Dies würde bei den Königlichen Chausseen den Fiskus unde bei den Actien-Chausseen die Actien⸗Gesellschasten oder Privat- Inhaber tref⸗ fen. Die Klagen im Gebirge waren so vielfach, daß die Re J. schon vor einigen Jahren beschloß, 7000 Nthlr., welche ö 2 betrag für den Gesammt⸗- Umfang der Menar hie berech chen 2 sind, in das Ausgabe ⸗Budget zu e. und ich gear g . 29 es der Kurie genehm sein dürfte, diese Petition an ie
Thrones gelangen zu lassen. J ies. ) Hiche i ö Eigentlich habe ich en . Antrag ein provsnzieller sei und als solchey garg) efunden, so ü ; baß er Eingang gefunden, gelegt werden dürfte, da ich aber sehe, ä, lege du eröffꝛen. erlaube ich mir die Diskussion mit einem ,. bene in gelegenheit Wenn ich zufrst um t aendern, a g en ere Zeit Landrath eines so hat dies seinen Grund darin, 16 6 ke Ger sichtung, des ebir g dre sea war n. . een Echnces auf den Chausseen nnen gelt chen enen , nn zen . auf den dort Wohnenden eine der härtesten Verpflichtungen , dn ö e im n . klang Gegenden, in denen der Winter gelinde hastet. Es git , ung ist, ja das Wort Schneegestöber und der Schneefall nur sehr germg, , , . — ! Wöorllaut nach bekannt ist — es giebt aber auch Gegen⸗ ann dern , , ch sind dies unsere heimatlichen Gebirge, in denen . n i Tulend und das Schneegestöber dort eine sich sehr . , , . Nalamität ist. Anscheinend scheint der Antrag ein ber renber, ein geringfügiger zu sein; dem ist aber nicht so, denn r et! Ghenieinden, denen das Wegräumen des gefallenen Schnees eine der auf ihnen ruhenden härte sten Verpflichtungen ist, nament- lich in dem waldburger Kreise, die dem Schneegestöber so ausgesetzt sind, daß sie für eine Strecke von 50 bis 100 Schritt oft eine jähr⸗ iche Ausgabe von eben so viel Thalern gehabt haben. Das flingt freilich dem Reichen nicht viel, aber doch, wenn es durch eine, Gemeinde aufgebracht werden soll, die meist von armen, mitunter verhungerten Leinewebern bewohnt ist, deren Jammer und Elend erst neulich von so klassisch beredter Zunge ge⸗ schildert worden ist. Es entsteht nun die Frage, wer diese Verpflich— tung leisten soll, und da muß ich mich analog meines neulich er⸗ gebenst ausgesprochenen Prinzipes entschieden dagegen erklären, daß der Staat allein dieselbe übernehmen solle, denn was ist eigentlich in sinanzieller Hinsicht der Staat anders als der Geldbeutel seiner Dominien, Städte und Landgemeinden; daß aber der Staat eine Modification 3 möge, um diese durch diese Verpflichtung so hart belasteten Gemeinden zu erleichtern, ist wohl wünschenswerth. Ich hatte zwar als Landrath die Einrichtung getroffen, mit dem Pächter der Chausser, denn in Schlesien herrscht die Sitte, daß die siskalischen Bauten den Mindestfordernden, fiskalische Pachtungen aber den Bestbietenden überlassen werden; daß die Chausseen von den Gemeinden unentgeltlich von dem Schnee geräumt wurden, dafür zahlte genannter Pächter, ein reicher, gutgesinnter, nun aber verstor⸗ bener Jude, aber den betreffenden Gemeinden stets das halbe Tage⸗ lohn, und auf diese Art wurde es mir leicht möglich, die Chausseen stets gut fahrbar zu halten; der Selige zahlte gern, denn die Fre⸗ quenz war lebhaft, die Einnahme erwünscht.
Man kann allerdings den Einwand mir machen, daß, wenn die betreffenden Gemeinden jene Arbeiten selbst verrichtet hätten, ihnen die Geldausgabe mit zur Last gefallen wäre; dies klingt theoretisch auch recht gut, in der Praxis aber stellt es sich anders, denn ein⸗ mal ist es Niemanden willkommen, das eben begonnene Tagewerk zu verlassen, um auf Gemeinde- Arbeit zu gehen. Dann aber ist es auch eine solche Gelegenheit, jeder Gemeinde stets eine erwünschte, um ' ihren Armen oder doch den Bedürftigsten einen kleinen Verdienst zukommen zu lassen.
Wie gesagt, ich hatte in dem mir anvertrauten Kreise jenes Privatabkommen getroffen, stelle indeß es lediglich anheim, ob dasselbe zu berüclsichtigen sein dürfte oder nicht. Ich will sehr gern einer anderen Einrichtung den Vorzug einraͤumen, auf jeden Fall aber wünsche ich dringend, daß der Staat in diesem für so viele Ge⸗ meinden so harten Gesetze eine billige Mobification eintreten lasse.
