Paris, 21. Mei. Near. — 3930 Span. —
Wien, 23. Mei. Nord. 167. G10881. 125.
¶ Teleg. Depesche aus Köln, vom 24. Mai.)
Amsterdam, 22. Mei. London, 20. Mai.
Int. 58 4.
Marktpreise vom Getraide.
Berlin, den 22. Mai 1847. Zu Lande:
Eingegangen sind 16 Wispel.
. h weißer) 5 Rthlr. 3 Sgr. 7 Pf., auch 5 Rthlr. . Gerste ? Fithlt. 27 Sgr.? Pf.; Hafer 1 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf., auch J f; Erbsen 4 Rthlr. 9 Sgr. 7 Pf.
Der Centner Heu 1
1 23 Sgr. 1 Pfz — Rthl g. 1 T , de m, man
Das Schock Stroh 9 Rthlr., auch 8 Rthlr. Rthlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr.
—
SX Rente An cor. 115. 75 3X. ao. Ma σσ 77. 90.
Cons. S6 baar. S7 Rechnunz.
Roggen 4 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf., auch * Rthlr. 2 Sgr. 5 Pf.; Hafer 2 Rin. Sgr. 5 Pf. auch 1 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf.
Sõd Meteorologische Grobachtungen.
1847.
Norgoens 24. Mai.
6 Ubr.
Nachiĩttaga 2 Uhr.
Nach einahger
Abeud⸗s Beobachtung.
10 uhr.
Tagesmittel: 335 13 p.... 4 13,7 R... 4 6,” R... 58 p.
Luftdruck; .... 337, 13* P.. 36, i687 Par. 335. 76“ ar. Quellwirme
Luft warme... 8,87 R. 4 18, i“ n. 11,19 R HFIussmarme
Thaupunkt .... 5,0 n. * 6,8) R. 4 7,57 R. Bodenwärw.
Dumatsãttigung. 73 pCt. 42 pCt. 59 pCt. Ausdũns tung
ma, .. beiter. heiter. heitor. Nie derachlag
m O0. O. O. Wuͤrwe wechsel 4228 Wolkenzuk... — O. 8 4 8. 1* . zu haben.
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 26. Mai. Im Schauspielhause. Vorstellung: Anna von Oesterreich.
S7ste Abonnements⸗
Buch⸗ und Musikalienhandlung des
Oeffentliche Aufführungen.
Mit Allerhöchster Genehmigung am Mittwoch den 26sten d. M. Nach⸗ mittags 5 Uhr in der Garnison⸗Kirche zum Besten der Bäckerei des Ver- eins für die Armen: „Das Halleluja der Schöpfung“ Cantate von J. Baggesens, in Musik gesetzt von Herrmann Dam, Königl. Kammermusikus. Ausgeführt von dem gesammten Königl. Opernpersonal unter Leitung des Königl. Kapellmeister Herrn Ornning, Billette 2 10 Sgr. sind in der
Herrn Schlesinger unter den Linden 34, der Herrn Bote und Bock, Jäger Str. 42, und bei dem Füster Herrn Burchhardt neben der Garnison-Kirche, so wie Tertbücher daselbst a 23 Sgr.
Der Vorstand des Vereins der Bäckerei für die Armen.
Ernst Graf von Schlippenbach,
Rittmeister im Garde⸗Ulanen- (Landwehr ⸗) Regiment.
— —b — Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Im Selbstverlage der Erpedition.
Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdrucherei.
n Bekanntmachungen.
Kriminalgerichtliche Bekanntmachung. Heute früh zwischen 5 und 7 Uhr sind hierselbst fol⸗ gende Polnische dreihundert Gulden Certifikat⸗Litt. A.: Nr. S, 229 zur Obligation Nr. 172,269 gehörig, 835085, . 1741, 108 **,
2 9, 496 * * v I 88, 296 5 1 3, 324 * n y 200,924 * * 15,903 5 * 1 252,603 * * 37,615 2 29 * 10,R 16 * 29 74, 159 3 3 23 202, 359 ) J , 3 n
ö. 91, 234 » * 2 17, 109 . mittelst Einbruchs gestohlen worden.
Allgemeiner
Wer über die Thäter oder den Verbleib des gestoh⸗ lenen Guts Auskunft zu geben vermag, wird hierdurch aufgefordert, davon schleunigst schriftlich oder mündlich dem Unterzeichneten auf dem sriminalgericht, Molken⸗ markt Nr. 3, Mittheilung zu machen. Zugleich wird vor dem Ankauf der entwendeten Staat papiere mit dem Bemerken gewarnt, daß, wer im Stande ist, über deren Verbleib Auskunft zu geben und dies zu thun unterläßt, sich der Gefahr aussetzt, wegen Diebeshehle-= rei zur Untersuchung gezogen zu werden.
Berlin, den 23. Mai 1847.
