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der Versammlung vorzubringen und dieselbe damit zu lang= Es warde ein anderer- Vorschlag gemacht, auf den ich 3 nachdem ich die Nothwendigkelt noch näher erör
ich z. B. die Notiz über eine Abstimmung .
der der Versammlung nicht beigewohnt gaz 26 kann, über die Abstimmung darüber n 2 4
eten werden soll, die Beschlüsse über Peti re el ln orität anzunehmen. Tie Aihstinn e , . 31 men
e nicht über die Hauptfrage, , en, hattet, und wer dem unrichti⸗
zwei Drittel
die hohe Ve wenbigkeit einz
gab
geh
zur
(Der Seeretair verliest die berichtigten Stellen, welche auf die von dem Marschall deshalb gestellten Fragen genehmigt werden.)
Abgeordn. von Brünneck: Ich wollte mir in Beziehung auf den Antrag meines Kollegen aus Preußen die Bemerkung erlauben, daß es wünschenswerth wäre, daß die falsche Abstimmung, die in je— ner Nummer der Allg. Preuß. Zeitung enthalten ist, gleich be⸗ richtigt werde. Es ist damals abgestinimt worden darüber? ob statt zwei rt der Stimmen die einfache Majorität nothwendig sein sollte und deshalb ein Gesuch an Se. Majestät den König gerichtet werden sollte. Die Abstimmung hatte für die einfache Majorstät ent= schieden, sie ist aber in der Zeitung ganz entstellt.
Marschall: Dies wird durch den heutigen stenographischen Artikel berichtigt werden. ö
Abgeordn. Möw es: Ich muß zunächst die hohe Versammlung um Entschuldigung bitten, wenn 14 auf das Geschäftsverfahren noch⸗ mals zurückkomme. Die hohe Versammlung hat in den letzten Sitzun⸗
en verschiedenen Petitions-Anträgen, gegen welche die Gutachten der
btheilungen sich ausgesprochen hatten, ihre Unterstützung versagt und diese Petitionen daher verworfen, ohne daß deren Gründe genau be⸗ kannt geworden, ohne daß selbst den Herren Antragsstellern noch das Wort zur Unterstützung ihrer Anträge gegeben worden ist. Ich will keinesweges behaupten, daß diese Petitionen eine größere Unterstützung gefunden haben würden, wenn die Antragssteller noch das Wort ge—⸗ habt hätten; jedoch im Prinzipe halte ich dieses Verfahren für be⸗ denklich, indem dadurch auch 426 23 und Petitionen, vielleicht aus bloßen Zufälligkeiten, in solcher Weise ihre 3 finden könnten. Die hohe Versammlung ist es, nach meinem Dafürhalten, sich selbst und jedem Antragsteller schuldig, daß die Gründe genau vernommen werden, auf welche sich eine Petition stützt. Die . 96 Meinung dürfte sonst bald zu der Annahme kommen, daß ein⸗ zelne Petitionen mit Leichtigkeit hier behandelt werden, und die An⸗ tragsteller müssen sich zurüdgesetzt fühlen, wenn sie ihre Gründe nicht mehr vortragen dürsen. Dies um so mehr, als manche Petitionen nicht sämmtliche Gründe enthalten, die für die Anträge sprechen, auch die Gutachten sich nicht vollständig über die Gründe der Antragstel⸗ ler verbreiten ünd diesen Letzteren nicht immer vergönnt ist, in den Abtheilungen selbst ihre Gründe geltend zu machen.
Ich selbst bin an einem Tage und zu einer und derselben Stunde zu
dreien verschiedenen Abtheilungen eingeladen gewesen, habe mich na⸗
türlich aber nur in einer befinden können. Mit Besorgniß sehe ich daher auch dem Vortrage der Abtheilungs⸗-Gutachten über die Peti= tion entgegen, die ich mit den Abgeordneten von Berlin der hohen
— 47 — zu überreichen die Ehre gehabt habe, indem ich befürch⸗
ten muß, daß diese Petitionen eventuell das Schicksal jener Eingangs
erwähnten öheilen könnten, Ich will mir daher unter diesen Ümstän— den und mit Rücsicht auf die , . die unser hoch verehrter
Herr Marschall jedem Einzelnen zu Theil werden läßt, die Bitte er⸗
lauben, daß in den Fällen, in welchen sich die Abtheilung gegen einen
Petition - Antrag ausgesprochen hat, dem Autragsteller noch gestattet
werde, mit . orten seinen Antrag zu unterstützen, bevor die
Versamumnlung gusgefordert wird, sich darüber zu erklären, ob sie den
Antrag unterstütz oder nicht. Das jetzige 1 — findet seinen
Anhalt in 8. 25 des Reglements, suh Litr. i, in welchem gesagt
ist: daß,. wenn das Abthellungs⸗Gutachten gegen einen Pefitions- An-
rag ausgefallen ist, nach dessen Verlesung dor Eröffnung der Bera— . zu 62 sei⸗
gob der Petitiong Antrag in Berathung genommen werden solle“,
2 Faß, inznn diese Frage durch 21 Mt glüeder nicht bejaht wird, Antrag nicht zur Verathung kommt.
e ee nan Hoäfirhalitn ist aife in einem solchen Falle nur
dem Un w Die Berathung aber ist verschieden von
1 r e ln ih . durch ben Antragseeller.
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.
