Der Antrag erhält keine Unterstltzung, er fällt also. Abgeordn. von Fo (werliest welter, betreffend bie Aufhebung
des Sal- Monopols):
Die Abtheilung konnte, in Uebereinstimmung mit den 1 . Antragsteller e i näher entwickelten Gründen, das Gewichtig der gemachten Vorschläge nicht verkennen.
„zjäbrliche Salzbedarf Von den 672,122 Tonnen, aus denen der jährliche Salzbedar
nach den amtlichen Mittheilungen der Staatsbehörden re,. den 402351 Tonnen aus inländischen, 28, 6b8 aus cr n und 241,200 Tonnen aus ausländischen und von dien 172,701 Tonnen zur See bezogen. 1 Während gegenwärtig die Regierung . * che 4 ansländischen Salzes auf dem Wege des.. rie An⸗ muss und diejenigen, welche die Lieferungen herne , . müs⸗ schaffung nach den bebungenen a iesernn ger, n , go daburt sen, wide bei fen ren. e r , ufa herbeigeführt werden, chterung ßeren Spielraum als jetzt erhält,
mitunter eine Erleichten . daß der Handelsstand einen noch dee. . ni e. 26. 2 das uni Salz als mücfracht mi he 269 . und so die Transportkosten zu ersparen. Beson ö the. h 9
Vortheil den Ostseehäfen zu gut gehen, von . aher ere. 2 ö trage in dem beregten Sinne gegenwartig und früher hin mehrfach geltend gemacht sind. Es ist auch nicht zu bezweifeln, daß bei einer
benden Besteuerung des Salzes die nächsten Umgebungen der , zur Ser beziehen, dasselbe zu erheblich gerin⸗ geren Preisen würden erhalten können, weil bei der gegenwärtigen Gleschstellung der Salzpreise die Orte, zu denen der Transport wohl⸗ seiler ist, diejenigen mit übertragen müssen, zu denen er sich kostspie⸗ liger gestaltet, und eben so kann nicht in Anrede gestellt werden, daß sich dem inneren Handel ein reiches Feld der Thätigkeit eröffnen müßte,
baß namentlich viele Konsumenten, besonders in den östlichen Provinzen, sich die auf dem Salze lastenden Nosten des Land und Wasser - Transports dadurch theilweise ersparen
sönnten, daß sie das Salz aus Orten, welche den See häfen und Strömen näher gelegen sind, als Rückracht bei dem Ver sahren ihres Getraides mitbringen, auch möchte wohl an den Nosten ber Verpackung hier und da durch das Anschaffen eigener Gefäße seitens der Käufer etwas zu ersparen sein, obschon dieser letztere Gegenstand deshalb nicht bedeutend sein kann, weil auch die Privat— verkäufer den Verschluß des Salzes in Tonnen und Säcken beim Transport zur Abwendung einer Veruntreuung nicht werden entbehren önnen und sie also auch den hierdurch erzeugten Kostenbetrag bei Stellung der Salzpreise werden berücksichtigen müssen. Sollte es bel Auferlegung einer festen Steuer gelingen, den Preis des Salzes zu ermäßigen, so würde es kaum bezweifelt werden können, daß sich der Verbrauch desselben noch vermehren würde, wie das sich schon jetzt nach der eingetretenen Herabsetzung der Salzpreise gezeigt hat, bbschon die Verwaltung, nicht mit Unrecht, es nicht als eine festste hende und mit Gewißheit zu erwartende Thatsache ansehen zu können glaubt, daß der Verbrauch des Salzes immer in demselben Maße zu nehmen müsse, als der Preis sinkt.
Erwägt man ferner, daß die Aufhebung jedes Mono— pole an sich uur als wünschenswerth angesehen werden kann, unk baß der Staat selbst sich dem Wunsche anschließen muß, von einer vielfach so lästigen Verwaltung, ale die ves Salzhandels ist, befreit zu werden, o kann die Abtheilung nur pie Ansicht aus sprechen, daß gewichtige Gründe für die Aufhebung des Salz Mond pols vorliegen. Ehe man sich indessen für einen daran gerichteten Antrag aussprechen kann, müssen aber auch die entgegenstehenden (Grüne beléuchtet und es must namentlich erwegen werden, ob die für dir Sache sprechenden Motive nicht theilweise daburch an Ge wicht verlieren, daß die Nothwendigleit, den bevorstehenden Ginnahme Ausfall durch eine seste Steuer zu becken, den Preis des Salzes im Allgemeinen in der bisherigen Höhe erhalten werden,
Nach der von ber Verwaltung gegebenen Ausfunst betragen
durchschnittlich die Ankaufs« und Transport Kosten einer Tonne Salz .. sd, u , 3 Nthlr. 24 Sgr. und die Magazinirungs und Verpadungstosten y 16 * so daß der Gewinn an jeder Tonne Salz beträgt K
sind 12 Rihlr.
Soll diese Einnahme von einer 110 Pfb, haltenben Lonne Salz durch eine sirirte Steuer gebeikt werden, so glaubt die Verwaltung bes nn durch eine Bestenernng des inländischen unh diesem gleich stehenden vereinslandischen Salzes mit 2 Rthlr. pro Centuer unb mit bis 2 Rihli, pro Gentner bes auelänbischen Salzes erreichen zu önnen. Ju dem höheren Steuersatz für ausländisches Salz wird ein Schngt fül die inlaͤndische Fabrication gesucht, währen mal (ine grö ßere Erhöhung besselben, ohne die Vortheile senes Hanbelsverkehrs zu sehr zu schmälern, nicht für lhunlich erachtet. Vie Verwaltang nimmt bel Aufstellung ener Steuersätze allerbings auf ein Vermehrung des Veibranlchs lelne Rücsicht, weil ihr bei einer durch die Besteuerung vorgusgesezten Gleichbeit der Preise leine Veranlassung zu einer sol chen Vermehrung des Verbrauchs vorhanden zu sein scheint. Wie bereits gedacht, ist es ganz unzweifelhaft, daß in den den Seehafen zunächst gelegenen Provinzen eine Preisverminderung herbeigeführt werden wird. Denn schon setzt wird das überseeische Salz dorthin zu einem Preise zwischen 15 und 2 Rtblr. geliefert, während der Staat die durchschnittlichen Selbstkosten auf mehr als 1 Rthlr. an schlagen muß, und dieser Preis wird sich noch vermindern, wenn die VMeranfudr des Salzes allgemein als d ückfracht auf Schiffen, welche schen aus anderen Veranlassungen nach England fahren, eingeführt werden ann. Ob aber in den dem Meere und den großen Strw nen ferneren Gegenden, namentlich in den ärmeren Gegenden m Polens, Schlestens und Hinterpommerns das Salz eben allt eine Ermäßigung, ob dasselbe nicht vielmehr eine Erhöhung erfahren werde, das ist eine um so zweifelbaftere Frage, als man auch nicht vergessen kann, daß, wenn einerseits Staatsbebörden in der Regel tbeurer administriren, doch hier der Umstand eintritt, daß die Verwaltung mebrstentbeil durch doch nicht zu entbeb- rende Beaute der indirekten Steuer- Verwaltung, welche dafür nur einen geringen Gedaltszuschuß beziehen, nebenbei bewirkt wird, daß der min so erbeblichen und stets bereiten Mitteln betriebene Grobaudel des Staats auch viele Vortbeile gegen den KRleindandel gewährt, daß die zur Aufbewadrung des Salzes erforderlichen Räume einmal vordan. den sind, wahrend die Oandeltreibenden sich diese Räumlichterten erst eu und sewobl bierfür ale für idre Müdewaltung sich einen berechnen mässen, so daß sonach bierbei die Bortdeile, welche Verkedt bäetet, leicht im Green und Ganzen mit den Ber⸗ welche dem Staate dei Betreidung dieses Handels zur Seite 1a asgleiihen könnten. Aus die sen Gründen glaubt die Ver⸗ Wld Alse Lei Beshammung einer festen Salzsteuer, obne die Mog⸗
dotauasgesetzten Einkommens zu gefabrden, nicht eine Ber.
