1847 / 143 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Graf von Galen: Ich erlaube mir nur dieienigen Jede Bitte setzt Einen voraus, bei dem also einen Höheren.

ann vorausgese

uns die Entscheidung lbe wiederholen und wie können wir litischen Ver⸗ d ich glaube, daß, wenn ringen können. Wenn haben wir auch keine Majestät anheimstellen,

Worte zu sagen: tet oder bei dem man sich beschwert Majestät dem Könige, bei dem wir bitten, k b Beschwerde gehörig geprüft immer ohne neue Gründe bitten, so steht nicht zu, sondern Sr. Majestät; w immer dieselbe abschlägliche Antw da auf Vereinigung rechnen. sammlung für einen gefährlich wir neue Gründe haben, so wir diese neuen Gründe ab neue Veranlassung, und w ob Er darauf eingehen will. Marschall! Da Niema ich die Debatte. Petitionen auch ohne neue Diejenigen, wel

daß jede Bitte oder hrt werde. Abgeordneter der P für den einen Theil von großer gerem Interesse waren, auch mden Stufen des Thrones ünsche des Volkes nie kamen und es selbst lche dem Abgeordne⸗ Petition nicht hinlänglich daß dieselben Petitionen daß sie die Zeit zer⸗ Des Königs wenn es zum Wohle der

r immer dasse ort erwarten dürfen, Ich halte dies bei einer po en Moment, un vir sie vorb er nicht haben, so ; ir misssen es Sr. mals zur Kenntniß nd mehr das Wort verlangt, so schließe Sollen zurückgewiesene gebracht werden dürfen? zejahung der Frage sind, bitte ich auu—

ist einfach die: Gründe wieder an

erheben sich viele Mitglieder)

sich nicht erkennen; ich ersuche daher die men wir

Die Majorität läßt en Ordner, zu zählen Das Resultat der mit 359 Stimmen Referent von der Heydt: is dahin ausgeübten P lung sich nicht überzeugen können, daß den Vereinigten Landtag übergeg Februar d. J. irgen pezielle Beschränkung von dem Daß den Provinzia allgemeinen Landes- Angelegenheiten das nicht in der Absicht des Antragstellers nur mit der neueren, sondern auch mit der gebung in Widerspruch stehen und von nicht bevorwortet werden können. Anbelangend, die für Provinzial⸗ Landtage e theilen, so glaubte die nach Einsetzung des Vereinigten L Wirksamkeit der Provinzial⸗Landtage si der Antrag wegen einfacher Stimmenmehrh Provinzial Landtage wohl einer späteren Erw

Abstimmung ist folgendes: Die Frage ist 9 Stimmen.

Rücksichtlich des von den Provin⸗ etitionsrechts, hat die Abthei⸗ dasselbe, so weit es nicht auf st, durch die ständische Gesetz⸗ d eine Beschränkung erlitten habe. Antragsteller nicht l- Landtagen ferner Petitionsrecht verbleibe, wird Es würde dies nicht ilteren ständischen Gesetz⸗ ten der Abtheilung auch Petitionen der Stimmenmehrheit von zwei arüber, wie

zial⸗Landtagen b

gebung vom 3. Es ist auch eine s angeführt worden.

der Provinz hier vorliegt. der Gründe, die dafür und dawider angefü im Wesentlichen übereinstimmen mit dem, den ist, ermnüden. Ich erlaube mir blos den S vorzulesen:

lls nur hervo rforderliche Abtheilung bei der Ungewißheit d andtags die künftige Bedeutung und sich praktisch gestalten werde, daß für Petitionen der ägung vorbehalten blei—⸗

um so mehr die Abänderung von etwas Be Bestehende die Präsumt gegenüber ein möglichst werden müsse, so beschlie Antrage keine weitere Ich habe hierau

und stimme diesem Be Landtages in Preußen bei, der hier

Mein Vortrag erstreckt sich nur auf den Den Antrag in dem ersten Theil Der zweite bezieht Provinzial⸗Landtagen. e Versammlung ammlung das künst⸗

Abgeordn. Moewes: des Abschnitts.

zweiten Theil Abtheilung kenne ich nicht.

der Ausführung der sich auf das Stimmverhältniß bei den reits am gestrigen Tage hab zu bitten, auch durch einen Beschluß in dieser Vers liche Stimm-Verhältniß von zwei natürliche, das der absoluten Majorität, mich der Wiederholung aller Gründe, führt worden sind, für die Wichtigkeit des Petitio wie für die Reduction des Stimm-Verhält Abtheilung einen Grund gefunden hat, sich hier kein Beschluß darüber gefaßt werden könne, in der Ungewißheit über gandtages liegen soll, so muß ich Ungewißheit bin, denn die gegenw ten Landtages haben davon überzeugt, zial⸗Landtage nicht in Zweifel ste der Provinzen sich so verschieden ge sind, wird das Gouve zial⸗Landtage mit Bearbeitung, zieller Gegenstände er Gelegenheit darbieten, bleiben, durch der letzteren geographischen ihre materielle Entwickelung. Wenn ich nicht irre, ist auch gestern bemerkt worden, reinigten Landtages von den Provinzial Land⸗ d deshalb für die Reduction des Stimmenver⸗ gestinimt werden könne, der Anwesenheit des Königlichen Herrn Kom⸗— Departements-Minister erfreuen, und weil in ersammlungen deren Anwesenheit nicht statt= und ersprießlich auch die Anwesenheit des Kommissars und der geehrten Herren Der auch zur Förderung und gt, so finde ich doch nzial-Landtage keine geringere al-Landtagen gestattet ist, sich zur Bearbeitung einer Sache ge⸗ Es ist daher

f ganz ge schluß einer groß

e ich mir erlaubt, die hoh

Abgeordn. Tschocke: M. prechen, daß der hohe L Amendement beizutreten, einfache Majorität Bitte zu den Stufe insch und diesen weil mir das Verhältni Nach dem Verhältniß der Glie⸗ andtgge ist eine einfache Ma⸗ größere Theil der Majestät entzogen wer⸗ daß der erste und zweite anderen letzten Stände aus⸗ bei Provinzial ⸗Land⸗ Mehrheit des Volkes Minderheit nicht nothwendig Volkes können also nicht Gliederung der Depu⸗ daß nach meinem Dafürhalten daß das, was hier beschlossen ialVersammlungen stattfinden möge. önnen, auf welchen Grund- hole die Bitte, der hohe

