1847 / 136 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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i i ĩ jeni üter, die in Folge des gebung begründet. Schon die Vorschriften der 88. 12 und 14 Tit. schränkten Parzellirungs Befugniß hervorgehobenen Mannigfaltigkeit 3 ; . . ; ;

Gr r, e, er. Vir er en er, * aus⸗ h 3 si. der A. G. D. zielen darauf ab, den wahr en und wirt. ber Verhältnisse nicht würden durchführen und festhalten lassen. . wei t e B eil a 9 e zur All g emeinen P re isch en 3 eitu n g. Montag den 17J ten Mai

drücklich aufgehoben worden Hinsichtlich derjenigen Bauerngüter. w ch lich en Ertrag zu ermistẽeln, und auch im Art. 72 der Declaration Die Worte: . ; 2 ai. ü Erbpacht o vonne eg. Mal isis (Ges. Samml. S- 1 is ausgesprochen, daß mil Beseitigung jedes Unterschiedes zwischen s. g. gemäßigten und

schon vor dem ebengedachten Edikt zu Eigenthum, Erbpg : x. zamn . ; ; ere, vom 7. Oktober 1833 die Abschätzung nach dem wirklichen Ertrage geschehen sole. Es Ertrags⸗ Taxen . . ; 22 z . . , 3 ; 43 1e, . . fortwährende ül= leuchtet aber ein, daß der Ertrag nur dann 2 wahrer und wirklicher sind . ugefugt worden, weil man früher und namentlich noch bei gegen Aeltern und Geschwister, nicht auch gegen andere Verwandte gister von n . in Folio Format, das eine für die Heiraths, das werden die Namen der Referenten, ob sie freisprechend od . is aber saßt sich dagegen elenden, daß jene nd eeignet ist, eine Norm für die Bestimmung des wahren Werths Fer allegirten Declaration vom Jahre 1816 und auch noch bei der nd Miterben, gewisse billige Rücksichten und auch diese nur in Be⸗ . u oi en, . 2 5. Sierbesalle anzuschaffen. theilend referirt, die Fragen und ch hl eu en welch e , : iese z , er letzten Seite mit einem Attest über die richterliche Beurtheilung aufgestellt haben, die Ainsicht kee n .

tigkeit ausge ührt; 4 2 e ü * 8 6 . 2 2 . 83 8 *. * R CO [ 44 ti Mini te⸗ treff der 3u verlan d S*. z 1 1 j Vorschriften, dem Zu , . nach; nh ,,, y el *. Ten ei gh , . 2. 2 * r ö. . . ,, ed i n. Iristen, glasse hn en Sicherheit, nicht hinsichtlich der Zahlungs- Zahl der zolien unter des Gerichtes Siegel und Unterschrift zu versehen ; lm bei —⸗ J ben fie ihre Anwen arkeit praktisch mstände und zufällige Konjun uren oder zu hoch geschr De albl⸗ 11) davon aus egangen ist, 3 9 che . ; . lin bemfelben Lolal, wo die Ho zothekenbücher sich be ten, das Stimm - Verhältniß bei den einzel

stellen zu beziehen seien, theils ha ] . ͤ h D ll 5 d u hied obwalte Dieser Die Bestimmu p 4 Hyp sich befinden, aufzube⸗ ; —ĩ ö e zelnen Fragen, die Namen verloren, da ein früheres Reskript vom 3. Juli 1813 (9. Kamptz Gut aussaugende Kultur⸗Verhältnisse edingter ist. Die a gemeinen axen und ermäßigten Erbtaxen ein nterschie obwalte. . J schaft ungen zu b. é. und d., welche die den Vormund wahren. der freisprechenden Richter mitgetheilt und auf folche Weise die bi Jahrbücher Bd. 2 S. 25) em ebengedachten entgegengesetzte Anweisungen, welche in den S8. 8 ff. Tit. 6. Thl. II. der A. G. D. kann aber nach dem, was oben über die bei Aufnahme einer den ,, nach 8. 576 579 a. 9. O. zustehenden Befug⸗ §. 2. her nech heilig gehaltenen , ie bis⸗ Drundsatze aus es tochen hatte und die Kennzeichen derjenigen in dem Taxaͤtions- Kommissarius ber die Herbeischaffung der Materia- wahren Werth darstellenden Taxe maßgebenden Prinzipien gesagt Ei erweitern, basiren sich auf dem nämlichen rl ien k Die Einagung in diese Regie hel ver bag ver Channa, ee, e. ö ewissens freiem Eigenth 9 ke glichen Bauerngüter, auf welche sie etwa noch lien zur Abschätzung ertheilt sind, und welche darauf abzielen, zuver⸗ worden ist, jetzt nicht mehr anerkannt werden und ist selbst für die⸗ 5 z die Provinz Westfalen erlassenen Allerhöchsten Ordre vom selbst, so wie der Geburt eder ves Todesfalles, um den es sich . Jioch plumper spricht sich ein süddeutsches Blatt in einer K

ga anten immer äußerlich hervortreten, iber lässige Data über einen mehrjährigen Wirthschafts⸗Ertrag zu gewäh jenigen ermäßigten Taxen, denen das Allg. Landrecht in den SS. 280 ss. 5. Januar 1844) Justiz-Ministerialblatt S. 11) genehmigt worden belt, mit Worten und die Namen mit besonders großen, in die Augen respondenz aus Koblenz über ein neuerliches Urtheil der 5

angewendet werden könnten nich 5 j ö h ö sselb ; Tit. 7 Thl. 1 denkt d ür ner Zeit einen Anhalt ge⸗ ist, indem darin d z ; 2 llenden Buchstaben zu schreiben sind ersol geitf t 9 a4. O. auf besondere provinzielle Abschätzungs⸗ ren die Gründe etwaiger Veränderungen. derselben zu ermitteln un it. hl. II. gedenkt, un wofür es seiner Zeit einer 9 n n, arin den Vormundfchafts⸗ Behörden die Ermächtigung er—= fallenden Vu z / solgen nach der Zeitfolge hinler⸗ Kammer des fo / Grund atze ** 68 sich in den ,,,, nicht vor⸗ 3 Richtigkeit durch Vergleichung mit früheren Kaufwerthen zu prü— geben haben mag, verloren gegangen. Daß demzufolge von dem . wird, dem 2 das Gut für eine 6 1. , . . . , ö. . zwischen der vorher⸗ ; . ie. , . n . Kritik eines Urtheils, wel . j j ; in 9 * . = ere. z 5 ö. fanden. Sch esern Gesichte punkte aus scheint es daher noth⸗ . ntragung gelassen wer- ches setzt auch in zweiter Instanz vollständig bestatigt wurde, schließt

