874 — . RF M be J unter Beibehaltung der Itio in partes statt der Gesammt- Interessen meisten Herren Rednern nicht nur, sondern auch von bem Herrn Mi⸗ ; . J : es, ist die einzige Grundlage der politischen Freiheit, ch lau artikular- Interessen zu n . Ich glaube gerade umgekehrt; nister anerkannt worden ist. Es kommt also nur darauf an, diesem ; n ; ⸗ i . auch nicht, daß der die standische 4 e n . Umsitand; daß diejenigen Provinzen, weiche durch einen 85 luß Grundsatze auch Geltung zu verschaffen. Es hieße den Geist, ben 3 weite B eil age zur Allg emelnen Preufisch en 3 eitung. Freitag den 28 sien Mai Wollen wir sie aber, so müssen unsere Bera g i müßen der übrigen Provinzen in ihrem Rechte verleßt werden, sich beschwe⸗ diese Versammlung schon so vielfach zu erkennen geen hat, ver⸗ ⸗ ai. aus Gewählten der Stände in sich und aus sich, Intereffen rend au Se. Majestät den König wenden können, wird die übrigen kennen, wenn ich mir noch die Mühe geben wolltè, darzuthün, daß .
aber auch jedem Stande Gelegenheit geben, seine 3. Provinzen mitabhalten, ihre Einzel⸗Interessen zu verfolgen. Aus die Staats-Einhelt eine der Grundlagen der Staats⸗Wohlfahrt ist. ⸗ ; . . Herren, ich J 3 9 diesemn Saale oder in dem Saale, welcher fünftig Ihrer Versamm— 5 möge, sich doch bis jetzt noch kein Bedürfniß für Bewußtsein der Einzelnen haften und wurzeln. Gerade die Geschwor
zu wahren, wenn die Majorität sie gefährdet, Nenn iden habe, allen diesen Gründen muß ich mich dagegen erklären, jetz.m schon die Es ist ferner überflüssig, darauf hinzuweisen, daß die Grundlage der — e w rer V halte es deshalb für stärbisch, daß die Maj n . ir, der Aufhebung der Itio in partes bei Sr. Majestät zu , , Sela f e el ne l in dieser Versammlung zu suchen ist. Wür⸗ lung dienen wird, 6 als möglich vorkommen möge, ich wün- diese Gleichstellung lundgegeben habe und es nicht räthlich schei= nengerichte waren es, die bei der Einführung, des Strafgeseg aber Cen se sändisch nothmrndi 1 seine Vertretung finde. Abgeerdn. Graf zu Eulenburg: Meine Herren! Wenn ich den Sie es aber in irgend einem Falle für zweckmäßig erachten, eine sche, daß der Fall nicht eintreten möge, wo ein Stand oder eine nen dürfe, in kirchlicher Angelegenheit ohne Roth eine Ein- gegen welches sich die Jiheinprovinz sö entschieben mn ge —* besonderen Stande in anseter en, . „bas Privatrecht von es unternehme, gegen die Petition zu sprechen, so geschieht es in der solche Grundlage zu legen, von der unter Umständen immer wieder Provinz sich verletzt fühle, ich wünsche, daß, wenn dennoch ein solcher mischung zu machen, die leicht Widerspruch finden, auch Miß hat, gefährdet waren. Bas ist ein Satz, den Niemann erklärt Die Schwierigkeit in jeder n fing , .. unserer Versammlung vollen Ueberzeugung, daß in der hohen Versamniung eins geistiger ein Theil sich trennen könnte, so daß dadurch das ganze Gebäude, Fall vorkonumt, der Stand, ober die Provinz kleine Verletzungen über= trauen und Besorgnisse erwecken könne, wirb, den ich als eine Thatsache hinstelle, und gegen den sich 2 dem öffentlichen Rechte zu scheiden. i — Privatrecht, Das öffent. Unterschied der einzelnen Stände nicht existirt, eben so wenlg. als in welches darauf errichtet ist, in ein unsicheres Schwanken , . feht um nicht . die Itig in partes eine Spaltung des 9 Der Antragsteller hat sich dieser Ansicht angeschlossen.“ lich eine Stimme erheben dürfte. Aber um uns vor ähnlichen i. eher. nnn, i sse der Moritat die Geltung. irgend einer anderen ständischen Verfammlung; ferner in dem unbe- Wohlan, meine Herren, ein solches Verhältniß liegt uns hier vor. i befunden, aber ich wünsche auch ihnen das Recht erhalten zu se⸗ Marschall: Den ersten Antrag hat die Abthellung hicht be— verständnissen zu wahren, um vor ähnlichen Mißverständnissen ui lie Fecher Haft iz ih, 1 6 dem öffentlichen Recht zu. dingten Glauben an die Unmöglichkeit, daß einer der Stände jemals, Man hat gesagt, daß, wenn die Versammlung Line unauflösliche Ein hen, im äaußersten Fille dennoch ihre Interessen zu wahren. fürwortet; der Herr Antragsteller selbst hat nicht darauf bestanden, Räthe der Krone zu wahren, habe ich geglaubt, für dieses umfan . Auf dem Punkte, wo das a re hen sein Recht dadurch, daß er sei es absichtslos oder ab kan. gegen das Interesse eines anderen heit bilden würde, dadurch für einzelne Theile derselben eine Gefahr, Marsch Allgemeiner Ruf auf Abstimmung.) daß er weiter verfolgt werde; und es fragt sich: ob er in der Ver? reiche und wichtigè Geseßz eine öffentliche und umstandlich Pier fen sammentrifft. win ee. geen 26 ben Stufen des Thrones nieder⸗ Standes auftreten könnte. Diese überzeugung durchdringt mich, durch! die Gefahr der Rechtsverletzung, entstehen könnte. Ich muß zunächst l 6 ar sch 14 Ich muß zuerst fragen, ob die hohe Versamm⸗ sammlung Unterstützung findet von Ihrer Unterstützung erbitten zu müssen. Dies sind die allgemei⸗ seine Wünsche und n . 