1847 / 131 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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der Provinzial. Gesetzgebung die Bestimmung enthalten sei, daß drei

Referent: Wenn die Ansicht des Reduers dahin geht, daß rf wing err genmncfen sein, müssen, auch diese Bestimmung auf allen deutschen . 2 m * I. 9 ben Lercln gten Lant tag übergehen wie, * be. , wesenden Mitglieder keine Norm erxistirt, Be Hr Versammlungen theile ich die Meinung des letzten Redners, un f ö fn ge t thum. In den Geschäfts-Ordnungen für die ä Hane herben; bie rovinzial⸗ Landtage zum Vereinigten Landtage bern 9 364 ä. von Bavern, Sachsen und Baden sind dergl. geg s 13 Ens ver, Hhrer Einheit ais Prodinzial⸗ Landtage, aufgehoben sind, 9 J ir Norm wechselt dort aber zwischen der Hälfte, d. —— * en af, suf ber Bestimmung der Provinzial-Landtage hier nicht 6 mn fern fn schiedenen Kammern. Die Behinderungs⸗ än eln brunchen, fann. Im Gegensatz zu dieser Ansicht ist gusgespro X. enn. Hand, daß ich nicht geglaubt habe, sie weiter i lich für den Vereinigten Landtag eine olche Besuimmung nich 9 ö sie liegen auch in der allgemeinen Menschsich . t, daß für andere sei, und es scheint mir auch, daß die Staats Negierung * ö

Abgeordn. Dittz ich: Ic der 43 r ese Beziehung 1 nicht die Absicht gehabt habe, 2 , , ge, deutsche Stände ⸗Versammlungen 6 bas Pflichtgefühl sie dort stimmen. In dieser Beziehung möchte 1c er 6 e ,, . nicht bestehen, sondern meine niit e, Beiwohnung der Sitzungen Redners nicht beipflichten; die Fälle, die es möglich 26 en 8. 5. auch ohne solches Kompelle zur sleißiger ; daß eine nur geringe Anzahl hier anwesend sei, lassen ö h In . h , . Tür den Antrag der Abtheilung kann ich alle vorsehen. Ich halte dafür, daß es im de ö V J,. Abgeordn. Neitsch⸗ 1 f nach' meiner Ansicht die Be⸗ lung selbst liege, daß eine Sicherheit dafür gesunden . e. 36g 6 mich deshalb nicht aus sprechen/ R. Dersammlung zur Beschluß= eine Minorität Ramens des Landes eine Erklärung abgeben, . simmung über numeriste Cr, . lement, sondern in das Gesetz und Steuern bewilligen könnte. Ich glaube, daß nach deni ei hie fähigkeit nicht in das Heschifte⸗ g : anderer Stände Versammlungen, namentlich nach den Stände⸗Ver⸗

ce Verordnung über die Bildung des namentlich te t. dom . Febt ar b. . lun! k 8. 16 dieser Verordnung ist sammlungen in Bayern und Sachsen, ein Minimum zu bestimmen sei, 2 * * *

Vereinigten Landtage ., . Soll also diese Beschlußfassung und dieses Minimum scheint mir bei einer Zahl von zwei Dritteln am die Fassung der n . Anzahl der Anwesenden abhangig besten dieser Versammlung zu entsprechen. . n mn folgerecht von, enen h diese Bestimmun nur da ihren Platz finden Abgeordn. von Auerswald; Ich glaube, em gee hr en Re . gemacht werden, se e n der chen ahmt selbst enthalten ner aus Schlesien entgegnen zu müssen, daß ich den 3 des Ab⸗

und haben, wo die Je ĩ isati treffende Verord⸗ eordneten von Westfaͤlen für gar keinen Antrag in der Art halte, ist. Sie i w 6 3 6 Daher ge⸗ 9 er ihn aufgefaßt hat, sondern für eine Aeußerung, daß der An⸗ nung und kann nur im die Verordnung vom 3. Februar und nicht in trag gar nicht nöthig sei, da wir diese gesetzliche Bestimmung ö. den hört sie n, , . uns hier nut mit Anträgen auf Abänderung provinzialständischen Gesetzgebungen haben. Ich theile dies Ansicht * wegen, g z ments beschäftigen können, so glaube ich, daß des Mitgliedes aus Westfalen vollkommen, und wenn der Abgeord; ö. 6 4 weiter einzugehen ist, sondern daß, wenn es nete aus 856 den n. , . . 6 e Re, Verordnung vom 3. Februar in jeder Beziehung sein möchten und al o ch nicht durch hält⸗ i,. i n rn, dn, . An⸗ u und Bestimmungen getrennt werden, so billige ich auch dies ein hn 8 8

ich mi „lich haltt es aber für ganz unausführbar, so lange wir . nuß. Davon abgesehen, kann ich mich auch vollkommen; ich h er für g hrbe , . . . 2 bestimmte Auzahl' der Anwesenden zu nicht ein n ,. nur , , . . 3. ; ähigkeit f D ine s cht verschiedenen Provinzial-Landtagen zuse gesetzt, ee, n. t festzustellen. Durch eine solche aus ach i 5 6 bestimmen, um ihre Beschluß fähigkeit 258 besonders gezahlt werden. zh glaube alfo, daß der . e 62 t geboten, sich durch Entfernung die Stimmen beso gezãh Ich glanz a 5 , . eine jede Absti Fr der d geführt wurde, nicht anwendbar war. Ich te ü zu lassen, eine jede Abstimmung Grund, der dagegen Auge ihr, wurcknicht ei . ,, , n sti si se schaus kei Grund ein, ja nicht einmal eine Möglichkeit, st die Anzahl nicht bestimmt, so sehe durchaus keinen Grund, ein, Ja ei ögl ed e s erd ß es i de Gesetz für die Provinzial⸗Landtage für uns zu ändern, ß sich j werden, daß es zu einer das bestehende Geseß i e Provinz age andern, ,, . , , nheit ei ichti so l zir die Stellung behalten werden, die für uns vorgeschrie⸗ Pfli hört, durch seine Anwesenheit eine richtige so lauge wir die g behalten n ir e i. Dir rene er dadurch ö erkennen zu geben, was es ben ist. Ich kann kaum meine Verwunderung verbergen, daß das für recht und wahr hält.

