sich befinde. Herr Reimarus war heute Morgen noch bei mir, und auf meine Bemerkung, daß die Ausgabe der Verhandlungen, das Fortschreiten der ganzen Sache von Mehrerem abhängig gemacht worden sei, erstlich von dem Einverständniß mit dem Herrn Marschall der Kurle der drei Stände, zweitens von, einer Mittheilung an die Stände Versammlung, hat er mir heute Morgen erklärt, daß er dessen sehr wohl erinnere, und hiermit steht in Verbindung Bemerkung von mir, „genehmigt“, deren ich mich wietzzz seh 8 erinnere, die Bedeutung hatte, daß unter diesen beiwen Verausseg mn, gen gegen diesen Prospektus von unn nichts zu erinnern sei. 9 also die Ehre des Buchhändlers Reimarnts betrifft, so ist lie schon durch das, was ich bemerkte, falls eine Nehabilitirung irgend nothig gewesen wäre, vollständig rehabilitirt. Ich setze aber u 83 * nicht einmal nöthig war, und es kommt. blos darauf an, ob die Ver⸗ sammlung der Meinung ist, daß eine solche anerkannte und amtliche Herausgabe ihrer Verhandlungen wünschenswerth sei oder nicht.
. Wort. Fürst Lichnowsky hat das 2 . d e Lichnowsky— Ich werde mir nur erlauben, die Sache
von ihrem materiellen Standpunkte aufzufassen und zwei Worte dar⸗ über zu sagen, Ich glaube, es ist für uns eine Gattung Bequem⸗ lichkeitõfrage mit, wenn diese Fassung, die der Herr Marschall vor⸗ geschlagen hat, von Seiten des Buchhändlers Reimarus auch an⸗ genommen wird. Es ist allerdings wahr, daß die Debatten größerer Versammlungen in der Regel nicht besonders abgedruckt werden. Ich habe nur Beispiele davon gesehen, daß besonders interessante Reden oder die Reden von bedeutenden Männern einzeln abgedruckt worden sind. Für uns, glaube ich, hat aber der gegenwärtige Landtag eine noch viel höhere Bedeutung; er hat die Bedeutung eines Anfangs und dürfte wohl für uns in späteren Zeiten jene Bedeutung haben, die jeder Anfang hat, insofern man auf ihn als auf ein Beispiel zurückgeht. Daher glaube ich, daß es von Wichtigkeit ist, die klein sten Reden, jedes Inzidens, jede Unterbrechung abzudrucken. Aller— dings finden wir dies in der Allgemeinen Preuß. Zeitung, ich kann aber nicht leugnen, daß das jetzt schon bedeutende Konvolut der⸗
selben uns eine Gattung Handbuch in dieser Beziehung wünschens—⸗ werth macht. Ein solches Handbuch hätte nach meiner unvorgreif⸗ lichen Ansicht vielleicht zwei Theile. Der erste enthielte diejenigen Debatten, welche bereits in dem offiziellen Organ, in der Allgemei⸗ nen Preuß. Zeitung, abgedruckt stehen. Der zweite diejenigen Denkschriften, welche sich in diesem Blatte noch nicht abgedruckt finden. Was den zweiten Theil betrifft, so liegt die Censur Jedem vor. Wir haben die gedruckten Papiere, und es versteht sich, daß die Buchhandlung verantwortlich gemacht werden muß, sie genau, ohne Fälschung, abzudrucken. Was den ersten Theil betrifft, so glaube ich, wäre es einfach, falls die Versammlung sich damit einverstanden erklärte, wenn ein wortgetreuer Abdruck der sämmtlichen Debatten, wie sie in der Allg. Poreuß. Zeitung erschienen sind, abgedruckt, und daß als verantwortlicher Herausgeber oder, wenn ich mich dieses Ausdrucks bedienen darf, als Controlleure dieser Veröffentlichungen die Secre⸗ taire der hohen Versammlung aufgestellt würden, d. h. daß jeder Korrekturbogen einem Secretair vorgelegt werden muß, und daß der⸗ selbe nachsieht, ob dieser Korrekturbogen mit den amilichen Berichten der Allg. Preuß. Zeitung übereinstimmt. Wenn die hohe Ver⸗ sammlung damit übereinstimmt, so sehe ich nicht ab, warum wir nicht eben so gzut dem Neimarus, als jedem Anderen, der sich zuerst bereit erklärt hätte, diese Veröffentlichung zu übernehmen, sie überlassen sollen. Der Herr Neimarus ist einen sehr offenen Weg gegangen, er hat sich ganz auf gesetzliche Weise an den Herrn Marschall, als an das offizielle Organ der Versammlung, gewendet, und auf der an⸗ deren Seite ist nicht zu leugnen, daß bei unseren künftigen Landtagen es für uns von Wichtigkeit sein wird, ein solches Buch zu besitzen.
Abgeordn. von Dolffs (meldet sich zum Wort).
Marschall: Wir werden den Abgeordneten von Dolffs über den Gegenstand noch hören, und ich glaube, daß wir dann den Ge⸗ genstand verlassen werden.
Abgeordn. von Bockum ⸗= Dolffs: Durchlauchtigster Herr Marschall! Der Königliche Herr Kommissarius hat der hohen Ver⸗ sammlung der Drei⸗-Stände-Kurie bereits eröffnet, daß es erwünscht sei, über diesen Gegenstand die freie Konkurrenz walten zu lassen. Es haben sich, wie wir vernommen haben, bereits mehrere Buchhänd ler gemeldet, auch ist mir selbst bekannt, daß ein solches Unternehmen beabsichtigt wird. Es kann der hohen Versammlung nur daran lie⸗ gen, ihre Verhandlungen so weit als möglich verbreitet zu sehen; das ist aber nur dann möglich, wenn die Verhandlungen nicht zu kostspie⸗ lig werden. Würde einem einzelnen Buchhändler das Monopol er⸗ theilt, unter der Nubrik „amtliche Verhandlungen“ sie zu veröffentli⸗ chen, so würde dadurch jedes andere Unternehmen bei Seite gescho⸗ ben. Das ist der Grund, weshalb ich früher schon der hohen Ver⸗ sammlung den Wunsch ausgesprochen habe, dem Herrn Reimarus zu , sich dieser Rubrik ferner zu bedienen. Wenn aber heute ein verehrter Redner es nicht für unthunlich erachtet hat, daß bie Secretaire' einer hohen Landtags-Versammlung sich dazu herge⸗ ben follten, Controlleure der fraglichen Buchhandlung zu sein, so muß ich mich dem entschieden widersetzen. In Folge der von mir früher bereits an dieser Stelle entwickelten Ansicht, hat der Herr Marschall der Drei- Slände - Kurie eine Veröffentlichung in dem Organe des Landtags erlassen und meiner Meinung nach möchte es nicht ange⸗ messen sein, nun zu beschließen, daß diese Veröffentlichung zurückge— nommen werde. Ich glaube deshalb, . die Sache, so wie sie jetzt beruht, in der ganz richtigen Wendung sich besindet, daß es nämlich der freien Konkurrenz überlassen werden muß, wer und wie viele Aus⸗ gaben von den Landtags- Verhandlungen zu veranstalten, daß aber . Sekretariat der hoͤhen Versammlung jede Mitwirkung dabei ab ehne.