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r Bestimmung des en, ,, zu der ich mich nicht verstehen ö . glaube ich / muß es. füt einen Theil ber Berathung halten, wenn Jemanden, sei es der Antragsteller oder ein anderer Abgeord⸗ neter, das Wort gegeben wird. Alsdann möchte es schwer sein, on abzuschneiden. Ein Mittel einer stärkeren Be⸗
rünbung liegt immer darin, daß verlangt werden könne, die Petitionen
lbst vorzulesen, was bis jetzt , stattgefunden hat. Würde es verlangt, so müßte es geschehen; weite ; er oder ein Anderer, halte ich außer meiner Befugniß.
Abgeordn. Möwe s: Allerdings. Die Vorlesung der Petitio⸗ nen ist auch in dieser Bestimmung versagt, wenn der Antrag des Petenten, daß sie verlesen werbe, nicht die Unterstützung von 2 Mit⸗ gliedern findet. Mil voller Ueberzeugung erkenne ich an, daß die
orlesung der Petitionen nicht immer gut ist, und daß man die Vor- lesun weitläuffiger Deductionen vermeiden muß. Die Anführung der Gründe für einen Antrag aber durch einen mündlichen Vortrag ist hiervon verschieden und gewiß zweckmäßig. Daher habe ich ge⸗ glaubt, daß es dem Antragsteller wohl erlaubt werden könnte, feinen Antrag noch zu unterstützen, ehe die Versammlung erklärt: wir wellen ihn nicht in Berathung gehen lassen.
Maxrschall: Ich will nicht sagen, daß ich eine solche Bestim—⸗ mung nicht für gut hielte, sondern es ist nur meine Meinung, sie sei noch nicht vorhanden, und ich dürfe sie nicht einführen.
Abgeordn. Hansem ann: Ich habe die hohe Versammlung mit Berichtigung dessen, was in den Zeitungen von den von mir ge? haltenen Vorträgen mitgetheilt worden ist, noch nicht behelligt; ich erlaube mir aber heute, es als Unterstützung zu demjenigen zu thun, was ein geehrtes Mitglied aus Preußen vorgebracht hat, und anzu— führen, daß in der heutigen Allg. Preuß. Ztg., in dem Vortrage, wo ich das allgemeine Petitionsrecht befürwortete, ein Saß einge⸗ schoben worden ist, den ich gar nicht gesprochen habe, und der an einer anderen Stelle gesagt worden sein muß. Iämlich, indem ich blos von meinem Antrage rede, steht auf einmal dazwischen: „der Antrag des Herrn von Saucken ging dahin, daß das Petitionsrecht der Provinzial⸗Landtage, wie es bisher gewesen ist, ungeschmälert bestehen bleibe. Das mag nun wohl bei einer anderen Gelegenheit gesagt worden sein, aber nur nicht von mir bei dieser Veranlassung. Ich habe nun hierauf die Nedaction der Allg. Preuß. Ztg. gebeten, diesen Fehler zu berichtigen, sollte diese jedoch nicht ö eingehen, so habe ich nach dem so eben gefaßten Beschlusse des Herrn Mar- schalls das geehrte Sekretariat zu bitten, die Allg. Preuß. Ztg. zu dieser Berichtigung zu autoristren, respektive dazu anzuweisen. “)
Abgeordn. Tschocke: Sie werden wissen, daß bei der Diskussson über die Petition des Herrn Grafen Reichenbach das Gutachten der verehrten Abtheilung nicht günstig ausgefallen war, und daß ich bei jener Gelegenheit einzelne Motive, mit denen die verehrte Abtheilung die Petition zurückweisen zu müssen glaubte, wörtlich anführte und sie durch meine Gegenansicht beantwortete. Das eine von diesen Motiven ging dahin, es wurzele tief in Volke die Ansicht, daß, wenn Jemand angeschuldigt sei, der Glaube an seine Unbescholtenheit nicht mehr vorhanden sei. Dieser Aeußerung habe ich entgegengestellt: es würde schwer sein, dies durchgängig zu widerlegen. Dies Motiv aber, welches ich eben zu widerlegen suchte, ist in der Allg. Preuß. Zeitung, wie ich mich Freitag Abends überzeugte, ganz weggelassen, so daß meine Entgegnung wie aus der Luft gegriffen dasteht und Jeder, der sie liest, es unbegreiflich finden wird, wie ich dazu gekommen bir. Dies war eß, was ich mir zu bemerken erlau— ben wollte. 21
Marschall: Wir werden nunmehr zur Tagesordnung kommen, und zwar zuerst zu dem Gutachten, betreffend die Gebühren für Aufenthalts⸗-Karten. Da der Referent, Herr Abgeordnete von Uechtritz, nicht gegenwärtig ist, so will der Herr Abgeordnete von Fock den Vortrag übernehmen.
(Der Abgeordnete von Fock liest.)
Extrakt aus
dem Sitzungs-Protokolle der siebenten Abtheilung der Vereinigten Kurie der drei Stände, d. d. Berlin, den 3. Mai 1847,
betreffend die Aufhebung der Gebühren für Aufenthalts-Karten.
Die hierauf
III. zur Berathung gestellte Petition des Herrn Abgeordneten Brown, zur ff den Antrag auf Aufhebung der Gebühren für Aufenthalts—⸗ Karten, schien der Versammlung gleichfalls nicht geeignet, um sie dem hohen Landtage zur Berücksichtigung empfehlen zu können. Der Antragsteller bittet:
durch eine zu den Stufen des Thrones niederzulegende
Petition um Aufhebung der Gebühren für Aufenthalts⸗
Karten überhaupt, insbesondere aber der den Bewohnern
der Provinz Posen ausnahmsweise auferlegten Gebüh⸗
ren für die Aufenthalts- Erlaubniß während der Messe zu
Frankfurt 4. d. O., antragen zu wollen.