Mitglied aus der Niederlausitz, welches sich in so bestimmten Aus⸗ Abgeordn. Graf von Helldorf: Ich kann mich nur der An—

i ii t ; in Titel an drücken früher dahin ausgesprochen hatte, daß nicht ein Titel ̃ 3. ließen, welche der Meinung, daß es keiner unseren ständischen 3 geändert werden sollte, sich jetzt für eine i n, n . bedurfte. Die probinzialstän= solche Aenderung ausgesprochen hat. Ich ,, 3 . Hisch haben ganz ausreichende Sorge für diesen Fall, ge⸗ 6 die ee. . er , neger dl, . 666 : iber die Bildung des Vereinigten sagte, wenn der Fall eintreten, . . , ich ge. 9. ; andi äre dies ein Unglück, was nicht zu erwarten steht; x ; ü i zersammiung besteht aus ständig bliebe, so wäre di glück, n Landtages sage ich ausdrücklich: unsere V ĩ ö ö her leich einen Fall hinzu, indem dies Unglück uns nahe jal-Landtagen der Monarchie, also müssen bei diesem er fügte, aber zugleich zu, ö. f 6 ,, or dösel , , de de,. i äatz greifen. urie der drei l 3 61 d ö und . . 5 h II.. Ich bin der Ansicht, daß aber nicht vorhanden, so könnten wir e ,,, 49 ar, es nicht einer besonderen Zahl bedarf, um die we n nt, des einigten Landtags halten; darin liegt ein Mißtrauen geg Vereinigten Landtags festnasetzen; ich bin auch der Ausicht, die bereits ] der Herren, welches ich nicht theilen kann. . hatt⸗ ein Mitglied entwickelt hat, daß eine derartige Bestimmung in das Abgeordn. Graf von Schwerin: Was ich zu sagen hatte,

nichts anzuführen, denn es handelt sich jetzt nur um die allgemeine

age. n (Schluß folgt.)

Berichtigung. 34 In dem Berichte über die Sißung, der Kurig der drei Stände vom J. Mai (Nr. 127 der Allg. Preuß. Ztg. Beilage Seite bod Spalte 2) muß die Rede des Abgeordneten Freiherrn von Gu⸗

denau folgendermaßen lauten:

Herr Landtags⸗Marschall! . Ich halte mich ebenfalls für verpflichtet für Weglassung des Punktes 3 im 5. L zu stimmen. Da aber die Motive meiner Ab- stimmung nicht ganz mit denen übereinkommen, die sowohl bei der vorigen Verhandlung als auch heute erwähnt worden sind, so muß ich mich beehren, meine Gründe der hohen Versammlung darzulegen.

Sie sind meist entnommen aus dem praktischen Gesichtspunkte. Es

ist kaum nöthig, zu wiederholen, daß seder ständischen Versammlung

i —̃ ürdiger in ihrer Mitte fungire, daran gelegen fein muß, daß kein Unwürdiger in ihrer Mi und e daß kein Würdiger ausgeschlossen werde. Der

s ei ichti itzuwirken Wunsch der Versammlung, bei einer so wichtigen Frage mitzuwirken,

i ürli ß t ils i Ent⸗ sst eben so natürlich als sachgemäß und größtentheils in dem 66 an , Die d sshen Der sanm lui geh kntsoren r n. diesem Mitwirkungsrechte da, wo die Unehrenhaftig ö. eine . gliedes durch gerichtliche Verurtheilung zu schuny lich 4 * feststeht. Es ist nun zu erörtern, ob die Stände si 6 232 anderen Fällen, und hier namentlich auf Grund adminis a . scheidungen, jeder Mitwirkung begeben sollen. Gemäß der 6 423 ñ Ordnung für die Rheinprovinz kann das Gemeinderecht dur * 2. schluß des Gemeinderaths demjenigen entzogen werden: der d seine Lebensweise n ö einzelne Handlungen sich die öffent. z tung zugezogen hat. . k e ü des Gemeinde -Rathes ist entscheidend, wenn der Beschuldigte nicht den Rekurs an die Regierung ergreift. Daß ein öffentlich Verachteter nicht Mitglied ständischer in, , . sein könne, unterliegt keinem Zweifel, aber es, ist die Frage, ob 3 von einem bisweilen aus sehr wenigen Mitgliedern bestehenden Ge= meinde Rathe gefaßte Beschluß eine solche Harantie einer a n Entscheidung darbietet, daß wir uns demselben im ., für alle möglichen künftigen Fälle unterwerfen müssen. n dem Di 42 Verwaltung ist der Fall vorgekommen, daß ein Gemeinde⸗ 9) 3 manden das Gemeinde- Recht nehmen wollte, und zwar auf Grun solcher Thatsachen, welche meines Erachtens keines weges . um' einen solchen Beschluß zu motiviren. Er wäre aber ö. . gefaßt worden, wenn der gewissenhafte In rgerme t. zi 6 eigenen Urtheile mißtraut und vorher eine Anfrage an ö r haͤtte. Blos auf meine dringende mündliche und schriftli . er n. bung ist der Beschluß unterblieben. Dies hätte aber auch ande mmen können. ö ö uf chiiche Bestimmung könnte einen Mann treffen , . in früheren Jahren zwar in Mißachtung gerathen war, r er 3 . durch ein vorwurfsfreies Leben die allgemeine Achtung wieder erme ö. ben und nur den Weg des Rekurses oder der Rehabilitirung ver äumt hat. . . 6 findet noch die Betrachtung Platz: Hat Jemand , nn, liche Achtung verloren, so wird er' auch sicher nicht gewählt,

kommen“ dann also gar nicht in den Fall.

ineingehẽ r tauf di i toß ĩ ch die Worte eines ten Mitgliedes ige hineingehören dürfte. Das, worauf die Be- J ist zum Roßen Theil durch die Worte eines geehr tgli . me g, en dürfte, finde ich nicht in der Anwe aus? ehh erledigt. Ich wollte mich der Ansicht bee , fee er nn. bestimmten Anzahl von Mitgliedern, sondern in der Ein= . 3 en ent , . 5 n,. . , i,. . je Ei liegt uns ein Antrag nicht hen Prinzipe hier abzuweichen scheint, we se so leb= w 2 , , 3. ͤ Antr bi etheidigt. Ich bin der Ansicht daß es allerdings eine regle⸗ e ,, . nscht gemeint, einen solchen Antrag zu bilden. haft vertheidigt. Ich . . i ö 3 un ige fg hn er , fr der Mitglieder 6 so halte mentarische Bestimmung nicht sein kann, welche Zahl von Stimmen ich raf, daß dieselben hier erscheinen müssen; wenn sie nicht erschei⸗ ird das ö lt we . , eine derartige Verhinderung müßte diese Versammlung Provinz Westfalen ald einen Kasus tragen. Sollte aber das Ausbleiben einzelner Mit⸗ gege

auf die Rechte der übrigen anwesenden Mitglie⸗

nicht, baß hierdiech Wer zum Abgeord- für unsere Versammlung eine andere Norm festzustellen.

