vinz kennt. Das, ich wiederhole es, wird Niemand behaupten wollen. Endlich muß ich mich den Worten meines ehrenwerthen Landsmannes anschließen und muß fragen: Ist denn dasjenige, was ieder Cor⸗ porgtion, was jeder Stadt im ganzen Lande gegeben ist, eine zu große Gabe für uns? und wenn es uns nicht gehe ih . e es nicht? Worin liegt die Gefahr? Worin ö ö
ißbrauch, der befürchtet werden könnte? Ich habe bisher in i was gegen den Antrag der Abtheilung angeführt worden ig 9 ein Wort vernommen, das auf einen Mißbrauch oder eine Gesah indeuten könnte. ; w Se. Königl. Hoheit der Prinz von Ir gn sn, 34 ö. e keiner Gefahr gesprochen. Ich gehe auf den 8. Il zur ö. * . dem Wort wün fchens wer th gesprochen; den geehrte Herr . J aber die Antwort schuldig geblieben auf n, , n 95 fan §. 31. Das Wort „wünschenswerth. schließt keine Nothwen ̊ R sch. Tre Reih went glei ber zibndennng hat ich uche s gi herausgestellt. Es kann also num vom Wünschenswerthen die Nede sein, und da erkläre ich, daß nur die Nothwendigkeit uns dazu führen könnte, eine Aendernng des Geschäfts Reglements vorzunehmen. Aus blos winschenswerthen Rücksichten kann ich mich nicht dazu ent⸗—
schließen.
Graf von Landsberg Gehmen: Ich habe mir erlauben
emerken, da allerdings die Wahl der Secretaire von , . dem 22 Marschall stattgefunden hat, aber un⸗ ter Rücksprache mit den übrigen Herren Marschällen. Es ist zu dem folgenden Paragraphen von der Kurie der drei Stände, vorgeschlagen worden, daß bei der Bildung der Abtheilungen auch die Provinzial⸗ Landtags- Marschälle zugezogen werden möchten. Mit dem Antrage des geehrten Mitgliedes gegenüber dürfte das Bedenken des Herrn Referenten beseitigt werden.
Senfft von Pilsach: Ich habe gegen die Bemerkung der Redner vor mir Einiges zu erwiedern. Es ist bemerkt worden, die beantragte Aenderung des Reglements habe sich als wünschenswerth ergeben. Mir sind indessen keine Erfahrungen, die dies bekunden, be⸗ kannt geworden. Den zweiten Einwand, daß wir mit gleichen Waf⸗ fen kämfpen sollen, erkenne ich insofern für richtig an, als von den gegenwärtig fungirenden, Secretairen die Rede ist; wir besinden uns aber auf gleichem Terrain, wenn wir auf eine 24jährige Praxis zu⸗ rückblicken, und ich glaube, wir müssen in Beziehung auf dieselbe an⸗ erkennen, daß die vielen Wahlen der Secretaire bei den Provinzial⸗ Landtagen allgemeine Anerkennung gefunden haben. Ich habe mit vielen der betheiligten Herren gesprochen, und mir ist keine Klage bekannt geworden. .
Fürst von Lichnowsky: Beamte wollten Sie sagen.
Senfft von Pilsach: Es ist von einem geehrten Redner bestritten worden, daß die von mir behauptete Anomalie vorliege. Ich glaube aber, die eigenen Ausführungen desselben liefern den Be⸗ weis dafür. Es ist als unerwünscht bezeichnet worden, daß die Se⸗ cretaire nicht von der Versammlung ernannt würden, während die kleinste Stadt ihren Bürgermeister selbst wähle. In der Konsequenz diefes Grundsatzes würden wir sagen müssen: weil die lleinste Stadt ihren Bürgermeister selbst wählt, muß auch die größte Versammlung n Vorsitzenden wählen. Ich glaube übrigens nicht, daß diese Konsequenz uns für den Beschluß stimmen wird, den die Abtheilung
uns vorgeschlagen hat. Auch ist zu Gunsten dieser Konsequenz, so weit ich bemerkt habe, kein Wunsch ausgesprochen, wenigstens ist sie gewiß nicht beantragt worden. Graf von Itzenplitz: Mir liegt vor Allem am Herzen, daß die ständischen Institutionen, welche die Gnade Sr. Majestät des Königs uns gegeben hat, sich befestigen. In der Gliederung dieser Institutionen ist, wie ich glaube, diese Herren⸗-Kurie ein sehr wesent⸗ siches Glied, und ich wünsche deshalb namentlich, daß auch diese sich auf alle Weise befestige und ausbilde. Damit sie dies thue, glaube ich, ist es nothwendig, daß sie jede Gelegenheit ergreife, um einerseits ihre Festigkeit, andererseits aber 3h. Billigkeit an den Tag zu legen. Da ich nun für den Augen lic den Vorzug genieße, hier in dieser hohen Kurie eine Stimme abgeben zu dürfen, so werde ich egen alle Petitionen stimmen, von denen ich glaube, daß sie die In⸗ fellloner, welche die Gnade Sr. Majestät uns gegeben hat, gefähr⸗ den; ich werde aber nicht gegen die stimmen, von denen ich glaube, daß sie gleichgültig sind. Dies angewandt auf den gegenwärtigen Fall: so 966 ich die Wahl der Secretgire für unschädlich. Es folgt aber daraus, daß wir der Wahl der Secretaire beistimmen, keines⸗ weges, daß wir auch der Ansicht sind, daß z. B. auch die Marschälle gewählt werden müssen. Das ist ganz zweierlei. Dies vorausgeschickt, erlaube ich mir noch einen Umstand hervorzuheben, der in der Abtheilung bei dem Beschlusse derselben wesentlich mitgewirkt hat. Die Secretaire der Provinzial⸗Landtage haben ganz andere und wesentlich verschiedene Functionen von den Secretairen bei den Vereinigten Landtagen. Bei den Provinzial-Landtagen werden keine stenographischen Berichte ge— fertigt, sondern die ganze Summe der Verhandlungen in dem Pro⸗ tokoll niedergelegt. — Hier aber geschieht das nicht, wie den Herren bekannt ist, sondern in die Protokolle wird nur ein kurzes Resumé der Verhandlungen und das Resultat der Beschlüsse aufgenommen. — Es ist also das Amt gewiß immer noch ein sehr ehrenvolles; es ist aber das Geschäft keinesweges von dem Umfange und der tech⸗ nischen Schwierigkeit, wie bei den Provinzial⸗Landtagen. Aus diesen Gründen habe ich dem Antrage der Majorität der Abtheilung beige⸗ stimmt und werde hier dasselbe thun. von Quast: Es ist hervorgehoben, daß diejenigen Secretaire, welche durch die Wahl des Landtages hervorgehen würden, ein ver⸗ hältnißmäßig noch größeres Vertrauen haben würden, als diejenigen Herren, welche dazu durch den Marschall ernannt worden sind, nach allgemeinster Anerkennung, nicht nur auf dem gegenwärtigen Verei⸗ nigten Landtage, sondern auch, nach vieljährigen Erfahrungen, auf allen Provinzial⸗Landtagen sich desselben so einstimmig erfreuen. Ich müßte diesem doch enkgegentreten, denn wenn wirklich eine Wahl stattgefunden hat, so kann die Wahl allerdings einstimmig erfolgen, und das Vertrauen würde dann gewiß das höchstmögliche sein; es kann aber auch der Fall eintreten, daß sich eine Majorität und eine Mi⸗ norität zeigt, und daß die Minorität selbst so bedeutend ist, daß sie beinahe die Hälfte der Versammlung ausmacht, so daß die Majorität vielleicht nur um eine oder um wenige Stimmen die Minorität übersteigt. Dann frage ich, ob den so gewählten Secretairen daß Vertrauen in dem Maße von der ganzen Versammlung entgegenkommen wird, als jetzt, wo sie unmittelbar durch den Herrn Marschall ernannt worden sind.
