nach Zahl und elbe die allerdings
laufen hat
des Erlasses
die Bitte Mehrerer wie ten Landtags, wenn
die vorgeschrieben sind, Gründe, eine Grund, ei segne ich die Meinung nach nach Zahl und Ma deutung zu g b
uch eine solch die unterlegen nung der Zahl
den sie molivirenden Gründen, Maß dieser; die Bitte chwierigen Stadien,
bit öffentli
des Vereini
e Meinung, und so Februar, welches, nden hat, jede Bitte, eitreten, ihre volle und ri e Wirksamkeit äußere, urien mit 3 der Stimmen durch ihrer Bahn unterbroche lchen Bitte
selbst eine, naue Bezeich Gewichts aufgedrückt. erheischt die sorg timmenzählung sichert ahme, welche hen Worten, wird seine Weis⸗ wenn eine solche Und eben im In⸗ keit der genauesten
ist, auch einer so der ihr Zustimmender Nothwendigkeit, daß Stimmenzählung, un jeder Bitte ihr volles cht Se. Majestät der den Verhandlungen heit das Gewicht
tempel ihres Kurie beistimmen, d nur eine so Bei der regen nach Seinen eigene er Versammlung widmet, zu würdigen wissen, n Seinen Thron gelangt,. der großen tät oder Minoritä welche auf die Erweiterung dieser Rechts seir
teresse des Petition bei rn, . jeder Majori
r Fesseln erkl Zahl der
Fesseln würde eine Rechts, welches in Illlgemeinheit vollkommen
des empfangenen
Verminderung inge — heit mächtig, in seiner
seiner Gebunden werthlos ist.
Abgeordn. Dittrich:
gt, gegen das Petitionsre
Fenden, daß die Bitten Ein
itten des Landtags seien o
ie öffentliche M
ner vor mir hat ge— ajorität lasse sich ein⸗ Gründen beurtheilt wür⸗ lle Gründe ein Grund, d darum müsse das cht ist diese Fol⸗ desto mehr
Der verehrte Red cht nach einfacher zelner nur nach den, die B denn sie sprächen d Petitionsrecht beschränkt werden rung geradezu um ründe liegen in die ngener Prüfung einer s eine Bitte durch die um Sr. Majestät vorgeleg durch so viele einzelne ere und glaube, hat, daß sie werth ist, auch Sr. beantrage deshalb, daß das G Versammlung angenommen wer
steinung aus, un Nach meiner Ansi denn je Me en einzelnen Bitten.
olchen Versammlung, Mehrheit als gen t zu werden, dann inde unterstützt wird daß eine einfache
hrere bitten, Also wenn nach voraus—⸗ wie die gegenwär⸗ t angesehen wird, die Bitte, die als eine um so ge⸗ eit ein solches Gewicht zu werden. Ich
t vorgelegt on der hohen
chten der Abtheilung v
was ein ver⸗ Petitionen des gesagt hat, ewicht habe, wie Die Bitte des Einzelnen, zieht wie ein Stroh⸗ Seite läßt sich aber erfassungsgesetzen eine Mehr⸗ forderlich ist, um eine Peti eine Stimmenzahl von 27 Mit⸗ eine einzige Stimme, welche zu zweiten Kurie fehlt, genügend ist, wichtigsten Interessen Eine einzige Stimme Landes- Interesse der Be⸗=
ob die In⸗ Landtags auf Fragen im Zufammenhange bei diesem Abschnitte zur Berathung und
schließe mich dem an, ber Verschiedenheit der des Vereinigten Lan lnen nicht das G
ehrter Redner aus Schlesien ü Einzelnen und der Petitionen daß nämlich die Bitte eines Einze die Bitte des Vereinigten Landtages. enüber der Bitte des Vereinigten Landtags, nen Felsblock. Auf der nach unseren V eider Kurien er stät vorzulegen, daher gliedern in der zweiten Kurie, ja, der Majorität der s Vereinigten Landtags, den s Gegengewicht zu ha kann das wichtigste Nun frage ich, Bemühungen des ganzen itze gestellt werden können? Helldorff: Meine de gegen das Gutach tragen zu dürfen.
m gegen eir auch nicht übersehen, da heit von zwei
tion Sr. Maje
zwei Drittheilen jeder Petition de des ganzen Landes da in der zweiten Kurie rücksichtigung der Regierung teressen bes Landes, ob die eine so scharf zugeschliffene
Abgeorbn. Graf von die Erlaubniß, einige Grün Worten ihnen vor das Recht zu Petitionen und Bes eines der wesentlichsten Vorrechte zu wa Versammlung mit Ich erlaube mir ei hrem Gutachten für ih u widerlegen. daß eine einfache Stir schon gäbe, die öffent ch zu bekunden. E wir haben selbst sch der Dauer dfeses Landtages gemacht, —k Zufalls sein.
Nach meiner Meinung hinge wei Dritteln die größere und ihr hervorgegangene A öffentlichen Stimme vo den, wie aus dem Umstande, Entscheidung des Landtages unterlie gen zur Erhebung neuer der einfachen Sti folgern, daß auch allein an die Krone ge zu bedenken, einer Kurie allein, Versammlung berathen werde der verschiedenen Elemente, errschenden Prinzipien der einen ene Weise neutrali für diesen Fall die Be keinesweges nachtheilig sei. der Mehrheit von zwei führt, es sei ja möglich, belden anderen Ständen ein leicht beseitigen kö nesweges schlagen Stände sich auch Anträge, welche von tirt worden, einseitig verhindere.
