k——
— ——
nr
bereits zum Ankauf französischer sproz. J Frs., so . sind schon seit einem Monate an den Börsen zu L bam für russische Rechnung Auft ein großer Theil der durch den von 30 Millionen Silberrubel bereits
fann daher nicht befremden, daß die eng
Auswärtige Börsen. Niederl. ick. Sch. 58.
8. Mer. Aua. —.
Ams ter dam, 3X6 40. a, Pass. er . 496 Russ. Hope S8 z. Antwerpen, 7. Mai. Ziusl. — r' rankfurt aà. M., 9. Mei. SP nes. 1061 6. 1900. 1898 Bayr. Baunk-Aetien — Ilope — . Fol-, 300 FI. 95. G6. do. s8oo FI. 8303 S0. lIIlamburg, 10. Mai. Rank-Actien 590 he. London, 7 M-. Cor. 3 S7. 8. nis. M2 9 Passive 53. 5. Pert. — Kugl. Russ. 1093. 108. Fern 39.37. 8 Paris, S8. Mai. 595 Rente su cour. 115. 95 Neapl. —. Zoh span. 35. . *. . mi. lb ue. Isi7 6. . 0. 9. Aedien Iõ94. Aul. as 1821 1553. de 1829 1I9⸗ kKöln, 12. Mai. Cons. S635. ö Int. 573.
ziusl. — Eoln. —.
nras. 8d.
London, S. Mai. Amsterdam, 10. Mai.
Mai. Ein unerwarteter Umstand hat in der abge— Paris, 8. Mam d auf den hiesigen Geld- und An . Lie Nachricht, daß der Kaiser von Rußland einen Ukas von 30 Millionen Silberrubel 16. nach französischem Gelde aus dem russischen von ausländischen Staatspapiecen verwendet „ie Spekulanten zu London zogen sofort daraus den Schluß,
laufenen Woche einen lutzen Einfluß markt ausgeübt. 1 ht, d. erlassen hatte, kraft dessen eine Summe oder ungefähr 112,500 00 3
* ,. än Ankauf
werden soll. Die Spetun 283 z daß fast die Totalität dieser baaren Summe zum Ankauf
verwenbet werden würde, und in Folge davon hoben sich die Course dieser is Noch weiß man nicht genau, in welchen Proportionen die russische Regierung diese Ankäufe unter die verschiedenen
schnell um 13 Ct. bis auf 88. ausländischen Staatspapiere vertheilen werde, aber das
hatte.
jetzt, daß diese Operation der russischen Regierung weit weniger beträchtlich ist, als man im ersten Augenblicke . J
daß also
gekanntmachungen.
221 Nothwendiger Verkauf. /
Das dem Braueigner Danielsen gehörige, suk Nris. 201, 202 und 203 hiesiger Altstadt belegene, auf 8070 Thlr. 16 St. 2 Pf. gerichtlich gewürdigte Grundstück soll am
1. Ottiober 181417, Vorm. 11 Uhr, an Gerichtsstelle durch den Herrn Ober · Landes gerichis⸗· AUssessot Schaller subhastitt werden. Taye und Hypolhelenschein sind in unserem Büreau 1II. einzusehen. Thorn, den 23. Februar 1817.
Königliches Land- und Siadigericht.
— ———
1074 Nothwendiger Verlauf. Stabtgericht zu Berlin, den 21. November 1816. Das dem Viehhalter Wilhelm Dieter gehörige, hier
in der neuen Jacobsstraße Nr. 26 belegene und im Ho⸗
vothelenbuche von der Louisenstadt Voj. III. No. 190
eingetragene Grundstück, tariit zu 12,590 Thlr. 2 Sgr.
6 Pf., oll am 8. Juli 1847, Vormittags .
an der Gerichtsstelle subbastirt werden. Taxe und Hy⸗— pothelenschein sind in der Registratur einzusehen.
1265 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3. Februar 1847.
Das dem Particulier Carl . Ferdinand Barth gehörige, hier in der Invalidenstraße Nr. 52 belegene und im Hopothelenbuche von den Umgebungen Berling, Vol. 33. Nr. 2096 verzeichnele Grundstüch, gerichtlich abgeschäßt zu S2 Thlr. 12 Sar. 7 Pf., soll
am 25. August 1817, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy— poibelenschein sind in der Registratur einzusehen.
14596 Niederschlesische Zweigbahn.
In Gemäßheit des 8.
Neue Anl. 185.
Stiegl. —
uus. Seh. 17. 161. 23M uu, 88. 57. B. Ciak —.
376 do. 6u eur. 78.
39h do. 695. Bank- Nordh. 169. Gloggu. 124.
Abgesehen von den enten verwendeten 590 Millionen nur noch 62 Millionen verfügbar übrig bleiben,
ondon und Amster⸗ äufe gemacht worden, Kaiserlichen Utas stipulirten Summe untergebracht zu sein scheint. Es lischen Consols alsbald wieder un—=
S V Spar. 19. raglichen Operation gestanden.
Preuas. Pr. Seh. —
die französische Rente übte.
Renk Actien p. uli. Lat. 57* Er.
14. S7 zu diskontirenden Billette.
werden, sogar 12 bis 13 pCt. Vereinigten Staaten, von Paris kommen.