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* * . * . * 2 r 2 * 4 * en, liefern den Beweis, daß der Gesetz geber bei Ertheilung jener Art. 72 der Declaration vom 25. Mai 1816 keine weitere Anwen⸗ ö san des gewöhnlichen Tarwerthes beträgt, zu überlassen, den darf ö . 1 2 2 . 1 ‚. 2 z 2 . z ? . 2 . ** 221 / 2 ; ; h wendig oder doch z g, die Wi g jener im We⸗ Vorschriften von dem nämlichen Gesichtspunkte aus gegangen ist. dung mehr zu machen, ist, um der Deutlichkeit willen, besonders aus mehl 9 man den Unterschied zwischen ermäßigten und ge⸗— Lear besseren Nebersicht wegen, ist auf den letzten Folien des Registers damit, daß die Namen der Richter genannt werden, und daß sowohl en en beizubehaltend besonderes Gesetz Was das zweite Moment anbelangt, daß bei der Abschätzung gesprochen. Gurs n Taxen fallen läßt, nichts Anderes bedeutet, als daß dem ein asphabetarisches Vetzeichniß anzulegen, und in di sn bei er . das Votum des Präsidenten bezeichnet, als der Urtheilsfasser namen! u veranlassen zumal s nur auf Erbthei⸗ darauf Rücksicht genommen werden soll, daß der Gutsannehmer sich Zu S§. 2. ö den , das Gut für 3 der richtigen Tare überlassen wer⸗ gung n das eigentliche Register der Nanie der Person, auf 1. . Endl. n, aufgeführt wird. ĩ heilsfasser nament⸗ un en sich beziehen. bei der Wirthschaft in leistungsfähigem Zustande erhalten könne, so Der 5§. 2 enthält Vorschriften über die Personen der Taxatoren. besohle f; daß durch diese Bestimmungen das Interesse der Pflege— selbe bezieht, unter dem betreffenden Buchstaben nd mit Allegirung des Fo⸗ Nach solchen Beispielen haben wir nicht nöthig, noch besond g u demselben Resultat gelangt man, wenn man die über die steht dieser Punkt mit dem erstgedachten in enger Verbindung. Von Hinsichtlich der Person der Taxatoren liegt es in der Natur . 1, gefährdet werde, läßt sich nicht erwarten. Es wird nur liums, o' vie Eintragung sich befindet, zu vermerken. k auf die Üngesetzlichkeit dieser Mitt! eilun 2 so wie 99 der e, . Tarallon der freien Rustikalgiiter in der Allgemeinen Gerichts ⸗Ord⸗ einem wahren und wirklichen Ertrage kann erst dann die Rede sein, Sache, daß deren Auswahl zunächst der gütlich en e, . der a,, 6 Vormundschafts Behörden ein weiterer Spielraum . S. 3. ,, s en r ee o, we. 61 * . hen v ebenen Vorschriften und deren Anwendung in der Praxis wenn don dem, was nach den einzelnen Rubriken einkommt, die auf Interessenten überlassen bleiben kann; nur für den Fal daß eine Lr rn und ihnen sreiere Hand' gelaffen, die na hetzen Mengeren Ee Da es wesentlich darauf anfemmt, daß rie He tte in va n n,, * e was der Staatsbürger der i faßt . bem Gute haftenden Lasten und dle zur Erhaltung der Substanz unt folche nicht stattfindet, sollen die Taratoren aus den Standesgenossen . i , . a. I. B. öfter eintretende Nothitzen⸗ 1 . 16 . i gg ses kann er Rich eit len ko 1 9. h 8, i . ng fe . wol J ; ĩ ! Or ri ĩ ft not ĩ sten' in Abzug gebracht des Besitzers genommen werden. ö Subhastation der Nachlaß-⸗Grundstücke zu verm id gungen unter seiner unmi elbaren Aussicht durch einen Kanzlisten ; 60 . mn . r wahren Freiher ist, wenn , ö . . e ,,, . , . , ö gen e fe g shlag empfiehlt sich durch sich selbst, da f, 3 , . . ö das ö 3 knen en , . . ine ute , . e,, 2 ,,, 6. 6 sonst e,, . . etzlichleit . ; 6 ; ; ö ] * ö : 1 2 ; ö . z * 6 8 z ; srbältni ö. banden mehr zu efördern ls di 6. n ass . . gen en: x aber jeder in die Register eingetragene h 1st un ie Staatsregierung vielsa er si ht in die ü R en. Stellen bringt es ferner mit ich, daß der Besitzer und seine Familie Standesgenossen die genaueste Bekanntschaft mit den Verhältnissen, Vöher . ̃ „als dies durch die vielleicht V . . e ͤ pi n. D . erung ;. a, ö . ö die ür f h bell inf . bei . ef, n nn Arbeiten] welche auf den Werth . Hu hege , 16 ae o e, J b n rdf n gr Da a r. es ein, daß jene , K , K 9 ö. 3 e, e. me . ö 1 at Der no alt der Famili t ff. ! Begri Standesgenossen ist da⸗ dert, . I geeij ind, auf die Conservation des Guts in . . ; arf, da Richter t t allein Taren! der hier in Rede stehenden bäuerlichen Güter, die felbstthätig Hand anlegen. Ver nothwendige Unterhalt der Fan llie vorausgesetzt werden darf. Der Begriff der Stahls Ja der Jamllied bes Vessher auf des Guts ir c, . 9. . n e. i t din vr Lenth ch Rthlr. . nicht nach . Hesctz iber des . ist daher nur als 2 ö. die e . kin 94 ö. , z, . . . ie nn w esahigem i. ö ö des Hofannehmers in stic 266 . der in ö l n ist ein besonderes Alten. . fee, e bern rel e i e, Abschätzung der Grundstlicke von geringerem Werthe vom 15. Juni ꝗtheiligung bei ber Bewirthschaftung zu etrachten un gehört somi er Landgemeinden ange n. m will s . gu dg . 5 egen, zu welchem die auf dasselbe sic beziehenden Verhandlungen daß der Begriff der Gerechtigkeit verwischt und per Hegriff ber Fr 3 3. J J. z / ere. 56 . ñ ; ; x s müßten die Taratoren gerade s Zu S§. 5. nach der Zeitfolge zu bringen sind, und müssen in dem Register be ich w , , . der Ger echtigk wischt und der egriff der Frei⸗ 1840 e fes ann, S. 131) behandelt werden können, im Wesent⸗ gleich denjenigen Positionen, die zur Bestreitung der auf dem Hofe ] das Miß verständniß aus zusch ießen, al . Es bedarf kaum einer Bemerk . ö Ein folg in or ng, in gis „ber s8neiigteit ber Nichtfreisinnigleit an die St en gelegt ward! ? f 5 ies r z Abzi ö r ; . E en genommen werden welcher , . . r Bemerkung, daß die Bestimn intragung zugleich die Folien der Alten, wo sich die d Bezug haben—⸗ n, Nichtfreisinnigkeit an die elle gesetzt wird; und end⸗ dei nen Prästanda qusgewie en werden, zu den Abzügen, welche be] aus der Kategori⸗ ländlicher Einsassen g here, namen vorliegenden Verordnung die Rummer 4 i unter 1. , den Verhandlungen befinden, allegirt werden. e dae ,, lich, daß den sonst stets als Opfer ihrer Ueberzeugungstreue präkoni⸗ 9 sirten Angeklagten, statt ihnen die Pflicht der Wahrheit ans Herz

