Bekanntmachungen.
Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 14. Januar 1847.
Das dem Kastellan Johann Friedrich Ising, jetzt dessen Erben gehörige, in der Chausscestraße Nr. 67 he legene, im stadtgerichtlichen Hypothelenbuche Vol, Il. pag. 220. Nr. 42. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 15,179 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf' soll
am 31. August er., Vormittags 11 l1Ihr, an der Gerichtsstelle Theilungs halber subhastirt wer. den. Tare und Hyöpothekenschtin sind in der Registratur einzusehen.
lo!
Nothwendiger Verkauf.
Patrimonial-Gericht Claus dorf.
Die zu Neugolz belegene, dem Ferdinand Guse ge⸗ hörige Wassermühle nebst Ackerwirthschaft, abgeschätzt auf 167 Thlr. 15 Sgr. zufolge der nebst Hopotheken- schein und Bedingungen in unserer Registratur einzu⸗ sehenden Taxe soll
am 16. November d. J. Vormittags ti Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Tuetz in Westpreußen den 15. April 1847.
373
175 —̃ Der nahe bevorstehende Uebergang des gegenwärtigen Stadt⸗-Baurathes in den Königlichen Dienst macht eine baldige Wiederbesetzung dieses Amtes wünschenswerth. Architekten, welche sich um dasselbe bewerben wollen, werden ersucht, ihre Zeugnisse bis 15. Juli d. J. bei den Unterzeichneten einzureichen. Bedingt wird die Qualificatiou als Bau⸗-Conducteur, sowohl für den Land- als Wasserbau. Frankfurt a. O., den 20. Mai 1847. Die Stadt⸗Verordneten.
3 — — — : — 8 2 — —— . * Preußische Südsee-Fischerei— ö Gesellschaft.
Nachdem die „Borussia“ in Swinemünde eingetrof— fen, laden wir in Gemäßheit des §. 6. der Statuten die geehrten Actionaire unserer Gesellschaft
zu einer General⸗Versammlung , g hr im hiesigen Börsenhause ergebenst ein.
Es werden in dieser Versammlung nicht allein die statutenmäßig (§. 6.) erforderlichen Vorlagen und Mit⸗ theilungen erfolgen, sondern auch die Gründe erörtert werden, welche eine Ausdehnung oder Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen.
Da hiernach sehr erhebliche Gegenstände der Bera— thung und Beschlußnahme vorliegen, so wünschen wir, daß die geehrten Herren Actionaire sämmtlich sich ein— finden oder vertreten lassen mögen, eventuell wird das S. 6. der Statuten verordnete Präjudiz zur Anwendung gelangen. Stettin, den 22. Mai 1847.
Die Direction der Preuß. Südsee⸗Fischerei⸗Gesellschaft.
Schillow. Schlutow. Weidner.
1422 . ;. K 82 Rhein-Weser Eisenbahn.
Die 14te General-Versammlung der Rhein⸗Weser
Eisenbahn-Actien-Gesellschaft ist auf
Dienstag den 29. Juni d. J., Vorm. 9 Uhr, in dem großen Saale des hiesigen Gasthofes Stadt London angesetzt und werden dazu hierdurch alle nach dem Gesellschafts-Statute zur Theilnahme an derselben berechtigte Actionaire ergebenst eingeladen.
Da nach dem erfolgten öffentlichen Aufgebot der etwa noch vorhandenen unbekannten Gläubiger der Gesell schaft gegenwärtig die nöthigen Anordnungen und Vor bereitungen getroffen werden können, um nach Maßgabe des von der letzten General⸗Versammlung genehmigten Vertheilungsplans höchst wahrscheinlich schon mit dem 1. Septbr. d. J. die jetzt verfügbaren Gesellschaftsgel⸗ der unter die Actionaire zur Vertheilung zu bringen, so wird es für die anstehende General-Versammlung der Hauptsache nach nur darauf ankommen, die für die de⸗— finitive Abwickelung der Gesellschafts Angelegenheiten erforderlichen Maßregeln, so wie das Nöthige über die am Schlusse dieses Jahres etwa noch nicht erledigten Geschäfte, Ermächtigung der Direction zu Niederschla— gungen und Vergleichen, gänzliche Ausschüttung der bis zum Jahresschluß noch gesammelten Masse, Aufbewah— rung der Registratur und Decharge - Ertheilung zu be-. schließen.
Die Eintritts- und Stimmkarten sind nach Vorschrift des §. 22. des Statuts in den beiden Tagen vor der General-Versammlung, Morgens zwischen 8 und 12 Uhr und Nachmittags zwischen 3 und 7 Uhr, in dem Geschäfts- Lokal der unterzeichneten Direction abzu— fordern.
Minden, den 9. Mai 1847.
Direction der Rhein⸗-Weser Eisenbahn-Actien-Gesellschaft. Koch. Vorlaender. von Spreckelfen.
lõõõ hl . Neue Berliner Hlagel- Ass kuranz-Gesellschaft.
.
Dieselbe fährt fort, die Versich erung der Feldfrüchte gegen Hag . schaden au einer festen Prämie, wobei
durchaus keine Nachzah— lung stattsinden kann, dhe
nehmen. Sie ersetzt den Verlust durch Hlagelschlag, der den bei ir Versicherten trisst, gleieh nach erfolgter Eeststellung baar.
Der Sichernngs-ponds, mit welchem die Gesell- schaft in diesem Jahre für ihre Verbindlichkeiten haftet, besteht aus dem vollstindigen Stammkapital don 500,000 Thlr., wozu noch die einzunehmenden Prämien kommen.
