1847 / 144 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Ueberseeische Dampsschifffahrts⸗Gesellschaft.

Direktoren: A. Heron? de Fandel C Co. in Paris.

Linie zuisen Havre am Newyork.

23 Die vier Französischen Dampf-Fregatten: „Christoph Colombus/, „Canada“, „Darien“,

und „Ulloa“,

ü

jede von 450 Pferde Kraft,

versa bestimmt worden.

jedesmal 1a Tage vorab durch die Stadt -⸗Aachener Zeitu ng bekannt gemacht werden.

ihre große Solidität und ihren schnellen Lauf aus. Die J : ö Einrichtung, verbunden mit einer reich servirten Tafel, zu bereiten.

Tarif-Auszug. Dauer der Ueberfahrt circa 14 Tage.

Ueberfahrts⸗Preis pr. Person (Beköstigung und Wein einbegriffen): 1. Klasse: Frs. 1000. 2. Klasse: Frs. 500. 3. Klasse: Frs. 300. Die Strecke von Aachen bis Havre wird pr. Eisenbahn in 30 Stunden zurückgelegt.

. Fracht⸗Preise (pr. Tonne von 1 Kubik-⸗Meter oder 700 Kilog):

1. Klasse: Frs. 160. 2. Klasse: Frs. 130. 3. Klasse: Frs. 100. 4. Klasse: Frs. 70.

Anmeldungen zur Reise und Güterversendungen erfolgen durch

Ulrich Mathe, in Aachen,

sind zur regelmäßigen Beförderung der Depeschen, Passagiere und Güter von Havre nach Newoork und vice

1 . e findet in jeder Jahreszeit zweimal monatlich sowohl von Havre als von New york statt. Das ö. . 6 nee hi ber am 31. dial von Havre abgehen. Der Abgangstag des folgenden Schiffes wird

Diese Schiffe, unter der Direction der Ingenieure der Französischen Staats-Marine gebaut, zeichnen sich durch

Bireftoren der Gesellschaft haben nichts verabsäumt, den Reisenden am Bord der Schiffe die comfortabelste

Spezial -Agent der Ueberseeischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft in Paris.

S42

laool

Nordseebad Insel Helgolan d.

Auch in diesem Jahre wird die hiesige bekannte See⸗ bad ⸗Anstalt am 15. Juni eröffnet und mit dem 1. Ol= tober geschlossen werden. Wie in den früheren Jahren unterhalten sichere und bequeme Dampsschiffe die Ver⸗ bindung zwischen Helgoland und Hamburg (wöchentlich wenigstens 3 Mal), zwischen Helgoland und Bremen und zwischen Helgoland und den benachbarten Nordsee⸗ bädern, worüber die Herren Schiffsrheder das Nähere zeitig bekannt machen werden. Bestellungen auf Logis 1c. führt die unterzeichnete Direction aus, so wie der Badearzt, Herr Dr. von Aschen, ärztliche Auskunft auf Anfragen bereitwilligst geben wird.

Helgoland, im April 1847. Die Direction des Seebades.

476

Die den Wolffertschen Erben gehörigen, zu Posen in der Altstadt unter der Hypotheken⸗Nummer 386 und 387 bei der Wallischeyer Brücke an der Ecke der Ger— ber- und Breitenstraße belegenen Grundstücke sollen am 8. Juni d. J. vor mir aus freier Hand an den Meist⸗ bietenden verkauft werden. Kauflustige lade ich dazu ein. Die Kauf⸗ und Verkaufs ⸗Bedingungen können bei mir eingesehen werden.

Posen, den 19. Mai 1847.

Krauthofer, Notae.

14321 Güter- Ver kauf.

Die im Kreise Sieradz, Gouvernements Warschau, belegenen, aus zwei Haupt- und einem Neben ⸗Vorwerke bestehenden Güter Krzeslow, n nebst allen Zubehö⸗

en aus freier Hand zu verkaufen. run gi e en an 1000 Morgen neupolnischen Maßes

77 Diern Von dem unterzeichneten Stadtgericht ist, nachdem . nicht zu Stande kommen sollte, sich die Insuffizienz des Vermögens des Handelsmanns

Carl Ludwig Coch's in Eibau zu Berichtigung der Pas⸗ siven herausgestellt hat, hierzu der Konkurs-Prozeß zu er- oͤffnen gewesen, und demnach zum Gütepflegungs- und Anmeldungs⸗Termine

der 12. November 1847 bestimmt worden.