Uebrigens erlaube ich mir, der Fall, daß ein ganzer S der Verhandlungen noch nich finden kann. ist auch in dieser Versammlung me x daß die Anträge, den und unter Beachtun gestellt werden, gewiß auch zwei Drittheil hinaus, sich zu erfr J noch eine Einwendun ung aufzustellen mir erlauben. a I lin, zu bedenken, daß bei den Anträg 35 6. . heit an, die Krone gelangen, nicht minder imposante Minorität entgegensteht, darüber in der größten Verlege wie die wahre Meinung des Landes si laube, derartige Verl er Krone und ihren
Herren, ich bitte um ten der Abtheilun
Je mehr, nach n zu achten und als st, je mehr muß es von
welche die Ab⸗ geführt hat, zu be⸗ ein großes Gewicht hrheit allein die genü⸗ liche Meinung und die Stimme ine einfache Stimmenmehrheit on die Erfahrung während ann wirklich ein Werk des
mit schlichten meiner Ansicht sicht und Zuri nige der Gründe re Ansicht aus theilung legt
einer ständischen geübt werden. theilung in i leuchten und gerade darau gende Sicherheit des Landes hinlängli
iebt gerade eine Mehrheit von Garantie dafür, daß der aus Ansicht des Landes, der Es ist ferner gesagt wor⸗ en, die der entlich Zustimmun⸗ d Garantieen, mit n und beschlossen würden, zu irch Stimmenmehrheit Hierbei gebe ich Angelegenheiten nicht von Kurien in einer ungetheilten e weil durch die Mischung urien vorhanden sind, deren gewiß auf eine — gerade darum glaube ich, einfachen Stimmen⸗Mehrheit egen das Prinzip speziellen Umstand ange⸗ der Ritterschaft die von den ten Anträge auf solche Art ist nach meiner Ansicht kei⸗ immverhältniß der einzelnen daß der Siand der Städte andgemeinden einstimmig vo⸗
ntrag wirklich der llkommen entspr
hrere Angelegenheit gen, also nam Anleihen un
Steuern, zu hrheit berathe eben so Petitions Anträge di bracht werden können.
daß die eben von mir erwähn sondern von beiden n, und gerad welche in beiden K
irt werden,
tteln ferner d daß der Stand stimmig votir nnte. Dieses Beispiel d, da nach dem St das ereignen könnte, Ritterschaft und L
meine Herren, daran zu erinnern, wie tire, im ganzen Laufe wohl auch nie seste Meinung, und das rochen und aner⸗ meine Wohlfahrt Rechts⸗Prinzips ößten Majorität, en dürften. chten der Abthei⸗
t stattgefunden, mals statt⸗
Gegentheil die hrmals ausgesp che auf die allge g wie Wahrun jeder Zeit der gr
End⸗
ch gebe Ihnen
welche durch ein. es ja kein sicheres Zeichen, um e
denen eine fast . r , . die Krone und deren 6. die Regierung von der größten Wichtigkeit sein, die
edürfnisse, welche i ke Luftauchen, gerade auf diesem Wege kennen ,,, ticken Win schen die
* J . J = emiüht scin, rechte, gesetzmä ige Richtung zu geben, bevor sie mit einer unabweislichen ge n kn n e f e gung erheischen. Außerdem halte
möchten, wo und
eiten und Zweis
en zu ersparen. Hingegen ist wohl mit Nothwen
816
Sicherheit darauf zu rechnen, da Anträge auf Bitten und Beschwer⸗ den, welche von * nnr von zwei . und mehr aus⸗ gehen und an die Krone gelangen, die irgend nur geeignete Gewäh= rung finden werden. 6 s giebt übrigens ein sicheres Mittel, um die Einwendungen gegen das Erforderniß einer Majorität von zwei Dritteln zu beseiti⸗ gen, und 3. Mittel finde ich in dem mit vorliegenden Antrage, daß alle Bitten und Beschwerden einer Kurie nicht von dem
, der anderen Kurie ab in gig gen bt henden — daß diefe vielmehr nur begutachten, nicht zurüchweisen können. ; a j ihrem Gutachten diesen
Ich bedaure herzlich, daß die Abtheilung in t Antrag nicht so gewürdigt hat, wie er wohl nach meiner Meinung verdient. Es liegt in einem Theile des Antrages des Herrn von Saucken. .
Marschall: Darüber hat der Referent noch keinen Vortrag gehalten; das würden wir also voraussetzen müssen.
Abgeordn. Graf Hell dorff: Ich behalte mir sonach vor, dar—⸗ auf zurückzukommen. ) ;
Abgeordn. Möwes: Im Eingange des Berichts der Abthei⸗ lung ist einer Petition der Abgeordneten der, Stadt Berlin Erwäh⸗
nung gethan, die darauf . ist, eine Modification der gesetzlich h
bestimmten Stimmen⸗Me rheit von zwei Drittel sowohl bei provin⸗ zialständischen Versammlungen und Verhandlungen, als auch des §. 17 der Verordnung vom 3. Februar zu erbitten, also überhaupt die Bitte vorzutragen, daß bei allen ständischen Beschlüssen absolute Mehrheit der Stimmen entscheide. Ob andere Petitionen, die hier mit verzeichnet sind, den Antrag in diesem ausgedehnten Umfange enthalten, weiß ich nicht — jedenfalls aber gehört dieser Antrag in seinem ganzen Umfange zu demjenigen Abschnitte, der mit Eins be⸗ zeichnet ist. Die Ausführung der Abtheilung im Abschnitte J. hat äber in mir die Vermuthung geweckt, daß der Antrag, wie der Schluß des Abschnittes andeutet, unk darauf gerichtet sein soll, die Bitte in Beziehung auf die Beschlüsse des Vereinigten Landtages vorzutragen, nicht aber in Beziehung auf provinzialständische Ver⸗ sammlungen. In dieser Vermuthung werde ich dadurch bestärkt, daß im Abschuitte JV. ausdrücklich gesagt wird, daß bei der Ungewißheit darüber, wie nach der Einsetzung des Vereinigten Landtages künftig die Bedeutung und Wirksamkeit der Provinzial ⸗ Landtage, sich prak⸗ tisch gestalten werde, es gewissermaßen nicht an der Zeit sei, einen Antrag hierauf gleich mit in Erwägung zu ziehen. Einen Grund zur Trennung der Anträge und der Versammlungen rückiichtlich der Stimmenzahl für den Vereinigten Landtag und für die Provinzial⸗ Landtage habe ich nicht ausfindig machen können, noch weniger aber einen dafür Sefunden, daß der Beschluß ausgesetzt werden soll. Die⸗ selben Gründe, welche für den Antrag in Beziehung auf den Ver- einigten Landtag sprechen, sprechen auch für die Provinzial Kandtags Verfammlungen. Diese Gründe sind im Abtheilungs Gutachten und zwar im ersten Abschnitt desselben vollständig aufgeführt. Sie sind meines Erachtens so überzeugend, daß ich hoffe, die hohe Versamm⸗ lung werde ihnen ihre Beistimmung nicht versagen. In der Natur der ' Sache aber liegt, daß, wenn Se. Majestät der König auf die Bitte eingehen möchte, für die Beschlüsse des Vereinigten Landtages absolute Majorität eintreten zu lassen, die hiermit erzielte Vergünsti⸗ gung auch den Provinzial Landtags Versammlungen zu Gute kom⸗ wien muß. Nach §. 12 der Verordnung vom 3. Februar ist aber gerode der Vereinigte Landtag der Ort, au welchem die Frage auch hinsich lich der gern , Greer. zur Sprache gebracht werden muß, und ich erlaube mir daher, an den hochverehrten Herrn Mar⸗ schall und die geehrte Versammlung die Bitte zu richten, daß beide
Beschlußnahme gebracht werden. Was den Werth des Stimmenver⸗—
nicht ein, wie überhaupt von dem Zahlenverhältnisse der Werth einer Petition abhängen soll und wie Se. Majestät der König sich durch a n mn, werde bestimmen lassen, auf eine Petition einzu-
gehen, wenn i i i. Ich zweifle auch gar nicht daran, daß diese hohe Versamm⸗
wird, wenn auch eine
her dem Antrage der Abtheilung bei.
