1847 / 143 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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alle politische Rechte ist, daher auf die Wahl seiner Vertreter einzu- mir aber ferner erlaubt, vorzuschlagen, daß jedem Einzelnen gestattet Eine Stimme: Dann müßte auch den Landgemeinden dieses st i P ßi sch 3 i i wirken 63 ',. z en ü Wobei . außer Acht zu af. sein soll, durch Vermittelung . sich mit einer Peti⸗ Recht eingeräumt werden. s s M 143. Er e B e il a 9 e zur Al l 9 eme 1nen reuß: en el t un g. Dienstag den 2h sten Mai ist, daß zu ihnen mit die gebildetsten und reichsten Leute in Lande tion an die Versammlung zu wenden, lediglich im Gegensatze dessen, Gustimmung von einigen Seiten.) ehören. Meine Herren! in allen staatlichen und politischen Rörper⸗ daß nicht Jemand seinen Antrag an die ganze Versammlung richte. Referent von der Heydt. Ich mache darauf aufmerksam, daß 6 chaften, in allen Einrichtungen der Art, ist eine gewisse . In der Vermittelung des Landtags-Abgeordneten sinde ich das Me⸗= es gar nicht in der Meinung der Abtheilung lag, diese auszuschließen, Abgeordn. Zimmermann gus Spandau: Dem kann ich nicht den König gerichtet wird, von Einzelnen, von Mehreren, von Vielen, eine Erklärung sei, um . den Wegfall dieser Bestimmun 1

enthalten, sich zu isoliren, eine gewisse Neigung, allmälich eigenlich. dium, unbegründete Bitten und Beschwerden zurückzuhalten, insofern denn es heißt ja: „Abgeordnete und ihre Vertretenen.“ beitreten; ich will ja de die Verpflichtung. sepeitt sicherlich ein Grund vorhanden, sonst wird man die Allerhöchste wirken. Vielmehr darf ich in dieser Beziehung der ho 8 zu tige Iweck zu verfolgen, 5. eig en einzuschlagen. Nach es der Einsicht des einzelnen Abgeorbneten gelingen wird, augenfällig, Abgeordn. vol Platen: Ich muß mir zu bemerken erlauben, , 895 enn , germ Antragsteller dahin Person nicht ansprechen. Wenn aber diese Bitte mehrfach lung in keinerlei Weise vorgreifen. g der hohen Versamm— miner Ueberzeugung giebt es nur ein Mittel gegen solche verderb- unstatthafte Anträge darch angemessene Belehrung des Petenten fern daß kreisständische Corporationen nicht Kommittenten sind: „denn auf verstanden, daß er nichts weiter mit seinem Amendement habe sagen erneuert wird nachdem sie mehrmals abgeschlagen worden Abgeorbn. Dittrich: Als Antragsteller habe ich die dringendste liche Richtungen, und dieses Mittel liegt in dem ewig ö.. chen Leben, zu halten, da ich annehmen zu können glaube, daß in der Regel eine Kreistagen sind sowohl Städte- als Landgemeinden vertreten.“ wollen, als daß diejenige Bestimmung erbeten werden möge, die in ist, dann, meine Herren, muß sie etwas sehr Wichtiges sein, Gründe für den Antrag in dem letzten gefunden, welchen ee en