Die ersorderlichen Antrags-Formulare, so wie Ver- sassungs Urkunden, sind in dem Haupt-Böüäreau,
. Kupfergraben 2
wie bei den betreffenden Agenten, welche in den ProvinazialcBlättern bekannt gem-achu worden, zu ha- ben. Berlin, den 25. Mai 1847. Direction der Neuen Berliner Hagel Assekuranz- Gesellschast.
U / q /
S66 Allgemeiner Anzeiger.
e, . von Polnischen Pfand⸗ briefen, eelche ein neuen Coupons⸗
h gen zu denselben durch meine Vermittelung be— sergt zu haben wünschen, ersuche ich, die Pfandbriefe bis spätestens zum 8. Juni bei mir einzureichen. F. Mart. Magnus, 16. Behrenstraße.
Freiwillige öffentliche Feil⸗ lsso l bietung
der den Herren Christoph, Wilhelm und Fer— dinand Abele
angehörigen Spiegelglas-Fabrikgüter.
Vom Ortsgerichte der Herrschaft Stubenbach Lan gendorf, Prachiner Kreises, wird über Einschreiten der Herren Wenzel und Anton Veith in Kraft des ihnen diesfalls von den Herren Christoph, Wil helm und Ferdinand Abele vertragsmäßig einge— räumten und grundbücherlich sichergestellten Rechtes, iu die freiwillige öffentliche Feilbietung der den genannten Herren Abele's gehörigen Spiegelfabriks-Güter, als: der böhmischen oder sogenannten Hurkenthaler Ober— und Neuhüttengüter, des sub N. C. 209. gelegenen Hüttengutes Hurkenthal und des sogenannten Eisner— gütels unter den weiter unten angeführten Bedingun— gen gewilligt:
.
Die im öffentlichen Versteigerungswege zu verkaufen den Realitäten liegen in Böhmen im Prachiner Kreise in dem Königlichen Waldhwozder Freigerichte Stadler antheil in deutscher Gegend und gränzen an Bayern; sie haben nach der neuesten Katastral⸗-Vermessung einen Flächenraum von 2804 Joch 1490 Quadrat- Kl., das Joch zu 1600 wiener Quadrat⸗-Kl. gerechnet, davon sind:
An Aeckern 61 Joch 149 Quad. Kl.
J 221 5 375 y JJ y » Waldungen . . . . . 2476 * 255 y J . 240 Bächen ; , 196 J 65 y , 11 »Beerdigungsplätzen — 90 , » Sandgruben .. - v 130 y J 4 1505 y » Banparzellen . . ... .. ö 515 Y
Nebst diesen Grundstücken enthalten diese Fabriks— Realitäten: ; In Hurkenthal.
a) Ein großes Wohngebäude mit 9 Zimmern, Keller, Küche, Waschhaus, Geflügelhof, Fischbehälter und mehrere Gewölbe; ö
b) Spiegelfabrik mit 1 Schmelzofen, 6 Strecköfen, 1 LTamper- und Frittofen, Gemeng und Hafenstube;
e) Spiegelbelege mit allen Erfordernissen;
d) Eine Flußhütte mit Zugehör;
e) Mehrere Kies- und Tögelpocher sammt Schupfen;
() Eine Polierfabrik sammt Zugehör;
g) Ein Maierhofsgebäude mit Stallungen, und Schupfen;
h) Einen Ziegelofen sammt Ziegelschupfen;
i) Einen Kalkofen sammt Schupfen;
k) Eine Mahlmühle und Brettsäge;
I) 16 Wohnhäunser für die Fabriks-Arbeiter.
In Ferdinandsthal. Ein Douciergebäude und eine Glasschleife nebst Woh— nungen und Sandhütten. In der Laturnhütte. Fünf Wohngebäude für das Hüttenpersonal. Auf dem Hopserstocke. Ein großes Gebäude sammt Stallungen für mehrere Familien.
Scheuern
In Neu hurkenthal.
2) Ein großes Fabriksgebäude;
b) Maierhofsgebäude sammt Scheuern und lungen;
c) Kirche unter dem Patronate des Religionsfondes, Pfarrhaus und Schule, jedoch ein Eigenthum des Fabriksbesitzers;
d) Eine Flußhütte;
e) Eine Polierfabrik sammt Gopsschupfen;
) Eine Glasschleife mit Sandschupfen und Pocher- . j
g) Neun Wohnhäuser für das Fabrikspersonal.
In Althurkenthal.
a) Finanzwachekasserne;
b) Maierhofsgebäude und Stallungen;
e) Eine Mahlmühle sanimt Brettsäge;
d) Sechs Wohnhäuser für das Fabrikspersonal.
Jagdbarkeit und Fischerei in der vollen Ausdehnung. Die Fabrikswerke und deren Gebäude sind in dem be— sten Zustande, und eben so auch alle übrigen Gebäude, welche dermalen dem Fabrikspersonale zu Wohnungen dienen, als Bestandtheile der Realitäten aber beliebig benutzt werden können.
Die Waldungen geben nachhaltig jährlich 2283/4 Wiener Klafter hartes (Buchen) und 2680 Wiener Klafter weiches (Fichten und Tannen) schlagbares Holz.
Auf Hurkenthaler Grund und eine Stunde entfernt ist vortrefflicher Kies (Quarz).
2
Stal⸗
Zum Ausrufspreise dient der zu Ende des Jahres 18144 für den gesammten Besitzstand an Grundstücken, Bebäuden und Gerechtigkeiten gerichtlich . Schätzungswerth von 188,908 Fl. 59 Kr. C. M. im 2-Fl. Fuße, unter welchem derselbe auf keinen Fall hintangegeben wird.
3.
