1847 / 138 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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rer . ,

den Beirath des Vereinigten Landtages darüber einholen. Wir ha— ben in unserer Gesetzgebung erlebt, daß ein Gesetz, das don einem Könige für unwiderruflich erklärt war, in seinen wesentlichsten Be- stimmungen durch die neue Gesetzgebung alterirt wurde, und wir kön⸗ nen uns also in Bezug auf das Patent vom 3. Februar . ,. Anwendung der Machtvollkommenheit Sr. Majestät des 6 ng . der in derselben Lage befinden. Der, König stirbt ee, das ist er Grundsatz, worauf die Monarchie, wie auf unerschiütter i 9 damn. z , , e de e e e. ö6ch n in 5 h . rv Allerhöchster Machtvollkommenheit t , , , nn

in Gott ruhender Vorfahre als unwiderruf! hat n vermisse 3 bie n , . Grundlage für unsere Verfassung. Ich

; i sele Threnwerthe Mitglieder, die nach dem ge⸗ ke . eg, , n dh. Konservative genannt werden, Ich habe die festẽ Ueberzeugung, daß sie unsere Verfassung konserviren werden, wie ihr Privatrecht. Ich zähle mich den Konservativen bei. Ich bin fest entschlossen, mein gutes Recht und mein gutes Gewissen un⸗ geschmälert und ungetrübt auf meine Nachkommen zu vererben, wie ich sie von meinen Vorfahren überkommen habe. Deshalb stimme ich gegen die uns angesonnene Garantie.

. (Bravo!)

Abgeordn. Graf von Helldorf: Wenn ich auch im Allgemei nen mich denjenigen anschließe, welche sich für die Nützlichkeit der Landrenten⸗-Banken ausgesprochen haben, so kann ich doch meine Be denken nicht unterdrücken wegen der Art und Weise der uns angeson— nenen Staatsgarantie. Ich finde, daß die Lage der Dinge noch nicht so weit vorgerückt, noch nicht so entwickelt ist, daß wir uns ohne Bedenken für Zustimmung in die von uns verlangte Garantie entscheiden können. Ich glaubte daher folgendes Amendement ein reichen zu müssen, welches ich der Versammlung vorzutragen mir er— laube. Statt des Schluß - Antrages der Abtheilung möchte unser Antrag dahin zu richten sein, daß:

Eiest vor.)

1) zuvörderst in jeder einzelnen Provinz das Maximum des Be— trages der für die Rentenberechtigten auszustellenden Renten⸗ briefe durch die Behörden möglichst approximativ ermittelt werde,

) demnächst unter Mittheilung des Resultats dieser Ermittelun—⸗ gen an die betreffenden Provinzialstände diese veranlaßt wer— den, wegen Feststellung der von den Verpflichteten in ihrer Provinz zu leistenden Jahreszahlungen zu berathen, endlich auf Grund der nach 1 und 2 sich herausstellenden Ergebnisse ein die näheren Bestimmungen der Staatsgarantie für die Rentenbanken enthaltender Gesetz-Entwurf dem näch— sten Vereinigten Landtage vorgelegt werde.

Nach demjenigen, was der Redner vor mir gesagt hat, wird es nicht nöthig sein, meinen Antrag ausführlich zu motiviren. Ich er⸗ laube mir, für diejenigen, welche es bedenklich finden, gleich auf die Vorlage des Gouvernements einzugehen, diesen Vorschlag als einen vermittelnden zu bezeichnen.

Eine Schwierigkeit dürfte sich übrigens bei meinem Antrage nicht herausfinden, denn in Abrede kann doch wohl nicht gestellt werden, obgleich

das Gutachten zu stellen scheint, daß die beantragte approximative Ermittelung ohne allen Zweifel mit geringer Mühe könne veranstal— tet werden. Ferner bemerke ich, daß die leitenden Prinzipien bei Er— richtung von Rentenbanken in jeder Provinz zweifelsohne sehr ver⸗ schieden sein werden, und ist daher eine vorgängige Berathung auf den einzelnen Provinzial Landtagen über Statut u. s. w. dringend nöthig. Endlich ist denn doch auch zu bedenken, daß das, was uns hier gewissermaßen als allgemeiner Vorschlag gebracht wird näm— lich der für Schlesien berathene Entwurf eine Rechtsverletzung in sich begreift, und zwar eine solche, die nach weir“, Yteinung durch pie Gutachten Fee einzeinen Provinzial Landtage keinesweges über— tüncht werden könnte. Wenn die von mir hier vorgetragenen Beden— ken erledigt worden sind, wenn das Gouvernement theils von den Provinzial-Landtagen, theils von den Behörden die nöthigen Data gesammelt, so wird es leicht sein, einen die näheren Bestimmungen der für die Rentenbanken beantragten Staatsgarantie enthaltenden Gesetz-Entwurf an den nächsten Vereinigten Landtag gelangen zu lassen, worauf dieser mit derjenigen Sicherheit, welche jetzt ganz er⸗ mangelt, sich der näheren Berathung wird unterziehen können. Ich bitte, mein Amendement im geeigneten Augenblicke zur Unterstützung zu bringen.

Marschall: Ein Amendement oder Abänderungs-Vorschlag würde ich das nicht nennen können. Ein solcher könnte, da kein Ge— setzes Entwurf vorliegt, nur auf eine Abänderung des Antrags der Abtheilung gerichtet sein. Der gemachte Vorschlag geht aber nicht auf eine Abänderung dieses Antrags, sondern er würde ihn beseitigen und an seine Stelle treten. Er kann also auch nur in dieser Ord— nung zur Abstimmung kommen, wenn er überhaupt die gesetzliche Un⸗ terstützung findet. —⸗

Secretair Frhr. von Waldbott (liest den Vorschlag noch ein— mal vor).

Marschall: Ich frage, ob dieser Vorschlag die nöthige Un— terstützung von 24 Mitgliedern findet?

(Dies geschieht.)