Marschall: Ich habe nur einige Worte zu bemerken; zuerst das, daß nach dem, was ich vorhin gesagt habe, die Aeußerung, der Buchhändler Reimarus habe die Bezeichnung, deren er sich bedient hat, arripirt, wohl eine sehr uneigentliche zu nennen ist. Die Be⸗ zeichnung eines vollkommen unei entlichen Ausdrucks genügt, um das- jenige, was ich in diesem . allenfalls zu sagen hätte, hinrei⸗ chend deutlich zu machen. Sodann stimme ich dem geehrten Mit⸗ Liede, das so eben den Rednerstuhl verlassen hat, darin bei, daß die Secretaire die Korrektur der Druckbogen nicht übernehmen können. Darauf kommt es aber auch nicht an, sondern nun darauf, daß von den Secretairen diese Aktenstücke einem Buchhändler und in derjeni⸗ * Folge überwiesen werden, in welcher sie bekannt gemacht werden ollen, und in welcher ihre Bekanntmachung nothwendig ist, wenn die ganze Ausgabe eine wünschenswerthe Anordnung bekommen soll. Daß e mae acht Secretaire sich mit dem Gegenstande befassen, das dieses hon so mehr für völlig unnütz angesehen werden als
. ohnehin nur für einen derselben ein Nebengeschäft 9 und was für Einen ein Nebengeschäft ist, damit acht zu elasten, wird wohl nicht in der Zweckmäßigkeit liegen. Es wird ich nun fragen, ob der Ab er Zweckmäßigkeit ligen, Ez 20 . er Abgeordneie Zimmermann über den Gegen⸗ 11 2 weiter will vernehmen lassen. geordn. Zimmermann: Der Herr Landta s ⸗Marschall hat ur Motivirung des Gesuches vom Buchhändl ern t ehh hervorgehoben ⸗ uchhändler seimarus haupt 9 daß in der ven bewirkenden Ausgab noch andere Mittheilungen erfol r g e ff. 9 un Yee mg, chen Fein Algen sollen, welche in der Allgemeinen ng nicht enthalten seien. Die Veröffentlichung
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unserer Landtags Verhandlungen soll sich allein auf die Mittheilungen der g? nes en ren ßischen Jeituünggründen und in ssfern halte ich diese allein für die Quelle, woraus geschöpft werden kann, inso⸗ fern dieselbe die alleinige Quelle zur authentischen Interpretation ist, kann eine andere Unternehmung nicht mehr geben. Der Herr Land⸗ tags⸗Kommissar hat ausdrücklich erklärt, daß nach der Absicht des Häunvernements eine bestimmte authentische Quelle fü die Landtags⸗ Verhandlungen in der Allgemeinen Preußischen Zeitung gegeben, im Uebrigen aber jeder anderweiten Veröffentlichung freie Ronkurrenz gelassen werden solle. Diesem Prinzip kann ich nur voll⸗ kommen beipflichten. Ja, ich muß noch auf die Gefahr aufmerksam machen, welche durch das vorliegende Projekt erwächst, indem dadurch die Veröffentlichung der Landtags⸗Verhandlungen leicht ein Monopol eines Einzigen wird. Da es aber im allseitigen Interesse der Hohen Versammlung liegt, die Verhandlungen möglichst verbreitet zu sehen, so scheint mir aus diesem Prinzip zu folgen, daß eine spezielle Kon⸗ zession für einen Einzelnen weder nöthig noch zweckmäßig ist.
Marschall: Ich glaube, daß der Gegenstand hinreichend er⸗ örtert ist, und daß wir zur Abstimmung über denselben kommen kön⸗ nen in der Weise, daß diejenigen Mitglieder, welche nicht wünschen, daß das Unternehmen des Buchhändlers Reimarus ins Werk gesetzt werde, das durch Aufstehen zu erkennen geben.
Abgeordn. Zimmermann: Ich bitte nochmals ums Wort über die Fragstellung.
Abgeordn. von Auerswald Gegen das Unternehmen. des Buchhändlers Reimarus ist wohl Niemand, aber dagegen, daß die Versammlung sich bei diesem Unternehmen betheilige.
Marschall: Was gegen die Fragstellung erinnert wird, klingt so, als ob man das Eine wolle, das Andere nicht. Das Eine, was gewollt werden kann, ist — darüber wird die Versammlung abzustim⸗ men haben — daß das Sekretariat das Material, welches der Buch⸗ händler benutzen soll, in der Vollständigkeit und in der Ordnung ihm gebe, wie es von der Versammlung gewünscht wird, d. h. in voller Vollständigkeit und in bester Ordnung, wofür das Sekretariat selbst verautworklich gemacht wird. Nämlich, wenn ich sage: für einen der Herren Secretaire würde es ein Nebengeschäft sein, — so verstehe sch darunter, daß irgend einer der Herren Secretaire es übernähme, und, falls er fände, daß es ihm zu viel würde, daß er dann entweder Einen oder alle Anderen zuziehe; damit ist die Frage von der Mit⸗ wirkung des Sekretariats erledigt. Es handelt sich also blos darum, ob die Versammlung die Herausgabe unter Aufsicht des Sekretariats
will oder nicht. Der Gegenstand ist so außerordentlich einfach, daß ich glaube, daß die Fragstellung eben so einfach sein kann. Abgeordn. von Sauchen: Ich würde mir die Bitte erlauben, daß, ehe die Frage gestellt wird, wir uns vergegenwärtigen, was der Herr Marschall der Kurie der brei Stände hlerliber bekannt gemacht hat. Es ist nöthig, dies ins Auge zu fassen, ehe darüber abgestimmt wird. Ich würde, wenn Ew. Durchlaucht es gestatten, mir die Bitte erlauhen, daß der Secretair uns mittheile, was in dieser Beziehung veröffentlicht ist. — Marschall: Ich kann nur so viel sagen, daß ich mich vom
ersten Augenblicke an, während aller darauf folgenden Tage, so auch
heute, in vollem Einverständnisse natärlicherweise mit dem Herrn Mar⸗ schall der Kurie der drei Stände befunden habe. Was ich gestern in der Zei tung gefunden habe, das war, wie es mir schien, das Resultat einer Stim⸗ mung, die in der Versammlung sich kundgab, ehe das geschah, was ich auch wieder im Einverständuniß mit dein Herrn Marschall mir vor⸗ behalten habe, nämlich: eine Mittheilung. Nachdem nun diese Mit⸗ theilung erfolgt ist, so steht es der Versaͤmmlung frei — und sie hat Zeit hierzu gehabt — sich übern den Gegenstand klar zu werden und sich in kürzester Weise über denselben auszusprechen. Ich glaube, daß die Ansichten sich darüber festgestellt haben können, und daß also die Versammlung in dem Falle ist, einfach über den Fall zu ent⸗ scheiden.
