1847 / 139 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

welche die Landrenten-Banken begehren, sind selbstständig, insofern es 1 darum handelt, wie diese Landrenten- Banken organisirt werden ollen; sie sind es deshalb auch, welche allerdings nach ganz gewöhn⸗ lichen Rechtsbegriffen zuvörderst in Anspruch genommen werden müssen, wenn aus den Landrenten⸗Banken noch fernere Verbindlichkeiten ent- . Es liegt ganz in der Natur der Sache, daß nicht der Staat, ondern zuvörderst die Provinzen, welche ja diese Schöpfung ins Le⸗ ben gerufen haben, für diese Schöpfung der Nation, ja der ganzen kommerziellen Welt verhaftet seien. Soll aber darum der Staat alle Theilnahme von sich ablehnen, soll der Staat darum die Garantie verweigern? ; /

Dann sprechen diejenigen, welche eine solche Frage bejahen, welche behaup'en, der Staat müssce nichts thun in dieser Rüchsicht, er müsse die Provinzen ihrem eigenen Schicksal überlassen, gleichzeitig, wenn auch vielleicht sich nicht selbst klar bewußt, aus, der Staat sei ein Aggregat von Probinzen, er sei nicht ein in sich selbst verschlun

gener, durchdrungener Körper, er sei nicht, wie Se. Majestät der Kö= nig in der Huldigungsrede in Königsberg so schön vergleichend sagte:

„Ein Kunstwerk von Bronze, das, aus verschiedenen edlen Me— tallen zusammengeschmohen, ein Ganzes bilde...

Ich appelllre an die patriotis— en Herzen in dieser Versanmm⸗

lung und andere giebt es gottlob nicht = ich erinnere Sie, daß es sich hier um eine Frage der inneren Politik im Vaterlande han= delt. Doch die Begeisterung darf über das Materielle nicht hinweg⸗ gehen. Es handelt sich hier auch um materielle Interessen, welche zu vertreten sind. Es kann allerdings die Frage entstehen: Wie weit soll diese Garantie sich ausdehnen, und wird sie darum gefährlich wer⸗ den? Diese Frage liegt aber außerhalb unser heutigen Berathungen und Entschließungen. Es handelt sich hier und auch dies hat der geehrte Redner, der vor mir gesprochen, sehr klar gesagt nur um die Frage: Ist überhaupt der Staat geneigt, diese Garantie zu übernehmen? Mögen die Ansichten, was eine Garantie sei, sich noch so sehr von einander scheiden, das ist für uns bei dieser Entschlie= ßung gleichgültig. Se. Majestät der König hat durch die Gesetzge— bung vom 3. Februar d. J. uns zu dem geschaffen, was wir sind. In dieser Gesetzgebung liegt unser hoher Beruf, und Se. Majestät haben die Entscheidung über die Frage der Garantie uns ja vorlegen lassen, mehr können wir ja gar nicht verlangen, wei⸗ ter will ja Niemand gehen. Es tritt nun aber hier ein, daß, wenn die hohe Versammlung eine Neigung, diese Garantie zu übernehmen, prinzipienmäßig und das ist es allein, wovon es sich handelt auszusprechen Bedenken trägt, von jedem weiteren Schritt abstrahirt werden muß,. Es haben Vorberathungen in der einen Provinz statt gefunden. Sehnsüchtig blicken Alle nach dem Augenblick, wo ein Plan don solchem Umfange, von solchem wichtigen Einfluß in alle innere Bewegungen des Lebens sich realisiren soll. Das kann nur auf dem Wege der Verhandlungen auf den Provinzial Landtagen geschehen; aber diese Verhandlungen ändern sich geradezu in etwas Iweckloses und Unnützes, wenn die hohe Versammlung nicht in die Meinung des Gouvernements eingeht und sich geneigt erklärt, die Garantie zu übernehmen. Es hat der geehrte Redner, der das Amendement stellte, bereits die Gränze möglichst eng gezogen, in der die Garantie zu übernehmen sein wird. Es ist gesagt worden, wir übersehen nicht, welche Masse das eigentlich ausmachen könnte. Das übersehen wir allerdings nicht im Einzelnen, und jede approximative Berechnung, sie mag noch so glücklich ausfallen, bleibt eine unsichere, schwankende, ja ich möchte geradezu sagen, eine unrichtige. Aber das Maximum läßt sich ermitteln, es ist ermittelt und ist in der Denkschrift, die uns vor⸗ liegt, wirklich so hoch gestellt, als es irgend nur möglich ist. Nun frage ich, ist denn dieses Maximum eine Realität? Es ist keine Rea— lität. Es kann allerdings werden, daß das, was hler als Riese sich hinstellt als Zwerg erscheint. Ich kann hier nichts hinzufügen, denn zu gründlich ist, was noch zu sagen gewesen wäre, bereits angeflhrt worden. Ich verlasse diese Tribüne blos mit der Aeußerung noch, daß es den Bewohnern der Provinz Schlesien sehr wohl gethan hat vom Rhein her Stimmen zu vernehmen, dle lauf bekunden, was an der Oder empfunden wird, daß wir nur ein Vaterland haben.

FJürst von Lich nowsky: Ew. Durchlaucht mögen mir erlau— ben, nur zwei Worte von meiner Stelle hier zu sprechen. Ich habe ein Amendement auf das Büreau Ew. Durchlaucht gelegt. Mit Zu stimmung der hohen Versammlung würde ich Ew. Durchlaucht bitten, dieses Amendement erst nach der Abstimmung über den Antrag der Abtheilung vortragen zu dürfen. Ich stimme dem Antrage meines verehrten Kollegen, des Grafen von Arnim, bei und würde deshalb sehr gern mein Amendement nicht vorzutragen haben; wenn aber die hohe Versammlung mir dann, nach Abstimmung über den Vorschlag des Grafen von Arnim, und wenn derselbe nicht angenommen wer⸗ den sollte, es gestatten will und es über aupt an der Zeit sein sollte, so werde ich die Ehre haben, mein Amendement vorzutragen.

