aus dem, was hier 96 ührt worden ist, noch nicht überzeugen kön⸗ nen, daß eine solche wunschenswerth ist, sobald der Vereinigte Land⸗ tag, der jene reichsständische Versammlung repräsentiren soll, keine anderen n n i n, hat, als diejenigen, welche ihm durch das Gesetz von 1820, Art. 13 und 14 übertragen sind, Es wird nicht in dem Wunsche der hohen Versammlung liegen, daß der Ver⸗ einigte Landtag alljährlich sich hier versammelt, nur allein zu jenem
wecke. Ich Fin überzeugt, baß, wenn Se. Majestät der König den
ersuch machen sollte, die Versammlung jährlich blos zu dieser June. tion hier zu verfammeln, bald der Wunsch und das Bedürfuiß lich äußern würde, daß ein Srgan zu schaffen sei, das diese Function über⸗
nirnmt. Daher slimme ich, abgesehen vom N echte, für eine. Wieder- in Zwischenräumen, indem ich glaube,
kehr des Vereinigten Landtags i , , 69 . . ,. Ick sich stets hinlängliches Material vorfinden wird, um den Landtag in eine seiner hohen Aufgabe wür⸗ digen Weise beschäftigen zu konnen. Ich schließe mich deshalb dem Amendement des Abgeordneten von der Grasschaft Mark ang da das⸗ selbe rechtlich begründet ist und nur den vermittelnden Weg zeigt, auf welchem zu dem Ziele zu kommen ist, das jedem der Herren, welche hier gesprochen haben, vorgeschwebt zu haben scheint. (Stürmischer Jiuf nach Abstimmung; ein Mitglied versucht zu spre⸗
chen, wird, aber durch das anhaltende Läuten mit der Glocke
daran verhindert.) ; .
Marschall: Ich warte schon eine geraume Zeit auf die Ruhe, welche nöthig ist, wenn ich mich verständlich machen soll. Ich zeige daher ergebenst an, daß sich noch 13 Redner gemeldet, haben, daß außerdem der Herr Minister der Gesetzgebung noch einen Vortrag übér den vorliegenden Gegenstand halten will, und daß dann die dar⸗ auf folgende Abstimmung in nicht ganz kurzer Zeit vollzogen werden kann, weil verschiedene Fragen hinter einander aufzustellen sind, wobei ich mir nicht schmeichle, dasjenige, was die hohe Versammlung in die⸗ ser Hinsicht wünschen wird, vielleicht sogleich zu treffen. Ich frage also an, ob jetzt, da es 3 Uhr ist, gewünscht wird, daß geschlossen oder fortgefahren werde? Wenn die hohe Versammlung die Fort— setzung der Debatte wünscht, so stehe ich bis Mitternacht zu ihren Diensten. Außerdem ist noch ein Allerhöchster Erlaß bekannt zu ma⸗ chen und der kurze Beschluß wegen des Zutritts der Mitglieder der einen Kurie zu den Verhandlungen der anderen vorzutragen. Ich frage demnach, ob die hohe Versammlung jetzt den Schluß will. Die⸗ jenigen, welche dies wollen, bitte ich, aufzustehen. .
(Es erhebt sich die große Mehrheit der Versammlung.)
Dann werde ich bitten, den Allerhöchsten Erlaß zu verlesen.
Secretair:
Ew. Durchlaucht und Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich, anliegend eine Allerhöchste Königliche Botschaft vom heutigen Tage, die Gewährung einer Rachfrist von 14 Tagen für die Verhand— lungen des ersten Vereinigten Landtages betreffend, mit dem Er⸗ suchen ganz ergebenst zu übersenden, dieselbe baldmöglichst zur Kenntniß der beiden Kurien bringen zu wollen.
Berlin, den 31sten Mai 1847.
