wählt werde von den Ständen. Dadurch ist diese Deputation gerade die stendische Behörde an welche nach der Ankündigung . Art. 13 * — erfol 6 * i. * ihren Auftrag keinesweges durch die wä ehörde, r mittelbar aus dem Gesetz. Man könnte gegen die gie chto gi tigkeit eine Einwendung etwa daher entnehmen, y man me sei dieser Akt zu wichtig und stehe ee außer Verhältniß mit ei 2 so wenig zahlreichen Behörde. Diese Behauptung 29 26 ñ Schein haben, wenn in der ständischen Mitwirkung zu der , * legung ein gefährlicher bindender Akt enthalten ar . 3h bindende Akt ist in der Decharge enthalten, unt der Gesetzne 6 sich neben der Mitwirkung des Staatsraths, so wie , dischen Versammlung, die Decharge selbst vorbehalten. e b f. drücklich hinzugefügt, daß der taatsrath wie die a, n Versammlung sich beschränken solle auf Erstattung 6 ,. Gutachtens. Zu die sem Gutachten aber ist ganz ge Gesetz vom 3. Februar angeordnete ö. . ja noch mehr, als eine so zahlreiche Versanm ung, ,. ini — Insofern muß behauptet werden, aß durch i r ene, gas f unerfüllt d if, ist-; was das . Gesetz angekündigt hatte, Es soll dabei nicht bestritten werden, aß aus dem ere mn . bes Gesetzes von 1529 Artikel 13 die Meinung entstehen konnte, als werde künftig alljährlich eine größere Versamm⸗ lung berufen werden. Zwischen einer solchen Erwartung und einem , Recht ist ein großer Unterschied. Es soll ferner nicht behauptet werden, daß dem Gefetzgeber von 1829 diejenige besondere ständische Gliederung vor Augen gestanden habe, welche jetzt durch das Gesetz vom 3. Fed n eingeflihrt ist. Dies gehörte damals zu den unbestimmt gelassenen Punkten, worüber eben, weil sie unbestimmt elassen waren, der Gesetzgeber sich die freie Verfügung vorbehalten fan welchen Vorbehalt er in dem Gesetze von 1833 ausdrücklich wiederholt hat. Es muß aber behauptet werden, daß der Gesetzgeber durchaus nicht die Absicht gehabt hat, sich für die künftige Art der Einrichtung auf irgend eine Weise die Hände zu binden, Tie Absicht des Gesetzes wird für jeden unbefangenen desr des Artikels 13 ge= wiß nur darin gesucht werden können, die möglichste Sicherheit den Kreditoren zu gewähren; und es ist stets und allgemein anerkannt worden, daß sedes Gesetz nur aus dem Gedanken erklärt werden müsse, welchen der Gesetzgeber hat hineinlegen wollen,
Im Wesentlichen scheint mir die Abtheilung mit den hier ge⸗ wonnenen Resultaten übereinzustimmen, denn sie hat Seite 7 erklärt, daß aus Artikel 13 ein Rechtsanspruch auf alljährliche Einberufung der reichsstäöndischen Versammlung nicht abgeleitet werden könne. Kann aber daraus ein Rechtsanspruch auf alljährliche Einberufung nicht abgeleitet werden, so kann Überhaupt kein ähnlicher Anspruch darauf gegründet werden, da augenscheinlich Artikel 13 nur von all⸗ jährlichen Versammlungen spricht.
Was die allgemeineren Gründe betrifft, so habe ich schon vor⸗ aus erklärt, daß diese nicht entnommen sind aus irgend einer einzel— nen Gesetzesstelle, sondern aus der Combination mehrerer Aeußerun⸗
gen der früheren Gesetze, also aus einem Total-Eindruck derselben, und diese hängen nun großentheils zusammen mit dem folgenden Punkte, worauf gleichfalls der Vortrag des Herrn Referenten schon . gewesen ist, nämlich mit der Einberufung der Ausschüsse.
eides hängt wesentlich hier zusammen, die Gründe sind auch zum Theil wörtlich wiederholt oder ergänzt auf Seite 5 und 14 des Gut⸗ achtens. Es ist nämlich behauptet worden, daß durch die früheren Gesetze reichsständische Versammlungen angekündigt worden seien mit solchen Attributionen, deren Erledigung nur gefunden werden könne unter der Voraussetzung einer persodischen Wiederkehr solcher Ver⸗ sammlungen. Daraus wird also die Nothwendigkeit der periodischen nr ulbe einer reichsständischen Versammlung überhaupt abgeleitet. Nun ist allerdings in dem Gesetze vom 3. Februar d. J. ausdrücklich vorgeschrieben, baß die Ausschüsse periodisch wiederkehren sollen. Es wird aber serner die Behauptung aufgestelit, daß in jedem Falle nur der Vereinigte Lanbtag könne betrachtet werden als wahre reichs⸗ ständische Versammlung im Sinne der früheren Gesetze, daß also die Nothwendigkeit periodischer Einberufung einer reichsständischen Ber⸗ fammlung, bie durch die frühere Gesetzhebung begründet und in Aus⸗ icht gestellt wurde, identisch sei mit der periodischeu Einberufung des Vereinigten Landtages, indem den Ausschüssen der Name und die Eigenfchaft einer reichsständischen Versammlung nicht beigelegt werden könne.
Dieses ganze Argument hängt also zusammen mit der Beweis⸗ führung, daß Name und Eigenschaft einer reichsständischen Versamm⸗ lung im Sinne der früheren Gesetzgebung nur allein dem Vereinigten Landtage zukommen und in keinem Falle gebunden werden können an eine andere Art der Versammlungen, die durch das Gesetz vom 3. Fe⸗
bruar c. eingeflihrt werben. Auf diese Beweisführung kommt Alles an, und diese ist auch in der That durch mehrere Gründe versucht worden.
