1847 / 144 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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3 . . . 3 .

dadurch erweckt und gehoben werden wur . Stadtverordneten sein wird, sich mit deste größ

jenigen heraus zu finden wissen,

Befürwortung dieser Anträge zu bitten. z KJommunen nach Oeffentlichkeit der Verhandlungen ihrer Vertreter hat sich lebhaft und dringend herausgestellt, und zwar um so dringender, seit die Königl. Kabinets Ordre vom 19. April 1844 es den Stadt⸗—

bei dem Publikum hervorgebracht hat, welche Theilnahme diess Oeffent⸗ lichkeit da, wo sie bereits eingeführt ist, gefunden hat. Isch glaube

aber, daß in den Städten die Freude noch weit größer sein wird, wenn es den Bürgern gestattet sein wir Versammlungen gegenwärtig zu sein. gegen sagen lassen möchte, halte ich für Rutzen, den ich mir davon für die städ · ischer spreche; denn anführen will ich nur,

d, bei den Stadtv erordneten⸗ Was sich vielleichft auch da⸗ ich für unerheblich gegen den 1 Angeleg enheiten ver⸗ daß vor Allem dir Gemeinsinn den wird, daß es ein Sporn für die erem Eifer der städti⸗ schen Angelegenheiten anzunehmen und sich das Ver tra nen ihrer Mit⸗ bürger zu verschaffen. Sehr bald werden dann auch Die Bürger die- . f denen das wahre Wohl der Stadt Herze ie . ; , am et, ich den Weg der Oeffentlichkeit für das gezig⸗ netste Mittel, den Bürgern ein richtiges Urtheil über städtische An⸗ gelegenheiten zu verschaffen, und stimmt die hohe Versammlung mit mir für unbedingte Deffentlichkeit der Verhandlungen der Stadtver prdneten in allen Städten der Monarchie, so, glaube ich, werden sich die Bürger dem hohen Landtage zu lebhaftem Danke verpflichtet 5 nn. (Lebhafter Ruf nach Abstimmung.) Stimme: Es ist noch Niemand gegen diesen Antrag auf—

getreten. ; J ; Abgeordn. Wächter: Als Antragsteller auf Oeffentlichkeit der

Stadt-Verordneten⸗Versammlungen will ich mich kurz an die Sache selbst halten, ohne weiter auf Lobeserhebungen der Stãdte Ordnung selbst einzugehen, denn darüber waltet weiter keine Stimme ob. Ich will diesen meinen Antrag unterstützen und auch noch einige Motive für den Antrag beibringen, um zugleich eine hohe Versammlung um

Der Wunsch verschiedener

D

verordneten in die Hand giebt, ihre Verhandlungen durch den Druck veröffentlichen zu können. laubniß von den mehrsten Städten in Anspruch genommen worden ist, aber leider ohne Erfolg, denn abgesehen davon, daß der todte Buth— stabe das lebendige, kräftige Wort nie ersetzen wird, liegt auch ein anderer Uebelstand darin, enthaltenen Stadt-Rathes und der

Es hat sich zwar erwiesen, daß diese Er

daß nach der in jener Kabinets-Ordre die Redaction aus Mitgliedern des Stadtverordneten zusammentreten muß und dann erst der Druck stattfinden darf. Darüber vergeht eine lange Zeit, und nie wird diese Kommission diese Ver⸗ öffentlichung der Verhandlungen so schnelt bewirken, wie es die betreffende Kommune wünscht. Ich will nicht berühren, welche Mißstimmungen im Publikum vorkommen, daß die Beschlüsse entwe⸗ Ter unrichtig aufgefaßt oder falsch gedeutet und mit Zusätzen ver⸗ mehrt werden. Es ist nicht zu verkennen, daß es im Geiste der Zeit wie im Interesse der Stadtverordneten-Versammlungen liegt, die Deffentlichkeit zu beanspruchen, nicht zu verkennen, daß in der Oeffent⸗ Uichkeit das höchste Element zur Erweckung und Bildung des Ge— meinsinnes zu sinden ist. Für das immer fühlbarer werdende Be⸗ dürfniß nach Oeffentlichkeit, FKerechen auch die bei verschiedenen Land— wderschiedentlich eingebrachten Petitionen, die alle auf den ach Oeffentlichkeit hinauslaufen. In der Abtheilung, wel etition zur Begutachtung vorgelegt worden, machte sich geltend, daß auf dle Beschlüsse der Vertreter der gdommunen die Anwesenheit von Zuhörern bei den Verhandlungen leicht nachtheilig einwirken könnte; sch muß dem aber entgegenstel len; gerabe in dem Umstande, daß die Stadtverordneten bei ihrer airksamkeit ihrem Gewissen allein verantwortlich sind, glaube ich eine Bürgschaft ihrer Selbstständigkeit zu finden, bin aber weit ent sernt, in der Anwesenheit von Zuhörern einen nachtheiligen Einfluß darauf zu befürchten. Ich halte auch das Haupt Prinzip der Städte im mindesten gefährdet, wie die Abtheilung selbst erkannt hat; es ist aber durch den Antrag Gelegenheit zur Erweckung des Gemeinsinnes dargeboten. Ich erkläre mich, mit der Mehrheit der Abtheilung über die Wichtigkeit der Sache ganz einverstanden, nur gegen die Zulas sung der Vertretung des Magistrats würde ich stimmen. Meine Bitte geht also dahin, daß die Veröffentlichung der Verhandlungen den Stabtverordneten zugestanden werde, daß aber auch die Stadt— verordneten befugt unt berechtigt seien, geschlossene Sitzungen, zu halten. Ich glaube, daß durch das Beispiel, was mehrere Städte geben werben, auch die anderen zu ähnlichen Schritten veranlaßt werben, und zwar auch diejenigen, welche diese Oeffentlichkeit noch nicht heantragt haben.

Bestimmung

(Ruf auf Abstimmung.)

Marschall: Es sind noch von mehreren Seiten Amendements aagemtlbet worden, und diese werden gehört werden missen. Der Herr Abgeorbnete Krüger hat das Wort.