1 (gez) von Bodelschwingh. n
den Marschall der Herren⸗Kurie des Vereinigten Landtags, Herrn Fürsten zu Solms⸗-Hohenselms-Lich, Durchlaucht, und ö den Marschall der Drei⸗-Stände-Kurie des Vereinigten Landtags, Herrn Oberst-Lientenant von Rochow, Hochwohlgeboren.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten Land⸗ tage versammelten getreuen Ständen Unseren gnädigen Gruß. Da die durch Unser Propositions- Dekret vom 11. April d. J. für den Ersten Vereinigten Landtag bestimmte Frist von acht Wochen sich ihrem Ende nähert, gleichwohl aber von Unseren Propositionen noch mehrere unerledigt sind, so wollen Wir für die Verhand⸗ lungen des Ersten Vereinigten Landtages hierdurch eine Nachfrist von vierzehn Tagen, bis zum 19. Juni d. J., gewähren. Uebri— gens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Sanssounci, den 31. Mai 1847.
(gez) Friedrich Wilhelm. von Bodelschwingh.
An die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.
Marschall: Der Herr Referent wird den Beschluß verlesen. Referent: „Die Kurie der drei Stände des Vereinigten Land— tags beschließt, der allerunterthänigsten Bitte der Herren-Kurie an Se. Majestät den König beizutreten: Se. Majestät der König wolle Allergnädigst zu gestatten geruhen, daß die Mitglieder der einen Ku— rie den Verhandlungen der anderen als Zuhörer beiwohnen können.“ Marschall: Findet sich gegen diesen Entwurf etwas zu be— merken? (Es erhebt sich Niemand.) Er ist angenommen, und ich bitte gehorsamst die Kurie, sich mor⸗ gen um 10 Ühr wieder hier vereinigen zu wollen, um die heute abgebrochene Berathung fortzusetzen. (Schluß der Sitzung Abends 4 Uhr.)
Sitzung der Kurie der drei Stände am 2. Juni.“)
Die Sitzung beginnt auf 11 Uhr unter Vorsitz des Marschalls von Rochow. ; Secretaire von Waldbott und Siegfried. Marschall: Die Verlesung des Protokolls. „(Die Verlesung erfolgt durch Secretair v. Waldbott.) Findet sich etwas gegen das Protokoll zu bemerken? Tandtags-Kommissar: Ich glaube nicht gesagt zu haben, daß die Deputation für das Staatsschuldenwesen zur Prüfung der Rechnungen berufen sei, sondern ich habe wohl nur gesagt, sie sei zur vorläufigen Prüfung der Rechnungen berufen, und wenn ich fg nicht gesagt haben sollte, so würde ich i , die Bemerkung 1 a e n bitten, daß nur dieses meine Meinung gewesen sei, gan sich diese Vorschrist im Gesetze ee, Das Gesetz sagt 8. S8:
„Außerdem hat der der e i Landtag ꝛc. e
b) nach Art. Xn. derfelben Verordnung (17. Januar 182)
*) Manustrißt, Hs Folioblatter, er = i erhalten Sonnabend, den 5. Juni, ; . 5 4 en. Auch ist uns dann Mittags 12 he. 3 anusltip . derren- Kurie vom J. Jun, 239 Folio= kRlãätter, 5 en. Wir e beiden Sitzungen, wo möglich voll. ständig, in dem morgen, Sonntag, bende ar , . Blatte geben. Red, d. A. Pr. 3.
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die Rechnungen der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden auf Grund der durch die Depütation für das Staatsschuldenwesen zu bewirkenden vor läuf i⸗ gen Prüfung abzunehmen.“
Sollte ich dies nicht gesagt haben, was ich nicht mit Gewißheit versichern kann, so bitte ich diese Berichtigung wenigstens in das nächste Protokoll aufzunehmen. ⸗
Marschall: Es wird wohl nichts dagegen erinnert werden, daß das Wort „vorläufig“ hinzugefügt wird.
(Nein, nein!)
Landtags⸗Kommiss ar: Außerdem wollte ich zur Ergän— zung bemerken, daß die Mittheilung, von der ich gestern sagte, daß sie abgegangen sei, wirklich abgegangen ist, aber an den Herrn Mar⸗ schall der Vereinigten Kurien, den — Fürsten Solms, an welchen sie zunächst gerichtet werden mußte.
Marschall: Ich erkläre das Protokoll für genehmigt. Der Herr Abgeordnete Gießler wünscht das Wort zu haben.
Abgeordn. Gieß ler: Ich werde mir erlauben, die paar Worte, die ich sprechen will, vom Platze aus zu sprechen.