Rd, eee mat Side deri ammca men zu dan fer, aber dleidt es vech zwerfelbaft, od die an sich nicht s. Atien des Jalandes welche eine erdebliche ä Und einen dedentenden —— — Verms⸗ ( bildet, inder jädrlich 8656 42 Tonnen aus — de, d, / . ; die derßeder jeg Jgewadrte Beidalfe des
Staats durch die nach den Umständen ermessene Bewilligung ver— schiedener Verkaufspreise fortfällt. Während sich im —— der aus dem freien Verkehr mit dem ausländischen Salze gehoffte Vor⸗ theil durch eine noch weiter gehende Erhöhung der Steuer sehr ver— mindern wird, kann dieser Steuersatz für manche inländische Salinen feinen ausreichenden Schutz für die Konkurrenz günstiger situirter aus⸗ ländischer, benachbarter Salinen enthalten.
Alsdann aber kann nicht unerwähnt bleiben, daß schon seither das Viehsalz, dessen jährlicher Betrag auf 14,734 Tonnen veranschlagt sst und sich jetzt über 20,000 Tonnen beläuft, theils zu den örtlichen,
theils zu den durchschnittlichen Selbstkosten verabreicht und der Be⸗
darf für viele Gewerbe, der auf 20,086 Tonnen angenommen ist, zu ermäßigten Preisen abgelassen wird.
Bei einer Aufhebung des Monopol- Handels wird, wenn auch alles dieses Salz unbesteuert bleibt, doch schwerlich den entfernteren Gegenden der freie Handel das Viehsalz zu den jetzt gestellten billi⸗ geren Preisen zuführen.
Will inan auch nicht in Abrede stellen, daß man diese Thatsache und die der möglichen dauernden oder momentanen Vertheurung des Salzes für einzelne Gegenden gegen den Vortheil eines freien Verkehrs nicht schwerer in die Wageschale wersen darf, als den ver⸗ schiedenen Stand des Preises aller ersten Lebensbedürfnisse nach den verschiedenen Oertlichkeiten, so darf man doch nicht vergessen, daß das hier Gesagte wenigstens nicht zu den Vortheilen einer beabsichtigten Veränderung zu gehören scheint, vielmehr muß man neben dem schon Angeführten hier noch ganz besonders der Schwierigkeiten gedenken, welche die Verhältnisse zu den Zollvereins Staaten dem Antrage ent⸗ gegenstellen, damit man sich bewußt werde, ob die zu hoffenden Vor⸗ theile wirklich erheblich genug sind, um die Beseitigung jener Hinder⸗ nisse zu versuchen.
Nach den mit sämmtlichen Zollvereins-Staaten getroffenen Ver⸗ einbarungen haben sich die kontrahirenden Regierungen gegenseitig verpflichtet, den Salzhandel en gros im Innern ihrer Staaten wäh rend der Dauer der Verträge nur auf Staats Regie führen zu lassen.
Ehe also irgend auf den gestellten Vorschlag eingegangen wer— den könnte, müßten mit den Zollvereins-Staaten linterhandlungen an- geknüpft werden, welche, wenn die Verwaltung ein erwünschtes Re—= sultat unter gewissen Umständen auch nicht für unmöglich hält, doch jedenfalls schwierig erscheinen. Der Umstand, daß es weder der pren⸗ ßischen Regierung noch den anderen Vereins Negierungen vortheil⸗ haft scheinen dürfte, die Salzsteuer im gesamẽmten Umfang der Ver— eins Staaten gemeinschaftlich zu erheben und, nach den Grund⸗ sätzen bei den Zoll-Revenüen zu vertheilen, wird, wenn Preußen selbst von jenen kontraktlichen Stipulationen entbunden würde, zum Behuf der Salz- Kontrolle die Wiederbesetzung der steuerlich unbewachten Gränzen gegen die Vereins-Staaten nothwendig machen und so einen erheblichen Kostenaufwand herbeiführen, dessen Deckung entweder aus dem Einkommen der Salzsteuer oder aus anderen Staatseinnahmen erwartet werden müßte, der mancherlei Belästigun⸗ gen für den freien Verkehr nicht zu gedenken, welche eine solche Ein= richtung haben würden. -
Vedenkt man daher, daß es sich hier um Schwierigkeiten han—
delt, deren Beseitigung jedenfalls nicht leicht und nicht ohne Kosten⸗ aufwand möglich erscheint, wiewohl deren Ueberwindung als ausge⸗ schlossen keinesweges bezeichnet worden ist, wenn es sich um Erreichung ines entschiebenen Voriheils handelte; so ist die Abtheilung doch in überwiegender Stimmenmehrheit des Vafürhaltens, daß die Vortheile, bie von der einen Seite mit den Anträge verbunden sind, bei der Rothwendigkeit, die ausfallenken Staatseinnahmen durch eine andere Erhebungsweise aus dem S alzhandel aufzubringen, auf der anderen Seite anch wieder so erhebliche Bedenken in der Ausführung gegen sich haben, daß es nicht angemessen erscheine, die Petition dem Ver— einigten Landtage zur Befürwortung zu empfehlen.