Nur jene Kauflustige werden zur Versteigerung zu⸗— gelassen, die ein Vadlum von 10,009 Fl. C. M. erle=
en, und zugleich den Herren Wenzel und Anton Veith oder deren Vollmachthaber als hinreichend be⸗ mittelt bekannt sind, oder sich über genügende Jahlungs⸗ . gegen dieselben di gg im Stande sind; die Herren Wenzel und Anton Veith oder deren Vollmachthaber können vom Erlage des Vadiums los= sprechen. Das Vadium des Def llichcfs haftet für die richtige Einhaltung aller Verbindlichkeiten, und kann er nach deren genauer Erfüllung im Einverständnisse mit den Herren Wenzel und Anton Peith erhoben wer⸗ den. Im Falle der verbliebene Bestbieter die durch diese
richtig erfüllen sollte, hängt es von dem Ermessen der Herren Wenzel und Anton Veith ab, den kontrakt— brüchigen Käufer im Rechtswege zur Einhaltung der einge gangenen Verbindlichkeiten zu verhalten, oder das erlegte Vadium zum Besten eines wohlthätigen, von den Herren un hun zu bestimmenden Zweckes für ver—= fallen zu erklären. J
Der verbleibende Bestbieter hat gleich nach vollende— tem Versteigerungsakte um die gerichtliche Anordnung einer Tagfahrt zur Berechnung des Kaufschillings zu bitten, zu dieser Tagfahrt den Entwurf der Kaufschil⸗ lings Berechnung mitzubringen und sie ohne alle Ver zögerung und Erstreckung zu Ende zu führen.
5.
Ohne Abschlag vom Kaufschillinge übernimmt der licitatorische Käufer das für den Hurkenthaler Schul— lehrer versicherte Brennholz von jährlichen 1 12 Klftr. und den mit dem h. K. K. Aerar zur Unterbringung der K. K. Finanzwache-Mannschaft abgeschlossenen und sichergestellten Miethvertrag, dann die unversicherten fassionsmäßigen Beiträge für den Schullehrer, als: 9) An Gehalts⸗Beitrag 22 Fl. 13 Kr. W. W.,
b) Für den Meßnerdienst 15 Fl. W. W., ) Nutzgenuß einer Wiese im berechneten Ertrag von
4 II. C. M.,
d) Drei Klafter weiches Brennholz, ) 18 Klafter Holz böhm. Maß zur Beheizung des
Lehrz immers.
6.
Auf Abschlag des Kaufschillings übernimmt der lizi tatorische Käufer folgende auf den Realitäten grund bücherlich versicherte Passiva:
a) Die für die Fr. Theresia Schuh haftenden ...... . 10,000 Fl. b) die Christian Ferdinand Abeleschen Posteritäts⸗Ka pitalien zusammen pr.. ..
c) die für die Johann Bapt.
Adlerschen Waisen haf⸗—
ee, 4,043 9 45 * d) ein Christian Ferdinand
Abelesches Posteritäts⸗Ka⸗
pital l 739 y y
Die übrigen zu Handen der Herren Wenzel und An
ton Veith grundbücherlich versicherten Passiva werden durch die gerichtlich ertheilt werdende Einantwortungs— Urkunde gelöscht, wozu die Herren Wenzel und Anton Veith ihre Einwilligung geben werden; und die sonsti⸗ gen unbedeutenden nicht verbücherten Passiva werden dem Erkäuser nach den Fabriksbüchern auf Abschlag des Kaufschillings zur Bezahlung überwiesen werden.
Kr. C. M.
17,702 . 45 *
1. Die Nutzungen und Lasten der Fabrikgüter überge—⸗ hen von dem Versteigerungstage auf den Käufer, da— gegen hat er auch von diesem Tage an den ganzen Kaufschilling und beziehungsweise die auf Abschlag desselben übernommenen grundbücherlich haftenden Pas⸗ siva mit 5 pCt. zu verzinsen.
Binnen vier Wochen nach vollendetem Versteigerungs— akte hat der Ersteiger der Realitäten zu Händen der Herren Wenzel und Anton Veith oder dessen Bevoll— mächtigten den Betrag von 80,009 Fl. C. M. zu er- legen, und die Sicherstellung des restlichen Kaufschillings auszuweisen, worauf ihm erst die erstiegenen Realitäten übergeben werden.
9.
Der nach Uebernahme der grundbücherlich versicherten Passiva und nach Berichtigung der vorstehend erwähnten S0, 0690 Fl. C. M. verbleibende und sicher zu stellende a usschi lin gar ist in halbjährigen fortlaufenden Raten 6,00) Fl. C. M. zu berichtigen, und inzwischen mit jährlichen fünf von Hundert in gleichen halbjährigen Raten zu verzinsen.
10.
In dem sub 2 angeführten gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe sind die auf den Fabriksgütern vor⸗ handenen Holz⸗, Glasfabriksmaterial⸗ und Glaswaaren—⸗
vorräthe nicht mitbegriffen; diese Vorräthe hat der Käufer in den Lokal-Anschaffungs- und Fabrikspreisen käuflich zu übernehmen, und den entfallenden Kaufschilling binnen einem Jahre in monatlichen gleichen Raten zu berich— tigen; sie betragen ungefähr 47, 000 Fl. C. M.
Auf gleiche Art hat der Käufer der Fabriksgüter die
in den Fabriks Niederlagen zu Wien vorhandenen Spiegel in den bisherigen Fabrikspreisen käuflich zu übernehmen und zu berichtigen. Der Werth dieser Spiegel beträgt beiläufig 45, 000 Fl. C. M. Die
Herren Wenzel und Anton Veith behalten sich zu den in den Absätzen 8, 9, 10 und 11 enthaltenen Zah— lungsverpflichtungen bevor, jenem Käufer der Fabriks güter, welcher ihnen genügende Sicherheit ausweiset, auch längere Zahlungsraten zuzugestehen.