Graf von Arnim: Ist die Frage bereits recht klar? — Ich gestehe, mir ist sie nicht ganz klar geworden. Ich würde mich dafür aussprechen, daß das, was in der Zeitung steht, in einer übersichtli⸗ chen Form gewählt und dadurch jedes Mitglied nicht allein, sondern Jedermann, der an diesen Dingen Interesse nimmt, eine übersichtliche Ausgabe unserer Verhandlungen habe; aber ich bin der Meinung, daß weder einem Buchhändler ein Monopol in dieser Beziehung ge⸗ geben werde, noch daß irgend eine Verantwortlichkeit der Versamm— lung, noch eines Mitgliedes der Versammlung für das übernommen weide, was in dem Buche steht. Ich glaube, es kommt nicht darauf an, daß dieses Buch ent habe; denn wenn Jemand sich von der genauen Uebeéreinstimmung dessen, was darin abgedruckt ist, mit dem wirklich Gesagten überzeugen will, so werden das Punkte sein, in de⸗ ren Beziehung er gewiß die Allgemeine Preußische 3 eitung auf⸗ bewahrt, um sich das offizielle Dokument zu erhalten. Es kann nicht darauf ankommen, daß eine Garantie übernommen werde für die Richtigkeit, und wenn die Frage so gestellt wird: ist gegen das Unter nehmen etwas zu erinnern, sofern es weder die Verantwortlichkeit der ganzen, noch eines Theiles der Versammlung in sich begreift? — so antworte ich: Nein. Gegen alles Andere würde ich etwas zu erin— nern haben.
Marschall: Die Neigung der Versammlung scheint mir dahin erkannt werden zu können, daß sie das Unternehmen unter Verant⸗ wortung und Mitwirkung des Sekretariats nicht gerade erwünscht sin⸗ det, und die Frage wird so gestellt werden, daß sie dieses vollständig auszusprechen im Falle ist, also heißen: Findet die Versammluung das fragliche Unternehmen unter Mitwirkung des Sekretariats erwünscht?
Eine Stimme: Zulässig.
Marschall: Zulässig ist es in jedem Falle. Es handelt sich darum, ob die Versammlung es wolle oder nicht. Auf die Worte der Fassung kommt um so weniger eiwas an, wenn über den Sinn der Frage kein Zweifel ist.
Eine Stimme (vom Platze): ganz gleich sein, ob es Reimarus oder ein Anderer ist. wird der Sache zu viel Wichtigkeit beigelegt.
Marfchall': Ich lege der Sache nicht mehr, Wichtigkeit bei, als sie verdient. Worauf ich aber allerdings ein sehr e. Ge⸗ wicht lege, das ist, daß dieser Gegenstand, so wie jeder, der hier zur Spiache kommt, auf eine der Würde der Versammlung angemes⸗ sene Weise zur Erledigung komme. Darauf lege ich einen sehr gro— ßen Werth, und, daher halte ich es für nothwendig, daß wir zur re⸗ gelmäßigen Abstimmüung kommen, bei welcher wir üns in diesem Au- genblick schon befinden. Die Frage so genau zu artikuliren, daß Nie⸗ mand einen Anstoß findet, wird wohl nicht erforderlich sein, sondern es wird hinreichen, anzunehmen, daß sie verstanden sei. Diejenigen, welche nicht für die Sache sind, welche sie nicht wünschen, würden es durch das Zeichen des . zu erkennen geben,
. n eine große Majorität.)
Es ist in hinreichender Vollständigkeit über den Gegenstand entschie⸗ den, und wir kommen nun zu demjenigen Gegenstande, der uns zu nächst zn be chäftigen hat, nämlich zur Bericht -Erstattun über die Königliche Botschaft, die Errichtung von e geln en betref⸗ 3 Ich ersuche den Abgeordneten von Gaffron, den Bericht zu erstatten.
Abgeordn. von Gottherg: Ich. bitte En; Durchlaucht, in dem, was ich zu sagen beabsichtige, nicht eine Kritik Ew. Dur laucht
Der Versammlung kann es Ueberhaupt
Geschäftsleitung zu sehen, sondern lediglich kas Bestreben, die Ver handlungen des Landtages auf gesetzlichem Boden zu erhalten. Ew. Durchlaucht haben in dieser Versammlung und schon früher mehrere Petitionen an die Abtheilungen verwiesen, welche aus Mitgliedern beider Kurien zusammengesetzt sind. Soweit ich die gesetzlichen Be⸗ stimmungen kenne, sind nur zwei Fälle vorgesehen, in welchen ge⸗ meinschaftliche Berathung stattfinden darf. Es heißt nämlich 8. 14 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages vom 3. Februar 1847: „Wenn der Vereinigte Landtag über eine Proposition wegen Auf⸗ nahme neuer Staatsanleihen oder wegen Einführung neuer Steu⸗ ern oder Erhöhung der bestehenden Steuersätze zu beschließen hat, so tritt der Herrenstand mit den übrigen Ständen zu gemeinschaft⸗ licher Berathung und Beschlußnahme zusammen. In allen anderen Fällen erfolgt auf dem Vereinigten Landtage die Berathung und die Abstimmung des Herrenstandes in abgesonderter Versammlung.“
Ich kann nicht sinden, daß irgend eine Petition das Recht hat, zu verlangen, daß sie in gemeinschaftlicher Berathung vorgenommen werde, sondern ich glaube, daß jede Petition in den einzelnen Kurien appart behandelt werden muß. Nicht einmal alle Propositionen dür⸗ fen in Vereinigter Kurie ihre Erledigung sinden, sondern dies findet nur in zwei Fällen statt, nämlich bei Aufnahme neuer Staats- Anlei⸗ hen und bei Einführung neuer oder Erhöhung bestehender Steuern. Wenn Ew. Durchlaucht die Gewogenheit gehabt haben, mehrere Pe⸗ titionen an die Abtheilungen zu verweisen, welche aus Mitgliedern beider Kurien bestehen, so ist dies nicht gesetzlich, und ich würde min. daher den Antrag erlauben, daß diejenigen Petitionen, welche auf diese Art vertheilt worden sind, wieder an die Nurien, wohin sie ge— hören, verwiesen werden mögen. Es ist von dieser Stelle von einer Seite viel von den Gesetzen gesprochen und daraus sogar deduzirt worden, was hier verhandelt werden soll. Im Sinne dieser Herren glaube ich daher auch hier das Recht zu haben, mich auch auf das Gesetz zu berufen. .