Abgeordn. Aldenhoven: Meine Herren! Ich vermag in dem Vorschlage des Herrn Grafen von Arnim nur wenig . ge⸗ en den uns vorgelegten Entwurf des Gouvernements zu erkennen. b wir für das ganze Kapital garantiren, oder ob wir eventuell für einen Zinsausfall Gewähr leisten, das scheint mir wenig Unterschied zu sein. Wenn ich mir die Frage stelle, ob, hinblickend auf das Ge⸗ setz vom 3. Februar d. J., auf die Thronrede, auf die Königliche Botschaft vom 22. April d. J., die zu dem Vereinigten Landtage versammelten Stände sich befähigt erachten können, in' eine Zinsen⸗ Garantie einzugehen, so muß ich mir diese Frage mit Nein beant- worten. Da uns durch das Gesetz vom 3. Februar d. J. eine fort⸗ währende Uebersicht über die Finanzlage des Staates nicht gewährt ist, so kann ich es mit meinem Gewissen nicht vereinigen, zu der von dem Grafen von Arnim vorgeschlagenen Garantie mesne Zustimmung zu geben, bevor uns nicht die im e. 1820 garantirten Rechte er⸗ theilt sind. Meine Herren! Wir sind auf den Punkt gekommen, wo wir mit Thaten antworten können. Mag das Gouvernement aus unserem Votum ersehen, daß die Stände nicht auf ihre früheren, im Gesetze gewährten Rechte verzichten. Aus diesen Gründen erkläre ich

m das Amendement des Grafen von Arnim.

bgeordn. Sattig: Ich erkläre mich für das Amendement

mi

des Grafen von Arnim.

6 kann, die eine genauere Feststellung der Rechte der Stände der taatsgewalt gegenliber, in Bezug auf die finanziellen Verhältnisse

verlangen und deswegen Bedenken tragen, der Garantie ihre Zustinl⸗

Ich weiß wohl, daß es denen nicht genü—

mung zu ertheilen. Meine Herren! Auch ich hege Wünsche in Be— . auf die Berechtigung der Stände bei den k . des Staats, und ich kann mich den Ansichten nicht beistimmend actes wesche von dem Königlichen Koommlsfar ausgesprochen wor—

. ö aber dennoch halte ich es für eine ernste, * die heiligste n a 2 die materiellen Verhälinisse es verlangen, diese r h u 6 en. Ich würde es für eine Belastung meines Gewissens ieh e nn en, wenn ich den Provinzen, die dringend wünschen, teten Wunfhe n ingen wegen Nichterfüllung der oben angedeu⸗ wissen wollt!? * nicht ewährte oder sie weiter hinaus verschoben den Abth einn dher erkläre ich mich prinzipaliter für den Antrag enim g und eventualiter für den des Herrn Grafen von

Rarschall: Oer Saft von Püsach Jean ffn von 6 Ich * 23 das Wort.

Mar sch all:; Abgeorbn. Heyer!

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Abgeord. Heyer: Ich verzichte auf das Wort.

Marschall: Abgeorsn. von Auerswald!

Abgeordn. von An erswald: Ich will auf die Verhandlun— gen im Allgemeinen, wozu ich mich früher gemeldet habe, verzichten und nur in Bezug auf das Amendement, was gestellt worden ist, be⸗ merken, daß ich denjenigen Nednern beistimme, welche das des Gra— fen Arnim mit dem des Grafen Helldorff nicht übereinstimmend fan— den. Es sind zwei ganz wesentliche Verschiedenheiten unter ihnen. Die eine ist, daß 2 dem Amendement des Mitgliedes der Herren— Kurie eine Garantie übernommen wird, nach dem anderen nicht; ein zweiter Unterschied ist der, daß nach dem Helldorffschen Amendement die Erklärung des Vereinigten Landtages erst erfolgen soll, wenn durch die Provinzialstände die Vorprüfung stattgefunden hat, während nach dem Amendement des Grafen von Arnim diese Erklärung schon jetzt gegeben werden soll.

Graf von Arnim: wenn ich das Wort habe.

Abgeordn. von Auerswald: Ich werde in die Diskussion mich nicht erneut einlassen, die hier stattgefunden hat, und es bleibt auch kaum etwas zu erörtern noch llbrig. Ich fühle mich aber zu— nächst veranlaßt, dem Abgeordneten aus Schlesten, welcher vor kur— zem auf dieser Stelle stand, zu erklären, daß es ein völlig falscher Schluß ist, wenn man glaubt, daß diejenigen, welche dem Prinzip nach gegen, den Antrag der Abtheilung stimmen, nicht die Genossen aller Provinzen als Brüder eines gemeinsamen Vaterlandes betrach⸗ ten, nicht geneigt wären, die provinziellen Verhältnisse selbst mit Auf— opferung zu berücksichtigen. Wir besinden uns aber allerdings in ei— ner unangenehmen Lage, jedoch nicht durch unsere Schuld, und es war ein wahres Wort eines Abgeordneten, welcher gestern sprach: daß es nicht gut, nicht erfreulich für uns sei, Vorschläge zurückweisen zu müssen, die einen wohlthätigen Charakter an sich tragen, die die Wohlfahrt des Landes bezwecken. Schmerzlicher ist dies noch, wenn man gern annehmen möchte, was man ablehnen muß, es nicht an— nehmen kann, weil Bedingungen daran geknüpft sind, die zu erfüllen man nicht vermag. Wir stellen den Weg, den man mit offenen Au— gen lieber betreten möchte, als jeden anderen, den Weg, den wir nicht allein für uns, den wir als Vertreter des Landes für dasselbe und im Vertrauen der Unsrigen zu betreten haben, mit verbundenen Augen gehen. Ich wiederhole es, nach meiner Ansicht soll ich diesen Weg mit verbundenen Augen gehen. Ich mag nicht wiederholen, was in dieser Beziehung schon gesagt worden ist, daß wir weder den Um—= fang noch die Modalitäten der von uns verlangten Garantie kennen, ja daß uns nicht die Mittel zu Gebote stehen sollen, sie kennen zu lernen. Ich will jedoch beiläufig ein Mißverständniß aufklären. Man hat gesagt, es sei nicht möglich, den Umfang der in Aussicht stehen— den Lasten in den Provinzen zu ermitteln, man hat auch von Taxen gesprochen, die dazu nöthig waren. Diese Ermittelung ist aber sehr leicht, die Lasten stehen fest, sie stehen in den Katastern und Verzeich— nissen aller Art.

(Viele Stimmen: Nein! Nein!)

