abhängig werden können, und das wiederhole ich; ich wiederhole es in Beziehung auf die Proposition, welche der hohen Versammlung jetzt vorliegt. Wenn nämlich die Garantien der Art sind, daß der Staat solche mit Sicherheit aus seinen lausenden Revenüen leisten kann, so bedarf er dazu der Zustimmung der hohen a . nicht; wenn aber der Staat sich die r alöng machen muß, da
aus, einer Garantie die Nothwendigkest eines Darlehens oder einer erhöhten Steuer folgen kann, dann gebietet ihm die Vorsicht, mit einer solchen Garantie nicht voranzugchen, ohne die Meinung der Stände darüber vernommen zu haben, weil allerdings in dem Augen⸗ blicke, wo diese Nothwendigkeit eintreten und er vor die Stände tre⸗ ten müßte, um von ihnen die Zustimmung zu einem Darlehen oder einer neuen Steuer zu verlangen, ihm mit Recht vorgeworfen werden könnte: Du hättest rechtzeitig unsere Meinung vernehmen, unsere Zustimmung erfordern sollen und nicht in dem Augenblick, wo die Nothwendigkeit wirklich eintritt.. Das ist die Ursache, weshalb die Verwaltung, bei der großen Frage der Garantieen über die Landren⸗ tenbriefe — bei der großen Frage, sage ich, weil sie sich möglicher⸗ weise über die ganze Monarchie ausdehnen könnte = sich der Zu⸗ stimmung der höhen Versammlung im voraus versichern zu missen geglaubt hat. Sie wird, wenn diese Zustimmung nicht erfolgt, von der Sache abstehen, damit sie nicht in dem unglücklichsten, freilich sehr unwahrscheinlichen Fall, daß daraus ein Darlehen hervorgehen könnte, in die Lage versetzt werde, gerechte Vorwürfe von den Ständen zu vernehmen.
Justiz-Minister Uhden: Ich will über die Frage, welche hier angeregt worden ist, ob Garantieen mit Darlehen gleichbedeutend sind, ob also zu irgend einer Garantie, die der Staat uͤbernimmt, die Zustimmung der allgemeinen Stände ⸗Versammlung. erforderlich ist, jetzt nicht sprechen, weil schon der Königliche Kommissar erklärt hat, daß darüber noch eine anderweitige Berathung stattsinden werde.
Ich will mir nur erlauben, noch vom Rechtsstandpunkte aus das vorliegende Gesetz zu beleuchten, indem ich das, was die Nützlichkeit betrifft, den Herren überlassen muß, welche mit mehr technischen Kenntnissen die Sache beurtheilen können, wie ich es vermag.
Ich bemerke; die Frage, um die es sich handelt, ist einfach die, ob der Staat unter gewissen Bedingungen die Garantie für die Ren⸗ tenbanken übernehmen soll.
Es ist gesagt worden, man könne keine Garantie übernehmen, wenn man nicht den Umfang derselben übersehen könnte, jeder gute Hausvater werde sich zuerst einen Ueberschlag machen und nachsehen, ür welche bestimmte Summe er die Gewähr übernehmen solle. Die Bürgschaften beziehen sich aber nicht blos auf Darlehen, sondern auf Verbindlichkeiten jeder Art. Nun giebt es Verbindlichkeiten, wo man unmöglich im voraus berechnen kann, auf wie hoch sich die etwaige künftige Vertretung belaufen wird.
Der §. 250 Th. J. Tit. 14 A. X. R. bestimmt:
„Auch für den Nachtheil, welcher aus den unerlaubten Handlungen eines Anderen, oder aus der Vernachlässigung seiner Pflichten ent⸗ stehen könnte, kaun Bürgschaft geleistel und? gefordert werden.“
Diese Bestimmung trifft z. B. auch den Fall, wenn Jemand für einen Vormund eine Bürgschaft leistet, wo der Bürge für alle die Hand- lungen des Vormundes, wobei dieser sich ein Versehen hat zu Schul⸗
den kommen lassen, vertreten muß. Diese Vertretungs⸗Verbindlichkeit kann bei einer wichtigen Vormundschaft von großer . sein.
Ich bemerke aber ferner, daß sich eine bestimmte Summe, für welche nach dem vorliegenden Entwurfe eine Garantie übernommen werden soll, sich im voraus nicht ermitteln läßt. Das hängt zunächst davon ab, ob überhaupt und 'in welchen Provin⸗ zen Renten⸗-Banken werden zu Stande kommen. Ferner wird sich die Summe des Gesammt-Kapitals, wenn sie auch wirklich mit gro—⸗ ßen Kosten ermittelt werden sollte, immer nur approrximativ bestimmen lassen, und in jedem Augenblick kann sich dieselbe wieder ändern, wie 3. B. bei jeder Ablösung von Reallasten. Es wird also ein sicheres Resultat nicht erzielt werden können, diese Ermittelung würde aber zum Theil ganz unnütz sein, weil, wie schon anderweitig erwähnt, wahrscheinlich nicht in sämmtlichen Provinzen der Monarchie Renten⸗ Banken werden errichtet werden. Es ist namentlich von einem Abgeordneten der Ritterschaft aus der Provinz Brandenburg erklärt worden, daß nur in einem kleinen Theile der Provinz solche Banken entstehen würden.
In der Rhein-Provinz werden sie wohl auch nur von unbedeu— tendem Interesse sein.
Ich finde aber auch ferner keine Gefahr für die Staatskasse darin. Der wahre Werth der Grundstücke ergiebt sich aus dem Netto Er- trag, namentlich auch nach Abzug aller darauf haftenden Lasten. Wenn nun irgend eine solche Last abgelöst wird, so vermehrt sich da⸗ durch der Werth des Grundstücks. Auf diesen Mehrwerth haben' aber nicht die früheren eingetragenen hypothekarischen Gläubiger ein Vor— zugsrecht, vielmehr gebührt solches dem Inhaber des Ablösungs⸗api⸗ tals. Er muß daher auch vor allen hypothekarischen Gläubigern abge⸗ funden werden,. Unter diesen Umständen kann ich deshalb nicht be⸗ fürchten, daß irgend erhebliche Verluste entstehen können, selbst nicht im Falle des Krieges, den Gott verhüten möge. Nur dann wäre der Verlust denkbar, wenn der Werth solcher Grundstücke fast gleich Null sein sollte, was nicht vorauszusetzen ist. Schließlich will ich noch bemerken, daß das Gouvernement nur im Interesse des Landes die? sen Vorschlag gemacht hat, wie allseitig schon anerkannt worden ist. Auch ohne Staats-Garantie ist, wie gezeigt, genügende Sicherheit vorhanden; diese soll ja nur hauptsächlich dazu dienen, den Rentebrie⸗ fen einen festen und sicheren Cours bei der Börse zu verschaffen. Ei⸗ nen Aufschub, um den Gesammtwerth aller solcher Reallasten zu er— mitteln, um dann nach vier Jahren, wo der Vereinigte Landtag wie⸗ der zusammentreten soll, diese Sache abermals zur Beschlußnahme vorzulegen, halte ich hiernach nicht für begründet.
