1847 / 153 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ausgesetzt als Lasten des Staats und aller im Staats ver- bande befindlichen Glieder betrachtet werden.“

Niemand wird bestreiten, daß hierdurch den im Staatsverbande besindlichen Gliedern eine Verpflichtung auferlegt wird. Es folgt hier⸗ aus, daß das Gesetz vom 17. Januar 1826 nicht lediglich die Sicher⸗ heit der Staatsgläubiger, sondern auch das Verhältniß zum Gegen⸗ stande 6 in welchem sich die Glieder des Staatsverbandes zu * Staatsschulden befinden. Es liegt ihnen die Berpflichtung uf, für diese Schulden bis zu ihrer endlichen Tilgung zu hasten. . mehr aber kann ein Dokument, welches einem Dritten eine . 1 tung auferlegt und zugleich ein Recht ertheilt, so e, d. n. ; daß lediglich der erstere Theil, der ihn belastet, für ihn . htsgi 33 der andere Theil aber, der ihn berechtigt, . nicht auf ihn u, ö bar sei. Entweder bestehen Recht und Pflicht neben 2 . keines von beiden. Ist nun die im 8. 1 des 8 eg R nr auferlegte Verpflichtung in Kraft getreten, so 6. * 5 . ö nicht bestritten werden, die durch 88. 13 unt, 14 2 ö h theüt Vertretung des Landes, der reichsständischen Versammlung 3 worden. Würden sie dennoch bestritten, so würde dadurch die Rechts

ülti 3 zen G s überhaupt angefochten und somit eben gültigkeit des ganzen Gesetze hl lrung bes Herrn Justiz= dassenige in Frage gestellt, was nach der Erklärung des H n. Ministers der alleinige Zweck war, nämlich die Sicherheit der Staats⸗ gläubiger. Um die Rechte, von denen S8. 13 und 14 handeln, näher zu würdigen, muß bemerkt werden, daß nicht zuerst in dem Gesetz vom Jahre 1820 von einer reichsständischen Versammlung die Nede ist, vielmehr ist dieselbe schon durch das Gesetz vom 22. Mai 1815, worin sie die Versammlung der Landes-Repräsentanten genannt wird. angeordnet, und die Begründung der Rechte, die das Gesetz vom Jahre 1820 der reichsständischen Versammlung verleiht, gewinnt noch dadurch an Kraft, daß diese Corporation damals der Gesetzgebung nicht mehr fremd, vielmehr schon durch das Gesetz vom Jahre 1815 hervorge— rufen, mithin rechtlich existent war. Die Behauptung, daß, obgleich in den früheren Gesetzen stets nur von einer Versammlung die Rede ist, es dennoch in der Wahl des Gesetzgebers gelegen habe, mehrere reichsständische Versammlungen hervorzurufen, verliert schon dadurch an Bedeutung, daß der Herr Minister selbst anerkennt, es habe aus dem Gesetz die Erwartung entstehen können, daß nur eine Versammlung jährlich berufen werde; dies war also auch wohl der Sinn des Gesetzes. Vollständig aber wird jene Behauptung dadurchwiderlegt, daß der Herr Minister anerkennt, es sei in den früheren Gesetzen nicht allein nur von einer Versammlung gesprochen, sondern es sei auch nicht an mehrere gedacht worden. Nun halte ich an dem von dem Herrn Minister selbst aufgestellten Satze fest, daß jedes Gesetz nach dem Gedanken erklärt werden müsse, den der Gesetzgeber selbst habe hineinlegen wollen. Hier war aber der Gedanke des Gesetzge— bers, wie ausdrücklich zugegeben wird, nur auf eine reichsständische Versammlung gerichtet, und ich vermag nicht einzusehen, daß in den einfachen, unzweideutigen Worten, die der Gesetzgeber gebraucht hat: „die reichsständische Versammlung“ oder „die Versammlung der Landes Repräsentanten“, daß in diesen Worten irgend etwas unbe stimmt oder offen gelassen sei hinsichtlich der Zahl der Versammlun— gen. Noch weniger ist es mir möglich, eine andere in dem Vortrage des Herrn Ministers enthaltene Ansicht zu fassen. Der Herr Mini— ster sagt nämlich, daß allerdings, wie schon bemerkt ist, in der frühe— reu Gesetzgebung nur von einer reichsständischen Versammlung ge— sprochen, nur an eine Versammlung gedacht, aber nicht verneint worden sei, daß mehrere errichtet werden könnten. Hiernach würden also, wenn der Gesetzgeber sich auch noch so klar ausgesprochen hat, auch diejenigen Anordnungen, an die er nicht gedacht hat, die viel⸗ mehr mit seinen Gedanken in Widerspruch steht, rechtsgiltig sein, wenn sie nicht ausdrücklich im Gesetz verneint sind. In dem vorliegenden Falle würde es nach des Herrn Ministers Ansicht voll= kommen gerechtfertigt sein, wenn statt drei Versammlungen eine weit größere Zahl, etwa für jeden 3weig der Gesetzgebung eine besondere, errichtet worden wäre. Diese Ansicht scheint weit zu führen und zu— letzt darauf hinausgehen, daß kein richtiges Verständniß eines Ge setzes mehr möglich wäre, wenn der Gesetzgeber neben dem, was er will, nicht auch zugleich ausspricht, was er nicht will. Daß aber die Bildung mehrerer reichsständischen Versammlungen nicht nur dem Buch— staben, sondern auch dem Geiste des Gesetzes widerspricht, erhellt schon daraus, daß die reichsständische Versammlung, die zur Vertre— tung des Landes berufen ist, nicht eine mechanische Natur hat, also nicht in mehrere Theile getrennt werden kann, ohne daß ihr Wesen aufgehoben wird. Sie ist vielmehr ein lebensvoller Organismus, dessen Geist erlischt, wenn er in mehrere Theile aufgelöst wird. Der Schwerpunkt der Landes⸗Vertretung kann nur in einer Versammlung liegen, bestehen mehrere, so gelangt weder die eine noch die andere zu einer geordneten, richtig abgegränzten Thätigkeit; nur in einem einheitlichen Organe kann sich ein heilsamer Geist der Landes Vertre— tung entwickeln. Das Patent vom 3. Februar d. J. bezeichnet den Vereinigten Landtag als dieses Organ. Es sagt nämlich a 3: „Dem Vereinigten Landtage und in dessen Vertretung dem Vereinigten ständischen Ausschusse übertragen Wir u. s. w.“ Der Gesetzgeber hat also nicht eine zweite, der ersten gleichberechtigte Versammlung errichten wollen; der Vereinigte Ausschuß ist, nach den Worten des Gesetzes selbst, nur eine Vertretung dieser Verfammlung; er ist also nicht die Versammlung der Landes-Repräsentanten selbst, und es entsteht nun die Frage, ob es mit den Rechten und Pflichten die— ser Versammlung vereinbar ist, daß sie die wichtigste aller ihrer Fune— tionen, das Recht des Beiraths, an einen Ausschuß übertrage, daß sie ferner das wichtigste aller ihrer Rechte, das Recht der regelmäßigen Ein⸗ berufung, an einen Ausschuß abtritt. Ich kann diese Frage nur ver neinend beantworten, und ich muß mich, um den Anspruch des Verei— nigten Landtags auf regelmäßige Einberufung noch weiter zu begrün— den, darauf berufen, daß in mehreren Besitzergreifungspatenten? vom Jahre 1815 ausdrücklich eine Verfassung zugesichert sst, daß ferner Artihel 13 der Bundesakte bestimmt, daß in allen Bundesstaaten eine landständische Verfassung hergestellt werden soll. Der Begriff einer Verfassung kann nicht anders gefaßt werden, als daß sie ein öffent⸗ licher Rechtszustand sei, in welchem ein bestimmtes geordnetes Ver— hältniß zwischen Regierung und Volk besteht, dergestalt, daß der eine Theil in der Ausübung seiner Rechte nicht von dem anderen Theile abhängig sein kann. Es gehört nicht zur vorliegenden Frage, voll ständig zu erörtern, welche Rechte damals den deutschen Bundesstaa⸗ ten zugedacht waren, ich will nur im Allgemeinen bemerken, wie aus den offiziellen Akten der damaligen Zeit hervorgeht, daß es die Ab— sicht war, den Ständen einen einne ten von der Krone unabhän gigen Rechtskreis einzuräumen. Ein damals zugesagtes Recht muß ich jedoch namentlich auführen, das Recht der Bitte ünd Beschwerde, welches auch durch unsere Verfassung bereits anerkannt wurbe. Ich ühre es an, um darzuthun, baß schon um der Ausübnng dieses Nechtes willen eine regelmäßige Einberufung der Stände erforderlich ist, daß dieses Recht, l; lange die regelmäßige Einberufung nicht ge⸗ währ wird, eigentlich gar nicht bestcht, mithin die durch die Bun— desalte verbriefte . nicht erfüllt 2 Abgesehen von dem Rechtagrunde, sprechen auch die vielseitigen Gründe der Zwe nc. keit für die ,, Einberufung des Landtages. Gewiß liegt es im höchsten Interesse der Krone, gewiß ist es die Bedingung einer heilsamen Erhaltungspolitik, daß die Einberufung nicht von einem sedesmaligen Willensentschluüß abhängig gemacht, sondern dergestalt