Es ergeht daher an alle diejenigen, welche aus ir— gend einem Rechtsgrunde an gedachten Coch Ansprüche zu haben vermeinen, andurch die Ladung, am angege⸗ benen Tage, Vormittags 10 Uhr, an Siadtgerichtsstelle allhier zu erscheinen und zwar in Person und resp. mit ihren ehelichen Kuratoren oder durch ihre Altersvormün⸗ der, oder auch durch hinlänglich legitimirte, zu Annahme eines Vergleichs genugsam instrüirte Bevollmächtigte, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, und zwar unter der Verwarnung, daß sie sonst von diesem Kreditwesen ausgeschlossen und sie aller ihrer Ansprüche an erngnnten Coch's P h e mg, wie der ihnen etwa zustehenden Rechtswoh hn der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für verlustig werden erklärt werden.

verfahren und sodann

der Akten⸗Inrotulation und

Akten genommen werden wird.

Sign. Zittau, am 8. Mai 187. Das Stadtgericht.

Hiernächst haben dieselben, falls im Termine ein Ver

estzusetzenden Frist mit dem Konkurs vertreter sowohl, als unter sich selbst, von Mund aus in die Feder zu

den 21. Januar 1848

den 12. April 1848

der Publication eines Präklusio- und Locations, Er kenntnisses sich zu gewärligen, welches in Rüchsicht der Außenbleibenden in contumaciam als publizirt zu den So wie serner alle die⸗ senigen, welche sich wegen Annahme eines vorseienden Vergleichs deutlich nicht erklären, für einwilligend in das getroffene Abkommen angesehen werden sollen, so haben auswärtige Interessenten Prokuratoren mit gerichtlich an= erkannten Vollmachten am hiesigen Orte zu bestellen.

Bergmann, Stadtrichter.

oder 150 kulmische Hufen urbaren Acker, zwei Obstgãr⸗ ten, Wiesen, Forsten, Fischzucht, eine sehr gut. Wasser⸗ mühle mit zwei Gängen, fünf Krüge, eine Brennerei mit einem Pistoriusschen Brenn- Apparate und einer . stillir⸗Anstalt. Der Boden gehört zur isten u. 2ten Klasse und es ist nur ein sehr geringer Theil Zter Klasse vorhanden. Die Feld-Ordnung ist seit 12 Jahren ein- geführt. Außer dem Grummet werden 250 . dierspännige Fuder Heu geärndtet. Zu Rauchfutter sind 40 Morgen neupolnischen Maßes Klee eingesäet. Zur Schafweide ist in allen Brachfeldern weißer Klee gesäet. Die Forsten haben hinlängliches Bau⸗ und Brennholz und sind in 90 Schläge eingetheilt. In der Brennerei werden jährlich 800 Viertel Kartof- seln (zu 16 Garnez) verbrannt. Das JInventarium besteht aus 50 Zugochsen, 21 Arbeitspferden, 2000 veredelten Schafen, 40 Kühen guter Race und Jung- vieh. In sämmilichen Gütern sind die Gebäude neu, in Krzeslow selbst massio und das Wohnhaus ist so eben vollendet. Die Gebäude, das Inventarium zc. sind bei der Feuer-Sozietät mit 125, 0909 Gulden poln, ver= sich ert. Die Bauern, welche in 4 Dörfern wohnen und Frohndienste leisten, sind neu abge⸗ baut, und ihre. Grundstücke von den Dominial— Ländereien separirt. Die Güter werden von zwei Hauptstraßen durchschnitten, wovon die eine von Kem= pen (in Preußen) nach Piotrkowo Tiybunalskie und

binnen einer noch

die andere von Sterczow nach Lask führt. Die Wege in den Gütern sind gerade gemacht und mit Graben re . Das Landschafts-⸗ Kapital beträgt

nur 40,000 Gulden poln., wovon schon ein bedeuten= der Theil amortisirt ist. Der Erwerber kann das Land⸗ schafts - Kapital behalten oder ein anderes Abkommen deshalb treffen. Karten und Vermessungs⸗Register sind vorhanden.

