1847 / 155 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

4 Zuge fe nis und einen ganz bedeutenden Fortschritt auf der ahn der Verfassung gebracht hätte. . Ich bin Einer von den glücklichen Leuten, die ein vol lenmen Vertrauen in des Königs Majestät und e, me haben . die also glauben, daß auch der König und Seine Regierung auf * angefangenen Bahn wohl fortschreiten werden. Ich kaun * . freilich auch nicht anders überzeugen, als daß auf dem in . dem wir jetzt stehen, eine periodische Wiederkehr der Lan 9 ö. wünschen sei. Ich stimme aber ganz und ga, gegen J e fer chuß, wenn er wirkliche Rechte geltend machen will, . ie hi ss⸗ peridbische Wiederkehr des Landtags und dafür, daß die

we a 6 2 F j n erf ri. Der Herr Abgeordnete von Massow wünscht eine

önli merkung zu machen. ; ; , vn reer, fegen. beiden geehrten Redner, die wir zuleßt gehört haben, n h J .. i insichtlich der Königlichen n ö . . gehören ich die Ehre habe, geäußert a richte ich hier die Bitte an die hohe Versemmlung, ja, ich ut e mehr sagen, ich nehme die Gerechtigkeit der hohen Versammlung da⸗ für in wn, daß man uns zutraue, daß wir hier nach unserem Gewissen und unserer Ueberzeugung reden, und daß keine andere Rück sicht uns bestimme, etwas zu sagen oder für etwas zu stimmen. Abgeordn. Graf von Merveldt: Die Wichtigkeit der Ange legenheit, die uns gegenwärtig beschäftigt, mag es rechtfertigen, wenn ich mir erlaube, meine Ansichten in dieser Hinsicht ebenfalls einer ho⸗ en Versammlung vorzutragen: Seit dem ersten Erscheinen , . J e vom 3. Februar d. J. hat es meines Wissens bei vielen Mit⸗ gliedern der hohen Versammlung, welchen anzugehören ich ebenfalls bie Ehre habe, an einem Einklange dieser Gesetze mit unseren Wün⸗ schen deshalb vorzugsweise gefehlt, weil die ständische Wirksamkeit und zwar die ständische Wirksamkeit einer ausgedehnteren Landesver- tretung, gewissermaßen in den Hintergrund gestellt zu sein schien durch die Beibehaltung der ständischen Ausschüsse und namentlich durch die Beilegung der Periodizität an dieselben, vorzugsweise vor dem Ver⸗ einigten Landtage, deren Mangel also gerade zum Nachtheile des Vereinigten Landtages um so fühlbarer hervorzutreten schien. In der beschränkten Zahl derjenigen Vertreter, welche die Provinzen zu den ständischen Ausschüssen stellen werden, kann man allerdings, zumal bei den sehr großen Verschiedenheiten der Verhältnisse, die in unserem so weit ausgedehnten Staate, wie in den Provinzen unseres Staates und in den einzelnen Gebieten, die zu den Provinzen gehören, beste⸗ hen, kann man allerdings, sage ich, denjenigen wahren ständischen und repräsentativen Charakter meines Bedünkens nicht erkennen, welcher für die Haupt- Obliegenheit der ständischen Ausschüsse, nämlich für den Beirath der Krone in allen wichtigen Angelegenheiten der Landes - Gesetzgebung, so äußerst wünschenswerth erschei⸗ nen muß, weil gerade für diesen Beirath eine vollständige Drientirung in allen diesen verschiedenen Verhältnissen so sehr Noth thut. Darin aber nun, daß des Königs Majestät geruht haben, in der Königlichen Botschaft vom 22. April d. J. dem Vereinigten Landtage, nach kaum erst begonnener Versammlung desselben, die Allergnädigste Zusicherung zu gewähren, daß dieser Landtag innerhalb der nächsten vier Jahre wieder zusammenberufen werde, darin scheint

mir wieder eine Beruhigung zu liegen gegen alle Beengung unserer ändischen Wirksamkeit hinsichtlich der zu seltenen Wiederkehr der⸗ er die das Bedürfniß, eine nochmalige Bewilligung von des Königs Majestät zu erbitten, meines Dafürhaltens für den Augenblick ausschließt. J n nun zunächst die Nützlichkeit der Periodizität des Verei⸗ nigten Landtages an und für sich betrifft, so erkenne ich gewiß mit reuden diejenigen ansprechenden Seiten dieser Nützlichkeit an, wie e in so vielen, mit eben so viel Sorgfalt als Gelehrsamkeit gehal—= tenen Motiven, sowohl in den Petitionen, als in den Anträgen, die uns vorliegen, in dem Gutachten der Abtheilung wie auch in so vielen beredten Vorträgen, die wir hier vernommen, entwickelt worden sind; aber ich glaube auch, daß erhebliche Bedenken gegen die Nützlichkeit eines Antrages auf diese Periodizität obwalten können. Von letzteren wollte ich mir erlauben, vorzugsweise zunächst das Bedenken hervor⸗ zuheben, daß doch auch bewegte Zeiten nach außen und nach innen entstehen können, wo aus Gründen höherer Staatsweisheit Se. Ma— jestit der König es nicht für wünschenswerth erachten, gerade dann die aus so vielen Männern des Landes bestehende Versammlung zusammenzuberufen. Ein solcher Anstand könnte schon deshalb sich ergeben, weil Se. Majestät es nicht für gerathen finden dürften, in einem solchen Zeitpunkte so viele einflußreiche Männer ihrer Hei= mat und ihrem heimatlichen Berufe zu entziehen. Es können auch noch andere Hindernisse eintreten, es können wichtige Vorlagen der allgemeinen Landes⸗Vertretung bestimmt sein, welche einen Llufenthalt erleiden durch Einforderung provinzieller Gutachten, durch sonstige Hindernisse, durch Ueberhäufung der Central⸗Behörden mit Geschäf⸗ ten, kurz, durch mancherlei andere Gründe. Es lassen sich überhaupt der Gestaltungen und Verhältnisse gar manche gedenken, welche in dem Augenblicke, wo ein Zeit-Abschnitt abgelaufen ist, der bis zur Einberufung des Landtags festgesetzt war, desfen Berufung nicht räth⸗ lich erscheinen lassen. Dadurch würde also Se. Majestät in die un— angenehme Alternative versetzt sein, entweder das einmal gegebene Versprechen nicht erfüllen oder aber nicht ohne Nachtheil den Landtag augenblicklich berufen zu können. Halte ich nun diese Bedenken zu— sammen mit dem Widerstreben meines Gefühls, schon jetzt, so kurz nachdem Se. Majestät uns die beruhigende Zuficherung gegeben ha' ben, den nächsten Vereinigten Landtag inn er halb, also währscheinĩ lich noch vor Ablauf der nächsten 4 enn berufen zu wollen, gewis⸗ ermaßen wiederholt auf diese Bitte nochmals zu ückzuommen, ei wäge ich ferner die quf dieser Stelle vor noch nicht' langer Zeit gesprocht— nen Worte, die einen vollen Einklang und ein vollstãndiges Einver⸗ ändniß bei mir hervorgerufen haben, daß es nämlich nicht angemes⸗ en erachtet werden könne, ehe und bevor noch die Erfahrung eines einzigen Landtags über unsere ständische Wirffamkeit hingegangen sei Se. Majestät den König zur Abänderung der Gesetze vom * 3 Jebruar b. J. gewissermaßen hinzudrängen, vereinige h ni 5 . angeführten Bedenken, so erscheint mir nur der Fall einer absoluten Nothwendigkeit, die Entschließung einer hohen Versammlung motiviren zu können, zu dieser Bitte überzugehen. ; 36 ehre gern die Ansicht derjenigen, welche die hohe Wichtig⸗ keit aller landständischen Vertretung, namentlich einer allgemeinen Lan? desvertretung, zu welcher wir hier versammelt worden sind, darin er= kennen, um diejenige Scheidewand hinwegzuräumen, welche eine ge⸗ wisse graction so möchte ich sie nennen, oder ein Theil der Staagtsbehsrden, abweichend von der ehrenwerthen, gemeinfinnigen Laufbahn so vieler Beamten höheren und niederen Grades, ich sage, welche diese Fraction, die man unter dem Namen „Büreaukratie/ zu begreifen pflegt, aufführt ihn dem landesväterlichen Willen Sr. Majestät des Königs und des Landes Wohl, dadurch, daß sie diesen landesväterlichen Willen in der Ausführung verkümmert, diesen lan= des väterlichen Willen, dessen ganzer Sinn und dessen ganzes Trachten nur dahin gerichtet ist, Gerechtigkeit, Fürsorge und Beihülfe in allen Gebieten unseres Staates, in allen den entferntesten und verschieden= sten Gebieten der Monarchie in gleichem Maße zu fspenden, die eine

