. .
Nr. S2009 auf Krzischkowitz, 82011 „ desgl., S2016 „ Schönfeld, 8S2062 * Rudnick, „ S2083 Koselwitz. Diese Pfandbriefe werden daher hierdurch ihren Inba Bemerken gekündigt, daß die Rückzahlung des Nennwer gegen Auslieferung der Pfandbriefe vom 1. Juli 1817 ab, u. Comp. oder entweder in Breslau bei dem Händlungshause Ruff d erfolgen in Berlin bei der Königlichen haupt : Seba dlunge n , Berord= wird, und daß mit diesem Tage nach s. k ö. aufhöct. nung die weitere Verzinsung der gr o ien fa Präsentation be⸗ Die Inhaber derselben haben 23 Wann Ser. III. Nr. 4 bufs der Empfangnabnis de Fapi nls? bis Ende Dezember 1850 bis 10 über die JZinsen vom 1. Juli fog. ö rx d : . mare, Ten Beträge bei der Auszahlung des mit abzuliefern, widrigenfalls n , naue e, n,, , der in den früheren Verloosun— * v. Pfandbriefe B., nämlich: 2. neren mr ,, . ug vom Jahre. 1849: m (, bi ein clichlich 107 16 auf Hältauf 3 5) Rthlr. aus der Iten Verloosung vom Jahre . Nr. 21612 bis einschließlich 21618 und Ni. 21665 big ein⸗ schließlich Nr. 2659), so wie Nr. 21663 und 21664 à 25 Rthlr., ammitlich auf Wildschütz . . aus ber ten Verloosung vom Jahre 1843: Nr. 3077 auf Rettkau à 200 Rthlr., Nr. 11369, 11370 auf Osten 34 50 Rihlr., aus der Ften Verloosung vom Jahre 1844: Nr. S636 auf Lossen 100 Rthlr. 22241 auf Osten 2 25 gn, aus der 6Gten Verloosung vom Jahre 1845: Nr. Sl auf Ratibor 1000 Rthlr. IZ3688 auf Roschowitz 200 Rthlr. 17566 auf Siemianowitz 100 Rthlr. „22747 auf Nieder⸗Radoschau “ 25 Rthlr., welche, unseren Bekanntmachungen vom 28. Dezember 1810, 24. No— vember 18142, 6. Dezember 1843, 23. November 1841 und 18. De⸗ zember 18165 entgegen, bis jetzt noch immer nicht zur Empfangnahme des Kapitals präsentirt worden sind, hierdurch wiederholt an die schleunige Abhebung der resp. seit 1. Juli 1841, 1. Juli 1813, J. Jull 1844, 1. Juli 1845 und 1. Juli 1846 zinslos niedergeleg- ten Kapital⸗-Beträge erinnert. Berlin, den 16. Dezember 1846. Königliches Kredit-Institut für Schlesien.
bern mit dem ches derselben
Angekommen: Der Königl. schwedische General-Zoll-Direktor, Freiherr Gyllenhaal, von Leipzig.
Abgereist: Se. Excellenz der Kaiserl. österreichische Feldmar— schall- Lieutenant von Martini, nach Hamburg.
Landtags- Angelegenheiten.
Sitzung der Herren -Kurie am 26. Mai.
Die Sitzung beginnt um 11 Uhr unter dem Vorsitz des Mar schalls Fürsten zu Solms. (Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen und genehmigt.)
Marschall: Ich habe nun der Versammlung Mittheilung zu machen von einem Schreiben des Herrn Landtags Kommissars, wel ches folgendermaßen lautet:
„Den Inhalt Ew. Durchlaucht hochgefälligen Schreibens vom 11. d. M., den auf den Antrag des Herrn Fürsten von Lichnowsty ge faßten Beschluß der Herren-Kurie des Vereinigten Landtags betref send,
daß den Mitgliedern der einen Kurie gestattet werden möge, den
Verhandlungen der anderen beizuwohnen, habe ich die Ehre gehabt, zur RKenntniß Sr. Majestät des Königs zu bringen.
Allerhöchstdieselben haben mir hierauf aufgetragen, Ew. Durch laucht zu eröffnen, daß an sich gegen diese Absicht nichts zu erinnern und im Geschäfts Reglement nur deshalb darüber keine Bestimmung getroffen sei, weil sich der Ansführung in dem von der Herren-Nurie gegenwärtig benutzten Sitzungs Lokale Schwierigkeiten entgegenstellten. Wenn aber jener Antrag von beiden Kurien an Se. Majestät gerich tet werden möchte, so würden Allerhöchstdieselben nichts dawider ha ben, daß die Tribünen beider Säle zu gegenseitigem Besuche benutzt würden, obgleich diejenige des Rittersaales bei ihren beschränkten Di— mensionen nur wenige Mitglieder der Stände Kurie aufzunehmen im Stande wäre.
Berlin, den 22. Mai 1847.“
Es bleibt nun noch übrig, daß die hohe Versammlung sich darüber entscheide, ob nun eine Mittheilung an die andere Kurie zu machen ist. Wenn, wie ich vermuthe, die Versammlung diesen Beschluß faßt, so würde es vielleicht hinreichen, wenn sie mich beauf— tragte, das eben verlesene Schreiben an den Herrn Marschall der anderen Kurie in Abschrift mitzutheilen und dabei zu bemerken, daß die hohe Versammlung lebbaft bedaure, daß sie keine größere Reci— prozität könne eintreten lassen, weil die Tribüne in diesem Saale be— engt sei, daß sie aber wünsche und hoffe, daß die andere Kurie sich dadurch nicht werde abhalten lassen, dasjenige zu gewähren, was sie in ausgedehnterem Maße gewähren kann. Das scheint mir ein Weg, der wobl eingeschlagen weiden kann, und es würde darum wohl geeigne⸗ ter sein, daß ich diesen Auftrag von der hohen Versammlung erhalte, weil es nicht gewiß ist, welche Aufnahme dieser Gegenstand in der anderen Nurie finden wird, und unter Voraussetzung dieser Un gewißheit es immer erwünschter ist, wenn ich allein beauftragt bin mit dieser Mittheilung, als wenn die Mittheilung die Form eines n Jefaßten Beschlusses der hohen Versammlung erhält. Ein a E ker Veschluß ist zwar jedenfalls dabei nöthig, nämlich, 66. kelen . mir ertheilt. Wenn keine entgegenstehende e, mn e t, so würde ich das Einverständniß der hohen Ver— 6 * Weise voraus zusetzen haben. ö lauben. Wu obna-Lauck: Ich wollte mir nur eine Frage er=
laut e *r. 6 Herrn Landta , Passus in dem Schreiben des
M ; . ; 8 2 1 betreffenden Theil des Schreibens.)
