haben. Wenn wir bei den Worten des Gesetzes stehen bleiben, — denn; nur das Gesetz redet, und nicht kann es da Gesinnungen gerade die Herren Minister, Amte waren, dabei haben, denn ein Gesetz scheint es mir, das Gesetz allein m lten lassen, tages, auswärt ren. Wenn überhaupt nichts über das würde ich der Meinung beitreten, i des Petitions⸗Rechtes, es ist tzgeber hat nicht also geglaubt es ausdrücklich im Gesetz bezeichnen geführt werden soll. Es heißt nämlich: zu, Uns Bitten und Besch genheiten des ganzen Staats gegen Bitten und Beschwerd zelnen Provinzen be Durch diese Wo gelegenheiten buchstä laube ich den hrungen, die der NM l
rauf ankommen, welche welche augenblicklich im ist für lange Zeit, — so n der Befug⸗ iten zu berüh⸗ esagt wäre, so keiner Bewilli⸗ liches Recht.
ob und wie es aus⸗
steht das Recht innere Angele- Provinzen betreffen, wo⸗ welche allein das Interesse der ein- den Provinzial⸗Landtagen verbleiben.“ orkè ist indirekt die Berührung aus dem Landtage genommen, Abtheilung auch mit Rücksicht auf die Er—⸗ Landtag gemacht hat, bevorworten ; Auch lch, der ich mich nicht etwa nur als einen dem Landtage vorgesetzten Beamten betrachte, Mitglied der Versammlung lt, auch ich bin Sr. Exce Angelegenheiten zu großem Dank v den §. 13 gegeben hat. elben nicht gehabt, ich gestehe es ein, ich habe ch glaubte nicht, daß die äußeren Angele⸗ Beziehung Gegenstand der Berathung Ich kann also diese Aeußerung und inisters nur freudig begrüßen, indem ich an— immung mit dem rochen hat. Wäre so würde ich es mir nicht ch nicht auf innere Angele⸗ Jetzt halte ich mich für befugt, sie theilungen überweisen.
o liegt es nicht i
buchstäblich reinigten Lan Vetitionsrecht
ch würde sagen,
2 *
—
—
„Dem Vereinigten Landt
werden vorzutragen, oder mehrerer
1
wärtiger An⸗ und deshalb
zu müssen.
sondern mit freudigem welches alle Interessen llenz dem Herrn Minister der erbundeu, daß er uns Ich selbst habe eine
derselben thei auswärtigen diese Erklärung über solche Auffassung de ihn für bindender ge genheiten unter irgend einer des Landtages sein könnten. Auslegung des Herrn M nehme, daß der Herr Minister in Uebereinst Ministerium und dem Herrn Kommissar gess diese Auslegung, früher bekannt gewesen, erlaubt haben, mehrere Anträge, genheiten bezogen, zurückzugeben. anzunehmen, und werde sie den betreffenden Ab daß es dann allerdings von dem Takte der Ver— abhängen wird, ob sie diese
Ich will hinzusetzen, sammlung, der gewiß ein sehr hoher ist, Anträge unterstützen wolle oder nicht. von Camphausen (vom Platz): (War nicht zu verstehen.)
migkeit der Versammlung voraus, daß sie. ey dt: Nachdem nun auch der Herr Land—⸗ daß er in Folge der Interpretation alle zulassen werde, so stimme als ich vorschlage,
Ich setzte die Einstim
Referent von der H tags Marschall erklärt hat, Anträge, die äußere Interessen berühren, ich dem Antrage des Herrn Marschalls insofern bei, inisterium ertheilte Interpretation zu acceptiren, da⸗ so lange nicht andere Veranlas⸗ allen zu la
die durch das von Akt zu nehmen und vorläufi sung eintritt, desfallsige Anträge
Abgeordn. Hanfemann: Insofern die Erklärung des Herrn Ministers als entscheidend zu erachten ist, schließe auch ich mich dem Referenten an.
Abgeordn. von Beckerath: Ich glaube allerdings auch, daß etzt Verhandelte der vorliegende Gegenstand der Abstim⸗ gebracht ist, indessen scheint er mir doch nicht so zu lie⸗
end eine Aufklärung, irgend eine Erörterung ich besteht augenscheinlich eine Differenz; zwi⸗ n des Herrn Ministers der auswärtigen An die der Herr Marschall ge z in Bezug auf einen konkreten Fall, onale Selbstständigkeit von ehöre zu denjenigen Abgeordneten, tion eingereicht hatten und sie von dem Herrn urückerhielten, weil er die Versammlung zur Be⸗ legenheit auf Grund des Gesetzes nicht für er Herr Marschall hat nun zwar die erneuerte da aber der Herr Minister diese Frage als reise unserer Berathung fremde bezeichnet hat, da ferner enstand von der größten nationalen Wichtigkeit ist, so daß es in dem Interesse der Versammlu Minister ber auswärtigen Angelegenheiten steller zu ihrem Gesuche bewogen at erklärt, daß jede äußere habe; wenn dies aber bei allen äußer so tritt dies ganz besonders in der schleswig⸗holsteinschen Frage her⸗ eutschlands geben, von wo aus Sympathie an die in ihrer nationalen Selbststän⸗ Schleswig⸗Holsteiner gerichtet worben wäre. Man es sich hier nicht blos um die Gefahr der Beschrän- des deutschen Territoriums, um die Möglichkeit der Entfrem— enigen Theils unseres Vaterlandes handelt, der für seine Entwickelung von großer Wichtigkeit ist, sondern
durch das zul mung nahe gen, daß nicht nöthig wäre.
schen den Ansichte heiten und denen, eine Differen ezug auf die Schleswig⸗Holstein. ne solche Peti Landtags⸗Marschall z rathung dieser An kompetent hielt.
genehmigt,
enwärtig ausgesprochen
. ö.