Domprobst von Krosigk: Ich erlaube mir, zu bemerken, daß der Vorschlag ad 1 wegen der täglich vorkommenden Fluctuationen unausführbar ist. Ich setze den Fall, daß Jemand seine Rente an— gemeldet hat. und im nächsten Jahre durch Baarzahlung des Kapi— tals wieder tilgt, so würde dadurch das ganze Rechen-Exempel wie- der verändert. Gleiche Resultate müssen die von Zeit zu Jeit er— folgenden neuen Ablösungen haben, die in Landeskheilen, wo das Ablösungs⸗Geschäft noch nicht zu Ende geführt ist, noch eine geraume Zeit . . ,, n, werden. z 8

geordn. Graf Helldorf: Zur Berichti . des erlaube ich mir, zu . 3 3 3 e, war, die approrimatioe Ermittelung zu veranstalten, ehe die 8 e, . J ern werden. g

geordn. Brust: Meine Herren, es ist ĩ worden, daß der Allgemeine Landtag nicht n ih ger n desegt Lage sei, über den vorliegenden Gesetz⸗ Entwurf abe rth ln Es ist ferner gesagt worden, die Sache sei provinzieller Natur und nicht ehörig vorbereitet. Ich muß mich dem Allen anschließen, aber als bgeordneter der Rhein- Provinz habe ich noch die Bemerkung zu

machen, daß dort, wenigstens auf dem linken Rhein- Ufer, durchaus leine Reallasten bestehen, wogegen in dem ostrheinischen Theil des Regierungs- Bezirks Koblenz noch einige bestehen mögen; ich weiß daher nicht, wie man bdieser Provinz unter biesen mständen zumuthen lann, sich an einer Garantie zu betheiligen, deren Umfang wir nicht lennen, und die das Ministerium selbst auf 100 Millionen anschlägt Das ist zu viel . Im Jahre 1837 hat die Staatsregierung dem ten rheinischen Provinzial- Landtage ein Gesetz vorgelegt, wo 6. Zwangs⸗ und Bannrechte im Regierungs- Bezirk Koblenz zl deer ihr gern werden sollten. Der andtag hat diesen lan en ef * . gesagt, wir wollen nicht, daß diefe Verpflich⸗ bange, n, , . we, werden sollen, sondern wir wollen, ber Prodn ng der Verpflichteten und höchstens auf Rechnung

3 geschehe. Damals hat der Lanbtag im Auge gehabt,

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tirter der Rhein-Provinz dagegen erklären, daß von uns eine solche Mitbetheiligung verlangt werde ohne entsprechende Entschädigung; denn wir haben zwar in der Rhein Provinz keine Reallasten, dagegen be⸗ stehen auf unseren ländlichen Besitzungen viele Hypotheken. Diese Hypotheken sind schlimmer als Reallasten, denn sie wechseln oft die Gläubiger, und fast mit jedem Besitzwechsel wird der Zustand der Schuldner schlimmer. Wenn also die Regierung die Rhein- Provinz dadurch entschädigen wollte, daß sie statt der Rentenbank eine Kre—⸗ ditkasse stiftete, wodurch den ländlichen Besitzern Kapitalien geboten würden, ohne der Kündigung unterworfen zu sein, so wird sie sich den Dank der Eingesessenen verdienen. Werden dann in den übrigen Provinzen, nachdem die Stände darüber gehört sind, Landrenten⸗ Banken errichtet, so könnte ich mich dafür erklären; aber wie jetzt die Sache steht, so muß ich dagegen sein.

Abgeordn. Tschocke: Meine Herren! Ich habe zwar die Ehre, Vertreter einer Stadtgemeinde zu sein, die sich in dem Besitze meh⸗ rerer Dominien befindet, und es würde demnach gewissermaßen von mir eine Pflicht gewesen sein, mich über die Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit eines feln Instituts auszulassen. Ich habe aber ge— glaubt, mir diese ersparen zu dürfen, weil viel tüchtigere Redner, als ich, so weit das Recht geht, die Sache zu meiner Zufriedenheit durchgeführt haben. Ich will auch über diesen zweiten Theil nicht ins Spezielle gehen und meine Ansicht möglichst kurz fassen. Es ist nämlich hier gesagt worden, daß der hohe Landtag beschließen möge,

Allerhöchsten Orts zu bitten, daß seitens des Staats die Garantie

übernommen werden soll, und es ist auf der anderen Seite gesagt worden, daß unter Umständen der Staat berechtigt sei, an die Pro— vinzen zu rekurriren. Das sind die Gründe, warum ich mich einer solchen Bitte nicht anschließe, vielmehr derselben auf das bestimmteste

widersprechen muß. Ich habe ferner den Grund, nicht dafür zu stim

men, weil eine Garantie, vom Staate übernommen, gleichbedeutend ist mit einer Staats-Anleihe oder mit Uebernahme einer Schuld. Sollte dennoch von der hohen Versammlung ein solcher Beschluß ge⸗ faßt werden, so würde ich mich gedrungen sehen, im Namen meiner Nommittenten mich gegen einen solchen Beschluß, wie gegen dessen Folgen, zu verwahren.

(Bravo.)

Referent: Obwohl ich bereits mehrere der früheren Reden zu beantworten beabsichtigte, so habe ich des Wortes mich enthalten, um den Inhalt der Ausführungen der letzten geehrten Redner nach meiner Ueberzeugung zu widerlegen. Es ist von dem geehrten Ab- geordneten der Provinz Westfalen erst erwähnt worden, daß die Sache unbedingt in ihren Details in einer besonderen Abtheilung und vor dem Vereinigten Landtage hätte berathen werden müssen, indem den Provinzial-Ständen diese Befugniß nicht eingeräumt werden könnte. Ich muß dem aber widersprechen, weil ich eine Beeinträchtigung der Provinzial-Stände darin erblicke, und ich glaube, was die Provinzen besonders angeht, nur im Schoße der Provinzial-Ständ: berathen werden kann. Es ist ferner gesagt worden, daß mehrere Provinzen auf eigene Kosten, ohne Garantie des Staats, eine solche Anstalt errichten könnten, und namentlich ist dabei auf sehr schmeichelhafte Weise Schlesien erwähnt worden. Ich will zugeben, daß Schlesien vielleicht einige Mittel dazu besitzen könnte; ich weiß jedoch nicht, ob diese ausreichend genug sind, nachdem die schlesische Ritterschaft 40 Millionen Pfandbriefe unter eigener Garantie ausgegeben hat.