has-cSauchk: Es scheint mir aus diesem Passus ervorzuge . ass
. r e wirkliche Petition gestellt werden, und daß ich glaube aber ni. 8 i Kurie Überwiesen werden solle; sem Zwecke entsprechen wire! orschlag des Herrn Marschalls die-
Marschall. Die Petition a in e x k ĩ n ein neues Stadium der Ver⸗ Fandlung eingetreten. * wird nur von dem, was heute geschieht,
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der anderen Kurie eine Mittheilung gemacht; in diese Mittheilung muß aber eine hinreichende . auf die frühere Verhandlung gelegt werden. Der Beschluß, der heute gefaßt ist, mich mit dieser Mittheilung zu beauftragen, geht an die andere Kurie und wird der⸗ selben ein hinreichendes Material zur Beurtheilung des Gegenstandes gewähren.
Graf zu Dohna-Lauck: Wenn es auf gesetzlichem Wege ge⸗ schehen soll, so müßte der Antrag in Form einer Petition mittelst Gutachtens an die andere Kurie abgegeben werden, und diese würde sich über die Petition unserer Kurie zu entscheiden haben. Da nun hier ein Ausnahme-Verfahren eingeschlagen ist, so ist es mir nicht recht klar, ob in dem Schreiben des Herrn Königl. Kommissars eine wirkliche Petition in gesetzlicher Form gemeint sei oder blos eine Mittheilung von Ew. Durchlaucht an den Herrn Marschall der an— deren Kurie und eine Antwort durch denselben.
Marschall: Ohnehin geschehen alle Mittheilungen von einer Kurie an die andere immer nur durch Schreiben der verschiedenen Marschälle, unterschrieben von den Marschällen und den Secre— tairen.
Graf zu Dohna -Lauck: Wenn dieser Weg nur zum Zwecke führt, so würde ich damit einverstanden sein.
Marschall: Ich habe keinen Zweifel, daß dieser Schritt, den ich vorgeschlagen habe, dem Zweck entsprechen wird.
Graf Dyhrn: Ich muß mich un so mehr den Zweifeln, welche von dem Grafen zu Dohna ausgesprochen sind, anschließen, als es sich, nach meiner Ansicht, nur darum handelt, die Petition des Für⸗ sten Lichnowsky, welche durch den Ausschuß zu einer Anfrage gemacht worden ist, jetzt wieder als Petition herzustellen und sie als Petition der Herren-Kurie in die Kurie der drei Stände gelangen zu lassen. Der Fürst Lichnowsky hat sie als Petition eingereicht; der Ausschuß hat sie als Anfrage dieser Kurie vorgelegt, und als Anfrage ist sie durchgegangen. Der Herr Landtags-Kommissar sagt nun: Wenn eine Petition von beiden Kurien Sr. Majestät überreicht würde, so würde nichts dem entgegenstehen. Ich glaube also, daß jetzt die Pe tition des Herrn Fürsten Lichnowsky nur als Petition der Herren Kurie der Kurie der drei Stände übergeben werden darf, und daß wir einen zu weiten Weg einschlagen; denn nach meiner Ansicht würde die Anfrage leicht so gedeutet werden können, als wenn wir anfrag— ten, ob wir erst eine Petition einbringen sollen. Eine Petition ha ben wir schon eingebracht; wir haben sie nur zu einer Anfrage um gewandelt. Da nun aber von dem Herrn Königl. Kommissar eine Petition selbst gefordert wird, wenn ich mich so ausdrücken darf, so glaube ich, daß wir den nächsten loyalsten Weg einschlagen, wenn wir die Petition des Fürsten Lichnowsky zu einer Petition dieser Kurie machen und sie als solche in die Kurie der drei Stände gelangen lassen. Allerdings fragt es sich, ob sie in derselben angenommen wer— den wird? Ich für meinen Theil zweifle aber daran keinen Augen— blick und muß wenigstens, nach Aeußerungen vieler und bedeutender Mitglieder, voraussetzen, daß sie als ein freundliches Entgegenkom men von unserer Seite betrachtet und sehr gern angenommen werden wird. Daß wir freilich den Platz nicht gewähren können, den wir in der Kurie der drei Stände haben, versteht sich von selbst; darauf, glaube ich, brauchen wir nicht mehr zurückzukommen, und darüber ist in der Debatte genugsam gesprochen worden.
Marschall: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, was die Geschäfts Ordnung über den einzuschlagenden Gang anführt. Es ist gesagt, nicht daß eine Petition eines Antragstellers von irgend einer Kurie zu ihrer Petition gemacht wird, sondern das kann erst geschehen, wenn es sich darum handelt, gemeinschaftlich ein Gesuch an Se. Majestät zu stellen. Es heißt im §. 26 Litt. c. der Geschäfts⸗ Ordnung:
(Die betreffende Stelle wird verlesen.)
Also ganz dasselbe Verfahren ist es, was ich hier vorschlage. Ich habe vorgeschlagen, daß von mir der Beschluß, den die hohe Versammlung faßt, der anderen Kurie mitzutheilen sei, nämlich der Beschluß, auf Grund dieses heute mitgetheilten Schreibens des Herrn Landtags Kommissars die andere Kurie in Kenntniß des Vorge— gangenen zu setzen.
Fürst Lichnow sky: Ich werde mir nur erlauben, zu bemer— ken, daß ich den Worten, die mein verehrter Landsmann gesprochen hat, vollkommen beipflichte, daß es sich hier nicht um §. 26 handelt. In diesem Paragraphen ist nur von Petitions Anträgen die Rede; es ist dies aber nicht ein Petitions-Antrag. Ich habe zwar eine Pe— tition beantragt; der Abtheilung hat es aber beliebt, sie zu modisi— ziren und von der Form einer Petition in eine Anfrage umzuwandeln. Was also bereits mit großer Majorität angenommen wurde, war kein Petitions Antrag, sondern nur eine Anfrage. Es steht aber nirgend im Reglement, daß eine Anfrage der anderen Kurie überwiesen wer— den soll. Wenn also Ew. Durchlaucht sich strikte an das Geschäfts Reglement halten wollen, so dürfte erst die hohe Kurie befragt wer— den, ob sie nicht die bisherige Anfrage in eine Petition umwandeln wolle, und wenn dies geschehen, so glaube ich, wird es an der Zeit sein, diese Petition nach dem Wortlaut der Position (. des §. 26 an den Marschall der Kurie der drei Stände zu richten.