Daß die Salzstener au sich eine lästige sei, und daß deren Be— seitigung mit dem Monopolhandel zugleich zu den vollkemmen begrün— eten Wünschen gehöre, erkennt die Abtheilung selbst an. So lange aber die Stagtsbedürfuisse das Einkommen aus dem Salzhandel nicht entbehrlich erscheinen lassen, ninmt die Abtheilung, namentlich unter den bestehenden Verhältnissen zu den Jollvereins Staaten, Anstand, bie Aushebung des Monopols und die Aufbringung des Stagte— Einkommens durch eine Eingangs und Jabricationestener vom Salz ür jetzt zu befürworten.
Marschall: Auch dieser Antrag ist von der Abtheilung nicht befürwortet worden. Auch hier frage ich: ob er in der Versamm— lung Unterstützung sindet.
(Viele Mitglieder erheben sich.)
Die Unterstützung ist vorhanden. Herr Abgeordneter von Raven hat das Wort.
Abgeordn. von Raven Das Central Direltorium der land wirthschaftlichen Vereine in Schlesien hat von letzteren vielfach die Aufforderung bekommen, dahin zu wirken, daß das Salzmonopol auf geboben und durch andere Steuern ersetzt werden möchte. Ich kann, zu dem Direktorium gehörend, nur bedauern, daß es der Abtheilung nicht gelungen ist, einen Weg zu finden, der die Aufhebung der
Salzsteuer möglich macht, indem über die Nützlichkeitsfrage nur eine Stimme sein kann. Es kommt blos darauf an, ob eine Sache für das ganze Nationalwohl so von Bedeutung ist; dann muß sich auch ein anderer Weg sinden lassen, und sei es auch mit Opfern. Ich spreche nicht allein darüber, ob unsere armen Leute das Salz billiger bekommen können. Ich weit, man berechnet den Bedarf nur 13 Pfund jäbrlich, und die Ersparung beträgt freilich nicht viel pro Nopfs. Wenn übrigens die Familie aus mehreren Köpfen bestebt, so ist es immer eine wesentliche Ersparniß, die durch die Herabsetzung des Salzpreises sür den Familienvater erzielt wird. Allein nicht diese Seite will ich berühren, sondern die Herabsetzung des Salzes ist vorzüglich von großem Juteresse für den Ackerbau. Das ist es, worauf ich aufmerfsam mache. Wir werden die Armen nur dadurch ernähren, wenn wir ihnen wohlfeilere Lebensmittel geben können. Dae ist die Aufgabe des modernen, industriellen Ackerbaues. Wie viel gewinnt die Production desselben nicht durch den Verbrauch des Salzes. Die Engländer geben uns auch hierin mit einem großen Beispiel voraus, welches Nachabmung verdienen dürfte. England batte bis zum Jabre 1827, wo der Salzbandel ganz frei gegeben wurde, eine größe Salzsteuer. Wie durch die Aufhebung der Steuer die Censumtion sich verändert hat, ist unglaublich. Es ist nach der Angabe ven Porter, welcher als Dirigent des statistischen Büreaus eine Autorität ist, in dem Werk: „Fortschritte der Nation“, Kapitel J. und II. gesagt, daß vom Jabre 1801 — 1817, wo die Salz.
steuer noch stattfand, die Consumtion stationgir geblieben ist; daß dagegen ven 1827 — 1831, also in ; Jabren, die Consum-= tien um 430 pSCt. zugenommen dat. Diese Zunabme ist von Jade zu Jahr fortgestiegen, wie mag sie wobl jetzt sein? Man füt⸗ dert das Vieh in England nicht allein stark mit Salis, sendern man däöngt damit, und die Folge davon ist die, daß auf einen Morgen in CSaglaad mehr produzitt wird, als in Frankreick, welches eine weit
are ßere natärliche Bodenkraft dat. Konnten wir das Salz auch dazu derweaden, se Särden gleiche Ursachen gleiche Dirkangen bervordrin- gen. Zan Ackerbau, meine Derren mässen wir am Ende doch zu⸗
rückgehen, wenn wir die Noth lindern sollen. Das haben wir am Anfang der Sitzung gesehen. Wenn wir von vornherein so oft kla⸗ gen und mit banger Besorgniß der Zukunft entgegensehen, die uns die so zunehmende Bevölkerung und das Proletariat andeuten, so wird man sich von der Wahrheit meiner Behauptung überzeugen. Wir führen, wie aus dem Gutachten zu ersehen ist, jährlich 30600 Lasten fremdes Seesalz ein. Die Production in eigenen Salinen kostet für einen Centner unverpackt, franko Fabrikstelle höchstens 20 Sgr., folglich kostet die Tonne 80 Sgr. Das seewärts einge⸗ führte Salz kostet am Hafen nach der Angabe im Gutachten 1 bis 2 Rthlr. pr. Tonne; dürfte es deshalb nicht im allgemeinen Interesse sein, dies Salz mit höchstens 2 Rthlr. Eingangs- Steuer der freien Konkurrenz zu übergeben, die eigenen guten Salinen könnten daun vollkommen gesicherk sein; diejenigen aber, welche zu theuer arbeiten, durch einen so hohen Schutzzoll zu erhalten, wird wohl Niemand be⸗ fürworten wollen. Wir würden bei den 30,000 Lasten, das sind 300,900 Tonnen, die wir jetzt schon einführen, 600, 0900 Rthlr, er— halten, durch die aber dreimal größere Wohlfeilheit wird die Con— sumtion sich unendlich steigern und damit diese Einnahme....
(Es entsteht durch das Rufen zur Abstimmung großer Lärm, der
verhindert, den Redner vollkommen zu verstehen.)
Meine Herren! Wenn das schwarze Salz und das Stein salz ganz frei einginge, um es für das Vieh und zum Düngen stärker ge⸗ brauchen zu können, könnten wir dann nicht darauf antragen, da es sich doch um eine wesentliche nationale Frage handelt, daß wir Auf unser Vieh, bis die höhere Einnahme durch die Einfuhr die Ein⸗ nahmen deckt, eine direkte Steuer legten:
(Lärm und Widerspruch.) . .
