1847 / 149 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Indem ich das Gutachten zur Berathung stelle,

Wesen des An⸗

emeine Unterstüßung find bedarf. Ich schlage 23

möchte beschli

Marschall: bemerke ich, daß sich noch kein Redner Abgeordn. Hansem ann: Meine

der Abtheilung wird ge . es wohl meiner Unterstützung nicht aber vor, daß Sie in den Antrag einige Es heißt nämlich: Der 2*

„daß Se. Majestät der König a

des baldigsten einen Gesetz⸗Entwur e Ihnen vor, die

emeldet hat. Herren! Das

wiß so allg

hohe Landtag

f ausarbeiten zu

Horschlag betrifft

chsten Vereinigten

vor dem Worte „baldigst“ einzuschalten.

der Versammlun

dem Vereinig des gestellte

würde immer nur. andtage sich vorbeh

BVerhältnisse

eehrte Red⸗

der vor mir so eben eine Modification des ten Antrags

würde, wenn diese Modification angenommen werden daß der Vereinigte Landtag über alle De— gen entweder in eine Erörterung ein— des Vereinigten Landtags fremd ist, müßte sich ein Recht beilegen, das nämlich das Recht: Provinzen über Ge

Darum muß ich im Namen des btheilung vertheidigen, daß der An⸗ faßt ist. Es ist võrauszusetzen und he Staats- Regierung, wenn sie in unseren Se. Majestät der König den Antrag geneh— Sache an die Provin⸗ Weise das Prinzip als der Zweck erreicht nämlich Verwickelun⸗

amendirt hat, lte, dadurch bewirken, ls und über diese Abweichun müßte, die der Natur oder aber der Vereinigte Landtag m er bereits von sich gewiesen hat, Majorität dem Ürtheil einzelner Separat -Interesses vorzugreifen. abwesenden Referenten und der A trag so stehen hleibt, zu erwarten, daß die ho Vorschlag eingeht, wenn migt, diese Provi zial Landtage verwei ein allgemeines behandelt und werden wird, den wir zu verwirklichen streben, gen der Verhältnisse zu verhüten. Abgeordn. Hansemann; nehme ich meinen Antrag zurück. chall: Wenn Nieman ich die Debatte und stelle die Frage: angenommen werden soll? Wer den bitte ich, sich zu erheben. g dafür ausgesproch a der Referent unwohl ist, glied der Abtheilung die Güte ha auszuarbeiten. (An den Abgeordne Wollen Sie die Güte haben, Das zweite zur Tages⸗O Petition wegen Maßregeln gegen Auch hier war Herr von Peguilhen⸗ so gut sein, den Vortrag des Abgeordn. von Beckera ein und verliest das betreffende Gutachten.)

Gutachten

durch seine

nzen nicht verlassen und die sen wird, daß auf diese V auf diese Weise

den gegebenen Erläuterungen

d weiter das Wort verlangt, schließe ob der Vorschlag der Abthei⸗ für die Annahme des Vor⸗ Die ganze Versammlung

ich einstimmi ö. so wird wohl ein anderes Mit- ben müssen, den Entwurf der Bitte

ten Steinbeck sich wendend.)

denselben zu verfassen und vorzulegen? rdnung bestimmte Gutachten betrifft die die nachtheiligen Dismembrationen. Knuzkeim Referent. zu übernehmen?

Gutachtens th (nimmt den Platz des Referenten

sechsten Abtheilung A. der Kurie der drei Stände des Vereinig-— ten Landtages,

neten von Jena, Gade gast, Maßregeln wider die nach⸗ Dismembrationen.

d die durch Geldver⸗ ervorgerufene Zer⸗ nicht allein, weil s bedroht wird, sondern auch, nderung ihrer Kräfte, eine er⸗ ellenkäufer nicht

die Petitionen der Abgeord Bleyer, Dans mann wegen theiligen

er bezeichnen übereinstimmen Speculationen beraus verderbli

Die Antragstell legenheiten oder gewinnsüchtige stückelung von Bauerhöfen als ü dadurch die Existenz des weil den Gemeinden, ne höhte Belastung erwächst, un selten durch Rechtsunsicherheit zu glauben als Mittel zur Abhülfe müssen, daß

2) jedem Besi

FJideikommi

Stempelfreiheit für

Bauernstandes ben der Verminderung und weil endlich die Parz Grunde gerichtet werden.

dieser Uebelstände vorschlagen zu

ofes gestattet werde, denselben als und daß, um dies zu erleichtern, die bezüglichen Verträge u.

