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Bekanntmachungen.
1337 Su bhastation s-Patent. Nothwendiger Verkauf. ;
Von dem Königlichen Land- und Siab ta g ite n Stettin soll die dem verstorbenen Kausmann Carl 2 brin gehörige, in den Pommerensdorffer inge, No. 18 243 und im Hoypoth en e ee. 6 1 Seite 337 eingetragene Eibpachts er g ligen *** x Morgen 124 Ruthen Land, nebst 66 arauf * findlichen Oel ⸗ Fabrik ⸗ Gebäuden, der Naschinerie der Dampf⸗Oel⸗-Muͤhle und dem Inventarium, abgeschãatzt auf 82, 258 Thlr. 5 Sgr. 6 Vf. zufeolg⸗ der nebst Hy⸗ pothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ e, . , g br, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.
Die unbetannten Erben des verstorbenen Kaufmanns Carl Dobrin werden zu diesem Termine gleichfalls vor- eladen. ;
z eln, den 9. April 1847. Königl. Land- und Stadtgericht.
44 Nothwendiger Verkaus. Stadtgericht zu Berlin, den 4. Januar 1847.
Das zur Gerickeschen Konkursmasse gehörige, auf den Namen der Wittwe des Schankwirths Gericke, gebore⸗= nen Friese, und dessen Kinder eingetragene Erbpachts⸗ recht an dem im Höpothekenbuche von den Umgebungen Berlins Vol. 32. Nr. 2068. verzeichneten, hier in der Militairstraße belegenen Grundstücke nebst Zubehör, taxirt zu 9908 Thlr. 20 Sgr. 113 Pf., soll am 10. August 1847, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die unbekannten Real- Prätendenten dieses Grund- stücks werden unter der Warnung der Präklusion hier= durch öffentlich vorgeladen. 436
Am 29. Mai d. J., Nachmittags 3 Uhr, sol= len im Königlichen Packhofe 17 Faß havarirte Soda für Rechnung der Assuradeurs öffentlich verkauft werden.
Stettin, den 11. Mai 1847.
Königliches See- und Handelsgericht.
2861 d oil gl Citation.
Der Kaufmann und Besitzer der englisch amerikani— schen Mühle zu Erdmannsdorf,
Herr Gottlieb Ferdinand Dietrich daselbst ist am 14. Januar 1847) mit Tode abgegangen.
Die hinterlassenen Erben haben den Rachlaß dessel— ben mit der Rechtswohlthat des Güterverzeichnisses anↄ getreten, und es ist auf Antrag derselben und des be— stellten Nachlaßvertreters Behufs der Ermittelung der Nachlaßschulden der Ediktalprozeß nach Maßgabe des Mandats vom 13. November 1779 eröffnet worden.
Es werden deshalb die sämmtlichen Gläubiger des Verstorbenen und überhaupt alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an den Dietrichschen Nachlaß zu haben vermeinen, geladen,
den 30. August 1847 zu rechter früher Gerichtszeit entweder in Person oder durch gehörig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte an hiesiger Ju h m n e e zu erscheinen, sich gehörig anzugeben, und ihre Legitimation zur Sache beizubrin—⸗ gen, ihre Ansprüche und Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Nachlaßver⸗= treter und wegen etwa behaupteten Verzugs unter sich binnen 12 Wochen rechtlich zu verfahren und zu be— schließen, und den 29. November 1847 der Imotulation der Akten zur Einholung eines Erkennt-
nisses, so wie
den 1. Februar 1848 der Eröffnung eines Erkenntnisses, in welchem über die Ausschließung der ausgebliebenen Gläubiger und In— teressenten und über die angemeldeten Ansprüche und deren etwanige Priorität entschieden werden wird, sich zu gewärtigen.
Diejenigen, welche im Anmeldungs⸗-Termine nicht er= scheinen und ihre Forderungen und Ansprüche anzumel⸗ den unterlassen, werden von der Nachlaßmasse ausge⸗ schlossen und der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlustig, das Erkenntniß aber wird in ä ur. der im Publications⸗-Termine Außen- bleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt geachtet werden.
Uebrigens haben die außer dem hiesigen Amtsbezirf wohnenden Gläubiger und Interessenten zur Annahme künftiger Ladungen und Bekanntmachungen bei Vermei⸗ dung Fünf Thaler Strafe Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen.
Augustusburg, den 47. März 1847.
Das Königliche Ifen daselbst. Förster.
1433 E ditt al⸗- Ladung. Nachdem in Folge eingetretener Insolvenz Erklärung u dem , des Häuslers und Handelsmanns lugust Gotthelf Böhme zu NRieder-Cunnersdorf der onkurs · Prozeß zu eröffnen gewesen; als werden alle belannten und unbekannten Gläubiger nurgedachten Böh—⸗ med, so wie Alle, welche an denselben und, nunmehr
768
Allgemeiner Anzeiger.
Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit öffeutlich und peremtorisch vorgeladen, auf den ,. Ottober 1847,
als dem festgesetzten Liguidations -Termine, zu rechter srüher Gerichtszeit an Domstists - Kanzleistelle zu Bu= dissin persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevoll-= mächtigte bei Strafe des Ausschlusses und bei Verlust ihrer Ansprüche, so wie der Rechtswohlthat der Wieder einsetzung in den vorigen Stand, zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter hierüber, so wie * des etwanigen Vorzugsrechts unter sich, binnen 6 Wochen zu verfahren und zu beschließen, hier=
nächst am Fünften November 1847 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides in Betreff der Nichterschienenen sich zu versehen, sodann den Zwanzigsten Dezember 1847
der Inrotulation der Aften und deren Versendung nach rechtlichem Erkenntniß und am
Vierundzwanzigsten Februar 1848 der Publication eines Locations-Erkenntnisses zu ge— wärtigen.
Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur Annahme künftiger Zufertigungen und Erlasse gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu bestellen.
Domstiftsgericht Budissin, am 6. Mai 1847.
(L. S.) Hartung, Synd.
as?7]
Die hiesige Kaufmannschaft, beseelt von dem Wun— sche, den jeßigen Nothstand möglichst zu lindern, hat durch reichliche Spenden einem aus ihrer Mitte gebil- deten Comité die erforderlichen Geldmittel ne,, um den bedürftigen hiesigen Einwohnern den Mangel und die Theurung der ersten Lebensbedürfnisse minder fühl- bar zu machen.
In Betracht, daß die wohlthätige Wirksamkeit der Suppenvertheilungs-Anstalten mit Ablauf dieses Mo— nats aufhört, 97 Dank der Fürsorge unserer Staats- und Kommunal⸗Behörden, Kartoffeln zwar reichlicher vorhanden und wohlfeiler als zeither zu haben, Hülsen⸗ früchte aber kaum noch zu beschaffen an gedenkt das unterzeichnete Comité seine Wirksamteit dadurch zu be— ginnen, daß es vorerst einen Verkauf von Reis veran— lassen wird, der zu diesem Zweck unter günstigen Be— dingungen ihm wohlwollend überlassen ist.
Das Comité, unterstützt von geehrten Corporations- Mitgliedern, wird vom nächsten Mittwoch den 19teun d. M. an, in den Nachmittagsstunden von 4
bis 7 Uhr, an hiesiger Börse guten Reis, zu 2 Sgr. per Pfund, in Packeten von
Bevollmächtigten der Gesellsch aft in Florenz präsentirt werden muß. Berlin, den 15. Mai 1847.
an dessen Konkursmasse aus irgend einem Rechtsgrund
Hirschfeld & Wolff, Linden Nr. 7.
1 Pfd. und 27 Pfd., also für resp. 2 Sgr. und 5 Sgr. verkaufen und damit einstweilen täglich, Sonn- und Festtage ausgenommen, fortfahren.
Ob und inwiefern noch andere Verkaufsstellen in ver= schiedenen Stadttheilen eingerichtet werden sollen, bleibt der Beschlußnahme und späteren Bekanntmachung vor— behalten.
Möge die wohlmeinende Absicht der Kaufmannschaft sich erfüllen; möge aber auch eine Hülfsleistung, welche lediglich nur den wahrhaft Bedürftigen unter den hie sigen Einwohnern zugedacht ist, auch nur von diesen in Anspruch genommen, und somit unser Vertrauen auf den hier waltenden ehrenhasten rechtlichen Sinn gerecht= fertigt werden.
Berlin, 14. Mai 1847.
Das Comité der Kaufmannschaft zum Zweck der Be— theiligung an der Abhülfe des herrschenden Nothstandes. (gez.) Ed. Conrad. Wilh. Hoölfelder. Heinr. Junge. Louis Joachimsthal. J. G. Lubow. Alex. Men delssohn. H. MNer⸗
tens. L. F. Ossent, Fr. Poppe. B. Rubens. C. W. G. Sch nöckel. Ü. Veit.
5 is b Appem
9
linen⸗Eisenbahn.
n In Folge uns ertheil⸗ m ten Auftrages beehren wir uns die Herren Actionaire
der Appenninen⸗Eisenbahn
in Kenntniß zu setzen, daß
laut Beschluß der Diree⸗
tion und des Verwal—
Nr,. archf tungs⸗Raths der Gesell— 26. 623. schast eine
General⸗Versammlung auf den — Juni d. J. in Florenz
anberaumt ist. .
Diejenigen Aetienbesitzer, welche derselben bei— zuwohnen geneigt sein sollten, werden ö ihre Quittungsbogen nach Nummernreihe
. ( . venzeichnet bis zm 2Asten d. bei uns einzureichen, und erhalten dagegen ein Certifikat, welches
spätestens am 19. Juni e, behufs Empfangnahme einer Eintritts- Karte zur General-Versammlung, bei dem
General⸗Versammlung
458 b der Actionaine
der Mecklenburgischen Eisen— bahn ⸗Gesellschaft.
ö Die Actionaire der Meclenburgischen F === Eisenbahn-Gesellschaft werden hierdurch . a von dem unterzeichneten Ausschuß zur
W statutenmäßigen ordentlichen Gene⸗ Rral-Versammlung eau den 29. Mai d. J.,, 11 Uhr Zormittags, in Schwerin im Hate
du Nord eingeladen, mit der Bemerkung, daß nach §. 24. des Statuts die ordnungsmäßig gefaßten Be— schlüsse der General ⸗Versammlung für alle Actionaire bindend sind. .