Drittel der zurückzuführen. die gestern und heute ange⸗ nsrechts überhaupt, Wenn aber die dahin auszusprechen, daß und dieser Grund die künftige Bedeutung und Wirksamkeit des bekennen, daß ich darüber nicht in Berathungen des Vereinig⸗ die Existenz der Provin⸗ So lange als die Interessen stalten, wie sie wirklich vorhanden Veranlassung haben, die Provin⸗ Berathung und Begutachtung provin⸗ hierzu wird sich um so als die Interessen der Provinzen ver⸗ Lage, ihre Gesetz⸗

dahin auss sem gestellten den Provinzial- Landtagen die trachtet werden dürfte, Ich begründe diesen Wa sischen Landtags,

Ich enthalte

Kenntniß des schle gen Provinzen nicht verschwebend ist. derung auf dem schlesischen Provinzial-L jörität durchaus nothwendig, Wünsche des Volkes der Kenntnißnahme Sr. Die Gliederung ist nämlich die, de die Hälfte der beiden Wer wird zweifeln wollen, daß gerade tagen Verhältnisse eintreten können, erscheinen, während sie der die Wünsche der Mehrheit des zur Kenntniß Sr. Masestät gelangen, tirten es verhindert. diese Gliederung es nothwen worden ist, auch für die Bei aller Prüfung habe ich ätzen diese Gliede Landtag möge diesem Abgeordn. Dittrich: Es giebt einen juri anzen nehmen a s das Ganze hat

8 ——

Stand gera rnement stets

zu beschäftigen. nothwendig

ihre politische und Ich wiederhole, dig macht, Provinzi nicht ermitteln k Ich wieder Amendement beitreten. Meine Herren,

Verschiedenheit des Ve tagen darin liege, hältnisses füglich nicht Versammlung wir uns missars und der Herren den provinzialständischen V So zweckmäßig geehrten Herrn L partements⸗Mir Erledigung der Gegenstände der Berath auch für die Verhandlungen der Provir Aushülfe darin, daß auch den P jede Aufklärung und hört, sich vom Königlichen Ko nach meiner Ansicht in die Beschlußnahme über die die Provinzial⸗Landtag noch einer anderen Gel

=. n . 2 2 .

daß in dieser hohen rung beruht.

den Antrag. dem Rechte des G Sie dasjenige, wa Abgeordn. von dem Abgeordneten Wenn der letzte sist, fallen ließ, wichtigere Anträge man Se. Majestät nicht wollte, die man in dem Augenblick für wohl der beste Bew t irgend ein Mi von Seiten

und so sehr dieselbe Brünneck:

ung beiträ ; preußische Landtag so hat ihn hierzu nur die bereits gestellt hatte

mit Anträgen

Nachricht, die mmissarius zu erbitten. Verhältnisse kein Grund zu finden, die estimmung des Stimmenverhältnisses für t hier zur Sprache zu bringen, egenheit vorzubehalten. und bleibt es Hauptsache, daß den Pet r Verfammlung noch bei den ränkt werde, und daß mit w die Entscheidung ü

ist aber zugleich tionsrecht nicht leich Gegentheil, daß, wenn diese Rücksichten genommen wor ten Landtage stets genommen gestern den Beschluß gef öge, daß der Throne niederlegen dürfe, ewonnen ist, so scheint es mir, auch für die Provinzial-Lar beanspruchen. (Mehrere Stimmen: Abgeordn. von Massow: ch nur die Gründe kennen konnte die sind, und die jebes Mitglied der

Nach meinem Dafür⸗ itionen weder in die⸗ der Weg zum ahrem Vertrauen den Land⸗ berlassen wird, ob und welche chtig genug und geeignet finden werden, an den

Provinzial⸗Landtagen ß h aßt haben,

Vereinigte Landtag kün für welche als wenn gar

Throne versch tags⸗Versammlungen etitionen sie für wi tufen des Thrones niederzulegen.

Referent von de vollkommen bei in Allem, gesagt hat. Ich bin wo gestern gesagt titionen auf unterßützen,

gestatten m

stattfinden dürfte,

Ich stimme dem verehrten Redner unterthänigst zu

was er rücksichtlich der Provinzal-Landtage lmißverstanden, wenn geglaubt ist, daß ich Abtheilung könne nicht den Antrag der Pe⸗ nfache Stimmenmehrheit bei den Provin weil der Fall verschieden sei.

Ich habe nur gebeten, nen, weil der Fall nicht über die Gründe ausspre einigte, diesen Gegenstan

Es wurde nämli nachdem die Anweser Rälhe der Krone in ben

r Heydt:

zial⸗Landtagen

lungen enthalten lung lesen kann.

e d Abstimmung zu tren gleich ist. Ich werde mich jetzt näher en, weshalb die Abtheilung sich darüber d einer näheren Erwägung vorzubehalten.

e der Abtheilung bemerkt, daß, eit des Königl. Kommissars und überhaupt der mlungen sich so überaus man nicht zweifle, daß n werde, auch auf den der Versammlung anwesend oder durch hinzuzuzie⸗ itten und Beschwerden, luß geben könne, und es getroffen würde, in werde, für die

die Berathung un von Manteuffel:

m machen, daß für d sondere Gegenstände zuge e Gegenstände eigentlich blelben sollen, wenn die der inneren dieser Versammlung

ich darauf aufmerksa vinzial⸗Liandta

von einem Theile

Geschästsganges von den und ni behalten bleiben sollen. d ihre Entscheidungen darüber vorbehalten können, sein dürfte, den Gegenstan

inski: Ich habe

ständischen Versam und heilsam herausgestellt habe,

ohe Staats- Regierung auch dazu üb rodinzial-Landtagen einen Kommissar in in zu lassen, damit er auch da entweder sel ende eng 369 k 3. wn, ,,

rovinz betreffen, sofort Au

wurde geglaubt, daß, wenn un . ö; Versammlung auch um age die einfache Stimmenmehrheit zu bevorworten; 33 beg, r n. a. trag zu unterstützen. ür meine Per⸗ anz der Meinung, daß bei den v. ial⸗ Atimmenmehrheit genügen werde und glaube,

so mehr genügen kann, wenn auch dort die Anwesenheit eines

t den einzelnen

Abgeordn. von Prond Redner vor mir sagte, ßischen Provinzial Landtag einzelnen Stände verfolgt, ö n worden ist; es wäre ein Sonderinteresse zwischen d den Landgemeinden statt. ra ̃ (Einige Stimmen: 3 richtig. Das Einverständniß war ein dur.