welches aus der Gesammtheit des Volkes strömt. n

eine Herren, richtige Würdigung durch den Abgeordneten erfolgen wird, und Nie⸗ Es ist hier ganz dasselbe Verhältniß, welches nach den Bemer⸗ ben provinzialstandi enthalten ist, daß es nämlich den und dann hat ein ausgezeichnetes Mitglied dieser Versammlung mit lung ausge rochen hat, nämlich: daß durch Wiederholung der Pe⸗ auch ich wollte Ihren Blick auf ein Land wenden. welches hier schon mand, dem eine unbegründete Beschwerde zukommt, wird sich ent- kungen des Herrn Kommissarius in den Rheinlande stattfindet. Nach fe, , . Aufträge zu geben. vollkommenem Recht, wie mir däucht, das Wort en ,,, . e nne: früher zurückgewiesener k oft genannt ist, und in welchem das politische Leben wohl am meisten brechen, solche unbegründete Petitionen möglichst abzuwehren, wenn dem Gesetz bin ich nicht Vertreter der Kreisstände, sondern Vertreter Steht es den Wählern stei Aufträge zu geben, so folgt meines Er⸗ gesprochen. Nichts, meine Herren, sst mehr konservativ, als wenn der wird. Ich erlaube mir der hohen Versammlung denjenigen Fall vor⸗ ausgebildet sein dürfte, in welchem wir auch in dem letzten Viertel⸗ er voraussieht, daß sie keine Folge haben können. Wenn gegen die der Ritterschaft eines Wahlkreises. achtens daraus auch die Berpflichtung der Abgeordneten, sie dem Land⸗ Siaat mit den Unterthanen in der allervollkommensten Verbindung zutragen, der mich zu dem Antrage veranlaßt hat. Er schlesische Jahrhundert gesehen haben, daß die bedeutendsten Reformen, in sei⸗- Verpflichtung, gine Petition anzunehmen, ferner angeführt worden ist, Referent von der Heydt: Ich muß darauf gufmerksam ma— tage zu übergeben, nicht aber die Verpflichtung für die Abgeordneten, steht, wenn der Staat auf das Allergenaueste von den Bitten der Landtag brachte im Jahre 1843 einen Antrag auf O effentlichkeit der nen staatlichen und politischen Einrichtungen nur durch mächtige Ein⸗= daß wir viele Beschwerden bekommen würden, so, bedaure ich dies. chen, daß das Wort: „Kommittenten“ nicht in dem Antrage enthal⸗ jene mit ihrer lieberzeugung auch vertreten zu müssen. Die Freiheit Unterthanen unterrichtet ist, sie mögen gerechte oder ungerechte, be⸗ ständischen Versammlungen an, welcher Antrag mit einer Majorität wirkungen des öffentlichen Geistes auf seine Volksvertreter hat er⸗ Wenn ich annehmen dürfte, daß es der Fall sein würde, so würde ich ten ist. eines Jeden in seiner ire gung bleibt dessenungeachtet uneinge⸗ gründete oder unbegründete sein. Aufklärung, meine Herren, des durchging, gegen die sich nur 4 Stimmen aussprachen. Der Antrag rungen werden können., Ich kann dabei nicht unbemerkt lassen, daß mich doppelt veranlaßt fühlen, mein Amendement zu vertheidigen. Ich Abgeordn von Platen: Ich bitte ums Wort. schranlt. Landesherrn, Aufklärung seiner Räthe ist also ein Recht, eine Pflicht. wurde in dem Allerhöchsten Landtags Abschiede abgeschlagen. Bei dort nach 30 jährigen Kämpfen niemals mehr als die absolute Stim- bin aber gerade der Ansicht, daß man so viele Beschwerden nicht zu Marschall: Wenn das Wort noch ferner gegeben werden soll, Marschall: Ich werde recht gern die Frage trennen und sie Der Königliche Herr Kommissar haben erklärt, daß die von uns be- dem Landtage im Jahre 1845 kam der Antrag wieder zur Sprache. menmehrheit in den Parlamenten hat erlangt werden können, daß fürchten hat; wo dergleichen aber vorhanden sind, lassen Sie uns ja haben es andere Redner, es sind deren noch sieben angemeldet; wenn zuerst auf die Verpflichtung allein richten, dann aber auf die Befug⸗ hauptete Beschränkung des Petitionsrechtes durch die Bestimmung, Der Landtag war nicht im Stande, außer dem allgemein gefühlten also nicht zwei Drittel Stimmen nothwendig waren, um solche An- nicht dazu mitwirken, sie zu unterdrücken! Wenn ich meinen Antrag aber der Schluß der Debatte gewünscht wird, dann kann ich Niemand Yiß. Wenn ich zwar glaube, daß die Befugniß bei der Verpflichtung baß eine Bitte nicht wieder vorgebracht werden könne ohne neue Bedürfnisse neue Gründe dafür vorzubringen. träge zu machen, wie hier. Anders ist es bei uns, wir brauchen zwei weiter befürworte, so muß ich noch auf ein anderes Verhältniß auf- mehr das Wort geben. vorhanden sein muß, will sch, wenn es gewünscht wird, die Frage so Gründe, daß diese Beschränkung sich nicht in dem Gesetze befinde, Deswegen wurde der Antrag nicht als Spezial⸗Petition gestellt, Drittel Stimmen, um nur Bitten an den Thron gelangen zu lassen und merksam machen. Ich bin der Ansicht, daß durch die vollständige Ver⸗ Abgeordn. von Platen: Ich habe noch keine Antwort auf stellen. ; wodurch des hochseligen Königs Majestät die Provinzial⸗Stände ins sondern nur in den allgemeinen Bericht des Landtages mit aufge⸗ dem Lande ist Stillschweigen auferlegt, und das dand darf seine Bitten öffentlichung aller unserer Verhandlungen dem Petitionsrecht eine meine Frage. Abgeordn. von Auerswald om Platzs Wo die Versamm- Leben gerufen haben. Ich muß aber auf §. 50 des Gesetzes vom nommen; ich mußte mich dafür ebenfalls erflären, obwohl ich der nicht aussprechen und seine Wünsche nicht hören lassenß ich gestehe sichere Schranke gesetzt ist. Jede hier eingereichte Petition wird durch Marsch all: Die Frage hatbereits der Herr Referent beantwortet, lung eine Verpflichtun seststellen will oder darauf antragen will, so 27. März 1521 hindeuten und die hochbe chrte Versammsang und Meinung bin, bah durch die allgen elne Aufnahme eine Bitte nicht aufrichtig, daß unter diesen Umständen wahre Patrioten mit Besorg- die stenographischen Berichte einer öffentlichen Kritik anheimgegeben. und in diefem Sinne scheint mir auch die Abstimmung erfolgen zu liegt darin schon . dle Befugniß vorausgehi. Es würde ein den Königlichen Herrn Kommissar darauf aufmerksam machen, daß in die Kraft hat, als wenn sie besonders gestellt ist. Diese war die niß in die Zukunft blicken müssen. : . Jeder, der eine Petition übergeben will, wird sich meines Erachtens können, denn in der Abtheilung war keinesweges die Rede von Wählern. Wderspruch . nah rie Besugniß nicht be ber Verpflichtung be- diesem Paragraphen das Wort „Veranlaffung“ sich befindet. Veranlaffung, und ich bitte um unterstützung rieses Antrages. Meine Herren! Wenn sich aber Tausende von Stimmen im Lande auch aus diesem Grunde prüfen, ob dieselbe zur Verhandlung im Ver⸗ Abgeordn. von Platen; Als Vertreter eines Theils der Kreis= stehen sollte Ich erlaube mir daher den Antrag, daß bei dem Den rheinischen Provinzial - Ständen ist vorgeschrieben, keine neue Abgeordn. Graf von Helldorff: Es handelt sich um die erheben für seine Wünsche und Bedürfnisse, und die dem Landtage einigten Landtage geeignet ist. Wenn aber im Allgemeinen doch die Besorg⸗ stände, nämlich der Ritterschaft, bin ich nach dem Antrage der Ab⸗ Amende ment ohne Trennung der Frage stehen geblieben werde. Bitte an den König vorzubringen ohne neue Gründe, oder wenn neue ganz einfache Frage, ob eine einmal angebrachte Bitte, wenn sie schon dann zur Seite stehen, so glaube ich nicht, daß es dann möglich sein niß Geltung gefunden hat, daß der allgemeine Gebrauch des Petitionsrech⸗ theilung nicht befugt, mit den Kreisständen zu verhandeln ist man Marsch all: Is die Versammtung mit diesem Antrage ein⸗ BVeranlassung dazu da ist. Es scheint also, daß durch die Auslassung einn al abschlaglich beschleden ist, von neuem gestelit werden darf wird, die wahren Bedürfnisse für das Land zurlickzuhalten. Ja, meine tes möglicherweise zu einem so großen Umfang der Geschäfte führen möchte, aber trotz des Wortlautes der Ansicht, daß der Vorschlag der Ab⸗ verstanden? J dieses Wortes „Veranlassung“ im Gesetz vom 3. Februai n eh ne finflhrung nere cheünde!“ Ich glaube, daß, wenn a d. Heiren, in der Theilnahme des Landes in der unausgesetzten regen wie es für die hohe Versammlung nicht wünschenswerth und für ihre theilung meine Besorgniß beseitigt und den Kreisständen das von mir Abgeordn. Zimmermann: Ich, meines Theils, als Antrag⸗ allerdings erheblicher Unterschied zwischen der älteren und jetzigen dürfniß für dergleichen Anträge sich in der nächstfolgenden Stände⸗ Theilnahme des Landes liegt die ganze Kraft der Vertreter des Lan- Iwecke nicht angemessen sein dürfte, so erlaube ich mir zu meinem beanspruchte Recht beilegt, so habe ich nichts mehr anzuführen. steller, bin damit einverstanden. Es ist, wie ich wiederhole, Niemand Gesetzgebung obwaltet. Nach dem früheren Zustande war es nicht Versammlung oder in einer 'in nn wieder herausstellt, es gewiß des; diese immerwährende lebendige Theilnahmt kann aber nur erhalten eigenen Amendement! einen Vermittelungs-Vorschlag dahin, daß we= Marschall: Ja wohl! Wollen Sie hören, was der Herr derpflichtet, den Inhalt einer Petition zu vertreten. nothwendig. neue Gründe vorzubringen, es war genug, wenn eine gan; unbedenklich sein dürfte, seitens der Krone und der Räthe der werden durch das Petitionsrecht, welches das Land jetzt nicht hat, welches nigstens die Kommittenten befugt erachtet werden mögen, Anträge an Referent sagt? e,. ; r Særrectair von Leipziger: Ich will den Antrag nochmals neue Veranlassung oder, wenn ich mich so ausdrücken darf, eine fort- Krone keine Hinbernisse desfalls in den Weg zu legen. Ich bin sogar dem Lande genommen ist in allgemeinen Sachen, welches das Land Lie Versammlung durch Vermittelung der Abgeordneten einreichen zu Refeient von der Heydt; Meine Ansicht ist, daß, wenn eine verlesen: „Sollen die Abgeordneten nicht nur befugt, fondern auch währende Veranlassung, ein sortbestehendes Interesse obwaltete. In der Ueberzeugung, daß eine solche FRonzesston wesentlich zur Berühi⸗ indessen während eines Viertel- Jahrhunderts wenigstens faltisch aus können,. Denn auch insofern ist nach meiner Ansicht allerdings eine freie Communication unter den Landtagsabgeordneten und den Vertre= Derpflichtet fein, alle ihnen von ihren Kommittenten und ständischen] dieser Hinsicht, meine Herren, erlgube sch mir dem Kgl. Herrn Kommissar gung und Jufriedenstellung des Landes beitragen werde. Den Be⸗ geübt hat. Meine Herren! (es giebt einen schönen Wahlspruch, der Verschiedenheit zwischen der Provinzial-Gesetzgebung und der Jegen= lenen stattfindet, darunter alle Corporationen, selbst einzelne Indivi- Colporationen zugehenden Bitten und Beschwerden dem Landtage einen Zweifel über die Vereinbarkeit dieser beiden Hefctze zur gefällizen weis, daß die Wiederholung solcher Anträge doch am Ende zum Ziele vielleicht nicht bei Allen Anklang finden, wird; aber ich bekenne mich wärtigen vorhanden. Die Provinzial- Geseßgebung bestinmt dus duen, berstanden sind, die der. Abgeordnete. KJ einzureichen?“ Vernehmlasfung vortragen zu dürfen. Es ist mir sogar kae Wort: führt, liefert eine ganz in das gewöhnliche Leben hineinlaufende Be⸗ zu diesem Wahlspruch. Es ist der Wahlspruch, der eben sowohl im drücklich: die einzelnen Stände können ihren Abgeordneten keine In= Marsch all; Wird sich der Herr Fragsteller bei dieser Erklä⸗ Marschall: Wer für die Bejahung der Frage ist, den bitte] Gründe ich, muß es nur aufrichtig gestehen einigermaßen gebenheit, die Frage wegen Einführung der 6 Im Interesse der Krone als des Landes ist, ich möchte sagen, dieser struction ertheilen; aber es steht ihnen frei, sie zu beauftragen, Bit⸗ rung beruhigt sinden? . . . 3. ich außzustehen. ĩ ; bedenklich. Es ist manchmal schwer, für eine Sache, die man für Fahre 1833 wurde von? dem sachsischen Provinzial Landtage ein Wahlspruch beruht auf dem Ausspruch des großen Königs Jriedrich Il. ten und Beschwerden beim Landtage, anzubringen. Dagegen sagt das Abgeordn. von Platen: Ich provozire auf die Erklärung des (Es erhebt sich keine hinreichende Majorität,) wohlbegründel hält, irgend einen neuen Grund vorzubringen, mehrere Äntrag darauf gestellt; der Antrag wurde in dem Landtags⸗Abschiede nämlich, daß die Negierung um des Volkes willen da fei und nicht Gesetz in Bezug auf den gegenwärtig Bereinigten Landtag; Bitten König!. Herrn Kommissarius. Ich bin nach dem Gesetz Vertreter Nunmehr folgt die dritte, auf, den Antrag der Abtheilung ge⸗ Gründe ist allerdings noch schwerer. Man könnte sagen, daß diese bestimmt zurückgewiesen; er wurde erneuert, und endlich hatten wir das Volk um der Regierung willen ö. und Beschwerden von Anderen als Abgeordneten können nicht zuge- der Ritterschaft meines Wahlkreises, aber nicht Vertret des Kreis- richtete Frage. Es will mir aber hierbei scheinen, als ob der An⸗ verschiedenen Gründe in mehrfacher Zahl in einer gewissen Bezie⸗ die Freude, diesen Antrag in Gestalt einer Proposition im Jahre 1845 (Es wird durch einander gezischt und Bravo gerufen.) laffen werden. In diesen Bestimmmngen finde ich eine augenschein· tages. Es ist, ich wiederhole es, ganz dasselbe Verhältniß, wie in trag ein? Modification durch dasjenige erleiden müsse, was durch den] hung, mit anderem Ausdruck in Parallelismus mit den anderen Pe- an den Landtag zurückgelangen zu sehen. Ich stimme daher für den⸗