Kauflustige wollen sich in Gulezewsko, Gnesener Kreises im Herzogthum Posen, oder in loco , tn melden. E. K.

547 b 88 e n.

Grun d stücks⸗Ver kauf.

Aus freier Hand unter höchst annehm baren Bedingungen zu verkaufen ist das zu Dres— den im reizendsten Theile der Residenz in der Anton— stadt am artesischen Spring-⸗Brunnen, Bautz ner Platze, mit Aussicht auf die Brücke und die Haupt- Allee der Neustadt gelegene herrschaftlich eingerichtete, vormals von Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen Ernest zu Sach sen⸗Koburg-Gotha bewohnte, in höchst elegantem Stol erbaute , er nebst at ten und Zubehör an Stallungen, Wagen-Remise und

eichen. beg e r, wird das neue und moderne Ameublement überlassen, daß das Grundstück sofort bezogen werden kann. -. ;

Ein lithographirter Plan des Grundstücks wird an reelle Kauflustige, welche sich in portofreien Briefen an den Besitzer des Hauses, 49 Königsbrücker Straße, Dresden, wenden, zugeschickt.

Patentirte Double- Slipse 66M und Kravatten.

Auf das mir erth eilte Patent Bezug nehmend,

einer eigenen von mir erfundenen Vorrichtung von Kra— vatten und Slipsen aller Art, welche bei etwa stattzn dendem Entzweireiben oben oder unten in einem Auw genblick wieder von jedem Konsumenten neu gemacht werden können, erlaube ich mir meinen geehrten Ab— nehmern noch folgendes zur gefälligen Beachtung mit zutheilen: . ö .

Diese Double-Slipse und Kravatten sind hinsichtlich der Bequemlichkeit jedem Halstuche vorzuziehen, indem dieselben wie ein Halstuch aussehen und so am Halse schließen, daß solche nicht im mindesten davon zu un— terscheiden sind. Diese Vorrichtung (welche nun den Zweck hat, den entzweigeriebenen Theil sofort durch neuen Stoff ersetzen zu können) ist auf ein ganzes Jahr ausreichend und kann nachdem nochmals wieder neu umgearbeitet werden.

S. Blumenthal,

Kravatien- Fabrikant,

Behren Stralse No. 55.

549

i r ut lieber Wilhelm, zu Deinen Aeltern und Verwandten, die mit bekümmerten Herzen Dich seit dem 19ten d. M. schmerzlich vermissen und mit heißer Sehnsucht Dich erwarten.

Das Abonnement beträgt: 2 KRthlr. für 4 Jahr.

Allgemeine

Alle vost · A nsialten

und Ausl des An-

; nehmen g

. dieses Glatt desiellung

1 Rthlr. Jahr. 9 5 anf 2 an, fur 8 hi.. 1 33. i err e er eln ge

in allen Theilen der Monarchie se hren * St. ne n

ohne Preis- Erhöhung. . n sertsans- ev, 9 7. Gei einzelnen Nummern wird * aum c in er S ur den der Bogen mit 23 Sgr. berechnet. An rie, , . Aug.

8 21 3

144.

IZ3nhalt.

Amtlicher Theil. ; 2 Landtags⸗Angelegenheiten. Sitzune Stände vom 20. Mai: Antrag wegen

der

Stande der Landgemeinden zu den Landtagen;

die Petition auf Oeffentlichkeit der Stadtverordneten⸗Versammlungen.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die von dem Magistrat zu Königsberg i. P, getroffene Wahl des bisherigen Prorektors, Dr. Dengel, zum Direktor der löbenicht—

schen höheren Bürgerschule daselbst zu bestätigen.

Kurie der drei ĩ r g des Vereinigten Landtags; Fortsetzung der Verhandlungen über die Petition wegen An— , . n men, namentlich in Bezug auf die Enie; Gutachlen, betreffend die Petition wegen Erganzung der Herren Kurie; desgleichen über die Petition hinsichtlich der Wählbarkeit aus dem desgleichen Gutachten über die Petition, betreffend das Schutzgeld; ferner Gutachten, betreffend

Landtags -Angelegenheiten.

Sitzung der Kurie der drei Stände am 20. Mai.

