1847 / 146 p. 7 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

err 2 2 * aber nicht so sei, darüber läßt das einen Zweifel; es sagt: 7 ; „Die Wirksamkeit des 3 chusses soll vielmehr eintreten, 6 die AÄnsichten der Landtage verfchiedener Provinzen über 7 . ihnen berathenen Gesetz-Entwurf bedeutend von einander a . oder wenn in der weiteren Berathung der Gesetze in den 6 Instanzen der Legislation neue Momente hervortreten und. ** angemessen finden, durch ständische Organe eint Ausgleichung schiedenen Ansichten herbeizuführen ˖ n nab der

Also mußten die Divergenz der ständischen Ansich ub W ul⸗ Allerhöchste Wille Sr. Majestit des Königs konfun igen, nn,, zweite samkeit der Vereinigten Ausschüsse eintreten zu 26 ker Jiechte Behauptung, daß der Vereinigte Landtag 4 ö. beef b der älteren Vereinigten * ,. nichts gestützt

ĩ ĩ lten, dieselbe zu en. / ö . der Heybt: Wenn ich n ——— anlassung gegeben haben sollte, als glaube ich. 1 wurde ich dies , , br , men,! and! Meinung und, da ken berich Hen . 3. tene nen Worten gelegen hat; ich meiner Ansicht nach, auch central - ständischen Berathung auf glaube aber, daß das Recht der . den Vereinigten Landtag übergegangen sei. und er ist nicht nur der Erbe der mäßigen Be ugnisse ) dieser Ausschüsse, sondern noch weit * Was den §. 5 anlangt, so kann

6 te find ihm erwachsen. . Here 6 verstehen, daß nach dem Gesetze von 1842 der ge⸗

einschaftli irath positiv erfolgen müsse; denn es heißt:

nen n r g en . e cr. soll vielmehr eintreten, wenn die In ichten der Landtage verschiedener Provinzen über einen von ih— nen berathenen Gesetzentwurf bedeutend von einander abweichen, ober wenn in der weiteren Berathung der Gesetze in den höheren Instanzen der Legislation neue Momente hervortreten und Wir es angemessen finden, durch ständische Organe eine Ausgleichung der verschiekenen Ansichten herbeizuführen.“

Und ich mache besonders darauf aufmierksam, daß nach dem er— sten Falle, in welchem die Wirksamkeit der Ausschüsse erfolgen soll, dem Falle der Abweichung der Gutachten der Provinzial-Landtage ein Komma stehe, dagegen der zweite Fall, wenn neue Momente ein⸗ treten und es Se. Majestät angemessen finden, durch kein Komma getrennt ist, woraus hervorgeht, daß der Allerhöchste Vorbehalt auf den ersten Fall nicht anwendbar ist. ,

Ich glaube, wenn der Gesetzgeber es für nothwendig erachtet hat, in den angegebenen Fällen eine Ausgleichung herbeizuführen, dies im vorliegenden Falle vollständig begründet ist; und welches Ge⸗ setz kann wohl eine größere Wichtigkeit sein, als das Strafgesetzbuch. Keines greift wohl mehr ein, als dies, in alle bürgerlichen Verhält⸗ nisse, und wenn bei irgend einem Gesetz eine Ausgleichung nothwen— dig war; so hätte sie bei dem Strafrecht geschehen müssen. .

Ich wiederhole, meine Herren, ich wünsche die gemeinschaftliche Berathung; die Rheinländer haben, meiner Ansicht nach, nichts dabei zu fürchten, und besonders nach der heutigen Diskussion, wo wir gehört haben, wie heute das Prinzip der Oeffentlichkeit und Münd⸗— lichkeit der Rechtspflege von den Vertretern der Hauptstadt, wie von allen Provinzen, hier anerkannt worden ist, was man früher gar nicht erwartet hätte.

Landtags-Kommissar: Zunächst muß ich zwar keine per⸗ sönliche, aber eine sachliche Berichtigung vortragen, nämlich, daß in der Gesetz⸗ Sammlung vor dem Worte „und“ allerdings das vermißte Komma steht. Wenn ich übrigens früher gesagt habe, der geehrte Redner habe den Vereinigten Landtag als den Erben der

Vereinigten Ausschüsse bezeichnet, so muß ich wegen dieses Ausdrucks, wenn er ein anderer ist, als der gebrauchte, um Entschuldigung bitten. Der Sache nach aber glaube ich, daß meine Folgerung eine e, gewesen ist. Indem der Herr Redner nämlich die Behauptung auf⸗ stellte, daß nach dem Gesetze vom 21. Juni 1842 das Kriminal⸗ Recht den Vereinigten Ansschüssen . vorgelegt werden müssen,

und daß nunmehr dem Vereinigten Landtage das Recht zustehe, diese Vorlage zu verlangen, so kann ich eine Konsequenz dieser beiden Be⸗ hauptungen nur darin finden, wenn der Vereinigte Landtag der Erbe ber Rechte der früheren Vereinigten Ausschüsse wäre denn daraus, daß der Vereinigte Landtag das alleinige gesetzliche Organ für allen ständischen Beirath sei, eine n , , die übrigens auch un⸗ richtig ist aus dieser Behauptung allein konnte der Herr Antrag⸗ steller unmöglich seine Behauptung . weil, das Kriminal⸗Recht den Ständen bereits vorgelegen hat und sich feine andere Vorschrist findet, daß eine zweimalige Vorlage stattfinden müsse. Uebrigens wiederhole ö. hiermit, daß diese meine Bemerkung nicht die Tendenz hat, der Bitle entgegenzutreten, daß das Kriminal⸗Recht dieser oder jener ständischen Versammlung noch einmal vorgelegt werden möge.