Marschall: Falls der Abgeordnete Knoblauch eine persön— liche oder ein auf ein Faktum sich beziehende Bemerkung zu machen hat, so werde ich ihm außer der Reihe das Wort geben.
Abgeordn. Knoblauch: Ich wollte mir erlauben, auf die Be— merlung des Königlichen Herrn Kommissars .....
z Marschall: Ich muß bitten, von diesem Platze aus zu reden.
Abgeordn. Knoblauch: Auf die Bemerkung des Königlichen Herrn Kommissars, daß die Haupt- Verwaltung der Staatsschulben bei den bisher ertheilten Garantieen nicht das geringste Bedenken hebe habe, erlaube ich mir meinerseits zu erklären, daß die Haupt⸗
erwaltung nie in den Fall gekommen ist, deshalb befragt zu werden ᷣ r ausgenommen in einem einzigen Falle, wos ihre Mitwirkung wirklich in Anspruch genommen worden ist. Bei dieser Gelegenheit dal sich jedoch gezeigt, daß verschiedene Meinun⸗ Zen in ihrer Mitte obwallen. Welche Verschiebhenheit der Meinungen außerken Hervor getreten ware, wenn jene Verwaltung auch noch bei anderen Veranla ungen befragt worden, darüber gebührt mir kein Urtheil. Ich meines geringen Theils muß aber . daß ich in meinem Gemüthe tief bewegt worden bin, seitdem ich durch die Er⸗ klärung des Königlichen Herrn Kommissars am Schluß der ehr iger Sitzung gehört häbe, daß auch jetzt, nachdem Se. . der Kö⸗ nig, den. Vereinigten Landtgg berufen und ihm dir Befugnisse der Reichsstände in dieser Beziehung beigelegt haben, daß also auch künf⸗ tig noch ein Unterschied gemacht werden soll zwischen Stants-Garantle
und 6 darüber zu äußern,
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und Staatsschulden. Darlehne sind nur eine Unterabtheilung von Staatsschulden, welche überhaupt ohne Mitwirkung von Reichsständen nicht gemacht werden dürfen. Garantieen gehören aber meinem Rechts⸗ gefühle nach und nach dem Urtheil vieler Ftechtskundigen unzweifelhaft in die Kategorie der Schulden.
(Bravo .
Wenn also auch jetzt, nachdem auf den Vereinigten Landtag die Befugnisse der Reichsstände in der erwähnten Beziehung überge⸗
angen sind, der Unterschied zwischen Staats- Harantieen und Staats- 12 fortdauert, so gestehe ich, ohne mich meines Theils auf die Gesetze selbst näher einzulassen, wozu' sich später Gelegenheit darbie= ten wird, daß für mich alsdann der wesentlichste Anhaltspunkt zum Verständniß sowohl des Staatsschulden⸗Gesetzes vom Jahre 1820, als des Allerhöchsten Patents vom 3. Februar d. J. verloren geht. Mich daher gegen alle Konsequenzen, welche aus den aufgestellten Unterscheidungen hergeleitet werden könnten, zu verwahren, halte ich für eine Gewissens . Landtags-Konmmissar: Ich habe nur mit wenigen Wor⸗ ten zu erwiedern, daß ich ausdrlcksich gesagt habe, daß Garantieen Schulden⸗-Verpflichtungen seien, daß aber don Schulden im Gesetz lein Wort stehe, sondern von Darlehen, und daß der Staat alle Tage in, dem Fall gewesen ist, Schulden- Verpflichtungen einzugehen, ohne Einwilligung der Verwaltung der Staatsschulden, und daß er auch künftig in denselben Fall kommen wird, ohne Zustimmung der Stände, weil zwischen Schulden und Darlehen ein wesentlicher Uͤnterschied ist und im Gesetz nur das Wort „Darlehen“, aber nicht das Wort „Schulden“ vorkommt.
Abgeordn. Möwes (vom Platz: Darf ich den Herrn Mar— schall un das Wort bitten? nur zur Erwiederung auf eine Aeußerung des Königlichen Herrn Kommissars.
Marschall: Es ist nicht möglich, wenn nicht erklärt wird, daß die Bemerkung blos den Zweck einer persönlichen Aeußerung oder der Aufklärung eines Faktums habe. Sonst werde ich fortfahren, die Redner der Reihenfolge nach, wie sie sich gemeldet haben, aufzurufen.
Abgeordn. Möwes (om Platz!: Aus derselben Rücksicht, aus welcher von dem Herrn Marschall dem abgetretenen Abgeordneten von Berlin das Wort gegeben wordeu ist, glaube ich auch, auf das— selbe Anspruch machen zu können.
Marschall; Ich kann das Wort nicht ertheilen, denn es ist sehr möglich, daß der nächste Redner, und wenn nicht der nächste, doch ein folgender dieselbe Absicht haben kann.
Abgeordn. Krause: Wein es auf die Frage ankommt, ob dem armen Bauernstande eine Erleichterung zu Theil werden solle, so muß ich die Frage mit Ja beantworten, und zwar um so mehr für diejenigen, die in der Uebersicht des Finanz- Etats mit dem Namen „geringer Bauernstand“ bezeichnet sind und in der Aten Steuerstufe 4 Millionen Klassensteuer bezahlen. Sie befinden sich in einer Lage, daß sie wirklich Hülfe verdienen. Die Landrenten-Bank soll das Mittel dazu hergeben.