Wenn aber auch die Bedenklichkeiten wegen Uebernahme der Ga— rantie durch die Provinz beseitigt werden könnten, so ist die Garan— tie des Staats, wenn auch nur subsidiarisch, doch darum von größe— rem Erfolg, weil sie den Kredit der Renten-Bank steigert, den Cours der Renten-Briefe hebt. Was die ausführenden Behörden anlangt, so ist iCn Zwwrifel geövgzen worden, ob die Verwaltung des Instituts auch unter allen Umständen zuverlässig und geeignet zur gründlichen Wahrnehmung der Interessen sein würde. Hierauf muß ich bemer— ken, daß überall die vermittelnde Behörde die General-Kommission ist, und daß hinsichts der Zuverlässigkeit der Ausführung hier kein Zweifel obwalten känn. Nur die finanziellen Operationen der Ren— ten⸗Banken würden einer besonderen Rentenbank-Verwaltung über— wiesen werden, nicht aber die Wahrnehmung des Rechtspunktes. Was sodann das im voraus zu bestimmende Maß der Garantie an= langt, so muß ich darauf zurückkommen, daß ein solches im voraus sich nicht aussprechen läßt, und wenn man es noch so genau ermitteln wollte, so veränderte sich doch dieser Zustand alle Tage durch neue Ablösungen und Kapitals oder Land-Absindungen. Da aber für jeden einzelnen Fall, für jede einzelne Rente vollendete hypothekarische Sicherheit vorhanden ist, so kann auch im Allgemeinen keins Gefahr eintreten, und es kann für den Staat ein Nachtheil aus der Garan— tie nie entstehen. Ich komme nun auf den Punkt zurück, den ein ge— ehrter Abgeordneter aus Westfalen erwähnte, nämlich aus den entwickelten Gründensich nicht für befugt zu erklären, eine Garantie zu übernehmen. Dies ist allerdings Gewissenssache eines jeden Einzelnen. Um unnöthige Wie⸗ derholungen zu vermeiden, so verweise ich auf diejenigen Ausführun— gen in Bezug des rechtlichen Prinzips unserer ständischen Wirksam— keit, welche in den ersten Tagen unserer Debatten der geehrte Ab— geordnete für die Stadt Posen hier entwickelt hat, welchem ich mich aus voller Ueberzeugung anschließe und ich nicht zugeben kann, daß es Abweichungen zwischen der älteren und der Gesetzgebung vom 3. Februar von der Art sind, wie sie hier von mehreren Seiten darge= stellt wurden. Meiner Ueberzeugung folgend, glaube ich, meinen Na— men unbefleckt und tadellos meinen Nachkommen zu hinterlassen, ob⸗ wohl ich jene Bedenken nicht theile. Es ist hier bereits ausgespro— chen worden, daß nur die, welche vom Vertrauen, von der Gnade lebten, jenen Ansichten nicht beipflichten konnten. Ich glaube nicht, daß Einer unter uns von der Gnade leben will, wohl aber Viele im Vertrauen. Im Vertrauen auf die Königlichen Worte, in denen ich Sicherheit und Bürgschaft sür die Zukunft unserer ständischen Ver= hältnisse erblicke. Indem uns die in den früheren Gesetzen den Reichsständen vorbehaltenen Befugnisse durch das neuere Gesetz zu— erkannt worden sind, sind wir ö. befugt, über die Staats-Garantie zu beschließen.

Bravo.)

Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich habe nicht gesagt, daß ich den Vereinigten Landtag nicht für befugt halte, das ist mir nicht ein⸗ gefallen. Ich halte den Landtag für kompetent, seine Zustimmung zu ertheilen. Ich habe aber gesagt: wir befinden uns nicht in der Lage, daß wir dies können, aus den von mir angeführten Gründen. Marsch all: Ich habe nur im Interesse der noch bevorste⸗ henden Berathung eine kurze Bemerkung zu machen, nämlich ich ver⸗ kenne nicht, daß es wohl eigentlich meine Pflicht als Vorsitzender dieser Versammlung gewefen wäre, den vorletßzten Redner aus West= falen mit der Bemerkung zu unterbrechen, daß er sich auf ein ande⸗ res Feld begebe. Wenn dich das nicht gethan habe, so hat mich hierin unter Anderem und vorzüglich die Rücksicht geleitet, daß es wohl zu erwarten stehe, daß das geehrte Mitglied, welches das Wort hatte, das, was es eben sagte, mäßegebend würde sein laffen für sein Verfahren in einer anderen Angelegenheit, die uns hier nicht weiter beschäftigt. Für die jetzt zu erwartende Berathung muß ich bemer⸗ len, wie wünschenswerth es ist, wenn man aus den Gründen, die für rr Berathung und in vermehrtem Maße für die jetzige gelten, die Fragen, die geirennte Fragen sind, nicht vermischt und sich blos

daß er lein Präcedenz aufstellen wolle, und ich muß mich als Depu⸗

bei dem hält, was ber eigentliche Gegenstand der Berathung ist, daß

man also die Uebernahme einer Garantie nicht in Verbindung bringe mit etwas Anderem, mit einem anderen Begriff, der, wenn auch verwandt, doch mit demselben nicht verwechselt werden kann. Nach⸗ dem auch ein anderer Redner in ähnlicher Weise sich geäußert hat, so glaubte ich, daß es für das Interesse der Berathung von Wich- tigkeit ist, hieran zu erinnern.

Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich muß mir die Bemerkung erlau⸗ ben, daß ich glaube, in keiner Weise von der zur Berathung stehen— den Frage abgeschweist zu haben. Ich habe an die allgemeine Ge— setzgebung erinnern müssen, weil ich glaubte, in dieser Gesetzgebung mit vielen anderen Mitgliedern die Motive zu finden, um die Ga⸗ rantie abzulehnen. Wenn Ew. Durchlaucht von einem anderen Ge— genstande sprechen und sagen, daß Sie mich darum nicht unterbrochen haben, weil Sie glauben, daß diese Rücksicht für mein Verfahren in anderer Beziehung maßgebend sein werde, so muß ich bemerken, daß ich Sie nicht verstanden habe. Wenn Ew. Durchlaucht einen Ge⸗ genstand zur Sprache bringen wollen, der jetzt nicht in Frage steht, so will ich Ew. Durchlaucht das Recht dazu durchaus nicht bestrei⸗ ten. Dann muß ich aber bitten, wenn ein solcher Gegenstand mit meiner Person in Verbindung steht, denselben genau zu bezeichnen, damit ich die Ehre haben kann, darauf zu antworten.

Marschall: In dem, was ich gesagt habe, lag nichts, was der eigenen Erwägung des Abgeordneten von Vincke oder überhaupt den Rechten, die er in diesem Saale genießt, vorgreifen konnte. Ich habe mich noch nicht in dem Falle befunden, diese Rechte zu beeinträchtigen, und werde mich auch künftig nicht in diesem Falle befinden.