Der Untersuchungs⸗Richter des Königl. Kriminalgerichts, Kriminalgerichts⸗Rath Gropius.
ats3 p)
Fahrplan
für die regelmäßigen Dampfwagenzuge
auf der
Berlin-Hamburger Eisenbahn.
Vom 1. Mai 1847 ab bis auf Weiteres.
—ᷣ — — — — —
kichrung nach Hamburg. kichtung nach Berlin. . 28 85 2. 5. b. 8. 8. che, ee n ,. rn. rrster Zweiter zug v. Ber- gi Erster Zweiter zug von * perfonen . Perfonen. n nah Hütetzuz pern Se enn ge den Gütetmus Abgang von ug uc ö nach Abgang von ach jag Hen. nach nach na berge, von nach nach . Hamburg. dan buy. lien. Hamburg. Berlin. Berlin. 1 Berlin. berge nach erge nach Hamburg. Berlin. Uhr Uhr Uhr Uhr . Uhr Uhr Uhr Berlin 7 Mrg. 21 Nch. 55 Nch. 6. Mrg. Hamburg 7 Mrg. 12 Mitt. 4 Nchm. 6 Mg. Spandau 7 2 555 666 Bergedorf 7 » 121Nchm. 47 * 6 Nauen 7j k 7 in gg kJ . ö 3 3 Abd. 753 Fiedrichsruh 8 . Friesack 83 35 74 85 Schwarzenbeck 8 » JI Neustadt a. D. 9. 4 — 75 95 . Büchen J . ,, Zernitz 99 94 775 8953 Boitzenburg 95 5 15 . 68 Abds. 8 Glöwen 8 10 * Brahlsdorf 97 5 w ö Wilsnack I 105 * Hagenow 1 Ank. in ö n 5348 Wittb Grabow J 3 85 * 1105 99 3 * Ank. in ittenb. ö. ; 3. Abgang . . . Wittenberge 10 55 . 68 Mrg. 123 Ach. 222 * Grabow 1 66 Abd 14 mbgang Ludwigslust 14 65 75 13 Wittenberge 121 Nchm. 44 * 63 Mrg. 12*Nchm Hagenow 12 Mitt, J 8 26 Wilsnack JJ . Brahls dorf 125 Nch. 8 135 6G1löwen 16 5 55 * ,, 15 Boißenburg 12. J 8ę 95 1. Zernitãz . . 71 * 2, . Büchen 16 88 — 8 — 145 . Neustadt a. D. 2. ,, Schwarzenbeck J 9 96 655 Friiesack . . Friedrichͤruh 15 95 108 * 6. . K 4 Reinbeck 2 96 — 107 * 64 Abd. Nauen w Bergedorf . te 665 Spandau 1 . 4 Ankunft Ankunft in Hamburg 3 a 33 sioßz a 111 3 11 6E a 73 in Berlin 4245 88 2 83 192 oz 637 Nachmitt. Abends. Morgens. Abends. Nachmitt. Abends. Morgens. Abends.
kö
22
* n. Nit den ern en gen werden auch Eilgüter, Equipagen und Pferde zu dem erhöheten Tarife befördert.
Bei den
nahme von Gütern und ieh⸗ ransporten zu niedrigen
wischenzügen '. außer der Personen-Beförderung in allen drei Wagen-Klassen, auch die Mit-
Preisen statt.
Die . No. A und 8 sind ausschließlich nur zum Transport von Gütern und Vieh bestimmt, ohne
Beförderung von Personen.
Etwaige Extra- 6der Loktalzüge werden an den betreffenden Orten besonders bekannt gemacht werden.
Der Personenzug No. 1 von Berlin abgehend, steht mit dem Personenzuge von Wien, welcher auf der Nie=
derschlesischMärlischen Eisenbahn jede 1 ; . ; f ö ⸗ schließt sich Lon Altona augen , , 3 Berlin eintrifft, in unmittelbarer Verbindung und
Der Per snenzug ro. 2 gebähri den Lon Steinn, Frankfurt a. O., , und Leipzig in Berlin an
gekommenen Reisenden Gelegenheit, noch an demselben T
age Hamburg zu erreichen.
Der Per sonenzug No. 5 vermittelt die Verbindung zwischen Hamburg und resp. Stettin, Frankfurt a. O.
und Magdeburg. Der . ug No. 6 nimmt die von Kiel
ekommenen Reisenden auf und stellt durch den Anschluß an
den ums, hm zibenKs ven Henin abgehLnden hefti ßes enzfserensglessch är fende nber fh
unmittelbare Verbindung mit Wien her.
* far, fe Ind, z wi che n zügen schließen sicch in Hagenow die regelmäßigen Züge der Mecklenburgi=
ahrplan an.
schen Eisenbahn laut besonderem pril 1847.