Es werden Legitimations-Comités errichtet werden, welche die vorzuzeigenden Interims - Actien abstempeln, und den Vorzeigern derselben auf ihre Namen lautende und im Falle der Stimmberechtigung die Zahl der von ihnen abzugebenden Stimmen ausdrückende Legitima—= tions - Karten zustellen. In Hamburg geschieht die Ab= stempelung im Comtoir des Herrn Charles Pa ri sch jun, Ferdinands -Straße Nr. 14, in Berlin bei Henn Jacob Saling, kleine Präsidenten⸗Straße Nr. 7), in Rostock. Wismar und Güstrow in den Büreaus der Ge—= sellschaft. An allen diesen Orten erfolgt die Abstempe— lung nur bis zum 26. Mai , . In Schwerin wird außerdem ein Legitimations-Büreau im Hotel du Nord vom 27. Mai d. J. an errichtet werden.
Gegenstände der Berathung der General⸗Versammlung werden sein:
1) die Anhörung und Prüfung der Berichte des Aus= schusses und der Direction über deren Geschäfts-= führung. .
2) Die Beschäftigung mit der von der Direction ge— führten, der General⸗-Versammlung mitzutheilenden Jahres-Rechnung in Grundlage der Vorschrift des Statuts §. 26. Nr. 2.
3) Die Wahlen für zwei Mitglieder des Ausschusses, welche im Vel luft der Zelt ausgetreten und in— terimistisch vom Ausschusse ergänzt sind. Bei die⸗ sen Wahlen sind die Vorschristen des Status S. 28. zu berücksichtigen. - G
4) Vorläufige Bericht-Erstattung über das Verhältniß des Actien-Kapitals zu den Bau⸗Bedürfnissen und etwaige desfallsige Beschlußnahme.
Schwerin, den 28. April 1847.
Der e . der Mecklenburgischen Eisenbahn-Gesellschaft. G. C. Mann, als Präses.
Main- ampfschiffahrt. . ! , . Täglich zweimaliger Dienst vom 18. Mai 1847, an bis auf weitere Bekanntmachung. Von Würzburg nach Frankfurt Morgens 5 Uhr. Würzburg nach Aschaffenburg und Morgens 9 Uhr. Aschaffenburg nach Mainz — Aschaffenburg nach Frankfurt — und Nachmittags 35 Uhr. Frankfurt nach Mainz Main drann surt Aschaffenburg 8 Lohr
x 85 1 Vormittags 113 Uhr. Morg. 5] u. Nachm. 331.
(Vrm. 117 u. Abds. 9
Morg. 3 u. Vorm. 14 Die Taxen für Personen, Wagen, Pferde und Gü—
ter sind aufs billigste gestellt. Jeder Reisende hat s0
I fund Gepäck srei. Nähere Auskunft ertheilen die
Agenten und Conducteure.
Würzburg, den 7. Mai 1847. 5565559,
Literarische Anzeigen. So eben erschien und ist in der Amelang—⸗ schen Sort. Buchh. (R. Gaertner), Brüderstr.
5 * ' lr. 1 . vorräthig: 434 Der deutschen Auswanderer
Fahrten und Schiclsale. . Von eg Friedrich Gerstächer. Mit einer Karte der Vereinigten Staaten von Nord— 4 7 Gr. 8. Geh. ö Leipzig, im April 1817. F. A. Brockhaus.
Bei F. A. Herbig in Berlin ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
1517 b KREICGHARD'”S k Passagier auf der Reise in Deutschland und der Schweiz, nach Amsterdam, Brüssel, Kopenhagen, London, Mailand, Paris, St. Petersburg, Pesth, Stockholm, Venedig und Warschau. Mit besonderer Berũck- sichtitzung der Badeörter und Gebirgsreisen, der Donau- und Rheinf ahnt.
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Le Voyageur en Alle- magne et en Suisse etc. ete.
Treizième édition. 3 Thlr.
sstrEFür Kunstfreunde.
Unser reiches Lager von neuen und älteren 2usgezeiehneten Kupferblättenn 2lIler Schul—en, von Kup ler verken, guten Litho- 8 raphicen, Han dæeichn ungen und älteren Oelgemälden empfehlen wir allen Freunden der Kup sersteclier kunst und Malerei; ganz besonders er lauben wir uns auf dasselbe solche Sammler aufmerksam zu machen, welehe Gegenstände
von wirklichem Kunst werthe zu erwerben
wüuscheu. Die Hauptblätter der neueren Kupfer- stecherbunst von J. Longhi, k. Morghen, P. An derloni, P. Toschi, Berwie, Desnoyers, Fr. Müäller u. A. sindet man bei uns in ersten Abdrücken vor u. mit d. Sch rift, von ã Iteren deutschen, italienischen u, nie d erlän di- cläen Meistern eine bedeutende Anzahl in s ehö- nen, wohlerhaltenen Abdricken. Von den „ortresflichsten ucueren Kupferstichen, die 3 i eh 82 2 besonders zu Lin merverzienr ungen eignen, wird bei uns ein Veræeielmiss austzetzeben. Auch Eaufen wir grölsere und kleinere Sammlun- gen werthvoller Kupserblätter u. 3. w. zu autzemesm
zenen Preisen. Schenk u. Gerstaecker,
Leipzigerstrasse No. 46.