Marschall: Ich glaubte vorhin das Einverständniß des geehr— ten Redners annehmen zu können.
Fürst Lichnowsky: Ich war damit einverstanden; nachdem aber der mir sehr bekannte Einwurf, den ich aber als Antragsteller nicht aufstellen wollte, gemacht worden ist, kann ich es nicht als im Gesetz begründet erklären, und ich glaube, es handelt sich hier um die einfache Formel, ob nämlich die hohe Kurie eine Anfrage in eine Petition umwandeln will.
Dadurch wird nicht ein Moment mehr Jeit verloren, und wir bewegen uns auf gesetzlichem Wege; denn wenn der Marschall unse— rer Kurie die Anfrage, an den Marschall der Kurie der drei Stände weist, und wenn ein einziges Individuum dieser Kurie sagt, wir ha ben mit Anfragen nichts zu thun, sondern nur mit Petitionen, so würde sie wieder nach dem Tenor des Gesetzes von uns zurückgeschick werden. Dies lann aber mit einer Petition nicht geschehen, und ich glaube also, daß es sich nur um die Anfrage an die hohe Kurie han— delt, ob sie will, daß jenes, womit sie als Anfrage einverstanden war, in eine Petition umgewandelt werde. Ich glaube, dies würde einen Mittelweg geben zwischen dem, was Ew. Durchlaucht gesagt haben, und zwischen den Worten meines ehrenwerthen Landsmannes.
Marschall: Mir scheint doch, jetzt nachträglich zu erklären, eine solche Umwandlung solle stattfinden, wird nicht ohne Schwierig= keit sein, und es ist auch weiter nicht erforderlich, sondern es ist vollkommen hinreichend, wenn die hohe Versammlung sich darüber erklärt, womit ich auch ganz einverstanden bin, daß die Mittheilung an den Marschall der Kuͤrie der drei Stände ganz auf gewöhnlichem Wege erfolge.
Graf Dohrn: Es kann uns dann geantwortet werden, daß die Kurie der drei Stände keine Vorlage hat, denn eben nach Litt. c. des 5. 26 darf sich eine Kurie nur mit den Petitionen, welche ihr von dem Marschall der anderen Kurie ganz auf dem Wege, der gewiß ganz gesetzlich ist, zugehen, befassen. Nun aber bringen wir feine Petition, sondern wir bringen nur eine Anfrage, und durch diese Anfrage gewinnt die Kurie der drei Stände keine Vorlage. Haben aber Ew. Durchlaucht die Güte, diesen Antrag, nachdem er von der Kurie zur Petition erboben worden ist, dem Marschall der Kurie der
drei Stände zu übergeben, so ist dies eine 22 übergeben in dem gesetzsichen Wege, nach §. 26 Litt. c. der Geschäfts- Ordnung, und die Kurie der drei Stände kann sich damit beschäftigen und wird ihn, nach meiner Ueberzeugung, ganz unanimiter annehmen. ;
Graf von Arnim: Es ist nur eine ganz formelle Bemerkung, die ich aber nicht für überflüssig halte. Es müßte der Antrag in Form einer Bitte an Se. Majestät gefaßt und der anderen Kurie 6 legt werden. Ein solcher Antrag liegt jetzt noch nicht vor. ch mache also nur darauf aufmerksam, daß eine Bitte der Kurie an Se. Majestät verfaßt und dieselbe als solche der anderen Kurie vorgelegt werden muß. Es würde ganz in der Hand Ew. Durchlaucht liegen, dies zu veranlassen; ich wünsche nur, etwaige Formmängel zu ver- meiden, wenn dieser Antrag nicht als Bitte an Se. Majestät, son⸗ dern als Anfrage abginge.
Marschall: Diefe an Se. Majestät zu richtende Bitte würde sich auf nichts Anderes beziehen können, als auf das vorliegende Schreiben des Herrn Landtags-Kommissars. In dieser Weise, wie das Schreiben des Herrn Landtags-Kommissars den Gegenstand selbst hinstellt, wird er von der Versammlung befürwortet und kommt so als ursprüngliche Petition, als ursprüngliche Ansicht der Versamm— lung an die andere Kurie. Bei Formulirung dieser Bitte würde man sich also an das heute verlesene Schreiben zu halten haben, nament⸗ lich an die von Sr. Majestät in Aussicht gestellte Gewährung; auf etwas Anderes kann die Bitte nicht gerichtet sein. ;
Graf von Arnim: Ich glaube, es würde rathsam sein, den Tenor der Bitte zu formuliren, indem doch die Kurie jederzeit genau sagen muß, das und das erbitten wir von Sa, Majestät. Wenn ich also bitten dürfte, den Tenor, über den die Versammlung sich als Bitte an Se. Majestät geeinigt hat, anzugeben, denn es ist sehr wohl denkbar, daß man sich über eine Anfrage an den Herrn Landtags⸗ Kommissar verständige, ohne auf die Worte ein Gewicht zu legen, während, wenn es sich darum handelt, eine unmittelbare Bitte an Se. Majestät zu richten, es doch auch auf die Worte ankommt.
Marschall; Ich wüßte nichts Anderes im Schreiben anzuge— ben, als daß gesagt würde, die Herren-Kurie sei der Meinung, an Se,. Maj. den König die Bitte zu richten, daß nach Inhalt des Schreibens des Königlichen Herrn Kommissars die beiderseitigen Tri⸗ bünen von den beiderseitigen Mitgliedern bei der Anwesenheit in den anderen Sitzungs Lokalen benutzt würden, und mit dem Zusatze etwa, daß sie hoffe, die geringe Reciprozität, welche die Herren-Kurie ge⸗ währen könne, würde für die andere Kurie keine Veranlassung sein, nicht auf den Gegenstand einzugehen.