er eines Bauernh s. w. gewährt

Sg8

men werben sollen. Zwar werden auch diese, wie überhaupt fine rr el atorischen Maßregeln, welche der Gewinnsucht und Privat- speculation entgegentreten, durch mancherlei simulirte Verabredungen umgangen, e lehrt die Erfahrung, daß es der ger n überhaupt unmöõ lich ist, dem zu begegnen. Wollte die Gesetzgebung unmittelbare Schranken errichten, so würde sie dadurch mit dem Prin- zip der neueren Agrar- Gesetzgebung, dem der freien Bewegung, welches sich im Allgemeinen als . jeglichen Fortschritts erwiesen hat, in Widerspruch treten und dadurch voraussichtlich um so größere Uebelstände hervorrufen. ö Ueberhaupt müssen die von den Petenten angeregten Uebelstände als die äußere Erscheinung eins gesellschaftlichen Leidens angesehen werden, dessen Wurzeln sehr viel tiefer liegen, und die nach der An= sicht der Abtheilung namentlich darin erkannt werden müssen, daß die mittelalterliche Agrarverfassung aufgelöst worden, ohne daß eine den neueren Verhältnissen entsprechende Gestaltung der agrarischen Ver⸗ hältnisse an deren Stelle getreten. So ist die mittelalterliche Kor⸗ porativ - Verfassung aufgehoben, und noch immer fehlt den mittleren und östlichen Provinzen die Landgemeinde Ordnung, so wie eine da—⸗ mit in Einklang stehende ländliche fene Wenn fn! Die mittel⸗ alterlichen Naturalleistungen gegen Staat, Grundherrn und Familie sind aufgehoben und in Geidleistungen verwandelt worden, und es fehlen Kreditanstalten, welche den Rustikalbesitzern die erforderlichen Betriebsmittel, so wie die Gelegenheit zur Ansammlung von Erspar⸗ nissen und neuen Meliorations-Kapitalien, darbieten; in den östlichen Provinzen außerdem die seit Einführung der Geldwirthschaftsform eine Lebensbedingung gewordene Verbindüng des Landbaues mit der Fabrication und insbesondere mit dem sogenannten kleinen Gewerbe. Im Gegentheil ist die vormals so blühend . . Spinnerei und Weberei der überlegenen Konkurrenz des Auslandes erlegen u. s. w. Die Abtheilung ist der vollen Ueberzeugung, daß die zügellose, d. h. aus keinem inneren Bedürfniß hervorgehende Bodenzersplit⸗ terüng eine aus vielen sozialen Mißständen hervorgehende krankhafte Erscheinung ist, die sich durch Palliative nicht beseitigen läßt, deren Verschwinden e, nach Herstellung gesunder gesellschaftlicher Zu⸗ stände und insbesondere nach Ausfüllung der vorbezeichneten Lücken mit Sicherheit erwartet werden darf. Sie glaubt demnach auf die Vorschläge der Petenten nicht eingehen, dem hohen Vereinigten Land⸗ tage aber um so dringender die Berücksichtigung, der anderweit zur Berathung kommenden Petitionen wegen Emangtion einer Landge⸗ meinde = und einer ländlichen Polizei⸗Brdnung, Errichtung von länd⸗ lichen Hypothekenbanken, Förderung der Fabrication in den östlichen Provinzen u. s. w. empfehlen zu müssen. Berlin, den 19. Mai 1847.

Die sechste Abtheilung A. der Kurie der drei Stände.

Graf Renard. Mevissen. Michaelis. Ste inbeck. Dans⸗ mann. Seltmann. von Peguilhen-Kunzkeim Geferent.) von Cöls. von Beckerath.

Marschall: Die Abtheilung hat den Antrag nicht befürwor⸗ tet. Ich muß fragen: Ob derselbe hier in der Versammlung Un⸗

terstützung findet. (Alles schweigt.) .

Die Unterstützung findet nicht statt; der Gegenstand kann also nicht zur Berathung kommen. K ö

Das dritte vorliegende Gutachten betrifft die Petition wegen Errichtung eines Handelsministeriums. .

Referent Mevissen (oerliest das Gutachten. Mehrere Stim- men: „Wir bitten um einen vernehmlicheren Vortrag! “*) Meine Herren! Ich kann ihren Wünschen nicht entsprechen; ich kann nicht lauter lesen.

(Das Verlangen nach lauterer Stimme wird wiederholt.)

Ich wiederhole Ihnen, daß ich nicht lauter zu lesen vermag und vollkommen verständlich zu sein glaube. J ̃

Marschall: Der Herr Referent bemerkt, daß er unmöglich lauter lesen könne, da er heiser ist. Das Gutachten befindet sich übrigens in den Händen der Herren Mitglieder. Sie werden wohl die Güte haben und dem Vortrage folgen. .

Referent Mevissen: Die sechste Abtheilung hat die Prü⸗ fung der verschiedenen, die Errichtung eines Handels Ministeriums betreffenden Petitionen zusammengefaßt in dem nachstehenden Refe⸗ rat, welches wir der hohen Versammlung vorzutragen uns beehren.

(Er verliest hierauf das Gutachten, welches lautet):

Gutachten

der

sechsten Abtheilung der Kurie der drei Stände des ersten Vereinigten Landtags

über

die Petitionen der Abgeordneten Wächter, Ritter,

Milde, Schauß, der Abgeordneten von Danzig; Abegg,

Jebens, Frantzius wegen Errichtung eines Handels— Ministeriums.

Der sechsten Abtheilung des Vereinigten Landtages sind zur Be⸗ gutachtung überwiesen: ; , .

J. die Petition des Abgeordneten Wächter um Errichtung eines Handels⸗Ministeriums;

II. die Petition des Abgeordneten Ritter um Errichtung eines Ministeriums für Handel und Gewerbe; . . die Petition des Abgeordneten Milde um Errichtung eines Handels⸗Ministeriums; die Petition des Abgeordneten Schauß um Errichtung eines Handels⸗Ministeriums und um Errichtung von Handels⸗ Kammern; die Petition der Abgeordneten von Danzig: Abegg, Jebens, Frantzius, um Bildung eines Ministeriunis für Handel und Gewerbe.

die Beaufsichtigung der landwirthschaftlichen Kredit Anstal⸗ ten, der Heldinstikute, der Corporationen und Gemeinen, der westfalischen Hülfskasse, der Kreis- und Kommunal⸗ Sparkassen und dergleichen;

zum Ressort des Ministeriums der Finanzen:

Die Verwaltung für Handel, Fabrication und. Bauwesen, einschließlich für das Chausseebauwesen (Kabinets- Ordre vom 4. April 1837);

das Bergwerk⸗, Hütten= und Salinenwesen (Kabinets⸗ Ordre vom 28. April 1834).

Zum gemeinschaftlichen Ressort des Ministeriums des Innern und der Finanzen gehören:

die Angelegenheiten der pommerschen ritterschaftlichen Pri vatbank; die Angelegenheiten, welche den allgemeinen Marktverkehr betreffen; die Gewerbe⸗ Polizei.