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Scheidewand aufführt zwischen der reinen authentischen wahrheits⸗ * e. das, was dem Lande Noth thut, über dringenbẽè Bedürfnisse einzelner Landestheile und zwischen den höchsten und hohen Gewalthabern, die ebenfalls zu einer solchen wohlwollen⸗ den Gesinnung, die durch ihr inneres Pflichtgefühl zu dem unausge—⸗ setzten Bestreben sich erwärmt fühlen, bes Landes Wohl nach allen Richtungen zu fördern. Ich wiederhole es, ich ehre gern die Ansicht, die ich hier bezeichnet habe; aber ich kann auch hierin den 57 grund, wie ich ihn vorher bedingte, den Beweggrund einer absoluten Noth⸗ wendigkeit nicht finden, um die Bitte, von der wir sprechen, gegenwärtig vorzutragen, ich kann, sage ich, einen solchen Beweggrund um so weniger darin erkennen, weil Se. Majestät der König uns die nahe Aussicht einer baldigen Wiedervereinigung des Landtages eröffnet ha⸗ ben, und weil wir dann Gelegenheit finden, in einem angemessenen Zeitpunkte, wenn nämlich die Folgen und Wirkungen des gegenwärti⸗ gen Landtages vor uns liegen, also gerade in diesem angemessensten Zeitpunkte. auf diese Bitte wieder zurückzukommen, falls diese Erfah—⸗ rungen uns dazu würden veranlassen können.

Hierzu kommt meines Bedünkens noch der wichtige Umstand, daß nämlich unsere Wünsche mögen sie blos in die Protokolle unserer Versammlung niedergelegt werden, oder mögen sie Veranlassung zu bestimmt formulirten Auträgen geben, doch das Begehren offenbar aussprechen werden, daß Se. Majestät der König nicht blos diejeni⸗ gen Gegenstände, welche bisher dem Vereinigten Landtage als aus⸗ schließliche Attribute beigelegt waren, sondern auch das Recht des Beiraths der Krone in allen wichtigen Landes- Angelegenheiten dem Vereinigten Landtage vorzugsweise von den ständischen Ausschiissen zu überweisen geruhen möchten. Wenn nun dieses geschieht, wenn so⸗ wohl alle Gegenstände des Beirathes der Krone, als auch alle dem Vereinigten Landtage bis jetzt ausschließlich überwiesenen Gegenstände zu einer jedesmaligen Berufung des Landtages Veranlassung geben, dann ist meines Erachtens der Fall einer zu seltenen Wiederkehr des⸗ selben nicht denkbar. Ich erlaube mir daher, dem Leitfaden en, welchen der Herr Landtags-Marschall uns für den Gang unserer Er⸗ örterung dahin vorgezeichnet hat, daß die beiden ersten Fragen, welche in der Abtheilung beliebt worden sind, zusammengefaßt werden, einen Vorschlag der hohen Versammlung vorzulegen, wonach ich gehorsamst anheimstelle, ihre Entschließung in dieser Angelegenheit zu fassen. Dieser Vorschlag würde dahin gehen:; . .

„Die hohe Versammlung möge beschließen, unter Darlegung ihres ehrfurchtsvollen Dankes für die in der Königlichen Borschcst dom 22. April d. J. Allergnädigst ertheilte Zusicherung einer Wieder⸗ berufung des Vereinigten Landtages innerhalb der nächsten vier Jahre, Sr. Majestät die in unserer Mitte und in der Nation er⸗ wachten ferneren Wünsche nicht verhehlen zu dürfen, daß außer denen dem Vereinigten Landtage ausschließlich beigelegten . buten auch das zur Zeit noch gleichmäßig den ständischen Aus⸗ schüssen bewilligte Recht des Beirathes der Krone, wenig⸗ stens in allen wichtigeren Angelegenheiten, zu nächst nur jener aus gedehnteren Landes-Vertretung vorbehal⸗ ten bleibe, wie solche Se. Majestät der König durch den Ver⸗ einigten Landtag gegenwärtig ins Leben gerufen haben oder im une, der Zeit und der Erfahrung in Höchstihrer Weisheit weiter fortzubilden geruhen werden.“ t ,

Möge nun die hohe Versammlung das gewiß allgemein mit mir getheilte Vertrauen in die landesväterliche, über uns Alle mit unab⸗ lässiger Bemühung und mit gleicher Liebe waltenden Fürsorge eines hochherzigen Königs vor dem ganzen Lande und vor der übrigen Welt dadurch bekunden, daß wir Son Sr. Majestät Höchster Weisheit und Gnade die Zusammenberufung des Landtages, so oft es des Landes Wohl erheischen wird, und so oft Höchstseine Regentenpflich⸗ ten es verstatten, zuversichtlich erwarten.