; 1 3a . ücsichti r i t mnert'ng des Guts zu der Besitzer des abzuschätzenden Guts angehört, un —ĩ 1816 für die Provinz Wes ff schätzung adeliger Güter in der Provinz zur Richtschnur dienen; es rüctsichtigt werden missen, um den wahren Reinertrag de 2 n d . , . auf lifizirt für die, Provinz Westfalen getroffenen vorläufigen Besti 2 : s lich bei Häuslern und anderen fleineren Wirthen häufig qualisizirte n vorläufigen Bestimmun⸗ . Form der auf Grund der Register auszustellen den r tuf f, wi . inische Zei . . e 8 zu legen, zugẽrufen werden darf, wie es (ine rheinische Zeitung bei Gelegenheit eines neuerdings hier vorgekommenen Prozesses hr

wird nir bemerkt, daß die Ver jedenhelten und Abweichungen aus ermitteln. ! 8 in gen alli eig'erseKen, wah tend e del den hänsthlf der 6 der i sich von selbst . 9 Maß⸗ Hiernach könnte dieser Punkt im Gesetze, streng genommen, alle Taxatoren nicht genre hne rng er ag eh , Getz Entwurf und Deen nkeich zeitig getroffenen n e mln, , ö, A ; F ' ' . h 52 c 2 2 IIC. z 9 8 g 9 z 9 . * 4 en E or 2 6. ,. D* ö . . , 6 az ö. ö ö. ) §. 5. h ; 34 ; . ö ; . . ö. k ö . . ö. gi n rn , , 6 , a ,,,. Hr c stẽf uber die r. ber Taratoren und Ef ,, . , ö werden möchte, mii ici d Zi Ausfertigung von Ahscsten anf son nt, d, h lr eie l nach an, ö ö ki i! e,, rinzipien sein. ; . ihrt, die s ht auf d esitz Fa tine en- uthielt , , e h. ) 4 r, Nach- auf die noch schwebenden Verhandlungen über das bäuerliche Erbfolge⸗ em Schemg unter iin der Art, daß darin der betreffende Vermerk, wie müthiges Bekenntniß ins efängniß!“ In diesen Worten liegt bereits eine BVie Erfahrung lehrt, daß diese für die Ausmittelung eines rich- dige Bedingung für die Ausmittelung des wirklichen Ertrages emner eines Obmannes, ar c, 3 . erg gr ih. 66 gesetz dort sein Bewenden behalten muß. as bäuerliche Erbfolge⸗ er in dem Register eingetragen steht, wörtlich , i,, ie so größe Verdorbenheit und der Versuch, bie Grundlage des Staats, tigen und angemessenen Werthes bäuerlicher Rahrungen im Allge— Rustikalstelle ist. Es möchte sedoch zur Vermeidung möglicher Ab-] laß eines bäuerlichen Grundbesitzets Legu irenden gern Borschl Um hierüber jedes Bedenken zu beseitigen, ist ,, 1 bas Recht und das Gesetz in Willkür und Rabolistik aufzulösen, so mäinen unpassend sind. Unrichtige und besonders zu hohe Taxen er- weichungen bei den glb nn gen zweckmäßig 9 ; ö. n . , . den , . e, e l e fü. 6 a Nummer nls dic enge bezeichnet, welche ihre le r r h ö 3. *. d ö ikate. Laß wir es an der Zeit erachten müssen, die wahre oͤffenlliche Mei⸗ j ndung der §8. 8 bis 11 a. a. O. vorzu sweise keit jener Rück ichtnahme wie ge chehen im Geset urz anzuden en. wegen Begrüun ung eines nerben . 6 . 6 . WM 3 Von den im L ; 3 66 ͤ .. . ; nun egen einen solchen T , 5 * 3. . . vieler Gerichte . ö. Die i dieser Andeutung in ber Weise, wie solche in der don Aufstellung , . en eie. Berichtigung. i 6 366 n r . 6. . . . 9 geg solchen Terrorismus aufzurufen ; ; ; - 222 ö 63 66 . 3 69 a- Ministerial⸗ i 8 b eh ht⸗ 8e, , R,. . . 2 . Sun , h, ,. olg. . J ; * ; . . richterliche Kommissarius don den n, , . nür die Bonitäts= Allerhöchsten Sꝛdre vom 5. Januar 1811 Justiz⸗Ministerial-⸗Blatt ö if . . * ö . rnehr ö. In, dem Vrrtrage des Abgeordneten, Hwanseman Allg Pr. 3t * 1 11 des Allg. Landrechts vorgeschriebenen Duplifats eine vidi⸗ Provinz Preußen. Königsberg, 3. Mai, Zur Speiche⸗ Alassen, Einsaat, Erträge und andere einzelne thatsächliche und S. II) sub Rr. 4 ausgedrückt worden, . ich der ahl und, 6 hl, der zuzuz J hr Gbnung . Ni. 133, S. 726, Spalte 2, Zeile 72 v. o. muß es?! if, , ö schrift, dem vorgesetzten Obergericht einzureichen, auch gleichzeitig rung wurden aus dem Inlande eingeführt: an Weizen 459 Last Bötonomisch-technische Sätze, zum Informations Protokolle angeben, daß nämlich der Besitzer im Stande bleibe, als tüchtiger Land⸗ reichen die diesfälligen Vorschriften der Allg. Gerichts ge r „Majoritat“ . Mönorllät. s heißen statt 3 tzeigen, wie viel Perfonen ihren Llustritt aus der Kirche derlKisch er. A1 Scheffel, Roggen 30 Last 43 Schfl., Gerste 117 Tast 15 Schft d jons⸗Ins t unter A d der ritter⸗ wirth zu bestehen kommen aus. Es erscheint aber angemessen, dies im gegenwar igen art Haben. . Hafer 1144 e Schfl. §rbs , , ,,, . Il. anach Aber das Targtions Irsttument simnzer ,, me. ö 3 bf ĩ i ĩ üchti irths rückli brech da in demselben über die Person w Die Bbergerichte haben die eingehenden vidimir 2 Hafer 1144 Last 24 fl.. Erbsen. 0 Last 39 Schflz aus dem schaftlichen Normen kalkulaforisch berechnen läßt, so da die Tara erscheint nicht rathsam, weil der Begriff eines tag ig Landwirths Hesetz ausbrücklich ae , . 4 rnroffen sind nem für sedes . , , n, . . ei,. Kublande: an Weizen 34 Last 1 Schfl, Roggen 556 Last 12 Schfl., loren das esomn . ef lte icht e dl We ef: . 9 ae gf . , . des r ge . a ter Taxatoren besondere Besß 6 89 J und 3 aer ge irie h n aservlten. enstüc zu bringen , ö Last 3 Schfl., Hafer 38 Last 3 Schst., Erbsen 29 Last Wenn nun gleich die oben a egirie Vorschrift des 8. 14 Tit. 6 üter beschränken würde, mit denen gust ießlich oder zugs⸗ ö. d , 9m . z cl c Von Gerichten, bei welchen während eines Jahres weder derglei 19 Schfl. J Thl. I. der Allgem. Gerichts Ordnung; weise Ackerbau und Viehzucht verbunden ist, hierdurch aber bei den Die Verweisung auf die , , , e n e mne. Ui htamt 1 n E Th eil. Giutẽa gungen noc eln Erlt le en wor gels nen ö. t rl hf Kl Lem gegenwärtigen Nothstande wird die ohlthätigkeit des vie aus der derschiedenen Qualität der Güter sich von selbst er⸗ mannichfachen industriellen Unternehmungen, die in der neuesten Zeit ] nung und des Gesetzes vom 15. ö. . vn em . 36 . . Januar anzuzeigen und. eon Feiten der Obergerichte Publikums und der städtischen Behörde mehr als sonst in Anspruch Die Bedeutung des Paragraphen esteht in der auge⸗= In h ö arauf zu halten, daß von allen Untergerichten ihres Departements bis genommen und, was in der That erfreulich ist, auch ausgeübt. Die