irgend ein Einfluß ausgeübt werden kann. ͤ V e,, , . egal angenommen hat, wird auch den handelt es sich aber darum,

Willen haben, in dieser Versammlung zu erscheinen und an den Be⸗ stehendes Recht ist; und das ist, da die ö rathungen derselben Theil zu nehmen. Wollten wir aber hier eine bruar ein Anderes ni ö Beftimmung in Vorschlag bringen, wonach gleichwohl eine bestimmte Gesetze ö ö uin, w, hne Anzahl zur Beschlußfähigkeit der . ö. ö Rechtens erklärt ist, gilt das Recht. ürde di icht nach so viel heißen, als daran zu zweiseln, ma

4 hl 6 werden. Ich zweifle nicht ob das, was . der Gegenstan daran und ich glaube auch, daß die . nicht daran zwei⸗ haupt für das

feln wird. Ich möchte daher nicht zu einem Vorschlage rathen, wel⸗

itgliedern ni nnen sei, ihren Verpflichtungen nachzukommen; zwar aus dem Grunde, daß, wenn liberhaup ö ace, . . . 3 Zahl der Mit- Mitglieder verlangt wird man diese Zahl glieder, welche zur df c a io ei des Landtags anwesend sein Geschäftsgang würde erachten müssen. mlsssen. Wenn andererseits auf die Bestimmungen der Provinzial⸗ Landtage hingewiesen ist, so mache ich darauf aufmerksam, daß bei der Einrichtung des Vereinigten Landtags die Durchführung der dor⸗ tigen Gesetzes Bestimmungen nicht immer zu h Es ist auf drei Viertel der Stimmenzahl hingewiesen. Wir haben aber Anwend si einen Vereinigten Landtag mit verschiedenen Kurien; es könnte also der Vereinigte Landtag besteh kommen, daß der Vereinigte Landtag in b einfinden könnte und, wenn wir zur Versammlung der Kurie der drei ) ndtage kon Stände schritten, nicht die erforderliche Anzahl von drei Vierteln der Gesetz sagt: „Die Provinzial e v

hier zur Anwendung kommen müssen, nicht beitreten.

E

sequenz zu vermeiden sein dürfte, und ich schließe mich also der Mei= provinzielle Interessen zu vertreten hat; das

nung an, daß die Eg hne der Versammlung von einer be- drücklich aus; sondern, es ist eine Versammlung, di

stimmten Anzahl nicht abhängig gemacht werden kann. . . : Abgeorkn. Graf von Ken rd: Ohne ECinseitung! Wenn ich men werden daß die reglementarischen Bestimmung

recht veistanden habe, ist von dem geehrten Migliede dus Westfalen vinzial-Landiage eo, iheg auch für biese Versammlung,

ich habe nämlich den Antrag der Abtheilung dahin verstanden, daß

*

men anwesend sein müssen. Der Antrag des Mitgliedes aus West⸗ dem für die Provinzial-Stände gegebenen Regleme

falen lautet dahin, daß nn, Provinz zwei Drittel der hier zusammentreten. Stimm en anwesend sein

verschledene Stände anerkenne, eben so wenig erkenne ich verschiedene] im Geseß, sondern nur die Bestimmung, die häufig

Provinzen an, wir sind Alle ein und dasselbe, wir sind die Abgeord⸗ nach meinem Gefühl mit Recht angegriffen ist, daß diese neten Preußens. Einen ,, der Art kann ich nicht . die liio in partes verlangen können. Diese Bestimmung

ann bestehen bleiben, denn sie ist ohne Einfluß darauf, wie groß die eine so wichtige Bessimmung in dem Gesetze ausgelassen sei Gründe Zahl der Mitglieder sein muß, um die Verfammlung beschlußfähig

mässen obgewaltet haben; mir sind sie wohl denkbar; es sollte mög. Zu machen. Das ist der Grund, warum ich ö. 3. . ei. ie i .

aus dem Grunde, weil, wird eine bestimmte Anzahl von

sein würde, eine Ver⸗ 3) die Ausmittelung und iar n if der zu den nach den ebengedachten ten zu bildenden Pensionsfonds erfor⸗

Terlichen Geldmittel uͤnd Zuschüsse, welche theils aus den eigenen Ein ie g derselben entnommen, theils Jon den zur Unterhaltung der

gelten lassen. Uebrigens habe ich mich sehr wohl en e, warum

lich gemacht werden, bei jeder Anzahl doch zu einem Beschlusse zu R stimmung, wie die vorgeschlagene, nothwendig kommen; ich finde dies sehr wichtig und ich kann mich nur der Mei⸗ dig, .

nung des Gesetzes in der Art anschließen, daß gar keine, Zahl der Mitgliedern nicht festgesetzt, es doch bedenklich Abgeordneten zur ed fre, bestimmt wurde. So wird dere rl die mögli

sein eigenes ficht ühl dazu führen, nach seiner Ansicht zum all⸗

gemeinen Wohl belzutragen. Wenn es zur Fragestellung kommen wird, so erlaube ich mir noch einmal um das Wort 1 bitten.

*

des hier Rath zu ertheilen oder Beschlüsse zu Ei, Gründen ich wiederhole es halte ich eine

bestimmen sei. on mehreren Rednern ist angeführt, daß, weil in

vorhanden sein muß, sondern dies ö. , . igefi r ; thinder est' werden kann, und ich theile die Ansicht des Mitglie aus herbeigeführt werden durch eine Verhinderung von gelt werden kann, ,,, . daß so lange kein anderes Gefetz ben ist, das bestehende zur Norm . muß. 384 1 ö.

ic r; i si , i icht für alte ; ĩ inder i n h karin von ' seiner Ansicht ab, daß ich es nicht für zwectma zig halte, glieder durch eine Verhinderung von innen erfolgen, so glaube ich . 3 . er n h,. sondern glaube, daß es e, nn, , Zunach daß wir uns bewußt werden, was be⸗ en vom 3. Fe⸗ icht bestimmen, nichts Anderes als das, was die Saz und 24 enthalten, ehe ein anderes für

lbaeorbn. Naumann: Es ist zunächst die Frage zu erörtern, . h d der Verhandlung ist, über— eglement gehört, oder ob der Gegenstand eine Ab-

nderung der übrigen Verordnungen vom 3. ö 5 . ĩ . Seg ür aanz geeignet für das Reglement, ! cher die Voraussetzung involvirt, . eine bestimmte Anzahl von Ich halle den Gegenstand für ganz geeig . 3 gend

als nothwendig für den Denn wenn eine Versamm⸗ lung 'nlcht komplett ist, so kann nichts verhandelt werden. Das ge⸗ m6 in! n , , Dies ist die Erwiederung auf die erste Frage. el hl ie demmnächst im Lustgarten en par Um auf die Sache selbst einzugehen, so kann ich der Ansicht, daß isten C