(In Folge des vielstimmigen Rufs „Tribüne“! betritt der
Abgeordnete die Rednerbühne.) . Ich wurde gestern durch die Klingel abgehalten, zu sagen, was ich sagen wollte, ich will es daher heute noch nachträglich sagen. Ich achte und ehre die Rednergabe, ich höre sogar die Ansichten, welche mit meinen Grundsätzen nicht übereinstimmen, eine gewisse Zeit lang sehr gern. Da wir aber in der Sache, welche an der Tagesordnung ist, schon bereits 54 Redner gehört haben, so wollte ich doch allen denjenigen, welche vielleicht noch sprechen wollen, zu bedenken geben, daß auch die, die keine Reden halten, ihren gesunden Menschenver⸗ stand mit hierher gebracht haben, um eine Sache richtig beurtheilen zu können. Ich fur mein Theil kehre mich weder an die, welche von der Rednerbühne aus sprechen — ich gehöre zu den 137 ern — ich kehre mich nicht an die, welche im russischen, noch an die, welche im englischen Hause zusammenkommen. Ich habe meinen freien Willen, und diesen werde ich mir von keiner Macht der Erde nehmen lassen, ich werde aber auch meine Meinung nie einem Anderen aufzudringen suchen. Ich bin überzeugt, würden die Reden, die hier gehalten wer— den, und die Namen der Redner nicht in den Zeitungen abgedruckt, wir würden weit weniger lange Reden und noch dazu solche, welche so vielmal wiederholt werden, hören müssen. Da ich aber selbst für die Oeffentlichkeit bin, so kann ich auch gegen diesen Gebrauch nichts einwenden. Mir hat ein Spruch Luther's, welcher in neuester Zeit in einer der berliner Zeitungen stand, sehr gefallen. Derselbe lautet: „Wer reden will, der thue das Maul auf, rede frisch drauf und höre bald auf.“ Thun wir dies, so werden wir gewiß weit eher zum Ziele kommen.
Bravoruf.)
Abgeordn. Sommerbrodt: Ich wollte darauf aufmerksam
machen, daß Publikum da ist. n 5
Marfchall: Es ist kein Publikum, es sind Mitglieder der Herren⸗Kurie. . — .
Abgeordn. Brust: Meine Herren! Bei der Diskussion über
das Geschäfts-Reglement hat der Abgeordnete Herr Hansemann dar— auf aufmerksam gemacht, daß man darin eine Bestimmung vermisse, in welcher Anzahl die Mitglieder der Versammlung anwesend sein müßten, um einen gültigen Beschluß zu fassen. Es ist von der Ab- theilung hierauf der Antrag gemacht worden, Se. Majestät mötzten dies durch eine nachträgliche Bestimmung ergänzen. Allein dieser An— trag hat nicht die nöthige Majorität erhalten; wahrscheinlich waren viele Mitglieder der Meinung, daß die Bestimmung der provinzial— ständischen Gesetzgebung, wonach drei Viertel der Versammlung im mer anwesend sein müssen, noch Geltung hätte. Es schrint dies aber nicht der Fall zu sein, denn die gestrige Zeitung bringt uns die Ver⸗ handlung der Herren-Kurie vom 26. Mai. Daraus geht hervor, daß in dieser Sitzung nur 47 Mitglieder anwesend waren. Ein geehrtes Mitglied aus dem Fürstenstande hat sich veranlaßt gefunden, auf die= ses Moment aufmerksam zu machen, allein man hat angenommen, daß bei dem Mangel bestimmter gesetzlicher Vorschriften auch eine Mino— rität genüge, um Beschlüsse zu fassen. Meine Herren! Die, Herren⸗ Kurie besteht zwar für sich, steht aber nichtsdestoweniger in einem sehr innigen