gebenden Verschiedenheiten und Abweichungen berůcksichtigt wissen ] mit dem Betriebe der Landwirthschaft sich zu verbinden pflegen, der unterliegen. ; ̃ e , . : r Dey, ge : lic auch geii will, so sind als allgemeine Regel doch immer die ritterschaftlichen ] Bereich der Anwendbarkeit des Gesetzes schwankend werden und zu Nordneten Vernehmung, der Taxatoren nicht blos iber eingelne . ö ö . 2 , die oben eiwähnten vidimirten Abschris-= Suppen-Anstalt hat bis zum 20. April ihre Wirksamkeit fortgesetzt Tar⸗ Prinzipien Dielen Zweifeln Veranlassung gehen möchte. sachen und über einzelne sachverständig zu ermittelnde Sätze, sonderr Inland. Berlin. Verfügung des Justiz-Ministers. Zur Charakte⸗ zeigen eingehen. und resp. 1600 17909 Portionen warmer Suppe täglich unter

gesetz lich dorgeschrieben. Führen diese daher, wie oben erwähnt, Nach dem vorliegenden Geset.z- Entwurf soll :

lichen eben die Grundsätze Anwendung finden, welche bei der Ab⸗

; 9 ; 6 der nistif der Oppositions-Presse. rovinz Preußen. Getraide⸗Ei 4. Kommi ; ; ĩ ; A dertheilt 20. Apri i , nn,, ,,, nun das obige Ab- Auch über das Endresultat der Schätzung, den Gesammtwerth , . a hg ß en. Getraide⸗Einfuhr. ö issarien bei formirten Gerichten. rme vertheilt am sh. April aber ihre Wirksamkeit eingestellt, scheint aus folgenden Gründen zweckmäßig; Maßrcgeln zur lhülse des Jothstandes, fh 7 wril es nun der arbeitenden Volksklasse schon möglich ,,.

erfahrungsmäßig zu unrichtigen Ergebnissen, so bedarf es dei der ] schätzungs- Prinzip in allen Fällen bei Taxation der größeren Ruͤsti. ] Besitzung. Dieselbe ers zwe z . ; . . . 8.46 6. tender 6. ö . rn Leun wahren Werthe des Guts al-Stellen Anwendung sinden. Dies rechtfertigt sich durch folgende Es ist als ein dem wahren Gutswerth nicht entsprechende Ta⸗ Deutsch? Bundesstaaten. Fioßherzogthum Baden. Einbe— Bei allen formirten Untergerichten hat der Dirigent die Beglaubigung burch Arbeiten bei den Schiffen, bei öffentlichen und Privatbauten,

; ; 3 . ; ; rufung d andis Aussi Hei ü 5 ö ; ; ö ö. )

wirklich entsprechenden Taye tines neuen Gesetzes zur Herstellung Ei= Erwägungen. en mit herbeiführender Uebelstand bezeichnet worden, daß nach der ,, . 8 . weiter ves . f r r, e , , en- für zllemal, einein aus dei in Gärten und dergl. sich einen Verdienst zu beschaffen.