Marschall: Habe ich richtig verstanden, so geht das Amen— dement auf die Bitte um Periodizität von 4 zu 4 Jahren und Ue⸗ bertragung der jetzt den Ausschüssen zustehenden Befugnisse auf den Vereinigten Landtag.

Abgeordn. Graf von Merveldt: Das Amendement ist gerade so, wie ich es vorgelegt habe.

Marschall: Ich muß fragen, ob das Amendement Unter— stützung findet. Wenn dieser Auszug, den ich gegeben habe, nicht ge⸗ nügt, so will ich fragen, ob das Vorgelesene unterstützt wird. Die dasselbe unterstützen, bitte ich, aufzustehen,.

(Findet keine Unterstützung)

Abgeordn. Graf von Merveldt: Darf ich bitten, es noch— mals zu verlesen? J .

Marschall Sollte es nicht verstanden worden sein?

(Viele Stimmen: Jah. 1. r

Abgeordn. Mohr: Meine Herren! Nach der bisherigen Dis⸗ kussion und nachdem das zuletzt dergeschlagene Amendement keine Unterstützung gefunden hat, stehen wir nun vor 5 Vorschlägen, Der erste ist das Gutachten der Abtheilung, der zweite das Amendement des verehrten Mitgliedes aus Schlesien, welches gestern zuerst, ge sprochen hat, der dritte das Amendement des verehrten Mitgliedes aus Westfalen; sodann kommt ein anderes Amendement, welches uns ebenfalls aus Westfalen zugekommen ist, und das ungeachtet der an⸗ gekündigten Freundschaft mit dem vorhergehenden diese Freundschaft doch nicht an sich trägt; endlich das Amendement, welches der Herr Abgeordnete Rasch heute vorgebracht hat. Unter diesen 5 Vorschlä⸗ gen, meine Herren, haben wir also zu wählen, nur 3 Redner, wo⸗ don 2 heute und einer gestern, haben sich aus diesem Kreise entfernt. Den gestrige ist derjenige, der uns einen Spiegel vorzeigen wollte, von dem er selbst sagte, daß er uns nicht gefallen würde. Meine Herren! Ich glaube nicht zu weit zu gehen, wenn. ich den geehrten Redner versichere, daß er uns auch wirklich nicht gefallen hat,

Heiterkeit.) eben so wenig wie seine Lehre. .

(Abermalige Heiterkeit. Mehrere Stimmen: Bravo!)

Meine Herren! Was mich betrifft, so schließe ich mich mit der vollsten Ueberzeugung dem Amendement des geehrten Mitgliedes von Westfalen, Herrn von Vincke an, nicht nur weil dasselbe der Declara⸗ tion der 139 nicht der 137 und nicht der 138

Heiterkeit.) . der ich von Anfang an mit der ganzen Wärme und Aufrichtigkeit meiner Seele beigetreten bin, nicht nur, sage ich, weil, es dieser Declaration nicht widerspricht, sondern weil es auf der einen Seite die Rechte des Volkes wahrt und auf der anderen Seite die Ehr— furcht bekundet, welche wir dem Könige fchuldig sind. Als ich Kennt⸗ niß bekam von diesem Amendement, meine Herren, da hegte ich die Hoff⸗ nung, dasselbe würde allgemeinen n in dieser hohen Versammlung

finden. hegte diese Hoffnung, weil ich nicht glaubte, daß es ir⸗ Fenn 12 uns i * den Rechten, den Verfassungs⸗

echten des Volkes, etwas vergeben möchte, der da glauben könnte, daß es nöthig sei, daß es verlangt würde, irgend etwas diesen Rech⸗ ten 9 vergeben ohne der Treue und der dn, , gegen 39 . nig etwas zu entschlagen. i offnung, meine Herren, . was ich * rn, e e wen dieser Stelle vernommen habe, diese Hoffnun ege ich nicht mehr. Könnte i aber noch glauben, daß der ich Gedanke an die Gefahr, welche für Volk und. Dynastie 2 müßte, wenn bei jedem Thronwechsel die Rechte, die Verfassungsrechte, die unter dem hohen Vorgänger zu