—
etition, betreffend die nati
2 — —
dieser Geg
— — — —
ist, dem Herrn
Der Herr Minister egenheit eine innere Seite en Angelegenheiten der Fall ist,
Es wird kaum einen Theil nicht ein Ruf der digkeit bedrängten at erkannt, daß
e 1 . fer ee r ier Größeres, daß die Exrungenschaft der neueren deutschen Selbstständigkeit und nationalen . auf dem Spiele steht. üähl ist, wie die Bedingung befriedigender Verhältnisse so auch die Grundlage einer gedeihlichen Entwickelung und überall, wo es berührt wird, sei es schmerzlich oder andelt es sich um eine tief innerliche Angelegenheit. e Fragen, die den deutschen Bundes⸗-Verein betreffen, lfachen Rückwirkung, die sie auf die inneren Zustände Bunbesstaaten äußern, in keinem der letzteren als äu⸗ egenheit betrachtet werden können, so hat Preußen zu der holsteinschen Frage noch eine besonders nahe Stellung. 8 in einer unvergeßlichen Stunde von erhabenem ilde geworden für die Sicher- iese Stellun
6
Geschichte, das Gefühl der die keinen Eingriff duldet,
nale Machtge nach außen, im Innern, freudig, da h Wenn schon di wegen der vi
Dieses natio⸗
here Angel
reußen ist, wie die esprochen wurde, zum S Deutschlands.
eit und die Rechte ebenakraft des Staats eng zusammen, sie bedingt nes fortschreitenden Entwidelungs⸗Ganges, und von dem Augenblicke reignissen gegenüber, verken⸗ eine Schwächung
diese Stellung, den Ei diesem Augenblick an wird es au nneren Zuständen erleiden. Wenn dem aber so ist, sollten ein, in einer solchen rer staatlichen Existenz be⸗ önig zu richten, sollte dies elegenheit sein? Nicht e kann auch möglicher⸗ daß wir genöthigt sind, Gut ch glaube, daß es ein n wenigstens
in seinen i dann die Stände des Re Angelegenheit, rührt, eine Bitte an Se. eine dem Kreise unserer Berathung fremde An e Frage eine innere ge Wendung n hre Lösung einzusetzen, und i er Versammlung ist, in Thron niederzule
ichs nicht ber erv unserer
die den tiefsten ajestät den
nur hat jede weise eine dera
und Blut für i natürliches Rech Bitte an dem Instituts ist das Jusammenwirken mit der Re es, warum soll dieses ehe des Vat
olchen Frage er Zweck bes ierung in allen Ange⸗ ammenwirken, von dem erlandes, seine ganze Zukunft irgend einer Weise ver⸗
an Se. Masestä 13
legenheiten des Land das Wohl und W mehr als je, abhän
ben König,
1 = oll es — ürworte daher den Antr Stände Vtrsammlung erm
S36
— 4 in allen Angelegenheiten, äußere, wie innert, an die rone zu richten.
9 (Bravo.
Staats-Minister Frhr. von Canitz: Ich habe dieses Punk⸗ tes gerade deswegen erwähnt, weil er schon in der vorliegenden Petitlon zur Sprache gebracht worden ist, ich glaube aber doch noch einmal darauf zurückkommen zu müssen in doppelter Beziehung. Ein⸗ mal nenne ich os einen Gegenstand, der hier nicht verhandelt werden kann, denn er betrifft fremde Angelegenheiten, die inneren Angele⸗ genheiten eines fremden Landes. In dem zweiten Gesichtspunkte möchte ich wohl wissen, welche Bitte von Seiten der Stände an Se. Majestät zu richten sei, und was Se. Majestät in dieser Sache thun solle? Es ist hingewiesen worden auf eine mögliche Zukunft, daß daraus ein Kampf oder Krieg entstehen und die deutsche Natio- nalität verdrängt werden könnte. Ist ein solcher Fall vorhanden? So weit ich die auswärtigen Angelegenheiten kenne, lnein! — Ich wüßte nicht, um was man bitten, über was man Beschwerde führen, was man befürworten sollte. Daß auch diese Angelegenheit nicht vernachlässigt und, so weit sie Bundes⸗ Angelegenheit ist, nichts ver⸗ säumt worden ist, darüber bedarf es weiter keiner Erörterung, Pe⸗ lition oder Nachforschung, indem der darüber gefaßte Bundesbeschluß aller Welt bekannt ist. Jedes Hineinmischen in diese Sache wrde den Betheiligten jetzt nur üblen Dienst thun; sollte ich einen Grund anführen, warum ich mich dem widersetze, so weiß ich zunächst keinen besseren, als den des mehrgedachten Taktes, Dem Vaterlande wird damit nicht genügt, und für die auswärtige Politik kein Resultat hervorgebracht, sondern nur eine Demonstration gemacht, die nach meiner Ueberzeugung zu gar nichts führt.
Abgeordn. Siebig: Hohe Versammlung! Sie haben so eben Worte vernommen aus dem Munde eines hochgeehrten Redners, den ich nicht erreiche, und eben so die Worte aus dem Munde eines Mi— nisters, daß die Frage, die auch mir als eine Lebensfrage erscheint, hier nicht zur Diskusston gehört; ich glaube aber, das Preußen der Staat in Deutschland ist, auf den alle übrigen Volksstämme mit Ver— trauen blicken, daß es die Hand nicht zurückziehen darf, wenn ein Volksstamm durch irgend eine Angelegenheit in seiner Existenz bedroht und von dem Vaterlande losgerissen oder in Gefahr ist. Deutsch— land kann nur groß sein, wenn es eine Einheit bildet, und es kann nur gedeihen, wenn Preußen, diejenige Macht, die zu seinem Schutze berufen ist, nicht 3 die Pflichten zu ergreifen, die es ergrei⸗ fen muß und allezeit ergreifen wirz. Beschränkungen, wie sile in Schleswig- Holstein vorgekommen sind, haben die Herzen der Ration vom Süden bis zum Norden ergriffen, und mit blu⸗ tendem Herzen sind die Wünsche ausgesprochen worden, und diese sind an höchster Stelle, ich nenne das Land in Bayern, gutgeheißen worden, und auch in Preußen sind Wünsche der Art ausgesprochen, und hier an diesem Orte, wo die preußische Nation zum erstenmale seine Vertreter hingesandt hat, soll dieser Angelegen⸗ heit nicht gedacht werden, die so wichtig ist. Ob Preußen einmal das af Polens hätte oder nicht,
((Oho!