Graf von Arnim: Vorhin schon habe ich erklärt, wie das Vertrauen oder Mißtrauen in Beziehung auf die Ernennung der Se⸗ cretaire bei mir in der Beantwortung der vorliegenden . ganz 2 den Hintergrund tritt; ich ar geglaubt, sie könne einfach aus 6 ar n te der Zweckmä let beurtheilt werden. Es scheint Wege 1 daß diese Zweckmäßigkeit auch auf anderem
Drei Sta a dennoch auf einem Wege, der von dem Vo⸗
. machen ahde-Kurie entfernt; wenn sich die . dahin Weg u — 6 zes scheint, daß es nur, darauf, ankomme, ger en sihtigt 6 3 die n der Mitglieder bei der Wahl 8 der Drei⸗Stlnd ei aber übersehen wird, daß uns hier ein ag der Hrn. e- Kurie vorliegt, über den wir uns zustimmend
oder nicht zustimmend zu erklären haben, so bin ich in der Nothwen⸗ bigkeit, etwas tiefer darauf eimugehen, wie ich unsere Stellung bei
der Beurtheilung eines solchen Antrages auffasse. Es ist bei dem Beginne unserer Berathung gesagt worden und mit vollem Recht, daß es nicht die Aufgabe der einen Versammlung, sei, den Weg des Fortschrittes zu vertreten, und die der anderen, die Hemmung zu re⸗= präsentiren, sondern es sollen beide nach pflichtmäßigem Erniessen so beschließen, wie sie es zum Wohle des Thrones und des Landes für zweck mäßig und heilsam erachten. Es ist ferner gesagt worden, daß hierdurch nicht ausgeschlossen sei, daß es die Pflicht jeder Kurie sei, dem Antrage der anderen entgegenzutreten, wenn darin etwas Schädliches gefunden werde, daß es dann allerdings auch die uns gestellte Aufgabe 59 mit Selbst⸗ ständigkeit Nein“ zu sagen zu solchen Anträgen. Es fragt sich also, glaube ich, bei jedem Antrage, der von jener Kurie an uns gelangt, nicht sowöhl, ob das Zweckmcßige darin sich vielleicht auch auf andere Art erreichen ließe, sondern es handelt sich meiner Ansicht nach darum: soll die Herren- Kurie dem vorgeschlagenen Wege ihren Beitritt ver= sagen und dadurch hindern, daß der Antrag der Drei⸗Stände⸗Kurie zum Thron gelange, oder foll sie zustimmen? Ich glaube — und darin werden Sie Alle mit mir ein verstanden sein, — daß Se. Majestät ein gro⸗ ßes, ein sehr gewichtiges Recht in unsere Hände gelegt hat. Wir sollen durch . Beitritt oder Nichtbeitritt darüber entscheiden, ob Beschlüsse, die eine mehr als fünfmal zahlreichere Versammlung neben uns mit einer Majorität von zwei Drittheilen gefaßt hat, zu den Stufen des Thrones gelangt. Das ist ein sehr hohes, ein sehr schwer wiegendes Recht, meine Herren, aber ich glaube, wenn wir es heilsam ausüben sollen, so müssen wir es mit großer Mäßigung üben, wir dürfen das Veto, daß uns Se. Masestät in dieser Bezie⸗ hung gegeben hat, nur da einlegen, wo uns jeder Unbefangene sagen wird: ihr habt Recht gethan, ihr mußtet so handeln. Wenn es aber nur darauf ankommt, daß dieses oder jenes in mehr oder minder zweckmäßiger Weise vorgeschlagen werden kann, wenn kein Nachtheil daraus weder für den Thron noch für das Land entstehen kann, da allerdings werde ich immer der Herren- Kurie rathen: sie solle nicht hindernd in den Weg treten, weil ich glaube, daß sie gerade hierdurch in den Fällen, wo es nothwendig sein sollte, die Kraft haben wird, mit dem vollen Einverständ⸗ niß des Landes ihren Beitritt zu versagen. Man hat ferner auf be⸗ sorgliche Konsequenzen weiterer Anträge verwiesen. Wenn man Kon⸗ sequenzen fürchtet, so kann man freilich aus jeder Frage Konsequen⸗ zen ziehen. Ich bin aber der Meinung, daß, wenn nachtheilige Kon, sequenzen wirklich folgen sollten, es dann an der Zeit ist, „Nein“ zu sagen, und dazu werden wir den Muth und die Selbstständigkeit haben. Aber so lange sie nicht da sind, so frage ich: wozu soll es führen, wenn wir jedem Antrage, aus welchem andere Anträge abge⸗ leitet werden könnten, deshalb unsere Zustimmung versagen wol⸗ len? Ich frage, ob dies zur Befestigung unserer Institutionen füh⸗ ren kann, ob wir das Vertrauen, das zu deren gedeihlichem Bestehen nothwendig von der anderen Kurie in uns gesetzt werden muß, er⸗ werben können, wenn wir Anträge, die wir an sich für nicht nach⸗ theilig erkennen, wegen möglicher späterer Anträge, die daraus ent⸗ wickelt werden könnten, verhindern, wenn wir die erste Petition, welche an uns gelangt, und die, wenn ich so sagen darf, ein politisches Ver⸗ hältniß berührt, wenn wir diese erste Petition verwerfen, lediglich aus einem Grunde, der sich auf dem Felde der größeren oder geringeren Zweckmäßigkeit des proponirten Weges oder auf dem der Besorgniß vor künftigen Anträgen bewegt.
Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Ich habe die Ehre gehabt, vermöge meiner Stellung an der Ausarbeitung des Gesetzes Theil zu nehmen, das die jetzige Versammlung ins Leben gerufen hat. Ich glaube, daß Alles, was ich heute in Beziehung auf den uns vorliegenden Paragraphen gesprochen habe, in keinerlei Beziehung angegriffen werden kann, aus den Gesichtspunkten, die so eben uns vorgetragen worden sind. Ich glaube, daß Niemand mehr wie ich davon durchdrungen ist, wie sehr es darauf ankommt, daß beibe Kurien Hand in Hand gehen. Die ersten Worte, welche ich in diesem Saale gesprochen, haben dies bewiesen; ich glaube dies bewie⸗ sen zu haben durch den ganzen Gang der Verhandlungen der Herren— Kurie. Wenn ich also jetzt hier aufgetreten bin und einen Satz ver⸗— theidige, den ich hier aufgestellt habe, so geschieht es, weil ich den vorgeschlagenen Passus für unzweckmäßig halte, und wenn gesagt worden ist, die Zweckmäßigkeit allein müsse uns leiten, so kann ich wohl sagen, daß, wenn ich etwas unzweckmäßig finde, ich es auch aus diesem Gesichtspunkte verwerfen werde; und da nun bisher in der langen Reihe der Provinzial-Landtage kein Beispiel vorhanden ist, daß der bisherige Wahl-Modus der Secretaire als ein unzweck mäßiger sich gezeigt hat, so bleibe ich fest bei meiner Erklärung, daß ich den Antrag der Abtheilung verwerfe. .
Graf zu Lynar: Ich muß gleichfalls erklären, daß ich dem Beschlusse der anderen Kurie und dem Antrage der Abtheilung nicht beitreten kann. Die Gründe sind schon ausführlich erörtert worden; ich enthalte mich also, darauf zurückzukommen, und mache nur noch auf einen Punkt aufmerksam, der hier noch nicht angeführt worden ist. Es ist als Zusatz von der Abtheilung dieser Kurie ,, worden, daß in der ersten Sitzung der Marschall acht Mitglieder be⸗ nennen soll, welche als Secretaire fungiren, bis die Wahl eifolgt ist. Dies ist einmal ein Akt, der lange aufhalten, der wahrscheinlich eine ganze Sitzung ausfüllen wird, dann aber auch sehr häufig wie⸗ derkehren kann, wenn irgend einer der Herren Secretaire behindert ist oder krank wird. Außerdem belommen wir dann zwei Arten von Secretairen, einmal solche, die ernannt werden, und dann wieder andere, welche erwählt werden. Hauptsächlich aber stimme ich gegen den Antrag, wie er von der Abtheilung befürwortet ward, weil ich aus Allem, was ich erfahren habe, kein Bedürfniß habe erkennen können, um eine Aenderung desjenigen zu erbitten, was Se. Ma⸗ jestit gegeben hat. Wenn ich ein Bedürfniß erkennen könnte, so würde ich mich unbedenklich anschließen; für jetzt aber glaube ich, indem ich so stimme, wie ich erklärt habe, daß ich meine Selbststän⸗ digkeit bewahre, und daß ich mit einer solhen Abstimmung auch gegenüber der anderen Kurie eine vollständige Anerkennungfinden werde. Ich erlaube mir noch etwas zu bemerken. In dem Abtheilungs⸗Gutachten ist gesagt, man setze als selbstredend voraus, daß die Form und Modalitäten der Wahl nach dem Reglement über das Verfahren bei ständischen Wahlen vom 22. Juni 1842 zu regeln sein dürften. Ich glaube nicht, daß diese Voraussetzung ganz zutreffen wird. Das Reglement vom 22. Juni 1842 spricht hauptsächlich nur von Wahlen zu Pro— vinzial⸗Landtagen und sagt dann im §. 13, „diese Vorschriften gelten nicht nur für die Wahlen von Abgeordneten und Stellvertretern der verschiedenen Stände zu Provinzial-Kommunal⸗Landtagen und Kreis⸗ tagen, sondern auch für die anderen von den Ständen auf denselben zu vollziehenden Wahlen.“ Von Wahlen bei dem Vereinigten Land- tage ist im ganzen Gesetze nichts erwähnt. Wenn die Herren also glauben, daß jenes Gesetz hier Anwendung sinden kann, so müßte dies noch vollständiger berathen und deutlicher ausgedrückt werden. Im Wesentlichen schließe ich mich dem Amendement des Grafen
von Asseburg au und möchte vorschlagen, den Eingang zu 8. 6
vielleicht so zu fassen: Der Marschall der erren⸗Kurie ernennt im
Einverständniß mit dem Marschall der Kurie der drei Stände und
auf ben Vorschlag der Provinzial⸗Landtags⸗Marschälle acht Secre⸗ hren einen.
taire, aus j ie Di , Bbgleich ich überzeugt bin, daß die Dis.
