S801. 104155. TN,143. 3, 802. 14 458. 17, 197. 19,904. 20 017. 475. 30, 161. 30,7654. 33, , 47,504. 49, 409. 49937. 51,528. 52,247. 55,1 5b, 2654. 56, 940. 60, 228. bl, 330. b2, 425. b2. 787. bz nl. 6 68. 317. 69,236. 74.093. 74,5793. 77, 264. 78,733. ö in 93 ö . 5 3 jun., ei Seeger, na armen bei Holzschuher, Breslau 2mal bei Holschau und h bold, Danzig bei Roßoll, Driesen Spatz, Graudenz bei Lachmann, Grünber bei Sußmann, Halle 2mal bei Lehmann, Borchardt, bei Heygster und 2mal bei Leitgebel, Magdeburg burg bei Kieselbach, Neuß bei Kaufmann, Posen thal, Siegen 2mal bei Hees,
4866. 6945. 9412. 21,591. 24,719. Zb, 920. 41,719.
22, 660. Z5, 889. 146. 35, 112. M30
S3. Z 605. Sigi.
S0. 387. 82, 76 bei Grack und bmal bei Lazarus, mal bei Schreiber, bei Abraham, Düsseldor
bei Hellwig . gh! 2mal bei
iegnitz 4mal bei und 2mal bei Roch, Merse⸗ Neumarkt bei Wirsieg, ermacher, Sagan bei Wiesen⸗ Stettin bei Wilsnack und nach Str zu 500 Rthlr. auf Nr. 648. 880. 13, 866. 14,717. 14, S609. 17,477. 28, 280. 29,319. 31,658. 33,495. 49,056. 51,361. 51,373. 52, 858. 58, 290. 65,B 132. 67, 201. 67, 345. 3. 73 282. 73,450. 74,331. 76,448. 77, 933. 78, 583 Berlin 2 mal bei Burg, bei Grack, bei Matzdorf, bei us und bei Seeger, nach Bonn bei Hast, Breslau bei Löwenstein und 5 mal bei Schreiber, Cöln er, Düsseldorf evysohn, Iser⸗
Samter, E
2mal bei Brauns Naumburg bei V
44 Gewinne 11,705. 116955.
209. 46, Si5. 57 718. 57, 882. 68, 163. 72,32 und 79, 185. in Moser, bei Securi 2 mal bei Holschau, bei Löw bel Krauß und 3 mal bei Reimbold, Crefeld bei Me Z mal bei Spatz, Frankfurt bei Baswitz, Glogau bei lohn 2 mal bei Hellmann, Königsberg i. Pr. bei Borchardt, Lieg⸗ niß bei Leitgebel, Magdeburg bei Roch, Naumburg bei Vogel, Neuß bei Kaufmann, Ratibor bei Samoje, Reichenbach bei Scharff, Sagan bei Wiesenthal, Salzwedel bei Pflughaupt, Stettin 2mal bei Wilsnach, Thorn 2mal bei Krupinski und nach Zeitz bei Zürn; auf Nr. 5084. 5703. 7624. S643. 9948. 19,549 15,764. 16, 265. 18,747.
Prenzlau bei Herz,
Gewinne zu 200 Rthlr. 8. 11,5325. 13,910. 14,108.
66. 31,020. 3. 16,060. 46,356. 57, 120. 60,707. 62,976. 65,873. 69,983. 70,315. 7b, 674 und 77,695.
19. Mai 1847.
Königl. General-⸗-Lotterie⸗Direction.
Uichtamtlicher Theil.
Anland.
Berlin, 18. Mai. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die erpresse Be⸗ stellung von Paket⸗Sendungen:
„Es sind darüber Zweifel entstanden, ob in Fällen, wo bei einer Paket= t wird, letztere auf die Adresse zu elbst auszudehnen sei.
46507. 47193.
Berlin, den
e die expresse Bestellung verlan beschränken, oder auch auf das Paket tigung dieser Zweisel wird unter Zugrundelegung der in den Cirkular ⸗ Ver⸗ fügungen vom 23. April 1812 und 9. März 1846 und in der der ersteren beigefügten Bekanntmachung des General⸗-Post-⸗Amts enthaltenen Vorschrif⸗ ten über das Verfahren bei Annahme und Besorgung von Briefen, deren Bestellung durch erpresse Boten verlangt wird, Pakete, die der Bote ohne Schwierigkeit tragen kann, vorausgesetzt, daß vom Absender ein Anderes auf dem Begleitbriefe nicht ausdrücklich ge⸗ wünscht wird, gleichzeitig mit dem letzteren durch den erpressen Boten abge— sendet werden sollen, wohingegen die Abholung schwererer oder mittelst Fußboten nicht füglich zu transportirender Pakete dem Adressaten über-
hierdurch bestimmt, daß
Bote die Hälfte mehr als für die Bestellung expresser Briefe, mithin, wenn dieselben nach Orten bestimmt sind, woselbst sich eine Post-Anstalt befindet, eine Vergütung von 37 Sgr. und nach Orten, wo sich keine Post-Anstalt pro Meile, als Maxinium aber 223 Sgr. Dabei ist 3 Meile gleich Meile und die Entfer⸗ nung von z Meilen gleich der von 1 Meile anzunehmen.
Damit die Post-Anstalten wegen zuverlässiger Personen zu expressen Bestellungen nicht in Verlegenheit gerathen, werden dieselben angewiesen, hierzu geeignete Individuen zu ermitteln und mit denselben Ablommen zu sreffen, worin sie mit den ihnen zu gewährenden Vergütun machen sind und sich verpflichten, die Botengänge dafür zu
Die Post-Aemter haben diese Abkommen und die der ihnen unter⸗ geordneten Post- Expeditionen 2c. zu den Post⸗-Amts⸗Registraturen zu
befindet, eine solche von 73 Sgr.
zu empfangen haben.
en bekannt zu
Berlin, den 28. April 1847. Der General⸗Postmeister von Schaper.“
Desgleichen betreffend die Bestellung der Zeitungen und Abfüh— rung der Pränumerationsgelder: „Zur Aufrechthaltung der ist es erforderlich, daß auch hin nungsweise von fämmtlichen Post⸗Anst obachtet werde. ; Was zunächst die Bestellungen im Allge daß solche, nach 5.
roͤnung im Betriebe des Zeitungswesens sichtlich der Bestellungen, und der Berech= alten ein gleichmäßiges Verfahren be⸗
meinen betrifft, so wird wieder⸗ 5 der dem Zeitungs ⸗ Preis- Erläuterungen, zur gehörigen Zeit vor Eintritt des en müssen, wenn sie pünktlich und vollständig ie verschiedenen Abonnements-Termine sind im bei jedem Debits Gegenstande genau angegeben. f bei der Bestellung niemals hinausgegangen wer= treffenden Gegenstände, glei Abonnement dauert, jedesmal beim Ablaufe eines A aufs neue zu bestellen, wenn sie nach dem Wunsche Die Folgen eiwaniger Entge dem solche zur Last fallen.