Ja wohl! und sind wohl zu ermitteln und früher mit geringer Aus— nahme, vollständig zu ermitteln. Es soll dies aber nicht geschehen, und schon in dieser Beziehung ist es ein Weg, den ich mil verbundenen Augen gehen soll. Ich soll ihn aber nicht nur mit verbundenen Au— Jen gehen, auf dem schwierigen Grund und Boden soll mir auch der Stecken fehlen, auf den ich mich stützen kann, der Stecken, mit dem ich den Grund und Boden selbst untersuchen kann, auf welchem wir stehen. Ich weiß nicht genau, auf welchem Grund und Boden wir in Beziehung auf unsere Finanz ⸗Verhältnisse stehen, ich enthalte mich aber näherer Anführungen. Ich füge jedoch hinzu, daß wir nicht einmal die Aussicht haben, bei unserer nächsten Zusammenkunft darüber etwas Flareres zu erfahren, als jetzt. Ja, wir sind in der Lage, daß wir möglicherweise dann noch viel weniger erfahren werden, als jetzt. Denn nach F. 11 der Verordnung vom 3. Februar soll uns nur dann der Haupt-Finanz-Etat und eine Uebersicht des Staatshaushaltes zur Information zu Theil werden, wenn wir behufs einer Anleihe oder behufs der Bewilligung von Steuern zusammenberufen werden, in anderem Falle nicht. Selbst in dieser Beziehung kann ich also nicht eine bessere Aussicht, wenigstens nicht mit Bestimmtheit, voraussetzen, als wir jetzt bereits erlangt haben. Ich bedaure es schmerzlich und tief in dieser Beziehung, daß man seitens der Räthe der Krone einem Wunsche der Stände nicht mehr entgegengekommen ist, daß man einer bloßen Form wegen, und weil man es nicht möglich hielt, diese In— formationen einer Abtheilung zuzuweisen und der Versammlung vor⸗ tragen zu lassen, man diesen lebhaft und dringend ausge sprochenen Wunsch zurückgewiesen und uns auf den Weg der Petition hingewie⸗ sen hat, auf welchem erst nach zu langer Zeit man den Zweck errei⸗ chen kann, der dieser Versammlung schon jetzt Beruhigung, Sicher— heit, Erfolg gewähren sollte. Wir haben gestern gesehen, daß die ganze hohe Versammlung, die Herren Marschälle, der Königliche Landtags- Kommissar sich über einen ähnlichen Fornifehler oder Mangel

wie Sie es nennen wollen hinweggesetzt haben, und daß Petitionen, welche nach §. 14 der Verordnung vom 3. Februar abgesondert in der Kurie der drei Stände zu berathen waren, in den Vereinigten Kurien berathen worden sind. Ich glaube, dasselbe hätte mit demsel⸗ ben Rechte und mit mindestens eben so vielem Nutzen und Erfolge für die heutige Verhandlung dadurch geschehen können, daß man den Hauptfinanz-Etat einer Abtheilung zur Bericht⸗Erstattung über⸗ wiesen hätte, und es würde den Dank der Versammlung erweckt haben, wenn der Herr Marschall darauf eingegangen wäre. 7 ist nicht ge⸗

schehen. Ich habe mir indeß vielleicht erlaubt, schon weiter auf diese Materie einzugehen, als ursprünglich mein Vorsatz war, und be⸗

ziehe mich nunmehr lediglich auf das, was von verschiedenen Rednern,

welche in diesem Sinne gesprochen haben, angeführt worden ist. Das jedoch spreche ich noch aus und halte für meine Pflicht, es auszuspre⸗

chen, daß ich neben den Gründen in materieller Beziehung, neben der Besorgniß, die ich habe, meinem Vaterlande eine Last aufzubürden,

die ich zu übersehen außer Stande bin, daß neben diesen Gründen

und über ihnen mich allerdings diejenigen Bedenken zurückhalten, welche in Beziehung auf den allgemeinen Stand der ganzen ständischen Ge⸗

segebung von mehreren Mitgliedern aus der Provinz Westfalen,

Pomniern und von Berlin ausgesprochen worden sind. Ich folge aber gern dem Beispiele und der Aufforderung des Herrn Landtags Kom-

missars, mich nach dieser Erklärung einer weiteren Erörterung für

jetzt darüber zu enthalten. Meine Herren, ich folge dieser Auffor—

derung um so lieber, als ich ganz aufrichtig ich rufe Sie Alle zu

Zeugen auf versichern fann, daß jeder Schritt, den ich in dieser

Beziehung bis jetz gethan habe, uͤnd welcher durch das tiefempfun—

dene Bedürfniß veranlaßt worden ist, meine Ueberzeugung auszuspre⸗

chen, daß jeder Schritt mag er anderwärts gedeutet 6 wie er

wolle leinen anberen Zweck gehabt hat, als eben eine Verständi=

gung herbeizuführen und zu diesem Ende auf freie und zugleich ehr—

erbietige Weise meine Wünsche und Ueberzeugungen auszusprechen.

Als diesen Saal zuerst betrat, meine Herren, hat mir als hohes

Ziel vorgeschwebt, daß wir, zusammenberufen aus so vielen Stämmen

des edelsten Volkes der Erde, ein Beispiel hinzustellen berufen sind,

welches die Welt noch nicht gekannt, ein Beispiel einer so gern

Ve ,. die mit inniger Ueberzeugung von dem, was ihre uf⸗

. ist, einig und fest, demnach Hand in Hand mit den Räthen der

rone zu einem Ziele geht. Das ist das Ziel, welches mir vor—

Ich werde Aufklärung darüber geben,

chwebt, nach welchem ich täglich strebe, nach welchem unablässig zu reben ich auch Sie auffordere, meine Herren, und wozu auch Sie, hochgestellte und getreue Räthe der Krone, wie ich vertrauend hoffe, und wozu ich Sie angelegentlich auffordere, Ihre Mitwirkung, Ihre erfolgreiche Unterstützüng nicht versagen wollen. Das ist ein Ziel, welches wir aber nur erreichen können, wenn wir ohne Rückhalt un⸗ sere Ueberzeugung aussprechen, die Ueberzeugung von dem, was uns Noth thut, eine Ueberzeugung, welche wir in einem so wichtigen, so bedeutenden Moment zu verschweigen nicht berechtigt sind. ö (Bravoruf!)