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und daß alle Interessen innig verschmelzen. Der- Wahispruch, zu dem liche Differenz, weshalb ich meinen Antrag wiederhole, ben Jiheinlaunden. Unmöglich wird man den ständischen Corporationen Herrn Landtags- Kommissarlus darüber erklärt worden ist. Er sagte litionlen stehen. Allein es wäre möglich, daß wohl der große Scharf nian Theil'der' Abtheilung, welche den Antrag, daß auch ab läg⸗ ich mich bekenne, ist: Alles für das Volk und Alles durch das Volk; Referent von der Heydt: Ich kann die Ansichtdes Red⸗ ein wesentliches Recht schmälern wollen. . nämlich, er 9 . einverstanden mit dem, ,. a. sinn, der bis jetzt in der Erklärung der her ich uf nicht, . fag n f ge n Bitten uur hefe , ener d , f. daher 'stimme ich für das unbedingte Petitionsrecht seitens des ners nicht theilen, wenn er die Erklärung des. Herrn,. Lant tage Narschall; Ich werde nunmehr fragen, ob die Ver ammlung Antrag gebelen werden soll, er glaube aber, daß eine andere Deu gegen oder für uns angewendet wir, auch in diesem Falle noch- werden dürfen, befürwortet hat. Landes. Kommiffars für erledigend hält. Ich erachte die Erklärungen des den Schluß der Debatte wünscht, und bitte diejenigen, welche dies tung auch gar nicht in den Paragraphen gelegt werden könne. Daher mals zur Sprache kommen dürfte und man von (uns verlangen Vielfacher Ruf zur Abstimmung.) . , . Herrn Kommissarius für eben so feierlich, wie der geehrte Redner, wollen, sich zu erheben. . . . 4 . würde es sich nur darum handeln, Allerhöchsten Ortes zu erbitten, würde, daß wir eine Bitte nicht mehr an den König bringen dürften, Abgeordn. Graf von Eulenburg: Wenn zur Abstimmung Abgeordn. Graf von Helldorf: Meine Herren! Ich kann mich nicht erinnere aber daran, daß der Herr Kommissarius selbst sagt, daß er (Der Schluß der Debatte ist mit großer Masorität beschlossen paß cin? Perlaration erfolge, nach welcher der Paragraßh diese er · wenn wir Einen Grund haben, sondern fordern würde, daß wit geschrltten wird, so verzichte ich auf das Wort.