Abgeorbn. Krüger; Meine Herren! Es haben so eben zwei Stadtverorbneten-Vorsteher so gründlich und triftig für die Oeffent⸗ lichkeit der Stabtverordneten⸗Versammlungen gesprochen, daß ich nur Weniges anzuführen habe. Auch ich halte die Städteordnung für ein wahrhaft Königliches Geschenk, welches seit dem 19. November 1808 den größten Segen für die Städte brachte. Es war eines jener weisen Gesetze, welches in der drangsalsvollen Zeit des Vaterlandes den Enthusiäsmue auf das höchste steigerte und den Gemeingeist so belebte, daß er noch bis zum heutigen Tage von jener herrlichen In⸗

stitution frisch zerragen wird. Ich habe anzuführen, daß dadurch, daß er Bürger sich selbst um die Verwaltung des Kommunalgutes be kümmern darf, er erst dessen Werth erkannte und eine nützlichere Ver⸗ wendung desselben anordnete. Daher der Segen, daß in den meisten Tommunen, bir Finanzen hon lange bestens geordnet sind; daher der Segen, daß Anstalten entstangen sind oder verbessert wurden, die da— hin zielen, die Intelligenz und ven Fortschritt zu fördern, alles Gute zu foͤrbern für die Städte, selbst unt für das große Vaterland. Den⸗ noch bleibt Manches zu wünschen übrig, und auch die Stãdteordnung hat ihre Schattenseiten. Ich bin der Meinung, daß, weil der Stadt⸗ verorbnete nur seinem Gewissen verantwortlich er auch weil er ein Kommunalgut verwaltet, wünschen muß, mit kiesem seinem guten Ge⸗ wissen vor seine Mitbürger hintreten und zu jeder Zeit Rechnung. 46. legen zu können von dem edlen Geiste, der ihn beseelt. Daher st die Deffentlichkeit der Stadtverorbneten-Sitzungen einer der Schluß steinc diefer herrlichen Gesetzgebung. Tritt dafür ein Stadtverordneter auf. so glaube ich, daß es Pflicht eines Jeden sei, welcher der Verwal⸗ lung vorsteht, daß er ihn mit Freuden begrüßt. Ich thue es von 6 Herzen, weil ich jeder Seffentlichkei nur hold bin. Ich glaube edoch, inkem ich der berehrlichen Abtheilung in allen Punklen bei stimme, in welchen jene Oeffenllichkeit bevorwortet wirt, doch noch ein Amendement stellen zu müssen, welches ich aus der Erfahrung be— gründen zu konnen glaube. Ich bin nämlich der Ueberzeugung, daß, wenn man den Stadbtverordnefen und Magistraten dieses Recht nur ige sthht sie aber nicht verpflichtet, es zu gebrauchen, die Aengstlich eil nur allzu groß y,. en, und man in wenigen Städten des= halb Gebrauch davon machen michte. Daher beantrage ich

„Des Königs, Masestät allerünterthänigst zu bitten.

a) die Veffentlichkesit der Stadtverorbneten-Versammlungen und

Sõ0 die Veröffentlichung ihrer Beschlüsse durch ein Allerhöchstes Ge⸗ setz für alle Städte zu befehlen;

die Sitzungen bei geschlossenen Thüren nur ausnahms⸗

weise auf diejenigen wenigen Berathungsfälle zu beschränken,

welche das Interesse des Staats oder der Stadt oder die persönliche Ehre verletzen könnten;

endlich die geheime Ballotage nur auf Wahlen zu be—

schränken;

dagegen die Vertretung des Magistrats (ohne Stimm

recht in den Sitzungen nur wie bisher, wenn es derselbe

in einzelnen Fällen für nöthig hält oder wenn die Stadt⸗ verordneten es wünschen, stattfinden zu lassen.

Ich bitte die hohe Versammlung, dieses Amendement geneigtest zu unterstützen.

(Tie Unterstützung erfolgt ausreichend.)

Abgeordn. Han sem ann: Meine Herren! Ich zweifle nicht daran, daß der Beschluß wegen der Oeffentlichkeit einstimmig gefaßt werden wird, aber er paßt nicht genau auf die Rheinprovinz, und doch bin ich überzeugt, Sie werden der Rheinprovinz eben so viel geben wollen, wie Sie beantragen, und wo möglich noch etwas mehr.

(Viele Stimmen: Ja! Ja! und große Heiterkeit in der Versammlung.) - Ich werde also mit meinem Amendement warten, bis Ihr Beschluß gefaßt ist, und bemerke nur, daß es darauf ankommt, Ihren Be schluß unseren rheinischen Verhältnissen anzupassen, die anders sind. Ich werde aber bis nach Ihrem Beschlusse mit meinem Antrage warten.

Marschall: Es haben sich noch 9 Redner angemeldet, dar⸗ unter jetzt einer, der gegen das Amendement sprechen will. Zum Theil ist das Amendement allerdings unabhängig von den Beschlüssen, welche vorhergehen können. Wenn die hohe Versammlung es für wünschenswerth hält, jetzt die Debatte zu schließen, so werde ich die Anträge der Abtheilung zuerst zur Abstimmung bringen und das Amendement hinterdrein. Ich frage, ob die hohe Versammlung den Schluß der Debatte wünscht? Er ist gewünscht.

Eine Stimme (vom Platz): Ich wünsche, daß das Amende ment zuerst zur Unterstützung gebracht werde, .

Marschall: Man kann es nicht ein Amendement nennen, son dern es sind verschiedene Amendements, wovon mehrere ganz unab—⸗ hängig von diesen hier sind, die anderen allerdings mit darauf Bezug nehmen. Ich will also fragen, ob die Amendements, welche von dem Herrn Abgeordneten Krüger verlesen worden sind, Unterstützung sinden.

Sie haben hinreichende Unter stützung gefunden. Was das Amen⸗ dement des Herrn Abgeordneten Sommerbrod betrifft, so ist von dem Referenten bereits bemerkt worden, daß auf dasselbe, weil es als Pelitions Antrag vorliegt, ein besonderes Gutachten gerichtet werden wird. Ehe also der Vortrag dieses Gutachtens geschehen ist, wird der Gegenstand nicht füglich zur Berathung gestellt werden können.

Stimme (vom Platz: Ich habe es darum angeschlossen, weil es mit diesem Punkt ganz im Einklang steht.

Marschakl: Ich will nunmehr die einzelnen Punkte des Amen⸗ dements des Herrn Abgeordneten Krüger durchgehen. Der erste Punkt geht dahin, daß di Oeffentlichkeit für alle Städte befohlen werden soll. Diese Frage konimt offenbar hiermit zur Abstimmung.