Graf von Arnim: Ich wollte eine Aufklärung in Beziehung auf die Uebereinstimmung meines Amendements mit dem des Grafen Helldorff geben. In dieser Beziehung bemerke ich, daß ich gesagt habe, es fände in wesentlichen Punkten eine Uebereinstimmung statt, in anderen aber nicht, und ich habe die letzteren hervorgehoben. Ich fange mit dem Letzten an und bemerke, daß im Amendement des Grafen Helldorff der Satz enthalten ist, es sollte durch ben Beschluß des Provinzial Landtages festgestellt werden, welche Verpflichtungen, welche Prozentsätze, welche Renten von den Verpflichteten zu leisten wären. Mit diesem Satze kann ich nie meine Uebereinstimmung er= klären, weil diese Verpflichtung in keiner Weise alterirt, in keiner Weise erhöht werden kann. Es kann also darüber eine neue gesetz liche Festsetzung in keiner Weise stattfinden, und ein Antrag, der die⸗ ses involvirte, würde, meiner Meinung nach, einen höchst nachtheili— gen Ausspruch für die Verpflichteten in sich schließen, indem den Pro— vinzial-Landtagen dann das Recht zugetheilt würde, in den feststehen— den Abgaben der Verpflichteten eine Erhöhung eintreten zu lassen. Uebereinstimmend aber sind wir Beide darin, daß von den Provinzen zuerst die Grundlage festgestellt werden müsse, darin, daß wir Beide nicht dafür stimmen und nicht für nothwendig halten, gegenwärtig bereits eine Staats-Garantie für das Kapital in der Weise zu übernehmen, wie es von der Abtheilung vorgeschlagen wird; über— einstimmend sind wir, wie ich glaube, darin, wenigstens habe ich nichts Entgegenstehendes in dem Amendement gefunden, daß wir späterhin jedenfalls eine gewisse Staats-Garantie für nöthig halten zum Ins— lebentreten und zur Ausführung der Landrenten⸗-Banken. Dies zur Aufklärung des Unterschiedes und der Uebereinstimmung zwischen bei— den Amendements. Es ist von einer anderen Seite behauptet wor— den, mein Amendement falle im Wesentlichen mit dem Vorschlage des Gouvernements zusammen. Das Wort „wesentlich“ mag relativ sein, ich erlaube mir aber, darauf hinzuweisen, daß mein Amendement mit dem Regierungs⸗Vorschlage in zweis Punkten nicht zusammenfällt, die der geehrte Redner nicht berührt hat. Der geehrte Redner hat gesagt, ob nur die Zinsen der Staat garantiren solle oder das Ka— pital ohne die Zinsen, mache keinen Unterschied; ich schlage aber die sen Unterschied sehr hoch an, denn nach dem Vorschlage der Regie⸗ rung ist von einer möglichen Garantie von 109 Millionen Kapital die Rede, während nach meinem Vorschlage dann höchstens 33 Millionen Zinsen zu garantiren wären, dies macht in der Kapital-Garantie eine Differenz von 967 Millionen, und das ist nach meiner Meinung

sehr viel. ( Gelächter.) .

Der Redner hat ferner ein anderes Moment nicht hervorgeho— ben, nämlich, daß ich vor der Garantie des Staates noch einen sehr breiten und sehr potenten Bürgen stelle, nämlich die ganze Provinz, während im Vorschlage der Abtheilung gesagt ist, der Staat solle zunächst eintreten und es ihm vorbehalten bleiben, wenn es nöthig ist, sich an die be— treffende Provinz zu reversiren. Dies ist der Unterschied zwischen dem Vorschlage der Abtheilung beziehungsweise des Gouvernements und dem meinigen. Dem letzten geehrten Redner folge ich auf dem Wege, der die Frage berührt, wie weit wir einer Garantie gewisser— maßen mit verbundenen Augen entgegengehen sollen; auch ich habe das Bedenken, ihr in der von der Regierung vorgeschlagenen Weise entgegenzugehen. Wenn es sich, wie auch die Abtheilung vorgeschla— gen hat, um die Uebernahme einer Garantie des Kapitals handelt, würde ich, ganz anerkennend die Nützlichkeit der Sache nicht aber, beiläufig bemerkt, für die Provinz, der ich angehöre, denn bei uns ist das Bebürfniß viel weniger vorhanden den Vorschlag lieber hin— ausschieben, denn dann handelte es sich darum, eine wenn auch wahr— scheinlich ungefährliche Garantie für Hunderte von Millionen zu über— nehmen. Aber ich glaube, es sei nicht nöthig, die Sache hinauszu— schieben, wenn es sich davon handelt, denjenigen Betrag zu garantiren, der an den Zinsen ausfallen kann, wenn der Verpflichtete seine Ver⸗ pflichtung zu . nicht im Stande ist. In dem Falle ist der Ausfall ein so kleines Minimum, daß ich wirklich glaube, daß wir wohl dem Vorschlage folgen könnten, ohne unseren Kömmittenten' ver antwortlich zu erscheinen. Daß das Quantum der Renten und Ab— gaben in den Provinzen ermittelt werden kann, gebe ich zu; aber es wird immer nur eine, unvollständige Ermittelung sein, die uns nicht einen Schritt weiter führt; denn wenn? wir wirklich wüßten, ob es 20 oder 30 Millionen in einer Provinz sind, wisfen wir deshalb, wie viel wir muthmaßlich zu garantiren haben werden an Ausfällen, die die Verpflichteten und die Provinzen nicht leisten können? Wer in der Welt kann das berechnen? aber das Maximum ist nach meinem Vorschlage die Summe von 35 pCt. von dem möglichst hoch anzurechnenden Quantum aller Lasten und Abga⸗ ben. Bei den Eisenbahnen z. B. war derselbe Fall; haben wir da—⸗ mals im voraus gewußt, wie viel wir durch die Staats Garantie übernommen haben. Es sei mir aber auch schließlich erlaubt, ein Wort über den Punkt zu sagen, der von vielen Seiten hervorgehoben wurde, nämlich über die prinzipielle Frage, wenn ich sie so nennen darf. Da knüpfe ich an an ein Wort, welches heute hier ausgesprochen wurde, ich weiß nicht, aus welchem Munde, an das Wort: Lassen Sie uns nicht immer blos rückwärts blicken, sondern auch vorwärts!