die Pränumeration für bestellte Gegen⸗ aus zu berichtigen, so bleibt es den ch dieserhalb mit denselben zu eini⸗ aß im Laufe der Zeit eine Beziehung auf den Debit einer solchen Ver⸗
holt darauf hingewiesen Courante vorgedruckten Abonnements Termins eingeh ausgeführt werden sollen. Zeitungs Preis⸗Courante Ueber diese Termine dar den; vielmehr sind die be
viel wie lange das onnements⸗Termins des Abnehmers fortbe⸗ enhandlungen hat der—
zogen werden sollen. jenige Beamte zu vertreten, Wünschen einzelne Abonnenten, stände über die Abonnements -Zeit hin betreffenden Post⸗Anstalten überlassen, si n und sich für den Fall wohl vorzusehen, d ung oder sonst eine Veränderung in t ollte. Das Zeitungs einigung weder Notiz nehmen, für eine längere Zeit anne Die Anfertigung der im dritten Monate eines laufenden Quartals, e nach, am 15. März, 15. Juni, enommen werden. argh iejenigen Bestellungen, welche nachträ Zeit eingehen, und ge unc ih ch bis dahin, sigt und versandt werden müssen, nicht me sind, um Differenzen zu vermeiden, jedesmal zu übertragen. , . ? in, F durch 2 h
ben. Jedoch si
Comtoir kann jedoch von noch die Pränumerations⸗Gelder im voraus ls das Abonnement wirklich dauert. echnungen soll, der Vorschrift gemäß, re und zwar der 15. September und 15. Dezember vor⸗ die Bücher abgeschlossen. im Laufe der Abonnements—= wo die Rechnungen angefer⸗ r ausgeführt werden können, n das nächstfolgende Quartal
Dann werden auch zugleich
sollen die untergeordneten Post · Anstalten, ören, ihre Zeitungs- Bestellungen eitungs⸗Comtoir ein- ällen, wo bei direkter nbar Zeit und eine
der vorgesetzten ämter beim nach Lage der Orte und in den ziehung der betreffenden Artikel offe wonnen wird
olche Ausna
bisher schon men sollen in ähnlichen et sein. Nichtsdestowe den Debits ⸗Gegenständen, in und abge⸗=
. 8 ; terung des Verkehrs
müssen 1 die e,. welche von untergeordneten Po seßzt werden, si
ch ferner gestatt . . 3 . P nen 2c.
Kenntniß verschaffen und darüb
788 bleibt es ferner allein die Sache der vorgesetzten 7 ämter, die Pränume⸗ ratiens . Gelder von den untergeordneten Yes; nstalten ohne Ausnahme einzuziehen und solche nach Empfang der Rechnung ungesäumt an das Zeltungs-Comtoir zu berichtigen. Auf direkte Einzahlungen von Seiten der untergeordneten Post-⸗ Anstalien kann letzteres sich selbst in dem Falle nicht einlassen, wo eine direlte Bestellung und Beziehung stattfindet.
Es wird hiermit zugleich bestimmt, daß die Stempel für die in Kreuz- band ⸗ Sendungen vom Auslande eingehenden . Zeitungen am 86m. der Zeitungs- Provisions⸗Einnahme⸗ esignationen mitberechnet
erden.
2 , Post⸗Aemter und Post⸗-Anstalten haben sich hiernach genau zu achten.
Berlin, den 3. Mai 1847.
General⸗Post⸗ Amt. von Schaper.“
Deutsche Bundesstaaten.
Großherzogthunt Hessen und bei Rhein. In der Sitzung der zwelten Kammer legie der Großherzogliche Regierungs= Kommissar, Ministerial Rath Dr. Breidenbach, nachstehenden Gesetz⸗ Entwurf, die Verträge über Lieferungen von Getraide, Hülsenfrüchten oder Kartoffeln von Seiten der Produzenten . . vor:
„Ludwig II. ꝛc. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen wie folgt; Art. 1. Jeder Vertrag, durch welchen ein inländischer Produzent sich verbindlich macht, Getraide (Weizen, Korn oder Roggen, Gerste, Spelz oder Dünkel, Hafer, Heidekorn oder Buch= weizen, Hirsen), Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Lin sen), Magsaamen, Kar— toffeln nach der Aerndte des gegenwärtigen Jahres zu einem anderen Preise zu liefern, als zu dem zur Zeit des Vertrages bestehenden oder dem Preise, welcher nah der Aerndte des betreffenden Gegenstandes der laufende sein wird, ist verboten und nichtig. — Art. 2. Die Bestim—= mung des vorhergehenden Artikels findet auch Anwendung auf den Ver— trag, durch welchen der Produzent seine bevorstehende diesjährige Aerndte an Getraide, Hülsenfrüchten oder Kartoffeln, sei es bezüglich seines gan—= zen Besitzthums oder einzelner Grundstücke, auf dem Halm oder am Stock, in Bausch und, Bogen oder nach einem bestimmten Maße oder Gewicht verkauft. — Art. 3. Auch die bereits abgeschlossenen Verträge der in den Art. 1 und 2 beschriebenen Art sind nichtig. — Art. 4. Wenn von In— n n, gegenwärtigen Gesetzes an gegen das Verbot der Artikel 1 und 2 Verträge abgeschlossen werden, so verfällt sowohl der Käufer als der Mäkler in eine Polizei⸗Strafe von 25 bis 3090 Gulden. — Art. 5. Kann die zuerfannte Geldstrafe nicht beigetrieben werden, so muß sie im Gefängniß und zwar mit 24 Stunden für jeden Gulden verbüßt werden. — Art. 6. Von den erkannt werdenden und eingehenden Geldstrafen er= hält der Denunziant ein Drittheil. — Art. 7. Die in unseren Provinzen Starkenburg und Oberhessen bestehende Verordnung vom 20. Juni 1817, insoweit diese über den Verkauf anderer Früchte und Krescenzien, als Ge— traide, Hülsenfrüchte und Kartoffeln, verfügt, bleibt fortwährend in Gültig⸗ keit. — Art. 8. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage seines Er⸗ scheinens im Regierungsblatte in Kraft und wird nach der Aerndte des ge= , ,, Jahres durch eine besondere, den Zeitpunkt näher bezeichnende Bekanntmachung für die Zukunft außer Wirksamkeit gesetzt werden. Ur⸗ kundlich u. s. w.“
Noch in derselben Sitzung fand Der chterstattunß durch den zweiten Ausschuß, Diskussion und Abstimmung über den Entwurf statt. Die weite Kammer hat die Regierungspropofition angenommen, jedoch beschlos⸗ . daß nach dem Worte „Produzent“ in Art. 4 einzuschalten sey: „welcher zur Zeit des Erscheinens des gegenwärtigen Gesetzes nicht patentisirter Han⸗ delsmann ist“, und nach „Gegenstandes“ die Worte „zur Lieferungszeit.“ Sodann hat sie das Gesetz auch auf Reps, Magsaamen und Mehl ausgedehnt. Bie Art. 3 (welcher die rückwirkende Kraft ausspricht), 4, 5 und 7 hat sie unverändert (zu Art. 5 mit dem Zusatze, daß die Gefängnißstrafe nicht über drei Monate dauern soll) angenommen; den Art. 6 in folgender Fassung: „Die erkannt werdenden und eingehenden Geldstrafen kommen der Armen⸗ kasse des Ortes zu gut, in welchem der Verkäufer wohnt;“ den Art. 8 sol= gendergestalt: „Das lite. Gesetz tritt mit dem Tage seines Erschei⸗ nens im Regierungs-Blatte in Kraft und wird, sobald es die Verhältnisse gestatten, durch eine besondere Verordnung zurückgenommen werden.“ Nicht minder ist die Kammer dem Vorschlage des Abgeordneten Otto beigetreten: „Die Staats-Negierung zu ersuchen, über die sogenannten Differenzgeschäfte in Getraide, Mehl und Oel eine Untersuchung eintreten zu lassen und nach Befund einen Gesetz-Entwurf den Ständen vorzulegen.“
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 17. Mai. Se. Majestät der Kaiser hat das nach⸗ stehende Patent, die Statuten der neu gegründeten Akademie der Wissenschaften betreffend, erlassen:
„Wir 1 der Erste, von Gottes Gnaden, Kaiser von Oester—
reich u. s. w.