Abgeordn. von Werde ck. Ich glaube, daß das ein ganz ver⸗ schiedener Antrag ist. Wir wollen den Antrag so stellen, daß es fatultativ in die Macht der Städte gelegt wird, die Oeffentlichkeit zu erbitten, der Antragsteller aber will direkten Zwang dazu.

Marschall. Nun ja, das würde bei dieser Gelegenheit zur Sprache kommen können. Der zweite Punkt geht dahin, daß die nur ausnahmsweise da stattfinden sollen, oder die persönliche

Ehre verletzt wird.

ntlichkeit ausschließen will.

Marschall. Dann kommt der Punkt, ob die geheime Ballo— tage nur bei Wahlen stattfinden soll.

Abgeordn. Schauß: Ich gestehe, ich weiß wirklich nicht, ob dieses Amendement irgend Unterstützung finden könne. Wir streben nach Freiheit, aber wenn dieses Amendement angenommen werden sollte, so würden wir uns einen Zwang auflegen,

Marschall: Ich will erst fragen, ob dieser Punkt Unterstüz⸗ zung sindet?

Stimme (vom Platz: Die Art und Weise der Abstimmung ist ja in der Städte⸗Ordnung ausgesprochen.

Marschall: Ich frage das nicht, sondern ich frage, ob ker Punkt unterstützt wird. Nein! Endlich kommt der Punkt, daß die Vertretung des Magistrats ohne Stimmrecht nur, wenn derselbe in einzelnen Fällen es für nöthig hält oder wenn es die Stadtvererd— neten wünschen, stattfinden soll.

Abgeordn. Krüger: Das besteht schon, das ist der alte Ge⸗ brauch.

Marschall: Findet dieser Antrag Unterstützung?

Abgeordn. Moewes: Das scheint mir eine Verwechselung mit demjenigen Gesetze zu sein, welches den Kommunal-Behörden die Berechtigung giebt, sich gegenseitig durch Deputirte beschicken zu können, um einen Austausch der Ansichten herbeizuführen. Weder die Städte-Ordnung noch eine andere gesetzliche Bestimmung schreibt vor, daß die Magistrate an den Debatten und Beschlüssen der Stadt— verordneten Theil nehmen können.

Abgeordn. Krüger: Es steht ausdrücklich in meinem Amende⸗ ment wie jetzt, also kann eine Verwechselung nicht stattfinden.

Abgeorbn. Moewes;: Es wurde von dem geehrten Redner ausgesprochen, daß eine Theilnahme der Magistrate an den Sitzungen der Stadtverordneten stattfinden solle, wie jetzt. Die Magistrate nehmen aber gesetzlich keinen Theil au den Sitzungen und daher auch nicht an den Berathungen und Beschließungen der Stadtverordneten.

Abgeordn. Krüger: Das ist etwas Anderes; ich habe nur ge= gen die Abtheilungs Anträge mich erklären wollen. Es scheint mir eine uu große Beschränkung, daß ein Kommissar immer zugezogen wer⸗ den soll.

Marschall: Es sind aber, so viel ich gesehen habe, nicht, 2 Mitglieder aufgestanden. Daher werden wir zur Abstinnnung über die von der Abtheilung aufgestellten Fragen übergehen können.

Eine Stimme (vom Platze): Tavon ist nicht die Rede, ich will die Fortsetzung der Berathung. ;

Marschall; Die hohe Versammlung hat aber entschie den, die Berathung nicht weiter fortsetzen zu lassen, es steht mir also nicht zu, die Berathung weiter fortsetzen zu lassen.

Die Frage, ob die Oeffentlichkeit der Stadtverordneten ⸗Ver⸗ sammlung überhaupt stattfinden soll, werde ich bis zuletzt lassen und erst die Bedingungen zur Abstimmung bringen, welche die Abtheilung in Vorschlag gebracht hat.

Die erste ist, ea in den öffentlichen Sitzungen den Stadtver? orbneten immer eine Vertretung des Magistrats ohne, Stimmrecht stattfinden soll. Diejenigen, welche für diesen Vorschlag stimmen, bitte ich aufzustehen.

Es erhebt sich eine Majorität von meh als zwei Dritteln.) Es ist ferner vorgeschlagen, daß nur d

ejenigen Städte die Oef⸗

fentlichkeit haben sollen, welche einen Antrag darauf richten, und daß dieser Antrag unter Uebereinstimmung des Magistrats und der Stadt⸗ verordneten stattfinden soll.

Die erste Frage ist also, falls überhaupt ein Antrag gemacht wird, soll dieser unter Uebereinstimmung des Magistrats und der Stadtverordneten stattfinden müssen?

Eine Stimme: Ich habe blos zu fragen, ob beide, sowohl Stadtverordneten als Magistrat, den Antrag stellen müssen.

Marschall: Das ist eben die Uebereinstimmung.

Abgeordn. Schauß: Es bedarf dieser Bestimmung nicht, denn nach den gesetzlichen Vorschriften kann kein Antrag gemacht werden ohne die UÜebereinstimmung mit dem Magistrat.

Abgeordn. Möwes? Insofern es sich um Abänderung der städtischen Verfassung handelt, würde die Uebereinstimmung des Ma⸗ gistrats und der Stadtverordneten Versammlung gar nicht fehlen dürfen.

Eine Stimme: Die Zustimmung der Magistrate soll durch die Königliche Regierung ergänzt werden können, im Fall der Ma— gistrat mit den Stadtverordneten nicht einverstanden wäre. .

Referent: Alle Aeußerungen der Magistrate können durch die Königliche Regierung auf Erfordern ergänzt werden. ö

Marschall: Die folgende Frage ist: Soll die Deffentlichkeit der Stadbtverorbneten Versammlungen nur denjenigen Stäbten, welche darauf antragen, unter der so eben gehörten Bedingung ertheilt wer⸗— den?

Die dafür stimmen, bitte ich, aufzuste hen.

(Sehr große Majorität dafür.) .

Es ist nun noch ein Unterschied gemacht worden nach der Be⸗ völkerung. (Viele Stimmen durch einander.)

Ich verstehe das so, daß, wenn eine kleine Stadt die Deffent⸗ lichkeik beantragt, sie auch ihr gegeben werde.