mit denjenigen der Herren Redner einverstanden erklären, welche ge⸗ nicht besugt sei, seiner Aeußerung diejenige Geltung in allen Regio⸗ . . JJ,, 3 . betene Deutung habe. mehrere vorbringen müßten, und in dieser Hinsicht würde es mir Marsch ail: Es haben noch zwei Redner das Wort verlangt, gen das Gutachten der Abtheilung sprechen; im Gegentheil ist es nen zu verschaffen, die eine gesetzliche Bestimmung herbeiführt. Fer⸗ Es liegen hier drei Anträge vor; zuvörderst der der Abtheilung. (Viele Stimmen rufen: Ja.) angenehm fein, den wahren Sinn der Gesetze kennen zu lernen. zuerst Herr Abgeordneter Tscho cke, Verzichten sie auch darauf? mir eine hohe . daß an dem heutigen Tage die An ner erinnere ich daran, daß der stellvertretende Kommissarius in der dann der des Herrn Abgeordneten Zimmermann und endlich der des Diejenigen Herren, die für die Bejahung sind, bitte ich aufzu⸗ Wle ich die Ehre gehabt habe, zu sagen, meine Herren, ist es mir . . (Ruf zur Abstimmung.) träge, welche ich, auf der vierten schsischen Prosinzial-Ständever- Abtheilung das Gesetz selbst so gedeutet hat, daß keindrlei Commu- Herrn Abgeordneten Hansemann. Ich bin der Meinung, daß wir von stehen. ö ; = . don Anfang an schinerzlich erbefen, die Beschränkung des Petitions⸗ Abgeordn. Tscho cke vom Platz): Wenn ich Erlaubniß erhalte. sammlung nur mit wenigem Erfolge angebracht habe, heute zu der nication zwischen den Landtagen und den Kommittenten stattfinden kann, dem Antrage, der am weitesten geht, ausgehen müssen. Dies . Es herrscht wohl Einstimmigleit über die Bejahung? rechtes, bis ven Ine fn, als den untergeordneten ständi⸗ Marschall: Dann würde ich zunächst den Herrn Albgeord⸗ gebührenden Geltung gelangen. Zch, meinz die Unt g auf Wah- und zwar uicht blos für die Rhein- Provinz, sondern für alle Pro- des Herrn Abgeordneten Hansemann, dann würde der des Herrn Ab Eine Stimme: In der Provinz Westfalen 0 viele sitzen schen Corporationen, vorgeschrieben ist, auch in dem Gesetz erhalten neten von Eulenburg bitten. rung der Rechte unserer Kommittenten und auf Feststellung unserer ] vinzen. Wenn also ein hochstehender Beamter diese Ansicht haben geordneten Zimmermann folgen und endlich der der Abtheilung, Auf geblieben. zu sehen, welches für den Vereinigten Landtag gegeben worden ist. Abgeordn. Graf von Eulenburg (vom Platze): Dann er⸗ Pflichten als Abgeordnete gegen diese. ö konnte, so dürfte dieselbe leiht in den Prozinzen geltend geinacht diefe Art hat Jeder die Freiheit, nach seiner Ueberzeugung zu simmen, NMarschall: Gegenwärtig hat der Herr Referent das Wort. Ich bitte aber, wenn ich für ben Veresniglen Landtag ein Recht in kläre ich ganz kurz daß ich mich für diejenige Frackion der Abthei=

