— 6
— —
82
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2
1
8B 8
Volleing. Rhoin. Stm. . do. Prior. 1091 va. do. v. St. gar. . Säãebs. Bayr. 109 6. 1087 6. Sag. Glos. 975 a g8 ba. do. Prior. 1083 6. St. Vo. Thüringer. Wilhb. (C. 0.) Tarsk. Selo.
923 6.
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—
Kerl. Statt. Bonn-Cõln. Breasl. Freib. do. Prior. Cõth. RHernb. Cr. Ob. Seh. Dũss.Rlbert᷑. 40. Prior. Glognitꝛ. Nmb. Berg d. Kiel- Alt.
Lpæ. Dresd. Magd. Halb. Magd. Leipz. do. Prior. RN. Schl. M. 4 do. Prior. 1 do. Prior. 5 Nrdb. K. Fd. 4 O. Schl. Li. A 4 do. Prior. do. Lt. B. 4 98 Pis. Mędb. d 92 do. Pr. A. B. 1 914 bꝛ. do. do. 5 1014 bæ (Schluss der Börse 3 Uhr.)
— —
Quitt. Bogen. 21 9h 96 TecF. Mastr. 20 Berg. Mr. 50 Berl. Anh. B. 45 hBexb. Ludw. 70 Brieg - Neiss. 55 Chem. Risa. 80 Cöln- Mind. 90 do. Thür. V. 20 Dresd. Görl. 90 Lb. Zittau. 70 Magd. Witt. 30 Mecklenb. 60 75 6.
; Nordb. F. Ww. 60 745 a 74 bz. u. B. 2. Rh. St. Pr. 70 — Stars. Pos. 40 84 G.
Eingeꝝ.
— — III
23
—
2929
—— — 7 — * 23 323111
1
— 2 — 8 — — 798 12 — E
— 2 — 8 Q *
1 9 . S — 2 . 2
942 Die Roggen - Preise haben eich heute in Folge einiger Kaufs-QOrdres
um circa 32 4 Kihlr. gebessert; es wurde jedoch am Schluss des Marktes wieder etwas matter.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 30. Mei. Picderl. -in. Sch. 58. 5 Sr 183
Antwerpen, 29. Mei. zin-l. — Neue Anl. IS C.
Frankfurt. a. M., 31. Mai. 596 Met. 1075. 107. Hank-Aetien p. alt. 1950. 1948 herr. Bank Aeien G59 Re. Ilepe 883 6, Suiesl. S8 6. et. b8 . 58. Foln 300 FI. 967. 96. 40. so ELI. S803. .
li a mb urg, 1. Juni. Hank- Actien 1590 Be. Engl. Russ. 106. 106.
Wien, J. Juni. 535 Met. 116. 400 d0. 974. 396 do. 680 Rank- Actien —. Anl. de 1934 154. de 1839 1183. Nordb. 1653. Gloggn. 1235.
(Teles. Depesche aus Köln, vom 2. Juni.)
Amsterdam, 31. Mai. Int. 584. London, 29. Mei. Cons. S8; banr. SS Rech. Rörse am Schluss fest.
Amsterdam, 31. Mai. Getraidemarkt fest. Weizen 122pfündiger bunter polnischer 500 und Roggen 118pfündiger preußischer 3b5 Gulden.
Galacz, 13. Mai. Nach einer beinahe dreiwöchentlichen Geschäfts⸗ losigkeit zeigte sich während der letzten fünf Tage wieder einige Thätigkeit. Ungefähr A500 Kilo Weizen erhielten 230 — 255 Piaster, und einige Par⸗ tieen Mais, zur Ergänzung verschiedener Ladungen, 165 — 179 Piaster. An disponiblen Schiffen ist großer Mangel, und die wenigen vorhandenen werden zu enorm hohen Preisen gefrachtet.
Obrigkeitliche Bekanntmachung.
Die aus dem Wollmarkts-Verkehr entspringenden Streitigkeiten werden in diesem Jahre von der zweiten Abtheilung des Königl. Stadtgerichts, welche zur Bearbeitung der . Prozeßsachen bestimmt ist, verhandelt und enischieden werden. Ein Mitglied dieser Abtheilung wird während des Wollmarktes täglich von 10 bis 4 Uhr zur Aufnahme von Klagen und Ge—
eführt von Dlle. Galster und Herrn Taglioni. Dann: Polnischer
9 ausgeführt von Mad. Brue und 5 Polin. Am Schluß: Dlle. Heloise Guerinot, Tänzerin aus Paris, wird in einem Pas de deux mit Herrn Hoguet⸗Vestris auftreten. 6 halb 7 Uhr.
Zu dleser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus Preisen verkauft:
Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Ballons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zwei⸗ ten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ran- ges, so wie im Parterre, 29 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den Fremden⸗Logen 2 Rthlr.
Im Schauspielhause. 6zste französische Abonnements⸗Vorstellung. Les Bemoiselles de Saint-Gyr, comédie en 5 actes et en prose, par Alex. Dumas. Anfang halb ?7 Uhr.