Das Sachverhältniß, welches den Antrag hervorgerufen hat, ist in der Petition nicht vollständig vorgetragen, und führt deshalb der bei der Berathung gegenwärtige Herr Ministerial⸗ Nommissarius Folgendes an:
Die General⸗Instruction vom 12. Juli 1817, betreffend die Aufenthalts- Karten, ertheilt in Ausführung des §. 18 des Allerhöchst vollzogenen Paß⸗Edikts vom 22. Juni 1817 denjenigen größeren Handels- und Festungs⸗ Städten, in welchen dies seitens der Königlichen Regierungen wegen der obwaltenden Verhältnisse angemessen besunden und ausdrück⸗ lich bestimmt wird, das Recht, Aufenthalts Karten an Fremde zu ertheilen und dafür die §. 10 J. cit. festgesetzten
*) Diese Berichtigung ist uns am 25. Mai Nachmittags zugegangen und sofort in das am Abend des 2östen erscheinende Blatt vom 2sten aufgenommen worden. 3 Allg. Pr. Itg. Nr. 145, S. S60, Spalte 3 oben.) Wir glauben uns uͤbrigeng bei dieser Gelegenheit die 2 erlauben zu dürfen, daß Unrichtigkeiten und Mängel in den durch unser Blatt zum A druck kommenden Protolollen, wie sie bereits wiederholt en! worden sind, vielleicht mit Ausnahme einiger bei der Eile des Geschäfts unvermeidlich er Druckfehler von geringerer . ee n . durch Schuld der untenz eich. neten Redaction ober unsrer 22 tn sind, sondern lediglich in der Beschaffenheit der uns zugehenden nustripte ihren Grund haben dürften. halten es für im cht, über genauen Abdruck derselben mit größter enhaftigheft zu wachen, w aber glauben, u 23 jn übersch wenn wir uns wesentliche ö und tigungen erlauben wollten, zu denen uns überdies, zumal bei der ligleit, womit der Abdrud gewünscht wird, in den meisten Fällen die geeig-
Anmerl. der Red. der Allg. Pr. Zug.
e ehe und irgend Je⸗ mand das Wort zu geben, sei es der Antragste
begründet zu
nur entschieden dahin ausspre
fallen mögen. ; kann es nicht anders bezeichnen — zur Sprache zu bringen, der bis⸗
e , eine ledige
Gebühren von 25 Sgr. bis 10 Sgr., nach Maßgabe der
Länge des Aufenthaltes, zu erheben.
Die Abgabe hat die Natur einer Polizei⸗Steuer, welche zur Kasse dersenigen größeren Städte fließt, denen die Po— lizei⸗Verr altung zusteht. .
Mittelst besonderen Erlasses der Königlichen Regierung zu Frankfurt vom 15. September 1817 würde diese Stadt, owohl 233 ihrer Größe, als auch wegen des darin statt⸗
denden 1dels und Meß-Verkehrs, für vorzüglich ge= eignet erklärt, Aufenthalts-Karten für Fremde daͤrin ein⸗ zuführen und zur Ausführung der neuen Einrichtung sofort die nöthigen Einleitungen zu treffen.
Hiernach werden die Gebühren für Aufenthalts- Karten in Frankfurt auch noch jetzt erhoben, und es sind von den Abgaben dafür nach einer späteren, auf Ministerial⸗Ver⸗ fügung vom 19. Januar 1818 gestützten Regierungs⸗Ver⸗ fügung vom 12. Februar ejusd. nur die Einwohner der Provinz bei Kreisen innerhalb derselben davon befreit, ob⸗ gleich sie auf Grund besonderer, auf sicherheitspolizeilichen Rücksichten beruhender, später ergangener Anordnungen der Königlichen Regierung zu Frankfurt auch ihrerseits verpflichtet sind, sich in den Besitz von Aufenthalts⸗Karten u setzen. .
. 6. Bewohner aller anderen Provinzen, also nicht
blos, wie Bittsteller behauptet, die Bewohner der Provinz
Posen, sind zur Entrichtung der gesetzlich feststehenden
Aufenthalts- Karten- Gebühren verpflichtet, deren Ertrag,
wie der Herr Ministerial⸗Kommissarius anführt, nach der
von ihm darüber eingezogenen Erkundigung, die Kosten, welche die Polizei⸗Verwaltung während der Messen — also
im Interesse der Meßbesucher — extraordinair herbeiführt,
die Einnahme an Gebühren für Aufenthaltskarten mehr als
absorbirt.
Hiernach hält die Versammlung den Petitions⸗-Antrag um so weniger für begründet, als es nicht an der Zeit ist, den größeren Städten, wo die Kommunal-Bedürfnisse jetzt beson⸗ ders im Steigen begriffen sind, eine zu deren theilweisen Be⸗— streitung geeignete, ihnen zustehende Eimahme zu entziehen, und weil etwanigen Abweichungen und Ueberschreitungen ein— zelner Beamten bei der Ausführung durch eine Beschwerde ge— wiß sofort Abhülfe verschafft werden kann.
Es wird deshalb gleichfalls submittirt, den Antrag als unbegründet zu verwerfen.
Als mit dem Original übereinstimmend attestirt
Graf von Finkenstein.
Marschall: Die Abtheilung hat den Antrag nicht befürwortet, und es fragt sich daher, ob er in der hohen Versammlung Unter— stützung findet. .