Graf von Arnim: Ich“ glaube, das Letztere würde Gegen stand des Anschreibens sein, welches Ew. Durchlaucht an den Mar⸗ schall der anderen Kurie zu richten beabsichtigen. Ich lege nur Werth auf den Tenor der Bitte, damit derselbe klar ist, und der würde lauten: Se. Majestät den König zu bitten, daß Allerhöchstderselbe gestatten möge, daß die Mitglieder der beiden Kurien, wechselseitig auf der Tribüne den Versammlungen der anderen Kurie beiwohnen dürfen. , ö Fürst von Lichnowsky: Ich würde mir den Vorschlag erlau⸗ ben, in der Bitte das Wort „Tribüne“ ganz wegzulassen, denn die räumlichen Verhältnisse sind von der Allerhöchsten Disposition Sx. Majestät des Königs allein abhängig, und Se. Majestät haben bereits bestimmt, wie dieses gehalten werden soll; ich sehe deshalb keinen Grund, weshalb es nöthig wäre, in dem Schreiben auf die, Lokali— täten irgend eine Anspielung zu machen, halte es vielmehr für genü⸗ gend, wenn wir Se. Majestät bitten, ein gegenseitiges Hospitiren zu gestatten. .
Graf von Arnim: Damit bin ich ganz einverstanden.
Marschall: Es wird zweckmäßig sein, daß, um keine Zeit zu verlieren, der frühere Referent in dieser Angelegenheit, Herr von Quast, noch im Verlaufe dieser Sitzung die Aufstellung einer der ho— hen Versammlung zur Beschlußnahme vorzulegenden Fassung über⸗ nimmt. Ich ersuche ihn daher, diese Fassung zu übernehmen, welche vor dem Schlusse der Sitzung der Versammlung vorgelegt werden wird. Wir können nun zum nächsten Gegenstaud übergehen. Vor⸗— her ersuche ich den Grafen von Dyhrn, in Abwesenheit des Grafen von Norkf dessen Stelle einzunehmen und denselben in den Geschäften des Sekretariats zu vertreten.
Fürst von Lich nowsky: Ich wollte mir die Frage an Ew. Durchlaucht erlauben, ob eine gesetzliche Bestimmung existirt, wie viel Mitglieder in einer Plenar-Versammlung anwesend sein müssen, um dieselbe beschlußfähig zu machen. Nachdem in letzterer Zeit viele un⸗ serer Kollegen Berlin verlassen haben und wir heute kaum etwas mehr als die Hälfte der vollen Zahl anwesend sehen, denn es befin⸗ den sich hier 47, und die Zahl der Mitglieder ist 80, so scheint mir eine Maßregel nothwendig, wie sie in allen übrigen parlamentarischen Versammlungen bereits besteht.
Marschall: Eine gesetzliche Bestimmung besteht hierüber nicht, und es ist mir kein Mittel ersichtlich, eine solche in dieser Weise zu ertrahiren. Ohnehin ist, was die andere Bemerkung betrifft, die Zahl der heute Anwesenden, die sich vielleicht während der Sitzung noch vermehren wird, von der Zahl der in letzter Sitzung anwesend Ge— wesenen nicht beträchtlich verschieden.
Fürst von Lichnowsky: Es dürfte vielleicht jetzt, nach den gesetzlichen Bestimmungen, zu spät sein, um eine Petition dieserhalb einzubringen, es blieb mir also nur der Weg übrig, Ew. Durchlaucht zu fragen, ob Dispositionen in dieser Beziehung getroffen sind. Nach⸗ dem ich nun erfahren habe, daß keine solche Dispositionen getroffen worden sind, andererseits es mir nicht zusteht, einen Antrag dieser— halb noch nach dem 1. Mai einzureichen, so müssen wir Ew. Durch laucht anheimgeben, ob nicht hierüber von Sr. Majestät dem Könige Dispositionen ohne unser Zuthun getroffen werden könnten, die uns vielleicht der Nothwendigkeit überheben, diesen Gegenstand aufzuneh⸗ men, und die auch viele einzelne Mitglieder abhalten würden, sich früher zu entfernen, wenn sie wissen, daß ihre Abwesenheit der Her— ren-Kurie die Beschlußfähigkeit rauben kann.
Marschall: Ich halte mich nicht befugt, auf eine solche Ver—⸗ anlassung hin Schritte zu thun, wenn ich nicht dazu die Unterstützung eines vollständig amtlichen Weges mir zur Seite hätte. Aber es ist doch noch vorauszusetzen, daß im Laufe unserer Verhandlungen, nam= lich bei Gelegenheit der Berathung über die Geschäfts-Ordnung, auf den Gegenstand wieder zurückzukommen sein wird. Ich ersuche jetzt den Grafen von Dohrn, den Bericht über die von der anderen Kurie herübergekommene Mittheilung, die Anträge in Bezug auf den Noth⸗ stand betreffend, Wu erstatten.
Graf von Dyhrn (liest das Gutachten der zweiten Abtheilung der Herren-Kurie vor):
Gutachten
zweiten Abtheilung der Herren-Kurie über die von Kurie der drei Stände übergebene Petition an
. Majest ät den König, die Vermehrung von Erwerbs- quellen für die arbeitenden Klassen betreffend.
ö. Laut Verhandlung vom 17ten d. M. hat die Kurie der drei Stände nur gegen 2 abweichende Stimmen den Beschluß gefaßt, Se. Majestät den König zu bitten, ;
daß für die Dauer der gegenwärtigen Theurung durch gemeinnützige
Anlagen, sowohl unmittelbar auf Kosten des Staats, als mittelbar durch Unterstützung von Kreis, Kommunal- und Actien⸗Unterneh⸗ mungen dieser Art den arbeitenden Klassen neue Erwerbsquellen in age e er Ausdehnung eröffnet werden möge. . Diese Bitte ist den 18ten d. M. dem Herrn Marschall der hohen Kurie überreicht worden, welcher dieselbe der zweiten Abtheilung zur Begutachtung überwiesen hat, und diese hat sich in der Sitzung vom 20sten d. M. der Vorberathung unterzogen, deren Ergebnisse wir hiermit die Ehre haben, der hohen Kurie zur Entscheidung vorzu⸗ legen.
