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dem im zweiten Absatz einräumt.
stehen, und die dagegen sind en bleiben, nicht aber abwechselnd das Umgekehrte fee, 6 un 1.
Marschall: Es ist das ein anderer Punkt, den ich zu beaut⸗ worten habe, und ich erkläre, daß dieser Weihsel bis jetzt nicht statt= gefunden hat; ich habe immer für das Zeichen der Vernginung das Aufstehen genommen. Geleitet hat mich dabei die Rüchsicht, daß es oft vorkemmt, und heute schon ist der Fall da gewesen, besonders oft bei Gesetzes Vorlagen von größerem Umfange, daß über Paragraphen abgestünmt wird, ohne daß deine Diskussion stattgefunden hat, und da⸗ bef das Sitzenbleiben als Zeichen der Annahme gilt, Es ist mir aber erwünscht, bei dieser Gelegenheit zur Sprache bringen zu können, daß ich gern bereit bin, ein anderes Verfahren eintreten z lessen e,. es Lon der Versanimlung gewünscht wirr, 48enn alsg der Wunsch vorherrschend isl, baß ald Jeichen ber Bejahung Las Aufstehen ge— wählt werde, so habe ich dem nichts entgegenzusetzen.
Graf Dohrn: Ich glaube auch, daß es viel besser ist, wenn ein und dasselbe Zeichen ein für allemal gilt. -. ö
Kammrherr von Brandt: Ich dächte, es müßte die Entschei⸗ dung ganz in bie Hand des Marschalls gelegt sein. Nach meinem Dafürhalten ist es nicht vortheilhaft, wenn man entschieden bestimmt, durch Aufstehen oder Sitzenbleiben soll jedes mal die und die Ansicht ausgesprochen werden. Es könnte häufig vorkommen, daß diejenigen sitzen bleiben, welche die Jrage entweder nicht gehört oder falsch ver⸗ standen hätten, wodurch sie dann vielleicht gerade im entgegengesetz⸗ ten Sinne stimmen würden. .
Graf von Arnim: Es scheint mir dies unmaßgeblich ein Ge⸗ genstand zu sein, der in diesem Augenblick nicht zur Diskussion steht, sondern der Antrag des Grafen von Kielmannsegge steht zur Dis⸗ kusston, und ich glaube, daß wir auf diesen erst eingehen müssen, ehe man zu einem zweiten Antrag übergeht.
prinz Hohenlohe: Es wurde auch nur die Zeit während der Formulirung jenes ersten Antrags benutzt.
Marschall: Wir werden, da nun der Vorschlag des Grafen von Kielmannsegge gefaßt ist, später auf den Gegenstand zurück⸗ kommen.
Referent Fürst Lichnow sky: Mein Vorschlag divergirt von dem des Herrn Grafen von Kielmannsegge. Ich glaube, daß, wenn über zwei Amendements abzustimmen ist, in der Regel beide Amende⸗ ments vorher gehört werden. Das meinige lautet, „wenn 24 Mit⸗ glieder des Vereinigten Landtages und 6 Mitglieder der Herren— Kurie es verlangen, so muß nach der Abstimmung eine zweite Ab⸗ stimmung erfolgen. Die Abstimmüng ist dann die Probe, die zweite Abstimmung die Gegenprobe. Wenn bei der ersten Abstimmung oder der Probe die Mitglieder für stehen und gezählt werden so stehen bei der zweilen Abstimmung oder Gegenprobe die Mitglieder gegen auf und' werden ebenfalls gezählt. Das Zählen geschieht durch die Didner. Beide Zahlen summirt müssen die Zahlen der Gegenwärti. gen geben; trifft dieses nicht zu, so waltet Irrthum ob,“ Nun muß ich noch bemerken, daß entweder die Versammlung beschließen muß, die ganze Prozedur noch einmal vorzunehmen oder zum namentlichen Aufruf zu schreiten. Ich war für das Letztere, und mein Amende— ment schließt daher mit den Worten: „und wird zum namentlichen Aufruf geschritten.“ Ich erlaube mir, noch ein Wort beizufügen.
Es ist Irrthum möglich in zwei Fällen: wenn die Ordner nicht or—
dentlich gezählt und wenn die Mitglieder nicht richtig verstanden ha—
ben. Was den ersten Fall betrifft, so kommt es zur Gegenprobe; was den zweiten betrifft, so bleibt der Irrthum permanent, wie ein
Faden, der sich durch alle Abstimmungen zieht, wenn nicht folgender
Satz hineinkommt: „Wenn es von einem Mitgliede verlangt wird,
so muß die Frage zwischen beiden Abstimmungen nochmals verlesen
werden. Jede Debatte zwischen beiden Abstimmungen ist untersagt.“
Frhr. von Senfft -Pilsach: Ich muß mich dagegen erklä— ren. Ich halte eine doppelte Abstimmung nicht für angemessen, weil sie zeitraubend ist, und weil der ersten Abstimmung dann schon von Hause aus nicht die ihr zu wünschende Aufmerksamkeit gewidmet wer— den möchte. Aber ich habe noch ein anderes Bedenken. Es kann nämlich, wenn wir diesen Vorschlag annehmen, oft von der Minorität eine zweite Abstimmung hervorgerufen werden, diese geht dann von vorn wieder los, und so kann der Zufall walten, daß die Abstimmung reverg ein anderes Resultat bringt. Ich glaube nicht, daß wir ir— gendwie das wünschen können.
Referent Fürst von Lichnowsky: Es sei mir gestattet, mei= nen Antrag zu vertheidigen. Was die Zeit⸗ Ersparniß betrifft, so ist die Zeit allerdings kostbar, wenn sie aber vor Irrthum bewahren soll, so kann sie nicht niedrig genug angeschlagen werden. Was den Man⸗ gel an Aufmerksamkeit bei der ersten Abstimmung anbelangt, so weiß ja Niemand im voraus, ob nach der ersten Abstimmung eine zweite wird begehrt werden. Ich komme nun auf den weiteren Punkt, der berührt worden ist, nämlich auf das, was der Herr Reduer von der Minorität sprach. Was er hier anzunehmen scheint, muß ich durch aus perhorresciren, weil ich wohl einen möglichen Irrthum, nicht aber eine solche Gesinnungslosigkeit supponiren will, daß darum ein Unter⸗ schied zwischen den Resültaten der beiden Abstimmungen erfolgen sollte. Sodann muß ich mir Aufklärung erbitten über den Ausdruck, der gebraucht worden ist, „was nochmals losgeht.