Stande gekommen sind, in Frage gestellt würden, könnte ich glauben, daß ke lebhafte Gedanke an * Gefahr die Ansicht derjenigen verehrten Mitglieder erschüttern könnte, welche uns ausschließlich auf den Standpunkt der erneuerten Bitte stellen möchten, alsdann, meine Herren, wüßte ich, was ich thäte. Meine Herren! Ich würde Ihnen den 26. Juni des Jahres 1843 ins Gedächtniß zurůckrufen. Der 20. Juni 1843, meine Herren, war ein großer Tag fi die Rhein⸗ Provinz, und er ist auf dem Wege, es für ganz Preußen zu werden. Er war groß durch die Einstimmigkeit des damals gefaßten Beschlusses, die Herren aus der Rhein⸗Provinz, auch die übrigen Herren werden es wissen die Verwerfung der Strafprozeß⸗Ordnung! (Vermischte Kundgebung von Beifall und Mißfallen;. Ich würde Sie bitten, meine Herren, ich würde Sie beschwören, durch ihren einstimmigen Beitritt zu dem Amendement des verehrten Mitgliedes aus Westfalen den heutigen Tag, den 1. Juni 1847, zu einem noch größeren Tage zu machen, zu einem großen 3 Preußen und somit zu einem großen Tage für das gesammte deu 3 Vaterland. Aber so wie die Sachen stehen, darf ich dieses . hoffen, sondern ich muß mich auf die Hoffnung beschreinken 6 e Kern der 139 wenigstens hinreichend anwachse, um zur, . an gelangen, auf daß unsere Nachkommen dieses Tages mit Dank arkei gedenken mögen. Die gewichtigen Stimmen, welche bereits ihren Beitritt zu der Declaration der 139 und zu dem darauf beruhenden Amendement gegeben haben, rechtfertigen die Hoffnung, daß dieses geschehen werde, und an ö J , g,, . ich andere schöne Hoffnungen, deren Verwirklichung in der L ? , n . die Vorsehung die Geschicke unseres theu ren Vaterlandes anvertraut hat. (Vielfaches Bravo.) . Marschall: Herr Abgeordneter von Manteuffel J. will eine sönliche Bemerkung machen. . . . w L.:. Nur zwei Worte. 9. ist gesagt worden, ich hätte gestern die hohe Versammlung bele . wollen; mir ist das nicht eingefallen, ich habe nur das , . wollen, was ich nach meiner Ueberzeugung für wahr . ; . habe ich, meiner Pflicht gemäß, aussprechen wollen, und 4 n 6 dabei nicht verhehlt, daß es nicht Allen gefallen würde, und ich ur terwerfe mich diesem Schicksale willig. Abgeordn. Frhr. . W i a en , den vorigen geehrten Redner, weil es von der gr thw keit ist, . 92 der Protokollführer richtig an, zu fen ö ich ihn richtig verstanden habe, indem er gesagt . 9. . glaubt, daß es Niemanden in der Versammlung gabe, 8. . vergeben wolle, und er habe diese Hoffnung nicht mehr. . meine Person hege diese Hoffnung allerdings noch, daß Reiner ö 6. die er als solche erkennt, vergeben wird. Eine andere Frage i. das, was der vorige Redner als ein Recht erkannt hat, auch Anderen als ein Recht erkannt wird. (Einige Stimmen: Bravo!) en ah Abgeordn. Mohr: Ich wollte mir erlauben, dem Herrn 6. ordneten vor mir zu entgegnen, daß ich nicht gesagt habe, er ge. uns belehren wollen, fen e. ich one nur gesagt, daß seine ö Doktrin uns nicht gefallen habe. 6 9. . nlile unser Volk nach . denn 30jährigem Harren auf die Erfüllung der heißerkämpften Ver . gen seine Abgeordneten hier in der Hauptstadt sich ,. 6. konnte bei ihm kein Zweifel übrig bleiben, daß es an, , der Macht sterblicher Menschen liegt, der Wahrheit und i h. Anerkennung zu versagen. Meine Herren! Es giebt 26 . Dinge, die stärker ist, als die Gewalt der , . 3 . Weltordnung geboten, wird ein Volk seinen 6 , e n . ob durch Paragraphen unterstützt oder einzig un , , . das ewige, unveräußerliche Recht. Von diesem Stan in, . halte trachte ich die Erklarung des Herrn Justiz-Ministers. h . ich es für meine Pflicht, offen auszusprechen, daß, wenn auch

juristishen Vebuctlonen, die aiten uns heiligen Gesetze so oder so zu

die Möglichkeit vorhanden ist, im Volke die feste Ueberzeu— , ,, Rechtsgültigkeit lebt, und n. ö. Volk nicht ablassen wird, weil es darin den gesetzlichen . seines Rechtes erkennt. Aus diesem Grunde erkläre ich mich für da Amendement des Abgeordneten aus Westfalen. d. an, Abgeordn. von Bismark -Schönhausen: Ich wi n h nicht benishhen, die verschiedenen Nechtsboden, auf denen sich Jeder vor uns zu befinden glaubt, in Bezug auf ihre , , . zu . suchen; ich glaube aber, aus der Debatte und aus Allem, was ich von der Verhandlung über die uns vorliegende Frage gehört habe, hat sich herausgestellt, daß eine verschiedene Auffassung und Deutung ber älteren ständischen Gesetzgebung möglich und faktisch vorhanden war, nicht blos unter Laien, sondern auch unter gewiegten . und daß sehr fraglich ist, was ein Gerichtshof, wenn einem solchen diese Frage vorläge, entscheiden würde; unter solchen Umständen geben allgemeine Rechtsregeln das Auskunftsmittel der Declaration, Diese Declaration ist uns implicite geworden durch das Patent vom 3. Februar d. J.; dadurch hat der König dahin deklarirt, daß die allgemeinen Versprechen der früheren Gesetze keine .. , n. seien, als diesenlgen, welche das jetzige Gesetz erfüllt. Es zeigt st , daß diese Declaration von einem Theile der Versammlung . richtig gehalten wird; das ist aber ein Schicksal, welches sie e, . Declaration theilt. Jede Derlaration wird von demjenigen . dessen Meinung sie nicht bestätigt, für, unrichtig gehalten werden, oder es müßte die frühere Ueberzeugung nicht eine, aufrichtige gewesen . Es fragt sich nur, wer das Recht hat, eine authentische, rechts- verbindliche Declaration zu geben. Meines Erachtens nur der . und diese Ueberzeugung liegt auch, wie ich glaube, im ,, . wußtsein unseres Volkes. Denn wenn gestern ein Herr n er aus Königsberg die Ansicht ausgesprochen hat, es habe 1 h 93. dumpfes Mißvergnügen in der Volksstimmung gezeigt 9 . ö. kanntmachung des Patents vom 3. Februar, so muß ich age gen erwiedern, daß ich die Majorität des preußischen Volkes nicht reprä⸗

sentirt sinde in den Versammlungen auf dem Böttchershöfchen , legung dessen finden, was

i nn in unartikulirten Lauten keine Widerlegung sinden,

3 ö , eben so wenig in den ederlielen . Korrespondenten, auch nicht einmal in einer ren g f., ev g größerer Provinzial-Städte. Es ist schwer, die Volksmeinung z

erkennen; ich glaube, sie an einigen Orten der mittleren Provinzen

zu haben, und diese ist noch die alte preußische Vollsmeinung, 3 n n mehr hin als alles Deuten und Drehen an dem

Gesetze. Buchstaben der Ges mige Stimmen: Bravo.)

ist gestern eine Parallele gezogen worden zwischen der Art, wie 984 glg Volk * Jahre 1688, nach der Vertreibung Ja⸗ kob's II., seine Rechte zu wahren gewußt, und der Art, wie das preußische Volk jetzt seine Rechte zur Anerkennung bringen könne Parallelen mit dem Auslande haben immer etwas Mißliches; es ist uns hier schon Rußland als Muster der religiösen Duldung auf⸗ gestellt, es sind uns die französischen und dänischen Finanzen als Vorbilder einer geordneten Verwaltung empfohlen worden.

Ich wollte mir erlauben, J Nothwendig⸗

Erste Beilage

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Erste Beilage zur Allgemeinen Preußisch en Zeitung.