12.
Die ausstehenden Fabriksforderungen verbleiben, in— sofern hierüber kein näheres Uebereinkommen mit dem Erkäufer getroffen werden sollte, ein Eigenthum der Herren Verkäufer; doch dürfte es in dem Interesse des Erkäufers liegen, die bestehenden Geschästsverbindungen nicht aufzuheben, sondern sich mit den bisherigen Ge— schäftsfreunden näher zu verbinden, und zu diesem Be— hufe daher auch alle liquid gestellten Aushaftungen welche übrigens den Betrag von 17,000 Fl. C. M. nicht überstelgen werden, nach dem Ausweise der Fa— briksbücher abzulösen und auf die eigene Rechnung zu übernehmen.
1 Der lizitatorische Käufer ist vor gänzlicher Erfüllung aller Feilbietungs⸗Bedingnisse nicht berechtigt, seine Kaufsrechte an andere Personen ohne Einwilligung der Herren Wenzel und Anton . abzutreten. 14. Die Versteigerungstagfahrt wird am 23. Juli 1817 auf der Amtskanzlei in Langendorf abgehalten werden. Die Besichtigung der feilzubietenden Fabriksgüter steht sedem Kauflustigen frei; die Einsicht der aufgenomme⸗= nen Schätzungs-Urkunde kann bei dem Gerichte in Lan— gendorf oder bei Dr. s. R. Kiem ann, Landes-Advo— aten in Prag in N. C. 934— 1 genommen werden. Langendorf, den 19. März is47.
Literarische Anzeigen. än Myliusschen Sortiments Buchhandlung, A. Bath, Brüderstraße Nr. 4, ist zu
Preußische Stände -Gallerie.
1. Lieferung. Enthaltend die Portraits des Fürsten zu Solms-Hohen-Solms-⸗-Lich, Grafen von Arnim-Boitzenburg, Abgeordneten von Beckerath. Jede Lieferung 1 Thlr. Ein einzelnes Portrait 15 Sgr.
182 8 J. . ä ee Gropiusschen Buch- und Kunsthandlung, Königl. Bauschule
Nr. 12, ist zu haben:
D. Hansemann, pelitische Tages— fragen. 10 Sgr.
P. Hansemann, w ahl - und Schlacht-
7
sten e ;.. Verlag von J. A. Mayer in Aachen.
4166
al der Buch- und Kunsthand— lung „m F. Schneider C Co. in Berlin, Unt. den Linden 19,
ist so eben erschienen:
Haben oder nicht haben. Kritik der Kritiken über die vom Kaiser von Rußland der Bank von Frankreich vorgestreckten 50, 000,000 Francs.
Preis 6 Sgr.
1483 Literarische Anzeige-.
Bei dem Interesse, welches für die Frage ; Schutz- und Differential- ölle gegenwärtig angeregt ist, sei es erlaubt, auf eine im
über
von neuem vor. Jahre erschienene Schrist eines hochgestellten Diplomaten aufmerksam zu machen, die lurch allt Buchhandlungen zu haben ist, der Titel ist Ein
Handelspolitisches Testament. .
Zuerst als Manuskript gedruckt im Dezember 18453. Mit einem Nachtrage. Preis 10 Sgr. Berlin, Mai 1817. Wilh. Besser,
Ver lagsbuchhandlung
In der Verlags- Buchhandlung von G. Hempel! (Sclileuse No. 12) ist so ben erschienen und in allen Buch- u. Kunsthandlungen vorräthiß zu finden:
breufsische Stände-— 66 v Gallerie. Erste Lieferung, enthaltend auf 3 Blatt in Fol
die Portraits des Landtags-Marschalls der ersten Curie
Fürsten zu Solms-Hohen— Solms - Lich,
Licitations⸗Bedingnisse gestellten Verbindlichteiten nicht
haben:
des Stellvertraters des Marschalls der ersten Curie Graten von Arnim- Boitzenburg
und des Abgeordneten
von Beckerath.
Die zweite Lieserung, enthaltend die Portraits des Landtags-Marschalls der Curie der drei Stände, Hosmarschall von kochow, des Abgeordneten Ge- neral- Landschafts-Rath von Auerswald und des Abgeordneten Mevissen, erscheint in wenig Tagen.
reis einer Lieferung 1 Thlr., eines einzelnen Portraits 15 Sgr.
561 b
Höchst wichtige
Hetenhändler, Bierbrauerei -— Besitzer, Konditoren, Kaunsũleute u. s. w.
Die erprobte schr deutliche praktische Anweisung zur Anfertigung einer in England ganz neu ersun— denen selir weilsen Kun sthese oder Bärme, welclie im trocknen und flüssigen Zustande ohne Betrieb einer Branntweinbrennerei in jedem Lokal und in jeder Quantität von Jedem selbst selir billig gefer- tigt werden kann, kräftiger als jedes andere Gälr— rungsmittel wirkt, und sich Jahre lang, oline zu ver— derben und oline an ihrer Treibkrast zu verlieren, hält, ist gegen portofreie kin endung von 3 Thlr. Pr. Crt. (vorbehaltlich der Geheimhaltung) bei dem Unterzeichneten zu haben und durch jede Buch— handlung nur von demselben zu bezielten. Bemerkt wird noch, dals dieser Erwerbszweig jetzt beson- ders vortheilhaft und rentirend ist, da durch den Stillstand sämmtlicher Brennereien jetzt überall Mangel an guter Hese iet. Schulliz in Berlin, Neue riedrichsstr. No. 78a, Könisl. Preuls. appro— birter Apotheker, Chemiker und praktisch- techni- scher Fabrikant.