Graf Kielmannsegge: Die Abstimmung ist darunter verstan⸗ den. Ich muß bemerken, daß ich hier etwas verwechselt habe, was von dem Herrn Referenten vorgelesen worden ist. Es ist nämlich da gesagt, wenn zwei verschiedene Abstimmungen seien, dann solle die zweite Abstimmung entscheiden. Hierdurch ändert die Sache sich al⸗ lerdings. Es ist also blos eine Verwechselung. Ich muß bemerken, daß ich mir die ge imd eahel wohl denken kann, weil das eine oder das andere Mitglied wohl eine verschiedene Meinung haben könne. Wenn auch die Diekussion geschlossen ist, so schließt das nicht davon aus. Ich erkläre, daß ich allerdings solche Fälle für möglich halte. Ich glaube nicht, daß es angemessen ist, daß man in solchen Fällen anders bestimmt.
Referent Fürst Lichnowsky: Nach meiner Berechnung der nöthigen Zeit zwischen der J. und der 2. Abstimmung sind 10 Mi nuten genügend. Mehr Zeit it nicht lothwendig. Nach der 1. Ab stimmung stehen 26 ober respeltive 6 Mitglieder auf, und die 2. Ab= stimmung fängt an. Nun muß ich gestehen, wer nach den Materia= lien, die ihm schon früher ins Haus geschickt worden sind, um sich über den Gegenstand der Berathung zu informiren, und nachtem die Sache alle Stadien der Debatte durchlaufen hat, über den Gegen— stand noch keine eigene Meinung gewonnen hat, um abstimmen zu können, den, glaube ich, können wir aufgeben und auf seine Meinung kein weiteres Gewicht legen. diefe von Itz enplitz; Ich erlaube mir eine Frage an ben Herrn 3 en. Der §. 18 in seinem 2ten Absatz macht Eis Abstimmung . n,, , f. Aufrufs von dem . von 24 Mitglichern rec en har Ermessen des Marschalle abhängig. e, Herr , . 3 . Antrag die analoge Nennung be Marschall⸗ . möchte fragen, ob dies absichtlich gescht hen st. e,
nt hat seinen Antrag dahin gestellt, es soll. e ven
. von 21 Mitgliedern nochmals gezählt werben, Ich wöchte arschall das Recht a ma e ge 3 .
uch hier vindiziren, welches ihm ber 5. 19
Referent Fürst Lichnowsky: Ich habe nichts dagegen.
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. Aeußerung des Herrn Referenten zurückzukommen, die ich nicht ver⸗
standen habe. Nach dem Antrage des Herrn Referenten soll, wenn schon abgestimmt sei und die Sache unklar wäre, nochmals die Ab⸗ stimmung mittelst namentlichen Aufrufs erfolgen.
Referent Fürst Lich nwowsky: Mein Antrag lautet:
. (Verliest denselben.)
Nun frage ich den geehrten Redner, ob er ein anderes und wel— ches Mittel weiß. j
Graf Botho zu Stolberg: Der Zweck meiner Anfrage war nur, mich darüber belehren zu lasfen, ob auch noch eine dritte Ab— stimmung erfolgen soll.
Frhr. Senfft von Pilsach: Ich wollte nur erwiedern, daß im Laufe der Debatten häusig Amendements vorkommen, die man früher nicht kannte, und hinsichtlich deren man sich nicht zu vor eine feste Ansicht bilden konnte.
Graf Kielmannsegge: Ich schließe mich dem Amendement des Herrn Referenten sehr gern an. ;
Ich muß bemerken, daß mir eine Menge Fragen bekannt sind, wo es von der größten Bedeutung war und wo die Regierung Nutzen daraus gezogen hat, daß die Abstimmung zum zweitenmal wiederholt worden ist.
Marschall: Die Meinung ist wohl nicht die, daß der Ab— stimmung am anderen Tage noch eine Berathung vorausgehen soll.
Ein Mitglied: Nur eine Verlesung der früheren Abstim⸗ mung, und darauf soll die andere Abstimmung folgen. ö.
Graf zu Lynar: Der §. 25 Lit. i). ergänzt die Bestim⸗ mungen des §. 18 in Bezug auf die besonderen Verhältnisse in der Herren-Kurie. Ich glaube also, daß im Amendement die besondere Erwähnung der 6 Mitglieder wegbleiben dürfte.
Referent Fürst Lich nowsk5: Es trägt zur Verdeutlichung bei.
Graf von Arnim: Ich gebe dem Antragsteller anheim, ob die Modisication des Antrages nicht in manchen Fällen durch ent— schulzbaren Irrthum des Ordners, welcher eine Person vielleicht dop⸗ pelt zählte, in' vielen Fällen ohne Noth zum namentlichen Aufruf führen wird. Der Herr Referent will, daß zuerst die Mitglieder ge⸗ zählt werden, die aufgestanden sind, daß die zweite Abstimmung da⸗ durch erfolgen soll, daß die Mitglieder gezählt werden, die sitzen ge= blieben sind; und, wenn die Summe dieser beiden nicht stimmt mit der Summe der Mitglieder im Ganzen, dann der namentliche Aufruf eintreten soll. Da bin ich der Besorgniß, daß wegen eines an sich unerheblichen Irrthums der namentliche Aufruf erfolgen könnte. Wenn in einer Verfammlung eine große Anzahl von Mitgliedern vor⸗ handen ist, kommt es nicht selten vor, daß die beiden Summen der Sitzenden und Stehenden um ein oder zwel Personen gegen die Ge⸗ sammtsumme der Anwesenden differiren. Dann müßte nun, wenn sich dieses ergiebt, sogleich namentlich abgestimmt werden. Ich meine, es wäre genug, eine nochmalige Abstimmung in der Weise vorzuneh⸗ men, daß die Aufforderung an die Versammlung ergehe, daß die, welche dafür sind, nochmals aufstehen. .