Abgeordn. Berndt: Durchlauchtigster Marschall! Hohe Ver⸗ sammlung! Obschon es für die Provinz Schlesien, die ich zu ver⸗ treten die Ehre habe, von der größten Wichtigkeit ist, ja eine Lebens= frage genannt werden kann, die Errichtung der Renten-Bank sobald wie möglich ins Leben treten zu sehen, wie ich mit Jubel den Tag begrüßen würde, wo dieses Institut in Wirksamkeit beginnen könnte, so muß ich mich doch, sobald eine Staats- Garantie erfordert wird, dagegen erklären, und zwar aus Gründen, die der verehrte Abgeord⸗= nete der Ritterschaft aus Westfalen angeführt hat. Ich glaube auch, daß die Provinzen Schlesien und Posen nie verlangen werden, daß der ganze Staat schon jetzt eine Garantie leiste für etwas, was ganz rein provinzieller Ratur ist. Ich glaube auch, daß den betreffenden Interessenten ganz anheimgestellt ist, die Sache auf ihren Landtagen zu reguliren. Auch bin ich der Meinung, daß nicht einmal eine Ga⸗ rantie des Staats unbedingt erforderlich ist, da diese Landrenten⸗ Scheine, wie die Abtheilung in ihrem Gutachten hinlänglich auch nachgewiesen hat, dieselben allen Intabulaten vorstehen, und solche dieselbe Sicherheit gewähren, als die Pfandbriefe der schlesischen Ritterschaft. Aus diesen angeführten Gründen muß ich mich gegen eine Garantie von Seiten des Stagts verwahren. .

Abgeordn. von Werdeck: Ein Mitglied hat sich gegen die Staats⸗ Garantie für die projektirte Renten⸗Bank ausgesprochen. Ich theile darin vollkommen seine Ansicht, daß die Renten⸗ Bank, ihrer Natur nach, besonders von lokalem Interesse ist. Ich glaube namentlich, daß für den größten Theil der Provinz, der ich angehöre, ein sol⸗ ches Institut nicht erwünscht ist. Ich meine aber doch; daß sie zweck= mäßig für einzelne Theile derselben sein wird. Wie im Innern der Provinzen die verschiedenen Interessen dabei zu reguliren seien . ich zwar, haben wir nicht zu ,,,. derjenige Theil der Provinz aber, welchen ich im Auge habe, ist die Lausitz, Ich glaube aber nicht, daß, vorausgesetzt, daß ein solches Interesse existirt, man sagen kann, daß irgend Ein Stand ein wesentliches Interesse bei der Sache nicht habe. Ich erinnere daran, daß nicht blos die Ritterguts- und bäuerlichen Besitzer sich gegenüberstehen; ich erlaube mir daran zu erinnern, daß staͤdtische Grundbesitzer sowohl, als Berechtigte, als Pflichtige konkurriren; daß sogar in hiesiger Provinz ganze Land— Gemeinden, wie Einzelne, weiche im Stande der Land-Gemeinden vertreten werden, als realberechtigt vorkommen. Ich erinnere beson— ders an diejenigen Verhältnisse, die wir an der Gränze von Han⸗ nover finden, an diejenigen Zustände, die eingeführt worden sind, als unter dem großen Friedrich die Urbarmachung des Drömlings vor— genommen wurde. In der Provinz Sachsen kommen ähnliche Ver⸗ hältnisse vor, namentlich in der Gegend, die an den fiener Bruch gränzt. Wenn ich nun auch voraussetze, daß namentlich die Provinz Brandenburg bei dem gegenwärtigen Institut nicht betheiligt sei, so halte ich die Sache im Ganzen doch für etwas im Interesse des na⸗ tionalen Wohlstandes so durchaus Erwünschtes, daß ich aus beson— derem Interesse einer einzelnen Provinz meine Zustimmung zur Uebernahme der Garantie nicht versagen werde. Ich kann darum die entgegenstehende Ansicht eines Mitgliedes der Rheinprovinz nicht für begründet halten.

Wenn die Rhein-Provinz den Vorzug hat, von Real-Lasten frei zu sein, so möchte ich hier nicht in eine Untersuchung eingehen, in welcher Weise die Befreiung dieser Real-Lasten berbeigeführt ist. Ich glaube aber, daß sie sich hier mit allen übrigen Provinzen vereinigen wird, die Abschaffung der Real-Lasten im Fortschreiten auf dem Rechtsboden möglichst beschleunigt zu sehen, und dies ist es, was ich bei der Berathung als vorzugsweise maßgebend betrachte. Ich zweifle nicht, daß der Patriotismus der Rhein-Provinz in dieser Beziehung sich in geringerer Weise manifestiren werde, als der Patriotismus der übrigen Provinzen. Wenn nun ein geehrtes Mitglied aus West⸗ falen vorzugsweise darauf hingewiesen hat, daß es wünschenswerth sei, die Sache anders vorbereitet zu sehen, als sie gegenwärtig ist, so glaube ich, daß wir diese Ansicht in vielen Beziehungen theilen können, ohne dessenungeachtet zu dem Resultate zu gelangen, daß deshalb eine für das Ganze ersprießliche, fast nothwendige Maßregel auf Jahre hinaus vertagt würde. Wenn darauf hingewiesen wurde, daß der Provinzial-Kredit genügen werde, um die Maßregel ins Le— ben treten zu lassen, so muß ich gestehen, daß ich zweifle, ob jetzt, nachdem der Allgemeine Landtag in vielen Beziehungen in die Rechte eingetreten ist, die bisher den Provinzial-Ständen zustanden, ob, sage ich, in dieser Voraussetzung nicht die Garantie des Allgemeinen Landtags nothwendig ist, um die nöthige Gewähr als unzweifelhaft hinzustellen. Wenn nun ferner auf das Beispiel hingewiesen ist, daß in der Ritterschaft für die Erlangung von Provinzial Krediten, um mich so auszudrücken, Gewähr geleistet wird, so glaube ich, daß die⸗ ser Vorgang nicht unbedingt den Maßstab für die Lage der kleinen Grundbesitzer abgiebt. Für die Ritterschaft existirt ein korporativer Verband. Dieser wird, so viel ich bis jetzt von dem Institut wie es projektirt ist, begriffen habe, nicht beabsichtigt, unh ich glaube deshalb, daß in gewisser Art die Gesammtheit des Vaterlandes eintreten muß für die Interessen, welche in anderer Weise durch Corporations⸗-Institute gewahrt werden. Es ist ferner darauf hingewiesen, welche Gasahr in Beziehung auf die Ga⸗ rantie durch Kriegszustände erwachse. Ich möchte glauben, daß diese Gefahr einerseits durch die ren al Firn e g Gal abgewendet ist, ich glaube aber auch, daß der Werth, der direkt als Pfand für die zu übernehmenden Garantieen eingesetzt wird, viel größer ist, als die eehrten Redner vor mir vorausgesent haben. Es ist von der Un⸗ ig, ge gesprochen worden, welcher gerth der Grundstücke bis auf Höhe von zwei Dritteln“ erlaube mir zu bemerken,