Der häufige Wechsel in der Vertheilung der Geschäfte von 1817

bis 1838 läßt dermuthen, daß Rücksichten auf die den einzelnen De⸗ partements zur Zeit vorstehenden Persönlichkeiten dabei von großem

Einflusse gewesen sind. ; Mehrere provinzialständische Versammlungen haben seit dem Jahre 1838 ihre Ueberzeugung dahin ausgesprochen, daß eine Zersplitterung der Interessen des Ackerbaues, des Handels und der Industrie in untergeordnete Nebenzweige zweier Mi⸗ nisterien der hohen und stets steigenden Bedeutung dieser Haupt⸗ hebel der Naͤtibnal⸗-Wohlfahrt nicht entspreche, vielmehr einzig die Herstellung der früheren selbstständigen Vertretung für eine den

Bedürfnissen des Landes entsprechende Berücksichtigung derselben Ge—

währ biete. Kurz nach der Aufhebung des Ministeriums für Gewerbe Angelegenheiten (1838) trugen im Jahre 1841 die Provinzial⸗Stände

.

der Provinz Pommern auf Wiederherstellung eines selbstständigen Central-Organs für Handel, Gewerbe und Industrie an.

Gleiche C

Anträge erfolgten im Jahre 1843 von den Provinzial Ständen der Provinz Preußen und der Rhein-Provinz, im Jahre 1845 von den

Provinzial-Ständen der Provinz Schlesien und der Rhein Provinz. Diese wiederholten Anträge der Provinzial⸗Stände lassen um so mehr auf das Vorhandensein eines dringend gefühlten Bedürfnisses schließen, da dieselben gleichzeitig von Provinzen ausgegangen, sind, deren In⸗ teresse in Bezug auf Ackerbau, Handel und Industrie häufig als kol⸗ lidirend dargestellt wird. Die dem Vereinigten Landtage eingereich ten, von Deputirten der Provinzen Brandenburg, Pommern, Preußen, Schlesien ausgegangenen Anträge bekunden, daß das Interesse an jener Frage noch fortdauernd in. fast allen Provinzen des Staates lebhaft empfunden, daß das Bedürfniß einer Aenderung der bestehen⸗ den Einrichtung für ein sehr dringendes gehalten wird. .

Die von den Antragstellern vorgebrachten oder in der Dis kussion der Abtheilung zum Vortrag gekommenen Gründe, die dem Antrage zur Seite stehen, sind im Wesentlichen folgende: .

Ackerbau, Handel und Gewerbe sind mit der steigenden Kultur des Volkes, mit der hohen Ausbildung technischer Kräfte und Fertig⸗ teiten in den letzten funfzig Jahren zu einer Entwickelung vorgeschrit⸗ ken, von der vergangene Zeiten kaum eine Ahnung gehabt haben; die Production ist in unglaublichem Maße gesteigert; der Verkehr der Personen und Produkte ist durch Dampfschiffe und Eisenbahnen un⸗ endlich erleichtert; mit der Production sind in fast gleichem Maße die Bedürfnisse der Völker gestiegen, der Krieg der Waffen ist zu einem Kriege der Industrie zwischen den industriellen Nati nene Europa 8 geworden, und die ausgebildeten Verhãltnisse haben tausendfach⸗ . jzweigungen, die nur der geübteste Blick zu erkennen und zu fördern ver ö . . allen europäischen Staaten sind Ackerbau, Handel . In⸗ dustrie längst als die wichtigsten Hebel der National Delononie an⸗ erkannt. Die Beförderung dieser Interessen bildet eine der höchsten Aufgaben der Staatsmänner, und in den meisten Staaten sind an den Centralstellen der Verwaltung salbststandige Organe zur . nehmung derselben angeordnet. In Preußen sind dse in dem Boden, dem Handel und der Industrie. liegenden Kräfte zur Hebung des National-⸗Wohlstandes zum großen Theil noch natürlich und künstlich gefesselt. Die Entfesselung derselben kann nur einer Hand gelingen, welche diese Quellen des National-Reichthums in allen ihren beson⸗ deren Verhältnissen ins Auge faßt, dabei von einer praktischen, sach⸗ kundigen Umgebung, unterstützt wird und nicht durch anderweitige wi= derstreitende Pflichten gebunden ist. Ein selbstständiges Handels⸗ Ministerium erscheint für Preußen um so nöthiger, da Preußen po sitisch wie kommerziell berufen ist an der Spitze des großen deut⸗ schen Staatenbundes die Interessen aller deutschen Stämme dem Aus⸗ lande gegenüber zu vertreten. Durch den Zoll-Verein sind die In⸗ teressen ünseres engeren Vaterlandes durch die sämmtlicher Zollvereins⸗ Stanten bedingt; eine unausgesetzte Ausgleichung divergirender An⸗ sichten und Wünsche im Innern, eine unausgesetzte Vertretung neu hervortretender oder veränderter Beziehungen zum Auslande ist die nothwendige Konsequenz dieses Bundes.

Ein preußisches Handels-Ministerium wird als seine Haupt- Aufgabe es zu betrachten haben, die noch unentwickelten Kräfte des Landes anzuregen und zu fördern, den Produkten, und Manufakten des Landes neue Absatzquellen zu eröffnen, die Bedürfnisse des Acker⸗ baues, der Industrie und des Handels aller Orten im Einzelnen zu erforschen und die zur Befriedigung derselben etwa nothwendige Mit⸗ wirkung des Staates zu beantragen und vorzubereiten. Dieses Ziel scheint bei der bestehenden Organisation, wo die Branchen des Han— bels⸗Ministeriums, in verschiedene Nebenzweige zersplittert, den Mi⸗ nisterien des Innern und der Finanzen zugetheilt sind, durchaus un⸗ erreichbar, ja die feste Verfolgung desselben scheint mit dem anderwei⸗ tigen Geschäftskreise jener Ministerien unverträglich. Gegen diese Behandlungsweise streitet die hohe Wichtigkeit und der Umfang der Materie, die in allen ihren Beziehungen nur von einem Manne Üüber⸗ sehen und fest im Auge, gehalten werden kann, der ihr seins ganze Thätigkeit widmet. Die volle Thatkraft eines Mannes reicht kaum aus, dieses Gebiet, was die Hauptquellen des National⸗Reichthums umfaßt, zu bewältigen, es fordert eine Vorbildung, die, nach dem