Referent Fürst Lich nowsky: Ich kann dieser Ansicht nicht beistimmen. Es hat sich in anderen standischen Versammlungen diese Probe nicht als hinreichend gezeigt. Setzen wir den Fall, daß durch kie räumliche Jusammenstellung der Sitze in einem Saal ein Mitglied
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als sitzenbleibend angesehen worden ist, weil es von dem Ordner nicht bemerkt werden konnte, so könnte es das zweitemal bei gleicher Zähl⸗ weise ebenfalls übersehen werden. Ich will mich gern bescheiden, daß wir an der Stelle, wo ich gesagt habe, „trifft das nicht zu, so waltet ein Irrthum ob, und es wird eine nochmalige Zählung vorgenommen“ setzen, wenn der Marschall es . angemessen erachtet, oder wenn 24 Mitglieder im Vereinigten Landtage und E Mitglieder in der Herren- Kurie es verlangen, muß nach der Abstimmung eine zweite Abstimmung erfolgen. Die zweite Abstimmung ist dann die Gegen⸗ probe. Wenn in der ersten Abstimmung die ausstehenden Mitglieder als pro gezählt werden, so stehen bei der Gegenprobe die Mitglieder contra auf, und wenn die Abstimmung zweifelhaft ist, wird durch die Ordner gezählt. Vie Summe beider Abzählungen muß mit der Zahl der Mitglieder der Versammlung zusammentreffen. Trifft dies nicht zu, nun so träfe dann, was mein ehrenwerther Kollege aus der Mark gesagt hat, ein. Es müßte nochmals gezählt werden.
Graf von Arnim: Mein Antrag geht dahin, auf die, Worte in dem Antrag des Herrn Referenten, „findet eine zweite Abstimmung statt“, folgen zu lafsen: „dieselbe erfolgt in gleicher Weise wie die erste Abstimmung.“
Referent Fürst Lichnowsky: Ich bitte um Entschuldigung. Es muß als Irrthum angesehen werden, denn etwas Anderes prã⸗ sumire ich nicht.
Ein Mitglied: Daß die Frage nicht immer richtig verstan— den worden ist, kommt sehr häufig vor.
Referent Fürst Lich nowsky: Wenn die Frage nicht richtig verstanden worden ist, so beruht dies wieder auf einem Irrthum. Mißverständniß ist nichts Anderes als Irrthum,
Graf von Kielmannsegge: Je verwickelter die Frage ist, die zur Abstimmung kommt, desto eher ist Irrthum möglich, Sodann kommt auch der Fall vor, daß in solchen Fällen die Abstimmenden gleichsam überrumpelt werden, daß sie erst nachher aufmerksam wer— den, oder zur Erkenntniß kommen, welche Abstimmung gut ist.
Graf von Dohnäa-Lauck: Ich stimme ganz dem Amende⸗ ment bei. Ich würde die Abstimmung durch namentlichen Aufruf aber nur dann eintreten lassen, wenn es verlangt wird. Die Differenz der Stimmenzahl kann möglicherweise eine ganz unbedeutende, die Masorität eine so große sein, daß es auf 2 oder 3 Stimmen gar nicht ankommt.
Referent Fürst Lich nowskyr: Ich habe nichts dagegen.
Fürst Raeziwill: Ich wollte die Bemerkung machen, daß doch nur zu einem namentlichen Aufruf geschritten werden sollte, wenn der Irrthum ein erheblicher war, und für einen erheblichen Irrthum kann ich nur den ansehen, der das Resultat der Abstimmung ändert. In diefem Fall bliebe nichts übrig, als namentlicher Aufruf; ist es aber ein unerheblicher Irrthum, wird also der Charakter der Ab⸗ stimmung nicht geändert, so ist nichts weiter nöthig; wird aber der Charafter, das Resultat der Abstimmung, durch Gegenprobe geän⸗ bert dann bleibt allerdings nichts übrig, als namentlicher Aufruf,
Fürst Lichnowsky: Also ich konnte hinzufügen:; So waltet . t ob, und wird auf Verlangen zum namentlichen Aufruf geschritten. ö
Fürst W. Radziwill: Ich glaube, es müßte ausdrücklich auf genommen werden: Wird das Refultat der Abstimmung geändert, bann muß eine namentliche Abstimmung stattfinden. Es können Fälle bdenfbar sein, wie ein verehrtes Mitglied aus Brandenburg bemerkt hat, wo eg sich um ein paar Stinmen Differenz handelt, die aber m Riesultal der Abstimmung gar keinen Unterschiet machen, und wegen „er solchen Biffercn; Zeit zu verlieren, wäre wirllich ganz unnöthig. oirb aber der Schluß der Versammlung durch die Gegenprobe ge⸗ „nbert, dann soll namentlicher Aufruf stattsinden.
Fürst vichnowsky: habe nichts dagegen einzuwenden. Es würde also heißen: Trisst dies nicht zu, so waltet Irrthum ob, und wird dadurch! das Resultat der Abstimmuüng geändert, so wird zum namentlichen Aufruf geschritten. J
Graf Arnim: Ich glaube, daß die Zahlen nicht stimmen wer=
Graf Botho zu Stolberg: Ich muß mir erlauben, auf eine
den, weil die Jahl der anwesenden Mitglieder im Augenblicke der Ab⸗
immung in einer größeren Versammlung gar nicht einmal immer fest⸗
eht. Bei einer Abstimmung, die eine Stunde vorher stattgefunden hal, kann sich die Gesammtsunime auf die eine Weise dargestellt haben; in einer Abstimmung, bie eine Stunde später kommt, sind mehrere Mit⸗ glieder hinausgegangen, die Zahl ist eine andere. Ich halte es also sehr bedenklich, die Gesammtzahl ohne Noth in irgend eine Bezie⸗ hung zu bringen. Dies erfordert wiederum ein Skrutinium und führt zu Verwickelungen. Sodann möchte ich den Herrn Antragsteller fra⸗ gen, warum er Werth darauf legt, daß die zweite Abstimmung um⸗— gekehrt erfolge, als die erste. Ich würde mich gern bescheiden, wenn ich diesen Werth erkennen könnte.
