21 oder ihnen gehörig cedirten Quittungsbogen ent- weder in Breslau im Büreau der Oberschlesischen Eisen- 1 am 11. und 12. Juni oder ; in Reiffe im Gasthofe zum schwarzen Adler bei dem Büreau-Vorsteher Herrn Faulhaber am 12. und 13. Juni zu produziren, oder deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung nach 6 und zugleich ein doppeltes Verzeichniß der ummern — * zu übergeben, von denen das i urückbleibt, das andere mit dem Siegel der ese fe und dem Vermerke der Stimmenzahl versehen, K 4 . Breslau, den 12. Mai 1847. 56 Das Birektorium der Neisse- Brieger Eisenbahn· Gesellschaft.
——————
Disseldorf Elberfelder
322 Eisenbahn.
mn Die Actionaire werden
2 9. hierdurch zu der dies jäh ·
rigen ordentlichen Ge⸗
1 — —— 35 — —8— —
1 RR. neral⸗Ver—⸗ e ,,, F sammlung
auf den 27.
̃ 1 62
hofe eingeladen.
Der Verwaltungs-Rath hat zu der durch die Steige— rung des Verkehrs bedingten Erweiterung des Unterneh⸗ menz, Vergrößerung der Bahnhofs- Anlagen, Vermeh= rung der Transportmittel 2c. die Emission von 3722 Stück neuer Stamm-Actien à 100 Thaler für ange= messen befunden, daher über die Erhöhung des bisheri- gen Stamm-Actien⸗Kapitals bis auf 1,400,900 Thaler in der gedachten General-Versammlung Beschluß gefaßt werden soll.
Die Actionaire werden auf die Bestimmung des aten Nachtrags zum Statute, wonach die Stimmberechtigung von der! Wochen vor der Versammlung erfolgten Ein- tragung des Actienbesitzes abhängt, wiederholt aufmerl sam gemacht.
Düsseldorf, den 6. April 1847.
Der Verwaltungs-Rath. (gez) von Sybel.
510 v] 5 Appenninen⸗Eisenbahn.
a — 1 zum 25. 3 unt A. C. bei uns un⸗ ter Abzug von 7 P Agentur = Spree sen ausge= zahlt, behufs deren Erhebung die Quittungs bogen nach Nummernreihe verzeichnet, läglich in den Vormittags⸗ stunden, Sonntags ausgenommen, bei uns einzureichen sind. Berlin, den 15. Mai 1847.
Sirschfeld & Wolff, Linden Nr. 27.
527] Bekanntmachung. . Nachstehende im Jahre 1843 fällig gewesene Stück
11 Coupons von polnischen Pfandbriefs / Certifikaten: Liu. B. Nr. 162,070. 16,071.
92,187. zusammen 340 Fl.
Nr. 3966. 121,11.
Litt. A. Nr. 94,591. 168, 133. Litt. B. Nr. 161,846. 6s, 941.
16,991 u. l, 657. ; so wie nachstehende, am 1. Januar 1846 86 Stück
36 Coupons von polnischen Partial ⸗ Obligationen 2
500 Fl. nämlich:
6 3846. an 47,781. 47,783. 47.785. 48,761. S4, 5s̃8. 77, 158. 97136. 118,474. 127,368. 133, 92h. 136,565. 146,07 1. 145,305. 150 327. 172769. 1735770. 17685 bis 90. 1816593. 1675573. 1875700. 198,755. 222 682. 265,21. 270, 228. 285,499. 292,931. 294,527. 297,598. 208. 499. 2 16 Fl.
ind mir verloren gegangen. ,
; Ich fordere free efs 9 ich die Amortisation dersel=
ben bei der Kaiferl. Königl. Bank von Polen bereits
nachgesucht, alle diejenigen auf, welche dieselben besitzen oder Ansprüche darauf zu haben vermeinen sollten, sich
u melden, widrigenfalls sie sich selbst die nachtheiligen
7 en beizumessen haben werden. geln den 15. Mai 1847. ö
M. Borchardt jun., Jägerstraße Nr. 22.
Litt. C. 1200 Fl.
245 Belanntmachung. Philipp Franz Vogt, Schmiedgeselle von Rothenburg ob der Tauber, geboren am 15. Februar 1777, hat sein Anfang dieses Jahrhunderls auf der Wanderschafh ab= wefend' von seinem Leben und Aufenthalt leine Nach richt gegeben
Auf Antrag der nächsten In estat⸗ Erben werden der 2c. Vogt oder dessen allenfallsig Descendenten hiermit aufgefordert, sich binnen 6 Monaten a dato, oder läng- stenz bis zum 23. September lauf. Jahres in dem hierzu anberaumten Termine schristlich oder persönlich a melden, widrigen falls c. Vogt sür todt erklärt und ein in S75 Fl. bestehendes Vermögen den sich bereits legiimirten näͤchsten Verwandten ohne Caution hinaus- gegeben werden wird.
othenburg o. T., den 12. März 1847. Königl. Bayer. Landgericht. ¶ . 8.) Mayer.
õiop]
Es wird hierdurch gemeinkundig ge⸗ macht, daß die von der reer Schwe rin - Wismarschen Eisen bahn Gesellschaft auggestellte Interim s⸗ Actise Nr. 1658, für welche der 5ie Ein schuß, groß 10 & des Aciienbelaufes,
778
enig in Folge der allgemeinen Ausschreibung, als e wf g gg er foren, zur Nachzahlung, geleistet ist, hat annullirt werden müssen, wodurch alle Rechte 3 sind, die aus den früher geleisteten Einzah⸗
*
ungen erwachsen waren. , ame m. den 10. Mai 1847.
