstanden hat, hat er darüber auch gesprochen und diskutirt. Es ist nirgend gesagt, baß ein Amendement nür dann zur Diskussion kommen kann, wenn es vorher schriftlich eingereicht ist. Der 8. 158. giebt dem Mar— schall selbst das Recht, Ausnahmen von dieser Nothwendigkeit der schriftlichen Einbringung des Amendements zuzulassen, und wenn es
sich nur um die Abänderung eines Wortes handelt, die zudem durch eine kurz vorher erfolgte Abstinimmung durchaus nothwendig wurde, so be⸗ fand sich der Marschall im vollsten Rechte, das Amendement anzu⸗ nehmen und, da Niemand das Wort darüber verlangt hatte, sofort zur Abstimmung überzugehen. Jetzt auf das Resultat der Abstimmung zurückzugehen, halte ich für bedenklich, und ich kann überhaupt Nie— manden in diesem Saale das Recht zugestehen, auf eine stattgefun— dene Abstimmung irgendwie zurückzukommen.
(Indem der Redner die Tribüne verlassen will, fragt de)
Marschall: Wollte der geehrte Abgeordnete nicht sogleich das Amendement zu 8§. 13 entwickeln?
Abgeordn. Freiherr von Vincke: Es ist von der Abtheilung vörgeschlagen worden, mit Bezug auf den von dem Abgeordneten . die Stadt Aachen gestellten Antrag zu s. 159g. Bestimmungen über eine feste Tagesordnung eintreten zu lassen. Ich bin mit diesem Vorschlage vollkommen einverstanden. Es hatte mir aber geschienen, als ob die Bestimmung über eine feste Tagesordnung nicht zu §. L658. gehöre, indem es sich hier nur um die Einbringung von Amendt— ments handelt, und ich war der Meinung, daß diese Bestimmung zu §. 13 gehöre. Der Referent hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß es zweckmäßig sein würde, meinen Vorschlag bei der Berathung dieses Paragraphen zu entwickeln. Er steht in vollem Einklange mit dem Uzus, der bisher in unseren Versammlungen stattgefunden hat; aber ich glaube, daß es zweckmäßig sein würde, wenn er durch das Reglement selbst sanctionirt wird. Der Vorschlag, den ich mir zu §. 13 erlaube, lautet:
der Meinung, . wenn der Herr Kommissar die Güte haben wollte,
(iest denselben vor.)
Marschall: Wird das Amendement unterstützt?
(Es findet Unterstützung.) Marschall: Verlangt Jemand das Wort darüber? (Es erhebt sich Niemand.)
Da Niemand das Wort verlangt hat, so werde ich das Amen— dement sogleich zur Abstimmung bringen.
Abgeordn. Graf von Stosch: Ich bitte um eine nochmalige Verlesung des Amendements.
Referent Freiherr von Katte: (verliest das Amendement noch— mals. Da viele Stimmen aus der Rhein-Provinz erklären, das Amendement noch nicht deutlich vernommen zu haben, so verliest der Referent dasselbe zum drittenmale.)
Nun werde ich wohl verstanden sein.
Marschall: Ich bitte diejenigen, welche das Amendement an= nehmen wollen, aufzustehen. .
(Das Amendement wird fast einstimmig angenommen.)
Referent Freiherr von Katte: (verliest das Gutachten der Ab— theilung zu §. 14): „Ad §. 14 wurde auf den Antrag eines Abtheilungs⸗-Mitglie⸗ des die Frage diskutirt: Beschließt die Abtheilung, dem , vorzuschla gen, Se. Majestä⸗ den König zu bitten, den 8. 14 dahin abzuändern, daß den Abge— ordneten ihre Sitze ohne Rücksicht auf Provinzen durch das Loos angewiesen werden? welche Frage 8 Stimmen verneinten und 4 bejahten.
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M 131.
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Amtlicher Theil. ; .