Fürst Lichnowsky: Ich halte es darum für nützlich, weil es die wahre Probe ist. Wenn ich mich eines banalen Vergleichs bedie= nen darf, so pflegt man in der Schule die kleinen Kinder anzuhalten, daß sie zuerst von oben nach unten und dann zur Probe von unten nach oben laddiren, damit sie nicht denselben Fehler zweimal begehen. Ein anderer Grund scheint mir darin zu liegen, daß diese Art Abstim⸗ mung von den meisten parlamentarischen Versammlungen als eine vollständige Gegenprobe angesehen wird. Für steht auf und wird gezählt, Gegen steht auf und wird gezählt, dann wird addirt, was für und gegen ist, und das muß die Summe der Versammlung aus⸗ machen.
Graf Arnim: Der Fall, daß die Ordner nicht richtig addirt haben, kann in sehr vielen Fällen gar nicht an den Srdnern liegen, sondern darin, daß bei der zweiten Abstimmung Personen aufstehen, die bei der ersten sitzen geblieben sind, und dieser Fall kann nicht allein in der Wankelmüthigkeit der Mitglieder liegen, sondern darin, daß sie ihren früheren Irrthum in der Frage berichtigen wollen. Hier handelt es sich also nicht von einem Rechnungs- Exempel der Srdner, sondern davon, genau zu wissen: was ist der eigentliche Sinn der Versammlung, wo ist eigentlich die Mehrheit, und in welchem Maße ist sie vorhanden. Darum sehe ich gar nicht ein, daß darin ein Vortheil liegt, das eine Mal die einen zu zählen und das andere Mal die anderen. Wenn zweimal auf dieselbe Weise abgestimmt und gezählt wird, dann kann sich Niemand damit entschuldigen, daß er die Frage das erste Mal nicht verstanden habe, oder daß Jemand sich hab? überrumpeln lassen, weil er im Augenblich noch schwankend gewesen sei und er sich habe entscheiden müssen, sondern es ist damit der Zweck erreicht, daß zwei Abslimmungen stattfinden bei vollständiger Erkenntniß des Gegenstandes und bei ruhiger Erwägung, ohne die Möglichkeit unnöthiger Weiterungen. .
Ein Mitglied: Ich wollte die Frage stellen, ob eine zweite Verlesung der Frage nöthig ist? .
Fürst von Lichnowsky: Ich habe hineingesetzt: Trifft dies nicht zu, so waltet ein Irrthum, ob und wird dadurch das Resultat der Abstimmung geändert oder wird es verlangt, soö— wird zum namentlichen Aufruf geschritten. Wenn es von einem Mitgliede ver⸗ langt wird, so muß die Frage zwischen beiden Abstimmungen noch mals verlesen werden. .
Dem verehrten Redner aus der Mark Brandenburg muß. ich aber erwiedern, daß, wenn ein Mitglied, was ich, wie ich wiederholt gesagt habe, nicht glauben kann, so schwankend in seinen Gesinnungen sein sollte, daß es das zweite Mal anders stimmt, als das erste Mal, so glaube ich, wird keine Aenderung eintreten, ob es das zweite Mal aufsteht oder sitzt. Wenn das Mitglied Lust hat, das zweite Mal anders zu stimmen, so wird es aufstẽhen oder sitzen bleiben, je nach⸗ dem die Gegenprobe gemacht, wird. Ich kann nicht begreifen, wie durch meine Gegenprobe bei der Abstimmung eine Aenderung der Gesinnung eintreten könnte. .
Graf Arnim: Ich! habe nur bemerkt, daß die, Gegen probe zu Weitläuftigkeiten führen könnte. Der Irrthum ist ja da durch allein auch möglich, daß Mitglieder sagen, wir haben die Frage falsch verstanden. .
Ein Mitglied: Mir scheint aus der Diskussion hervorzugehen, daß eben durch die Abstimmung nichts Wesentliches gewonnen wird, denn wir bekommen möglicher Weise noch eine dritte Abstimmung, also ist die zweite noch nicht entscheidend gewesen.
Marschall: Ich glaube, daß wir zur Abstimmung über den Gegenstand kommen können.
Es ist über den prinzipiellen Antrag der Abtheilung wohl nichts weiter zu bemerken, er wird für angenommen anzusehen sein, und wir fommen also blos zur Abstimmung, über den vorliegenden Vorschlag. Er ist hinreichend verstanden, wie ich glaube, voraussetzen zu können, und wir werden also in der Weise zur Abstimmung kommen, daß diejenigen, welche ihm nicht beitreten wollen, das durch Aufstehen zu erkennen geben.
Er ist nicht angenommen,
Eine Stimme: Ich bitte zu zählen.
Marschall: Es wird auf Zählung angetragen, und ich bitte die Herren Secretaire, zu zählen.
(Nach einer Pause.) Der Vorschlag ist mit 31 Stimmen verworfen.
Es ist nun noch in kurzen Worten zurückzukommen auf das, was der Fürst zu. Salm ⸗ Dyck vorhin erwähnte, daß es nämlich wünschenswerth wäre, auszusprechen, daß in dem Zeichen des Auf⸗ stehens oder Sitzenbleibens für Bejahung oder Verneinung nicht ge⸗ wechselt würde. Ich muß bemerken, daß dieser Wechsel nicht statt gefunden hat, sondern daß ich aus den schon vorhin angeführten Gründen das Zeichen des Sitzenbleibens immer für das der Be⸗ jahung angenommen habe. Ich bin aber auch sehr gern bereit, in Zukunft eine andere Abstimmungsweise eintreten zu lassen und das Zeichen des Aufstehens für das der Bejahung zu wählen, wenn die Versammlung der Meinung sein sollte, daß dies zu emem leichter übersichtlichen Resultat führen könne.
Ein Mitglied: Ich will mir nur vorzuschlagen erlau— e. daß daß das Eine oder das Andere bestimmt ausgesprochen werde.
Graf von Landsberg: Es scheint mir doch zu weit zu gehen, wenn das im Reglement bestimmt wird.
Marschall: Das wird auch nicht die Absicht sein, sondern es war mir nur darum zu thun, mich zu vergewissern, ob der Wunsch in der Versammlung vorherrscht, daß nun künftig die andere Abstim⸗ mungsweise gewählt werde.