Der erste Grund wird darin gesetzt: das Gesetz vom Jahre 1823 verorbne ausdrücklich, daß die künftige reichsständische Versammlung aus den Provinzial⸗Ständen hervorgehen solle. Nun aber gehe, wie auch im Gutachten Seite 5 bemerkt ist, nur allein der Vereinigte Landtag wirklich aus den Provinzial- Ständen hervor, die anderen, durch das Gesetz vom 3. Februar eingeführten Versammlungen nicht, also könne nur jener, nicht diese Anspruch darauf machen, als reichs⸗ ständische Versammlung angesehen zu werden. Es fragt sich aber, wie sollen denn die anderen Versammlungen, die Ausschlise und die Deputation, nach der Verordnung vom J. Februar entstehen? Sie sollen gebilbet werden lediglich aus Mitgliedern der Stände. Wenn diese ildung derselben, diese Auswahl derselben aus Mitgliedern der Stände auf irgend eine ganz willkürliche Weise, z. B. durch das Loos, an⸗ geordnet wäre, so würde selbst dann nicht bezweifelt werden können, daß sie aus den Provinzial ⸗ Ständen hervorgingen. Aber eine solche Anordnung ist nicht geschehen. Das Gesetz vom 3. Februar sagt vielmehr aus⸗ dtücklich, sie sollen nicht nur aus Mitgliedern der Provinzial⸗Stände
bestehen, sondern sie sollen auch, wie es bei den Ausschüssen heißt,
durch die Vertreter der einzelnen Provinzen gewählt werden, oder, wie bei der Deputation gesagt wird, von den Ständen dieser
voinz. Indem sie also ausschließend bestehen aus Mitgliedern der rovinzial⸗Stände und zugleich durch dieselben gebildet und ge⸗ wählt werden sollen, ist es in der That schwer zu begreifen, wie sol⸗ hen Versammlungen, die auf diese gu sgl hen ständische Weise ent⸗ . die Eigenschaft versagt werden könne, aus den Proövin⸗ ; a 1116 hervorgegangen zu sein, wie also hierin eine 5 ng, ssfunden werden möge, sei es vom Geist und Sinn, sei ke n In e . von 1823, nach welchem allerdings ee fiber e n sche Versammlung hervorgehen soll aus den
Der zwe Hrund ist daraus hergenommen, daß in mehreren
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6 von mehreren, daß also die reichs⸗
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; werde, also dieser Ausdr i
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924
ausdrücklich anerkannt, indem diese Gesetze vom 3. Februar sich nur als Fortbau ber früheren Gesetze ankündigten. Gerade aber in die- sem letzten Ausdruck liegt nicht sowohl eine Widerlegung, als viel⸗ mehr eine Berichtigung der ersten Behauptung. Indem nämlich das Gesetz vom 3. Februar sich als einen Fortbau der früheren ständi⸗ schen Gesetzgebung ankündigt, hat es eben damit nicht anerkennen wol⸗ len, daß die früheren Gesetze in ihrer eigenthümlichen Form und Be⸗ gränzung fortbestehen und nebenher fortwirken sollen. Jene Gesetze vom 3. Februar erklären sich vielmehr als eine Fortsetzung und Fort⸗ entwickelung derselben.
Nun ist nicht zu leugnen und schon früher bei einer anderen Ge⸗ legenheit eingeräumt worden, daß zu der Zeit, als die Gesetze von 1820 und 1823 erschienen, noch nicht bestimmt daran gedacht war, die besöndere Form und Gliederung der ständischen Organe einzufüh⸗ ren, wie sie jetzt aus den Gesetzen vom 3. Februar d. J. hervorge⸗ gangen sind; allein es ist eben so wenig eine solche Form und Glie⸗ derung dort verneint, und ich muß wiederholen, es geht aus dem klaren Inhalte der früheren Gesetze unzweifelhaft hervor, daß dies Alles absichtlich damals unbestimmt gelassen und dem ferneren Ermes⸗ sen und Gutsinden vorbehalten worden ist. Daher lounten auch die früheren Gesetze von mehreren reichsständischen Versammlungen, an die sie nicht dachten, nicht sprechen. Sie haben aber eben so wenig ein Hinderniß in den Weg gelegt, daß bei der ferneren Erwä⸗ gung desjenigen, was für zweckmäßig befunden würde, mehrere für die Zukunft eingeführt würden. Insofern also kann man zwar zugeben, daß durch die Art des Ausdrucks der früheren Gesetze die Erwartung erregt sein mag, es werde künf⸗ tig nur eine einzige reichsständische Versammlung erscheinen; aber es kann nicht zugegeben werden, daß dadurch für irgend Jemand ein Recht hieraus entstanden wäre; oder, mit anderen Worten, es kann nicht zugegeben werden, daß durch den in den früheren, Gesetzen ge⸗ brauchten Singularis irgend eine Beschränkung des freien, ausdrück⸗ lich vorbehaltenen Ermessens begründet werde, die ständische Gliede⸗ rung so einzuführen, wie sie jetzt durch das Gesetz vom 3. Februar d. J. eingeführt worden ist. .
Ein dritter Grund, aus welchem es unmöglich sein soll, mehrere solche ständische Organe neben einander anzuerkennen, welchen allen der Name und die Eigenschaft einer reichsständischen Versammlung mehr oder weniger zugeschrieben werden könne, ein dritter Grund dieser Art, sage ich, wird hergenommen aus dem abstrakten Begriffe der Corporation. Es wird nämlich behauptet, es liege in der Natur einer jeden Corporation, daß ihre Functionen nur einheitlich ausge⸗ übt werden können. Da nun die reschsständische Versammlung, welche angekündigt worden, eine Corporation sein sollte, so könne nur eine reichsständische Versammlung nach dem abstrakten Begriffe der Cor poration überhaupt gedacht werden. (Gutachten S. 14.) Dieses Argument wird schon dadurch entkräftet, daß bekanntlich die meisten und wichtigsten Eorporationen in ihren verschiedenen Functionen mannig⸗ faltig gegliedert sind, nicht, blos in unserer Städte ⸗ Ordnung, sondern auch in den städtischen Verfassungen, die in Deutsch⸗ land seit vielen Jahrhunderken sich ausgebildet, und erhal⸗ ten haben. Die politischen Functionen der städtischen Ge⸗ meinden sind an sehr verschiedene Organe und Kollegien vertheilt, und es ergiebt also der abstrakte Begriff der Corporation kein Hin⸗ derniß für eine solche Vertheilung.