Verhältnisse zu der Kurie der drei Stände. Wenn nun schon ein Drittel ihrer aus 80 Mitgliedern bestehenden Versammlung hinreicht, um in Bezug auf Petitionen einen fast einstimmigen Be= schluß in dieser zweiten Kurie zu paralysiren und nicht zur Kenntniß Sr. Majestät bringen zu lassen, so glaube ich, daß wohl eine Vorschrift noth⸗ wendig sei, um dahin zu wirken, daß diese Herren⸗Kurie immer in möglichst vollständiger Anzahl versammelt sei. Denn von 39 Mitgliedern rei⸗ chen schon 27 hin, um einen Antrag an Se. Majestät zu verhindern. Von 7 hätten demnach 16 entgegengesetzte, wenngleich ganz gewissen⸗ haft und ganz loyal abgegebene Voten schon hingereicht, um einen Beschluß zu vernichten, der hier von vielleicht 500 Mitgliedern ge⸗ faßt worden wäre. Auch in unserer Versammlung, dünkt mich, sei es nothwendig, dahin zu wirken, daß Beschlüsse immer in möglichst voll—⸗ ständiger Anzahl gefaßt werden. Ich halte mich daher verpflich— tet, eine hohe Versammlung auf diesen Umstand aufmerksam zu machen und einen Antrag dahin zu stellen, daß hochdieselbe durch eine nach— trägliche Bitte an Se. Majestät sich dahin aussprechen möge, der Mangel der gesetzlichen Bestimmung in dieser Beziehung möge er—= gänzt und die bestehenden Mißstände hierdurch beseitigt werden. Ich glaube, wenn auch die Zeit zur Einbringung von Petitionen vorüber sst, so möchte es doch thunlich sein, diese Bitte auszusprechen, da eben bei der Verhandlung des Geschäfts⸗Reglements ausdrücklich gesagt wurde, daß, wenn sich Erfahrungen im Laufe der Verhandlungen feststellen sollten, diese noch vor Ende der Versammlung nachgenommen werden könnten. Ich stelle also das, was ich gesagt habe, der Erwägung der hohen Versammlung anheim.
Marschall: Ich muß hierauf bemerken, daß nach dem Regle⸗ ment jeder Antrag, der zur Beschlußnahme, kommen soll, schriftlich eingereicht und in einer Abtheilung vorbereitet werden muß. stelle anheim, ob das verehrte Mitglied einen solchen Petitions⸗An⸗ trag einreichen will, und ob dann Se. Majestät gebeten werden soll, die ausnahmsweise Zulassung desselben , , .
Abgeordn. Sperling: Ich glaube, es wird nicht nöthig sein, von dem einmal gefaßten Beschlusse abzugehen. Wir können in ein- zelnen Fällen unsere AÄnsicht über die Rechtsgültigkeit, des Beschlusses der Herren⸗Kurie aussprechen. Ein allgemeines Prinzip dafür auf zustellen, wird nicht nöthig sein.
Marschall: Diese Erwägung würde erst dann eintreten, wenn das verehrte Mitglied wirklich einen solchen Antrag einreichte, dieser durch die Abtheilung gegangen wäre und hier zur Berathung käme.
Abgeorda. von Brünneck: wollte mir nur die Bemer⸗ kung erlauben, daß, wenn ich nicht irre, die hohe Versammlun frü⸗ her den Beschluß gefaßt hat, sich vorzubehalten, Anträge in Bezie- bang auf das Here r Hitler nl noch nachträglich aufnehmen zu
rfen. .
Abgeordn. von Katte: Es steht diese Bemerkung auch aus⸗
drücklich am Schlusse meines Referats.
MNarschallz Ganz richtig, aber es ist deshalb eine Bitte an Se. Majestät gestellt. 86 Bur muß erst erfüllt werden, und
deshalb habe ich das geehrte Mitglied gebeten, den Antrag, wenn es ihn für nöthig hält, schriftlich einzureichen.