Abgeordn. Dit krich: Meine Herren, die Absicht bei meinem Antrage war die der Beschleunigun g. Es ist unzweifelhaft, daß die Vörschriften der neuen Straf⸗Gesetzgebung wesentliche Verbesse⸗ rungen enthalten gegen die bisherigen n . und es wird daher allgemein dringend die Beschleunigung gewünscht, Ich betrachte die Zusammenberufung des Vereinigten Landtages auch in Beziehung ierauf als ein mit dem größten Danke anzuerkennendes Moment. ch hoffe, daß die Vielseitigkeit und Schwerfälligkeit, welche bisher durch die Anhörung der einzelnen Landtage entstand und welche die Hesetzgebung fehr aufgehalten hat, dadurch aufgehoben und die Be— schleunigung auch dieses dringend gewünschten Gegenstandes herbei⸗ eführt werden wird. Ob eine nochmalige Vorlage an den Vereinigten 22 nöthig sein dürfte, das zu beurtheilen, bin ich nicht im

tande.

Abgeorbn. Hansem ann: Ich meinestheils lege auf die Erb⸗ schaft der Vereinigten Ausschüsse keinen großen Werth und verlasse dieses Kapitel. Das Strafgesetz ist vor vier bis fünf Jahren den verschiedenen Provinzial⸗Landtagen vorgelegt worden, verschiedene Gutachten sind abgegeben; eins ist aber gewiß, daß seit jener Zeit eine große Umwandlung in den Ansichten der Nation in Beziehung erade auf das Straf⸗ Verfahren stattgefunden hat, und daß das

traf⸗Gesetz auf das innigste mit dem Straf⸗Verfahren zusammen⸗ ängt. Ein zweites ist gewiß, daß in Folge der Berathung mit den rovinzial⸗Ständen die jetzt stattgefundene Umarbeitung des Straf⸗ GHesetzes etwas ganz Anderes hervorgebracht hat, als den damaligen Entwurf; mit anderen Worten, daß das Gouvernement bereits sehr 2 . darin getroffen hat. Ich habe nun die feste leberzeugung, daß Sie Alle, meine Herren, die große Wichtigkeit ei⸗ nes solchen Gesetzes erkennen, und daß Sie den größten Werth dar⸗ legen, daß es gemeinschaftlich von uns Allen berathen werde. Ppellire daher an Ihren Patriotismus in dieser Hinsicht und

gawaß Sie allgemein dem Antrage eines verehrten Kollegen beitreten werben, dem Antrage, der einfach da⸗

itte an Se. Majestät zu richten, dem gegenwärtigen

Vereinigten Landtage das Straf⸗ 3. vorlegen

die auf das Amende⸗ t, d der König aller⸗

das ner Strafgese dem jetzi⸗ e e. . egen er Secretair verließt nochmale diese Frage.

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Mar sch allt Diejenigen, welche die Frage bejahen wollen, bitte ich aufzustehen. .

Abgeordn. v. d. Heydt: Ich erlaube mir jetzt den früheren Vor schlag zu erneuern, daß nämlich zur Vorbereitung der Berathung des naͤch . Landtages gebeten werden möge, noch auf dem gegenwärtigen Landtage Ausschlsse zu wählen, nimlich aus jedem Stande in jeder Provinz ein Mitglied, die einberufen werden würden, um vor dem Zusammentritt des Vereinigten Landtags vorzuberathen. Es ist durchaus nöthig, daß bei einem so wichtigen 3 eine Vor⸗ berathung stattfinde.

Marsch all: Findet dieser Antrag Unterstützung?

Abgeordn. von Byla (von der Tribüne): Ich halte diesen letzten Antrag, obwohl ich den ersten unterstützt habe, nicht für noth⸗ wendig. Wir haben Lic Gesetz, was, so viel ich glaube im J. 1843 vorgelegt wurde, auf den Provinzial-Landtagen einmal im Ausschuß und dann in pleno berathen. Ich bin der Meinung, es werden Wenige unter uns sein, welche diesen Entwurf nicht genau eprüft haben. Wenn wir nun noch einmal eine Vorberathung des⸗ an vornehmen sollen, so wird dieses uns vielen Aufwand an Zeit und Kosten verursachen. Ich glaube, es ist genug, wenn der Ent— wurf nochmals in pleno berathen wird. Dadurch dürfte den Wün⸗ schen der Abgeordneten aus der Rhein- Provinz genügend ent⸗ sprochen sein.

Eine Stimme: Gerade damit wir in pleno die Zeit er⸗ sparen, soll der Entwurf vorher in reifliche Erwägung gezogen wer⸗ den. Darum stimme ich mit dem Kollegen, der den Antrag ge— stellt hat.

Abgeordn. von der Heydt: Ich erlaube mir darauf aufmerk— sam zu machen, daß noch nie bedeutende Gesetz⸗Entwürfe bloß in bleng berathen worden sind. Immer hat durch eine Kommission eine Vorberathung stattgefunden. Vier bis sechs Wochen sind zur Berathung nothwendig. Dagegen ist es nicht zweckmäßig, daß die Vorberathung während des Landtags stattfinde, sondern es wird die dafür zu wählende Kommission nothwendig vor dem Landtage zu⸗ sammentreten müssen. Es ist dann noch von Wichtigkeit, daß das Gutachten derselben vor dem Vereinigten Landtage den Mitgliedern bekannt werde.

Abgeordn. Zimmermann: Ich glaube nicht, daß wir auf die einzelnen Anträge über diesen Gegenstand eingehen können, um so weniger, als wir die Versicherung erhalten haben, von Allem recht— zeitig informirt zu werden. .

Marschall: Der Antrag geht dahin, Se. Majestät zu bitten, gnädigst zu befehlen, daß zur Vorberathung für den nächsten Verei⸗ nigten Landtag eine Kommission ernannt werde.

Abgeordn. von der Heydt: Der Antrag ist der, daß der jetzige Landtag aus jeder Provinz so viel Abgeordnete, als für angemessen befunden werden, wählen soll, um das Kriminal- Gesetzbuch mit Mi⸗ nisterial⸗Kommissarien zu berathen.