In diesem Falle würde es möglich sein, durch eine geringe Ab⸗ gabe mehrere Millionen zusammenzubringen— Meine Herren! Wir haben 5,000,090 Stück Hornvieh, 17,000, C)) Stück Schafe und ungefähr 15 Millionen Pferde. Eine ganz kleine Steuer anf das Stück bringt eine ungeheure Summe zusammen. Hätten wir das Steinsalz frei, könnten wir damit düngen, so würden wir selbst wie⸗ der einen Vortheil daraus haben, der die Abgabe reichlich ersetzt, und durch eine kleine Zugabe der Klassensteuer würde sich der vor⸗ läufig noch bestehende Ausfall decken lassen. Es würde durch diese Ver⸗ theilung der Steuer einer Sache aufgeholfen werden, die immerhin für die Zunahme unserer Wohlhabenheit nur von großem Einfluß
sein kann. . . . Abgeordn. Grunau aus Elbing: Meine Herren! Ich bin der Antragsteller, ich habe den Antrag gestellt, daß die Aufhebung des Salzmonopols gegen einen firen Zoll stattfinde, indem nicht zu ver langen ist, daß die Staats-Einnahme von 5 Millionen halern ver⸗ loren gehen soll. Die Abtheilung ist so gefällig gewesen, mich bei der Berathung dieses Gegenstandes zuzuziehen. Wir haben aus, dem Gutachten gesehen und mehrere Motive von denen gehört, die ich mir bereits erlaubt habe, dort anzuführen. Der Beschluß der Kom⸗ mission geht dahin, daß sie vorläufig noch nicht darauf eingehen will, unb zwar aus folgendem Grunde: Wenngleich der General⸗ Direktor der Steuern dort erklärt hat, daß es allerdings wünschenswerth wäre, die Steuer des Salzes, so viel möglich, zu verringern, da es zu den ersten Lebensbedürfnissen gehört, so scheinen doch die vielen Schwie⸗ rigkeiten, die in Bezug auf die Zollvereins- Staaten obwalten, für diesen Augenblick diese Verringerung, der Steuer zweifelhaft zu machen, und zwar aus den Gründen, die ich bereits angeführt habe, indem ich noch hinzufüge, daß eine vorläufige Unterhandlung erst vorqus= gehen müßteé, und diefe würde die Verhandlung in, das weite Feld schieben. Ich würde, um diesem Gegenstande erst die Einleitung zu verschaffen, mir erlauben, ein Amendement in Vorschlag zu bringen, so daß, wenn der Vorschlag des vorigen Nedners nicht durchgehen sollte, dieses Amendement Geltung fände. Es lautet: J. „TZheils um bie Schifffahrt der preußischen Ostsee Rhederei freier zu beleben, theils auch, um zu der Erfahrung zu gelangen, ob der Preis bes Salzes selbst bei einem Zoll, welcher dem Monopol gleichgestellt ist, durch die freie Konkurrenz dennoch ermäßigt wer den könnte, möge der hohe Landtag beschließen, J daß Se. Majestät der König allerunterthänigst gebeten werde, zu gestatten, daß neben dem. bestehenden Salzmonopol es je dem preußischen Schiffe freisteht, Sal; zum siren Zoll von 2 Rthlr., höchstens 25 Rthlr. pro Centner vom Auslande zu importiren, und daß dasjenige Salz, welches für Vieh und verschiedene Gewerbe verwendet wird, unter den bisherigen Modalitäten unbesteuert bleibt.“
Ich habe mir erlaubt, dieses Amendement zu stellen, um vor⸗ läusig einen Eingang in die Sache zu finden. Ich, bin überzeugt, s werden wenige Jahre vergehen, so werden wir die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Salz -Importation, der Salz ⸗ Verbrauch o bedeutend zugenommen hat, daß der Zoll, um das bestimmte Uuantum zu erreichen, ermäßigt werden kann, wozu die Staats⸗ Behörden sehr gern geneigt sein werden. Ich folgere meinen Antrag aus folgenden Motiven: In dem Gutachten wird von der Noth⸗ wendigkeit zuerst gesprochen, daß die Steuer erhoben werden müsse. Dann ist gesagt:
Nach der von der Verwaltung gegebenen Auskunft betragen durchschnittlich die Ankaufs — und Transport Kosten einer Tonne . 3 Rthlr. 24 Sgr. und die Magazinirungs und Verpackungskosten — * J so daß der Gewinn an jeder Tonne Salz beträgt K 5
sind 12 Rthlr. Ich habe in dem Amendement gesagt, es möge beantragt werden, der Joll vorläufig auf 2, höchstens 2 Rthlr. pro Centner fest
2Rüihir machen p. p. 8 Rthlr., und 26 Rthlr, machen IZ Rthlr. 20 Sgr. Wenn wir diese nehmen und davon abrechnen, so bleiben 3 Rthlr. 10 Sgr. Den Werth des Salzes veranschlage ich auf circa 2 Rthlr. prõ Tonne, also bleiben 1 Rthlr. 109 Sgr. Ich rechne aber so: ich sage, die Tonne ist zu beziehen für 2 Rthlr., die Steuer beträgt 8 Rthlr., im schlimmsten Falle 8 Rthlr. 20 Sgr., und Die kleinen Kosten 10 Sgr., kostet also die Tonne 11 Rthlr— Man wird mir nun einwenden und sagen: „Wie kann es sein, daß du die Tonne Salz mit 2 Rthlr. berechuest, während sie dem Staat doch 3 Riblr. 21 Sgr. und 15 Sgr. kostet- Darauf kann ich nur erwiedern, dast es meiner Meinung nach dem Privat Handel, dem
dasi gestellt werde.
freien Handel leichter werden muß, die Kosten zu ermäßigen, als wie einer Königlichen Administration. Ich bemerke ferner, daß hier in den 3 Rthir. 21 Sgr. nicht blos die Einkaufs⸗ sondern auch die Transport-Kosten begriffen sind. Diese Transport-Kosten habe ich nicht mit veranschlagt, indem künftig der Transport sich allmaälig wird besergen lassen. Wenn das Salz von einem Ort 20 bis 30 Meilen weit zu bezieben ist, se wird es jetzt auf Kosten der Regie hin⸗ geschickt und dafür die Fracht bezahlt. Künftig, wenn ein solcher Handel frei ist, kommt der Gutebesitzer, der Konsument eben so gut nach der Stadt und bolt sich das Salz, wie er sich das Eisen und dergleichen bolt; er nimmt es mit, und es kostet im keine Fracht. In den 15 Sgr. sind die Magazinirungs- und Verpackungs- Kosten mit begriffen. Dies würde sich auf einzelne Silbergroschen für die Magazinirung berechnen, aber auch nur auf einzelne Silbergroschen,
Zweite Beilage
M 149.