7 so glaube ich, die hohe Stände⸗Versammlung würde sich ihre Würde vergeben, wenn wir im Angesichte des deutschen Vaterlandes diese hochwichtige Frage hier nicht zur Anregung brächten. Ich kann nur dafür stimmen, daß dieser Lebensfrage der Eingang in diese Stände⸗ Versammlung nicht verwehrt werde.
Roch auf einen Punkt will ich aufmerksam machen, es ist die Fe d e traurige Erscheinung mit Krakau; da sind mit wenigen Federstrichen die Lebensadern einer der reichsten Provinzen durch⸗ schnitten und dem Vaterlande die kiefsten Wunden geschlagen, die . zu heilen sein dürften. Wenn also solche Fälle vorkommen,
o glaube ich, daß Ursache genug da sei, um das Gouvernement zu der Ueberzeugung zu bringen, daß es hier von allen Seiten beleuch— tet und erörtert und wo möglich Se. Majestät mit der Bitte ange— gangen werde, nach Kräften ünd Umständen da einzuschreiten, wo es Noth thut.
Marschall: Nachdem ich gebeten habe, die Petitionen, welche auf Schleswig-Holstein Bezug haben, mir zukommen zu lassen, um . einer Abtheilung zu übergeben und zur Berathung zu bringen, so cheint dies wohl zu genügen.
Abgeordn. Hanfemann: Nachdem von Seiten der Minister— Bank Erläuterungen gegeben worden sind, die wir Alle mit der größ⸗ ten Freude angehört haben und, nachdem hierauf die Erläuterung noch auf weitere Punkte sich erstreckt hat, scheint es mir doch noth— wendig zu sein, eine Bitte an Se. Majestät den König zu richten, und zwar in dem Sinne, wie die Abtheilung es vorgeschlagen hat, nämlich dahin, daß es anstatt: „innere Angelegenheiten des Staates“, Interessen des Staates heißen möge. So dank⸗ bar wir die erwähnte Erläuterung aufgenommen haben, so läßt es sich doch nicht verkennen, daß es in dem Augenblick nicht ein Gesetz ist, was dort ö wurde, sondern daß es nur die Ansichten des Ministeriums gewefen sind. Außerdem würde die Fassung
„innere Angelegenheiten“ doch immer gewissermaßen im Wi⸗ derspruch mit der Praxis stehen, die jetzt von Seiten des Herrn Mi⸗ nisters der auswärtigen Angelegenheiten als richtig angenommen würde. Ein solcher Wide ferne in der Fassung und in der Aus⸗ führung scheint auch nicht angemessen; deshalb schließe ich mich dem Antrage der Abtheilung an, daß es statt „innere Angelegenheiten“ „Interessen“ heißen möge.
Abgeordn. Graf von Schwerin: Meine Herren! Ich bin n so gut wie irgend Jemand davon durchdrungen, daß die hohe ersammlung alle Ursache hat, dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenhelten für bie Erläuterung, die er uns gegeben hat, mit Dank sich verpflichtet anzuerkennen. Dessenungeachtet scheint mir ein Mißverständniß obzuwalten, das noch einer . bedarf, und eben so glaube ich, daß wir uns nicht, werden entziehen können, noch eine Perition an Se. Majestät zu richten. Der Herr Abgeordnete aug der Rheinprovinz hat den Herrn Minister so verstanden, als wenn er sich dahin geäußert hätte, daß er uns das Recht nicht zu⸗ estehen könne, in Angelegenheiten, wie sie der Abgeordnete berührt . eine Petition an' Se. Majestät zu richten. Wogegen der Herr Minister, wenn ich ihn recht verstanden habe, in seiner Erwiederung den speziellen Fall im Auge hatte, ob es für jetzt angemessen sei, eine solche Petition zu erörtern. Das sind zwei verschiedene Fälle.
glaube, wir werden in der einen Beziehung darauf dringen müssen, daß das Recht auch für solche Angelegenheiten anerkannt werbe, an Se. Majeslät uns mit Petitionen zu wenden. Wir wer⸗ den in der anderen Beziehung aber, wenn wir die Frage, die zu er⸗ örtern ist, in Erwägung nehmen, die Aeußerung, des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten über die Zwedämäßigkeit der Petitionen fi den Augenblick zu würdigen haben. Ich bin darum des Dafür⸗
altenz, daß durchaus, wenn diese Differenz noch besteht und der Herr Minister uns nicht unbedingt das Recht anerkannt hat, auch in Angelegenheiten, welche auf das Ausland sich beziehen, Petitionen an Se. Majestät den König zu richten, wir uns der Justimmung zu dem Abtheilungs⸗ Gutachten 34 entziehen können. Ich würde dies aber auch für math halten, selbst wenn der Herr Minister es zuge=
geben hatte, weil bes nur eine Erklärung des Ministers und keine ö. liche d mmung ist. Wir haben guf der anderen Seite eine gefehliche Bestjmmung, bie nicht mißverstanden werden kann. Es
nirt werben. Die
ißt, nur in inn eren Angelegenheiten darf petitior Findet eine voll⸗
ng muß also vollständig interpretirt werden.
der Minister mit der Versammlung statt, aben, daß wir statt des Worts „das Recht zu verleihen“ fetzten, das Gesetz dahin zu deklariren, wie der Herr Minister vorhin ausgeführt hat.
Minister der auswärtigen Angelegenheiten: kann dem geehrten Redner nur danken für diese Aufklärung des Miß⸗ verständnisses. Ich habe, so viel ich mich erinnere, meine Worte da⸗ mit begonnen, daß ich sagte: daß ich mir eine authentische Interpre⸗ aßen könne, um so weniger, als die hohe Was es von
Diensiag den Wim Mai.
M 143. Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
ständige Uebereinstimmun dann würde ich gebeten
Anzahl von Mitgliedern dafür ausspricht, Er ist von der Abtheilung
nicht befürworte worden, es müssen sich also 21 Mitglieder finden
die ihn unterstützen. (Wird hinreichend unterstützt.)