5 Betrieb stehenden Bahnen englischer Consols ste
weiß man schon
. auf die Course zurücksanken, daß diese ganze Finanzoperation ver
wuchs, bestand darin, daß die Ban der eben an dem Tage, wo die Na
r n unglücklicherweise aber fiel der londoner Platz ald wieder in einen Zustand beunruhigender Krise zurück. Die Nachrich-= ten vom Aten sagten, daß es fast unmöglich geworden sei, die Diskontirung von Billetten zun erlangen, die über 6 Tage laufen, selbst wenn man wahrhaft wucherische Zinsen sich gefallen läßt, von Billetten mit weniger langer Verfallzeit müssen 6 bis 8 pCt. gezahlt selbst für die werthvollsten Das baare
Papiere, Geld wandert fortwährend nach den und man läßt nach London starke Summen Goldes von Paris ko: In Folge davo seit einigen Tagen an der pariser B Monat standen die Course der Wechsel auf 25 Fr. 15 Eis., jetzt stehen dieselben auf 25 Fr. 62 Cts. zu verwundern, daß die pariser Börse die Rückwirkung den Krise fühlt, welche zu London herrscht, wo vor drei Tagen zahlreiche Fallissements an= gekündigt wurden. Indeß haben die Course der französischen Staatspapiere N als der Actlen der bedeutendsten Eisenbahnen den schlimmen Nach— richten aus England ziemlich fest widerstanden.
hall n sich gut inmitten der finanziellen Krise. Dies kommt vorzüglich von den zunehmenden Einnahmen, welche uns jede Wochenübersicht des Ertrages der verschiedenen Bahnen zur Kenntniß bringt und wodurch das Vertrauen der Actionaire sich erhält.
örse bedeutend gestiegen;
718
auf welchen sie vor Ankündigung der Eben so natürlich muß es auch erscheinen, hältnißmäßig nur geringen Einfluß auf Die günstigste Wirkung, welche daraus er⸗ F von England den Entschluß vertagte, . z chricht aus St. Petersburg zu London eintraf, hatte ausgeführt werden sollen, nämlich ihren Diskontosatz auf 5 pCt. zu erhöhen. Die Bank hat geglaubt, es werde aus dieser Nachricht n a- ost. . und Operation eine bedeutende Bes . der finanziellen Lage hervorgehen. Nee Aul. 22. Sie begann sogar, geringere Schwierigke
iten zu machen in Annahme der Freitag
stellung: Di von Scribe.
und für die Diskontirung
und für solche zweiter Klasse
n sind die Wechselcourse auf London vor einem auf London mit kurzer Frist Es ist nicht
Zu dieser Vorstellung werben Billets zu den nachstehenden klei nen Spernhaus⸗Preisen verkauft: Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. ein Billet in den Logen des ersten Ranges, zur Tribüne 1 Rthlr.; ein Billet im Parquet und im zweiten 20 Sgr.; ein Billet in de ges, so wie im 75 Sgr.; ein Bi 14. Mai. Im Dpernhause. e Krondiamanten, komische Oper mit Tanz in Musik von Aunber. Zu dieser Vorstellung werden Billets zu
Opernhaus⸗Preisen verkauft: . Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, Tribüne, 1 NRthlr. 10 Sgr.; im Parquet und in den Logen des zwei⸗ ten Ranges 1 Rthlr.; in den Logen und im Balkon des dritten Ran⸗ ges, so wie im Parterre, 20 Sgr.; im den Fremden⸗Logen 2 Rthlr.
Im Schauspielhause. 7 ste französische Abonnements⸗Vorstellung.
, 15 Sgr.; let in der Fremden⸗Loge 2 Rthlr.
Anfang halb 7 Uhr.
MHeteorologische Geobachtungen.
1847.
Namentlich die bereits in II. Mai.
Luftdruck
Luftwärme-
Punstsättigung Wetter
Donnerstag, 13. Mai. Abonnements-⸗Vorstellung:
d 1 8 so daß als 5 Abth., von L. Schneider.
Anfang 6 Uhr.
Gegenstände der Berathung und Beschlußnahme in dieser General-Versammlung werden sein:
1) der Bericht der Direction über die Ausführung des Baues und die bisherigen Betriebs-Resultate,
2) die Wahl der zufolge 5§. 31. des Statuts aus- scheidendenden Ausschuß Mitglieder und ihrer Stellvertreter,
3) die Revision des Gesellschafts⸗ Statuts,
a) der Erlaß der von einzelnen Actionairen wegen verspäteter Einschuß Zahlungen erlegten Conven⸗ tionalstrasen,
s) die Aufhebung der Annullirung eines Quittungs- bogens, welcher nach ersolgter Annullirung präsen⸗ tir worden, und Uushändigung der betreffenden Actie an die Eigenthümerin,
6) die Unterlassung der Amortisation eines verbrann— ten Quittungsbogens und Aushändigung der be treffenden Actie an den Eigenthümer. ö
Glogau, den 28. April 1tz!?7.
Die Direction der Niederschlesischen Zweigbahn⸗ Gesellschast.
Magdeburg-⸗-Wittenbergesche Eisenbahn.
Nachdem wir, in Folge der in die Allerhöchste Konzessions- und Bestä— tigungs-Urkunde für die Magdeburg · Wittenbergi⸗ sche Eisenbahn - Gesell⸗
Ha schaft vom 31. Januar mar mn, d. J. aufgenommenen ö Vorschrift, dem Henn Fan, Finanz Minister die Nothwendigkeit der Einziehung der dritten zehnprozenti- gen Rate des Actien-Kapitals nachgewiesen haben und von dem Herrn Minister mittelst Restripts vom 3ten d. Mis. die Ausschreibung derselben zum 15ten bis zistin f. M. genehmigt worden ist, fordern wir die Herren Actionaire unserer Gesellschaft hierdurch auf, in
Gemäßheit des §. 12. des Statuts die dritte
20. des Statuts wird die dies jahrige ordent⸗ liche General⸗
Versammlung
der Actienaire der Nic= derschlesischen Zweig⸗
.
am 29. Mai c., Vormittags 11 Uhr, bierselbst stattñnden. .