Industrie für die Staats⸗Bedürfnisse, sondern den Weg ins Auge zu fassen, auf welchem diese drei großen Faktoren des Nationalreich⸗ thums dauernd gelrast t und gehoben werden können. Dieser Weg wird in sehr vielen Fällen, namentlich bei Begründung neuer Er⸗ werbszweige, , finanzielle Opfer des Staates erfordern, Opfer von vorübergehender, verhältnißmäßig geringfügiger Natur, die durch den erhöhten Wohlstand, durch die dadurch erhöhte Lei⸗ stungsfähigkeit der Staatsbürger sich rasch wieder ausgleichen und dauernd sichere Stützen der Staats⸗Einnahme verschaffen. Aus dem Standpunkte des Handels Ministers betrachtet, sind die in sein Ressort fallenden Steuern vorzugsweise ein Mittel, den Ackerbau, den Han⸗ del und die Industrie des Landes gegen übermächtige Konkurrenz des Auslandes zu schützen, ihnen einen stetigen Markt zu sichern, und es ist nur Nebensache, daß dieselben zu der Staatskasse beitragen. Wem es zweifelhaft sein könnte, daß die auf industrielle Erzeugnisse lastenden Zölle vorzugsweise zu Gunsten der Industrie etablirt sind, der hat nur das in der Steuer -Gesetzgebung vom Jahre 1818 ausge⸗ sprochene Prinzip des Zollschutzes zur r for ng der Industrie und das von einer anderen Richtung bevorwortete Prinzip der Handels⸗ freiheit scharf ins Auge zu fassen. Beide Systeme führen in Bezug auf die von industriellen Erzeugnissen der Staatskasse zufließende Ein⸗ nahme zu gleichem Resultate, beide thun auf verschiedenem Wege die Nothwendigkeit dar, von diesen Einnahmen zu abstrahiren, um dem Lande die schlummernden Kräfte zur Erhöhung seines Wohlstandes zu erschließen. Die Gesammt⸗Einnahme aus den Abgaben auf Indu— strie⸗Erzeugnisse beträgt im Zoll⸗Verein pro 1845 3,7965, 872 Rthlr., also für Preußen p. p. 3,175,000 Rthlr. Die Geringfügigkeit dieser Summe, gegenüber der hohen Bedeutung, die dieselbe indirekt für die ganze materielle Wohlfahrt der Nation in sich trägt, beweist, daß auf dem Gebiete des Handels der finanzielle Standpunkt nicht maß⸗ gebend sein kann. Die Uebelstände, die von einer Vereinigung der nothwendig kollidirenden Standpunkte, der Finanzzölle, als Quellen der Staats⸗Einnahme, und der Industriezölle, als Hebel einer natio⸗ nalen Industrie, in einer Hand unzertrennlich erscheinen, sind zum Nachtheile der Industrie mehrfach grell hervorgetreten, und noch die letztbeschlossene Erhöhung des Twistzolles von 2 auf 3 Rthlr., die ihrer Tendenz nach einen größeren Schutz inländischer Baumwollen⸗ Spinnereien bezweckt, in der That jedoch blos als eine Steigerung der Einnahme aus sinanziellem Standpunkte anerkannt werden kann, liefert dafür einen neuen Beleg. Es liegt so nahe, daß eine Ver— waltung, die die Finanzen des Staates zum Hauptgegenstande hat und haben muß, diesen Gesichtspunkt festhält, daß es gegen die Na—

tur der Verhältnisse zu streiten scheint, wenn dieselbe zugleich sich auf

. 9 an sich ganz fremden Standpunkt der Beurtheilung stel⸗ en soll.

Eben so sehr, wie der in der Natur der Sache liegende Kon⸗ flikt zwischen den Finanzzöllen und den Industriezöllen, eben so sehr ist die Unmöglichkeit, zu gleicher Zeit das weite Gebiet des Acker— baues, des Handels und der Industrie und das der Staats Finanzen zu übersehen, praktisch hervorgetreten. Bekannte neuere Ereignisse bieten dafür schlagende Beweise. Daß sie möglich gewesen, wenn die Interessen des Handels und der Industrie ihr eigenes Organ unter den Rathgebern der Krone gehabt, ist kaum denkbar. Weitere Be— lege dafür liegen in dem Abschlusse fast sämmtlicher Handels-Traktate mit dem Auslande, die in der Regel gleich nach dem Abschlusse vom Volke, als seinem Interesse zuwiderlaufend, erkannt wurden und nach Ablauf der gesetzlichen Frist gekündigt werden mußten. Es wird über flüssig sein, daran zu erinnern, daß der Beitritt der Nordseeküste zum Zoll Verein, und in dessen Folge die Annahme eines nationalen Schifffahrts-Gesetzes bis jetzt gänzlich ohne Erfolg angestrebt worden ist. Ein Haupthinderniß dieses Anschlusses ist stets in einer mit dem Seeverkehr gänzlich unvereinbaren peinlichen Kontrolle bei der Ver steuerung, in einem hemmenden und zeitraubenden Formenwesen bei der Abfertigung gefunden worden, was nur durch fiskalische Rücksich— ten motivirt erscheinen kann.

In unserem Vaterlande werden die Klagen der Industrie, so wie des Ackerbaues, lauter und lauter, und die Ansicht ist weit ver⸗ breitet, daß diese Klagen zu großem Theile darin begründet sind, daß diese Zweige der Vertretung eines Central-Organs ermangeln, was ihre Interessen selbststindig wahrnimmt und bei etwaigem Konflikte mit den finanziellen Interessen des Staates nicht unbedingt unter⸗ liegt. In der Organisation eines Handels Amtes kann dieses selbstständige Organ nicht erkannt werden. In dieser Insti⸗ tution liegt, die Anerkennung, aber nicht die Befriedigung des Bedürfnisses. Das Handels Amt hat eine rein theoretische Stel— lung und kann durch die Einsicht seines Chefs und durch die unter seinem Vorsitz stattgefundenen Berathungen das Dasein eines Kon⸗ flikts zwischen dem finanziellen und industriellen Standpunkte wohl konstatiren, es kann aber diesen Konflikt nicht heben. Die Theorie wird für die National-Interessen erst dann fruchtbar, wenn ihr die Praxis auf dem Fuße folgt. Dem Präsidenten des Handels⸗-Amtes steht nach §. 3 des Gesetzes vom 7. Juni 1844 eine Theilnahme an der Verwaltung des Handels- und Gewerbewesens nicht zu, der— selbe ist nicht Mitglied des Staats Ministeriums, sondern hat nur in bestimmten Fällen eine berathende Stimme. An dieser Klippe ist bis jetzt die Wirksamkeit des Handels-Amtes gescheitert. Seine Vor— schläge haben keine Ausführung erlangen können, weil sie auf eine in den meisten Fällen unübersteigliche Schranke, auf die entgegenge— setzte Ueberzeugung des Finanz-Ministeriums, gestoßen sind.