29 wie gesagt worden ist, die Oeffent⸗ dringt . Alle. Ich habe dies sagen müssen der hohen Ritterschaft, darauf hinweisen, wie mir der Fall nicht denkbar ist, daß das Recht e, en n. * 2 wünscht? Diejenigen, welche dies Er sindet keine UÜnterstützung. nen Gesichtspunkte, die mich vermocht haben, das — 4 u legt. Ich glaubz aber nic bes Herrn Ftommissarius genügt, um die der hohen Versammlung gegenüber, um ihr auch den entferntesten irgend eines Standes, irgend Neiner einzelnen Provinz von dieser vünschen, t 2 er fast einstimmig besah t Referent Plange: stellen, und a behnlie mir Ver. n ne . — 262 1 m Was wir bedürfen, ist die Jorm, um Argwohn zu nehmen, als hätte ich in meine Worte auch nur einen Versammlung verletzt werden könnte. Das würde über den Ich könnte jetzt einfach die Frage ban l saͤlle 8 d . „Der . ö selben einzugehen ; besonderen Rechte zu * sen Konflikt herbeizuführen, und diese sichert Schatten des Gedankens legen wollen, es sei die Ritterschasft im ihr angewicsenen Wirkungskreis völlig hinausgehen. Es heißt 36 & achten ker Ahtheslung dagenhmmnlen ern . * er Antrag Il. Antrag geht auf Einschräukung oder Verminderung gericht⸗ Narfchall. Das Amendement eht dahin, daß das eine Eutscheidung er . darum bin ich dafür, daß sie unange⸗ Stande, ihre numerische Ueberzahl benutzen zu wollen, um den anderen auch in dem Paragraphen, um den es sich hier fend ein: „Hält bei hat ee sich schon oft gehen e ; ö v9 6 e. Indessen licher Eide. Strafgesetz buch dem jetzigen oder nud Vereiniat L w 2 uns die tio in partes, beiden Ständen zu nahe zu treten. Wessen ich mich nicht zeihen kann, einem Gegensiande, in Hinsicht dessen die Interessen der verschie= nicht re ht Jeystand en 6 6 3 1 , *. , . Das Gutachten der Abtheilung geht auch gegen diesen gelegt werde, und 1 6. ; . eng e 3 n 1 9 vor⸗ tastet bleibe on Helldorff: Meine Herren! Ich er⸗ dessen zeihe ich auch nicht meinen Mitstand. Darum halte ich dies denen Stande oder Provinzen gegen einander geschieden sind, ein m n , , . 3 7 6 . besser, die Jrag Antrag, wobei alle Mitglieder, mit Ausnahme einks einstim lersiitzi⸗?⸗ 6 ge, ob die Versammlung dasselbe un⸗ Abgeordn. Graf . Antragsteller dahin ganz einverstanden, für unmöglich. Ich trete vor Sie hin, meine Herren, nicht, um mein Stand ober eine Provinz durch einen nach 5. 16 zu Stande gekom— lg bern . e. e. hee ' ö. 9 e, iren: Soll Se. Na⸗ mig waren, aber dessenungeachtet der Antragsteller bei seiner . Ce würd eam ö lläre mich hin . e. hohen Versammlung sei, die Einheit des Interesse oder das Interesse der Ritlerschaft zu wahren, fondern ich menen Beschluß sich verletzt u. s. w.“ Es ist also nicht von einem r, . eng g e,. ug gn z * 4 ei die gesetzliche Be⸗ Intention beharrte. ; abator . . Dr,, , , . 12 . eben die Krast des Staates beruht, morg⸗ habe bei meinen Worten vorzugsweise das Intereffe der beiden an! Rechte die Rede, sondern nur von einem In teressc. Den Fall 1 . . Luhe ö. he 9 ö . ereinigten Landtag Die Abtheinng ist dahin mit dem Antragsteller gam ein— sen uind 9; i i n nn 9d: Meine e,. Nach dem Ge⸗ g e sssun begründen. Auch glaube ich, mich Ihrer alllei⸗= deren Stände im Auge gehabt. Sie werden fragen, was mich das einer Nechtsverletzung hat der Geseßgeber nicht vorgesehen und auch n k ä, , . für Bejahung der Frage sind, bitte Learstanten, daß die gerichtiichen Eid, nölchsfstruchsetz ohn. än er die ständischen Ausschüsse vom Jahre 1842 ist im 5. 3 be⸗ 6 stimmung, meine Herren, zu erfreuen, wenn ich ausspreche, angeht. — Wohl geht mich das etwas an, meine Herren, denn ich vorzusehen keine Veranlassung gehabt. Nun frage ich Sie aber, meine ö (Es ergiebt sich keine Majorität.) setze vermindert werden möchten, sie hält aber einen Antrag „Die Wirksamkeit der Ausschüsse soll vielmehr eintreten, wenn die
tigen Hei ; inhei st order ich hier ni e ; ; Herr in unserer Mitte nach vollständi lündlicher Erörte—⸗ an die Regier ier ni ür geei ö. iese Kraft, diese Einheit des Staates am sichersten gefördert betrachte mich hier nicht als Abgeordneter der Ritterschaft allein, son= Herren, wenn in unserer Mitte nach vollständiger gründlicher Erörte r Hut z gierung hier nicht für geeignet oder nothwendig, Ansichten der Land J . — fin 9 Ausgleichung der Sonderinteressen der ver⸗ dern ich maße mir an, hier auch das Interesse der Städte und rung der verschiedenen Interessen sich eine bestinimte Meinung, ein betreffend h. Yetis! . , n , m. weil . ] ⸗ = ; ö ele. . , mn, . schiedenen Provinzen und Stände, unter Festhaltung des Rechts— Landgemeinden des Kreises mit zu vertreten, dessen Landrath ich bin, bestimmter Beschluß darüber herausstellt, welches Interesse von dem ther und Den in, wegen Abänderung. Ver bestehenden Vorsch fn a) in dem Antrage leine ehen FJälle herausgehoben wor⸗ oder wenn in der weiteren Berathung der Gesetze in den höheren Painzipe auf dem Wege der Heseögebung. Nicht einderstanden äber und der mit darum aus Herz gewwachsen