Mit Bezug auf §. 25. des Statuts sor balb die Deren Actienaire unserer Gesell an dieser General- Versammlung Theil ne ergebenst auf. ibre Actien unter Beifügung ein 6 entweder bier in unferer banctasse Berlin auf ihre Kesten bei den Herren Gebrüder und Cermr. (eue PTremenade Nr. 10). welche wir, um den ausm ärngen Herren Actienatren dad Erscheinen in der General- Berianππ3g 3u erleichtern. eracht Haben
dies zu übernehmen. bis spatestens den 22sten d. N ieder ale gen. An ersterem Orte
wird ihnen se fert eine Erala5ỹtarte, 3 b erren Se- brüder Beit nad Terra. aber ern ms Ser chei- nignag ausgebãndigt Rerden. welche am Tage 2er der General · Sersfanüralaaz n aner, desc ir- latal Hier- 2 Frlaßtert ace, n. n den Fan.
ten wird das Derfamulasg- Safal abr dezeꝛch⸗ net sein.
Rate des Actien - Kapitals Von zehn Pro⸗ zent auf jede Actie in den Tagen 8 —
ö — 8 * D 2 9 vom 15. bis 31. Mai nd. J. entweder bei unserer hiesigen Hauptkasse (Schifferstraße Nr. 2) oder bei Hern S. Herz in Berlin (Doro⸗ theenstraße Nr. 1) während der Vormittagsstunden von 3 bis 12 Ubr einzuzahlen.
Jeder Einzahler hat mit den betzeffenden Quittungs— begen zwei nach den laufenden Nummein geordnete, gleichlautende und mit seiner Namens unterschrift ver= sebene Verzeichnisse — zu denen die Formulare an den obengenannten Orten in Empfang genommen werden
können — einzureichen. Das eine dieser Verzeichnisse muß auf inem ganzen Bogen geschrieben sein und ver⸗ bleibt bei den eingelieferten Quittung bogen; auf dem anderen wird die Einlieferung der Duittungs bogen be- sätet die Quit-
ber ertheilten Ein-
zur Empfang⸗
der abgeholt
Frist die leisten, haben onalstrafe von der Gesellschaft nach einer — 4 — t rückstandigen 12 so nd wir be- recheigt. die bereirs geleiteten Zahlungen als verfallen se wie das darch ere fräheren Einzahlungen und durch die rferüngliche Zeichaung dem Actianaire gegebene Aarecht auf zen Trofaung aan Actien für erer gen zu alflaren. ZiαασtZwmögerz aber za dem nmszrunglichen Acnenzeihaer zie aus gedließene Rare achs Verzuga-
.
**
27
Königliche Schauspiele.
Im Opernhause. 78ste Schauspielhaus⸗ Die Quitzows, vaterländisches Drama in Ouvertüre, Zwischenmusik und die zur Handlung gehörige Musik ist vom Königl. Kapellmeister Henning.
Wind Wolkenzug-
2 IlIgem e i ner 2 n z ei ger.
zinsen und die Conventionalstrafe gerichtlich einzuziehen. Magdeburg, am 10. April 1817. ⸗ . Direktorium der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisen⸗ bahn ⸗ Gesellschaft. Francke, Vorsitzender. 1422 R 1 XV — — — Rhein-Weser Eisenbahn.
Die 111e General-Versammlung der Rhein“ Weser Eisenbahn⸗Actien-Gesellschaft ist auf Dienstag den 29. Juni d. J., Vorm. 9 Uhr, in dem gioßen Saale des hiesigen Gasthofes Stadt London angesetzt und werden dazu hierdurch alle nach dem Gesellschasts-Statute zur Theilnahme an derselben berechtigte Actionaire ergebenst eingeladen.
Da nach dem erfolgten öffentlichen Aufgebot der etwa noch vorhandenen unbekannten Gläubiger der Gesell— schaft gegenwärtig die nöthigen Anordnungen und Vor- bereitungen getroffen werden können, um nach Maßgabe des von der letzten General-Versammlun genehmigten Vertheilungsplans höchst wahrscheinlich s on mit. dem 1. Septbr. d. J. die jetzt verfügbaren Gesellschaftsgel⸗ der unter die Actionaire zur Vertheilung zu bringen, so wird es für die anstehende General- Verfammlung der Hauptsache nach nur darauf ankommen, die für die de= sinitive Abwickelung der Gesellschafts Angelegenheiten erforderlichen Maßregeln, so wie das Nöthige über die am Schlusse dieses Jahres eiwa noch nicht erledigten Geschäfte, Ermächtigung der Direction zu Niederschla— gungen und Vergleichen, gänzliche Ausschüttung der bis zum Jahresschluß noch gesanmelten Masse, Aufbewah⸗ rung der Registratur und Decharge Ertheilung zu be— schließen.
Die Eintritts- und Stimmkarten sind nach Vorschrift des S. T2. ves Statuts in den beiden Tagen vor der General? Verfammlung, Morgens zwischen 8 und 12 Uhr und Nachmittags zwischen 3 und 7 Uhr, in dem Geschäfts - Lokal der unterzeichneten Direction abzu- fordern.
Minden, den 9. Mai 1847.