Die Sitzung beginnt um 160 der vorigen Sitzung durch den Secretair Dittrich.

Marschall: merkung zu machen. Es ist an einer Stelle sei nach dem anliegenden Verzeichnisse erfolgt. der Versammlung soll nur r beigelegt werden, erfolgt ist, nicht Herren Ordner ten ist.

Es ist einmal aus Versehen geschehen, daß ein solches Verzeich— niß dem Protokoll beigelegt wurde; ich habe das aber bereits gerügt. Findet sich sonst noch etwas gegen das Protokoll zu bemerken?

(Es erfolgt keine Bemerkung.)

Das Protokoll ist also angenommen.

Seitens der Herren-Kurie ist mir ein Konklusum zugegangen, betreffend den Antrag des Herrn Fürsten Lichnowsty über Revision des Zolltarifs. Ich, ersuche die sechste Abtheilung, diesen Gegenstand zur Berathung in dieser Kurie vorzuberesten. .

Ferner ist von dem Abgeordneten Herrn Hansemann der Antrag,

betreffend die Herzogthümer Schleswig und Holstein, den ich, nach

meiner früheren Auslegung des 8. 13 der Verordnung vom 3. Fe⸗ bruar d. 8. , , . neter eingereicht worden. Ich verweise ihn an die dritte Abtheilung; die acstern! Be⸗ rathung wird fortgesetzt werden. ö gestern angefangene Be

Abgeordn. von Arnim auf Koppershagen: be mir um das Wort zu bitten in einer i , ö ier 5

Meine Herren! Ein geehrter Abgeordneter des Großherzog⸗ thums Posen hat gestern den Antrag auf Gewährung von mehr g= gigen Pfingstferien gestellt. Der Herr Marschall' hat diesen Antrag zurückgewiesen. Die wichtigen und erheblichen Gründe, welche diesen Antrag veranlaßt haben, veranlassen mich, auf den schon früher ge⸗ stellten Antrag eines Mitgliedes der brandenburgischen Ritterschaft nämlich auf Vertagung des Landtags, zurückzukommen. Die Nach richten, die wir von Hause bekommen, werden täglich trüber; es ist don der größten Wichtigkeit für die heimatlichen Verhältnisse, daß so viel hundert Männer, welche sämmtlich von Einfluß auf bie Ver⸗ hältnisse der arbeitenden und jetzt nothleibenden Klassen sind, in der Zeit von Hause entfernt und ihres Einflusses beraubt sein sollen, in der Zeit, welche eine unerhörte ist und wie sie seit hundert Jahren nicht vorhanden war. Ich erlaube mir daher den Antrag zur Be—= schleunigung zu empfehlen, den das geehrte Mitglied aus Branden burg 9 . 1 ihn zu unterstützen.

Die vorhandenen Vorlagen lassen übersehen ĩ ĩ 3. Wochen, welche Se. Masestät . die len en stimmt haben, unmöglich ausreichen wird; ich bitte deshalb ö. ic meinen Antrag spezialisire, daß Se. Majestät gebeten werde 6. Landtag nach diesen 8 Wochen zu vertagen und demnãchst sein ' Ein berufung wieder zu befehlen. .

8 J ] ö ; , Ich bitte den Referenten, seinen Platz einzu⸗

Referent Graf von Gneisenau: In f i hat ein verehrter Abgeordneter der ihn Hlocen hn r e dn, dem Beispiele derjenigen Nationen zu folgen, bei welchen *in Aus⸗ übung politischer Rechte auf kein Religionsbekenntniß Rücksicht ge= nommen wird. Wenn ich das Talent nicht in mir fühle, auf tiefe theologische Erörterungen einzugehen, so kann ich mich darauf be— schränken, dem Mißverständniß entgegenzutreten, welches aus jener Aufforderung hergeleitet werden kann,; In der ganzen civilisirten Welt giebt es nur einen Staat, in welchem bei Ausübung der poli⸗ tischen Rechte auf das Religionsbekenntniß gar keine Rücksicht genom= men wird, das sind die Vereinigten Staaten Nord-Amerika's. Dort Ummt das Gouvernement nicht die geringste Notiz, weder von der Religion, noch von dem Kultus oder der Erziehung und dem Unter— richt. Das sind rein Gegenstände des Privat⸗Interesses oder, ich möchte sagen, der Privat⸗Industrie. Die Gemeinden treten beliebig zusammen, miethen sich ihre Prediger und Lehrer auf Kündigung und entlassen sie, wenn sie ihnen nicht mehr genügen. Ich gebe der . Versammlung anheim, ob ein solcher ier. en infhy sein kann. In Allen anderen civilisirten Staaten, so weit mir bekannt, und na⸗ entlich in allen nl en civilisirten Staaten, wird zur Ausübung der politischen Rechte das Bekenntniß zur christlichen Religion erfor⸗