Der geneigten Beachtung sõꝛo vl empfohlen.
In Folge des Brenn- Verbotes ind die Spiritus- reise auf die enorme Höhe von 54 Ihaler pro 10800 Prozent gelangt, während oline digse er- ordnung die Preise gegenwärtig aul kaun 30 Tha- ler ztehen wären, dn, seitdem hrier 30 Thæler überschritten, die Ordres aus dem Süden gänzlich ausgeblieben und der eigene Consumo 2ur Predue- tion sich wie 1 zu 3 verhält. Nehmen wir 30 ha- ler als reellen gegen wärtigen Preis an, so ergiebt
a e , ron nerei-Verbot e , . , i 24 Thaler pro 10800 eric 805 über den Normal- werth.
Um Herbst 1846 sind bereits grosse Pasten Spi- ritus auf Lieferung in den Monaten Mai, Juni, Juli, August 1847 zu den Preisen von 20 bis 30 Lhaler pro 10800 95 verkauft. Ein Brennerei-Verbot hielt man für ein Undint; es hat daher keiner der Ver- käufer sich durch Klauselu im Scvnlhlulsschein dagegen verwahrt — es ist sein Ruin, es bringt ihn und VWoeib und Kind an den Bettelstab. S0 Prozent über den reellen Werth ist zu viel, zu hart. Nur eine Rettung bleiht, doch schnell, sehr schnell muls sie kommen, denn ultimo Mai ist vor der Lhür, und Ultime muls geliefert werden. Diese einzige Rettung besteht in der Aufhebung aller Spiritus— Lieferungs-Verkäufe für die Monate Mai, Juni, Juli, August 1847, die vor dem Erlass des Brenn-Verbo— tes kontrahirt, was um so mehr statthast, da Nie— manden ein essektiver Schaden dadurch erwächvst, sondern höchstens cin gehosster Gewinn entgeht. Aher viele achthare, wackere Bürger würden vor schmählichem Untergange bewahrt,
Berlin, im Mai 1847.
Das Abonnement beträgt:
2 Rthlr. für 4 Jahr. 4 KRthlr. . Jahr. 8 Rthlr. — 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis -Er höhung.
Sei einzelnen Nummern wird
der 8ogen mit 23 5gr. berechnet.
Allgemeine
Preußische Zeitung.
Alle Post -A und 1 — 1 3. 5
auf Dieses Siatt an, sur 8 * die Expedition der A — Zeitung: us. Freu. Gehren - Straße Mr. 57. In sertions-GSebühr für den Raum einer Zeile des Alg. Anjeigers 2 Sgr.
138.
Inhalt. Amtlicher Theil. ; . . Landtags⸗Angelegenheiten. Schluß der Sitzung der Vereinig-— ten Kurien am 14. Mai: Verhandlungen über die Allerhöchste Botschaft, betreffend die Errichtung von Landrenten-Banken. Beilagen.
1 * Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Aller nädigst geruht:
Dem Kammerherrn Leopold von * ch den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, fo wie dem Major von Kleist des 1sten Garde-Regiments zu Fuß und dem Königl. schwe—⸗ dischen Lieutenant von der Leibgarde, Karl Oskar von Funck zu Stockholm, den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse zu verleihen; so wie
Den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Budde in Bonn und den bisherigen Professor an der Universität in Rostock, Dr. Wunderlich, zu ordentlichen Professoren in der juristischen Fa⸗ kultät der Universität in Halle zu ernennen.