u bewirken sein mochte. die Bestimmungen, welche für die Provinzial-Landtage Ehen s, kombi 1 ahr,

t aus einzelnen . schlußfähi icht i . ie Mitgli zieser Landtage als

ißfähiger Anzahl sich aber nicht in der Bedeutung, daß die Mitglieder dieser Landtage ale 1 . ve Pie n l Tan gage lonstituirend versammelt sind, sondern das . Landtage vereinige Ich, ö

i i zu ei eünaten Landtage.“ Es ist eine Versammlung, die nich Stimmen hier anwesend wäre. Ich glaube, daß eine solche Inkon⸗ zu einem Vereinig andtag s n n f, ,, e die allgemeinen Landes Intelessen zu berathen hat. Es kann daher nicht angenom⸗ Landes -Interessen z athen he in ,. geltend sein

der Antrag, wie ihn die Abtheilung gegeben hat, erweitert worden; können. Wäre dieser Schluß möglich, so würde ich ihm entgegen⸗ 9 . ; ; go ⸗. , treten und nicht gere , ,, daß diese Versammlung nur

überhaupt dafür gestimmt worden ist, baß zwei Drittel der Stim- als beschlußfähig zu erachten sei, wenn alle genre he

Auch ist daflir, daß die Versammlung nur in ssen, ich halte dies für einen ungemein einem solchen Falle beschlußfähig sein könne, angeführt wor⸗ erweiterten Antrag und kann ihm unmöglich beistimmen. Denn eben] den, daß die Majorität in uhr Versammlung näch den Pre—

so wenig, wie ich in unserer Versammlung verschiedene Juteressen und vinzen gezählt werde. Die Bestimmung findet sich 36. ,, . ger i l el. und Beamten der Wohlthaten bald theilhaftig werden, welche die Verord=

erweise aus wenigen Personen bestehen könnte, garen ele elne, dur

ür befugt zu erklären, über die wichtigsten Angelegenheiten des dLan⸗ f Aus diesen

estimmung darüber, bgeordn. vön der Heydt: Es sind hier fehr verschiedene wie sie von der Abtheilüng vorgeschlagen ist, ür nothwendig. Ueber

Ansichten darüber geäußert worden, was bei biefem Paragraphen zu die Zahl können verschiedene Ansichten herrschen, ob man z, oder ob man eine Jahl besummt angicbt; dariiber ist in diesem Augenblick

einerseits von dem Gemeinderechte aus geschlossen und aner er seite zum Abgeordneten gewählt werden sollte, so dringt sich mir die Ver⸗ muthung auf, daß ganz ungewöhnliche besondere Umistände obwalten; und 5 bebürften wohl einer abermaligen gründlichen Untersuchung, welche uns zu überlassen wäre. Die ausgesprochene Absicht des Gesetz= Entwurfs ist es: die Stände⸗Versammlungen hoch zu stellen, und so fann' man uns auch wohl darin hoch stellen, daß man uns, gußer dem Falle einer gerichtlichen Verurtheilung, die Neinhaltung unserer Ver⸗ sammlungen von unwürdigen Personen selbst überläßt.

Träte aber der Fall wirklich ein, daß ein und dieselbe Person

Uichtamtlicher Theil.

. Inland. Potsdam. Hof⸗Nachricht. Berlin. Cirkular⸗Ver fügung. n land.

inirte Garde⸗-Reserve⸗Bataillon.

ertheilen.

vom 10. Dezember 1846. Anspruch der Lehrer und Beamten an den höheren Unterrichts-

die zur Ausführung der speziellen

nung ihnen zusichert. . 99 kun g, dieses Zweckes wird vor Allem nöthig sein, daß

Pensions⸗Reglements vom 30. April 1825, als und Personen festgestellt werden, und daß

Anstalten Verpflichteten aufgebracht werden sollen, bald erfolge.

Potsdam, 9. Mai. Se. Majestät der König wohnten heute dem Gottesdienste in der hiesigen Hof- und Garnison⸗Kirche bei und ade: das Füsilier⸗Bataillon arbe-Regiments zu Fuß, das Garde Jäger-Bataillon und das

Berlin, 11. Mai. Se. Masjestät der König haben Allergnä⸗ digst geruht: dem Major von Roon, aggregirt dem Generalstabe und koöͤmmandirt als militairischer Begleiter des Prinzen Friedrich Karl, Königl. Hoheit, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehe⸗ nen Ritterkreuzes des Königlich hannoverschen Guelphen-Ordens zu

Berlin, 10. Mai. Die Nr. 2 des Ministe rial Blatts für die gesammte innere Verwaltung enthält die Cirkular⸗Perfügung an sämmtliche Königl. Ober⸗Präsidenten, resp. Oberg Präsidien, be⸗ treffend die Regulirung des Pensions-Wesens für Lehrer und Be⸗ amte an den höheren Üünterrichts⸗-Anstalten, mit Ausschluß der Uni⸗ versitäten, und der dafür zu bildenden besonderen Pensions- Fonds

ĩ rordnung vom 28. Mai d. J. der bensions⸗ Nachdem durch die Verordnung r ne.

92 ger sisid eglich festgestellt ist, werden nunmehr mit Ausschluß der Universitäten, ei el n hn, Einleitungen

1 ie Penstons- Beiträge sowohl der einzelnen Lehrer und Beamten ö , Anwendung der Bestimmungen in dem S. 24. des

2) der dazu nach den S8. 9 und 16 der Verordnung vom. 28. Mai d. J. verpflichteten Communen, Korporationen, Privat⸗ Stiftungen

* . . 1 do⸗

Rüchsichtlich derjenigen Institute, welche ganz aus Staats. Fonbe

tirt, oder 3 aus er , Mitteln sich erhalten, aber Königliche Anstalten Zweite Beilage

Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Mittwoch den 124m Mai.

Inhalt.

Inland. Berlin. Cirkular-Verfügungen. (Jortsetzung:). Po st Amtsblatt. Die Kölnische Zeitung und die Gesetze in Betreff der Veröffentlichung ständischer Verhandlungen und Denkschristen.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Württemberg. Er⸗ gebenheits Adreffen an den König. Unruhen in Tübingen. Groß- herzogthum Baden. Miaßtegeln zur Abhülfe der Noth. Unru⸗ hen in Mannheim. Großherzaogthum Hessen und bei Rhein. Verordnung über den Verkehr mit Getraide, Mehl und Kartoffeln. Fürstenthum Reuß-Greiz. Stistung eines neuen Militair-Ehren—

zeichens. . Oesterreichische Monarchie. Prag. Hoher Wasserstand. Un— ruhen.