ist. Das ist der Standpunkt, Standpunkte der Gesammitheil aus bas üherwäegende iss, wie ist, wenn k kr a nge ht , , bar ien. , den, in welchen die Eide wegfallen könnten, und es sich Instanzen der Legislation neue Momente hervortreten und Wir es bin ich mit der Ansicht des Herrn Anträgstellers und der Minoritt von dem aus ich hier spreche, und so bitte ich, meine alsdann dem rn . Theile noch die rechtliche Möglichkeit ge⸗ Prozeffen bel Objekten unter 290 Thalern. Der Herr Abnarortén? für den Augenblick nicht übersehen lasse, wo dies gerade angemessen finden, durch ständische Organe eine Ausgleichung der der Abtheilung, 3 durch die Sonderung in Theile derjenigen Paos‚ Worte zu beurtheilen. Indem ich auf die Sache selbst ein- geben ist, 7 diesen Beschluß zu protestiren, wie ist dann über- zon Werdech ift Rlefttent ! im bieser acht, (het rer * e. ohne Rechtsderletzung thunlich sei; und weil verschiedenen Ansichten herbeizuführen.“ ; ; vinz oder demjenigen Stande, welcher jene , . e geh, ˖ betrachte ⸗ ich zan wenn . gesetzlichen Standpunkt an, 1. . 1 . ö Vortrag darüblt zu shalten. ; 5 ) c dem . Justiz⸗ Der erste Fall, der positive, in dem die Gutachten der Provin⸗ s in ei nflikt mit demsel⸗ in Beziehung auf die Frage über die Itio in partes. nicht immer der Pr r. Minorität gegen den ö Ma⸗ Reer ö rklärung ertheilt werde, d . ; ; 3 * = sich von dem Ganzen zu trennen und in einen Konf ziehung auf Frag l sorstat ben leßterzn mnhralisch auf? schi' icht sie ihm I chih imm r' so, Referent von Werdeck: Das Gutachten lautet folgender⸗ gebungs Arbeiten in ie! Materie bereits ö ,. ,, ,. 9 , ie , e 2 2
ben sich zu setzen. Nach meiner Meinung giebt die Sonderung in Wenn wir die Gliederungen unserer ständischen Corporationen, n letz no t sie nen aa, ) . l el der Provinz oder dem Stande, welche selbige wegen ver⸗ wenn wir die Anordnungen prüfen, durch welche diese ins Leben ge= daß dadurch die Regierung, der es doch bei Bildung des centralstän⸗ z Gutachten ten, Die durch die Anträge der schlesischen Provinzial⸗ weichend, und nach dem Geseße vom Jahre 1812 würde aiso die
rufen sind, so finden wir durch alle diese Gesetze das Recht, in dischen Organs darum zu thun war, zu erfahren, welches denn eigent⸗ Stände und der General Synode hervorgerufen seien. Publication des Strafgesetzbuches nicht zu erfolgen haben, ohne vor⸗ ö; 1
meintlicher Verletzung gesucht haben, nur das Recht, über diese be— ; ꝛ 5 2. — u thun war der a. . her Theile uns zu sondern, als ein durchgehendes Prinzip. Um ihre lich das Landesinteresse ist, in die üble Lage kommt, es nun dennoch fünften Abtheilung der Kurie der drei Stänbe des Beide Anträge werden demnach vorläufig auf sich! beruhen her die Ausgieichung, wäs sie in bem Geschl ben Jahr al dor.
sonders zu berathen, ein besonderes 6 utachten darüber zu verfassen h hre m nr aht nen? einc in lip 6 , , eden ift können und solches zur Kenntniß St. Majestät zu, bringen. Weber durch Geduld nicht zu sehr auf die Probe zu stelhen, beschränke ich mich nicht zu wissen? Auch in dem Falle; der vorhin besßrochen worgen ist ersten Vereinigten Landtags, betreffend die Petiti . ; , . . gesehen ist, herbeizuführen. Mittlerweile aber ist der Vereinigt die Protofolle, wie die Minorität der Abtheilung behauptet hat, noch darauf, auf das Gesetz vom 28. Juni 1542 aufmerksam zu machen, und der sich im Referate erwähnt findet, wo es sich um Bewilligung der . gn g ge, 8h . . . den ea , 1 1. 4 j 9. * aj , ins Leben . de, . ee n n, ele,
G zan, g ⸗ . tage: ob derselbe in der hohen raths somit auf den Vereinigten Landtag übergegangen. Damit
durch die stenographischen Berichte, noch durch die Anwesenheit des wonach es den Kreisständen nachgegeben . Ausgaben zu beschließen. von Steuern oder Anleihen handelt, auch in dem Falle entsteht diese we gen Abänderung der bestehen den Forschrifttn nb Lersun n s fg ine re en fink hen
gönigli tommissa ird dieses Recht derjenigen Provinz oder Am Ende dieses Gesetzes ist vorzugsweise prägnant und klar die mißliche Lage. Ich will nicht sagen, daß der Beschluß, den die de, ng J ͤ . 61 n z Untersti ; , . 9664 z. Königlichen Kommissars wird dieses Rech jenigen P s se 9 Skändever sainmlung' hinsichtlich einen Staatsanlelhe dder nenen Steuern ie Erstattungspflicht der Mandatarien-Gebühren in (Es erhebt sich nicht die hinreichende Anzahl Mitglieder dafür. ͤ , 6 , ,,,,
S b ich verleßt glaubt, gehörig gewahrt. Ich Bestimmung über die Sonderung in Theile ausgeprägt, und nun frage t Staatz Civil ! ; ; * : e nnn, nen, , ne , . s ö ] x faßt, durch den Protest der Minorität aufgehoben werde, er ivil-Proszessen bei Objekten unter 260 Rthlr. Er kann also nicht zur Berathung kommen.) Vereinigten Landtags nicht publizirt werde. Aber abgesehen davon