= finde die Rechte unserer Kommittenten keinesweges in der werden. Warum stehr das Wort: „Keinerlei in den Paragraphen. Wer den dritten Antrag will, verwirft den ersten und zweiten; und gteserini von verde, de! d ir spr uh . hal be, e nich g. besch cht ist, wenn ich lun lch welch gegen ben Antrag gestimmt hei, aus dem Grunde erwähnten Gesetzesgtellk gewährt, und ssind unsere Verpslichtiungzn se , , ane e, . ö .. . f „Ein fernerer Antrag ist auf Aufhebung der Bestimmung gerich⸗́ es . en das halte was den Plovin al · Landtagen eingeräumt ist, weil mir die Bestimming des Gesetzes eine ganz tiare und natur = gen sie als Abgeordnete keines weges in irgend genügender Weise be- stattsinden solle. Von einem gtehrten Mitgliede vorhin ist ein Be⸗ Die erste Frage werde ich folgendermaßen formuliren : tet, nach welcher Bitten ö. . delk⸗ einmal zurůckgewie nicht . schließen zu wollen, als wenn lich den Vereinigten Land? mäße zu sein scheint Wenn ich mit einem Petitions Antrage . zeichnet. Auch die Erläuterungen, welche der Herz Landtags- Kom- denken darin gefunden worden, daß, wie von dem letzten Redner ur- „Sollen alle Versammlungen zur Berathung über Petitionen an . rene b, earerhin auch nur m , . 3 tag al an, , one üröovin als Landtagen anfähe ö gründel zu l sickgewie en bär dun an Gründen hat es nie gefehlt, es

missar gegeben, können mich nicht befriedigen. Die Wahrung der sprünglich vorgeschlagen, der Abgeorbnete, welchem Petitionen übergeben Königliche Behörden oder ständische Corporationen, sofern sie nicht f (. ern . ; : n . . ö . j Rechte ünferer Kommittenten sinde ich lediglich und allein in' der werden, zu deren Andringung vo pflichtet sein foll. Man hat befürchtet, im Freien stattsinden, ohne Erldubniß der Polizei gehalten werden wenn neue. Gründe sich ergeben, und es wird dieser Antrag aus den⸗ Nein, meine Herren! s ist schon von dieser Stelle ger wurden stets triftige Gründe , so muß ich na, 44 Combination der Anträge der Abtheilung und des Herrn Dr. Zim- daß man dadurch zu einem willenlosen Werkzeug werde. Das ist mir können?“ selben Gründen motivirt, aus welchen überhaupt die Befreiung des sagt worden, und ich muß es glauben, daß wir eine höhere, Be⸗ anbringen, um denselben Petitions⸗Antrag zu erneuern. . schein mermaun. Ich erkläre mich also in diesem Maße für beide. nicht klar, abgesehen davon, daß Keiner die Ueberzeugung theilen mag, Abgeordn. Graf von Schwerin: Es wird wohl nothwendig r nf r, 6 , ö ö reh tigung . . 36 jar . 96 m nn min h ö . . den e . . daß zAbgeordn? von Puttkammer: Das Petitionsrecht der ein daß die Abgeordneten zum Vereinigten Landtage über upt willenlofe sein, die' Frage so zu stellen, ob eine Petition dahin gerichtet werden argestellt wird. Ein Nachtheil könne daraus nicht, entstehen, wen! dan Landtagen, soudern als Reichotag. In dieser Hinsicht bitte h) ö e ,, 5 g P P h 9 z z . . 1 , d eg, ,, . e das Volk seinen Vertretern das Vertrauen schenke, seine Wünsche, auch mich gegen die Folgerungen verwahrt Aanzusehen, die aus mei bei Ler Abtheilung Stimmengleichhest geherrscht habe; ich darf mir

elnen Individuen an den Vereinigten Landtag möchte uns allerdings Werkzeuge sein könnten. Dasselbe Mitglied hat über die große An— 7? da maͤn sehr gut der Sache zu timmen kann, aber doch nicht el ö ; 2 z 3 . 9 andtag h ? gs Werkzeuge se (. ass 9 he e groß so sehr J Sache zus ö . wenn sie früher abgewiesen, von neuem ihrer Beurtheilung vorzulegen, nen Worten gezogen werden könnten. Man hat die Geschichte wohl erlauben, noch hinzuzufügen, baß ich als Referent mich dem An⸗ z angeschlossen habe, weil ich der Meinung bin,

zu weit führen, und ,, hervorgehenden Arbeiten möchten nicht zahl von Petitionen gesprochen, die uns vorliegen. jetzt deswegen petitioniren will. r ele ans. hren 1 . en n,, enn nden oro e, kae den ene

u bewältigen sein. Ich glaube nicht, daß man den einzelnen Ge— Ich follte meincn, daß außer dem geehrten Mitgliede, welches Na rschall: Diese Bemerkung ist richtig, allein ich habe dies mn sie, wenn erheblich befunden, der Krone neuerdings vorzutragen. angeführt; der Abgeordnete von Bern, avon gespr 9. 9 j ö ; j

z gen 34 g . ö Ich, . peng J r . 8 8. 66 Das Vertrauen könne dadurch nur wachsen, die Landes-Angelegen- noch ein anderer Abgeordneter. Die Geschichte spricht für uns Rhein daß gerade in dem Fortbestehen früher zurückgewiesener Wünsche der ahung dieser Frage sind, bitte ich auf⸗ heiten könnten dadurch nur gewinnen. länder sehr laut. Das Petitions Recht ist niemals bei uns beschränkt triftigste Grund zur Erneuerung liegt.