Endlich wird noch ein letzter Grund daher genommen, daß ge⸗ sagt wird, die Krone habe in den früheren Gesetzen nur den Vorbe⸗
halt gemacht, das Wie hinsichtlich der Einführung einer allge⸗ meinen Landes-Repräsentation zu bestimmen. (Gutachten S. 11, 12.) So wie sie einmal, was durch die Gesetze vom 3. Februar d. J. ge⸗ schehen sei, irgend etwas, was den Namen der Landes⸗Repräsentation führen könne, eingeführt habe, habe jenes fernere Recht aufgehört, unb es sei kein anderer Vorbehalt des freien Ermessens in den frü⸗ heren Gesetzen gemacht worden, als lediglich in Beziehung auf den
drücklich: „Wann eine allgemeine Zusammenberufung der allgemeinen Landstände erforderlich sein wird und wie sie dann aus den Provinzial⸗ Ständen hervorgehen sollen, darüber bleiben die weiteren Bestimmun— gen vorbehalten.“ Hieraus geht nun klar hervor, daß das frei vor⸗ behaltene Wie sich nicht blos auf den Akt der Einführung, sondern gerade vorzugsweise auf den Akt der Bildung, der Zusammensetzung, der Organisation der verheißenen Reichsstände beziehen sollte, also gerade auf dasjenige, was in den Gesetzen vom 3. Februar d. J. in der That vollzogen worden ist. Es kann also nicht zugegeben werden, daß der Vorbehalt auf den Akt der Einführung beschränkt gewesen sei, denn der freie Vorbehalt bezog sich vielmehr auf die ganze Ein— richtung.
M 6 ergiebt sich nun, wie ich glaube, aus allen diesen Betrach⸗ tungen, daß keiner der Beweise zutrifft, wodurch man versucht hat darzuthun, daß der Name und die Eigenschaft der reichsständischen Versammlungen ausschließlich auf den , Landtag bezogen werden dürfe, nicht auf die anderen daneben bestehenden ständischen Organe, welche durch die Gesetze vom 3. Februar d. J. eingeführt worden sind. Erwägt man unbefangen die Art, wie von reichsstän⸗ dischen Versammlungen in den früheren Gesetzen die Rede ist, so kann, glaube ich, kein Zweifel sein, daß der damalige Ausdruck: „Reichs ständische Versammlung“, durchaus keine andere Be⸗ deutung hat, als den n gegen provinzialständische Versamm⸗ lungen zu bezeichnen. s ist der Ausdruck „reichsständisch“ gleichbedeutend mit „centralständisch“, und songch glaube ich, daß die Eigenschaft ünd der Name solcher reichsständischen Versamm⸗ lungen nach dein wahren Sinne und Inhalte der früheren Gesetze eben so wohl der einen, als der anderen derjenigen Qrganisationen zugeschrieben werden muß, wie sie die Gesetze vom 3. Februar d. J. eingeführt haben.
Marschall: Der Herr Abgeordnete Graf von Schwerin wünscht das Wort wegen eines Antrags, der auf den ferneren Gang der Debatte Einfluß hat; ich gebe es ihm daher außer der Reihefolge.
Abgeordn. Graf von Schwerin: Je wichtiger der Gegenstand ist, den wir behandeln, desto mehr, glaube ich, müssen wir uns ver⸗ pflichtet fühlen, ihn sorgfältig zu behandeln, und deswegen, glaube sch, sind wir nicht nur dem Organe der Regierung, sondern auch dem Juristen von europäischem Rufe, der sich hier zum Organe der Re⸗ gierung gemacht hat, schuldig, seine Gründe auf das gründlichste zu prüfen. Ich halte mich um so mehr dazu verpflichtet, als ich gestehe, baß die Gründe desselben keine überzeugende Kraft auf mich ausgeübt haben. Ich trage darauf an, daß wir die Debatte aussetzen, bis wir die Rede des Herrn Ministers gedruckt vor uns haben.
(Viele Stimmen geben ihren Beifall durch lauten Zuruf zu erkennen,
und eine Stimme aus der Rheinprovinz, welche jedoch nicht vollstän⸗
dig verstanden worden ist, erklärt, von seinem Platze aus nur Bruch— l stücke aus der Rede verstanden zu haben.)
Marschall: Ich will sehr gern die hohe Persammlung be— fragen, ob ste den ausgesprochenen Wunsch theile. Ich bemerke allerdings, daß dann zur heutigen Berathung weiter nichts vorliegt, als das Gutachten über die Lotterie, womit wir uns begnügen
müßten. Ich frage: wünscht die Verfammlnng die Berathung bis * io. Montage ausgesetzt Bis dahin wird die Rede des Herrn Ministers gedruckt sein. ö ö
¶ Die Hafen der Versammlung erklärt sich dafür.)
Akt der Einführung. Nun sagt aber das Gesetz von 1823 ganz aus-
Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich setze voraus, daß der Herr Minister noch die Güte haben wird, sich über die folgenden Punkte zu äußern, und es dürfte wohl wünschenswerth sein, daß die ganze Rede des Herrn Ministers dann im Zusammenhange ge⸗ druckt wird. . Justiz⸗Minister von Savigny; Die folgenden Punkte stehen mit dem eben Erörterten in fast gar keinem Zusammenhange. . Marschall: Die Versammlung hat in überwiegender Majori= tät beschlossen, die Berathung auszusetzen, und wir gehen zur Bera⸗ thung des Gutachtens, die Lotterie betreffend, über.
(Nach einer Pause. ). . In Beziehung auf die Fortsetzung derjenigen Beratung. die nächsten Montag stattfinden soll, frage ich noch die hohe Bersamm= lung um ihre Meinung, ob sie wolle, daß die Redner, wie sie sich bereits angemeldet haben und notirt sind, das Wort in der Reihen folge behalten sollen. (Wird allgemein bejaht.)
(Schluß folgt.)
Uichtamtlicher Theil.
nhalt.
ĩ ; - ger Zei — Die in Inland. Berlin. Taktik der Augsburger Allg, Zeitung. . Die 23 Maschinenbau-Anstalt des Herrn Bohsig errichteten Hülfskassen für die dortigen Arbeiter. Deutsche ' , n mn. mar. rofessor Luden 4. ö. . inn, . Monarchie. Wien. Abreise der Greßfürstin He leue, — Entlasffung der ausgedienten Soldaten. Prag. Unterstiitzung der Linnen- Industrie. — Como. Befinden der Prinzessin Louise von ir fen g, par Frankreich. aris. e r . Petition von Antillen⸗Pflanzern. Bestattung Ganneron s. — aus Paris. (Antrag auf Einführung einer Hundesteue.) 6 Großbritanien uns Irland. London. of. Nachticht. Die Nachricht von O'Connels's Tode in Dublin. — Konferenz Protokoll der vier Mächte zur Intervention in Portugal. — Vermischtes Schweiz. Kanton Genf. Annahme der neuen Verfassung. . Italien. Neapel. Ankunft des Kronprinzen von Bayern und der Kö D nigin Marie Christine. — Abreise des Königs und der ö ö Griechenland. Athen. Provisorische Steuer-Erhebung. — Reise des Königs und der Königin. . —ᷣ—ᷣ . . Saen dis⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Bbrsen- und Markt bericht.