Nußland und Polen. St. Petersburg. Verlobu5ng, des, Groß fürsten Konstantin. Krankenhaus für Frauen. Mos fauer Polizei⸗Zeitung. Frankreich. Paris. Das Ministerium und die Kammern. Ordens⸗

Verleihungen. O'Connell. Königin Pomareh. Joinville's Ge— schwader. Vertheilung von Saat ⸗Nartoffeln. Vermischtes. Köln. Abreise der Königin Christine von Paris. Schreiben aus Paris.

(Algierische Nachrichten.)

Großbritanien und Arland. London. Parlaments -Verhandlun⸗ gen. Die Lage des Heldmarkts. Stillstand von Fabriken. Die Sängerin Jenny Lind.

Niederlande. Köln. Befinden des Königs.

Belgien. Brüssel. Repräsentanten⸗Kammer. Vermischtes.

Griechenland. Vermischtes.

Y fsenschaftliche und Kunst⸗ Nachrichten. Konzert zu einem Yohlthätigen Zwecke. Viertes Konzert der Geschwister Neruda.

ere, . und Börsen⸗-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Markt- Hericht.

sind, oder die aus Fonds vollständig ausgestattet sind, welche zwar nur für bestimmt begränzte Zwecke verwendet werden dürfen und daher in gewissem Sinne als Stiftungs-Fonds angesehen werden können, die Eigenschaft von Staats-Fonds, wenn auch nur mittelbarer, dadurch aber nicht verloren ha— ben, werde ich die erforderlichen Ermittelungen und Feststellungen durch die Königlichen Provinzial-Schul-Kollegien, resp. die Königlichen Regierungen, bewirken lassen, da bezüglich ihrer Ünterhaltung weder Kommunen und Cor= porationen, noch Privat-Stiftungen und Personen betheiligt sind.

Was dagegen die Anstalten betrifft, bei denen Koömmunen, Corporatio—

nen, Privat⸗Stiftungen und Personen fonkurriren, und welche die §§. 9 und 16 der Verordnung näher bezeichnen, so werden mit Rücksicht auf den da— mit im Zusammenhange stehenden 8. 17 Ew. 2c. Sich den nöthigen Ver— handlungen mit den Betheiligten gefälligst zu unterziehen und die auf die Resultate derselben zu basirenden Ermitkelungen und Feststellungen zu ver— anlassen, resp. zu treffen haben. Wiewohl die einzuleitenden Verhandlungen voraussichtlich auf vielfache Schwierigkeiten stoßen werden, so glaube ich doch, die Hoffnung hegen zu dürfen, daß es Ew. 2c. Bemühungen gelingen wird, dieselben in möglichst kurzer Frist in der Art zu bestimmten Resultaten zu führen, daß das Pen⸗ sionswesen auch bei diesen Anstalten mit dem 1. Januar k. J. in das Leben treten kann, wie es bei den in dem §. 15 der Verordnung erwähn— ten Anstalten der Fall sein wird.

Anlangend das Verfahren bet Pensionirungen, so enthält die Verord= nung so genaue Bestimmungen, daß es einer Erläuterung derselben nicht bedürfen, sondern daß es genügen wird, die Betheiligten und Behörden einfach darauf hinzuweisen und ihnen die genaue Beachtung in vorkommen den Fällen anzuempfehlen. Nur in Beziehung auf die rechtmäßigen Emo⸗ lumente, welche bei Berechnung des Einkommens behufs Feststellung der Pensions⸗-Beiträge sowohl, als der zu normirenden Pensionen, zu berück- sichtigen sind, glaube ich zur Vorbeugung von Zweifeln und zur Sicherung ines möglicht gleichmäßigen Verfahrens darauf aufmerksam machen zu müssen, daß dazu neben dem Nutzungswerth der Wohnung, welcher in den Fällen, wo er in den Etats zu einem bestimmten Werthe sich noch nicht veranschlagt findet, in Berlin zu 10 und in den Provinzen zu 5 Prozent des Amts Einkommens zu berechnen ist, so wie der freien Feuerung und Beleuchtung, auch die nach einer 3jährigen Fraction festzustellenden Gebüh— ren für die Inscriptionen, Entlassungszeugnisse 2c. gehören, daß aber Gra— tificationen, Remunerationen und sonstige Vergütigungen für Nebenämter und Geschäfte, wie z. B. für Beaufsichtigung der Bibliothek, des physikali— schen Apparats, Führung der Kasse, Leitung des Turn-Unterrichts u. s. w., nur in dem Falle in Ansatz zu bringen sind, wenn sie dem betreffenden Lehrer oder Beamten auf die Dauer seiner Wirksamkeit in seinem Haupt— Amte bei der Anstalt, also in gleicher Art, wie das Gehalt selbst, ausdrück= lich zugesichert sein sollten.

Mit der Einziehung der laufenden Pensions-Beiträge und dem Abzuge des . Betrages von neuen Gehalts- Zulagen, die selbstredend bei dem zu bildenden Pensions-Fonds vereinnahmt werden müssen, ist rücksichtlich der⸗ jenigen Anstalten, welche der 8. 16 der Verordnung näher bezeichnet, mit dem 1. Januar k. J. zu beginnen, von dem Einkommen, in dessen Genuß die Lehrer und Beamten sich jetzt schon befinden, der n Betrag aber nicht einzuziehen. Es wäre in vieler Beziehung wünschenswerth, wenn es Ew. 2c. Bemühungen gelänge, ein gleiches Versahren auch in Beziehung auf die in dem §. 9 der Verordnung erwähnten Anstalten zu erzielen.

Damit die Etats der betheiligten Anstalten in Beziehung auf das Pensions-Wesen künftig in einer möglichst gleichmäßigen Form aufgestellt werden, habe ich mit Rücksicht auf den Umstand, daß bei einem Theile der Anstalten die Beiträge dem Civil-Pensions- Fonds zu Gute kommen, bei einem anderen Theise aber den Provinzial oder sogenannten Stiftungs— Fonds zufließen müssen, und bei einem dritten Theile endlich den Institu— ten selbst zur Bildung eigener Pensions-Fonds belassen werden sollen, dei beiliegenden zwei Schemas (. und B.) entwerfen lassen welche den mit der Anfertigung der Etats beauftragten Behörden und Personen zur ge— nauen Beachtung mitzutheilen sind.

Ew. ꝛc. gebe ich ergebenst anheim, nach den vorstehenden Andeutungen die in der Säche weiter erforderlichen Verfügungen bald gefällig erlassen zu wollen.

Berlin, den 10. Dezember 1846.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten. Eichhorn.