Eine Stimme: Es ist auch die Pflicht und das Recht des Marschalls, die Mitglieder der Abtheilungen zu ernennen.

Eine Stimme: Ich sollte meinen, daß es weder im Gesetz, noch in der Geschäfts⸗Ordnung ausgedrückt ist, daß eine solche Kom⸗ mission ernannt werden soll.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich muß mich entschieden gegen den Antrag erklären. Ich hätte geglaubt, daß der vorige An—⸗ trag angenommen würdez ich beklage, daß er nicht angenommen wor⸗ den ist. Es wird dadurch die ie , genommen, ein gutes Ge⸗ setz zu bekommen. Die Sache ist übrigens abgemacht, und man kann nicht wieder darauf zurlinkommen, Dieser Antrag aber, von dem jetzt die Rede ist, wäre, wenn wir ihn annähmen, ein improvisirter, und wenn wir Anträge improvisiren, so betreten wir einen gefährlichen Weg. Ich muß mich also dagegen erklären. Mir will scheinen, daß ein solcher An⸗ trag den Weg der Petition gehen muß. .

Abgeordn. von der Heydt: Es ist nicht meine Absicht ge⸗ wesen, etwas Neues einzuführen oder mit einem Vorschlage zu über= raschen. Mein Wunsch ist einzig nur darauf gerichtet, eine möglichst gründliche Berathung des Gesetz-Entwurfs des Strafgesetzbuches zu erzielen. Wird nicht gewünscht, daß der gegenwärtige Vereinigte Landtag für die Vorberathung einen Ausschuß erwähle, so modifizire ich mein Amendement sehr gern. Ob die Provinzial⸗Landtage jeder einige Abgeordneten zu diesem Zwecke besonders wählen, oder ob die Marschälle diese Mitglieder ernennen, darauf lege ich keinen Werth. Die Hauptsache ist mir, daß Ausschüsse zusammentreten und das Ge⸗

setzbuch gründlich berathen. ö

Abgeordn. Dittrich: Nachdem die Versammlung beschlossen hat, daß um die Vorlage des Gesetzbuches gebeten werden soll, so halte ich die Wahl eines Ausschusses zur . auch für nothwendig.

Abgeorbn. Tschocke: Ich will mir noch erlauben, daran zu er⸗ innern, was dasjenige Mitglied gesagt hat

(Pochen und Lärm.) daß nämlich der geprüfte Entwurf.... . (ilbermaliges Stampfen und Pochen) den Abgeordneten überreicht werde, ehe sie sich hier versammeln.

Marschall: Ich muß bemerken, daß uns hier ein sehr un— vorbereitetes neues Amendement vorliegt, und daß, wenn die hohe Versammlung üherhaupt darauf eingehen will, die Beschlußnahme hierüber einer späteren Sitzung vorbehalten bleiben muß.

Abgeordn. Frhr. von Mylius: Das von mir vorgeschlagene Amendement umfaßt zwei Theile: . „I) Daß Se. Majestät geruhe, zu verordnen, daß das Straf⸗ gesetzbuch in seiner neuen Augarbeitung entweter dem jetzt ver⸗ sammelten oder dem nächsten Vereinigten Landtage zur Berathung und Begutachtung vorgelegt. 4

Das ist dieser Theil, welcher durch Befugniß der hohen Ver sammlung erledigt ist.

Der zweite Theil lautet: 5

„jedenfalls eine angemessene Zeit vor dieser Vorlage veröffentlicht werde.“ ̃

Hinsichtlich des zweiten Theils ist noch kein , gefaßt.

Marschall: Der Antrag geht dahin, daß der Entwurf eine Zeit lang vorher vor der Berathung veröffentlicht werde. Findet er Unterstützung?

Eine Stimme: Das ist schon bei allen anderen Gesetzen eschehen, der Herr e,, w en hat ja gesagt, daß diese E. nach Möglichkeit berücksichtigt werden solle. .

Eine andere Stimme: Ich halte dafür, daß es eine reine administrative Maßregel ist. . .

Marschall: Der Antrag hat Unterstützung gefunden, ich stelle ihn zur Berathung, wenn noch Jemand darüber sprechen will.

Abgeordn. von Brünneck: Ich bin um so mehr veranlaßt, diesen Antrag zu unterstützen, als der Landtag der Provinz Preußen 2 , des Strafgesetzbuches schon denselben Antrag ge⸗

ellt hat.

Abgeordn. von Manteuffel II.: Ich halte dafür, daß dieser Theil des Amendements eine so reine be⸗ trisst, daß doch unmöglich hierauf eine Petition gerichtet werden dürfte.

(Pochen und Stampfen.) *

Ich , . es geschehen wird, aber gerabezu vorzuschreiben,

daß der r 4, 5 bis 6 Wochen vorher ... (Das Pochen und Stampfen wiederholt sich.)

das Gutachten heute noch nicht vorkommen möchte.

in r hinaus soll, halte ich für eine Maßregel, die wir dem

ouvernement ae müssen; aber darauf einen besonderen

Antrag zu formuliren, halte ich meinerseits für ganz unzulässig. ordn. Dittrich. Wenn einmal ein Antrag angebracht

wird, so kann dieser Antrag sehr gut mit angebracht werden, und ich

* höchst zwechmäßig, hierin die größtmöglichste Veröffentlichung er=

zu lassen. Abgeorbn. von Mylius: Ich erlaube mir, hinzuzufügen, daß in dem Antrage auch von keiner bestimmten Frist die Rede ist, son⸗ dern daß es nur heißt: angemessene Frist, und bie Bestimmung der— selben der Verwaltung in e e ist. Abgeordu, von Uechtritz: Ich muß erwähnen, daß der schle⸗ sische Landtag denselben Antrag formulirt hat.