nes angemessenen Abschätzungs⸗ Verfahrens. Der Art. 73 der De⸗ Darf nämlich von dem vorgeschlagenen Verfahren eine richtige, Praxis vieler Gerichtshöfe die Taratoren nut über din einzelnen, gers für, die Armen. Abgabe! für an n 3 ö Thronfol ⸗· n. , . , ,, , , e. Eben so hat der Frauenverein zur Beschaffung billiger Lebens⸗ ö * (. w * 1. *6 Cerro . 8 . O ; 4 z 5 . . J * F * * 7) 5 . * 24 C. 23 . h . * claration vom 29. Mai 1815 (Gesetz Samml. S. 171) verordnet den individuellen Verhältnissen des abzuschätzenden Gutes entsprechende dem Taxations⸗Instrumente ʒur Grun sege Cůiener e g . . Frankreich. Paris. Die Veränderungen im Kabinen und die Uriheile nung des Koömmissaͤrius ist durch einen öffentlichen Aushang an ö. 85 mittel, so weit es seine Fonds gestatteten, auch im April seine Wirk⸗ war hinsichtlich der in Folge des Edikts vom 14. September 1811 Taxe des wahren Werthes erwartet werden, so läßt sich nicht abse⸗ nicht auch über das Endresultat . werden. zur ö, e . der , Deputirten Kammer. Petition Jelome richtsstelle und zugleich da, wo dies der Oertlichkeit wegen für zweckmäßig samkeit fortgesetzt und beabsichtigt jetzt noch einem Theile der von in freies Eigenthum verwandelten Bauergüter schon, hen, warum man dieselben Grunbsätze nur, wie nach den früheren richte der Gerichte ist zwar eme solche Praxis nicht konstatirt. Es Bonaparte's. ermischtes. Schreiben aus Paris, (esc. En erachtet wird, durch die öffentlichen Blätter bekannt zu machen. . g ihm unterstizten Familien durch Verabreichung billiger Saatkartoffeln

daß diese Güter bei Erbtheilungen nach dem wirklichen Ertrage Vorschlägen, zum Behuf der Erbtheilung und nicht vielmehr generell läßt sich aber nicht leugnen, daß die bestehenden Gesetze auf ein sol⸗ , und die Rechnungs-Regelung; die neuen Mini— zu helfen.

ö werden sollen. in allen Fällen, wo die Abschätzung einer Rustikal⸗ Stelle nothwendig ches Verfahren leicht hinleiten können, da es in der That an einer ,, konservativen Partei; Abd el Kader.) Dieser Kommissarius hat die sich meldenden Interessenten mit ihren Um dem gegenwärtig zu besorgenden Nothstande der ärmeren

f ü . ; ir r i ĩ esti ĩ ; Operati fiehlt. Die Irland. London. Hofnachrich Anträgen zu vernehmen und sie über d Sjeni iaebrack Volksklasse abzuhelf haben si ere Pri rsone ere ini

ndeß einestheils ergiebt der Gegensatz: wird, zur Anwendung bringen will. bestimmten Vorschrift mangelt, welche jene Operation anbefiehlt. reh Behandlungen: Juri icht. Parla · Antragen n . über dasjenige, was etwa noch, beigebracht Selrs asse abzuhelfen, zaben sich mehrere Privatpersonen verengt

In t nach den gemäßigten Taxen Allg. Landrecht Thl. II. Tit. 7 Die aufgenommene Taxe soll die Interessenten nur in den Stand allgemeinen Bestimmungen der §§. 3 11 Tit. 6 Thl. II. der Allg. 3 e nen ferne i hm rs ,,,, Lord Stänley's werden muß, damit den letzteren statggegeben werden ann, so viel wie mög- und beabsichtigen, in der Provinz eine Quantität Kartoffeln (und ; ö öl gesetz Billz Resolutionen des Schaßfanzlers lich auf der Stelle zu belehren, ohne daß über dergleichen vorläufige Vrr⸗ zwar nach Maßgabe der ihnen zufließenden milden Beiträge) anzu⸗

280 setzen, den wahren Werth des Gutes zu übersehen, um als Basis für Gerichts⸗Ordnung, welche das Verfahren des Taxations⸗Kommisa⸗ wegen der Schatzkammeischeine Anleihe Dis ö , rg, )

dad a nur auf die sonst gesetzlich vorgeschriebenen Tar⸗Grund⸗ . in Betreff des letzteren zu fassenden Entschlüsse zu dienen, In rius regeln, verbreiten sich zwar über die Qualification, Auswahl, g hren Dundonald e rn. e, n n, . bar,, ,, zu n. , ge i kaufen und an Arme Personen zur Aussaat zu vertheilen. Eben so

ätze den 8. 14 Tit. 5 Thb. IJ. der Allg. Gerichtsordnung dieser Beziehung waltet ein gleiches Bedürfniß, wie bei Erbtheilun⸗ Zahl, ereidigung der Taxatoren und iber die Art und Weise, wie Mai. Mexilo's Friedens-Vorschläge von den Vereinigten ga en ui. zeige eine e , , . . g ö e, ,, mr. beabsichtigt die Stadt⸗Kommune Saat- Kartoffeln anzukaufen und an

at verwiesen, nicht aber ein' anderes neues Prinzip hat aufgestellt gen, auch bei allen, anderen Geschäften vor, deren Abschluß eine die einzelnen Data ermittelt und zum Informations- Protokolle, ge⸗ k . n ver. Kchiel?s h allen an ler Juziehumg 6 . . die hiesigen Almosen⸗Empfänger zu billigen Preisen abzulassen.

werden sollen; anderentheils ist sogar die Anwendbarkeit dieser Be⸗ Renntniß des eigentlichen Werthes des Grundstücks erfordert; denn bracht werden sollen, hinsichtlich der Zusammenstellung des Taxations⸗ Belgien ö. l . . ** Königs nach Wiesbaden und Nähe= aufzunehmen, derselben bf von den Intekessenten eingereichten nutunden ü Deutsche Bund esstaaten

immung auf alle, namentlich auf die schon vor bem Edikt vom 14. auch der fremde Erwerber muß bei Abmessnng des Kaufpreises den⸗ Instruments, in welchem erst der Gesammt Werth des Gutes aus ö en Eisenbahn-Unfall. Gesellschaft für Bauten zu Ant— Urschrift oder, wenn deren Rückgabe verlangt wird, in vidimirter Abschrist . . ,