Zweite Beilage

75 Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Mittwoch den 191m Mai.

daß die hier in Rede stehenden Lasten zur zweiten Rubrik eingetra— gen sind und dadurch eo ipso die Natur derjenigen Hypotheken an= nehmen, die, wie man zu sagen pflegt, primo loco stehen, und daß gerade die Erfahrungen, die wir in den Kriegszeiten über die Kre—⸗ dit-Institute der Ritterschaft gemacht haben, dafür sprechen möchten, daß ein materieller Verlust bei der Uebernahme der Garantie für die hier in Rede stehenden Lasten oder vielmehr für die Ablösungs - Na⸗ pitalien nicht zu befürchten ist. Es ist gewünscht worden und wenn es ausführbar wäre, wäre es gewiß sehr wünschenswerth daß man das Maximum bestimmen möchte, das zu übernehmen ist. Ja, meine Herren, das Maximum hängt lediglich von den Grund— sätzen ab, die man bei Exrichtung dieses Instituts annimmt. Ein ge⸗ ehrtes Mitglied hat erklärt, daß man in Sachsen blos Naturalzinse, Dienste u. s. w. durch die Nentenbank für ablösbar erklärt habe. Es ist also vorauszusetzen, wenn man hierbei stehen bleibt, daß ein ganz anderes Resultat erzielt wird, als wenn man trockene Geld⸗ renten durch die Landrenten⸗ Bank amortisiren will. Es ist serner darauf aufmerksam gemacht worden, daß man sich die allgemeinen Verhältnisse bei Uebernahme der Garantie zu vergegenwärtigen habe; man müsse den Umfang der Mittel ins Auge fassen, die man darbie⸗ ten könne, und den Umfang der Passiva, die erwachsen können; es ist auf die Zweifel hingewiesen, die ein geehrtes Mitglied über den Bestand, über die Zweckmäßigkeit der durch das Allerhöchste Patent vom 3. Februar gewordenen Verordnungen hegt. Ich muß gestehen, daß, wenn ich diese Zweifel ehre, sie aber zum größten Thelle nicht theile, ich doch aus denselben nichts entnehmen kann, welches mir Be—= denken in Beziehung auf die Uebernahme der Garantie beibrächte, die auch nicht dann vorhanden wären, wenn die Sache anders läge, als wie das geehrte Mitglied sie voraussetzt.

Denn, welche Schulden, welche Lasten durch Kriegszustände her— beigeführt werden, ja, meine Herren, das werden wir so wenig vor⸗ aussehen können, als es die Weisheit Sr. Majestät des Königs vor⸗ herzusehen im Stande sein wird. Ich glaube, wir müssen und kön⸗ nen dreist an die Sache gehen und die Zustände so ins Auge fassen, wie wir sie erblicken können, abgesehen von den Bestimmungen und Zweifeln, zu welchen die verschiedene Auffassung der Gesetze Veran— lassung geben könnte.

. (Lärm.)

Marschall: Meine Herren, ich bitte um Ruhe!

„Abgeordn. von Werdeck: Ich kann daher auch in den Ver— hältnissen, welche in dem Seehandlungs-Institut existiren, keinen An— laß zu Zweifeln finden. Wenn endlich es als sehr bedenklich ange— sehen worden ist, das Verhältniß, in welches das Patent vom 3. Fe⸗ bruar zu dem Gesetze von 18260 tritt, so habe ich bereits auf das Ergebniß hingedeutet, wohin die Prüfung dieser Zweifel führen kann. Ich erlaube mir noch, darauf hinzuweisen, daß die Differenz, um die es sich dreht, doch nur die ist, daß die Herren, welche sich auf diesem Boden bewegen, eine andere Auslegung des Gesetzes von 1820 im Auge haben, als die, welche seitens der Krone für allein richtig er⸗ kannt worden ist. Ich kann mich nach alledem, was gegen diese Garantie vorgebracht worden ist, nur dafür erklären, man die⸗ selbe übernehme.

Abgeordn. Hansemann: Diejenigen Einwendungen, welche von Seiten eines verehrten Abgeordneten der Provinz Westfalen und eines anderen Abgeordneten der Rheinprovinz gegen das Gesetz in der Beziehung gemacht worden sind, daß hier nicht eine Garantie des Staates zweckmäßig eintreten dürfe, sondern daß es vielmehr eine reine provinzielle Sache sei, weil die eine Provinz, wie z. B. die des Rheins, sich nicht so sehr um die anderen Provinzen zu beküm⸗ mern habe, diese Einwendungen theile ich nicht. Ich erkläre mich gegen diese Ansichten und glaube, daß die Mehrzahl der Deputirten der Rheinpropinz in allen Abstimmungen hier bewiesen hat, wie großen Werth sie darauf legt, daß wir ein einiges Vaterland erhalten.

. Allgemeiner Bravoruf.)