Viele Stimmen: Ja wohl.

Marschall: Dies ist also auch angenommen.

Abgeordn. Gier: Ich wollte mir nür die Frage erlauben, ob Sie nicht die Gewogenheit haben wollten, hier zu Protokoll bemer⸗ ken zu lassen, daß nicht zwei Drittel oder eine große Majorität da— für war, sondern fast einstimmig. . 4

Marschall: Es ist immer sehr schwer zu sagen: fast einstim— mig, was ist das? wie viel gehören dazu? Wenn man sagt: mit überwiegender Majorität, so heißt das über zwei Drittel.

(Abgeordneter Sommerbrodt bittet um's Wort.) Ich weiß nicht, ob es nöthig ist, zu fragen, ob unter diesen Bedin⸗ gungen die Leffentlichkeit erbeten werden soll; die dagegen sind, bitte ich, aufzustehen. (Es erhebt sich Niemand.) Ist also einstimmig angenommen. U . Abgeordn. Sommerbrodt. Ich habe ein Amendement gestellt. Wird darüber nicht abgestimmt werden? . Marschall. Es ist wiederholt von dem Herrn Abgeordneten Sommerbrodt beantragt worden, daß derjenige Antrag, der besondersg in der Abtheilung bearbeitet wird, und den er hier als Amendement gestellt hat, jetzt zur Erwägung genommen und das Gutachten nicht abgewartet werde. Ich bitte diejenigen, die dies unterstützen wollen, aufzustehen. ö (Es wird nicht unterstützt.) Ich bitte den Herrn Abgeordneten Hansemann, sein Amendement vorzutragen. . ; Abgeordn. Hansemann: In der Rheinprovinz sind die Ver—= hältnisse anders, als hier zu Lande. Wir haben keine Magistrate als Kollegien, sondern Bürgermeister, welche nicht gewählt, sondern von der Regierung ernannt sind; sodann besteht in unserer Gemeinde⸗ Ordnung kein Unterschied zwischen Stadt und Land; außerdem finden Gemeinde⸗-Versammlungen, nämlich von Untergemeinde—= und wiederum Bürgermeisterei⸗Versammlungen statt. Es giebt Städte, die mit den Landgemeinden vereinigt sind, wo theils nur eine Gemeinde⸗Ver⸗ sammlung, theils verschiedene Versammlungen und dann zugleich Bürgermeister-⸗Versammlungen bestehen. In allen diesen Verhält— nissen kann, wenn eine Uebereinstimmung zwischen einer solchen Bür⸗ germeisterei⸗- oder Gemeinde Versammlung mit dem Bürgermeister stattfindet, um so mehr die Deffentlichkeit gewährt werden, als der Bürgermeister bei uns mehr ein Organ der Regierung ist, als hier zu Lande, da er nicht von der Gemeinde gewählt, sondern von der Regierung ernannt ist. Nichtsdestoweniger halten wir uns ganz an das Wesen des Beschlusses, der dahin geht, daß eine Uebereinstim⸗ mung zwischen dem Magistrat und der Gemeinde ⸗Verordneten⸗Ver⸗ sammlung stattfinden soll, nur daß wir bei uns Bürgermeister sagen. Mein Amendement würde also dahin gehen, daß ich Sie bitte, der Rheinprovinz zu bewilligen, in Beziehung auf die in der Rheinprovinz bestehende Gemeinde- Ordnung die Oeffentlichkeit dort auf alle Gemeinde⸗Verordneten⸗ und Bürgermeisterei⸗Versammlungen anzuwenden, wenn diese dar⸗ siber mit den Bürgermeistern einverstanden sind.

Ich hoffe, Sie werden dies einstimmig für die Rheinprovinz zugeben.

Marschall: Findet das Amendement Unterstützung?

(Wird hinreichend unterstützt.)

Ich kann also fragen, ob dasselbe angenommen wird, und bitte diejenigen aufzustehen, welche dafür sind.

Eine Stimme: (Konnte des Geräusches wegen nicht verstan— den werden, scheint aber nur gegen die Abstimmung gesprochen zu haben.

Marfchall: Ein Mitglied hat so eben behauptet, es könnte nicht abgestimmt werden, es ist aber schon abgestimmt.

Landtags-Kommissar: Da eben von der rheinischen Kom— munal-Ordnung die Rede gewesen ist, so will ich mich hiermit einer Schuld entledigen. Es ist mir nach der gestrigen Sitzung von einem geehrten Deputirten aus der Rheinprovinz; die Bemerkung gemacht, daß ich bei meinen Andeutungen über die Verschiedenartigkeit des Verhältnisses der Rheinischen Gemeinderäthe zu den ständischen Wah⸗ len gegen dasjenige der Stadverordneten in den übrigen Provinzen einen Paragraphen des rheinischen provinzialständischen Gesetzes übersehen habe. Ich habe dem geehrten Deputirten , , . daß ich diese seine Bemerkung zur Sprache bringen wolle. Gestern hatte die Sitzung zu lange gedauert, um die Versamm ung noch da⸗ mit zu ermüden, und heute Morgen bin ich einen Augenblick zu spät gekommen, um es vor der Sitzung thun zu können, weshalb ich jetzt mein gegebenes Versprechen erfülle, Der betreffende Artikel lautet: „Jun den zu Viril-Stimmien berechtigten Städten wählen künftig nach (Einführung der Städte-Ordnung die von den stimmfähigen Bür- gern als ersten Wählern zu erwählenden Stadtverordneten die Land- lags-Deputirten und Stellvertreter.“ Der Herr Abgeordnete, wel⸗ cher mit mir darüber gesprochen hat, glaubt, daß diese Bestimmung von Einfluß auf das von mir geschilderte Verhältniß sein müsse. Zur Erläuterung aber bemerke ich, daß in diesem Augenblick nur Tine Stadt der Rheinprovinz die Städte⸗Ordnung besitzt und dieser keine Viril⸗Stimme . so daß mithin die verlesene Vorschrift bis jetzt noch auf keine einzige Stadt der gedachten Provinz An- wendung findet. In dieser Beziehung waltet also bei meinen frühe⸗ ren Aeußernngen kein Irrthum ob, indessen füge ich hinzu, daß,

Zweite Beilage

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Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

wenn auch, was den rheinischen Städten freisteht, keine andere der⸗

selben sich die Städte- Ordnung erbitten sollte, dennoch ein ganz , wie das“ der Stadtverordneten, in Beziehung

auf das Wahlrecht auch den Gemeinderäthen der rheinischen Städte höchst wahrscheinlich eingeräumt werden wird, weil ein darauf bezüg⸗ liches Gefetz bereite vorbereitet ist, um auf dem nächsten Provin⸗ r n, vorgelegt zu werden, wie ich dies bereits gestern be— merkte.