der geehrte n ,, auf dem preu t geglaubt, daß dann ; ten innen, einen solchen un so weniger Be son bin auch

die einfache S 3

S34

Kommissars dazu beitragen könnte, Mißverständnisse zu beseitigen und die nöthigen Aufklärungen zu geben. Abgeordn. Bornemann: In hochwichtige Beschluß gef. mit an tn he nl en so wichtig ist es auch für de ihm auch dieses i s 6j als ein mehrjähriger Landtags weiß ich, daß Petitionen, die r den anderen aber von weni wohl vermeintliche Rechte verletzen, nicht zu Die Folge davon war, daß die W r. Majestät des Königs bei den Kommittenten Mißmuth veranlaßte, ten den Vorwurf machten, als habe er die Die Folge davon war und ist, bei jedem Landtage fortwährend wi splitterten und einen längeren Aufenthalt Majestät, der das freie Wort gern hört, Krone, des ganzen Volkes und der Nation ausgesprochen wird, diesem Könige, glaube ich, kör Beschwerden vorlegen. Landtag beschließen möge, Provinzial⸗Landtage zu bevorworten. Abgeordn. von Massow: ist von dem Stimmenverhältniß laube ich, daß es unsere Pflicht sei, di lche auf dem letzten Provinzial-Landtage ausge erlaube mir daher anzuführen, daß auf dem letzten P Preußen derselbe Antrag gestellt worden Ich will eine hohe Versammlung nicht mit hrt worden sind, was hier angeführt wor⸗— chluß jener Berathung

ßt, daß Petitionen, d hrheit zu den Stu

rgehoben wird, daß der Provinzial lich selbst das Gewicht seiner Petitio was nothwendig der Fall sein müßte, von einer überwiegenden Majorit der Fall sei, als die

Meine Herren, ich muß meinen Wunsch andtag sich vereinigen möge, die- welches dahin geht, daß an als ausreichend be—⸗ n des Thrones zu

Antrag durch die

wenn nicht der

rovinzialst

ine Ue

alten bleibt, die Ausnahme welche eine einzelne

ie ser Provinz zu be⸗

welche in demselben Absatze steht, voꝛbehal lle diejenigen Angelegenheiten, fen, nur Lon dem Landtage d

den wir es überall halten. Allein ich erlaube mir ferner zu bemerken, rovinz ganz verschiedene Interessen an der seiben stattfinden können daher glaube wenn die Gesammtheit sich in sspricht; dann werden die Wün⸗ Ich bleibe also bei den zwei die bisher bei den Provinzial Landtagen ge⸗

nämlich, daß a Provinz b rathen sind.

Abgeordn. Dittrich: Landtags- Kommissar gegeben hat, bin ich der Meinung, daß, wenn ein nur bie Abänderung, nicht aber ist nach meine

daß in einer großen P einen oder anderen; Gränze derselben ich, daß es doch wünschenswerth ist einer Majorität von zwei Dritteln au eiten erfüllt werden.

der gestrigen Sitzung wurde der ie vorgelegt würden, des Thrones gelan⸗ n Provinzial⸗Landtag, Aus praktischer Erfahrung, rovinz Schlesien,

scheed nrg Derjenigen Erläuterung, die der Herr e von allen S Dritteln der Stimmen, golten haben. Abgeordn. von Sar der Antragsteller beim preußischen Landtage, die absolute Majorität beantragt werde. meine Gründe anzugeben. hat, ist wahr; in der Provinz daß alle Standesverhältnisse be stirt, nie besondere Vertretung gefu eben der Stand der Städte und L glaubte, daß keine Gefahr für gen hervor, daß Alles in der gen und Personen wechseln, un seit 20 Jahren bestanden hat, n laubte mir, darauf aufmerksam zu eben deswegen, weil zwei Drittel de einmal die Bitte durchbringen könne Das ist der Grund, s dem ich auch heute

rhergehendes deut⸗ here Gesetz gelten r Meinung im §. 13 ent⸗ ten Landtage die Gegen⸗ Nun scheint

Gesetz ein vo

überhaupt kein Interesse darbieten.

lich abändert, Die Abänderung enn dieser weist eben dem zu, die nicht von rein pro mir aber doch, daß nicht einen Landtag a Interesse ist, s teresse für die Allge zelnen Provinz und wünsche, setzen gegen jetzt zu stellen, diese ändern, damit m Landtages anheimgegeben wer von Auers die von dem Herrn e ist, muß aber gestehen, daß die Änsicht die gewesen wäre, daß zwar Pe⸗ Versammlung eingebracht wer⸗ eine solche Petition nur dahin den nächsten Provin⸗ position vorzulegen, da dem den einzelnen henden Rechte hier nicht derogirt werden Petition selbst in diesem etwas wie er nicht von allen Herren aufgefaßt worden Werth behalte; denn es ist eine an⸗ zelne Provinzial-Landtag für sich dasselb ht ist, oder ob auf eine Aller⸗ Ich glaube,

cken: Meine Herren! Ich war vor zwei Jahren daß statt zwei Es sei mir erlaubt, kurz dner vor mir gesagt Preußen hat es sich so herausgestellt, den Landtagen in Preußen nie exi⸗ nden haben, und deshalb trat mir and Gemeinden entgegen, weil er vorhanden sei. Ich hob aber dage⸗ Welt wandelbar sei, daß die Gesinnun⸗ d daß ein Verhältniß deshalb, weil es och nicht ewig feststeht, und ich er⸗ machen, daß andere Provinzen r Stimmen erforderlich sind, nicht daß die absolute Majorität ge—⸗ der mich damals zu dem Antrage noch das Wort ergrifsen es nicht möglich gewesen, zwei diesen Antrag aufzubringen, en, und des

Drittel nur dam ziellem Interesse sind.

die einzelnen Landtage berathen, aher nicht von rein provinziellem ammlung gerade ein großes In⸗ kennen müsse, wie auf den ein⸗ Deshalb halte ich dafür zu Zweifeln in den früheren Ge⸗ die Bitte an Se. Königliche Majestät eventuell zu heben, also die früheren Gesetze an wisse, was der Berathung des hohen