Die Direction der Mecklenburgischen Eisenbahn-Gesellschast. Geo. Mepenn. Erdmann. C. F. Viereck. Arndt. L. Albert.
509 p] Die Inhaber der 42 Interims⸗ Actien Nr. 272 bis 277., Nr. E1206., Ni. 3987 bis 3996. und Nr. 17, 175 bis 17, 1 99. der Meck⸗ Elenburgischen Eisenbahn⸗Ge⸗— WE sellschaft, welche den 6ten Ein- schuß nicht rechtzeitig eingezahlt haben, wer= den in Grundlage des 8. 8. des Statuts aufgefordert, die Einzahlung nebst 10 pCt. Aufgeld und 4 pCt. Zin- sen pro auno, welche mit dem 8. April d. J. zu lau= fen beginnen, von dem rückständigen Betrage, der 19 Thlr. i0 Sgr. Pr. Ert. pro Actie ausmacht, in ner= halb 4 Wochen, vom Tage dieser Bekannt⸗ machung an gerechnet, zu leisten, und wird be⸗ merkt, daß die Actien, für welche dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen wird, und die dieselben repräsentirenden Interims-Actien annullirt werden, wo— mit dann alle Rechte erlöschen, welche aus den früher gemachten Einschüssen erwachsen sind. Schwerin, den 10. Mai 1847. ö der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗-Gesellschaft. Geo. Mevenn. Erdmann. C. F. Viereck. Arndt. L. Albert.
1521 b
Eisenbahn.
Es wird hierdurch die mit zehn Thaler auf jede Actie der Loebau - Zit⸗= tauer Eisenbahn zu lei—
if stend zehnte und letzte Einzah⸗
2 lung ausgeschrieben. Die selbe ist den 29., 30. Juni und 1. Julie d. J; von früh 9 bis Mittags 12 Uhr und von 2 bis Abends 5 Uhr, allhier zu Zittau in dem Büreau der Loebau— Zittauer Eifenbahn-Gesellschaft unter Rückgabe der vom J. April d. J. datirten Interims-Actien der neunten Einzahlung, gegen welche sodann die Actien⸗ Dokumente Li. R. aüf 1650 Thlr. lautend ausgegeben werden, mit 9 Thlr. 3 Ngr. baar und — 27 durch Zurechnung dreimonatlicher nach S. 7. der Statuten dom 1. April d. J. anhe= i. Zinsen von den eingezahlten 90 Thalern zu ge⸗ währen. Diejenigen Herren Aelionaire, welche die Einzahlung bis zu obigem Schluß Termine (den 1. Jull 2. 8 Nachmittags 5 Uhr) allhier nicht geleistet . ver- fallen in die §. 15. der Statuten festgesetzte Strafe
von 10 Ke der Einzahlungssumme an 1 Thlr.
Um den auswärtigen Herren Actiongiren eine Er= leichterung zu gewähren, kann die zehnte Einzahlung auch den 21., 22. und 23. Juni d. J.
in Leipzig bei den Herren Vetter C Co.,
in Dresben bei den Herren George Meusel C Co.,
in Berlin bei den Herren A. 79 eymann C Co., welche von uns zur Ausstellung von Interims -Quit- tungen ermächtigt sind, gegen deren Rücgabe an den Orten, wo die Einzahlung erfolgt ist, die Actien⸗Do— kumente Lit. A. in den Tagen vom
. Tig z Juli 3. . ausgehändigt werden sollen, geleistet werden.
Hierbei wird noch ausdrücklich auf den unter dem 23. Mai ae wegen Kreirung von 20,000 Stück Actien Lit. B. à 26 Thlr. aus-= gegebenen Prospektus mit dem Bemerken , gemacht, daß die erste Einzah⸗ lung auf leßtere mit 5 Thlr. gleichzeitig mit o ben au sgeschrieß ne, zehnten Einzah— lung auf die Actlen Lit. A. zu erfolgen hat.
Zittau, am 15. Mai 18.7.
Direktorium der Loebau-Zittauer Eisenbahn— ff s n,
Enner. elffst.
Das Großherzoglich Badische Staats -Eisenbahn -Anlehen von Acht Millionen Thaler wor preuß. Court.
ist eingetheilt in 400, 9000 Obliga-⸗=
tionen, eine jede à 26 Thaler preuß.
a. Court., rüchahlbar laut Gesetz vo m
21. Februar 1845 unter Zuziehung
z roh Zinsen, durch Anhäufung
Wodes Kapitals und der Zinsen
folgender Beiträge; 14 mal 28,0600 Thlr.,
5a mal 23,0 0 Thlr., 12 mal 20,900 Thlr., 23 mal
S500 Thlr., 2 mal 6800 Thlr., 55 mal 5700 Thli.,
40 mal 2860 Thlr., 2 mal 280) Thlr., 58 mal 2300
Thlr., 366 mal 1150 Thlr., 1944 mal 580 Thlr., 1770
mal 140 Thlr. 2c. c., zusammen 17 Millionen 292,283 Thaler pr. Ct. —
Diese Rückzahlung geschieht durch 160 383
deren nächste am 31. Mai 1847
unter Aufsicht und Leitung der öffentlichen Behörden stattfindet.
Es kann bei diesem Anlehen sowohl das kleinste als auch das größte Kapital mit eben so viel Sich erhe it und Garantie, als auch mit Aussicht und An⸗— spruch auf Vergrößerung angelegt werden, denn die gering ste Rüzahlung, die einer je den Ob- ligation werden muß, welcher kein größerer Be— trag zu Theil wird, i st 24 *r und auch die se 24 let steigen verhältnißmäßßig, je später die Rückzahlung erfolgt.