laube, daß trotz der Anwesenheit des Königlichen Kommissars nicht ich die hochgeehrten Abgeordneten der Städte und Landgemeinden, sa— i ꝛ H g. . . . ir , in . so großen — den Betreffenden die Gele⸗ welche , für Kreistage sein möchten, ob sie wird aber mindestens dadurch geschwächt, der Protest wird in In der Gebühren-Taxe für Justiz - Kommissarien vom 23. Aue Ein ferueres Gutachten betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten sscheint mir auch die Zweckmäßigkeit sehr dafür zu reden, denn zu kei⸗ 6 ' 8 ) . (. l
eit und Möglichkeit gegeben sei, ihre Ansicht klar und Tdeutlich wohl von dieser Bestimmung ein Titelchen ablassen möchten. Ich einem Augenblicke, wo es darauf ankommt, daß sich, das Land, die gust 1815 Abschnitt J. Anmerkung 2 ist vorgeschrieben, da ar. Dittrich auf baldige Emanirung des neuen Strafgesetzbuchs. ner Zeit ist bis Aurmer fam il so hr. wie ʒ . un ö. ka . H ei nen . Rechts der Sonde⸗ ehe 1 Ich glaube, Sie können es nicht, denn nach meiner Vertretung des Landes, einig zeigt, diese Einigkeit stören, . ö. teien in Sachen, welche zur ersten, zweiten oder dritten ga ne. . lange: Ill. Was den Antrag des Herrn Dittrich , i l, . ö . . ö def e. rung in Theile zur Zeit unerläßlich. Meine Herren! Seitdem ÜUeberzeugung giebt diese Bestimmung Ihren Interessen einen bei aufheben und einen Zwiespalt in die Versammlung, in das Lan . Dbjelten bis zu 200 Rthlr.) gehören, wenn sie sich der Hülfe eines * e ige Emanirung des neuen Strafgesetzbuchs anbetrifft, und Mündlichkeit des Kriminal Verfahrens gefördert; sie ist in der Sie beschlossen haben, den Ankrag zu stellen, daß in Folge weitem größeren Schutz, als sie jemals auch selbst vön der ausge- einbringen. Ich erlaube mir noch auf die Garantie ,. . Justiz Kommissarius ohne Noth bedient haben, deren Gebühren nicht — , . . Versammiung einen Beschluß darüber ganz von der Hauptstadt eingeführt, und vorhin haben wir ja gefehen, wie von einfacher Stimmenmehrheit Petitionen zukünftig an die Krone gelan⸗ k Vermehrung einer Vertretung, sei es in welchem Stande außer dem Geiste der Versammlung, außer dem eiste der Gerech⸗ erstatiet verlangen können. . . der Krone über den Jegenmwärligen Stand diefe. Ungelt;. än nen lf Deffent iche r n d' ndr htl gelen bee gen und seitdem Sie ferner beschlossen haben, daß die Ansichten der ] es wolle, zu erwarten haben würden. So wie aber die Kreistage und tigkeit, den wir immer in einer preußischen Landesvertretung . . . Petenten halten dies im ., nicht für gerechtfer⸗ 3 . a hängig machen zu müssen. Der Herr Kommissarius des zen, die sie nicht gehabt haben, ohne daß die Rhein⸗Provinz, welche Minorität bei Petitions⸗Anträgen, welche durch einfache Stimmen⸗ andere ständische Corporationen gegliedert sind, so analog ist auch setzen müssen, die Verfassung darbietet. Wir haben r c, . h tigt, einen Antrag auf Aufhebung der estimmung aber um deshalb ien e, ustiz Ministeriums eröffnete derselben demnächst, daß die sie schon lange genießt, es hat zu befürworten brauchen, gewünscht mehrheit votirf worden, nicht offiziell zur Kenntniß der Krone gelan- diese Persammlung zusammengeseßzt, d. h., die Stände sind, mit auch in meinem Antrage gesagt habe, zum Schutz, zur, Pflege des auch für nothwendig, weil durch Annahme der Verhandlungs- Maxime f 6 a. angelegentlicheren unsch habe, als dieses Gesetz- worben ist. Welche Erfolge wird die Einführung des öffentlichen Verfah⸗ gen, sollen, seitdem fordern Recht und Billigkeit noch dringender Ausnahme einer höͤchgeehrten Provinz, numerisch nicht gleich. Darauf provinzialständischen Lebens, die Provinzial-Stände. Sie sind ganz im jetzigen Prozeß Verfahren und durch Einführung von ö vu n. *. * erscheinen zu lzssen, und es stehe auch das rens haben? Gewiß dieselben Erfolge, die sie in der Nhein⸗ Provinz ge⸗
aldige Erscheinen desselben zu hoffen. Nachdem dasselbe nämlich von habt hat. Es wird namentlich der Geist der Gesetz gebung ganz in das Volls⸗=
ie ĩ r tovi ze i k ier S rin⸗ ihr ie indivi . Provin; it die Zuziehung von Justiz-Kommissari h is ĩ nals, daß einzelnen sich verletzt glaubenden Provinzen oder fuße ich. Ich komme hiernach zu dein Schluffe, daß ein Rechtsprin an ihrer Stelle, wenn sie die individuellen Interessen der Provinzen mi e Zuziehung Justiz⸗Kommissarien zu einer unabweis lichen Noth be des Lein i, 9 ; seh n. . k 6. durch sämmtliche ständische Gesetze hindurchgehendes Rechts- Nachdruck vertreten. Wir haben ferner die verfassungsmäßige Bestim⸗ wendigkeit geworden sei. ö ch h sämmtlichen Provinzial ⸗Landtggen begutachtet worden, habe der Ent- leben eindringen, das Interesse für die Gesetzgebung wird sich bedeutend