Sonnabend, 5. Juni. Im Schauspielhause. 94ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die junge Pathe. (Herr Richter: Eduard.) Hierauf, zum erstenmale: igzah. Lustspiel in 2 Abth., von Bauernfeld. (Herr Richter: Herrmann.)
Meteorologische Brobachtungen.
Nach einmaliger heobachtuug.
Abends 10 uhr.
Nachmittags 2 Uhr.
1847. Morgens 2. Juni. 6 Uhr.
340, 90 D. 310 23“ Par. 339, s 1 Par. Quellwärme 7, 47 R 4 10,22 R. 4 16,22 R. 4 9,97 R Flusswärme 15, 1 R. Thaupunkt... 1 7683 R. 2,47 R. 4 4,87 R. Bodenwärm 16 1, n. un stsâttigung · 79 pCt. 34 pCt. 66 pCt. Ausdünstung O, 00s Rb. Wetter heiter. heiter. kalbheiter. Nie dersehlog 0
Wind. ...... RN. RN. N. Warme wechsel- 16,5
Wolke nzu ... — N. — w98* 340,21 Pat.. 4 12,17 R... 4,87 n. . S0 pCt. A.
Luftwärime...
Die Course, Ansangs der Börse höher, schliessen ganz wie gestern.
Getraide-Bericht.
Am heutigen Markt waren die Preise wie solst: Weizen nach Qualität von 110 - 115 Rthlr. Roggen loco 93 - 96 Rthli.
— Lieferung pr. Juni St — S5 Rihlr. bæ.
= — Pr. Juni Juli 72 — 76 Rthlr. bꝛ.
= . pr. Juli/August 73- 72 Rthlr. ba. Gerste loco 68 Rihlr. Hafer loco nach Qualität 40 - 38 Rihlr. Rüböl loco 10 Rihlr.
— UHerbst 113 Rihlr. Bf., R G.
gekanntmachungen.
1515 Nothwendiger Verkaus. Stadtgericht zu Berlin, den 17. Mai iß47.
Das in der Stralauer⸗Straße Nr. A4 belegene, im Hypothekenbuche von Berlin Vol. 4. No. 13. auf den Namen des Kaufmanns Carl Wilhelm Schindler ein—
etragene Grundstück nebst Zubehör, gerichtlich abge= . zu 17,822 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf, soll
am 8. Janugr is48, Vormittags 1 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einz usehen.
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Kaufmann Albert Julius August Neumann, so wie die unbekann— ten Realinteressenten, werden hierdurch, und zwar die letzteren bei Vermeidung der Präklusion, vorgeladen.
547 Edirttal⸗- Ladung.
Nachdem zu dem Vermögen des abwesenden Loh— gerbers Ernst Christoph Schulze von hier der Konkurs prozeß zu eröffnen gewesen, so werden hiermit die be—= lannten und unbekannten Gläubiger des genannten Schulze, und überhaupt Alle, welche an dessen Vermö—
gen aus irgend einem Grunde Ansxrrüche zu haben lauben, hierdurch vorgeladen, bei Strafe des Aus- hin und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wie— dereinsetzung in den vorigen Stand, in dem auf den 26. Oktober 1847
anberaumten Liquidations-Termine des Vormittags an hiesiger Stadtgerichtsstelle in Person oder durch gehö- rig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte zu er= scheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu beschei⸗
nigen, mit dem bestellten Rechts Vertreter, so wie nach Besinden der Priorität halber unter sich, darüber zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und sich
hierauf
den 9. 6 1847 der Eröffnung eines Präklusivbescheids unter der Ver— warnung, 7. er rücksichtlich der Außenbleibenden Mit⸗ tags 11 Uhr für eröffnet angesehen werden wird, hier= nächst aber
den 20. Dezember 1847 der Abhaltung eines Verhörs zum Behufe der Abschlie- ßung eines Hauptvergleichs, der für diejenigen, welche nicht erscheinen oder sich nicht bestimmt erklären, für n angenommen angesehen werden wird, o wie
den 28. Dezember 1847 der Inrotulation der Akten und endlich
den 27. Januar 1848 der Publication eines Locgtions-Erkenntnisses, welches für die Außenbleibenden Mittags 12 Uhr in contu— , für publizirt erachtet werden wird, zu gewär⸗ igen. Auswärtige Kreditoren haben zur Annahme künfti= 6 eg m g. Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu estellen. Mittweyda im n . Sachsen, am 31. Mai 1847. Das tadtgericht. ö Clauß.
lõisl Edittal - Citation.
Der Besitzer der Steingutfabrit zu ,, 8 a n Gottließ Mesferschmidt, hat seine Insol= n. rn ist demnach der Konkursprozeß zu ti Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläu—
. 9 diesenigen, weiche aus irgend einem Rechts= i 4 an den Gemeinschuldner haben, 163 mit bei * des etwa zustehenden Rechts der Wie- —— 1 . tand, ö. unter der
e außer —— — ald r . onłkursmasse den 4. Novemder 1827 zu rechter Gerichtszeit in Person und, da nöthig, gehö=
Berlin, den 31. Mai 1847.
suchen im Gerichtslokale, Jüdenstraße No. 59, anwesend sein.
Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz.
Tagesmittel:
Freitag, 4. Juni. Vorstellung: thoven.
Allg em ei rig bevormundet oder durch gesetzlich legitimirte Beauf⸗ tragte, an hiesiger Justizamisstelle zu erscheinen, ihre Ansprüche an die Vermögensmasse anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Konkursvertre— ter, so wie nach Besinden unter einander, rechtlich zu verfahren, binnen der bestimmten Frist zu beschließen, daneben aber den 13. November 1847 der Bekanntmachung eines Präklusiv-Erkenntnisses, wel⸗ ches hinsichtlich der Außengebliebenen für publizirt er= achtet werden wird, sich zu gewärtigen. Hiernächst haben sich die Anspruchsberechtigten den 29. November 1847, welcher zum Verhörs-Termine anberaumt worden, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anderweit bei 5 Thlr. Strafe an Amts—⸗ stelle einzufinden und, da möglich, einen Vergleich zu treffen, wobei diejenigen, welche nicht erscheinen oder sich über die Annahme des Vergleichs deutlich nicht er= klären, für einwilligend werden angesehen werden, im Nichterreichungsfalle eines Vergleichs aber den 12. Januar 1848 der Inrotulation der Akten, und den 23. Februar 1848 der Bekanntmachung des Locations-Erkenntnisses, wel · ches Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, sich zu versehen. Auswärtige Gläubiger haben zue Annahme amtlicher Ausfertigungen Bevollmächtigte allhier zu bestellen. Justizamt Mutzschen zu Wermsdorf, am 31. Mai 1847. Glöckner.
Berlin⸗Potsdam-Magdeburger löor v Eisenbahn.
Sonnabend den 5ten 5 1 d. M. werden wir zur Erleichterung
ö o,, . e m,,
des zweiten Potsdamer Wasser⸗Corso
Nachmittags 4 Uhr einen Ertrazug von Berlin nach
Potsdam und Abends 9 Uhr einen solchen von Pots
dam nach Berlin veranstalten.
Das Directorium der Berlin- Potsdam-Magdeburger— Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Niederschlesisch⸗Märkische
los v Eisenbahn.
Die Resolution des Königlichen Finanz- Ministerii auf den von uns in Folge des Beschlusses der Gene⸗— ral⸗Versammlung vom 298. April e, wegen Bewilligung einer Entschädigung für die Mehrkosten der Nachtzüge sormirten Antrag, macht eine anderweitige Berathung dieses Gegenstandes und Beschlußnahme über die des= halb zu ergreifenden Maßregeln nothwendig. Gemäß §. 39. des Statuts vom 26. August 184 laden wir daher hierdurch die Actionaire der Niederschlesisch⸗Mär= lischen Eisenbahn-Gesellschaft zu einer am 23. Juni , Nachmittags 4 Uhr, im ersten Stockwerke des hiesigen Börsenhauses abzuhaltenden außerordentlichen General- Versfammlun ein, um über den so ebengedachten Gegenstand elch ln zu fassen, zugleich aber auch über den zweiten Haupt= Gegenstand der Berathung in der General⸗-Versamm⸗ lunß vom 29. April C, über die Vamehrung des Ge⸗ el fh snn Caita s, zu beschließen, insofern die auf den besfallsigen Antrag zu erwartende Resolution des Kö⸗ niglichen Finanz · Ministerii bis dahin ergehen und einen
w —
Königliche Schauspiele.
Im Opernhause. 67ste Abonnements⸗ Fidelio, Oper in 2 Abth. Vor dem zweiten Akt der Oper: Ouvertüre zur Oper „Lenore“, von L. van Beethoven. ; Schlegel: Fidelio, als erste Gastrolle. Hierauf: Pas styrien, aus-
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Im Selbstverlage der Eypedition.
Musik von L. van Bee⸗
(Mad. Louise Köster, geborene
anderweitigen Beschluß der Gesellschaft nöthig machen sollte. Nach §. 42. des Statuts sind nur diejenigen Actio⸗ naire der General⸗Versammlung beizuwohnen und darin die Rechte der Actiongire auszüüben befugt, welche spä⸗ testens am 16ten d. M., Morgens zwischen 9 und 1 Uhr oder Nachmittags zwischen 4 und 7 Uhr, ihrt Ac—⸗ tien bei der Hauptkasse der Gesellschaft auf dem hiesigen Bahnhofe, oder sonst auf eine von der unterzeichneten Direction als genügend anzuerkennende Weise niederle— gen und dadurch die Zahl der Stimmen, zu denen sie berechtigt sind, nachweisen. Hierüber n, diesel- ben eine Bescheinigung, welche zugleich als Einlaßkarte in die Versammlung dient, und gegen deren Rückgabe die deponirten Actien in den nächsten Tagen nach der General ⸗Versammlung wieder in Empfang zu neh— men sind. Es steht jedoch den Actionairen auch frei, ihre Actien in den obengedachten Tagesstunden ; . entweder bis zum 16. Juni er, einschließlich bei dem Haupt-Rendanten Riese in der Hauptkasse auf dem hiesigen Bahnhofe, oder am 14., 15. und 16. Juni e. bei dem Haupt- kassen⸗-Assistenten Horwitz im Büreau der Betriebs- Inspection zu Breslau auf dem dortigen Bahn- hofe, nur anzumelden und vorzuzeigen, die Actien selbst aber in ihrem Besitz zu behalten. Dieselben empfangen über die geschehene Anmeldung eine Bescheinigung, die gleich= falls als Einlaßkarte in die Versammlung dient, sie sind aber verpflichtet, a uß er dieser Bescheinigung auch die Actien selbst beim Eintritt in die Gene⸗ ral-Versammlung dem Haupt-Rendanten Riese vorzuz eigen, welcher dieselben mit den Num— mern des bei der Änmeldung aufzunehmenden Verzeich— nisses zu vergleichen hat. Berlin, den 14. Juni 1847. Die Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen= bahn⸗Gesellschaft.