Großherzogthum Sachsen⸗Wei⸗
Die Verwerfung der Briesporto Reform. — Schreiben
3nland.
Berlin, 1. Juni. Die Augsburger Allgemeine Zeitunß . in Nr. 1143 die Meinung ab, daß die von der Verfassung umschlesse⸗ nen Parteien in Deutschland auch nur den w, ,, , . den jüngsten Exzessen haben. Wir stimmen diesem, was Preußen be⸗ trifft, vollständig bei. — . .
Nun fährt aber die Augsb. Allg. Ztg. fert: Nirgends haben diese augenblicklichen Aufregungen der untersten Schigten der Ge⸗ sellschaft zu furchtbareren Ausbrüchen geführt, als in Preußen, und keinein preußischen Blatte ist es eingefallen, aul den eben mit voll⸗ stem Freimuth sich bewegenden preußischen Landtag auch nur einen Schatten der Verantwortung zu werfen.“ Wenn dies in Liner anderen Zeitung zu lesen wäre, so würden wir es als die überflüssige Redens⸗ art eines Korrespondenten betrachten, der einen Satz weiter schreiben wollte und vergaß, daß, abgesehen von allem und jedem Anderen, die Ursachen dieser Unruhen ja längst vor dem Landtage vorhanden waren, also mit demselben vernünftigerweise überhaupt in leine Beziehung gesetzt werden können. Da diese Phrase aber ausdrücklich als Ansicht der Redaction der Augsb. Allg. Ztg. sich geltend macht, so müssen wir nach dem Grunde fragen, warum dieselbe geschrieben wurde, und können keinen anderen finden, als daß es, sich der Augsb. Allg. Itg. darum handelte, etwas zu verhüllen, was sie direkt nicht sagen wollte, nämlich, daß, die Ausbrüche in Preußen am fuͤrchtbarsten gewesen seien. Wenn die Augsb. Allg. Itg. aber die kurze Aufregung in Berlin und an anderen Orten für etwas Furchtbares halten will, so wollen wir ihr ihren Maßstab für hre Ausdrücke gern lassen; wir finden in diesen Worten nur den Schlüssel zu einer höchst auffallenden Erscheinung, die wir schon seit einigen Wochen beobachteten: nämlich, daß die Augsb. Allg. Ztg., welche sonst häufig die wichtigsten preußischen Ereignisse ignorirt oder verkleinert, seit Wochen mit der größten Emsigkeit auch die kleinste Bewegung der untersten Volksklassen, wegen der Theurnungs= Zustände in Preußen zu veröffentlichen bemüht war. Wir möchten die Redaction fragen, weshalb sie diese emsige Vollstandigkeit zu er⸗ reichen suchte, und wie der Superlativ heißen würde, mit welchem sie z B. die galizischen Unruhen, welche sie so richtig und besonnen be⸗ handelt hat, bezeichnen müßte, wenn die, Theürungs- Erzesse in Preußen schon zu „den furchtbareren Ausbrüchen“ gehören!
Berlin, 1. Juni. Das Monatsblatt der Armen Verwaltung für Berlin enthält die folgende Bekanntmachung: !.
„Aus einer Mittheilung des Eisengießerei⸗Besitzers Herrn Borsig ha ben wir mit Frende ersehen, welche wahrhast nützlichen Einrichtungen der— selbe zum Wohle seiner Fabrik⸗Arbeiter getroffen hat. Es bestehen in sei⸗ ner Fabrik namentlich: . ; . .
a) eine Krankenkasse, zu welcher ein jeder Arbeiter wöchentlich 2 Sgt. bei⸗ trägt und im Erkrankungsfalle dafür aus derselben eine Unterstützung
von wöchentlich 2 Rthlr. erhält; .
b) eine Sterbekasse, aus welcher nach dem Ableben eines Gehülfen 30 Rthlr. gezahlt wird, welche Summe die übrigen Arbeiter bei dem Tode ihres Mitarbeiters aufbringen; . ö
9) eine Sparkasse. Jedem Rrbeiter wird von seinem verdienten Lohne und zwar von jedem vollen Thaler 1 Sgr. abgezogen und gut ge— schrieben. Das auf diese Weise ersparte Geld verzinst Herr Borsig mit 5 pCt. pro anno. ö .
Da Einrichtungen, wie die vorerwähnten, als so ausführbare, als höchst erfolgreiche Mittel betrachtet werden müssen, der überhand nehmen den Verarmung kräftig entge enzuwirken, indem auf solche Weise der ärmeren arbeitenden Klasse Ge egenheit gegeben wird, sich durch ihre eigene Kraft im Falle eintretender Noth zu helfen, so können wir nicht unterlassen, den resp. Armen -Kommissionen, so wie deren Herren Vorstehrrn, von der Mittheilung des Herrn Borsig Kenntniß zu geben, um der Förderung der= artiger Hülfskassen, soweit sie ihnen in ihren Kreisen bekannt werden, sich angelegen sein zu lassen
Berlin, den 15. Mai 1847.
Die Armen -Directi on.“
Deutsche Bundesstaaten Großherzogthum Sachsen⸗ Weimar. Am 23. Mai
starb in Jena der Hofrath Professor Luden im b7sten Lebensjahre.