Um zurückzukommen auf das Jahr 1688 in England, so muß ich die hohe Versammlung, und namentlich einen geehr— ten Abgeordneten der schlesischen Landgemeinden, um Nachsicht bitten, wenn ich hier wieder über ein Faktum spreche, was ich nicht selbst erlebt habe. Damals befand sich das englische Volk in einer anderen Lage, als heutzutage das preußische; es war durch ein Jahrhundert von Revolution und Bürgerkrieg in die Lage gekommen, eine Krone vergeben zu können und Bedingungen daran zu knüpfen, die Wilhelm von Oranien annahm. Dagegen waren die preußischen Monarchen nicht von des Volkes, sondern von Gottes Gnaden im Besitze einer faktisch unbeschränkten Krone, von deren Rechten sie frei⸗ willig einen Theil dem Volke verliehen haben, ein Beispiel, welches in der Geschichte selten ist. Ich will den Rechtspunkt verlassen und die Frage berühren, ob es nützlich und wünschenswerth sei, eine Ver— änderung in der Gesetzgebung, wie sie heute besteht, zu begehren oder zu beantragen. Ich schließe mich selbst der Ueberzeugung, die ich bei der Majorität der Versammlung voraussetze, an, daß die Periodizität zu einer wahren Lebensfähigkeit dieser Versammlung nothwendig ist; eine andere Frage ist aber, ob wir dies jetzt auch im Wege der Pe— tition begehren wollen. Nachdem die Patente vom 3. Februar ein— mal emanirt worden sind, glaube ich nicht, daß es dem Könige will— kommen sein kann, und daß es in unserer Stellung als Stände lie— gen kann, schon jetzt mit einer Petition auf Abänderung derselben hervorzutreten. Lassen wir wenigstens das Gras dieses Sommers darüber wachsen. Der König hat wiederholt gesagt, er wün— sche nicht gedrängt und getrieben zu werden; ich frage aber die Versammlung, was thun wir, anders, als daß wir ihn drängen und treiben, wenn wir jetzt schon dem Throne mit Bitten um Abänderung der Gesetzgebung nahen? Dem Gewicht dieser Betrachtung, bitte ich die hohe Versammlung, noch einen an— deren Grund hinzuzufügen. Es ist gewiß bekannt, wie viele trübe Vorhersagungen seitens der Gegner unserer Verfassung daran ge— knüpft worden sind, daß das Gouvernement sich durch unsere Stände in eine Position gedrängt sehen werde, die es freiwillig einzunehmen nicht für gut befunden haben würde. Wenn ich aber auch nicht an— nehme, daß das Gouvernement sich drängen lassen werde, so glaube ich doch, daß es im Interesse desselben liegt, auch den allergeringsten Schein der Unfreiwilligkeit einer Konzession zu vermeiden, und daß es in unser Aller Interesse liege, den Feinden Preußens nicht die Freude zu gönnen, daß wir durch eine Petition, ein Votum, das wir als Vertreter von 16 Millionen Unterthanen einreichen, einen Schein von Unfreiwilligkeit auf eine solche Konzession werfen. Es ist gesagt worden, Se. Majestät der König und der Herr Landtags ⸗· Kommissar selbst haben auf den Weg der Petition hingewiesen; ich habe dies nicht anders verstanden, als daß, wie der König, so auch der Land— tags Rommissar nur diesen Weg als den gesetzlichen bezeichnet hat, den wir einschlagen könnten, sobald wir uns verletzt fühlten; daß es aber Sr. Majestät dem Könige und dem Gouvernement willkommen wäre, wenn wir von diesem Rechte Gebrauch machen, habe ich nicht entnehmen können. Wenn wir dies nun doch thun, so sollte man glauben, daß dringende Gründe vorhanden wären, daß eine Gefahr im Verzuge vorläge; davon kann ich mich aber nicht überzeugen. Die nächste Wiederkehr der Versammlung ist gesichert, und die Krone hat dadurch die schöne

Stellung, daß sie vier Jahre oder auch während eines kürzeren Jeit⸗

raums in der Lage ist, vollkommen freiwillig und ungebeten die Ini— tiative in dem ergreifen zu können, was jetzt gewünscht wird. Run frage ich, ob dem Auslande gegenüber der Bau unserer Verfassung nicht fester dasteht, ob das Gefühl der Befriedigung auf allen Sei? ten im Inlande nicht ein höheres sein wird, wenn uns ein solcher Fortbau der Verfassung durch die Initiative der Krone gegeben, als wenn er von uns begehrt wird. Findet es die Krone nicht für gut, die Initiative zu ergreifen, so ist keine Zeit verloren; der dritte Land= tag wird nicht so schnell auf den zweiten folgen sollen, daß der Kö— nig nicht Zeit hätte, auf eine desfallsige Petition zu antworten, die auf dem zweiten überreicht werden würde. Gestern hat ein Abge— ordneter aus Preußen, wenn ich nicht irre, aus dem neustädter Kreise, eine Aeußerung gethan, die ich nur so auslegen konnte, als liege es in unserem Interesse, die Blume des Vertrauens, als ein Unkraut, welches uns hindert, den kahlen Rechtsboden in seiner ganzen Nackt heit zu sehen, auszureißen und bei Seite zu werfen. Ich sage mit Stolz, daß ich mich einer solchen Ansicht nicht anschließen kann. Wenn ich zehn Jahre rückwärts blicke und das, was im Jahre 1837 ge— sprochen und geschrieben wurde, mit dem vergleiche, was jetzt hier von den Stufen des Thrones dem ganzen Volke zugerufen wird, so glaube ich, haben wir vielen Grund zum Vertrauen in die Absichten Sr. Majestät. In diesem Vertrauen erlaube ich mir, der hohen Ver⸗ sammlung das Amendement des Herrn Abgeordneten aus Westfalen, nicht das des Herrn Abgeordneten aus der Grafschaft Mark, sondern das des Herrn von Lilien zur Annahme zu empfehlen. (Einige Stimmen: Bravo )

. Abgeordn. Sperling: Ich habe gestern allerdings von einer Mißstimmung des Volkes gesprochen. Zum Beweise dessen kann ich mich auf das Zeugniß eines Jeden berufen, der die Stimmung des Volkes auffassen will und kann. An die Versammlungen in Bött— chers Höfchen habe ich dabei nicht gedacht. ö

Ich bin selbst nicht Mitglied dieser Versammlung gewesen, ich weiß aber jedenfalls so viel von ihr, baß der geehrte Rebner vor mir es sich hätte zur Ehre anrechnen können, wenn er zu ihr gehört hätte.

Abgeorbn. von Bismark-⸗Schönhausen: Ehre, auf die ich sehr gern verzichte.