Landtags⸗-Augelegenheiten. Sitzung der Herren-Kurie am 8. Mai: (Schluß.) Reclamationen wegen Beschleunigung der Ver⸗ öffentlichung der Berichte über die Landtags Verhandlungen; Berathung des Gesetz Entwurfs wegen Ausschließung bescholtener Personen von stän⸗ dischen Versammlungen. — Sitzung der Kurie der drei Stände vom 7. Mai: Fortsetzung der Verhandlungen über die Petition wegen Abänderung des Reglements über den Geschäftsgang bei dem Vereinig⸗ ter Landtag.
Beilagen.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: — Dem Kaufmann und Stadtältesten Schub ert zu Münsterberg im Regierungs- Bezirk Breslau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem früheren Schulzen, jetzigen Kirchen-Vorsteher Klaffke zu Wusen, im Kreise Braunsberg; dem Regierungsboten Nothnagel in Breslau und dem Schöffen Victor zu Sistig, im Kreise Schleiden, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Kaiserl. Hoheit der Groß fürst Konstant in von Ruß— land ist von Weimar hier angekommen.
4 Bekanntmachung. . der am gestrigen Tage, unter Zuziehung der zur vormals sächsischen, jetzt preußischen Steuer-⸗Kredit Kassen-Schuld verordneten ständischen Herren Deputirten, in Merseburg erfolgten Verloosung, sowobl der im Jahre 1761, als auch der anstatt der unverwechselten und ehedem unverloosbaren Steuerscheine im Jahre 1836 ausgefer⸗ tigten Steuer ⸗Rredit-Kassen⸗Scheine, sind, behufs deren Realisirung im Michgelis Termime 1847, folgende Nummern gezogen worden: 1) Von den Steuer-Kredit⸗Kassen⸗-Sbligationen aus dem Jahre 1764 und zwar: . von Litt. A. à 1000 Rthlr.: 26 1933. 2208. 3278. 3757. 3788. 3917. 4137. 4415. 4437. 1730. 50b2. 5096. 5703. 6606. 6928. 6972. 7013. 7036. 7379. S871. 8154. 8467. 8703. 8986. 9695. 10, 234. 11,641. 12,208. 12,491. 13,562 und 13,835. von Litt. B. à 500 Rthlro: 214. 260. 807. 1034. 1285. 1537. 1599. 1605. 2348. 2610. 2802. 3223. 4418. 5084. 5292. 5347. 6617. 6829 und 7573. . von Litt. D. à 100 Rthlr.: 316. 11094. 2246. 2995. 3225. 3448. 3678. 4338. 4356. 5590. 6002. 64990. 6494. 6513. 6605. 6634. 2) Von den Steuer-Kredit-Kassen-Scheinen aus dem ä hbtn e 8g. — Litt. A. à 1000 Rthlr.: . 20. 87 und 310. ; Litt. B. à 500 Rthlr.: Nr. 74 und 79. Litt. C. à 200 Rthir.: Nr. 63 und 66. Litt. D. à 100 Rthlr.: Nr. 118.
Die Realisirung dieser Scheine wird zu Michael 1847, wo deren Verzinsung aufhört, bei der Haupt-Instituten- und Kommunal-Kasse in Merseburg, gegen Rückgabe derselben mit den dazu gehörenden Talons und Coupons in Conventionsgelde erfolgen.
Berlin, den 20. April 1847.
Im Auftrage der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Der Regierungs-Präsident. von Krosigk.
Angekommen: Se. Excellenz der Kaiserl. österreichische Feld— marschall Lieutenant von Martini, von Wien. .
Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Com— mandeur des Kadetten-Corps, von Below, nach Bensberg.
Landtags -Angelegenheiten.
S ßnßd ber,, , (Schluß.)
Marschall: Es hat der Fürst Lychnowski angekündigt, daß er in Beziehung auf die Verwendung von Stenographen Einiges vor⸗ zutragen habe. Ich gebe ihm das Wort. .