Vollkommen überflüssig halten wir es hier nochmals, den schon so vielfach angeregten und allgemein anerkannten Nothstand der hand⸗ arbeitenden und ärmeren Volksklassen nochmals ausführlich darzustel⸗ len. Jeder von uns kennt ihn gewiß aus eigener Anschauung; es handelt sich nur um die geeignetsten Mittel, ihn so viel als irgend möglich zu mildern; und unter allen diesen Mitteln haben auch die Mitglieder Ihrer Abtheilung die Darbietung der Möglichkeit von Arbeit für die ärmeren Volksklassen als das wirksamste, nachhaltigste und bei weitem würdigste in ihren Berathungen anerkannt.
Die Abtheilung schlägt daher der hohen Kurie vor:
der Bitte der Kuͤrie der drei Stände einfach beizutreten
und diese dadurch zu einer Bitte des Vereinigten Landtages an Se. Majestät den König.
zu erheben.
Auch Ihre zweite Abtheilung hat zwar eben so wie die Kurie der drei Stände lebhaft und dankbar alles das anerkannt, was schon aus Staatsmitteln für diesen Zweck geschehen ist, und nach den Er— öffnungen des Herrn Landtags-Kommissarius in der Sitzung der an⸗ deren Kurie vom 17ten d. M. können wir die erfreuende und gewisse Hoffnung haben, daß auch ohne unser Dringen das Gouvernement diese hochwichtige Frage nicht aus den Augen verlieren wird; die Abtheilung hat aber doch diese Bitte als eine nothwendige anerken⸗ nen und Ihrer Unterstützung empfehlen zu müssen geglaubt, um dem Könige, dessen Herz jedem Leiden seines Volkes stets geöffnet ist, und dem Volke, welches diese Leiden bis jetzt im Ganzen und Großen mit Hingebung getragen, einen Beweis zu geben, daß auch in dieser Frage die Vereinigten Stände ihre Pflicht erkennen.
Ich weiß nun nicht, ob die hohe Kurie wünschen wird, hier das gedruckte Referat des Landraths von Schenkendorff noch zu hören. Die Petition der anderen Kurie beruht auf 5 Petitionen, von denen 3 angenommen und in diesen Petitions Antrag umgeformt, 2 aber theils zurückgezogen, theils abgelehnt worden sind. Die Abtheilung glaubte aber, daß sie sich nur mit dem Tenor der Petition der Drei⸗ Stände⸗-Kurie zu beschäftigen hätte. Diesen Tenor habe ich die Ehre gehabt vorzutragen, und es fragt sich, ob die hohe Kurie den Antrag der Abtheilung annehmen und der Bitte der Kurie der drei Stände einfach beitreten will.
SFürst zu Lynar: Ich werde mir über den gegenwärtigen Noth— stand eine allgemeine Betrachtung erlauben, ohne jedoch für jetzt be⸗ stimmte Anträge daran zu knüpfen. Im Gegentheil will ich dem Antrage, welchen die andere Kurie gestellt hat, mit Freuden beitre— ten, obgleich ich der Ueberzeugung bin, daß die vorgeschlagenen Mit-— tel, um dem Nothstande Gränzen zu setzen, nur Palliative sind, und daß es die eigentliche Aufgabe sei, Mittel zu finden, wie das Uebel an der Wurzel geheilt werden könne. Der Nothstand, den wir ge— genwärtig beklagen, hat einmal äußere zufällige Ursachen, dann aber auch innere Gründe, welche tief in unseren sozialen Verhältnissen wurzeln. Die nächste Ursache des Nothstandes ist unzweifelhaft der
Umstand, daß die unzureichende Aerndte des letzten Jahres die Nah⸗
rungsstoffe seltener und daher auch theurer gemacht hat. Indessen dürfen wir uns wohl der Hoffnung hingeben, daß die göttliche Vor— sehung uns in diesem Jahre mit einer reicheren Aerndte beschenken werde. Bald werden unsere Fluren wieder blühen, und ein gesegne⸗ ter Herbst wird hoffentlich die Wunden heilen, die das verlebte trau— rige Jahr uns geschlagen hat.
Die inneren Gründe des gegenwärtigen Nothstandes sind
1) Mangel an Arbeit und ; 2) die üngenügende Remuneration derselben.
Mangel an Arbeit sollte vernunft= und naturgemäß nie eintreten!
Unsere Erde ist unerschöpflich in ihrer Production, unerschöpflich ist die Intelligenz der Menschen im Hervorbringen, und eben so un⸗ endlich sind die Bedürfnisse der Menschen, die mit ihrer Vermehrung und Civilisation in gleichem Maße zunehmen.
Die Arbeit eines jeden Menschen müßte daher einem Bedürf⸗ nisse entsprechen und durch den Austausch des Handels so nutzbar zu machen sein, daß jeder Arbeitende sich dadurch reichlich erhalten könnte.
Hätte ein allgemein freier Handel von jeher die Industrie gere
gelt, und jedem Theile der Erde die ihm naturgemäße angewie⸗ sen, so würde auch ein jedes Land sich einer gesunden und unun— terbrochenen Gewerbthätigkeit erfreuen.
Diese Regelung hat aber nicht stattgefunden, und daher ist so manche kranke Industrie entstanden, die im Kampfe der Konkurrenz erlahmt und die Arbeiter zu Zeiten unbeschäftigt läßt.
Marschall (unterbrechend): Nur ungern mache ich die Bemer— kung, daß der geehrte Redner, wenn ich ihn richtig verstanden habe, erklärt hat, daß es nicht seine Absicht sei, irgend eine Beschlußnahme der Versammlung herbeizuführen.
Fürst zu Lynar: Ich habe geglaubt, auf die tief liegenden Ursachen des jetzigen Nothstandes aufmerksam machen zu müssen.