September 1811 zu freiem Eigenthum besessenen Rustikalstellen durch selben Gesichtspunkt, von dem die Taxatoren bei der Abschätzung aus—= geworfen wird, findet sich aber im 8. 10 4. 4. S. nur angeordnet: 8 n Kanton Zürich. Lebensmittel-Verthei beizufügen, auf deren Grund so fert die Eintragung des nöthigen Vermerks Großherzo gt hum Baden. Der landstandische Ausschuß z. Kanton? J. Lebensmittel Vertheilung. in die Register, welcher jedesmal das Datum der Verhandlung, die ihm zur Prüfung der Amortisations - der Zehnt⸗ Schuldentilgungs⸗ und

das Restript vom 7. Oktober 1833 (von Kam ahrb. Bd. 42 ehen sollen, ins Auge fassen. daß der Kommissarius dasselbe aus dem Protokolle entwerfen, , . , ; Prüfung. ; *. h lgun, S. . n geworden. Die Vorschrift . ie . Artikels ; Sodann erheischt aber auch nicht nur die Konsequenz, sondern wenn er bei der . Anstände und Zweifel finde, mit , . chheiben aus Madrid;. (Kachrichten aus Portugal; das Kim, Gange lieg und den Tag der Eintragung selbst enthalten muß, zu Eisenbahn Schuldentilgungs- Kassenrechnun gen ür 1846 ist, einer

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2 ente f die igi Isab 43 ie Press (. 69 N 8 J h . ö. z F J 2. J 3 macht daher das jetzt beabsichtigte Gesct nicht entbehrlich. auch der Zweck, den das ganze Gescg verfolgt, = die Erhaltung Len Taxatoren Rücksprache nehmen und, Son ihnen die nöthigen . . ö MJ . dd Trier, des gorschend un 8. g näher bezeichnete Aue Bekanntniachung im Regicrungstlatte ziselge, zun 31. Mai k Was den oben angeführten buten Punkt betrifft, so wird es eines kräftigen Bauernstandes, wie Generalisirung des aufgestellten Erläuterungen fordern und bei weitläufigen Taxen, wo es auf Fanny Hensel. ; Ker genzteres eschehen, ist sodann hinter der betreffenden erchanb⸗ rufen worden. auch hier zur Herbeiführung der ewünschten Modification der den Abschätzungsé⸗ Prinzips für alle Taxen ländlicher Nahrungen, die auch, Berechnung mehrerer Positionen in Ansehung des Ertrages, der Handels und Börsen⸗Na chrichten. Berlin. Börsen⸗ und M lung unter , n. . gon u n rn ie ee zu ,, . Uußland und Polen. vormundschaftlichen Behörden vag ds e hen Grundsätze eines aus⸗ weil eben man einerseits nur eine richtige Würdigung erwartet und Abzüge u. s. w. ankommt, sich zur Anfertigung des Taxations⸗ bincht Börsen- und Markt- girung ; . g z . ESt. Petersburg, . Mai. Der Großfürh Thien folger drücklichen Gesetzes bedürfen. andererseits die freie Vereinigung über den Kaufpreis nicht beschränkt Instruments der Hülfe eines vereideten Rechnungs⸗Verständigen . Auch bei formirten Kollegien derden die auf Grund der Register zu hat in Ver anlassung der glücklichen Entbindung seiner Gemahlin dem Die Vormuͤndschafts⸗Behörden sollen ganz allgemein ermächtigt werden, die Taxe vielmehr nur zur, Information dienen soll, ohne bedienen müsse, ; 9 w / // . zltteste unter deni Namen und dem Siege! Res bh henden ber- Kuͤrator der Kaiserlichen philanthropischen Gesellschast, Metropo⸗ werden, zur Abtragung der den Kuranden zu gewährenden Abfindun⸗ Gefahr, daß daraus ein Rachtheil für die besitzende Familie entstehen Eine Vernehmung der Taxatoren über den nach der Zusammen⸗ 1 l den ö , , die Ausfertigungen aber statt des Dirigenten durch ssten Antoni, dreitausend Nubel Silber, als Unterstützung für die fn billige Fristen zu her igen. Dies ist eine Abweichung von dem werde, erfolgen kann. Die Eonservation des Grundeigenthums in stellung der einzelnen Positionen sich ergebenden Gesammtwerth, des 3 nland. ECbnn ddassch⸗ bestellenden Kommissarius vollzogen. mhülssbediirftigsten Bewohner St. Petersburgs, übersandt. estehenden Rechte, welches in den 88. 482, 483 Tit. 18 Thl. II. den bäuerlichen Familier erscheint zwar als ein sehr wichtiges und Guts ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben und mag daher auch häusig Berlin, 16. Mai. Die Nr. 19 des Justiz⸗Ministerial-Blattes Aufgebots und . ö. feni it hen Tel mn mrnnf ,,, , , 359i Hafen von Riga soll während der vier nächsten Jahre, bis des Allgem. Landrechts nur gegen Aeltern und Geschwister, nicht auch einflußreiches Mittel zur Erreichung jenes Zweckes und verdient jede nicht erfolgen. Diese Vernehmung aber erscheint höchst zwechn ßig, enthaät'? * uilgemeine Verfügung vom , , é zu erlassenden Lr flgl in? wa auf Grund der gegenwärtigen Instruction zum Ihr zg, von aa . bg. denden Lan fahr te; Schiffen . audere Verwandten und Miterben der Pflegebefohlenen gewisse mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit verträgliche Be⸗ nach der Ansicht des Königlichen Ministeriums des Innern zur Er⸗ gat ar td meh en! Gt übten , , , n ng .. 3. n . . ö . gungen. 5 10. ine desondere Abgabe von. 15 Jopeken Silber für jede Kommerziast illige Rücksichten in Betreff der zu verlangenden Sicherheit gestattet förderung. Gleichwohl wird man, ohne Beschränkungen der Dispo⸗ langung zuverlässiger Tax Ergebnisse bei Bauer⸗Giitern sogar noth⸗= Gefängniß / iinterhaltung zu schließende Abkommen. n der ö. Dirigent des Gerichts hat von Zeit zu Zeit die Geschäftsführung erhoben und dieselbe ausschließlich für die Verbesserung dieses Ha⸗ und kann daher nur durch ein ausdrückliches Gesetz bestimmt werden. sitions Befugniß . was man doch aufgegeben hat, nicht wendig, da den Sachverstndigen dadurch Gelegenheit gegeben wird, Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 3. Dezember v. J r. ,,, zu revidiren und sich durch Einsicht der Register und der fens angewendet werden. III. Rechtfertigung der einzelnen Bestimmungen des vorgelegten bermeiden können, daß in vielen Fällen das Gut? durch nothwendige etwaige Irrthümer, die bei Begutachtung der einzelnen Sätze und Justtz⸗ Minssierial. Blatt S. 222) wird den aohliglichen Dter richten hier. e,, zu werschaffen, daß, Son Seiten en Legteren er , Eren . Subhastation oder , Verkauf an fremde Besitzer übergeht. ihres Verhältnisses zu einander vorgefallen sind, nach der Ueberzeu⸗ burch eröffnet, daß des Königs Majestät aus Veranlassung eines besonde—= * 1 ,, dünttlich nachgelebt wird. In gleicher Art haben ; ; . . Was nun den vorgelegten Gesetz⸗ Entwurf selbst anbetrifft, so Daß der fremde rwerber in prästations fähigem Stande verbleibe gung zu rektifiziren, welche sie aus der unmittelbaren Anschauung ren Falles mittelst Allerhöchster Ordre vom 8. Februar d. J. zu genehmi— 9 stizräthe das Verfahren der einzeln siehenden Richter zu be— Paris, 12. Mai. Dem Wechsel in der oberen Leitung des ng von“ ö Kriegs Departements soll, dem Vernehmen nach, auch eine Ver⸗