Uhr mit Verlesung des Protokolls

Ich habe selbst zum Protokoll eine kleine Be— gesagt, die Abstimmung Nach dem Wunsche dann ein Verzeichniß der Stimmenden wenn die Abstimmung durch namentlichen Aufruf aber dasjenige, welches blos zur Bequemlichkeit der gemacht und nach der Abstimmung zu vernich⸗

Berlin, Mittwoch den

Juden

gerade einen

bildet, können.

hen, daß sie

Freunde

tert. Eine einzige Ausnahme macht Fiankrrich, aber in peziell für

.

uns gestern und huisfgbenn g

lange diese Versammlung berufen

ihnen entgegentreten zu müssen, und ich fürchte, dadurch schlecht vertheidigt werden wird. geneigtes Ohr. gestanden haben, haben eine zum Gegenstande ihrer Reden gemacht un ist diese Frage: soll ein Staat und Staat, in dem wir leben, als Staat Ich glaube, daß die verehrten Redner stimmen werden, daß überhaupt der Sinn, die einen Staat durchdringen, gehen müssen oder Staat ein intelligenter und sittlicher, daß al dasjenige sein müssen, wodurch ein Staat bestehen kann. den sie mit mir eben so darin überstimmen, daß der Quell aller Sitte und aller Intelligenz Gott ist. So lange also würde die Ue⸗— bereinstimmung vorhanden sein. Von nun an aber dürften wir aus einander gehen, nämlich sie glauben, daß in dem Vertrauen auf eine wie sie sich zufällig in jedem Menschen daß hieraus schon diese Intelligenz und Sitte hervorgehen Hingegen ich sage, und mit mir ein großer Theil unse⸗ res treuen, alten, deutschen Volks und gewiß nicht der schlechteste Theil wir sind der Ueberzeugung, daß wir und ö. ganzer preu⸗ ßischer Staat entweder nur dem lebendigen, uns geo dienen können und müssen oder einem falschen Gößen, mag er heißen, wie er will. Mit dieser unserer Ueberzeugung ist, glaube ich, auch die Frage entschieden, daß unser Staat ein christlicher sein muß. Ich spreche es auch weiter ganz dreist aus, daß diese Frage, ob wir ein christlicher Staat sein wollen, nicht allein von denen bejaht ist, die in einer schönen früheren Ausführung „das Herz des Volks“ genannt werden, sondern die Frage ist auch bejaht von der deutschen Wissenschaft. Von unserer jetzigen Journalistik und Zeitungs- Literatur rede ich freilich nicht, das sind ephemere Dinge, die bald vorübergehen. Aber die deutsche Wissen— schaft hat die Frage entschieden, daß unser Staat ein christlicher sein muß, daß also diejenigen, welche in unserem Staat über Sitte und Gesetz Anordnungen zu treffen und zu verfügen haben, auch von dem christlichen Geiste durchdrungen sein müssen. es wird auf dem Landtage kein Zweifel entstehen, wie die Abstim=— mung ausfallen soll, es sitzen ja hier auf den Bänken der Versamm— lung so Viele, Hab und Gut verlassen haben, um hier in unseren preußischen christ⸗ lichen Staat zu kommen, in diesen Staat, der von Anfang an bis jetzt das Kleinod der Gewissensfreiheit immer bewahrt hat. die Gewissensfreiheit ist hier auch so viel gesprochen worden, und auch darin habe ich einen ganz bestimmten, von dem Vorgebrachten ab⸗ weichenden Begriff, nämlich Gewissensfreiheit ist erstlich die Freiheit des Einzelnen, nach seiner besten inneren lUeberzeugung seinem Gott zu dienen, für sich allein, zweitens aber auch in die christliche Gemein⸗ schaft zu treten, die mit seinem Glauben übereinstimmend ist. Diese Gewissensfreiheit ist im preußischen Staate nie angetastet worden, sie wird auch jetzt nicht angetastet, denn kein Mensch wird gefragt, in keiner Weise, nicht einmal der Geistliche beim Amtsantritt: was glaubst Du? Es wird von Jedem nur verlangt, daß er seine Pflichten treu erfülle, das ist also ein Theil der Gewissensfreiheit, der andere Theil ist der, daß Jeder in der Gemeinschaft seiner Glaubensgenossen sei⸗ nem Gott dienen könne. Gel . aus dieser Gemeinschaft des Glaubens, die ja eben die, Kirche ist, austreten, wenn sie öffentlich proklamiren und bekennen, wir verlassen diesen Glauben der Bäter Liebe, an Tugend, überhaupt an solche Dinge, an welche kein ver⸗ nünftiger Mensch zweifelt, an die aber auch Niemand in ihrer Unbe— stimmtheit glauben kann, so ist es ebenfalls der Wahrheit angemessen, anzuerkennen, daß diese nicht Gesetzgeber seien und nicht theilnehmen können an den Bestimmungen des Geistes, der Zucht und der Ordnung, der hier in unserer christlichen Gemeinschaft herrscht. Ich stimme deshalb nicht allein ganz entschieden dafür, gebung, welcher die Gemeinschaft hält, beibehalten werde, sondern ich muß allein vor dem Landtage, sondern öffentlich vor dem ganzen deutschen Publikum meine innige üleberzeugung aussprechen, daß, wenn dieser Paragraph gelöscht unserer ständischen Verfassung weggenommen wird und das Ganze zuletzt in einen Trümmerhaufen zerfallen muß.