Eine Stimme: Es ist in der Fassung, wie sie so eben ver⸗— lesen wurde, gesagt, die Berichtigungen für die Aufenthalts-Karten flössen in die Stadtkasse, in Breslau jedoch fließen sie nicht in die Stadtkasse, sondern in die Polizeikasse.
Marschall: Ehe weiter gesprochen werden darf, muß ich erst fragen, ob der betreffende Antrag die gesetzliche Unterstützung sindet.
(Die Unterstützung erfolgt.) ö 2.
Abgeordn. , ,. Einen polizeilichen Zweck können diese Aufenthaltskarten nicht haben, denn es hat Jeder, der einen Ort be⸗ tritt, die Verpflichtung, sich bei der Polizei entweder selbst zu mel⸗ den, oder der Hausbesitzer muß die Meldung machen, und dadurch erhält die Polizeibehörde hinlängliche Veranlassung, das betreffende Individuum zu überwachen. Es ist also bles eine finanzielle Maß⸗ regel und in dieser Beziehung dem Gegenstande nach unbedeutend. Frankfurt wenigstens kann sich darauf nicht berufen, daß die Po— lizeiverwaltung ihm besondere Kosten während der Messe verursache, denn diese werden, wie auch die damit verbundene Unbequemlichkeit, durch die Vortheile aufgewogen, welche die Stadt durch die Messe bezieht, und was die anderen Städte anbelangt, so mögen deren Verhältnisse wohl von der Art sein, daß ihnen keine,. Einnahme ent zogen werden sellte. Jedoch hat man in dieser Beziehung, bei sehr erheblicher Einnahme, in deren Genuß sie seit 100 Jahren und län— ger waren, kein Bedenken empfunden. Bei der Zahlung für die ere nr l tam ist das Prinzip nicht zu rechtfertigen, denn es führt zu Beschränkungen der Staatsbürger in der Wahl ihres Aufenthalts ortes. Wer den von ihm dafür geforderten Betrag zu zahlen nicht im Stande ist, muß den betreffenden Ort verlassen, und aus diesem Grunde stimme ich gegen das Gutachten der Abtheilung und für die Aufhebung der Abgabe. .
Abgeordn. Stedtmann: Ich will nicht wiederholen, was der geehrte Redner vor mir gesagt hat, da er ganz und gar meine eigene Ansicht ausgesprochen hat. Ich will blos diese Tribüne für z Minute besteigen, um zu sagen, daß ich ganz dem Antrage der Petenten bei= pflichte, und dies um so mehr kann, als wir am Rhein eine der—
artige Abgabe nicht kennen und also nicht im geringsten dabei be⸗—
theiligt sind. Es sind deshalb die allgemeinen Grundsätze, welche der gur m neist von Königsberg aufgestellt hat, ganz übereinstim⸗ mend mit meiner Ansicht, welche ich habe geltend machen wollen.
Ich finde es ganz dem Prinzip unangemessen, daß irgend eine Stadt
für die Ausübung der Polizei eine Abgabe von Leuten in Anspruch nimmt, die ohnedies durch ihre Gegenwart den Nahrungsstand der betreffenden Stadt zu heben beitragen. ,
Abgeordn. Grunau: Ich pflichte den beiden vorigen Rednern bei und bemerke nur, daß der Ausschuß hier am Schluß seines Gut— achtens sagt: „Er halte den Petitions-Antrag um so weniger be⸗ gründet, da diese Abgabe für die Bestreitung der dortigen Kommunal- Bedürfnisse sei.“ Mir scheint es gar nicht darauf anzukommen, son⸗ dern nur auf den Gegenstand, wofür sie erhoben wird. Wir leben heute in einer so bewegten Zeit, daß wegen der Leichtigkeit der Com— municationsmittel mehr Reisen unternommen werden, als früher. Reisen wir aber z. B. aus dem Inlande in das Ausland, so werden wir nicht nach Paß⸗ und Aufenthalts Karten gefragt, reisen wir aber aus einer Provinz in die andere oder gar nur aus einer Stadt in die andere, so müssen wir eine Aufenthalts-Karte lösen. Deshalb scheint die Abgabe für Aufenthalts- Karten nicht zeitgemäß und es
3 daß eine eg , . Majestät den König um
ing dieser Abgabe gerichtet werde. en,. ig! 83 e Versammlung! Auch ich kann mich gen daß die Aufenthaltskarten weg⸗ ch erlaube mir aber noch einen Mißbrauch — ich
Abgeordn. Sie
her und zwar bis voriges Jahr in Breslau stattgefunden hat, sei
es aus Irrthum ober aus anderen Gründen. Die Aufenthaltekarten sind dort lange Zeit auch solchen Individuen gegeben worden, die sich
manchmal Jahre lang dort aufhiellen. Mir ist ein Fall bekaunt, wo Person, die nach polizeilichen Berichten durchaus recht⸗
schaffen und unbescholten sich aufgeführt hat, 15 Jahre diese Ab⸗
gabe bezahlte, während sie der Stadtgemeinde längst als Einwohne—⸗
rin geseßlich zugefallen wäre. Ich glaube deshalb, daß der Wegfall der 39 enthalts⸗ Gebühren ein Akt der Gerechtigkeit ist, und werde mich deshalb den früheren Rednern anschließen, nach welchen Se.