Desgl. folgende Cirkular⸗-Verfügung an sämmtliche Königl. Regierun⸗ gen und General-Kommissionen, so wie an die Königl. Ministerial- Militair- und Bau-Kommission und an das Königl. Polizei⸗Präsidium hierselbst, betreffend die Gewährung von Versetzungskosten für degra— dirte Beamte, vom 21. März 1847.

Um in Betreff der Bewilligung von Umzugskosten bei Versetzung de— gradirter Beamten ein gleichartiges Verfahren herbeizuführen, hat das Kö⸗ , unter dem 24. Januar é, sich zu dem Beschlusse vereinigt,

daß einem degradirten Beamten, der lediglich in Folge der Degradation an einen anderen Ort versetzt werden muß, die reglenentsmäßige Vergü⸗ tigung für die Versetzungskosten nicht versagt werden könne.

Die Königl. Regierung (General -Kommission 2c.) wird hiervon zur Beachtung in vorkommenden Fällen in Kenntniß gesetzt. Berlin, den 21. Marz 1837. ;

Der Finanz⸗Minister.

Der Minister des Innern. lu h von Düesberg. ß ö .

von Bernuth.

Berlin, 11. Mai. Das Amtsblatt des Königli

ö. Mai. glichen Post⸗ e , r. 5 4 6 Verordnung, betr. die bedingungs⸗ eise tun n Korrespondenz zwischen Preußen und = äunien durch Privat⸗Dampfschiffe. ö . ö Art. 7. des preußisch-britischen Post Vertrages können Briese zwischen Preußen! und dem vereinigten Königreiche von Großbritanien und Irland nur unter der Bedingung . 5 rivatschiffen befördert

werden, daß diese . ausdrücklich auf der Adresse angege⸗ 2 —— das Porto für die Briefe von dem Absender vorausbezahlt wer= en muß.

Da die wöchentlich 2 malige Communication zwischen Hamburg und Hull nur vermittelst Porivat-Dampfschiffe stattfindet und mit diesen die Korrespondenz nach Irland, Schottland und dem nördlichen Theile von namentlich nach den Städten Birmingham, Nottingham, Man⸗ chester, Liverpool, Leeds, Sheffield, Mork und Neweastle, schnell befördert werden kann, so werden die Post⸗Anstalten angewiesen, die Korrespondenten, welche die obigen Dampfböie zur Beförderung von Briefen nach den ge⸗ dachten Theilen Großbritaniens benutzen wollen, darauf aufmerksam zu ma⸗ chen, daß die Briefe frankirt und mit der Bezeichnung „via Hull versehen werden müßten. An Porto ist für diese Briefe derselbe Betrag zu erheben, welcher bei deren Beförderung mittelst der zwischen Hamburg und London coursirenden britischen Paketböte zu entrichten ist.

Von dem Gange der Dampfböte zwischen Hamburg und Hull werden die Post⸗Anstalten fortlausend in Kenniniß erhalten werden.

In diesem Sommer wird regelmäßig an jedem Dienstag, Abends, ein Dampfschiff von Hamburg nach Hull abgehen. Die übrigen von Haniburg nach Hull abgehenden Dampfschiffe coursiren nicht regelmäßig; es wird viel mehr deren Abgang für jede Fahrt besonders bestimmt. ;

Außer den Fahrten von Hamburg nach Hull besteht aber auch noch eine regelmäßige Dampfschifffahrt von Hamburg nach Neweastle in der Art, daß alle 14 Tage, Freitag Abends, ein Schiff von Hamburg nach Neweastle abgefertigt wird. Diese Fahrten beginnen in diesem Jahre von Hamburg aus am 5. Juni. .

Berlin, den 16. April 1847.

General ⸗Post⸗ Amt. von Schaper.“

Desgleichen die Beförderung der Korrespondenz nach Konstanti— nopel, Galacz und Ibraila. ;

Mach einer Mittheilung der Kaiserlich österreichischen Ober-Postbehörde können die Donau-Dampfschiffe von Wien nach Galacz und die Dampf— schiffe des österreichischen Lloyds von Galacz nach Konstantinopel gegen⸗ wärtig auch zur Beförderung der Korrespondenz nach Konstantinopel, so wie nach den Handelsplätzen Galaez und Ibraila, benutzt werden. Die Absendung der Post aus Wien, welche mit diesen Schiffen befördert wird, erfolgt vom 16. April bis zum 18. September (. jeden Freitag Abends und vom 19. September bis zum 13. November (. jeden Donnerstag Abends.

Die Post-Anstalten werden hiervon in Kenntniß gesetzt mit dem Be— merken, daß neben der obigen Versendungs⸗Gelegenheit auch die bisherige einmal in der Woche bestehende Landpost zur Beförderung der Briefe nach gedachten Orten benutzt wird. ;

In Beziehung auf die Porto-Erhebung kommen bei der Beförderung der Briefe nach Konstantinopel, Galacz und Ibraila mittelst obiger Dampf⸗ schiffe dieselben Bestimmungen in Anwendung, welche bei der Beförderung auf dem Landwege gelten.

Berlin, den 26. April 1847.

General ⸗Post · Amt. v. Sch aper.“

Desgleichen eine Verordnung betreffend die Ausführung des

neuen Post-Vertrags zwischen Preußen und Mecklenburg-⸗Schwerin.

Berlin, 11. Mai. Tie Kölnische Zeitung sagt in Bezug auf unsere gelegentliche Bemerkung, daß sie Landtags⸗-Vorlagen, die auf gefetzlichen Wege noch nicht' Genieingut der Zeitungen geworden, veröffentlicht habe, ; da ihres Wissens allein Verhandlungen, um sie vor jeder Ent— stellung zu schützen, nur nach dem offiziellen Blatte gegeben wer—⸗ den dürften, so habe sie kein Bedenken getragen, dem Landtage vorgelegte Gesetz-Entwürfe und Denkschriften, die ihr in offiziellen Abdrücken zugekommen, und bei denen also jede Entstel— lung unmöglich gewesen, aufzunehmen.