Es wird keiner weiteren Ausführung bedürfen, um die Ueber⸗— zeugung zu begründen, daß ein solches selbstständiges Nebeneinander— stehen abweichender Ansichten, wovon die eine auf eigene Kenntniß⸗ nahme von den industriellen Zuständen des Landes und auf Mitthei⸗ lungen und Berathungen von Gewerbe⸗-Verständigen beruht und mit den Wünschen des Landes im Wesentlichen übereinstimmt, die andere aber die Anwendung der praktischen Handhabe, wodurch eine Ansicht erst Leben und Bedeutung erlangen kann, konsequent verweigert, zu einer segensvollen Entwickelung der National-Wohlfahrt nicht füh⸗ ren kann.

Ein Handels⸗Ministerium erscheint deshalb geboten, um die öffent⸗ liche Meinung in Bezug auf die Wahrnehmung der wesentlichsten In—

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erscheint es nothwendig, daß die Vertretung derselben einer Hand anvertraut werde. . Die sechste Abtheilung trägt, gestützt auf die hier entwickelten Motive, darauf an: An Se. Majestät den König die ehrfurchtsvolle Bitte zu richten, die Umwandlung des zur Zeit bestehenden Handels Amtes in ein selbstständiges Ministerium für Ackerbau, Handel und Industrie Allergnädigst anordnen zu wollen. Berlin, den 18. Mai 1847.

Die sechste Abtheilung der Kurie der drei Stände.

Renard. von Cöls. Dansmann. Steinberg. von Peguilhen-Kunzkeim. Michaelis. Mevissen.

Referent Mevissen (äußert nach der Verlesung): Meine Her⸗ ren! Erlauben Sie mir, wenige Worte dem so eben verlesenen Re— ferate, das, nach meinem Dafürhalten, einen Gegenstand von der höchsten Bedeutung für das Land behandelt, hinzuzufügen. Die Hauptfrage, die sich bei der Beurtheilung des zur Verhandlung ste⸗ henden Antrages aufdrängt, ist die: Thut uns im Einzelnen eine an⸗ dere Organisation der Verwaltung der Handels-Interessen, thut uns im Allgemeinen eine größere Centralisation der Verwaltung Noth? Wenn Sie die Motive des Gutachtens erwägen, so werden Sie diese Frage mit ja beantworten; weit mehr aber noch, wenn Sie die ge⸗

enwärtige Lage des Landes, den in allen Provinzen gedrückten Zustand der Industrie erwägen; ich frage Sie, meine Herren, und bitte Sie, sich selbst zu fragen, ob Preußen in den letzten 7 Jahren in seiner kom⸗ merziellen und industriellen Entwickelung so fortgeschritten ist, wie es hätte fortschreiten sollen. Ich frage Sie: Welche große Resultate werden diese verflossenen 7 Jahre der Zukunft überliefern, mit wel⸗ chen großen unvergeßlichen Thaten werden sie in das Buch der Ge— schichte einzutragen sein? Meine Herren! Ich will nicht behaupten, daß Preußen in dieser Zeit gar nicht fortgeschritten sei, aber ich be⸗ haupte, es ist nicht in der naturgemäßen Progression fortgeschritten, es ist nicht in gleichem Verhältniß fortgeschritten, wie andere Völ⸗ ker. Leider fehlen in unserem Staate so genaue statistische Nach- weisungen über alle Zweige der Staats-Verwaltung und der natio⸗ nalen Thätigkeit, wie andere Staaten solche besitzen. Es muß bei uns noch viel, noch sehr viel geschehen, um die Statistik, die verglei—⸗ chende Finanz⸗Wissenschaft, dem Volke so zugänglich zu machen, wie das im Auslande geschieht. Aber ich bitte, vergleichen Sie die sta⸗ tistischen Resultate der auf dieser Bühne so oft genannten Länder; vergleichen Sie die gewerblichen Zustände in Belgien, Frankreich und England mit den unsrigen, Sie werden dort ein ganz anderes Stei⸗ gen der National⸗Wohlfahrt und der Gewerbe entdecken, als bei uns. Freilich giebt es dort, wie hier, ein stets steigendes Proletariat; der Unterschied in dieser Beziehung liegt nur darin, daß wir ein Prole⸗ tariat des Ackerbaues haben, die genannten Staaten ein Proletariat der Industrie. Welche von beiden Erscheinungen die traurigere sei,

mögen Sie beurtheilen, wenn Sie den Standpunkt Englands gegen den Irlands, den Zustand des englischen gegen den des irländischen Arbeiters vergleichen. selbstständigen Haudels⸗Ministeriums vielleicht einwerfen, daß gerade in der gegenwärtigen Organisation eine heilsame Vermittelung diver—⸗ genter Standpunkte liege, weil fast jede industrielle Frage zugleich

Man wird dem Antrag auf Errichtung eines

eine Finanzfrage sei und gerade der Herr Finanz-Minister am besten in der Lage sein müsse, gleichzeitig beide Standpunkte zu beurtheilen, zu ermessen, inwieweit die Finanzen des Staates Opfer zu Gunsten der Industrie erlauben. Meine Herren! Es scheint mir hierbei we⸗ sentlich darauf anzukommen, welcher der kombinirten Zweige in den Vordergrund gestellt ist; ich glaube, daß bei der gegenwärtigen Or⸗ ganisatlon für den Finanz-Minister die Handels-Interessen in der zweiten Linie liegen. Wäre die Sache umgekehrt, wäre das Finanz—⸗ Ministerium ein Zweig des Handels-Ministeriums, so würden die Handels-Interessen wohl genügende Beachtung finden, aber es stände dann zu befürchten, daß auf die Bedürfnisse des Staats aus dem

ö Standpunkt nicht die erforderliche Rücksicht genommen würde. .