905
Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Montag den Zl sten Mai.
weil von der Tonne die Rede ist; denn die Tonne ist keine Last. Wenn ich auf die Tonne 3 Sgr. rechne, so habe ich auf die Last 1 Rthlr. Die Verpackungs-Kosten werden für die Zukunft ganz verschwinden, denn wer das Salz braucht, wird auch jedesmal zur Aufbewahrung des Salzes ein besonderes Gefäß sich anschaffen, wie es im Kleinen auch geschieht. Ein Sack, welcher hierzu bestimmt wird, hält 20 bis 30 Jahre aus, während es....
(Lärmen und große Ungeduld.) jetzt immer neu angeschafft werden muß. Was die Eisparung der Kosten betrifft, so erlaube ich mir anzuführen, daß hier in dem Gut⸗ achten gesagt ist, daß zur See 172701 Tonnen bezogen werden. Wenn die Differenz .....
(Der Lärm wiederholt sich.) 1 Thlr. für die Kosten beträgt, nämlich für die Magazinirung und Verpackung, so wird dies 172,701 Thlr. betragen. Dies würde sich zwischen dem Konsumenten und zwischen dem Händler vertheilen, und deshalb würde das Salz doch billiger gestellt werden können. Wenn Sie auf meinen Antrag eingehen, meine Herren, so sehe ich nicht ein, auf welche Art und Weise Jemand gefährdet sein kann. Der Staat ist nicht gefährdet, er bekommt mehr, als hier veran— schlagt ist. Hier ist der Gewinn auf 7 Thlr. 21 Sgr. berechnet, ich habe ihn zu 8 Thlr. und 8 Thlr. 20 Sgr. berechnet. Ich will nur freien Handel dabei, weil die Schifffahrt sich besser bewegen kann, als wenn sie gezwungen ist. Wenn die Schiffe nach England und Portugal gehen und leer zurückkehren, so können sie statt des Bal⸗ lastes Salz mitbringen, und das Konsumo verliert nichts, wie der Staat nichts verliert; denn es soll das Monopol feststehen. Kann das Salz nicht billiger geschafft werden, so bleibt das Monopol, also Schaden kann für das Publikum nicht herbeigeführt werden, und ich sehe nicht ein, warum Sie nicht darauf Rücksicht nehmen wellen und warum nicht der Weg für die Zukunft angebahnt werden soll, daß wir künftig das Salz-Monopol ganz aufheben.
Marfchall: Der Herr Redner hat zwei neue Anträge gestellt. Der eine geht dahin, neben dem bestehenden Salz⸗Monopol den in⸗ ländischen Schiffen freizustellen, das Salz zu einem fixen Zolle von 2 bis 24 Rthlr. pro Centner einzuführen. Ehe ich das Amendement zur Abstimmung bringe, muß ich fragen, ob es Unterstützung findet?
(Wird ausreichend unterstützt.)
Der zweite Antrag geht dahin, daß das Salz für das Vieh und sür die verschiedenen Gewerbe unbesteuert bleibe. Ich bin der Meinung gewesen, daß dieses Salz, das sogenannte schwarze Salz, schon jetzt zu dem Productions-Preise abgegeben werde; ich will je— doch fragen, ob das Amendement Unterstützung findet?
(Wird nicht ausreichend unterstützt.)
Das Wort hat der Abgeordnete Stämmler.
Abgeordn. Stämmler: Ich muß den Anträgen der beiden vorhergehenden Redner bestimmt entgegentreten, weil ich der Meinung bin, daß dadurch den armen arbeitenden Klassen keine Erleichterung gewährt wird. Die Abgaben müssen die arbeitenden Klassen auch zahlen; denn ohne diese würde der Staat nicht bestehen können. Es werden 12 Pfund Salz auf die Person gerechnet, 12 Pfund in den Rontrollbezirken. Die Ermäßigung, die stattgefunden hat, beträgt also pro Person 3 Sgr. Wenn man annimmt, daß ein Tagelöhner 3 Personen hat, so macht das auf das Jahr 9 Sgr. für die Tage⸗ löhner-Familie. Ich habe die feste Ueberzeugung, daß die Salzsteuer und die Steuer für Branntwein eben der arbeitenden Klasse am wenigsten drückend ist, im Kontrairen, daß sie lieber 1 Rthlr. dieser Steuer bezahler als 15 Sgr. Klassensteuer. Der Staat hat durch die Ermäßigung der Salzsteuer eine Einnahme von 2 Millionen ver loren. Dieser Erlaß ist der arbeitenden Klasse und überhaupt der ärmeren Klasse nicht zu Gute gekommen, sondern denjenigen, welche viele Personen im Dienste haben und die viele Arbeitsleute verpfle⸗ gen müssen. Die arbeitende Klasse ganz von den Abgaben zu be⸗ freien, das glaube ich, würde nicht weise sein. Ein Jeder muß nach bem Verhältniß geben, was er leisten kann, und da bin ich davon überjeugt, daß, wenn diese Abgabe auf diesem Punkte stehen geblie— ben wäre, sie leichter hätte aufgebracht werden können, als die Klassen⸗ Steuer in den letzten Stufen zu 5 Sgr. und resp. 1 Sgr. 3 Pf. pro Person. Ich muß mich daher gegen den Antrag der beiden Herren entscheiden und gegen die Petition erklären.
Abgeordn. Hansemann: Bevor ich in das Materielle ein- gehe, muß ich den Herrn General-⸗Steuer-Direktor um die Gefällig⸗ Feit bitten, uns zu sagen, zu welchem Preise das Salz von den in⸗ ländischen Salinen an die Steuer⸗Verwaltung exkl. des Gewinnes, den der Staat daran hat, abgegeben wird, sodann zu welchem Preise das Salz in den Seehäfen von dem Staate angekauft wird, und endlich, ob die Lieferung des Salzes, was zur See eingebracht wird, der Königl. Seehandlung obliegt.