4541
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
In Gemäßheit der Bestimmungen des S. 55. der Slatuten werden die Actionaire der Bergisch⸗Märkischen
35 Junt Eisenbahn zu der auf Dienstag den Juni C., Morgens 9 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause anbe—
raumten ordentlichen General⸗Versamm⸗
lung einberufen. Gegenstände der Verhandlungen
werden sein: . 1) Mittheilung des Verwaltungs Berichts, 2) statutgemäße Erneuerung des Verwaltungs⸗Raths, 3) Bau einer Zweigbahn nach Iserlohn resp. Altena. Die Actionaire haben sich wegen Abnahme der Stimm= zettel für sich und ihre Vollmachtgeber in den drei letz⸗ ten Tagen vor der ene r e fr n, im Geschäfts⸗ Lokale der Direction zu melden und sich durch Vorzei= gung ihrer Quittungsbogen resp. der notariellen Voll⸗ machten zu legitimiren. (8. 66. des Statuts.) Exemplare des Geschästsberichts der Direction, so wie Vollmacht Schemata, sind vom 10. Juni (. ab in Berlin bei den Herren Gebrüder Schi ckler und in El⸗ berfeld auf dem Büreau der Gesellschaft zu haben. Elberfeld, den 15. Mai 1817. Der Vice⸗Präsident des Verwaltungs ⸗ Raths. Albert We ver.
Literarische Anzeigen. log E. H. Schroeder in Berlin, Lin-
den 23, ist cben erschienen und durch alle Buchhand- lungen zu beziehen:
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Staatsrechtliche Bemerkungen über den Königlich Dänisch en offenen Brief vom 8. Juli 1816, die Erbfolge in den Herzogthümern
betreffend. Von C. A. von Kamptz. gr. 8. geh. Preis 1 Thl. 223 Sgr.
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Das 5 Stunden von DresLden, 33 Stun- den von Pirna und 2. Stunden von Dippol— diswalda, zum Theil an der neuen, von Dresden nach Töplitz durch das Müglitzthal führenden Ehaussee gelegene, der Juris diction des Königl. Justizamtes Pirna un— tergebene
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notariell, mit Vorbehalt der Auswahl
unter den Lizitanten, versteigert werden.
Es werden daher hiermit die resp. Kgufs— liebhaber ersucht, ich an gedachtem Tage, Vormittags 11 Uhr, in der Amali enstraße Nr. 7 ba ffn vi ihrn Expedition des Unter- zeichneten, woselbst die nähere Beschrei-⸗ bung des gedachten Freiguts nebst Zubehör zur Einsicht auler und in Abschtift ge⸗ gen Erstattung der opialien erlangt wer- den kann, einzufinden und ihre Gebote zu
eröffnen. , Dresden, am 8. Mai 1847.
Finanz · Prokurator Heinrich Moritz Neubert, . Notar.
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Fuh galt.
— eil. 22. , ö . dn, ,, , iegeuhelten. Schluß der Sitzung der Kurie der brei Stände vom 31. Mai: Verhandlungen über das Gut— achten, betreffend die Petitionen auf, Aenderung der Verordnungen vom 3. Februar 1817 mit Rücksicht auf, die frühere Gesetzgebung; Ausweisung unbefugter Hospitanten. — Sitzung der Herren- Kurie, am 31. Mai: Verschiedene Entwürfe von Petitionen an Se. Majestät den König und anderweitige Beschlüsse werden verlesen; Gutachten über den Antraͤg auf Annullirung der Spiritus Lieferungs- Kontrakte, deren Erfül— lung durch das erfolgte Schließen der Brennereien unmöglich gemacht worden; Verhandlungen und Beschluß darüber; Berathung des Gut⸗— achtens, betreffend die Bitten um Abänderung des Geschäfts-Reglements.
Beilagen.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Prediger Schnabel in Hobeck, Regierungs-Bezirk Mag⸗ deburg, dem Kastellan Reinicke im Schlosse Bellevue und dem Kastellan Jaucke zu Rheinsberg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem evangelischen Kantor Williger in Seebnitz, Regierungs⸗Bezirk Liegnitz, dem evangelischen Schullehrer und Or— ganisten Hillebrand zu Frauenhain, Regierungs-Bezirk Breslau, und dem Schulzen Klak zu Dusznik, Kreis Samter, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie ;
Dem Land- und Stadtrichter Bauck in Fürstenwalde, dem Land— und Stadtgerichts - Assessor Wackerm ann in Arnswalde und dem Justitiarius Steuer in Reppen den Charakter als Justiz⸗Rath zu verleihen.