Bei dem n, Handlungshause sind jeder⸗ zeil diese Original Obligation en zu bezlehen,
und werden die Pläne, so wie jede sonstige
gewünscht werdende Aus kunft gratis durch ans ertheilt. — Briefe, so wie Sendungen von Geld, Kassa scheinen, Banknoten 2c. zu frankiren.
Solide Geschäftsleute, die den Verkauf dieser in allen Staaten erlaubten Obligationen überneh⸗
men wollen, belieben sich franko an uns zu wenden.
J. Nachmann C Söhne,
Banquiers in Mainz am Rhein.
Seebad Norderney.
Das Nordseebad auf der Insel Norderney an der Ostfriesischen Küste wird wie bisher vom 1. Juli an er⸗ öffnet fein; da die Erfahrung gelehrt, daß der Gebrauch der Scebäder auch in einer späteren Periode des Jah⸗ res von den heilsamsten Folgen, auch den Besuchenden eine längere Periode dadurch gestattet ist, andere Bäder vorhergehen zu lassen, so ist höheren Ortes auch für dieses Jahr die Dauer der Saison bis zum letzten September, also auf völlig 3 Monate festgesetzz,
Die Administration ist auf außerordentliche Weise in den Stand gesetzt, die im vorigen Jahre begonnenen Verschönerungen der Bade⸗Anstalt beträ tlich f erwei⸗ tern. Während der Badezeit wird zwischen Norderney und' dem Rorddeich (in der Nähe der Stadt Norden, bis wohin eine treffliche Chaussee führt) täglich ein , hin und zurück fahren, welche Fahrt in der Regel eine Stunde dauert. Die Fahrt zu Wagen durch das Seewatt erfolgt vom Hilgenriedersohl ab, und lann man auf diese Art in eigener Equipage und ohne die geringste Gefahr bequem die Insel erreichen. Die Zeit dieser Wattpassage, so wie die Abfahrtsstunden des Packetschiffes — für jeden einzelnen Tag, mit Rücksicht auf Ebbe und Fluth bestimmt, wird durch Insertion in die Hannoversche Zeitung und in das Ostfriesische Amtsblatt bekannt gemacht, und werden desfallsige An⸗ schlagzettel in den bedeutenderen Gasthöfen in Hannover, Bremen, Oldenburg und auf der Route zu finden sein. Während der Monate Juli, August und September wird auch in diesem Jahre eine lägliche, n, zwischen Norden und I Jlerrernep über Hilgenriedersyhl eingerichtet sein, die in möõglichst genauem Zusammen⸗ hange mit den täglichen Brief- und Personenposten zwi⸗ schen Norden und Aurich stehen soll, deren Gang so ge⸗ regelt ist, daß derselbe an die täglichen 16 zwischen Aurich und Oldenbutg (Bremen und Hannover) sich anschließt. Außerdem fahren die bequem eingerichteten Dampfschiffe von Bremen, Emden und Delfzyl wöõchent⸗ lich an bestimmten Tagen, welche durch öffentliche An⸗ lündigungen in den Hen en und Anschläge in den vorzüglicheren Gasthäusern bekannt gemacht werden.
Logisbestellungen wird der Amts võoigt Röpke auf Nor⸗ dernen pünktlich zu besorgen sich angelegen sein lassen.
Nai 1817. .
Das Königliche Bade Kommissariat.
ass
Literarische Anzeigen. Durch alle Buch und Kunsthandlungen ist zu. haben: Eisenbahn-Karte von Mittel—
laaa v] Europa
mit Angabe der Dampfschifffahrts⸗Verbindungen, von
H. Kunsch. (Glogau, bei E Flemming). In Futteral 12 Sgr.
Die Karte enthält nur Eisenbahnen und Dampf⸗ schifffahrts Verbindungen, und die fertigen Eisenbahnen sind so hervorgehoben, daß die Karte ihrer Deutlichkeit und lebe ed f rn wegen jedem Reisenden und Post⸗ beamten äußerst willkommen sein dürste.
4401 Durch den Beschluß der Plenar-Versammlung des
hohen Vereinigten Landtags vom f4ten é. ist die Mit wirkung zur Herausgabe der Verhandlungen seitens des Sekretariats setzt abgelehnt worden. In Folge dessen habe ich dieselbe einem dazu vollkommen befähigten Manne übertragen. .
Ich kann dem resp. Publikum die Versicherung geben, daß die Ausgabe vollständig und korrekt erscheinen, auch in der Anordnung des Druckes nichts zu wünschen übrig lassen wird. Dem vollständigen Werke wird ein zweck⸗ mäßig geordnetes Personen- und, Sachregister . ben, welches den Gebrauch desselben erleichtern soll.
Das erste Heft von zehn Bogen ist für den Preis von 20 Sgr. durch alle Buchhandlungen des In und Auslandes? zu beziehen, auch nehmen alle Königl. Post⸗ Aemter Pränumeration mit 2 Nthlr. für 30 Bogen an. Täglich erscheinen zwei Bogen.
. den 15. Mai 1847.
Garl Reimarus. Firma: Gropius sche Buch und Kunsthandlung.
Im Verlag von Hermann Johann Keßler * Varrentrapp's Sortiments Buchhandlung) in Frank⸗ furt a. M. sind so eben erschienen und in Berlin durch
Alexander Dunck er, Königl. vosbuchhänds ler, Französische Str. Nr. 21, zu beziehen:
un Verhandlungen
der ersten Versammlung fur Gefängniß—
* 21
Reform zusammengetreten im September 1846 in Frankfurt a. M. Nebst Anhang. gr. 8. broschirt, Velinxapier, Preis 2 Thlr.