Was der geehrte Ne lein betrifft, d daß diese Vers meinheit darin er ial⸗ Landtagen

wenn Veranlassung fernen, statt es zu treffen.

ederkehrten, „In solchen

verursachten.

re Bitten und daß ein hoher auch für die

wald: Ich bin ganz entschieden der Landtags Kommissar ausgesprochene daß ich keinen Augenblick

auch ungescheut unse

Daher trage ich darauf an,

die einfache Stimmenmehrheit Meinung, daß

Ansicht die richtig gezweifelt habe,

tionen in diefer Beziehung von der den können und mögen, daß aber n könne, Se. Königl. Majestät zu bitten, Landtagen eine Pro Landtagen zuste laube aber auch, daß eine

nügen möge. bewogen hat, und au r habe. In einzelnen Provir Stimmen für unsch zum Beschluß zu erheb anheim, ob es nicht im Intere an die Stufen des Thrones niederzu⸗

Meine Herren, wenn hier die Rede auf den Provinzial= Landtagen, so e Wünsche zu berücksichtigen, sprochen sind. rovinzal⸗ Landtage ist, der jetzt

Drittel der folglich nie

hen Versammlung sei, diesen Wunsch Ja! Ja!) beschränkten Sinne, ch noch einen bedeutenden dere Sache, ob jeder ein irgend eine Weise herbeizuführen bemü Proposition die Sache hier zur Sprae s Gewicht darin liegt, daß ich mich veranlaßt daß der Vorschlag der Abtheilung

Viele Stimmen aus verschiedenen Provinzen: Auf die gemachte Bemerkung, vorbehalten werden müsse,

n solle, diese Reduction des

daß hier nicht der Ort dazu

ich bemerken, daß ich gerade

1817 die Bestimmung vor⸗—

Landtage zusteht, diesen

lt sich dabei nicht blos um das

onbern es steht diese Frage in

recht selbst und mit der Be⸗ ich diese Frage als eine die

die Beschlußnahme und Erledigung

Versammlung gesetzlich gehört.

Das ständische Gesetz vom 5. Juni

jedoch auf

Abgeordn. Moewes: Provinzial⸗-Landtagen die Entschließung ob Se. Majestät der König gebeten werde Stimm- Verhältnisses zu bestimmen, un sei, darüber Beschluß zu fassen, muß im §. 12 des Gesetzes vom 3. Februar finde, nach welcher es nur dem Verei Gegenstand zu berathen. Stimm -Verhältniß an m der engsten Verbindung mi schränkung desselben.

Verfassung betreffende, nkrages vor diese Ve Kom missar: gegenwärtigen Gesetze, was Anwendung findet, wollen Wir welches die Form und die nachfolgen lassen. Abänderungen als se nur nach vor⸗ Das Gesetz

Landtag unmög- schwächen wollen, wenn diefelben nicht mehr würden, daß dies s Landtags stets daß aber alles d dieser Präsumtion Waagschale gelegt Majorität, dem

daß ein so bedeutende fühle, dringend darauf anzutragen, in diesem Sinne und dieser Form du

Abgeordn. von Br ünneck: dasselbe sagen, was der geehrte Ich erkenne es als Kommissar hier klar gemacht hat,

nen werde

Ich wollte im Wesentlichen ganz Redner vor mir so eben geäußert hat. Königl. Herr

ät beschlossen Petitionen de stehendem bez! ion für sich habe, un roßes Gewicht in die t der Landtag mit großer Folge zu geben.“ horsamst aufmerk en Majori

id für sich, s

9 Seti 8 . ö t dem Petitions sehr wenig.

aber ein anderes Gewicht haben, sammlung sein, besonders in Angelegenheiten der Art, von denen hier „Was kann in Beziehung auf die auswärtigen Ange legenheiten Gegenstand einer Petition sein? Ich halte mich beispiels⸗ weise an die Fälle, die man hier angeführt hat. Rede von sehr verschiedenen Dingen.“ deutschen Landes,

vollkommen richtig an, was der ; daß nach der jetzigen Lage unserer Gesetzgebung ein derartiger Antrag wohl nicht Lon dem Vereinigten Landtage ausgehen kann, und nehme daher mit Freuden den vermit⸗ telnden Vorschlag an, den der Herr Landtags-Kommissar an die Hand gegeben hat.

die Rede ist.

Landtags 1823 bestimmt: Neufchatel und V Provinz ein besonderes Gränzen ihres ständischen Sollten Wir künftig in die wohlthätig und nützlich era hergegangenem vom 3. Jebruar b sinden, ständischen Beirath Verfassung zu erfordern, zelnen Provinz betreffend, rathen sind, so werden einigten Landtage einfordern. ist die Ansicht der Regierung r mungen der einzelnen provinzia Provinzial⸗Stände ein Antrag, Majestät des Köni

sam machen wollen tät des Provinzial⸗

wohl einige Berücksichtigung (Stürmischer Ruf nach Abstimmung.)

Abgeo vo Ich habe nur 2 Worte zu sagen, das eine ist, daß ich auf Zahlen kein großes Gewicht lege, weil Zah— willkürl Es scheint darin eben so Willkür zu liegen, ob nur eine Stimme dem Plus der Hälfte die Entscheidung giebt oder zwei Drittel der Stimmen; aber das, was ich eigentlich bemer⸗ ken wollte, ist, daß ich auf dasjenige ein paar Worte erwiedern möchte, was ein geehrtes Mitglied für die Provinz Brandenburg be⸗ Es hat nämlich ber Redner die Schwierigkeiten geschil⸗ dert, welche es gehabt habe, Petitionen durchzubringen. Ich w ni r enigen angehören mögen, die der Antragsteller für besonders wichtig und den Ansichten der Fractionen des Land⸗ tages entgegenstehend zu halten geneigt scheint. nicht, wenn eine solche Scheidung vorhanden sein sollte, wie der An⸗ hragsteller voraus et, ob dann durch eine Beseitigung der Stimmen⸗ Berhältnisse, wie sie jetzt stattfinden, etwas gewonnen werden sollte, 6 der Zahl nach ist der erste und zweite Stand in der Mark Brandenburg eben so zahlreich, wie der dritte und vierte, und daher I ob dadurch etwas gefordert werden sollte, wenn mit einemmale das Stümmen-Verhältwiß von zwei Dritteln geändert wer— Das wollte ich nur bemerken. ist gewünscht worden,