Der bisherige Kammergerichts-Assessor Pauli ist zum Justiz⸗ Kommissarius für die Gerichte des neustettiner Kreises und zugleich zum Notar in dem Departement des Ober⸗-Landesgerichts zu Koeslin, mit Anweisung des Wohnsitzes in Tempelburg, ernannt; und
Der Justiz⸗-Kommissarius und Notarius Dühring zu Landeshut in gleicher Diensteigenschaft an das Land- und Stadtgericht zu Fran⸗ kenstein unter Anweisung seines Wohnsitzes daselbst und unter Bei⸗ legung der Praxis bei den Gerichten des frankensteiner Kreises ver⸗ setzt worden.
Dem Fabrik⸗-Besitzer Dr. Kunheim in Berlin ist unter dem 30. Mai 1847 ein Patent auf eine durch Beschreibung nachgewiesene Methode, Wolle, Baumwolle und Leinen zum Färben in der Indigoküpe vorzubereiten, auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Angekommen: Der Königlich großbritanische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Westmorland, von Neu⸗Strelitz.
Se. Excellenz der Königlich sächsische Wirkliche Geheime Rath von Langenn, von Dresden.
Se. Excellenz der Königlich hannoversche Wirkliche Geheime Rath, Graf von der Schulenburg-Wolfsburg, von Wolfs⸗ burg.
Abgereist: Der Königlich schwedische General- Zoll-Direktor, Freiherr Gyllenhaal, nach Hamburg.
Landtags- Angelegenheiten. Sitzung der Kurie der drei Stände am 31. Mai. (Schluß.)
. Abgeordn. Mevissen: Meine Herren! Den Standpunkt, den ich zu der heute vorliegenden wichtigen Frage einnehme, glaube ich bei der Debatte der Adresse hinreichend klar und bestimmt bezeichnet zu haben; ich habe jenem Votum auf Veranlassung der Aufklärungen, die uns mittlerweile und namentlich vorgestern durch den Herrn Justiz-Minister geworden sind, nichts zuzusetzen. Jene Aufklärungen Haben mich in meiner Auffassung der Rechte des Landes nicht eines Anderen belehrt, sie haben meine frühere Ueberzeugung nur bestärkt. Der Herr Justiz⸗Minister erkennt an, daß aus dem Gesetz vom 17. Januar 1820 ein Rechts-Anspruch auf die jährliche Einberufung irgend einer reichsständischen k hervorgehe. Er sucht aber den Beweis zu führen, daß diese reichsständische Versammlung eben so gut die Deputation nach der Verordnung vom 3. Februar d. J. als auch der Vereinigte Landtag sein könne; er sagt, daß jene Be⸗ hörde, die nach dem Gesetze vom Jahre 1820 zur Empfangnahme und Prüfung der Rechnungen geschaffen werden sollte, füglicher durch jene Deputation, als durch den den Vereinigten Landtag, dargestellt würde. Zunächst möchte ich dagegen reklamiren, daß das Wort Be— , für diejenige Versammlung passe, die in dem Gesetze vom sahre 1820 erwähnt ist. Ich kann die reichsständische Versammlung eines Landes nicht als eine Behörde, nicht als ein Glied einer Ver— waltungs⸗Maschine, sondern nur als ein Organ zur Mitwirkung bei , , direkt aus dem Volke hervorgegangen, ohne allen a 2 3 Charakter betrachten. Ich vermag gar nicht einzusehen, ue . 1 eicher Zeit mehrere reichsständische Versammlungen kreirt rden können. Auf dieser Voraussetzung beruht offenbar die Aeuße— rung . Herrn Justiz . Ministers, daß es jeder Zeit der Krone frei⸗ geren en e . reichsständische Versammlungen zu schaffen. Sie 86 von diesem Rechte Gebrau . erstens durch die Kreirung des ereinigten Landtages, zweitens der Ausschüsse und drittens der De—
Berlin,
Allgemeine
— — Zeitung: seh ren Steen Nr. 57. An sertions-Gebü i R Raum einer r e e , Anzeigers 2 8gr.