Abgeordn. Graf Renard: geordneten aus Preußen selbst kenne ich nicht, auf die Anträge einlassen, die das Gutachten uns hier vorführt. Wenn es hier ad a. heißt, daß der Grundsatz gesetzlich ausgesprochen wer— den möge, bei Ausübung der politischen Rechte sei Niemand nach seinem Glauben zu fragen, so erscheint mir dieser Antrag in der ge— gebenen Form als zu eng gestellt. . . allem Glauben, ja sogar der Mangel an dem 6 Basis jeder wirklichen Religion, oder in so lange eine fanatische Ueberspan⸗ nung, in ihren Glaubensthesen unverträglich mit der durch den Staatsver—⸗ band gegebenen Form, sich nicht in äußerlichen, gesetzwidrigen Handlun— gen bethätigt, welche dem äußeren Richter verfallen, bin ich der inner n. daß der Grundsatz gesetzlich festgehalten werden müsse, daß nicht allein bei Ausübung politischer Rechte, sondern über⸗ haupt niemals und nie Jemand nach seinem Glauben gefragt werden soll, denn der Glaube, sei er Gedanke oder Gefühl, ist frei und un— terliegt keinem äußeren, keinem irdischen Richter.
(Bravo von mehreren Seiten.)
al Passus b. übergehend, so ist dieser dahin gerichtet, daß: „In Uebereinstimmung mit dem obigen Grundsatze dem 5. 5, 2. des Ge⸗ setzes vom 1. Juli 1823 wegen Anordnung der Provinzial ⸗Stände eine veränderte Fassung gegeben ĩ e
Singularisirung Grundsatzes
sollte, mit Recht darauf Anspruch machen, Mitglieder jeder Corporation des Staates zu werden, und ich schließe mi dem Antrage des Herrn Petenten nicht nur an, auch die Versammlung, eine Petition an Se. Majestät d ten: die katholischen Dissidenten sofort zu allen ständis
2 Stimmen die Ansicht aufstellte, chte jedem Einwohner eines Religions Bekenntniß unge⸗ klärte eine Majorität von 14 schen Corporationen nur rein christliche Versamm⸗ und die Zulassung von Mitgliedern Religions Bekenntnisse nicht statthaft
Abtheilung sich dahin entschied, daß diesem Umfange nicht zu befürworten, g desselben in Vorschlag zu bringen
ad a) Obgleich eine Minorität daß die Ausübung polit Staates ohne Rücksicht auf schmälert freistehen müsse, Stimmen sich des preußischen Staates lungen bleiben müßten anderer als christlicher
e. bitte ahin zu xrich⸗ chen l
r die stindi Die Petition des geehrten Ab⸗
doch dahin, ich kann mich nur
tation des Gesetzes nicht anme Versammlung selbst Zweifel über die Auslegung hege. Seit ch für eine Aufklärung bedürfte, wüßte ich nicht, indem ja kein Widerspruch besteht, indem ich der hohen Versammlung das Recht nicht bestritten habe, eine Petition zu machen, die, wenn ich es rein heraussagen soll, denn wir nehmen das Recht der Frei⸗ müthigkeit, den Mitgliedern der Versammlung ge, Anspräch, kein Ziel zu haben scheinen. Wenn ich die Ehre hätte, Mitglied der Versammlung zu sein, stimmen, eine Petition zu machen, die zu nichts führt. In dem an⸗ deren Falle ist in einer Weise gesprochen worden, die gar nicht zu indem man sagt, es sei mit einigen s sich von ei⸗ ch sie keines⸗ t davon, und ich wie—⸗
. Minister lche Petition
(Bravoruf.) Der geehrte Abgeordnete aus Schlesien, der zuerst gesprochen, hat meine Ansicht so vollkommen ausgesprochen, daß ich nur erklären kann, ich trete ihm überall bei, indem ich daß die Mitglieder der hohen Versammlung nicht Geistliche, Abgeordnete des Geistes, des Volkes sind.
(Bravoruf.) Ohne mich auf das unsichtbare Gebiet der beseligenden Religion zu erheben und ohne die hohe Versammlung mit Erörterungen über theologische Doktrinen aufzuhalten, Freund des wahren Christenthums, aber auch der Freiheit in zweifelhaften Din⸗ gen, wage ich es nur, eine Thatsache und eine Anschauung vorzutragen. Auch in Mühlhausen hat sich eine deutsch⸗-katholische bildet, mehr als die Hälfte der Römisch-Katholifen ist eingetreten; wenn ich ihren Wandel, ihre Biederkeit, ihren ganzen Ruf betrachte, jener Glieder, die sich auf die Wahrheiten der Bibel, des Buches der Wahr⸗ heit, stützen, die sich überhaupt, wie auch gegenseitig geschieht, auf die achtbarste Weise benehmen, so sehe ich gar keinen Grund ein, kann es gar nicht recht und nicht billig und nicht tolerant finden, daß solche wackere Männer und treue Unterthanen von dem Genusse der politi⸗ schen Rechte ausgeschlossen werden. tion und, wenn die Petition fallen sollte, für das Gutachten der Stände-AUbtheilung.
Abgeordn. Werner:
meiner Seite no i r Seite n Abgeordn. Dittrich:
der Antrag mir vielmehr di In so lange der Mangel an
e Zurücweisun eiste der Liebe, diefer
enüber, auch in prach sich zuvörderst daß, wenn §. 5, 2 des Gesetzes vom Anordnung der Provinzialstände nur haft mit einer der christlichen Kirchen“ verlange, die Zulässigkeit von Dissidenten, insofern sie christlichen Doltrin nicht losgesagt hätten, aus—
1. .
Was nun den Antrag ad h) betrifft, so s
eine Ausicht dahin aus,
1. Juli 1823
„die Gemeinse
dadurch schon
sich von jeder gesprochen sei.