Ich glaube, daß weder Sie, durchlauchtigster Herr Marschall, noch die Versammlung das Recht hat, eine Abweichung zu machen, sondern daß, wenn eine Abweichung beliebt werden sollte, diese nur in dem Wege geschehen kann, daß an Se. Majestät den König eine Petition auf Abänderung dieses Paragraphen gerichtet werden muß.
Marschall von Rochow;: Durchlauchtigster Herr Landtags ⸗Mar⸗ schalll Wenn ich richtig verstanden habe, wenn ich den Worten des Redners richtig gefolgt bin, so waren alle diejenigen Petitions⸗ An⸗ träge, welche der Herr Landtags ⸗Marschall als solche bezeichnet, und der Abtheilung der Vereinigten Kurien übergeben hat, solche, die an den Marschall der Kurie der drei Stände gerichtet waren, und die mit Uebereinstimmung der Herren Antragsteller und ohne daß dagegen irgend eine Bemerkung von der hohen Versammlung gemacht worden ist, dem Herrn Marschall der Herren⸗-Kurie zugegangen. sind, um sie in den Vereinigten Kurien berathen zu lassen, weil sie sämmtlich solche Gegenstände betrafen, welche Bezug hatten auf Allerhöchste Propo⸗ sitionen, die in der Vereinigten Kurie zur Sprache kommen mußten. Ich glaube also, daß der Weg, den der Herr Marschall der Herren⸗ Kurie eingeschlagen hat, gewiß ganz gerecht ist und eben so wenig dem Rechte als der Nützlichkeit entgegensteht.
Marschall: Nach dem, was so eben gesagt worden ist, habe ich nicht nöthig, etwas hinzuzufügen. Wir können also den Gegen stand verlassen und zum nächsten übergehen.
Abgeordn. Freiherr von Vincke: Ich glaube Ew. Durchlaucht das wiederholen zu müssen, was das verehrte Mitglied der Bommer schen Ritterschaft über diesen Gegenstand aus gesprochen hat. Ich glaube, der Paragraph des Gesetzes, der so eben angeführt, und von diesem Platze aus schon häufig wiederholt worden ist; nchmlich S. 14, hat genau diejenigen Fälle arkikulirt, in den en wir nur befugt sind, in Vereinigung mit der Herren- Kurie zu berathen, und zwar sowohl in pleno der hohen Versammlung als in ö einzelnen Abtheilungen. Ich glaube mich auf eine andere gesetzliche Bestimmung noch beziehen zu dürfen, welche in der Geschäftsordnung enthalten ist, und zwar, — wenn ich nicht ganz irre, denn ich habe sie in diesem Augenblicke nicht zur Hand — in 5§. 26 derselben. Bis zu 8. 2b befassen sich alle vorhergehenden Paragraphen — von §. 4 an — mit der Erörterung derjenigen Gegenstände, welche in den Vereinigten Kurien zu behan⸗ deln sind, und setzen diejenigen Normen sest, welche bei der Berathung in den Vereinigten Kurien maßgebend sein sollen. Erst in §. 26 wird von den Gegenständen gesprochen, die in den einzelnen Kurien behan⸗ belt werden follen, und nur in diesem Paragraphen ist von Petitionen die Rede und wird davon gesprochen, wie die Behandlung derselben erfolgen soll. Nämlich diese gesetzlichen Bestimmungen gehen dahin, daß jede Petition an den Maischall der betreffenden Kurie gelangen und in dieser Kurie behandelt werden, und daß dieser Marschall sie nicht etwa dem anderen verehrten Marschall zufertigen, sondern au eine Abtheilung der betreffenden Kurie verweisen soll. Das ist auch der einzig mögliche Weg, da das Gesetz ausdrücklich vorschreibt, daß alle Petitionen abgesondert und nicht in den Vereinigten Kurien behandelt werden sollen und in jeder Kuüe zwei Drittel sich dafür erklären müssen. Diese Bestimmung bringt nothwendig mit sich, daß eine abgesonderte Vorberathung in? der Abtheilung stattfinden muß. Ich kann mich daher nur der Meinung des verehrten Mitgliedes der pommerschen Ritterschaft anschließen, daß das Verfahren, welches jetzt allerdings ohne Widerspruch in der Kurie der drei Stände stattge⸗ funden hat, und welches eben auch durch Verweisung der Anträge an eine Abtheilung der Vereinigten Kurien von Ew. Durchlaucht in An⸗ wendung gebracht worden ist, den gesetzlichen Bestimmungen nicht ent⸗ spricht. ‚.
Abgeordn. Sattig; Ich bin der Ansicht, daß bei den Peti⸗ tionen zu unterscheiden ist, worauf sie gerichtet sind. Betrifft die Petition einen Gegenstand, der eben zu denjenigen Gegenständen ge⸗ hört, die in den beiden Vereinigten Kurien zu berathen sind, so ist es auch angemessen und nothwendig, daß er in der Abtheilung berathen werde, die zur vorbereitenden Berathung dieser Propositionspunkte bestimmt ist. Wir haben heute den Fall bei dem Gegenstande, der zur Tagesordnung gehört. Es ist von, dem Herrn Abgeordneten Hansemänn der Antrag gestellt worden, die Garantie für die Land⸗ renten- Banken an gewisse Bedingungen zu knüpfen. Diese Petition hätte eigentlich in der Albtheilung der Kurie der drei Stände abge⸗ sondert berathen werden sollen. Wäre dies geschehen, so wäre sie möglicherweise hier in der Versammlung der beiden Kurien nicht zur Sprache gekommen, sondern nur in der Kurie der drei Stände und später als Petition in der Herren⸗Kurie. Es wäre also, meines Er⸗ achtens, diese Petition durch eine derartige Behandlung faktisch ver⸗ worfen worden, weil sie in dem Au enblick, wo es sich darum han— delte, sie zu berathen, gar nicht zur? erathung gebracht worden wäre. Ich glaube also, es muß unterschieden werden, ob eine Petition als Rmendement zu einem Gesetz- Entwurf gehört, der der Kurie beider Stände vorliegt, oder ob es eine Petitwon ist, die mit dem Gegen⸗ stande nicht in einer solchen innigen Verbindung steht. Ich glaube, baß diese Beurtheilung der Abtheilung überlassen werden, kann, welche mik der vorbereitenden Berathung beauftragt ist. Die Abtheilung wird leicht bei sorgfältiger Prüfung der rn n bemerken, ob sie als Amendement zu betrachten ist oder einen fremdartigen Ge enstand
enthält. Enthält sie einen solchen, so muß sie an den Marschall der
Herren⸗-Kurie zurückgegeben werden, und dieser wird sie dann wie r an die Kurie der drei Stände oder an die Herren- Kurie, wenn sie dort eingebracht ist, zurückgelangen lassen.