tänden das Recht belassen werde, durch die Sonderung in Theile — e Rech . ö sei . ĩ . ü ͤ . ein 6 ü erben f und Interessen darlegen ⸗ prinzip, wie ich die Sonderung in Theile erkennen muß, für einen mung, daß der Beschluß der einen Kurie erst dann an den . Der Abgeordnete Wächter fermulirt seinen Antrag dahin: wurf nach den aufgestellten. ainnerungen eine nene Umarbeitung er⸗ gehoben sehen; und wenn zu irgend einer Jeit, wird die Stände Ver des besonderes Votum oder Gukachten an die Krone gelangen zu Theil dieser Gesetzgebung, nachmemmer Ansicht, unmöglich aufgehoben wer- gelangt, wenn er auch, in der anderen Kurie Zustimmung gefun en auf das schleunigste ein Gesetz zu erlassen, wodurch die hier be— fahren, und das einzige Hinderniß, welches der Einführung bis jetzt sammlung dann im Stande sein, ein gegründetes Gutachten über das lassen. Im dringenden Falle gereicht die Uebung dieses Rechtes je- den kann, und hierin muß ich dem geachteten Petenten entgegentreten, doch, hat. Wir haben also hier die Bürgschaft, daß immer nur ein von kannte, Vorschrift aufgehoben und die Zuzichung von Justlz Fom— sich entgegengestellt, lediglich in den Schwierigkeiten bestanden, welche Strafgesetzbuch abzugeben. Allein, würd man einwenden können, da⸗ ö verschiedenen Standpunkten aus wohlerwogener Ausspruch zur Kennt— missarien ohne Ansehung des Objekts des Recht streitõ völlig frei in Folge mehrerer besonderen Erinnerungen eine sofortige Einführung durch wird die Publication etwas hinausgeschoben. Aber, meine
chon zur Beruhigung des Gewissens der einzelnen Abgeord- auch von der anderen Seite betrachtet, dürfen wir die lüio in Partes er — ö r Kennt , in F ᷣ r bese sofo neten, H den i und Ständen, welche sie hierher ge- nicht aufgeben, so lange wir nach Ständen gegliedert sind. Mögen niß, zur Entscheidung der Krone gelangt. Wir haben ferner in die⸗ gegeben wird. in die Rheinprovinz hinderten. Ueber deren Beseitigung werde ge Herren, ist denn der Nachtheil so groß als der Vortheil, der hervor sandt haben, um hier im Sinne ihrer Kommittenten zu handeln. Be⸗ wir noch so liberal gegeneinander gesonnen sein, mögen wir eine auch ser über allen Parteien stehenden Entscheidung eine Bürgschaft da— Der Abgeordnete Schlenther begehrt dagegen: genwärtig mit Sachverständigen von dorther unterhandelt, und es gehen würde aus der gemeinsamen Berathung des Vereinigten Land⸗
trachten wir übrigens dieses Recht der Sonderung näher und unbe⸗ noch so große Hingebung gegeneinander dokumentiren, mögen wir für, daß stets nur das Gesammtinteresse im Lande Geltung erlangen die Aufhebung der gedachten Bestimmung? und Einführung einer lasse sich die Hoffnung aussprechen, daß alle diese Schwierigkeiten in tages? Ich glaube das nicht, meine Herren. Es i ieri d , ,, J dee s dener ee gern deen rien bie vom 3. Februar d. J. bei Begutachtung eines Gesetz⸗Ent⸗ teressen, unter gewissen Er ing n en doch immer getrennt; und so läge, die Itio in partes aufzuheben, so würde sie wahrlich nicht von tarien⸗ Gebühren zum Besten der im Prozesse obsiegenden Partei. Hierdurch gelangte die Versammlung zu der Ueberzeugung, daß sammlung, wie diese ist, berathen werde; aber, meine Herren, mag wurfes oder sonstiger Allerhöchsten Proposition jeder mehr als ein lange diese Trennung besteht, müssen wir wünschen, daß das Gesetz der Rhein⸗Provinz aus beantragt ,, , Durch den Kommissarins - des Königlichen Justiz⸗Ministeriums ist durchaus kein Bedürfniß vorhanden sei, eine spezielle Bitte auf Ema es hier, wie früher bei den Provinzial⸗Landtagen der Fall war, ge⸗ Drittheil der Stimmen enthaltenden Minorität beigelegt worden? in Kraft bleibt, das uns einen Schutz für diese Interessen verleiht, Sie wissen, welch einen besonderen.¶ Werth die Rhein⸗ Provinz der Abtheilung die Mittheilung gemacht, daß die aus deni bestehen! nirung des neuen Strafgesetzbuchs an Se. Majestät den König zu schehen, dort wurde vor der Berathung ein Ausschuß einberufen, der Meine Herren! Als Freund — wie ich mich glaube mehrfach die möglicher Weise doch einmal bedroht sein könnten. Wir müssen auf ihre Institutionen legt. Diese Institutionen haben seit einem den Verhãltnisse her vorgehenden Widersprüche bereits die Aufmerk⸗ richten, und erklärte sich daher einstimmig gegen Befürwortung des vorher schon das Gesetz prüfte. Hier würde ich vorschlagen, daß ausgesprochen zu haben — des ruhigen und gemessenen ö es wünschen, weil wir nicht uns vertreten, weil wir gewissermaßen halben Jahrhundert segensreich bei uns gewirkt, und wir rechnen . samkeit der Verwaltung auf sich gezogen haben und von derselben darauf gerichteten Antrags. . . — geraume Zeit vor Einberufung des Vereinigten Landtags Ausschüsse tens in der Entwickelung unserer ständischen . glaube ich, nicht selbstständig sind, sondern weil wir nichts weiter als Vertreter zu , . Gütern, von denen neulich auf dieser Stelie ges auch gegenwärtig dem Staats-Rathe der Entwurf einer Verordnung Marschall: Von der Abtheilung ist dieser Antrag nicht be⸗ aus verschiedenen Provinzen komponirt und gewählt zufammentreten, Sie auch vor jedem Eilschritt warnen zu müssen. Bitten wir nicht sind, nämlich Vertreter der Stände, die zusammen ein Ganzes bilden. wurde, daß wir sie ungeschmilert auf unsere Kinder zu ö . zur Berathun vorgelegt sei, welche don der Nothwendigkeit ausgeht, fürwortet worden, es fragt sich demnach, ehe er zur Berathung