General-Steuer⸗ Direktor Kühne: Die erste Frage war, zu welchem Preise das Salz von den inländischen Salinen entnommen wird. Wir nehmen das Salz größtentheils von den Königlichen Sa⸗ linen; wir entnehmen es aber auch von den Privat-Salinen, weil letztere an Niemand Anderen absetzen dürfen. Der Preis von den landesherrlichen Salinen ist 22 Rthlr. für die Last, also 243 Rthlr. für die Tonne. Die Preise von den Privat-Salinen differiren sehr; sie sind aber höher, wie aus den Königlichen Salinen, weil dabei darauf Rücksicht genommen werden muß, daß diese Salinen zum Theil früher durch Privilegien ausgedehntere Rechte gehabt haben, welche burch das Salz-Monopol beschränkt worden sind. Der Preis, zu dem wir das Salz, namentlich das englische, durch die Sstseehäfen beziehen, varürt von Jahr zu Jahr und auch nach den einzelnen Häfen; er differirt, wie angegeben ist, zwischen 15 Rthlr., das ist der niedrigere Preis, und 22 Rthlr. die Last. Also in ungünstigen Jahren kommt es ungefähr so hoch, wie wir das Salz aus den Sa⸗ inen haben. Die dritte Frage ist, wenn ich mich noch recht erinnere, die gewesen, ob der Seehandlung die Verpflichtung obliege, das Salz anzuschaffen. Das ist nicht der Fall. Die Seehandlung hatte früher den alleinigen Transport des Salzes und die Anschaffung desselben fuͤr Rechnung des Staates. Das ist seit längerer Zeit aufgehoben worden; sie ist aber bis vor kurzem die Mittelsperson geblieben, deren sich das Finanz⸗Ministerium bediente, um Kontrakte mit den Rhedern und Kaufleuten abzuschließen. Seit zwei Jahren hat dies auch auf— gehört, und das Finanz-Ministerium bietet in jedem Jahr den Be⸗ darf in den Häfen aus und überläßt den Rhedern und Kaufleuten an jedem einzelnen Lieferungs⸗-Orte, sich deshalb zu erklären.
Abgeordn. Hansemann: Die Preise von den inländischen Salinen — versteht sich: an der Saline genommen. —
Geueral⸗Steuer Direktor Kühne: Wir nehmen noch einiges andere Salz, französisches Salz von Dieuze in Lothringen, wielitzkaer Salz für Oberschlesien, mehreres von vereinsländischen Salinen. Die Quantitäten sind nicht so groß, und ich würde nicht im Stande sein, die Preise aus dem Kopfe zu sagen. Ich kann nür das sagen, daß wir das ausländische Salz nirgends nehmen, wo wir das inländische ben so wohlfeil bekommen können.
Abgeordn. Hansem ann: Meine Herren! Ich bitte Sie, einige Aufmerkfamkeit mir zu schenken, selbst wenn der Gegenstand, über den ich rede, nicht sehr interessant ist. Zahlen haben das Eigenthümliche, nicht interessant zu sein, obgleich sie oft mit der Wohlfahrt des Gan⸗
zen nahe verwandt sind. Ich will in Kürze meine Ansicht voraus- schicken. Ich habe die Ueberzeugung, daß es nicht nur eine für das Land nützliche Maßregel, sondern daß es auch eine gute Finanz⸗Maß⸗
regel sein würde, wenn das Salz Monopol aufgehoben und in eine Abgabe auf das Salz verwandelt würde. Ich werde Ihnen jetzt die
Gründe meiner Ueberzeugung so kurz, wie ich es vermag, angeben.
Zuvörderst steht eine Erfahrung ganz fest, nämlich die, daß, wenn
ein Artikel, wie das Salz, das zu so mannigfachen Zwecken verbraucht werden kann, wohlfeiler wird, alsdann der Verbrauch bedeutend zu⸗
nimmt. Ein Belag hierfür besteht schon in der Erfahrung, die seit
der Erniedrigung des Salzpreises gemacht worden ist. In dieser Hinsicht bin ich weit entfernt, die Ansichten des vorletzten Redners
zu theilen. Ich habe diese Maßregel für eine gute erkannt und sehe
keinen Unterschied darin, wenn das Volk erleichtert wird, ob es da—
durch, daß es diese Erleichterung nur im Kleinen erfährt und folglich
nicht recht handgreiflich fühlt, oder ob sie durch die Ermäßigung einer
direkten Steuer erfolgt; es entsteht dadurch kein Unterschied in
Beziehung auf die Erleichterung selbst. Es hat nun die
Erfahrung herausgestellt, daß in Folge der Herabsetzung des
Preises der Verbrauch bedeutend zugenommen hat, und gerade
diese Erfahrung beweist, daß die Maßregel gut war und
auch in finanzieller Hinsicht nicht so gefährlich sich zeigte, wie sie von
vornherein sich etwa darstellte. Hierauf fußend, ist nun meine An⸗
sicht, daß eine weitere Ermäßigung noch eine viel größere Zunahme
des Verbrauchs herbeiführen wird. Es kann sich also nur davon
handeln, ob wirklich die Einführung eines festen Zolles eine beträcht⸗
liche Verminderung des Preises bewirken werde, und ok die finanziel⸗
len Verhältnisse einen Zoll gestatten, der niedrig genug ist, um das Salz wohlfeil zu machen. Um Ihnen deutlich zu sein, will ich, in«
dem ich vom Zoll rede, ihn nicht pro Centner normiren, sondern pro Tonne; auf diese Weise wird die Rechnung sich einfacher machen.
Wir haben nun gehört, daß der Preis des Salzes, sei es aus den inländischen Salinen oder aus dem Auslande, pro Tonne 13 bis 2 Rthlr. beträgt. Wir haben durch die Erfahrung eine Vermehrung des Konsumo in Folge einer Verminderung des Preises von 15 auf 12 Thaler gesehen. Wenn wir nun den Zoll — die Steuer will ich sagen statt des Zolles — die Steuer auf 5 Rthlr. pro Tonne annehmen, so wird an denjenigen Orten, die ganz in der Nähe der Seehäfen oder in der Nähe der Salinen liegen, der Preis der Tonne Salj;, jetzt 12 Rthlr. betragend, nothwendig auf 67 bis 7 Rthlr. inkl. der Besteuerung sich stellen. Eine Herabsetzung nun von 12 auf 6 bis 7 Rthlr. ist eine sehr bedeutende. Wir würden den Preis des Salzes in der Nähe der Seehäfen und der Salinen auf unge
fähr die Hälfte desjenigen Preises bringen, den das Salz vor 1842 hatte. Nehmen Sie nun an, daß der Verbrauch in Folge dieser Er⸗ mäßigung etwa um ein Drittel zunimmt, — diese Annahme wird viel unter der Wirklichkeit sein, ich glaube vielmehr, daß in Folge einer solchen Ermäßigung der Verbrauch wenigstens um die Hälfte zunimmt, — dann wird der Staat eine größere Einnahme mit der Steuer von 5 Rthlr. pro Tonne haben, als er jetzt mit der Steuer von 7 Rthlr. 21 Sgr. hat. Ich halte es also für gar kein gefährliches Finanz- Experiment, den Preis in der Art zu ermäßigen, daß durch die Ermäßigung, also durch den Verbrauch, die Einnahme wieder bedeutend zunimmt. Erfolgt diese Ermäßigung, so hat das Land den größten Vortheil davon und nicht blos der Einzelne, der Arme, sondern jedes Gewerbe wird davon Nutzen ziehen. Insbesondere werden die Häfen unseres Landes da⸗ von Nutzen ziehen; sie werden einen wichtigen Artikel für ihre Schiff⸗ fahrt, für die Rückfrachten erlangen. Es ist daher nach meiner Ueberzeugung eine solche Ermäßigung zweckmäßig, sie ist nützlich, und ich wünsche, daß Sie einen Antrag an Se. Majestät den König vo⸗ tiren mögen, wodurch die Angelegenheit vorbereitet werde. In einer großen Versammlung improvisirt man keine Finanz-Gesetze, man kann sie da nicht ganz deutlich machen oder speziell vorschlagen. Dazu ge⸗ hört eine gründliche Erwägung aller Verhältnisse, aller Interessen. Wenn also ein solches Gesetz, die direkte Besteurung des Salzes be⸗ treffend, vorgelegt werden wird, dann ist es Zeit, zu erwägen, in welchem Maße die Steuerbefreiung oder Steuer-Ermäßigung noch für gewisse Verbrauchszwecke angemessen gewährt werden könne, ohne den Finanzen zu schaden.