(Viele Stimmen: Bravo!) Lassen Sie uns, wenn wir Bedenken in der Vergangenheit fin⸗ den, deshalb nicht muthlos werden, lassen wir uns dadurch nicht bei jedem Schritt und Tritt aufhalten im Vorwärtsgehen. (Bravo von vielen Seiten; eine Stimme auf der Herrenbank sFürst Lichnowsky: sehr gut!) Abgeordn. Aldenhsven (vom Platze)h-; Der geehrte Redner hat die Bemerkung gemacht, als habe ich den Unterschied zwischen ei— ner Staats-Garantse für 100 Millionen und 37 Millionen übersehen. Ich bemerke darauf, daß ich von dem Gesichtspunkte, den ich berührt habe, unter den 100 Millionen das Kapital und unter den 31 Millio⸗ nen eine jährlich wiederkehrende Zinsen⸗Summe verstanden habe. WMarschall: Wir fahren in der Ordnung fort, in welcher um das Wort gemeldet ist. ; (Mehrere Redner verzichten aufs Wort.) ö Abgeordn. Kraszewski: Ich bitte um Erlaubniß zu einigen Worten von meinem Platze. Es betrifft das Gesetz an und für sich selbst. Ich stimme der Ansicht bei, daß man den Provinzen über⸗— sasse, zu entscheiden, ob sie es vortheilhaft oder nützlich finden. Man lasse ihnen freie Wahl, es anzunehmen. Ich glaube, daß in vielen 6 2 . 5 5 ö. 8 * . * Kredit- Anstalt, einen viel n wird, und beide ĩ 6 ĩ ügli e, n, . . Institute können nicht füglich (Mehrere Stimmen: o ja, sehr gut!)

Was die Garantie des Staates 26 5 ich mich da⸗

für aus, daß, wenn endlich Rentenbanken entstehen, der Staat unbe⸗

dingt die Garantie übernehme, nicht die Provinz, weil sonst, wie der Abgeordnete aus Krefeld entschieden bemerkte, die Garantie illusorisch gemacht wird.

von Quast: Meine Herren, es kann nicht meine Absicht sein, don neuem auf die Sache selbst einzugehen, da die Wichtigkeit der⸗ selben gestern und heute hinreichend festgestellt ist; ich will blos im Allgemeinen den großen und freudigen Eindruck nochmals berühren, welchen, wie wir so vielfach vernommen haben, auch außerhalb dieses Saales die Königliche Botschaft auf das ganze Land gemacht hat. Ich frage, welchen Eindruck wird das Land erhalten, wenn die Sache selbst durch unser Votum vernichtet wird, wenn diese Königliche Bot⸗ ft im Glanze dasteht, gegen den Beschluß, den wir etwa fassen möchten!

Marschall: Die Verzichtleistungen auf das Wort kommen so zuhlreich, und der Ruf nach Abstimmung ist so unzweideutig, daß über den Wunsch der Versammlung, zur Abstimmung zu kommen, kein Zweifel übrig bleibt. Es ist deshalb bin. Wunsch durch die in der Geschäfts-Srdnung vorgesehene vorläufige Abstimmung festzustellen, in der Weise, daß diejenigen, welche die Fortsetzung der Debatte wünschen, dieses durch Aufstehen zu erkennen geben.

(Es erhob sich anscheinend die Hälfte der Versammlung.)

Eine Stimme (vom Platz) machte eine Bemerkung in Hin— sicht der Unterstützung des Antrages auf Abstimmung, die indeß nicht deutlich vernommen werden konnte.

Marschall; Dem muß ich entgegnen, daß der Ruf nach Ab— stimmung von weit mehr als 24 Mitgliedern ausgegangen ist. Dies stand ohnehin schon sest. Aber es ist von vielen Seiten erklärt wor⸗ den, man habe die Frage nicht verstanden. Ich gebe indeß anheim, ob die noch angemeldeten Redner dem Beispiele so vieler anderen folgen und dem Wunsch der Versammlung nachgeben wollen, der sich so unzweideutig zu erkennen gegeben hat.

Abgeordn. Hansemann: Wenn die Versammlung das Wort

mir nicht giebt, so schweige ich, sonst bestehe ich darauf, das Wort zu haben. Ich bin, wie Ew. Durchlaucht mir selbst gesagt haben, der neunzehnte Sprecher, und es haben mehrere zwischen durch ge— sprochen. . Marschall: Ich habe in der Ordnung fortgefahren, wie man sich gemeldet hatte, und nun wäre die Reihe an den Abgeordneten Hansemann, aber ich habe ihm anheimgegeben, ob er nicht gewillt ist, der Meinung der Versammlung nachzugeben, die sich unzweidentig zu erkennen gegeben hat.

Eine Stimme: Diese Unzweidentigkeit erkenne ich aber nicht bei der Versammlung, sondern nur bei dem Marschall. Marschall: Dem würde ich nichts Anderes, als einen voll— ständigen Widerspruch entgegenzusetzen haben.

Eine Stimme: Ich wollte Ew. Durchlaucht darum bitten, darüber abstimmen zu lassen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll oder nicht? ;

(Verschiedene Stimmen: Das ist schon geschehen! Andere

ö f Stimmen: Nein, nein!)

Marschall: Es muß allerdings geschehen, weil aus allen Theilen des Saals gesagt worden ist, es sei nicht verstanden. Aus— nahmsweise wird es angemessen sein, den Gang der Abstimmung beizubehalten, welcher, wenn ich recht berichtet bin, bei den Versamm— lungen der Kurie der drei Stände eingeführt ist, daß nämlich im Falle der Bejahung aufgestanden wurde; es wird vielleicht bei dem jetzigen Stande ver Sache mehr zur Aufklärung dienen, wenn dieje⸗ nigen, welche den Schluß der Debatte wünschen, dies durch Aufste— hen zu erkennen geben.

(Dies geschieht.)

Es ist entschiedene Majorität dafür vorhanden.

Eine Stimme: Ich behaupte, daß die Maprität dafür ist, die Debatte weiter fortzusetzen.

Marschall; Ich behaupte, daß das Gegentheil stattgefunden hat, und ich muß erklären, daß Niemand hierüber zu urtheilen hat, als ich selbst.

(Große Aufregung, viele Stimmen dagegen.)

Ich muß erklären, daß Niemand hierüber zu entscheiden hat, als der Vorsitzende. Der Vorsitzende ist nicht allein durch die erhöhte Stellung, welche er durch sein Pult einnimmt, im Stande, es besser zu übersehen, sondern es ist ihm auch durch das Gesetz auferlegt, darüber urtheilen zu müssen, und wenn er es muß, so wird er es auch können. Wir kommen zur Abstimmung.

(Viele Stimmen verlangen den namentlichen Aufruf.)

Wir können nicht namentlich darüber abstimmen, ob die Debatte nach, der Ansicht der Versammlung schlußreif sei, weil die Erfahrung gezeigt hat, daß jeder namentliche Aufruf wenigstens eine Stunde dauert; ich wiederhole, daß für mich kein e, e vorhanden ist, welches das Resultat der Abstimmung war, und daß ich nicht an⸗ ders kann, als es dahin auszusprechen, daß man sich für den Schluß der Debatte erklärt hat.