Wirklicher Geh. Ober⸗-Finanz-Rath von Pommer Esche: Wiewohl die Verwaltung an sich dem Antrage, daß diese Verbind⸗ lichkeit aufgehoben werde, nicht entgegen ist, so glaube ich mich doch verpflichtet erachten zu müssen, die Rücksichten, aus welchen diese Be=— stimmung gerechtfertigt erachtet worden ist, und welche in gewissem Maße noch gegenwärtig eintreten, in kurzem hervorzuheben. Die Allerhöchste Kabinets- Ordre bestimmt:
„Wenn eine Chaussee dergestalt verschneit, daß die Passage nicht blos erschwert, sondern dergestalt unterbrochen wird, 3 sie mit den gewöhnlichen Unterhaltungsmitteln nicht wieder hergestellt werden kann, so sollen die Einwohner des Orts, in deren Feldmark sich der Schneefall ereignet, sogleich zutreten und mit vereinten Kröten das eingetretene Hinderniß zu heben bemüht sein, ohne bafür Vergütung zu erhalten. Jedoch soll diese Hülfsleistung nur nscwest unentgeltlich gefordert werden, als sie sich auf einen achtständigen Arbeitstag beschränken läßt c.“
Es handelt sich also um einen Fall, in welchem eine eigentliche dalamitéh eintritt, in welchem die Passage nicht blos erschwert, son⸗ arm der Verkehr überhaupt gehenimt ist; in einem solchen Falle ollen diejenigen, welche ach bei der Hand sind, zur Hülfsleistung weemgen werden. Es scheint dies an sich nicht anbillig und aer r ö zelessct werden müsse, dabei ist nun zunächst die Rücksicht Pernic, zelemmen, daß für die Ortschaften, durch welche eine shansser än, dies an sich schon eine große Wohlthat ist, welcher earrnlsler ich aul eine Last zu Gunsten der Chaussee von ihnen erkannte were fönnte. Wenn man eine Gemeinde fragte, ob , Gnnser vater der Bedingung des Schneewe räumens wee we, , wiener sie gewiß ja sagen. Es kommt n. in Berl, eg garen, denen bie Verpflichtung auferlegt ist, auch orkhr lere, n, oe Chaussee war, meistens eine . Verpflich⸗ ut dn, den vorkeährenden Weg in Stand zu halten und das Schnersererürnen vorbnehimen, Allerdings besteht diese Verbindlich leit, nicht a vrneie waentlich in manchen Gegenden nicht, wo der Fie fue zur Ulurerhs en, der Landstraßen verpflichtet ist. In einem 6. Halle lesaie ue, oer Fiskus die Hand- und Spanndienste
er Eingesessenen, ebcknrerr auch zum Schneewegräumen, in An⸗ spruch, nehmen. Ge Hleiben nun zwar Fälle übrig, in denen den re nn! leine derartige wer a lichkeit auferlegt * Im Allge⸗ einen gilt aber bie Regel, e bie Adjazenten, welche zur Schnee⸗
— herangezogen werben, schon vorher zur Leistung von Hande en 9 verpflichtet waren. Auf der anderen Seite ist a 6 j ö. im Gegentheile von der Chaussee⸗ Verwaltung 3 geltend 3. t. worden, daß die Ausführung der
3 ag ärte mit sich bringe. Diese Härten zeigen
nis besonders dadurch, daß wiederkehrend immer die⸗
rgsgegenden, weil es i
onders . immer gewisse Strecken sind, welche . , Sn ir r in Anspruch 2 abre dieselben Orischaften mehrfach wägung zu nehmen 63 Dies gab Vergnlassung, es in Er⸗ nber haupt ausfuhebei. e, nn a, 4 1 .
ĩ ĩ nd gend
weil die Kabinets-⸗-Ordre nun ein Provisorjum sein dien i en ür,
d asten von dem Schneefall 266 werden, namentlich
mr, und es wäre nur die Frage, ob diese Verpflichtung un⸗
912
scheinen einer allgemeinen , , Um aber in den Stand esetzt zu sein, dergleichen Härten zu mildern, ist schon seit längerer 87 ein Fonds dazu bestimmt worden, um den Ortschaften die Lei⸗ stungen zu bezahlen, wenn sie durch die unentgeltliche Leistung in Verlegenheit und Bedrängniß gerathen würden, und, es wurde in den letzten Jahren in mehreren Fällen Vergütigung dafür gewährt. So⸗ fern aber die hohe Versanimlung sich dafür aussprechen sollte, Se. Majestät zu bitten, diese Kabiners. Ordre außer Kraft zu setzen und nicht das Erscheinen der Wege-Ordnung abzuwarten, so würde von Seiten der Verwaltung nichts entgegen stehen, indem die Verwaltung schon die Absicht gehabt hat, bei jenem Reglement die Weglassung der fraglichen Bessimmung in Antrag zu bringen. Es kommt hierbei aber in Betracht, daß nicht blos der Fiskus betheiligt ist, sondern auch Privaten und Aktien- Gesellschaften, indem die Kabinets Ordre allgemein gefaßt ist und auch für Privat- und Actien⸗Chausseen gilt. Aus dieser Rücksicht scheint es mir angemessen, die Sache im Zusam— menhange mit dem neuen Wege⸗Reglement zu behandeln.
Referent Graf von Sierstorpff: Die Petition des Grafen Burghaus lautet: Insofern die Arbeit das erstemal unentgeltlich zu leisten sei, der Ausschuß aber hat gesagt:
„Die hohe Kurie wolle bitten, daß Se. Majestät der König zu bestimmen geruhe, daß bei allen Chausseen, auf denen Chausseegeld erhoben wird, die Gemeinden innerhalb der Gränzen ihrer Feld⸗ marken zwar verpflichtet seien, auf Erfordern der kompetenten Be⸗ hörde unverweilt mit bereinten Kräften das Wegräumen des Schnees zu bewirken, daß dieselben aber dafür nach den ortsüblichen Tage— lohnsätzen Vergütigung erhalten.“ Der zweite Passus lautet:
„Daß die Allerhöchste Bestimmung erlassen werden möge, ohne die Emanation der neuen Wege⸗-Ordnung abzuwarten.“
Der Ausschuß hat allerdings einen Schritt weiter gethan, aber er glaubt, daß, wenn ihm das Recht zustehe, eine Petition durch ein Amendement zu beschränken, er auch das Recht habe, sie zu erweitern, um so mehr, da hier von dem Grundsatze ausgegangen worden ist, daß die Besitzer der Chausseen sie in Stande halten sollen. Die ser Grundsatz schließt auch den ersten Schneefall in sich.
von Hochberg: Ich habe in meiner Praxis viele Grundstücke gefunden, wo den anwohnenden Gemeinden das Schnee- Auswerfen äußerst beschwerlich wird. In der, Gegend, wo ich wohne, ist das Terrain bergig, die vielen Abträge im Straßenzuge veranlassen daher eine größere Anhäufung der Schneemasse, das Schnee- Auswerfen wird daher drückender, um so mehr, als die Gemeinden noch ihre eigenen Straßen vom Schnee reinigen müssen, Im Interesse der⸗ selben trete ich daher dem Antrage hierdurch bei.