Fall nicht ganz gleich
richtigt werden würde, Es ist weiter erwogen worden, daß, wenn eine Petition die Majorität beider Kurien erlangt hat und der Kö— nigliche Kommissar in beiden Kurien an der Berathung Theil genom⸗ men habe, dies ein anderer Fall sei, als wenn eine Petition bei einem Provinzial⸗LSandtage eingebracht werde, wo ein Königlicher Kommissar nicht zugegen sei. Ich würde daher, ohne mich in der Hauptsache dem Anträge zu wiedersetzen, vorschlagen, die Abstimmungen zu trennen.
lassen kann.
dessen der Meinung, daß seine Bemerkungen in Bezug au
achten in allen seinen Punkten so vollkommen aus mein
Dies
aber jetzt in einem gewissen Grade nöthig, weil d
geordneten aus Schlesien angegriffen worden ist.
insofern sie die Natur des Petitionsrechtes selbst be Schlußfolgerungen befinde
wiegenden Wichtigkeit, daß ich es in keiner,
äußern, als eben das, eine Bitte aus z
zu lernen und dadurch eine Ge egenheit zu finden,
ich die einfache Maj hne i Versa Gerade durch eine ein daß sich bei eine Theilen die eigen
mmlung vorherrsch
m Antrag sowo tliche Absicht e Bie Anforderung, lären müssen, um eine lassen, führt dagegen, genden überaus großen Verlegenheite ĩ verschie dener genstandes vie men, während so beträchtl in dem Vor
meiner Er Erschwerung st, auch Abstimmung herbei. Durch die Combination Ansichten erhält der eine —ʒ lleicht die erforderliche Zahl von zwei Drittel der Stim⸗ ein genau damit zusammenhängender anderer Theil ein es Slimmen-Verhältniß nicht gewinnt, was natůrlich e eine große Ungleichheit herbeiführen muß. aber meines Erachtens, gegen die Anforde⸗ Mehrheit von zwei Drittel zut Gültigkeit eines and, daß dadurch der Minorität in der Ver⸗ Macht eingeräumt wird, das Zustandekommen überhaupt zu verhindern. . die Lage der Sache auf dem Vereinigten Land⸗ ĩ denn wenn die Majorität, welche für ausspricht, auch wirklich nur doch ein ganz unabweisliches Ersorder⸗ zerdem die Majorität in der anderen Kurie höerhält die Sache aber, meines Erachtens, tützung, welche, neben den wohlerwogenen sein dürfte, um sie Sr. Majestät zu ch noch einen anderen Grund für die Es ist nämlich in dieser Versammlung Nothwendigleit einer historischen
trage der Bitt Am meisten spri rung einer Stimmen Beschlusses der Umst geradezu die eines Beschlusses
tage eine ganz andere, als in der einen Versammlung si eine geringe wäre, so ist aß zu derselben au hinzutreten muß. diejenige vollständig inneren Gründen, geeignet Ich habe ab Unterstützung dieser bei vielen Gelegen Begründung f und ich erkenne die voraussetze, solche historisch die in Rede ste Stimmen in jeder der beid lber eine Petition noth vergebens nach mich vergeblich, Im Gegenth nengekommen den rückhaltslo dies stets der und zum Wohl die Iweckmäßig Weise zu erleichte lungsgange un Denn gera einem größeren od se geübt haben, h urzeln geschlagen. und einzeln chen haben,
heiten von der ür die zu er selbe auch vollkom ß jede Zeit ihr v e Gestaltung hat. hende neue Be
dem histori
s und vertrauen sicherste We
keit und Rathsamk rn, in dem beina
de dadurch,
tionsrecht in würdige Wei Leben tiefe W
Bitten ausgespro wollend eingegangen i in einem beschränkteren vinzialständische V
Grade erfreut hat, dahin, daß dieses R neuen Hindernissen Art erweitert und da dieser Versammlung unters bevorwortet werden möge, Abgeordn. von M s das Recht, Bitten und langen zu lassen, als ei einer Nation zu Theil w nen in unserem Staate orationen an der
dessen sie s
t nicht nur unbeschränkt
befreit bleiben, sondern auch : dieser Wunsch von einer zahlreichen Mehrheit tützt und von den hohen Räthen der Krone
hältnisses betrifft, von dem so eben an dieser Stelle gesprochen wor⸗ den ist, so beziehe ich mich auf die Ansicht, welche der Redner aus Schlesien — Herr Secretair Dittrich — angeführt hat, und sehe Beschwerder nes der wi
r innerer Inhalt und Werth nicht dazu Anregung ung das rechte Maß und die rechte Vorsicht anzuwenden wissen