alangin keine 9 Abgeordn. von Werdeck: Verbandes bestimmt, sen besonderen Gesetzen chten, so werden Wir die zrovinzial-Stände treffen.“ „Sollten Wir uns bewogen Aenderungen der ständischen als die Verfassung einer ein dtage dieser Provinz zu be⸗ ten nur von dem Ver— bination dieser Gesetze daß in den Bestim— hne Anhörung der getroffen werden wie der jetzt vorliegende, wenn gs gelangte, keine Berück⸗ weil er (nach unserer Ansicht) ein unge— in dieser Tendenz ein Antrag von der te es kein anderer sein, Majestät den König, daß Allerhöchstdieselben andtagen eine Proposition vorlegen lassen ß die Bestimmungen, wonnch zwei Drittel Majestät ge⸗ ist der gesetzliche

len stets willkürlich sind.

Beirath der P Versammlung gilt)

estimmt im §. 12

über solche geben sollen.

von dem Lan , zu. ehren, in solches Gutach ständischen Petition werden. Nach der Com inzweifelhaft die, n Gesetze o keine Aenderung

nicht, welcher Farbe die

Ich weiß aber auch

betreffenden Deshalb würde er an den Thron Sr. sichtigung finden cher wäre.

Versammlung die Bitte an Se, den nächsten Provinzial ahin zielend, da öthig sind, um eine Petition an Se.

die der Sollte also r Te zweifle ich, veil die gestellt werden, so könn Marschall:

möchten, d der Stimmen n i. langen zu lassen, aufgehoben werden. Standpunkt. Referent von 3. Februar steht de Beschwerden vorzutragen, oder mehrere Pro das Recht zu, solch Bitte zu machen, nun allerdings in daß Aenderungen d Landtage stattfinden können. ber unzweifelhaft diejenigen eder Provinz verschieden sind; es ist nämlich das leichmäßig in allen Provinzen, und irde, würde allerdings ohne Anhörung solche Aenderung wohl schwer⸗ ange nicht ein gleichmäßiges Prinzip festge⸗ Was aber die andere Bestimmung anbetrifft, welche Ma⸗ um eine Petition bei Sr. Majestät dem Kö⸗ cheint mir das auch eine allgemeine Verfassungs⸗ wie vorhin schon von dem Herrn Abgeordne⸗ Ich glaube, daß jedenfalls Vereinigten Landtage das Recht einge—⸗ Wenn dies früher hätte so wird die frühere Bestimmung, so 3. Februar entgegeunsteht,

(Vielfacher Ruf: Ich werde den von dem Herrn Landtags- Kommissar gemachten Vermittelungs-Vorschlag zuerst zur, Abstimmung bringen, der dahin geht, daß eine Allerhöchste Proposition erbeten werden könne wonach die Bestimmung aufgehoben werden möge, daß zur Einbringung von von zwei Dritteln nothwendig ist. Ich habe durchaus nichts dagegen bitte aber, ihn nicht als einen sol! zeichn als Vermittelungs-Vorschlag aus⸗ gegangen sei; ich habe vielmehr nur gesagt, daß der ursprůngliche Antrag uach, der Ansicht der Regierung ein ungesetzlicher sei und nur der vorliegende als gesetzlich betrachtet werden könne. . , Ich muß mich selbst dahin berichtigen, daß ich den Vorschlag des Herrn Landtags-Kommissars nur in Folge dieser De ich nung, die ein geehrtes Mitglied brauchte, so genannt habe. Will also die hohe Versammlung ihre Bitte dahin richten, daß den nächsten Provinzial Landtagen über den bewußten Gef enstand ei Proposition zugehe? . . . X. . (Die Frage wird von mehr als zwei Dritteln der Anwesenden

n Nach §. 13 der Verordnung vom m Vereinigten Landtage das Recht zu, Bitten und welche innere Angelegenheiten des Staates ffen; es steht also dem Vereinigten Land⸗ e Angelegenheiten zum Gegenstande einer alle einzelne Provinzen betreffen. den speziellen Gesetzen für die Provinzial-Landtage arin nicht ohne Anhörung der einzelnen Bei dieser Bestimmung aber Bestimmungen im Auge

nur wenige Worte für der Heydt:

stischen Grundsatz, der h lle Theile Antheil.“ „auch den Theilen.

Ich sinde mich nur allein veran— der Provinz Brandenburg zu r den Antrag, von dem die Rede Rücksicht bewogen, daß er d stellen wollte, und daß überbürden und behelligen weniger wichtig hielt. daß von dem Peti⸗ ßverständniß gemacht wird; im der Provinzial-Landtage schon den sind, sie auch von dem Vereinig⸗ Nachdem wir aher

Petitionen eine Stimmenmehrheit

Landtags-Kommissar: daß dieser Antrag gestellt werde, chen zu bezeichnen, der von mir

vinzen betre

un einer Diskussion in p

hat der Gesetzge den Gründen,

welche in j s Verhältniß nicht g as geändert wi Provinzial⸗Stände eine

Vertretung wenn darin etw

der betreffenden lich erfolge

eis dafür,

n können, so l

werden dürften. Se. Majestät zu bitten, ftig diejenigen Peti⸗ die einfache Majori⸗ kein Bedenken ses Recht aller-

jorität erforderlich ist nige anzubringen, so s Angelegenheit zu sein, ten für Berlin ausgeführt w durch das neue Gesetz dem räumt ist, dahinzielende Bitten anders verstanden sein können, weit sie dem 5. 13 der Verordnung vom als beseitigt angesehen werden können. Offermann: der Provinz Preußen gesa wäre, daß die Petition mi hk ich das vo nicht sagen beweist, da der Provinz Preußen. wird, daß wir er Majorität eine P bgeordn, Möwes : darauf aufmerksam zu m §. 12 dahin tage) alle au bezügliche Antr Grund, daß diese rathung komme

Minister von Canitz: welcher meinen verehrten Kollegen, veranlaßt hat, bei dem . der Verhandlung das Wort zu neh— ier zei dem Anfange die ser Tiskussion Ihnen einige Bemerkungen vorzutragen, ne f, 3 w ,,, kl Weit entfernt, der beabsichtigten : Ihrer Abtheilung entgegentreten zu wollen, kann mich vielmehr nur damit einverstanden erklären.