Die Verordnung vom 30. Juni 1843 schreibt in dieser Beziehung

58. Nachrichten über den Gang der Verhandlungen der preußischen ständischen Versammlungen dürfen während der Dauer der letzteren nur übereinstimmend mit den von diesen selbst für die Zeitungen gefertigten Landtagsbexrichten oder nach den von der Regierung ver— öͤffentlichten amtlichen Mittheilungen in die öffentlichen Blätter übernommen werden. Eben so sind in diesen Blättern Petitionen oder sonstige Schriften, welche an die Landtage gerichtet werden, nur in so weit zum Drucke zuzulassen, als sie durch die gedachten Landtagsberichte oder amtliche Mittheilungen veröffentlicht werden,

Hiernach ist es, wie wir glauben, völlig unzweifelhaft, daß nicht blos die Verhandlungen unserer ständischen Versamm⸗ lungen, sondern auch alle Petitionen und alle Schriften, welche and die Landtage gerichtet werden, erst durch Aufnahme in die Landtags-Berichte oder in die von der Regierung veröffentlichten amtlichen Mittheilungen Gemeingut der Zeitungen werden. Sollte aber die Kölnische Zeitung etwa behaupten wollen, daß die dem Landtage vorgelegten Gesetz-Entwürfe und Denkschriften nicht zu den „sonstigen Schriften, welche an die Landtage gerichtet werden“, zu rechnen seien, so wird sie dieselben jedenfalls als Königliche Be— schlüsse und Aktenstücke inländischer Staats- Behörden gelten lassen müssen. In Beziehung auf diese aber schreibt das angeführte Ge⸗ setz vor:

Werden Zeitungs -Artikel zur Censur vorgelegt, in welchen König⸗ liche Befehle oder amtliche Verfügungen, Beschlüsse oder sonstige Aktenstücke inländischer Staats Behörden ganz oder auszugsweise mitgetheilt werden, und hat der Censor Zweifel über die Befugniß zur Veröffentlichung, so ist die Druckerlaubniß erst dann zu erthei⸗ len, wenn die Genehmigung der betreffenden Behörde nachgewie⸗ sen worden ist. In jedem Falle dürfen dergleichen Artikel in eine Zeitung nur dann aufgenommen werden, wenn sie entweder einer anderen inländischen Schrift entlehnt worden, in welchem Falle der Redacteur die Quelle anzugeben hat, oder wenn ihm der Einsen⸗ der bekannt ist. Auch ist er verpflichtet, Letzteren dem Censor auf dessen Verlangen namhaft zu machen. Es ist nicht unseres Amtes, die Kölnische Zeitung danach, zu fragen, wer ihr die dem Landtage vorgelegten Gesetz Entwürfe und Denkschriften in offiziellem Abdrucke mitgetheilt hat, ob dieselben ihr zur Aufnahme in ihr Blatt mitgetheilt sind, und ob sie zu diesem Zwecke von irgend Jemanden außer dem Landtage selbst oder der Regierung mitgetheilt werden durften. Wir glauben aber, daß es genügen wird, auf das Gesetz hinzuweisen, um demselben für die Folge auch die Befolgung zu sichern.

Deutsche Gundesstaaten.

Königreich Württemberg. (Schwäb. Merk.) In Folge der bedauerlichen Ereignisse in Stuttgart am 3. Mai sind Sr. Maßestät dem Könige am 5ten d. M. Ergebenheits Adressen vom ständischen Ausschusse und von der Stadt Ludwigsburg überreicht wor= den; die erstere lautet:

„Ew. Königl. Majestät! Die Störungen der Ruhe und öffentlichen Ordnung, welche am 3. Mai in Stuttgart vorfielen, haben uns mit dem tiefsten Bedauern über die unseligen Verirrungen der dabei Betheiligten erfüllt. Erlauben Ew. Königliche Majestät gnädigst, daß wir, die Mit- lieder des Ausschusses der debe Ie fam ü ung des Königreichs, dem efühle dieses Bedauerns Allerhöchstdenselben gegenüber in Ehrfur t Worte

geben. Es mußten uns und Jeden, welcher in ähnlicher Weise, wie wir

die Verhältnisse kennt, diese Vorfälle um so schmerzlicher berühren, je mehr wir wissen, wie Ew. Königl. Majestät, unablässig auf die Wohlfahrt Ihres Volkes bedacht, keine Anstrengung und kein persönliches Opfer scheuen, wenn es sich davon handelt, dieses Wohl zu fördern; wie Ew. Königl. Majestät immer an der Spitze sind, wenn Bedürftigen und Leiden- den aufgeholfen werden soll; wie wir in Ew, Königl. Majestät den Grün⸗ der und Erhalter unserer bürgerlichen Freiheit zu verehren haben, und wie Ew. Königl. Majestät gerade in den jetzigen Zeiten bewährten, daß Aller⸗ höchstdieselben für zeitgemäße Entwickelung und Sichrrung dieser Freiheit in hochsinniger Weise fortzuwirken bedacht sind. Möchten Ew. Königl. Ma⸗ sestät dieses als den offenen Ausdruck unserer ungeheuchelten Gefühle und unserer redlichen Ueberzeugung wohlwollend aufnehmen, und möchte die Vorsehung uns noch lange einen König erhalten, welcher, weit über die Gränzen unseres Landes hinaus verehrt und hochgehalten, als wahrer Freund seines Volkes stets für Wohl und Recht desselben wacht. In tiesster Ehrfurcht verharren wir Ew. Lönigl. Masestät unterthänigst Treuge⸗ horsamste Kanzler Wächter. Soden. Scheurlen. Duvernoy. Schoffer.

Dem Schwäb. Merk. wird aus Tübingen vom 5. Mai 4 Uhr Morgens geschrieben:

„Auch in unserer Stadt wurde gestern Abend der Versuch gemacht, ähnliche Scenen, wie in Um und Stuttgart in den letzten Tagen statt⸗ hatten, auszuführen. Schon seit einigen Tagen gingen hier Gerüchte, die Kunstmühle der Gebrüder Schweickhardt solle als erstes Ziel der Zerstörung bezeichnet sein. In Folge dieser Gerüchte wurden gestern von den Behör⸗ den Vorkehrungs Maßregeln getroffen, namentlich auch die Studenten zur Aufrechthaltung der Ruhe aufgefordert. Den ganzen Abend war um die Kunstmühle eine bedeutende Menschenmenge versammelt, anfangs als Zu⸗ schauer; allmälig erhitzte sich aber die Menge trotz der Bemühungen der Behörden und des Eigenthümers der Muͤhle, des Abgeord⸗ neten Br. Schweickhardt, immer mehr Steine begannen gegen die Mühle zu fliegen, und gegen 10 Uhr wurde ein Seiteneingang zertrüm⸗ mert. Nun hatte die Plünderung begonnen, allein das Einschreiten der Studenten verhinderte den weiteren Fortgang. In Folge der Auf⸗ forderung der Universitäts Behörden hatten sich die verschiedenen Gesellschaf⸗ ten den Nachmittag zusammengethan, sich mit Waffen: Säbeln, Schlägern, Rappieren u. s. w., versehen und den Abend in ihren einzelnen Versamm⸗ lungs-Lolalen eingefunden. Diese wurden nun aufgefordert und zogen in großer Masse auf den Schauplatz der Unruhen in die sogenannte Goöagerei hinab. Das Erscheinen derselben kam gerade zu rechter Zeit; die Eingänge