Abgeordn. Flemming (vom Platze) Wenn der Herr Land— tags⸗Marschall dem Herrn Hansemann gleich das Wort gestattet hätte, so würde derselbe seine Rede längst beendigt haben und eine unnöthige Diskussion vermieden worden sein.

Abgeordn. Hansemann: Ich verlange das Wort über die Anwendung des Geschäfts⸗-Reglements durch den Marschall.

(Große Bewegung. Der Marschall ertheilt dem Abgeordneten Han— : semann das Wort.)

Abgeordn. Hansemann: Ich habe das Wort verlangt über die Anwendung des Geschäfts⸗Reglements, und ich enthalte mich des— halb streng des Eingehens in die Sache, die wir heute verhandelt ha⸗ ben. Ich bin der 18te oder 19te gewesen, der diesen Morgen als Redner eingeschrieben wurde, so haben Ew. Durchlaucht mir selbst ge— sagt. Es ist ein Amendement von dem Herrn Grafen von Arnim außer der Reihe vorgebracht worden.

Marschall: Nicht außer der Reihe.

Abgeordn. Hansem ann: Sie haben zugegeben, es einzubrin— gen, wenn es der Herr Antragsteller für geeignet halte; ich will aber hierauf keinen Werth legen; ich komme weiter. Darauf habe ich nebst mehreren Anderen das Wort verlangt, um gegen das Amen= dement des Herrn Grafen Arnim zu sprechen. Es ist erwiedert wor den, wenn das Wort verlangt wird, so muß es in der Reihenfolge geschehen, wie die Redner von früher eingeschrieben waren. Gut, das hätte aber auch geschehen sollen.

Marschall:; Es ist geschehen.

, Hansemann: Ich bitte um Verzeihung, das ist

nicht geschehen. Es ist von dem Grafen Arnim das Amendement vorgetragen; ien, hat ein Redner das Wort genommen, eben so ein zweiter, dann aber hat wieder der Graf Arnim in einem ziemlich langen Vortrage das Wort genommen, und dieses zweitemal war außer der Reihe.

(Viele Stimmen: Ja, ja) ,, be , 6 r nen, rt gebeten und erklärt hatte, daß ich nur 4. zichtenl werde, wenn die Versammlung es mir nähme, ob die, Versammlung den Schluß der Tebatte wün cht. Darauf ist unzweifelhaft entschieden worden, daß noch e , werde.

(Große Aufregung. Viele Stimmen: Ja! Nein!)

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nehme deshalb meine Erklärung zurück; ich hatte, unrecht verstanden und war im Irrthum, was ich zu enischulbigen bitte. Meine Erklä⸗ rung beschränkt sich nunmehr noch auf zwei Punkte, nämlich daß in zweierlei Weise die Redner aufgerufen worden sind, einmal in der Reihenfolge der eingeschriebenen Redner und außerdem in Beziehung auf das Amendement des Herrn Grafen von Arnim.

Graf von Arnim: In Beziehung auf das Geschäfts-Regle⸗ ment erlaube ich mir, da mein Name genannt ist, das Zeugniß der hohen Versammlung in Anspruch zu nehmen, daß ich meinerseits Alles gethan habe, um mich streng an die gesetzlichen Vorschriften und an die Reihefolge der Redner zu binden.

. (Viele Stimmen: Ja, ja)) Daß ich bei meinem zweiten Vortrage eine Aufklärung gegeben habe, erschien nöthig, da es zweifelhaft war, ob mein Amendement richtig verstanden sei. Wie ich mich stets auf dem gesetzlichen Boden zu halten wünsche, so hege ich auch in einer Weise den Wunsch, daß dem, der einer anderen Ansicht ist, als ich, hier das Wort verschränkt werde.

Marschall: Insofern aus dem, was wir vernommen haben, nicht gefolgert werden soll, was, nach meiner Meinung, nicht darin liegt, nämlich daß ich mich nicht auf dem gesetzlichen Boden befunden habe, so stimme ich vollkommen bei. Ich habe schon bemerkt, daß es, nach meiner Ansicht, nicht darin liegt. Aber wir haben noch mehr gehört. Der Abgeordn. Hansemann hat zuvörderst behauptet, daß er nicht in der Reihenfolge aufgerufen sei, in welcher er notirt war; dem widerspreche ich gänzlich; er würde in der Ordnung aufgerufen sein, wenn sein Name schon an der Reihe gewesen wäre; wenn es eines Beweises hierüber bedürfte, so würden ihn meine Notate lie— fern können, es bedarf aber dessen nicht. Ter Abgeordn. Hansemann hat aber auch behauptet, ich hätte das Resultat einer Abstimmung falsch angegeben. Diese Behauptung, die er mit so großer Entschie— denheit vorbringen zu können glaubte, hat er selbst zurückgenommen, sonst würde ich mich, und zwar bis zum äußersten, dagegen verwahrt haben. Nun aber, was die Sache selbst betrifft, mit der wir, wie ich sehr beklage, viele Zeit hinbringen, so scheint es mir, wenn die Versammlung in ihrem Vorsitzenden irgend ein Vertrauen setzen will, so muß es das sein, daß er richtig aufrufe. Wenn man das nicht annimmt, so wüßte ich wahrlich nicht, in welcher Beziehung man irgend ein Vertrauen haben wollte.

Abgeordn. von Bardeleben: Das Reglement schreibt in einem solchen Fall vor. Ich werde mir erlauben, den betreffenden Paragraphen vorzulesen.

Eiest den letzten Satz im 5. 16 des Geschäfts-Reglements vor.) (Marschall: Das ist geschehen.)

Nun kann ich eine Abstimmung nur nennen, wenn diejenigen, die dafür und dagegen gestimmt haben, gezählt werden, besonders wenn viele Mitglieder über die Abstimmung zweifelhaft sind. Ich kann dem Marschall nach dem Reglement das Recht nicht zuerkennen, zu entscheiden, daß die eine oder die andere Seite die Masorität hat. Das übersteigt seine Befugnisse und ist geradezu dem Reglement ent gegen; ich protestire gegen ein solches Verfahren.