Die Ausgleichung, meine Herren, welche in unserem Staate dadurch

herbeigeführt werden soll, daß heterogene Interessen, welche in ande ren Staaten sich einer selbstständigen Vertretung erfreuen, bei uns in einer Hand kombinirt sind, diese Ausgleichung, die ich für nothwen— dig erachte, findet in anderen Staaten auch statt, aber nicht dadurch, daß man Zweige, die eine selbstständige Verwaltung ihrer hohen Wich⸗ tigkeit, ihres großen Umfanges, ihrer großen Spezialität wegen er⸗ fordern, in eine Hand vereinigt, nein, die Ausgleichung der Diver— genzen dieser selbstständigen Verwaltungszweige, meine Herren, findet dadurch statt, n

Kopfe eines einzigen Menschen, in dem Kopfe eines Premier-Ministers organisch zusammenlaufen. In den Länderu, wo die Industrie am wei⸗ testen vorgeschritten ist, hat der Minister⸗Präsident stets ein festes politisches und ein festes industrielles System, dieses System ist dem Gesammt⸗Ministerium aufgedrückt, an dessen Spitze er steht. Hetero⸗ gene Elemente finden sich nicht an der Spitze von Ministerien, hetero gene Elemente, die dem augenblicklichen System widersprechen, stehen in der Opposition der Kammer. Meine Herren! Ich werde mit Freu⸗ den den Tag begrüßen, wo wir auch in unserem Lande eine solche Centralisation, jene Einheit, die seit dem Tode Hardenberg's fehlt, wieder in unserer Verwaltung erblicken werden, den Tag, wo nicht mehr, wie es leider seit Jahren nur zu oft der Fall gewesen sein mag, ganz heterogene Richtungen sich selbstständig an der Spitze ver⸗ schiedener Verwaltungszweige befinden. Ich habe die tiefe Ueberzeu⸗ gung, daß nur ein Premier⸗Minister die nothwendige Ausgleichung zwischen den einzelnen Departements herbeizuführen, den Geschäftsgang überall zu beschleunigen, mit einem Adler⸗-Blick die tausendfachen komplizirten Ver⸗ hältnisse und Interessen des Landes auf einen Schlag zu übersehen vermag. Nur auf diesem Standpunkte ist eine Ausgleichung disergirender An⸗ sichten leicht, weil die Grundbasis, das System, das zum Wohle des Volkes nach reiflichster Prüfung, in Uebereinstimmung mit den Ver— tretern des Volkes und verantwortlich den Vertretern des Volkes ge⸗ genüber, befolgt werden soll, unerschütterlich feststeht, weil die Ab— weichung von diesem System nur einzelne untergeordnete Momente

alle diese Adern des Staats⸗-Organismus in dem

in dem Mangel der konsequenten Durchführung eine in⸗

zips. Wir haben in unserem Staate hen n n mn,

Departements für die Finanzen des Staates, wir haben ein .

ment für die Staatsschulden, eines für die Bank, eines für die See⸗

handlung, eines für die Post, eines für den Schatz, eines für die Domainen. Während wir an der einen Seite in diese sechs verschledenen Departements, die ein Ganzes bilden, die nothwendig zusammen gehören

die gar nicht zu trennenden Zweige der Finanz⸗-Verwaltung getheill und zersplittert finden, finden wir an der anderen Seite, daß die so sehr wichtigen Interessen des Handels- Ministeriums sich gar keiner selbstständigen Vertretung erfreuen, sondern vielmehr als untergeord⸗ nete Nebenzweige dem Finanz⸗Ministerium und dem Yi ge n des Innern zugetheilt sind. Uns fehlt also die Einheit des seinem Wesen nach Zusammengehörigen in den einzelnen Departements, uns fehlt für das Ganze ein Premier⸗Minister, der die getrennten selbst⸗= ständigen Organismen zu einer höheren Einheit segensvoll verbindet, damit aus einem Centrum hinaus die Staatsverwaltung durch ihre organische Thätigkeit alle Poren des Staatslebens durchdringe, belebe und befruchte. Auf dieser Einheit beruht die Größe, die Macht und das Wohl des Staates. Ich halte dafür, daß der unheilvollen Zersplitterung ein Ende gemacht werden muß, wenn wir aus jener mechanisch künstlich gegliederten Verwaltungs- Maschine, die für un⸗ sere Zustände nicht länger ausreicht, die ihr Werk der mechanischen Lei⸗ tung und Bevormundung nur zu lange vollbracht hat, hinauskommen, wenn wir zul jcaer freieren Bewegung, jener großartigen Staatslen⸗ kung, wenn wir zu dem Standpunkte gelangen wollen, den unsere Intelligenz wie unsere ausgebildeteren Verhältnisse gebieterisch erhei⸗ schen; zu jenem Standpunkte, welcher Preußen zu einer Stufe erhe⸗ ben soll, auf der andere vorgeschrittene Völker in politischer, wie in⸗ dustrieller Beziehung uns vorausgeeilt sind, auf der sie heute schon stehen.

Eine Stimme: Darf ich mir vielleicht vom Platze aus eine kurze Bemerkung erlauben?

Marschall: Wenn es eine persönliche Bemerkung ist; im an⸗ deren Fall kann ich das Wort nicht gestatten.