Beiläusig aber bemerke ich, daß dergleichen Aeußerungen doch nicht scharf zu beurtheilen sind, weil gerade in der Gesetzgebung, in Folge deren wir hier sind, manche provinzielle Absonderungen beför— dert werden. Ich gehe jetzt auf den Gegenstand über. Eine der wichtigsten Befugnisse, die Ihnen übertragen worden ist, meine Her— ren, besteht darin, daß Sie die Staatsschulden garantiren können, daß Sie die Staatsschulden zu überwachen haben. In allen Län- dern nun ist es erste Regel, daß, wenn es sich von Finanzgesetzen handelt und das der Schulden ist für uns das eigentliche Finanzgesetz man klare, deutliche Bestimmungen in Form von Gesetzen vorbringt, und daß darauf hin eine Versamm⸗ lung sich erklärt, ob sie das Gesetz annehme oder nicht annehme, oder ob sie es annehme, wenn es so und so modifizirt werde. Ein Eingehen in Staats-Schulden auf andere Bedingungen, auf eine unbestimmte Erklärung hin Garantieen zu übernehmen, ohne daß nähere Bedingungen angegeben sind, so etwas kenne ich, in der Finanz-Verwaltung wenigstens, nie als Zweckmäßiges. Ich behaupte auch, daß ein solches Verfahren, welches jetzt beliebt wird, nicht geeignet sein würde, den Staats-Kredit zu stärken. Unsere Aufgabe muß aber vor Allem sein, indem wir eine wesentliche Einwirkung auf das Staats-Schuldenwesen haben, auch den Staats⸗ Kredit zu stärken. Eines der ersten dahin führenden Mittel besteht darin, daß man es genau nimmt, wenn Schulden gemacht werden, daß die Bedingungen sehr genau bestimmt werden, daß man nicht, wie hier, wenn später auf die Auslegung rekurrirt werden sollte, auf die Debatten, die hier stattgefunden haben, auf die ministerielle Denk— schrift und dergleichen zurückzugehen habe, sondern daß klar vorliegt, was man garantirt hat. Von alledem, meine Herren, liegt nichts vor. Man sagt, hier ist eine Rentenbank, wie sie in Westfalen besteht, hier ist eine andere, wie sie im Königreich Sachsen besteht. Gut, man hat im Königreich Sachsen ein Gesetz gemacht und hat die Staats Garantie übernommen. Aber es war gerade das Gesetz über die Renten⸗-Banken, da lagen die Bedingungen vor. Konnte man auch nicht daraus entnehmen, wie viel ungefähr die Garantie hinsichtlich des Betrages sein würde, so lag doch in dem Gesetze klar vor, auf welche Bedingungen die Garantie des Staates übernommen wurde. So, meine Herren, lassen Sie es uns auch machen, lassen Sie uns die Staats-Verwaltung bitten, sie möge ebenfalls die Be— dingungen vorbereiten, mit den Provinzial-Ständen darüber verhan— deln und die Bedingungen de nnäͤchst vorlegen, wir werden dann gern bereit sein, überall, wo es nothwendig sein wird, die Staats Ha⸗ rantie für die Landrenten-Ban zen einkrelen zu lassen.

Nach meiner Meinung nun muß der Staat, wenigstens 49 manchen Provinzen, noch ug thun, als nach den vor— 2 . geschehen soll. Ich halte es nicht für . ö. 6. Freiheit des Eigenthums in den östlichen rovin⸗ rg. eich er mehr Jahre hin us geschohen wird, ich halte für

. wie in and⸗ taaten geschehen, und gleichwie man

es in Westfalen in drei-. en seitens des Can bereits

gemacht hat, daß der Staat ein Mehreres thue und aus seinen Mit— feln noch zulegel, damit diese Freiheit der Belasteten eher eintrete. Alles dies nun, meine Herren, sind r, die durch die Ver⸗ handlungen mit den Provinzialständen sich klar machen werden. Durch dieses enen wird auch in der Zeit nichts verloren werden, denn es können nicht eher Renten- Banken eingeführt werden, als nachdem die Verhandlungen mit den Provinzial⸗Ständen stattgefunden haben. Der Regierung steht es frei, sie zu berufen in furzer Zeit, es steht ihr frei, sie vielleicht im nächsten Jahre zu berufen. In diesem Jahre glaube ich schwerlich, daß es geschehen werde. (Gelächter!)

Aber wenn wir die Zeit, die bisher erforderlich gewesen, um in Folge der Berathungen mit den Provinzial- Ständen Gesetze aus⸗ zuarbeiten, veranschlagen, so werden wir in der nämlichen Zeit auch recht gut hier wieder zusammenkommen können, insofern die Regie⸗ rung uns berufen will. Ich meines Theils glaube, daß die Regie⸗ rung uns berufen werde in einer kürzeren Zeit, als in 4 Jahren. Ich entwickele Ihnen meine Gründe dafür nicht hier; ich sehe sie in den allgemeinen Landes⸗Bedürfnissen. Aber ich will nicht annehmen, daß eine Absicht da sei, wenn solche Landes-Bedürfnisse stattfinden, uns nicht einzuberufen; denn wenn eine solche Absicht da sein sollte, so wäre das für mich ein Grund, gerade jetzt auf die Forderung der Staats⸗Garantie Nein zu sagen. Ich bin also in dem Falle, zu sagen: Entweder wir werden bald einberufen werden, in längstens 2 k

(Murren von einigen Seiten.) so geht in der Zeit gar nichts verloren, nicht das Allergeringste; oder wir werden nicht einberufen, nun dann gestehe ich, daß, Cärm.)

so lange man sich auf so unsicherem Boden befindet, ich sehr schwer daran kommen würde, eine Garantie dieser Art zu leisten. Aber, wie ich erst schon bemerkte, ich leiste sie auch aus anderen Gründen nicht, nämlich, weil eine Finanz⸗Verwaltung, wo es sich von Staats⸗ Schulden handelt, vor allen Dingen die größte Genauigkeit in allen Stipulationen festhalten muß, und Sie, meine Herren, haben die Pflicht, darauf zu achten, daß stets eine solche Genauigkeit eintrete, damit wir Gesetze haben, die wir verstehen, wenn von Staatsschulden— Angelegenheiten die Rede ist.

Einige Stimmen: Bravo!

Eine Stimme (auf der Seite der Herrenbank): Abstimmung!

Marschall: Die Zeit ist schon ziemlich weit vorgerückt, es haben sich noch mehrere. Redner um das Wort gemeldet .. . Der Herr Landtags-Kommissar wünscht noch zu sprechen.