Abgeordn. Hansem ann: Was der verehrte Abgeordnete aus der Rhein-Provinz eben hier vorgeschlagen hat, bezieht sich eigentlich auf denjenigen Antrag, den wir ih. schon hier bei Berathung des Reglements besprochen haben, nämlich, ob eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern in den beiden Versammlungen, sowohl in der Herren Kurle, als in der Kurie der drei Stände, erforderlich sei, um Be⸗ schlüsse zu fassen. Damals ist ein Antrag nicht zu Stande gekommen, obgleich ich wohl glaube, da eine große Zahl von Mitgliedern die⸗ ser Versammlung und vielleicht mehr als zwei Drittel für einen sol⸗ chen Antrag mn haben würde, wenn er bestimmt gestellt worden wäre. Es wurde aber vorab die Frage gestellt, ob überhaupt die Bitte, eine derartige Zahl zu bestimmen, an Se. Majestät den Kö⸗ nig gerichtet werden möge, und darauf haben alle diejenigen, die nicht den Inhalt der Bitte kannten, bedenklich gehalten, auf eine so allge⸗ meine Frage mit Ja zu antworten. Ich habe zu denjenigen gehort, die in dieser Hinsicht Bedenken gefunden haben, und ich bin überzeugt, daß Viele sich in dem nämlichen Falle befanden, und aus diesem Grunde stelle ich anheim, ob es nicht , e,. sein würde, auf die⸗ sen Gegenstand in der von dem Herrn Marschall angedeuteten Weise
zurückzukommen. . Abgeordn. von Bockum⸗ Dolffs: Nachdem wir gestern durch
eine Allerhöchste Botschaft vernommen haben, daß uns zur. Erledi⸗ gung der vorliegenden Königlichen Propositionen eine Nachfrist von 1 Tagen bewilligt worden ist, liegt jetzt der hohen Versammlung wohl keln Antrag von hoher Wichtigkeit vor, als der auf Vertagung des dand⸗ tages bis zum Herbste d. J. Ich brauche nicht zu erwah nen, daß wir uns bei Berathung dieses Antrages zu vergegenwärtigen haben werden, daß von den . bis 160 Anträgen, welche die hohe Versammlung ent⸗ gegengenommen hat, ,,, ungefähr erst 51 erledigt sind, und daß, wenn die in der Berathung begriffenen 12 Anträge abge⸗ macht sein werden, immer noch, wenn ich die Duplikate abrechne, wenigstens 250 Anträge von größerer oder geringerer Wichtigkeit übrig bleiben. Das Land hat uns mit Vertrauen hierher gehen sehen und richtet mit der größten Theilnahme und Aufmerksamkeit seine Blicke auf uns. Wir sind dem Lande und uns selbst schuldig, alles Mögliche anzuwenden, daß wir diesem Vertrauen entsprechen. Ich glaube auch, daß es der ernste Wille der Krone ist, von uns die Wahrheit und das, was dem Lande Noth thut, unumwunden zu er⸗ fahren. Dazu giebt es aber kein anderes, als das erwähnte Mittel, ba uns durch die im Geschäfts Reglement gesetzte dreiwöchentliche Präklusiv⸗Frist keine fernere Petition mehr gestattet und nur übrig ist, auf den 6 auf Vertagung des Landtags einzugehen. Ich erlaube mir deshalb, an den Herrn Marschall die dringende Bitte zu richten, diesen Antrag so bald möglich zur Berathung zu bringen. Marschall: Sobald mir das Gutachten zugeht und ich nicht durch die Berathung von Königlichen Propositionen, die jedenfalls vorangehen müssen, verhindert bin, werde ich dasselbe sogleich zur Tagesordnung bringen. La. . ! Ale ens. 1 Renard: Ich gestehe aufrichtig, daß ich nicht aufmerksam war, wie der vorige Redner den Gegenstand der Verta⸗ ung des Landtags berührte. Ich bemerke aber, daß der sechsten ird ent g eine diesfallsige Petition vorliegt, welche die Vertagung aus dem Grunde befürwortet, weil eine große Anzahl von Präsiden⸗ ten, Landräthen, Bürgermeistern u. s. w. in unserer Versammlung sind, deren Anwesenheit wegen der dermaligen Verhältnisse an ihren Wohnorten in ihrem Geschäftsbereiche dringend wünschein en ett er⸗ cheint. Die Abtheilung hat Anstand genommen, bi , wien so⸗ 6 dem Plenum hier vörzulegen. Ein eigentliches Referat läßt sich indem es einen ,. . jedes einzelne Mitglied rein individuell beurthrilen kann BVer⸗ ung hm winschen ew, sei oder nicht, Sollte es ö . lung äber wünschen, so bin ich gern bereit, die ganz kurz gehaltene