unabänderlich festgeordnet werde, daß die Institutionen des Staates in ihren m ig wiederkehrenden Lebensäußerungen der erhahe⸗ nen Ordnung der Natur vergleichbar sind. Wie diese nach un⸗ wandelbaren Gesetzen den Lauf der Gestirne regelt und die Jahres zeiten im regelmäßigen Wechsel an uns vorüberführt, so walte auch in n, , ein höheres, dem Einzelnwillen unerreich⸗ bares Gesetz. . .

Wenn der Landmann seine Hoffnungen e. eine Mißärndte ge⸗ täuscht sieht, so trägt er mit ruhiger und stand after Ergebung die⸗ sen Schlag; denn er weiß, daß zur bestimmten Zeit eine neue Saat dem Boden entkeimen wird. Also auch im Staate. Welche Gährun⸗ gen, welche Mißklänge sich auch im Leben des Volks entwickeln mö— gen, sie verlieren ihren gefährlichen Charakter, ja, fie wirken heilsam für die Entwickelung, wenn alle Theile mit Nuhe auf den vorbestimm⸗ ten Zeitpunkt hinblicken können, wo alle diese Gegensãätze ihre Ver⸗ mittelung, ihre Ausgleichung in einem verfassungsmäßigen Organ sin⸗ den. Ich wende mich nun zurück zu dem Rechtspunfte und erkläre, daß ich demjenigen Theile des Ausschusses beistimme, der den Rechts⸗ Anspruch des Vereinigten Landtages auf alljährliche Einberufung als begründet anerkennt, der ferner anerkennt, daß der Vereinigte Land⸗ tag seine Rechte nicht auf Ausschüsse übertragen kann. Einem in dieser Weise gefaßten Antrage werde ich mich mit voller Ueber—⸗ zeugung anschließen. Es scheint mir aber allerdings nöthig, daß die Versammlung vorher mit sich selbst darüber zu Rathe gehe, ob sie von diesem Rechtsanspruch in ihrer Mehrheit überzeugt ist, es scheint mir dies durch den bisherigen Gang der Verhandlungen, durch den Inhalt der Adresse und durch den Inhalt der darauf erfolgten Kö⸗ niglichen Botschaft bedingt. Ich weiß nicht, ob die Erklärung, die der Herr Kommissarius vorhin gegeben hat, auf den in dieser Be— ziehung hier einzuschlagenden Geschäftsgang Einfluß haben wird, ich enthalte mich für jetzt jeder Aeußerung darüber, da die Entscheidung über den Geschästsgang dem Herrn Marschall zusteht, diese Entschei⸗ dung uns aber noch nicht bekannt ist. Zum Schluß bemerke ich noch, meine Herren, daß ich mich nicht der Pflicht entzogen habe, die uns jetzt vorliegende Frage von dem Standpunkte der geschriebenen Gesetze, und zwar in einer Weise, zu erörtern, die den Wortlaut wägt. Ich gestehe aber, daß ich mich auf diesem Gebiete nur mit verhaltener Seele bewegt habe, daß es mir peinlich wäre, das Schicksal eines großen Volkes gewissermaßen an das Verständniß einiger Buchstaben geknüpft zu sehen. Doch bin ich tief überzeugt, daß es sich hier nicht um Buchstaben, sondern um den Geist han delt, der einst diese Buchstaben hervorgerufen hat, und der jetzt ihre Erfüllung verlangt. Möge dieser Geist nicht verkannt, möge das im Volke wachsende Verlangen nach einem öffentlichen Rechts⸗ zustande nicht mißdeutet, möge ihm die Erfüllung theurer Verheißun— gen nicht verkümmert werden! Mit dem lauteren Sinn, mit dem sie einst gegeben wurden, hat das Volk sie enipfangen und in seinem Herzen bewahrt, unverdorben und in ungeschwächter Treue würde es, wie einst dem Vater, so jetzt dem Sohne folgen, wenn es gälte, neue Krieges-Ehren zu erwerben; aber die Aufgabe der Gegenwart führt auf ein anderes Feld, es winken die noch, höheren Ehren eines in Freiheit auf dem Boden des Rechtes mit seinem König innig ver bundenen Volkes. Die Lage, in der wir uns befinden, ist groß; durch großartige Entschlüsse wird sie sich zum Heile wenden. In keiner bedeutenden Periode unserer Geschichte hat es auf dem Throne an Jroßartigen Entschlüssen gefehlt, an den Stufen des Thrones hat es in solchen Momenten nicht an Männern gefehlt, die mit weisem Blick die Bedürfnisse der Zeit erkannten. Vertrauen wir denn, daß auch jetzt I die Räthe der Krone dazu mitwirken werden, auf der allein sicheren Grundlage des Rechtes den Bau, in dem 16 Millionen woh— nen, unerschütterlich zu befestigen! Mögen die Räthe der Krone nicht