absolute Majorität festgestellt und das Peti⸗ tionsrecht im ausgedehntesten Maße gegeben wird. Ich stimme da⸗
Schwierigkeiten, den, die aus dieser len, und diese sind zelner oder einzelner welche die Wünsche eeben der Gesetzgeber. das Gesetz vom sehnliche Majorität v der Nation darstellen ? stimmungen in wird zugeben mi tät häufig von
Einzelnen vom
die Abstimmungen o wenige Stimme zugeben müssen,
üinmung wirklich
Referent von der Heydt: Was die Bemerkung betrifft, daß gleichzeitig auch über die Stimmenmehrheit bei Provinzial⸗Landtagen abgestimmt werden möge, so hat die Abtheilung geglaubt, daß der
6. Es ist nämlich 3. Werth gelegt wor⸗ den, daß gerade bei dem Vereinigten Landtage die Anwesenheit des Königlichen Kommissars dazu beiträgt, daß nicht leicht ein Mißver⸗ ständniß vorkommen könne, das nicht im Laufe der Verhandlung be⸗
3. Februar,
ähnlichen
Zufälligkeiten abh cheinen in dieser ftmals sehr ankommt, di
der Wunsch u daß aus diese haͤt, daß eine größere Ich stimme jedoch nicht bl die absolute Majorität, schon bestehenden Rechtes, rität der Abtheilung erklären. Abgeordn. Sommerbrodt: aft von Schlesien hat mit beredten Worten das Gutachten an⸗ hoben, daß durch Zählung von zwei sichersten erfahre, ob es die Stimme des Volkes sei, welche an die Stufen des Thrones gelangen soll. enn ein so großer Nachtheil, wenn nö paar Bitten mehr an den Thron cht alle die Stimme des Volkes in ist es von größerer Wichtigkeit und Bedeutung, ute Stimmenmehrheit neue Schulden und neue olkes bewilligt werden sollen? wozu, wenn die Stimme des Volkes doch gewiß am dazu verlangt das Gesetz aber nur die t diese dafür, so muß sie auch im ande⸗ Jedes Richter- Kollegium erkennt über luter Stimmenmehrheit, und der Landes⸗ s Volkes durch die von ihm einberufenen durch absolute Majorität? Mir unter⸗ daher Jeder nur für das Gutachten Bitten auch abgeschlagen werden, ajestät der König.
Marschall: Ich muß doch auch der Ansicht sein, daß es besser sein wird, die Fragen getrennt zu lassen. Das schließt nicht aus, daß man sich nachher darüber auf das gründlichste aus⸗
Abgeordn. Knoblauch: Ich habe nicht vorher gewußt, daß ich unmittelbar nach meinem verehrten Kollegen das Wort, erhalten würde. Im Wesentlichen ganz mit ihm übereinstimmend, i 5
as hier ebenfalls in Betracht, kommende provinzialständische Verhältniß bei einem späteren Abschnitt des Gutachtens ihre Erledigung sinden wer⸗
den. Im Allgemeinen wollte ich nur aussprechen, daß das Gut⸗ er Seele e
. 29 4 631 21 657 1 würde irgen schrieben ist, daß ich es für äberslüssig gehalten haber scheintꝰ mir
griffen und besonders hervorge ritteln der Stimmen man am
Ich frage aber dagegen: istes d durch absolute Stimmen⸗Anzahl ei gelangen, die demnach vielleicht ni sich trügen, oder wenn durch absol Steuern im Namen des V die Erklärung richtig ward, meisten zu berücksichti absolute Majorität.
ren Falle ausre Tod und Leben nach e die Bitten seine cht hören dürfen liegt es keinem Zweifel, daß en kann, denn mögen sie aber Se. M von Gott Gutachten der Abtheilung
unmöglich ist,
; ; ; itterschaftlichen Ab⸗ seinem w, , Punkte zuerst von einem ri 9 n gt den
e, wee geghtün He ens vollkommen ein verstanden Vordersatzen des gedachten Herrn Red treffen; mit seinen
t wseiner Vertheidigung noch anzu ühren. ; ; r ; ]. ,, as Gutachten in
ich mich aber in dem entschiedensten Ge⸗ sichend sein.
itionsrecht von einer so großen, über⸗ gensatze. Ich halte, das Petition 6 Art beschränkt, sondern
* ; Hall (e erleichtert wissen möchte. Gerade vielmehr anf jede mögliche Weise erleig sich eine ständische Ver-
dieses Recht ist das beste Mittel wodurch . nämlich anheim, sammlung mit der ir. zu vertinigen im Stande ist. Auch giebt in . volles Vertrauen zu
vater sollt Stände ni
hören mag
prechen. Zugleich muß es
Wünsche und wenn man
e Ansichten, weshalb
orität für das allerbeste Mittel, woburch sich eine be⸗ enbe Meinung dokunientiren kann.