Es ist dies der offizielle vollstaͤndige Abdruck der Verhandlungen jener merkwürdigen Versammlung für Hefängnißreforni, welche zum erstenmal im September 1846 in Frankfurt a. M. zusammentrat, und an der vor einer großen Zahl eifrigst ausdauernder Zuhörer egen hundert Staatsmänner, Rechtslehrer, Advokaten, fd ne ar, und Vorsteher von Gefängnissen aus allen Landern uropa's Theil nahmen. Die Verhand⸗ lungen beginnen mit den offiziellen Mittheilungen der Regierungs- Abgeordneten von Baden. Dänemark, Nor= wegen, Hei e Frankreich, England 2c., und liefern
enden Besprechungen über, die wichtigsten einzelnen ragen, das vollständigste Bild des gegenwärtigen Stan
war sowohl der Resul⸗ ungen in diesem Ge⸗
— ö ergestalt, zusammengehalten mit den sich daran rei⸗
des der Gefängnißreform, und tate der wissenschaftlichen Fors
biete, als auch dessen, was die verschiedenen Regierun⸗ gen praktisch darin bis jetzt gethan haben und von wel⸗ chen Grundsätzen sie dabei geleitet wurden. Findet in dieser Beziehung der Staatsmann viele neue wichtige Nachweise, 1 wird der Rechtsgelehrte Besprechung des Verhälinisses des Pönitentiarspstems zum Straszweck und zur gegenwärtigen Gesetzgebung nicht vermissen, so wenig als der Gefaͤngniß-Vorsteher, der Geistliche und Arzt gedrängte Uebersicht sämmüilicher neuesten Erfah⸗ rungen. Jeder gebildete, für das Wohl seiner gefalle⸗ nen“ Brüder sich interessirende Menschenfreund endlich wird hier Aufklärung über die verschiedenen Straf- und Besserungs. Systeme finden, welche gegenwärtig so viel, und oft gar einseitig, besprochen werden. . Ein besonderes Jntereffe bietet noch das letzte Drit= theil des Buches die Anlagen) selbst für die Theil= nehmer an der Versammlung, da keine Zeit gewesen war, damals diese Anlagen zu verlesen. Von hoher Wichtigkeit ist der Bericht des englischen Gefängniß= Inspellors im Auftrag seiner Regierung, der (auf S. 290 — 355 hier zum erstenmale deutsch erscheinend) eine offizielle Darstellung der verschiedenen Phasen, welche die Gefängriß Reform in England in dem letzten Jahr= hundert durchlaufen hat, liefert und für sich allein schon Belehrung über die ganze Systemfrage giebt.
Literarische Anzeige der Besserschen Buchhandlung (. Heiß) A4 chrenstt
In neuer Auflage ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu erhalten: 4421 Vorlesungen über die
alte Geschichte
von Friedrich von Raumer.
Zweite umgearbeitete Auflage. In zwei Bänden.
Erster Band. Gr. 8. Geh. 2 Thlr. 20 Mgr.
Leipzig, im April 1847. F. A. Brockhaus.
Bei August Hirschwald in Berlin, Burg- Sir. 25, ist so eben erschienen und in allen Buch- handlungen zu haben:
4431 Neues System
der r v ? 2 ) 63 . Morphologie der flanzen nach den organischen Bil dung s- Gesetzen als Grundlage eines wissenschastlichen Stu diums der Botanik besonders auf Universitäten und Schulen von Dr. C. H. Schurz, Schultzenst ein. ordentl. Prof. an der Königl. Universität zu Berlin etc. eic. Mit einer Steindrucktafe!. 8. brosch. Preis 1 Thlr.
524 b 23 29M . läasr! Ritterguts⸗-Verkauf. Erbtheilungs halber soll das den Unterzeichneten ge— hörige, im Saal- Eisenberger Kreise des , . Altenburg höchst romantisch ez gen, von Kahla, Roda und Jena 13 Stunden, von Neustadt a. d. Drla 3 Stunden, von Weimar 5 Stunden und von Apolda, dem nächsten Anhaltepunkt der Thüringischen Eisenbahn, 4 Stunden entsernte Mannlehn-Rittergut Schiebelau nebst Allodien und einem vollständigen lebenden und todten Inventarium Dienstag den 29. Juni d. J., von Vormittags 11 Uhr an, im Wege des Meistgebots, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Lizitan— ten, verkauft werden. Es gehören dazu circa 4 Acker Gärten, 25 Acker Wiesen, 140 Acker Felder, 175 Acker Holz, 27 Acker Leeden 2c, den Acker zu 209 zehnelligen IR. gerechnet. Das Nähere ist aus den bei Herrn Kammer-Prokurator Hempel zu Altenburg und den un— terzeichneten Besitzern ausliegenden Kaufbedingungen er= sichtlich, von welchen ersterer gegen Erstattung der Ko— pialien und Porto⸗Verläge if en Abschrift er⸗= theilt. Kaufsustige werden ersucht, sich am gedachten Tage auf dem fire. Schiebelau einzufinden und ihre Gebote bis Mittag 1 Uhr anzubringen. Schiebelau, den 14. Mai 1847. Gebrüder Esche.
—— — —
525 v]
Im Königreiche Polen in dem einstigen Podlachischen, jetzt Lubelskischen Gouvernement, unweit der . Bug und Wieprz, 8 Meilen von Lublin und 26 Meilen von Warschau entfernt, ist ein Complexus von Gütern, wo⸗ bei 6 von Frohndienst thuenden Bauern bewohnte Dör— fer, mit einem Areal von zusammen 749 neupolnischen Hufen (3 14 Morgen 2 Ruthen) incl. 200 Hufen Kie— ser⸗Waldung, großen Wiesen, Weiden und Ackerfeldern, die sich zum dritten Theil sür Weizen-Aussagt eignen, mit Seeen und Teichen, einer Kirche, massiven und hölzernen Gebäuden, 5. Meiereien, einer Brau- und Brennerei, einer Ziegelei und Wind⸗ und Wassermüh⸗ len, wegen Altersschwächt des Besitzers zu verkaufen.