unbestimmte Gottes⸗Idee,

Abgeordn. Han semann: sein, wollte ich den beredten Worten, gestern an dieser Stelle über die Grundsätze der

2b en

die Juden. Die vierte wi , nun der Ansicht gewesen, daß, so

ein kann, über Gegenstände des Kultus und des Unterrichts zu berathschlagen, sie rein aus Befennern derchristlichen Religion zusammengesetzt sein müsse, : welche, indem sie sich

mit Ausschluß i sein, welche eine Sympathie für so werden sie später bei der Berathung der von demselben geehrten

Bitte so eng formulirt werden müsse

solchen schlechten Redner, als

Die Herren,

enbarten Gotte

Ich hoffe auch wirklich, deren Väter für ihren Glauben das Vaterland, ihr

Ueber

Wenn nun Einzelne oder ganze Gemeinden

und glauben an unbestimmte Dinge, an

Leute nicht in unserer christlichen Kirche ste—

daß dieser Paragraph unserer Gesetz— der christlichen Kirche aufrecht er—

hier auch noch laut, nicht wird, dann der Grundstein unseres Staats und

(Bravo.)

Es würde ein schwaches Beginnen die wir von einem meiner Frage, die

heute beschäftigt hat, gehört haben, noch etwas

Mai

aller der Elemente, zu einer anderen Religion bekennen, die warmen

Gefühle für die christliche Religion nicht theilen. Versammlung Mitglieder fühlen, das Gesetz, die Verhältnisse der Juden betreffend, können. Ich glaube aber, es würde nich nen allgemeinen Beschluß hervorzurufen, auf Zulassung von Türken und Heiden anzutragen. einen Vorwurf zu erwiedern, ̃ ten ausgegangen ist in Betreff der Fragestellung. eine Bitte an Se. Majestät zu richten, und ich halte es für nöthig, daß diese Abgeordnete es gestern angedeutet hat. ganz ihrer Absicht entspricht, lung deutlich hervorgegangen ist, und ich glaube des wurf der Undeutlichkeit von der Bitte, ist, zurückweisen zu müssen.