Zunächst handelte es sich davon, ob es ordnung vom 3. Februar liegen könne, das P zu beschränken und in Bezug au schneiden, mit anderen Worte wesen sei, von den getreuen zu verlangen, Sinn und kein Gefühl haben sollen. allerentschiedenste: Nein! da

Meine Herren, derselbe Beweggrund, den Herrn Landtags-Kommissar,

bewegt auch mich,

vorzutragen. ständniß aufzuklären.

Petition oder dem Antrage P

.

Abstimmung)h Ich muß in den ged

daß ich frei⸗ ckten Verhand⸗

hohen Versamm⸗ zntention der Ver⸗

etitionsrecht der Stände Angelegenheiten abzu⸗ ob es die Idee des Gesetzgebers ge⸗ Ständen seiner Lande zu erwarten und auswärtigen Verhältnisse keinen Ich antworte darauf auf das s ist Ihm gewiß nicht in den Sinn ge⸗ kommen. Eine authentische Interpretation dieses Gesetzes zu geben, in der Macht von irgend Jemand unter uns; g ß ein einfacher Blick auf die Worte des Paragraphen um über den richtigen Sinn keinen Zweifel zu haben. Der Paragraph lautet nämlich: „Dem Vereinigten Landtage steht das Recht zu, Uns Bitten und Beschwerden vorzutragen, welche innere Angelegenheiten des ganzen Staates oder mehrerer Provinzen betreffen, x Beschwerden, welche allein das Interesse der einzelnen Provinz betreffen, den Provinzial⸗Ständen verbleiben.“ : Meines Ermessens ist der Sinn dieses Par satz von allgemeinen und provinziellen Interes lung das Wort Angelegenheit amendirt hat).

[- Landtage cht möglich nmen durchginge,

von dem Provinzia gt worden ist, daß es da ni t zwei Dritteln der Stir Brandenburg, der ich angehöre, wie sie hier geschehen ist, treten sind, wie in lso, wenn das der Provinz über⸗ gelangen werden, mit

Nur mit wenigen Worten will fel e hn ie Zukunft noch den Pro wiesen werden. Nun Provinzial Landtagen Organisation, des inneren zum Austrag gemacht wer⸗ dischen Versammlu Provinzial und daß es kaum d bei dieser Versammlung zu ent⸗

n der Provinz laube, die Abstimmung, ß die Interessen nicht so gl

Ich erkläre a dann nie zu dem Rechte etition an Se. Majestät bringen.

Ich erlaube mir, die hohe Versammlung daß der nicht vorgelesene Schluß des bleiben diesem (dem Vereinigten Land⸗ gen der ständischen Verhandlungen Hierin finde ich den gesetzlichen ersammlung zur Be⸗

eichmäßig ver

än . glaube, daß die dazu genüge,

f dergleichen Aenderun e vorbehalten.“ r Gegenstand in dieser hohen V

Soll darin für mich ein Vorwurf en habe, so darf ich weni⸗ ntliche Verschuldung trifft; eichen Aende⸗

zu dem, was eben nur das Eine hinzuzufügen, eꝛ niemals ein besonderes In⸗ ndern ein gemeinsames ereinstimmung, niemals schaft, den Städten und

8. Kom missar: wogegen Bitten und diesen Schluß nicht vorgeles er mich ohne wisse t: „Und bleiben diese ständische Verhandlung doch wohl von selbst,

liegen, daß i stens versichern, denn wenn es heiß rungen bezügli so versteht es se

raphen der Gegen⸗ en (wie die Abthei⸗ Der Ausdruck:

itt er Ritter m alle auf dergl

en ausschließend vorbehalten“, daß dabei auch die Ausnahme,

innere Angelegenheiten kann nicht so verstanden werden, als

aus unbegränztes, und so wer⸗

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wenn damit jeder Blick und jede Erörterung über aus wärti gelegenheiten hätte ausgeschlossen werden sollen. rade bei diesen Angelegenheiten schwierig, durch eine Definition die Fälle vorher zu bestimmen, welche Gegenstand einer ständischen Peti⸗ tion zu werden geeignet sein können. heiten wenden mehr oder minder gewissermaßen die eine Seite den inneren Verhältnissen der Länder zu, die sie betreffen, sonst würden sie überl sse de Es können politische Verhältnisse in einer anderen Hemisphäre sein, die uns Alle zusammen nichts an— n. Diejenigen aber, die uns angehen, theilen sich, wie in dem Bericht der Abtheilung sehr richtig erörtert worden ist, in solche welche die Interessen des Landes, einzelner Individuen einzelner Cor⸗ porationen, einzelner Provinzen, der Stände, kurz, die irgend ein In⸗ teresse in unserem Lande berühren, und in solche, wo das nicht der Dieses durch eine Definition vollkommen zu bestimmen würde eine schwierige Aufgabe sein, und ich glaube auch überhaupt, daß man mit Definitionen oft Gefahr läuft, sich vom Ziele zu ent⸗ 3 Auf, * i een, Halt weist der Be— i Fällen, in welchen der Königli mmissa⸗ rius wegen schwebender Verhandlungen oder kern, , nn des Staats die weitere Erörterung irgend einer angeregten, äußeren Angelegenheit für bedenklich erklären möchte.“ ullirt theilung an eine Regel, an eine Macht, an ein Wesen, welches ich höher stelle, als alle Definitionen, nämlich an ihren politischen Takt, meine Herren, an Ihre Gesinnung! ; . ,

Dies kommt besonders hier zur Anwendung, wo wir von einer Petition reden, und zwar von einer solchen, die man nach einem arith⸗ metischen Gleichniß eine Petition in zweiter Potenz nennen könnte von einer Petition, die von dem Petitionsrecht überhaupt handelt. Es ist viel von dem Gewichte ständischer Petitionen gesprochen wor⸗ den, und Sie mögen mir erlauben, daß ich auf einige Aeußerungen die in früheren Diskussionen vorgekommen sind, hindeute. Ich werd bei der vorliegenden Frage bleiben. griffe denen ich glaube, daß die Mehrzahl der Versammlung damit einver standen sein wird, ist eine Petition, welche eine Verfammlung wie diese, an den Thron bringt, etwas Anderes, als eine bloße Bitte und das Verhãltniß des Landesvaters zu den Landeskindern so schön es auch ist, paßt auf dieses Verhältniß nicht ganz. Bitten kann nian um Alles, Bitten ist ein unbeschränktes Recht, und es fommen in der Welt alle Tage Bitten vor, die kein anderes Motiv haben als das daß man eben etwas erlangen möchte. :

anderen

cr

ist Folgendes: daß eine Verkürzung des ständischen Petitiens- Rechtes meines Erachtens in der Verordnung vom 3. Februar nicht beabsich⸗ tigt ist, daß aber eine Beschränkung deselben in Beziehung auf die auswärtigen Angelegenheiten nicht durch bindende Vorschriften, sondern durch den richtigen, durch ie Verhältnisse diktirten Takt der Versamm⸗ lung dasjenige ist, auf ddas ich provozire.