befürchten, möge Keiner in der Versammlung die Besorgniß hegen, daß durch eine solche Ausbildung unserer inneren Staats-Verhältnisse das Ansehen der Krone, die Stellung Preußens geschwächt werde. Die Krone wird nie machtvoller sein, Preußen nie mehr geachtet und

gefürchtet unter den Nationen Europa's dastehen, als wenn eine tiefe moralische Befriedigung Fürst und Volk zu einer unauflöslichen Ein— heit verbindet! Dies ist das Ziel, welches wir in diesen entschei— dungsvollen Tagen mit Festigkeit zu verfolgen haben; möge es erreicht, möge der heiße Wunsch, der in uns Allen lebt, erfüllt werden, der Wunsch, „Gott schütze, Gott segne das Vaterland!“

(Bravo!)

Abgeordn. von Massow: Meine Herren! Die Beurtheilung der Rechtsgründe für und wider die Periodizität des Vereinigten Landtages überlasse ich den gewiegten Rechtskundigen, deren wir in dieser Versammlung so viele besitzen. Aus allgemeinen und politischen Gründen habe ich schon beim Erscheinen der Gesetze vom 3. Februar erkannt und habe es ausgesprochen, daß eine Periodizität der Ver einigten Landtage nothwendig sei, um dem ständischen Gebäude, wel ches wir der Gnade Sr. Majestät des Königs verdanken, Haltung und Vollendung zu geben. Ich habe dieselbe, Ansicht und Ueberzeu gung noch heute; es hat uns aber Se. Majestät der König in der Botschaft vom 22. April die Zusicherung ertheilt, binnen vier Jahren den Vereinigten Landtag wieder berufen zu wollen, dabei auch, die Ursache genannt, daß gegenwärtig unseren Wünschen und Anträgen die Grundlage reiflicher Erfahrung mangele. Ich sehe wohl ein, daß diese Zusicherung keine Zusicherung der Periodizität der Vereinigten Landtage sei; für mich ist aber mit derse ben jeder Grund geschwun⸗ den, jetzt schon die Bitte um Periodizität auszusprechen. Die Wieder kehr des Landtages ist uns zugesichert, die Bildungsfähigkeit der Gesetze vom 3. Februar ist ausgesprochen, und das erkenne ich im vollsten Maße an, daß die Grundlage der Erfahrung eben so wichtig sei für uns Bittsteller, als für Se. Majestät den König und für die Räthe der Krone. Ich weiß sehr wohl, daß diese Ansicht nur von einem kleinen Theil dieser Versammlung getheilt wird, dies hält mich aber nicht ab, sie offen und frei auszusprechen, so wie den lebendigen Wunsch, daß die Wenigen fest mit mir an derselben halten mögen. Ich stelle die Einigkeit der Versammlung hoch, aber eben so hoch stelle ich es, daß man fest bei iner Ueberzeugung beharre. Wenn nun weiter beantragt wird, daß nächst der allgemeinen Bitle um Periodizität Se. Majestät der König jetzt gebeten werden so (, be- stimmte Fristen für dieselbe auszusprechen, so hoffe ich, daß sich da— gegen viele Stimmen erheben werden, denn ich kann darin ur das erkennen, was ein Theil der Versammlung vermeiden zu won bei früherer Gelegenheit ausgesprochen hat, nämlich ein Drängen n die Regierung zu allzu schleuniger Abänderung des Gesetzes, einen Sturmschritt, der durch die Verhältnisse nicht geb. en ist, de n wir haben gottlob keine Feinde zu bekämpfen, sondrrn wollen bedachtsam fortschreiten auf der Bahn der Reform, die Pre ßen immer Segen gebracht hat. Mag die Gesetzgebung vom 3. F ruar ihre Mängel haben, ich bin weit entfernt, dies bestreiten zu wollen, doch glaube ich, daß es rathsam sei, nicht zu eilig vorzuschreiten mit so bestimm= ten Abänderungs-Vorschlägen, deren Folgen nicht leicht zu berechnen sind, und die wir selbst vielleicht nach einigen Jahren bereuen möchten. Ist denn unsere Wirksamkeit auf diesem ersten Landtage ohne allen Zweifel so segensreich und so beglückend für das Land, daß der An⸗ trag um so baldige und 4 Wiederkehr desselben vollkommen ge⸗= rechtfertigt erscheint? Bei aller Anerkennung des vielen Guten, wel⸗

ches hier heworgegangen ist, erscheint es mir doch kühn, diese Frage bestimmt mit Ja zu beantworten. Ich gestehe es, selbst die 4563