Der bisherige Ober- Landesgerichts - Assessor Wey mar ist zum Justiz „Kommissarius bei dem Ober- Landesgerichte zu Breslau und zum Notarius im Departement desselben ernannt worden.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 9öster Kö—⸗ niglicher Klassen-Lotterse fiel der erste Hauptgewinn von 150,000 Rthlr. auf Nr. 82,622 nach Köni sberg in Pr. bei Samter, der zweite Hauptgewinn von 106,000 . auf Nr. 58,519 in Berlin bei Grack, 1 „Hauptgewinn von 30, 000 Rthlr. auf Nr. 29,332 nach Hüsseldorf bei Spatz; 2 Hauptgewinne von 16, 0 Rihi. fielen auf Nr. Z35,585 und 6487 nach Cleve bei Cosmann und nach Elber⸗ feld hei Heymer; 1 Gewinn von 56 h Rithlr. fiel auf Mr. 290,718 in Berlin bei Seeger; 5 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 12,429. 14,486. 13605. 56 086 und 7h, 05 1 in Berlin bei Mendheim und bei Seeger, nach Breslau bei Schreiber, Halberstadt bei Sußmann und nach Landshut bei Naumann; 35 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 1707. 4373. 6597. 7157. 8622. 11,499. 13,095. 13,986. 15,376. 15, 998. 17,623. 18,8582. 18,906. 19,188. 22,999. 24,6575. 25, 155. 25,257. 26,903. 29, 95. 41,386. 44,112. 46,515. 17-075. 18 159. 36(M 038. 69, 913. 62, 09. 63,217. 67.157. 71,645. 74, 69. 77, 224. 79,462 und 80,471 in Berlin be: Burg, 2 mal bei Matzdorf, bei Moser, bei Rosendorn und 2mal bei Seeger, nach Barmen bei Holz⸗ schuher, Breslau 2mal bei Holschau, bei Löwenstein und bei Schrei⸗ ber, Brieg bei Böhm, Cöln bei Reimbold, Danzig 2mal bei Rotoll, Düsseldorf bei Spatz, Frankfurt bei Salzmann, Glogau 2 mal bei Bamberger, Halle 2mal bei Lehmann, Königsberg in der Neumark bei Jacobi, Königsberg i. Pr. bei Heygster, Magdeburg bei Brauns, Memel bei Kauffmann, Minden bei Wolfers, Mühlhausen bei Blach⸗ stein, Münster bei Lohn, Oppeln bei Bender, Paderborn bei Pader⸗ stein, Schweidnitz bei Scholz, Stettin bei Rolin, Tilsit bei Löwen⸗— berg und nach Wittenberg bei Haberland; 38 Gewinne zu 300 Rthlr. auf Nr. 1852. 8873. 9g358. 14,072. 14, 169. 17, 170. 19,635. 22,706. 23,218. 23,431. 26,601. 27,597. 29, 353. 29,461. 37 219. 37714. 38 183. 33 330. 16,731. 1,3153. 7715. 423 7a! 18,056. 19,870. 51, 951. 56,507. 57,969. 60, Sad. 64, 047. 64, ig3. hö, M95. 67.874. 68, 128. 71, 078. 71, 898. 73, 246. 77,576 und B, 338 in Berlin bei Baller, bei Burg, bei Moser und mal bei Seeger, nach Bielefeld bei Henrich, Bleicherode bei Frühberg, Bres— lau 2mal bei Bethke und Smal bei Schreiber, Eöln bei Reim⸗ bold, Danzig bei Rotzoll, Düsseldorf bei Spatz, Eilenburg bei Kiesewetter, Elberfeld bei Heymer, Halberstadt bei Sußmann Jüterbogk bei Apponius, Königsberg i. Pr. bei Borchardt und bei Friedmann, Liegnitz 2mal bei Leitgebel, Merseburg bei Kieselbach, Neisse bei Jäckel, Ostrowo bei Wehlau, Sagan? bei Wiesenthal Stargard bei Hammerfeld, Stettin bei Rolin und nach Stolpe bei Pflughaupt; 48 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Rr. 991151 502. 16,93. 18218. 18,257. 2i, 19. 23, 277. 25,167. 25, 865. 25, 53 2b, 1. 273567. 28539. 30 935. Ich gt. 33,235. Ji, 306. J2, 327. 42,496. 13,559. 45,442. 48, 211. 49, 426. 49,714. 51,789. 51, S6. 54,075. 54,183. 54,904. 58,705. 606,597. bl, 5sßꝛ. Hi. 708. 63, 043. Hz, 9l6. Cl, 339. Sl,)73. Ss, )33. 66,309. 67.551. 71,324. 72,97) 73,911. 74,470. 74,630. 76,592. 79,792 und 81, 454.
Berlin, den 18. Mai 1847. Königl. General-Lotterie⸗Direction.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich zu Hessen⸗Kassel, von Neu⸗-Strelitz. . 3 .
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Ceremonienmeister, Graf Pourtales, nach Wiesbaden.
Landtags -Angelegenheiten. Sitzung der Vereinigten Kurien am 14. Mai. (Schluß.)
Referent Frhr. von Gaffron: Auf die Aeußerung des hrten R „daß die? ; i , 63. han]. * nrte, daß die Abtheilung nicht den Wunsch ausgespro—⸗
„Se. Majestät der König möge denjenigen Provin ; i r ⸗ zen, die es wün⸗ schen, die Erlaubniß geben, abr e Genle! auf ihre Ko sten , . , . Provinzen bei diesen Unternehmen insoweit . . em ganzen Staate hieraus keine wesentliche Last habe ich zu bemerken, daß die Abtheilun 6 . die, A g geglaubt hat, sich zuvör— , ah ch , Proposition halten . 6 fe,, Wesen handie. J 66 emerke übrigens daß dies sowohl als di . r 1e, daß s die Ausgab . zinslicher Kassenscheine nicht in diesen Theil gehört, .
Berlin, Mittwoch den 19en Mai
wo von der Garantie die Rede sein wird. Vor der Hand ist nur von der Nützlichkeit und dem Rechtspunkt die Rede.
Abgeord. Frhr. von Vincke: Ich bitte Ew. Durchlaucht, mir zur nächsten Frage wegen Uebernahme der Garantie das Wort vor— zubehalten.