Reserenk von der Heydt liest das Gutachten zu V.:

Der Abgeordnete Hansem titions Antrages noch Hi len,

un äußert am Schlusse sesnes ꝓe· „Insofern in der Bestimmung des 5§. 13 der mehr

ordnung vom 3. Februar e., wonach Landtags auf, innere Angelegenheiten / des Staats Beschränkung dahin interpretirt werden sollte, da ich ehungen des Staats zum dürften, so unterlasse ich dieserhalb einen Antrag zu stellen Interpretation mit den Nechten im Widerspruch stehen wür deutsche Landstände, wie sie nach der Bundesakte in allen deut Staaten bestehen sollen, von Alters her besitzen. tation ist nicht zulässig, eben weil sie nach meiner Ueberzeugung ge⸗ gen ein ih r , , . würde.“ Dagegen ist der Antrag des Abgeordneten von Vincke ausdrück⸗ lich auf Aufhebung der Beschränkung des Petitionsrechts auf 3 Angelegenheiten, nämlich auf den Wegfall des Wortes „innere“ im §. 13 der Verordnung vom 3. Februar gerichtet. Der Herr An⸗ tragsteller sagt dabei; ; 6. „Soll, das noch jüngst in den Angelegenheiten von Schleswig- Holstein so lebhaft hervorgetretene deutsche Nationalgefühl gestärkt und belebt soll die Ausbildung und Kräftigung des ZJoll⸗Vereins und von nationellen Sympathieen ümgeben sollen Verluste, wie die in Folge der Einverleibung Krakan's eingetretenen, vermieden werden, so erscheint es erforder- lich, daß das ständische Element des zweiten der deutschen Staaten auch den auswärtigen Augelegenheiten nicht fremd bleibe.“ Bei der Berathung in der Abtheilung war man allgemein darin einverstanden, daß das Petitionsrecht der Stände eine wesentliche Beschränkung erleiden würde, wenn die Bestimmung sub §. 13 der gedachten Verordnung dahin interpretirt werden möchte, daß auch solche äußere Angelegenheiten von dem Petitionsrecht ausgeschlossen sein sollten, welche mit den inneren Angelegenheiten des Landes im allernächsten Zusammenhange stehen. 3 ; für zulässig erachtet, als schon auf Provinzial Landtagen Handels⸗ Verträge mit auswärtigen Staaten häufig Gegenstand von Petitio⸗ nen gewesen sind, und nicht selten dringende Veranlassung eintreten dürfte, solche auswärtige Beziehungen zur Sprache zu bringen, welche für die inneren Angelegenheiten von entscheidendem Einfluffe sind. Es wurde dabei namentlich der Einverleibung von Krakau gedacht, wegen welcher selbst Petitionen städtischer Corporationen Allerhöchsten Orts die wohlwollendste Aufnahme fanden. . ziehung auf die Bestimmungen des Zoll-Tarifs, auf die Schifffahrts⸗ Verhältnisse je itik idli Vexhältnisse und die Handels Politik für ganz unvermeidlich erachtet, nicht blos innere, sondern auch auswärtige Angelegenheiten zu berüh⸗ ren. Da nun schon auf dem gegenwärtigen Landtage der Fall vorge⸗ kommen ist, daß der Herr Landtags-Marschall mehrere Petitionen, welche auswärtige Angelegenheiten betrafen, aber mit den Interessen des Staats in naher Verbindung stehen, ohne dem Landtage davon Kenntniß zu geben, den Antragstellern auf Grund des 8. 13 der Verordnung vom 3. Februar g. hr. manu als nicht zur Kompetenz des Landtags hörig, zurückgegeben hat und eine buchstäbliche Anwendung jener stimmung voraussichtlich zu vielen zeitraubenden und unangenehmen Kompetenz- Konflikten Anlaß geben wird, so fand die Abtheilung in ihrer überwiegenden Majorität zur Vermeidung solcher Konflikte und zur Sicherung des den Ständen unzweifelhaft zustehenden Petitions⸗ rechts in dem Antrage des Abgeordneten von Vincke das geeignetste Mittel. Die Minorität der Abtheilung hielt dagegen eine buchstäb⸗ liche Interpretation jener Bestimmung da, wo innere Angelegenheiten des Staats von auswärtigen Angelegenheiten nahe berührt seien, dem eigentlichen Sinne der Bestimmung keinesweges entsprechend; sie wollte darin nur die Ausschließung solcher Fragen der äußeren Po⸗ litik erkennen, welche das innere Interesse des Landes nicht beträfen, und glaubte demnach die Nothwendigkeit einer Aenderung der frag⸗ lichen Bestimmung zur Herbeiführung einer Interpretation in dem gewünschten Sinne nicht anerkennen zu können.

Die hiernach von dem Herrn Vorßitzer zunächst dahin gestellte Frage, ob überhaupt in Beziehung auf §. 13 der Verordnung vom 3. Februar eine Bitte an Se. Masestät vorzuschlagen sei, wurde mit 15 gegen 3 Stimmen bejaht.

Demnächst kam der Antrag des Abgeordneten von Vincke we⸗ Wortes „innere“ im §. 13 der Verordnung vom 3. Februar c. zur Abstimmung, und es beschloß die Abtheilung mit 11 gegen 6 Stimmen, diesen Antrag bei dem hohen Landtage zu be⸗ vorworten. .