Ich habe nur beweisen wollen, daß die Sache ausführbar ist, daß alle die Gegenden, welche nicht fern von Salinen und von Hä— fen sind und nicht fern von Kanälen oder Flüssen sich befinden, auf welchen das Salz wohlfeil von den Salinen und von den Seehäfen aus transportirt werden kann, einen großen Gewinn von der Maß— regel ziehen können. Es bleibt also nur noch die Frage übrig, wird die Maßregel für irgend Jemand im Lande Schaden haben, oder mit anderen Worten, werden diejenigen Bewohner unseres Landes, die von Flüssen, Kanälen, Eisenbahnen, Salinen entfernt wohnen, das Salz theurer als jetzt bezahlen müssen? Ich habe Ihnen eben dar⸗ gestellt, daß der Preis einschließlich der Steuer an Ort und Stelle „ bis 7 Rihlr. nach meiner Ansicht würde betragen können. Es hlei ben also dann für die Transportkosten und für den Gewinn im De⸗ tail bis an die verschiedenen Entfernungen hin überhaupt bis 55 Rthlr. pro Tonne, um eine Gleichstellung mit dem jetzigen Preise zu gewähren; das ist pro Centner 1] bis 1. Nthir. Für diese 1) bis 16 Rthlr. pro Centner wird man im Durchschnitt das Salz nach allen Punkten hin bringen können. Es würde, also das Resultat derjenigen Maßtegel, von der ich wünsche, daß sie verwirklicht werde, erstens sein, daß die Finanzen keinen Ausfall dadurch erleiden; zweitens, daß die große Mehrzahl aller Bewohner des Landes und insbesondere derjenigen, welche in der Nähe von Seehäfen und Flüssen wohnen, einen sehr erheblichen Ge— winn haben würden, und drittens, daß diejenigen, welche entfernt von diesen Punkten wohnen, keinen Nachtheil hätten. Auf diese Weise würde also das ganze Land Nutzen von dieser Maßregel ziehen. Ich resümire mich nün, indem ich Ihnen vorschlage, die ehrfurchtsvolle Bitte an Se. Majestät den König dahin zu richten, durch Verhand⸗ lungen mit den betreffenden vereinsländischen Regierungen die Auf⸗ hebung des Salz⸗Monopols vorzubereiten und dem nächsten Vereinig⸗ ten Landtage einen Gesetz⸗Entwurf, durch welchen eine feste Steuer auf das Salz angeordnet wird, vorlegen zu lassen. Ein Mehreres als eine solche Einleitung kann von dem jetzigen Landtage nicht aus⸗
ehen. Sie werden aber, nach meiner Ueberzeugung, etwas sehr eh iches thun, wenn Sie Se. Majestät den König bitten, eine solche Einleitung zu treffen.
General-Direftor Kühne: Der geehrte Redner, welcher so eben diesen Platz verlassen hat, hat einen Plan aufgestellt, vermöge dessen den Einwohnern in der Nähe der Häfen, Küsten und Schiff⸗ fahrts⸗-Kanäle das Salz viel wohlfeiler zu stehen kommen würde als
jetzt, vermöge dessen auch den von diesen natürlichen ĩ 3 la hein . wohnenden Einwohnern das 3. ö theurer kommen würde, als jetzt. Er hat daraus geschlossen ö. bei diesem Plane wenigstens schon eine große Masse der Vedbllerun sich erleichtert fühlen und das ganze Land viel Vortheil ziehen würde was allerdings ein Kennzeichen eines wohlerwogenen nützlichen Vor schlages sei. Wäre dem wirklich so, so würde Niemand lieber zu stimmen als die Regierung. Der Plan leidet nur an einem Mangel, daß nämlich dadurch nicht erreicht werden kann die bisherige Einnahme aus dem Sal;⸗Monopol aufzubringen. Es ist der Antrag dahin ge⸗ gangen, man möge die Steuer heruntersetzen auf 5 Thlr. pro Tonne. Die Tonne giebt jetzt einen reinen Ertrag für die Staatskasse von 7 Thlr. 22 Sgr. Es ist dies also eine Heruntersetzung des Ertrags um mehr als ein volles Drittel. Ich will nun gern zugeben, daß allerdings in den Seehäfen und in den den Strömen naheliegenden Städten und Gegenden einige Erhöhung der Consumtion eintreten fönnte, ich glaube aber darauf aufmerksam machen zu müssen, daß felbst' diese Erhöhung nicht so groß sein würde,. Die menschlichs Consumtion an Salz hat ihre Grenzen, es wird Niemand seine Suppe darum versalzen, wenn das Salz noch einmal so wohl⸗ seil kommt, wie jetzt. Worin aber eine hauptsächliche Zunahme be⸗ stehen werde, sei der Verbrauch des Salzes für das Vieh und eine große Masse von Gewerben, endlich, obgleich ich wohl sagen möchte, daß ich diese Hoffnung für unseren Ackerbau noch zur Zeit für san⸗ guinisch halte, zur Düngung. Diese beiden ersten Arten des Salzverbrauchs für das Vieh und zu den Fabriken, namentlich zu den Sodafabriken, Seifensiedercien, erhalten schon jetzt das Salz zu solchen Kosten, wie sie das Gouvernement ohne irgend einen Reinertrag nur stellen kann. Für diese würde also gar keine Verwohlfeilerung des Salzes entstehen. Es wäre auch nicht einmal eine Erleichterung, weil dann eine Kontrolle wegfallen würde. Denn wir würden natür⸗ lich auch, wenn wir einen Salzzoll einführten oder eine Salzfabri⸗ cationssteuer in der Art wie die Branntweinsteuer, alles dieses Salz, welches wir jetzt um ein Drittel des Preises lassen und für die Zu- kunft auch um volle 5 Thaler wohlfeiler, immer nur unter einer ge⸗ wissen Kontrolle abgeben können für das Versenden und Debitiren; es wird also für diesen Zweck eine Erleichterung nicht entstehen.