Marschall: Dann möchte ich weiter fragen, ob es sich der
geehrte Redner beantwortet hat, w wenn auf die Bemerkungen, zu welchen er gewiß ein reichhaltiges Material zu liefern im Begriff ist, von einer anderen Seite eingegangen wird, es nicht zu umgehen sein würde, daß sich eine Diskussion daran knüpft, und eine Diskussion, ohne die Absicht, eine Beschlußnahme herbeizuführen, scheint mir doch in jedem Fall etwas zu sein, was eine ständische Versammlung zu ver meiden alle Ursache hat. Wenn also angenommen werden könnte, daß die gewiß sehr reichhaltigen Bemerkungen, welche das geehrte Mitglied vortragen will, von den übrigen Mitgliedern vernommen werden, ohne daß sie weiter auf den Gegenstand eingehen, so hätte ich meines Orts gegen den Vortrag nichts zu erinnern; ich weiß aber nicht, ob das angenommen werden kann. Fürst zu Lynar: Wenn Ew. Durchlaucht es wünschen, so will ich meinen Vortrag ungehalten lassen; ich habe in demselben nur darauf hinweisen wollen, daß der eigentliche tiefe Grund des Noth— standes darin gesucht werden müsse, daß der einzeln stehende Gewerb⸗ treibende, der kein oder nur ein geringes Betriebs- Kapital besitzt, durch die kolossalen gewerblichen Anlagen, welche die Konkurrenz und große Betriebs Kapitale hervorrufen, erdrückt werde, und daß, der ö Arbeiter gan abhängig sei von den Besitzern des Kapitals, daß endlich nur ein System der Association diesen Justand nach und nach verändern könne. Ich meine eine Association, wonach die ein⸗ zeln zurückgelegte Arbeit (das kleine Kapital) gesammelt und zu be— deutenden Massen vereinigt würde, um in dieser Potenz der Uebermacht des großen Kapitals entgegentreten zu können.
Ich werde aber meinen allerdings etwas langen Vortrag für
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jetzt zurückhalten und eine andere Gelegenheit suchen, meine Ansichten und Vorschläge zu entwickeln. 2
Marschall: Ich zweifle nicht, daß diese Gelegenheit sich spä—⸗ ter bei einem anderen Gegenstand sinden wird.
Finanz⸗Minister von Düesberg: Von dem Augenblick an, wo der Nothstand hervorgetreten ist, hat die Regierung es sich ange⸗ legen sein lassen, so viel als thunlich, durch Verschaffung von Arbeits Verdienst, den Nothstand zu erleichtern, und sie läßt es sich noch fort⸗ während angelegen sein, auf. diesem Wege fortzuwirken. Se. Maje⸗ stät der König haben die Mittel dazu Allergnãädigst bewilligt und be⸗ willigen sie noch täglich; Allerhöchstdieselben werden die Bitte des Vercinigten Landtages, daß zur Linderung des Nothstandes Arbeit und Verdienst verschafft werde, theils durch Staats-Bauten, theils durch Unterstützung von Bauten, die von Kreisen, Gemeinden und Actien⸗ Gesellschaften unternommen werden, gewiß wohlgefällig aufnehmen. Um der Versammlung einen kurzen Ueberblick von dem zu geben, was von Seiten des Staates bisher geschehen ist, bemerke ich Folgendes: Es sind für die Chaussee⸗Bauten jährlich 1 Million Thaler etatsmäßig ausgesetzt, und man hat, um in dieser bedrängten Zeit den Armen Arbeit und Verdienst zu verschaffen, diese Summe nach allen Seiten hin gleich disponibel zu machen gesucht. Außer dieser Million sind zu Straßenbauten noch andere Bewilligungen gemacht worden, die sich jetzt auf ungefähr 400,000 Rthlr. belaufen mögen. So ist beispiels— weise für Preußen aus der Rückeinnahme der in früheren Jahren ge⸗ leisteten Vorschlüsse eine Summe von 250, 00 Rthlr. bewilligt wör—⸗ den, wovon 150, 0090 bereits zu Chausseebauten dis ponibel gestellt sind; der Chausser⸗Neubau-Fonds ist um 100,000 Rthlr. verstärkt worden, es sind für die Provinz Posen 60,000 Rthlr. Vorschuß be— willigt worden, um damit die Provinzial⸗Chaussee⸗Bauten vorzuneh— men. Außerdem sind noch 20,000 Rthlr. für dieselbe Provinz be— willigt worden, um die Arbeiten an der Thorn-Bromberger und Inowraclaw-Thorner Chaussee stärker betreiben zu können. So sind in allen Gegenden Dispositionen getroffen, und namentlich ist noch in den letzten Tagen für Schlesien die Summe von 40900 Rthlr. dem Ober-Präsidenten von Wedell zur Disposition gestellt worden, um dadurch den durch die Einstellung mehrerer Fabriken brodlos ge— wordenen Arbeitern wieder Verdienst zu verschaffen. Zu den an⸗ geführten Summen für Chaussee Neubauten, von zusammen 1,400,009 Rthlr., treten noch die bedeutenden Summen hinzu, die von Seiten der Kreise, Gemeinden und Actien-Gesellschaften verwandt worden, und es ist anzuerkennen, daß sich von allen Seiten die größte Bereitwilligkeit gezeigt hat, um den ärmeren Klassen Arbeit zu gewähren. Zur Unterhaltung der Chausseen ist etatsmäßig jähr⸗ lich die Summe von 1,500,000 Rthlr. ausgesetzt, und ist solche nach allen Seiten hin zur Disposition gestellt, um dadurch bei den Chaus— seen möglichst viele Arbeiter zu be e gen Auf den etatsmäßigen Provinzial-⸗Bau⸗Fonds steht eine Summe von ungefähr 7— 800,000 Rthlrn. zu Bauten aller Art, die ebenfalls verwendet werden und vielen Händen Arbeit verschaffen; dazu tritt noch die Bewilligung für außerordentliche Neubauten im Gesammtbetrage von mehr als 700,000 Rthlr., worunter sehr viele Bauten sich befinden, die gerade dem gewöhnlichen Handarbeiter Verdienst gewähren; ich will nur an⸗ führen die Kanal-Bauten in Preußen, die Bauten am Finow⸗ Kanal, an der Lahn und dem Rhein, der Oder, Elbe und Weichsel. Ferner sind sehr stark in Angriff genommen worden die großartigen Bauten an der Weichsel und Nogat, wo die Bau—Kommission die Absicht hat, die Arbeiter bis auf 6000 zu vermehren; hierzu treten noch die Meliorations- Arbeiten an der Brahe, wozu 100,000 Rthlr. zur Disposition gestellt sind. So sind, abgesehen von den Festungs⸗ bauten, in allen Theilen der Monarchie, so weit die Mittel es gestat= tet haben, Bauten in Gang gebracht, wodurch viele Arbeiter in der jetzigen Zeit eine bedeutende Erkeichterung erfahren haben. Wie schon erwähnt wurde, hat die Regierung es sich fortwährend ange— legen sein lassen, Hülfe zu gewähren, wo es Noth thut, und nament⸗ lich Arbeit zu geben, wo Gelegenheit und Bedürfniß sich zeigt; es wird damit bis zur nächsten Aerndte fortgefahren werden, so daß es zu hoffen steht, die jetzige bedrängte Zeit werde glücklich überwun⸗— den werden.