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Beglückungs⸗Anträge, die hier vorliegen, geben mir dazu noch nicht

den Muth. Die einjährige oder zweijährige Wiederkehr des Verei⸗

nigten Landtags würde nicht allein die aus dem Gesetze vom 3. Fe⸗ bruüar hervorgehenden ständischen Ausschüsse vernichten, sondern auch die Provinzial⸗Landtage, die so lange bestanden und wahrlich sich der allgemeinen Anerkennung erfreut haben. Die so häufige Wiederkehr würde wahrscheinlich Viele unter uns in die Nothwendigkeit versetzen, sich ganz der ständischen Wirksamkeit zu entziehen, und wenn ich auch anerkenne, daß Niemand unersetzlich sei, so würde ich doch mit Be⸗= dauern Männer aus unserer Milte scheiden sehen, die jeßzt vorzugsweise das Vertrauen des Landes besitzen. Endlich sind auch die ausehnli chen Kosten der Landtage, die dem Lande zur Last fallen, berücksichti⸗ gungswerth. Schon aus allen diesen Gründen stimme ich gegenwär⸗ rig gegen jede Petition um die Periodizität der Vereinigken Land= tage, vor Allem aber noch aus dem Grunde, weil ich der sofortigen Gewährung unserer Bitte, auf welche es der Mehrzahl doch anzu⸗ kommen scheint, eine Konzession der Krone erkennen müßte, die ich selbst nicht wünschen und hoffen kann. Ja, meine Herren, ich bin überzeugt, wenn Viele unter uns dies berücksichtigen wollten, wir wür⸗ den im Wesentlichen nicht minder die Wünsche und Hoffnungen in Erfüllung gehen sehen, in denen wir ja mit der großen Mehrzahl vollkommen übereinstimmen. (Schluß folgt.)

Uichtamtlicher Theil.

Inhalt

Inland. Provinz Schlesien. Wohlthätigkeit. Erfurt. Bevöl= kerung; Sparkassen; Obstbau; Tilgungskasse im Eichsfeld.) j

Dentsche Bundesstaaten. Freie Stadt Frankfurt. Verhand— lungen der gesetzgebenden Versammlung. Schreiben aus Frank— furt a. M. (ünwohlsein des Kurfürsten von Hessen; Sinken der Getraide—= preise; Stand der Börse.) . I .

Frankreich. Paris. Verhandlungen in beiden Kammern. Die Pairshofs- Kommission. Unterwerfung von Kabylen Stämmen und Rückkehr Bugeaud's nach Algier. Das Geschwader des Mittelmeeres.

Großbritanien und Irland. London. Parlaments Verhandlun— gen. Die Times über die Verhandlungen der preußischen Herren Rurie. .

Belgien. Brüssel. Erklärung in Betreff der Kammern. Ver— mischtes.

Ita lle n Neapel. Handels Vertrag mit dem deutschen Zollverein.

Genn ga. Traueramt für O Connell. ö

Spanien. Schreiben aus Madrid. (RNückfehr der Königin. nach Ma⸗ drid; die Presse über die Trennung des Königs und der Königin; die Hinrichtung Tristany's; Nachrichten aus Lissabon; Vermischtes.)

Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Marlt— bericht. Galaez. Getraide⸗-Handel.

Provinz Schlesien. Die Kaufmaunnschaft, in Breslau hat zur Arbeitsbeschäftigung derer, die augenblicklich keine Arbeit erlan— gen können, besonders der brodlosen Fabrik-Arbeiter, 50 00 Rthlr. aus= gesetzt, doch dabei bestimmt, daß nur solche Arbeiten vorgenommen werden sollen, die nicht aus städtischen Mitteln früher oder später doch gemacht werden müßten, also keine Arbeiten im Interesse der Kämmerei-Kasse. Die Stadtverordneten erließen ein Dankschreiben an die Kaufmannschaft.

Erfurt, im Mai. Eine Volkszählung ergab eine Gesammt⸗ bevölkerung des Regierungsbezüks von 337,252 Köpfen, welche die vom Jahre 1843 von 329,310

um 7TyI27 übeisteigt. Von diesen 337,252 Individuen gehören 238,436 der evangelischen, 9„ö,913z der katholischen Konfession, 1451 der jüdischen und 2 der griechischen Religion, endlich 1 der Sekte der Mennoniten an, und 446 sind katholische Dissidenten. Die Einlagen der Sparkassen beliefen sich zu Ende des Jahres 1845 zu Ende des Jahres 1846. In Erfurt auf 198,322 Rth. 11 sgr. 10 pf. 221,598 Rth. 3 sgr. 4pf. Heiligenstadt⸗ 3,718 23 14 4,008 10 8 Langensalza 33, 364 10 41,8099 1 4 Mühlhausen 29,305 15 8⸗ 31,576 . Nordhausen 95,701 9 22 105,979 Schleusingen⸗ 23,413 . Weißensee 10,128 25 ' 15, 422 Worbis ö 11 763 Ziegenrück 11601 29 ' 16,153 Summa 41006, 247 21 2 44602, 068 ⸗— w Ab die 406,247 26 2 Hat sich der Einlagebetrag unter Zuschlag von Zinsen vermehrt um. . 55,820 Rth. 16s4r. 10pf. Ohne Zweifel ist auf dieses Ergebniß der Bau der Eisenbahn in und bei Eifurt, zu welchem aus vielen Kreisen Arbeiter sich ein sanden, nicht ohne Einfluß gewesen. An neuen Einlagen sind im vergangenen Jahre eingegangen: In Ersurt 79,381 Rthlr. 11 sgr. 9pf. Heiligenstadt 1,180 —ů Langensalza 21,242 20 11 Mühlhausen 10,078 28 1 Nordhausen 33, 100 27 6 Schleusingen S, 290 1 Weißensee 8, 944 . Worbis 386 22 Ziegenrück 6,696 21 11 zusammen e , E ie Rückzahlungen dagegen betrugen: Din 8 , 3e ! Rthlr. Heiligenstadt 1,013 * Langensalza 13,079 Mühlhausen 8,775 Nerdhausen 265, 351 Schleusingen 7, 931 Weiß ensee 4,355 Worbis 25 Ziegenrück 2293 zusammen 1277, 6J5 Es ergiebt sich, daß bei keiner der vorhandenen Sparlassen die