Nach dem Beispiele Unserer glorreichen Vorfahren stets geneigt, in der Förderung der Wissenschaften und in der Verbreitung gediegener denntnisse eines der vorzüglichsten Mittel zum Wehle der bürgerlichen Gesellschaft und zur Erreichung der Zwecke der Regierung zu erkennen und das Streben der Männer, welche sich durch ein erfolgreiches Wirken in dieser Richtung hervorthun, mit Unserem Wohlwollen zü ermuntern und zu unterstüßzen, haben Wir die Gründung einer Akademie der Wissenschasten in Unserer Haupt. und Residenzstadt Wien beschlossen und über die Einrichtung der= selben nachstehende . genehmigt, welche die Statuten derselben zu bilden haben.
§. 1. Die Akademie der Wissenschaften in Wien ist eine unter Unse— ren besonderen Schutz gestellte gelehrte Körperschaft, welche die Bestimmung hat, die Wissenschaft in den ihr zugewiesenen Zweigen durch selbstständige Forschungen ihrer Mitglieder und durch Ermunterung und Unterstüzung fremder Leistungen zu fördern, nützliche Kenntnisse und Erfahrungen durch Prüfung von Fortschritten und Entdeckungen sicherzustellen und durch Bekanntmachung lehrreicher Arbeiten möglichst zu verbreiten, so wie die Zwecke der Regierung durch Beantwortung solcher Aufgaben und Fragen, welche in das Gebiet der Wissenschaft gehören, zu unterstützen.
§. 2. Die Wirksamkeit dieser Akademie hat:
a) Die mathematischen und Naturwissenschaften;
b) Geschichte, Sprache und Alterthumskunde im ausgedehntesten Um—= fange, somit auch die Ausbildung der vaterländischen Sprachen, zu umfas⸗ sen; sie zerfällt demnach
in eine Klasse für mathematische und Naturwissenschaften, welche ma— thematisch⸗naturwissenschaftliche Klasse heißen, und
in eine Klasse für Geschichte, Sprache und Alterthums-Wissenschaften, welche historisch philologische Klasse genannt werden wird.
§. 3. In jeder dleser zwei Klassen, die als ein Ganzes zur Erreichung der obigen Aufgabe zusammenwirken, können zur Erleichterung der Arbeiten besondere Sectjonen gebildet werden, die sich mit den Aufgaben, welche den einzelnen Zweigen dieser wissenschaftlichen Haupt- Abtheilungen angehören, besonders zu beschäftigen haben.
§. 4. Um den ihr gestellten Aufgaben zu genügen, wird die Akademie der wi en mn
Y sich, in ihren besonderen Klassen zur Berathung und Besprechung wissenschaftlicher Gegenstände und als ein Ganzes zur Erledigung ihrer Ge⸗= 7 äfte versammeln, regelmäßig in wiederkehrenden Versammlungen zur An=
örung wissenschaftlicher . und Mittheilungen zusammentreten, jähr⸗ lich elnmal oder zweimal in einer feierlichen Sitzung vor einer größeren Zahl von Zuhörern eine Uebersicht ihres Wirkens und der in ihr vorge⸗ gangenen Veränderungen darlegen; ; ;
b) jährlich vier Preise für die gelungensten Leistungen in der Lösung wissenschaftlicher Aufgaben aus den ihr zugewiesenen Fächern ausschreiben und zuerlennen;
Die Ergebnisse der Arbeiten ihrer Mitglieder in einer Sammlung von Denkschristen niederlegen, wissenschaftliche Bearbeitungen in. den ihr , ächern, welche an sie gelangen und geeignel befunden wer—
en, herausgeben und in einer nach . abe des Materials erscheinenden
S eine beständige Uebersicht ihrer Beschäftigungen und der an sie ge— langenden Mittheilungen bekannt machen. ᷓ d) Die von der Staats⸗Verwaltung an sie gerichteten Fragen in reif— liche , ziehen und die abverlangten Gutachten erstatten. ͤ
§. 5. Bie Kaiserliche Alademie der Wissenschaften, in welche Männer
aus allen Klassen auf den Grund anerkannter wissenschaftlicher Leistungen aufgenommen werden können, ist unter Unseren besonderen Schutz gesꝙellt und hat in Beziehung auf die Staats-Verwaltung die Stellung eines selbst⸗ ständigen Körpers einzunehmen. . S. 6. Wir behalten Uns vor, für die Akademie der Wissenschaften einen Kurator zu bestellen.