wird es viel leichter möglich,
hl im Ganzen als in seinen einzelnen iner zahlreichen Versammlung deutlich daß stets zwei Drittel derselben sich Bitte an den Thron gelangen zu hrung nach, außer der darin lie⸗
der Sache selbst, auch große Abschnitt des betreffenden Ge⸗
Maßregein die Rede gewesen,
men an, indem ich als unzweifelhaft olles und gleiches Anrecht an eine Wenn ich aber in dieser Beziehung stimmung, daß nämlich zwei Drittel der verschiedenen Kurien zur Beschlußnahme ein sollen, näher prüfe, so suche ich Boden dieser Maßregel und bemühe die Gründe und Veranlassung dazu aufzufinden. t sich, daß da, wo Stände, deutsche Stände zu allen Zeiten auch Bitten und Beschwer⸗ svoll ausgesprochen worden sind, und daß g zur Verständigung mit dem Landeshermn bes Vaterlandes gewesen ist. Endlich sinde ich für eit, die Petitions-Befugniß auf alle he dreiundzwanzigjährigen Entwicke⸗ vinzialständischen Instltution den schlagendsten daß die Provinzialstände das Peli⸗ er geringeren Umfange, aber auf eine at ahre Thätigkeit in dem öffentlichen Gerade dadurch, daß Kommunen e Abgeordnete ihre wohlbegründeten und daß die Regierung darauf wohl⸗ chtet das betreffende Gesetz dies nur Maße gestattete, gerade dadurch hat die pro⸗
öffentlichen Meinung das jenige
ich in den letzten Jahren in immer stei⸗ Meine angeiegenkliche Bitte geht 4sso
änkt erhalten und von allen in der beantragten
Meine Herren, auch ich erkenne gewiß wan Se. Majestät den König ge⸗ chtigsten und heilig e
erden könne; Bitten und hl von Einzelnen als von Gemeinden Thron Sr. Majestät gelangen, ohne alle Hier handelt es sich aber von Bitten und Beschwer⸗ hohen Versammlung an den König gelangen sol⸗ als solche eben nicht Bitten und Beschwerden Ein⸗ Corporationen, sondern Bitten und Beschwerden, des ganzen Landes repräsentiren. Darum hat früher bei den Provinzialständen und jetzt du rch vorgesehen, daß eine wirkliche und an⸗ den sein müsse, um auch solche Wünsche ind begründen ersammlungen, wie die unsrige, beigewohnt hat, ß die Abstimmung bei einer absoluten Majori⸗ ängt, nur ein Schnupfen kann einen Versammlung abhalten, und wenn schwankend sind, wenn es nur auf eine oder e Masjorität darzustellen, so wird Jeder daß es zweifelhaft bleibt, ob solches Resultat der Ab nd die Meinung des Landes gewesen m wichtigen Grunde der Gesetzgeber als blos absolute Majorität vorhanden sein os aus diesen angeführten Grün⸗
ten an, welches eschwerden kön⸗
zu können. Jeder, der nur Ab-
sondern auch aus denen des
und kann mich daher nur für die Mno—
Das geehrte Mitglied der Rit—
Die vorliegende Frage ist im
so ausführlich behandelt, daß es beinahe demselben beistimmt, noch neue Gründe da⸗ und ich werde mich daher darauf beschränken, ganz ich dafür stimme, auseinanderzusetzen.
Erste Beilage
Me 142 Erste Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung. Sonnabend den Run Mai Abd
Petitionen nicht der Fall; bei Petiti . Petitionen ni er Fall; bei Petitionen will die Versa ; nnr — 3 2 bringen, also , . immte Gründe unterstützt werden; werden aber Ge ü i führt, so zerfällt der f , Abgeordn. Röseler: Ich habe t , Di,. König Friedrich Wilhelm IV., da Gewissen un ei seiner schweren Rechnungslegung vor Gott d Allmächtigen seines Volkes Wohl will; seines ö Wohl ist an Hört der König unseren Rath, reichen wir ihm begründete n Mängeln ein, so wird der König uns — Deshalb geht meine Ansicht dahin, dem en die Gründe dafür und dawider vorzutragen, stät der König nach der Gerechtigkeit alsdann
stellen, wie sie von der Abtheilung vorgeschlagen ist. Ich bitte den Secretair, sie zu verlesen. . Eine Stimme (vom Platz): die * e 3. haben, 1 verzichtet haben. arschall: itte um Verzeihung; die Vers⸗ entschieden, Niemanden meh ae,, Vorige Stimme: das Wort verzichtet habe. Abgeordn. Tschoche:
. — soll überhaupt nur dazu sein, die Ansicht der Ver⸗ —— zu dokumentiren; aber nicht allein die Ansicht der Ver⸗ 26 ung, sondern auch die Ansicht des Landes, da man doch anneh⸗ muß, daß die Mehrheit der Versammlung die Mehrheit des Wenn man nun annimmt, daß die e über eine vorgelegte Königliche Pro⸗ 6 ĩ e Bitte, wenn man also annimmt, daß, 24 man einer Versammlung das Recht zugesteht, durch einfache w. inimenmehrheit bei Königlichen Propositionen zu entscheiden, so n. es nicht konsequent sein, wenn man ihr bei bloßen Bitten diese ; efugniß nicht zuerkennen will, ihr dieses Recht nicht einräumt, son⸗ ern verlangt, es sollen mehr Stimmen dafür vorhanden sein. so glaube ich, , . nicht anders, als dem Abtheilungs-Gutach— . Ich glaube, daß bei Petitionen wohl eben so wen rn. ist, und wohl noch weniger, als bei der . . S Höulden und Steuern, und wenn also hier das Gouvernement an⸗ 6 daß die absolute Mehrheit die Meinung des Landes ö: nämlich bei der Entscheidung über Staatsschulden und Steuern 3 n. konsequent das Gouvernement auch annehmen, daß diese , ,. auch die Mehrheit des Landes bei Pe äsentirt. Aus diesen t ischeibe ich mich für bas 6 lh eisl r. sem Grunde entscheide ich mich für das Abgeordn. von Auerswald: an ,, . 2 en, . in der Regel, sondern bei al— Absti 1 e einfache Stimmenmehrheit gelte schränke ich mich nach der vortreffli e, er. h nk refflichen Ausführ des Gegenst des seitens der Abtheilung meines Thei fie nn en, m , lbth g meines Theils auf die einfache Erklä— 291 Lr r ff mln Bestimmungen in Bezug h . 66 igs-Verhältnisse mir von jeher keine auffallender sen ist s die, daß nicht die einfache Sti , 54 iich Stimmenmehrheit in einer Ver wie die unsere, unter allen Umstä! , i l nn . unsere, iden gelten soll. Seit den Anfä— gen der Geschichte, die uns die ) si K En n 'schichte, nn enesis erzählt, bis auf den heuti⸗ 7 9 . . vielleicht nirgends . l. daß. von äh ersammlungen, wie die unsrige', ei . ungen, rige, eine an—⸗ , . . . Stimmenmehrheit, 6 . ĩ die dafür angeführt worden sind, ist mir im Allgemeinen und an sich kei . l sich kein anderer begründet erschien . an indere hienen, als der * man dadurch zu schnellen, übereilten, nicht less ö n. timmungen in wichtigen Fällen vorbeugen wolle . e Sie, meine Herren ;
Ich glaube nicht, daß diejenigen, Landes als solche repräsentirt. ntrag von selbst. Entscheidung bei irgend einer Fra das volle Vertrauen zu Sr. Ma-
position wichtiger ist, als eine blo r das Wort zu geben.