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Rückzahlungen die neuen Einlagen überstiegen haben. Erwünscht ist es auch, daß die Zahl der Einlagen der minder Bemittelten in Zu= nahme ist. Hierdurch wird der eigentliche Zweck dieser Instsute immer mehr erreicht werden. 3

Der im hiesigen Bezirke aus älterer Zeit schon beträchtliche Obstbau erhält sich dadurch, daß die Anpflanzung von Obstbäumen an Bergen, in Gärten, an den Wegen, auf Angern und Triften mög⸗ lichst befördert wird. Hierin wird alljährlich Bedeutendes geleistet, und die Vereine für Holzanpflanzung 2Ac., besonders der in Mühl⸗ hausen bestehende, wirken zu diesem Zwecke fehr nützlich mit. Es sind im Jahre 1846 im hiesigen Regierungsbezirk 119, 599 wilde Obstbäume gepflanzt, 14,999 dergleichen durch Pfropfen, Okuliren c. veredelt, 50. 182 schon veredelte Obstbäume verpflanzt und 1,132,788 Nutz- und Brennholzbäume, einschließlich 138 Maulbeerbäume, ange⸗ pflanzt, außerdem aber ist eine bedeutende Anzahl Morgen Forstgrund mit Holzsamen besäet. Auch sind die Baumschulen vermehrt und verbessert worden. .

Die Tilgungskasse für die drei eichsfeldischen Kreise hat am 1Isten Oktober 1845 ihre Wirksamkeit begonnen und unter eben so eifriger als einsichtsvoller Leitung bereits 113 Ablösungen eingeleitet, wovön 41 durch Feststellung der an die Tilgungekasse zu zahlenden Rente des den Berechtigten in Schuldverschreibungen zu gewährenden Absindungs-Kapitals und unter diesen 30 auch durch Aufnahme der bereits bestätigten Ablösungs-Nezesse im Wesentlichen beendigt sind.

Die für die Tilgungskasse in Folge der im Wesentlichen been— digten Ablösungen festgestellten Renten belaufen sich auf 1299 Rthlr., für welche den Berechtigten 34,400 Rthlr. in Schuldverschreibungen der Tilgungskasse gewährt worden sind.

Deutsche Bundesstaaten.

Freie Stadt Frankfurt. (Frankf. J.) In der Sitzung der gesetzgebenden Versammlung vom Isten d. M. wurde Berathung gepflogen über den weiteren Kommissions-Begicht, die Geschãfts⸗ Ordnung und insbesondere die Oeffentlichkeit der Sitzungen der ge setzgebenden Versammlung betreffend. Nach Verlesung des Kommis⸗ sions Berichts hielt der Geh. Hofrath Dr. Stiebel einen dem Proto koll beiregistrirten Vortrag. Der Schluß-Antrag desselben, künftig die Namen der Sprechenden im Protokoll zu nennen, führte zu einiger Diskussion und wurde zwar von einer Seite unterstützt, dagegen von an derer Seite nur dann für ausführbar erachtet, wenn man, was für die Verhandlungen dieser Versainmlung wohl nicht geeignet sein möchte, Schnellschreiber anstellen wolle, indem? ohne solche das Protokoll fortwährend Reelamationen ausgesetzt sein würde, da man dem Protokollführer allein eine wörtliche Aufnahme und Re digirung der einzelnen, ohnehin oft nur Wiederholungen enthaltenden Reden nicht zumuthen könne, deren Sinn aber in der bisherigen Art und Weise der Protokollführung hinlänglich sich gegeben sinde. Da im Laufe dieser Diskussien der hr. Stiebel sich veranlaßt fand, seinen

vorgedachten Antrag zurückzunehmen, so wurde solcher nicht weiter

verfolgt und auf die vorgelegte neuredigirte Geschäftsordnung über gegangen. Nachdem der hr. Reinganum kieselbe verlefen und Riemand etwas dabei zu erinnern hatte, so wurde nunmehr Umfrage über die Anträge der Kommission im Ganzen gehalten, und sprach sich die Versammlung einstimmig mit 70 Stimmen für dieselben aus.“

X Frankfurt a. M., 31. Mai. Se. Königl. Hoheit der Kurprinz⸗Mitregent von Hessen ist heute Nachmittag von Kassel hier eingetroffen, um seinem an einem Podagra- Anfall erkrankten Vater einen Besuch abzustatten; nach dem heute ausgegebenen Bülle⸗ tin besindet sich jedoch Se. Königl. Hoheit der Kurfürst bereits wie⸗ der wohl. Der Kurprinz⸗Mitregent wird daher bald nach Kassel zu rückkehren.

Die sichere Aussicht auf eine frühe und gesegnete Aerndte und die Ueberführung des Marktes drücken die Getraidepreise sehr herun— ter, und man erwartet in dieser Woche eine neue starke Herabsetzung der Brodtaxe.

Die monatliche Abrechnung der Börse lieferte heute sehr gute Resultate. Es blieben alle Course, besonders die Eisenbahn-Achien, durch die bessere Notirung von London, Paris und Berlin (vom 29sten d.) höher und die Abrechnung fand keinerlei Schwierigkeit.