Durch diesen hat sie sich in allen Fällen an Uns zu wenden, in wel bedarf, oder ihre Wünsche, Bitten und Lei—⸗
6) Franz Carlini, erstet Astronom und Direktor bet Sternwarte zu Mai⸗ 3
ph Chmel, Vice⸗-Direltor des Kaiserl. geheimen Hof ⸗ und Staatsarchivs
„Andrea Conte Cittadella⸗Vigodarzere, Präsident des Kaiserl. Insti⸗
tuts der Wissenschaften und Künste zu
Emil Graf Dessewffy, Kaiserl. Kämmerer;
Stephan Endlicher, Professor der Botanik in Wien;
hausen, Professor der Physik in Wien;
irektor des Hofkammer-Archivs in Wien;
Wilhelm Haidinger, Kaiserl. Bergrath in W
Joseph Freiherr von Hammer, Kaiserl. Hofrath in Wien;
Karl Freiherr von Hügel, in W
Joseph Hoörtl, Professor der Anatomie in
Albert Jäger, Professor der Universal⸗ und österreichischen Staaten eschichts an der Universität zu Innsbruck; oseph Graf von Kemeny;
Rarl Kreil, Direktor der Sternwarte in Pra
20) Johann Labus, Secretair d
und Künste zu Mailand; J
Pompeo Conte Litta, Vice⸗Präsi
d Künste in Mailand;
char, Professor der lateinischen Philologie, klassischen Lite⸗
ratur und Aesthetik an der Univer
Eligius Freiherr von Münch, Kaiserl, Hofrath in Wien;
Franz Palatzko, böhmisch'=ständischer Historiograph;
Paul' Partsch, Kustos des Kaiserl. Mineralien -Kabinettes in Wien;
Johann Prechtl, Kaiserl. Regierungs-Rath in Wien;
Swatopluͤk Preßl, Professor der speziellen Naturgeschichte in Prag;
Johann Ladislaus Pyrker, Kaiserl. Wirklicher Geheimer Rath und
Erzbischof von Erlau;
Joseph Redtenbacher, Professor der Chemie in Prag;
Johann Santini, Professor der Astronomie an der Universität zu
chen sie Unserer Unterstützun stungen Uns zu unterz
Durch ihn hat die Akademie mit Unseren Behörden zu verkehren, und er ist Uns für die Beobachtung der Statuten, so wie für den Gang, wel— chen die Alademie einhält, verantwortlich.
S. 7. Der Organismus der Akademie wird bestehen:
2) aus 48 beiden Klassen in gleicher Zahl angehörigen wirklichen Mit= gliedern, von welchen 24 in Wien ihren Wohnsitz haben müssen;
h) aus einem Präsidenten, welcher alle drei Jahre einer neuen Wahl unterworfen ist;
) aus einem Vice⸗Präsidenten;
d) aus zwei Secretairen, deren Bestätigung von vier zu vier Jahren bei Uns einzuholen ist, und von welchen einer nebst den Geschäften der Klasse, welcher er angehört, auch jene eines General⸗-Secretairs der Aka- demie zu besorgen hat;
e) aus Ehren-Mitgliedern, welche die Zahl 24 nicht zu überschreiten
Andreas von Ettin Franz Grillparzer,
es Kaiserl. Instituts der Wissenschaften
dent des Kaiserl. Instituts der Wissen⸗
* . aus einer von der Akademie selbst zu beschränkenden Anzahl von ssität zu Gratz; lorrespondirenden Mitgliedern.
§. 8. Der Präsident, we erelairen zunächst für den gere zu sorgen und übe über das Wirken dersel
lcher mit dem Vice⸗Präsidenten und den Se⸗ gelten Gang der Verhandlungen der Akademie achtung der Statuten zu wachen hat, wird ben den Kurator jederzeit in vollständiger Kenntniß
Präsident und die Seeretaire, welche aus der Zahl der wirklichen Mitglieder zu nehmen sind, werden von diesen gewählt und der Wahlakt Unserer Bestätigung vorgelegt.
Den Vice⸗Praͤsidenten hat der der Akademie von drei zu drei Jahren Uns zu bezeichnen.
§. 9. Zu wirklichen Mitgliedern wird die Akademie in Erledigungs⸗ fällen jene drei Männer, die sie nach Stimmenmehrheit als die würdigsten erkennt, Uns zur Ernennung vorschlagen.
§. 10. Die Ernennung der Ehrenmitglieder erfolgt gleichfalls durch die Wahl der wirklichen Mitglieder, nachdem die angezeigt worden ist und 8 hat die Wahl der korrespondirenden Mitglieder unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften durch die wirklichen Mitglieder zu
Kurgtor aus den wirklichen Mitgliedern Paul Schaffarik, Kustos der Universitäts-Bibliothek zu Prag;
Anton Schrötter, Professor der speziellen technischen Chemie in Wien; Simon Stampfer, Professor der praktischen Geometrie in Wien; Jodok Stültz, Kaiserl. Historiograph;
Graf Joseph Teleky, Kaiserl. Wirklicher Geheimer Rath, Gouverneur von Siebenbürgen und Präsident der ungarischen Akademie;
Franz Unger, Professor der Botanik und Zoologie am ständischen Joanneum zu Gratz;
Beda Weber, Professor am Gymnasium zu Meran;
Joseph Wenrich, Professor der orientalischen Sprachen in Wien; Ferdinand Wolf, Skriptor der Kaiserl. Hof⸗Bibliothek;
Franz Zippe, Professor der technischen Lehr-Anstalt in Prag.
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 12. Mai. fürsten Wladimir Alexandrowitsch, die gestern stattfand, haben Se. Majestät der Kaiser, der Großfürst Michael, der Großherzog von Hessen, der Erbgroßherzog von Hessen, die Großfürstin Maria Ni⸗ kolajewna, die Großfürstin Maria Pawlowna und die Prinzessin Elisabeth von Hessen die Pathenstellen vertreten.
Am Tten d. hatte sich bei Kronstadt das offene Wasser bis zur zweiten Batterie und östlich bis zur Kriegsecke erweitert, Südseite hat es sich ebenfalls weiter ausgebreitet. Von Oranienbaum ist ein Boot mit Passagieren, welches theils über Eis geschleppt wor- den, an jenem Tage glücklich in Kronstadt angekommen.
. 66
Als der König vorgestern in Versailles einen dort neu eingerichteten Marstall besuchte, wurde er von den on St. Cyr, welche gerade einen Spaziergang mit ih— danten machten, und die sich vor Sr. Majestät in Reihe und Glied aufstellten, mit Acclamationen begrüßt und sprach darauf e lieben Kameraden, es macht Mich mmer glücklich, Sie zu sehen, und Ich danke Ihnen für den Be— such, den Sie Mir heute, als gute Nachbarn, gemacht haben. Ich bin sehr gerührt von dem Empfang, den Sie Mir zu Theil werden lassen, und Ich ergreife mit Vergnügen diese Gelegenheit, Ihnen en, wie angenehm es Mir ist, Ihnen zu dem guten Geist, zu dem Eifer und zu dem Sinn für Pflicht und Mannszucht, wovon Sie sich stets beseelt zeigen, Glück zu wünschen. Gern sage Ich Ihnen voraus, daß Sie, eben so wie Ihre Vorgänger, dereinst der Ruhm der Armee sein werden, wie Sie jetzt ihre Hoffnung sind.“ Abends kehrte der König nach den Tuilerieen zurück.