Graf Eberhard zu Stolberg: Ich trete der Bemerkung des Grafen Jieten vollkommen bei, denn auch ich kenne die von ihm be⸗ zeichneten Gegenden, wo es den Leuten beinahe unmöglich ist, ihrer Verpflichtung, den Schnee umsonst auszuwerfen, nachzukommen. Wir haben namentlich in dem letzten Winter es erlebt, daß auf kurzen Strecken von nöch nicht einer Viertel Meile Länge das Schnee-Aus—= werfen über 300 Rthlr. gekostet, und wir haben diesen letzten Win⸗ ter vielleicht 14 Schneefälle gehabt. Im Harze findet es namentlich statt, daß Privaten bedeutende Chausseen haben und zugleich das Recht besitzen, den Schnee umsonst auswerfen zu lassen; sollte nun der Vor⸗ schlag durchgehen, so würden die Besitzer, die laut Kabinets-Ordre vom 8. August 1832 das Recht haben, den Schnee unentgeltlich auf ihren Chausseen räumen zu lassen, von diesem Rechte keinen Gebrauch mehr machen dürfen und dadurch einen bedeutenden Ausfall erleiden. Ich mache also darauf aufmerksam, ob es nicht wünschenwerth sein dürfte, auf diese Privatbesitzer von Chausseen eine billige Rücksicht zu nehmen. Ich für meine Person habe auf meinen Chausseen von die⸗ sem Rechte deshalb keinen Gebrauch gemacht und nicht machen wol⸗ len, weil das Gesetz sagt, es sollen die Leute beim Schneefall blos den ersten Tag 8 Stunden unentgeltlich arbeiten, das Gesetz in dem Kreise, wo ich wohne, aber dahin ausgelegt wird, daß die Leute nur beim ersten Schneefall in dieser Weise gebraucht werden sollen, bei späteren Schneefällen aber nicht. Wenn man also die Leute bei 19 oder 12 Schneefällen nicht verwenden darf, so kann man ihnen auch eine Tagesarbeit von 8 Stunden erlassen, ohne einen großen Nachz theil davon zu verspüren. Da jedoch dieses Gesetz von Jahre 1832 in anderen Gegenden und Provinzen, wie ich erfahren, anders ver⸗ standen wird, fo bitte ich die hohe, Versammlung, auf die Privatbe⸗ sitzer von Chausseen eine billige Rücksicht nehmen zu wollen.
(Stimme: Welche Rücksicht soll genommen werden?) .
Insofern den Privatbesitzern eine Entschädigung seitens des Fis⸗ kus dafür gegeben werden möge, . ö.
Prinz Hohenlohe: Nachdem die Abtheilung den Zustand der Anwohner von Chausseen als einen solchen geschildert hat, daß diese Leute oft Tage lang fortarbeiten müssen und nicht im Stande sind, sich etwas zu erwerben, so halte ich es für Pflicht, sich ihrer anzu⸗ nehmen und ihnen eine Entschädigung zukommen zu lassen. Es ist dies in der Abtheilung weitläufig verhandelt worden, und ich bitte den Herrn Referenten aus dem Protokolle noch einmal vorzutragen, wie sehr es herausgehoben wurde, daß die Anwohner einer neuerrichteten Chaussee mit Reinhaltung derselben in Anspruch genommen werden, so daß ich hoffe, die hohe Versammlung werde sich dafür interessiren, daß diese armen Menschen irgend eine Unterstützung erhalten. Referent Graf von Sierstorpff trägt die betreffende Stelle aus
dem Protokolle vor.)
Graf von Itzenplitz: Ich hätte gehofft, daß der Antrag der Abtheilung pure angenommen würde, indessen scheinen Bedenken auf⸗ zutauchen, über die ich mir ein paar Worte erlauben will. Die Sache ist nicht so unwichtig, wie sie vielleicht scheint. Das Gesetz, welches einen Tag unentgeliliche Arbeit feststellt, hat verschiedene Interpreta⸗ tionen un e. eine Tagesarbeit bei je dem Schneefall, eine Tages⸗ Arbeit in jedem Winter u. s. w., und wenn man auf jeden Schnee fall interpretirt, so ist das eine so erhebliche Belästigung, daß ich die hohe Kurie bitten möchte, der Petition pure beizustimmen. Was das Bedenken anlangt, daß die Besitzer von Privat -Chausseen erheblichen Nachtheil von der Aufhebung der unentgeltlichen Verpflichtung haben möchten, so dürfte dies doch wohl, in etreff der ganzen Monarchie nur in geringem Maße der Fall sein. Ich habe wohl Gelegenheit gehabt, diese Verhältnisse zu beobachten, aber ich glaube kaum, daß die bisherige unentgeltliche Verpflichtung den Besitzern von Privat- und Actien Chausseen großen Ruützen gebracht hat. Sollte aber auch in einzelnen Fällen davon Gebrauch? gemacht worden sein: so wird boch die Verpflichtung der Anwohner zur Arbeit, für die Inha⸗ ber solcher Chausseen die Hauptsache bleiben, und die Bezahlung der eintägigen Arbeit den Eigenthlimer der Chaussee weniger besästigen, als die bisherige unentgeltliche Arbeit die Anwohner der Chausseen belastete, welche dabei oft mehr versäumten als nutzen. Ich möchte daher vorschlagen, den Antrag der Abtheilung pure anzunehmen.
Marschall: Ich habed zunächst zu fragen, ob der von Gra— fen Stolberg gestellte Antrag durch 6 Mitglieder unterstützt wird.
Der Antrag wird unterstützt.
Der Antrag wird also zur Abstimmung kommen. n.
Graf Zielen: Ich kenne Westfalen leider nicht und weiß nicht, ob dort so inf Schnee falle ire. daß es nothwendig wäre, seitens des Staates eine Vergütigung den Privat⸗ und Actien⸗Chausseen
zu gewähren; auf diesen Umstand aber dürfte wohl gerade, nach mei⸗
nem unmaßgeblichen Dafürhalten, bei Bejahung des Gntachtens eine billige Rücksicht genommen werden müssen. . Regierungs Kommissar von Ponmmer-Esche: Wenn es sich darum . ob die Besitzer von Privat- Chausseen bei der zu treffenden Maßregel berücsichtigt werden sollen, so müßte auch be⸗ stimmt ausgesprochen werden, in welcher Art diese Berücksichtigung stattfinden soll. So allgemein gehalten, weiß man nicht, was mit bem Antrage eigentlich gemeint sei, und ich bin diesfalls außer Stande, eiwas Näheres darüber zu sagen, ob seitens des Gouvernements dar⸗ auf könne eingegangen werden. Graf zu Tohna-⸗Lauck: In Betreff des Stolbergschen An⸗ trages wollte ich bemerken, daß die Versammlung nicht im Stande ist, näher darauf einzugehen, die Privatbesitzer solcher Chausseen zu unterstltzen, sondern es handelt sich nur darum, ob diesen wirkliche Entschädigungs- Ansprüche zustehen, was aus dem Inhalte der ihnen vom Gouvernement ertheilten Konzessionen hervorgehen muß. Die Herren also, welche bei des Königs Majestät ** eine solche Ent⸗ schädigung anzutragen gesonnen sind, werden in diesem ihren Antrage mit einzuschließen haben, insofern die betheiligten Privaten ihre An⸗ sprüche auf Entschädigung geltend zu . im Stande sind. Ich glaube nicht, daß wir außerdem eine olche Maßregel seitens des Staates in Antrag bringen dürfen, währen, auf dem von mi vor⸗ geschlagenen Wege alle Schwierigkeiten Keseitigt werden Lürften. Graf zu Stolberg: Mein Wunsch ging nur, dahin, daß die hohe Versammlung nach genommener Einsicht in die Sachlage sich dahin ausspreche, ob die Privatbesitzer von Chausseen oder Actien⸗ Gesellschaften ein Recht haben, sich an den Staat zu halten, wenn echt entzogen werden soll, welches unter den