Alle host Anslalt und Y n 23 * n auf dieses Glatt an, für 3
die Expedition der Allg. Preuß
putation. Das Wesen einer jeden reichsständischen Versammlung be— steht darin, daß sie die Interessen des gesammten Landes in sich re⸗ präsentirt, und daß sie die gesammten Volksrechte, gegenüber den Rechten und Prärogativen der Krone, vertritt. Eine solche Vertre— tung kann bei einem Volke nur Einmal vorhanden sein, und wäre es möglich, in einem und demselben Lande zwei reichsständische Ver— sammlungen zu haben, so müßte es eben so möglich sein, diese zu gleicher Zeit zu berufen, also zwei ganz verschiedene Vota eines und desselben Volkes zu gleicher Zeit von seinen Vertretern ent— gegenzunehmen. Es wäre dann die Vertretung des Volkes in zwei oder mehrere Theile getheilt; es würden dann Theile, aber kein Gan⸗ zes existiren. Diese Theilung widerspricht durchaus dem innersten Wesen einer reichsständischen Versammlung, und ich muß daher glau— ben, daß in dem Gesetz vom Jahre 1820 nur Einer xreichsständi— schen, Versammlung gedacht werden konnte und gedacht worden ist, an einer untheilbaren Vertretung einer Einheit, die ihrem Wesen nach nicht in mehrere Theile zerfallen kann. Der Herr Justiz-Minister hat sich ferner darauf berufen, daß bei der Prüfung des Buchstabens des Gesetzes vom Jahre 1829 der Geist, der bei jenem Gesetze maßge— bend, gewesen, zu Rathe gezogen werden müsse; Niemand kann mehr als ich mit diesem Argumente einig sein; ich habe nur zu wünschen, daß diese Prüfung mit Geist, mit dem Geiste geschehe, der danials in Preußen vorgeherrscht hat. Wenn der Geist herauf beschworen werden soll, so muß es der Geist jener Zeit sein, der Geist, der das Gesetz vom Jahre i824 diktirt hat; derselbe, der in einer ganzen Neihe ruhmwürdiger Gesetze durch unsere ganze Geschichte hindurch sich bethätigte, der Geist, der im Jahre 1868 schon für die in jenem Jahre berufenen ostpreußischen Stände die jährliche Zusammenkunft für nothwendig erachtete; derselbe Geist, der während einer Periode von zehn Jahren dem preußischen Volke fortdauernd regelmäßige ständische Central⸗ Versammlungen in Aussicht stellte; derselbe, der im Jahre 1811 eine interimistische National-⸗Repräsentation berief, derselbe, der 1814 durch den Mund der preußischen Gesandten auf dem wiener Kongresse er⸗ klären ließ, daß dieselben Rechte, die heute hier reklamirt werden, als das Minimum der ständischen Rechte zu betrachten seien, die dem deutschen Volke zugestanuben werden müßten; es ist endlich derselbe Geist, aus dem am 22. Mai 1815, wenige Tage vor einem zu er— öffnenden großen Kampfe mit dem Feinde, dem Volke die schöne Ver⸗ heißung des Gesetzes von gleichem Tage entstammt. Diese Reihe von Gesetzen, deren ich bisher gedacht, welche sämmtlich ein central⸗ ständisches Organ mit allen von seiner Existenz untrennbaren Attri⸗ buten in das Staatsleben aufnehmen wollen, hat in dem Gesetze vom 17. Januar 18290 einen weiteren Knotenpunkt gefunden. Das Ge— setz vom 22. Mai 1815 kündigt sich an als ein Pfand, was dem Volke gegeben werden soll dafür, daß die Grundsätze der Regierung, die in den letzten Jahren das Gouvernement geleitet hatten, es auch dauernd und für alle Zukunft leiten würden. Ein gleiches unwider⸗ rufliches Pfand des Vertrauens auf die zu berufende Vertretung des Volkes wurde in dem Gesetze vom 17. Januar 1820 einerseits den Gläubigern des Staates und andererseits dem Volke gegeben. Soll nun in jenen Verheißungen, in jenem Pfand eine Aenderung eintre⸗ ten, sollte es sich herausstellen, daß eine Abänderung der damals gege⸗ benen Verheißung nothwendig geworden, so würde das doch stets nur auf gesetzlichem Wege bewirkt werden können. Der Theil würde dar— über gehört werden müssen, der die Rechte empfangen hat, nicht aber ausschließlich der, der das Recht gegeben, der durch das gegebene in eine heilsanie Beschränkung seines Rechtes eingewilligt hat. Meine Herren! Ich glaube, daß wir an dem Tage stehen, wo es sich desi— nitiv entscheiden muß, ob Rechtsgefühl und welches Rechtsgefühl in unserem Volke lebt. Das Rechtsbewußtsein, was in der langen Zeit, die seit jenem Gesetz vom 22. Mai 1825 vergangen, im Volke mehr und mehr und zuletzt fast in allen Mitgliedern des Volkes sich aus⸗ gebildet hat, es muß heute hier zu Tage kommen; ich glaube, daß es heute vor Allem darauf ankomnit, das Rechtsgefühl, das in dem Volke lebt, auszusprechen, es klar und unumwunden zu sagen, daß das preußische Volk ein Subjekt