Von einer anderen Seite jedoch
2 Tit. 11. Th. II. des Allg. Landrechts ein wesentlicher Unter⸗
zwischen anerkannten christlichen Konfessi
o würde ich gewiß dagegen i s ch gewiß dageg Abgeordn. Gier:
dem Wege einer Petition führt, sten Ueberzeugung,
Federstrichen ein Akt der Willkür geschehen; handelte e ner näheren Erörterung dieser An Es handelt sich derhole meine Berufung auf den Takt d Abgeordn. Graf von Schwerin: das Recht anerkennt, in solchen Angeleg zu erlassen, dann wird es genügen, setz dahin zu deklariren Minister des Auswärtigen: zusprechen, noch anzuerkennen. Abgeordn. Graf von Schw zu gehen, daß es nur ein Darum handelt es sich nur, Recht uns beiz rung des Herrn zulegen, wie er
elegenheit, so würde i J 9g . emeinde ge⸗
ier aber nich er Versammlun
weges scheuen. wird hervorgehoben, daß nach onen und nur es §. 5, 2 des be⸗ der christlichen Kir⸗
schied bestehe geduldeten Kirchengesellschaften, daß der Sinn d züglichen Gesetzes unter Gemeinschaft mit einer irklich anerkannten christlichen Konfessionen, nicht aber zeit unter verschiedenen Namen aufgetretenen Dissi⸗ denten“ verstehen könne, welche sämmitlich nur als geduldet, nicht aber als anerkannt betrachtet werden könnten.
Daß auch eine hohe Staats-Regierung von dieser Ansicht ge—⸗ leitet werde, bestätige die Zurückweifung eines Abgeordneten auf Grund seines Bekenntnisses zu der sogenannten deutsch⸗katholischen Seite. Eine Minorität von 2 Stimmen suchte nun darzustellen, daß die Zulassung von Dissidenten zu poli haft sei, weil man gar nicht wissen k von den Grundlagen des christlichen Bekenntnisses sich nicht so weit entfernten, daß man ihnen die Bezeichnung christlicher D gar nicht mehr beilegen könne, und ob sie daher in der Wirklichkeit nicht schon außerhalb jedes christlichen Bekenntnisses sich befänden. Dieselbe sehe zu dieser Ansicht sich um so mehr veranlaßt, als wohl mit. Gewißheit vorausgesetzt werden könne, daß Dissidenten, nach Feststellung ihrer Glaubens-Thesen, welche den christlichen Glaubens Artikeln nicht zuwider liefen, unfehlbar Anerkennung des Staates zu gewärtigen haben würden. Die Majorität von 14 Stimmen dagegen war der Anscht, daß ein tieferes Eingehen auf dieses Bedenken sie zu weit auf das Feld der theologischen Doktrinen führen würde, und daß sie es ungerecht finden müsse, wegen einer solchen bloßen Vor— christlichen Dissidenten der politischen Rechte be- Hierzu komme ferner, daß in dem Eingange x ausdrücklich 1d daß alle Dissidenten, insoweit ihre Vereinigung vom Staate genehmigt sei, im Genuß ihrer bürgerlichen Rechte und Ehren bleiben sollten. 5 Hiernach entschied die Abtheilung mit 14 gegen sich dahin: r
Eine Bitte an Se. Majestät den König vorzuschlagen, Allerhöchst in Erwägung ziehen zu wollen, ob nicht ein Ausweg zu sinden sein möchte, das Recht der Wahlfähigkeit und Wählbarkeit zu den Land— tagen auf alle im Staate geduldeten christlichen Religions-Gesell— schaften auszudehnen. .
Berlin, den 10. März 1847.
Graf von Loeben. Riebold. Bornemann.
heiten eine so Majestät zu bitten, chen „nur die w
Die Meinung scheint dahin Ich stimme daher für die Peti⸗ thentischen Interpretation bedürfe. ob wir Se. Majestät bitten wollen, das der ob wir die Bitte nach der Erläute—⸗ Ministers dahin zu stellen haben, angeführt hat. Ich will mir nur erl ch schnell hingerisse Minister des Auswärtigen: versation zu machen. Abgeordn. Siebig: hier handelt um das Wohl oder W Klasse in Schlesien. ö nister des Auswärtigen:
Mir scheint auch, daß, nach der zuletzt ge⸗ Majestät den König um so ets ein Theil der Ver “stehen bleibt, eine solche Aus⸗ einer Seite bemerkt worden für uns die Berechtigung zu Vaterlandes in allen Richtungen zu ziehen, muß ich mich Majestät gebeten we Wort „innere“ fallen att Angelegenhei bei dieser Deb tlich alle äußeren und in⸗ en Wechselwirkung stehen, und kann berührt werden, ohne daß etzt keine dynastische ker, der Interessen, welche sich abspiegeln in allem dem, was uns ist, diese Inkeressen sind es allein, welche Zukunft maßgebend sein werden für die sehungen des Staats nach außen. Prätensionen, welcher Art sie seien, können den Beziehungen der Völker allein die materiellen Interessen, die Interessen s, werden noch fortan die großen Bewegun— und deshalb sich eine Versammlung, wie die welche nur mit den inneren Staats⸗Ange⸗ und deren Wirksamkeit in allen äußeren scheint mir eine Anomalie wenigstens in
Anwendung des der Versammlung Erwägung, Wenn ich gewiß im Einverständnisse mit der hohen Versammlung hier meine Anficht ausspreche, daß es mir sehr wünschenswerth erscheint, daß nie von diesem Orte über Glau=— bens-Doftrinen und Glaubensformen gesprochen werden möge, so muß ich mich eben darum um desto mehr der Petition anschließen, welche die Art des Glaubensbekenntnisses zu keiner Bedingung macht, um hier in dieser Versammlung zu existiren. und hauptsächlichste Grund.