Die reinen Einkünfte von den Fabriken, dem Ver⸗ kaufe der Getränke und dem Zins der Kolonisten betra⸗ gen jährlich über 5500 Thlr.
Nähere Auskunft über diese Güter und die Kaufbe⸗ , n, . ertheilen: ;
in Warschau Herr Ludwig Szobinski,
der langen Gasse Nr. 587, in Berlin das Königliche Intelligenz⸗Comtoir.
Advokat, auf
523 b
2 den Linden Nr. 6 steht wegen Abreise einer Herrschaft ein echt englischer Stadtwagen Coupe) so⸗ leich zum Verlauf, ünd kann derselbe täglich von 8 is 11 Uhr Vormittags besichtigt werden.
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 1 Rthlr. — Jahr. S8 Rthlr. — 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Sei cinzelnen nummern wird der Sogen mit 23 8gr. berechnet.
Allgemeine
Preußische Zeitung.
Alle Post Anslalt
und Aus landes 22 ei. 2 e, e. an, fur 50m
ie Erpedition der Allg. Zeitung: 27 *
Sehren-Straße Ur. 57.
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Anjeigers 2 8gr.
139.
. Amtlicher Theil. Landtags⸗-Angelegenheiten. Sitzung der Vereinigten Kurien
dom 15. Mai: Schluß der Verhandlungen über die Allerhöchste Botschaft, betreffend die Errichtung von Landrenten-Banken.
Beilagen.
Amtlicher Theil.
Se; Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ö Dem Kirchenkassen⸗Nendanten und Kirchenvorsteher K neise zu Alvensleben, Regierungs- Bezirk Magdeburg, so wie dem evangelischen Tüster und Schullehrer Engelmann zu Billendorf, Regierungs⸗ Bezirk Frankfurt, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
ö. Der Landgerichts⸗ Referendarius Ernst Rath zu Köln ist auf Brund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Köln ernannt worden.
J Bekanntmachung.
In Folge der vom 15ten d. M. ab stattgefundenen Eröffnung der Köln- Mindener Eisenbahn auf der Strecke zwischen Deutz und Hamm und nach erfolgter Regulirung der erforderlichen Verbindungs⸗ Posten zwischen Hamm und Hannover sindet die Post-Verbindun zwischen Köln und Berlin folgendermaßen statt: ;
A. Zur Beförderung der Korrespondenz, von Köln nach Berlin: aus Köln täglich 55 Uhr früh, aus Düsseldorf täglich 64 Uhr früh, aus Hamm täglich 11 Uhr Vormittags aus Minden täglich 9 Uhr Abends, ; durch Hannover taglich 1—5 Uhr früh, in Berlin täglich 5 Uhr Nachmittags, nach 35 Stunden. Von Berlin nach Köln: aus Berlin täglich 9 Uhr früh und 10 Uhr Abends, durch Hannover täglich ꝗ— 10 Uhr Abends und i064 — 113 Uhr Vormittags, ö. in Minden gag ic 5 Uhr früh und 63 Uhr Abends, in Hamm täglich 25 Uhr Nachmittags und 5 Uhr früh, in Düsseldorf täglich 7 Uhr Abends und 105 Uhr Vormittags, in Köln täglich 85 Uhr Abends und 12 Uhr Mittags, . nach 355 und 38 Stunden. B. Zur Beförderung von Reisenden von Köln nach Berlin: . aus Köln täglich 57 Uhr früh aus Düsseldorf täglich 67 Uhr früh in Hamm täglich 105 Uhr Vormittags aus Hamm täglich 11 Uhr Vormittags durch Minden täglich jr — 124 Uhr Nachts in Hannover täglich 77 — 8 Uhr früh aus Hannover täglich 115 Uhr Vormittags; . in Berlin täglich 10 Uhr Abends per Dampfwagen, nach 41 Stunden.
von Berlin nach Köln: aus Berlin täglich 109 Uhr Abends ö. in Hannover täglich 10 Uhr Vormittags per Dampfwagen, aus Hannover täglich 117 Uhr Vormittags per Schnellpost,
per Dampfwagen,
per Schnellpost,
durch Minden täglich 6J—7 Uhr Abends in Hamm täglich 6 Uhr früh aus Hamm täglich 7 Uhr früh in Düsseldorf täglich 107 Uhr Vormittags per Dampfw in Köln täglich 12 Uhr Mittags J r nn,, . ö. nach 38 Stunden. Die Beförderung der Geld- und Paket⸗-Sendungen zwischen Köln und Berlin sindet bis auf Weiteres in der bisherigen Weise statt Die Briefe nach der Rhein-Provinz und nach Belgien werden mit beiden Zügen, die durch Belgien zu befördernden Briefe nach Frankreich aber nur mit dem um 9 Uhr früh ab⸗ gehenden Zuge von hier abgesandt. Die mit diesem Zuge von hier abgehenden Briefe nach Paris sind 68 Standen unterweges. Die Absendung der briefe nach dem Königreich der Niederlande erfolgt vor? erst och unverändert mit dem ersten Zuge um 9 Uhr früh f Berlin, den 18. Mai 18177. . General⸗Post⸗Amt.
e ,, General⸗Erb-⸗Land-Postmeister im Her⸗ Igthum Schlesien, Graf von Reichenbach -Goschüß, Ichlesien. chenbach - Goschütz, aus
Landtags- Angelegenheiten.