Berlin und Ham burg, im
Die Direction der Berlin-Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschast.
Köln-Mindener Eisenbahn. ** General⸗Versammlung.
.
Die dieaschrge regelmäßige General ⸗Versamm⸗
lung der Actionaite der Köln⸗Min⸗ n-Gesellschaft wird
dener Eisenbah
am Mittwoch, den 30. Juni d. J,
bern ner, Uhr, im großen Rathhanssaale zu Köln Unter Bezugnahme auf die §§6. 33 bi Statuts werden die in den . . 3 zum estrigen Tage einschließlich ein etragenen Actio= naire hierdurch eingeladen, an dieser . lung in Person, ober im Verhinderungsfalle durch He= volmächttlgte a : 40. des Statuis Theil zu neh- men, indem wir bemerken, daß in Anwendung der 55.
6
Anzeiger.
33., 34. und 39. ihbid. die Eintritts karten und Stimm- zettel an den Tagen vom 27. bis incl. 29. Juni er, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in un⸗ serem Geschäfts-Lokale (Köln, Martinsstraße Nr. 5), jedoch nur gegen Vorzeigung der Actien resp. Partial Quittungen oder einer genügenden Bescheinigung über den Besitz derselben, im Falle der Bevollmächtigung außerdem gegen Einsendung oder Vorzeigung der Voll⸗ macht, in Empfang genommen werden können.
Köln, den 21. Mai 1817. . b 1 6 5 .
Preußische Südsee-⸗Fischerei— län, Gesellschaft.
Nachdem die „Borussia“ in Swinemünde eingetrof— fen, laden wir in Gemäßheit des §. 6. der Statuten die geehrten Actiongire unserer Gesellschaft
zu einer General-Versammlung am 17. Juni c., Vormittags it Uhr, im hiesigen Börsenhause ergebenst ein. .
Es werden in dieser Versammlung nicht allein die statutenmäßig (8. 6.) erforderlichen Vorlagen und Mit theilungen erfolgen, sondern auch die Gründe erörtert werden, welche eine Ausdehnung oder Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen.
K. n giti Gegenstände der Bera— thung und Beschlußnahme vorliegen, so wünschen wir, daß die geehrten Herren Actionaire sämmtlich sich ein⸗ finden oder vertreten lassen mögen, eventuell wird das §. 6. der Statuten verordnete . zur Anwendung gelangen. Stettin, den 22. Mai 1847.
Die Direction der Preuß. Südsee⸗Fischerei⸗Gesellschaft. Sch illow. Sch lutow. Weidner.
Sach si sch⸗Schlesische J Eisenbahn. i Die fünfte General⸗ Ver⸗ samm⸗ lung
der Sächsisch⸗ Schlesischen
Eisenbahn ⸗Gesellschast so 0 6 I 31. Mai 4. c.
allhier abgehalten werden.
Die Herren Actionaire werden eingeladen, gedachten Tages von 8 bis 9 Uhr in dem Saale des kau f⸗ männischen Vereins, als dem bestimmten Ver⸗ sammlungs- Lokale, sich einzufinden, bei den requirirten Herren Rotarlen ihre Interims-zlctien zu, proöduzlren und die als Legitimation zu dem Eintritt in die Ver— sammlung dienenden Stimmkarten, worauf die Zahl der einem Jeden nach §. 48. der Statuten zukommen—⸗ den Stimmen bemerkt werden wird, in Empfang zu nehmen, sodann aber Punkt 9 Uhr, wo der Sitzungs⸗ saal geschlossen wird, sich des Anfangs der Verhand— lungen zu gewärtigen.
Die Gegenstände, welche zum Vortrag und beziehend⸗ lich zur Beschlußfassung kommen werden, ind:
a) der vorjährige Geschäftsbericht und Rechnungsab—
luß,
b) 9 Hahl für die ausscheidenden (wieder wählba⸗ ren) Mitglieder des Ausschusses
Herrn Kaufmann Kölbing's in Herrnhut, Kaufmann Frommelt's in Bautzen und — Fabrikant Herrmann's in Bischofs—⸗ werda, von welchen statutengemäß die General⸗Versamm. lung zwei, der Ausschuß in sich den dritten nach der General⸗Versammlung zu wählen hat.
c) Bericht über den zwischen der , . 61 und der Löbau Zittauer Eisenbahn-Gesell= schast vorläufig abgeschlossenen Vertrag über die Betriebsübernahme auf der Löbau - Zittauer Eisen bahn. J
d) Mittheilung über die dem bauausführenden Ober- Ingenieur 3 gewährende außerordentliche Grati= sic arion und rmachtigung der Gesellschafts · Vorstande
ierzu. .
e) * über die verfallenen Actien und Beschluß— fassung hierüber. . .
f) Bericht und Antrag über eine anderweite Berwen ; dung der 26 verspätete Einzahlung eingenom- menen Strafgelder. J
Der gedruckte He hafibericht nebst Rechnungsab⸗
schluß ist in unserem Büreau — Antonstadt, Anton⸗ straße Nr. 7 — zu erlangen. Dresden, den 27. April 18347. Das Direktorium 4 der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft. Anton Freiherr von Gablenz. Franz Netcke.