ihnen das fragliche Recht one, ,, gi nl . sriffen ist, unter welchen sie die Ausführung der
8 internahmen. . ,,, Graf von Sierstorpff: Ich glaube es eristirt eine Verordnung, wonach die Unternehmer öffentlicher Institute sic jederzeit allgemeinen Bestimmungen zu unterwerfen haben, welche für das ganze Land erlassen werden, t . 6
Regierungs-Kommissar: Im Allgemeinen ist es für die Konzessionirung von Privat-Chausseen Grundsatz, daß den Unterneh⸗ mern dieselben Rechte zustehen, wie dem Fiskus, und es sind ihnen also hinsichtlich der Kabinets-Ordre von 1832 im Allgemeinen auch die fiskalischen Vorrechte beigelegt worden. Daraus folgt aber nichts, als daß, wenn diese Rechte im Wege der Gesetzgebung geschmälert werden, auch die Rechte der Privatbesitzer dadurch geschmälert wer— den. Es sind übrigens Ansprüche auf Entschädigung hier noch nicht zur Sprache gekommen, sondern es ist nur bemerkt worden, es möch- den die Priväat-Interessen berücksicht igt werden, und ich glaubte, es würden damit Ausnahmen zu Gunsten der Privat- Chausseen ge⸗ meint. Im Allgemeinen läßt sich über, die Entschädigung nicht ab⸗ sprechen, sondern es kann nur auf die einzelne Konzession ankommen, ob der Fiskus die Betheiligten entschädigen muß ö
Graf von Arnim: Ich glaube, daß die Actien⸗Chausseen nicht allein in Bezug auf die Pflichten, sondern auch in Bezug auf die Rechte den Staats -Chaufsseen gleichgestellt werden müssen; einen Un⸗ terschied zu machen, würde bedenklich erscheinen. Ich wünsche nur, daß den ersteren Chausseen alle die Rechte auch beigelegt werden, weiche den Staats- Ehausseen ertheilt sind, daß aber auch den Ge⸗ meinden das Recht zugestanden werde, für diese Arbeiten den landes- üblichen Tagelohn zu fordern, Ich weiß nicht, ob dieser letzte Aus⸗ druck in dieser Petition sich findet
(Stimmen: J — dann würde also über das Entgeld kein Zweifel obwalten.
Referent Graf von Sierst arp ff. ne; Gemeinden sollen allerdings nach dem landesüblichen Taglohn entschädigt werden.
Marsch all: Wir werden nunmehr zur Abstimmung kommen wenn keine Bemerkung mehr erfolgt, Es würde sich Stoff zu zwei Jragen finden, von denen die erste heißen möchte: tritt die Versammlung dem Antrage der Abtheilung bei? die zweite Frage aber würde lauten: will die Versammlung zugleich eine möglichste Berücksichtigung der Besitzer von Privat⸗ und Actien⸗Chausseen empfehlen?.
Graf Zieten: Hier würden nach meinem Dafürhalten noch die Worte einzuschalten sein: der Besitzer, welche Konzession zur Er bauung von Chausseen auf Actien erhalten haben; denn es hat man⸗ cher auf seinen Gütern Chausseen gebaut, die nur einen reinen pri⸗ vativen Zweck haben, auch gar keine Zölle erheben, also gar nicht zur Kathegorie der beregten Chausseen gehören. . .
Graf zu Stolberg: Alle Inhaber von nichtkonzessionirten Privat-Chausseen sind von dem Rechte, den Schnee unentgeltlich aus werfen zu lassen, von selbst ausgeschlossen, denn wenn ich zu meinem Vortheil eine Straße baue, so kann ich unmöglich, die Leute zwingen, den Schnee dadon wegzuräumen, mithin könnte die darauf bezüglich Bemerkung wegfallen. . ; ;
Marschall: Dem laut gewordenen Wunsche zufolge wird also in die Frage eingeschoben werden: der Besitzer vom Staate konzessio nirter Privat- und Actien⸗-Chausseen.
Graf Zieten: Ganz richtig. 1
Regierungs- Kommissar von PGornmer. Esche: jedenfalls eine bestimmte Angabe darüber u wünschen ; t möglichster Berücksichtigung begriffen sein soll, sonst würde die Regie⸗ rung dadurch in Verlegenheit gerathen, ; .
Graf von Arnim: Wenn der Antrag gestellt wird, so würde ich mir hinzuzufügen erlauben, daß die von der Regierung konzessio⸗ nirten Chausseen, gleichviel ob sie Actien⸗Gesellschaften oder Privat⸗ personen gehören, auch in Bezug auf das Schneeräumen dieselben Rechte beigelegt erhalten, welche den Staats-Chausseen zuste hen.
Graf Zieten: Das würde aber dem Interesse der Besitz er entgegen sein, denn der Staat würde dann von seimen Gerechtsamen abgehen, es würde für ihn ein Ausfall entstehen, der gedeckt werden milßte, und es fragt sich nun, wie die Steuerberechtigten dazu kom— men, diesen Ausfall zu tragen? — .
Graf von Arnim: Ein Ausfall tritt nicht ein, mir liegt nu daran, daß das Recht, bei Landes- Kalamitäten, wozu die gewöhn⸗ lichen Kräste der betreffenden Umgegenden nicht ausreichen, die allge— meine Hülfe heranzuziehen, gewährt werde, nicht aber unentgeltlich, sondern gegen landesübliche Vergütigung. Ich wünsche, daß, wenn einmal diefer Antrag gestellt wird, kein Zweifel mehr obwalte, ob und inwiefern die Actien-Chausseen oder konzessionirten Privat Chaus⸗ seen dieses Recht erst als eine besondere Begünstigung in Anspruch nehmen sollen, sondern daß vielmehr der Wunsch ausgesprochen werde, daß, wo dergleichen Konzessionen ertheilt werden, deren Inhabern auch eo ipso diese O efugniß zustehe. ö. ö .
Regierungs- Kommissar von Pommer-Esche: In dieser Hinsicht liegt die Gesetzgebung schen so, daß das, was in der Ab⸗ sicht des geehrten Redners liegt, schon gilt; denn die Allerhöchste Kabinets-Srdre von 1832 bestinimt, daß allen Chausseen ohne Aus⸗ nahme unentgeltliche Hülfsleistung gewährt werden muß, und daß, wenn die Passage unterbrochen ist, und zu deren Herstellung eine Tages Arbeit nicht ausreicht, dis Anwohner zur Fortsetzung der dei⸗ stung zwar verpflichtet sind, jedoch nur gegen landesübliches Tagelohn. Dies gilt also bereits nach dem bestehenden Allgenieinen eine Konzession ertheilt wird,
Ja wohl!)