Fürst von Lychnowski: Ich werde trachten, mich sehr kurz zu fassen und namentlich der hohen Versammlung nicht wieder De‘ tails über die stenographische Manipulation geben. Wenn ich irgend hierin etwas zu bedaueren hätte, so wäre es das, daß es der Regie⸗ rung nicht beliebt hat, diejenige Anzahl von Stenographen anzustel⸗ len, welche zu vollständigen stenographischen Berichten nothwendig gewesen wäre, und welche in anderen Ländern für dieselben stets an! gestellt wird. Ich kann bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen, den n n,, aus Dresden hier eingetroffen sind, und nament? lich deren ,, das Zeugniß zu geben, daß ein bemerklicher und vortreff, 4 nterschied zwischen ihren Arbeiten und den frühe⸗ ren ig, 6 . sich gezeigt hat, und Professor Wigard d,. . hij Fehr gern hier öffentlich erkläre, hat so Soll. er nr er, ö. . geliefert, als bei irgend einem con— mit Bedauern bemerken mü un n gn er r ge en i .
in der Zeitung vom 7. Mai abgedruckt ĩ
Zei inn abged worden ist. Dagegen habe i
2 2 6 , en chen Debatten vom * Ii. rn, er legenheit haben, eine der verbrüitetsten
Allgemeine
Alle Post - Anstalt * und Aus landes 2 inn auf dieses 8glatt an sür gerlin
9 5 die Expedition der Alg Preuß Zeitung: ö Sehren- Straße Rr. 57. Anser tions- Gebühr für den * Raum einer Zeile des Allg. . Anzeigers 2 Sgr.
Berlin, Mittwoch den 12tn Mai
französischen Zeitungen, die Presse, vom 26sten v. M. zu lesen, so werden Sie finden, daß dieses Blatt sich äber die Langsamkeit unse⸗ rer Veröffentlichungen beschwert und den Abdruck derselben deshalb nicht mehr vornimmt, weil sie bei ihrem Erscheinen bereits das meiste Interesse verloren haben. Eine ähnliche Klage ist in einer der letzten Nummern des ersten süddeutschen Blattes, der Augsburger Allge⸗ meinen Ztg., enthalten, und dennoch kann ich die Stenographen deshalb nicht beschuldigen. Die Debatten vom letzten Freitage sind den Abend des darauf folgenden Sonnabends und den Sonntag Vor- mittags bereits in das Sekretariat gegeben und dennoch erst am Donnerstage Abends gedruckt worden. Was ist diese lange Zeit hin⸗ durch mit diesen Niederschriften geschehen? Ich habe gesucht, mich davon zu informiren, und gefunden, daß in der Allg. Preuß. Ztg. vom Hten bereits die Debatten der anderen Kurie vom 1sten d. M. abgedruckt waren; ein neuer Beweis, daß die Verspätung weder die Schuld der Stenographen, noch die der Jeitungs-Druckerei ist. Ich muß der außerordentlichen Sorgfalt und Mühwaltung des Herrn Se— cretairs, des verehrten Mitgliedes, das zunächst zur Linken des Herrn Marschalls sitzt, alle Gerechtigkeit widerfahren lassen; ich werde mir aber erlauben, zu bemerken, daß mit etwas weniger Sorgfalt und et— was weniger Mühwaltung von seiner Seite wir viel schneller zu ei— nem völlig genügenden Ziele gelangen würden. Das verehrte Mit gied hat sich die Mühe gegeben, die einzelnen Mitglieder in ihrer Wohnung aufzusuchen, sie zu sprechen, und wenn der Eine oder An— dere abwesend war, wie z. B. der Herr Referent, welcher auf dem Lande sich befand, wurde die Rückkehr abgewartet, um dem mit ge— spannter Aufmerksamkeit harrenden Lande das vollständig zu berichten, was in einer Versammlung seiner Vertreter gesprochen worden ist. Ich glaube, es wäre einfacher, wenn am Schlusse der Sitzung der Secretair, der das Protokoll zu führen hat, den Rednern erklärte, daß entweder noch an demselben Abende oder am nächsten Tage bis zu einer gewissen Stunde die Niederschriften in irgend einem Lokale zur Korrektur bereit liegen. Wer hinkommen