CLiterarische Anzeigen.
Im Verlage von George Weste rm ann in Braun— schweig ist erschienen, vorräthig in der Amelang⸗
w 2 schen Sort. Buchhdlg. (R. Gaertner), Brüder⸗
straße 11 so wie bei Mittler, Klemann 33 Lafsar und Schneider C Co.:
z * ; as. Briefe aus Indien. Von Dr. W. Soffmeister,. Arzt im Gesolge Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Waldemar von Preuß en. Nach dessen nachgelassenen Briefen und Tagebüchern . herausgegeben von hr. A. Höffm eister. Mit einer Vorrede von C. Nitter und sieben tope— graphischen Karten. . Gr. 8. fein Velinp. geh. Preis 2 Thlr. 15 Sgr.
1 G. W. F. Müll er's Verlag in Berlin ist
so eben erschienen und in allen Buchhandlungen, na⸗
mentlich in der Ens lin , , g,. (F. Geel⸗
Breitestr. 23, zu haben:; ;
hag MM; ker sa e 'e- Bergin ein landes-
kirchlicher oder ein evangelisch-protestan— tischer? ö
Die Stimme des evangelischen Volkes vertreten ge—
gen seine Theologen, vornehmlich gegen Dr. Ullmann
und Dr. Lücke von H. Eltester und H.
Krause. Abgedruckt aus dem Juni-Hefte 1817 der Monatsschrift für die unirte-evangelische Kirche. geh. 75 Sgr.
550 b Q XI.. or Gasthos⸗Verkauf.
Ein Hötel, vollständig möblirt und ersten Ranges in Königsberg in Preußen, welches sich einer starken Fre⸗ quenz erfreut, soll Familien-Verhältnisse wegen unter erleichternden Bedingungen aus freier Hand verkauft werden. Auf frankirte Briefe unter A. B. Poste restante Königsberg in Preußen wird weitere Aus- kunft ertheilt.
asl . , Verkauf eines Weingutes.
Ein geschlossenes, mit Mauern um faßtes alle An⸗= nehmlichkeiten vereinigendes Weingut in Rheinhessen, welches einen ausgezeichneten und renommüirten Wein er⸗ zeugt, mit Wohn- und Oekonomie Gebäuden, großen 33 Gewächshäusern, Garten, Fischteich 2c. 2c, ist aus freier Hand unter sehr annehmbaren Bedingungen zu verkaufen. Nähere Auskunft beim Herrn Notar
Dr. Klauprecht in Mainz.
r! Ritterguts⸗-Verkauf.
Erbtheilungs halber soll das den Unterzeichneten ge— hörige, im Saal- Eisenberger Kreise des Herzogthums Altenburg höchst romantisch gelegene, von Kahla, Roda und Jena 13 Stunden, von Neustadt a. d. Orla 3 Stunden, von Weimar 5 Stunden und von Apolda, dem nächsten Anhaltepunkt der Thüringischen Eisenbahn, 4 Stunden entfernte Mannlehn⸗Rittergut Schiebelau nebst Allodien und einem vollständigen lebenden und todten
nventarium 8 Dienstag den 29. Juni d. J, von Vormittags 11 Uhr an, im Wege des Meistgebots, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Lizitan= ten, verkauft werden. Es gehören dazu circa 4 Acker Gärten, 25 Acker Wiesen, 1160 Acker Felder, 175 Acker Holz, 27 Acker Leeden 2c. den Acker zu 206 zehnelligen rn gerechnet. Das Nähere ist aus den bei Herrn Fammer-Prokurator Hempel zu Altenburg und den un terzeichneten Besißern ausliegenden Kaufbedingungen er sichtlich, von welchen ersterer gegen Erstattung der Ko pialien und Porto⸗Verläge auf Verlangen Abschrift e theilt. Kauflustige werden ersucht, sich am gedacht. Tage auf dem Riten Schiebelau einzufinden und ihre Gebote bis Mittag 1 Uhr anzubringen.
Schiebelau, den 14. Mai 18417. 3 Gebrüder Esche.
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr.
1 Rthlr. . Jahr. 8 Rthlr. — 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis --Er höhung.
Sei einzelnen Nummern wird
der Gogen mit 23 Sgr. berechnet.
Allgemeine
Alle . und When ee mne, des An-
* D. ehmen Seslellun . dit rr da* lin an aß . Zeiung un prrrn. ö Sehren Straße ni 57 Insertions-Gepürr n. * Raum e in * den 8h Anzeigers 2 Sgr. 3
Berlin, Donnerstag den 27ten Mai
.