vom Rechte ist und sich als dieses Rechts Subjekt weiß und betrachtet. Dieses Bewußtsein des Volkes kann ihm durch keine Macht der Erde genommen werden; einmal erwor— ben, wird es dasselbe bewahren, und heilig halten, und in Institu⸗ tionen auszuprägen suchen. Von vielen Seiten wird dargestellt, daß das Königthum, was wir Alle hochhalten wollen, dessen Macht und Würde bei jener denkwürdigen Diskussson der Adresse so erhaben und schön . als für das Wohl des Vaterlandes so nothwen⸗ dig wie wohlthätig dargestellt wurde, daß dies Königthum in seiner Machtfülle geschmaͤlert erscheine, wenn die Rechte des Volkes gewahrt, durch diese Rechte die Rechte der Krone begränzt werden. Meine Herren! Mir scheint diese Auffassung einer wesentlichen Berichtigung zu bedürfen. Ich kann das hohe Interesse, was das Königthum daran haben soll, daß das Volk nicht bestimmte Rechte besitze, nicht anerkennen. Da scheint mir der Gegensatz zwischen Vergangenheit und Gegenwart nicht zu liegen. König und Volk bilden eine un— trennbare Einheit zur gemeinschaftlichen Erstrebung desselben Zweckes, der Macht und Würde der kulturhistorischen Entwickelung einer Nation. Das Königthum wird in seiner Machtfülle durch die Rechte einer reichsständischen Versammlung nicht geschwächt, son— dern gestärkt, wie dies der Gesandte des mächtigsten Souverains der Erde, des Königs von England, auf dem wiener Kongresse 1814 ausdrücklich erklärte. Die Aenderung in der Form des Staates, die aus der Berufung von Reichsständen hervorgeht, ist für das Königthum nur von geringer Bedeutung; von höchster Bedeutung aber für das Beamtenthum, für diejenige Klasse, die in dem Staate, welcher keine ständische Institution besitzt, das Volk ohne Kontrolle leitet und verwaltet. Meine Herren! Das Königthum ist in den letztgedach— ten Staaten überall an die Mitwirkung des Beamtenthums gebun— den, es kann ohne dieses Organ keinen irgend erheblichen Regierungs⸗ akt ins Leben treten lassen, es kann nur mittelst der Beamten die Vollziehung seines Willens sichern. Es wäre aber gewiß eine ganz irrige Auffassung, wenn geglaubt würde, daß das Königthum, diesen Beamten gegenüber, eine ganz unbeschränkte Macht besißze und geltend zu machen vermöchte. Die innere Geschichte der Kabinette een nn. darüber heilsame Lehren geben; es würde nicht schwer sein, den Beweis zu liefern, daß das Beamtenthum die Macht der Krone in mehreren dieser Kabinette mehr beschränkt, als es irgend eine Stände⸗Versamm⸗
Sonnabend den H5Hitien Juni
1847.
lung je vermag. Ich glaube, daß in vielen dieser Kabinette der Wille des Königs sich gar nicht geltend zu machen vermag, wenn der Wille des Beamtenthums dem Königlichen Willen entgegentritt. Wenn auch gegen diese praktische Auffassung des Bestehenden gesagt werden kann und gesagt werden wird, daß es ja dem Regenten freistehe, die Per⸗ sonen zu ändern, sich andere Räthe zu wählen; so ist doch diese Frei⸗ heit eine sehr relative. Woher will das Königthum diese Räthe neh⸗ men, in einem Volke, das keine ständische Institutionen besitzt, dessen schlummernde Talente keine Gelegenheit haben, auf der Bühne des Staates hervorzutreten und sich geltend zu machen. Wenn das Kö- nigthum in einem büreaukratischen Staate seine Räthe ändern will, wird es auf den Kreis hingewiesen sein, der sich seinem Blicke zeigt. Das Beamtenthum wird sich immer aus sich selber ergänzen; an— dere Räthe werden kommen, aber derselbe Geist wird die neuen beseelen, der in den alten herrschte; gegen diese Macht der Verhält⸗ nisse, glaube ich, kann keine noch so entschiedene Persönlichkeit an- kämpfen; diese Verhältnisse sind mächtiger, als die mächtigste Per⸗ sönlichkeit! und deshalb ist in keiner Zelt der Geschichte das König⸗ thum ganz unbeschränkt gewesen; die Entwickelung der Geschichte aber ist die, daß das Volk über diese Schranken des Beamtenthums hin⸗ ausdringt, sobald es sich seines unverjährbaren Rechtes, für seine höchsten Interessen selbstständig mitzuwirken, bewußt wird, sobald das Beamtenthum nicht mehr alle seine Verhältnisse und Interessen allein zu erkennen und zu vertreten vermag. In der Unzulänglichkeit des Beamtenthuns, in dem erwachten Rechtsbewußtsein des Volkes liegt die tiefe Nothwendigkeit, die tiefe sittliche Bedeutung aller ständischen Justitutionen, und ich glaube, daß Niemand die Stände mit größerer Liebe berufen hat, Niemand mehr von ihrer Nothwendigkeit durch⸗ drungen gewesen ist, als gerade unser erhabener König.