Der Ex-Finanz-Minister Herr Lacave Laplagne ging in der gestrigen Sitzung der Deputirten-Kamiuer, nach Herrn Guizot's Ant⸗ wort auf Odilon Barrot's Interpellationen, in einige Erläuterungen ein, die jedoch sehr kurz ausfielen; er fügte bei, daß er sich von der ministeriellen Majorität nicht trennen werde, und rieth dieser an, nicht
Durch diese Aeußerung des Herrn Lacave La— Opposition, welche auf pikante Enthüllungen ge⸗ Nachdem die Herren Odilon Barrot und Emil von Girardin noch einige Worte gesprochen, wurde die politische Debatte, die mit größter Mattigkeit geführt worden war, geschlossen und, da die Räume sich zu leeren anfingen, die Sitzung Das Ministerium bereitet angeblich eine „Oeffentliche Aufklärungen
troffene Wahl Uns jeder⸗
zeit zur Genehmigung ir diese ertheilt haben.
§. Die Akademie der Wissenschaften wird ein den Geschäften ent- sprechendes Hülfs- und Dienstpersonal unterhalten, dessen Aufnahme ihr überlassen bleibt.
§. 13. Bei allen von der Akademie vorzunehmenden W bei allen von ihr zu fassenden Beschlüssen, sind nur die wirklichen Mitglie⸗ räsident und Secretaire stimmberechtigt. Alle Wah⸗ orschläge haben nach absoluter Stimmenmehrheit zu Bei allen übrigen Abstimmungen sind die Beschlüsse nach der relativen Stimmenmehrheit zu fassen.
§. 14. Zur Bestreitun senschaften aus dem Staats tation von 10,000 Fl. C. M.,
ahlen, so wie P Bist P zen Bei der Taufe des Groß—
der, Präsident, Vice⸗
len und Ernennungs.
g ihrer Auslagen erhält die Akademie der Wis— chatze eine nicht zu überschreitende Jahres-Do— die ihr von dem Präsidium Unserer allge— meinen Hofkammer auf Grundlage geprüfter Voranschläge nach Maßgabe des Bedarfes zugewiesen werden wird.
§. 15. Ju diesem Behufe wird die Akademie jährli ahres einen belegten Voranschlag über ihren Bedarf verfassen und eben so nach Ablauf des Jahres einen Gebahrun über die Verwendung der erhaltenen Geldmittel überreichen. Jahres Dotation nach Ablauf des Rechnung so verbleibt der Ueberschuß zur Verfügun Beirath Unserer Finanz-Verwaltung als bar angelegt, ohne daß dadurch eine
vor dem Ein⸗ tritte des Verwaltungsj
sjahres nicht verwendet sein, Paris, 15. Mai. g der Akademie und wird unter eigener Fonds der Akademie zins—
Veiringerung der Dotation eintre—
welche nicht systemisirt sind, wer⸗ Akademie geprüft und be— des Secretairs angewie⸗ lchem die Gebahrung ob—
Zöglingen v rem Komman
§. 16. Die vorfallenden Auslagen, den in den periodischen Berathungen von der schlossen, von dem Präsidenten unter Mitfertigung sen und von einem hierzu bestellten Beamten, we liegen wird, verrechnet.
folgende Worte zu ihnen: „Mein
während der Dauer seiner der Vice-Präsident von General ⸗Secretairsstelle der der zweite Secretair 1590 Fl.
seres besonderen Wohlwollens wird die Aka-
dent der Akademie bezieht Funckion einen Functions-Gehalt von 30900 2500 Fl., der Secretair, welche Akademie besorgt, 2009 Fl. un
S. 18. Als Merkmal Un ende Rechte und Vorzüge genießen: Vie wirklichen Mitglieder d dent und die Secretaire können sich
selbst zu bezeug r zugleich die Hr )
er Akademie, der Präsident, Vice⸗Präsi⸗ der ihnen zugestandenen Ehren-Uniform
2) die Akademie kann nach der Bestimmung des 8. 4 jährlich vier Preise ausschreiben und vertheilen;
3) sie ist befugt, für die von bestimmten wissenschaftlichen stimmen und den Verfassern gegen dem zuzur ausschließende Eigenthum der Akademie werden;
4) es werden der Akademie die ihrem Bedarfe entsprechenden Lokalitä⸗- ten in einem Staatsgebäude angewiesen;
5) für die vorfallenden Druckarbeiten wird der Akademie die unentgelt⸗ liche Benutzung der Staats-Druckerei nach jedesmal vorläufig eingeholter Präsidenten eingeräumt; —
e' Mitglieder der Akademie, welcher es vorbehalten ist, die ihr Bücher und andere wissenschaftliche Gegenstände den Biblio— lungen des Staates zuzuweisen, sind vorzugsweise zur eser Institute nach vorläufigem Einvernehmen mit den Vorste— selben berechtigt; .
)N die öffentlichen Unterrichts Anstalten sind angewiesen, die für die ecke der Akademie geeigneten Institute, Laboratorien und Apparate der⸗ n zu Versuchen und Forschungen nach Möglichkeit einzuräumen und lben auf ihr Begehren alle auf ihre Beschäftigungen Bezug nehmenden en zu machen; . ) Die Akademie ist befugt
ihr zur Bekanntmachung durch den Druck Ausarbeitungen angemessene Honorare zu be— wenden, daß solche Arbeiten das uneinig zu werden. plagne sah sich die t rechnet hatte, stark getäuscht.
ig des Hofkammer= ; um 4 Uhr aufgehoben.
Denkschrift vor, welche den Titel führt: von Seiten der Minister als Antwort auf die Bemerkungen des Sie soll die öffentliche Meinung beschwichtigen.
Herr Guizot soll entschlossen sein, die Session der Kammern abzukürzen, wenn es ihm gelingt, aus seinem jetzigen Kampfe mit den progressistischen Konservativen siegreich hervorzugehen. hat auch Herr Cunin-Gridaine den Gesetzentwurf wegen Verlänge— rung der freien Getraide⸗Einfuhr bis zum Oktober bereits vorgelegt.
Der neue Minister der öffentlichen Arbeiten, Herr Jayr, war beim Beginn der Juli⸗Revolution ein junger Advokat zu Bourg en Bresse; im August 1839 berief Herr Gulzot, damals Minister des Innern, den Präfekten des Ain-Departements, Herrn Rogniat, zu keinem anderen Amte und ernannte Herrn Jayr zu seinem Nach—
zukommenden theken und Samm
Benutzung di Rechnungs Hofes“.
Mittheilun ñ sich unter Beobachtung der bestehenden
chen Bestimmungen mit allen wissenschaftlichen Corporationen in Ver- setzen und mit denselben die ihr angemessen scheinende Korrespon— denz zu unterhalten.
§. 19. Die Akademie hat selbst in Gemäßheit dieser Statuten die er⸗ forderlichen Instructionen für den inneren Betrieb und für ihre Verhand- zu entwerfen und dem Kurator zur Bestätigung vorzulegen. versehen Uns, daß die Akademie durch eichneten Zwecke sich Unseres Vertrauens würdig b der Gründung für das Wohl Unserer Völker gehegten chen wird, und Wir weisen zugleich alle Behörden zu der ihnen durch die tatuten zugewiesenen Mitwirkung an.
Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien den 14. Mai, nach m Eintausend Achthundert sieben und vierzigsten, Unserer
Ferdinand.“
ajestät haben zum Kurator der mit dem vor⸗ atente in Wien gegründeten Kaiserl. Akade⸗ aften Se. Kaiserl. Hoheit den durchlauchtigsten Johann Allergnädigst zu ernennen geruht.
t der Gründung der Kaiserl. Akademie der Wissen⸗ Kaiserl. Majestät, vorläufig nachbe⸗ sonen zu wirklichen Mitgliedern derselben Allergnädigst zu
Die Regierung hat vom Contre⸗-Admiral Bruat die ofsiziellen Berichte über die vollständige Unterwerfung der Insurgenten auf den Inseln Otaheiti und Muren erhalten.
Dem Journal des Däbats schreibt man aus Odessa vom 33. April, daß in den Häfen des Schwarzen Meeres jetzt wohl 7900 Schiffe lägen, die gegen 2, 100,009 Hektoliter Getraide geladen hät⸗ Der größte Theil davon sei nach Frankreich und speziell nach Marseille bestimmt, die noch unverkauften Ladungen theils nach Livorno und Genua, theils nach den nordischen Häfen und Großbritanien.
Gestern hat die Kommission des Pairshofes den Unter-Staats= Secretair im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Herrn Legrand, und Herrn Pellaprat vernommen.
x Paris, 15. Mai.
die Verfolgung der ihr ezeigen und die bei Wuͤnsche verwirkli⸗
vorstehenden S Gegeben in
Neiche im dreizehnten Jahre.
Se. Kaiserl. M stehenden Allerhöch mie der Wisfens Herrn Erzherzog
schaften in
nannte Per
1) Joseph Arneth, 3 Ri Auer, D
; In der heutigen Sitzung der Depu⸗ tirten-Kammer war die Verhandlung des Gesetz⸗ Entwurfs in
Wien geruhten Se. ) g Betreff der Unterstützungen der niederen 3
ͤ n Zoll-Agenten an der Tages⸗ st wurden jedoch Berichte über Petitionen erstattet,
die ohne sonderliches Interesse waren.
Als endlich zur Tagesordn qui r Wort, indem . n von Paris unterzeichnete Industrie verlangen. * trachtungen über Handelsfreiheit gest
Direltor des Münz- und Antiken-Kabinets in Wien;
irektor der Kaiserl. Staatsdruckerei in Wien;
an Edler von Balbi, Kaiserl. Rat
14) Andreas Baumgartner,
55 Anton Bordoni, versität zu Pavia;
g geschritten wurde, er zuerst eine von den angesehen legte, welche neue Absatzwege für ihre zu, die Kammer möge ihm einige Be⸗ Verschiedene Stimmen:
riff Herr Blan⸗ in Mailand; 89 Kaiserl. Hofra ! en Handelsleuten
Professor der Geodäsie und Hodrometrie an der Uni⸗
Er bemerkt da
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Später, später, bei der Verhandlung des Zollgesetzen! Herr Blanqui enigegnet, die Kammer werde dann nicht mehr in der nöthigen Zahl von Mügliedern beisammen sein; es sei zu glauben, daß dieses Geseß nicht werbe votirt werden. Jede Zeit sei recht, der Kammer richtige und liberale Erwägungen vorzulegen. (Ruf: Zur Frage! Er glaube aus Anlaß des zu verhandelnden Hesetz Entwurfs die Reclamatio= nen des Handels und der Industrie vorbringen zu können. (Ruf: Nein! Nein) Zu Paris würden, kraft der Prohibitiv — Gesetze, Haussuchungen vorgenommen, die nur mit denen von 1793 verglichen wer= den könnten. 6 Oh, oh!) Ja, die Zollgesetze seien so streng, daß ein Handeltreibender in seinem eigenen Hause nicht Herr sei. (Murren) Der Redner zählt die Strafgesetze auf, welche bisher den Zollgesetzen zur Sanc⸗ tion gedlent haben, von Colbert an bis auf unsere Tage; er sucht darzu⸗ thun, daß diese Lage unerträglich sei, und daß in einer Zeit, wo die öko⸗ nomischen Doktrinen auf den ie gekommen, auf welchem man sie an⸗ gelangi sehe, es nicht mehr gestattet sein könne, diese inquisitorischen Gesetze aufrecht zu halten. (Der Redner spricht noch im Augenblick des Post⸗
schlusses.) ae. . . Die Kommission für die Rechnungen hat sich gestern und heute
versammelt und über die Stelle im Berichte des Herrn Lacoudrais berathen, welche eine Anschuldigung gegen die Finanz-Verwaltung enthält, und deren Streichung der frühere Finanz-Minister, Herr Lacave Laplagne, verlangt. Nach lebhafter. Diskusson und Anhörung des Herrn Lacave Laplagne entschied sich die Kommission fast einstim⸗ mig für veränderte Abfassung der betreffenden Stelle. Am Montag wird die Kammer die Verhandlung über die Rechnungen
wieder aufnehmen.
Großbritanien und Irland.
London, 14. Mai. Ihre Majestät die Königin hielt gestern im Buckingham - Palast Hof, bei welcher Gelegenheit Graf Jarnae, bisheriger französischer Geschäftsträger am diessceitigen Hofe, eine Au⸗ dienz hatte und seine Kreditive als bevollmächtigter Gesandter in Abwesenheit des Botschafters abgab.
Es ist im Mittelländischen Meere während der Abwesenheit des dort kommandirenden Admirals Parker in Lissabon ein zweites Sta⸗— tions-Kommando errichtet und dasselbe dem durch seine Entschieden⸗ heit bekannten Admiral Sir Charles Napier anvertraut worden. Der⸗ selbe wird in diesen Tagen seine Flagge an Bord des „St. Vincent“ von 120 K. aufziehen und zunächst nach Lissabon abgehen. Der „Howe“ und die „Caledonia“, beide von 120 K., und noch andere Schiffe werden nachfolgen. Sir Charles Napier hat sein Mandat als Repräsentant der Eity von London in die Hände seiner Wähler zurückgegeben. Dieselben wollen in einer Versammlung berathen, ob die Resignation anzunehmen sei.