Sobald dieser Entwurf Gesetzeskraft erhält, wird ein ganz ähn⸗ liches Verhältniß, wie das der Stadtverordneten, auch in Beziehung auf die Gemeinderäthe eintreten. Ich hoffe, daß der geehrte Herr Deputirte mit dieser Erklärung zufrieden sein wird.

Abgeordn. von Beckerath (vom Platz ): Die Erklärung des Herrn Landtags- Kommissars würde befriedigend sein, wenn dieselbe sich auch auf das Verhältniß ausdehnte, in welchem die rheinischen Gemeinde⸗Räthe in der Zwischenzeit bis zur legislativen Regulirung des Gegenstandes zu den Landtags-Abgeordneten stehen werden.

Landtags-Kommissar: Das ist sehr einfach. In der Zwischenzeit waltet zwischen den Gemeinde-Räthen und den Deputir⸗ ien nicht das Verhältniß der Wähler zu den Gewählten ob, übrigens dürfte dieses Interimistikum wahrscheinlich von keiner praktischen Be— deutung sein, weil, ehe neue ständische Wahlen vorgenommen wer— den, das neue Wahlgesetz wahrscheinlich in Kraft sein wird.

Abgeordn. Mehls: Nur eine Frage wollte ich mir erlauben: Wanneher muß sich Jemand melden, um für oder wider einen Vor⸗ trag zu sprechen. In der vorigen Angelegenheit bin ich Petent und habe mich gemeldet und glaube, daß ich der Versammlung so manche wesentliche Momente vorlegen konnte, die von Einfluß gewesen sein würden; ich bin aber nicht dazu gekommen und habe mich darein ge⸗ funden, und ich wollte jetzt nur bitten, zu bestimmen, wann man sich melden soll. Ich hatte mich augenblicklich gemeldet, als der Referent seinen Vortrag beendet hatte.

Marschaäll: Die Redner melden sich oft 3 bis 4 Tage vorher. Abgeordn. Mehls: So viel mir bekannt ist, wurde bestimmt, daß nur in der Versammlung Meldungen stattfinden dürfen.

M arschall: Eine solche Bestimmung hat nie stattgefunden.

Frühere Stimme: Also man kann sich acht Tage vorher melden. ;

Marschall: Es ist mir der Wunsch geäußert worden, die Sonnabend. Sitzung möge früher angefangen und früher geschlossen werden. Sofern dies der Wunsch der hohen Versammlung ist, bin ich dazu erbötig und frage, ob es Ihnen gefällig ist. schen um 8 Uhr die Sitzung zu beginnen, die wir dann um 1 Uhr schließen könnten.

Wird von vielen Seiten bejaht..

. Ich bitte Sie also, am Sonnabend sich um 8 Uhr einzufinden. Das Protokoll könnte dann auch später verlesen werden. Die Tages—

Ordnung für morgen ist: . Gutachten, die Eides Normen und Verminderung der gerichtlichen

Eide betreffend, . . n die Ausdehnung des öffentlichen und mündlichen Kriminal⸗

Verfahrens betreffend, die Aufhebung der Sonderung in Theile betreffend, 26 Oeffentlichkeit des Anklage Vortrages und der Urtheils—⸗ Publication auch bei den' bei verschlossenen Thüren zu verhandelnden Kriminalsachen betreffend, die Deportation der Verbrecher betreffend,

wegen Erstattungspflicht der Mandatarien-Gebühren in Civil Prozessen bei Objekten unter 200 Rthlr. betreffend, die Aenderung bei verschiedenen Kommunal-Abgaben

betreffend, ;

die Emanirung des Strafgesetzbuches betreffend.

ä-Vielleicht werden wir nicht . ö nen. Sie zur nächsten Sitzung auf morgen früh um 10 Uhr ein.

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(Schluß der Sitzung 34 Uhr.)

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Inland. Berlin. Allerhöchste Kabinets-Ordre. öchster Erlaß Verordnung des General⸗-Post⸗Amts. . ler e ben aus Düsseldorf. (Vertheilung von Getraide.) ; Deutsche Bundesstaaten. Großerzogthum Oldenbure B blications-Patent in Bezug auf die Herrschaft Kniphausen. hh redn. wahrung des Grafen Bentinck. Herzogthum Nassau. , , . e . . 91 . D s a n Verbot des n,, Schreiben aus Frankfurt a. M. (Dip is ö ; Bornheim; Börse; Harn nes) , Rußland und Polen. St. Petersburg. Ernennungen. Frankreich. Paris. Ernennüngen. Prinz Joinville und das Ge— schwader des Mittelmeers. Nachrichten aus Otaheiti. Briefe aus Paris. (Kammer-Verhandlungen. Unterwerfung der Königin Po— mareh und Zustand der Dinge auf Otaheiti.) . ö Großbritanien und Irland. London. Trauer um Lord Bes— borough in Irland. Parlaments-Verhandlungen: Die Fabrit- Bill im Oberhause; Reform der Armengesetzverwaltung. Vermnischt 6. Italien. Re m. , , ä. des Papstes. Vermischses . . Brief aus Madrid. (Vermischtes; Nachrichten aus Por- Griechenland. Patras. . und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Marlt=

Schrei⸗

Amtlicher Theil.

Bei der heute beendigten Ziehung der Aten Klasse 9öster Kö—= liglicher Klassen- Lotterie siel ein Hauptgewinn von 10,000 Rthlr. auf Nr. Hö,j0s in Berlin bei Seeger; 2 Gewinne zu 2000 Rthlr.

rungs-Vertrag unter Mitwirkung eines Mäklers oder vereideten Agenten

fielen auf Nr. 12,21 und 69.323. in Berlin bei Seeger und nach Breslau bei Holschau; 34 Gewinne zu 1009 Rthlr. auf 1247. 6015. 13,735. 14,477. 14, 556. 15,890. 19,56.

r. 25,239. 28,791. 31,036. 31,392. 33,103. 41,733. 43,23. 44,015.