Landtags-Kommissar: Es wird vielleicht dazu dienen können, den Streit zu schlichten, der in diesem Augenblicke sich in der hohen Versammlung erhoben hat, wenn ich die Ansicht des Gouver⸗ nements darüber ausspreche. Das Reglement hat allerdings den Fall nicht genau vorhergesehen, der hier vorliegt. Es hat nichts darüber angeordnet, wie es mit den Petitionen gehalten werden soll, welche sich unmittelbar auf eine Allerhöchste Proposition beziehen, also gleichsam ein Amendement zu derselben bilden. Deshalb kann ich nicht leugnen, daß nach dem Buchstaben des Reglements diejenigen Mitglieder, welche verlangen, daß jede Petition ohne Ausnahme an die Abtheilung der Kurie, an welche sie gerichtet ist, zur Vorberathung übergeben werden müsse, daß, sage ich, diese Mitglieder, dem Wort⸗ laute des Reglements nach, in ihrem Rechte sind. Wenn aber die Herren Marschälle in dieser Beziehung von dem Wortlaut abgewichen sind, so habe ich darin nichts Anderes gefunden, als den Versuch, ob nicht dergleichen Petitionen durch Verweisung an diejenige Abthei⸗ lung, welche mit der Vorberathung der korrespondirenden Allerhöch⸗ sten Proposition sich befassen, in kürzestem Wege ihre Erledigung sin— ben dürften. Wenn also im vorliegenden Falle ein geehrter Abge⸗ orbneter der- Rhein⸗Provinz eine Petition gestellt hat, welche sich un⸗ mittelbar anf die Allerhöchste Proͤposition bezieht, die eben jetzt dis⸗ kutirt werden soll, wenn diese Petition der Abtheilung überwiesen worden ist, welche sich mit der Allerhöchsten Proposition zu beschäf⸗ tigen hatte, wenn diese die Petition in ihrem Referate vollständig berückschtigt hat und demnächst die hohe Versammlung in blenò einen Beschluß gefaßt haben wird, so dürfte der geehrte Antragsteller sich überzeugen, daß diese seine Petition ihre vollständige Erledigung gefunden hat; er wird sie zurückziehen, und es wird mit der Aller⸗ höchsten Proposition zugleich die Petition erledigt sein. Sollte aber in einem einzelnen Falle eine Erledigung in diesem Wege nicht stattfind en, sollte der betreffende Petent der Ansicht sein, daß die Petition noch einer abgesonderten Behandlung bedürfe, dann wird sie, glaube ich wie es Gefetz und Reglement erfordern, an die betreffende Abthei⸗ lung der Kurie zurückgehen, an welche sie ursprünglich gerichtet war, um? auf dem allgemein vorgezeichneten Wege als Petition berathen zu werden. So habe ich diese Abweichung von dem Buchstaben des Reglements angesehen, so glaube ich, daß ich sie vertreten kann, und nach dieser Behandlung dürfte auch Keiner der Herren Petenten in seinem Rechte verkürzt werden.
Marfchall: Es wird kaum über diesen Gegenstand noch et⸗ was zu bemerken sein. Ich meines Ortes würde blos das zu wieder— holen haben, was von dem Herrn Marschall der Kurie der drei Stände bereits gescgt worden ist, und ich glaube, daß auch die beiden geehr⸗ ten Redner? von Pommern und Westfalen nach dem, was schon ge⸗ sagt worden ist, ihre Bedenklichkeiten schwinden lassen werden, und zwar um so mehr, weil, wenn das nicht geschähe, geantwortet wer⸗ den müßte, daß der Augenblick, diese Bemerkung zu machen, früher da war, nämlich zu der Zeit, wo der Herr Marschall der Kurie der drei Stände erklärt hat, daß er diese Anträge mir übergeben würde, wo er dies eben in Gegenwart der beiden geehrten Mitglieder und in Gegenwart des Königlichen Kommissarius erklärt hat, während weder von der einen, noch von der anderen Seite ein Widerspruch er⸗ folgt ist. Aber, wie gesagt, ich glaube, daß beide geehrten Redner ihr'Bebenken schwinden lassen werden und wir daher zu dem Gegen⸗ stande der heutigen Tages-Ordnung übergehen können.
Abgeordn. von Gottberg: Ich muß mich dahin aussprechen, daß ich mich einerseits allerdings nicht von der Ueberzeugung trennen kann, daß das bisher hierbei beobachtete Verfahren nicht den gesetz⸗ lichen Bestimmungen entspricht, daß ich aber andererseits gern zu⸗ gebe, daß es nützlich sein kann. Wenn aber gesagt worden ist, ich hätte den Antrag früher stellen können, so gebe ich zu, daß ich es hätte thun können, aber ich glaube auch, daß ein Antrag nie zu spät kommen kann, wenn er gegen ein Verfahren gerichtet ist, welches den gesetzlichen Bestimmungen nicht entspricht.
Abgeordn. Frhr. von Vincke (vom Platze): Ich schließe mich dem an. e
Marschall: Es sollte in den Worten, welche ich gesagt habe, nicht ein Borwurf liegen, sondern nur ein Motiv, von dem jetzt er⸗ folgten Widerspruche abzustehen, und da dies geschehen ist, so gehen wir zu der Berichterstattung über die Königliche Botschaft, „die Er⸗ richtung der Landrenten Banken betreffend“ über. Ich glaube, daß, da' der' Bericht jedem geehrten Mitgliede vorliegt, es zweckdienlich sein wird, den -Allgemeinen Theil, den Eingang des Berichts, weg⸗ zulassen und mit Seite 8 etwa anzufangen. ; Referent Frhr. von Gaffron: Ich erlaube mir vorher die Bemerkung, daß das Gutachten wesentlich in drei Theile zerfällt. s enthält zuerst die historische Darstellung der Grundsätze der be— reits errichteten und z. B. in Schlesien zu errichtenden Landrenten⸗ Banken, dann die Erörterung der Nützlichkeit und des rechtlichen Standpunktes, insofern er hier' in Betracht kommt, und dann endlich die Staatsgarantie. Da der Herr Landtags-Marschall der Meinung ist, daß der erste Theil wegbleiben kann, so würde ich mit den Wor⸗ ten beginnen können:
„Die in der vorangegangenen Uebersicht enthaltenen Grundsätze und Modificationen der verschiedenen bereits errichteten und noch zu errichtenden Rentenbanken können selbstredend nicht der Vorwurf spe⸗ zieller Prüfung und Berathung für den hohen Vereinigten Landtag fein. Sie gehören vielmehr vor die Provinzial-⸗Landtage, welche die⸗ selben den örtlichen Bedürfnissen gemäß zu entwerfen haben werden. Die Entscheidung des Vereinigten Landtags hinsichts der zu diesen Instituten erforderlichen Staats- Garantie wird vielmehr auf der Beurtheilung des rechtlichen Standpunktes und der Nützlichkeit der Rentenbanken sowohl für die einzelnen Provinzen als für allgemeine Staatszwecke beruhen.