Abgeordn. Graf Zech-Burkersrode: Durchlauchtigster Mar⸗ schalll Wenn ich um die Vergünstigung gebeten habe, über den uns vorliegenden Berathungs⸗Gegenstand mich aussprechen zu dürfen, so war der nächste Grund dazu folgender: Ich kenne das wohlthätige Institut der Landrenten⸗Banken aus eigener Erfahrung aus dem Kö⸗ nigreiche Sachsen, wo dies Institut schon länger besteht, und welchem ich als Grundbesitzer angehöre. Der dortigen Regierung gebührt das Verdienst, zuerst und vor 15 Jahren dies Instituüt in das Leben ge— rufen zu haben, von dem man mit Recht sagen kann, daß es der Entfesselung des ländlichen Grund⸗-Eigenthümers die eigentliche Spitze aufsetzt. Es ist in dem Ausschuß⸗Gutachten dargelegt, wie wohlthä—= tig dies Institut in Sachsen seit seinem Bestehen gewirkt hat. Es wäre zu wünschen gewesen, daß auch in Preußen schon früher eine solche, die Interessen des allgemeinen National⸗Wohlstandes so we⸗ sentlich fördernde Einrichtung ins Leben gerufen worden wäre, zu einer Zeit, wo die Verhältnisse des Geldmarktes dazu günstiger waren, als sie es jetzt sind und in der nächsten Zeit es sein werden. Es würde dann vielleicht möglich gewesen sein, den Prozentsatz der Kapitalisi= rung auf den 2ũfachen Betrag zu erhöhen und den Zinsfuß der Ren⸗ tenbriefe zu erniedrigen, wodürch zu gleicher Zeit eine Abkürzung der Tilgungs- Periode herbeigeführt worden wäre. Ich bin der Ansicht, daß, wenn man bei uns jetzt erst daran geht, das Institut der Land= renten Banken einzuführen, der bisherige Mangel einer centralständi— schen Versammlung kein Grund sein konnte, die Einrichtung derselben so lange auszusetzen. Denn ich nehme an, so lange wir keine Ver⸗ einigten Stände hatten, waren die Provinzial Stände jeder einzel⸗ nen Provinz in dem Falle, die Garantie für die betreffende Provinz zu, übernehmen, und ich glaube, man würde darin hinreichende Sicher heit gefunden haben. Jetzt aber, wo wir Vereinigte Stände haben, Jlaube ich, muß von diesen die Uebernahme der Garantie für den Staat ausgesprochen werden, und ich glaube, daß die hohe Versamm= lung kein Bedenken tragen wird, ihre Einwilligung zu dieser Ueber- nahme zu ertheilen, um so weniger, als das Abtheilungs⸗ Gutachten nachweist, daß eine solche Garankie⸗Uebernahme nur eine formelle ist. Denn es ist nachgewiesen, daß überhaupt nur sehr weni . Ausfälle und Verluste dabei vorkommen werden, und es bkeibt über= dies noch vorbehalten, in solchen Fällen auf die betreffende Provinz selbst zurückzugehen. In dem Königreiche Sachsen hat bei einem Be⸗ trage von 11,000 000 Rthlrn. in Landrenten- Briefen dieser Ausfall seit dem ganzen Bestehen der Anstalt, also seit 15 Jahren, 70 Rthlr.
betragen. Es ist allerdings wahr, daß die Errichtung ber Landrenten⸗ Bank zunächst im Interesfe des ländlichen, vorzugsweise des bäuer⸗ lichen Grundbesitzers liegt, dem dadurch eine allmälige gänzliche Be⸗ freiung von seinen Reallasten zu Theil wird. Aber eben so wahr ist es, daß auch die Städte dabei wesentlich interessirt sind, daß manche Städte sogar ein direktes, alle aber das allgemeine Interesse dabei haben, welches die Hebung des National-Wo lstandes für sie haben muß. Ich erlaube mir namentlich, auf die jetzige Zeit aufmerksam zu machen. In den jetzigen Tagen der Theurung und des Mangels der ersten debe nbi f sf tritt das Interesse mehr als je hervor, welches die Städte daran haben, daß der ländliche Grundbesitz von seinen Lasten befreit, der Ackerbau geheben und die Production ver⸗ mehrt werde. In dem Königreich Sachsen werden dem Institute der Landrenten⸗Bank aus allgemeinen Staatsmitteln wesentliche Opfer gebracht, von denen hier bei uns nicht die Rede ist. Es werden dort zunächst aus Staatskassen die Verwaltungskosten getragen. Es ist aber dort in der letzten Zeit auch eine kö von der Staats⸗-Regierung vorgeschlagen und von den Ständen genehmigt worden, die das Interesse der Landrenten⸗Briefe wesentlich gefördert hat. Die sächsische Regierung hatte 5 Millionen zur Anlegung ihrer Eisenbahnen nöthig; man” hat diese 5 Millionen auf 10 Millionen erhöht,“ und diejenigen, die sich bei dieser An⸗ leihe betheiligen wollten, läßt man die Hälfte baar einzahlen und nimmt die andere Hälfte der Summe in Landrenten-Briefen zum Nominalwerthe an. Durch diese sehr weise