Frhr. von Massenbach: So viel ich gehört habe, wird in der Kurie der drei Stände immer auf die entgegengesetzte Weise abge⸗ stimmt, daß nämlich diejenigen, welche gegen den Antrag sind, sitzen bleiben und diejenigen, welche dafür sind, aufstehen. Nun wird das, wenn beide Kurien vereinigt sind, leicht zu Mißverständnissen führen können.
Marschall: In den Sitzungen der Vereinigten Kurien werde
V
ich das in der Kurie der drei Stände üblich gewordene Verfahren beibehalten.
von Quast: Ich muß mir noch die Bemerkung erlauben, daß, wenn eine Sache unterstützt wird, dies durch Aufstehen geschieht; es würde also ein doppeltes n. einmal ein negatives, und dann ein affirmatives, geben. Sehr wünschenswerth wäre es daher doch, wenn in beiden Fällen ein gleichmäßiges Verfahren stattfinden könnte.
Dritte Beilage
* 154.
Marschall: Ob dieser Wunsch vorherrscht, werden wir als⸗ bald entnehmen können. Diejenigen, welche wünschen, daß in Zu⸗ kunft das Zeichen des Ausstehens für das Zeichen der Bejahung an—
enommen werde, bitte ich jetzt, dies durch das Zeichen des Auf- tehens zu erkennen zu geben.
Die Masorität hat sich daflir ausgesprochen, es wird also künf⸗ tig dies Verfahren zur Anwendung gebracht werden.
Da die Zeit schon ziemlich vorgerückt ist, so ist die Fortsetzung der Berathung zur nächsten Sitzung zu verschieben, welche morgen um 10 Uhr stattfinden wird.
(Schluß der Sitzung: 353 Uhr.)
Da uns heute, . den 4. Juni, Morgens 8 Uhr 30 Mi— nuten, bereits das Manuskript zu der Sitzung der Kurie der drei Stände vom 1. Juni, 183 Folioblätter, zugekommen ist, so sind wir im Besitz von 521 Folioblättern Manusfript, Davon sind in den zwei vorstehenden Sitzungen 334 Blätter gegeben; der Rest, die heute eingegangene Sitzung, erscheint in der morgen, Sonnabend, auszuge⸗
benden Nummer. D. Red. d. Allg. Pr. Ztg.
Berichtigung. ö. Im gestrigen Blatte, S. 38, Sp, 3, ist am Schluß der Zeile 42 beim Abbrechen die Silbe „ein“ in dem Worte: Ueber⸗ ein stimmung, ausgefallen, die hiernach einzuschalten ist.
rnichtamtlicher Theil. JZ3nhalt
Inland. Berlin. Auszug aus der neuesten Nummer der Gesetz - Samm⸗ lung. — Die Steuer-Vergütigung für ausgeführten Branntwein. Denksche Bundesstaaten. Herzogthum Sach sen-soburg. Ver⸗ ordnung wegen der Holz- Kultur. — Schreiben aus Nen⸗Strelitz.
Hofnachricht.)
3 Paris. Hof⸗Nachrichten. — Finanz⸗Maßregeln. — Ver= mischtes.
Großbritanien und Irland. London. Sendung von Munition nach Portugal. Die Ergebnisse der Einführung des Pennvporto's. — Bazar für die nothleidenden Irländer. — Nachrichten aus Rio Janeiro: Verletzung des brasilianischen Gebiets durch Oribe. — Adresse an das irländische Voll aus Anlaß des Todes O'Connell's. ö
Schweiz. Kanton Bern. Tagsatzungs-Instruction. — Kanton Genf. Der sardinische Gesandte. ;
Italien. Rom. Verordnung gegen den Wucher. — Handels- und Schifffahrts- Vertrag mit Neapel. — Der preußische Landtag. — Der neue Orden. — Stimmung in den Provinzen. Juden-Bekehrung. — Bittschrift gegen die Jesuiten.— Vermischtes. —F lorenz. Unordnungen.
Griechenland. Athen. Rückkehr des Königs und der Königin. — Der Banquier Eynard. — Abfahrt der fremden Kriegsschiffe nach Nau⸗- plig. — Die Marine.
Wissenschaftliche und Kunst⸗Nachrichten. Brüssel. Das nie— derrheinische Musilfest. Numismatische Gesellschaft.
Eisenbahnen. Warschau. Unglücksfall.
,, . und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen- und Marlt⸗ ericht.
8 nlan d.
Berlin, 4. Juni. Die heute ausgegebene Nr. 21 der Gesetz⸗ Sammlung enthält die Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Vermehrung des Anlage-Kapitals der Wilhelmsbahn-Gesellschaft um 250, 000 Rthlr. durch Ausgabe von 3750 Stück Prioritäts— Obligationen.
ö, . . Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von reußen ꝛc. c.
Nachdem die Wilhelmsbahn-Gesellschaft in der außerordentlichen Ge— neral⸗Versammlung vom 10. Dezember 1546 nach Inhalt des Uns vorge— legten Protokolls beschlossen hat, behufs vollständiger Herstellung und Aus⸗ rüstung der Bahn bis zur österreichischen Landesgränze und behufs Ver— zinsung des ursprünglichen Stamm- Kapitals von 1,200,000 Rthlrn. für das Jahr 1846, unter Abänderung der Ss. 6 und 2 der von Uns unter vem 109. Mai 1844 bestätigten Statuten ihr, Anlage Fapital durch Ausgabe von Prioritäts Obligationen, im Betrage von 250,00 Rihlr, zu erhöhen, wollen Wir zu dieser Erhöhung des Grund- Kapitals, so wie zur Ausgabe von 1250 Stück Prioritäts-Obli⸗ gationen zu 100 Nthlr. und von 2500 Stück Prioritäts-Obligationen zu 30 Rthlr', gemäß S. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 und 8. 2, der vorerwähnten Gesellschafts- Statuten, Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen und den anliegenden, unter dem 9. März 1847 notariell vollzoge⸗ nen Nachtrag zu den Statuten der Wilhelmsbahn-Gesellschaft hiermit in allen Punkten bestätigen.