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Paris, 30. Mai. In der gestrigen Sitzung der Pairs Kam— mer klagte noch Graf von Montalembert darüber, daß das Ministe— rium und seine Agenten das Petitionsrecht zu hemmen suchten, wenn es sich darum handle, dasselbe zu Gunsten der Unterrichts- Freiheit auszuüben, indem die General-Prokuratoren, Präfekten, Unter-Prä— fekten, Maires und Adjunkte wie Inquisitoren zu Drohungen und Gewalt ihre Zuflucht nähmen, um die Unterzeichnung solcher Bitt= schriften und ihre Absendung zu verhindern. Der Großsiegel-Be— wahrer“, Herr Hebert, erklärte darauf, daß, wenn die Bürger das Petitions⸗-Recht hätten, andererseits eben so der Regierung des Recht zustehe, die Ausübung desselben zu überwachen, sich davon in Kennt— niß zu setzen, ob auch alle diejenigen, welche unter einer Petition unter⸗ zeichnet ständen, deren Inhalt wohl gelesen hätten, und die Wege kennen zu lernen, auf welchen die Petitionen mit Unterschriften be⸗ deckt würden. Nach dieser Diskussion wurde der vorliegende Gesetz— Entwurf über die geheimen Fonds von der Pairs Kammer mit 112 gegen 22 Stimmen angenommen. Schließlich beschloß man auf den Wunsch des Unterrichts Ministers, als nächsten Gegenstand der Be= rathung den Gesetz⸗Entwurf über die medizinischen Studien und die ärztliche Pwaris auf die Tagesordnung zu fetzen, weil die Unpäßlich keit des Ministers des Innern denselben verhindern würde, der Dis—= kussion des an der Reihe befindlichen Gesetzentwurfs über das Ge— fängnißwesen beizuwohnen. =

Die Deputirten⸗-Kammer beschäftigte sich gestern mit Petitionen, von denen eine, den Platz für den Bahnhof der Paris -Lyoner Ei senbahn betreffend, die Versammlung den größten Theil ihrer Sitzung beschäftigte. Eine Anzahl von Einwohnern des Bastillen Viertels behauptet nämlich, das Gesetz von 1845 in Betreff der Konzession jener Bahn habe förmlich vorgeschrieben, daß ihr Bahnhof auf dem ehemaligen Platz der Bastille selbst angelegt werden solle, und indem die Verwaltung neuerlich entschieden, daß die Bahn schon am Bou— levard Mazas enden solle, habe sie das Gesetz übertreten. Diese Bittschrist wurde von der Kommission unterstützt. Der neue Minister der öffentlichen Arbeiten, Herr Jayr, der bei dieser Gelegenheit zum erstenmal in der Kammer das Wort nahm, bestritt jedoch jene Behauptung und suchte darzuthun, daß der Platz des Bahnhofes in dem betreffenden Gesetze nicht fest bestimmt werden sei. Es gehöre dies, erklärte der Minister, zu den Punkten, über, welche die Verwaltung sich dir leßte Entscheidung vorbehalten müsse, und der Bastillenplaßz biete solche Hinderniffe dar, daß sich die Wahl desselben zum Bahnhof als unthunlich erwiesen habe. Die Kammer verwarf darauf das Gutachten der Kommission. 2 der Sitzung übergab Herr Bignon den Bericht über das

gel.

Der Kanzler und die Kommission des Pairshofes sollen Herrn Nenouard damit beauftragt . . e ger ee r, des Prozesses gegen General Cubszres zu erstatten. Bis zur Ver⸗

lesung dieses Berichts hat die Kommission sich vertagt. Man glaubt

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nicht, daß der Bericht vor vierzehn Tagen wird zur Kenntniß des Pairshofes gebracht werden können.

Die Regierung hat heute bereits die amtlichen Berichte des Marschall Bugeaud vom 17. und 18. Mai über die gestern erwähn⸗ ten Gefechte mit den Kabylen veröffentlicht. Sie sind aus dem Bi— vouak am rechten Ufer des Sah el-Flusses bei dem Stamm der Beni Abbes, vier Tagemärsche von Bugia, datirt. Die Truppen, welche unter Bugeaud's Oberbefehl von Algier durch das Gebiet der noch nicht unterworfenen Kabylen nach Bugia maschiren, waren in jener Gegend von dem mächtigen Stamm der Beni Abbes während der Nacht angegriffen worden. Die Kabylen unterhielten anfangs ein sehr leb= 16 Feuer, und da die Franzosen im Lager blieben, um Vorbereitungen zu einem Angriff zu treffen, so glaubten sie, dieselben vernichtet zu haben. Als aber am 17ten um 3 Uhr früh die Reveille geschlagen wurde, blieben nur zwei Bataillone bei dem Gepäck zurück; die übrigen erstürmten die Anhöhen und nahmen nach einander mehrere Dörfer. Der Widerstand war hartnäckig, denn die Franzosen hatten 57 Mann An Todten und Verwundeten. Drei Dörfer mit Pubver und Waffen⸗ Fabriken wurden niedergebrannt. Der Verlust der Kabylen war sehr beträchtlich; noch an demselben Abend haben die Häuptlinge ihre Un⸗ terwerfung angeboten, und dieselbe ist angenommen worden. Auch General Bedeau, der sich noch nicht mit dem Truppen - Corps des Marschalls vereinigt hatte, war unfern Bugia's von den Kabylen an⸗ gegriffen worden, hatte dieselben aber ebenfalls, mit Verlust eines jungen tapferen Offiziers, Bitard⸗Desportes, geschlagen und zur Un— terwerfung genöthigt. Außer diesen Berichten ist der Regierung noch eine telegraphische Depesche aus Algier vom 26. Mai zugegangen, worin der Marschall dem Kriegs⸗-Minister meldet: „Das ganze'Cent'um von Groß -Kabylien, von Bugia bis Serif und Hamsa, ist am 24sten in einer feierlichen Versammlung der Reprä⸗ sentanten von ungefähr 24 Stämmen organisirt wor— den. Wir haben die Oberhäupter ernannt und mit ihrer Würde be kleidet. Die Kabylen sind einer mäßigen Auflage unterworfen; sie sollen die Verbindungen sichern und die Transporte leiten. Die bei— den Kolonnen werden in kleinen Tagemärschen nach Setif und Algier zurückkehren und die auferlegten Bedingungen in Ausführung bringen. Ich, bin heute in Algier angelangt.“ Die unternommene Expedition scheint also mit dieser Kabylen-Unterwerfung beendigt zu sein.