Landtag s-Kommissar: Ich habe schon früher, als ich mich in dieser Angelegenheit geäußert, bemerkt, daß die verehrten Redner von der Vorlage eines Gesetzes gesprochen haben, während doch ein solches Gesetz der hohen Versammlung, nicht vorliegt, sondern nur eine Erklärung über eine von des Königs Majestät gestellte Frage

von derselben verlangt wird. Der geehrte Redner aus der Provinz Westfalen scheint mich in dieser Beziehung nicht vollständig verstan⸗ den zu haben. Ich bin es ihm und der hohen Versammlung deshalb schuldig, mich über diesen Punkt deutlich und unumwunden auszu— sprechen. Wenn es sich daruͤm handelte, ein Staatsdarlehen aufzu⸗ nehmen, so würde nach den klaren Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Februar d. J. dazu die Genehmigung der hohen Versammlung erforderlich sein. Es würde dann allerdings die Vorlage, wenn auch nicht die Form eines Gesetzes, doch eine andere Form haben erhal⸗ ten müssen, als diejenige ist, welche hier zur Berathung steht. Es handelt sich aber nicht darum, ein Staatsanlehen aufzunehmen, son⸗ dern es handelt sich darum, eine Garantie zu übernehmen, und zwischen Garantie und Staatsdarlehen besteht ein sehr wesentlicher Unterschied. Es war nicht in dem Gesetz von 18290 vorgeschrieben, daß zur Uebernahme von Garantieen die Zustimmung von Reichs⸗ ständen erforderlich sei, und eben so wenig ist in dem Gesetze vom 3. Februar d. J. eine solche Vorschrift enthalten. Der Staat ist sehr häufig in dem Fall, Garantieen übernehmen zu müssen; er hat seit 1820 vielfältige Garantieen von größerem und geringerem Umfange übernom⸗ men, ohne sich deshalb den Vorwurf machen zu dürfen, das Staatsschul⸗ den⸗Gesetz von 1829 überschritten zu haben. Er hat die Garantie übernom= men, gerade in, der gegenwärtigen Vorlage analogen, Fällen, nament⸗ lich für die Renten-Banken von Paderborn, Wittgenstein und für das Eichsfeld, ohne es für nöthig zu halten, deshalb die Form des Ge— setzes von 1820 zu erfüllen. Er hat wegen der großen Meliorationen in der Provinz Preußen für, den Landrenten-Briefen ganz ähnliche, Kreis-Obligationen ebenfalls die Garantie übernommen. Also nicht, weil in dem Gesetze vom 3. Februar d. J. die Nothwendigkeit begründet war, die Zustimmung der hohen Versammlung zur Garan⸗ tie für die schlesischen oder andere Landrenten-Briefe zu erhalten, ist die Vorlage gemacht.

Es ist aber nicht zu leugnen, daß aus einer Garantie die Noth⸗ wendigkeit hervorgehen kann, Darlehne aufzunehmen. Wenn der Staat Garantieen übernimmt, die er nicht erfüllen kann, ohne später Darlehne aufzunehmen, so würden diese selbstredend an die Zustim⸗ mung der hohen Versammlung gebunden sein, und aus diesem Grunde schien es bei einem so bedeutenden Gegenstande, wie der vorliegende, räthlich, sich der Zustimmung der hohen Versammlung im voraus zu versichern. Ich habe freilich gesagt, daß der Gegenstand ein unbe⸗ stinmmter, daß er dem Namen nach ein Riese und der Sache nach ein Zwerg seiz es könnte deshalb von mir als Inkonsequenz ausgelegt werden, wenn ich jetzt bemerkt habe, daß eben wegen der Bedeutung des Gegenstandes das Gouvernement für räthlich und nöthig gehal—= ten habe, sich der Zustimmung der Versammlung für diese Maßregel im voraus zu versichern. Ich glaube aber hier mich auf einen Alliir— ten, der mir sonst in dieser Frage gegenübersteht, berufen zu dürfen. Er selbst hat geschildert, wie in Kriegszeiten selbst diese anscheinend unbedeutende Garantie zu einer großen Bedeutung auwachsen könne.

Es handelt sich hier von einer Maßregel, die für den Augen- blick nur zwei Provinzen betrifft, die aber möglicherweise nach dem Wunsche der übrigen Provinzen über die ganze Monarchie ausgedehnt werden kann. Es handelt sich um eine möglicherweise den ganzen Staat umfassende Maßregel, von einer Maßregel, welche das Gou⸗ vernement möglicherweise in größere Verpflichtungen verwickeln könnte, deshalb habe ich gesagt, es sei dies der Grund gewesen, weshalb die Regierung sich der Zustimmung der hohen erg f ig im voraus zu vergewissern wünsche.

Wenn nun von dem geehrten Redner aus Westfalen behauptet wurde, daß eine Staats-Garantie für diesen Fall nicht nöthig sei, daß die Provinzial⸗Garantie vollkommen genügen werde, so würde in wenn diese Behauptung feststände oder die Anerkennung der Versammlung fände, das Gouvernement dadurch einer wesentlichen Last enthoben werden; ein solches Anerkenntniß könnte ihm daher nur erwünscht sein. Jetzt ist in specie angeführt, daß eine Provinz von so großem Umfange und so großem Reichthum, wie Schlesien, un= möglich könnte zuruͤckgreisen wollen auf die Garantie des Staats, daß sie