Majestät gebeten merden soll, daß diese in der That lästige und nur auf einer Fl i 2 ö 1
Abgeordn. Stedtmann (vom Platz: Ich vernehme so eben, daß es allerdings in der Rhein⸗Provinz noch einige Orte giebt, wo diese Abgabe erhoben wird; aber in meiner Gegend findet das nicht statt. enn aber von Rücksichten auf die Kommunal⸗-Kassen gesteo⸗ chen worden ist, so bin ich so frei, daraus einen neuen Grund a zu⸗ leiten, und mich um so entschiedener gegen diese Abgabe anszusprechen, weil ich sie als Beschränkung des Prinzips der Frei ügigkeit ansehe. Ich glaube, der Antrag auf Abschaffung dieser Gebühren wird um so mehr gerechtfertigt, als dem letzten hilfen Landtag eine Pro⸗ yosition vorlag, daß alle magistratualischen Registratur- und Polizei⸗ Gebühren künftig aufhören nh. Deshalb wird gewiß also dieser ung um so ö bei Sr. Majestät dem König Gehör finden.
bgeorbn. von Manteuffel J.: Ich will durchaus für diese Abgabe nicht in die Schranken treten, ich glaube wohl, daß sich Manches dagegen sagen läßt. Indessen erlaube ich mir, die hohe Versammlung darauf aufmerksam zu machen, daß sie ganz besonders einen sehr speziellen Theil der Monarchie, nämlich die Stadt Frank⸗ furt, betrifft. Ich weiß nicht, ob es in der Stellung des hohen Landtags liegen kann, sich mit einer solchen Spezialität zu befassen. Indessen gebe ich doch gehörsamst zu bedenken, daß, wenn der hohe Landtag auf einen solchen Spezialfall eingeht, er der Gefahr ausge⸗ seßt ist, einseitig über die Sache zu urtheilen und Manches zu über⸗ en So viel mir bekannt ist, haben die frankfurter Messen einen ganz besonderen Charakter. Ein großer Theil des Publikums kommt aus den östlichen Staaten dahin, und es ist diesem Theile des Pu⸗ blikums viel daran gelegen, wenn es mit der Legitimation nicht so streng genommen wird. Ich glaube, daß die städtischen Behörden ungern eine solche Handhabe verlieren würden, um gerade diesen Theil des dortigen Publikums unter geeignete Kontrolle zu nehmen. Deshalb möchte wohl Austand genommen werden, eine Beschlußnahme über diesen einzelnen Partikularfall herbeizuführen.
Abgeordn. von der Heydt: Ich weiß nicht, ob die Abthei⸗ lung in ihrem Gutachten im Irrthume ist oder der letzte verehrte Redner, der doch als Direktor des Ministeriums des Innern die Ge⸗ setze kennen muß. Ich glaube, es handelt sich um die Aufenthalts—⸗ karten⸗Gebühren nicht blos für die Stadt Frankfurt, sondern um die Abgabe für Aufenthaltskarten, wie sie für die ganze Monarchie in den betreffenden Städten gestattet ist. Wenn aber wirklich diese Abgabe blos in Frankfurt N. was nicht der Fall ist, so wäre nicht blos diese Stadt betheiligt, sondern alle Staatsbürger, die zu dieser Abgabe beitragen müssen. Nicht im Interesse der Stadt Frank⸗ furt soll eine Petition angebracht werden, da würde der Redner Recht haben, sondern im Interesse aller Staatsbürger. Aus der Gegend, wo ich zu Hause bin, und aus der Stadt, welcher ich angehöre, ge⸗ hen eine Menge Kaufleute auf die Messe nach Frankfurt und müssen ohnedies viel Geld dort verzehren, was der Stadt viel einbringt. Es scheint mir ungerecht und unbillig, daß eine solche Abgabe erho— ben wird, und ich schließe mich den Petenten an, uns zu der Bitte an Se. Majestät den König zu vereinigen, daß diese Abgabe abge— schafft werde.
Abgeordn, Graf von Finkenstein: Nur eine Berichtigung! Es steht deutlich in dem Protokolle der Abtheilung:
für Aufenthaltskarten überhaupt insbesondere, aber der den Bewohnern der Provinz Posen ausnahmsweise auferlegten Ge⸗ bühren für die Aufenthalts- Erlaubniß während der Messe zu Frank⸗ furt a. d. O., antragen zu wollen.“ z
Also geht diese Petition nur auf die einzige Stadt Frankfurt.
Abgeordn. Sperling: Ich wollte mich schon des Wortes be— geben; aber der Redner, welcher so eben gesprochen hat, veranlaßt . das Wort zu nebmen und die Stelle nochmals vorzulesen. Es
eißt: Der e, ,. bittet:
durch eine zu den Stufen des Thrones niederzulegende Petition
um Aufhebung der Gebühren für Au sen l re, re, ,
insbesonbere aber der den Bewohnern der Provinz Posen aus⸗
nahmsweise auferlegten Gebühren für die Aufenthalts ⸗Erlaubniß während der Messe zu Frankfurt a. d. D., antragen zu aollen.
Es ist also der Gegenstand sehr allgemeiner Natur. (Die Abgeordneten Mevissen und von Manteuffel J., vom Marschall aufgefordert, das verlangte Wort zu nehmen, verzichten auf dasselbe.)
Abgeordn. Brown: Ich wollte nur sagen, daß die Hauptver⸗ anlassung zu meiner Petition die gewesen ist, daß alle diejenigen, welche von den östlichen Provinzen nach Frankfurt kommen, mit einer solchen Steuer belastet werden, während Andere davon frei sind. Das ist die spezielle Veranlassung zu meinem Antrage; aber mein Antrag geht freilich darauf hinaus, daß die Aufenthaltskarten überhaupt wegfallen möchten. Soll eine polizeiliche Kontrolle stattsinden, so kann diese immer erfolgen; es können auch Aufenthaltskarten gegeben werden, ohne bat aber deren Verabreichung mit einer Geldauflage verbun den ist.