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 25. Mai. (A. 3.) Heute früh ist Ihre Kaiserl. Ho⸗
heit die Frau Großfürstin Helene nach Gleichenberg abgereist, um dort einige Monate zuzubringen. Nach einer so eben bekannt gewordenen Entschließung Sr, Ma⸗ jestät des Kaisers vom 12. April J. J. werden alle jene Soldaten, die in den Jahren von 1836 bis 1839 einschließlich aus der Bevöl⸗ kerung der militairisch konskribirten Provinzen mit 14jähriger Capi⸗ tulation eingetreten sind, mit Ende Oktober d. J. ihrer Militairpflicht, mit Vorbehalt der Landwehr-Verpflichtung, entbunden mit dem Beisatz jedoch, wenn nicht etwa besondere Ereignisse eintreten, welche diese Begünstigung unthunlich machen. Diese frühzeitige Entlassung ist nicht als Truppen Reduction anzusehen, sondern geschieht blos in Folge der Herabsetzung der Militairdienstzeit von 14 auf 8 Jahre. Vom künftigen Jahre angefangen, wird, wie früher, nur eine Alters⸗ klasse, nämlich die im Jahre i840 Gestellten, entlassen. Weiter hat Se. Majestät der Kaiser befohlen, daß in Zukunft auf jene Unter= offiziere der K. Armee, welche zwei Capitulationen (16 Jahre) mit guter Dienstleistung zurückgelegt haben, bei Erledigung von Civil⸗ Bedienungen besonders Bedacht zu nehmen ist.
Prag, 27. Mai. Einer Bekanntmachung des böhmischen Landes- Praͤssdiums zufolge, haben die Stände Böhniens in ihrer Ver⸗ sammlung am 4. Mai zur Unterstützung der Linnen-Industrie im Riesengebirge auf fünf Jahre ein jährliches Geschenk von 600 Du katen aus dem Domestikal⸗Fonds bewilligt, welche zur Aufmunterung und Emporbringung der Flachs-Kultur mittelst Prämien-Vertheilung
h
verwendet werden sollen.
Como, 24. Mai. Später als gewöhnlich stellt sich dieses Jahr der Frühling in unserer Gegend ein: noch vor wenigen Tagen waren die höheren Berge mit Schnee bedeckt, jetzt ist er endlich ge— schwunden und mit ihm das letzte Zeichen des vergangenen schweren Winters. Die volle Frühlingspracht hat denn auch nicht nur Rei— sende in größerer Zahl uns wieder zugeführt, die theils mit Be⸗ nutzung unserer Dampfschiffe in flüchtiger Eile weiter ziehen, theils sich in den kleinen Uferstädtchen zu längerem Genuß einrichten; auch die glücklichen Besitzer der Villen unseres Sees treffen nach und nach ein. So hat uns der Erzherzog-Vicekönig mit einem, wenn auch nur kurzen, Besuch erfreut; auf der Pliniang ist der Herzog von Belgio⸗ joso eingetroffen, und in der Villa Carlotta verweilt seit einigen Wochen mit den hohen Aeltern Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Louise von Preußen, deren Gesundheit, dem Vernehmen nach, hier eine größere Festigkeit erlangt hat. Aus Dentschland sind die Reisenden übrigens noch sparsam, doch scheint hieran weniger die Gefahr der Alpenpässe, welche gegenwärtig, den Nachrichten zufolge, alle wieder gangbar sind, Schuld zu sein, als vielmehr die auch in Deutschland mehr und mehr überhandnehmende Sitte, Italien auf Dampfschiffen, theils von Marseille, theils von Triest aus, zu erreichen. .
4 r a. n n r e i. ch. Paris, 28. Mai. Der Gang der Verhandlung in der De—
putirten⸗Kammer über die Briefporto⸗-Reform, welcher zu der (gestern bereits gemeldeten) gänzlichen Verwerfung dieses Vorschlags führte, war folgender: Herr von Rainneville hatte zunächst, da er die Kam⸗ mer entschieden gegen eine abgestufte Brieftaxe gestimmt fand, sein im Sinne einer solchen angekündigtes Amendement zurückgezogen. Darauf schlug Herr Muteau vor, die Einführung des einförmigen Porto's noch bis zum 1. Januar 1849 auzusetzen, dann aber ein solches in Kraft treten zu lassen. Diesem Amendement trat die Kom⸗ mission bei, da es den Zeitpunkt, wann das Porto von 20 Centimen beginnen sollte, blos um ein Jahr verschiebt. Der Finanz⸗-Minister, Herr Dumon, widersetzte sich indeß im Namen der Regierung auch diesem neuen Amendement, und dasselbe wurde mit 187 gegen 162, also mit einer Majorität von 25 Stimmen, verworfen. Hierin lag zugleich die Verwerfung des ganzen Vorschlages der Brie fporto⸗ Reform, weil die Kommission sich dem Amendement angeschlosser hatte. Dieses Ergebniß hat, mit einer einzigen Ausnahme, allgemeine Kla— gen von Seiten der Presse hervorgerufen, und selbst das eine Blatt, welches sich mit dem Resultat der Diskussion zufrieden erklärt, das Journal des Débats, thut dies doch aus Gründen, die nicht dem Werth der vorgeschlagenen Reform entnommen sind. „Trotz des ernsten Einwurfes der Unzeitgemäßheit“, sagt das ministerielle Blatt, „erhielt die Porto⸗-Reform doch 162 gegen 187 Stimmen. Wir unsererseits, die wir aus Ueberzeugung für diese Reform sind, erblicken in jener Manifestation das sichere Zeichen ihres baldigen Sieges. Bei der Diskussion im Jahre 1845 hatte sie i70 Stimmen für sich; sie hat also nur 8 verloren. Gewiß würde sse diesmal schon gesiegt haben, wenn wir uns nicht in so schwierigen und ungewöhnlichen Umständen befänden. Wir wollen keinesweges über die Abstimmüng triumphiren. Wir bedauern es, daß die Umstände dies Votum erheischt haben, und die Regierung bedauert es ohne Zweifel eben so; über⸗ dies liegt darin für Niemanden ein Sieg, außer für den gesunden Sinn und die Weisheit der Kammer. Unsere Sympathieen waren auf Seiten der Vertheidiger dieser Reform; wir freuten uns über ihre Bemühungen und zollten ihnen Beifall. Aber unsere Vernunft und Besonnenheit versetzte uns auf die entgegenstehende Seite, und wenn wir alle Mitglieder der Majorität auf;ählen könnten, die sich durch gleiche Gefühle bewegen ließen, so würde sich die Ziffer der 187 beträchtlich vermindert sinden. Möge man sich nicht irren lassen. Die Kammer ist der Post- Reform eben so günstig, wie im Jahre 1845; ihr Votum ist eigentlich blos eine Vertagung. Sie wünscht die Reform, aber zu einer gelegenen Zeit. Man wird freilich den Versuch machen, das Benehmen der Majorität zu entstellen, man wird sagen, sie sei aller Reform systematisch entgegen. Wir protestiren im voraus gegen diese Auslegung. Die Majorität hat die Post⸗ Reform nicht votirt, weil sie dieselbe in der jetzigen Lage unserer Finanzen für unzeitgemäß hält. Sie hat es nicht für recht gehalten, den Schatz in diesem Jahre cinem Verlust auszusetzen, weil dieser Verlust eine entsprechende Verringerung in dem außerordentlichen Budget der öffentlichen Arbeiten zur Folge gehabt haben würde, weil man dadurch arme Familien um Arbeit und Brod gebracht hätte. Die Majorität wollte sich einer solchen Politik nicht anschließen, die wir mit den Volls⸗Sympathieen, deren sich die Opposition beständig rühmt, schwer zu vereinigen wissen.“ ; Eine Anzahl von Pflanzern der Antillen, die von ihren Lands— leuten nach, Paris abgeorbnet sind, machten dieser Tage dem Herzog von Broglie ihre Aufwartung und ersuchten ihn, der Pairs- Kammer eine mit vielen Unterschriften versehene Petition zu überreichen, wor⸗= gebeten wird, daß den Kolonieen ein Antheil an der National— eprasentation bei der Berathung und Entscheidung über die Grund=
lagen einer Kolonigl-Reform gewährt werden möge. Der Herz übernahm die Vorlegung i , , eg ; . gung und Unterstützung der Bittschrift. In der
Deputirten Kammer wollen, wie verlautet die Herren v u Ed
ville und Bignon ein Gleiches thun. . m, . an? fe ge, , g r nnn des verstorbenen Deputirten 9 eierlichkeit statt. Der Erzbischof von Paris