Direction der Rhein⸗Weser Eisenbahn ⸗Actien⸗Gesellschaft' Koch. Vorlaender. von Spreckelsen.
3501 D J K ordentliche General-Versamm— lung
der Berlin-Hamburger Eisenbahn— Gesellschaft.
Die Actionaire der Ber= lin . Eisen⸗ bahn-Gesellschast werden hierdurch von dem unter- zeichneten Ausschuß zur dritten ordentlichen Ge— neral⸗Versammlungihres
Actien-Vereins auf
Montag, den
11 Uhr Vormittags, und zwar gemäß dem 8. 32 des Statuts,
nach Ludwigslust‘)
mit Hinweisung auf den 8 37 des Statuts — nach welchem die Beschlüsse der Erschienenen auch die Nicht- erscheinenden und Nichtvertretenen verbinden — einge laden. U
Die stimmberechtigten Inhaber von 10 oder mehr Acten fordern wir zum Behuf ihrer Legitimation auf, n den Tazen som 3. bis zum 14. Mai, Vormittags ven 10 bis 1 Ubr, in den Büreaus in Hamburg auf dem Bahnhofe, und in Berlin K
— —
Im Empfangs - Gebäude auf dem Bahnhof.
Morgens 6 Uhr.
335 27 Par. 331 22 Tar. 334 18“ Par. Quellßrme 7, 47 R 2 * or n. 19a n. Thaupuukt . * 10, 2 R. 87 pCt.
heiter.
Alsends 10 Ubr.
Nachmittags 2 Ube.
Nach einmaliger HBeobachtung.
3 14.17 R. EFlusswürme 13 5 R. * . R. Bodenwärure 14,2 R. 58 pCt. Ausdünstung 0, oo Rh. Gewitterreg. Niederschlas 0, 91 Rh. VWürme wechsel 20,1 3 5 11,65
4 7,42 R. 40 pCt.
heiter.
8. S880. 880
.
880. .
Tagesmittel:; 334. S“ Par... 4 15,27 R. .. 4 S, 27 R... 62 pc S8.
Verantwortlicher Nedacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Im Selbstverlage der Expedition.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.
Nr. 17, oder in Schwerin bei dem stellvertretenden Vor⸗
sitzenden des Ausschusses — Herrn Forstrath von
Wickede, .
1) ein von ihnen 5 Nummer - Verzeichniß ihrer Actien zu übergeben,
2) die letzteren in Original zu produziren und dage⸗ gen elne Eintritts und Stimmkarte, ohne welche der Zutritt zur General⸗Versammlung nicht gestat⸗ tet werden kann, und eine Freikarte zur Benutzung der Eisenbahn für die Hin- und Herreise in Em— pfang zu nehmen, ; ;
Wir erlauben uns hierbei, darauf aufmerksam zu machen, daß es, für die in der General Versammlung vorzunehmenden und nach 8. a5 des Statuts, durch Entwerfung einer Kandidaten - Liste vorzubereitenden Wahlen neuer Ausschuß-Mitglieder an die Stelle der statutenmäßig Austretenden, wünschenswerth ist, die Inhaber von 10 oder mehr Actien kennen zu lernen.
Gegenstände der Berathung der General ⸗Versamm⸗ lung werden sein:
a) die nach §. 36 des Statuts unter 1 und 19mm jeder ordentlichen General-Versammlung vorzutra— genden Berichte und Rechnungs Abschluͤsse,
b) die Ergänzungswahlen für den Ausschuß in Ge— mäßheit §. 47 des Statuts,
c) Vortrag des Ausschusses über die künftige Orga⸗ nisation der Verwaltungs⸗Vorstände der Gesellschaft nach §. 60 des Statuts,
d) Berathung und Beschlußnahme über den Antrag des Ausschusses auf Erstattung der wegen ver spä— teter Einzahlung auf die Actien eingezogenen Con= ventionalstrafen.
Hamburg, den 12. April 1847.
Der Ausschuß der Berlin- Hamburger Eisenbahn ⸗Gesellschaft. A. Abend roth, Dr. Vorsitzender.
* 12 2 2 . 5 * Literarische Anzeigen. In meinem Verlage ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin durch
W. Adolf C Co., 97 Wilhelmstr.: bas! Fauna der Vorwelt
mit steter Berücksichtigung der lebenden Thiere. Monographisch dargestellt von
Dr. C. G. Giebel. Ersten Bandes erste Abtheilung: Die Säungethiere der Vor welt. Gr. 8. Geh. 1 Thlr. 18 Sgr.
Nach dem Plane des Verfassers wird der erste Band dieses Werkes die Wirbelthiere (Säugethiere, Vö⸗ gel, Amphibien und Fische), der zweite Band die Glie⸗ derthiere (Insekten, Spinnen, Krebse und Würmer), der dritte und vierte Band die Bauchthiere ¶ Mol- lusca, Cephalophora, cephala, Radiaten , Polypen und Infusorien) enthalten. Jede Abtheilung bildet ein für sich bestehendes Ganzes.
Leipzig, im April 1537. F. A. Brochaus.
506 b] . Die heute Nachmittag 4 Uhr erfolgte glückliche Ent= bindung seiner lieben Frau Adele, geb. Vettel, von einem muntern Knaben, beehrt sich statt jeder besonde⸗ ren Meldung ergebenst anzuzeigen H. Kienitz.
Görlitz, den 4. Mai 1847.
1424 ; . .
Ich zeichne ferner nicht: Gebrüder Richter, sondern: Eduard Giese.