Wir können und wollen es uns nicht verhehlen, daß wir seinem freien Entschlusse die Berufung der Stände verdanken; seiner Ein⸗ sicht und Ueberzeugung, daß die Interessen des Landes durch unab⸗ häugigere und selbstständigere Organe, als das Beamtenthum, vertre⸗ ten werden mußten. Seien wir gerecht in der Würdigung dieses hochsinnigen Entschlusses, der in der Berufung des Vereinigten Land⸗ tages keine Beschränkung der Rechte der Krone sah. Ein weiteres Motiv, ebenfalls in der Ansicht wurzelnd, daß durch ständische Insti⸗ tutionen die Rechte der Krone geschmälert würden, ward daher ent⸗ wickelt, daß die Stellung des preußischen Staates nach außen wesent⸗ lich geändert würde, wenn ein Rechtsanspruch des preußischen Volkes zur Anerkennung gelange, ein Rechtsanspruch auf ständische Verfassung mit allen derselben wesentlichen Attributen. Meine Herren, ich glaube nicht, daß dem so ist, ich glaube nicht, daß das Ausland unsere Ver⸗ hältnisse so falsch auffaßt, ich glaube, daß in Preußen seit vielen Jahren Niemand daran zweifelt, daß es oft genug ausgesprochen, daß es oft genug seit funfzig Jahren und länger von unseren Fürsten anerkannt worden ist, daß wir nicht in einem absoluten Staate, son⸗ dern in einem Rechtsstaate leben, und daß es sich in diesem Augen⸗ blicke nicht von Umbildung des Wesens dieses Staates, sondern nur von Ausbildung der für ihn zeitgemäßen Formen handelt. Sollte das Ausland die irrige Ansicht gehabt haben, daß wir in einem absoluten Staate lebten, so wäre es am dringendsten an der Zeit, daß das preußische Volk den Rang unter den Völkern Europa's, der ihm gebührt, zur Anerkennung bringe, dadurch, daß es diese falsche Ansicht berichtigt und vernichtet. Es wird zur Verstärkung der aus dem von mir bestrittenen Standpunkte entnommenen Bedenken noch angeführt, daß mit der Auffassung Preußens als absoluter Staat wichtige Beziehungen zu dem Auslande zusammenhängen, daß bei einer veränderten Auffassung unsere ganze politische Stellung, unsere Bünd⸗ nisse und Verbindungen in Europa in Frage kommen können. Auf diese nach meiner Ansicht mit der Würde unseres Volkes nicht ver⸗ träglichen Bedenken erlaube ich mir zu entgegnen: wohlan denn, sind wir nicht mehr das Volk von 1756, nicht mehr das Volk, welches ein Heldenkönig gegen ganz Europa zu führen vermochte, nicht mehr das Volk von 1813, was seine eigenen Verhältnisse selbst zu ordnen den Muth hatte? welches auf die Ansichten des Auslandes und die Verbindungen mit demselben nur insoweit Werth legen will, als sie mit seiner Würde vereinbar erscheinen? Es scheint mir auch mit die⸗ sem Standpunkte vereinbar
(Der Redner wird durch Geräusch unterbrochen.)
Marschall: Es ist nicht möglich, den Redner zu hören, wenn
Privat⸗Gespräche geführt werden. — Abgeordn. Mevissen: Ja dafür wesentlich, daß das Volk seine Rechte klar auffasse und daß die Stände diese Rechte der Krone gegenüber vertreten. Ich weiß nicht, inwiefern die Worte des Kö⸗ niglichen Herrn Kommissars, die wir so eben vernommen haben, ge⸗ eignet sind, auf diese Vertretung beschränkend einzuwirken; ich ver—⸗ mag das in diesem Augenblicke nicht zu beurtheilen, behalte mir aber vor, darauf näher einzugehen, wenn sich in dem Laufe unserer Ver⸗ handlungen ergeben sollte, daß der Standpunkt des Rechtes, so wie ich ihn auffasse, in diesem Saale nicht zu einer erwünschten Feststel- lung gebracht werden könnte
(Der Sprecher wird abermals durch Lärmen unterbrochen.)
Marschall: Ich muß nochmals zur Ruhe auffordern, weil man den Redner nicht vernehmen kann.
Abgeordn. Mevissen: Das preußische Volk wird mit ganz anderem Gewicht in die Wagschale Europa's fallen, wenn es seinen inneren Rechtszustand geordnet, seine Institutionen ausgebildet hat, als heute, wo sich die Ungewißheit, die in unserem Volke vorhanden ist, das Schwanken unserer staatsrechtlichen Formen sich dem Blicke Europa's nicht ganz zu verbergen vermag. Wir werden einen weite⸗ ren, höchst bedeutenden Schritt zu jener Einheit mit dem gesammten deutschen Vaterlande, die von uns so lebhaft angestrebt wird, thun, wenn wir unsere Institutionen auf dieselben Rechtsbegriffe, die in den übrigen constitutionellen Staaten Deutschlands seit langen Jahren zur Anerkennung gelangt sind und fortdauernd dort gelten, stützen. 3* frage, wird' die Macht und das Ansehen a. Königs geschwächt werden, wenn er über 17 Millionen freier Menschen, die 6 Frei⸗ heit bewußt geworden sind, die sich der Anerkennung derselben in einer bewährfen Verfassung erfreuen, herrscht? Wenn es auch die fernste Ferne weiß, daß er seinen Stolz, seine Macht und seinen Ruhm darin findet, in der gegenseitigen Anerkennung der Rechte, in der vollen Uebereinstimmung seines Rechtes und der Rechte dieser