Bäcker,
Erfindung für
553 b ö
. e nnn in Dresden, welcher bedeutende Kund⸗ schaft besizt, Sicherheit stellen kann und bestens em= pfohlen wird, wünscht für Fabriken thätig zu sein und würde die Agentur für Sachsen gegen mäßige Provi— sion übernehmen. Adressen bezeichnet mit A. A. wolle man gefälligst an Herrn Waechter, Besitzer des Schle⸗ sischen Hauses in Berlin, abgeben lassen.
560 b] w
. Zur Bequemlichkeit des mich beehrenden Pu- blikums erlaube ich mir hierdurch ergebenst anzuzeigen, daß ich des Vormittags bis 11 Uhr in meiner Som⸗ merwohnung, Thiergartenstr. NN. 11, und Nachmittags von 2-5 hr in der Stadt, Schloßplatz Nr. 14, an-= zutreffen bin. Der Hof-Jahnarzt S. Wolffsohn.
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. sür J Jahr.
Allgemeine
Ale bog - Aullau
en des In-
und Aus landes nehmen
ätztt.! * JZanr. ; ze diefe glei gen e. 8 Rthlr. — 1 Jahr. ö j Etude , al 83 in . *. * Monarchie Sey ren 8e , n 22 ohne Preis- Erhöhung. ,,,, Sei einzelnen nummern wird Dae r tien s- gen sür den der gogen mit 21 Sgr. berechnet. . 282 1 . . An — ar.
146.
gn dal
Amtlicher Theil. ; 2
Landtags-Angelegenheiten. Sitzung der Kurie der drei Stände am 21. Mai: Reclamationen wegen des Protokolls der vor— hergehenden Sitzung; Antrag in Betreff der Einverleibung Kralau's in den österreichischen Kaiserstaat; desgleichen Antrag wegen Wiederanknüpfung der diplomatischen Beziehungen mit Spanien; Erklärungen des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten; die Ministerial-Kommissare in den Ab⸗ theilungen; Gutachten in Benresf der Petitionen wegen Ausdehnung des öffentlichen und mündlichen Kriminal -Verfahrens und Berathung dessel⸗ ben; Gutachten über den Antrag auf Oessentlichkeit des Antlage-Vortrags und der Urtels-Publicgtion auch bei den bei verschlossenen Thüren zu verhandelnden Kriminalsachen; Gutachten über die Petition wegen Aus— hebung der Sonderung in Theile bei dem Vereinigten Landtage; Gut— achten über die Petition wegen Abänderung der bestehenden Vorschristen über die Eistattungspflicht der Mandatarien-Gebühren in Civil-Prozessen bei Objekten unter 200 Rthlin.; Gutachten über den Antrag, die Eides⸗— normen und Verminderung der gerichtlichen Eide betreffend; Gutachten über den Antrag auf baldige Emanirung des neuen Strasfgesetzbuches und Berathung darüber; Petition wegen Abänderung der Gesetze über die Repartition der Kosten für Heistellung der Landwehr-Kavallerie-Pserde u. s. wi; Gutachten über die Petitionen wegen Gründung von Ver— brecher-Kolonieen in anderen Welttheilen.
Beilagen.
Amtlicher Theil.
Der Notariats-Kandidat Ernst Anton Franz Joseph Karl Pütz zu Trier ist zum Notar für den Friedensgerichts Bezirk Neuer— burg im Landsgerichts-Bezirke Trier, mit Anweisung seines Wohn— sitzss in Neuerburg, ernannt; und .
Der Kammergerichts Assessor Lämmerhirt auf seinen Antrag von der Uebernahnie der Stelle als Jnstiz-Kommissarius bei den Ge⸗ richten des hoyerswerdaschen Kreises und als Notar im Departement des Ober-Landesgerichtes zu Frankfurt a4. O. entbunden worden.
Landlags-Angelegenheiten. Sitzung der Kurie der drei Stände am 21. Mai.“)
Die Sitzung beginnt nach 11 Uhr unter Vorsitz des Marschalls von Rochow mit Vorlesung des über die gestrige Sitzung geführten Protokolls durch Secretair Kuschke. k k
Seeretair von Pato w: Wenn ich das Protokoll richtig verstanden habe, so heißt es hei der Erklärung des Abgeord' neten Zimmermann, daß die von ihm aus Kamptz's Annalen verlesene Eidesnorm bei den Schulzen und Schöffen noch angewendet werde. Es ist dieses Faktum aber nicht richtig, denn diese Norm ist nicht die allgemeine Eidesnorm für Schulzen und Schöffen, sondern sie gehört einer früheren Zeit an, gegenwärtig aber werden die Schulzen und Schöffen nach dieser Eidesnorm nicht mehr vereidet, wenigstens existirt sie in meiner Provinz nicht mehr. Nachdem die allgemeine Eides⸗ norm für alle Staatsdiener erschienen ist, werden die Schulzen und Schöffen nach dieser Eidesnorm vereidet. Es könnte nun nach dieser Fassung des Protokolls erscheinen, als ob die verlesene Eidesform noch zur Anwendung käme; ich trage deshalb darauf an, entweder die angeführte Eidesform wegzulassen, oder dabei zu bemerken, daß sie wohl früher zur Anwendung gekommen sein könne, aber jetzt nicht mehr angewendet werde. ⸗
Abgeordn. Sommerbrodt: Herr Marschall, darf ich um das Wort bitten?