Strehla a. d. Elbe, den 13. März 1847.
10 Sgr.; zum ersten Balkon und Range n Logen und im Balkon des dritten Ran⸗ ein Billet im Amphitheater
59ste Abonnements⸗Vor⸗ 3 Akten,
folgenden mittleren Rthlr. 10 Sgr.;
so wie zur
Amphitheater 10 Sgr.; in
Das Abonnement beträgt: 2 KRthlr. für 4 Jahr. 4 Kihlr. * Jahr. 8 Rihlr. — 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis -Erhöhung. gei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 8gr. berechnet.
Berlin,
Amtlicher Theil. . . .
Landtags⸗Angelegenheiten. Schluß der Sitzung der Herren— Kurickgm 10. Mai: Schluß der Berathung der Gesetz⸗Entwurfs we⸗ gen Ausschließung bescholtener Personen von ständischen Versammlungen.
Inland. Berlin. Immediat- Eingabe des Predigers Uhlich an Se. Majestät den König und Allerhöchster Bescheid darauf.
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bisherigen Forst-Inspektor, Regierungs- und Forst⸗Assessor von Dewall, zum Regierungs- und Forstrath bei der Regierung in Gumbinnen; und
Den Land und Stadtrichter Zingel zu Winzig zum Land⸗
und Stadtgerichts- Rath bei dem Land- und Stadtgerichte in Liegnitz zu ernennen.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der Aten Klasse göster Kö⸗ niglicher Klassen Lotterie fiel 1 Gewinn von 5h00 Nthlr. auf Nr. 81, 287 in Berlin bei Seeger; 3 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 3346. 17,645 und 18,894 in Berlin bei Alevin, nach Marienwerder bei Bestvater und nach Zeitz bei Zürn; 35 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Rr. 181. 2895. 15,296. 6,81. 12, 188. 12,84. 14,05. 21159. 21.255. 22,955. 25, 68. 23, 857. 26, 923. 32,5sz.
37,357. 37,192. 40, 602. 43,ů, 821. 47, 452. 49,1469. 52, 90.
219. 5,76. 57,733. 64,768. 68, 08s. 69.269. 72, 3. 73, 135. 4,144. 75,372. 79,477. S0, 498 und S0,707 in Berlin bei lron jun., bei Borchardt, 2mal bei Burg, bei Grack und 2mal bei Seeger, nach Aachen bei Levy, Barmen bei Holzschuher, Breslau bei Holschau, bei Prinz und bel Schreiber, Cöln 2mal bei Reimbold, Crefeld bei Meyer, Danzig bei Rotzoll, Düsseldorf bei Spatz, Elbing bei Silber, Frankfurt bei Salzmann, Halle bei Lehmann, Jüterbogk bei Apponius, Königsberg in d. N. bei Jakobi, Königsberg in Pr. bei Friedmann und Z3mal bei Heygster, Magdeburg bei Roch, Merse⸗ burg bei Kieselbanch, Münster bei Windmüller, Posen bei Bielefeld, Potsdam bei Hiller, Stralsund bei Claussen, Tilsit 2mal! bei Löwenberg und nach Wittenberg bei Haberland; 26 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 2937. 46146. 5588. 5615. 7674. 10,80. 11,667. 12,721. 15,710. 29, 548. 29, 558. 38, 640. 42,836. 14.801. 48593. 4.929. 51,525. 5B, 827. 63, 554. 63,712. 65,23. 67.906. 72410. 76,036. S2, 91d und S4, 037 in Berlin bei Borchard, bei Grack, bei Moser und Zmal bei Seeger, nach Breslau 2mal bei Holschau und 2mal bei Schreiber, Cöln 2mal bei Reimbold, Crefeld bei Meyer, Danzig Zmal bei Rotzoll, Düsseldorf 2mal bei Spatz, Eilenburg 2mal bei Kiesewetter, Frankfurt bei Baswitz, Königsberg in Pr. bei Samter, Liegnitz bei Leitgebel, Magdeburg bei Brauns und bei Roch und nach Paderborn bei Paderstein; 53 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Rr. 602. 3735. 5008. 5461. 5560. 6740. 7022. S640. 12,737. 13516. 20,352. 20, 866. 22, N73. 23,030. 24,400. 25,446. 25,819. 26, 871. 30, 724. 32,484. 35,066. 38,600. 39,401. 39,486. 40, 083. 41,012. 43,666. 45,683. 47,056 47,684. 48, 489. 50,029. 50. 202. 50,373. 53,937. 54,454. 5. 56,701. 59, 197. 62, 422. bz, 573. 66, 407. 66,569. 67, 465. 74,344. 77,521. 78,506. 79,155. 82,559. Sz, 13 und 83,986.
Berlin, den 14. Mai 1847. Königl. General-Lotterie⸗Direction.
SM
ö P J
Abgereist: Der Hof⸗-Jägermeister von Pach elbl⸗Gehag, nach Neu⸗Vorpommern.
Candtags - Angelegenheiten.
G inn nge .. 1m J na
(Schluß.)