Abgeordn. Zimmermann: Ich erlaube mir, hinzuzufügen, daß das Allg. Landrecht denselben Weg durchgemacht hat.

Marschall: Die Frage ist, ob Se. Majestät der König aller⸗ unterthänigst gebeten werden sollen, den Entwurf zu dem neuen Straf⸗ gesetzbuche eine angemessene Zeit vor Berathung desselben veröffent⸗ lichen zu lassen. Diejenigen, welche dem Antrage beitreten, bitte ich aufzustehen.

(Mit großer Majorität angenommen.)

Der frühere Antrag ist jetzt von dem Herrn Antragsteller modi⸗ fizirt und ganz allgemein gestellt worden. Er geht in seiner neuen Fassung dahin, daß Se. Majestät der König allerunterthänigst gebe⸗ ten werden möge: eine Vorberathung des neuen Strafgesetzbuches durch einen aus allen Provinzen znsammengesetzten Ausschuß eintreten zu lassen. Einen solchen allgemeinen Antrag, bei welchem auf Par⸗ tikularitäten nicht eingegangen würde, zur Berathung und Beschluß— nahme zu stellen, möchte weniger Bedenken haben; ich frage daher, ob Jemand das Wort verlangt, und wenn das nicht ist, ob der An⸗ trag Unterstützung findet.

(Hinreichend unterstützt.) jet Dann bitte ich, daß diejenigen, welche die Frage bejahen, auf⸗ tehen. (Mit mehr als zwei Drittel angenommen.)

Der jetzt zu verhandelnde Gegenstand betrifft eine Petition auf Abänderung der verschiedenen Gesetze, nach welchen die Kosten für die Herstellung der Landwehr⸗-Kavalleriepferde, so wie für die Land— armen⸗Pflege und die Unterhaltung der Irren -⸗-Anstalten, nach der Seelenzahl repartirt werden. Referent ist der Herr Abgeordnete von Uechteritz.

(Mehrere Mitglieder wollen den Saal verlassen.)

Meine Herren, wir haben noch zwei Gutachten hier, die heute auf der Tagesordnung stehen, ich glaube, daß wir mit denselben sehr bald durchkommen und, wenn dies der Fall ist, keine Ursache haben werden, morgen eine Sitzung zu halten.

((Die Abgeordneten kehren zu ihren Plätzen zurück.)

Referent von Uechteritz (trägt das Gutachten vor):

„Die Berathung ergab das Resultat, daß: .

ad 1. Die Petition des Herrn Abgeordneten Schulze⸗Dellwig auf Abänderung der verschiedenen Gesetze, nach welchen die Kosten für die Herstellung der Landwehr-Kavallerie⸗Pferde, so wie für die Land⸗Armen⸗Pflege und die Unterhaltung der Irren— Anstalten, nach der Seelenzahl repartirt werden, ur Berathung Seitens des Vereinigten Landtags nicht geeignet be— eine, wird. ö

Denn wie die Erörterung des Gegenstandes ergiebt, besteht der vom Antragsteller angeregte Uebelstand, daß die Subrepartition auch in den einzelnen Gemeinden nach, der Seelenzahl erfolgt, nicht allgemein, es besteht vielmehr hierin eine große Verschiedenheit, und er ist sonach auch Gegenstand der Kreis- und resp. provinzialstän— dischen Berathung.

Gegen die affirmative Beantwortung der Frage:

ob aus Veranlassung des Antrages das Prinzip der Steuer-Ver— theilung nach der Kopfzahl im Allgemeinen zum Gegenstande der Erörterung zu erheben? .

glaubte sich die Mehrzahl der Versammlung erklären zu müssen.“

Marschall: Die Abtheilung hat sich nicht für Befürwortung des Antrags erklärt, ich frage, ob er hier in der Versammlung Un⸗ terstützung findet. Er ist nicht unterstützt worden, wird also nicht zur Berathung kommen.

Es liegt nun noch ein Gutachten vor, betreffend die Petitionen wegen Gründung von Verbrecher Kolonieen in anderen Welttheilen und Anwendung der Deportation für schwere Verbrechen. Von einem der Herren Antragsteller ist zwar der Wunsch geäußert worden, daß Indessen, da es auf der Tagesordnung steht, so finde ich mich nicht befugt, ihn von der Berathung auszuschließen, und dies um so weniger, als wir da⸗ durch an Zeit gewinnen. Ich bitte den Herrn Referenten von Saucken, uns das Gutachten vorzutragen.

Referent Abgeordn. von Saucken:

(trägt das vorgedachte Gutachten vor.)

Gutachten der fünften Abtheilung der Kurie der drei Stände des ersten Vereinigten Landtages, betreffend

die Petitionen des Abgeordneten Grafen Heliodor von Skorzewskis und des Abgeordneten Bürgermeister Bauch, wegen Gründung von Verbrecher-Kolonieen in ande⸗ ren Welttheilen und Anwendung der Deportation für

schwere Verbrecher.

Der erste Petent motivirt seinen Antrag wie solgt: .