Graf Dohna: Der Herr Referent hat gesagt, daß der eben vorliegenden allgemeinen Petition drei besondere Petitionen zum Grunde liegen; diese einzelnen Petitionen sind nicht mitgetheilt wor⸗ ö und ich bitte, daß die hohe Kurie damit bekannt gemacht werde.
Referent Graf von Dyhrn: Ich habe gefragt, ob die hohe Kurie das Gutachten der sechsten Abtheilung der drei Stände zu hören wünscht. In diesem Gutachten sind die drei Petitionen der Abgeordneten von Donimierski, Wächter und Seulen näher durchge⸗ gangen. Diese drei Petitionen bezogen sich auf die Bitte um Arbeit bei Chaussee⸗ und Kanal-Bauten und überhaupt bei öffentlichen Ar— beiten, und wir haben eben in dem Vortrage Sr. Excellenz des Herrn Finanz-Ministers gehört, daß dafür schon viel geschehen ist. Diese drei Petitionen hat die Abtheilung, wie in dem Gutachten ausgedrückt ist, zu dem Tenor der Petition, wie sie die Kurie der drei Stände angenommen hat, zusammengezogen. Es lagen aber der Kurie der drei Stände noch vor: der Antrag des Abgeordneten Linau, welcher bat, sich dahin bei Sr. Majestät verwenden zu wollen, „daß Aller⸗ höchstdieselben geruhen möchten, die Wiedererhebung der Mahlsteuer anzuordnen, deren Betrag aber den betreffenden Kommunen zur Un⸗ terstützung ihrer Armen mit Brod und Kartoffeln auf die Dauer des früher zugedachten gänzlichen Erlasses zu überweisen.“ Diese Pe⸗ tition ist aber von dem Abgeordneten selbst nach dem Protokolle der Sitzung vom 17ten, welches ich nicht mehr hier habe, zurückgezogen worden auf die Bemerkung, die der Herr Landtags- KKommissar dazu gemacht hat. Der fünfte Antrag war der des Abgeordneten Grafen von Skorzewski, der dahin geht: „daß alle Abgeordneten eine Bitte an ihre Kommittenten erlassen, die Nothdürftigen zu unterstützen. Jeder Abgeordnete unterzeichnet seinen Beitrag, die Herren Landräthe, Ober-Bürgermeister und Bürgermeister übernehmen die Beträge und berufen, wo die Ein⸗ richtung noch nicht eingeführt ist, jeden Monat bis zur Aerndte ein Cimité, welches die eingekommenen Gelder den Unbemittelten einhändigt.“
Diese Petition ist sowohl von der Abtheilung als auch von der Kurie der drei Stände als Privat-Antrag abgelehnt worden. Der Abgeordnete Graf von Skorzewski hat sogleich 300 Rthlr. unterzeich— net, und ich glaube, daß dies gewiß Anklang finden wird; die Ab⸗ theilung hat aber auf einen solchen Antrag nicht eingehen können, weil hier keine Petition vorlag, sondern nur die Petition der drei Stände.
Graf Dohna: Es lag mir nur daran, den Inhalt dieser drei Petitionen zu kennen.
Referent Graf von Dyhrn: Sie enthalten weiter nichts als die Bitte um Verstärkung der Arbeit, und diese ist in dem Tenor der Bitte der Kurie der drei Stände ausgesprochen worden.
Graf von Sierstorpff: Der Regierung ist nicht immer ein Vorwurf zu machen. An dem Elende auf dem Lande sind vielfach die Spinnereien schuld. Das Spinnen bildet einen allgemeinen Brod⸗ erwerb und läßt sich vor der Hand nicht so leicht durch etwas An⸗ deres ersetzen. Früher spann ein zehnjähriges Mädchen eben so gut wie ein siebzigjähriger Greis. Jetzt ist dies nicht mehr der Fall.
Die Hände liegen müßig. Oft wird das Garn ni
m 1j ö j er Erwerb sehr
gering. Es ist daher wünschenswerth, daß der Staat so weit es
mit seinen Handelsprinzipen verträglich ist, den Handgespin nsten .
ßere Aufmerksamkeit schenke, weil sich vor der Hand noch die rie
unendlich vieler Landbewohner daran kettet. (
Referent Graf von Dyhrn: Ich muß mir auf den Eingan der eben gehörten Rede die Bemerkung erlauben, daß ich im * achten nich ein Wort von Vorwurf gegen das Gouvernement sinde, sondern glaube, daß es lebhaft anerkannt worden ist, was das Gou—= vernement schon gethan hat und noch thun wird.
Graf von F! Was die Behauptung meines geehrten Nachbars betrifft, so kann ich dem nicht beistimmen. Ich kenne meh⸗ rere Spinnereien in Schlesien und ihre Verhältnisse ganz genau und kann nur behaupten, daß durch sie nicht Einzelne, wohl aber meh⸗ rere Tausende unterhalten werden, auch vom Reichwerden der Ein⸗ zelnen gar nicht die Rede ist, denn ich kenne Besitzer derartiger Spin⸗ nereien (mitunter ebenfalls genau) und behaupte dreist, daß diese ihrem Guthaben in den letzten Jahren nicht nur nichts zugeschrieben, sondern sich mit einem sehr geringen Prozent-Ertrage ihres Anlage⸗ Kapitals haben begnügen müssen.
Marschall: Wenn weiter keine Bemerkung erfolgt, so können wir zur Abstimmung übergehen. Die Frage ist dahin zu stellen, ob die Versammlung dem Antrage ihrer Abtheilung beitritt, und dieje⸗ nigen, welche dem Antrage der Abtheilung nicht beistimmen wollen, würden dies durch Aufstehen zu erkennen geben.
(Es erhebt sich Niemand.)
Es ist dem Antrage der Abtheilung einstimmig beigetreten worden.
Wir kommen jetzt zur Berichterstattung über den Antrag des Grafen von Burghaus, betreffend die Aufhebung der unentgeltlichen Verpflichtung des Schnee-Wegräumens auf Chausseen. Ich ersuche den Grafen von Sierstorpff, den Bericht zu erstatten.