Abgeordn. von Platen; Meine Herren! Ich glaube nicht, daß irgend Jemand in der hohen Versammlung ist, der das, was sch gestern sagte, so hat verstehen können, wie der Abgeordnete der Rit⸗ terschaft aus Sachsen. Weder dem Wortlaute, noch dem Sinne nach habe ich die Gefühle des Vertrauens als eine todte Blume oder gar als ein Unkraut bezeichnet. Ich habe im Gegentheil davon gespro— chen, daß sowohl mich, wie einen Jeden dieser hohen Versamimlung, die Gefühle der Pietät und des Vertrauens beseelen, daß daran zu zweifeln ich sogar Niemand gestatten könne, daß es aber hierauf bei Beschlüssen, die ich als Mandatar meiner Kommittenten fassen wolle, nicht ankommen könne, sondern daß in diesen Fällen das Rechtsbe“ wußtsein allein das Fundament meiner Handlungen bilden müsse. Da ich nur dieses und nichts Anderes gesagt habe, so stimmt die Be— hauptung des Redners aus der Provinz Sachsen mil meinen Wor— ten nicht überein, und ich muß feine Behauptung, so weit sie mich 2 als nicht begründet hiernach auf das enischiedenste zurück

Abgeordn. Frhr. von Bincke: Das geehrte Mitglied hat sich erlaubt, in seiner Rede Worte von mir anzuführen, zu dem augen⸗ scheinlichen Zwecke, um sie lächerlich zu machen. Darum werde ich mir eine persönliche Erläuterung vorbehalten. Ich muß bemerken, daß kein Mitglied das Recht hat, Worte von mir anzuführen, ohne meine Autorschaft dabei zu nennen. ;

Marschall: Ich muß zu bedenken geben, daß das Hin- und

Das ist eine

fortbestehen, auch als fortbestehend anzuerkennen.

1 .

Sonntag den Gim Juni.

Hersprechen, daß eine solche Convpersation die Würde der Versamm— lung gefährden kann, und wenn die persönlichen Bemerkungen, welche Mitglieder noch zu machen haben, nicht wirklich nöthig sind, so muß ich sie bitten, auf das Wort zu verzichten.

Abgeordn, von der Heydt: Es ist von dem Herrn Abgeord— neten der sächsischen Ritterschaft gesagt worden, daß in vielen Theilen des Landes des Königs Worte mehr gelten, als Denteleien über be— hauptete Rechte. Wenn damit gesagt sein soll, daß an anderen Or— ten des Königs Worte nicht so viel gelten, so bitte ich zu bedenken, warum dann auf die Deutung der Gesetze ein so großer Werth ge⸗ legt wird. Sind denn die Gesetze vom Jahre 1816, 481 und 1870 nicht auch Königs-Worte?

Von mehreren Seiten Zustimmung.!

Abgeordn. von Bismark:

; (Es wird stürmisch zur Abstimmung gerufen.)

Ich glaube, daß ich auf den persönlichen Angriff, den ich durch den Herrn Abgeordneten aus Westfalen so eben erfahren habe, einige Worte zu meiner Vertheidigung anführen darf. Ich habe allerdings die Worte desselben, so viel ich mich erinnere, buchstäblich angeführt, aber kei nesweges, um ihm damit einen Vorwurf zu machen, am allerwenigsten den der Konsequenz, den er schon gestern mit Glück zurückgewiesen hat, sondern weil ich zur Unterstützung meiner Ansicht keine beredte⸗ ren Worte sinden konnte, als er sie gebrauchte. Wenn Alles, was der geehrte. Redner von dieser Tribüne aus spricht, sakrosankt und unantastbar sein soll und Niemand wieder darauf zurückkommen darf, so muß ich sagen, daß bei großer Fruchtbarkeit an umfangreichen Re—⸗ den des geehrken Abgeordneten von Westfalen der Kreis, in welchem sich Andere zu bewegen hätten, sehr beschränkt werden wird.

Abgeordn. Lensing: Meine Herren! Der geehrte Redner, der zuletzt vor mir gesprochen, hat bemerkt, daß es eine schwierige Sache sei, die Volksstimmung zu erkennen. Es mag zugestanden wer⸗ den in Beziehung auf alle diejenigen, die in dem' öffentlichen Leben eine Stellung einnehmen, die es mit sich bringt, daß sie niemals mit dem Volk in Berührung kommen. Es mag ' dies zugegeben werden in Beziehung auf die höchsten Beamten des Staats. Für diejenigen aber, die aus dem Volke selbst hervorgegangen sind, die tagtäglich mit ihm in Berührung stehen, tagtäglich Gelegenheit haben, die Aeußernng seiner Meinung ünd Gesinnungen kennen zu lernen, für diese gilt dies nicht, und da ich zu den Letzteren, also zu dem größ⸗— ten Theil der hier versammelten Abgeordneten, mich rechne, so meine ich, daß für sie eine Pflicht darin liegt, namentlich die höchsten Be⸗ hörden des Staats, so viel an ihnen liegt, über die Gesinnung und Stimmung des Volks aufzuklären. Es wird also auch mir erlaubt sein, wenn ich in den wenigen Worten, die ich an die Versammlung richten werde, mich auf diese Gesinnung und Stimmung des Volks be— rufe. In der gestrigen Sitzung, meine Herren, hat ein geehrter Red— ner uns daran erinnert, daß ein Gesetz, was Se. Majestät der König unterschrieben und in der Gesetzsammiung publizirt, wirklich ein Ge? setz sei. Er hat dies bezogen auf das letzte Patent vom 3. Februar C. und die Verordnungen, welche darauf gefolgt sind, um deren for— melle Rechtsgültigkeit zu begründen. Ich beziehe seinen Ausdruck auf die frühere Gesetzgebung mit eben dem Recht. Ich beziehe ihn na—