I) Die Entfernung der Verbrecher aus dem Staats verbande wird weder durch Gefängniß, noch Bagno noch Galeeren, so sicher als durch Deportation bewirkt. 53

b) Mehr als die Todesstrafe und langjähriges Gefängniß wirkt abschreckend die Deportation und hält von Verbrechen ab.

c) In der Verbannung haben sich die nichtswürdigsten, und größten Verbrecher häufig zu brauchbaren und nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft umgewandelt. 3 f ; ?

d) Die Isolirung der schweren Verbrecher, öftere körperliche Züch—⸗ tigung, das Leben in enger Zelle ohne den Genuß der freien Luft, wäre eine härtere als die Todes strafe. Denn die Gesundheit würde zerrüttet, und deshalb Deportation weit vor—⸗

iehen. k wäre nicht so kostbar als die Erhaltung in den Straf⸗Anstalten, diese dann weniger nöthig und auch weniger Polizei-Bediente erforderlich, und Petent folgert daraus: „Der Ankauf einer Insel oder eines Landstriches in frem⸗ den Welttheilen würde die Ausführung der Deportation möglich machen; gleichzeitig für die er far roße Vor⸗ theile haben, und diese Verbrecher⸗Kolonie großen Nutzen für den Handel gewähren.“ ; Der zweite Petent (Abgeordneter Bauch) begründet seinen An⸗

trag dahin: . * * bestehende Bestrafung der Verbrecher führt weder zu ihrer

Verminberung noch zu ihrer Besserung. Die Ueberfüllung der Strafanstalten 23 feu 6

b) Bei der Entlassung der Sträflinge und ihrem Rücktritt in die Gesellschaft sind 2. in der Regel noch mehr verdorben und begehen nicht nur selbst neue und größere Verbrechen, sondern verführen noch andere dazu.

c) Durch die Benutzung der Kräfte der Sträflinge werden in den Straf⸗Anstalten Fabrifate billiger, als es außerdem möglich ist, gefertigt und dadurch in den Orten, wo sie sich befinden, die Gewer e in dem Grade gedrückt, daß eine Noth erzeugt wird, die wieder zu Verbrechen treibt. Petent schlägt zur Gründung einer Verbrecher⸗Kolonie die Osttüste von Süd-Amerika zwi schen dem 40sten und 50sten Breitegrade (Patagonien) als besonders geeignet vor. z

Die Abtheilung faßte den Gegenstand zuerst im Allgemeinen ins

Auge und gelangte zu der Ansicht:

Der Staat darf die Strafvollstreckng gegen seine Unterthanen feinem fremden Gouvernement übertragen, sondern muß diese selbst übernehmen; auch der Verbrecher hat gesetzliche Rechte, die ihm nicht entzogen werden können. Wollte Preußen in einem fremden Welttheile Land acquiriren und selbstständige Verbrecher Kolonieen gründen, so müßte auch dort für eine strenge Bewachung dieser gesorgt werden. Denn ohne dieselbe würde durch' die massenhafte Verbindung der schwersten Verbrecher die größte Demoralisation und Gefahren aller Art eintreten und eine Rückkehr derselben nach der Heimat häufig vorkommen. Eine solche Kolonie zu gründen und zu unterhalten oder wenn solche Maßregeln vertragsmäßig andere Nationen zu über— nehmen bereitwillig wären würde unendlich höhere Sum— men kosten, als die jetzige Aufbewahrung der Verbrecher und gleichzeitig für Viele, dadurch an Abschreckungskraft verlieren, daß es Einzelnen gelingen könnte, bei besonderer Geschicklichkeit und Klugheit, neben moralischer Verworfenheit, ihr Glück zu machen.

England, wo die Deportation wohl am großartigsten eingerich— tet und ausgeführt ist, hat für 33,155 deportirte Personen in den Jahren von 1786 bis 1821 fast 34,900,000, also pro Kopf circa 1000 Rthlr. gezahlt und, sicherem Vernehmen nach, wird selbst dort von allen Sachverständigen dieses Verfahren als ein zweckmäßiges so sehr in Frage gestellt, daß die ganze Maßregel wahrscheinlich schon aufgegeben wäre, wenn nicht Aenderungen in dergleichen Einrichtungen selbstredend mit so großen Schwierigkeiten verbunden wären.

Wenn nun England im Besitz der großartigsten Kolonieen

seiner Marine und wohlorganisirter Deportations⸗ Einrichtungen,

diese doch nicht als vortheilhaft erkennt, wie viel weniger dürfte es

e, ,. angemessen sein, derartige Kolonieen erst begründen zu

wollen.

Die preußische Regierung hat früher zu verschiedenen Zeiten die Anwendung der Deportation ins Auge gefaßt und mit vielen Staaten in verschiedenen Welttheilen Unkerhandlungen angeknüpft, aber alle haben das gleiche Resultat der Unausführbarkeit gehabt. Im Jahre 1801 wurden 58 schwere Verbrecher nach einer Ueber. einkunft mit dem russischen Gouvernement nach Sibirien gesandt. Der Transport dieser 58 Personen kostete zwischen 10 und 11,000 Rthlr., und mehrere kehrten schon auf dem Transport, an⸗ dere in Sibirien entsprungen, zurück, und ein Verbrecher beging gleich nach der Rückkehr an demselben Orte, wo er es früher ver⸗ übt, ein neues schweres Verbrechen. Die Regierung gab als nicht nützlich und zu kostspielig die Deportation gänzlich auf, bei deren geordneten Anwendung es auch einer Umänderung der Strafgesetze bedurft hätte, indem die, preußischen Gesetze die Deportation' nicht aufgenommen, haben, die nach der Persönlichkeit eine Schärfung und auch Milderung sein kann, indem sie nicht gleichmäßig trifft,

und Personen, die noch Anhänglichkeit an Verwand *

land haben, würden die Deportation als eine .

rung erkennen, während Andere bei der jetzt herrschenden Aus

wanderungssucht sie als etwas Erwünschtes begrüßen könnten.

Ins Spezielle eingehend, fand die Abtheilung, daß durch die Gründung von Verbrecher-Kolonieen keine erkennbare Erleichterung unserer Straf- Anstalten, und so der gehoffte, vom zweiten Petenten angegebene Vortheil sich nicht herausstellen dürfte, denn es könnten nur die schweren, zum Tode lebenslänglichen oder doch lange dauernden Gefängniß verurtheilten Verbrecher der Deportation unter⸗ worfen werden. Auf alle Personen, deren Strafe unter 5 Jahren festgestellt ist sie gar nicht auf alle Personen bis 10 Jahre nur sehr bedingungsweise und dann zu kostspielig anzu⸗ wenden.