Marschall:
geben. . Abgeordn. Zim mermann aus Spandau: Ich habe allerdings die Eidesnorm vorgelesen und erkläre, daß ich daran nicht die Be hauptung geknüpft habe, daß dieser Eid überall abgenommen werde; ich habe ihn aber erwähnt, weil er doch abgenommen wird, wenn auch nicht überall, und weil die von Kamptzschen Annalen doch in gewisser Beziehung an vielen Orten als Autorität gelten, obwohl ich diese Autorität für sehr zweifelhaft halte. Ich habe nichts dagegen zu erinnern, daß dem Protofoll hinzugefügt werde: „Vie in von Kamptz's Annalen angeführte Eidesnorm.“
Abgeordn. Siegfried: Ich glaube, das Protokoll ist richtig gefaßt, aber die Debatte hat gestern den Gegenstand nicht so richtig behandelt, als er hätte behandelt werden können. Das Monitum gegen das Protokoll ist ganz unbegründet. Es handelt sich hier nicht um die Richtigkeit und Wahrheit des gestern vom Redner angeführ— ten Faktums, sondern um die Richtigkeit des Protokolls. Vie Be— richtigung des Faktums könnte in der heutigen Verhandlung geschehen und im heutigen Protokoll aufgenommen werden.
Marschall: Es ist der Vorschlag gemacht worden, daß dem Protololl die Worte hinzugefügt werden: „die in Kamptz's Annalen angeführte Eidesnorm.“
Eine Stimme: Es müßte noch hinzugesetzt werden, daß diese Norm nirgends mehr gültig ist, und daß die Schulzen auch nur nach der Staatsdiener Norm in allen Provinzen vereidet werden.
Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Daß diese Eides
Ich kann das Wort nur über das Protokoll
) Das Manustript dieser Sitzung, 2835 Folio⸗-Blätter, ist un ei am 26. Mai des Morgens um 9 8 Len u, ,, im Besitz der Manustripte von zwei früheren Sitzungen waren, die zunächst verössentlicht werden mußten, so sahen wir uns genöthigt, vie Aufnahme dieser Sitzung bis auf heute, den 27. Mai, zu verschieben. Wir erlauben uns übrigens, deshalb nochmals auf unsere Bemerkung in Nr. 241, dritte
2Wsttn Mai
Berlin,
Freitag den
2 .
norm durchaus ungültig sei, kann ich nach Lage der jetzi gebung und nach Vage der einzelnen Prbowiitzlal x anerkennen. Sie bedarf noch einer positiven wird noch darnach vereidet.
(Mehrere Stimmen: Wo? — Hierauf Läuten des Marschalls
. . mit der Glocke.)
Marschall: Ich kann das Wort Niemand mehr geben, denn es soll reglementsmäßig über das Protokoll keine isfusston! statt⸗ sinden, und es kann blos gefragt werden, ob die vorgelesene Fassung angenommen werden solle oder nicht. Ich bitte, eine andere da ssung vorzuschlagen, ich werde dann fragen, eb sie angenommen wirr.
Secretair von Patow: Ich schlage vor, das Protokoll dahin zu fassen: „Die in Kamptz's Annalen aufgeführte Eides norm ist vorgelesen, dabei aber bemerkt worden, daß sie nicht überall zur Anwendung komme.“
Eine Stimme: nicht.“
etzigen Gesetz⸗ Verfassungen nicht Auf hebung, denn es
Ich muß bitten, daß gesagt werde: „ gar
(Läuten des Marschalls mit der Glocke.) Maz schall: Ich kann Ihnen das Wort nicht geben, Sie müssen die Güte haben, sich dem Reglement zu unterwerfen.
Seeretair von Patow: Mein Antrag geht dahin, daß gesagt
werde: „Vie Eidesnorm, welche in Kamptz's Annalen enthalten ist, jedoch gegenwärtig gar nicht mehr zur Anwendung kommt.“ ⸗ ö Abgeordn. von Saucken: Ich glaube, wir können nur dar über sprechen, ob das Protokoll richtig gesaßt ist. Vas Protokoll stellt das Geschehene dar, das Geschichtliche; das ist in dem Proto⸗ kolle richtig gefaßt, und wir können jetzt nicht etwas Neues aufneh men; aber ich glaube, wir kommen vollkommen darüber weg, wenn diese Erklärung in Bezug auf das Protokoll in das heutige Protokoll aufgenommen wird.
Cine Stimme: Es ist aber gestern gesagt worden.
Marschall: Es ist zwar nicht an mir, einen Vorschlag zu machen; ich möchte aber doch anheimgeben, das Protokoll gefaßt zu lassen, wie es ist, aber noch hinzuzufügen, daß von dem Königlichen Kommissar erklärt worden sei, wie diese Eidesformel nicht mehr überall in Anwendung komme.
Abgeordn. Zimmermann: Ich glaube aber, daß ich das selbst in meinem Vortrage bemerkt habe. Ich habe nicht behauptet, daß diese Eidessorm „überall“ gültig sei.
Secretair Kuschke: Ich würde also noch beifügen, daß diese Eidesform nicht mehr überall zur Anwendung komme.
Abgeordn. Sommerb rode Es steht in dem Protokolle, daß mein Amendement keine Unterstützung gefunden habe. Ich muß be⸗ merken, daß dies nicht der Fall ist, Da as nur vor der Anhörung des Gutachtens nicht zur Abstimmung fommen sollte, und würde bitten, daß gesagt werde, der Herr Marschall habe gefragt, ob vor Anhö⸗ rung des Gutachtens über meine Petition, welche mit dem Amende— ment übereinstimmt, abgestimmt werden soll, dafür fand keine Unter— stützung statt. Vas ist ein ganz anderer Sinn.
Secretair Kuschke: In Bezug auf das im Protokoll früher Gesagte ist, wie ich glaube, die Stelle sehr verständlich. Wir wollen sogleich einmal nachsehen.