mentlich auf das Gesetz vom 22. Mai 1815, vom 17. Januar 13820 und vom 5. April 1823. Die formelle Gültigkeit hat für diese Gesetze bestanden seit ihrem Erscheinen, und sie besteht noch. Sie ist um so weniger aufgehoben durch das Erscheinen des späteren Gesetzes vom 3. Februar; als Lirses nur eine Fortsetzung, eine Entwickelung jener früheren Gesetze ist. Der Fortbau eines Ge bäudes kann wohl demselben das schirmende Dach aufsetzen, nicht aber dessen Fundament untergraben. Es ist, meine Herren, eben der Unterschied, der zwischen der späteren Gesetzgebung und jener frühe— ren von uns angegriffen wird; der Mangel an Uebereinstimmung zwischen diesen verschiedenen Gesetzen, die den Gegenstand unserer Besorgniß bilden. Es ist das Hinwegräumen des Unterschiedes das Ziel unserer Bestrebungen. Die bisherigen gesetzlichen Interpreta tionen, die wir von Seiten der Minister gehört haben, sind nicht ge eignet, diese Besorgnisse zu mindern, vielmehr bestärken sie uns darin. Aus dem Munde des Herrn Justiz-Ministers haben wir vernommen, daß das Gesetz vom 17. Januar 1820, indem es die Bestim⸗ mung einer jährlichen Rehnungs „Ablegung vor den Reichsständen getroffen habe, zwar eine Verpflichtung des Staats, aber nur ge— gen die Gläubiger enthalte; also, meine Herren, keine Verpflichtung gegen die in dem Gesetz huchstäblich bezeichnete Versammlung, keine Verpflichtung gegen die sämmitlichen Genossen des Staats, gegen die Nation, mit einem Worte, keine Veipflichtung gegen diejenigen, welche die Mittel beischaffen müssen, welche nöthig sind, um die' Schulden des Staats zu bezahlen. Bei einer anderen Gelegenheit haben wir von ministerieller Seite die Behauptung aussprechen gehört, daß das große Privilegium der Mitgarantie, welches den Reichsständen durch das Gesetz vom Jahre 1826 verliehen ist, sich einzig und allein be— schränke auf etwa zu machende Anleihen. Diesem nach würden also alle sonstigen Schuld- Kreirungen, sobald sie nur nicht in die Form, ig die Kategorie der Anleihen fallen, gültig ohne Garantie der Stände vollzogen werden können, und, wie ich gesagt habe, dieses große Privilegium, welches den Ständen verliehen ist, würde zusammenschrumpfen auf. die traurige Befugniß, ohne ihren

Zuzug einen vielleicht sehr verschuldeten Staat, aus der

Verlegenheit am Ende dadurch zu retten, daß sie zur Auf—

nahme eines Anleihens ihre Bewilligung geben. Meine Herren!

Wenn die Räthe der Krone unsere Fundamental-Gesetze in solcher

Weise erklären, so braucht es uns nicht zu wundern, daß wir in spä—

teren Gesetzen Bestimmungen antreffen, in welchen das schlichte, bie—⸗

dere, treue, preußische Volk ich berufe mich auf das Volk, meine

Herren! welches noch gewohnt ist, die Gesetze nach ihrem unver—

fänglichen Inhalt und nach ihrem Geist zu beurtheilen, eine Ueber—

einstimmung mit der früheren Gesetzgebung vermißt. Uns aber, meine

Herren, liegt die Pflicht auf, Sr. Majestät dem König offen zu sagen,

daß sein treues Volk seine Gesetze anders versteht, als sie von seinen

Ministern erklärt werden, daß insbesondere das Volk in den Bestim

mungen des Gesetzes vom Jahre 1826 ein Palladium zu besitzen sich er⸗ freut, welches den Staat vor künftiger Verschuldung sichert; wenn ein solches nicht zum Nutzen des Staats oder zur Beförderung des allgemein Nützlichen als eine Nothwendigkeit von seinen Vertretern erkannt wird, daß das Volk in den weiteren Bestimmungen des Ge— setzes vom Jahre 1820, wonach den Neichsständen jährliche Rechnung abgelegt werden soll, eine Gewährleistung findet für eine geregelte und gute Verwaltung; daß endlich das Volk es mit seinem Nechtsgefühle so wenig als mit seinen Begriffen über Zweck⸗ mäßigkeit und Nützlichkeit wird vereinigen können, wenn an die Stelle dieser Versammlungen eine Deputation gest h wird. Laßt uns darum, meine Herren, Se. Majestät den König bitten, 6. Verschiedenheit, die zwischen den nenen Gesetzen und den älteren esteht, aus dem Wege zu räumen, dadurch, daß es Höchstdemselben gefallen möge, diejenigen Rechte, die nach dem Gefühle und Bewußtscin des Volkes Die Form, worin

diese Bitte am füglichsten bestehen kann, scheint mir diejenige zu sein. die ei Mitglied der Ritterschaft aus Westfalen in einem le . 4 schlagen hat, dem ich von Herzen meine Zustimmung gebe. Abgeordn. Frhr. von Mylius: Auch ich, meine Herren, glaube daß wir nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind, dem Amen“ dement, welches von dem verehrten Mitgliede aus Westfalen gestellt worden ist, beizutreten. Ich glaube nämlich, Laß von sämmtlichen Vorschlägen, welche im Laufe der beiden letzten Tage gemacht worden sind, keiner die Schwierigkeiten, welche in der Sache liegen, auf eine zweckgemäßere Weise überwindet, als gerade dieses Amendement. Schwierigkeiten liegen in der Sache, darüber dürfen wir keinen Au— genblick zweifelhaft sein, und, um die Art derselben klar zu erkennen, wird es geeignet sein, auf geschichtlichem Wege einen Blick darauf zu werfen, wie sie entstanden sind. Es besteht in dem inneren Staats rechte der preußischen Monarchie ein Konflikt, dessen Grund in der Entstehungsgeschichte dieses Staatsrechts zu suchen ist. Er ist dadurch entstanden, daß dieses Recht nicht aus einem Guß gearbeitet, auch nicht aus einem System herausentwickelt, sondern daß auswärtige Zeitereignisse bei dessen Bildung mitgewirkt haben. Das erste der dem positiven Recht zum Grunde liegenden Systeme ist das, welches man gewöhnlich bezeichnet als das Ergebniß der Stein-Hardenberg⸗ schen Verwaltung, wie es das Volk nennt, der großen preußischen Zeit, der Zeit von 1807 bis 1820. Es hatte dieß System keinen Abschluß erlangt aus sich selbst heraus, es ist vielmehr die spätere Gesetzgebung von wesentlich anderen Grundlagen ausgegangen. Die Ursache hiervon ist nach meiner Ansicht die, daß für Deutschland und für Preußen es eine Wahrheit geworden ist, was sein größter Feldherr, der in der letzten Zeit die Armee zum Siege führte, im Augenblicke als ihn der Lorbeer krönte, was Blücher sagte: indem er fürchtete, daß die Diplomaten mit der Feder verderben, was die Ar⸗ mern mit dem Schwerte gutgemacht haben. Es war eine Zeit in Europa, es war dies die Zeit nach dem Siege, in der die Meinung galt, daß es möglich sei, eine jede volksthümliche Regung, ein jedes Element volksthümlicher Selbstständigkeit zu unterdrücken. Das war die Zeit der Kongresse von Verona, Laibach, Troppau, in Deutsch⸗ land suchte diese Meinung sich geltend zu machen auf den Ministerial⸗ Konferenzen zu Karlsbad. Ihr Zweck war der, auf ewig, was wir eben in unserer Mitte jetzt aufleben sehen, in Deutschland unmöglich zu machen. Daß dieser Zweck nicht erreicht wurde, dafür haben wir der wohlwollenden väterlichen Fürsorge des hochseligen Königs Dank zu sagen, die ja durch die Gesetze vom Jahre 1823 in dem engen Kreis der Provinzial-Stände das schirmte, was jetzt durch die Central-Ver—= fassung einen neuen und gedeihlicheren Aufschwung erhalten hat. In⸗ nerhalb dieser angewiesenen Gränze hat die Provinzial-Verfassung, sofern es ihr möglich war, zu der großartigen Entwickelung, zu den bedeutenden Erfolgen mitgewirkt, denen wir vielleicht für die Zukunft entgegengehen. Es war damals nicht die Möglichkeit vorhanden, weiter zu gehen. Dies lag aber auch in der Ursache, welche ich an⸗ gedeutet habe. Daß gerade aber innerhalb der provinzial⸗ständischen Gränzen die Richtung der Gesetzgebung, welche dem früheren