Es wäre aber was unter
so steht den Inhabern
Rechte, und wenn im
Erste Beilagen
M lIö.
Zweite Beilage zu
915
r Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Dienstag den LEen Juni.
- cc·c·c·c·c·c·c·c·c·c·c·c·c·c· c - c - - -- C-Cꝝoi————
Anhalt.
= n, Die Augsburger Allg. Zeitung und ihre Haltung
reußen.
Frankreich. Paris. Hofnachricht. — Pairs⸗-Kammer. — Reductions- Anträge der Budgets⸗Kommission. — Das Ministerium. — Postwesen. — Der Gesetz· Entwurf über die transatlantischen Postpaketschiffe. — Bewe⸗ gun in der Marine. — Petitionen der arbeitenden Klassen und der Sei
4 . von Lyon. — Actien-Einzahlung. — Vermischtes. roßbritanien und Irland. London. Hof- Nachricht. — Die . über O'Connell. — Die Times über die Intervention in Por—
Belgien. Brüssel. Hofnachricht. — Erwartete Unterstützung der Baum= wollenfabrikanten von Gent. — Alademische Preisaufgabe. — Stand der Feldfrüchte. — Einschreiten gegen ein Auswandererschiff.
Spanien. Schreiben aus Madrid. (Die Palast⸗Frage; General Ser⸗ rano; Vermischtes.)
Türkei. Konstantinopel. Die russische Note.
Wissenschaftliche und Kunst⸗Nachrichten. der deutschen Literatur im Auslande,
Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen- und Markt⸗
bericht.
Zur Beurtheilung
.
Berlin, 31. Mai. Wer die Haltung der Augeburger Allge— meinen Zeitung Preußen gegenüber beobachtet hat, wird darin eine, man möchte sagen, systematische Doppelseitigkeit wahrgenommen ha— ben. Während sie größere Aufsätze, welche mit Unbefangenheit, Sach—⸗ fenntniß und geistiger Tüchtigkeit Zustände und Ereignisse in Preu— ßen besprechen, aufnimmt, wenigstens in den außerordentlichen Beila⸗ gen ihnen einen Platz nicht versagt, hat es ihr seit geraumer Zeit gefallen, durch Korrespondenzen, wie sie der berliner Markt feilbietet, durch nicht gerechtfertigte und oft sogar gehässige Bemerkungen und Artikel im Kleinen und Einzelnen das preußische Inter— esse nach Kräften zu paralysiren.
Diese Feindseligkeiten haben wir übersehen, so lange sie sich mehr verhüllten und die Augsburger Allgemeine Zeitung sich begnügte, nur uns mit ihrem vermeintlichen Redactionstalt zu meistern; wir können ,. aber jetzt nicht mehr ungerügt lassen, seit die Augsburger Allgemeine Zeitung zu direkten gehässigen Beschuldigungen gegen Preußen überhaupt fortschreitet. . Ohne jedoch weiter zurückzugehen, wollen wir nur über zwei ihrer neuesten Nummern mit der Augsburger Allgemeinen Zeitung Abrechnung halten.
In Nr. 141 vom 21. Mai beschäftigt sie sich mit einer Ant- wort des Königlichen Landtags — Kommissars, worin derselbe unter Anderem gesagt hatte, das Ministerium könne sich nur an bestimmte Indizien über den Nothstand halten; diese aber seien nach den Be⸗ richten der Provinzial⸗Behörden in den mittleren Landestheilen nicht vorhanden gewesen, sondern erst seit einigen Tagen hervorgetreten. Hierzu bringt nun die Augsburger Allgemeine Zeitung folgenden Kommentar:
„Daß das Ministerium mit der Lage des Landes unbekannt war
und sie erst durch die Aufstände kennen lernte, liegt eben in der
büreaukratischen Verwaltung unseres Staates. Die Bürgermei⸗ ster und die Amtleute berichten an den Landrath nach vorgeschrie⸗ benen Tabellen, wir wollen annehmen, der Wahrheit getreu, obwohl die meisten die Verhältnisse ihrer Bürgermeistereien blühender dar⸗ stellen, als sie sind. Der Landrath trägt die einzelnen Tabellen zusammen und macht daraus einen Bericht an die Regierung, nach— dem er vorher in der Regel das ihm nicht Konvenirende daraus gestrichen. Die Regierung trägt nun die einzelnen Berichte der Landräthe in einen an den Ober- Präsidenten zusammen, streicht aber wieder vorher das Unangenehme heraus. Aehnlich verfährt das Ober-Präsidium mit den Berichten der Regierung bei seiner
Eingabe an das Ministerium, woher es dann erklärlich, 9 die
Minister über die Lage des Landes im Unklaren sind.“ — „Alle offiziellen Berichte und Tabellen beweisen nur, was offiziell bekannt wurde, nicht aber, was wirklich geschehen ist ꝛc.“
Es ist hier nicht Absicht, diese unbefugten Voraussetzungen zu widerlegen und die Augsb. Allg. Ztg. darüber zu belehren, in welcher Weise Landräthe, Reglerungs Departements-Räthe, Regierungs-Prä⸗ sidenten und Ober- Präsidenten sich von den Zuständen ihrer Ver⸗ waltungs-Bezirke durch persönliche Anschauung Kenntniß verschaffen.“)
) Es ist der Augsburger Allgemeinen Zeitung nicht zuzumuthen, eine Ahnung davon zu haben, ob es leicht oder schwer, möglich oder unmöglich ist, von den Frucht⸗-Beständen eines Landestheiles zuverlässige Nach—= richten zu erhalten, und ob investigatorische Versuche zu diesem Behufe heilsam sind oder nicht. In Belgien sind darüber Erfahrungen gemacht. Man hat daselbst seit Oktober vorigen Jahres zwei Versuche zur Ermitte— lung der Getraide⸗Vorräthe gemacht und beide scheitern sehen. Der erste Ver⸗
such war das kéensement asricgie, dessen Ergebniß sehr zweifelhaft und na⸗ mentlich so langsam ausfiel, daß bis Mitte Mai d. J. noch nicht einmal die Hälfte der Provinzen ihre Berichte eingesandt haben sollen. Wenn die— ses Resultat vielleicht zum Theil auch durch die zu weitläusigen Formen, welche um der Sache willen angeordnet worden sein mögen, herbeige⸗ führt wurde, so ruht es doch hauptsächlich auf. der Schwierigkeit, das Brutto und Netto- Produft der verschiedenen Ländereien zu ermitteln und die Vorurtheile der Einzelnen wie der Gemeinden, vor Allem die Furcht vor einer Vermehrung der Steuern, zu überwinden. So viel hat sich bei die— sem ersten Versuch bestimmt herausgestellt, daß er in einem größeren Lande, wenigstens dann nicht in dieser Art, unternommen werden kann, wenn au⸗ enblicklicher Nothstand die Kenntniß der Bestände wünschenswerth macht, sndem die End -Nesultate sich viel zu spät herausstellen.