will, erscheint und kor— rigirt; wer nicht hinkommt und nicht korrigirt, hat sich selbst zuzu⸗ schreiben, wenn seine Rede unvollkommen und ohne die Feile, die manche Redner noch gern anlegen wollen, gedruckt erscheint. Dieser Weg scheint mir angemessener, als daß man zu den Rednern herum— fährt und dadurch aufgehalten wird. Ich will nicht im mindesten ei⸗ nen Zweifel in die Müähwaltung des Herrn Secretairs setzen, die ich vollkommen anerkenne; aber ich glaube, daß dieser Weg einfacher und in anderen Ländern mehr usuell ist. . Graf York: Ich will nur wenige Worte dem Fürsten Lych—⸗ nowski erwiedern. Es war ganz ersichtlich, daß in dem den Steno⸗— graphen gespendeten Lobe ein indirekter Angriff auf das Sekretariat lag. Ich kann mir erlauben, um so eher etwas dagegen zu erwiedern, als ich das betreffende Protokoll nicht geführt habe. Ich habe mich übrigens gefreut, von dem Herrn Fürsten im Gegentheil nachher zu hören, daß er den Eifer des Herrn Secretairs, welcher das Protokoll führte, anerkannt hat. Ich gebe zu, daß es eine große Schwierig— keit hat, die Unbequemlichkeit kann gar nicht erwähnt werden, zu jedem einzelnen Herrn, der im Protokoll als Sprecher erscheint, zu fahren und ihn zu bitten, sich zu einer bestimmten Stunde zur Durch— sicht einzufinden; ich stimme darum gern dem Antrage bei, daß irgend— wie ein Mittel gefunden werde, das Protokoll möglichst schnell zu berichtigen. Ich habe übrigens nur erklären wollen, daß es in der letzten Zeit unmöglich war, die Protokolle so schnell zu liefern. Noch eine Bemerkung. Es sind in der anderen Kurie so wichtige und aus= führliche Diskussionen vorgekommen, daß die Debatten im Zusammen⸗ hange bis zu ihrem Ende, wie Jeder sie gern gelesen hätte, nicht haben erscheinen können. Vielleicht hat die Oekonomie bes Blattes auch das Ihrige hierzu gethan. Ich möchte wohl glauben, daß diese mit ein Grund gewesen ist, daß die Protokolle nicht früher erschienen
1847.
erlaubt, auf den Punkt nochmals aufmerksam zu machen, welcher die Beschleunigung der Publication der stenographischen Protokolle betrifft. Wollten Ew. Durchlaucht nicht etwa den Königlichen Kommissar fra⸗ gen, ob es nicht, dem Beispiele anderer Länder hierin nachfolgend, sehr gut wäre, wenn die Allg. Preuß. Zeitung, die unser offi— zielles Organ ist, statt Abends zu erscheinen, des Morgens erschiene? Wenn die Drucksachen während des Landtags des Abends übergeben würden, dann könnten sie des Nachts gesetzt werden und den anderen Morgen gedruckt sein. Ich halte die Beschleunigung für wesentlich und bitte diesen Antrag zur Abstimmung zu bringen.
Secretair von Krosigk: Ich gebe zu, 6 die Sachen etwas lange gelegen haben. Ich habe sie zweimal 24 Stunden in Händen gehabt und bitte wegen dieser Verzögerung um Verzeihung. Da ich selbst wünsche, daß für die Zukunft eine raschere Beförderung ein—⸗ treten möge, so erlaube ich mir noch einige Anträge dem des Herrn Fürsten von Lychnowski hinzuzufügen. Es wird nicht möglich sein, wenn das Protokoll in fortlaufenden Bogen hinter einander geschrieben ist und 20 bis 30 Sprecher in demselben aufgeführt sind, die Re⸗ vision schnell vorzunehmen. Einer muß dann auf den Anderen war— ten. Mein erster Vorschlag ist daher: daß, wie kurz oder lang ein Vortrag sei, derselbe auf einen besonderen Bogen geschrieben werde. Dieses vermehrt die Schreiberei im geringsten nicht und kostet höch⸗ stens für die Dauer des Landtages einige Rieß Papier mehr.
Marschall: Das wird sich erledigen lassen, ohne daß es hier vorkömmt. .