Finanz⸗Operation hat die sächsische Regierung es möglich gemacht, in nicht ganz 141 Tagen im eigenen Lande die nöthige Anleihe zu dem für die Verhältnisse des jetzigen Geldmarktes geringen Zinsfuße von 4pCt. aufzunehmen und zu gleicher Zeit den Eours der Landrenten⸗ Briefe vor Rückgang zu bewahren, in welchen vorzugsweise Pupillen und Stiftungsgelder angelegt sind. Da ich von den sächsischen Rentenbanken spreche, so erlaube ich mir noch zu bemerken, daß in Sachsen nur die eigentlichen Ablösungsrenten auf die Landrenten-Bank gewiesen werden können, wozu jetzt erst die Renten aus kee den e algen hinzugekommen sind, während baare Geldzinsen bis jetzt auf dem Wege der Landren= ten⸗Bank nicht ablösbar sind. Dem Antrag, daß auch baare Zinsen auf diesem Wege abgelöst werden möchten, hat die sächsische Regie⸗ rung bis jetzt noch nicht nachgegeben, ich glaube aus dem Grunde, weil man bei der Emission einer zu großen Summe von Renten= briefen Bedenken gefunden hat. Daraus ersehen Sie, meine Herren, was in Sachsen zu Gunsten dieser Einrichtung geschehen ist, und ich glaube, daß auch diese Versammlung und alle Mitglieder derselben mit Freuden die Einführung dieses n hat in Preußen begrüßen werden, das die Befreiung des ländlichen Grundbesitzes von?'seinen Lasten und dadurch die Hebung des Nationalwohlstandes zum Zwecke hat. Ich glaube, daß auch die Vertreter derjenigen Landest heile, in welchen das Bedürfniß der Landrenten⸗Banken nicht hervortritt, schon aus dem national-ökonomischen Gesichtspunkte sich dafür aussprechen und nicht zögern werden, ihre Zustimmung zur Uebernahme der Ga⸗ rantie des Staates zu geben, um so mehr, als, wie ich bereits er⸗ wähnt habe, diese Zustimmung nur sormell ist, da es noch immer vorbehalten bleibt, auf die betreffende Provinz zurückzugehen. Ich muß mir nur noch erlauben, einen Wunsch auszusprechen, der vorhin von einem geehrten Redner meiner Provinz zu erkennen gegeben wurde. In dem Abtheilungs-Gutachten ist nur von den Provinzen Schlesien und Posen die Rede, von welchen ein Antrag auf Errich⸗ tung von Rentenbanken ausgegangen sein soll, und zwar auf dem
letzten Landtage in diesen Probinzen. Ich muß mit in dieser Bezie⸗
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hung erlauben, eine Priorität für den Antrag der sächsischen Provin= zial-Stände in Anspruch zu nehmen, welche schon auf ihrem sechsten Provinzial⸗Landtage im Jahre 1841 auf Errichtung einer Landrenten—= Bank angetragen haben. Se. Majestät der König haben diesen An⸗ trag in Bezug auf einen, allerdings den belastetsten Theil der Pro— vinz, für das Fürstenthum Eichsfeld, in Erfüllung gehen lassen, und es ist bereits erwähnt, wie segensreich das dortige Institut gewirkt hat. Die übrigen Theile der Provinz Sachsen sehen noch mit Ver—= langen der Errichtung einer Landrentenbank entgegen, wenn auch in der letzten Zeit durch die alleinige Kraft der Verpflichteten manche Ablösungen zu Stande gekommen sind. Ich erlaube mir daher, hier den Wunsch auszusprechen, daß dem nächsten sächsischen Provinzial= Landtage der Entwurf eines Gesetzes wegen Errichtung einer Land⸗ renten-Bank für die Provinz Sachsen, mit Ausschluß des Eichsfeldes, vorgelegt werden möge, und ich glaube, daß die Abgeordneten meiner Provinz sich diesem meinem Wunsche anschließen werden. (Viele Stimmen aus der Provinz Sachsen: Ja)
Marschall: Die beiden letzten Redner sind zum Theil schon auf die Frage wegen der Uebernahme der Staats⸗Garantie eingegangen, und ich glaube, es ist nicht zu viel vorausgesetzt, wenn ich annehme, daß auf den Punkt, der zur Diskussion gestellt war, nämlich über die Frage von der Nützlichkeit und über die Frage vom Rechtspunkt, die- jenigen Redner, welche noch um das Wort gebeten haben, auch nicht einzugehen beabsichtigen werden. In diesem Falle könnten wir die weitere Berichtserstattung vornehmen.
Eine Stimme (vom Platz): Ich habe mir auch noch das Wort erbeten über die Frage der Nützlichkeit und des Rechtspunktes. (Es verlangen noch zwei Redner das Wort.)
Abgeordn. Berein; Ich habe blos meinen Antrag über die Staats- Garantieen anbringen wollen und verzichte einstweilen aufs Wort, behalte mir aber dasselbe vor.
Eine Stimme: Soll die Frage über die Nützlichkeit und Rechtlichkeit zur Abstimmung gebracht werden?