Graf von Sierstorpff: Das Protokoll des Herrn Assessors Palzow ist als Gutachten von der Abtheilung anerkannt worden, und ich werde mir die Ehre geben, dasselbe vorzulesen.
Verhandelt Berlin im Königlichen Schlosse am 7. Mai 1847. Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 8. März 1832 ist be⸗ stimmt, daß,
wenn eine Chaussee dergestalt verschneet, daß die Passage nicht blos erschwert, sondern dergestalt unterbrochen wird, daß sie mit den gewöhnlichen Unterhaltungsmitteln nicht wieder hergestellt wer⸗ den kann, die Einwohner des Orts, in deren Feldmark der Schnee⸗ fall sich ereignet, sogleich zutreten und mit vereinten Kräften das eingetretene Hinderniß zu heben bemüht sein sollen, ohne dafür Vergütung zu erhalten, daß diese Hülfsleistung jedoch nur insoweit unentgeltlich gefordert werden soll, als sie sich auf einen achtstün⸗ digen Arbeitstag beschränken läßt,
veranlaßt zunächst durch eine Bitte der Gemeinde Barzdorf, strie⸗
gauer Kreises in Schlesien, hat der Graf von Burghaus den Antrag
emacht, ;
z 5 Majestät den König zu bitten, , , Anordnungen zu erlassen, wonach diejenigen Gemeinden, deren Grundstücke an Kö⸗ niglichen Zollstraßen gelegen sind, zwar nach wie vor verpflichtet bleiben, bei jedem Schneefall und jedem Schneewehen die Zoll⸗ straße innerhalb der Gränzen ihrer Feldmark in fahrbaren Stand zu setzen und diese Arbeit das erstemal in jedem Winter unentgelt⸗ lich zu leisten, bei der Wiederkehr derselben aber nach denen in der Gegend üblichen Tagelohn-Sätzen dafür entschädigt werden. Dieser Antrag ist der Abtheilung zur Berichterstattung über-
wiesen.
Der Kommissarius theilte der Abtheilung mit, daß nach einem fünfjährigen Durchschnitt die Ausgabe, wenn für das Wegräumen des Schnees an den Chausseen nach den üblichen Tagelohn- Sätzen Vergütigung gegeben werde, nur 7009 Rthlr. betrage. Mit Rück⸗ sicht auf die Geringfügigkeit dieser Summe sei bereits beschlossen, um den sehr vielfach geführten Beschwerden abzuhelfen, in die zu er⸗ lassende neue Wegeordnung die Bestimmung aufzunehmen, daß das Wegräumen des Schnees an den Chausseen künftig nur gegen Ent⸗ gelt zu bewirken sei. Die Regierung werde aber auch dem nicht entgegen sein, daß dieser Punkt, wenn es gewünscht werde, unabhän⸗ gig für sich sogleich durch eine gesetzliche Maßregel erledigt werde.
Die Abtheilung hielt nun die Aufhebung der bisher bestandenen Verpflichtung zum unentgeltlichen Wegräumen des Schnees auf den Chausseen um deswillen für rechtlich begründet, weil der, dem das nutzbringende Eigenthum der Chaussee zusteht, auch die Last der In⸗ standhalung vollständig übernehmen muß. Sie glaubt auch nicht, baß, wenn die unentgeltliche Verpflichtung bei Chausseen aufgehoben wird, die Gemeinden sich bei Wegräumung des Schnees an den Landwegen prigravirt fühlen und künftig dazu sich minder geneigt zeigen möchten. Denn wenn auch das Bestehen einer Chaussee den doppelten Vortheil mit sich bringt, daß die Unterhaltung des früher bestandenen, nicht chaussirten Weges fortfällt und die erleichterte Com- munication indirekt von förderndem Einfluß ist, so findet die Abthei⸗ lung hervorzuheben, daß das unentgeltliche Schneeräumen auf den Chaͤusseen eine besonders drückende Last um deswillen ist, weil die Verflichteten dabei einem sofortigen Aufgebot unverweilt ohne alle Rücksicht folgen müssen, und daß dies die sonstigen Vortheile der Chaussee überwiegt.
Weiter findek aber die Abtheilung keinen Grund, Königliche Zoll⸗ Straßen und Actien-Chausseen zu trennen, da beide sich in demselben Verhältniß befinden.
Nach der von dem Kommissarius abgegebenen Erklärung glaubt sie auch insoweit über den gestellten Antrag hinausgehen zu dürfen, daß die unentgeltliche Räumung auch für das erstemal in jedem Winter fortfallen möge.
Jedenfalls hält sie dafür, daß es dringend wünschenswerth sei, den Gegenstand möglichst bald und unabhängig von der neuen Wege⸗ Ordnung, da deren Emanation vielleicht noch nicht in der allernäch= sten Zeit erfolgen möchte, erledigt zu sehen. . ;
Sämmtliche Mitglieder der Abtheilung vereinigen sich aus die= sen Gründen zu dem Antrage, 8
die hohe Kurie wolle bitten, daß Se. Majestät der König zu be- stimmen geruhe, daß bei allen Ehausseen, auf denen Chausseegeld erhoben wird, die Gemeinden innerhalb der Gränzen ihrer Feld⸗ marken zwar verpflichtet seien, auf Ersordern der kompetenten Be⸗ hörde unverrückt mit vereinten Kräften das Wegräumen des Schnees zu bewirken, daß dieselben aber dafür nach den ortsüblichen Tage⸗ lohnsätzen Vergltigung erhalten, ;
und daß die Allerhöchste Bestimmung erlassen werden möge, ohne die Emanation der neuen Wegeordnüng abzuwarten.
Es hat sich in der Versammlung die Ansicht aus gesprochen, daß die Chausseen den Dörfern einen Vortheil gewähren. Es könnten nun andere Dörfer, welche unentgeltlich ihre Landstraßen im Stande halten müssen, sagen: warum, sollen diese bevorzugten Dörfer ihre Straßen entgeltlich reinigen, während wir aft traßen, die Land⸗ wege, unentgeltlich im Stande halten müssen e,. ;
Der Ausschuß war jedoch der Meinung, daß derjenige, dem die Straße gehöre, auch für die Instandhaltung derselben sorgen müsst.