Sitzung der Vereinigten Kurien am 15. Mai. Die Sitzung beginnt ) Vorsi s. Fiursten tz Gonne um 103 Uhr unter Vorsitz des Marschalls,
Das Protokoll der vori r 3 ö der, vorigen Sitzung wird verlesen und genehmigt.
Wir fahren fort in der gestern abgebr Pen e ,, . geste gebrochenen ie , l n, . Platz einzunehmen. Der geordn. Krause: “ t ü ĩ
en , erer . zurückgetreten, und ich
Marscha!k: Vie gestrigen Notate sind für heute noch gülti und n ann Abgeordnete Krause der nächste . uns
Abgeordn. rath: Der Königliche Herr Kommissar
Berlin, Donnerstag den 20sten Mai
eine Garantie des Staates nicht einer Anleihe des Staates gleich zu achten sei, sondern nach wie vor ohne Zustimmung der Stände er— theilt werden könne. Es liegt über diesen Gegenstand ein Antrag vor, der zu einer ausführlichen Verhandlung Anlaß geben wird. Nichtsdestoweniger liegt mir, als dem Ersten, der nach dem König⸗ lichen Kommissar das Wort erhielt, die ernste Verpflichtung ob, auf diese Erklärung sofort zu erwiedern, daß zwischen Anleihe und Ga—⸗ rantie, zwischen unmittelbarer und mittelbarer Schuld Verpflichtung ein Unterschied, der hier in Betracht kommen kann, nicht vorhanden ist, daß ein Bürgschaftsschein des Staates für Kapital und Zinsen ein Staatsschulden⸗Dofkument ist, welches nach 5. 2 des Gesetzes vom 17. Januar 18290 nicht ohne Zustimmung der Stände aus⸗ gestellt werden darf. Es ist wahr, daß mehrere Staats- Garantieen ohne diese Zustimmung vollzogen worden sind; aber es ist auch wahr, daß dadurch eben so viel Wunden dem Vertrauen in die Regierung geschlagen worden sind. Wunden, die von jetzt an heilen, nicht sic vermehren sollten. Meine Herren, ich stehe hier nur ein einzelner Mann, aber auch die Stimme des Einzelnen hat Kraft, wenn sie aus der Wahrheit ist, wenn sie Wiederhall im Lande sindet, und Wiederhall im Lande wird es sinden, wenn ich sage, daß das Rechts⸗ gefühl des Volkes jene Interpretation verwirft! und eben sof bin ich gewiß, daß die Zustimmung in der Versammlung mir nicht fehlen wird, wenn ich hinzufüge, daß die Stände niemals eine Garantie, zu der sie ihre Zustimmung nicht gegeben, als gültig anerkennen werden! Ich gehe jetzt über zu der Königlichen Botschaft, und ich gestehe, daß ich zur Berathung derselben in den beiden Vereinigten Kurien keinen gesetzlichen Anhaltepunkt zu finden vermag, wenn es sich nicht um die Zustimmung zu einer Finanz-Operation handelt, die einer Anleihe gleich zu achten ist.
Der Herr Landtags-Kommissar hat selbst erklärt, daß diese Kö⸗ nigliche Botschaft kein Gesetz- Entwurf sei; wäre sie ein solcher, so müßte die Berathung in jeder einzelnen Kurie besonders erfolgen. In beiden Vereinigten Kurien dürfen nach §. 14 des Gesetzes über die Bildung des Vereinigten Landtags nur Propositionen wegen Auf⸗ nahme neuer Staats-Anleihen, Einflihrung neuer oder Erhöhung der bestehenden Steuern berathen werden. Wenn also nicht einer der beiden Fälle vorhanden ist, wenn es sich nicht um die Aufnahme neuer Staats- Anleihen oder neuer Steuern handelt, so würde die heutige Berathung ganz außer dem Gesetz sein. Ich nehme also, wie ge sagt, an, daß es sich um die astinmung zu einer Finanz-DOperation handelt, die einer Anleihe gleichlommt, und erlaube mir zur Begrün⸗ dung dessen, was ich über Tie Barantie zu sagen gedenke, noch Eini= ges über die Nützlichkeit des Gesetz- Entwurfs oder vielmehr der vor— geschlagenen Maßregel zu äußern. Ich schließe mich den Rednern än, die darin einen wesentlichen Fortschritt erkannt und der Regierung ihren Dank dafür ausgesprochen haben, daß sie diese Proposition ge⸗ macht hat. Die Maßregel athmet den Geist der ruhinvollen Gesetz⸗ gebung von 1809. Sie bezweckt, die kleinen Grundbesitzer von den noch auf ihrem Eigenthume lastenden Verpflichtungen zu befreien, sie wird den Wohlstand in dieser wichtigen Klasse der Staats-Gesellschaft befördern. Wenn auch der Vater nicht mehr die Aussicht hat, selbst die Früchte dieser Veranstaltung zu genießen, so wird es ihm zum erhebenden Trost gereichen, daß einst sein Sohn ein freier Eigenthü⸗ mer sein wird. Der sittliche Einfluß der Maßregel wird ein durch⸗ aus günstiger sein, er wird das Selbstgefühl in einem bedeutenden Theile, des Volks und somit die politische Kraft des Staates heben, sie wird weiter die allgemeine Wohlfahrt dadurch erhöhen, daß die Masse des umlaufenden Kapitals vermehrt wird. Aber, meine Her— ren, bei aller Anerkennung der Zweckmäßigkeit dieser Maßregel, bei aller Anerkennung der guten Absicht, welche die Regierung dabei ge⸗ leitet hat, vermag ich nicht zuzugeben, daß die Vorlage der Regie—⸗ rung schon so volsständig ist, daß wir ein wichtiges Votum, wie es