Die gestrigen Verhandlungen des Unterhau ses erhielten eini⸗ ges Interesse durch einen Vortrag des r. Bowring über die noth⸗ wendige Herabsetzung der Weinzölle, zu welchem Zwecke derselbe den Antrag auf Konstitulrung des Hauses zum General-Comité beantragte. Er bemerkte, daß England jetzt bei den hohen Zöllen weniger frem⸗ den Wein konsumire als im 14ten Jahrhundert, und daß 1805 der Weinzoll noch 23 Millionen Pfd. jährlich dem Staat eingebracht habe, während er jetzt nur 1,960, 00 Pfd. einbringe, Der Zoll be⸗ trage jetzt l 00 pCt. vom Werth, in vielen Fällen Sch, 10990, ja selbst 12550 pEt., und die Zulassung besonders der französischen Weine würde nicht allein dem Volke ein wohlfeiles und gesundes Getränk liefern, sondern auch den Absatz der britischen Fabrikate durch den nothwen⸗ digen Austausch dagegen steigern. Der Schatzkanzler widersetzte sich dem Antrage, da die Zo Einnahme jetzt auch keinen temporairen Ausfall ergeben dürfe und der, ausgedehntere Absatz der Fabrikate sehr zweifelhaft sei. Hr. Bowring nahm seinen Antrag hierauf zu⸗ rück. — Die übrigen Verhandlungen waren von geringem Interesse. Die Bill wegen Bewilligung eines Diskonto's bei Einzahlung der 8 Millionen Anleihe wurde zum zweitenmal verlesen, und . den Antrag des Herrn Wortley beschloß man die Ernennung einer Kom⸗ misslon, welche über die Zweckmäßigkeit der bestehenden Ehe⸗Verbote insbesondere bes Verbots der Wieder-Verheirathung mit der Schwe⸗ ster der verstorbenen Frau berichten soll. Ein Antrag zur Verbes⸗ serung der irländischen Fischereien wurde verworfen.
Mit Rücksicht auf die Lebensmittel -Theurung, hat die Königin befohlen, daß in ihrem Haushalte nur Mehl zweiter Sorte ver= braucht und der Brod-Verbrauch auf 1 Pfund pro Kopf beschränkt werde.
Gestern fand im St. James Theater in Gegenwart der Kö⸗ nigin die zweite Liebhaber-Vorstellung zum Vortheil der darbenden Irländer und Schottländer statt. Es wurden Viktor Hugo's „Ernani“, in der Uebersetzung des Grafen von Ellesmare, gegebenz einen Prolog hatte Lord Morpeth verfaßt. — Gestern trat auch Jenny Lind zuerst als „Amine“ in der Nachtwandlerin auf und er— hielt gleichen Beifall wie in ihrer ersten Rolle.
X London, 11. Mai. Es ist noch nicht recht klar, welche Mittel angewandt worden sind, um den Sturm zu beschwichtigen, der in vergangener Woche wegen der Amendements zur irländischen Ar⸗ mengesetz- Bill der Regierung drohte. Aber gewiß ist, daß jene Amen⸗ dements seitdem zum Theil verändert, zum Theil aufgegeben worden sind und die Aussicht vorhanden ist, die Bill auf einen Zeitraum von drei Jahren, statt, wie man fürchtete, auf ein Jahr durchzubrin⸗ gen. Wahrscheinlich ist den Whigleitern in dieser factiosen Opposi⸗ tion angedeutet worden, daß die Regierung entschlossen wäre, ihren ganzen Einfluß im Unterhause aufzubieten, um jene gehässigen Ver⸗ änderungen verwerfen zu lassen, und daß die Lords, wenn sie bei dem Widerstande gegen eine Bill beharrten, welche die allgemeine Unter⸗ tützung des Landes hätte, sich mit, den Gemeinen in Widerspruch i, die Whigs dagegen einen Zwiespalt in ihren eigenen Reihen herbeiführen würden. So siegte denn auch diesmal, wie gewöhnlich, die Klugheit der Pairs und der Esprit de corps der Whigs.
Deffenungeachtet gewinnt die Ueberzeugung immer mehr Grund, daß, se früher Lord John Russell seine Verwaltung dem Prüfstein einer allgemeinen Wahl unterwerfen kann, es desto besser sei, und die Session wird deshalb ohne Zweifel so viel als möglich abgekürzt werden. Es wäre voreilig, die Folgen dieses großen nationalen Ur⸗ theils über die Politik des Landes vorherbestimmen zu wollen, denn man kann sicher annehmen, daß bei keiner früheren Gelegenheit so viele Aenderungen wahrscheinlich waren und doch so wenig über die eigentliche Natur dieser Aenderungen bekannt war. Ein Parlament von sechs Jahren, das unter verschiedenen Umständen gewählt wurde und so viele große Ereignisse erlebte, hat natürlich auch eine gewisse Anzahl seiner Mitglieder verloren. Auf der anderen Seite erwarten eine Schaar junger Männer, welche an Vermögen oder Jahren zu⸗ genommen haben, mit Ungeduld die Zulassung auf den Schauplatz shrer künftigen politischen Triumphe. Aber sie haben keine Fahne, um die sie sich sammeln, selbst keinen Anführer, dem sie mit Sicher⸗ heit folgen können. Die Tory⸗Sache ist unrettbar verloren durch die Absurdikäten Lord George Bentinck's. Sir R. Peel steht aber ab⸗
gesondert, ohne auch nur einen Versuch zur Wiederherstellung seiner Partei zu machen, und Lord John Russell, obschon er an Vertrauen von Seiten der Nation viel gewonnen hat, ist doch noch nicht in der Stellung eines starken Ministers. Hieraus dürfte folgen, daß lokale und persönliche Rücksichten bei der Wahl größeren Einfluß ausüben werden, als politische Ansichten und Parteibande.
Der Druck, welcher seit einiger Zeit auf dem Geldmarkte Lon- dons ruht, ist der schwerste und zugleich außerordentlichste, dessen sich
Der Handel um fehlt es U
ständig verstanden werden, waren selbst die besten Sicher
die erfahrensten Banquiers zu entsinnen wissen.
war und ist in gesundem Zustande; an Reichth aber durch das Zusammenwirken von Ursachen, 8 cherheiten nicht ihren täglichen
umzusetzen und die reichsten Leute in Verlegenheit, n Zustand der
Verbindlichkeiten nachzukommen. t unpassend mit einem strengen Frost vergleichen, welcher baren Ströme verschließt und die hebt, welches unsere schwimmenden Lasten unsere Verbindungs⸗Kanäle mit lebendigem Wasser belebt. Masse des Reichthums der City von London bleibt unbe⸗ er sie hat temporair ihre Flüssigkeit verloren, und jener
welcher die Seele der Handelswelt ist, ist sehr den beiden letzten Tagen indeß stehen die Sachen In London werden keine bedeutenden Fallissements wo die Eisenbahn⸗Speculation
Man könnte diese
ch die Kanäle und schi culation jenes Elementes au
Die große
Wechsel⸗Austausch, geschmälert. schon besser. vorkommen, wohl aber in Lancashire, alle Gränzen überschritten hat.