Abgeordn. Sommerbrodt: Es hat die Versammlung nur nicht abstimmen wollen, ehe sie das Gutachten gehört haben würde. Secretair Kuschke: Verliest die vorangehende und die in Frage stehende Stelle aus dem Protokoll, welche letztere so lautet:
„Der Abgeordnete Sommerbrodt verlangt die Abstimmung über sein Amendement, fand aber keine Unterstützung.“ Abgeordn. Sommerbrodt: Da würde nur hinzuzusetzen sein: „in Bezug auf die frühere Erklärung.“ (Unterdessen war der Abgeordnete Milde auf die Rednerbühne ge treten.)
Abgeordn. von Arnim -Koppershagen: Gehört das zum Protokoll, was der Abgeordnete Milde äußern will, sonst habe ich noch etwas zum Protokoll zu bemerken. Das Protokoll enthält einen Antrag von mir zu der Petition eines Abgeordneten aus der Provinz Brandenburg, welcher die Vertagung des Landtags betraf. So, wie
Nonformität, indem ich den Antrag zu dem meinigen mache und die
Abtheilung ersuche, die Arbeit zu beschlennigen und den Herrn Marschall bitte, den Antrag so bald als möglich in Vortrag bringen zu
Beilage, Seite 825, zu verweisen. Anmert. der Red.
Secretair Kuschke: Ich habe im Protokolle gesagt, daß der Antrag dahin ginge, daß die Arbeit von der Abtheilnng beschlen nigt würde.
Abgeordn. zimmermann: Ich bitte um das Wort.
Marschall: Ist es eine Bemerkung zum Protokoll? .
Abgeordn. Zimmermann: Nein, sie betrifft einen allgemeinen Gegenstand.
Marschall: Dann würden wir zuerst das Protokoll zu geneh
migen haben. IJindet sich sonst noch etwas zum Protokoll zu be— merfen? Va nichts bemerkt wird, so ist das Protokoll, mit Vorbehalt der Abänderungen, die noch gemacht werden sollen, in seinen übrigen Theilen angenommen, die Abänderungen aber selbst werden noch vorgetragen werden. Es hat nun der Herr Abgeordnete Milde das Wort.
Abgeordn. Milde: Meine Herren! Von den Ereignissen, welche die neuere Zeit gebracht hat, ist keines in seinen Folgen auf den Handel und die Intustrie Preußens so unheilvoll rückwirkend gewesen, als die Einverleibung Krakau's in die österreichischen Staaten. Vie Vorbehalte, welche unser Kabinet zu Gunsten der kommerziellen Interessen gestellt hatte, sind ohne alle Erheblichkeit und ohne allen Nutzen für uns bis jetzt gewesen. Denn während wir das Necht hatten, erwarten zu dürfen, daß mit der administrativ⸗politischen Einverleibung des Freistaates die merkantil-politische noch nicht aus—
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Gebiets in die österreichische Zolllinie in so sehr kurzer Zeit nach der Publication des Besitzergreifungs Patentes erfolgte, daß kaum der vierte Theil der in Krakau lagernden Waaren in den Verbrauch haben übergebracht werden können. In den meisten Fällen war die Nachsteuer, welche von Seiten der Kaiserlich Königlichen Staatsver— waltung verlangt wurde, eine so bedeutende, daß sie völlig uner— schwinglich war, und daß sie denjenigen, welcher sotche Waaren⸗ vorräthe besaß, völlig ruiniren mußte. Nun waren aber der Natur der Sache nach ein großer Theil jener Waaren, die in Krafau für kausmännischen Verkehrlagerten, unbezahlte Waaren und gehörten effeftiv noch diesseitigen Staats-Unterthanen an, die natürlich, indem die Stener von den kralauer Staats- Angehörigen gefordert wurde, sofort zur Verfügung der diesseitigen Gewerb— und Handelstreibenden gestellt waren. Ich muß nun erwähnen, daß dieses die Waaren im Allgemeinen betraf und noch nicht diejenigen Artikel subsumirt waren, die unter die Staats ⸗Monopole in den Kaiserlich Königlichen Erbstaaten gerechnet sind, jedoch als schon damals nach dem 11. Januar die Nachsteuer verlangt wurde, wurde mit großer Ostentation von Kaufleuten in Krakau nicht allein eine Menge Waaren verschenkt, ja effektiv ins Wasser geworfen und vernichtet, weil man sagte: wir können nicht die Nachstener bezahlen und auch nicht diejenigen, welche uns die Waaren geschickt haben. Es wurden, um mich einiger Beispiele zu bedienen, von Schlesien und von der Rheinprovinz aus zwei Artikel nach Krakau vorzugsweise gesendet, die von großer Bedeutung sind. Von Schlesien ordinaire Baumwollenwaaren, aus der Rheinprovinz Seidenwaaren. Von ersteren, welche namentlich in der langenbielauer Gegend gefertigt werden, und die in einem Werthe von 60 bis O Rthlr. der Centner sind, verlangte man von denen, die solche Waaren zur Versteuerung zu bringen hatten, 209 bis 300 Gulden Zoll. Es liegt auf der Hand, daß eine Waare, die 60 Rthlr. Werth hat, nicht 201) Rthlr. Steuer geben kann. Es wurde demnach das eigenthümliche Verhältniß herbeigeführt, daß diesen Waaren, indem sie nicht in den österreichischen Könsum mit der Belastung einer solchen Steuer übergehen konnten, nichts Anderes übrig blieb, als sie nach Preußen zurückzuführen. Aber an der preußischen Gränze angekom⸗ men, wären die Waaren in den Zoll von 50 Rthlr. gefallen, und es blieb daher nichts übrig, als die Waaren zu vernichten oder sie auf illegale Weise der österreichischen Steuer und dadurch auch der Bezahlung an den diesseitigen Kreditor zu entziehen. Mit den Sei—