Die Frage wird die sein: Auf welche Art muß die Rentenbank eingerichtet werden, damit den Leuten ein wirklicher Nutzen geschieht? Ich halte dafür, sie liegt darin, wie man die Rente kapitalisirt. Ich bin der Meinung, wenn man die Rente von 10 bis 20 Rthlr. kapi⸗ talisirt, wie in Paderborn, wo 34 pCt. Zinsen genommen werden, daß dann geholfen wird. Wenn siee aber so kapitalisirt wird, wie Jestern gesagt wurde, nämlich zum 26fachen Ablösungsfuß, so wird damit den Leuten nicht geholfen. Sie werden dann dasselbe bezah⸗
len, was sie jetzt bezahlen. Ob die Renten⸗Berechtigten aber mit ihren Gläubigern in Konflikt kommen, das lasse ich unerörtert, das zu untersuchen betrifft mich gar nicht. Ich bin aber der festen Ueber⸗ zeugung, daß, so lange ein Entwurf, nach welchem Maßstabe die Ka⸗ pitalisirung stattfinden soll, nicht vorliegt, wir uns umsonst abmühen, einen Ausweg zu finden. Ob die Garantie in allen Fällen nothwen⸗
dig sei, muß ich bezweifeln. Die Renten, welche zur Ablösung kom⸗ men sollen, sind bekannt. Es sind solche, die so sicher sind, wie jede Hypothek, ich möchte sagen, wie jeder Pfandbrief, mit Ausnahme jener Litt. D. Ich muß allerdings voraussetzen, daß die Pfandbriefe den Vorzug haben, als hier eine gemeinschaftliche Garantie dafür stattfindet. Das wäre der einzige Unterschied. Uebrigens haben wir Zeiten gehabt, wo auch Pfandbriefe genug ausgefallen sind. Ob es jetzt noch geschieht, weiß ich nicht. Ferner muß ich die Frage auf⸗ werfen: Wem wird die Garantie zukommen? Doch wahrscheinlich nur den Berechtigten, gewiß nicht den Rentenzahlern. Hat aber ein Renten -Berechtigter viele inexigible oder nicht beibringliche Renten und er beabsichtigt, auf diese Landrenten Bank ein Manöver zu machen, so wäre das keine üble Speculation. Wenn z. B. Jemand überbürdete Häusler hat, die vielleicht ein bis zwei Morgen schlechtes Land besitzen, dafür jährlich 4 bis 6 Rthlr. Grundzinsen zahlen müs⸗ sen, außerdem vielleicht noch 50 bis 100 Tage Robothdienste unent— geltlich leisten und oft noch 19 bis 20 Stück Garn unentgeltlich spin⸗ nen sollen, so wäre es gewiß eine gute Speculation, dafür einen Rentenbrief von 200 bis 300 Rthlr. zu erhalten. Ich kenne viele dergleichen Verhältnisse, wo die Rente sehr schön auf dem Papiere steht, aber wenig davon in die Taschen der Berechtigten kommen kann. =
Ob eine Staatsgarantie in allen Fällen nöthig sein wird, bezweifle ich. Auf Bauergüter von 100 und mehreren Morgen, auf Acker⸗ nahrungen, die in leistungsfähigem Zustande sind, wird die Garantie wahrscheinlich niemals verlangt, es kann also von diesen, meiner An= sicht nach, nicht die Rede sein. Sie werden blos hier mit einge⸗ schlossen, weil sie einmal zu dem sogenannten Bauernstande gehören. Betrifft es aber solche Güter, die nicht zahlungsfähig sind, fo hieße es, Holz in den Wald tragen. Dann würde ich darauf antragen, daß diese mit den Berechtigten sich vereinigten, die Leistungsfähigkeit mit der Last zusammenstellen und sich erst darüber vergleichen. Dann muß ich auch fragen, ob die Mühlen, die Wasser⸗ wie die Windmühlen, mit in die Kategorie gezogen werden sollen? Wir haben Windmühlen, die 30 bis 40 Scheffel geben, dann reine Bockmühlen, und wenn diese abbrennen, so ist die Geschichte verloren. Solche Mühlen gehen ne⸗ ben den amerikanischen Mühlen in kurzem zu Grunde, und es würde auch Niemand Antheil daran nehmen, wenn es dem Einzelnen über= lassen würde. Wenn ich den Landrentenbrief in der Tasche hätte, so würde ich es mir nicht zu Herzen nehmen. Dieser Stand hat also gar keine Garantie. Die Furcht, daß eine Ueberschwemmung, auf dem Geldmarkte durch die Landrenten-Bankbriefe entstehen würde, theile ich nicht; denn dieser ist nur dazu da, um Pfandbriefe oder Hypothefenbriefe abzuschreiben. Man hat seitens eines schlesischen Gutsbesitzers gesagt: wenn diese Abgabe abgelöst ist, dann ist Alles geschehen, mehr ist nicht zu verlangen. Ich muß aber bekennen, daß ich dieser Ansicht nicht bin. Ich weiß noch von so vielen exceptio— nellen Ablösungen, ich kenne Ehrenrechte, Vorrechte, Jagdrechte, Fi⸗ schereirechte, Laudemien, kurz, eine Menge Sachen. Wenn auch diese dazu kommen, so stimme ich mit Freuden dafiir, und dann werde ich sagen: nun ist die Zeit da, nun sind die Verhältnisse so, daß die Ausführung einer Renten- Ablösung mö n. ist. So lange es aber einen geschiedenen Bauernstand, einen kifen eren Städterstand, einen besonderen Ritterstand giebt, fo lange wird der Wunsch nach Ablö⸗ sung an der Tagesordnung bleiben. Zum Schlusse muß ich noch et⸗ was erwähnen. Es hat eine Konferenz in der Provinz Schlesten, in
Breslau, stattgefunden. Dazu sind eingeladen worden — wer? weiß
ich nicht, aber daß Niemand von Seiten der Landgemeinden einge⸗ laden worden, das weiß ich. (Gelächter, große Heiterkeit.)
Meine Herren, ich muß bekennen, daß ich mich nicht gerade dar— über betrübt habe, aber noch weniger ist es lächerlich, wenn die Ritterschaft in jeder Beziehung die Landgemeinden nicht beachtet.
(Geichen des Mißfallens.)
Marschall: Davon ist nicht die Rede.
Abgeordn. Krause: Gut, aber es gehört zu meinem Antrage.
Marschall: Wollen Sie zu Ihrem Antrage kommen?
Abgeordn. Krause;: Meine Erklärung ist daher die: Ist die hohe Versammlung der Meinung, für nicht zahlungsfähige Besitzer aus der Staatskasse Zuschüsse für die Berechtigten zu erbitten, und kann die Staatskasse diese ohne Schwierigkeit leisten, so stimme ich für die Unterstützung. Für größere Gutsbesitzer und folche, welche die Renten mit Leichtigkeit aufbringen, bedarf es keiner Garantie des Staates, sondern nur der Ankündbarkeit, wie bei den Pfandbriefen. Dies ist meine Meinung.
Referent Freiherr von Gaffron: Ich übergehe den größten Theil der Rede des geehrten Redners, der vor mir gesprochen hat, mit völligem Stillschweigen. .
Ich halte mich blos an das Letzte, wo die Rede davon gewesen ist, daß nur Berechtigte zur Berathuͤng in Breslau von dem Ober⸗ Präsidenten einberufen worden selen. Der Ober- Präsident wollte sich in dieser Vorberathung, weil die ganze Unternehmung nur unter der Bedingung stattfinden konnte, daß die Berechtigten von ihren Forderungen nachließen und bedeutend nachließen, davon über zeugen, inwieweit die Geneigtheit zu diesen Nachlässen in dem Stande der Berechtigten obwalke, und versammelte deshalb eine An— zahl Berechtigter aus allen Theilen der Provinz, die das Vertrauen ihrer Standesgenossen besitzen, um sich zu versichern, daß sie geneigt wären, auf ihre Kosten diese Maßregel ins Leben treten zu sehen. Dies war der Grund, warum nur Berechtigte zu dieser Vorberathung zugezogen wurden. ;. .