auf Einzelfälle anwenden. Wenn man nämlich der Ansicht ist, daß für Ausübung des Rechtes der Wahlfähigkeit und der Wählbarkeit eine verschiedene Glaubens⸗-Richtung kein Kriterium abgeben könne, so muß man auch der Ansicht entgegentreten, daß die ständischen Cor⸗ porationen des preußischen Staats nur rein christliche Versammlungen bleil Denn wer wagt die Frage zu lösen und zu ent⸗ scheiden, wo das Christenthum beginnt, und wo es endet? allerdings Religions-Thesen geben, gemein haben, als den Namen, den sie sich beigelegt. mich eines näheren Eingehens auf diese allgemeinen Grundsätze, weil uns eine Allerhöchste Köoͤnigliche Botschaft vorliegt, die Verhältnisse ö Ich glaube, es muß bei der Erörterung die⸗ ser Allerhöchsten Botschaft sich irgend ein Grundsatz in der Versamm⸗ lung geltend machen, und mein Antrag geht demzufolge dahin: daß die Berathung über den gegenwärtigen Antrag so lange verschoben werde, bis sich ein Grundsatz Geltung verschafft hat; sonst kommit die Versammlung leicht in Gefahr, in principe in Widerspruch mit sich selbst zu gerathen.
das Gesetz so aus⸗ ; tisch⸗ständischen Rechten unstatt⸗ daß meine Worte mi aner, , nnen. önne, ob manche dieser Sekten Das erscheint mir als der erste Ein zweiter Grund ist auch der, daß, wenn irgend ein Mann von seinen Kommittenten gewählt wird, die Ansicht nicht theilen, es ihm um so mehr zur Ehre ge⸗ reicht, wenn er dennoch gewählt worden ist, und darum würde der Gewählte die höchste Ehre haben, wenn er auch ein Jude ist, sobald er von seinen christlichen Kommittenten gewählt wird; denn dann steht er gewiß eben so hoch, wie wir Alle. Ich glaube, daß wir nach Glaubens Artikeln hier nicht zu urtheilen haben, sondern nur nach Verstand und Geist, darum stimme ich ganz und gar für die Petition. (Bravoruf.) Abgeordn. von Beckerath: der Antrag der geehrten Abtheilung scheint mir s annehmbar, weil er formell nicht richtig gef Ich halte dafür, daß es der Beruf der Stände orschlag zu machen, eine bestimmte er Antrag der Abtheilung geht aber dahin, öchstdieselben in
Wir sind nicht hier, um Con⸗ bleiben müßten. Ich erlaube, mir zu bemerken, daß es sich
ehe einer großen gewerbtreibenden die mit dem Christenthum nichts
Ich enthalte gerade seine Wir sind nicht hier, um Con⸗
versatior zu machen. der Juden betreffend.
Abgeordn. Milde: gebenen Erklärung, die mehr nothwendig werden muß, sammlung, wenn das Wort „innere inehmen könnte, wie hier von also in der bestimmtesten W Angelegenheiten des
unserer Berathungen dem Vorschlage anschließen, daß Se. die Abtheilung vorgeschlagen hat, das und das allgemeine Wort „Interessen“ st Nur zum Schlusse erlaube ich mir, aufmerksam zu machen, wie ja recht neren Angelegenheiten in der in wie ja der Staat von außen nirg nach innen alle Saiten anklingen. Politik mehr, es gieb und diese Interessen, im Leben theuer und werth mehr oder minder litik, für die Bez . so wenig als Intrigüen Einzelner, fernerhin maßgebend o unter einander werden; der Ehre, des Glauben gen der Welt machen, unsrige, denken zu sollen, sich beschäftigt, schränkt sein soll,
Bei der großen Kostbarkeit der Zeit stelle ich et sich noch einige Redner gemeldet, wir nicht Ich habe die Absicht, folgende Frage ation über den §. 13 erbeten werden, daß äußere Interessen des Staats von s nicht ausgeschlossen sind? e Meinungen von dieser Frage sein wer— die Frage nochmals vor⸗
Dasselbe gilt auch von
Petition an Se. als allerdings st
Das Gutachten oder vielmehr chon deshalb nicht weil er einen
rauben zu wollen. Allerhöchsten angeordnet
(Vielfaches Bravo.) (Der Abgeordnete Hirsch verzichtet auf das Wort.)
Abgeordn. Anwandter: Redner vor mir den Gegenstand ganz in meinem Geiste aufgefaßt und besprochen, und ich könnte mich also ihm vollständig anschließen; doch erlaube iich mir noch einige Worte hinzuzufügen: der Stifter der christlichen Religion gründete keine Kirche, und auch die ersten Jahrhunderte bes Christenthums kaunten eine solche nicht. entstand, in Verfolgung hierarchischer und staatlicher Zwecke, eine Kirche; durch die Reformation
(Laut! Laut!) wurde die Autonomie der christlichen Gemeinden im Sinne des Stif⸗ ters wieder angebahnt.
Nach dem Allgemeinen Landrecht ist der mythische Begriff einer Kirche, in Bezug auf den Protestantismus, auch unserer Gesetzgebung fremd; es kennt nur selbstständige protestantische Geme spricht die Autonomie derselben unzweifelhaft aus. den Begriff einer evangelischen Landeskirche, einer Staats— Religion, die das Ministerium mit äußerster Konsequenz in neuester Zeit gel— tend zu machen
vindiziren, die vor das Forum
Mangel enthält. ist, der Krone einen bestimmten V Bitte auszusprechen. eine Bitte an Se. Majestät zu richten, „daß Allerh wollen, ob nicht ein Ausweg zu finden sein möchte, ahlfähigkeit und Wählbarkeit zu den Landtagen auf alle im Staate geduldeten christlichen Religions - Gesellschaften auszu-
Im Allgemeinen hat der geehrte ten zu neh⸗ atte darauf Erwägung ziehen das Recht der W
Wir haben
, ,,. daß wir diesen Weg selbst suchen
venn wir ihn nicht finden sollten,
an Se. Majestät zu richten. mund hoffe, daß die geehrte Es wäre die Bitte an Se.
Ich glaube, meine Herren, müssen, und daß wir, verzichten haben, eine Bitte meinen Theil habe diesen Weg gefunden Versammlung ihn einschlagen werde.
t nur eine
von der Schulenburg.
von Ponin ski. Paternowski. Graf von Gneisenau.