Vom rechtlichen Gesichtspunkte aus sst sowohl das Interesse der Verpflichteten, als das des Berechtigten ins Auge zu fassen. Die
Rechte der Ersteren sind dadurch vollständig gewahrt, daß nach erfolg ter Provocation, es möge diese vom Berechtigten oder vom Verpflich⸗ teten ausgehen, durch die Ablösungs⸗Behörde zuvor die rechtliche Na⸗ tur der abzulösenden Reallasten ermittelt und festgestellt werden muß, ehe deren Umwandlung in Rente und die Ueberweisung an die Ren⸗— tenbank erfolgt. In streitigen Fällen muß die richterliche Entscheidung vorher er— folgen. Als leitender Grundsatz ist ferner bisher bei allen Renten— banken festgehalten worden,
daß den Verpflichteten eine, wenn auch nur temporaire höhere Be⸗
lastung behufs der Realisirung nicht auferlegt werden dürfe, . Die Rechte der Verpflichteten sind demnach vollkommen gesichert. Dagegen erhoben sich in der berathenden Abtheilung Bedenken hin sichts der Verletzung der Privatrechte der Berechtigten. Wenn näm⸗ lich als Grundsatz angenommen wird, daß dem Staate die Tragung eines Theils der Tilgungs Beiträge oder der Verwaltungskosten, wie dies in Paderborn und im Königreich Sachsen geschieht, nicht zuge⸗ muthet, den Verpflichteten aber eine zeitweilige höhere Belastung in der . nicht auferlegt werden kann, so ist die Rententilgung nur auf Ko ten der Berechtigten zu bewerkstelligen, wie dies in den Ent⸗ würfen für die Oberlausitz und für Schlesien ausgeführt ist. Es
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entsteht hieraus die Frage ob der Vereinigte Landtag, ob der Staat die Befugniß habe, eine Maßregel zu sanckioniren, durch welche ei⸗ nem Theil der Staatsbürger, den Realberechtigten, die Verbind⸗ lichkeit auferlegt wird für den Fall des ertheilten Provocations⸗ rechts an die Verpflichteten, als Provokaten, mit einer geringeren als der vollen gesetzlichen Kapital-Entschädigung sich zu begnügen, ferner einen niedrigeren, als den gesetzlichen JZinsfuß dieser Kapitalien anzunehmen und außerdem noch den möglichen Verlusten im Course der Rentenbriefe ausgesetzt zu sein?
Es wurde jedoch von der Abtheilung mit beinahe vollständiger Uebereinstimmung darauf hingewiesen, daß die Bejahung dieser Frage bisher in der preußischen und überhaupt in der deutschen Gesetzgebung nicht zweifelhaft gewesen ist, wie die Renten⸗Bank-Gesetze für Sach⸗ sen, das Eichsfeld und das Paderbornische beweisen, 1 sie aber auch um so weniger zweifelhaft sein dürfe, als die abzulösenden Lasten so allgemein sind, daß sie nicht als einzelne Privat⸗ rechte dastehen, sondern als Rechte ganzer Klassen von Staatsbürgern, also gewissermaßen in der Verfassung des Landes beruhende Rechte. Eben wegen dieser besonderen Ratur dürften auch nun die Vertreter der bethelligten Stände darüber vernommen, werden. Wenn diese letzteren, selbst unter Darbringung eines Opfers, die vorgeschlagene Maßregel dem Interesse ihres Standes entsprechend erachteten, so gaben sie dadurch zu erkennen, daß die dargebotene Entschädigung ihnen genügt, und die Sanction ihres Beschlusses durch den Staat kann eine Verletzung von Privatrechten nicht enthalten. Es würde vielmehr als eine Bevormundung angesehen werden müssen, wenn der Staat oder der Vereinigte Landtag den Anträgen der Berechtigten aus den Provinzen in diesem Falle nicht deferiren wollte. ö
Die Nützlichkeit der Rentbanken dürfte aus den Eingangs des Gutachtens beregten Verhältnissen und aus den Erfolgen der be⸗ reits bestehenden Anstalten. genügend hervorgehen. Mehrere aus ent⸗ gegengesetzter, Ansicht erhobene Bedenken wurden von der Abtheilung geprüft und im Nachstehenden widerlegt. ;
Dem Einwurf, daß durch die Abgeltung einer fixirten sicheren Rente die Guts-Einnahme, mithin die Werths⸗-Substanz der Ritter⸗ güter geschwächt, daß ein namhafter Theil des größeren Grundeigen⸗ thums mobilisirt werde, wurde entgegengehalten, daß jene Gefälle nicht einen Theil des produktiven Werkhs der Güter, sondern ein auf besonderen rechtlichen Verhältnissen beruhendes Zubehör derselben bilden. Die produktive Kraft des Grundstücks wird durch den Aus⸗ fall jener Rente nicht vermindert, im Gegentheil bietet die Dispo⸗ sition über ein namhaftes Kapital theils indirekt durch Abtragung von Grundschulden, theils direkt durch Verwendungen in den Besitz, Mittel zur Erhöhung des intensiven Werths dar. .