Marschall: Es ist also eine Aufklärung gewesen und wir kön⸗ nen diesen Gegenstand verlassen. Ich werde in der weiteren Ord nung aufrufen und da hat zuerst der Abgeordnete Dittrich das Wort.
Abgeordn. Dittrich: Meine Herren, ich erlaube mir einen Abänderungs-Vorschlag zu machen, in der Absicht, von dem Felde der Theorie, auf welches wir bei dieser Frage gerathen zu sein schei⸗ nen, wenn möglich zum grünen Baume des Lebens zurückzukehren. Zuvörderst muß ich ebenfalls erklären, daß ich mit derjenigen Ansicht, welche der Königliche Herr Kommissarius in Beziehung auf Darlehen und Schulden ausgesprochen hat, nicht einverstanden sein kann. Ich halte Darlehen und Schuld hier für identisch, und zwar darum, weil der Ausdruck Darlehen sich auf den Berechtigten, den Gläubiger, be—⸗ zieht, Schuld aber auf den Verpflichteten. Deshalb glaube ich, daß die Worte Darlehen und Schuld hier dieselbe Bedeutung haben. Hiervon abgesehen, mache ich folgenden Abänderungs⸗Vorschlag. Seite 15 des Gutachtens hat die verehrte Abtheilung ihren Antrag gestellt; diesen Antrag wollte ich in der fünften Zeile von unten, von dem Worte „Verpflichtungen“ anfangend, dahin än— dern, daß es hieße: „daß wegen Erfüllung der dadurch begründeten Verflichtungen die Staats-Rasse vorschußweise eintreten, der etwaige Vorschuß der Staats⸗Kasse aber binnen längstens zwei Jah— ren von der betreffenden Provinz ersetzt werden muß, und daß zu dem Zwecke die Repartitions-Grundsätze über Wiedereinziehung des Vorschusses in dem Reglement der betreffenden Provinz festgesetzt werden, daß endlich, sowohl dem Vereinigten Landtage, als auch dem betreffenden Provinzial Landtage, bei dem nächsten Zusammentritte der Nachweis darüber vorgelegt werde, welche Garantieen der Staat gegeben hat, welchen Erfolg solche herbeigeführt haben, und wie sie nach und nach erlöschen.“ Ich schicke voraus, daß ich in diesem Ab— änderungs⸗Vorschlage hauptsächlich die Verpflichtung festgesetzt wissen will, daß die Provinz den Vorschuß ersetzen muß, welcher in dem Gutachten nur eventuell in, das Belieben des Staates gesetzt ist. Ich wünsche dadurch herbeizuführen, daß diejenigen geehrten Mit⸗ glieder, welche eine Provinz durch eine frühere Ertheilung des In stituts der Renten⸗Banken bevorzugt glauben, die Ueberzeugung ge⸗ winnen, daß diese Provinz nicht bevorzugt werde, und daß auch durch wechselseitige Verpflichtung für eine andere Provinz nur eine vors läufige, wie mir scheint, nur eine scheinbare Garantie entstehen würde; denn, ist sie nur scheinbar, wie vorhin weitläufig ausgeführt worden ist, so wird sie aufgehoben durch die eventuelle Verpflichtung der einen scheinbar bevorzugten Provinz, wenn einmal ein kleiner Verlust, wie keinesweges zu erwarten steht, eintreten sollte, diesen zu ersetzen. Ein geehrter Redner hat ausgesprochen, es sei wünschenswerth, daß bis zu der nächsten Versammlung des Vereinigten Landtages die An= gelegenheit ausgesetzt bleiben möge. Hiergegen kann ich mich nur erklären, darum, weil ich wünsche, daß dieses, wie auch der geehrte Redner anerkannt hat, sehr nützliche und wünschenswerthe Instituͤt nicht auf lange hinausgeschoben werde; daß durch dieses Hinausschieben nicht nachtheilige Folgen herbeigeführt, sondern diese beseitigt werden möchten. Außerdem st eingewendet worden, daß die Nützlichkeit noch deshalb zu bezweifeln sei, weil ein Kredit-Institut nothwendig ist. Darauf antworte ich: daß ein Kredit-Institut sehr wohl neben der Landrenten-Bank gehen kann, und daß ich nur wünsche, daß dem ge— ehrten Stande der Landgemeinden diejenigen Erleichterungen sämmt⸗ lich zu Theil werden mögen, die für sie zweckmäßig sind. Es ist weiter hervorgehoben worden, daß der Vortheil nur den Nachkommen erwachsen möchte. Ich frage, ob wir hier nur für uns stehen oder auch für unsere Nachkommen? Ich glaube gerade, daß, wenn das der Fall wäre, das Institut desto mehr als nützlich anerkannt werden müßte. Endlich erlaube ich mir noch in Beziehung auf die Frage der Garantie mit einem Worte zurückzu⸗ kommen. Ich bemerke, daß die gegenwärtige Debatte sehr erleichtert worden wäre, wenn die Petitions-Anträge, welche über den Gegen⸗ stand vorliegen, zuvor berathen worden wären. Es würde dann das Feld der Theorie hierbei nicht zur Sprache gekommen, sondern man würde in Beziehung auf den Gegenstand bei der Praxis geblieben sein. Ich erlaube mir hiernach nochmals meinen Antrag vorzulesen.
(Dies geschieht.)
Ich schlage vor, S. 15 in der fünften Zeile von unten den An— trag, von dem Worte „Verpflichtungen“ anfangend, dahin zu ändern: : — . .
die Staatskasse vorschußweise eintreten, der etwaige Vorschuß der Staatekasse aber binnen längstens zwei Jahren von der betreffen den Provinz ersetzt werden muß, und daß zu dem Zwecke die Repar— titions Grundsätze über Wiedereinziehung des Vorschusses in dem Reglement der betreffenden Provinz festgesetzt werden, daß endlich sowohl dem Vereinigten Landtage, als auch dem betreffenden Pro⸗ vinzial- Landtage, bei dem nächsten Zusammentritte der Nachweis vor= gelegt werde, darüber, welche Garantieen der Staat gegeben hat, welchen Erfolg solche herbeigeführt haben, und wie sie nach und nach
e, s. arschall: Es fragt sich, ob der gemachte Vorschlag die ge—= setzliche Unterstützung von 24 Mitgliedern r
Wird unterstützt.)