Die gegenwärtige Urkunde soll nebst dem Nachtrage zu den Gesellschafts⸗ Statuten durch die Sesetz-Sammlung bekannt gemacht werden.
Gegeben Potsdam, den 19. April 1847.
(L. 8.) Friedrich Wilhelm.
von Düesberg.“ (Folgt der Nachtrag.)
Desgl. die Ministerial-Erklärung betreffend die Erneuerung der zwischen der Königl. preußischen und der. Großherzogl. hessischen Re⸗ gierung unterm 17. Januar 1817 abgeschlossenen Burchmarsch- und Etappen⸗Convention.
„Nachdem die zwischen der Königl. preußischen und der Großherzogl. hessischen Regierung am 17. Januar ist7 zu Frankfurt a. M. abgeschlos⸗ sene und resp. am 7. Oktober 1828 und 265. November 1838 durch wech selseitige Ministerial⸗Erklärungen erneuerte Durchmarsch⸗ und Etappen-Con⸗ vention mit dem 1. Oktober 18546 abgelaufen und seitdem nur stillschwei⸗ gend in Wirksamkeit geblieben ist, das Bedürfniß eines die diesfälligen ge⸗ genseitigen Verhältnisse regelnden llebereinkommens aber fortdauert, so haben die beiderseitigen Ministerlen kraft des ihnen ertheilten Auftrages verabredet, daß besagte Übereinkunft bis zum 1. Oftober 652 ferner bestehen und unter nachfolgenden Modificationen von neuem abgeschlossen sein soll:
1) zu §. 5 der Ministerial-Erklärung vom 7. Oktober 1828.
„Die Remonte-Kommando's haben nicht nach zwei Marschtagen zu
3 bis 23 Meilen, sondern erst nach dreien solcher Tagemärsche einen
Ruhetag zu halten.“
2) zu §. 13 der ebengedachten Erklärung.
Hinsichtlich der Militair⸗Beamten gilt, nach Maßgabe ihres Ranges,
das im §. 13 verabredete Verfahren wegen der Verpflegung derge—
stalt, daß: ;
) für die Regiments Aerzte mit Hauptmanns -- Rang, für die Mili-=
lair - Prediger und Auditeure Sechszehn gute Groschen Gold,
b) für die Bataillons - Aerzte mit Lieutenants Rang Zwölf gute
) . und 6j e) für die Compagnie Chirurgen, Kurschmiede, Büchsenmacher und 1 ang 22 gute 9 Hö sc j 5 ch
er Art zu zahlen sind, wie dies für die Offiziere und Trup⸗ pen sestgestellt 362 1 ö ö
965
Dritte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
3) „Die in der Ministerial Erklärung vom 20. November 1838 zu bis 4 enthaltenen Verabredungen behalten auch für die jetzt verein = barte anderweite Dauer der Uebereinkunft Krast und Gültigleit.
Hierüber ist Königl. preußischer Seits gegenwärtige Ministerial- Erklärung
ausgefertigt und solche mit dem Königl. Insiegel versehen worden.
Berlin, den 20. April 1847. 4.8
Königl. preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Frhr. von Canitz.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem dieselbe gegen eine übereinstim⸗ mende Erklärung des Großherzoglich hessischen Ministeriums der auswärti-⸗ en Angelegenheiten ausgewechselt worden ist, hierdurch zur öffentlichen amm gebracht. Berlin, den 18. Mai 1817. Der Geheime Staats? und Kabinets - Minister für die auswärtigen Ange— legenheiten. Freiherr von Canitz.“
Desgleichen die Allerhöchste Kabinets - Ordre, betreffend die Straf⸗Besugnisse der Deich-Kommissarien im Regierungs⸗ Bezirk Magdeburg. ;
Auf Ihren Bericht vom 22sten d. M. will ich hierdurch den im Ne— gierungg . Vezirn Magdeburg bestellten Deich-Kommissarien die Befugniß bei⸗ 6 Nachlässigteiten der ihnen untergebenen Deich⸗Wachtmannschaften mit Geldstrasen von 10 Sgr. bis zu 1 Nihlre, so wie Nachlässigkeiten und Un⸗ gehorsam der zur Vertheidigung der Deiche berufenen Hülfsmannschasten mit Geldstrafen von 1 ihk. bis 5 Rihlr. zu ahnden, auch in beiderlei Fällen beim Unvermögen der Schuldigen verhältnißmäßige Gefängnißstrafen gegen dieselben festzusetzen. Die Vollstreckung solcher Strafen soll durch die Landräthe erfolgen, welchen die Deich ommüissarien zu dem Ende eine Aus— sertigung der Strasverfügung mitzutheilen haben. Tieser Mein Befehl ist durch die Gesetzsammlung beiannt zu machen
Berlin, den 30. April 1847. .
Friedrich Wilhelm.
An die Staats-Minister von Bodelschwingh und von Düesberg.
Berlin, 1. Juni. Das Amtsblatt der Königlichen Regie— rung zu Potsdam und der Stadt Berlin enthält Nachstehendes: „Potsdam, den 28. Mai 1847. Nachfolgende Bekanntmachung:
Da in Folge der bei Kontrollirung der Branntweinsteuer stattgefun— denen und anderweit bestätigten Wahrnehmungen, die bei der Ausfuhr von inländischem Branntwein gewährte Steuer-Vergütung, nach dem jetzi⸗
en Stande der Branntweinbrennerei, nicht mehr in einem richtigen Ver— hältnssse steht zu dem Betrage der wirklich entrichteten Steuer, so wird auf Grund Allerhöchster Genehmigung hierdurch bestimmt, daß zunächst und vorbehaltlich einer weiteren, dann ebenfalls eine hinlängliche Zeit voraus belannt zu machenden Heruntersetzung ; ⸗ ( . vom 1. Oktober d. J. an
die Steuer-Vergütung, welche bisher nach der Bekanntmachung vom 18. Oftober 18358 zum Betrage von 10 Silberpfennigen für das Quart zu 50 pCt. Alkohol nach Tralles sür den über die Gränzen des Zoll-Ver= einsgebiets hinaus nach dem C(Zollvereins-) Auslande ausgeführten Branntwein bewilligt ist, demjenigen Betrage „von 9 Silberpfennigen für das Quart“ gleichgestellt werden soll, welcher schon dermalen, nach der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1841, bei der Ausfuhr von Brannt⸗ wein nach den Königlich baverischen und württembergischen, Großherzoglich badischen, Kurfürstlich und Großherzoglich hessischen und Herzoglich nassauischen Landen und nach der freien Stadt Frankfurt gewährt wird.