System zu Grunde lag, sich nicht entwickeln konnte, lag zum Theil im Wesen der Provinzial Verfassung, zum Theil in, den Einwirkungen von außen. Jetzt, wo die beiden Gesetzgebungs— Richtungen sich einander gegenüberstehen, tritt das Patent selbst in sie hinein, und wir haben, wenn wir die Gegensätze, die hierdurch eutstanden, würdigen wollen, zu prüfen, welche Stellung hat das Patent den älteren Gesetzen, welche, den jüngeren gegenüber, ange— nommen, und was ist unsere Aufgabe diesem Patent gegenüber? So viel ist hinsichtlich der Stellung des jüngeren Patents zu der Ge— setzgebung von 1823 gewiß, daß es einen großen Schritt that, indem es eine centralständische Verfassung schuf; so viel ist aber auch ge⸗ wiß, daß es diejenigen Zusagen, welche die Gesetzgebung von 1807 bis 1820 enthält, nicht anerkannt hat. Es ist von der Seite, welche das Amendement vertheidigt, oft darüber gesagt worden, daß sie wirkliche Rechte besitze. Ich gehöre auch zu denjenigen, welche für die Existenz dieser Rechte streiten, ich möchte mich aber, um Miß⸗ verständnissen vorzubeugen, genau über die Natur derselben ausspre⸗ chen und dann sagen, daß das, was uns verheißen ist, eigentlich nur Gründe zu Rechtsansprüchen sind und nicht solche Rechte, in deren Besitz wir uns befunden, und die wir durch Besitzhandlungen ausgeübt hätten. Daß dieser Unterschied nicht gemacht wurde das ist eine beiläufige Bemerkung ist der Grund, der in dem eigentlichen Haupt-Gesichtspunkte der Diskussion zu mehreren Mißverständnissen geführt hat, die übrigens nicht in der Sache nothwendig sind, da die Titel zu Rechten eben so heilig bleiben müssen wie die Rechte selbst. Ich frage nun aber, wenn wir so die Stellung des Patents bezeich- net haben: was ist unsere Aufgabe dieser Gesetzgebung gegenüber? Ich glaube, sie kann nur diese sein, daß wir in der Weise, wie das Amendement es auch thut, uns Sr. Masestät nahen mit der Bitte, auf dem Wege der Gesetzgebung das zu erfüllen, was, meiner An⸗— sicht nach, noch nicht erfüllt ist, d. h. Anerkennung der Rechte, welche die frühere preußische und deutsche Richtung uns bereits zugesichert hat, in deren Besitz wir aber, aus den früher von mir angedeuteten Gründen, nicht gekommen sind. Ich glaube, ich kann mit einem Gleichnisse schließen: Wir gleichen den Werkleuten, welche der König, der Bauherr, berufen hat, um gemeinschaftlich mit ihm zu arbeiten an einem großen segensreichen Bau. Vor uns liegt der Plan, nach dem gebaut werden soll, das Patent vom 3. Februar d. J.; in unserem Herzen haben wir aber die volle und kräftige Ueberzeugung, daß auch noch andere alte Risse und Fundamente von der Hand der Vorfahren gezeichnet und gelegt worden, die heilig sind für unser Bewußtsein, für unsere Ueberzeugung und für die Hoffnung auf die Zukunft. Wie können wir anders als ehrfurchtsvoll hindeuten auf jene Grundlagen, welche in dem heiligen Boden der deutschen und preußischen Erde und in dem Herzen des Volkes ruhen, und auf sie hinweisen als auf die Grundlagen, auf denen weiter gebaut werden soll. In dieser Hoffnung stimme ich für das Amendément, in der Hoffnung, daß aus diesen Fundamenten sich ein Dom erhebe, der in Deutschlands Gauen hoch und einzig in der Geschichte dastehe, und in dessen Hallen noch nach Jahrhunderten unter der starken und unge⸗ schwächten Krone der Hohenzollern freie, in ihrem Rechte gesicherte Bürger Geschlechter leben, um das Andenken des Fürsten zu segnen, welcher ihren Vätern eine freie Verfassung gab,. . Abgeordn. Grabow: Es sind hier schon so viele hochwichtige Worte für meinen Antrag gefallen, daß ich es kaum wage, die hohe Versammlung noch ferner mit der Beschlußnahme hinzuhalten. Gleich⸗ wohl scheint es mir im Interesse der Sache nothwendig zu sein, daß ich als Antragsteller die wenigen Punkte, die von den übrigen Herren Rednern noch nicht vorgebracht sind, jetzt kürzlich noch zur Sprache bringe. Ich stehe, wie Sie aus meinem Antrage gesehen haben, auf dem Boden des Rechts. Auf diesem Boden muß ich mich, vermöge meiner ganzen Persönlichkeit, bewegen. Das Gesetz von 1815, das Gesetz von 182), beide sind organische Staats Grundgesetze, beide haben dadurch Gesetzeskraft erhalten, daß sie in der Gesetz⸗Samm⸗

lung publizirt sind. Das Gesetz vom 3. Februar d. J. ist ebenfalls