In Preußen Gott sei es gedankt besteht die bei weitem größere Zahl der Verbrecher aus den leichteren, zu weniger als fünf Jahren Gefängniß verurtheilten Verbrechern; die Deportation würde sich daher auf eine sehr geringe Zahl beschränken, die bei weitem Wrößere verbliebe unter allen Verhältnissen dem Lande und unseren Straf⸗Anstalten und mit ihnen auch der Uebelstand, über den Petent Bauch Beschwerde führt,

daß nämlich durch die Benutzung der Arbeitskräfte der Sträflinge

Fabrikate so wohlfeil gefertigt würden, daß die Gewerbe in den

Städten, wo Straf-Anstalten sich befinden, so gedrückt würden,

daß dadurch eine Noth hervorgerufen wird, die wieder zu Ver⸗

brechen führt.“

Die vortheilhafteste Benutzung der vorhandenen Kräfte ist wohl überall, aber besonders in derartigen Anstalten, eine der wichtigsten Aufgaben. Je mehr sie hier gelöst wird, um so weniger kostspielig wird dem Staate, und so jedem seiner Mitglieder, die Erhaltung der Ordnung und Sicherheit der Straf⸗-Vollstreckung. So viel bekannt dürfen die Anstalten nicht en détail verkaufen; viele von ihnen stre⸗ ben auch dahin, Fabrikate zu fertigen, die nicht in der Nähe gemacht werden; die anliegenden Städte dürften auch durch größeren Ver kehr, durch die gebotene Gelegenheit, die Kräfte der Sträflinge auch zu benutzen und dergleichen mehr, einigen Ersatz erhalten, und wird dies wenigstens vielseitig dadurch anerkannt, daß bei neuen Anlagen derartiger Anstalten viele Städte bitten, daß solche bei ihnen etablirt 56 mögen.

er zweite Petent erklärt durch die aufgestellten Gründe von der Unausführbarkeit seines Antrages überzeugt zu sei e . rr, s g berzeugt zu sein und zieht

ie btheilung ist, mit Ausnahme von 3 Stimmen, der Ansicht daß den beiden Petltionen nicht weiter l Dr 2 . cht weiter Folge zu geben sei und schlägt

di Ri 1 gehorsamst vor. e Rücklegung zu den Akten

Berlin, den 10. Mai 1847.

Die fünfte Abtheilung der Kurie der brei Stände 34 , . h., von Saucken. Graf von Galen. 7 2 , . Schmidt. von Wedell. Neum ann. Plange. 4 Potworowski. Marr. Przygordzki. hom as. n 3 Gaffron. on Werdeck. ; Marsch all: Die Abtheilung hat den Antrag nicht befü ; efürwort und es fragt sich, ob er in der Versammlung rr n n ee, 1

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Es haben sich nur 42 Stimmen dafür erhoben, ber Antrag wirb also nicht in Erwägung genommen werden können.

Ma rschall: Es 6. nicht Fitz Material vor, um noch eine Sitzung zu füllen; ich hoffe jedoch, daß dies am nächsten Dien stage der Fall sein werde. Jetzt sind nur vorhanden: die Gutachten 1) über die Aufenthaltskarten; 2) über die Gesindebücher; 3) über eine an Se. Majestät den König zu stellende Petition, daß der Haupt- Finanz-Etat in einer Abtheilung berathen werden utöge; und endlich I) die Ablösbarfeit der bäuerlichen Lehne betreffend. Diese Berichte können mit Gewißheit als Tagesordnung angegeben werden, hierzu

theilt sein kann. Es ist der Wunsch geäußert worden, die nächste Sitzung erst um 11 Uhr angehen zu lassen; ich schließe daher die heutige Sitzung und lade die verehrten Herren auf Dienstag um 11 Uhr gehorsamst ein. 8. (Schluß der Sitzung Nachmittags 4 Uhr.)

Nichtamtlicher Theil.

Inhalt.

JIuland. Briefe aus Königsberg und Liegnitz. (Wohlthätigleit.) Frankreich. Paris. Arbeiten in den Büreaus und Kommissionen der Deputirten Kammer. Zustände der Insel Bourbon. Zusammen⸗ setzung der Deputirten -Kommissionen. Protest des mexikanischen Kon—⸗ suls in Marseille. Gesammtschaden der vorjährigen Ueberschwem⸗ mungen. . Großbritanien und Irland. London. Unterstützung. Bankvörrath. Raubanfall. , wm,. Aus dem Haag. Abreise des Großfürsten Konstan⸗ in. Italien. Rom. Abreise der Prinzessin Albrecht von Preußen. Spanien. Schreiben aus Paris. (Tristand erschossen) ö Die Regierung sucht die Vermittelung Oesterreichs nach. e, n und Börsen-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Marlt⸗

Hofnachricht. Armen⸗

J n land.

* Königsberg, 19. Mai. Die hier errichtete Suppen⸗ Anstalt für arme Einwohner bat im Laufe des Monats März täglich 1700, im Monate April großentheils noch bis zu 1600 Portionen warmer Suppe an Arme vertheilt. Seitdem ist ihre Wirksamkeit geschlossen, weil mit Beginn der milderen Jahreszeit es einem Theil der Arbeiterklasse schon möglich geworden, Beschäftigung und Ver— dienst zu finden. Auch hat der Frauenverein zur Beschaffung billiger Lebensmittel im Laufe des Monats März noch 700 arme Familien mit billigen Lebensmitteln versorgt und seine Wirksamkeit, so weit die Mittel ausreichten, noch im Monat April fortgesetzt. Dieser Verein beabsichtigt jetzt, noch einem Theile der von ihm unterstützten Fami lien durch Verabreichung billiger Saat⸗Kartoffeln zu helfen.