Ich bitte zu bemerken, daß ich nicht auf
zl Ich habe auch nicht darauf verzichtet. Secretair Frhr. von Patow: Ich glaube, daß, . das Amendement der Abtheilung zur Abstimmung kommt, dann dieselben Bestimmungen auf Petitionen zur Anwendung kommen müssen, welche bei den Königlichen Propositionen vorgeschrieben sind. a ,. . ö 4 . Minorität mit aufgeführt werden uß, ich würde daher den Vorschlag machen, daß die Fr. ͤ . hlag h ß die Frage dahin (Viele Stimmen: Laut, man versteht nichts!) daß dies ein Amendement ist welches nachher vorgebracht werden könnte, was aber auf die 6. Fragestellung keinen Einfluß hat. ᷓ Secretair von Patow: nachher vorbringen. Marschall: Die Frage ist folgende: „Soll di ; r Fra s : „Soll die Maßgabe hinzugefügt werden, daß, wenn sich nicht zwei Drittel sür kw. tition erklären, die Ansicht der Minorität auch vorgetragen werden
Petitionen zur Abhülfe vo auch nicht unerhört Könige bei Anträg und daß Se. Maje
Eine Stimme Gom Platze):
. Nicht recht verständlich.) Die Versammlung hat beschlossen, daß die Denkschrift die Gründe Ich glaube, daß die Gründe der
ten beistimmen. Im 5. 16
Marschall: Ich bemerke, und Gegengründe enthalten soll. Masorität nicht die Gegengründe der Minorität sind.
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich erlaube mir eine kurze an der Wenn die Gründe der Majorität und der Minorität angeführt werden sollen, so ist es möglich, daß nicht blos zwei, sondern fünf und noch mehr verschiedene Ansichten vorhan⸗ den sind; sollen dann alle fünf verschiedenen Ansichten Sr. Majestät vorgetragen werden?
Abgeordn. von Patow:, Ich, glaube, das wird sich im All- gemeinen von selbst eigeben; die Gründe, welche diejenigen, die ent⸗ ungen sind, haben, werden doch immer ziemlich ü it d das Resultat der Gründe, welche die Minori⸗ tät angeführt hat, wird sich immer sicher herausstellen. bg öw Ich trete der Ansicht des Abgeordneten us Westfalen bei, daß es bei diesem Verhältniß unmöglich ist, die Gründe der Minorität vollständig zu konzentriren und anzuführen. Wenn aber von einem Rechte der Minorität die Rede war, so be⸗ haupte, ich, daß die Minorität gar kein Recht hat, sondern nur die Majorität, und zwar das Recht, zu verlangen, daß, wenn ein Be⸗ schluß gefaßt ist, die Minorität sich der Mehrheit der Stimmen un⸗
Ich werde das Amendement also Frage an den Antragsteller.
In Betreff der Frage oder
Secretair Naumann verliest die Frage.
Marsch all: Diejenigen, die für Befürwortung dieses Antrages
bitte ich, außzustehen. ((GBedeutende Majorität erhebt sich dafür.)
Es sind ersichtlich mehr als zwei Drittel der Stimmen dafür
‚ (Zum Secretair von Patow gewendet.) ;
Wollen Sie Ihr Amendement jetzt vortragen?
Secretair Freiherr von Patow: Das Patent vom 3. Februar
gegengesetzter Mein zusammentreffen, un
Abgeordn. Möwes:
. (Liest vor.)
Ich glaube, daß das, was auf Propositionen Anwendung findet unbedingt auch auf Petitionen angewendet, also auch dann die An⸗ sicht der Minorität vorgetragen werden muß, wenn nicht zwei Drittel der Stimmen vorhanden sind. 5
Marschall: Unterstützung findet?