Er wird zur Abstimmung kommen, falls nicht mehrere . die Abänderungs-Vorschläge eingebracht haben, vorher sich über ihre Anträge vereinigen, wie später sich ergeben wird.
Abgeordn. Cam phausen: Wir haben mehrere Begriffsbestim⸗ mungen über die Worte Garantie, Schulden und Darlehen vernommen. Ich glaube, die Versammlung darf sich dazu Glück wünschen, indem dadurch eine Veranlassung gegeben sein wird, in der Berathung, die bereits mit einer gewissen Feierlichkeit angekündigt worden ist, zu ei⸗ ner näheren Feststellung dieser verschiedenen Begriffe zu gelangen. Die Verhandlungen über den vorliegenden Vorschlag haben so lange gedauert, daß es befremdend sem würde, wenn nicht im Wesentlichen schon das, was zur Sache zu sagen ist, bereits gesagt wäre. Auch würde ich auf das Wort verzichtet haben, wenn nicht ein Punkt, den gestern ein verehrtes Mitglied von Westfalen hervorgehoben hat, spä⸗ ter einigen, wenn auch nür geringen Widerspruch gefunden hätte, und wenn nicht dieser Punkt einer wiederholten und erweiterten Entwicke⸗ lung bedürftig wäre. Ich meine den Umstand, daß zu der Anstalt, die sich einer ziemlich allgemeinen Anerkennung bei der Versammlung zu erfreuen hatte, die Garantie des Staates nicht erforderlich ist, also auch, wenn sie nicht erforderlich ist, die Ausführung des Planes don der Zustimmung zu einer Garantie seitens der Stände nicht ab— hängig sein kann. Wovon handelt es sich? Das Grundeigenthum soll von den darauf haftenden Lasten dadurch, daß diese Lasten an eine Rentenbank statt an die bisherigen Berechtigten zu entrichten sind, allmälig befreit und den Belasteten durch kleine Einzahlungen die Ablösung möglichst erleichtert werden; es soll andererseits dem Berechtigten statt des Fortgenusses der Rente ein auf den Inhaber lautender Schuldbrief übergeben werden, welchen er nach seinem Be⸗ lieben behalten und die Rente fortbeziehen oder sie durch den Verkauf der Schuldverschreibung in Kapital verwandeln und dieses dann zu anderen Zwecken verwenden kann. Es ist daher die Aufgabe, daß diese Schuldverschreibungen ohne Bedenken und zu jeder Zeit zu ei⸗ nem genügenden Course Käufer finden. Ueber den Weg, der zu dem Ende einzuschlagen wäre, dürfte, wie mir scheint, in Preußen am wen.gsten ein Zweifel obwalten, denn in unserer Monarchie ist un⸗ mittelbar nach dem siebenjhrigen Kriege das erste Beispiel dazu auf⸗ gestellt worden durch die Stiftung des Kredit-Instituts in der Pro⸗ vinz Schlesien, ein Beispiel, was seitdem sowohl in unserem Lande als in vielen anderen Ländern eine zahlreiche Nachfolge gefunden hat. Es haben die ritterschaftlichen Kredit- Institute die Garantie des Staates nicht in Anspruch genommen, sie haben den Kredit, dessen sie bedurften, dadurch erworben, daß sie in einen solidarischen Ver⸗ band der Art traten, daß für die Sicherheit der Pfandbriefe nicht nur die einzelnen Güter hafteten, sondern für den Fall der un⸗— erwarteten Entwerthung eines einzelnen Gutes ver mögliche Verlust von sämmtlichen anderen Gütern übertragen werden mußte. Man wird mir nun einwenden, es habe sich in solchen Fällen nur von einer nicht übergroßen Zahl bedeutender Güter, von einer nicht großen Zahl von Theilnehmenden gehandelt; ich würde aber nicht zugeben können, daß hierin eine Schwierigkeit für den gegen— wärtigen Fall liege. Das Gesetz, wodurch Rentenbanken eingeführt würden, würde ganz einfach die Rechte und Pflichten desjenigen be⸗ stimmen, der von der Anstalt Gebrauch machen will, und indem er davon Gebrauch macht, wird er in diese Rechte und Pflichten eintre— ten. Es ist in der ministeriellen Denkschrift bereits vorgesehen, daß die Eintreibung der Beträge durch die Steuer- Einnehmer erfolgen solle, und es wird daher keine Unbequemlichkeit entstehen, wenn die— selben auch in großer Zahl vorkommen möchten, und es werden wahr— scheinlich in dem Falle, daß die Beträge ausbleiben, dieselben Mittel, wie bei Eintreibung der Steuern, angewendet werden können. Es würden also allmälig oder auch sofort diese Lasten die Natur einer Grundsteuer annehmen. Niemand wird bezweifeln, daß der Verband einer Provinz, wie er z. B. in der Rhein⸗Provinz besteht, welcher für die Aufbringung eines bestimmten Kontingentes vermöge der Grundsteuer haftet, nicht den erforderlichen Kredit, wenn er Schuld⸗ verschreibungen ausgeben wollte, finden werde, und ich muß, der gestern von dem Herrn Landtags- Kommissar geäußerten Ansicht ent gegen, es bezweifeln, daß irgend eine Provinz diesen Kredit, wenn ein großer Verband zusammenträte, und in dieser Weise eine gewisse Solidarität bestände, nicht finden würde.