Am 25sten d. ist das Geschwader des Prinzen von Joinville von Toulon unter Segel gegangen; es ist noch um 4 Schiffe ver mehrt worden und besteht nun aus 6 Linienschiffen, 2 Fregatten, 3 Dampf⸗Fregatten und einer Dampf-Korvette, die zusammen 906 Nanonen tragen. Das Geschwader soll sich nach dem Golf IJnan, Civita⸗ Vecchia, Neapel und Algier begeben und nach einem Besuche an den spanischen Küsten nach Toulon zurückkehren.

. Großbritanien und Irland.

London, 29. Mai. Der Schluß der gestrigen Unterhaus⸗ Sitzung, deren Verhandlungen bereits mitgetheilt sind, bot nichts von Interesse. Das Haus konstituirte sich, nachdem Herr Ewart seinen Antrag auf Einführung direkter Besteuerung zurückgenommen hatte, zum Comité für Geld-Bewilligungen und votirte mehrere Posten des Civil⸗Budgets.

Die Times bespricht heute in einem längeren Artikel die Ver— handlungen und den Beschluß der preußischen Herren-Kurie über die Reviston des Zoll⸗Tarifs und die in der betreffenden Petition aufgestell⸗ ten Grundsätze eines Schutz- und Differenzialzoll-Systems. Es wird dem Patriotismus der preußischen Herren-Kurie große Anerkennung gezollt aber die von derselben anempfohlenen Gruͤndsätze vom Standpunkte des freien Handels als irrthümlich und schädlich nachgewiesen. Doch fügt die Times hinzu: „England ist die letzte Nation, welche ein Recht hat, Anderen die Entwickelung solcher Grundsätze und die Ver folgung solcher Zwecke zu verleiden, denen es selbst einen so großen Theil seiner Intelligenz und Thätigkeit gewidmet hat. Wir können uns nicht wundern, daß ein anderes Volk unseren Erfolg als ein Beispiel der Nachahmung anführt, aber wir möchten es bedauern, daß ein Volk wie das deutsche so viel bereitwilliger ist, die Irrthümer, von denen wir uns losgesagt haben, als die Wahrheiten anzunchmen, auf welche unsere Handelsgesetzgebung in jüngster Zeit gestellt wor— den ist.“ Die Times sücht nun nachzuweifen, daß dem deutschen Zoll-Verein das Schutz System nur Schaden bringen könne.

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Brüssel, 31. Mai. Der heutige Moniteur enthält folgende Erklärung: „Seit einigen Wochen unterhalten die Oppositionsblätter ihre Leser fortwährend von der Auflösung der Kammern. Mehrere derselben gehen so weit, daß sie schon die persönlichen Ansichten der Kabinets-Mitglieder oder der angeblich über diese Frage zu Rathe gezogenen Staatsmänner mittheilen. Wir sind zu der Erklärung er⸗ mächtigt, daß alle diese Nachrichten keinen Grund haben, daß das Ministerium über die Auflösung der Kammern nicht berathschlagt hat, deren Nothwendigkeit überdies durch nichts dargethan ist, und daß es sich nicht an den Rath seiner politischen Frennde gewendet. Die Einberufung der Wahlkollegien hatte schon die Absichten der Regierung gezeigt, und sie hätte diesen Gerüchten ein Ziel fetzen sollen.“

Erst heute wird der König der Belgier von Wiesbaden in Lacken zurück erwartet.

Für den auf den 16. September in hiesiger Hauptstadt ange— setzten Freihandels- und Staats-Oekonomen-Kongreß haben bereits mehrere Notabilitäten von Paris ihr persönliches Erscheinen zugesagt, unter Anderen der Herzog von Harcourt, Lamartine, Michel Chevalier, Leon Faucher, Wolowski und Bastiat.

Die Zahl der in Gent wegen der neulichen Unruhen Verhasteten soll sich auf 224 belaufen; die Verhaftungen dauern fort, namentlich unter Fabrikarbeitern. Die Zahl der Bäcker, bei denen geplündert worden, hat sich auf 63 herausgestellt.

tn lien.

Neapel, 20. Mai. (A. 3.) Der am 27. Januar d. J. mit Preußen im Namen der Zollvereins Staaten auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossene Schifffahrts- und Handels Vertrag hat die Königliche Ratification erhalten.

Genug, 20. Mai. Gestern wurde O'Connell's Leiche nach der Kirche delle Vigne gebracht, wo das Todten-Amt gefeiert wurde, dem eine Masse Menschen beiwohnten, darunter alle Konsuln, den englischen ausgenommen. Die Leiche wird bis zu ihrer Verschiffung nach Irland in einer Kapelle aufbewahrt. Die Urne, welche sein Herz einschließt, trägt die Inschrift: „Daniel OConnell, natus Kerry, obiit Genuae, die 15. Mai 1847, aetatis suac ann. LXXII.“

S pan ien.

s3 Madrid, 25. Mai. Gestern Abend hat die Königin den hiesigen Palast wieder bezogen, und sämmtliche Minister sind von Aranjuez zurückgekehrt. Der König verweilt fortwährend im Pardo und beschäftigt sich mit der Kaninchenjagd und Billardspiel. Der General Serrano traf gestern einige Stunden früher als die Königin hier ein.

Das Gerücht, daß die Besatzung von Saragossa sich gegen die Regierung erklärt und die Herzogin von Montpensier als Königin

ausgerufen hätte, welches gestern hier in Umlau

sich bis jetzt nicht bestätigt, obgleich das bier rt , get nerale in die Staats⸗Angelegenheiten und die Art und W fen 55 welche sie den freien Willen der Königin zu beschränken enn f zu einem solchem Aufstande der Truppen führen könnte. Die . der ultra-moderirten Partei leugnen keinesweges, daß der heuer; Don José de, la Concha sich nach Aranjuez begab, um ber Königin im Namen seiner Kameraden mit dem Abfalle der Truppen zu 9 Noch weniger erklären sie dergleichen Demonstrationen der bewaffneten Macht, aus denen die Usurpation Espartero's hervorging, fül ver fassungswidrig oder tadelnswerth. Der Heraldo meint nur, daß sie höchstens überflüssig wären. .