Marschallz Ich glaube, daß in diesem Augenblick, d. h. nach Beendigung der Diskussion, die eben im Gange 9 die Frage wohl nicht zu stellen sein wird, sondern daß überhaupt nur am Schluß der Berathung die Frage auf Annahme des Antrages der Abtheilung zu richten sein wird, im Fall im Laufe der Berathung nicht noch Vor— schläge gemacht werden sollten, welche eine Abstimmüng nöthig machen. Denn in diesem Antrage der Abtheilung ist Alles zusammengefaßt, was sonst Stoff für einzelne Fragen geben könnte. Ist es die Ab—
icht des geehrten Mitgliedes, eine Fragestellung in Bezug auf die Nützlichkeit der Maßregel zu .
. Eine Stimme: Ich wollte bemerken, daß in Bezug auf die Nützlichkeit und Rechtlichkeit der Proposition in dem Allerhoöͤchsten Gutachten nur dahin gewiesen ist, 3. sie rein provinzieller Natur sei, und es würde also in Bezug auf die Zins- Gaͤrantis in Frage kom⸗ men, ob sie rechtlich sei oder nicht? Ich würde also nicht 33 wie ich votiren soll.
Marschall: Wir können die Fragestellung bis zum Schluß aufsparen.
Die frühere Stimme: Insofern über die Rechtlichkeit und Nützlichkeit eine Abstimmung stattfinden soll, würde ich mir später bas Wort wieder zu nehmen erlauben.
Finanz⸗Minister von Düesberg: Die Frage, ob für die einzel- nen Provinzen Landrenten-Banken errichtet werden sollen oder nicht, ist eine Frage, die in den einzelnen Provinzen zu ordnen ist, und daher geht auch die Proposition lediglich dahin, dort die Garantie eintreten zu lassen, wo das Bedürfniß sich zeigt, Landrenten⸗Banken zu errichten. Dies kann nicht anders geschehen, als im Einverneh⸗ men mit den Provinzial-Landtagen. Ob Landrenten⸗Banken zu errichten sind, bleibt den einzelnen Provinzen vollkommen frei, und tritt die Errichtung derselben nur in denjenigen Provinzen ein, wo das Bedürfniß dazu anerkannt ist, und ist also die Frage nur die: ob dort, wo sich das Bedürfniß zu erkennen gegeben hat, Land renten-Banken zu errichten, eine Garantie für diese Provinzen zu ertheilen sei.
Marschall: Für diejenigen Mitglieder, welche entfernter sitzen, habe ich zu wiederholen, was schen gesagt ist, nämlich, daß es sich jetzt nur um den verlesenen Theil des Abtheilungs-Gutachtens han— delt, und zwar von der Frage der Nützlichkeit und von dem Rechts⸗ punkt. Ich setze daher voraus, daß, wenn ein Mitglied sich um das Wort melbet und dasselbe erhält, dasselbe sich hierauf beschränken werde, und in dieser Voraussetzung habe ich jetzt dem Abgeordneten Aldenhoven das Wort zu ertheilen.
(Abgeordneter Aldenhoven verzichtet für jetzt.)
Referent: Ich wollte mir in Betreff des Rechtspunktes dar- auf aufmerksam zu machen erlauben, daß in der Abtheilung dieser Gegenstand erörtert ist, weil . es für Pflicht hielt, die Versamm⸗ lung darüber in Kenntniß zu setzen und zu beruhigen, daß von Ver— letzung der Privatrechte bei dieser Maßregel nirgend die Rede sein kann. Es können die Modificationen für die einzelnen Provinzen nicht Gegenstand unserer Berathung und Vorlage sein, sondern es muß den Provinzen überlassen werden, daß sie nach ihren eigenthüm⸗ lichen Bedürfnissen die Bedingungen feststellen, unter denen sie dieses Institut ins Leben rufen wollen. Wenn z. B. die Berechtigten damit einverstanden sind, daß sie den Verpflichteten einen Theil ihrer Lei⸗ stungen nachlassen, um dieses Geschäft zu erleichtern, so ist dies kein Zwang, es ist ihr freier Wille. Wenn im anderen Falle die Ver= pflichteten es in ihrem Interesse finden, durch eine höhere Annuität sich um so früher von ihren Lasten zu befreien und sich selbst dazu bereit erklären, so würde dies ebenfalls kein Eingriff in ihre Privat⸗ rechte sein. Die Erörterung des Rechtspunktes gehört also nicht aus diefen Gründen zur vorliegenden Berathung. Er ist von der Ab⸗ theiltng nur erwähnt, um zu zeigen, daß sie diesen Gegenstand nicht außer Acht gelassen, sondern sich mit der Jrage beschäftigt hat, ob Rechtsverletzungen durch diese Institute entstehen könnten. Die Ab- theilung hat jedoch diese Frage verneinen müssen, und es gehört die Wahrnehmung der Rechte der Betheiligten zu den Gegenständen, die den Provinzial ⸗ Landtagen und nicht dem Vereinigten Landtage zu
ö ĩ d. en, , Nach dieser Bemerkung werden wir wohl zum
nächsten Punkte übergehen können.