(Wird ; unterstützt.) ; 2: Ich glaube, daß es nicht mehr stattfinden kann, da die Voraussetzun zei Drittel der Stimmen nöthi . l tzung, daß zwei Drittel der Stimmen nöthig Referent:
auf wen will iese Bes w K. vill man diese Besorgniß hier anwen⸗ — wir sind Deutsche, es ist Keiner unter uns da, der nicht wenigstens ein Menschen⸗ k unter uns sein. Darum darf man wohl ug, wie die unsrige, sich nicht leicht zu Be⸗ ö ,, worden sind. Ich , . Gründe die Regierung bewogen ha⸗ . k außer der angeführten oe m. . . enken, daß, als größere ständische Justitu⸗ man damals , . , , g, , n n,, esorgnisse über den Gebrauch der Rechte ö ,. Verscmmilungen hegen mochte; wir haben aber nun wieder ie rfa hrung fast eines Lebensalters hinter uns, und ich glaube, sie hat . , gegeben. zu verlangen, daß man uns traut und äunimmt, ö. . . Aufgaben reiflich und ernstlich erwägen. Ich wage, . . ö nicht 'etwanige andere Gründe zu beurtheilen, oder . ö sie nicht beurtheilen, welche die Regierung zu der ; effenden estimmung veranlaßt haben mag, da ich sie nicht kenne; aber, meine Herren in diesem Augenblicke ist diese Frage an uns selbst ö Wir haben nicht in dem Rathe gesessen, der den Ent⸗ urf gemacht hat, dort konnten wir nicht dafür, nicht dawider stim men, wir haben auch die bewegenden Gründe nicht gehört; jetzt aber liegt uns die Frage vor, es ist jetzt unsere Sache, uns selbst über ,, nach unserer lüleberzeugung zu erklären, und ich hien . Sie, lassen Sie uns nicht über uns selbst das ; J Graf von Schwerin: ung nicht lange aufhalten; nur ein einzelnes Mo vill i hinzufügen, was der geehrte Redner, . vor . ö en sagt, Ich stimme im Resultat und in der Begründung ganz mit seiner Meinung überein und will nur hinzufügen daß ( die Annahme des Abtheilungs-Gutachtens gerade im u er w be uvernemente Ich bin der Ueberzeugune daß was im Schoße der Zeit liegt, geboren . y Schranken so eng ziehen, wie man will. ö ,. dischen Interesse, im Interesse der Entwichelung unserer Verhältnisse von geringem Belange, ob einmal früher oder später ein Antra n Se. Majestät den König gerichtet wird; ganz anders aber ö. i Sache in Bezug auf das Gouvernement, und da möchte ö. mich dem anschließen, was die Abtheilung im letzten Satze ihres ri tc sagt in Betreff der Mißstimmung, die erzeugt wird durch die 19 türliche Schranke des Petitionsrechts. 2 Es ist eine Wahrheit, die wohl nicht bestritten werden kann, je enger die Schranken gesteckt werden, innerhalb deren man einer nan! dischen Versammlung sich zu bewegen gestatten will, desto schwieriger ist es für das Gouvernement, den Einfluß, die Leitung auf dieselbe zu gewinnen, die es haben m uß, um eine gedeihliche Wirksamkeit Das ist ein Grundsatz, der sich ber allen ständischen Ver⸗ sammlungen bestätigen wird, und ich glaube annehmen zu können, es hat sich auch, während unseres Zusammenseins schon bewährt Alles Uebrige lasse ich dahingestellt sein, aber gerade im Interesse dieses Grundsatzes muß das Gouvernement wünschen, diese Schranken fallen en würde ich für das Gutachten stimmen. 3h , ,, ö. . Seiten her.) . Ew nicht die Gründe wiederho im Referat angeführt sind, und nur auf . ö worten, so weit sie nicht schon durch frühere Redner widerlegt sind Von dem ersten Redner aus der schlesischen Ritterschaft ist darauf Gewicht gelegt worden, daß Se. Masjestät der Köni hl Anträge zu würdigen wissen würde, die nicht die gesetzliche Majorität . tel Die Stände Verfammlung' kann jedoch nicht wünschen, daß Bitten, die hier in gesetzlicher Minoritãt sichtigung finden sollten. Ich gl
Marschall: sofern es allenthalben verstanden worden ist, Frage, ob es angenommen wird oder nicht. die für die Annahme stimmen, bitte ich aufzustehen.
(Es ist noch nicht ein Drittel der Stimmen vorhanden.) lf (liest vor): 26Ein Theil der Minorität wollte eine Erleichlerung der Peti⸗ tionen in dem Sinne bevorworten, daß die Anbringung von Petitio⸗ nen bei einer Stimmen⸗ Mehrheit von zwei Drittheilen in blos einer . , . möge. Abtheilung in ihrer entschiedenen ajorität di ; ĩ beitreten und noch 6 den in * k ge ge. 626 haltenen Antrag, wonach die einfache Stimmen-Mehrheit blos einer Kurie genügen möge, um Bitten oder Beschwerden an den Thron zu bringen, zur Bevorwortung geeignet sinden, weil dadurch die i. ständische Gesetzgebung in einer ihrer wesentlichsten Grundlagen . Grundlage eines weiter auszubildenden Zweifammer⸗ System s dem Zusammenwirken beider Sntien in getrennter Berathung tine Erschüt. Auf dieser en ann, ,,, zu Einem Landtage beruht 6 , , ,, 4 s 1. Jede selbstständige unmittelbare Ver⸗ bindung der einzelnen Kurien mit der Krone würde den Keim zu unheilbtingendem Zwiespalte in sich tragen, während die n, . Wirksamkeit in getrennter Berathung auch bei abweichenden Ansichten gerade in ihrer fundamentalen Bestimmung ein nothwendiges Motiv zu einer den Gesammt-Interessen ersprießlichen Verständigung gewäh⸗
Ich schließe die Debatte über dies Amendement, und es ist nur die Diejenigen Mitglieder,
Zuerst muß ich fragen, ob Amendement
es darf Keiner unter uns sein alter sah, es darf auch kein Besitzlo voraussetzen, daß eine n lüssen vereinen werde könne, die nich weiß nicht, was für Erwägungen und C ben könnten, imm
Eine Stimme: Referent
. Meine Herren, es ist die Ansicht der Abthei gewesen, daß bei allen Abstimmungen ö. , nn,. entscheide. Dieser Meinung ist die Versammlung beigetreten. Wenn aber einfache Stimmen-Mehrheit entscheiden soll, so kann davon nicht mehr die Rede sein, daß man auch die Ansicht eines Theils der Mi⸗ norität anführe; daß auch bei, den Propositionen die einfache Stim⸗ men-Mehrheit entscheide, dahin soll nach der vorhergegangenen Ab— stimmung die Bitte an Se. Majestät gestellt werden. 8 mich also dem Amendement widersetzen. Abgeordn. Tschocke (vom Platz): ben, gegen das gestellte Amendement zu protestiren. für unmöglich, daß eine Abstimmung ... (Der Redner wird vielfach durch die Unruhe in der Ver⸗ sammlung und den Ruf: Auf die Tribüne! unterbrochen.) ö (Er besteigt die Lribüne.) — Ich halte es geradezu für unmöglich, daß, nachdem die Ver— sammlung mit solcher Majorität sich klar und deutlich für das Gut— achten ausgesprochen hat, jetzt, auf ein Amendement eingehen kann in welchem gesagt ist, wenn nicht zwei Drittel der Stimmen dafür sind, dann auch die Minorität gehört werden soll. nicht denken, daß sich hier 24 Mitglieder finden werden, die nach die⸗ ser Abstimmung für das Amendement sind. (Große Unruhe in der Versammlung. sich mehrmals der Glocke bedienen.) Secretair von Patow:
Indeß konnte die
Ich würde
Ich wollte mir nur erlau—
Ich halte es terung erleiden würde.
gekommen! gensreiches Zusammenwirken.