Endlich wurde vorgeschlagen, statt des Wortes „Angelegenhei⸗ ten“ das Wort „Interessen“ in demselben Paragraphen zu substitui⸗ ren, um dadurch die Kompetenz des Vereinigten Landt den Angelegenheiten, welche das „Intere rühren, noch näher zu bezeichnen, und es wurde darauf daß auch in den provinzialständischen Gesetzen Kompetenz der Provinzial⸗Landtage das „In⸗ eichnet sei.

Die auswärtigen Angelegen⸗ ae, Keiit o orecht

nicht auf die Bezi Aiuslande gersch

Diese Juterpre=

Da appellirt die Ab⸗ gefördert soll der deutsche

Nach meinen Begriffen, von Eg webe dir um so wenige

. e, cht Dergleichen Bitten bedeuten

ine Petition der Stände, an den Thron gebracht, soll sie soll ein Votum der Ver

Es wurde insbesondere in Be⸗

süh Es ist hier die . ane, von Angelegenheiten ie in gewisse Verwicke erathe sind. Welcher Art sind diese e , n , Sie J folge in einem fremden Königshause, theils die inneren Verhältnisse eines deutschen Landes in einer (in der Beziehung, wie sie hier in dieser fremden Angelegenheit. . Sympathieen in Verbindung gebracht, welche den deutschen Bund um⸗ Die Regungen dieses Nationalgefühles weiß ich voll= diese können jedoch schwerlich Gegenstand einer lion . Ferner ist unmittelbar daneben die Aus- bildung und Kräftigung des Zollvereines angeführt. Das führt uns in ein anderes Kapitel, nämlich auf Interessen, die unzweifelhaft Ge⸗ genstand ständischer Petitionen sein können. Art, und zwar von einer großen Masorität, die recht unzweideutig ihre Wünsche ausspräche, welche die verschiedenartigen Interessen, die in dieser Frage zusammenfließen, gehörig erwogen und, in ein Resultat zusammengefaßt, ganz deutlich darlegte, eine Petition, welche zeigte, was der allgemeine Wunsch des Landes, der verschiedenen Stände, der verschiedenen Provinzen in dieser Hinsicht wäre, eine solche Petition würde mir sehr erwünscht sein. e eine auswärtige Angelegenheit, die mit den inneren Interessen zu⸗ ammenhängt, also ünzweifelhaft nach der alten und neuen Gesetzge⸗ bung Stoff zu Ihrer Berathung und

Es sind damit die

Eine Petition dieser

Dies ist offenbar

meiner Petition darbieten gen Wegfalls des der Verluste erwähnt, die einen politischen Akt herbeigeführt haben sollen, der offenbar in die erste Kategorie gehört, und welcher kein Gegenstand der ständischen Diskussion sein konnte; ohne zu behaupten, daß Fälle der Art überhaupt ausgeschlossen sein müssen, würde doch jedenfalls näher und direkter in die Verhältnisse eingegangen werden missen, ehe daraus Stoff zu einer Beschwerde oder zu einer Petition sich er⸗ Es kann Fälle geben, wo Partikular-Interessen neben den allgemeinen politischen zu wahren sind; so würde ich gern zu der erforderlichen Auskunft und Mitwirkr bereit sein, fo weit meine Pflichten und meine Kräfte reichen.

leno eignet sich aber solcher Gegenstand nicht, welche der Bericht Ihrer Abtheilung

ages und den

Gegensatz zu erinzelner

Provinzen be aufmerksam gemacht, zur Bezeichnung der teresse“ der Provinz überall als maßgebend bez von dem Herrn Vorsitzer veranlaßten Abstimmung über diesen Vor⸗ schlag wurde derselbe mit 15 gegen 2 Stimmen zur Bevorwortung bei dem hohen Landtage angenommen.

Schließlich kam es noch zur Sprache, ob nicht bei einer im Sinne dieser Abstimmungen erfolgenden Aenderung des s. 13 der Verord⸗ nung vom 3. Februar ein Zusatz angemessen scheine, zu dem Zwecke, um folche Angelegenheiten der äußeren Politik, welche das Interesse des Landes nicht berühren, von der Kompetenz auszuschließen. wurde aber für schwierig erachtet, irgend einen Zusatz zu formuliren, der die Gränzen genau auszudrücken und neue Kompetenz⸗Erörterun⸗ gen zu beseitigen vermöge, Zudem glaubte die überwiegende Majori⸗ lät der Abtheilung das Vertrauen hegen zu dürfen, daß in solchen Fällen, in welchen der Königliche Kommi Verhandlungen oder überhaupt im Interesse des Staats die weitere Erörterung irgend einer angeregten äußeren Angelegenheit für be⸗ denklich erklären möchte, es dem Landtage nicht an der patrioti Gesinnung und dem politischen Takt fehlen werde, welche bei ähnli- chen Fällen in Stände⸗Versammlungen anderer Staaten zur Vermei⸗ dung einer weiteren Erörterung für ausreichend erachtet werden!

Es muß für die ständische ̃ sein, solche Gesinnungen von der Ministe wie sie so eben der hochverehrte Herr Minister in Beziehung auf das Petitionsrecht der Stände und in Beziehung auf die Gesinn der Stände zu erkennen gegeben hat. Ursache, sich dankbar solcher Gesinnun der hochgeehrte Redner indirekt ausgesprochen anlassung zu der Bitte, welche die vorliege, so muß ich doch darauf aufmerksa dem Bericht der Versammlung erwähnt ist, ter Herr Vorsitzender erklärt hat, wie er verpflichtet halte, solche Anträge und Bitten, genheiten berühren, nicht zur Berathung in zulassen. Wenn, meine Herren, dies unser geehrter Herr Vorsihender erklärt hat, dessen Rechtsgefühl wir Alle ungetheilt so meine ich, muß eine Veranlassu Ich meine, wenn ein um zu erkennen, daß solche Bitten angebra unser geehrter Herr Marschall einen sol

liegt ein solcher Fall vor,

der Gegenstand einer allerletzt einfallen,

arius wegen schwebender

von unschätzbarem Werthe

ersammlun ank aussprechen zu hören,

Die Stände⸗Versammlung ha

gen zu erfreuen. Wenn aber hat, als ob eine Ver befürwortet hat, nicht

m machen, was schon in daß nämlich unser ge sich nach seinem Gewissen die auswärtige Angele⸗ dieser Versammlung zu⸗

Abtheilung

hochachten n wohl vorlie darüber 2 ßer Blick a t werden dürften,

en Ausspruch nicht gefällt

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