Berlin, den 22. Mai 1847.
Der Finanz ⸗Minister. von Düesberg. wird höherer Anweisung zur Folge hiermit publizirt. Königl. Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der indirekten Steuern.“
Deutsche Bundesstaaten.
Herzogthum Sachsen-Koburg. Nach einem Regierunge⸗ Erlasse haben neuerliche statistische Beobachtungen die Unzulänglichkeit der Holj-Erzeugung im hiesigen Lande insoweit herausgestellt, als die Holzkultur in den Domainen, Gemeinde- und Stiftungs-Waldun⸗ gen, bei nachhaltiger Bewirthschaftung, nur 42 pCt. des jährlichen Holjbedarfo zu decken vermag. Die Regierung bringt dies, indem sie zugleich darauf aufmerlsam macht, daß auch durch die Holzzufuhr vom Auslande hinreichende Abhülfe nicht zu erwarten sei, weil die zur Holzbringung geeigneten Wasserstraßen fehlten, in der Absicht zur öffentlichen Kenniniß, um alle Privatwaldbesitzer zur möglichst pfleg⸗ lichen Bewirthschaftung dringend aufzufordern, und spricht zugleich ihnen gegenüber die Erwartung aus, daß sie sich den nothwendigen forstwirthschaftlichen Beschränkungen, welche demnach in Auesicht zu stehen scheinen, willig unterwerfen würden.
* Neu-⸗Strelitz, 3. Juni. Ihre Majestät die Königin von Großbritanien hat Ihren außerordentlichen Gesandten am Königl. preußischen Hofe, den Grafen von Westmorland, auch am hiesigen Hofe als bevollmächtigten Minister zu beglaubigen geruht. In Folge dessen war gedachter Gesandte in diesen Tagen hier anwesend und hat gestern in feierlicher Audienz seine Kreditive Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge, so wie auch Ihrer Königl. Hoheit der Großher⸗ zogin, übergeben.
Fra ne t ch
Paris, 31. Mai. Der Besuch, den der König neulich in Chantilly gemacht, wird mit bedeutenden Bauplänen in Verbindung gebracht, welche der Herzog von Aumale auf dieser Domaine auf⸗ führen zu lassen wünsche. Die Prinzessin von Joinville ist am Frei- tag ebenfalls nach Chantilly abgereist. Die Herzogin von Orleans hat sich mit dem Grafen von Paris nach dem Brunnenort Vichy im Departement des Allier begeben, um die dortige Kur zu brauchen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat im Namen seines Kol⸗ legen, des Finanz⸗Ministers, der Deputirten-Kammer einen Gesetz⸗ Entwurf vorgelegt, wodurch die Summe des Werths der auszuge— benden Schaßscheine von 210 Millionen Fr., wie es im Budget von 1847 festgesetzt ist, auf 275 Millionen erhöht werden soll. Der Constitutionnel behauptet, die Regierung babe in einem der letz⸗ ten Minister-Räthe auch beschlossen, in der Kammer die Ermächtigung zu einer Anleihe von 250 bie 300 Millionen zu verlangen.
Gestern hat der Herzog von Montebello als Marine -Minister den Eid vor dem Könige geleistet.
Albert von Broglle und der Marquis von Grouchy sind mit Depeschen aus Rom, Turin und Florenz hier eingetroffen.
Baron Bessieres soll zum Gesandten in Madrid und Graf Bresson zum Botschafter in Neapel ernannt sein.
Während der Courrier frangais in der beschlossenen Inter= vention in Portugal einen Kreuzzug gegen die Freiheit siebt und die Union monarchique die Berechtigung der Intervention einer Re⸗ gierung zum Schutz einer anderen ohne den ausgesprochenen Willen
des betreffenden Volks verneint, begrüßt der Commerce diese Art
Sonnabend den 5 ln Juni.
von Erneuerung der Quadrupel⸗ Allianz als ein günstiges Zei
einem Zeitpunkte, wo Frankreichs wirksamer 6iss e e m verloren zu sein schien. Indessen meint dies Blatt daneben, daß es bei alle dem kein sehr rühmliches Unternehmen sein werde, die vom Obersten Wylde, also von England, den Insurgenten gestellten Be⸗ dingungen und damit den alleinigen Willen einer der vier Mächte durchführen zu helfen.
Der Schiffslieutenant Cosnier, der wegen des Unterganges der Dampf⸗Fregatie ‚„Caraibe“ in Anklagestand versetzt war, f vom Kriegsgericht freigesprochen worden; es heißt nun, daß der Contre= Admiral de la Roque, der alle Manöver bei dem Schiffbruch selbst leitete, jetzt zur Verantwortung gezogen werden solle.
Die Akademie der Wissenschaften zu Neapel hat die Herren Leverrier und Mignet zu ihren auswärtigen Mitgliedern ernannt.
Großbritanien und Irland. London, 29. Mai. Die Regierung hat befohlen, daß die
Dampf-Korvette „Geyser“ mit so viel Munition und Z32pfündigen Bomben, als sie nur tragen kann, beladen werden und direkt nach Lissabon abgehen soll. Admiral Napier wird erst nach Rückkehr des Dampfschiffes „Bulldogg“, mit welchem man Depeschen erwartet, nach Lissabon absegeln.
Die „Times“ weist in ihrem Börsenberichte den französischen Finanzminister Dumon wegen der neulich von ihm ausgesprochenen Behauptung zurecht, daß die Rowland Hill'sche Portoreform unbe⸗ friedigende Ergebnisse geliefert habe; sie versichert, daß im Gegen⸗ theile alle Vorhersagungen des Urhebers des Pennyporto⸗Systems sich aufs glänzendste bewährt hätten, und daß gegenwärtig der Brut⸗ toertrag der Post nur noch um 306000 Pfd. St. hinter dem höch⸗ sten Ertrage zurückstehe, den die Post jemals unter dem früheren Systeme geliefert habe. Daure der Zuwachs des Posteinkommens im bisherigen Verhältnisse fort, so werde bald jeder Ausfall aufhören, zumal wenn man durch gewisse Reformen in der Post verwaltung mehr Sparsamkeit einführe.