Abgeordn. von Eynern: Meine Herren, ich gedenke mich in dieser Sache kurz zu fassen. Die Sache, meine ich, redet für sich selbst, und es wird daher nicht nothwendig sein, viel für dieselbe zu sprechen. Ich pflichte allen den Gründen des Gutachtens vollständig bei und meine, den Antrag nur insofern noch bekräftigen zu müssen, daß ich die Erklärung abgebe, daß die Verwirklichung desselben in den Städten und Gegenden des bergischen Landes, wo die vielfäl⸗ tigste Industrie besteht, große Freude hervorbringen und ungetheilten Anklang finden wird. Die Errichtung des Handelsamtes ist im Wup⸗ perthale mit großer Genugthuung aufgenommen worden; die Han⸗ deiskammern von Elberfeld und Barmen sprachen dies in ihrem Be⸗ richte von 1844 aus, indem des Königs Majestät durch diese Ver⸗ ordnung die Nothwendigkeit anerkannt habe, daß bei der Verwaltung des Handels- und Gewerbewesens ein anderer und mehr praktischer Weg, als der bisher verfolgte, einzuschlagen sei, wodurch sich die Aussicht eröffne, die Wünsche der Kammer, mehr als es bisher ge⸗ schehen, in naher Zukunft berücksichtigt zu sehen. Der Mann, den das Vertrauen des Königs an die Spitze des Handelsamtes berufen hat, hat in seiner Zjährigen Wirksamkeit auch das Vertrauen des Handelsstandes unserer Provinz in vollstem Maße erworben. Die Handelskammer von Elberfeld und Barmen sagte schon in ihrem Be— richte von 1845 darüber: „Von Seiten des Königlichen Handelsam—

tes sind der Kammer im Jahre 1845 folgende Gegenstände zur Be— rathung vorgelegt (die ich hier übergehe), und haben wir aus der Art und Weise der Behandlung dieser zum Theil für Handel und Industrie sehr wichtigen Gegenstände die einsichtsvolle und erhöhte Thätigkeit dieser Behörde mit besonderer Freude wahrgenommen. Wir halten uns überzeugt, daß dieser Thätigkeit von unseren übrigen hohen Staats-Behörden diejenige Unterstützung zu Theil werden wird, welche nothwendig ist, um derselben einen günstigen Erfolg zu sichern.“

Inwieweit diese günstigen Erfolge erreicht sind, darüber enthalte ich mich hier aller Urtheile; dem Anscheine nach, ist aber den Ansich⸗ ten des Handels-Amts nicht das erwünschte Maß von Anerkennun und Geltung zu Theil geworden. Es wird vielfach geglaubt, uu gerade die Ünterordnung desselben unter die Finanzen, die somit be⸗ schränkte Stellung des Handelsamtes, daran wohl Schuld sei, über— haupt daß die Konzentrirung zu vieler wichtigen Aemter in einer anerkannt noch so tüchtigen und gewandten Hand den Interessen des Handels und der Verwaltung selbst nicht förderlich sein könne. Man hofft und wünscht daher für Handel und Industrie eine selbststän⸗ dige und vollgültige Vertretung, und schließe ich mich aus voller Ueberzeugung dem Antrage an.

Eine Stimme (vom Platze): Ich trage auf Abstimmung an, da mir der Gegenstand erschöpft scheint.!

Marschall: Ich kann nicht finden, daß der Gegenstand bereits erschöpft sei.

Abgeordn. Die rgardt: Meine Herren! Dem gediegenen Gut⸗ achten der Abtheilung, womit ich mich vollkommen einverstanden er⸗ kläre, habe ich nur wenige Worte von dem Standpunkte meiner ge⸗ sammelten Erfahrungen hinzuzusetzen. Meine Industrie, meine Her⸗ ren, bedarf keines Schutzzolles, im Gegentheil ist dieselbe so gestellt, daß ich mich hauptsächlich im Auslande bewege. Ich habe Zeiten gehabt, meine Herren, wo mein Wirkungskreis bald in Frankreich, England, Rußland, bald in Spanien und Portugal war, überall aber habe ich gefunden, daß durch Verbote oder dem Verbote gleiche Ab⸗ gaben ich mein Geschäft nicht der Entwickelung entgegenführen konnte, wie es sonst der Fall gewesen wäre.

Ich bin weit entfernt, unserer Verwaltung zumuthen zu wollen, sich in die inneren Angelegenheiten fremder Länder zu mischen, wie es von Seiten Englands zuweilen geschieht, wo⸗ von uns die Note des Lord Aberdeen, die uns noch in gntem Andenken ist, überzeugt hat. Dagegen glaube ich wohl, meine Herren, die Behauptung aufstellen zu dürfen, daß, wenn von unserer Seite kräftige Maßregeln ergriffen worden wären, wenn wir zu Re⸗ pressalien übergegangen wären, wir dann ein Reciprozitäts⸗Verhält⸗ niß herbeigeführt haben würden. Dies, meine Herren, ist leider nicht geschehen. Es wäre vielleicht wohl geschehen, wenn wir einen Han⸗ delsminister gehabt hätten, der sich dieser Angelegenheit kräftig an⸗

Wir haben die Prüfung dieser Petitionen zusammengefaßt in j Futwickelung, die bei dem größeren Reichthum an

, was wir einer hohen Versammlung zu er— 31 n Sicher . n ur . . ; jh u e iemand zur Zerstückelung eines Grundstücks befugt sein soll, Schon im Jahre 1317 wurde es von der Gesetzgebung dune , ,, 1 ö.

der sich nicht mindestens fünf Jahre im Besitz desselben be⸗= kannt, daß Ackerbau, Handel und- Industrie, als die wichtigsten Trä⸗ 9 n ftekreise die Finanzquellen des Staates vorzugsweise aus dem ndet. ger der materiellen Nationalwohlfahrt, einer besonderen Pflege be⸗ 9.4 lens des Rꝛitigen Staats- Bebürfnisses auffufassen, er hat

Die Abtheilung pflichtet einstimmig den Antragstellern darin bei, dürfen und durch die Kabinets-Orbdre vom 2. Dezember 1817 eine 8 . munäßtgen Unterhalt der Staats⸗ Verwaltung die Mittel daß die Parzehirungen, welche durch äußere Motive, nicht aber durch selbstständige Vertretung dieser Interessen durch ein Handels, Min iste⸗ 3 zu ane und die Vertheilung der Steuern so zu bewirken, die naturliche Entwickelung der gesellschaftlichen Kräfte hervorgerufen rium angeordnet. Durch Kabinets⸗-Ordre vom 8. Juni 1825 wurde die sittliche und materielle Kraft