Amtlicher Theil. . . . . Landtags⸗Augelegenheiten. Sitzung der Herren-Kurie vom 18. Mai: Petitionen und Gutachten betreffend die Reform dre Patri—
monial-Gerichtsbarkeit und Berathung darüber. — Berichtigungen.
Beilagen.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Medizinal-Rath, Dr. Augustin zu Potsdam,
den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; so wie dem Oberst-Lieutenant a. D., Ig el, und dem regensburger Dom-Chor— Vikar Lipf, bisher Secretair des Fürstbischofs von Breslau, Frei⸗ herrn von Diepenbrock, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Der Notariats-Kandidat Peter Mathias Münch zu Polch ist zum Notar für den Friedensgerichts-Bezirk Sinzig im Landesge⸗ richts-Bezirk Koblenz, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Sinzig, er⸗ nannt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie, Gene— ral-⸗Juspecteur der Festungen und Chef der Ingenieure und Pioniere, von Aster, nach dem Rhein.
Landtags -Angelegenheiten.
Sitzung der Herren Kurie am 18. Mai.
D
Die Sitzung beginnt nach 1 Uhr unter dem Vorsitze des Land⸗ tags Marschalls Fürsten zu Solms. 6 0. . !
Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und geneh⸗ migt. ö Graf Itzenplitz Verliest hierauf das Konklusum über die Berathung des Antrags auf Revision des Zolltarifs zur Mittheilung an die Kurie der drei Stände.
Marschall:; Es wird sich gegen den Inhalt dieses Schrei— bens nichts zu erinnern sinden, und wir kommen nun zur Berathung des Antrages des Prinzen, von Biron, betreffend die Reform der Patrimonial⸗ Gerichtsbarkeit in mehreren Provinzen des Staats Ich bitte Herrn von Keltsch, den Bericht zu erstatten.
- Referent von Keltsch: Die Petition des Prinzen Biron selbst lautet so:
Petit ion
an den hohen Vereinigten Landtag, betreffend die Re⸗ sorm der Patrimonial-⸗-Gerichtsbarkeit in mehreren Provinzen des Staates.
Die mit der gegenwärtigen Verfassung der Patrimonial-Ge— richtsbarkeit, wo dieselbe noch nach alter Norm besteht, verbundenen Mängel sind schon so vielfach von den Betheiligten dargethan und anerkannt worden, daß es hier nicht einer weiteren Auseinander— setzung bedarf. Wie sehr dieser Gegenstand eine baldige Erledigung erheischt, zeigen die Bitten und Wünsche, die den Landtagen vorge⸗ legen, und das reiche Feld der darüber erschienenen Schriften. Ich erlaube mir, auf eine als Manuskript gedruckte Schrift des Herrn Major von Vincke auf Olbendorf aufmerksam zu machen, indem dieselbe an viele Mitglieder des Vereinigten Landtages vertheilt worden. . Es ist heilige Pflicht eines jeden Standes, die Hand selbst zu bieten zur Modifizirung solcher Vorrechte, durch welche erweis lich an deren Ständen oder dem Ganzen Nachtheile, ja Schaden erwachsen dagegen die Rechte treu und fest zu bewahren, welche den anderen Ständen oder dem Staate nützlich sind.
Aus dieser Ansicht, welche, ich bin es überzeugt, von vielen mei— ner Herren Mitstände getheilt wird, erlaube ich mir, den hohen Ver— einigten Landtag zu bitten: .
Derselbe möge an Se. Masestät den König die Petition richten:
daß Se. Majestät geruhe, einen Entwurf zu einer zweckmäßigen Reform der Patrimonial-Gerichtsbarkeit ausarbeiten und den ge— treuen Ständen zur Berathung Allergnädigst vorlegen zu lassen.
Die Abtheilung, welche diese Petition zu berathen hatte, hat folgendes Gutachten erstattet:
Gutachten über den Antrag des Prinzen Biron von Kurland, betreffend
die Reform der Patrimenial-Gerichtsbarkeit in meh—
reren Provinzen des Staats.
* Der n, ist der Antrag des Prinzen Biron von Kurland
zur Begutachtung erwiesen worden, welcher dahin gestellt ist: an Se. Majestät den König die Petition zu richten, daß Se. Ma— jestät geruhen, einen Entwurf zu einer zweckmäßigen Reform der
Patrimonial⸗Gerichtsbarkeit ausarbeiten und den getreuen Ständen zur Berathung Allergnädigst vorlegen zu lassen.