Fürst von Lychnowski: Das ist Sache Ew. Durchlaucht allein.
Marschall: Aber doch hier nicht.
Secretair von Krosigk: Das wäre der eine Vorschlag. Ein weiterer Antrag den ich zu machen habe, ist der, daß diejenigen Herren, welche ihre Vorträge collationirt haben, dieselben mit einem Zeichen, etwa: „zum Druck fertig“ oder „revidirt“ oder mit der Namens ⸗Chiffer bezeichnen, damit der Secretair seine Aufmerksam⸗— keit auf die Vorträge beschränken kann, die noch nicht revidirt sind.
Fürst Lychnowski: Sehr praktisch.
Marschall: Wenn von keiner Seite etwas dagegen bemerkt wird, so wird es von meiner Seite noch weniger geschehen.)
Graf von Jork: Ich würde bitten, 3 man bestimme, wann man zusammenkommen soll.
Fürst Lychnowski: Der Secretair soll die Zusammenkunft der Herren bestimmen, und er kann es nur bestimmen, weun er den Chef der Stenographen gesprochen hat.
Graf von York: Das wohl; aber es ist auch der Ort zu be⸗ stimmen.
Marschall: Der würde auf der Kanzlei sein. Für den ge⸗
sind, denn sie hätten auch nach dem jetzigen Verfahren einige Tage früher erscheinen können. . (
Fürst von Lychnowski: Ich erlaube mir noch ein Wortwegen der Quantität zu sagen. Ich binsüberzeugt, daß von Seiten der Regierung an die Königl. Geheime Hofbuchdruckerei entweder bereits der Befehl gegeben ist oder sicher gegeben werden wird, daß die stenographischen Protokolle, die von den Herren Marschällen oder Secretairen überschickt werden, augenblicklich, und wenn an 24 Kästen gesetzt werden sollte, gedruckt werden müssen. Ich weiß, daß die Einrichtung der Königl. Hofbuch— druckerei groß genug ist, um es auszuführen, wenn ein gemessener Befehl von oben komnit, und ich bin überzeugt, daß man nicht die Herren-Kurie und die Kurie der drei Stände mit einander in Riva lität stellen will, indem man dem Redacteur und den Setzern über— läßt, ob sie heute die Herren-Kurie und morgen die andere Kurie bevorzugen wollen.
Graf von Arnim: Indem ich den Anträgen des geehrten Redners beitrete, erlaube ich mir einen Wunsch in Beziehung auf die Beschleunigung der Bekanntmachung unseres heutigen Beschlusses aus— zusprechen. Ich halte es für höchst wünschenswerth, daß unsere heu— tige Verhandlung möglichst schleunig zur Kenntniß komme. Wir haben uns nicht für gesetzlich befugt erachtet, an einer Berathung Theil zu nehmen, die uns vereinigt mit der Kurie der drei Stände. Ich halte es für wünschenswerth, daß die Kurie die Gründe dieses Beschlusses schleunigst erfahre, — daß sie aus unserer Verhandlung vollständig ent⸗ nehme, welche gewichtige Gründe uns hierbei geleitet haben, — daß sie daraus entnehme, wie die Herren-Kurie es stets wünscht, wenn es die Gesetze gestatten, an ihren Berathungen Theil zu nehmen und sich mit ihr zu vereinigen, — daß sie erfahre, daß die Ansicht sich laut geltend gemacht hat, und namentlich hier auch von dem Antrag⸗
eller selbst verfochten worden ist: daß es der Wunsch sei, wo es
irgend die Gesetze gestatten, nit den zahlreichen politischen Freunden in der dortigen Versammlung vereint zu sein, so wie den politischen Gegnern sich gegenüber zu befinden zu einem männlichen, deutschen Kampfe von Angesicht zu Angesicht, zu einem Kampfe, der, mit voll—⸗ kommener Achtung und Anerkennung der Person, nur der Sache gilt nämlich der Wahl der Mittel zu einem gemeinsamen Jiele: den Wohle unseres preußischen Vaterlandes!