Es tritt aber hinzu, daß nach dem vorläufigen Plane, der bei der Ausführung beibehalten werden würde, schon ein Fonds geschaffen ist, um mögliche Ausfälle von einzelnen Belasteten zu übertragen, durch den nt , nämlich, welcher zwischen der Rente, die die Bank be zieht, und die sie den Berechtigten zu zahlen haben wird, besteht, so daß dadurch viele Ausfälle übertragen werden können, ohne daß es nöthig sein wird, auf die einzelnen Belasteten zurückzugehen. Es ist drittens eine Sicherheit dadurch vorhanden, daß diese Tasten als Pri vilsegium auf Realitäten haften, worauf sie, wie wiederholt angegeben worden ist, allen anderen Schulden vorausgehen. Man wird viel= leicht erinnern, daß, wenn ich eben behauptet habe, die ritterschaft⸗ lichen Kredit-Institute seien ohne Garantie des Staates zusammen⸗ gekommen, dieses in Schlesien nicht der Fall sei, daß dort Pfand— briefe existiren, welche garantirt sind; — weit entfernt, daß dieses gegen meine Meinung spräche, spricht es vielmehr dafür. Es han— delte sich dort um neue Pfandbriefe, die auf Güter lauten sollten, auf welche bereits früher Pfandbriefe eingetragen waren; es hat sich
um einen anderen Ausdruck zu gebrauchen von der zweiten Hypothef gehandelt, und dadurch ist die Nothwendigkeit eingetre⸗ ten, eine vermehrte Sicherheit durch die Staats-Garantie zu geben. Der einzige Grund, den die Denkschrift für die Garantie des Staats anführt, ist der, daß ohne sie die Schuldverschreibungen an den Bör senmärkten nicht zu befriedigendem Course Käufer finden würden. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß die eben erwähnten Pfandbriefe, die ebenfalls der Staats- Garantie entbehren, uns eine Hindeutung geben können, auf welchen Cours für diese Rentenbriefe zu rechnen wäre. Es stehen nun allerdings die Pfandbriefe der Provinzen Po⸗ sen und Westpreußen um eine Kleinigkeit niedriger als die Staats- schuldscheine; es stehen dagegen die ostpreußischen, neu- und kurmär— kischen und schlesischen Pfandbriefe um ein halb bis drei Prozent höher, als die Staatsschuldscheine, also über dem Standpunkte, den dien entenbriefe erlangen könnten, wenn die Staats- Garantie ihre volle Wirksamkeit äußert. Wenn es richtig wäre, daß die Garantie des Staats für die Grün⸗ dung solcher Institute nicht erforderlich sei, dann ist wohl zu berück⸗ sichtigen, daß es keinesweges gleichgültig sei, ob eine solche Garantie geleistet werde. Es sind schon mehrfach der Fall eines ausbrechenden Krieges und die Folgen eines solchen Krieges hier angeführt worden, und ich mache insbesondere darauf aufmerksam, daß, wenn das Land von solchen großen und allgemeinen Leiden getroffen wird, auch das Recht und die Billigkeit fordert, daß dann Jeder seine Lasten trage, daß, wie der Grunde Eigenthümer, wle der Inhaber der Staatsschuld= scheine, auch der Inhaber der Rentenbriefe gleich jedem Kapitalisten dadurch getroffen, und daß nicht gegenwärtig ein Dokument geschaffen werde, wodurch dem Inhaber des ee efen allein das Privile⸗ gium zustände, wegen der etwa ausbleibenden Zinsen neue Forde⸗ rungen an den Staat zu erhalten.
Es ist zweitens die Gewährung der Garantie nicht gleichgültig wegen des Kredits des Staates. Wenn man mir sagt, daß der
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Anspruch an den Staat nicht wahrscheinlich sei, daß im Königreiche Sachsen — ich glaube während 16 Jahren — nur 70 Rthlr. aus=
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gefallen seien, so ist dies ein Grund für mich, die Garantie nicht zu leisten, nicht aber ein Grund dafür, sie zu leisten; ein Grund dafür, daß sie nicht erforderlich ist. Ob es unwahrscheinlich, daß die Garantie des Staates in Anspruch genommen werde, das ist für den Kredit des Staates ziemlich gleichgültig; man kann mit Sicher⸗ heit darauf rechnen, daß, wenn der Staat in die Lage kommt, auf andere Weise seinen Kredit in Anspruch zu nehmen, dann diese Ga⸗ rantie ihm für voll eren, wird. Ich erinnere an ein Privat- Verhältniß. Nach dem rheinischen Rechte ist das Vermögen des Vormunds für das Vermögen seiner Mündel verpflichtet, in ber Art, daß bei einem eintretenden Ausfall sein Eigenthum mit einer legalen Hypothek, die allen anderen vorausgeht, beschwert ist. Dies hat für den Vormund nichts zu sagen, sobald er keine Schulden kontrahiren will; wenn er aber ein Darlehen außunehmen beabsichtigt, so wird er es nur insofern finden, als sein Eigenthum noch die nöthige Si⸗ cherheit darbietet, nachdem das volle Vermögen seines Mündels davon abgezogen ist. Der Kredit des preußischen Staates wird, sobald ein Einverständniß zwischen den Ständen und der Regierung über die Konsequenzen des Staatsschulden-Gesetzes vom 17 Januar 1820 herbeigeführt sein wird, ein großer sein; allein er ist groß, weil mit Mäßigung davon Gebrauch gemacht wurde, und damit er groß bleibe, muß ein mäßiger Gebrauch auch künftig davon gemacht werden. Ein dritter Grund, den ich gegen die Garantze des Staates anzuführen habe, ist die Nachfolge, welche diese Gewährung haben wird hin— sichtlich anderer Forderungen. Sie haben, meine Herren, bereits mehrfach gehört, und es liegen uns Anträge vor, daß auch für das ländliche Eigenthum eine Kredit-Anstalt gegründet werden möge. Ich bin damit einverstanden, daß das gegenwärtige Projekt einen großen Nutzen haben wird; ich möchte aber nicht behaupten, daß nicht die Kredit- Anstalt für das ländliche Eigenthum zur Aufnahme von Kapitalien einen größeren oder wenigstens eben so großen Nutzen haben kann. Wird für die jetzt in Frage stehende Anstalt die Ga⸗ rantie des Staates geleistet, so wird es schwierig, für andere nach⸗ folgende Anstalten diese Garantie abzulehnen, und wird sie dem Kredit=-Institut für das ländliche Eigenthum zugestanden, so wird auch, für eine Kredit- Anstalt des städtischen Eigenthums diese Ga⸗ rantie in Anspruch genommen werden; wenn aber in' den drei Jällen darauf eingegangen würde, so würde eine solche Ueberfluthung des Geldmarktes mit Pfand und Rentenbriefen, eine solche Mobilisirung des Kapital-Vermögens eintreten, daß ich für unsere Geld⸗-Zustände Schlimmes befürchten müßte. Dasjenige, was für die Renten— Banken gethan werden lann, und was der Staat für andere Zwecke bisher häufig und standhaft abgelehnt hat, das ist die Gestattung des Zusammentretens zu einem Verbande und die Bewilligung, daß Schuld - Verschreibungen, auf den Inhaber lautend, ausgegeben wer⸗ den. Daß die letztere Erlaubniß ein kleines Hülfsmittel sei, muß man nicht annehmen, sondern in der That, es ist dies ein sehr wich tiges. Wenn ich daher der Ansicht bin, daß kein Grund vorliege, in der Sache selbst eine Garantie des Staates zu beantragen, so bedaure ich dennoch, daß nicht gestern der Herr Landtags Marschall die Frage über die Anerkennung der Nützlichkeit, die er zu stellen im Begriff war, wirklich zur Abstimmung gebracht hat, und ich hoffe, daß er heute noch Veraniassung dazu geben werde, um so mehr, als nach den Ansichten, die ich entwickelt habe, die Regierung nicht ver— hindert ist, unter Entwerfung eines verständigen Planes die Sache selbst ins Leben zu führen, ohne die Garantie des Staates und ohne Garantie der Provinzen.
Abgeordn. von Steinbeck: Ich verzichte auf das Wort, bis das Amendement gestellt sein wird.