meine Erklärung im Protokoll aufgenommen ist, ist mein Antrag nicht gestellt gewesen: ich setze mich aber mit dem Antragsteller gern in,
lassen. / /
gesprochen sei, so ist durch die Bekanntmachung vom 11. Januar d. J. diese Voraussetzung geschwunden. Nachdem dies geschehen war, durfte man sich mit Recht einer weiteren Hoffnung hingeben, nämlich daß diese merkantil-politische Einverleibung in den möglichst schonenden und milden Formen Platz greifen würde. Von alle dem
ist das Gegentheil geschehen, indem die Einschließung des krakauer
denwaaren aus Krefeld und Elberfeld verhält es sich noch anders. Ein einziger Kaufmann mußte für 340 Pfund Seidenwagren eine Steuer von 3400 Gulden bezahlen. Unter solchen Verhältnissen wurden natürlich die merkantilen Beziehungen mit Krakau immer trüber für uns, und bereits im Jannar tam eine Menge von Tratten und Wechseln zurück, die nicht bezahlt wurden. Ich lasse dahin⸗ gestellt, inwieweit einzelne der dortigen Kaufleute verstanden haben, sich ihren Verpflichtungen gegen den Staat zu entziehen. Indessen steht das Faktum fest, daß sie sich weigern, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, weil sie sagen: wir sind durch Einführung der Nach⸗ steuer völlig ruinirt worden. Es ist von vielen Seiten in Krafau geltend gemacht worden, daß man in der Beitreibung der, Nachsteuer doch bedenken möge, welch' großen Gewinn Desterreich in der Ein⸗ verleibung Krakaufs sowohl politisch als finanziell erlangt habe; aber man hat bis jetzt mit größter Strenge darauf beharrt, die Sache eben so und nicht anders durchzuführen. So standen die Ver⸗ hältnisse bis zum 27. April d. 3. Am 26. April erschien eine Befanntmachung, die mir hier vorliegt, in welcher der Kaiserl. Königl. Hof-Kommissar den Handeltreibenden in Kralaun andentete daß nun⸗ mehr die Frist abgelaufen sei, in welcher diejenigen Artikel, die als Staats Monopol behandelt werden, in dem freien Verkehr verbleiben fönnten, und er bestimmte zugleich in dieser Bekanntmachung, daß binnen 3 Tagen die sämmtlichen ,. an Tahack, Schießpulver und Salpeter müßten entweder an den Einzelnen übergegangen sein, der aber nicht mehr haben dürfte, als er in, dem Laufe eines Jahres zu fonsumiren im Stande sei, oder aber diese Vorräthe müßten in der Hauptmanth niedergelegt werden, um binnen Jahr und Tag zur Verzollung zu kommen oder ausgeführt zu werden. Die Verzollung, um die es sich hier vorzugsweise handelt, ist die Verzollung des Ta⸗ backs. Der Taback ist, wie Sie wissen, für den Zoll⸗Verband ein höchst wichtiger Artikel nicht allein der Fabrication, sondern auch des IAnbaues, und er ist ein wichtiger Kultur-Artikel des agronomen Ge⸗ werbes derjenigen Provinz, welcher ich die Ehre habe anzugehören. Es ist die größte Quantität, ja beinahe die Totalität dieses Erzeug⸗ nisses unserer Bodenkultur seit langen Jahren nach dem Freistaat Krakau beinahe ausschließlich gegangen, und die Quantitäten in dem Augenblicke, wo das Patent erschien, waren sehr bedeutend. Diese Tabacksorten haben einen Werth von 8 bis 19 Rthlrn. pro Centner, und die Nachsteuer, welche verlangt wurde, beträgt 2 Il. 50 Kr. fürs Pfund. Es liegt auf der Hand, meine Herren, daß in dem AugenblickB, als eine solche Steuer verlangt wird, der Verkehr abgeschnitten ist und also nichts übrig blieb, als entweder den Taback in die Weichsel zu werfen oder zu vernichten, denn zurückzuführen ging er nicht, weil er wiederum in den vereinsländischen Zoll von 13 Rihlr. pr. Ctr. gefallen wäre. Nach solchen Maßnahmen mußte es voll⸗ kommen unmöglich werden, daß die bedeutenden Außenstände, die dies⸗— seitige Unterthanen an Bürger des ehemaligen Freistaats Krakau zu sordern haben, zu realisiren sind, und daß diese Forderungen effektiv in diesem Augenblicke inexigibel sind, versichere ich Sie. Mein An⸗ trag geht deshalb dahin: daß auf irgend eine Art und Weise den eil Cie, Unterthanen geholfen werde, diese ihre Außenstände beizutreiben, und um so mehr beizutreiben, da die gegenwärtige Ge⸗ setzgebung in Krakau eine solche ist, die nicht gestattet, einen Wech⸗ selschuldner zur Haft zu bringen. Sie sehen, wir sind in jeder Be⸗ ziehung hülflos, und ich für mein Theil schätze die Ausstände, die diesseitige und vereinsländische Unterthanen in Krakau in diesem Au— genblicke haben, die fällig sind und bezahlt werden sollten, eher auf 2 Millionen als auf 1 Million Thaler. Diese bedeutende Summe un“ seres Staatsvermögens zu verlieren, wird für uns in dieser Zeit der Noth, in der wir jetzt leben, sehr schwer werden, und um so mehr, da ich, national-ökonomisch gesprochen, keinen Weg weiß, einen solchen Verlust bald und rasch wiederum zu erringen und zu erwerben. Ich erlaube mir demnach folgenden Antrag: „Der hohe Landtag möge beschließen, daß durch Vermittelung des