Mitglied seine Meinung schon gebildet haben wird, so erlau
Graf von Dyhrn: n ku ist, wo ewiß jedes verehrte ssion auf den Punkt gekommen ist, sich g 6. 2
noch einmal das Wort zu ergreifen, blos um * ien n. zu erwiedern, allein, damit nicht geglaubt wird, daß auf diese Punkte nichts zu erwiedern wäre. Ich bemerke deshalb zuerst, daß gesaft worden ist: die Nothwendigkeit zu unserer Bitte läge nicht vor, sie sei aber wünschenswerth. Nun . ich aber von sehr vielen Mit- gliedern aussprechen hören, daß die Marschälle der Provinzen zu den Wahlen hinzugezogen werden müßten, ja es ist ein Amendement in diesem Sinne gestellt worden. Ich frage nun, warum dieses Recht allein den Marschällen und nicht der ganzen Versammlung ge⸗ geben werden soll? Eine Abstimmung gegen die Wahl der Versamm⸗ lung scheint mir geradezu ein . gegen die Versammlung auszusprechen. Aus den Mitgliedern der Provinzial⸗ Landtage soll der Marschall des Allgemeinen Landtags die Secretaire wählen; warum soll unn der Provinzial-Landtag ihm diese Wahl nicht erleichtern, in— dem er selbst wählt, und nicht allein dessen Marschall? Ich glaube, daß der verehrte Landtags- Marschall von Schlesien dies gewiß nicht als einen Mangel von Vertrauen ansehen wird. Dann wurde in Betreff des größeren Vertrauens, welches für einen von den Land⸗ tagen erwählten Secretair in Ansprnch genommen wurde, geäußert, daß es ja auch leicht kommen könnte, daß diese Wahl durch ein ein ziges Mitglied entschieden werde. Wenn 3. B. 48 Mitglieder auf einem Landtage sind und 25 wählen den Secretair, so ln 3 allerdings sagen, daß der Secretair durch ein einziges Mitg * ernannt wäre und die 23 Gegner können ihm dann ihr . n , versagen. Darauf ist zu antworten, daß die Wahl auf acht . zial Landtagen geschieht, und es wäre doch wirklich wunderbar, ,. in allen acht alle Secretaire nur durch ein einziges Mitglied gewäh würden. Dann allerdings hätte die Hälfte des Landtags das Recht, ihm das Vertrauen 4 entziehen. Uebrigens erscheint mir dies eine ganz untergeornete Kategorie zu sein. — 3 . Sodann wurde gegen mich behauptet, in der Forderung der Wahl der Secretaire dürch die Landtage läge nothwendig die Kon⸗ sequenz der Forderung, daß auch die Marschälle von der , . lung gewählt werden sollen. Erstens erlaube ich mir darauf n. ; sam zu machen, daß ich nur gesagt habe, ich kann die behaup . große Anomalie in der vorliegenden Bitte nicht sinden, weil ja ie Ernennung des Marschalls in eine Sphäre fällt, die wir hier. Zar nicht erörkern werden, und nach aller gesunden Logik das Größere nic' aus dem Kleineren nothwendig gefolgert werden muß. Was mich nun selbst betrifft, so habe ich zweitens auch hinzugesetzt, daß ig so wenig ich die Nothwendigkeit dieser Konsequenz zugebe, ich doch a ihr, wenn sie beliebt würde, nicht erschrecken werde. Ich glaube Da durch nichts Ungehöriges gesagt zu haben ‚sonst würde ich wohl von dem Durchlauchtigsten Herrn Marschall unterbrochen worden sein. Wir sind hier, unsere Meinung zu äußern, ich habe meine Meinung darüber ausgesprochen, ich habe gesagt, ich werde nicht win,, , dieser Konsequenz, und ich muß dies auch jetzt noch bekennen. Wenn ich übrigens anderer Meinung wäre, so würde ich eben so, wie . verehrter Kollege aus der Mark Brandenburg, ganz bestimmt den 7 uth haben, ein Nein zu sagen, wenn dies auch der Beschluß der anderen Kurie' vernichtete. Ich muß aber bekennen, daß ich noch einen Schritt weiter gehe und es nicht für ungehörig, sondern für . gehalten hätte, da es sich blos um eine allerunterthänigste . handelt, wenn die andere Kurie auch diese Wahl zu dem Gegenstan ihrer Bitte gemacht hätte. Dies ist aber nicht geschehen, und daher lasse auch ich den Gegenstand fallen. Was nun zuletzt die i nn betrifft, die das verehrte Mitglied aus der Nieder⸗Lausitz geen, 1 hat, so muß ich gestehen, daß ich ihn nicht verstanden ö, n, weiß nicht, wie es möglich wäre, auf die vorgeschlu gen ; ei . Kategorieen von Secretairen zu bekommen. Nennt da . hn Mitglied die Stellvertreter eine, eigene Kategorie, so 666 . Ehre haben, zu bemerken, daß wir jetzt hier in der Kurie ö äate= gorieen von Secretairen haben, nämlich ich mache eine . zanz allein aus. Heute bin ich Secretair, heute iber acht 2 wo 'ich hoffe, daß mein geehrter Freund aus Schlesien zurückgekehrt sein wird, werde ich nicht mehr Secretair sein. ö Das Gutachten sagt ja ausdrücklich, daß der Aufruf nur für die soll, fi ser f , selbst , . b fie gewählt sind, i ie Sache aus. as nun ee gbr, und den durch das Gesetz vom Jahre 1812 vorgeschriebenen Wahlmodus betrifft, so glaube ich, daß im Jahre 1812 das Gesetz nicht hatte Fälle voraussehen können, die sich im Jahre 1847 zutragen werden. Es ist gefragt worden, welch Wah⸗ sen auf den Provinzial Landtagen stattgefunden haben? Dies sind die Wahlen der Ausschüsse, und ich sehe nicht ein, warum die Secre⸗ taire nicht unter denselben Modalitäten erwählt werden können, als die Mitglieder der Ausschüsse von den Provinzial - Landtagen ge= wählt werden, denn das Gesetz handelt ja überhaupt von jeder Wahl, die auf den Provinzial Landtagen vorgenommen wird, Geht nun diese Bitte an Se. Majestät durch, wird sie erfüllt, so gehören die Secretaire des Vereinigten Landtags zu den Personen, die auf den Provinzial-Landtagen gewählt werden, und ich begreife nicht, was für eine Schwierigkeit da in dem Modus ihrer Wahl liegen soll. U Graf Lynar:; Ich muß entgegunen, daß ich nicht gesagt n es liege eine Schwierigkeit darin, sondern daß ich nur dem im — J. achten gebrauchten Ausdruck: selbstredend, entgegengetreten 1 Ich erlaubte mir darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn die hohe Kurie den Vorschlag annehmen wolle, er noch näher festzustellen wäre. Das Gesetz von 1842 hat nur über solche Wahlen sprechen können, die damals gesetzlich bekannt waren, und es wird zu erörtern bleiben, ob das Gesetz von 1842 guch bei dem Vereinigten Landtage Anwen— inden kann. an, vun nf von Dyhrn: Es sind die Provinzen auf dem Vereinig. ten Landtage, nicht der Vereinigte Landtag selbst, welche die Wahlen vornehmen, und da ist es nach meiner Ansicht gar nicht nöthig, — das Gesetz von 1842 