Abgeordn. Lin au: Ich habe gegen die Aufhebung der Anfent⸗ haltskarten gar nichts, wenn sie allgemein aufgehoben werden sollen; aber wenn sie blos für die Stadt Frankfurt aufgehoben werden sollen, so müßte ich feierlichst dagegen protestiren. Wie schon der Abgeord⸗ nete für Brandenburg bemerkt hat, ist bei uns eine Kontrolle durch— aus nothwendig. Meine Herren! Sie kennen die Leute nicht, welche zur frankfurter Messe kommen, und wie sollen wir sie unter einer Kontrolle halten? Jetzt ist es so, daß sie sich dort melden und eine Karte nehmen müssen, und es ist wegen der Kontrolle die Karten⸗ Einrichtung für Frankfurt sehr nothwendig.
Abgeordn. Sperling: Aber die 10 Sgr., die dafür bezahlt werden, sind nicht nothwendig.
Abgeordn. Linau; Wie viel dafür bezahlt wird, weiß ich nicht, es werden 10 Sgr. sein, und wie gesagt, für den Fall, wenn die Aufenthaltskarten allgemein aufgehoben werden, stimme ich bei, aber dagegen, daß sie blos in specie für Frankfurt aufgehoben werden sollen, muß ich protestiren.
Abgeordn. von Meding: Sollte aus dem, was jetzt gesagt worden ist, wohl nicht deutlich hervorgehen, daß die hohe Versamm⸗ lung das hier zum Grunde liegende Sachverhältniß nicht vollständig ,. Mich dünkt, daß das nicht allein aus dem Gutachten der Abtheilung, sondern auch aus dem, was alle Redner gesagt haben, hervorgehe. Wenn die Sache so liegt, daß sie die hohe Verfamm⸗ lung nicht zu übersehen vermag, so stelle ich anheim, ob es nicht ge⸗ rathener sei, einen Antrag au die Krone nicht zu bringen, als einen An= trag zu stellen, den man nicht übersehen kann und wobei zu fürchten ist, daß, wenn man ihn stellt, während man das Verhältniß nicht übersieht, die hohe Versammlung in den unangenehmen Fall versetzt wird, daß die Krone den Antrag ablehnt. Sollte bei der Sache wirklich ein so wichtiges 6 vorliegen, daß schon jetzt nothwen= digerweise, ohne nicht ein wesentliches Interesse zu gefährden, ein Antrag gemacht, werden müßte, und sollte nicht ein . Antrag din einer e . Zeit ausgesetzt werden können, wo man ihn
vollsändig zu übersehen vermag?
Abgzordn, Graf von Gu eisen au: Meine Herren! Die Ab⸗ gabe . nicht in die Königliche Kasse, sondern in die Kasse derse= nigen Städte, welche berechtigt sind, sie zu erheben. Die meisten
Herren, die sich für die Aufhebung der Abgabe ausgesprochen haben,
65 S861 sind Vertreter solcher Städte esen. Wenn also seitens der be⸗ ir n Städte ge ichn 2 die Abgabe aufgehoben zu sehen, so sehe ich keinen Grund ein, warum mir, die wir fein Interesse da⸗ bei haben, die wir zur ländlichen Bevölkerung gehören, die Aufhebung nicht befürworten sollten. ꝛ
Abgeordn. Sperling: Der Abgeordnete aus der Mark macht der erf lan? einen Vorwurf daraus, daß sie auf diese Sache eingeht, ohne sie zu übersehen. Ich glaube, es wäre daun wünschens⸗ werth gewesen, daß der Redner der Versammlung das Sachverhält⸗ niß vorgetragen hätte. Es ist aber das auch nicht weiter nöthig; denn es ist, wie ich glaube, in dem Gutachten der Abtheilung so deut= lich auseinandergesetzt, daß lein Zweifel obwalten kann. Es geht ein⸗ fach darauf hinaus, daß derjenige, welcher nach einem bestimmten Ort kommt, in welchem er nicht wohnt, eine Aufenthalts- Karte lösen und dafür bezahlen muß. Wäre diese Aufenthalts-Karte nur zur Kontrolle bestimmt, ohne daß dafür etwas bezahlt werden dürfte, so ließe sich nichts dagegen einwenden.
Abgeordn. von Saucken: Es ist zum Theil schon das er— wähnt worden, was ich sagen wollte. Wenn von einem Mitgliede der Mark Brandenbung, welches entschieden seiner Stellung nach Kenntniß von dem Sachverhältniß haben muß, der Vorwurf gemacht wird, daß die Abtheilung nicht gründlich zu Werke gegangen sei, so muß ich wünschen und beantragen, daß der Gegenstand an die Ab— theilung zurückgegeben werde, damit diese ihn gründlich erörtere. Das Mitglied der Provinz Brandenburg würde dann hinzutreten, um die Abtheilung von dem Sachverhältniß gründlich zu informiren, damit diese hierauf eine Enscheidung zu geben im Stande sei.
Abgeordn, von der Heydt: Ich bin auch der Meinung, daß das geehrte Mitglied aus Brandenburg jedem Mitgliede füglich überlassen könnte, für sich zu erwägen, ob es sich genügsam aufge⸗ klärt finde, ein Votum abzugeben. Ich meinerseits sinde mich ge⸗ nugsam aufgeklärt durch den Bericht der Abtheilung und durch die Auskunft, die der Königliche Kommissar dort gegeben hat.