ge- um im Beisein Käöfiiglicher Regieruugs Komm'ffarien die Pri fin bes zu viell Bitten und beantragen wir nichts, wozu ein dringendes Ich frage Sie, ob dieses Ganze einstens nicht kommen und uns in fen. Wir halten unsere Institutionen hoch, aber wir halten au hn die Justiz Kommissarien bei dem. gegenwärtigen Prozeß Verfahren auch stellt wird, ob sich 24 Mitglieder dafür erklären? Gesetzes vorzubereiten und so dem nächsten Vereinigten Landtage ein Bedürfniß nicht vorliegt! Wir haben keine e Tn, die Bitte das Ohr donnern kann: Varus! Varus! wo sind meine Legionen! Einsicht unserer Mitbürger in den anderen Provinzen hoch. Wir bei Gegenständen unter 200 Rthlrn. zuzuziehen. (Er wird hinreichend unterstützt. motivirtes Gutachten über das Strafrecht vorzulegen, welche dir Dis= zu erheben, die hier beantragt ist; sie ist in keiner Beziehung durch — Den Schutz gegen die, wenn auch noch so entfernt, mögliche Län haben das Vertrauen, daß die großen Prinzipien der rheinischen Ge⸗ In, derselben ist deshalb tine allgemeine Erstattungs⸗Verbind⸗ Abgeordn. Frhr. von Mylius: Meine Herren, ich habe ums kussion in dieser Versammlung wesentlich erle chtern würden. Es ist das Ergebniß unferer seitherlgen Verhandlungen gerechtfertigt. Wir dirung dieser verschiedenen Interessen erblicke ich allein in dem Recht egen in diesem Saale nie .. werden, wir haben das. lichkeit in Ansehung der Mandatarien⸗ Gebühren seitens des unter. Wort gebeten, uni ein Amendement zu dem von dem Herrn Abge- noch besonders in dem Gutachten die Rede davon, daß das Straf⸗ haben ohnehin so manche Anträge zu stellen, deren . uns der Itio in partes, und dies führt mich sofort auf die Wirkungen ertrauen, daß hier bei unseren Verhandlungen in gegenseitigem Ge⸗ liegenden Gegners mit Einschluß der drei ersten Kolonnen der Gee ordneten Dittrich vorgestellten Antrage in Vorschlag zu bringen. Die recht jetzt noch mit rheinischen Sachverständigen berathen werde. Ist Ich ben und Nehmen kein Theil verlieren, sondern Alle nur gewinnen bühren⸗Taxe in Aussicht genommen. ses Amendement würde dahin lauten: die Absicht vorhanden, für die Rhein-Provinz ein besonderes Straf=
me ĩ ür die i ich selbst auf das leben- dieses Rechts. Diese erblicke ich in folgenden drei Punkten. e . n . ᷣ t. / , mn, ,, , n, f , . z, die ltio in partes schafft uns einmal ein größeres können. Es ist von einem verehrten Redner behauptet worden, daß Da somit den Wünschen der Antragsteller seitens der Staats= Eine hohe Versammlung wolle an Se. Majestät den König recht einzuführen, fo kaun ich für mem Theil, diefen Wunsch nicht
igste i ire; ĩ i ür diese. . r ,. ; j ⸗ . ; ö . . . fit infant, s Zutrauen in uns selbst, d. h. wir fühlen über uns ein schützendes das Prinzip der ständischen Gliederung die Aufrechthaltung der Son Regierung begegnet wird, so liegt keine Veranlassung vor, an letztere die Bitte richten:; theilen. Ich wünsche die Zeit herannahen zu sehen, wo wir nur ge⸗ Ich stimme daher für das Gutachten der Majorität in der Ab- Dach und sind darum nicht so ängstlich auf die Interessen eines ein- derung in Theile auch in dieser Versammlung erfordere. Es ist mir einen besonderen Antrag gelangen zu lassen. Die Abtheilung hält „Se, Majestät geruhe, zu, verordnen, daß das Straf- mieinsame Gesetze in unserem Vaterlande haben, und ich glaube zu⸗ ,. zeinen Standes bedacht. Es giebt' uns ferner das Gef der Sicher- das ncht klar geworden, es sst mir nicht klar , der in einstinmi] dafür, daß der Antrag auf sich beruhen könne. gesetzbuch in seiner neuen Umarbeitung entweder dem jetzt versam= gleich, im Sinne meiner Kollegen und der Rhein- Provinz zu reden, daß dem Antrage auf Aufhebung des 8. 17 der Verordnung vom heit und freien Bewegung und endlich drittens eine größere Behut⸗ der Gesetzgebung selbst ausgesprochene Begriff, daß die ständische Verlin, den 0. Mai 1847. . melten oder dem nächsten Vereinigten Landtage Zur Berathung und wenn ich sage, daß ich nichts fürchte von der Einführung eines Ge—
3. Februar d. J., betreffend die Sonderung in Theile, keine Folge samkeit in Fassung unserer Beschlüsse. In Folge dieser drei Wir- Versammlung eine Einheit bilde, wenn er konsequent u, n. R Wife fünfte Abtheilung der Kurie der drei Stände. Begutachtung vorgelegt, jedenfalls eine aug eff ne Zeit vor dieser setzes, was von der Mehrheit dieser Versammlung als zweckmäßi zu geben sei. ; kungen komme ich zu dem Schluß, daß die ltio in , nicht das wird, irgendwie in Widerspruch stehe mit dieser Gliederung, . ja ,, chwingh. von Saucken. Freiherr von Nordeck. Vorlage veroffentlicht werde. . anerkannt worden ist. Etwas Isolirtes kann Keiner wünschen ; 1 Abgeordn. Küpfer: Ich belrete diesen Platz, um meine volle Schreckbild ist, das man hineinzulegen scheint. Ich stimme daher mit vollständig erhalten werden soll. Wenn man aber dieser stůn ischen raf von Galen. Ziem ßen. von Schmidt. von Wedell. . Ich erlaube mir, in Kürze die Gesichtspunkte