Dle Offiziere der Leibgarde eröffneten gestern im Regents⸗Park von neuem ihren großen Bazar zur Unterstützung der nothleidenden Irländer und Schotten. In den Buden machten Damen vom ersten Range die Verkäuferinnen. Unter den frühesten Besuchern waren die Königin und Prinz Albrecht. Man rechnet auf einen reichlichen Erlös, da die gestrige Einnahme sich schon allein auf mehr als 3300 Pfd. Sterl. belief. Der Herzog von Devonshire trat an die Bude heran, worin die Marquise von Londonderry feilhielt, und bat sie um ihren Handschuh; sie zog denselben von ihrer linken Hand und überreicht e ihn dem Herzoge, der die Gabe mit einer Banknote von 100 Pfd. Sterl. erwiederte. Hierauf begab er sich an alle übrigen Buden und bezahlte die Kleinigkeiten, welche die Inhaberinnen für ihn auswähl⸗ ten, jedesmal mit einer Hand voll Gold. Der Herzog hatte schen früher zu dem Hülfsfonds für die nothleidenden Irländer 1000 Pfd. Sterl. beigesteuert.
Nachrichten aus Rio Janeiro vom 5. April, welche das Schiff „Emilie“ überbringt, melden, daß eine Abtheilung des Trup⸗ pen-Eorps von Oribe sich eines auf brasilianischem Gebiete belegenen Forts bemächtigt habe. Die Differenzen zwischen dem amerikanischen Gesandten in Rio und der brasilianischen Regierung sind ausgeglichen worden.
Der dubliner Repeal-Verein hat vorgestern eine Versammlung gehalten, in welcher in Veranlassung des Todes O'Connell's folgende Adresse des Vereins an das irländische Volk beschlossen wurde: „Adresse des loyalen National-Repeal-Vereins an das Voll von Irland! Landeleute! O'Connell ist nicht mehr! Der belebende Geist von Irland ist dahin geschwunden! Das Licht der Völker ist erloschen! Weinet und klaget und lasset Eure Trauer sein ohne Gränzen, Ihr Kinder Irlands, denn der Becher Eures Schmerzes ist voll, und der Umsang Eurer Leiden ist ohne Maß! Der Stolz Eurer Herzen ist gefallen, die Zierde Erins ist entschwunden, der Befreier unseres Landes ist nicht mehr. Es hat dem Allmächtigen gefallen, uns heimzusuchen mit einer Zeit der Trauer bis zum Jleußersten. Hunger und Pest verzehrt unser Volk, und in einem fremden Lande, weit weg von seinem geliebten Lande der Heimat, liegt der Kämpfer für die Freiheiten Irlands darnieder. O! wohl mogen wir trauern über ihn, denn das ganze Menschengeschlecht beklagt seinen Tod, und der Gram unseres Verlustes bekümmert die Welt' Landsleute! wie sollen wir am besten beweisen, daß wir ihn liebten, so lange er lebte, und klagen um ihn, da er todt tst? Dadurch, daß wir seine Grundsätze verehren, seinen Aussprüchen gehorchen, dieselben edlen Zwecke in dem friedlichen Wege, den er ging, verfolgen. In einem Sinne, in dem wahren Sinne, ist S'Eonnell nicht todt; Männer, wie er, können nie sterben. Alles, was sterblich an ihm war, ist dahingegangen, aber sein unsterblicher Theil bleibt. Sein Geist, Landsleute, verharrt bei Euch. Seine moralischen Lehren sind in Euch und auf der Erde verbreitet. Keine
Zeit kann die Lehren seiner Weisheit auslöschen. Was uns betrifft, die wir durch ihn zu diesem Vereine verbunden worden, so ist unser Beschluß gefaßt, bei seinen Grundsätzen zu bleiben, bei seinen Lehren, und bei ihnen allein, zu verharren. Dies ist unser fester und unabänderlicher Beschluß. Durch die weite Welt wird eine große Leere gefühlt. Wer soll dieselbe ausfüllen? Welche Nation, welches Volk hat nicht einen Wohlthäter verloren? Unser Land hat seinen Leiter und Führer verloren. O, (lasset das Land noch fortgeleitet werden durch seine Weisheit und geführt werden unter seiner Fahne! Seine Pfade waren die Pfade des Friedens. Er ging auf dem Wege des Gesetzes und der Ordnung. Erinnert Euch, erinnert Euch immer des Wahlspruchs seines Vereins, der Lehre seiner Weisheit und seiner Erfahrung: „Der Mann, welcher ein Verbrechen begeht, giebt dem Feinde Kraft.!“ Bei seinen langen und treuen Diensten, bei dem edlen Beispiele seines Lebens, bei dem Ruhme seines unsterblichen Namens, bitten wir Euch, flehen wir Euch, Ihr Landeleute, nicht abzugehen von seinen Grundsätzen, nicht abzuweichen von den Zwecken, nicht zu verlassen die Lehren OS'Connell's. Unterz. Mac Loughlin, Präsident der Versammlung. Ray, Secretair.“
Schweiz.
Kanton Bern. (Eidg. Ztg.) Die Instruetion des Woßen Rathes auf die bevorstehende Tagsatzung ist zu Ende. Mit Bezug auf den Sonderbund wurde beschlossen, für nn desselben und „sofortige Anwendung aller dem Bunde zu Gebote stehenden Mittel“ zu stimmen. Nur J Stimmen verfochten den Sonderbund als ein Bündniß, das seines blos defensiven Charakters wegen dem Bund nicht widerstreite. Funsßzehn Stimmen wollten blos die sofortige An⸗ wendung der Gewalt verschoben wissen und für's Erste den Weg der Minne versuchen. Die Oppesition zeigte ich in der That ziemlich schwach. lleber die Kloster Angelegenheit stimmte die große Mehr⸗ heit zum Fallenlassen aus Abschied und Traktanden; in der Jesuiten⸗