der Mühle wurden von ihnen besetzt, die eingedrungenen Personen unter Abnahme ihrer Beute hinausgebracht, jedoch ohne sie festzunehmen, und so die Ruhe hergestellt. Der angerichtete Schaden ist sehr unbedeutend, da die Plünderer zuerst einige Säcke mit Kleie erwischten, auch zwei Säcke voll Mehl von Bürgern, in deren Häuser sie diese hingestellt, wieder ausgeliefert wurden. Die ganze Nacht bis gegen 4 Uhr blieb der Platz besetzt; die Studenten theilten sich wieder nach ihren Gesellschaften in Partieen und übernahmen die Wache, der andere Theil hatte in einer benachbarten Braue⸗ rei das Hauptquartier. So ist die Ruhe nun hergestellt. Heute sollen Früchte zu ermäßigtem Preise an Bedürftige abgegeben werden; auch sind

die Studenten entschlossen, ferner für die Ruhe zu sorgen, und eben so soll

die Bürgerschaft zut Bewaffnung und Organisirung aufgefordert werden. Auf diese Weise, namentlich auch durch die beabsichtigte Fruchtabgabe ist u hoffen, daß die Ruhe nicht weiter gestört werden werde. Die Zahl der Ker teten ist drei.“

Abends 10 Uhr. „Die am Schlusse meines letzten Briefes aus⸗ gesprochene Hoffnung, daß die Ruhe wohl nicht mehr gestört werden würde, hat sich glücklich bestätigt. Heute Vormittag war Sitzung der städtischen Be— hörde, es wurde beschlossen, zur Verstärkung der Bürgergarde die vier Compagnieen der Rettungs⸗-Mannschaft, die sich für den Fall einer Feuers⸗ brunst seit kurzem gebildet haben, zusammenzuberufen, damit auch von Sei— ten der Bürgerschaft eine Achtung gebietende Macht bereit stehe. Diesem Aufruf ist sehr bereitwillig Folge geleistet worden. Heute Mittag wurden

die Studenten in dem Aulasaale versammelt. Hier hielt der Reftor eine Anrede und forderte die Studenten, unter Bezeugung des Dankes für ihre bisherigen Leistungen, zur förmlichen militairischen Or⸗ ganisation auf. Als Anführer der Gesammtheit hatte der Senat Herrn Professor Volz vorgeschlagen. Dieser hob in seiner mit leb⸗ haftem Beifall aufgenommenen Anrede hervor, daß es sich nicht blos darum handle, einige Bäcker oder Müller zu beschützen, sondern hauptsäch= lich die verleitete Menge, die schon jetzt unter der Noth genug leide, durch ernstes, ruhiges Auftreten vor neuen Versuchen und mithin vor der Härte der Gesetze zu bewahren. Sogleich wurde diese Organisation vorgenommen. An der Spitze des Ganzen steht Professor Volz (ehemaliger Militair); die Professoren Fallati, Hoffmann, Vischer und Wunderlich haben die Leitung der einzelnen Abtheilungen übernommen, und so ist von Seiten der Studenten eine über 60g Mann starfe, geordnete Schaar bereit. Während so die nöthigen Vor eehrungs⸗ Maßregeln getroffen werden, sind auf der anderen Seite auch Maßregeln einge⸗ seitet worden, um der gegenwärtigen Noth abzuhelfen. Schon der Senat hatte gegen die Behörden die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß hierfür gesorgt werden würde, worauf der Stadtdireltor in der Universitäts= Verfammlung hierüber Aufschlüsse gab. Er bedauerte, nicht glänzendere Resultate angeben zu können, bis jetzt seien 200 Scheffel vom Kameralamt weiter zur Bisposition gestellt worden, Gebrüder Schweickhardt verkaufen das Mehl aus einem Scheffel Frucht zu 14 fl. und einigen Kreuzern (am letzten Markt kostete die Frucht 18 fl). So ist bis jetzt die Ruhe nicht gestört worden und wird es wohl auch nimmer werden, namentlich wenn noch einige weitere Maßregeln durchgeführt werden, besonders auch eine strengere Kontrollirung des Gewichts des Brodtes: ein Umstand, worüber viel und, wie es scheint, nicht mit Unrecht geklagt wird.“

Großherzogthum Baden. (Karlsr. Ztg.) Der landwirthschaftliche Verein hat die von ihm veranstaltete Sammlung, welche jedoch nicht ganz 16,000 fl. betragen hat, zu Anschaffung von Saatkartoffeln, Gerste, Hafer, Bohnen und Welschkorn verwendet. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat die Gründung eines Fonds für Saatfrüchte zur Unterstützung armer Landwirthe seiner Zeit selbst angeordnet und einen bedeutenden Beitrag aus seiner Handkasse bewilligt. Ihre Königl. Hoh, die Großherzogin und Seine Großh. Hoh. der Herr Markgraf Wilhelm haben den Fonds in gleicher Weise kräftigst unterstützt. Mit der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins haben alle landwirthschaftlichen Kreis- und Bezirksstellen lebhaften Theil an der Ausführung des segensreichen Gedankens ge⸗ nommen. Im Auftrage des Ministeriums des Innern soll die Spe⸗ zial Kommission für den Ankauf von Brodfrüchten eine große Quan⸗ tität belgischer Sommer- Saatgerste gekauft haben, deren erste Lie⸗ ferungen schon vor 3 und 4 Wochen um einen Preie, welcher 5 pCt. weniger als der mittlere Marktpreis beträgt, an die Landwirthe zur Saat abgegeben worden sind. . ö ö

Die unverzinslichen Vorschüsse aus der Stagtslasse zur Anschaf⸗ fung von Saat⸗-Früchten, namentlich Saat Rartoff eln, sollen bis zum heutigen Tage über 10, 00) II. betragen. Vi en r f hat sich mit dem Ankauf und der Aufbewahrung von Saat- Kartoffeln nicht selbst befaßt, allein dies war auch, nicht nothwendig. weil mehrere Gegenden des Landes, besonders die Orte am Kaiserstuhl, mit Kar= toffeln reichlich versehen waren und sebjt noch einen großen Vorrath besitzen, aus welchem die ärmeren Orte, mit den Geldvorschüssen in der Hand, ihren Bedarf befriedigen konnten und ohne Zweifel auch , 8 e vom 6. Mai meldet das Frankf. Journal: „Gestern Abend rottete sich am . eine Menge Leute zu⸗ sammen, als um S llhr solches von 24 Mann Soldaten unter dem Kommando eines Offiziers bezogen wurde. Die Menge nahm unge⸗