hier verlangt wird, abgeben könnten. Auch ich erkenne an, daß in der gegenwärtigen Lage des Vereinigten Landtags, in Bezug auf seine verfassungsmäßigen Rechte, eine Schwierigkeit liegt, zu solchen Ge⸗ eßen, zu solchen Maßregeln seine Zustimmung zu geben, die das Land eventuell belasten könnten. Wenn aber diese Schwierigkeit auch nicht vorhanden, wenn der Zustand ein ganz geordneter, gesicherter ee, so würde doch die Versammlung, bevor sie eine so umfassende Bewilligung ertheilte, sich vorher überzeugen müssen, daß der Zweck der Maßregel auch erreicht werde, daß die Erreichung gehörig ge⸗ sichert sei. Da aber in der Denkschrift, die der Königlichen Botschaft beiliegt. noch in Frage gestellt und der Berathung der Provinzial⸗ dand tage vorbehalten ist, welcher Satz für die Kapitalisirung der Renten, welche Annuität festgeslellt werden soll, da ferner der Um— fang der Garantie, die wir leisten sollen, nicht angegeben ist, so scheint mir zu meinem Bedauern die Angelegenheit noch nicht so vor⸗ bereitet, daß der gegenwärtige Vereinigte Landtag deshalb einen Beschluß fassen könnte. Ich sage zu meinem Bedauern, denn ich habe den lebhaften Wunsch, daß wir bei allen Gelegenheiten, wo es ohne Beeinträchtigung unserer Rechte, ohne Verletzung unserer Ge— wissenspflicht möglich ist, der Regierung bereitwillig die Hand zur Mitwirkung bei solchen Maßregeln bieten, welche die allgemeine Wohlfahrt befördern. Es scheint mir auch, daß, wenn den Provin⸗ zialstinden, in Zusammenwirkung mit dem Gouvernement, die Fest— stellung der Grundsätze überlassen werden soll, auf welchen die Maß⸗ regel beruht, dadurch die Wirksamkeit der Provinzialstände über den ihnen angewiesenen Kreis hinausgeht und der Wirksamkeit der cen⸗ tralständischen Versammlung Abbruch geschieht. Zweckmäßig aber ist es, daß die Provinzial-Landtage die Maßregel vorberathen und durch dieses Resultat ein genauer und sicherer Ueberblick über das Bedürfniß in allen Theilen des Staats erlangt werde; aus dieser Rüchsicht schließe ich mich im Wesentlichen dem Amendement an, welches ein geehrtes Mitglied der sächsischen Ritterschaft eingebracht hat; nur möchte ich mir im Eingange einen Zusatz erlauben. Es scheint mir nämlich, daß wir es dem Lande schuldig sind, die Nütz⸗ lichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßregel anzuerkennen, und daß wir dem Gouvernement unsere Bereitwilligkeit ausdrücken müssen, dazu mitzuwirken, sobald wir den Beschluß ohne Bedenken zu e ver⸗ mögen; deshalb möchte ich vorschlagen, daß zu dem Amendement des Herrn Grafen von Helldorf folgender Eingang gemacht werde:
(Liest vor.)
hat am Schlusse der gestrigen Sitzung die Erklärung gegeben, daß
„Die Versammlung erkennt die Nützlichkeit von Rentenbanken
1847.
an, durch welche die Ablösung der auf dem Grundeigenthum noch haftenden Reallasten bewirkt, und für welche nach eingeholter Zu— stimmung der Stände die Garantie des Staates geleistet werden soll; sie stellt jedoch den Antrag, daß (folgt das Amendement des Herrn Grafen von Helldorf):
1) zuvörderst in jeder einzelnen Provinz das Maximum des Be— trages der für die Rentenberechtigten auszustellenden Renten⸗ briefe durch die Behörden möglichst approximativ ermittelt werde;
2) demnächst unter Mittheilung des Resultats dieser Ermitte⸗ lungen an die , Provinzialstände diese veranlaßt werden, wegen Feststellung der von den Verpflichteten in ihrer Provinz zu leistenden Jahreszahlungen zu berathen;
3) endlich auf Grund der nach 1 und 2 sich herausstellenden Er⸗ gebnisse ein die näheren Bestimmungen der Staatsgarantie für die Rentenbanken enthaltender Gesetz-Entwurf dem nächsten Vereinigten Landtage vorgelegt werde.“
Es wird allerdings hierdurch eine Verzögerung entstehen; allein abgesehen davon, daß dies unvermeidlich erscheint, wird auch deshalb ein eigentlicher Nachtheil für den Erfolg nicht zu besorgen sein, da die gegenwärtige Lage des Geldmarktes so beschaffen ist und wahr⸗ scheinlich eine Zeit lang auch noch so verbleiben wird, daß für jetzt die Maßregel doch nicht zu einem gedeihlichen Ziele führen würde. Schließ- lich muß ich noch die Leistung der Staats⸗-Garantie gegen einen Ein⸗ wurf vertheidigen, der hauptsächlich von einem geehrten Mitgliede der westfälischen Ritterschaft gemacht worden ist; dasselbe ging von der Ansicht aus, daß dieser Gegenstand, weil eine Provinz vor der ande⸗ deren dabei betheiligt sei, mehr provinzieller Natur sei, und daß es nicht zweckmäßig erscheine, dafür die Garantie des Staates eintreten zu lassen. Ich billige es, daß die finale Vertheilung des Verlustes, der möglicher Weise entstehen könnte, den einzelnen Provinzen zur Last falle, die