Marschall: Ich glaube nicht, daß dieser Fall auf den Pro⸗

vinzial-Landtagen irgendwo vorgekommen ist, daß dem Vorsitzenden das Recht bestritten wird, auszusprechen, was das Resultat der Ab stimmung ist; nach meinen Erfahrungen und eben so nach meinen Vermuthungen ist es auf keinem Landtage vorgekommen, daß Jemand, wer es auch sei, irgend daran gedacht hat, das Recht des Marschalls in dieser Beziehung in Zweifel zu ziehen.

Fürst von Lichnow sky: In Verfolg dessen, was der letzte Redner gesagt hat, muß ich auf den letzten Satz des §. 18 aufmerk⸗ sam machen. (Liest vor) „Die Abstimmung durch namentlichen Auf⸗ ruf muß allemal stattfinden, wenn der Marschall sie für nöthig hält, oder 24 Mitglieder sie verlangen.“ Und ich glaube!, daß es sehr leicht möglich ist, zu erfahren, ob 24 Mitglieder dies verlangen, und bitte, diesen Vorschlag zur Unterstützung zu bringen.

Marschall: 1 Herren, ich frage blos, ob es überhaupt in dem Wunsche der Versammlung liegt, zu Ende zu kommen.

(Viele Stimmen: Ja.) Dann müssen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abtheilung kommen.

Eine Stimme: Es ist erforderlich, daß die Zahl der Stim— men durch die Ordner gezählt werde.

Marschall: Das halte ich in dem vorliegenden Falle nicht für erforderlich.

Fürst von Lichnows ky: Ich bitte, daß mich 24 Mitglieder unterstützen mögen.

Marschall: Zu dieser Aufforderung haben Sie kein Recht, das steht mir allein zu.

Abgeordn. von Auerswald: Ich glaube, daß hier ein Miß⸗ verständniß stattfindet, indem wir uns allerdings schon früher befun⸗ den haben, auf das ich jedoch nicht aufmerksam gemacht habe, um die Abstimmung nicht zu verlängern. Es steht allerdings im §. 18, wenn der Marschall es für nöthig hält und 24 Mitglieder verlangen, so muß die Abstimmung erfolgen u. s. w. (Liest vor.) Ich kann dies aber nicht anders verstehen, als wenn es zur Abstimmung kommen soll, und bevor die Abstimmung geschehen ist, haben diese 24 Mitglieder das Recht, auf den namentlichen Aufruf anzutragen; und es ist meiner Ueberzeu— gung nach vollkommen unrichtig verfahren, wenn der namentliche Auf⸗ ruf später zur Prüfung der Abstimmung benutzt worden ist. In sol⸗ chem Falle kann, behufs der Kontrolle, nur gezählt werden, und wenn die Abstimmung erfolgt ist, in welcher Weise sie auch geschehen sei, so kann eine andere nicht mehr vorgenommen werden; deshalb kann ich nicht dafür stimmen, daß jetzt die frühere Abstimmung durch den Aufruf geprüft werde, weil dieser nur zu dem Zweck angeordnet ist, um in wichtigen Fällen die Abstimmung unzweifelhaft geschehen zu lassen.

Fürst von Lichnows ky: Majorität?

Eine Stimme: Es muß durch die Ordner gezählt werden.

Fürst von Lichnowsky: Dann stimme ich bei.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich wollte darauf aufmerk— sam machen, ob es nicht im Interesse der Sache liege, von prinzi⸗ piellen Erörterungen jetzt abzustehen und zu fragen, ob die Versamm⸗— lung einverstanden sein will, die Debatte für jetzt geschlossen zu halten.

Marschall: Ich kann mir nicht denken, daß dies einen Wi⸗ derspruch sinden wird.

Abgeordn. Hansemann (vom Platz): Mir scheint nach dem Geschäfts-Reglement, daß jetzt eine namentliche Abstimmung nicht stattfinden dürfe. Ich halte mich an dem, was ordnungsmäßig ist, und abstrahire für mein Theil von einer Abweichung vom Geschäfts⸗ Reglement. Ich erlaube mir noch zu meiner Aufklärung an Ew. Durchlaucht die Frage, ob beim Schluß der Debatte ich an der Reihe zum Reden war, oder wer vor mir noch stand?

(Der Secretair liest die Namen Uechtritz, dann Han⸗ semann.)

Also Einer war noch vor mir.

Wie erfahren wir aber denn die

Ich höre, daß hierüber doch Zweisel entstanden sind, und ich

(Ruf zur Abstimmung.) ; Marschall: Wir können ö zur Abstimmung übergehen.

Die erste Frage ist auf den Antrag der Abtheilu ĩ ich halte den namentlichen Aufruf nicht für ä n gberihte, und

Abgeordn. Mohr: Ich bitte um die Erlaubniß, eine Frage zu stellen. (Der Abgeordnete betritt die Rednerbühne —= .

NM t. 2 e Aufregung. Der Landtags-Marschall bedient sich der Glocke und spricht nach eingetretener Ruhe folgende Worte an die Versamm: lung): Es ist dringend nöthig, daß dasjenige erfolge, was erforder= lich ist, damit der Gang der Dis kussion in derjenigen . vor⸗ schreite, die allein der Versammlung würdig ist, und welche allein von der Versammlung gewünscht werden muß. Mir scheint nicht, daß hierzu das Beginnen, welches wir so eben mit angesehen, dienlich sein wird. Nämlich ich wüßte nicht, über welchen Gegenstand eine Frage zu stellen wäre, und die Frage, die ich zu stellen berechtigt bin, über welchen Gegenstand gesprochen werden soll, ist von dem Abgeordneten noch nicht beantwortet.

Abgeordn. Mohr: Ich erlaube mir zu entgegnen, daß, nach⸗ dem ich meine Frage gestellt haben werde und es gefunden werden sollte, daß sie eine ungebührliche oder nicht zur Sache gehörige sei, ich mir dann erst eine Zurechtweisung gefallen lassen kann. Meine Frage an den Königlichen Kommissar ist einfach die: Er hat sich bemüht, sowohl gestern wie heute, darzuthun, daß eine Frage von der Garantie ...

Marschall (einfallend): Das ist ein Eingehen in die Dis⸗ kussion.

Abgeordn. Mohr: Ich bitte, mich die Frage vollenden zu lassen . . . daß eine Frage der Garantie nicht involvire die Frage eines neuen Anlehnes oder einer neuen Steuer. Ich bitte nur den Königlichen Herrn Kommissar, uns gütigst zu sagen, warum denn die Königliche Botschaft an die Vereinigte Kurie gelangt ist und nicht an jede Kurie besonders. r

Landtags-Kommissar: Ich weiß nicht, ob die hohe Ver⸗ sammlung es wünscht, daß ich auf diese Frage antworten soll.