; 3 j ĩ te Vertheilu Perden, Ucbelstinden verbunden sinb, weiche den Jortschritken der dieses Handels Ministerim aufgelöst unt, ie We hesch r ge g. . . . 6 6 ,, dessen , l. . t , . ben bern Minssterinn Led munen beresfn , . stehende Bedarf des Staatshaushaltes muß gedeckt werden: hierüber 1 0

vom 12. 1835 rief abermals ein selbstständiges Ministerium d e, e. gede hi re gegen die sogenannten Hoffchlächtereien keine andere legislativen em . ele 5 ins Leben. Die Kabinets Ordre vom a wachen j age, e , ö 39. NMaßhegein Unlässtz ind, als diejenigen, welche bie S8. 2 ind 4 des 11. Januar 1538 hot seneg Central Drgan wieder , ,. le e. . 1 . 356 hann . n, ü ahi isis lber die Jertheilung, von Grund stine Hertheilung Ter Cemfelben eg e, meld fe ,, 165 * den er i g,, , . i! dieselben * 9 j s j ö j 1 * ⸗— . . 2 2 * s ö

6) daß Dismembrations-Verträge vor dem i, , ee ehe den 1. der . * g. e df ,,. e,. bee, .

46 Jann ort des Ministeriums können. r ; er, : t der do . 9 6 * 3. a ., g ar sts gehören zum Ressor n Beziehung zu den Steuern als Staats Einnahme, er hat nicht die

die Möglichkeit nachgewiesen sei, diefen Bestztitel R chtigen, auf⸗ * nne n Anstalten zur Befbrderung der Landwirthschast; augenblickliche Ergiebigkeit des Ackerbaues, des Handels und der

werde; *. * 1 1 h) die Parzellirungs⸗Befugniß auf ein Flächen⸗Minimum be⸗ . werde C

der Ausführung, nie aber das Ganze betreffen können. Der Premier Minister hat zu ermessen, wie weit der Chef eines jeden einzelnen strikten umzusehen und gründliche Erkundigung einzuziehen, was seit Ministeriums selbstständig vorschreiten darf, ohne den Gang, welcher 20 Jahren in unseren rheinischen Fabrik-⸗Distrikten nicht geschehen der ganzen Staats- Verwaltung streng vorgezeichnet ist, zu hemmen, ist. Ich glaube, meine Herren, daß persönliche Anschauung über ohne sanctionirte Prinzipien zu verletzen., Es wird ihm dies um so materielle Verhältnisse ein ganz anderes Bild giebt, wie der todte leichter werden, da in der Regel in diesen Staaten kein spezieller Buchstabe der Akten. Seit 30 Jahren, meine Herren, hat der Kampf Verwaltungszweig zu seinem Ressort gehört, da es eben seine Aufgabe mit den Waffen aufgehört, der materielle Kampf hat dagegen begon⸗ ist, die sämmtlichen , g,, aus einem generellen Ständ⸗ nen. Dieser Kampf wird aber mit ungleichen Waffen geführt, und punkte zu übersehen und zu leiten. Es sei fern von mir, durch meine selbst die größte Ausdauer muß dabei unterliegen. Wir sind fried⸗ Bemerkungen über die Mangelhaftigkeit ber augenblicklich bei uns be- liebende Soldaten, wozu ich mitgehöre; aber wir bedürfen eines stehenden Einrichtungen irgendwie die Persönlichkeiten, welche augenblick! Chefs eben so, wie die Armee eines Kriegsministers bedarf. Wenn lich an der Spitze . Departements stehen, zu nahe tre diese unsere Wünsche in Erfüllung gehen, werden unsere Verhältnisse ten zu wollen. Das Uebel liegt meiner Ueberzeugung nach nicht in eine ganz andere Gestaltung bekommen, werden wir uns nicht 2 den Personen; wir werden vielmehr den Personen einräumen können, Verletzungen gefallen lassen müssen, wie es uns in der letzten Zeit daß sie, was sie auf ihrem vereinzelten Standpunkte zum Besten des von Holland in Betreff des Vertrages mit Belgien geschehen ist. Landes für dienlich erachten, redlich ins Werk zu setzen bemüht sind. Dieser Vertrag, meine Herren, verletzt die materiellen Interessen in Das Uebel liegt, wie . glaube, tiefer, es liegt bei uns in dem Or- einer Weise, daß es unbegreiflich ist, wie der Zollverein . so ganismus der Lentral-⸗Behörden, es liegt in dem Mangel an Einheit, hat passiv verhalten können, um so unbegreiflicher, da Hollands Wohl-

teressen des Staates zu beruhigen; es scheint geboten, um den in en a ie Zei i ich in den Fabrik⸗Di⸗ letzter Zeit schroff hervorgetretenen Konflikt zwischen den finanziellen . , ; . und industriellen Interessen des Staates zu vermitteln; geboten, um mit fester Hand die Handels-Politik des Zoll⸗Vereins fortzubilden und dem Auslande gegenüber dem Zoll-Vereine diejenige Achtung und Bedeutung zu verschaffen, die der wach gewordene Nationalgeist im Bunde mit der Volkswirthschaft fordert; es scheint endlich am dringendsten geboten, um die Einheit herzustellen und der Zersplitte⸗ rung von Geschäftszweigen, die ihrem Wesen nach zusammengehören, ein Ende zu machen. Die letzteren Motive namentlich sind es, die in, Preußen ein Ministerium für Ackerbau, Handel und Industrie wünschenswerth, machen. Die Wechselwirkung dieser Thätigkeitsfor⸗ men ist überall vorhanden; am innigsten aber da, wo noch feine Vergan enheit einen dieser drei Zweige auf Kosten der beiden ande⸗ ren künstlich und treibhausartig emporgetrieben 3 Preußen muß, die Lehren der Geschichte der Nachbarvölker benutzend, diese drei Hebe] des National hieichthums gleichzeitig entwickeln, und damit keine einseitige Entwickelung des einen auf Kosten des anderen eintrete,