zu modifiziren, denn das Gesetz gilt für alle Per= sonen, die auf dem Provinzial-Landtage gewählt werden; die Se⸗ eretaire werden aus den Provinzial-Landtagen gewählt, und folglich gelten auch alle die Bestimmungen, wie ste das Gesetz von 1842 enthält. . reiherr Senfft von Pilsach: Ich habe nur ein Wort zu . , n von einem verehrten Mitgliede a ber Mark Brandenburg angeführt wurde. Ich bin. re. . * Ansicht, daß in allen Sachen, wo nicht erhebliche NRücsie 9 en gegen. stehen, es Pflicht ist, den Sentiments der anderen Kurie ain re 3 Ich kann aber diesen Grundsatz nicht so weit ausdehnen, aß ich z. B. bei einer Königlichen Proposition jeder Aenderung, die von der Rurie der drei Stände für angemessen erachtet wird, meinerseits bei treten sollte. Auf der einen Seite würde das Sentiment der drei Stände, auf der anderen dagegen die Königs stehen. Hier aber ist noch mehr ist ein Gefetz, welches Se. Majestät uns gegeben hat, die Rede davon, ob wir uns veranlaßt finden können,
Sitzung stattfinden
als eine Proposition, hier
aus Rücksicht
Proposition Sr. Majestät des
und hier ist
* die Kurie der drei Stände eine nicht von der Nothwendigkeit ge⸗ otene Aenderung eines von Sr. Majestät uns kaum gegebenen Ge⸗
setzes in Antrag zu bringen. ; Graf Dohna ⸗Lauck:
Ich habe in der Abtheilung dafür ge⸗ stimmt, daß die Secretaire erwählt werden sollen, ich werde au
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Zweite Beilage
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Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung
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dafür stimmen und auf meinem Votum beharren. Die Marschälle, die Secretaire und die übrigen Beamten einer jeden Kurie sind dazu da, die Berathungen der Kurie dem Gesetz gemäß zu leiten und zu einem ordnungsmäßigen Resultate zu führen. Dieses unter Umstän⸗ den nicht leichte Amt können sie aber nicht erfüllen, wenn sie nicht zunächst das Vertrauen Sr. Majestät des Königs, auf der anderen Seite aber auch das Vertrauen der Versammlung genießen. Das Vertrauen der Versammlung scheint mir so sehr wünschenswerth, daß ich mir denken kann, daß, wenn derartige Beamte selbst das Ver⸗ trauen Sr. Majestät hätten, nicht aber das Vertrauen der Versamm— tung besäßen, sie nicht im Stande sein würden, die Berathungen der Versammlung zu irgend einem genügenden Resultat zu leiten. Dies Vertrauen der Versammlung erscheink mir als eine ganz nothwendige Bedingung, und ich glaube, es dürfte dem Gouvernement oder viel mehr Sr. Majestät nur wünschenswerth sein, wenn durch eine vor— hergegangene Wahl die Männer des Vertrauens bezeichnet würden, die zu diesen Aemtern von der Versammlung als passend erachtet werden. Dieses Vertrauen, ich muß nochmals darauf zurückkiomnien, erscheint mir als unbedingte Nothwendigkeit. Es ist ansgesprochen worden, daß keine Aenderung der Gesetze eintreten dürfte, wenn nicht eine Nothwendigkeit dazu vorliege; hier liegt aber, nach meiner Ueber— zeugung, die nothwendige Forderung eines Vertrauens der Versamm— lung in ihre Beamten vor, und ich wollte mir die Frage erlauben, ob man diese Bedingung unter allen Umständen als erfüllt annehmen könne, wenn die Secretaire jedesmal nur von dem Landtags-Mar— schall ernannt werden? Ich glaube nicht, daß man dieses unbedingt annehmen kann. Darum bin ich bei meiner Ueberzeugung geblieben, daß man in diesem Falle dem Antrage der Kurie der drei Stände beitreten müsse, und daß die Secretaire jedesmal von den Provin— zial⸗-Landtagen zu wählen sein würden.
von Massenbach: Unser geehrter Herr Secretair hat durch seinen Vortrag den Zweig, auf dem er selbst sitzt, selbst abge⸗
sägt, er hat etwas für die Wahlen der Secretaire anführen wollen, wäs mir ein Grund tagegen zu sein scheint, er hat nämlich ange⸗— führt, daß eine solche Wahl zuweilen durch eine Stimmenmehrheit von einer einzigen Stimme erlangt werde, daß also der zu Wählende durch ein Mitglied gewählt werben könne. Ich möchte aber noch weiter gehen, ich glaube, man irrt sich sehr häufig, wenn man denkt, die Mehrheit hat Jemanden gewählt, denn es stellt sich der Wahlakt oft so, daß die Minorität gewählt hat. Angenonimen, die Versamm— lung besteht aus 8 Mitgliedern; wenn nun gleich eine absolute Ma⸗ jorität sich herausstellt, dann gebe ich zu, daß die Mehrheit gewählt hat; aber es wird sich sehr leicht so stellen, daß vielleicht 20 Stim— men für einen und andere 20 für einen anderen, alle übrigen auf mehrere andere vertheilt sind, also 60 sind darüber einig, weder den einen noch den anderen zu wählen, und doch, weil diese beiden die meisten Stimmen haben, so muß bei der engeren Wahl einer dieser beiden gewählt werden. Also insofern wählt nicht die Majorität, sondern die Minorität, und das ist auch mit ein Grund, warum ich überhaupt gegen alle dergleichen Wahlen und auch hier dagegen stimmen werde.
Fürst Hohenlohe: Wir haben so viel dafür und, dage⸗ gen gehört. Ich muß gestehen, daß, so gern ich meine Ansicht be⸗ üichtigt hätte, ich doch noch ganz der Ansicht bin, dem Antrage der Abtheilung beistimmen zu müssen. Es ist von der kurzen Zeit ge— sprochen worden. Wir sind in der achten Woche beisammen, auf acht Wochen ist nur der Landtag zusammenberufen, und ich glaube, daß die Erfahrung uns leiten könne. Es ist gesagt worden, daß es wünschenswerth sei. Dieses ist, glaube ich, dadurch anerkannt wor⸗ den, daß die andere Kurie sich dafür ausgesprochen hat, es ist ferner dadurch anerkannt worden, daß die Abtheilung sich dafür erklärt hat. Ich muß aber auch sagen, daß ich es für nothwendig halte. Die Erfahrung spricht dafür, daß es nothwendig ist; denn der Herr Marschall des Vereinigten Landtages allein war nicht im Stande, die Herren Secretaire zu ernennen. Er hat die Hülfe der Provin⸗ zial Landtags-Marschälle in Anspruch nehmen müssen. Es ist also nothwendig, daß eine Abänderung stattfinde, es ist nothwendig, daß Se. Masjestät der König gebeten werde, eine Aenderung vorzuneh⸗ men, und ich gestehe, daß ich es dann für wünschenswerth halte, daß die Abänderung gleich in der beantragten Art vorgenommen werde, damit die Secretaire das nothwendige Vertrauen besitzen.
Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Ich muß be— merken, daß ich mich gewiß gegen alle die Mitglieder, die aus dem Gefühle der Nothwendigkeit diesen Paragraphen geändert wissen wollen, nicht aussprechen werde. Ich spreche nur gegen diejenigen, welche die Abänderung blos für wünschenswerth halten. In döieser Beziehung aber muß ich bei meinem früheren Ausspruche stehen blei⸗ ben, welcher dahin ging, daß ich mich davon nicht könne leiten lassen. Was die Ansicht betrifft, daß der Paragraph dahin geändert werden möge, daß die Landtags⸗Marschälle zu konsultiren seien, welchem Vor⸗ schlage ich mich übrigens vollständig anschließe, so glaube ich doch auch, daß dieser Vorschlag keinesweges in der Art begründet sei, wie eben angeführt worden ist. Wenn der Landtags-Marschall der Ver— einigten Kurien die Wahl bei einer so großen Versammlung zu tref⸗ fen hat, wie diese, die jetzt beisammen ist, so ist es ja rein menschen⸗ unmöglich, daß er alle Personen kennt. Deshalb wird ihn auch sein richtiger Takt dahin leiten, diejenigen Personen zu konsultiren, die ihm die passendsten Männer bezeichnen können. Er braucht auch die Land— tags⸗-Marschälle nicht allein zu befragen, er kann auch andere Perso⸗ nen fragen; aber er wählt sie und nicht die Provinzial-Landtage. Infallibel ist der Landtags Marschall eben so wenig, wie jeder andere Mensch, und darum befragt er Andere, um eine richtige Wahl treffen zu können. Aber überlassen muß man ihm die Wahl und (eines— weges ihm durch die Provinzial Landtage gewählte Leute — man verzeihe mir den Ausdruck — aufdringen, die seiner besseren Ueber⸗ zeugung nach und in Folge der Berathung, die er mit anderen und vielleicht mit vielen Personen aus den Provinzen darüber gepflogen hat, keinesweges als die besten bezeichnet werden möchten.
Senfft von Pilsach: Ich verzichte auf das Wort.
Fürst Radziwill: Wenn ich mich der Ansicht der Abtheilung anschließe, so geschieht es vorzugsweise aus einem Grunde, der, wie ich glaube, noch nicht in seiner ganzen Ausdehnung beleuchtet worden ist, obgleich er wohl von einem geehrten Redner auf eine Weise an⸗ geführt wurde, mit der ich eben vollkommen übereinstimme. Der Grund, der mich leiten würde, für die Wahl der Secretaire bei dem Vereinigten Landtage zu stimmen, liegt eben in dem Unterschiede der Stellung, welche die Marschälle auf dem Vereinigten Landtage haben, und derjenigen Stellung, die sie auf den Provinzigl-Landtagen ein—⸗ nehmen. Auf den Provinzial⸗Landtagen ist der Marschall aus dem engeren Kreise seiner Landsleute von Sr. Majestät dem Könige er⸗ nannt. Er ist von seinen Landsleuten ganz genau gekannt, und es ist schon anzunehmen, daß die Wahl 8 Majestät des Königs ihm das nöthige Vertrauen in der Versammlung geben werde, zumal er erwählt ist aus dem Kreise bekannter Männer, aus dem Kreise
von Männern, über die er ein kompetentes Urtheil von vorn— herein haben muß, und zwar theils durch die Stellung, die ihm gegeben ist, theils dadurch, daß er in der Provinz wohnt. Der Maͤrschall der Vereinigten Kurien steht in einer anderen Stel— lung; er steht einer Versammlung gegenüber, von der er zum Theil gar nicht gekannt ist. Er, hat also das Vertrauen von vornherein nicht in dem Maße, wie es der Marschall einer Pro⸗ vinzial⸗Landtags⸗Versammlung nothwendig haben muß. Es muß ihm also etwas sehr Wünschenswerthes sein, ein jedes Mittel zu er⸗ greifen, was ihm das Vertrauen der Versammlung zuwenden kann. Das förderlichste Mittel, was zur Erwerbung dieses Vertrauens führen kann, sind Mittelspersonen. Diese Mittelspersonen erblicke ich in den gewählten Secretairen. Sie stehen in seiner ganzen Ge⸗ schäftsführung täglich ihm an der Seite, sie begleiten ihn in der— selben und sind ihm deshalb geeignete Elemente, um das Vertrauen der Versammlung in jedem Momente der Geschäftsführung für ihn zu vermitteln. Aus diesem Grunde, den ich nicht als Nothwen
digkeits - Grund bezeichnen mag, den ich aber als ein wich
tiges Element für die ganzen Landtags-Verhandlungen ansehe, würde ich für die Wahl der Secretaire stimmen. Ich stimme aber auch deshalb dafür, weil ich in dieser Wahl das Prinzip der Königlichen Autorität durchaus nicht angetastet sehe. Das Prinzip der Königlichen Machtvollkommenheit liegt in der Ernennung der Marschälle. Diese anzutasten, würde ich gegen meine Ueberzeugung halten. Die Wahl der Secretaire aber würde die Machtvollkommen— heit der Marschälle betreffen, und ob diese von den Marschällen ge— wünscht wird, würde ich dahingestellt sein lassen. Es ist nichts Prin⸗ zipielles, daß von Seiten der Knrie von vornherein dieser Wahl ent— gegengetreten werden müßte, es ist auch nicht eine Nothwendigkeits-= sondern eine Nützlichkeits Frage, und bei dieser schließe ich mich der Ansicht der Drei⸗Stände Kurie, so wie der Ansicht der Abtheilung, aus den Gründen an, die ich entwickelt habe. Es ist von dem geehr
ten Redner aus der Mark eine Schwierigkeit in Bezug auf den Wahl- Modus hervorgerufen worden, der von der Abtheilung vorgeschlagen wurde. Was diesen Wahl-Modus anlangt, so scheint er mir keine großen Schwierigkeiten zu veranlassen; denn es kann nur derselbe Wahl⸗Modus sein, nach welchem die Mitglieder des provinzialstän— dischen Ausschusses gewäblt werden. Wenn es darauf ankommt, neuen Wahlen im Laufe der Versammlung vorzubeugen, so giebt es ein ein⸗ faches Mittel, um dieses Hemmniß zu beseitigen. Es dürfte nur von vornherein die Wahl auf den Secretair und einen Stellvertreter ge— richtet werden, welcher Letztere im Falle der Krankheit oder der Ab—
wesenheit in die Stelle des erstgewählten Secretairs einzutreten hätte.