hielt in der Kirche von Notredame das Tobtengmf. Die Beisetzung
925 Herr Gouin Reden am Grabe hielten. .
X Paris, 28. Mai. In der heutigen Sitzung der Depu⸗— tirtenkammer legte der Großsiegelbewahrer, Herr Hebert, zuerst den von der Pairskammer bereits, angenommenen Gesetzentwurf in Betreff der Organisation des Königlichen Kapitels von St, Denis vor. Die Tagesordnung führte darauf zur Verhandlung des Antrags des Deputirten von Versailles, Herrn von Remilly, in Betreff der Einführung einer Steuer auf die Hunde, .
Herr Maurat Ballange hat zuerst das Wort gegen den Entwurf. Er spricht sich in folgender Weise dagegen aus: Der ursprüngliche Antrag dieses Betreffs sei eine gesetzliche Neuerung in Frankreich gewesen, näm— lich die Inauguration eines ersten Gesetzes für eine Auflage auf den Lurus. Allmälig sei die Frage aus ihrer Allgemeinheit herausgetreten und in den Händen der Kommission der Kammer zu einen speziellen geworden. Aber die Uebelstände, die schon in dem ursprünglichen Antrage angedeutet seien, träten eben so augenscheinlich in dem zweiten Entwurse hervor, wie er jetzt aus den Händen der Kommission hervorgegangen sei. Ja, er finde Lee. noch ernster und gewichtiger. Es handle sich in der That nicht mehr um ein Gesetz für eine Auflage auf einen Luxusartikel, sondern um eine Polizei- auflage, die zur Verfügung der Departements und der Gemeinden gestellt werden soll. Unter dieser neuen Gestalt scheine ihm das neue Gesetz noch viel zahlreichere Einwürfe zuzulassen. Es werde jetzt ein Partifular- ein spezielles Gesetz, dessen Anwendung fakultativ sein solle für die Departements und für die Gemeinden. Die Folge davon werde sein, daß die Gemeinden, die leine Befugniß hätten, sich die kleinste Steuersumme selbst aufzulegen, ihre Mitbürger? mit einer Auflage zu belegen die Vollmacht haben würden. Das Haupt-ÄArgument zu Gunsten des Antrages sei aus der Masse von Nahrungs— mitteln hergenommen worden, welche die Hunde verzehrten. Er müsse be⸗ merken, daß dies nur so ein gelegentliches Argument sei, das man so zu sagen vom Zaun gebrochen habe. Niemand hätte an dieses Argument gedacht, wenn man in einem guten Jahre sich befunden, wo Ueberstuß herrschte. Im Uebrigen möge man wohl in Betracht ziehen, daß das Argument allen Werth, jede Geltüng verliere, sobald es sich um die Hunde auf dem platten Lande handle. Diefe Klasse von Hunden werde sicherlich nicht von auf— wandvollen Tafeln ernährt (allgemeines Gelächter), das werde wohl keines der ehrenwerthen Mitglieder bestreiten wollen, die so eifrig die Einführung einer Hundesteuer betreiben. Die meisten Hunde auf dem platten Lande müßten das mühevolle und magere Leben der Anachoreten führen. (Neues Gelächter. Der Redner fährt in dieser Weise fort und sagt dann: „Ein Wort nun über die Erhebung dieser neu beabsichtigten Auflage. Ich hatte bei der Verhandlung über die Erwägung des Antrags gesagt, daß diese neue Auflage auch eine neue Verwaltung erheischen würde. Man hat mir geantwortet, das wäre ein Irrthum. Aber es genügt, den Tert des An— mags zu betrachten, wie er sich unter den Händen der Kommission der Kam⸗ mer gestaltet hat, um sich zu überzeugen, daß der Irrthum auf Seiten der Gegner ist. Die Auflage würde eine wahre Capitation sein. Die Auflage wird nur insoweit erhoben werden können, als man die Zahl der Hunde kennen wird, die jeder Einzelne besitzt, so wie die Veränderungen, die jedes Jahr in der Zahl und in der Race vorgekommen sein werden. Es wird alss eine förmliche Zählung vorgenommen werden müssen. Auf bloße Er— klärungen wird man sich nicht verlassen. Dergleichen Erklärungen sind oft unwahr. Sie werden zu Prozessen Veranlassung geben, zu Aufnahme von Protokol⸗ len. Ich, der ich die Zustände und Verhältnisse des platten Landes genau kenne, ich werde mich, so viel in meinen Kräften steht, der Annahme des Antrags widersetzen.“ Herr Vivien besteigt die Tribüne. „Ich verhehle mir nicht“, sagt er, „daß man, indem man als Gegner der Hunde auftritt, sich mehreren Üinannehmlichtei= ten aussetzt. (Gelächter Man setzt sich sogar ein wenig der Gefahr aus, lächerlich und wirklich ausgelacht zu werden. Die Künstler haben die Ge— wohnheit, die Hunde unte den poetischsten Farben darzustellen. Sie sind unter ihrer Darstellung der Tröster des Armen, sein Begleiter zur letzten Ruhestätte, der Freund der Witiwen. (Neues Gelächter.) Trotz der Ungunst, die sich an diese Stellung zu knüpfen scheint, halte ich es fur Pflicht der⸗ jenigen, welche die Gesinnungen theilen, die Herrn von Remilly zur Stel⸗ lung seines Antrags veranlaßt haben, sich offen auszusprechen und diesen unbedeutenden Unännehmlichkeiten Trotz zu bieten. Ich glaube an die Nütz lichkeit der beantragten Maßregel. Sie ist nicht ohne Präcedenzien. Zwei⸗ mal hat