Bünninghaus. Gießler. Peguilhen.
en möchten, den Provinzial-Land⸗ dahin gehend, daß 8. 5 welcher die Wählbarkeit ft, aufzuhe⸗
„Daß Allerhöchstdieselben geruh ' tagen eine Proposition vorlegen zu lassen, Nr. 2 des provinzialständischen Gesetzes, e zu den Landtagen an das religiöse Bekenntniß knüp
der leitend . . Es kennt nicht
Abgeordn. von Saucken (Julienfeld e): Ich wollte mir zu— nächst die Bitte an den Herrn Landtags⸗-Marschall erlauben, der ho⸗ hen Versammlung vorzutragen, daß ich sehr gern der Berathung mei⸗ ner Petition in der vierten Abtheilung beigewohnt hätte, wenn sie die Güte gehabt hätte, mich zuzuziehen. Meine Bitte besteht sodann darin, den ersten Passus heute gar nicht zur Berathung kommen zu re nen n, er in dig en Petitionen wiederholt wird, welche der c
n Abtheilung zur Berathung vorliegen, wo e ieder t . n, r J g vorliegen, wo er dann wiederum zur vermeiden, habe ich mir diese Bitte erlaubt. Die Meinung geht
(Heftige Aufregung.) und ihr Eingang zu verschaffen sucht sucht gegen die Widerstrebenden, Verleitung Schwa selbst das Patent vom 30. März Landeskirchen Hinausgedrängten „die Belassung ihrer Die in dem Patente vom 30. März d. J. 5 und 6 des Allgem. Landrechts eben so bedingt 8. 5, 2 des hlbarkeit nur die Gemeinschaft Und jede Gemeinschaft, die auf ht, ist im Sinne des Allg. Landrechts
Den sogenannten abgesprochen wer⸗ der keine Kirche grün⸗ hat keine Kirche
diesen Antrag näher zu begründen. Gesellschaft natürliche Ungleichhei⸗ enn es sich darum handelt, age des Staatslebens bil⸗ Lebensalters, des Be⸗ Es kann darüber gestritten werden, es mständen in einem Staate abhängig sein, zu ziehen sind; aber gewiß wird I, daß sie überhaupt litischen Rechte seiner Ein Gebiet aber giebt t eindringen kann, es ist dies das Gebiet Die Aufgabe des Staates ist zunächst, Demgemäß müssen die Normen fluß eines subjektiven Ermessens, sondern In den Kreis dieser
Ich werde die Ehre haben,
Es giebt in der menschlichen ten, die berücksichtigt werden müssen, w die Normen festzustellen, welche die Grundl Es sind dies die sitzes, der sozialen Stellung. kann von den jedesmaligen U in welchem Grade sie in Betracht ein allgemeines Einverständniß darüber herrscher von Seiten des Staates bei Festistellung der p Bürger in Betracht gezoge es, in das der Staat nich der religiösen Ueberzeugung. Rechts zu verwirklichen.
wodurch jedenfalls Verfolgungs⸗ rletzung der Gewissensfreiheit und cher zur Heuchelei herbeigeführt werden muß. Aber verheißt den aus den sogenannten bürgerlichen
legenheiten Fragen ver sich zu schließen. Mar ch all: anheim, ob, ungeacht zum Schlusse
Um demnach eine do Unterschiede des
kommen 6 ven denne soll eine Declar ßer Zweifel setzt, der Berathung des Landta daß viele abweichen ch bitte den Herrn Secretair,
(Geschieht.)
ersammlung damit einverstanden? (Sämmtliche Mitglieder erheben sich.) a, einstimmig! er Gegenst dem Gutachten, b Gesetzes vom 1. Juli 18. den, namentlich in Bezug auf die Dissidenten. nete Graf von Gneisenau ist Referent.
Referent Graf von Gneise nau:
Gutachten
Rechte und Ehren.“ selbst maßgebend gemachten 88. Th. II. Tit. 11 widersprechen dem nicht Juli 1823 für die Wä
Marschall: dahin, daß der Antrag: mand nach seinem Glauben zu fragen“ aach werde. ö
bgeordn. von Saucken (Juli
Ab J. Julienfelde): Beziehung bei Berathung der Petitio dieser Kurie zur Sprache
also, wenn ich nicht irre, olitischer Rechte sei Nie= heute nicht zur Berathung
Ich glaube „Bei Ausübung p x Gesetzes vom 1. mit einer der christlichen Kircher dem Boden der Christlichkeit ste eine christliche Gesellschaft, eine Kirchengesellschaft. katholischen Dissidenten kann die Christlichkeit n den, denn sie haben die Lehren des Stifters, dete, zur Richtschnur des Lebens gemacht. — Er gegründet, seine Lehre bestand vielmehr darin, (Heftiger Lärm.)
daß er die Liebe zu Gott und dem Nächsten als göttlichen Gebote bezeichnete, machte. Indem die Deutsch-Katholifen diese zur bens gemacht haben, erfüllen sie die Bedingungen
Weil er in vielfacher ö ionen durch die erste Abtheilung , rache kommen wird.