Graf von Arnim: Die letzten Worte des Gesetzes lauten:
„Es kann Jeder, der wegen eines Verbrechens Kriminal-Strafe erlittén hat, durch einen Schluß der Stadtverordneten des Bürger— rechts für verlustig erklärt werden.“
C
Nach diesem kann also, wenn Jemand wegen eines Verbrechens zu einer Kriminalstrafe verurtheilt ist; ihm durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung das Bürgerrecht entzogen werden. Solche Fälle sind z. B. das Duell, Beleidigungen, die unter gewissen Modificationen die Kriminalstrafe nach sich ziehen sönndn. Und wenn eine Kriminalstrafe erfolgt, dann ist im— mer ein Verbrechen da. Nach einer allgemeinen Rechtsregel kann keine Kriminalstrafe eintreten, ohne ein Verbrechen. Der Fall ist al⸗ so da, und der Mann kann auf den Grund jener Bestimmung seines Bürgerrechtes verlustig erklärt werden. Nach meinem Gefühle ist es nicht wünschenswerth, daß man durch den Ausdruck: „der Mann ist bescholten“ ihn vor der Welt in eine Kategorie versetze mit dem gemeinsten Diebe und Räuber. Darum gilt es eine Fassung, die Nr. 3 des Paragraphen so auszudrücken, daß lein Bedenken bleibe. Uebrigens erledigen sich alle etwanige Bedenken, wie ich glaube, durch die von der Versammlung angenommene Fassung.
JustizMinister Uh den: Ich wollte zu dem Vortrage des sehr geehrten Herrn Redners nur Einiges hinzufügen. unsere 64 ünterscheiden zwischen fiskalischen und Kriminal-Untersuchungen. Zur Kompetenz der ersteren gehören leichte Vergehen, namentlich auch die Rüge von Injurien in den dazu geeigneten Fällen. Wegen aller übrigen Verbrechen wird die Kriminal-⸗Üntersuchung eingeleitet, ohne
Preußische 3
Allgemeine
Sonnabend den 15ten Mai
Unterschied, ob das Verbrechen einen entehrenden Charakter an sich trägt oder nicht. Zu einer solchen kann daher auch ein sonst ganz unbescholtener Mann gezogen werden, wenn er sich durch eine augen⸗ blickliche Hitze hinreißen läßt, z. B. bei thätlicher Widersetzlichkeit gegen die Abgeordneten der Obrigkeit oder bei eigenmächtiger Selbst⸗ hülfe mit Gewalt an Personen oder Sachen.
Fürst von Lichnowsky: So sehr ich mich vorhin mit dem Amendement meines verehrten Kollegen aus Brandenburg einverstan⸗ den erklärt habe, so muß ich gerade von demselben Standpunkte aus mit seiner jetzigen Meinung einigermaßen differirnn und mich der meines verehrten Landsmannes im Sekretariate anreihen. Das Amen⸗ dement hat namentlich eine Klasse von Offizieren von der Bescholten⸗ heit ausgeschlossen, welche eine nur augenblickliche Verirrung bei ei⸗ nem sonst durchweg ehrenvollen Leben aus ihrer früheren Stellung entfernt hat. Wir haben diese Klasse von Personen als Nichtbe⸗ scholtene hingestellt und haben dadurch unseren Entwurf in zwei Theile geschieden, nämlich in diejenigen, welche neben der Ausschlie⸗ ßung auch noch bescholten sind, und in diejenigen, welche nicht be⸗ scholten sind. Wenn wir nun diejenigen Personen, welche für ehrlos erklärt, als solche des Landes verwiesen, wegen ergriffener Flucht des Todes schuldig, wegen unredlicher Vormundschafts⸗-Verwaltung verur⸗ theilt sind — der gelindeste Ausdruck, den ich im Gesetze finde, ist „niederträchtig!“ wenn wir also diese Personen in dieselbe Ka—⸗ tegorie setzen, wie die Offiziere, die sich eine augenblickliche Verirrung haben zu Schulden kommen lassen, d. h., wenn wir auf die eine Seite diejenigen setzen, welche wir für, bescholten erklären, und auf die an⸗ dere Seite diejenigen, welche wir nicht für bescholten erklären wollen, und nun alle diejenigen, welche unter Nr. 3 nach den Worten des Königlichen Herrn Kommissars subsumirt werden sollen, nicht unter die Bescholtenen nehmen, so muß ich mich doch dieser Fassung gänz⸗ lich widersetzen. Wenn aber der verehrte Antragsteller gegenüber die⸗ ses Gesetz in zwei Theile hat theilen wollen, wenn er alle diejenigen, welche wegen Vergehen, die Ehrlosigkeit nicht nach sich ziehen, als Nichtbeschoͤltene, und diejenigen, welche eines dieser infamirenden Ver⸗ brechen begangen haben, als Bescholtene hat begreifen wollen, wenn er also diesen §. 3 wieder in zwei Theile hat scheiden wollen, dann bin ich damit einverstanden. Aber alle im S. 3 Begriffenen als nicht⸗ bescholten zu erklären, glaube ich, kann nicht die Meinung der hohen Versammlung sein.
Justiz-⸗Minister Uh den: Dagegen habe ich die Bemerkung zu machen, daß in den Fällen, die der verehrte Herr Nedner vorgetra⸗ gen hat, schon durch Erkenntniß der Verlust der Ehrenrechte und zum Theil die Unfähigkeit zur Verwaltung öffentlicher Aemter oder zur Ableistung eines nothwendigen Eides aus gesprochen werden und aus⸗ gesprochen werden müssen. Es koindiziren daher diese Fälle mit der Bestimmung des Art. J. Nr. 1 suh a und h.