sie schon die Kammer beschäftigt, die das erstemal nahe daran war, sie anzunehmen. Das zweitemal hat sie dieselbe in Betracht gezogen. Die Regierung hat, sie so sehr als im öffentlichen In— teresse liegend angesehen, daß sie die General-Conseils der Departements darüber befragte; 83 haben geantwortet, 57 sich für Annahme des Antrags ausgesprochen, 25 gegen denfelben. Aber auch diese haben die Unwirksam— keit der polizeilichen Maßregeln gegen die Hunde beklagt. In mehreren Nachbarländern sind Repressiv⸗Maßregeln gegen dieselben angenommen worden. Mit Erfolg wurde eine Auflage auf dieselben eingeführt in Bel— gien, im Großherzogthum Baden u. s. w. Was man auch dagegen sagen möge, die Masse von Nahrungsmitteln, welche die Hunde verzehren, ist be— deutend.“ Der Redner spricht sich demnach für eine fiskalische Repressis— Maßregel aus und schlägt einen neuen Tert der Redaction gegen den der Kommission vor, den er nicht gutheißt. Auf die Aufforderung des Herrn von Remillo, die Regierung solle ihre Meinung über den Antrag sagen, erklärt der Unter-Stauts-Secretair, Herr Antoine Passy, sich im Ra— men der Regierung für den Tert des Herrn Vivien. (Postschluß.)
Großbritanien und Irland.
London, 27. Mai. Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst Kon⸗ stantin von Rußland. war gestern bei der Königin zur Tafel im Buckingham-Palast und ist von derselben für die Woche während der Ascott-Rennen nach Windsor eingeladen worden.
Die Nachricht von dem Tode O'Connell's ist vorgestern in Dublin eingetroffen und durch Anschläge an den. Straßenecken dem Volke be— kannt gemacht worden. Da man sie längst erwartet hatte, erregte sie keinerlei Ueberraschung und Aufregung und wurde stillschweigend aufgenommen. . —
Es bestätigt sich, daß am 2lsten die bevollmächtigten Minister Frankreichs, Spaniens und Portugals mit Lord Palmerston eine Kon⸗ ferenz gehabt haben, in welcher eine Intervention in Portugal be⸗ schlossen wurde, und zwar durch die See-Streitkräfte Englands, Frankreichs und Spaniens und durch ein Armee- Corps von Seiten Spaniens. Das Protokoll der Konferenz vom 2lsten enthält darüber Folgendes: „Der portugiesische Bevollmächtigte hat erklärt, er habe von seiner Regierung die Nachricht erhalten, daß die Bemühungen des Obersten Wylde und des Marquis d'Espansna in Porto, dem Bürgerkriege in Portugal durch die der Junta zu eröffnenden Be⸗ dingungen ein Ende zu machen, vergeblich gewesen wären. Er hat hinzugefügt, daß er von Ihrer Masestät der Königin von Portugal beauftragt sei, den schon einmal von derselben gethanen Schritt bei denjenigen ihrer Bundesgenossen zu erneuern, welche an dem Vertrag vom 22. April 1834 Theil genommen hätten, um von diesen den nöthigen Beistand zur Pacification ihrer Staaten zu erlan— gen.“ Der portugiesische Gesandte, Baron von Moncorvo, setzte hierauf die bekannten vier Bedingungen aus einander, welche der Junta von Porto von Seiten Englands im Namen der Königin angetragen, von ihr aber verworfen wurden; Lord Palmerston be—⸗ stätigte dies, und die drei Bevollmächtigten Spaniens, Englands und Frankreichs beschlossen darauf, dem Antrage des portugiesischen Ge⸗ sandten zu willfahren. Es wurde demgemäß vön den Bevollmächtig⸗ ten der vier Mächte festgesetzt, daß die der Königin von Portugal versprochene Hülfe sofort gewährt werde, und zwar machten nach die⸗ sem Beschluß die Bevollmächtigten Spaniens Frankreichs und Eng⸗ lands sich anheischig, daß die Streitkräfte ihrer Regierungen zur See sogleich und in Verbindung mit den Seestreitkräften der Königin von Portugal jede von den Befehlshabern dieser vereinigten Streitkräfte nöthig, oder gut befundene Operation vornehmen sollten, um das Ziel dieses gemeinschaftlichen Aktes zu erreichen, und der Bevollmäch⸗ tigte Spaniens machte sich außerdem noch dazu verbindlich, daß
ein Truppen Corps, dessen Stärke von den Regieru z und Portugals näher festgestellt werden wird, . . gen soll, um mit den Truppen der Königin von Portugal emen schaftlich zu operiren, und daß diese Truppen, nach zwei Monaten oder nachdem der Zweck ihrer Expedition erreicht sei, sogleich das Territorium wieder räumen sollen. Unterzeichnet ist dies Protokoll von den Herren Pavier de Isturiz, Grafen Jarnac, Lord Palmerston und Baron von Moncorvo. .
Der Times zufolge, ist von Gibraltar die Kunde eingetroffen daß fast 300 Schiffe mit Getraide die Meerenge dort zu passiren im Begriff standen; östlich sollen noch 500 Schiffe zurück sein, die auf günstigen Wind warten und sich in den Küstenstädten mit neuem Mundvorrath versehen mußten, so lange dauerte ihre Fahrt schon.
Durch die Abnahme der Fabrikthätigkeit zu Manchester befinden sich jetzt dort 16 — 24,000 Personen, die unterstützt werden müssen und der Stadt wöchentlich 1000 Pfd. kosten.