Abgeordn. Graf von Schwerin: Meine Herren! Als ich mir gestern das Wort erbat, geschah es in der Absicht, dasjenige Mo— ment in die Diskussion hineinzuziehen, was mich hauptsächlich be stimmt, mich gegen das Votum der Abtheilung auszusprechen. Es ist, das politische Moment. Inzwischen hat der Abgeordnete der Ritterschaft von Westfalen auch dies Moment auf sehr präg⸗ nante Weise in seiner meisterhaften Rede von gestern, wie es mir schien, bereits zur Genüge ins Klare gestellt; ich' bin nämlich der Ueberzeugung, daß man sich hauptsächlich um deswillen gegen das Votum der Abtheilung erklären muß, weil ich unsere Verfassung noch nicht in der Weise für konsolidirt erachten kann, um ein Ver? trauensvotum dem Gouvernement abzugeben. Für ein Vertrauens— votum muß ich es aber erachten, wenn ich Garantie übernehme, ohne irgendwie den Betrag der Summe zu kennen, für welche ich Garantie leisten soll. Ich enthalte mich in Bezug auf die Erörte⸗ rung, welche das Mitglied von Westfalen gemacht hat, eines weiteren Eingehens darauf und bemerke nur noch, der Meinung des Herrn Marschalls entgegen, daß er mir damit vollständig bei der Sache zu sein schien, indem er mich der Mühe überhoben hat, die Gründe auszuführen, die mein Votum wesentlich bestimmen. Nur noch mit einem Wort sei mir erlaubt, auf die Erklärung zurückzukommen, die wir von dem Herrn Kommissar gestern am Schluß der Sitzung ver nommen haben. Ich muß gestehen, es hat mich die Auffassung des Herrn Kommissarius mit dem tiefsten Schmerz erfüllt, denn ich glaube, es ist in diesem Saale noch kein Wort gesprochen, was uns von dem Ziele, das wir Alle anstreben, dem Ziele gedeihlicher Ent— wickelung der ständischen Verhältnisse, weiter abgeführt hätte, als dieses Wort; die gedeihliche Entwickelung kann nur da stattfinden, wo über die Grundprinzipien eine lülebereinstimmung zwischen den Ständen und den Räthen der Krone stattfindet, und ich glaube nicht zu irren, wenn ich annehme, daß bei einer solchen Auslegung unseres Staatsschuldengesetzes die erwähnte lüebereinstimmung in sehr ferner Zukunft liegt. Der Herr Kommissarius hat anerkannt, daß Garantie eine Bürgschaft, und weil es eine Bürgschaft, auch eine Schuld sei. Er hat aber die Meinung ausgesprochen, es sei um deswillen noch kein Darlehen, und es könne daher die Regierung selbstständig solche Schulden übernehmen, ohne die Stände darüber zu befragen. Ich erlaube mir, den 8. 2 des Staatsschulden-Gesetzes ihrer Erwägung anheimzugeben. In dem ersten Satze wird der Staatsschulden⸗ Etat für alle Zeiten für geschlossen erklärt, und es darf kein Staats schulden⸗-Dokument darüber hinaus ausgefertigt werden. Der zweite Satz sagt, nur in dem Falle, wenn die Stände ihre Zustimmung geben, kann von diesem Punkt abgewichen und über den jetzigen Etat hinaus Schulden gemacht werden. Es scheint mir hiernach ganz unzweifelhaft, daß die Regierung oder das Gouvernement aus eigener Machtvollkommenheit durchaus nicht berechtigt ist, ohne Zu— stimmung der Stände eine Garantie zu übernehmen. Meine Herren! Ich kann es sehr wohl verstehen, wenn man sagt: in früherer Zeit, bei Gelegenheit der Prämien-Anleihen der Seehandlung und Ueber— nahme der Garantie für die Bankgeschäfte war es nothwendig, solche Garantieen zu übernehmen, weil keine Stände da waren Und das Staats- Interesse es erforderte, mußte man es thun; ich bin vom ständischen Standpunkte aus der Meinung, daß man ruhen lasse, was da hinten liegt, und sich strecke nach dem, was vor uns liegt. Aber keine Macht der Erde wird mich bewegen und es vermögen, meine Zustimmung zu der Meinung zu erhalten, jene Operationen seien innerhalb der Gränzen des Gesetzes vom 17. Januar 1820 geschehen. Ich werde dagegen protestiren, so lange ich meine Stimme hier in diesem Saale erheben kann, daß, nachdem der Ver⸗ einigte Landtag ins Leben gerufen ist, den Staat Garantieen zu ilbernehmen y sei, ohne Zustimmung der Stände.
Landtags- Kommissar: Ich habe bereits geäußert, d diese Frage ausgesetzt bleiben müsse bis zu der Zeit, wo darit aß hier von Grund aus verhandelt werden soll und verhandelt . wird; ich werde mich deshalb hier nicht zum zweiten? oder een male darüber äußern müssen. Wenn aber der geehrte Redner ö. merkt hat, daß durch meine Aeußerung die Verständigung zwischen dem Gouvernement und der Versammlung weit hinausgerilch en dadurch ein großer Schmerz in der Versammlung hervorgerufen sei, so glaube ich darauf erwiedern zu müssen, daß es gewiß besser ist, frei auszusprechen, was die Regierung über diesen Punkt denkt, als es zu verbergen und zu verschlelern. Soll also darüber künftig eine Verständigung eintreten, so habe ich den Weg dazu durch meine Aeuße⸗ rung angebahnt und nicht verschlossen.
Graf von Schwerin: Ich habe gewiß nicht verkannt, daß es im höchsten Interesse für die Versammlung war, daß die Ansicht, die im Gouvernement vorherrscht, von dem Königlichen Herrn Kommissar ausgesprochen wurde. Nicht das hat mich mit Schmerz erfüllt, daß die Ansicht ausgesprochen wurde, sondern daß sie vorhanden ist.