Graf von Keyserling: Ich erlaube mir, als Mitglied der Kommission noch eine Seite der Beurtheilung hervorzuheben. Es ist gesagt worden, daß nur Bedürfniß und Erfahrung uns bestimmen könnten, uns dem Antrage der Kommission anzuschließen. Ich glaube, daß die Stellung unserer Kurie es mit sich bringe, daß wir nicht blos das Bedürfniß und die Erfahrung unserer Kurie berücksichtigen, sondern auch das Bedürfniß und die Erfahrung der anderen Kurie so weit anerkennen, als wir nicht dabei Gefahr oder Nachtheil erkennen; denn unser „Nein“ verneint nicht blos unsere Ansicht, sondern schneidet zugleich ab, daß der Wunsch und die Ansicht der anderen Kurie zu den Füßen des Thrones gebracht wird. Unser Nein würde zugleich sagen: „Wir erkennen die Erfahrung und das Bedürfniß in der ande— ren Kurie nicht an.“ Deshalb ist unsere Stimme viel gewichtiger, und es möchte bei unserer Entscheidung noch darauf Räcksicht genom— men werden dürfen.
Marschall: Wenn weiter keine Bemerkung erfolgt, so kämen wir zur Abstimmung. Sie wird auf den Antrag der Abtheilung und eventuell auf den Vorschlag zu richten sein, welcher von dem Grafen Asseburg gemacht worden ist. Die erste Frage würde also heißen: „Tritt die Versammlung dem Antrage ihrer Abtheilung bei?“
Graf Dyhrn: arf ich mir noch eine Bemerkung erlauben? Die Abtheilung hat hier noch Anträge gemacht, welche unter J., 2. und 3. erwähnt sind. l
Marschall;: Diese Anträge sind in der Fragestellung einbe⸗ griffen. Die Frage ist im Ganzen auf den Antrag der Abtheilung gerichtet. Darüber wird kein Bedenken obwalten. Der Antrag ist gedruckt, wenn es jedoch gewünscht wird, so wird er nochmals verle— sen werden.
Referent Fürst Lichnow sky: Die Abtheilung beantragt, daß in Zukunft durch Wahl jeder einzelnen Provinz die Bestellung des von ihr zu entnehmenden Secretairs erfolge. In der Kurie der drei Stände ruft in der ersten Sitzung der Marschall acht Mitglieder auf, welche als Secretaire fungiren, bis die Wahl erfolgt ist. Die Se eretaire der Herren-Kurie werden von derselben gewählt. In der er sten Sitzung der Herren-Kurie ernennt der Marschall zwei Mitglie— der, welche als Secretaire bis nach erfolgter Wahl fungiren.
Der erste Antrag ist von der anderen Kurie herübergekommen, und die anderen Punkte sind als Nexnal-Punkte angesetzt worden.
Marschall: Fürst Salm hat noch vorgeschlagen, daß statt des dritten Antrags die Bestimmung getroffen werde, daß die zwei jüng⸗ sten Mitglieder der Versammlung zu Hülfs-Secretairen in der ersten Versammlung gewählt werden, und es ist zu fragen, ob dieser Vor⸗ schlag die Unterstützung von sechs Mitgliedern sindet.
(Es erheben sich mehr als sechs Mitglieder zur Unterstützung.)
Der Antrag wird also zur Abstimmung kommen, und es ist nur die Frage: In welcher Zeitfolge? Er würde, wenn die Abtheilung selbst sich damit einverstanden erklären sollte, dem Vorschlage der Ab— theilung unter Nr. 3 substituirt werden; wenn aber Bedenken dagegen erhoben werden, so ist es die Regel, und es steht dem nichts entge— gen, daß die erste Frage auf den Antrag der Abtheilung gerichtet wird. Es fragt sich also, ob der Wunsch dahin gerichtet ist, daß die⸗ ser Vorschlag, der die Unterstützung von 6 Mitgliedern gefunden hat, an die Stelle des Vorschlags der Abtheilung trete?“ Graf von Arnim: Dieser Vorschlag ist ein neuer und noch nicht diskutirt. Es möchte also doch unmaßgeblich erst über Nr. 1 und 2 in Verbindung mit dem Haupt⸗Antrage der Abtheilung abzu— stimmen und Nr. 3 einem besonderen Beschlusse vorzubehalten sein. Marschall: Es ist anzunehmen, daß darüber diskutirt worden wäre, wenn man es für erforderlich erachtet hätte.
Referent Fürst Lichnow sky: Wenn Ew. Durchlaucht den Fürsten zu Salm⸗Dyk aufforderten, so würde er vielleicht sagen, wie er zuletzt erklärt hat, daß, was in Nr. 1 enthalten ist, auch unter seinen Antrag subsumirt wird.
Graf Ln ar: Ich erlaube mir gehorsamst vorzuschlagen, daß der Herr Marschall zuerst einfach über den Antrag der Abtheilung abstimmen lasse, vorbehaltlich der Abstimmung über den Antrag des Herrn Fürsten Salm, der dann noch näher erörtert werden müßte. Referent Fürst von Lichnowsky: Ich bin jetzt unterbrochen
worden. Graf Lynar: Ich bitte um Verzeihung, ich glaubte, der Vor⸗
trag wäre geendet.
Sonnabend den ien Juni.
Referent Fürst von Lichnowsky: Ich war mitten in meinem Vortrage. Ich habe mir also erlaubt, den Herrn Marschall zu bitten dasjenige zuerst zur Abstimmung zu bringen, was uns von der zwei⸗ ten Kurie herübergekommen ist, und dann erst unsere Zusätze einer weiteren Abstimmung anheimzugeben.
Graf Zieten: Wenn der durchlauchtige Referent behauptete, er sei in seinem Worte unterbrochen worden, so kann ich dem nicht beistinmen. Es ist das von ihm Ausgesprochene mehr im Convei— sations-Ton vorgetragen worden, und ich glaube dahen nicht, daß der⸗ selbe in seinem Rechte verletzt worden ist.
Referent Fürst von Lichnowsky: Ich habe um das Wort gebeten und es erhalten; folglich hatte ich das Wort.
Eine Stimme: Ich wollte darauf aufmerksam machen, daß zu wünschen wäre, daß im Falle des Schlusses der Debatte diese conversationelle Unterhaltung nicht mehr stattfinde.
Marschall: Es wird nicht immer leicht zu vermeiden sein, daß am Ende einer Berathung noch über die Fragstellung selbst ver handelt wird. Es ist in diesem Augenblicke geschehen, und ich habe zu erklären, daß ich damit einverstanden bin, daß die Frage auf den Antrag der Abtheilung gestellt werde, insoweit er dahin geht, dem Vorschlage der anderen Kurie beizustimmen, und einstweilen die Frag⸗ stellung über alles dasjenige ruhen zu lassen, was von der Abtheilung dieser Kurie noch besonders vorgeschlagen ist. Es wird hinreichend verstanden sein, und wir kommen also in dieser Weise zur Abstimmung, daß alle diejenigen, welche dem Antrage der Abtheilung, insoweit er mit dem Antrage der anderen Kurie übereinstimmt, nicht beistimmen wollen, dies durch Aufstehen zu erkennen geben.