Der Wohlthätigkeitssinn unter den wohlhabenden Einwohnern zur Milderung der herrschenden Noth bethätigt sich überall auf das Erfreulichste. Besonders ist man jetzt durch Aufbringung milder Bei⸗ träge bemüht, Saatkartoffelun anzukaufen und- unter die Armen zu vertheilen. Auch beabsichtigt die hiesige Stadt - Kommune, eine grö⸗ ßere Quantität Saatkartoffeln zu beschaffen und an Bedürftige gegen billige Preise abzulassen.

* Liegnitz, 19. Mai. Das Streben, den Bedrängten in dieser Zeit der Noth möglichst zu helfen, hat sich allgemein auf das Erfrenlichste bethätigt. Ver Verein zur Lieferung bill gen Brodtes in Bunzlau hat seit dem 11. Dezember v. J. bis Ende März gegen „ohh Stück Brodte zum Productionspreise verabreichen lassen. Der Magistrat zu Sagan hat aus Kommunalfonds 100 Scheffel Roggen in Breslau kaufen lassen, um den Ortsarmen mit Brodmehl zu Hülfe zu kom⸗ men. In Lähn wird den Armen Brod für zwei Drittheile des durch freiwillige Beiträge beschafften Einkaufepreises verabreicht. Von dem Erblandhosmeister, Grafen Schaffgotsch, sind vier Monate hindurch allwöchentlich 69 Scheffel Roggen, etwas mit Gerste und Erbsen vermischt, zur Herstellung eines kräftigen Mehles überlassen und die dann gebackenen Brodte unter die Armen auf den gräflichen Gütern blos im hirschberger Kreise vertheilt worden. Auch alle übrigen Dominialbesitzer haben, mit wenigen Ausnahmen, fortgesetzt anerken— nungswerthe Opfer gebracht, um die Noth der bedürstigen Einwohner ihrer Ortschaften zu mildern. Namentlich sind von denfelben an vie⸗ len Ortschaften Vorschüsse an Saatkartoffeln und zur Sommersaat gewährt worden.

Frankreich.

Paris, 23. Mai. Die Büreaus der Deputirten⸗ Kammer unterzogen gestern zwei Anträge und einen Gesetz-Entwurf ihrer vorläufigen Prüfung. Der Boͤrschlag des Herrn Berville, wonach die öffentlichen Beamten veipflichtet sein sollen, ihre Klagen in Dif⸗ famationssachen direkt vor die Jury zu bringen, wurde von der Ma— sorität in allen Büreaus bekämpft und wird gar nicht zur Verlesung in öffentlicher Sitzung kommen. Auch der Antrag des Herrn Cre—⸗ mieur auf Ausschließung aller Mitglieder beider Kammern von dem Zuschlag und der Verwaltung von Eisenbahnen fand lebhaften Wider⸗ spruch; indeß wurde für diesen doch eine Kommission ernannt und mit Bericht -Erstattung darüber beauftragt. Ohne Widerspruch wurde die Kommission für den Gesetz- Entwurf ernannt, wonach 13,600,000 Fr. für drei Eisenbahn-Linien bewilligt werden sollen, nämlich 4 Millionen zur Vollendung von Kunst - Arbeiten an der Bahn von Paris nach Lille, 5 Millionen zur Bezahlung von Ter⸗ rain-Vergütigungen für die Bahn von Avignon nach Marseille, und 4, O,. M Fr. zur Ausbesserung des Schadens, den die vorjährigen Ueberschwemmungen an der Bahn von Orleans nach Vierzon verursacht haben. Die Kommission der Deputirten⸗ Kammer für die algerischen Angelegenheiten hat ihre letzten Beschlüsse gefaßt. Sie wird darauf antragen, das Ministerium solle gehalten sein, der Kammer in der Session des Jahres 1848 von den Maßnahmen Nechenschaft abzulegen, die es zur Einführung einer geregelten Civil⸗ Administration in Algerien getroffen. Herr von Tocqueville wird sei⸗ nen Bericht wahrscheinlich übermorgen auf dem Büreau des Präsiden⸗ ten niederlegen und diese Frage dann in den ersten Tagen des näch⸗ sten Monats auf die Tagesordnung kommen.

Die Nachrichten von der Insel Bourbon reichen bis zum 23. Februar. Die Finanzkrise hatte sich in Folge schlechter Witterung, die 35 Tage lang anhielt und den Zuckerpflanzungen fehr schadete, noch verschlimmert. An baarem Geld fehlte es ganz, und der Man⸗ gel an Lebensmitteln wurde immer empfindlicher, besonders wegen Unterbrechung des Handels Verkehrs mit Madagaskar, von wo man früher im Tauschhandel größtentheils den nöthigen Bedarf an Rind=

vieh und Reis bezog, den man nun von Indien holen und baar be⸗ 61 2 Der glolonialrath, der, weil er sich über die Maßen

würde noch dasjenige kommen, was bis Dienstag gedruckt und ver⸗

leĩdenschaftsich benommen halte, verlagl worden war- * einberufen, und der Gouverneur 3 , n , n wie ber vorgelegt, die aber auf gleichen Widerstand stießen. 8 „er Con stitntionnel giche eine Ste sik von der Zusammen. setzung der Kommisstonen der Deputirtenkammer zur Beri —ᷣ * tung über die vorliegenden Gesetzentwürfe. Das Organ dez H Thiers klagt darüber, daß die Opposition in diesen Ad mmisssomd f? 6 sehr geringer Zahl vertreten sei, und daß Beamte meist bie Dastn oft noch mehr davon bildeten, wie z. B. von 18 Mitgliedern ber Budgets⸗Kommission für 1848 nicht weniger als 10, von 18 Mit⸗ gliedern der Kommission über den Rechnungsabschluß von 181 die Hälfte, bei anderen Kommissionen von 9 Mitgliedern 8 und 7 Be= amte seien.