wird darüber Folgendes bemerkt. und das Gut nunmehr seiner amilie erhalte, ist für das All emeine und aus der Kenntniß der individuellen Verhältnisse über den Ge⸗ gen geruht haben daß die von den Städten für die Befreiung von der 8 f . ö kali. fin 3 Es versteht sich jedoch dast der Hefängniß - Unterhaltung in Folge der Allerhöchsten Srdre vom (Schluß folgt) änderung in einigen der untergeordneten Stellen desselben folgen.

u §. 1. und für die Erreichung des vorerwähnten Zweckes nicht von geringem sammtwerth des Gutes gewonnen haben. br, enn, , e 2 diesem Paragraphen wird das für , . der bäuer⸗ wan. er . gleichfalls in den Stand gesetzt werden, den don selbst, daß eine sich hirnde ergebende Differenz von den Taxato⸗ . n fn f, en n ff sy the es durch die Aller⸗ ; ö , . So würde, sagt man, Herr Martine du Deschenets, als Unter⸗ lichen Güter maßgebende rinziy i, e, Dasselbe ist ganz allgemein zu zahlenden Erwerbsprels nach einer richtigen Taxe abmessen zu ) ren motivirt werden muß. . . alt ann . . * . Elf . für die Entbin - S Berlin, 15. Mai. Je leichter es wird, die Haltung der Staats ⸗Secretair des Kriegs Ministeriums, durch den General Allard efaßt, weil jede abstrakte, auf Zahlen zurũckge führte Regel f bie können. Zu S. 4. e asten der Kriminalgerichts⸗ Presse, welche sich seit dem Patent vom 3. Februar immer mehr zu ersetzt werden. Die Oppositionspresse, und mit ihr das Organ der

axation bäuerlicher Güter die Ausmittelung des wahren Werths Ferner führt auch die Rücksicht auf die Conser vation der bes ßenden J⸗ Dagegen, daß den Vormundsch sts⸗ Behörden zur Pfli ö. die Pfich . ee gt, . ö waren i r. z. mehr oder weniger dem Zufall preisgiebl ünd der Würdigung ber milien' ebenfalls auf die Generalisirung des aufgestellten Abschätzungs⸗ wird, glitliche Auzeinandersetzungen über den Nachlaß eines bäuer⸗ Berlin, den 6. Mai 1837. . / 14 ht, alle destruktisen Versuche im einzelnen Falle entschieden die Umgestaltung des SGoult-Guizotschen Kabinets für unhaltbar und so verschiedenen individuellen Verhältnisse Zwang anthut, wohin na- Prinzips hin. Denn gewiß werden die Anträge auf Subhastation lichen lu adbessp ns möglichst zu befördern, so wie gegen die Be⸗ Der Justiz-Minister zur uchtweisen. . behaupten, daß man lange sich vergeblich bemüht habe, drei neue mentlich 4 die in der Verordnung über die Erbtheilungs-Taren des Nachla Grundstücks häusiger gemacht, gütliche Vereinigungen stimmung zu 2. wonach ö ermächtigt werden, zur Abtragung der den HJ . Uh den. Dahin gehört der Terrorismus, welchen ein Theil der Presse, Mitglieder für dasselbe zu werben, bis man endlich zu den jetzt . . ö r eff . X. März 1814 (Gesetz? unter den amiliengliedern seltener erzielt werden, wenn die Auf⸗·ᷓ e l oh ene zu ge r, r dnge 56 , zu ver⸗ An die Königlichen Obergerichte in den Provinzen diesseits der Elbe. . i er ene, politischer n, . gegen die Kichter erfolgten Ernennungen geschritten sei. Schon aus diesen müh⸗ ammlung S; enthaltene Vorschrift zu rechnen ist, daß der er⸗ nahme der Subhastations-Tare nach anderen Grundsätzen erfolgt, statten, wird s nichts erinnern lassen. Beides ent pricht, wenn es Desal. die Instructi 9 , uszuihben sucht, indem diese Koterie einestheils den Spruch selbst als samen Verfuchen gehe hervor, wie sehr die ganze konservativ⸗ daß h has * ch sätz folgt, . sich z Desg Instruction vom 10. Mai 1847 für die Gerichte ungerecht verdächtigt und ihm die schlechtesten Motive unterlegt, an⸗ Partei am Yinisterlunn irre geworden. Vergeblich habe man sich nach

ü ; harfeit gestattet worden ist, durch Zahlung des 2öfa ö nn, ; . ͤ . . ; ö ; flicht gemacht warben , ö Zahlung fachen Betrages abgelöst konsolldiren fucht, im Allgemeinen anzuerkennen, um so näher liegt so genannten progressistischen Konserpativen, die Presse, erklären