Die periodische Presse fährt indessen fort, die bedenklichen Folgen zu erörtern, welche aus der bestehenden Trennung des Königlichen Ehepaares hervorgehen können. „Eine junge Königin, die noch ohne Nachkommenschaft ist“, sagt der Españ ol, „eine Infantin als Thron= Erbin, deren Rechte von einer zahlreichen Partei angefochten, von einer mächtigen Nation, die sich dabei nicht nur auf Rücksichten des Interesses, sondern auf förmliche Staatsverträge stützt, in Abrede gestellt werden; eine nächstfolgende Linie, deren Mitglieder unfähig wurden, zur Thronfolge zu gelangen, indem sie Ehen abschlossen, deren Sprößlinge nothwendigerweise von der Successton ausgeschlossen wer⸗ den müssen „), und in der Ferne die ältere Linie der Königlichen Familie, Don Carlos und seine Söhne, durch den Willen der Nation enterbt und für unfähig zu regieren erklärt: das ist die Aussicht, welche sich uns eröffnet, falls unsere Königin unglücklicherweise uns plötzlich entrissen würde.“ Der Español spricht dann die Ansicht aus, daß, falls dieses Ereigniß einträte, und man England und Frankreich nicht zu einer Vereinbarung über die Thronfolge der Her⸗ zogin ven Montpenster veranlassen könnte, die spanische Nation einen dem Hause Bourbon fremden Prinzen als Nachfolger Isabella's auf den Thron berufen müsse. Offenbar hat die spanische Monarchie seit dem Tode Ferdinand's VII. die Gestalt eines Wahlreichs angenom—⸗ men, allein der Heraldo ruft heute dem Espasß ol zu: „Ist der Augenblich erschienen, um die Maske abzuwerfen, die Königliche Fa⸗ milie von Spanien bei Seite zu schieben und den Weg zu bahnen, damit ein Koburg auf unseren Thron gelange? Im Namen aller Spanier protestiren wir gegen ein solches Unterfangen.“

Vier und zwanzig Karlisten vertheidigten das Leben Tristany's in dem Hause, welches von Truppen der Königin umzingelt war, bis sie ihre Munition verschossen hatten und die Waffen strecken mußten. Ohne Weiteres wurden sie darauf von den Truppen niedergeschossen. Sobald der Karlisten⸗Chef Villela dies und die Hinrichtung Tristany's erfuhr, ließ er einen gefangenen Offizier erschießen. Der General⸗ Capitain von Catalonien, Pavia, verfügte darauf die Erschießung von fünf gefangenen Karlisten, und so eben geht die Nachricht ein, daß Villela in Folge dieser That elf seiner Gefangenen erschießen ließ. Man befürchtet, daß der Kampf in Catalonien in die blutigste Metzelei ausarten werde.

Der esparteristische General Nogueras, der die Mutter Cabrera's erschießen ließ, ist gestern hier eingetroffen. Auf seiner Reise von Cadix hierher wurde er von den Progressisten überall mit dem größten Jubel empfangen.

Der Gefe politico von Biscaya hat die dortige Foral⸗Deputation in der Ausübung ihrer gesetzlichen Thätigkeit suspendirt und dadurch

die Regierung in keine geringe Verlegenheit gesetzt, indem sie unmög= lich einen Gewaltstreich gutheißen kann, durch dessen Folgen die Ruhe jener Provinz erschüttert werden dürfte.

Wir haben Nachrichten aus Lissabon vom 18ten. Tages zuvor ließ Sa da Bandeira dem Grafen von Vinhaes anzeigen, daß der unter der Vermittelung des englischen Obersten Wylde abgeschlossene Waffenstillstand nach 24 Stunden ablaufe. Die Junta von Porto weigerte sich fortwährend, der beantragten Uebereinkunft mit der Regierung beizutreten, zumal unterdessen die Nachricht eingegangen war, daß Madeirg, Tercera und Angola sich dem Aufstande ange⸗ schlossen haben. Die Einwohner von Angola ernannten den Baron Bomfsim zum General-Capitain und den jungen Grafen von Villareal, der mit jenem und den übrigen politischen Gefangenen dort ange⸗ kommen war, zum Civil⸗Gouverneur. Am 17ten beschossen die Re⸗ bellen im Norden Portugals den festen Platz Valenza, welcher der spanischen Gränzfestung Tuy am Minho gegenüberliegt.

Die Fonds fallen hier mit jedem Tage. Zprozentige 30 G.; proz. 183 G.

Handels- und Börsen- nachrichten. Berlin, den 3. Juni 1847.

II echsel - Course.

Amsterdam 5 259 FI.

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fiamhknrn, ,, , 301 Mr. J ) 300 M. London L' L8t. 1 300 F. . 150 FI. Augsburg 150 FI. reslan 100 Thlr.

Leipzig in Courant im 14 TbI. Fuss, 100 THlr.

Franttfart a. M. ghd; 160 1. 100 sRbl. 3 Wochen 109

Hetershure Inliindlische Fonds: HP sandlhriss-, Kommumndl-= Papiere und Celd - ¶humse.

zt. hriet. Geld. dem. Kur- u. N R. Pfdhbr. 33 95

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Ef. Brief. Geld. Gem. St. Schuld-Sch. 3) 93 Seh. Präm. Seh. 953 l. u. Nm. Schuldv. 3 90

kerl. Stadt-Obl. 3. 93

Wes ipr. Pfandbr. 3 935 Grossh. Posen do. 102

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Pomu. do. e Fonds.

Russ. IIamb. Cert. Poln. neue rene do. beillope 3.4 8. do. Fart. 500 7 do. do. 1. Anl. 9. du. do. 360 FI. ĩ do. Stieglitz 2.1 A4 lam. Feuer- Cas. 3 do. v. Rothsch. Ls. do. Staats-Pr. Anl. do. Poln. Sebatz0. IIollum d. 2 9Int. 25 do. do. Cert. 1. A. 5 / Kurk. Pr. O. 40 Th. do. 0. L. B. 200FI.— Sardin. do. 36 Fr. Tol. a. Pfdkr. u. c. 4 Neue Rad. dogs FI.

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) Der Español scheint zu übersehen, daß weder der Infant Don Francisco de Paula, noch sein altester Sohn sich in diesem Falle befinden. Anm erk. d. Korresp.