Die Besorgniß wegen Ueberfluthung des Geldmarktes durch ein neues zinstragendes Papier verdient gründliche Erwägung. Die Denkschrift des Finanz- Ministers erwähnt, daß die Summe der im Staatsbereich aus⸗ zufertigenden Rentenbriefe die Höhe von 109 Millionen Rthlr. erreichen könne, indem deren Betrag für Schlesien allein auf nahe an 30 Mil⸗ lionen approximativ ermittelt worden ist. Nach den von mehreren Mitgliedern der berathenden Abtheilung ausgesprochenen Alnsichten dürfte jedoch die Errichtung von Renten⸗Banken nicht in allen Lan⸗ destheilen erforderlich werden, und es wird die Summe der Renten⸗ briefe eine so bedeutende Höhe kaum erreichen. In allen östlichen Provinzen der Monarchie bestehen ritterschaftliche Kredit- Justitute, an welche ein sehr bedeutender Theil der Ablösungs⸗Kapitalien behufs der Lö⸗ schung der aufden Werth derRealberech tigungen ausgefertigten Pfandbriefe zurückgezahlt werden muß, wodurch wiederum eine Verminderung der zins⸗ tragenden Papiere im Allgemeinen erfolgt. In den westlichen Provinzen existiren jene Kredit⸗Institute nicht, ein großer Theil der Ablösungs⸗-Ka⸗ pitalien wird aber hier zur Abzahlung von Hypothekenschulden ver— wandt und dadurch die Mobilisirung der Grundschuld erreicht werden, welche für den allgemeinen Landesverkehr vortheilhaft ist. Die Ren⸗ ten- Anstalten werden nichi sogleich und nicht überall gleichzeitig ent⸗ stehen, die Ausfertigung der Rentenbriefe erfolgt, wie das Beispiel von Sachsen zeigt, nur successive, ein Theil derselben wird durch die Amortisation immer wieder vernichtet. Ein Theil der Rentenbriefe wird ferner bei Fidei⸗ Kommissen zur Sicherheit der An⸗ wärter im Depositum bleiben; ein Theil durch Ausfertigung, kleiner Apoints, nach dem Vorgange Sachsens, mittelst der Anlegung der Ersparnisse, der ärmeren Bevölkerung in fester Hand bleiben; diese Motive werden demnach vereint dahin wirken, einen nachtheiligen Einfluß auf den Geldmarkt zu beseitigen. Bei ungünstigem Stande desselben wird das Interesse der Betheiligten den Gruͤndsatz herbeiführen, einen niedrigeren Satz bei Kapitalisirung der Rente eintreten zu lassen, den Zinsfuß der Rentenbriefe aber nach Maßgabe des landüblichen nicht zu niedrig zu bemessen.“
Graf von Frankenberg: Durchlauchtigster Marschall! Ich habe nicht um das Wort gebeten, um über die einzelnen Theile des Gesetzes zu sprechen, sondern über das ganze. Das Gutachten, das wir bisher haben von dem Referenten vorgelesen gehört, ist so um— fassend abgefaßt, daß es nicht leicht möglich sein wird, dem Gegen stande eine neue Seite abzugewinnen. Ich will mir daher erlauben, von dem provinziellen Standpunkte aus auszusprechen, daß keine Pro⸗ position so freundlich begrüßt worden ist, als eben die dieses Renten gesetzes, und daß es der allgemeine Wunsch der Provinz ist, daß dem Worte recht bald die That' folgen und das Institut recht bald ins Leben gerufen werden möge, indem es zu den seltenen Institutionen gehört, die nach keiner Seite Schaden, nach vielen aber Nutzen brin—⸗ gen. Es nützt z. B. dem Staate, indem es seine Intentionen, be— ew ert indem es der gliederreichen Gesetz gebung über die agrarischen Verhältnisse den Schlußstein verleiht. Bie Ablösbarkeit aller auf Grund und Boden lastenden Verpflichtungen besteht bereits schon jetzt in gesetzlichen Vorschriften; allein die Durchführung des Prin⸗ zips ist immer durch Mangel an Kapital gehindert worden. Dieses foll durch die Rentenbank bewirkt werden; es soll der Ritzen, den blos Einzelne gehabt haben, die Geld und Kredit hatten, zum Ge— meingut Aller werden. Dieses Institut nützt ferner dem Ge⸗ werbe- und Handelsstande. Alle Federn bemühen sich, fortwährend und wöchentlich darzuthun, daß es an Betriebs-Kapital fehle, um die großen Fortschritte zu fördern, die die Wissenschaft gemacht hat, die großen Entwürfe zu fördern, die die Industrie her⸗ vorrufen will.
Die Tandrenten-Bank schafft dafür die Millionen, die dazu nö⸗ thig sind, sie schafft diese Millionen ohne Anleihe, ohne Ausland, sie schafft einen neuen Werth aus dem, was schon da ist, aber in unge⸗ nießbarer Form da ist, indem sie die Millionen zu Thalern und Gro⸗ schen zersplittert. Diese Landrenten-Bank wird ferner auf die Börse und auf den Geldmarkt ein Papier bringen, von gediegener Sicher= heit, so werthvoll, wie sich die Pfandbriefe für die bäuerlichen land⸗ wirthschaftlichen Institutionen bewähren. Diese Rentenbank nützt end= lich den Grundbesitzern den großen und kleinen; dem Einen verschafft sie den Fonds, um ein höher verzinstes Kapital anzulegen oder um Meliorationen zu machen, dem Anderen stellt sie in Aussicht, mit der Zeit zinsfrei zu werden, und erhöht dadurch seinen Grundwerth. Könnte nun, was allerdings blos für einzelne Provinzen Geltung er⸗ hält, mit diesem Institute zu gleicher Zeit Hand in Hand gehen das
rojekt — in Schlesten besteht es bereits einer e,. f. so würde es möglich werden, daß die Vortheile, die erst der künftigen Generation zugewendet werden sollen, schon der gegenwär⸗
tigen zu Theil werden. Unendlich höher aber al ; ; 9 Interessen sind die ann * ar f, R — 2 stitutlon hervorgehen werden; denn sie führen nothwendig da ! . zwei Stände, die jetzt noch getrennt stehen, zu einer 2 nigung gebracht werden. So lange das leidige Geld⸗Interesse — ches immer noch wie ein feindlicher Dämon zwischen dem Rittei= un dem Bauerguts —Besitzer sich stellt, fortbesteht, wird immer eine feindliche und bittere Stimmung zwischen beiden vorherrschend sein; fällt aber dies weg, so ist kein getrenntes Interesse mehr denk⸗ bar, beide werden sich vereinigen, und der ganze ländliche Grundbesitz wird eine konstante und feste Masse bilden, vereinigt im Innern durch gleichartige Interessen, umschlungen von dem Bande der Liebe zu dem heimatlichen Heerde und durchdrungen von dem Gefühle der Dank⸗ barkeit gegen den, der diese Schöpfung hervorgerufen hat. (Einige Stimmen: Bravo!)