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mittelte Rein⸗Ertrag mit 6 vom Hundert zu Kapital verrechnet w ls di Behuf des l ier = ; 6 i der besonderen Umstände des konkreten Fal⸗ z. bei ; ö . . s aus freier Hand an einen Mit! mit gehöriger Erwägun er besonder t es konkreter P ber das bei Beglaubigung von Geburt Hei w ; 2 den soll⸗ Von derglei chen Prozentsagen ln h e len eee e. . als die zum Behuf de Zuschlag ‚— ; = ! b J ber Pflegebefohl ü . gung von Geburten, Heirathen und Sterbe- derentheils aber versucht, d ch N der N in Verbind nen T Reesson. Muret de Bort, Bussier ein erben, und wenn überhaupt d ufs Veräußerung an einen Frem⸗ les geschieht, dem wohl verstandenen Interesse der Pflege efohlenen ällen au Grund der Verdr te. 5 e n. versucht, durch ennung der Namen in erbindung und nach an die Herren Laplace, Bresson, Muret de Bort, ussiere, 8 rben, rhaupt die behuf erung F hieht, fällen : er Verordnung vom 30. März 1817 zu beobach— mit der Art, wie jeder Richter abgestimmt hat, diejenigen Richter, Marbot, Bignon, Vitet und sogar an Herrn Achille Fould gewandt;

ab, ob das Resultat der Tare hoch oder niedrig zu stehen kommt, d ĩ 6 ie d Verpflegung meistens mittelst der zerfah ; h . ; , den außfzunehmende Taxe durch einen zu erwartenden höheren Taxy⸗ selbst, deren Erziehung und Verp)leg ng meistens nur mi st, tende Verfahren. 1 ͤ t re, n, wn. Ie. T er ee. . ö,, ö,, 6. sn, ge sbbhe fr ibn ee: e T n wer m,, , ,, k ,,, ie leßteren ] dem höheren Tarwerthe entsprechenden Verkaufspreises zur Veräuße⸗ ist. Werden dem letzteren billige Bedingungen bei Abtragung der then und Sterbefälle, deren bürgerliche Veglaubigung Burch, die Drtege zustellen dlesenigen n fee rn, , ee e . 3 * . ere, , 6 . . ! e 5 37 (! J aber, ? * hen, ional, Siecle, onstitut:

doch in der Hand, die Tendenz der Vorschrift über die Kapitalistrun r i Beh ü volgen muß : i ; ] g rung an einen Fremden reizt. Abfindungen zugestanden, so wird es den Vormundschafts⸗ ehörden richte erfolge n vom 30. März 1847 (Ges.-Samml. 27 . ( ö. 1 6 , , e r sfeg, 2 were, Endlich ihn durch er solchen unterschied wiederum die dem i, ** ihren Kuranden durch gütliche uebereinkunst mit dem Hof⸗ pan gelen. ange, der er ht len als ,. freisinnige Männer des Volkes! zu erheben. 3. zeigen sich schadenfroh über den el. 6 8 ournal des ber indihldurllen / Verbälmif rinzips, . n ö igung ] Erfolge des Gesetzes unbedenklich nachtheilige Ansicht verbreitet wer⸗ annehmer jene Unterstützung zu sichern und ihnen dadurch die Sub⸗ w aer, göigende noh! hfes zu Köln, auf, Grund des S. 19 dieser ,, ir haben in der letzten Zeit so mannichfach diese unwürdige, Debats und der Presse. Ersteres hatte, seine eigene J erhältnisse des abzuschätzenden Gu es vollkommen den, daß der Hof⸗Annehmer vor seinen Miterben unbillig begünstigt stanz ihres Erbtheils, die sonst größtentheils auf die Erziehungs- und ordnung, e Anweisung ertheilt: ja frevelhafte Partei⸗-Taktik in der Presse finden können, daß die Partei als die Conservateurs, die Partei der Presse aber Wichtigkeit des Gegenstandes ein näheres Eingehen auf diese destruk⸗ als Faiseurs Industrie / Ritter geschildert. Der Natio⸗

freie nd läßt. werde . * 2 . . 1

was man doch in der That nicht beabsichtigt. Verpflegungskosten verwendet werden müßte, bis zu der Zeit, wo sie Allgemeine V n ; ü . n. . ., 3 . fing elbst unf. so stellt dasselbe zwei Die Güter, . ier . = suden soll. snd n 6 ale hren in Teer ee nd, eu ihrer . erbten. oi, ö ĩ eine : orschriften. tiven Manöver verlangt. So wird z. B. in einer viel gelesenen nal bemerkt darauf, die Presse repräsentire besonders ; en bie Abschäͤßung erfolgen soll: als solche, „deren Besitzer im Stande der Landgemeinden vertreten Uebrigens erweitert jene Bestimmung zu a. die den Vormundschafts⸗ deren äußere Form betreffend. norddeutschen Zeitung ünterm 30. Januar und 1. Februar von Kö⸗ Herrn Molé, das Journal des Deébats n Herrn Dumon,

1) nach dem nachhaltigen Ertragswerihf werden!, u ; n icht, i 1 i ĩ il f di f ; ü ; des willen be zei scht in ei isti⸗ Behörd den §§. 483 und 484, Tit. 18, IJ. II. des Allg. Land⸗ Jedes Gericht, in d F. 4. nigeberg aus ein Detail in Bezug au die Entscheidung eines Preß der ir einen dem Grafen Mols ehr überlegenen Faiseur gelte. Die

o, daß d s a, . en bezeichnet worden, um nicht in ein lafuist⸗ Behörden in ben. 8 und it. hl. 9 Jedes Gericht in dessen ̃ ; ; ͤ zug auf heidung eines Preß er f sen, = gelte. 7 po, gof hi . e mn. e ie der Wirthschaft in lei⸗- s 1 re, zwischen größeren e , ., spannfähigen und rechts verliehenen Befngnisse insofern, als nach den letzteren nur ausgenelen sind ES. 1 und , , , , Kirche 1 gemeldet, wie es nur arge Verblendung oder schmählicher Presse⸗ antwortet auf die Aus falle des ournal des Débats . nicht spannfähigen, katastrirten und nicht katastrirten Nahrun gen zu . gebundene Re⸗ ynismus politischen Parteitreibens ins Publikum bringen konnte: es gegen die „vorgeblichen Konservativen“ mit steigender Heftigkeit.

Gee rh Nomen ist an sich schen in der bestehenben Geseß- geiathen, da erartige Unterscheidungen sich bei der aus der unbe⸗ zweite Beilage