(Von allen Seiten wird mit „Nein!“ geantwortet.)

Marschall: Nun bleiben wir bei der Abstimmung über den Antrag der Abtheilung.

Eine Stimme (vom Platz aus): Ich erlaube mir die Frage, ob bei der Abstimmung die Stimmen gezählt werden, oder ob eine blos oberflächliche Anschauung genügen r

Marschall: Ich habe nicht den Vortheil gehabt, Augenzeuge der Ergebnisse sein zu können, die sich herausgestellt haben bei den vorgeno]mmenen Abstimmungen in der Kurie der drei Stände. Mir scheint die Frage danach beantwortet werden zu igen. ob es mög⸗ lich ist und leicht möglich ist, das Resultat der Abstimmung unzwei⸗ felhaft zu erkennen. Hat sich in den bisherigen Abstimmungen ge⸗ funden, daß dies nicht leicht möglich ist, so habe ich meines Orts ge⸗ gen die Zählung nichts einzuwenden. Ich werde also zu erfahren haben, am besten von dem Marschall der Drei⸗Stände⸗Kurie, ob das Eine oder das Andere sich als zweckmäßig herausgestellt hat.

Abgeordn. von Nöochow: Ich bemerke ganz ergebenst, daß der Marschall der Drei-Stände- Kurie als solcher in der heutigen Ver⸗ sammlung nicht anwesend ist, daß ich demnach dasjenige, was ich zu sagen habe, einfach als Mitglied zu sprechen habe. Da berichte ich, daß, wenn in den Sitzungen der Drei⸗Stände⸗ Kurie dem Marschall und den Secretairen nicht ersichtlich ist, daß die Masjorität da war, immer eine Zählung durch die Herren Ordner stattgefunden hat.

Marschall: Ich halte dies ganz für die Antwort, die ich selbst würde gegeben haben, und glaube, daß dieses Verfahren das natur⸗ gemäße ist. Es ist also die vorhin gestellte Frage für beantwortet anzusehen.

Eine Stimme: Ich glaube, daß der Abgeordnete hier be⸗ rechtigt ist, vor der Abstimmung zu wissen, ob genf wird oder nicht.

Eine Stimme (vom hh: Ich erlaube mir aufmerksam

zu machen auf den §. 18 des Reglements. Dort heißt es:

„Die Abstimmung geschieht durch Aufstehen und Sitzenbleiben.“ Ich weiß nicht, wie eine Gleichheit der Stimmen zu erfahren ist, anders als dadurch, daß gezählt wird.

Eine Stimme: Ich muß darauf antragen, daß gezählt wird, weil in unserer Kurie durch Aufstehen und Sitzenbleiben nie ersichtlich wird, wie abgestimmt wurde. Es befinden sich mehrere Mitglieder hier, die nicht das Recht haben, abzustimmen. Was sollen bi thun während der Abstimmung? Bleiben sie sitzen, werden sie als sitzend angesehen, erheben sie sich, so werden sie als stehend betrachtet.

Marschall: Ich habe gegen das Zählen nichts einzuwenden, aber ich muß nur den Wunsch aussprechen, daß das Stimmenzählen auch möglich gemacht wird, nämlich daß die Mitglieder, die sich er⸗ heben, recht lange stehen bleiben, damit wir in der Lage sind, das Stimmenverhältniß ausmitteln zu können. Ich bitte die Mitglieder, ihre Sitze einzunehmen.

Eine Stimme: Ich erlaube mir die Frage an Ew. Durch⸗ laucht, wie in der Herren⸗Kurie gezählt werden wird. Durch Auf- stehen oder Sitzenbleiben kann nicht entschieden werden.

Marschall: Nach dem Gesetz. .

Prinz von Hohenlohe: Es sind mehrere Herren, die nicht mitzählen können, nämlich die 11 bevorrechteten Fidei⸗Kommiß⸗ besitzer. Sie haben einen Abgeordneten gewählt in meiner Person. Diese werden nicht zählen.

Graf Jork: Ich bitte Ew. Durchlaucht, die Ordnung zu be⸗ stimmen, in welcher abgestimmt werden soll.

Marschall: Die Frage selbst ist erledigt.

Graf von Arnim: Die Frage wird sich einfach dadurch erle⸗ digen lassen, daß, wenn durch Aufstehen und . abgestimmt wird, von dem Marschall ein zu bestimmendes Mitglied der Herren⸗ Kurie zählt, wie sich das Verhältniß in den Kollektiostimmen stellt. Es scheint mir hierzu nicht nöthig zu sein, daß die Plätze verlassen werden.

Marschall: Ich werde es dem Sekretariat überlassen, welche die Zählung in der Herren⸗Kurie vorzunehmen haben wird, darüber ins Reine zu kommen. . .

Referent: Mir scheint die Sache so wichtig zu sein, daß ich meinestheils auf namentliche Abstimmung antragen muß.

Fürst von Hohenlohe: Ich glaube, daß wir während 2. Zeit, die auf die Diskussion wegen der Abstimmungs Frage verwende worden ist, mit der Abstimmung bereits zu Ende wären. a.

Marschall: Wenn 24 Mitglieder den Antrag in nt⸗ lichen Aufruf unterstützen, so wird namentlich ren, 0

Fürst von Lich nowsky: Dann 2 , , , Provinz Schlesien die drei Theilnehmer an Ko ;

ĩ ĩ urn aben. ö grid ger, . U. . n * . Ab⸗ stimmung auf anderen Gründen beruht, 24 3 89 e,. 2 der Herren Kurie, so ist nichts . * nusgags ren wir, wenn 4 rere Abstimmungen vorzunehmen ha en sen Zwick meh sr Stunt mentlich abgestimmt werden soll, zu ö em 3 . rere Stun 3 hier zu verweilen haben. Wenn wir das vermeiden können, so 2. es im Interesse der Bersammlung sein. Ich wiederhole, es kann feine Schwierigkeit sein, wenn einmal durch die Ordner ih wird, liel ach in der Herren-Kurie geschehen zu lassen dadurch, daß man Ei Stimmien in der Herren- Kurie zählt und hierbei nur auf diejeni= en Personen Rücksicht nimmt, von denen dem ln r bekannt daß sie an diesem Tage die Stimme für ihre Genossen

ein muß .