. Secretair Kuschke (nicht deutlich zu verstehen): Es scheint mir nicht darauf anzukommen, ob Aufenthalts-Karten ertheilt werden sollen, sondern nur auf die Bezahlung. Ich bin auch der Meinung, daß diese Abgabe von 25 Sgr. abgeschafft werde.
ö Abgeordn. von Byla: Eine nähere Aufklärung in Betreff dieser Petition scheint mir in der That nicht nöthig. Es steht offen-
bar fest, daß Aufenthalts Karten ertheilt und Gebühren dafür erhoben
werden. Mehr brauchen wir, glaube ich, nicht zu wissen. Wenn wir aber annehmen, daß seit längerer Zeit dahin gewirkt ist, alles Spor⸗ tuliren in polizeilichen Angelegenheiten aufzuheben, so scheint es mir auch an der Zeit zu sein, ein solches Sportuliren bei Aufenthals⸗ Karten ebenfalls aufzuheben oder zu beantragen, daß es aufgehoben werde,. Wie nachtheilig jedes Sportuliren' in polizeilichen Angele⸗ genheiten ist, davon sind wir, glaube ich, vollkommen überzeugt. Marschall Es ist der Antrag gemacht worden, das Gut⸗ achten an die Abtheilung zurückgehen zu lassen. Ich muß zuerst fragen, ob dieser Antrag Unterstützung findet. - (Wird nicht unterstützt.) Ich schließe somit die Berathung und werde die Frage stellen: Soll Se. Majestät der König gebeten werden, die Aufhebung der Gebühren für Aufenthalts-Karten zu befehlen? Mehrere Stimmen: Für die ganze Monarchie? Marschall: Natürlich. . (Secretair verliest nochmals die Frage.) ͤ Marschall; Diejenigen, welche für Bejahung dieser Frage sind, bitte ich aufzustehen. enn, (Wird mit mehr als zwei-Dijttelst er Stinmhiem angenommen.) Das zweite Gutachten betrifft die Ermgßigung des Preises für die Gesinde⸗ Bücher von 19 Sgr. auf 25 Sgr. In Stelle des abwesenden Referenten von Uechtritz der Ab- geordneten von Fock (verliest das Gutachten über die Gesinde⸗ Bücher). 666m *
Extra f t ̃ aus
dem Sitzungs- Protokolle der siebenten Abtheilung der Vereinigten Kurie der drei Stände, q. d. Berlin den 3. Mai 1817,
betreffend
die Ermäßigung des Preises für die Gesindebücher von 10 Sgr. auf 25 Sgr.
Nachdem solchergestalt die Berathung über diesen Gegenstand geschlossen war, wurde
II. Zu dem Vortrage der Petition des Herrn Abgeordneten Starck, betreffend: . ;
die Ermäßigung des Preises für die Gesinde-Dienstbücher, übergegangen. ,
Der Antragsteller trägt darauf an:
den Preis der durch das Gesetz vom 29. September 1846 angeordneten Gesinde⸗-Dienstbücher (cf. Gesetz= Sammlung für 1846 Seite 457) von 10 Sgr. auf 2 Sgr. zu ermäßigen und nur dann den Preis von 10 Sgr. eintreten zu lassen, wenn die Fälle der §8. 7 und 8 des Gesetzes vorliegen und also entweder auf Ausfertigung eines neuen Gesinde-Dienstbuchs an die Stelle eines verlorenen oder darauf ankomme, ein neues an die Stelle eines solchen auszufertigen, worin sich ein ungünstiges Zeugniß befindet.
Der Antrag wird durch die Behauptung zu begründen ge— sucht, daß die neue Einrichtung gegen früher eine Erhöhung der Besteuerung mit sich führe, weil jetzt jeder Dienstbote ein Gesindebuch für 19 Sgr. lösen nu ssẽt während früher ein stempelpflichtiges Attest nur dann zur Anwendung gekommen, wenn ein Dienstwechsel eingetreten und es verlangk worden sei.
Die Mehrheit der Versammlung hält den Antrag nicht für begründet und stellt der weiteren Erwägung des hohen Landtags anheim: .
die Petition als unbegründet zurückzuweisen, denn zunächst ist es unrichtig, daß nach der früheren Einrich— tung der Stempel weniger betragen habe, da, wenn der Dienst⸗ bote auch nur einmal in Dienst trat, er zum Dienst⸗- Antritt selbst eines obrigkeitlichen Attestes darüber bedurfte (ef. S. 10 der Gesinde⸗Ordnung vom 8. Oktober 1810, daß fett Annahme als Gesinde kein Bedenken entge⸗ enstehe, e eines . welches tarifmäßig die Anwendung eines Stem⸗ pels von 15 Sgr. für sich allein nothwendig machte.
Wenn nun jetzt, wo die Dienstbücher obrigkeitlich ausge⸗ fertigt werden, ein solches Attest nicht mehr nöthig ist, wenn außerdem jetzt sechs Atteste, zu denen das . aum ge⸗ währt, nur 10 Sgr. Stempelsteuer erfordern, während früher hierzu 1 Rthlr. verwendet werden mußte, so liegt in der neuen Einrichtung auf jede Weise eine Ersparniß für den Dienstboten, die dankbar anzuerkennen und nicht geeignet ist, dem Antrage
des Petitiongstellers dag Wort zu r — ; 2 leichter war, war die * 6 14 dadurch, daß er der Vorschri — * ' wurde, worauf nach An 2 n,, . indeß Len, . n. 8 einer bereits ermäßigten lichen Abgabe anzutra⸗ ,,,
Orts- Behörde abzuwenden oder bis dahin zu verschi
mag, wo der abgehende Dienstbote sie entrichten kann.