16,571. 148,950. 18,2 14, 48,354. 53,311. 33,835. 54.033. 35,106. 57 906. 59,573. 69, o6. 69, 909. 71,526. 72, 248. 72,6038. 72,35. 74, 326. bn 9l und 77,856 in Berlin 2mal bei Burg und mal bei Seeger, nach Breslau bei Gerstenberg und Zmal bei Schreiber, Cöl Zmal bei Reinibold, Crossen bei Müller, Driesen bei Abraham, Düs— 66 2mal bei Spatz, Ehrenbreitstein bei Goldschmidt, Elberfe ei Heymer, Frankfurt bei Salzmann, Glogau 2mal bei Levysoh Königsberg in Pr; bei Samter, Schweidnitz bei Scholz, Stettin 3m bei Rolin und 3mal bei Wilsnach, Waldenburg bei Schützen. hofer und nach Zeitz bei Zürn; 16 Gewinne zu 500 Rthlr. Nef

Mittwoch den 26 ken Mai.

Nr. 146. 3817. S378. 9173. 9185. 2

* / . 5. 5. 5. 22,208. 93 r, d, d,. ,, , ,. 2 1 . 2 8 . 5 „529. 5,350. 55,535. 56' ; 28 ö. * *. . . *. , Ii zg. 7 Ge5. 3 r5. 5, lis, h. 3s n zr, Li, ,,, 4173 in Verlin bei Alevin, bei Aron jun., 2mas bei . H und, Klage, bei Matzdorff und 2 mal bei Steger, nnn R Burg, bei

bei Holzschuher, Breslau 2mal bei Ifen 5 34 unt 2mal bei Schreiber, Cöln bei Reimbold ö Meyer, Disseldorf 2mal bei Spatz, Eilenburg bei Ri 1 3 Erfurt bei Tröster, Halberstadt 2mal bei Sat mn dg ; e, . 2mal bei Friedmann und bei Samter, Landsberg * a F. i Ir Borchardt, Liegnitz bei Leitgebel, Magdeburg bei Elbthal g . 3 der 2 mal bei Bestvater, Naumburg bei Vogel, hieisc .

Ostr ei W 8 . *. Ostrowo bei Wehlau, Sagan bei Wiesenthal, Stettin bei Rolin und

bei Wilsnach, und nach Stolpe 2mal bei Pf t: 4: ; , a ilfe gti g Her en, 6 18213. 3h iI. Zi, hs. 22, 3i3. 25 396. 25 15. 2 533. . 20779. 33.173. 375 5655. 37 59. 33 66. I 33. J7* 219. 195375 525741. 33, 36. 57,1585. S3. 2533. 63,775. Si 16. S5 aB. gs, 33. 67, 130. 67, M20. 68. 2665. Hg, 38. 69, 48. 7M 3ß. 7343. 73 13. dz gs hij. r. T gas unß ah, gn, 36. 7750. 73, is. Berlin, den 25. Mai 15647 . Königl. General-⸗-Lotterie-Direction.

Angekommen: Se. Excellenz der Kaiserlich österreichi . . Er z der Kaiserlich österrei h Feldmarschall-Lieutenant, Graf Schlik, von Hamburg 4

Uichtamtlicher Theil.

Berlin, 25. Mai. Die neuests Nummer der Gesetz-Samm— lung enthält ferner die Allerhöchste Kabinetsordre, betreffend den

Stempel zu Kauf- und Lieferungs⸗Verträgen im faufmännischen Ver kehre:

Da für die im kaufmännischen Verkehr vorkommenden Verträge über Kauf- und Lieferungs-Geschäfte nach dem gegenwärtigen Stande dieses Verkehrs der für Käufe von Mobilien vorgeschrlebene Stempel zu 3 pt des Kaufpreises zu hoch erscheint, so bestimme Ich hierdurch nach dem Antrage des Staatsministeriums vom 18ten d. M., daß fortan jeder im kaufmännischen Verkehr über bewegliche Gegenstände mit Einschluß der Actien und anderen geldwerthen Papiere, sei es mit oder ohne Zuziehung eines vereideten Agenten oder Mällers, schriftlich abgeschlossene Kauf⸗ ode Lieferungs-Vertrag, ohne Unterschied, ob derselbe unter Handeltreibenden oder unter anderen Persouen abgeschlossen worden, so weit er nach der Höhe des Betrages an sich stempelpflichtig ist, einer Stempel-Abgabe von 15 Sgr. und, falls mehrere Kontrakts-Eremplare durch Unterschrift der Kontrahenten vollzogen werden, jedes Eremplar dem Stempel von 145 Sgr. unterliegen soll. Wenn jedoch der Stempel zu pCt. des Kaufpreises weniger als 15 Sgr. beträgt und nicht wegen der Form des Vertrages nach den Tarif- positionen „Protokolle zu b“ und „Notariats-Instrumente“ zum Stempel—= Gesetz vom 7. März 1822 ein Stempel von 15 Sgr. erforderlich ist, so soll anstatt dieses Stempels nur der geringere Procentstempel eintreten. In der Anwendung der Stempel-Tarisposition „Mäkler⸗-AUtteste“ wird hier⸗ durch nichts geändert. Zuwiderhandlungen gegen die gegenwärtige Ver= ordnung sind nach den Strafbestimmungen des Stempelgesetzes vom 7. März 1822 zu ahnden. Auch soll in dem Fall, wenn der Kauf- oder Liefe—

abgeschlossen ist, nicht blos jeden der Kontrahenten, sondern auch den Makler oder Agenten die in dem vierfachen Betrage des unverbraucht ab: Stempels bestehende Strafe, unter solidarischer Haftung aller sonen für den Stempel, treffen.

Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.

Berlin, den 30. April 1847.