Schweiz.
Kanton Genf. (Eidg. Ztg.) Die neue Verfassung ist mit 5511 Stimmen gegen 3186 angenommen worden. In der Stadt waren 2753 für die' Annahme, 1435 dagegen; im Wahlkreis des linken Ufers 2178 für, 119 gegen; im Wahlkreis des rechten Ufers 605 für, s61 gegen. An der Abstimmung nahmen Theil 8304 Bür⸗ ger; die Zahl der stimmfähigen Bürger beläuft sich auf 13,000.
FJtalien.
Neapel, 18. Mai. (A. 3.) Der Kronprinz von Bayern ist auf dem Königlich griechischen Kriegs-Dampfschiffe „Otto“ aus Athen mit seinem Gefolge am 15ten d. hier angelangt. Sein kräf⸗ tiges Aussehen scheint eine Folge seines längeren Aufenthaltes im Süden zu sein. In den wenigen Tagen seines Verweilens wird er der Aufstellung des Monuments in der Kirche del Carmine beiwohnen, das er Conradin von Hohenstaufen durch den Künstler Schöpf, der gleichsalls hier anwesend, errichten ließ.
Der König und die Königin, sammt den Grafen d' Aquila und Trapani, sind nach Foggia abgereist; Königliche Dampfschiffe, die ihnen folgen, werden sie von Manfredonia über Barletta und Brin⸗ disi nach Calabrien bringen und die Reise bis Messina ausdehnen.
Hente langte auf einem französischen Postschiffe die Königin Christine aus Marseille zum Besuche hier an. Sie begiebt sich mit der Königin-Mutter, der einzigen Person, die sich in diesem Au genblick vom ganzen Hofe hier befindet, nach der Villa di Capo di Monte.
Gritchenland.
Athen, 16. Mai. (A. 3.) Am ÜIten d. sind zwei König⸗ liche Verfügungen vom 4. Mai, von den Ministern gegengezeichnet, veröffentlicht worden, betreffend die interimistischen Staats- Ausgaben nach dem den aufgelösten Kammern vorgelegten, mit den beiden von 1845 und 1846 gleichen Budgets bis zur Zusammenkunft der neuen Kammer, und die Bestimmung der von jedem Steuerpflichtigen zu entrichtenden Natural-Grundsteuer (der Zehent).
Ihre Majestäten sind in der Abtei Megaspilion, in Aegion und Patras gewesen, wo sie von Sr. Königl. Hoheit dem Kronprinzen Maximilian von Bayern Abschied nahmen und nach Missolunghi über⸗ setzten; sie werden, nachdem sie Livadien und Phthiotis (die Nord— Gränzprovinz) besucht, in wenigen Tagen hier zurückerwartet. Der Empfang war an den erstgenannten Orten, von wo man Nachricht hat, enthusiastisch. In Megaspilion hatte sich eine Menge Einwoh—⸗ ner des benachbarten Kalavrita eingefunden. Bekanntlich ist Kalavsrita der Geburtsort des Herrn Zographos, während in Aegion die Londos zu Hause sind und Patras der Hauptsitz der englischen Partei ist. Dieser begeisterte Empfang ist ein neuer Beweis, daß das griechische Volk seine Autonomie und National-Ehre über Alles schätzt.
Meteorologische Geobachtungen.
Abends 10 Ubr.
Nachmittags 2 Uhr.
Morgens
Uhr.
Nach einmaliger
1817. 31. Mai.
RBeobachtung.
Lusidruck. .... 39 10“ bar. X39, 158“ F.. 340, oꝛ“ Par. Quell u re 7, 8e R
4 8,17 RN. 4 14,97 R. II“ R. Fluss wärme 17,0 R.
Thaupunkt. ... 6,9? R. 4 6727 R. 667 R. Bzoden wärme 16 19 R. Hunstsättigung. 91 pet. 53 pCt. 68 pCt. Ausdünstung (, 006“ R. Wetter...... heiter. Vie dersoblas 0, ori Rh. . W. NW. Walkenzug. .. — W.
99 gam per.. 4 11,60 n..
Lustwärme. ...
halbheiter. halbbeiter W. Würme wechsel 16 o0* — ꝗ79*
* 677 R. . 71 pC., WN.
Tagesmittel:
dFandels- und Börsen Nachrichten. Berlin, den 1. Juni 1847.
I echsel - Coumrse.
1 Brief. 259 *I. Kurz .
Amsterdam do. 250 FI. 2 Mt. —
IIamhur... .. 300 M5. Kurz 1515 do. 300 Mr. 2 Mt. —
London 11.8. 3 M.
. ö 2 1 300 Pr. 2 Mt.
Wien in 211 Xr 150 FI. 2 Mt.
Außsbür... ...... ...... l50 FI. 2 Mt.
100 Tpi. 2 Me.
8 Tage
2 Mt.
Frankfurt a. M. sidd. W 2 Mt.
109 snRbi. 3 Wochen
Breslau
Leipzig in Courant im 14 ThI. Fuss, 100 Thlr.
100 100
Hfandhrie /, Kommunal- Papiere umd Geld - Course.
Briels. Gem. 2zf. Brief. Gem.
Kur- u. Nm. Pfad br. 33 95 Seeh. Präm. Sch. Schlesische do. 3 — K. u. Nm. Schuldv. ] do. Lit. B. gar. de. 33 — Rerl. Stadt- Obl. ? — 4 Wesir. Hfandbr. 3 Frie drichsd' or. — 1331 Grossh. Posen do. Augustd' ur. — 12 Gold al marece. — Disconto.
etersbura
Inländische Fonds:
St. Schuld- Sch.
do. do. Osipr. Pfandbr. 3 95 Pomm. do. 3 94 . ,,, isländische Fonds.
Nuss. amb. Cert. — Poln. neue Pfdbr. do. beillope 3. 4.8. — do. Part. 500 FI. a0. 40. 1. Anl. 33 921 do. de. 360 I. do. Stieglitz 2.1 A 21 — Hlamb. Fener- Cas. do. . N check. Lot. 110 do. Staats- Pr. Anl. do. Foln. Sehata. 80 Nollund. 23 )hlnt. do. do. Cert. I. A. 93 kKurk. Pr. O. a0 r. do. do. L. B. 200]. — Sardin. do. 36 Fr. Fol. a. Pfdbr. n. C. 913 Neue had. 4028 FI.