Der mexikanische Konsul zu Marseille hat bei der dortigen Han delskammer schriftlich und im Namen seiner Regierung gegen das Dekret der nordamerikanischen Regierung protestirt, welches die ver= schiedenen mexifanischen Häfen, die gegenwärtig von amerikanischen Truppen besetzt sind oder noch von denselben besetzt werden, dem Handel neutraler Nationen unter Auflegung von Zöllen eröffnet, welche von denen des mexikanischen Tarifs abweichen und unter dem. Vorwande einer Kriegs⸗Entschäbigung der Union zufließen sollen.

Nach amtlichen Angaben im Moniteur beläuft sich der Ge⸗

sammtschaden der vorjährigen Ueberschwemmungen auf 27,577, 000 Francs, während im Ganzen an milden Gaben für die Ueberschwemm⸗ ten 3, 507, 000 Fr, eingingen. Etwa 15,000 000 jenes Verlustes büßten

reiche Leute ein, die bei Vertheilung der Gaben unberücksichtigt blieben. Die ganze Unterstützungssumme wurde unter die unbemittellen Opfer der Ueberschwemmungen vertheilt, deren Verlust 12 13,000, 00 betrug, und denen also etwas über ein Viertel ihres Schadens ver— gütet wurde.

Der Minister Duchatel hat einen neuen Fieberanfall gehabt und wird wohl für einige Zeit an den legislativen Arbeiten nicht Theil nehmen können.

Großbritanien und Irland. London, 22. Mai. Ihre Majestät die Königin ist gestern mit ihrem Gemahl nach Claremont abgereist. —ᷣ

Die Limerick Chronicle behauptet, eine bei Lord J. Russell gewesene Deputation der Gesellschaft der Freunde habe ihn ersucht, eine Maßregel ins Parlament zu bringen, durch welche die Eintrei⸗ bung von Armensteuern entweder für die Arbeitshaus Unterstützung oder für die außerhalb des Arbeitshauses zu leistende Hülfe eingestellt werden solle. Genehmige das Parlament diese Maßregel, so ver= pflichte sich die Gesellschaft der Freunde, zum Unterhalt der Armen in Irland bis zur Einbringung der nächsten Aerndte eben so viel bei⸗ zusteuern, als die Regierung und überdies noch alle mit Vertheilung der Unterstützungen verknüpften Geschäfte gratis zu besorgen, damit kein Shilling für Besoldungen ausgegeben zu werden brauche. Man erfährt nicht, welchen Bescheid die Deputation von dem Premier⸗Mi⸗ nister empfangen hat. ö

Nach dem Wochenberichte der Bank von England hat ihr Noten—⸗ umlauf sich um 418,110 Pfd. Sterling vermindert, ihr Baarvorrath aber um 281,234 Pfd. Skerling zugenommen; es unterliegt auch kei= nem Zweifel, daß letzterer im ö. der Woche sich noch weiter ver mehren wird. Die Fonds sind heute etwas gestiegen, was man theils dem schönen Wetter, welches eine gute Aerndte verspricht, und theils der Nähe des Rechnungsabschlusses zuschreibt. ;

Der Capitain der Handelsbrigg „Frances“ berichtet, daß vor acht Tagen, als er mit seinem Schiffe zwei Stunden von der Achille⸗ Insel an der Nordwestküste von Irland vor Anker lag, plötzlich 9 Böte mit 36 Bewaffneten von der Küste abstießen, am die Brigg heranführen und mit Gewalt an Bord gingen, wo sie eine Lebens? mittel Ladung zu finden glaubten, deren Auslieferung sie forderten. Sie überzeugten sich aber bald, daß die Ladung in Zucker bestand und der Capitain mußte ihnen nun seinen sämmtlichen Proviant hin⸗ aufschaffen, über den sie, besonders über den Schiffszwieback, mit solcher Gier herfielen, daß wenig übrig blieb. Nachdem sie si ge⸗ sättigt hatten, verließen sie ohne sonstige Gewaltthat das Schiff.

niederlande.

Aus dem Haag, 22. Mai. Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Konstantin ist gestern am Bord des Dampfschiffes „Black Eagle“ nach England abgereist.

F tali en.

Nom, 11. Mai. Heute früh ist ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Albrecht von Preußen nach einem dreitägigen Au enthalte nach Ancona abgereist, um auf einem für ihren r ee , Ge⸗ brauch dorthin bestellten Dampfboote nach Triest überzufahren und von dort ohne Aufenthalt sich nach Schlesien zu begeben.

Spanien.

Paris, 23. Mai. Es verbreitet sich so eben die Nach—= richt, daß Benet Tristany wirklich in der Gegend von Solsona am 15. durch die Kolonne des Obersten Baxeras überfallen, gefangen genommen, nach Solsona geführt und auf Befehl des General Capi⸗ tains Pavia unverzüglich erschossen worden ist. Die Quelle, aus wel- cher diese Nachricht mir zukommt, ist so gut, daß ich unmöglich an ihrer Richtigkeit zweifeln kann. Die Anwesenheit des General⸗Capitains bei den Operationen selbst hat also doch gute Früchte getragen, und ist mit, Tristany's Tod der Aufstand auch noch nicht zu Ende, so ist doch nicht zu leugnen, daß dadurch die karlistische Sache einen ihrer

tüchtigsten Vorfechter verloren hat.“

Gricchenland.

Die Allg. Ztg. meldet, daß die griechische Regierung in ihren 5 mit der Pforte die Vermittelung Desterreichs angeru— en habe.

gandels- und Sörsen-Nachrichten. Berlin, den 27. Mai 1847. M echsel - Course.

¶Rriet᷑. 141 ü 1401 Hlamburꝶ do. London

Faris Wien in 20 Xr.

Leipzig in Courant in 14 TM. Fuass 100 rule. Prenktart a. M. südd. W. ..... ..... 100 1.

Feters bhurs * 100 SRbl.