Friedrich Wilhelm. An das Staatsministerium.“

Berlin, 22. Mai. Das Justiz-Ministerial-Blatt enthält den Allerhöchsten Erlaß vom 29. Januar 1847, das Verfahren bei Einleitungen gerichtlicher Untersuchungen wider Geistliche wegen Zu⸗ widerhandlungen gegen die Vorschriften der ss. 214 und 227 Tit. 20 Th. II. des Allg. Landrechts betreffend:

„Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom Sten d. M. erkläre Ich Mich mit der darin entwickelten Ansicht einverstanden, daß bei Zuwider handlungen von Geistlichen gegen die Vorschriften der Ss§. 214 und 227 Tit. 20 Th. l des Allg. Landrechts die Einleitung einer gerichtlichen Un tersuchung, in Gemäßheit der Bestimmungen der S5. 5 und 9 des Geseßes vom 29. März 1844, betreffend das gerichtliche und Disziplinar⸗Verfahren gegen Beamte, nur auf vorgängigen Antrag des Ministers der geistlichen Angelegenheiten erfolgen darf. Zur Beseitigung der dieserhalb entstan— denen Zweifel will Ich Sie, den Justizminister Uhden, hierdurch ermächtigen, die Gerichtsbehörden hiernach mit entsprechender Anweisung zu versehen.

Berlin, den 29. Januar 1847. Friedrich Wilhelm. An das Staats -Ministerium. . Vorstehende Allerhöchste Ordre wird sämmtlichen Gerichts behörden hier— durch zur Rachachtung bekannt gemacht.

Berli e 53 Mai * Berlin, den 15. Mai 1817. . . Der Justiz-Minister

Uh den.“

Berlin, 24. Mai. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die folgende Verordnung, betreffend die Fest⸗ setzung des preußischen Transit-Porto's für die Korrespondenz zwi⸗ schen dem Königreiche Sachsen und dem Großherzogthume Mecklen= lenburg⸗Schwerin: ͤ .

Vöm J. Juni d. J. ab wird das vreußische Transit. Porto für die Korrespondenz zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Großherzogthume Mecklenburg- Schwerin, ohne Rücksicht daranf, ob dasselbe von den sächsi⸗ schen oder von den mecklenburgischen Korrespondenten zu entrichten ist, Auf 3 Sgr. für den einfachen, bis Loth incl. schweren Brief festgestellt. Den betreffenden Post-Anstalten wird dies mit Bezugnahme auf die Verord⸗ nung vom 27. April . (Amtsblatt Nr. 18) zur Beachtung hierdurch

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und Umgegend entluden, wie man es seit Menschengedenken hier nicht erlebt hat. Der Zug des Unwetters, welches durch lange vor⸗ hergehendes Donnerrollen und jene gelblich fahle Färbung der immer höher sich aufthürmenden Wolken angekündigt wurde, kam in nordwestlicher Richtung über denjenigen Stadttheil, welcher dem Thiergarten zunächst liegt. Ueber Ausdehnung und Wirkung desselben können wir für jetzt noch keine ganz bestimmten Nachrichten geben. Die in dichten Massen herabstürzenden Schloßen waren von einer Größe, wie wir sie nie gesehen zu haben uns erinnern, und der Schaden, welcher dadurch namentlich an Fensterscheiben, Dächern u. s. w. angerichtet wurde, ist ungeheuer. Wir selbst haben Treibhäuser gesehen, wo Alles kurz und klein geschlagen ist und der Schaden allein auf 1400 500 Nthlr. zu schätzen sein möchte. Ueberhaupt scheinen auch die Gartenfrüchte am meisten gelitten zu haben, während, wie wir hörten, die Verheerung auf den umliegenden Feldfluren glückli⸗ cherweise verhältnißmäßig nur gering sein soll. Jedoch wird sich dar⸗ über erst noch Näheres sagen lassen, wenn uns genauere Nachrich⸗ ten über Umfang und Richtung dieses Ungewitters zugegangen sind. Die Dauer desselben beschränkte sich hier auf 10 15 Minuten, und noch Stunden lang nachher sah man die Schloßen haufenweis in den Gärten und in den Straßen liegen.

A Düsseldorf, 20. Mai. Von den dem Herrn Oberpräsi⸗ denten zur Vertheilung an die armen Gemeinden der Rheinprovinz zur Verfügung gestellten 4800 Wispel Roggen hat die hiesige Ober⸗ bürgermeisterei 1058 Scheffel in guter untadelhafter Waare zum Preise von 3 Rthlr. 12 Sgr, den Scheffel, zahlbar am 4. Juli künf⸗ tigen Jahres, erhalten, während auf dem gestrigen Fruchtmarkte zu Veuß der Scheffel Roggen noch mit 4 Rthl. 20 Sgr. bezahlt wurde. Dieser Preis wird indeffen voraussichtlich in kurzer Zeit eine Ermäßi⸗ gung erleiden, da im Hafen von Antwerpen bedeutende Zufuhr aus Amerika eingetroffen ist. .

Unser Gemeinderath hat beschlossen, das oben erwähnte von der Regierung hergegebene Korn zum Vortheil derjenigen Bedrängten der arbeitenden Klasse zu verwenden, welche durch Mangel an Arbeit in diese Lage versetzt sind und aus Armenmitteln keine Unterstützung erhalten. Eine Anzahl Bäcker hat sich bereit erklärt, zu besagtem Zweck das Korn gegen Zurückerstattung der Kosten für das Holz zu verbacken. .

Deutsche Bundesstaaten.

Großherzogthum Oldenburg. (Hannov. Ztg. Im Amtsblatte der Herrschaft Kniphausen ist folgendes Publications⸗Pa⸗ tent des Kaiser und Reich vertretenden Landesherrn erschienen:

„Wir Paul Friedrich August, von Gottes Gnaden Großherzog von Oldenburg, Erbe zu Norwegen, Herzog von Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und Oldenburg, Fuͤrst von Lübeck und Birkenfeld, Herr von Jever und Kniphausen 2c. 2c. thun kund hiemit Allen und Jedem, ins⸗ besondere den Einwohnern der Herrschaft Kniphausen: Da vermöge des in Betreff der Verhältnisse der Herrschaft Kniphausen am 8. Juni 1825 zu Berlin abgeschlossenen und am 10. und 29. Juli 1826 publizirten Abkom-⸗ mens nicht nur die Bundes- und Schlußakte, sondern auch alle bereits ergangene oder künftig ergehende Bundesbeschlüsse auch in Beziehung auf Aniphaufen volle Krast nnd Gültigkeit haben sollen, so verordnen Wir kraft der ÜUns nach Art. 2 des gedachten Abkommens zustehenden vormals