Abgeordn. Graf von Finkenstein: sehr, daß nach den beredten Reden,

Sollten in der die über esfend, dies aussprechen t nöthig sein, deswegen ei= der dahin gehen würde, auch Ich habe noch Abgeordne⸗ Wir haben nur daher nicht wie der Ich glaube, daß diese Bitte wenn daraus die Ansicht der Abthei⸗ glau halb den Vor— wie sie im Gutachten gestellt

Ich bedaure es wirklich welche wir hier gehört haben, ich bin, das Loos trifft, daß die gute Sache Ich erbitte mir aber ein welche gestern hier auf dieser Stelle der tiefsten Fragen unseres Staatsrechts d negativ beantwortet. Es soll speziell unser preußischer ein christlicher sein oder nicht? mit mir darin völlig überein⸗ der Geist und die Kraft, daß die aus der Intelligenz hervor— mit, besseren Worten gesagt, daß jeder ss Intelligenz und Sitte Nun wer⸗

gehe deshalb darauf über, die Frage von der prak—

1847

tischen Seite zu beleuchten. Zuvörderst bemerke ich, daß der Herr Referent eben in einem faktischen Irrthum sich befand, als er uns bemerkte, daß nur in Amerika auf die Konfession eines Staatsbür⸗ gers hinsichtlich seiner Rechte keine Rücksicht genommen werde, und daß er eben sowohl im Irrthum gewesen ist, als er bemerkte, in Frank⸗ reich sei nur in Beziehung auf die Juden eine Ausnahme. Die Sache verhält sich so: in Frankreich ist von der Konfession ganz und gar keine Rede, welche politischen Rechte auch auszuüben sind, welche bůr⸗ gerlichen Rechte auch in Anspruch genommen werden. In der fran⸗ zösischen Charte steht weiter gar nichts darüber, als daß das Be⸗ kenntniß der verschiedenen Konfessionen erlaubt, nach den bestehenden HBesetzen sich regelt, und daß die Majorität der Franzosen sich zur

katholischen Religion bekennt; die ganze politische Gesetzgebung kennt

keinen Unterschied der Konfession. Man hat dort nicht gefůrchtet,

was der Herr Referent gefürchtet hat, daß nun die Theilnahme von

Heiden und Türken an den Staatsrechten entstehen werde. Nehmen

wir aber einmal an, ein Heide oder Türke nähme an den Staats⸗

Rechten Theil ist er ein guter Bürger und gehorcht er dem Ge⸗

setz, was ist weiter für ein Schade dabei?

( . (Einiger Lärm.)

Gränzen wir doch an einen Staat, wo Türken und Heiden sich befinden, und wo sie eben so gute Unterthanen des Kaisers von Ruß land sind, wie die Anderen. Es giebt aber außer Frankreich noch andere, Linder, wo der Grundsatz der vollständigen Ausschließung der Rüchicht auf Konfession in Beziehung auf staatsbürgerliche Rechte besteht; diese Länder sind Belgien und Holland.

Meine Herren! Beides sind Länder, wo das kirchliche Element, wie Ihnen bekannt ist, im stärksten Maße zu finden ist, aber nicht das kirchliche Element in der Anwendung auf die Staatsverhãltnisse,

sondern auf die Individuen. Man ist in beiden Ländern sehr religiös; in dem einen religiös- katholisch und in dem uderen religiös - protestantisch. Nicht der geringste Nachtheil

ist dort aus jenem Grundsatze entstanden; es ist nicht die Folge ein⸗ getreten, daß die Staats-Verwaltung und die Stände⸗Versammlungen mit Juden oder Heiden überschwemmt worden, wie man es hier be⸗ sorgt hat; in Belgien sitzt kein einziger Jude, so viel ich weiß, jetzt in der Kammer. Aber die Folge ist gewesen, daß Jedermann sich unter der dortigen Verfassung wohl fühlt; daß die Kampfe, bie dort zwischen der sogenannten katholischen und der liberalen Partei statt⸗ sinden, nicht wirklich religiöse Kämpfe sind, sondern blos staatliche Kämpfe, wobei die hohe Gewalt des Königs oben als vermittelnd steht, um sich dahin zu wenden, wohin die Majorität der Nation die Entscheidung lenkt. Ich folge nicht dem verehrten Redner, der vor mir die Tribüne einnahm, auf das Gebiet der kirchlichen Dog⸗ men; aber ich mache Sie darauf aufmerksam, daß er hinwies auf diejenigen unserer Landes-Genossen, welche von den französi⸗ schen Hugenotten abstammen, und die ihres Glaubens wegen