anzudeuten, von wünsche, daß man nicht mehr von dem französischen Rechte in den Zustimmung zu dem Antrage des verehrlichen Mitgliedes aus der der Majorität des Ausschusses und gegen den Antrag des Petenten, Gliederung eine solche e e r . geben will, daß sie eine Größe N eum ann.. Plange. Schult. Potwo rowski. Marx. denen aus ich Unterstiitzung für dieses Amendement im Interesse, der Rheinianden spreche, wie es wohl vorkommt und noch heute geschehen Rhein- Provinz und zu dem entsprechenden Antrage der Minderzahl Abgeordn. Freiherr von Manteuffel J.. Meine Herren! bildet, vor der jede andere Größe, selbst die Einheit er ganzen Przygordz . Thomas. Jordan. von Gaffron. Bertram. Prop und, ich glaube sagen zu können, des Reiches, mir erbitte. ist. Wir wünschen auch keine frauzösischen Gesetze, aber deutsche. der Abtheilung auszudrücken Nach dem, was von dieser Stelle aus über den Gegenstand bereits Landes-Vertretung, zurückweichen muß, dann glaube ich, Laß wir auf , von Werdeck. Es ist schon oft gesagt worden und ich wiederhole es, daß ein Vrr. Das Verfahren und der Geist unserer Gesetzgebung ist auch nicht Meiner innigsten ueberzeu ung nach, verdankt Preußen seinen esagt worden ist, beschränke ich mich auf wenige Bemerkungen, die dem Wege uns befinden, den ein anderer Redner, ein Mitglied der Marschall: Es fragt sich, ob di ü ,. zwischen der Krone und dem Lande gerade der größte Zweck französischen, sondern, wie von einem früheren Redner richtig bemerkt Wachsthum und feine heutige Hacht wesentlich dem Festhalten seiner 5 eng anschließen an den Antrag selbst. Ich frage; was will der sächsischen Ritterschaft, in dem von mir gemachten Antrage zu erken⸗ sammlung bie erforderliche linter si an le . . rag hier in der Ver- ist, den wir zu erstreben haben. Von diesem Zwecke ausgehend, habe ist, deutschen Ursprungs, und wir wünschen gemeinsame Gesetze zu Negierung an einem System von Centralisation. Da ich aber mit Antrag, der gerichtet ist, die ltio in partes aufzuheben? Ich nen glaubt, Dieses geehrte Mitglied nennt sich einen Freund der Es ha niht hinreichend, inn g sindet? ich das Amendement gestellt, denn ich habe um eine große und öffent⸗ haben, wenn wir in dein Fall sind, sie gemeinsam berathen zu können. d — Würde aber das zu einer ruhigen h hende Unterstützung gefunden und kann da- liche Disfussion eines der wichtigsten und umfangreichsten Gesetze ge⸗ Deshalb wünsche ich, daß das Strafgesetzbuch dem nächsten Ver⸗
den Grundsützen di ehen eines Rechts zur Son- glaube mich nicht zu irren, wenn ich annehme, daß die Ben ruhigen, friedlichen Entwickelung. er d 4 . . lkussi reichsten Gesetz derung in 2 i eren ge, . . Versammlung des Reichs 6. ke Hur es die ist, die Versammlung soll dadurch und friedlichen Entwickelung fahren wenn die einander entgegenge— her nicht zu. Berathung gestellt werden. beten, die in den letzten Jahren der gesetzgeberischen Thätigkeit des einigten Landtage vorgelegt werde, und ich hoffe, daß die hohe Ver⸗
f . 3 ö ; m ; ; 1 ,. . h — z n ; z / ; Marschall: Das jetzt zur Berath f 8 g ; ; ; a . r h . ; r icht ö it, nie einheitlich sei. Mit der setzten Interessen niemals, durch kein Organ eine Ausgleichung, eine . Antt ge, hung kommende Gutachten Staats zu Grunde gelegen haben. Es ist oft ausgesprochen worden, sammlung sich in großer Mehrheit dafür ausspt ꝰ . — ngen . . 2 . für meine Pflicht, 6 . 4 1. se igll lam! ., . Ich glaube, he un nz sinden könnten, wenn die Sonderheiten im Lande, welche , , nn,, Dittrich, die Eidesnor⸗ daß auch die Vernichtung von Mißverständnissen jeder Art zu gleicher ᷣ e,. 3 39 bitte 6 3 nicht um
Abel d . hn Ich maß mich ebenfalls gegen ie Krrschnmiung fühlt'sich ale wine leinige, und lich th eile bieses Gee an ihrer Stelle aiierdings auch ihre Berechtigung . nicht auf , 1 . ö. er ö. . e, . Herr Justiz Zeit von uns immer erstrebt werden müsse; daß aber Mißverständ⸗ mich für oder gegen den Antrag zu erklären, daß das neue Straf⸗ den Antrag des Herrn Antragstellers und für den Antrag der Ab- fühl. Wenn ich aber weiter frage: wie soll dieser Zweck erreicht einem höheren Gebiete sich ausglichen, ja, wenn sie sich uch da Gel⸗ Mi'ferent Plang e: Das Gutachten . nisse gerade da, wo es sich ung die Gesetgebung handelt, störend sich) gesetzbuch noch einmal den Ständen und namentlich dem Vereinigten theilung erklären. halte bie itio in partes auch auf dem Ver- werden, so kann ich mich mit dem beantragten Mittel nicht einver- lung verschaffen könnten, wo Einigung das . Ziel ist! Sie ha⸗ Ir ber dorllegenten eigen wie folgt: fe tsetzen r,, . . 6 und das Land, und dort störend Landtage vorgelegt werde, sondern nur der Behauptung entgegenzu⸗ G ,, , . h attfindet und als der Landtag aus durch die jetzige Abstimmung ber Wunsch ausgesprochen werden, ö ⸗ ! = ) zwischen den Eiden der evangelischen und latholischen Glaubens. nischen Institutionen die Rede gewesen, selbst heute noch, bei . , , . .