den Nutzen davon ziehen; ich würde es aber nicht bil- ligen, wenn der Staat bei diesem Unternehmen seine Mitwirkung, die Unterstützung durch seinen Kredit, versagen und nicht eventuell Opfer zu tragen sich bereit erklären sollte. Ich frage Sie, ob die vorhin angedeuteten Zwecke der Maßregel, die Vermehrung des Wohlstandes einer bedeutenden Klasse des Volks, die Kräftigung ihres Selbstgefühls und dadurch der politischen Kraft des Staates, die Vermehrung der umlaufenden Kapitalien, ob dies lediglich provinzielle Interessen oder nicht vielmehr allgemeine Staats⸗Interessen sind? Es wurde der Fall eines Krieges erwähnt, und es ist allerdings möglich, daß in einem solchen Falle der Staat für eine Provinz, deren Bewohner nicht mehr im Stande sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen, Opfer bringen muß; aber, meine Hexren, vertheilen sich denn überhaupt die Lasten des Krieges immer gleichmäßig auf die Provinzen? Bekanntermaßen ist bei dieser Maßregel zunächst die Provinz Schlesien betheiligt; wie aber, wenn ein Krieg ausbräche und der Feind zunächst in Schlesien einfiele, wenn das Land verwüstet würde, wenn unsere schlesischen Brüder zuerst dem Feinde ihre Brust entgegenwerfen müßten, wenn sie fielen zum Schutze der hinter ihnen liegenden Provinzen, würde der Staat Ersatz leisten für das unsägliche Elend, das alsdann über Tausende von Familien hereinbrechen würde? Ist nicht Preußen da— durch groß geworden, daß in allen Epochen seiner Geschichte, unter dem großen Kurfürsten in allen Drangsalen, unter Friedrich dem Zweiten im siebenjährigen Kriege, unter Friedrich Wilhelm dem Drit⸗ ten in den glorreichen Befreiungskämpfen jeder Landestheil die Opfer, die das Schicksal ihm auferlegte, in patriotischer Ergebung willig trug? Meine Herren! Ich will keine Centralisation, die die Ei⸗ genthümlichkeit der Provinzen vernichtet. Der Staat sei mannigfal⸗ lig in der Einheit; aber ich bekämpfe jeden Provinzialismus, der sich der Einheit entgegenstellt.
(Bravo.)
Landtags-Kommissar: Der geehrte Redner, der so eben gesprochen, hat richtig bemerkt, daß die Frage: ob die Garantieen unter dem Begriff der Darlehne fielen und deshalb unter das Gesetz vom 3. Februar zu subsumiren seien, bei einer diesen Gegenstand betreffenden Petition zu einer ausführlichen Erörterung kommen werde. Ich will sehr gern die gründliche Erörterung dieser Frage bis zu diesem Zeitpunkt hinausschieben. Nichtsdestoweniger aber muß ich mich auf die gegen meine früheren Aeußerungen gerichteten Angriffe hier mit einigen Worten äußern.
Eine Garantie ist allerdings eine Schuldverpflichtung, aber nicht jede Schuldverpflichtung ist ein Darlehen. Darum habe ich behaup— tet, daß eine Garantie kein Darlehen sei. Lediglich aber von Dar⸗ lehen spricht das Gesetz vom 17. Januar 18209. Deshalb hat sich die Regierung in ihrer Befugniß, in ihrem Rechte zu befinden ge— glaubt, indem sie zwischen dem 17. Januar 1820 und dem 3. Fe⸗ bruar 1847 eine ganze Reihe von Garantieen, größeren und gerin— geren Umfanges, übernahm, ohne daß dadurch der Eid der Mitglieder der Haupt⸗-Verwaltung der Staatsschulden verletzt wäre, ohne daß sie sich deshalb einer Verletzung des Staatsschulden⸗Gesetzes vom 17. Januar 1829 schuldig gemacht hätte. Dieses besagt nur: daß neue Staats- Darlehen nicht anders, als unter Mitgarantie und Zuziehung der künftigen Reichsstände aufgenommen werden können. Dasselbe schreibt das Gesetz von 3. Februar 18147 vor, und darum glaubt die Verwaltung auch heute in ihrem Rechte zu sein, wenn sie nicht für jede Garantie, die sie übernehmen will, die Zustimmung des Vereinigten Landtags in Anspruch nimmt. Die Fälle der. Ga⸗ rantie Uebernahme sind in der Verwaltung sehr häufig. Wenn heute, wie noch in diesen Tagen der Fall gewesen, em Kaufmann sich er= bietet, 1000 Last Roggen zur Verproviantirung einer Gegend da⸗ oder dorthin zu schaffen, ünter der Bedingung. daß der Staat die Garan— tie für den Ausfall übernehme, so ist das ine Garantie. Wir ha— ben die Garantie übernommen für die Eisenbahnen, welche die Haupt⸗ Richtungen des Staats durchziehen. Dieselbe Frage⸗ welche heute venkilirtz wird, ist damals von den Vezeinigten Ausschüssen ventilirt worden, und es hat die Neinung, daß Garantie und Staats⸗Anleihe synonym seien, damals keinen überwiegenden Anklang gefunden. Hätte sie diesen gefunden. so hätte die Meinung der damaligen Ausschüsse, welche die Reichsstände in keiner Weise repräsentirten, in Beziehung auf die Uebernahme der Garantie für die Eisenbahnen von keinem Einfluß sein können. Ich habe aber gesagt, daß Garantieen aller⸗ dings mittelbar von der Zustimmung der hohen Stände⸗Versammlung