In dem Antrage sind allerdings weder bestimmte Mängel her⸗ vorgehoben, wegen deren die e nen, . einer Reform bedürftig erscheine, noch Maßregeln in Vorschlag gebracht wodurch vorhandenen Mängeln abzuhelfen und die gewünschte Reform zu be⸗ wirken sei. ĩ z
Wenn in dem Antrage auf eine als Manuskript aei Schrif des Major von Vincke auf Olbendorf ,
so glaubt die Abtheilung dies eben nur als eine Hinweisung darauf
und keinesweges so betrachten zu dürfen, als habe der Herr Antrag⸗
steller die in der von Vinckeschen Schrift entwickelten Ansichten und
geäußerten Wünsche zu den seinigen machen wollen.
Die Abtheilung ist vielmehr der Ansicht, daß aus Veran⸗ lassung des ganz allgemein gehaltenen Antrages im Allgemeinen zu erörtern sei,
ob überhaupt die Patrimonal-Gerichtaharkeit einer Reform bedürf⸗
tig erscheine,
und ob und in welcher Weise, ob in der von dem Herrn Antrag⸗
steller vorgeschlagenen oder in einer anderen, Se. Majestãt der König um Herbeiführung einer solchen Reform zu bitten sein werde?
Der Geheime Ober⸗-Justiz⸗ Rath Kisker hat in Vertretung des Herrn Justiz⸗-Ministers Excellenz der Abtheilung mitgetheilt,
daß des Königs Majestät, nachdem ein Plan zur DOrganisation der
Königlichen Gerichte, wie sie durch die im Gerichtswesen eintreten
den Veränderungen bedingt wird, ausgearbeitet und Allerhöchst ge—
nehmigt worden, Sich in einer Allerhöchsten Kabinets-Ordre auch wegen Reform der Patrimonial-Gerichte ausgesprochen habe; es sei auch bereits ein Gesetz entworfen gewesen, üm, den Bestimmun⸗ gen der Allerhöchsten Ordre gemäß, sowohl die Vorzüge der Pa— trimonial⸗Gerichtsbarkeit beizubehalten, diese Gerichtsbarkeit selbst zu vervollkommnen und in eine feste und nachhaltig gesicherte Stel= lung gegen die von manchen Seiten erhobenen Ausstellungen und
Angriffe zu bringen, als auch eine in jeder Hinsicht angemessene
und nothwendige kollegialische Behandlung wichtiger Sachen mög—
lich zu machen, da die Patrimonial-Gerichtsbarkeit als jus singü— lorum anerkannt werde und als solches bei der Reform aufgefaßt und behandelt werden müsse.
Der schon ausgearbeitete Gesetz⸗ Entwurf sei indessen einst— weilen zurückgelegt, indem Se. Majestät später zu bestimmen ge— ruht, daß zunächst, unter Vorlegung bestinimter, der neuen Orga⸗ nisation entsprechend aufgestellter Normalpläne Vereinigungen mit den einzelnen Patrimonial-Gerichtsherren zu versuchen und, wenn auf diesem Wege nicht zum Ziele zu kommen sei, dann erst die geeigneten legislativen Maßregeln vorzuschlagen.
Dies ist die Sachlage.
Die sämmtlichen Mitglieder der Abtheilung sind darüber einig, daß die Patrimonial-Gerichtsbarkeit, gleich anderen menschlichen Ein— richtungen, einer weiteren Fortbildung und Entwickelung eben so fähig, als im Laufe der Zeit, auf Grund der gemachten Erfahrungen, ins— besondere aber in Folge der theils bereits eingetretenen, theils schon bevorstehenden Umgestaltung des gerichtlichen Verfahrens und, so weit es dadurch nöthig wird, des Gerichtswesens überhaupt, auch bedürftig sei.
Sie hält zwar dafür, daß die Klagen über Mängel der Pa⸗— trimonial-Gerichtsbarkeit, die auch in der That in einzelnen Pro— vinzen mehr und lauter erhoben wurden, als in anderen, sehr oft vor— zugsweise nur durch lokale und anderweit zu erledigende Umstände veranlaßt seien.
Sie verkennt aber auch nicht, daß das Institut doch auch an sich noch manche Verbesserungen und weitere Vervollkommnungen gewiß zulasse und erheische.
Aus allen diesen Gründen wird anerkannt, daß das Bedürfniß einer Reform der Patrimonial-Gerichtsbarkeit vorhanden sei. ,
Die Abtheilung hat aus den ihr gewordenen Mittheilungen mit Genugthuung ersehen, wie man auch von Seiten des Gouvernements die Patrimonial⸗Gerichtsbarkeit als wohlerworbenes Einzelnrecht achte und anerkenne. .
Sie findet aber auch das Fortbestehen der Patrimonial-Gerxichts⸗ barkeit durch innere Berechtigung begründet. Denn dieselbe ist nicht blos eine zufällige Prärogative, sondern ein wesentliches wichtiges
Moment, um den elnen der bestehenden Stände in seiner jetzigen po⸗ litischen Stellung, die er in dem gesammten Organismus unserer stän dischen Institutionen einnimmt, zu erhalten.