ier eine slindische Gliederung . 1 f ü ; ̃ ; den Vereinigt inzial⸗ Sia ö. r dieser Konsequen iten bie Itio in partes abzuschnelden. Allein ich glaube, wir für in , erachten müßte, wenn ich sie irgend noch in Ihnen zu ; ̃ . : em igten Provinzial⸗Ständen besteht. Auße s sequenz alle Zei haries abzusch n genossen gestellt: ren Veranlassungen. Ich glaube auch diese Institutionen bezeichnen daraus, daß in diesem Falle nach der älteren Gesetzgebung eine zweite
finde ich aber auch in der Sache hinreichende Gründe, um die lig präjudiziren dadurch die Beschlußnahme in späteren einzelnen Fällen. erwecken suchen sollte. Ich vertraue, daß diese Versammlung nicht iüdem soche bei den Evangelischen mit d z . ͤ . 1 ; un n 6 ö ie Interessen einer Provinz be⸗ die Absicht hat, sich in dem e fn hr Paragraphen die Waffe zu . n Evangelischen mi den Worten: zu müssen in einer allgemeineren Weise, als es von manchem der Vorlage an die Vereiniat sschüsse hä lgen müssen, und artes als en,. anzuerkennen. Ich glaube nämlich, mit Ich glaube, wenn wirklich einmal die Interess 9 . sich selbst gersteischen könnt!. X „So wahr mir Gott heife durch Jesum Chrisium zur geehrten Redner geschehen ist, Diesen rheinischen Institutionen liegen 6 r . 865 e n fe n, 96 n i dien
der Minorität d ĩ jakei „i, . . gi g, 6 ewigen Seeligkeit. Amen große Prinzipien der Gesetzgebung zum Grunde. Zuerst liegt ihnen der älteren Vereinigten Ausschüsse sei. Beide Behauptungen glaube
- ; 8 ö ̃ ĩ ; i it der sie gelegentli btheilung für den Vereinigten Landtag das Ver⸗ rührt, sein sollten, so hat es einen hohen Werth, wenn die Provinz, bewahren, mi ⸗ F ; 2 / nent trauen in Anspruch nehmen zu müssen, daß er die besonderen In- obgleich sie das Recht hat, in eine Sonderung zu gehen, es dennoch Ich hoffe, daß sie ö. nnahme meines Antrags sich zu einer un- schließt , und bei Len Kathuint . ; leressen !* h z ssen, ; . ; . 6. dtages, weicher zu Stande auflöölichen, von Vaterlandsliebe getragenen Einheit erheben wird! . ei den Katholiken mit den Worten: zum Grunde das unbedingte Streben nach der Gleich heit aller Staats⸗ ich als irri ĩ üssen. ie Vereinigten Ausschüsse, wie 3 äinzelher hrovinzen nt St ande, . vorheriger Zründlicher nicht thut, Sollte nicht ein Antrag des Landtag ! j ingen, Ber Wunsch kauf Abstimmung ist so allgemein So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evange⸗- bürger vor dem Gesetze, dann liegt ihnen zum ?. die sest⸗ 6 * * .. d . kö .
rterung, so w— ichtmäßi ichichtigen wird. kommt ohne eine solche Sonderung, obgleich sie gestellt ist, mehr ö lium. . 1g dann i ꝛ We r,, . ö . Geseß⸗ nn he hen als . 3 . blos aus dem Grunde, laut geworben, daß wir zu derselben übergehen werden. Die un ee m ing un , mn. U , Entwickelung eines Staatobürgerthums, eine Entwickelung die Se. Majestät geschaffen hatten, um nach Ihrem Erm essen gebung und Ver ung in den verschiedenen Provinzen, welche hier weil sie ein- für allemal verboten ist; und trauen wir uns und, un- Landtags Kommissar; Es ist von dem geehrten Herrn Antrag ausge sprochen ilung hat sich einstimmig gegen diesen zu sel ststündiger Geltung und Thätigkeit, abgesehen von einem bes denselben diejenigen Gesetze, über welche nach Anhörung der Provin⸗ vertresen werde zu leicht kommen, 26 nur eben, weil seren Nachfolgern nicht die Kraft und den Muth zu, den einheitlichen Referenten angeführt worden, . eine solche lüo in partes allemal * ging bei hr er Begntacht ; vorimundenden, die bürgerlichen Verhältnisse regelnden und richtenden zial⸗Stände bedeutende Verschiedenheiten der Ansichten obwalteten,
der Verhäͤltnisse mangelt, irgend eine Provinz Sinn, der uns belebt, in jedem Einzelnfalle zu bewähren? Ich thue als ein sehr bellagenswerther Umstand zu betrachten sei, Um ja nicht doß sch a ber fathsifsh one te ung 1. dem Grunde aus, Wesen des Staats. ö . zur Ausgleichung dieser ee, vorzulegen; aber in keiner
verletzt wird. 4 ich frage Sie, meine Herren, es nicht, und aus diesem Gesicht punkt möchte ich dem Antrag, mit über dasjenige mihverstanden zu werden, was ich in Beziehung auf lch Riecht bestimui . i ö . ie durch das kano⸗ Es sind diese Prinzipien namentlich, welche in der Rhein⸗ He ed ward eine Dorschrift gefunden werden, wonach in einem 1 . Rechteboden zu verlassen, ohne den Grund- dessen Tendenz ich übrigens einverstanden bin, entgegentreten. die Gründe angeführt habe, welche die Regierung vermochten, das . bürgerlicher Aft, ohne . e 2 96 Eid nicht blos ein provinz durch die gerichtlichen Institutionen eine Garantie gefunden solchen Falle die Vereinigten Ausschüsse gehört werden mußten. ** zuum euique, zu verleßen, dersenigen Provinz, die sich ver⸗ Es wird vielseitig um Abstimmung gerufen.) Institut der Itio in partes auch in die Gesetzgebung vom 3. Februar lic n erwarten sein d t mmung der Kirche — was schwer= haben, sie sind namentlich garantirt durch das Geschwornengericht, Aus einer solchen Annahme würde unmittelbar folgen, daß ziemlich tzt glaubt, den ** der Veschwerde an Se Majestat den König Abgeordn. von Beceräath: Die Versammlung wird mir ge- zu übernehmen, erkläre ich, daß ich in diesem Punkie dem Herrn Re⸗ fie Hhiengstellunn mn Mr nichts abändern lasse, und baß denn die, Geschwornengerichte führen den Bürger in bas Bewn ksein wegen aller den Previnzia! Ständen vorgelegten allgemeinen Gesetze 33 ul Endlich ann ich m auch mit dem Herrn Antragsteller statten, einige Worte zur Verteidigung meines Antrages zu sagen. serenler völlig beistimme. Ich wünsche, daß die ltio in partes in fur i ele she⸗ bi D zu . sein werde, wenn zu dem im Staate lebendigen Rechte, die d , ühren jedesmal noch einmal die Vereinigten Auaoͤschüͤffe hätten gehört wer= nicht einverstanden erklären, wenn er der Ansichi is, daß die In- 39. häbe zunächst meint Befriedigung darüber auszudrücken, daß die J ain werd, n de, nahe e fern der Katholiken angenom- dazu, ein Vollsrecht zu begründen im Gegenfatze zu einem ä, den müssen, weil der Fall kaum vorgekommen ist, daß 6 wesentlich stitution des Vereinigten dandiages der Gefahr ausogeseßt werde, Rendenz des Antrags, ber Grunbfaß, auf dem er beruht, von den Zweite Beilage ⸗ solcher Annahme kein Bebenten ] recht, indem sie die Vollsgerichte bilden, deren Ea che en in dem] verschiedene Ansichten bei der Begutachtung der Provinzial⸗Landtage