Fürst von Lychnowski: Indem ich den vortrefflichen Worten die ich so eben vernommen habe, von meinem Standpunkte aus den unbedingtesten Beifall zolle, so sei es mir doch, wenn es mir gleich
schwer wird, auf so schöne Worte etwas Materielles zu erwiedern
eigneten Ort wird gesorgt werden.
Fürst von Lęchmowski: Wenn der Herr Secretair jedesmal am Schlusse der Sitzung die Stenographen fragt, wann sie ihre Niederschriften beendigt haben werden, so fann dann die Stunde fest⸗ gestellt werden.
Marschall: Was vorhin erwähnt wurde in Beziehung auf die Zeit der Ausgabe der Allg. Preuß. Zeitung, so bin ich auch der Meinung, daß es eines llebereinkommens mit dem Regie—= rungs- Kommissar bedarf, und daß dieses hinreichen wird, die Sache zu erledigen. .
Graf von Nork; Ich glaube gerade weil die Zeitung ein Abendblatt ist, wird die Mittheilung per Post schneller möglich. Es ist, so viel ich weiß, gerade darum ein Abendblatt geworden, damit es schneller versandt werden konnte. Die hiesigen Leser bilden den kleineren Theil und sind von geringer Bedeutung, die größere Zahl der Abonnenten sind außerhalb Berlin. Diesen würde dann das Blatt in der vorgeschagenen Weise zu spät zukommen.
Fürst von Lychnowski: Ich bin der Mrinung, daß es den entfernter Wohnenden vielmehr 12 Stunden früher zukommt; denn wenn das Blatt Abends erscheint, kann darin nicht mehr mitgetheilt werden, was den Vormittag verhandelt worden ist. .
Graf zu Dohna-⸗-Lauck: Ich erlaube mir die Frage, ob diese Bemerkungen aller Sprecher in die Zeitungen aufgenommen werden sollen? . ö
Marschall: Es wäre wünschenswerth, daß eine Auswahl ge⸗ troffen werde. Ich werde dies zu bewirken suchen, so weit ich es ver— mag. Das lUebrige wird sich erledigen lassen durch eine spätere Rück sprache mit dem Königlichen Kommissar; eine Rücksprache, von welcher ich wünsche, daß das geehrte Mitglied, welches Veranlassung dazu gegeben hat, sie übernehmen möge. Es wird noch zweckmäßiger fein als wenn ich es selbst thue. . .
Fürst von Lychnowski: Ich stehe ganz zu Diensten.
Marschall; Wir kommen nun zur Berathung des Gesetz-Ent— wurfs, die Ausschließung bescholtener Personen von ständischen Ver⸗ sammlungen betreffend. Ich ersuche Herrn von Keltsch den Bericht zu erstatten.
Referent von Keltsch: Ich glaube, daß die Berathung der vorliegenden Proposition viel leichter sein wird, wenn der allgemeine Theil ven dem besonderen getrennt gehalten wird. Der allgemeine Theil würde umfassen den Grundgedanken des Gesetz- Entwurfs, die Bedürfnißfrage und die Feststellung des Begriffes der Bescholtenheit; alles Uebrige würde dem besonderen Theile zuzuweisen sein. Es würde das Gutachten zunächst so weit vorzulesen sein, als es die allgemei⸗ nen, Fragen enthält:
Der Grundgedanke des Entwurfs ist:
ständische Versammlungen jeder Art vor der Theilnahme Unwürdi⸗
ger zu sichern. ;
Die Abtheilung wendet demselben ihre ungetheilte Zustimmung zu, zumal sie auch die Rechte des Einzelnen durch die speziellen Be⸗ stimmungen des Entwurfs hinreichend gewahrt gefunden hat.
Daß:
A. das Bedürfniß einer allgemeinen Verordnung über diesen Ge⸗
genstand vorhanden sei, , hat die Abtheilung einstimmig bejaht. —
Denn die Denkschrift zeigt klar, daß bisher hierüber nur für ein⸗ zelne Provinzen und mir für gewisse Gattungen ständischer Körper= schaften gesetzliche Vorschriften ergangen sind, während dergleichen für