Nicht viel besser ist ein zweiter Versuch gelungen, den Getraidebestand auf dem Lande und in den Entrepots und Magazinen zu ermitteln. Auf pem Lande hat man so gut als gar nichts ermitteln können, indem sich die größeren Gutsbesitzer vielfach weigerten, die vorgelegten Fragen u beantworten, die kleineren aber nur den nöthigen Bedarf für ihre 3 kun zu haben behaupteten, ihre Vorräthe verheimlichten und, wenn sie be— reits verfaust hatten, die nachbarlichen Vorräthe um so größer angaben. In den Etrepots und Magazinen ließ sich der faktische Bestand allerdings rnau ermitteln, allein damit war man der Wahrheit doch noch sehr ent⸗ ernt. So lagen z. B. am 15. März d. J. in Antwerpen 6000 Hektoliter aufgespeichert, wovon aber keine 1000 vorräthig bestanden, da Alles, im Ausland für den Transit gekauft, nur aus Mangel an Trausportmitteln einstweilen aufgehalten war. ̃
Diefelben Erfahrungen machen auch Privaten, wenn sie die Größe der
Vorräthe zu erforschen suchen, obschon den Privaten in mancher Beziehung Vieles erleichtert wird, was der Negierung erschwert ist. So hatten z. B. bie Getraidehändler in Belgien bei der früheren Gesetzgebung das aller- rößte Interesse, den richtigen Thatbestand gleich ng der Aerndte zu er⸗= ahren. Sie scheuten weder Mühe noch Unbosten, schickten Agenten nach ben Haupt-⸗Dörfern, knüpften mit allen Bauern an, machten Anerbieten oder versuchten zu laufen, um so den Vorrath eines Jeden zu erforschen; sie be= suchten ferner alle Märkte, fragten die Drescher aus ꝛc., und doch ist es den- felben, nach ihrem eigenen Geständnisse, selten gelungen, richtige, geschweige genaue Ansichien, welche leßtere sie auch gar nicht erwarteten, zu erhalten.
Es fragt sich nur und einzig, warum die Augsburger Allgemeine Zeitung eine Korrespondenz aufgenommen hat, welche sich auf den ersten Blick als Tirade erweist.
Dles kann nicht wohl deshalb geschehen sein, weil die Augsbur⸗ ger Allg. Zeitung die offiziellen Berichte überhaupt gering anschlägt oder überhaupt daran zweifeln kann, daß nicht blos jeder Staat, sondern selbst jeder Unternehmer, z. B. einer Zeitung, selbst wenn er mit unge⸗ trübtem Urtheil die Korrespondenzen gebraucht, auf Berichte Dritter Werth zu legen hat. Setzt . doch f in Nr. 109, wo von dem Nothstand in Bayern gehandelt wird, ein Hauptgewicht auf die „un— widerlegbaren Ziffer⸗Beweise“ und hauptsächlich „ihres aktenmäßigen Charakters wegen.“
Es kann aber auch nicht deshalb geschehen sein, weil die Augs— burger Allgemeine Zeitung einem allgemeinen Bedürfniß noch einem Tadel des preußischen Gouvernements in Bezug auf die Maß⸗ regeln gegen den Nothstand das Wort leihen mußte. Denn wäre dieses vorhanden gewesen, so hätte der Vereinigte Land— tag Gelegenheit nehmen müssen, diesen Vorwurf auszusprechen. Die Augsburger Allgemeine Zeitung hat aber in den kaum vor— hergehenden Nummern die Verhandlungen gebracht, welche gerade das Gegentheil beweisen, und muß ein sehr kurzes Gedächtniß haben, wenn sie jetzt Vorwürfe bringen will, nachdem sie seit mehre—= ren Monaten der Reihe nach melden mußte, wie viel auch bei uns zur Milderung des Nothstandes geschehen ist und geschieht.
Es bleibt sonach nichts übrig, als die Annahme, daß die Augs— burger Allg. Zeitung einer unberechtigten Einzelstimme ihre Spalten geöffnet hat, wobei wir unentschieden lassen wollen, ob dies absicht⸗ lich und gegen besseres Wissen und Gewissen oder aus dem Mangel an Takt geschehen ist, welcher sich leicht mit einer kleinlichen Opposition verbindet und die Verantwortlichkeit übersehen läßt, welche derjenige übernimmt, der in so schwerer Zeit das Vertrauen zu dem guten Willen und richtigen Handeln einer Verwaltung zu stören sucht.
Eben so mißgestimmt gegen Preußen und diesmal speziell gegen uns zeigt sich die Augsburger Allg. Zeitung in Nr. 135. Darin wiederholt sie nicht blos den Vorwurf des verzögerten Abdrucks der ständischen Verhandlungen, welchen wir jedoch, als bei allen billig Denkenden erledigt, hier nicht weiter beachten, sondern sie unternimmt es auch, uns dafür zu tadeln, daß wir auf die Befolgung der durch— aus klaren, bundesgesetzlichen Bestimmung dringen, wonach „Berichte und Nachrichten über Verhandlungen dentscher Stände-Versammlun— . nur, aus den öffentlichen Blättern und aus den zur Oeffentlich⸗ eit bestimmten Akten des betreffenden Bundesstaates in die Zeitun— gen und periodischen Schriften aufgenommen und deshalb die Heraus- är und die Redaktoren der öffentlichen Blätter angehalten werden ollen, jederzeit die Quelle anzugeben, aus welcher sie solche Berichte und Nachrichten geschöpft haben.“
Diesen Tadel motivirt die Augsburger Allg. Zeitung damit, „daß die Allg. Preußische Zeitung sich selbst früher nie viel um das Bundesgesetz beklmmert, sondern sehr oft Berichte über die ständischen Verhandlungen aus anderen als den Blättern des betreffenden Landes eln habe.“ Eine so allgemeine Verdächtigung müssen wir im Bewußtsein, uns immer streng an die bundesgesetzlichen Bestimmun—= gen gehalten zu haben, bis zum näheren Beweise eutschieden zurück⸗ weisen und würden selbst dann, wenn einzelne Fälle sich aufsinden ließen, hierfür doch nur den Vorwurf unabsichtlicher Fahrlässigkeit, nicht aber den einer eigenmächtigen Auslegung und eines direkten, absicht= lichen und so zu reden prinzipiellen Widerstands gegen die Bundes- gesetze verdienen, welchen die Augsburger Allg. Zeitung in Nr. 139 für sich in Anspruch nimmt.