Wenn nun aber auch eine Verwohlfeilerung des Preises und da⸗ durch eine Erhöhung der Consumtion nicht in erheblichem Maße ent stehen, wenn ich auch annehmen will, daß bei einer Abgabe von nur 5 Nthlr. statt jetzt beinahe 8 Rthlr. fich allerdings in einigen Ge= genden die Saiz⸗-Consumtion etwas vermehren könnte, so hat doch unn auch jeder Andere, der weiterhin im Lande wohnt, gar keine Ver⸗ wohlfeilerung, und es fehlt dann jeder Grund, eine Erhöhung des Debits anzunehmen. Wenn ich das Verhältniß der Küstenbewohner zu den im Binnenlande Eingesessenen wie 1 zu 4 rechne, sof wäre dann vielleicht für ein Vierkel der gesammten Bevölkerung eine Erhöhung der Cousßmtion anzunehmen, für R derselben aber würde es bei der bisherigen Consumtion bleiben, so daß also der Ertrag für den Staat um ein ganz Erkläckliches heruntergehen müßte. Wie viel dies sein würde und ob das Verhältniß von L zu 4 richtig ist, will ich nicht behauptet haben; so viel aber geht daraus hervor, daß, so gern ich die übrigen Vortheile, wie sie der geehrte Redner geschil⸗ dert hat, anerkenne, doch Einer dabei einen recht reellen Nachtheil erleiden würde, und das ist die Staatskasse. Es ist bemerkt worden, daß ein großer Vortheil darin liegen würde, namentlich für die Rhederei der Ostsee. Ich habe nicht in Abrede zu stellen, daß jeder ganz freie Handel Vortheil gegen den hat, der auf Staatsrechnung betrieben wird; aber wenn man glaubt, daß nur unter der Bedingung des freien Handels die Schiffer das Salz zu Rückfrachten gebrauchen könnten, daß nur davon eine große Verwohlfeilerung desselben abhänge, so will ich doch bemerken, daß auch das zu weit geht. Schon im Januar wird all⸗ jährlich das Salz ausgeboten, und bis Mitte Februar erfolgt der zuschlag, es weiß also jeder Rheder in den Ostseehäfen, wie viel Sal; in Laufe der Schifffahrt er einzubringen hat. Die Abliefe⸗ rungs- Termine sind geräumig bestimmt, ein Theil wird bis Ende Juni, der andere bis zur Beendigung der Schifffahrt übernommen; Die Unternehmer haben also volle Gelegenheit, theils für eigene Rechnung, theils für andere Befrachter ihre Reisen darnach einzurich⸗ ten, so daß sie von der Rückfüracht noch vollen Gebrauch machen kön nen. Nur darin liegt eine Beschränkung, daß sie das Salz nicht Faventure, wie es heißt, anbringen können. Aber dieses à l'a= venture Anbringen hat auch manche große Bedenklichkeit. Salz ist ein Artikel, der Räulichkeiten verlangt, die nicht überall in großem Maße vorhanden sind und leicht erschöpft werden, wo dann der An- bringer die Sorge hat, daß er von einem Hafen zum anderen Hafen fahren muß, um einen Platz zu finden, wo er das Salz unterbringt. Den Antrag hat der geehrte Redner dahin gestellt, Vorbereitungen zu treffen mit den Vereinsstaaten zu Aufhebnng des Monopols. Es soll dies allerdings ein vorbereitender Autrag sein, dem noch viele vorbereitende Entschlüsse vorangehen müssen. Wir müssen wissen, was wollen wir denn den Vereinsstaaten anbieten. Wenn wir blos sagen, es soll das Monopol aufgehoben werden und ein ganz freier Handel in allen Vereinsstaaten ohne Weiteres getrieben werden, so würde das eine sehr bedenkliche Sache sein, denn wir wüßten, wenn wir das wollen, uns in Bezug auf den Verkehr mit Salz ganz und gar wieder abschließen, wir müßten also einen großen Vortheil den der Zollverein mit sich gebracht hat, zunächst nur in Bezug auf einen einzelnen Artikel re vera aber fast ganz aufgeben. Wir haben dann keine freien Gränzen mehr, und das war eben der Zweck, wel⸗ cher bei der Schließung des Vereins durchzuführen war, daß man sich auf diesen Wege die Garantie verschaffen könnte, daß kein Salz sür Staatsrechnung herübergeschmuggelt würde, und daß man, wenn im Kleinhandel Einiges aus einem Vereinsstaate in den andern überginge, dies übersehen könnte für die großen Vortheile, die der Zollderein gewährt. Wollen wir aber dies alles ganz fallen lassen, dann bleibt gar nichts übrig, als wir müssen die Gränzen für das Salz wieder schließe oder wir müssen auch die Salzsteuer in Ge⸗ meinschaft ebenso theilen, wie wir die Zollrevenüen theilen. Ich mag hier auf diese letzte Frage nicht weiter eingehen, inwiefern das räthlich oder nicht räthlich wäre; ich kann nur so viel sagen, daß es eine Frage ist, bei der wie gesagt noch viele Berathungen diesem vorbereitenden Antrage vorangehen müssen, und, daß es mir sehr zweifelhaft ist, welches Resultat diese vorbereitenden Vorbereitungen haben werden. ;
Es ist noch von einem der geehrten Redner, die schon früher gesprochen haben, ein Amendement aufgestellt worden, welches ich bei diefer Gelegenheit zugleich mit erwähne, um die Herren nicht zu oft zu belästigen; es war dieses, das man möchte eine freie Konkurrenz neben das Monopol hinstellen. Die Frage ist auch schon in der Abtheilung vor⸗ gekommen, ich habe da schon die Bedenken bezeichnet, die sich dem entgegenstellen. Der Plan des geehrten Herrn Redners war: „Man solle doch die volle Salzsteuer, wie sie sich stellen wird, also mit 8 Thaler für die Tonne, mit 2 Thaler für den Centner, erheben