Als mit dem Original übereinstimmend attestirt Graf von Finkenstein.
Marschall: Die Mehrheit der Abtheilung hat diesen Antrag nicht befürwortet. Ich frage, ob er in der hohen Versammlung Unterstützung findet?
(Wird ausreichend unterstützt.)
Abgeordn. von der Heydt: Ich kann mich dem Vorschlage der Abtheilung nicht anschließen. Es scheint mir vielmehr der An⸗ trag auf Ermäßigung des Preises für die Gesindebücher wohl der Berücksichtigung werth. Bei der Berathung des betreffenden Gesetz⸗ Entwurfs hat der rheinische Provinzial Landtag die Bedürfniß- Frage wegen zwangsweiser Einführung der Gesindebücher mit großer Stim⸗ menmehrheit verneint. Es hat ihm bedenklich geschienen, mit Rück⸗ sicht auf das einfache Verhältniß zwischen Herrschaft und Gesinde, solche polizeiliche Bestimmungen anzuordnen und das Wohl oder Wehe einer ohnehin schon hart bedrängten Klasse in die Hand einer nicht immer leidenschaftslosen Herrschaft zu legen. In Beziehung auf den Preis der Gesindebücher hat der rheinische Landtag darauf aufmerksam gemacht, daß durch dieselben ja nur eine polizeiliche An= ordnung bezweckt werde, und daß es daher angemessen erscheine, nicht mehr als die wirklichen Kosten zu fordern, also den Preis 3 höher als etwa 1 Sgr. zu stellen. Nehmen wir an, daß die Zahl der Dienstboten in dem preußischen Staate ungefähr 195 bis 17 Million beträgt, dann würde durch diese 10 Sgr. eine Summe von 4 bis 50 (0,00 Thaler an außerordentlicher Gesindesteuer aufgebracht wor⸗ den sein. Es scheint mir in der That nicht gerechtfertigt, eine so hohe und exceptionelle Steuer auf eine Klasse zu legen, welche ohne⸗ hin schon ein hartes Loos trifft, das schon an und für sich auf Mit⸗ gefühl Anspruch hat. Die Dienstboten haben an Klassensteuer 15 Sgr. zu zahlen und tragen dadurch schon zu den Staatslasten verhältniß⸗ mäßig mehr bei, wie die Reichen. Im Allgemeinen ist häufig die Wahrnehmung gemacht, daß die ärmeren Klassen mehr zu den Staats- lasten beizutragen haben, als die wohlhabenden, und von dieser An⸗ sicht ist auch wohl die , n,, ausgegangen, als sie den Gesetz- Entwurf zur Erhebung der Einkommensteuer vorgelegt hat. Lassen Sie uns, meine Herren, unsere Verwendung zu Gunsten einer ohnehin schon bedrängten Klasse nicht versagen, lassen Sie uns eine Ermäßigung des Preises für die Gesindebücher auf die eigentlichen Kosten, auf etwa 1 Sgr., befürworten, und seien wir überzeugt, daß Seine Majestät der König, welcher in Beziehung auf die ärmeren Klassen so manche dankenswerthe Erleichterung hat eintreten lassen, ein solches Gesuch sehr wohlwollend aufnehmen wird. Ich trage da⸗ her darauf an, daß der e, der Gesindebücher nicht nur auf 24, sondern auf 1 Sgr. ermäßigt werde.
Abgeordn. Mevissen; Meine Herren, ich kann dem Gutach⸗ ten der Abtheilung nicht beistimmen, ich glaube, daß es dem Geiste dieser hohen Versammlung mehr entsprechen wird, wenn sie, in der die Besitzlosen nicht vertreten sind, gerade dadurch die erreichte hohe Stufe des Kulturzustandes in een bezeichnet, daß sie aus freier Wahl, frei von aller äußeren Anregung, die Rechte der Besitzlosen vorzugsweise wahrnimmt. Diese Tendenz ist es, die in der Steuer⸗ Gesetzgebung der letzen Jahre mehrfach angedeutet, die bei der Her⸗= vorrufung der Vereine zum Wohle der arbeitenden Klassen leitend gewesen ist. Der Redner, der vor mir gesprochen, hat ihnen bereits gesagt, bis zu welchem Betrage die Auflage auf einen so unschein⸗ baren Gegenstand, als die Gesindebücher sind, sich beläuft. Er hat berechnet, daß im Laufe weniger Jahre, etwa im Laufe von 4 Jah- ren, während welcher diese ö von den im Staate lebenden Dienstboten erhoben wird, dieselbe bis auf eine halbe Million Thaler steigt; diese halbe Million Thaler soll eingezogen werden von einer Klasse der Bevölkerung, die durchaus nichts besitzt, die im fremden
Hause lebt, die gar keine selbstständige Stellung im Staate e Ich.
glaube, eine solche exceptionelle Steuer werden sie nicht aufrecht er⸗ halten wollen, sie werden gewiß darin mit dem rheinischen Provin⸗ zial-Landtage einverstanden sein, daß, wenn die Gesetzgebung es für nöthig gehalten hat, eine solche Zwangspflicht, wie die, sich JZeugnisse in Gesindebüchern ausstellen zu lassen, den Dienstboten aufzuerlegen, diese dann wenigstens nicht angehalten werden dürfen, die ihnen in einem fremden Interesse auferlegte Verpflichtung auch noch zu bezah⸗— len. Ich stimme für gänzliche Aufhebung jeder Vergütung für Ge⸗ sindebücher.
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