1 . an ö. Vereinigten . einräumen eine hohe Stelle im Ministerium einnimmt, diese Ansicht e ,, schon darunter verstanden, fann; ich glaube aber wohl, daß man größeren Corporäationen, als wird. Bei der Einberufung des Vereinigten Landtages wußte man Diejenigen, welche für Bej j t innen ; ; J ti . ö. ; . ; 2 kreisständischen Versammlungen und den Wr en, ii Petitionsrecht noch nicht, wann der . Vereinigte Landtag stättfinden werde, . ö ö Die Abtheilung verhehlte sich nicht, daß die fragliche Bestimmung gewesen, es wah das Petitions-Necht, ja, ein Recht sogar, was wei= ; n, . . Ich bedaure, , ,, Sie noch Uunrdäaunen fann, ohne daß es zu weit führt, und ichꝭ glaube also auch, daß Mit Rücksicht hierauf scheint mir auch die Anzahl Ter Petitionen nicht (Der Antrag ist nicht angenommen.) ihrem Buchstaben nach leicht zu umgehen sei und, wie die Erfahrung er geht das Beschwerde Recht ausdrüclich verwahrt für die kleve⸗ mit wenigen Hönnn aufhalten zu müssen, ich 9 e a 6 . faktisch die Petitionen derselben hierher gelangt sind, aber auf Um- zu groß, zumal wenn erwogen wird, daß viele Petitionen denselben Die zweite Frage betrifft das Amendement des Herrn Abgeord⸗— lehre, auch stets umgangen worden sei, da es an Auffindung neuer schen, für alle Fürstenthümer, aus welchen die Rheinprovinz besteht. noch drei oder vier Minuten Zeit zu gönnen, an erenfalls will ich auf wegen. Es ist nach meiner Ansicht nicht mehr nothwendig, daß stän⸗ Gegenstand betreffen. Ich meine, daß diese Bemerkung nicht zutrifft. neten Zimmermann. Ich stelle auf dasselbe folgende Frage: Gründe niemals fehlen werde. Eine gesetzliche Bestimmung aber, die Hier sehen Sie jeden Tag, wenn le in den Saal treten, das Bild- das Wort verzichten. ga! Nein dische Corporationen ihren Abgeordneten erst bitten müsfen, daß er Zudem ist der Antrag der Abtheilung ein so gemäßigter, daß ich „Sollen die Abgeordneten nicht blos befugt, sondern auch verpflich— ihrem eigentlichen Sinne nach von beiden Seiten so wenig beachtet J niß eines großen Fürsten, mit Necht Son der Geschichte groß. ge⸗ 66 . en . ö d 3. Jeb die Petitionen hier einbringe; es könnte doch sein, daß Einige anderer nicht geglaubt hätte, daß er irgend einen Widerspruch in dieser Ver⸗ tet sein, alle ihnen von ihren Kommittenten und ständischen Corpo— werde und in der That in manchen Fällen ohne erheblichen Nachtheil uannt, der nicht blos den kleineren Feind bei Fehrbellin zum Lande Die S8. 19, 20 und Il, die sich in , . mung * Greber Meinung wären, und sie sind also nicht verpflichtet, die Petitionen sammlung sinden könnte. Ist, was die Abtheilung will, nach Ansicht rationen zugehenden Bitten und Beschwerden dem Landtage einzu— nicht streng gehandhabt werden könne, schien überhaupt nicht wün- hinausgejagt, sondern ganz Europa den wichtigsten Dienst dadurch d. J. befinden, gehörten zu n . 9 i 66 3 t 8 ö. ö, hier zu unterstützen, aber sie einzubringen, dazu müßten sie verpflich! der Staats-Regierung im Gesetze ausgesprochen, so wird es um so reichen?“ . ö schenswerth. Nur darüber waren die Meinungen getheilt, ob es an- geleistet hat, daß er mit sesnem erlauchten Verbündeten, Friedrich III., lichsten waren, und zwar ö. / 3 a h ö sich nn. . tet sein. Es würde nicht schädlich sein, in Gegentheil sehr wün- weniger Anstand haben, eine Allerhöchste Erklärung danach abzugeben. Cine Stimme: Was wird unter Kommittenten verstanden? gemessen sei, schon jetzt eine Bitte dieserhalb an Se. Majestät zu der Vorherrschast des großen Rieichsfelndes, Ludwig XIV. sich ent Befugniß entzogen sah, i in * . ö 5 9 B er zu schenswerth, wenn in dem Lände die Theilnahme an der Verfassung ) Ich Pin der Meinung, daß die Annahme des Antrags der Abthei⸗ Marschall: Darüber möge sich der Herr Antragsteller er⸗ . Von ber einen Seite wurde dies, bevor wegen periodischer gegengestellt hat. Dieser Fürst hat nie gefürchtet, seine Unterthanen den Stufen, des . nlederzn 86 2h es sich die een erregt wirb. Die einzelnen Individuen müssen sich an Corporatlonen lung, da er der Ansicht der Staats Regierung nicht entgegen ist, von klären, . . . Biedereinberufung des Vereinigten Landtags Bestimmmng getroffen zu hören. Er, hat, einen völligen Bund. einen Vertrag, in einen Re; entzogen ahr 6. n, . r 6e s a ett ir, nen wenden, also an ständische Versammlungen oder an Kreistage mit der Versammlung angenommen werden könnte. Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Der Ausdruck „Kom⸗ sei, nicht für zeitgemäß erachtet. Dagegen wurde auf der anderen zesse von 1672 mit den kleveschen Landen abgeschlossen, und hierin und gerechten Forderungen zur Kenntm 1. jestät des König

ihren Bitt ; ĩ örter iese Wei Justiz⸗Minister an;: 3 be nur ei w; kun ittenten“ hat zu Zweifeln Anlaß gegeben. Ich bitte zu setzen: Seite gerade in dem Mangel einer Bestimmung über die Periodizität war dieses Recht verwahrt, und wollen wir der Geschichte treu blei⸗ bringen zu dürfen. Es betrachtet das Petitionsrecht ferner als be⸗ hren Bitten gehen; da werden dieselben erörtert, und auf diese Weise Justiz-Minister Uh den: Ich habe nur eine kleine, Bemerkung müittenten, be zu Zweif gegeben. Ich zu set 9 st 9 P zit . ses h ah ada, nuch ungeschmälert zu vum. schrantt durch die hinzngetreten. Instanz, die Herren- Kurie, welche

kommen fie hierher. Für die Städte ist nun die Sache so, daß die vorzutragen. Wenn ich nämlich den Sinn dieser Petition verstehe ‚Kommittenten und ständische Corporationen“, weil sonst die Kreis⸗ ein um so dringenderes Motiv zur Unterstützung des fraglichen Peti⸗ ben, so bitte ich Sie, dieses n n f. . ( .

Kommüittenten wohl ziemlich dieselben sind, nämlich . r e, so ssol . 8 ar Bestimmungen, wie sie im 8. 19 des kags-Versammlungen darin nicht einbegriffen sind. tions Antrags gefunden, und es wurde aus dem Forbkbestehen früher ziren. die ,, , ,. ö. keln g er nnn neten; auf dem platten Lande dagegen würde nur der Kreistag Gesetzes vom 3. Februar d. J. erlassen sind, erbeten werden. Abgeordn. Graf von Gneisenau: Ich erlaube mir die Be⸗ zurückgewiesener Wünsche für die Stände eine um so größere Pflicht Bravo] 96 des , ö. u eng . i ! e 39 ĩ die Instanz sein, sowohl für die Ritterschaft als für die Landgemein⸗ Der Herr Landtags- Kommissar hat bereits erklärt, wie diese merkung, daß, wenn diese Frage hier zur Entscheidung kommt, sie in erkannt, die Krone nicht darüber in Zweifel zu lassen, ob solche Wünsche Landtags ⸗-Kommissar— Ich scheine von dem verehrten das Petitionsrech für beschränkt durch die Bestimmung, um deren