Selg ien. Die Repräsentanten⸗Kammer hat seit Es giebt wohl wenig it einer solchen Nachlässigkeit abgehal⸗ Land vorübergegangen wären. Die wich⸗ so viel besprochene Entwurf über t geblieben, obwohl der Mini⸗ on erklärt hatte, daß er Alles en; — aber e der Kam⸗ nliche Angelegenheiten auf chronische Landes⸗ ie über diesen Landtag bewog wo die Schließung ausgespro⸗ zu erheben, daß sie be⸗ hrere der dringenden Gesetz⸗Ent⸗ ajorität, blieb das Kabinet taub Session enthoben lieder keine sehr vortheilhafte Rolle vor kurzem den Rücktritt des seinem Linisters der öffentlichen Arbeiten, dem ihren Mangel an Ver⸗ Bedeutung nur Arreté bewiesen hat, e Staats⸗Leibeigene erklärt hnen gemacht würden, von Staats, dem sie angehören,, tliche Meinung hat dem Minister in keinem despotischen Staate das weder er noch Von seinem Rück⸗ mehr die Rede, da das eine Aenderung dadurch Resultaten der Wahlen uberlassen
tt Brüssel, 16. Mai. 8 Tagen ihre diesjährige Session geschlossen. Landtage, die, wie der letzte, ten und so fruchtlos für das tigsten Gesetzprojekte, wie der schon den Sekundär⸗Unterricht, sind unerled ster des Innern im Anfan aufbieten würde, um den im Juni finden neue Wahlen zur Erneuerun mer statt, und da giebt es pressantere persö zu besorgen, als Gesetze zu diskutiren,
Die öffentliche Stimm jedoch die Opposition am letzten Tage, chen wurde, sich in Masse mit der E reit sei, die Session fortzusetzen, um me würfe zu erledigen, allein, wie die und schien froh welcher einige seiner Mitg Man versicherte
durchaus nicht entsprechenden N die Majorität wie die Opposition hinreichend
trauen bewiesen hatte, und der seine geistige einen, man weiß nicht wie, zu bezeichne wonach sämmtliche Staatsdiener als geistig werden, indem alle Erfindungen, Rechts wegen als Eigenthum Les trachtet werden sollen. für diese Erfindung, von ein Analogon sich findet, ein Patent ausgestellt, Anwendung bringen w e ist jedoch jetzt nicht
ge der Se e felben zur Diskussion zu brin
übel beziehen.
zu sein, einer
seine Nachfolger je in tritt aus dem Kabinett ᷣ sctzige so homogene katholische Mir erleiden könnte, die nun füglich den
Session hat der Minister des Innern, des und die dringenden Vorstellun—⸗ ie freie Korn-Einfuhr bis zum und dadurch selbst den großen November, versicherte, Erkundigungen die Aerndte viel reichlicher aus—⸗ und keine Vertheurung zu fürchten Frühere Maßregeln hätten die Noth bedeutend erleichtern kön⸗ e den beiden Flandern gegebene Unterstützung von zwei ande für die Nothlei⸗ Will man auch in gewöhnlichen Zeiten oßer Noth, wo es sich um An⸗ Speculation übersteigt, weshalb sollte r Zeit gewiß ist, auch wieder ennt jetzt zwei Mitglieder von denen jeder über 1 Million gewonnen haben Anschlag auch zu groß, s
Kurz vor dem Schlusse der durch den Nothst gen bewogen
and des Lan rch ein Gesetz d 1848 festsetzen lassen Irrthum eingestanden, Dpposition nach eingezogenen gefallen sei, als man annehme,
in welchem
nen, und di Millionen Fr. hätte durch Kornankauf im Ausl denden viel wirksamer werden können. mischung der Regierung in den Kor verwerfen, so wird sie doch in so gr käufe handelt, deren Größe, jede Privat⸗ vollkommen gerechtfertigt sein. Vortheil, der beim Kornaufkauf in solche dem Ganzen zu Gu des Handelsstandes, Wäre dieser eine kleine Anz
te kommen? Man n
o ist doch gewiß, daß ich durch den Kornankauf Möge die Regierung sich hrung zu Nutze machen und für den hier alle Jahre, selbst bei der ergie⸗ bei Zeiten einen bedeutenden Ankauf im hinter anderen Regie⸗ nicht zu lange
ahl von Handelshäusern s en Reichthum erworben hat.
wenigstens die diesjährige Erfa nächsten Aerndte⸗ Ausfall, bigsten Aerndte, eintritt, vornehmen iß das Nämliche thu e Konkurrenz der Privat-Speculation wird dabei
zurückbleiben. wenn die Regierung,
nicht ausgeschlossen, 2 ist, offen mittheilt, für welche Summe Alles rüstet sich jetzt für die Wahlen, Von einer Wahlcorruption, giebt es glücklicherweise kein Beispiel. Dessenungeach⸗ hier viele Mittel angewandt, wodurch die Meinungen So legt das Kabinet den
es zu wünschen sie Getraide ankaufen läßt. Kabinet und Majorität wie Opposition. wie sie so häufig in Frank⸗ reich vorkommt, tet werden auch die Stimmen gewonnen werden. Gesetzprojekte vor, welche die allgemeine Stimme nur mit Wahlinteressen in Verbindung bringt. Ohne von dem Projekte zu reden, wodurch das kaum ein Jahr alte, ein gewisses Gleichgewicht und Runkelrüben- Zucker bezweckende Gesetz zu Gunsten des letzteren wieder geändert wird, während alle Ei vollen den Prozeß zwischen der Zuckerstaude und ihrem arm eligen Surrogate nach den Prinzipien der Chemie und des allgemeinen Landes⸗=, Consumtions⸗- und Handels-⸗Interesses längst entschieden haben und man so früh wie möglich das schöne LÄlckerland dem Getraidebau wiedergeben sollte, wird von einem anderen Minister ein Gesetz vorgelegt, wodurch der im Vergleich mit den Eisenbahnen schon geringe Fluß Tarif für einen Distrikt noch mehr herabgesetzt wird, ijeht keinen anderen Grund, und es ist en zur Sprache gebracht worden — in diesem Distrikte, da an einem anderen Orte seine Wiedererwählung unsicher ist, sich als Kandidat aufstellt. nicht unbedeutend sein, der sich auf eine Million schätzte, weil seine zur Zeit erl rung so viel dem Staate gekostet, noch gen er dem Staate zu stehen kommt. vollen Einste den Satz aufstellen, cht schwer wäre, daß die Functionen eines Ministers Deputirten nicht verbunden werden sollten. England, so viele wichtige Kulturzweige in den g koͤnzentrirt sind, sollte, um solche persönliche Vorlegung von Gesetzen zu verbannen, diese Anord-
zwischen Kolonial
weil der Minister — man dies auch in der Kammer o
Der jährliche Ausfall wird und der Minister könnte daher, wie der Ingenieur, angte Erfah⸗ auer angeben, wie theuer möchten bei dieser Ge⸗ dessen Durchfüh⸗
legenheit im
In Staaten, wo, im Gegensatz zu Händen der Regierun Rücksichten bei nung festgesetzt w Der hauptsäch Majoritãät ist großen und mittler ren Ortschaften und Konfessional
lichste Bundesgenosse des jetzigen Kabinets und der e Geistlichkeit, die, wenn auch ihre Macht in den en Städten gebrochen ist, in den übrigen kleine⸗ durch Ermahnungen und Drohungen, einen gewichtigen Einfluß ausübt