vollkommen auf eigenen Füßen stehen werde. Ich habe vorhin er— , , eifrig betreibt, der dringendste Wunsch ausgesprochen sei, daß der Staat die Garantie übernehmen möge, damit die Rentenbriefe einen sicheren Cours erhielten. Aber ich setze den Fall, Schlesien verzichtet auf dies Privileglum, weil es im Stande wäre, in dieser Beziehung sich selbst zu genügen, so erlaube ich mir, darauf aufmerksam zu machen, 1 nicht alle Provinzen in dieser glücklichen Lage sind, und daß, wenn es sich um eine Maßregel handelt, welche den Landes—⸗ thrilen, in denen die Verpflichteten unter dem schwersten Drucke der Abgaben sich befinden, eine baldige und wesentliche Erleichterung ver— schaffen soll, wenn, sage ich, es sich um eine solche Maßregel han⸗ delt, man nicht die begünstigten Provinzen ins Auge fassen darf, son⸗ dern auch auf die weniger begünstigten Rücksicht nehmen muß. In Paderborn, im Wittgensteinischen, im Eichsfelde würde die Renten⸗ bank ohne die Staats- Garantie völlig erfolglos gewesen sein. Ob ich dem geehrten Redner aus Westfalen auf das Gebiet folgen soll, welches unsere allgemeine ständische Gesetzgebung berührt, darüber besinde ich mich im Zweifel. Da es indessen nicht an einer Gelegenheit fehlen wird, auf die geäußerten Bedenken gründlich einzugehen, so enthalte ich mich ij jeder Aeußerung. Nur so viel glaube ich erwiedern zu müssen, daß es keinesweges in der Intention des Gouvernements liegen kann, diejenigen verehrten Mitglieder der Versammlung, welche sich durch ihre Bedenken über die Gesetzgebung im Allgemeinen ab⸗ gehalten fühlen möchten, ein dem Gutachten der Abtheilung ent⸗ sprechendes Votum abzugeben, in ihrem Gewissen belasten zu wollen. Im Uebrigen behalte ich mir meine Erwiederung auf eine Zeit vor, wo diese Sache nothwendig von Grund aus hier besprochen werden muß. Das würde jetzt nicht möglich sein, es würde dazu an Zeit und spezieller Veranlassung fehlen, weil keinesweges alle diejenigen Punkte hervorgehoben sind, die bei dieser Gelegenheit zur Sprache kommen müßten. tg ir einen Punkt möchte ich noch hervorheben, die Bemerkung nämlich eines geehrten Redners: daß die Rhein- Provinz bei der Frage wenig oder gar nicht betheiligt sei. Es hat zwar ein anderer Redner aus derselben Provinz diesen Punkt als unerheblich bezeichnet, aber faktisch muß ich berichtigen, daß allerdings das rechte Rhein⸗ Ufer der Provinz, etwa 3 des Ganzen, bei dieser Angelegenheit we⸗ sentlich betheiligt ist, indem in mehreren Gegenden desselben bedeu⸗ tende und drückende Abgaben und Verpflichtungen auf den Einsassen lasten. Ueberdies muß ich hinzufügen, daß auch das linke Rhein⸗ Ufer nicht vollkommen frei von Reallasten ist. Durch die französische Gesetzgebung sind dort alle aus dem Feudal-System und dem kirch⸗ lichen Nexus entspringenden Lasten (einschließlich der zehnten) ohne Entschädigung abgeschafft. Andere derartige Lasten blieben bestehen, und wenn auch ini Laufe der letzten 50 Jahre der größte Theil da⸗ von abgelöst sein mag, so bestehen doch noch einige bis zum heutigen Tage. ö Finanz Minister von Düesberg: Mich dem anschließend, was mein Herr Kollege eben gesprochen hat, bemerke ich, daß es sich hier nicht um ein Finanz-Gesetz handelt, sondern um eine Maßregel im Interesse der Landeskultur, welche von mehreren Provinzen als ein dringendes Bedürfniß anerkannt worden ist. Vermittelst der Renten-Banken werden die Ablösungen befördert und beschleunigt. Es fragt sich nur, ist es von wesentlichem Interesse und Nutzen, daß auch der Staat, um den Landrenten-Briefen Cours zu verschaf— fen, herleiht und, wenn wider Erwarten eine Stockung ent⸗ steht, mit seinen Geldmitteln zutritt, bis feststeht, ob diese Zah lungen definitiv der Staatskasse zur Last zu stellen oder, wo es nö- thig ist, dieserhalb der Regreß zu nehmen sei an die Provinz, zu deren Gunsten die Landrenten-Bank gestiftet ist. Es kann nur die Frage sein, ob vom finanziellen Standpunkte Bedenken vorhanden sind, eine solche Garantie eintreten zu lassen. Es waltet meines Er⸗ achtens kein Bedenken hiergegen ob, und ich habe daher keinen An— stand genommen, mich dafür zu erklären. Mag man sich die Land⸗ renten? Banken denken wie man will, so bleibt es feststehen, daß es sich hier um die Verwandlung solcher Abgaben, die auf den Grund⸗ stücken primo loco haften und allen anderen vorangehen, in Geld⸗ rente und um deren Berichtigung handelt. Es kann sich nur fragen: sind die Leistungen, worauf die Landrenten- Banken basiren, nämlich die Lasten und Abgaben, welche in Renten verwandelt sind, so sicher, daß die Banken ihre Verpflichtungen stets pünktlich erfüllen werden; ich glaube, daß man es für unhedenklich erachten kann; und unter dieser Voraussetzung unterliegt es keinem Zweifel, daß dem Staate durch die Garantie keine wirkliche Last erwachsen werde.

Sollten große Kalamitäten eine Stockung in den Geld-Verhält⸗ nissen hervorbringen, so wird der Staat hier wie in anderen Ver= hältnissen Rath schaffen; in welchem Maße dies geschehen kann, läßt sich nicht bestimmen, sondern es müssen die Umstände entscheiden. Bei einer Frage, wie sie hier vorliegt, hat man dergleichen außeror⸗ dentliche Umstände nicht hauptsächlich zu berüchsichtigen; es ist viel mehr ins Auge zu fassen, daß die ganze Grundlage der Landrenten⸗ Banken eine so vollkommen sichere ist, daß daraus der Staatskasse in der Regel keine Last erwüchse. Aus diesen Gründen kann es nicht darauf ankommen, es zu ermitteln, wie hoch sich die Summe der Real-Lasten und der Betrag der Garantie belaufen werde, und die Arbeit dürfte zum Theil ganz vergeblich sein, weil nicht in allen Provinzen Landrenten-Banken errichtet werden sollen, sondern nur da, wo sie aus dem Wunsche der Provinz hervorgehen. Wo dies der Fall ist, kann es nicht darauf ankommen, im voraus zu ermitteln, wie hoch die Summe ist, zumal sie sich nicht voll— ständig bestimmen läßt. Die Sache würde, wenn man diese Ermittelung vornehmen ließe, zu weitläuftig sein und keinen Nutzen haben. Eine solche Ermittelung kann nur dann von Werth sein, wenn es sich um eine Verpflichtung handelt, welche, von großer Bedeutung für die Staatskassen 7 kann; dies ist hier nicht der Zall. Es ist geäußert worden, daß die Vorlagen in Betreff auf den Giants Haushalt nicht die erforderliche Uebersicht gewähren, um mit Sicher⸗ heit beurtheilen zu können, ob man in der Lage sei, . . zu geben. Ich kann hierauf nur erklären, daß die Vorlagen, wie

ö si ; 7 ind; ob aber die Details gemacht sind, vollkommen wahr und richtig sind ; 0 lit sem las⸗ allen einzelnen Mitgliedern genügen, mm ich dahin gestel n! fen Cöücsndie Cache aul fi bringt uns gender irt, bi ich an, n flärung zu geben, Allein auf eine Prü⸗

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,,. den können. . ; Kein. fg f f 1 der Fall eintreten sollte, daß die Sitzung, welche morgen statt inden wird, frühzeitig genug zu 6 wäre,

urben hoch wahrschein ich in beiden Kurien gen stattfinden. o wir Stände hat meines Wissens der Marschall

ir bi je der drei ? J y Iren ue bezeichnet, die dann verhandelt werden würden.

36 die Herren · Kurie würde der Gegenstand der Berathung die Kö-