den. Die einzel ä 6 ĩ ; in? ö. sti z me ü. . Widers en wür Bi 2 slunga. noch wirklich und mit Grund es jebem Unterthan frei- Redner völlig mißver worden zu sein, wenn er annimmt, daß Beseitigung leider oft vergeblich gebeten wurde, daß Bitten, wenn zelnen Wähler können es nicht sein, weil sie keinen Ver⸗ Bestimmungen auszulegen seien. Ich für meinen Theil habe gar kein giderspruch kommen würde mit der Bitte der lbtheilung ch nd bestehen. Wie es je han f Redner völlig , n n g. znr er nnen n e, dan Herr nis forth steht, auch wenn nicht bas Geringste sich daran

eini ungspunkt haben; aber für die kreisständischen Ver ammlunger denken, dieser Auslegung beizutreten, und sinde die Sache auch Marschall: Ganz gewiß! Diejenigen, welche den Antrag der steht, auch einmal zurückgewiesene Bitten zu erneuern, so glaubte man ich behauptet hätte, die bung Gebrung ö . . ĩ möchte ich das Petitionsrecht ö . ich die Gin 36. . ag . 3 166. . Sollte also die . Dale, ei ö , ,. z darum habe ich auch für die Stände eine gleiche Befugniß in Anspruch nehmen zu ] ziehung auf . Petitionsrecht, in völliger Ueberein stimmung . dem geändert hat, 26 ö. zur Kenntniß . . gebracht werden Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Nach den Erörte⸗ hohe Versammlung diese Auslegung nicht für unzweifelhaft halten, die Fragen in dieser Folgereihe gestellt. Der Herr Secretair wird die können und gerade in dem Fortbestehen früher zurückgewiesener Wünsche Gesetze vom 3. Juni 1823 und den speziellen Provinzial Gesetzen. dürfen. ö glaube daher, es ist. wahrhaf , daß rungen don den verschiedenen Gesichtspunkten aus erlaube ich mir die so könnte die Petition Mir auf eine Declaration gerichtet perten. Frage noch einmal verlesen.. den triftigsten Grund zur Crneugrung zu, finden. welche letzteren gefolgt sind, Eine solche Behauptung habe ich nicht Sie, meug Härken ; ih dariiber einigen S; asestät der Kö- einzelnen Punkte, worauf es mir anzukommen scheint, zu trennen. Es Referent von der Heydt: Mir scheinen Declarationen von Dies geschieht.) Bei der Abstimmung über die Frage: . ; aufgestellt, fondern nm behauptet, daß. Lurch die Gesetzgebung vom nig gebeten . diesem Bedürfnisse abhelfen zu wollen, und dies ist zunächst zur Sprache gebracht worden, daß in den einzelnen Thei- Geseßzen überhaupt nicht wuͤnschenswerth. Ich meine, ie, Gesetze Abgeordn. Zimmermann gal Ssandau: Es ist allerdings ob auch ohne Eintreten neuer Gründe für jetzt die Zulässigkeit 3. Februar das durch die provinzialstandische Gesetzgebung konstituirte ist der kurze Grund, warum ich mich dem Vorschlage der Abtheilung len der Monarchie den Verhandlungen zwischen den Landtags Abgeord⸗ miühßten so klar sein, däß fie keiner rrlaratidn' bedürfen. Ich er= möglich, daß ein Zweifel entstehen kann, insofern es fraglich ist ob früher zurückgewiesener, erneuerter Petitionen zu bevorworten sei, n, , in keinerlei Weise beschränkt sei. Degen diese meine anschließe. ö Abt k l. ihren Kommittenten, Einschrän⸗ achte weder den Herrn Justiz⸗Minister noch irgend einen anderen iin Stad therordne ten. Versammlng eine ständische Corporation ist. ee ,,,, ,. . ehauptung ist von 1. , , . 6 gag n *in , i. n, . ' , Tit nich r nd i t ; ; 4 , . ö. ah. *. 6 , ir pt . l ß ͤ . : ere in! J ührt worden. hat aber ö, ö 3. ; 9 ; ) J h n anderen Theilen der Monarchie Minister für kompetent, die Gesetze authentisch zu erläutern, und darum Ich würde daher allerdings dem Antrage nichts entgegensetzen, daß tann Ahkoleungn cu ban untei vielen Bingen, . ,, , eren gen Punktes, der kben' jetzt zur Frage lange in Anspruch nehmen. Es ist von dieser Stelle vielmals beher⸗

olche Einschränkungen nicht geltend ger ö n ü ; , . zl r Wort „standische⸗ , n 30. s s 9 9 gemacht worden sind. Man könnte trägt die Abtheilung darauf an, keine Declaration, sondern gesetzliche das Wort „ständische, fortbleibe, ständischen Gesetzgebung sowohl, als in dem neuen Patente vom 6 als mit der älteren Gesetzgebung nicht in Uebereinstimmung zigt worden, daß das Schicklichkeits gefühl der Versammlung von der

war nach der Erklärung des Herrn Landtags Kommiss— rüber esti e weifelhaft eine solche freie Com—⸗ Marschall: 'Also wir lassen das Wort ständische ort; es ist r gönicht i insti gt wi k ̃ gs Kommissars darüber . Bestimmungen zu erlassen, welche unzweifelhaft eine solche f gan n wl en we 2. i n, 36 16 hy. 2, selbt J. Februar zum Theil mich fehr befreemdet, zum Theil ein schmerz- stehent, bezeichnet, Ich wiederhole, daß ich die Ucbereinsiimmung Art ist, daß Bitten nicht zum zweitenmale wiederholt werden und

inweggehen; da aber die desfallsige Behauptung ganz bestimmt hin- munication gestatten ; ;