Graf von Arnim: Das Amendement ist angegriffen worden, daher erlaube ich mir nur ein Wort in dieser Beziehung zu sprechen. Ich hoffe, daß mein verehrter Kollege sich über die Bedenken beru— higen wird, die er darüber hegt, Wenn das Amendement genauer einmal ins Auge gefaßt wirb, so ergiebt sich, daß allerdings sub Nr. 1 dieses Paragraphen diejenigen Personen als bescholten be⸗ zeichnet sind, welche die Kriminalgesetze bereits, wie der Herr Justiz⸗ Minister eben ganz treffend bemerkt hat, als solche bezeichnen. Wenn aber der geehrte Redner meint, daß suh II. ausgesprochen sei, daß alle die übrigen nicht bescholten wären, so steht davon in meinem Vorschlage kein Wort, sondern es steht darin, daß diese Personen sämmtlich von der Theilnahme an ständischen Versammlungen auszu⸗ schließen sind, aus den im Gesetze näher angegebenen Gründen. Es bleibt also Jedem frei, wenn unter diesen Personen sich welche finden, welche nach seiner oder nach Jedes Meinung bescholten sind, sie als bescholten zu betrachten, wenn er will; dagegen wird aber nicht jede . welche sich in jener Lage befindet, für „bescholten“ erklärt. Es ist im Gesetz keine Qualität ausgespröchen. Das ist der eine Un⸗ terschied, das ist die eine Entgegnung. Die zweite Entgegnung ist die, daß ich glaube, es wird dem Redner und Jedem rein unmög⸗ sein, durch das Gesetz unter allen diesen zahlreichen Fällen, welche unter die Nr. Z und 3 fallen, vornweg eine Distinction dahin zu tref fen: diese Personen sind nach dem allgemeinen Urtheile für beschol ten zu betrachten und diese nicht, — und darum würde ich eben em— pfehlen, für diese Fälle, welche höchst verschiedener Art sein können, gar keine bestimmte Bezeichming zu wählen, sondern lediglich das auszusprechen, was als die gesetzliche Folge gewisser Urtheilssprüche sich ergeben soll. . .
(Ein Mitglied meldet sich um's Wort.)
Marschall: Der Fürst von Lichnowsk)y war früher aufgestan⸗ den. Uebrigens glaube ich, daß wir zur Abstimmung schreiten können.
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1847?
Graf von Dyhrn: Zuerst wird die Frage gestellt werden, ob wir den Antrag der Majorität des Ausschusses annehmen wollen?
Marschall: Nein, darüber ist man übereingekommen, daß die Frage gestellt wird, ob auch in Beziehung auf Position 3 §8. 1 dem Vorschlage des Grafen von Arnim zugestimmt wird, und der besteht in keinem anderen, als in der Stellung der Sätze. Die Worte, wie sie hier im Gesetze⸗Entwurfe stehen, werden ganz dieselben bleiben, sie werden aber unter die andere Kategorie, unter die andere Rubrik fallen. Es kann darüber kein Zweifel mehr obwalten.
Fürst von Lichnowsky: Habe ich den Antrag recht verstan⸗ den, so geben wir in der Pos. 2B des §. 1 die Qualification als be⸗ scholten einer gewissen Klasse von Personen, deren ich erwähnt habe.
Graf von Arnim: Wir geben sie nicht.
Fürst von Lichnowsky: Wir haben sie gegeben.
Graf von Mork: Ich bitte um Entschuldigung, das haben wir nicht gethan.
Fürst' von Lichnowsky: Ich bitte um Entschuldigung, das Gesetz, welches wir hier erörtern, hat sie nach der Pos. 2 des §5. 1a. hier gegeben, und dieses selbe Gesetz giebt aber keiner der Personen, welche sich im §. 3 befinden, diese selbe Qualification. Ich kann mich noch nicht für überführt halten. ꝛ
Graf von Arnim: Die Kategorie Nr. 1 des ursprünglichen Gesetz Entwurfs enthält Personen, die, wie der Herr Justiz-Minister am besten hat darthun können, durch die ergangenen Erkenntnisse der Ehre verlustig erklärt sind. Das vorliegende Gesetz macht die Personen nicht zu Bescholtenen, es ist überhaupt nicht Aufgabe des Gesetzes, einen Mann zu einem Bescholtenen zu machen, sondern zu bestimmen, welches Verfahren, in Beziehung auf die Ausschließung von Personen, welche wegen ihres Verhaltens nicht der Ehre würdig erscheinen, Mitglied einer ständischen Versammlung zu sein, stattfinden soll. Dieses Gesetz hat also jene Verbrecher sub §. I. 1. nicht erst für bescholten erklären sollen, sondern sie sind es schon durch das ge⸗ richtliche Urtheil geworden. Die zweite Kategorie, welche ich zu tren⸗ nen vorschlage, sind Personen, welche von der Theilnahme an ständi⸗ schen Versammlungen ausgeschlossen sind, aus Gründen, welche aller⸗ dings den unbescholtenen Ruf in Frage stellen und vermissen lassen und deshalb also von der Theilnahme an dem ständischen Ehrenrechte ausschließen Hier nun beunruhigt den verehrten Herrn Redner die Kategorie 3, weil darunter, wie ich ihm vollkommen Recht gebe, äußerst ehrlose Personen sich besinden können. Diese Personen, welche der verehrte Redner vor Augen hat, haben aber dann Handlungen
begangen, welche von dem Gesetze mit einer Strafe belegt werden, weiche zugleich Entziehung aller Ehrenrechte mit sich führt; sie fallen also in die Kategorie §. J. 1. des gedruckten Entwurfs durch rich⸗ kerliches Urtheil, z. B. wegen Raubs, Betrugs u. s. w. Marschall: Ich muß erklären, daß ich die Berathung für erschöpft halte, daß ich glaube, daß wir zur Abstimmung über den Gegenstand übergehen können, und zwar in der Weise, daß diejeni⸗ gen, welche die Frage: „Tritt die Versammlung auch in Beziehung auf J. 3 dem Vorschlage des Grafen von Arnim bei?“ verneinen wol- len, dies durch Aufstehen zu erkennen geben. (Es erheben sich nur wenige Mitglieder.)