Abgeordn. von Manteuffel: Ich erlaube mir nur zwei Worte voranzuschicken, die mich persönlich betreffen. Ich bin bei einer frü— heren Verhandlung als ein Redner der Regierung bezeichnet, als ein Mitglied des Ministeriums des Innern; ich halte mich überhaupt für keinen Redner und habe auch keinen Auftrag von der Regierung, hier für sie zu sprechen; ein Beamter des Ministeriums des Innern bin ich, und ich schäme mich dessen nicht, indeß bin ich nicht als ein solcher hier, sondern auf Grund der Wahl meiner Kommittenten, und ich glaube, daß meine ständische Ueberzeugung so frei ist, wie die ir⸗ gend eines Mitgliedes in der Versammlüng. Ich würde dies nicht gesagt haben, wenn es mir nicht am Herzen läge, daß das, was ich hier ausspreche, auch in dem rechten Lichte erscheine. Ich weiß sehr wohl, daß ich den Herren, welche sich auf meine Aeußerungen bezie⸗ hen, keine Vorschrift darüber machen kann, wie sie mich bezeichnen sollen. Es wird mir aber vergönnt sein, in dieser Beziehung eine Bitte vorzutragen. Mögen sie mich bezeichnen als Abgeordneten meiner Provinz oder des kleinen Landestheiles, dem ich angehöre, ich werde dankbar sein, wenn sie eine andere Bezeichnung vermeiden. Als ich gestern um das Wort bat, geschah es in der Absicht, dem geehrten Abgeordneten aus der Provinz Westfalen mit derselben Ent⸗ schiedenheit zu antworten, mit welcher er seine Ansichten aufgestellt hatte. Durch die Aeußerung Sr. Durchlaucht des Herrn Marschalls sinde ich dieses Feld abgeschnitten und betrete es nicht mehr, viel⸗ mehr erlaube ich mir nur auf den zunächst vorliegenden Gegenstand, den der Garantie, und zwar vom praktischen Gesichtspunkte aus, zu⸗= rückzukommen und aus diesem Gesichtspunkt einige Einwendungen zu beleuchten, die dagegen gemacht sind. Die Sache liegt, meines Erachtens nach, sehr einfach. Drei Provinzen wünschten Landrenten⸗ Banken, sie tragen diesen Wunsch dem Gouvernement vor, und das Gouvernement will bereitwillig darauf eingehen. Es legt nun diese Wünsche, insofern die Mitwirkung der Versammlung nothwendig ist, dem Landtage vor. Das ist die einfache Position, und es kommt noch dazu, daß eine Provinz, die Provinz Schlesien, ausdrücklich den Wunsch ausgesprochen hat, es möge die Staats-Garantie hinzutreten. Diese ist es, um die gebeten wird, diese Bitte legt die Regierung uns vor. Darauf ist erwiedert, man könne sich auf eine solche Ga⸗ rantie in keiner Weise einlassen, und es sind verschiedene Gegengründe geltend gemacht worden. Das Mitglied, welches die Güte gehabt hat, uns auf das Beispiel eines guten Vaters der Familie wiederholt hinzuweisen, sagt, man dürfe nicht eine Verpflichtung eingehen, wenn man den Kreis der künftigen Verpflichtungen nicht zu übersehen vermag. Dasselbe Mitglied bemerkte gleich darauf, daß die Verpflichtung, welche der Staat in den Zeiten des Krieges zu übernehmen haben könnte, nicht zu übersehen sei, und es wäre also folgerecht, daß der Staat gar keine Garantie zu übernehmen hätte, weil er nicht die Verpflichtungen übersehen kann, die er bei Kriegszeiten zu übernehmen haben wirb. Es ist darauf hingewiesen worden, auf das Gespenst der 8 Männer, die Schulden machen kön nen so viel sie wollen, ich glaube indeß, das berührt den gegenwärti— gen Punkt gar nicht, denn die Frage ist nicht an die 8 Manner ge richtet, sondern an uns 6600, und wir haben zu antworten: Ja oder Nein. Es ist darauf gesagt worden, Schlesien sei stark und mächtig genüg, es sei so stark, wie manches Königreich, und es bedürfe der Garantie des Staates nicht. Ich mache darauf aufmert sam, daß diese Garantie des Staates eben nur eine eventuelle ist. Je stärker der Prinzipal-Schuldner ist, je weniger hat es mit der Garantie auf sich. Ist also Schlesien so stark, dann hat der Staat auch wohl kein Bedenken, diese Garantie zu übernehmen. Ein ande⸗ rer geehrter Redner hat gesagt, die Vorlage sei nicht gengu genug, man könnte nicht übersehen, worauf es hier ankomme,; indeß die Summe, um die es sich handelt, wird man in keinem Augenblick vollständig übersehen können, denn die Renten sind eine schwankende Masse, die bald wãchst und bald fällt, aber das Wesen der Sache, welche in Frage ist, ist ge⸗ nau bekannt. In der Denkschrift selbst heißt es, der Ober- Präsident von Schlesien habe nach den Grundsätzen, wie sie in Sachsen ange⸗ wendet worden sind, einen Gesetz-Entwurf ausgestellt und habe die Berathung desselben mit den Einsassen der Provinz vorgenommen. Diesen Entwurf hätte die Abtheilung in jedem Augenblicke zur Hand haben können, sie hat ihn aber wahrscheinlich nicht verlangt, weil die Einzelnheiten des Entwurfs ihr bekannt waren und also ein Bild von dem, was man machen will, vorlag. Es ist aber gesagt worden, der schlesische Provinzial Landtag habe sich noch nicht darüber aus— gesprochen; es ist aber wohl nicht zu bezweifeln, wenn das, was der Landtag sich erbeten hat, von uns gewährt wird durch die Zustim mung der Versammlung, der schlesische Landtag es nicht von der Hand weisen wird.
Ich weiß nicht, meine Herren, wann die nächsten Provinzial Landtage zusammentreten werden. Möglicherweise im nächsten Winter. Dann könnte die Provinz Schlesien der Wohlthat der Landrenten Bank im Frühjahr sich erfreuen. Ich glaube nicht, daß es in dem Wunsche der Versammlung liegen wird, daß wir im nächsten Früh⸗ jahr wieder hier sitzen, und wenn das nicht der Fall ist, so setzt man die Provinz Schlesien in die Nothwendigkeit, länger zu warten, Als nothwendig. Meine Herren! Lassen Sie uns, darum wollte ich —— bitten, die Frage so einfach, so offen nehmen, wie die ,. . gierung sie uns hingegeben hat. Die ,, . Soll dem Wunsche der Provinz Genüge geschehen 3 6 Ich darauf, ich finde kein Bedenken, mit eben so offenen . fich =
2 , ,, se wir erringen, gegen das kleine Laube, es ist, eine große Sache, die . en koͤnnen. Dpfer das wir ,, * g gr keinesweges die 8Män⸗
Abgeordn. Irhr, von din gen dn d, hin vielntehr der Ueber
k in Gespenst genannt. I e, . leber. 1 e ,, sie jemals ins Leben treten sollte, nur aus gn ng, ird. n . ui n, Heiterkeit.)
Argeorzn. vo nf lan enfin äche, . agt. * sei ein Ausdruck des Abgeordneten von Vincke, indem ich von einem Hespenst sprach. Ich habe Grund, manche Ausdrücke, die schon in . gebraucht worden sind, unverändert zu wiederholen. Ich
bir ere g g r. ausdrücken wollen, dazu habe ich dieses Wort
, . Len sing: Meine Herren! Da ich gestern über den