Abgeordn. Graf von Löben (vom Platze): Berichtigung. ,
die Idee des der Gesetzgebung nicht Aus das Ergebniß einer objektiven Anschauung sein. Anschauungen fallen aber nur äußere Kriterien, die eben ge⸗ nannten bestimmten Verhältnisse oder Handlungen allerwenigsten religiöse Ueberzeugungen. ne Herren, das Verhältniß des Menschen zu ßerhalb der Sphäre des Staates, sie ist ein geheiligtes Vorrecht des Individuums, sie ist das innerste Geheimniß der Seele, das kein sterbliches Auge zu durchdringen, das kein menschlicher Maßstab zu messen vermag. Staates ist aber nicht nur, die Idee des er soll auch die Form darstellen, in welcher Bestimmung der Menschheit anstrebt. also auch die höchste Staats-Idee. der Menschheit vereinbar, daß die M einzigen Judividuum verkannt wird, wie ist ein Theil der Staats- Angehörigen ausgeschlossen wird, nicht, weil er dem sondern weil er sich über Dinge, Staats liegen, eine Ueberzeugung g der Mehrheit der Staatsbürger o Ueberzeugung nicht entspricht Das Allgemeine Landre gions- und Gewissens⸗ Frei neuester Zeit durch ein wei „Die Begriffe der Ein lichen Dingen, der G Gegenstand von Zwangsgesetzen positive Zwangsgese denkbar, das im dere Begriffe zu fassen, etwas Anderes
1 Zwei Worte zur Es ist von dem Bittsteller . Abtheilung . ht worden, daß sie ihn bei der Berathung nicht zuge— ; ꝛ Ich muß bekennen, daß ich die Schuld nicht ganz ab⸗ zuweisen vermag; ich muß aber bemerken, daß, wenn Schuld vorhan⸗ den ist, sie nur auf einer irrthümlichen Auffassung beruht, denn ich habe anfangs in der Meinung gestanden ; ö. (Mehrmaliger Ruf: Marschall: Abgeordn. Graf von Löben: die Abgeordneten bei der Berathung ihrer Petitionen zugegen sein wollen, daß sie dann diesen Wunsch den Vorsitzenden der Abtheilun⸗ gen zu erkennen zu geben haben. Weil dies nun hier nicht geschehen war, so habe ich keine besondere Anzeige gemacht. . Der Vorschlag ging dahin, daß der erwähnte Grundsatz sub a. für jetzt als zurückgezogen betrachtet werde. Abgeordn. von Beckerath: Der geehrte Antragsteller hat als Grund der einstweiligen Zurückziehung des Antrages angeführt, daß derselbe zusammenfalle mit einem Gegenstande, den wir später aus einer Königlichen Proposition zu verhandeln haben werden. Ich gestehe , daß mir nicht ganz klar ist, wie eine Petition zugleich mit einer Königlichen Proposition verhandelt werden kann. ; wie er hier liegt, ist bei der Versammlung eingebracht und Eigenthum der Versammlung geworden, die Abtheilung hat darüber berathen, und das Referat ist ordnungsmäßig verlesen. — und ich hoffe, standen sein — daß die Verhandlun ö Abgeordn. von Saucken (Jul wird, nehme ich den Antrag zurück.
daß der Antrag nich werde ich ihn zur
. gemacht worden Wir kommen nunmehr zu zogen habe. = etreffend die Petition auf Aenderung des §. 2 des veise 23 wegen Anordnung von Provinzial⸗Stän⸗
Der Herr Abgeord⸗
and ist also erledigt. die Summa der niemals aber Ge=
Jüngerschaft Richtschnur ihres Le⸗ der Gesetze des
sinnungen und am ligiöse Ueberzeugung, mei seinem Schöpfer, liegt ganz au
Merkmale seiner
Auf die Tribüne.)
Kurze Bemerkungen vom Platze sind erlaubt.
Ich war der Meinung, des Allgemeinen Land -Rechts
al die Zulässigkeit einer Uebereinstimmung mit
Paragraph 13 Th. II. Tit. 11. giebt die Normen an, nach welchen der Sta Religions-Gesellschaft zu ermessen hat. diesen Forderungen des Staates und den Lehren des S christlichen Religion lehren die Deutsch schen Dissidenten Ehrfurcht gegen die Gott die Gesetze, Treue gegen den Staat und sittl (Murren, vermehrtes
Die Aufgabe des echts zu verwirklichen, ein Volk die all
Die Idee der Mens
Wie ist es aber mit der Idee enschenwürde auch nur in es mit ihr vereinbar, daß den Rechten des Staats Staatszwecke entgegenhandelt, außerhalb der Sphäre des ebildet hat, die der Ueberzeugung der der im Staate begünstigten
Katholiken oder die katholi⸗ Gehorsam gegen ich gute Gesinnung ge⸗ Getümmel und hierauf
vierten Abtheilung der Kurie der drei Stände des er sten
Vereinigten Landtages, Marsch all:
gen ihre Mitbürger. Läuten des Marschalls mit der Glocke.) Eine Stimme:
ten von Saucken-Julienfelde 2 des Gesetzes vom 1. Juli ial⸗Stände, na⸗ sidenten.
die Petition des Ab geordne auf Abänderung d 1823, wegen
Will der Herr Marschall nicht die Frage stimmung bringen, welche der Graf Renard zur Sprache ge—
dnung der Provin at, ob die Debatte nicht bis auf eine spätere Zeit auszu—
lich in Bezug auf die Di Die genannte Petition enthält zwei wesentlich verschiedene An⸗
geht, daß der Grundsa sprochen werden möge: bei Ausübung po Nieniand nach seinem Glauben zu fragen;
b) der zweite aber dahin gerichtet ist, daß in Uebereinstr mit obigem Grundsatz dem §. 5, 2 des Gesetzes vom 1823 wegen Anorbnung der Provinzial-Stände eine verän⸗ derte Fassung gegeben werden möge.
Der Antrag, Marschall: Der Meinung kann ich nicht beitreten. Wir haben die Berathung angefangen, müssen sie also auch fortsetzen. Nur keine Predigt! Marschall: Ich bitte, den Redner nicht zu unterbrechen. Abgeordn. Anwandter: Sie erfüllen — sagte ich — somit nicht nur alle Anforderungen des Christenthu derungen der Staatsgesetze, sie haben da dern auch auf Anerkennung; sie können in Folge des 30. März, wie auch in, Rücksicht auf 8. 5, 2 des Gesetzes Juli 1823, auch wenn er in der jetzigen Fassung stehen bleiben
cht geht von dem Grundsatze der Reli⸗ eit aus, und eine Bestimmung, die in s Gesetz bestätigt worden ist, besagt: n Gott und gött⸗
esetzlich ausge⸗
2) der erstere dahin er Rechte sei
ᷣ Ich muß darauf an⸗ Eine Stimme: die Versammlung wird damit einver⸗ vorgenommen werde.
felde:) Sobald es gewünscht
Da ich vielfach den Wunsch ausgesprochen sinde, t als zurückgezogen betrachtet werden möge, ellen, sobald sich eine hinreichende
wohner des Staates vo laube und innere Gottesdienst können kein meine Herren, möglich. Es ist kein Gesetz tande wäre, den Menschen zu zwingen, an- zu glauben, einen anderen in=
ms, sondern auch die Anfor= her nicht nur Anspruch auf Duldung, son e sind hier nicht Patents vom
Zweite Beilage Berathung