Nach erfolgter Zählung waren 30 Stimmen für die Bejahung, 27 Stimmen für die Verneinung der gestellten Frage.
Marschall: Nachdem der Antrag der Abtheilung die erfor— liche Majorität von z nicht erhalten hat, kommen wir darüber zur Abstimmung, ob nach dein Vorschlage des Grafen von Asseburg in die 2. Zeile des 5. 6 nach den Worten: „der drei Stände“ die Worte: „und auf den Vorschlag der 8 Provinzial⸗-Marschälle“ ein⸗ geschoben werden sollen, so daß es heißt: „Der Marschall der Herren⸗ Kurie ernennt im Einvernehmen mit dem Marschall der Kurie der drei Stände und auf den Vorschlag der 8 Provinzial-Marschälle 2c.“ Es ist von dem Grafen Lynar hier bei diesen Worten der Vorschlag so formulirt worden, daß das Wort „Vorschlag“ statt „Zuziehung“ gebraucht werde. t
Graf Asseburg: Ich hatte „Zuziehung“ gesagt. .
Graf Lynar: Ich lege kein Gewicht darauf, wenn der Graf Asseburg wünscht, daß es bei der von ihm vorgeschlagenen Fassung bleibt.
Marschall: Also unter Zuziehung. Es ist verstanden worden, an welchem Orte des §. 6 diese Einschaltung gemacht werden soll, und es kann also zur Fragestellung selbst geschritten werden. Es handelt sich nun um diejenige Fassung, welche gewünscht wird. Ich bin gern erbötig, diejenige Fassung zu wählen, welche die meiste Un—
terstützung findet.
Graf Itzenplitz: Der Ausdruck: „unter Zuziehung“ könnte aussehen wie eine neue Wahl. Es würde daher besser sein, statt: „unter Zuziehung“, zu sagen „nach Rücksprache.“
Secretair Graf Dyhrn: Das muß dem Marschall ganz allein überlassen werden, mit wem er Rücksprache nehmen will.
von Keltsch: Ich bitte das Amendement genauer formuliren zu wollen. Ich sinde einen wesentlichen Unterschied darin, ob es heißt: Zuziehung, Vorschlag oder Rücksprache. Gegen zwei dieser Punkte würde ich mich bstimmt aussprechen und dagegen stimmen, während ich mich dem dritten möglicherweise anschließen könnte.
Marschall: Dem dritten?
von Reltsch: Ich bitte ergebenst, das Amendement bestimmt formuliren zu wollen, dann werde ich um das Wort bitten.
Graf Asseburg: Der Marschall der Herren⸗Kurie ernennt im Einvernehmen mit dem Marschall der Kurie der drei Stände, nach dem Vorschlage der Marschälle der Provinzial-Landtage —
von Keltsch: Nun bitte ich ums Wort. Es ist also das Amendement so gestellt, daß der Marschall des Vereinigten Landtags nur nach dem Vorschlage der einzelnen Provinzial-Landtags⸗Marschälle die Ernennung der Secretaire vornehmen soll. Hiergegen erkläre ich mich auf das bestimmteste. Es ist der Grundsatz vorhin festgestellt worden, daß man die Befugniß des Marschalls des Vereinigten Land- tags möglichst hoch stellen wolle, nicht abhängig machen von einem
Einflusse der Versammlung. Das ist zwar gegen, meine Ansicht ge⸗ wesen, ich unterwerfe mich aber natürlich unbedingt dem Prinzipe, welches einmal festgestellt worden ist, welches dann aber auch festge⸗ halten werden muß. Danach glaube ich nicht, daß der Marschall, dem nach dem Prinzipe die Ernennung der Secretaire anheimgegeben wor⸗ den ist, auf irgend eine Weise und durch bestimmte Formen hierin wieder beschränkt werden kann. Sollte das Amendement durchgehen, daß es eines Vorschlages der einzelnen Provinzial⸗-Landtags⸗Marschälle bedürfen solle, so würde aber eine Beschränkung der Art eintreten, und ich finde darin eine solche Inkonsequenz, daß ich mich auf keinen Fall dem anschließen könnte.
Graf von der Asseburg: Ich kann eine Beschränkung darin durchaus nicht finden. .
Graf von Arnim: Ich stimme dem, was der geehrte Redner aus Schlesien sagte, vollkommen bei. So sehr ich gewünscht hätte, daß die Provinzen eine selbstständige Theilnahme an der Ernennung der Secretaire hätten, so kann ich doch, wenn dies nach dem Be schlusse nicht als Bitte Sr. Majestät vorgetragen werden soll, nur der Meinung sein, daß jeder Mittelweg eine halbe Maßregel ist, welche alle Nachtheile einer solchen hat, ohne irgend einen Vortheil dafür zu gewähren. Was der Marschall thun will, um sich von der Qualification der zu ernennenden Secretaire in Kenntniß zu setzen, kann ihm füglich überlassen bleiben, dazu bedarf es keiner Vorschrift des Gesetzgebers, und das ist nicht ein Gegenstand, weshalb es wün⸗ schenswerth wäre, eine Bitte an Se. Majestät zu richten. Man mag den Ausdruck fassen, wie man will, Vorschlag, Zuziehung oder wie sonst, immer bleibt der Zweifel, inwieweit es bindend sein soll oder nicht bindend. Ist der Vorschlag bindend, so kommt der Marschall in eine viel bedentlichere Stellung, als wenn er die Wahl aus den Provinzen erhält, denn es ist dann eben so wohl denkbar, daß ihm einmal ein Vorschlag gemacht werden kann, der nicht zweckmäßig war, und er ist dann genöthigt, denfelben anzunehmen, er, hat aber dabei nicht einmal die Befugniß, sich auf die Verantwortlichkeit der Pro⸗ vinz dabei zu berufen, sondern nur auf den Vorschlag des Landtags⸗=
Marschalls.
3 Königl. Hoheit der Prinz don ‚Prenßen; Ich habe mich schon vorhin für das Wort „Zuziehung / erklärt und bleibe auch noch dabei, namentlich aus dem Grunde, weil nach dem eben gefaß= ten' Beschlusse dieser Passus an die andere Kurie zurückgehen muß,
. daß wir einen Vorschlag machen, der dersel⸗
und ich daher wünsche, ö ; ben eine Vermittelung zeigt, mit der wir ihr ent gegen kom—⸗