Freiherr Otto von Zedlitz⸗-Neu kirch: Durchlauchtigster Marschall, hohe Versammlung! Der Wunsch, daß aus dem Kreise unserer Berathungen etwas recht Segenvolles in den Bereich des praktischen Lebens hinübergeführt werden möge, dieser Wunsch veran⸗ laßte mich, diesen Platz mir für einige Augenblicke zu erbitten. Es ist keine gewagte Behauptung; sondern eine in die Gemüther selbst bei der verschiedenartigsten Ansicht der Dinge eingedrungene Ueber⸗ zeugung, daß in der neuen preußischen Legislatur die agrarische Ge⸗ setzgebung eine der einflußreichsten in ihren Wirkungen ist. Je mehr wir' uns dieser Wahrheit bewußt werden, je länger uns die eigene Erfahrung jene Anordnungen in ihren Erfolgen im rechten Lichte zeigte, desto lebendiger wird auch das Verlangen, der Ausführung jede mögliche Erleichterung gegeben zu sehen. In der Allerhöchsten Botschaft über die Errichtung der Landrenten-Bank erkenne ich mit ehrfurchsvollem Danke das dazu geeignetste Mittel. Blicken wir in das benachbarte Königreich Sachsen, wo mit Emanirung ähnlicher Gesetze über die Ablösung, bäuerlicher Leistungen und Abgaben zu gleicher Zeit und in der innigsten Verbindung damit ein solches Ren⸗ ten- Tilgungs-Institut errichtet wurde; dort sehen wir Berechtigte und Verpflichtete schon seit einer Reihe von Jahren die Früchte solcher Saat ärndten. Auch in unserer preußischen Monarchie tritt uns ver⸗ einzelt ein Beispiel entgegen, wo auch dies zur Zufriedenheit aller Betheiligten ausgeführt wurde, was hier zwei Provinzen in ver⸗ schiedenen Provinzial — Landtagen allerunterthänigst erbeten ha⸗ ben. Es liegt nicht in meiner Absicht, und es würde nur eine schwache Wiederholung sein, wenn ich alle Vortheile auf⸗ zählen wollte und nach allen Richtungen hin beleuchten, welche eine Landrenten-Bank gewähren kann und wird; ich beschränke mich blos darauf, die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung auf einen Punkt hinzurichten. Ich erinnere an das, was wir hier jetzt schon vor einigen Wochen an dieser Stelle eben so wahr als schön aus⸗ gesprochen hörten. — Ich vermag es nur in schlichten Worten — nämlich ich erinnere daran, daß wir Alle einem untrennbaren Ganzen angehören, und daß, was dem einen Theile wichtig ist, dem Ganzen wichtig sein wird und muß. Ich wende mich nun, nachdem ich dies vorausgeschickt habe, insbesondere an diejenigen hochverehrten Herren, von denen ich weiß, daß welche ihre Landestheile, andere ihre Kom⸗ mittenten mit der vorliegenden Frage gar nicht oder doch nur in geringem Maße berührt wissen. Ihnen erlaube ich mir anzudeuten, daß es sich hierbei unter Anderem, ich sage unter Anderem, auch darum handelt, daß den Tausenden und aber Tausenden Unbemittelten, dieser Kategorie verpflichteten, bäuerlichen Nahrungsbesitzer durch dieses In⸗ stitut die Möglichkeit gegeben wird, das zu erringen, was der Ein- zelne auch ohne dieses Institut konnte, wenn er die Mittel dazu in Händen hatte. Ich mache darauf aufmerksam, daß Sie durch eine Zustimmung für dieses Inftitut nicht eine momentane Hülfe, sondern den Bedürftigen eine Hülfe für immerwährende Jeit geben, und daß Sie heute schon durch Ihre Zustimmung eine große Zahl sehr achtbarer Mit Unterthanen Sr. Ma⸗ jestät des Königs durch einen Blick in die Zukunft ermu⸗ thigen, in eine Zukunft, wo ihnen die Mühen ihres Tagewerkes erleichtert sein werden. Ja, meine Herren, helfen sie diesen, die ich eben vor meinen geistigen Augen habe, eine Freiheit erringen, eine Freiheit, die segensreiche Früchte tragen wird, weil sie wächst auf dem Boden der gesetzlichen Srdnung. Eine solche Freiheit wird segensreich sein in mehr als einer Beziehung, nicht blos in mate⸗ riellem, sondern auch in höherem Sinne, sie wird noch immer mehr stärken und nähren ein Gefühl, eine Tugend, die wir, die Abgeord⸗ neten des Landes, vor Allen, aber auch Jeder, der ein Preuße wahr⸗ haft sein will, pflegen und warten muß, wo und wie er kann; — ich meine die unerschütterliche Treue und wahre Liebe zu König und Vaterland.
Einige Stimmen: Bravo!
Marschall: Der Abgeordnete Gier hat zunächst das Wort. Ich werde überhaupt das Wort in der Reihe geben, wie sich gemel⸗ det worden ist, und die Abgeordneten müssen dann selbst beurtheilen, ob ihre Reden zu dem Punkte passen, der jetzt zur Diskussion steht, nämlich die Frage der Nützlichkeit der Errichtung von Landrenten⸗ Banten und die rechtliche Seite der Sache.
Abgeordn. Gier; Das Gutachten der Stände⸗ Abtheilung scheint mir so vortrefflich, daß ich dessen Anträgen meistens beistim⸗ men werde. Ich belästige die hohe Versammlung nicht mit einer Wiederholung der beigebrachten triftigen Gründe, sondern bemerke nur ad pag. 5 des Gutachtens in Beireff der kürzlich erst für das Eichsfeld eingeführten Reallasten⸗Tilgungs⸗NRasse eine Thatsache. Auf dem vorvorletzten Provinzial- Landtage ist jenes Institut für das Eichsfeld erbeten und durch die Gnade . Königs verwilligt worden. In dem Gutachten ist nun gesagt, man kenne noch keine namhaften Resultate von dieser Reallasten⸗Tilgun gs ⸗Kasse. Ich glaube, es wird der hohen Versammlung gefallen, ganz kürzlich Einiges dar⸗ über zu vernehmen. Die Dirertibn dieses Instituts hat die Erfolge von 1846 bekannt gemacht, die schon günstig sind. Dann liegt mir in dem letzten Amtsblatt-⸗Anzeiger Nachricht von 16 Auseinander⸗ setzungen vor, die jetzt mit elneinmale von berechtigten Rittergütern und von Anstalten bei diesem Institute für Ablösung der Reallasten eingegangen sind. Das Institut im Eichsfelde hat außerordentliche Freude erregt, es ist von den Berechtigten und den Verpflichteten mit gleichem Danke begrüßt worden. Demnächst habe ich dem Gutachten der Abtheilung nur noch zuzusetzen, daß die Vortheile der Berechtig= ten — ich bin nämlich, damit die hohen Herren erkennen. daß ich aus Erfahrung spreche, ich bin nämlich Hefufen, bedeutende berech= tigte Instituie, zu vertreten, nicht. genug , sind. Ich erwähne die geringfügige Qualitt der Zinefrü 2 die Lasten und Kosten der Erhebung, insonderheit bei Holzinsen. un die Vortheile für Alle in Betreff des Hopothekenwesens. Die vielen kleinen Grundzinsen sind eine wahre Plage für das Hypotheken In= stitut, das doch ein so außerordentlich gutes Mittel für den Real⸗ kredit ist. Schließlich erlaube ich mir den Antrag, daß das Wort
bäuerlich“ weggelassen werde und es heiße: „Garantie des Staats für die zur Ablösung der Reallasten, welche Gegenstand der Ablö⸗ sungs-Ordnungen vom Jahre 1821 und 1829 sind, zu errichtenden Rentenbanken“; ** h sehr viele kleinere Städte mit Grund⸗ i lastet und betheiligt. mnie . Frhr. von GHaffron: Ich wollte dem Redner nur erwiedern, daß, wenn auch das Wort „bäuerlich gebraucht ist, doch