Diefe Stellung, welche diesem Stande in allen ständischen Ver—
hältnissen beigelegt ist, findet, neben dem größeren Grundbesitze, seine innere Begründung auch wesentlich darin, diejenige Person ist, stem— J n halb der Gränzen seines Grundbesitzes in den wichtigsten bürgerlichen Beziehungen die obrigkeitlichen Functionen von den durch den Inha⸗ ber der Gerichtsbarkeit designirten, übrigens aber von ihm in allen ihren amtlichen Handlungen vollkommen unabhängigen, gesetzlich qua— lifizirten Organen nach den Gesetzen ausgeübt werden.
daß der Rittergutsbesitzer in deren Namen und nächstem Ausflusse inner—
Die Abtheilung findet ferner, daß dem gestellten Antrage inso⸗
weit bereits entsprochen ist, als schon Einleitungen zur Ausarbeitung eines die Reform der Patrimonialgerichtsbarkeit bezweckenden Gesetz⸗ Entwurfs getroffen sind.
Sie hat sich daher gefragt, ob nicht unter diesen Umständen von
Anbringung einer Bitte an des Königs Majestät ganz abzustehen und nur zu erklären sein werde,
das Bedürfniß zu einer Reform der Patrimonial⸗ Gerichtsbarkeit werde anerkannt; da jedoch die Regierung erklärt habe, daß bereits ein desfallsiger Gesetz = Entwurf vorbereitet werde, so erscheine es
rend doch eine möglichst gleichmäßige, übereinstimmende Einrichtung wünschenswerth erscheine.
Die Abtheilung findet es vielmehr am zweckmäßigsten, wenn zu⸗— nächst unter Zuziehung von einzelnen, besonders auszuwählenden be⸗ theiligten Eingesessenen die Grundzüge der angemessen erscheinenden neuen Einrichtung festgestellt, nach diesen dann ein möglichst gleichmä⸗ ßiger Gesetz⸗Entwurf für die betreffenden Provinzen ausgearbeitet und dann dem rathsamen Gutachten der betreffenden Provinzial⸗Land⸗ tage vorgel gt werde.
Aus vorstehenden Gründen ist der gutachtliche Beschluß der Ab-
theilung dahin ausgefallen: 1) daß der Antrag des Prinzen Biron von Kurland ohne Modi⸗- sicationen nicht zur Petition zu erheben sei; mit 10 Stimmen gegen 1; ; 2) daß der Antrag vielmehr nur mit dem Abänderungs-Vorschlage anzunehmen sei: Sr. Majestät vorzutragen, daß das Bedürfniß einer Re⸗ form der Patrimonial-Gerichtsbarkeit, behufs ihrer Ueber⸗ einstimmung mit den Reformen der allgemeinen Rechts⸗ pflege und behufs der von Sr. Majestät Allerhöchstselbst beabsichtigten festen und nachhaltig gesicherten Stellung und Vervollkommnung derselben anerkannt werde; daß zu dem Ende die Regierung geeignete Vorschläge in dieser Be⸗ ziehung mit einer Kommission von Betheiligten jeder Pro⸗ vinz berathe, und die auf die so gewonnenen Resultate zu gründenden gesetzlichen Maßregeln den betreffenden Provinzial-Land⸗ tagen zur Begutachtung vorgelegt werden. Einstimmig beschlossen.
Berlin, den 10. Mai 1847. Die Abtheilung der Herren-Kurie für verschiedene Gegenstände. Prinz zu Hohenlohe. Graf von Arnim. Graf zu Dohna⸗
Lauck. Graf von Itzenplitz. Graf von Schaffgotsch auf Maiwaldau. von Keltsch (Referent). Fürst von Lichnowsky.