Kaiser und Reich zugestandenen Hoheit über die Herrschaft Kniphausen die

Befanntmachung des von der deutschen Bundesversammlung am 12. Juni

1845 gefaßten dahin lautenden Beschlusses: 1) die Bundesversammlung erklärt, daß der gräflichen Familie Bentinck nach ihrem Standes verhältnisse zur Zeit des deutschen Reichs die Nechte des hohen Adels und der Eben⸗ bürtigkeit im Sinne des Art. 14 der deutschen Bundesakte zustehen; 2 rTieser Beschluß ist öffentlich bekannt zu machen. Gegenwärtiges Patent ist in der Herrschaft Kniphausen in ,. Weise bekannt zu machen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Namens-Unterschrift und beige⸗ druckten Großherzoglichen Insiegels. Gegeben auf dem Schlosse zu Olden— burg, den 5. Mai 1847. August.“ ö

Umstehend enthält das Kniphauser Blatt aber folgende Rechts⸗ verwahrung des Grafen Gustas Bentinck:

„Im Auftrage des Herrn Reichsgrafen Gustas Adolph Bentinck, als Erb= landesherrn zu Kniphausen, ist gegen alle. nachtheiligen Schlußfolgerungen, welche rücksichtlich der dem Herrn Reichsgrasen zustehenden Rechte aus dem von der hohen deutschen Bundesversammlung bezüglich der Staats verhältnisse der gräflichen Familie Bentinck an 12. Juni 1845 gefaßten Beschlusse und bessen Publication in der Herrschaft Kniphausen; etwa möchten gezogen werden, feierliche Verwahrung geeigneten Orts eingelegt worden. Knip⸗ haufen, den 17. Mai i847. Neichsgräflich Bentincksche Regierungs⸗Kanzlei der Herrschaft Kniphausen. Bunnies. Tannen.“

Herzogthum Nassau. In der Sitzung der Landes⸗Depu⸗

bekannt gemacht. Berlin, den 18. Mai 1847. General Post⸗ Amt. v. Schaper.

Berlin, 25. Mai. Heute Morgen zwischen 5 und 6 Uhr wurde unsere Stadt durch eines der merkwürdigsten Naturereignisse in nicht geringen Schrecken versetzt. Aufmerksame Beobachter wollten nämlich schon gestern gegen Abend eine ganz eigenthümliche Bil⸗ dung und Färbung der Wolkenzüge bemerkt haben, welche bei der vorhergegangenen Schwüle des Tages lebhafte Besorg⸗ nisse wegen eines während der Nacht zu erwartenden Ge⸗ wittersturmes erregte. Indessen schien der höhersteigende Mond die sich sammelnden gewitterschweren Wolken wieder zu zerstreuen, bis sie sich diesen Morgen aufs neue sammelten und ihre vernichtende Gewalt in einem Hagelwetter über einem großen Theile der Stadt

tirten vom' J. Mai ward einstimmig folgender Antrag des Abgeord⸗ neten Zais zu weiterer Erörterung gewünscht: „Die Versammlung möge bei der Regierung darauf, antragen: 1) daß das Preßgesetz vom 4 5. Mai 1814 wieder in Wirksamkeit trete, 2) bei hohem Bundestage sich dahin zu verwenden, daß die Bundesbeschlüsse vom

20. September 1819 und 26. August 1824 in Betreff einer proviso⸗

risch eingeführten Censur aufgehoben und die im 18. Artikel der Bundes Akte vorbehaltenen Verfügungen über Preßfreiheit durch ein allgemeines Preßgesetz in Ausführung gebracht und 3) diese Verfü⸗ gungen im Geiste unferes Gesetzes erlassen werden mögen“, zur wei⸗ feren Erörterung gebracht werde. Der Abgeordnete sagt in der Rechtfertigung seines Antrags unter Anderem:

„Es sei mir nur noch zum Schlusse erlaubt, einige Worte über das Verhältniß der Presse zu unserem Herzogthum zu sagen. Seit der Sus⸗ penslon unseres Preßgesetzes besitzen wir im Nassauischen keine einzige Zei⸗ tung oder politische Jeitschrift. Weitz el s rheinische Blätter hörten mit Einführung der Censur auf. Dieses Verstummen führt zu großen Uebel⸗ ständen. Denn einmal bleibt uns unser eigenes Land, so klein es auch ist, eine 1erra incognita, die vielen Naturschäße, die es birgt, kommen nicht zu gehöriger Kenntniß des Publikums, werden daher auch nicht gehörig ausgebeutet, daher nicht so viele Arbeiter beschäftigt und weniger Geld in Circulation gesetzt; denn diese materiellen Interessen hängen mehr, als man glaubt, von einer gewissen Regsamkeit im Volke, einem Speculations⸗

eiste, welcher durch öffentliche Blätter, überhaupt durch einen öffentlichen rf genährt wird, ab. Wie viel ist in dieser Hinsicht bei uns noch zu bessern, wo täglich mehr eine allgemeine Verdumpfung der unteren n n einzutreten droht. Die Regierung thut, so viel sie kann, durch Unterricht und alle möglichen Unterstüßungen für Ackerbau und Industrie; doch dies reicht nicht hin; der Arm der Regierung ist hier viel zu schwach; das Volk selbst muß einen regeren Thätigkeitssinn bekommen und auf Erwer⸗ bungsmittel sinnen. egen lich Blätter würden hierin gewiß eine große Hülfe leisten und zur Aufsuchung und Verbreitung von Erwerbe quellen Veranlassung geben. In dieser trüben Zeit, wo der Wohlstand immer mehr zu schwinden scheint, reicht das mechanische Alltagsleben und alte Herkommen zu Auffindung neuer Nahrungsquellen nicht mehr hin, es be—⸗ darf eines geistigen Antriebs. Ferner würde eine inländische Zeitung wohl manche Mißstände zur Sprache bringen, die zu beseitigen wohl in der Macht der Regierung stände. Freilich würde bei der 2 der Sache die Empfindlichkeit manches gewiß rechtschaffenen Beamten auf harte Probe gestellt werden, auch mag die Presse anfangs in jugendlichem Ueber- muthe und maßlosem Tadel manche Erxtravaganzen begehen; durch die Praxis wird sich dieses Alles ausgleichen. Der Vortheil bleibt eine regere