Der Antrag ist mit einer großen Majorität angenommen wor⸗ den, und wir können jetzt zu Nr. 4 desselben Paragraphen über⸗ gehen.
von Keltsch: Die Nr. 4 des §. 1 hat ihre Erledigung wohl gestern schon bei der Berathung über die Haupt-⸗Prinzipien gefun⸗ den; wenigstens hat die Abtheilung eine befondere Bemerkung sihrer⸗ seits nicht mehr zu machen gehabt. ö
Graf von Sierstorpff: Wenn ich hier von Standesgenossen rede und auf das Geschichtliche zurückgehe, so ward früher der Adel vom Adel, der Bürger vom Bürger gerichtet. Hier fallen die Be⸗ griffe Beider im Stande der Dominial Besitzer zusammen.
Die Ansichten von sozialer Ehre sind aber nicht immer dieselben; so lange es einen Ehrenadel in Preußen giebt, ist die Ehre sein er⸗ erbtes Recht. Dieses wird ihm nach §. 4 geschmälert. Denn frü⸗ her hat der Adel seine Ehre selbst vertheidigt, im schlimmsten Falle durch einen Zweikampf, jetzt aber soll er sich vor Schranken stellen. Ich würde deshalb, um die Verschiedenheit der Begriffe von sozialer Ehre auszugleichen, den Antrag stellen, ob nicht dem ritterschaftlichen oder vielmehr den Dominial-Versammlungen das Recht zustehen möge, Ehrengerichte in Betreff des Zweikampfes zu ernennen, und zweitens den Antrag stellen, daß diesen ständischen Versammlungen das Recht gewährt werden möge, Neulinge für die Aufnahme in das ständische Recht der Gnade Sr. Majestät des Königs zur Bestäti⸗ gung vorzuschlagen. Der Offizier schlägt den Kameraden vor, der
von Keltsch; Ich muß mich nach dem, was ich von dem Herrn Justiz-Minister und dem Grafen von Arnim gehört habe, für
überführt erklären.
Fürst von Lichnowsky: Dann würde ich nur noch bemerken, daß ich nicht glaube, daß es sich darum handelt, welche Personen wir nach unserer individuellen Ansicht für bescholten halten, sondern, daß das Amendement meines verehrten Kollegen, dem ich von Herzen beigestimmt habe, eine integrirende Distinction, die sich namentlich auf den Ehrenpunkt bezieht, enthält; und ich glaube, daß diese Distinction entkräftet wird, wenn sie sich auch auf jene Klasse bezieht, von der ich früher gesprochen habe.
Marschall: Wenn irgend ein geehrtes Mitglied noch das Wort verlangt, um gegen den Vorschlag des Grafen von Arnim zu reden, so werde ich sehr bereit sein, es ihm zu geben; denn vorhin habe ich nur erklärt, wir könnten zur Abstimmung kommen, weil ich ein allgemeines Einverständniß voraussetzen zu können glaubte.
Graf von Dyhrn: Nicht gegen den Vorschlag des Grafen von Arnim will ich reden, aber ich habe ihn noch nicht formulirt gehört.
Graf von Arnim: Ich habe ihn verlesen.
Marschall: Ich will die Frage vorläufig stellen, sie wird heißen: Tritt die Versammlung auch in Beziehung auf §. 1 Nr. 3 dem Vorschlage des Grafen von Arnim bei?
Fürst von Lichnow sky: Da würde ich doch bitten, ihn in Beziehung auf Nr. 3 nochmals lesen zu lassen.
ihn richtet. Hier aber ist der Einzelne genöthigt, jeden Fremden als Nichter anzuerkennen, der sich in seinem Kreise ankauft.
Marschall: Es hat vorhin die Meinung, daß eigentlich die⸗ ser Gegenstand schon im Wesentlichen erledigt sei, so große Unter— stützung gefunden, daß ich wohl glaube, dem geehrten Mitgliede über⸗ lassen zu können, ob es auf eine weitere Debatte verzichtet, und zwar um so mehr, weil es eigentlich neue Vorschläge sind, welche nicht schriftlich eingebracht wurden. .
Graf von Sierstorpff: der Ehrenhaftigkeit zurück.
Marschall: Es fragt sich, Unterstützung findet?
(Findet keine Unterstützungn . .
Da das nicht der Fall ist, so gehen wir um so mehr darüber hinweg und kommen nun zu 8. 2.
von Keltsch: Der 8. II. des Entwurfs hat gestern auch schon seine Erledigung gefunden, deun auch schon in dem Gutachten faßte man ihn gleich mit der Erwägung der Prinzipien zusammen. Nach meiner Meinung kann nun zu 8. Ill., übergegangen werden. Wenn es der Herr Marschall für zweckmäßig erachten sollte, würde ich hier den S. III. verlesen, um der hohen Versammlung die einzelnen ver⸗ wickelten Bestimmungen etwas ins Gedächtniß zurückzurufen. Der Paragraph lautet:
„Der Vorsitzende jeder ständischen Versammlung ist verpflichtet, Thatfsachen, welche nach seinem Dafürhalten die Ehrenhaftigkeit eines
Wir kommen hier auf die Begriffe
ob der Vorschlag die gesetzliche