Graf von Keyserling. Sierstorpff. von Quast. Referent von Keltsch: Als Referent habe ich noch einige Worte hinzuzufügen. Die Abtheilung ist darüber ungetheilter Ansicht
gewesen, daß eine Reform der Patrimonial⸗-Gerichtsbarkeit Bedürfniß
sei. Sie hat indeß Anstand genommen in ihrer 2 den An⸗
trag des Prinzen Biron von Kurland ohne Modification zu einer Petition zu erheben. Ich glaube, für die Berathung wird es zweck— mäßig sein, darauf aufmerksam zu machen, worin eigentlich der Un- terschled zwischen der ursprünglichen Petition und dem Abänderungs⸗ Vorschlage liege, den die, Abtheilung vorzulegen sich erlaubt hat. Der ursprüngliche Antrag ist ein ganz allgemein gestellter und spricht nichts weiter aus, als die Bitte, einen Entwurf zu einer zweckmäßigen Reform von Seiten des Gouvernements ausarbeiten und den getreuen Ständen, ohne weitere Bezeichnung der Stände, zur Berathung vor— legen zu lassen. Dies ist sehr leicht übersichtlich. Der Abänderungs⸗ Vorschlag hat dagegen die Richtung eingeschlagen, gewisse Grundzüge schon hinzustellen, in denen diese Reform anzubahnen sei, zunächst in der Weise, daß man eine Vorberathung mit den Betheiligten der ver⸗ schiedenen Provinzen als wünschenswerth bezeichnet, daß dann das Gouvernement einen Entwurf ausarbeiten lassen möge, dieser Entwurf aber zur Berathung der betreffenden einzelnen Provinzial ⸗Landtage gestellt werde. In dem Abänderungs⸗ Vorschlage ist aber auch noch die Andeutung mit aufgenommen worden, daß man wünsche, diese Reform möge eine Uebereinstimmung der allgemeinen Rechtspflege mit der der Patrimonial-Gerichtsbarkeit herbeiführen, die letztere aber eine feste und nachhaltig gesicherte Stellung und Vervollkommnung finden. Ich glaube, dies wird deutlich genug für die hohe Versamm= lung sein, die Unterschiede beider Petitionen ins Auge zu fassen.
angemessen, die Vorlegung der von der Regierung ausgehenden Vorschläge an die Betheiligten abzuwarten. Die große Mehrheit der Mitglieder hält dies jedoch nicht für
ausreichend und findet es insbesondere nicht wünschenswerth, die et⸗ waige Reform im Wege der mit einzelnen Patrimonialgerichtsherren anzuknüpfenden Unterhäandlungen ins Leben zu führen. könnte auf diesem Wege leicht dahin kommen, in unmittelbarer Nach⸗ barschaft ganz verschiedene Organisationen entstehen zu sehen, wäh⸗
Denn man
Für meine Person halte ich mich verpflichtet, noch einige Be⸗ merkungen machen zu müssen. Kenntniß der Sache, glaube ich, mir einigermaßen zutrauen zu dürfen. Ich habe selbst durch meinen Le⸗ bensberuf Gelegenheit gefunden, das Wesen und den ganzen Ge⸗ schäfts gang der Patrimonialgerichte genau kennen zu lernen, ich habe eine Menge Revisionen von Patrimonialgerichten auszuführen Gele- genheit gehabt und habe auch dadurch die Vorzüge und Mängel der⸗ selben genauer kennen gelernt. Hierdurch bin ich zu der Ueberzeu—⸗ gung gekommen, daß eine Reform nothwendig sei — ich lege aber den Ton darauf: eine Reform — und finde damit ausgesprochen, daß eine Umbildung sich an die bestehenden Rechtszustände in dieser Beziehung anknüpfen müsse, daß nicht von einer Aufhebung, von einer Umwälzung dieses Instituts die Rede sein dürfe und müsse, sondern daß diese Veränderung an die Verhältnisse angeknüpft wer⸗ den müsse, die in dem gegen tigen Augenblicke vorhanden sind, und die neu zu treffenden Einrichtungen sich an diese Anknüpfungs⸗ Punkte anschließen müssen. Ich habe gefunden, daß der allgemein gestellte Antrag auch nur diesen Weg bezeichne. Es schien mir, daß die Umbildung am zweckmäßigsten diesen Weg einschlage, also nicht etwa den, durch einzelne Petitionen die einzelnen Mängel der Patri⸗ monial-⸗Gerichtsbarkeit ins Auge zu fassen, sondern es schien mir er— sprießlicher, daß das ganze Verhältniß der Patrimonial-Gerichtsbar⸗ keit in allen Theilen derselben einer Revision unterzogen werde, und es schien mir wünschenswerther, daß dies von oben herab geschehe, daß das Gouvernement, welches durch seine Organe die Gelegenheit gehabt hat, das Institut in allen seinen Theilen am be kennen zu lernen, sich an die Spitze der Revision stelle und einen Plan vorlege, der nach allen Seiten hin erschöpfend er⸗ scheinen möge. Es schien mir, daß die Petition in ihrer ursprüng⸗ lichen Gestalt auch nur diesen Weg einschlagen wollte. Es kommt ferner darauf an, was mit einem solchen Plane dann weiter geschehen soll? Da schien es mir, daß es am zweckmäßigsten sei, wenn allge⸗= meine Grundzüge der allgemeinen Berathung eines Vexeinigten Land- tags vorgelegt würden, und daß nur die Einzelheiten, die in den verschie⸗ denen Provinzen sich verschieden gestalten, in einzelnen Propositionen und Entwürfen an die einzelnen Provinzial⸗-Landtage verwiesen wür⸗ den. Da es mich nun dünkte, daß die Petition auch diesen We verfolge, so habe ich nicht den geringsten Anstand genommen, 6.
der ursprünglichen Petition, wie sie vorliegt, anzuschließen.