Ich will die hohe Versamm— 5
Ich kann mir Die Abtheilung hat also die Anträge, die dahin gehen, Bitten t nur die einfache Stimmenmehrheit in blos einer Kurie erlangen, aft den Thron gelangen zu lassen, nicht bevor- Es fragt sich, ob jene Anträge bei der Versammlung Un⸗
terstützung finden.
oder Beschwerden, wel
war, gesagt hat. Der Marschall
. von w: Ich glaube, daß ganz dieselben stimmungen, die bei Propositionen angewendet werden, ö bei titionen zur Anwendung kommen müsseu. Ist aber die Minorität mehr als ein Drittel, so muß ings. h nuß auch ihre Ansicht vorgetragen werden. .
Abgeordn. von Wedell: dement erklären.
Gouvernements wünsche.
k Die Majorität entscheidet
ö Ich kann 6 für das Amen— ent . Wir vollen, wenn wir eine itle vortragen, Se. ö den König in den Stand setzen, gerecht zu J Das ann er nur, wenn auch Se. Majestät der König die Gegengründe erfährt, und Se. Majestät der König wird gewiß selbst fordern, daß , , fe e, e,. mitgetheilt werde. shall im Interesse des Landes für nothwendig, daß die Gründe der Mi . ; ö 1 8 l N 4 . mit vorgelegt werden, denn ich kann nicht annehmen, eiß ö. , eine ungerechte Entscheidung herbeizuführen. Ich etze den Fall die Versammlung ist vollzählig, so besteht sie aus 3357 5 . Nehmen wir nun an, 268 erklären sich gegen die Peti— ion und 269 erklären sich dafür, dann hat die Petition mit 269, also . e,. er, , . Majorität erhalten. ö 268 nicht auch Recht haben können, und wenn si n ht hab . e Rech h . auch Se. Majestät in den. Stand gesetzt , J,, ., ö. en, was aber nur möglich ist, wenn die Gründe, die für die Pe- ition sprechen, und die Gründe, die dagegen angeführt sind, zur Kennt⸗ niß Sr. Majestät des Königs gebracht werden. . . Heftige Unterbrechung.) . Ich bitte, den Redner nicht zu unterbrechen . . ige . m . ö. die 268 oder die 269 Recht haben . r nur, wenn die Gründe bei tei ꝛ — e , , beider Parteien vorgetragen wer— Abgeordn. Dittrich: Ich muß mich i e * s 2 . =. h dem Abänd ' V. entschieden widersetzen, weil ich glaube, daß, wenn . würde, er den eben gefaßten Beschluß der Versammlung geradezu n,, . vürde. Es ist dem Beschlusse entgegengestellt wor⸗ daß die Majorität doch nicht eine ungerechte Entscheidung wün— Ich frage, ob dies überhaupt von der Majorität ange— nommen werden kann, ich frage ferner, ob, wenn eine ungerechte Entscheidung angenommen werden könnte, sie nicht eben so gut * zwei Dritteln als von der einfachen Majorität vorausgesetzt werden müßte; ich glaube, deshalb daß dieses Amendement keinenfalls auge nommen werden kann. Auch ist ein Unterschied zu machen 24 d ᷣ In den Propositionen sind di ti dafür und dawider schon in den Motiven, die der — gelegt werden, beregt, deswegen ist es nöthig, daß die vorliegenden Gründe genau erwogen werden, und daß eben bei deren Prüfung . möglich, noch andere Gründe zugesetzt werden, we ie Versammlung sich für die eine Meinung entscheidet.
Ich halte es deshalb
Ich frage Sie, ob die stenographische Sitzung hat,
zu sehen, und schon desw ausliegen wird.
(Beifallsruf. Referent:
(Schluß der Sitzung 2 Uhr.)
Sitzung der Herren-Kurie am 17. Mai 1867.5)
auch solche Unter dem Vorsitz des Marschalls, Fürsten zu Solms.
von zwei Dritteln erl . . ö Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und ge⸗
Marschall: Ich habe nun zunächst einen Königlichen Bescheid
geblieben sind, Berück mitzutheilen, welcher in den letzten Tagen an mich gelangt ist. Er
sicht kann man nicht gelt daß es das W ht geltend machen.
Ich glaube, diese An⸗ ge ache ann ist angeführt worden, . r,, Zufalls sei, ob eine Majorität sich heraus— 1. ntlich von einem Redner bemerkt worden urch Schnupfen abgehalten werden könnte wenn eine Majorität von zwei Dritteln dadu ein Mitglied den Schnu ah. dafür sein, daß die einf
; Marschall: bitte ich diejenigen,
wieder aufheben würde. schen werde.
ch Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen ꝛc.
entbicten Unserer zum Vereinigten Landtage versammelten Kurie Grafen und Herren Unseren gnädigen Gruß.
Wir aus dem Bericht Unseres Kommissars entnommen daß die Kurie der Ritterschaft, der Städte und Landgemein- - Propositions-Dekrets vom 12ten v. M. en GesetzEutwurf wegen Abschätzung bäuerlicher Grund⸗ d Beförderung gütlicher Auseinandersetzungen über den
daß Jemand 96* . 261 ö. aber, . erhinder in e, daß . ö.. ö. dies ein Grund mehr ur Abstimmung.)
nach Abstimmung laut wird, so uß der Debatte wünschen, auf⸗
hebt sich dafür.) ssen, und ich werde jetzt die Frage
der Fürsten,
Proposition und Petition. ig pos Petition den den mittelst Unseres
Da der Ru die den Schl
(Majoritã Die Debatte ist al ß
) Manustript, 1è uhr 50 Minuten.
e ei 119 Folio Blätter ; Mai Das ist bei erhalten Freitag, 5 69