estell' und positiv mit Thatsachen belegt ist. so ,, 19 n , 59 ; ich keinesweges ge— ö liches Erstaunen erregt haben, gerade die zoße Beschränkung des icht behauptet habe; aber ich behaupte, daß es keinesweges in der von der Versammlung gewiß erst dann angenommen werden, wenn ieran die nn zu knüpfen, daß der 966 ö. 66 sagt Dh 66 n! ned e , wi des 3 , Naumann: Die Frage involvirt zwei Fragen, näm⸗ Petitionsrechtes gehen es mögen nun diese beiden Gesetze, wie Absicht gelegen habe, das Petitionsrecht des Vereinigten Landtags in sie sie, begründet findet. Da liegt aber schon die Begründung, beraniaßt sehen möge, seiner von ihm gemachten Alenßerung in all elde mr on geben konne ! sondern meine Ansicht ist dahin gegangen, lich über die Befugniß und über die Verpflichtung; ich wünschte diese der Königl. Herr Kommissar erklärt haben, mit einander in lieber⸗ diefen Punkte enger zu stellen, als das Pentionsrecht der Prazin, Hem ich ie Courage habe, mit einer Bitte, die schn Rüge chlagen Regionen Geltung zu verschaffen. Würde der Herr Landtags-Kom-— daß Penn überhaupt die hohe Verfammlung eine Dunkelheit in die⸗ Fragen gesondert Lie „Befugniß““ möchte ich für meine Person in einstimmung stehen oder nicht. Es gehen dieses zu den wichtigsten zial - Stände. Ich weiß nicht gengu und habe nicht im Augenblicke ist, noch einmal vorzutreten, und es ist ein dringender Grund, den n. diese Erklärung geben, so würde ich für meine Persen die Dis⸗ ser Bestimmun ahr, so möge sie um Erlaß einer Declaration peti= Aunspruch nehmen. Ich wünsche, daß es in meiner Befugniß liege, Punkten, da es sich bei dieser neuen eschränkung darum handelt, Zeit gehabt, die übrigen provinzialständischen Gesetze in dieser Bezie⸗ sie beherzigen werden. Daher schließe ich mich a Theile der 6 In än diesen Pürnkt und den Antrag der Abtheilung für erledigt kionren. J * . uch 6 lach ngk nt, werbe gewiß nicht be- unh Pltitionen einb agen zu können, die mir aufgefragen werden, n . 3. 6 9 ü. . . . hung ö . a . . welches mir gerade vorliegt, und . an, welche für die Wiederholung der Bitte gestimmt alten. ] n ini Recht zustehe, eine authen- mit denen i znlich nicht einverstanden bin, die jedoch von s handelt sich nicht um ein Recht, wie es em norwegischen Stort⸗- zwar das für breußen lautet. also: . en.

Landta gs⸗Kommissar:; Ich fann über meine Befugniß . ,, n des Königs aher i gr, . . 3 kr hi e e ,. hing eingeräumt ist, daß eine Petition, welche zwei⸗, dreimal. ohne „Alle bei dem Landtage eingehenden, so wie die von demselben Abgeordn. Stedmann (vom Platz): Ich muß dem geehrten nicht hinausgehen. Ich habe, die AÄnsicht der Regierung ausgespro⸗ H feli atheilt 26 . , NVebend hinstellen m chic aum wünschte ich, daß die beiden Fra= die Königl. Sanckion bekommen zu haben, von dem r eng n. ausgehenden Anträge müssen schriftlich eingegeben werden. Sind Redner aus Preußen entgegnen, daß bereits viele Bitten, zum Theil chen, bie auch die Ansticht meiner Kollegen ist. Von meinem Stand. Referent von der Heydt: Nun würde ich vorschlagen, daß gen getrennt würden Für die Verpflichtung würde ich mich nicht vorworter worden ist, alsdann von selber zum Gesetz wird. ann die letzteren einmal zurückgewiesen, so dürfen sie nur alsdann, wenn positiv bittend, zum Theil negativ abwehrend, an den Thron gelangt

unkte aus werde ich gern in dieser Richtung wirken. Eine feierliche der erste Antrag d Abth ann zur Abstimmung komme, weil er der aäussprechen. können freilich, meine Herren, würde ich mich auf einen Standpunkt des wirllich neue Veranlassungen oder neue Gründe eintreten und immer und zum Theil abgeschlagen sind; welchen bei ihrer , ,

ersicherung aber, daß diese durch alle Regionen volle Geltung mäßige ist 86 . NMänschalk?ö. Ist der Herr Antragsteller damit ein verstanden? Staatsrechts stellen, auf dem wir uns nicht befinden, vielleicht auch nur erst bei künftiger Berufung des Landtags erneuert werden.“ deferirt worden ist. Ein Beispiel, welches von Wichtigkeit ist, i erhalten werde, kann ich nicht abgeben. rg. l: vn von Platen: Ich erlaube mir, den Herrn Mar= Linn alm m! Ich erlaube mir den Antrag, d bei dem r. befinden werden, . daß ich irgend einen Wunsch deshalb Nur das Wort „Veranlassung“ ist in dem Gesetze vom 3. Februar die Deffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichte⸗ Verfahren welche

Abgeordn. zimmermann aus Spandau: Ich verlange keine schall zu fragen, ob auch das von dem Abgeordůeten aus Pommern Ausdrucke „ständische Corporationen stehen geblieben werde. 44 llein es handelt sich in der That um ein höchst unschuldi⸗ weggeblieben, aber gewiß wird in dieser e en, nicht die Absicht die Rheinländer 30 Jahre lang vertheidigt und andere Provinzen 6 finn e Versiherung., Jedes Wort des Herrn Landtags Kom- Föestell. Ameadement dur Abstimmung kommen wird, welchen Falls Merflhnkll) Herr Zimmermann ! Treten Sie dem bei, wat ert g, das letzte Recht, meine Herren, ränzen zu stellen; eben o lange ger haben. . . uellen Perfon eingeräumt werden kann, das Recht, eine bloße denn daß aus neuen Veranlassungen auch neue Grin folgen, das Marsch all: Ich frage, ob die Versammlung noch den einen

missars ist für mich ein feierliches. ĩ ĩ e ĩ j 1 ; . stimmte 21 des ker nee gi ui nr, ae 6 . e, i n ,, 1 , 9 . , Erste Beilage 8 Landesherrn und, wie wir kühn sagen dürfen, dem Lan= unterliegt, glaube ich, keinem Zweisel, Uebrigens will ich mich da⸗· Nedner hören will? Ich werbe dann die Debatte über diesen Gegen gethan ist, und halte ich dadurch diesen Punkt für erlebigt. Ich habe ! stimmung, so muß ich mich für die Abtheilung erklären. . ; vortragen zu dürfen. Wenn eint Bitte von Unterthanen an l gegen verwahren, daß meine Rede ein Eingriff in die Diskusston oder ] stand schließen.

was einer moralischen oder erkannt werden, in dieser Beziehung strengere