Gegen eine solche Eigenmächtigkeit haben wir freilich kein Mit- tel weiter, als daß wir unsere Meinung nochmals dahin aussprechen: der Augsburger Allg. Zeitung stehe das nicht zu, was sie prätendirt; nämlich nach dem Sinn und Anlaß des Gesetzes zu fragen und dar— nach ihr Benehmen einzurichten; sie habe sich vielmehr den Worten der durchaus klaren Bestimmung des Gesetzes zu fügen.
Tas möge die Augsburger Allg. Zeitung beherzigen, nicht aber in ihrer neuerdings so unberufen an uns vergeudeten Weisheit mit einem norddeutschen Blatte gemeinschaftliche Sache machen, welches durch ähnliche eigenmächtige Auslegungen seiner Befugnisse in eine ihm schwerlich zusagende Stellung gekommen ist.
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Paris, 27. Mai. Der König, die Königin und Madame Adelaide haben sich gestern mit dem jungen Prinzen von Württem— berg nach Chantilly begeben.
Die Pairs Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung den Gesetz⸗ Entwurf, welcher die Bank von Frankreich autorisirt, Noten zu 200 Fr. auszugeben, mit 100 gegen 13 Stimmen und den Gesetz-Ent⸗ wurf, woburch 208,274 Fr. zur Ausbesserung verschiedener Universi— täts Gebäude ausgesetzt werden, mit 105 gegen 7 Stimmen ange— nommen. 9.
Der von Herrn Duchatel in Vorschlag gebrachte Kandidat für die Stelle eines General- Postdirektors, Herr Benjamin Dejean, wurde dieser Tage vom Könige in einer Privat- Audienz empfangen und blieb länger als eine Stunde mit Sr. Majestät in Konferenz.
Das Journ. d. Däbats erklärt sich gegen die beantragte Brief⸗ Porto-Reform und erinnert an den bedauerlichen Zustand, in dem sich in diesem Augenblicke die sinanziellen Verhältnisse des Landes vor⸗ nehmlich in Folge der Lebensmittel -Theurung befänden. Es sagt: „Eine unglücklicherweise unbestreitbare Wahrheit ist es, daß wir eine furchtbare Krisis erleiden, deren Ende wir noch nicht absehen; eine unbestreitbare Wahrheit ist es, daß wir im Jahre 1847 ärmer sind, als im Jahre 1816, daß unser Verlust auf Hunderte von Millionen und der des Staates auf mindestens 10 Millionen berechnet wer⸗ den kann.“ Daraus zieht das Journal des Débats die Fol⸗ gerung, daß die Post-Reform vertagt werden müsse, da sie Frank— reich allein schon im ersten Jahre ein Opfer von 20 Millionen auf— bürden würde.
Nachdem der Finanz⸗Minister Dumon vorgestern in zweistündi⸗ ger Rede den Glais-Bizoin'schen Antrag, vom Januar 1848 an das Porto jedes einfachen Briefes auf 20 Centimen im Mulande herab— zusetzen, bean hatte, weil die Staatskasse kein Defizit erleiden köme, so lange Brod und Kartoffeln noch so theuer seien, erhob sich Herr Emil von Girardin, Berichterstatter über den Antrag, um den Minister zu widerlegen. „Der Herr Minister“, sagte der Redner unter allgemeinem Murren des Centrums, „giebt nichts auf die Beispiele fremder Staaten (Amerika, England, Preußen, Oesterreich) und verspricht sich eben so wenig von der Unterdrückung des Briefschmuggels. Will Herr Dumon wissen, um wie viel die Deputirten⸗Kammer allein den Postfiskus indirekt betrügt? Die amtlichen Posttabellen weisen nach, daß die Kammer jährlich 225,009 Privatbriefe in die Departements sendet. Diese 225,000 Briefe, einfach gerechnet, rauben der Staats- kasse nicht weniger als 900,000 Fr. Und wo bleiben die anderen
Behörden und Beamten, die sich der Portofreiheit erfre S Thatsachen sprechen für sich selbst.“ a n, , .
Die Kommission der Deputirtenkammer, welche den die transat— lantischen Postpaketschiffe betreffenden Gesetzentwurf zu prüfen hat war am Sonnabend zu einer Konferenz mit dem Finanzminister ver? sammelt, um sich über die Tages⸗-Ordnung des Kommissions⸗Berichts zu verständigen. Die Kommission hat die Herstellung dreier Haupt⸗ linien in Enipfehlung gebracht: von Nantes nach Brasilien, von Bor⸗ deaux nach Havana und nach New⸗Orleans und von Marseille nach den französischen und spanischen Antillen, und zwar solle hierzu der mit der Ausführung beauftragten Gesellschaft eine Subvention bewil= ligt werden. Man versichert nun, der Finanzminister habe erklärt, daß er mit der Kommißssion nicht einerlei Meinung sei, daß er viel= mehr einen anderen Gesetz Entwurf zu Anfang der nächsten Session einzubringen gedenke. In Folge dieser Konferenz hat die Kommission beschlossen, bei der Kammer die Tages-Ordnung des betreffenden Ge— setz Entwurfs, den der Berichterstatter Ducos bereits redigirt und auf das Büreau der Kammer niedergelegt hatte, nicht zu beantragen.
Auf der Rhede von Toulon heirscht die größte Thätigleit. er „Telemaque“, der am 16ten Malta verlassen, hat auch bei der dorti⸗ gen englischen Flotte große Bewegung bemerkt.