preußische Bürger geworden sind. Er hat gerade diesen Fall als ein Argument für seine Ansicht,; die der meinigen dia⸗ metral entgegensteht, angewendet. Ich aber behaupte, daß

dies Argument gerade gegen seine Ansicht spricht. Weshalb sind die Hugenotten ausgewandert? Wegen des Glaubenszwanges in ihrem Vaterlande. Deshalb kamen sie hierher und sind gute Preußen ge⸗ worden. Was wird geschehen, wenn Sie nicht dem Grundsatz, den mein Freund aus der Rhein⸗-Provinz Ihnen empfohlen hat, anneh⸗ men? Es wird Aehnliches geschehen, was damals in Frankreich ge⸗ schah; man wird aus einem Staate wandern, in dem man nicht an politischen Rechten Theil nehmen kann.

(Lärm.)

Ich begreife nicht diese Unterbrechung, ich bin vollständig in der Frage. Für meine Behauptung sind ja schon Beispiele vorhanden. Sind nicht die Altlutheraner wegen der Beschränkung ihres Glaubens ausgewandert?

(Einige Stimmen: Bravo, sehr richtig.)

Also, meine Herren, meine Besorgniß hat guten Grund. Im Juteresse des Staates, im Interesse der Wohlfahrt des Landes be— schwöre ich Sie, nehmen Sie den von meinem Freunde, dem Ab- geordneten Krefelds, vorgeschlagenen allgemeinen Grundsatz an. Nicht bie Konfession entscheide bei politischen und bürgerlichen Rechten. Durch Annahme dieses Grundsatzes werden Sie Wohlfahrt und Frieden in das Land, Frieden in die Gewissen bringen!

Ich möchte noch einige Punkte aus dem Vortrag des Herrn Ninisters des Kultus hervorheben, mit welchen ich mich nicht einver— standen erklären kann. Es sind gerade nur solche, die sich auf die Praxis beziehen. Es ist von dem Herrn Minister bemerkt worden, daß, wenn der von meinem Freunde vorgeschlagene Grundsatz angenom⸗ men würde, dies wesentlich die Einrichtungen wegen des Jugend— Unterrichtes erschweren würde. Ich kann diese . nicht thei⸗ len, sind doch dermalen schon in den landständischen Versammlungen Männer von verschiedenen Konfessionen zusammen, die in ihren Glau⸗ bens Ansichten sehr weit von einander stehen. Dessenungeachtet hat dieser Unterschied keinen Nachtheil für die Anordnung des Schul⸗ Unterrichts so weit die Landstände dabei mitzuwirken haben, herbei= geführt. Es ist ferner von dem Herrn Minister hervorgehoben wor⸗ den, jener Grundsatz sei Indifferentismus oder werde ihn wenigstens erzeugen. Ich entgegne hierauf, daß nach den bisherigen Erfahrun⸗ gen sich erade das Gegentheil davon herausgestellt hat. Seitdem man in Frankreich das unter den restaurirten Bourbonen angenom- mene Verfahren, das Kirchliche im Staate zu befördern, e, . hat, nämlich seit dem Jahre 1830, von wo an dort vollkom— mene Glaubens Freiheit eingetreten ist hat gerade die Religiösität dort sehr zugenommen. Das Gleiche ist der Fall in Belgien, nicht weniger in Holland. Und sehen Sie, meine Herren, auf unsere Rhein⸗Provinz; ich meine, ihre Bewohner wären so religiös gesinnt, wie die Bewohner irgend eines Theils der preußischen le h! obgleich gerade bei uns die Gesetze am we⸗ nigsten in konfessionelle Verhältnisse eingreifen. Insoweit dies statt⸗ iet beruht es auf der Gesetzgebung der neueren preußischen Zeit.

lso nicht allein die schon von meinem Freunde aus der hein Pro⸗ vinz entwickelten Ansichten, sondern auch die Erfahrung r ür die

Annahme des Ihnen vorgeschlagenen Prinzips. Wiederholt beschwöre ich Sie, nehmen Sie an, was auch die hrung als gut heraus- gestellt hat, nehmen Sie an den Grund saß dergleichen Berechtigung