In der Petition der arbeitenden Klassen an beide Kammern, worin gebeten wird, daß die Getraide⸗Einfuhr in Frankreich für immer freigegeben werden möge, heißt es unter Hinweisung auf den vom Ackerbau und Handels-Minister vorgelegten Gesetz⸗ Entwurf wegen Verlängerung der zollfreien Getraide= Einfuhr bis zum 31. Oktober: „Dies Palliativ-Mittel kann nicht als ernsthafter Vorschlag betrach— ket werden, und wir ersuchen Sie achtungsvoll, die einstweilige freie Getraide-Einfuhr, welche jetzt besteht und welche vor Errichtung der constitutionellen Regierung Jahrhunderte lang in Frankreich bestand, zu einer bleibenden Maßregel zu machen. Wir bekennen uns zur innigsten Achtung des rechtmäßig erworbenen Eigenthums. Wir wissen, daß viele Boͤdenbesitzer oder ihre Väter aus unseren Reihen entsprungen sind, und wir hoffen, daß vielen von uns dasselbe Loos zufallen wird. Indem wir aber das Recht der Bodenbesitzer auf den vollen Genuß ihres Eigenthums anerkennen, können wir nicht zugeben, daß dasselbe für diesenigen, welche keine Grundstücke besitzen, bedrückend werde. Das Geseß, welches nur dann, wenn der Preis einen hohen Stand erreicht hat, fremdes Getraide zollfrei zuläßt, ist ein ungerechtes Ge⸗ setz. Da nämlich Frankreich nicht das für seinen Verbrauch zureichende Getraide erzeugt, so hat dies Gesetz die unmittelbare Wirkung, daß es die Preise steigert und dadurch den Landeigenthümern einen Vor⸗ theil géwwährt, dessen Last von den Verbrauchenden getragen wird. Kurz, durch das Gesetz wird das Brod der Armen förmlich besteuert.“
Der Constitutionnel enthält den Text einer Petition, welche die Seidenweber und Posamentir-Arbeiter in Lyon unterm 20. Mai an die Deputirten⸗Kammer richteten, und worin sie gegen die tödt⸗ liche Konkurrenz protestiren, welche ihnen sowohl als ihren Meistern, die ebenfalls petitioniren, die Klöster und geistlichen Stifte in Aus⸗ übung ihres Gewerbes machten. . r
Am 5. Juni soll das dritte Fünftel der Paris-Lyoner Eisenbahn— Actien eingeschossen werden. Nach einem offiziellen Berichte gehören 107,900 der Actien 15,284 Personen und die anderen 293,009 Actien 1716 Personen, welche letztere 1716 Spekulanten, von denen Einzelne bis 6 Stück besitzen, also am 5. Juni 29,400,000 Fr. ausbezah⸗ len sollen.
Gestern hatte sich wieder einmal das Gerücht verbreitet, das Ministerium werde in Masse abdanken. Der National sagte darüber Folgendes: „Die Verwirrung im Kabinet wird täglich ärger. Die Glieder der beiden Kammer-Eentra selbst verlangen, daß man dieser Lage der Dinge ein Ende mache. Sie selbst überzeugen sich endlich von der Unmöglichkeit, daß sich Herr Guizot länger halte. Ein Hauptgrund der Krisis liegt in der Entzweiung des Letzteren mit Herrn Duchatel. WAbgleich bettlägerig, dringt derselbe mehr als je darauf, daß sein Bruder, „der, große Napoleon“, den Gesand- schaftsposten in Neapel erhalte, ein Wunsch, den er seinem Kollegen schon vor länger als vier Monaten mittheilte, den dieser aber hart= näckig zu erfüllen verweigert. Ein zweiter Grund zur Krisis liegt in der ünmer feindlicheren Stellung Palmerston's zum französischen Bon Die Erbitterung des Whig — Kabinets soll so weit gehen, daß Se. Majestät König Ludwig Philipp in letzter Zeit sogar persönlich an gegriffen und beleidigt wurde. Wir besitzen hierüber ein Dokument, bas man uns zur Veröffentlichung zusandte. Wir werden uns aber hüten, dies in einem Lande zu thun, wo die September-Gesetze herr⸗ schen. Daß wir übrigens nicht allein in diese diplomatischen Geheim⸗ nisse eingeweiht sind, beweisen uns gewisse Aeußerungen, die der In⸗ biscretion einiger Mitglieder der Centra selbst entfielen. Wir wissen auf das bestimmteste, daß einige sehr warme Vertheidiger Gui⸗ zot's demselben die Nothwendigkeit seiner Abdankung vorgestellt und von ihm die Antwort erhalten haben, daß er sich der öffentlichen Sache opfern wolle. Dieselben Männer begaben sich dann zu dem Grafen Molé, um ihn zur Bildung eines neuen Kabinets zu ver= mögen. Folgendes ist die Liste der neuen Minister: 1) Molé, Prä- sident des Conseils und Minister des Auswärtigen; 2) Dufaure, In⸗ neres; 3) Hippolyte Passy, Finanzen; 4) Dode de la Brunerie, Krieg; 5) Billault, Marine; o) Vivien, Justiz; 7) Darn, öffentliche Arbeiten; 8 Saint Marc- Girardin, öffentlichen Unterricht; 9) wahrscheinlich Bignon, Handel. Auch in den MinisterialBüreaus stehen große Veränderungen bevor. Rivet würde Anton Passy im Departement des Innern, Bi⸗ neau den berüchtigten Legrand im Brücken und Wegebau -AUmte er= setzen. An die Spitze des Post- und Steuerwesens sollen sogenannte progressistische Konservative treten.“ Der National nennt die- ses von ihm bezeichnete Ministerium das der Leiden Centra. Das Journal des Débats antwortet hierauf in seinem heutigen Blatte: „Der National stürzt das Ministerium um, es ist darum geschehen; Herrn Guizot bleibt nichts übrig, als ins Privatleben zurückzutreten. Wenigstens aber läßt uns der National nicht in Verlegenheit; wenn? er das Ministerium umstürzt, so ernennt er auch sofert ein anderes; er vergißt selbst nicht die Unter-Staatssecretaire und die Ge⸗ neral-Direktoren. Da haben wir ein ganz fertiges Kabinet, das blos seine Geschästsführung anzufangen braucht. Wir bitten Herrn Bignon, der vom National zum Marine Minister ernannt ist, unsere om- plimente zu genehmigen. Nun werden wir doch endlich eine Flotte bekommen! Was die Gründe der Auflösung des Ministeriums be— trifft, so giebt der National geheimnißvoll zu versteben, daß er sie kenne, aber seine garten Rücksichten gestatten ihm nicht, sie dem Publikum mitzutheilen. Jedermann weiß, daß Herr Duchatel seit länger als vierzehn Tagen am Wechselsieber leidet. S ja, am Fieber! Herr Duchatel ist auch wohl der Mann dazu, das Fieber zu haben, wie ein gewohnlicher Sterblicher oder wie selbst ein Kedacteur bes Rational! Seit vierzedn Tagen beschaftigt nun dieses Fieber alle Köpfe der Sppositien. Barum Kat Derr Duchatel das Jieber? Doch das ist nicht Alles: es sind schredliche Depeschen aus Lon⸗ don eingegangen. Diese Depeschen haben ihren Weg direkt in die Kanz