— ĩ rzutragen. . . peut ge rr en, 3 , , der Provinz Westfalen—: „daß morgen Feiertag ist. Ih . hin n,. Also übermorgen. . Märschall: Es wird überhaupt vorläusig nur die Rede da— von sein, daß mir das Gutachten vorgelegt werde, welches auch am iertage geschehen kann. ie Ge i, Tschocke: Hohe Versammlung! Vorgestern habe ich mich, als es sich um die Frage der jährlichen Wiederkehr der höhen Versammlung handelte, dahin erklärt, daß ich diese Wiederkehr für gesetzlich begründet erachte. Ich habe bei dieser Gelegenheit zu= gleich erklärt, daß ich auch die übrigen Gesetze von 1815 bis 1820 als noch zu Recht bestehend erachten muß, weil sie durch keinen Akt einer anderen Gesetzgebung aufgehoben sind . . Marschall: Ich wollte fragen, ob das ein Eingehen in die Diskuüfsion liber den Gegenstand ist, welcher die Tagesordnung betrifft? hegeordr. Tschocke: Es betrifft den Berathungs-Gegenstand. Marschall: Die Diskussion darüber ist noch nicht eröffnet; es kommen zuerst andere Gegenstände zum Vortrage. Es ist ein Aller höchster, an den Herrn Landtags-Kommissar ergangener Erlaß Sx. Majestät des Königs vorzutragen, der mir von Sr. Excellenz mit⸗ getheilt worden ist, betreffend die von den Herren Abgeordneten Milde und Rothkirch nachträglich eingereichten Petitionen: (die Versamnilung erhebt sich von ihrem Sitze, und der Secretair verliest diesen Erlaß.) . . „Auf den Bericht vom 2bsten d. M., womit Sie die an die Stände⸗ Kurie gerichteten Anträge der Abgeordneten Milde und, von Roth⸗ kirch, der erste die Liquidation der Verluste des diesseitigen Han⸗ dels in Krakau, der zweite die Verbesserungen der Handelsbe⸗ ziehungen zu Spanien betreffend, mit dem Antrage eingereicht haben, deren Annahme und Berathung in den Stände ⸗Versamm⸗ lungen, ungeachtet des überschrittenen Eingabe⸗Präklusiv⸗Termins, ausnahmsweise zuzulassen, eröffne Ich Ihnen, daß, nachdem die Anträge auf kiesn Weise zu meiner Kenntniß gelangt sind, es einer Berathung derselben in der Versammlung nicht. bedarf, indem Ich solchen alle irgend zulässige Berücksichtigung in demselben Maße angedeihen lassen werde, als wenn Mir dieselben durch den Ver⸗ einigten Landtag empfohlen worden wären. Sansspouci, den 31. Mai 1847.“ ; Abgeordn. von Bockum⸗-Dolffs: Da diese Allerhöchste Bot⸗ schaft den Landtags⸗Verhandlungen unzweifelhaft einverleibt werden wird, so wäre es wohl wünschenswerth, wenn, indem die dem Aller⸗ höchsten 6. zu Grunde 166 Petitionen keiner Abtheilung mehr überwiefen werden, der Abdruck und die Vertheilung derselben an die Mitglieder beschlossen würde, damit wir Kenntniß von ihrem Inhalte 6 Marfchall: Diese beiden Petitionen würden an die siebente Abtheilung verwiesen worden sein. Ich bitte also die siebente Ab⸗ theilung, ö. Urtheil darüber abzugeben, ob der Abdruck derselben . den Geschäftsgang des Landtags wünschenswerth sei. Wenn diese enn erfolgt ist, werde ich nicht verfehlen, das Imprimatur zu ertheilen.
auch darüber nicht machen,
Dritte Beilage
969
r
Sonntag den 6 mn Juni.
6 . . eingegangen: Beschluß der Herren-Kurie, betref⸗ 66 , erthänigste Gesuch wegen Referm der Patrimonial— an,, it. Ich ersuche die fünfte Abtheilung, diesen Gegen— . . unserer Kurie vorzubereiten. 2
66 f 91 eingegangen: Entwurf einer allerunterthänigsten Bitte, n geseß ichen Bestimmungen über die Wählbarkeit aus , . * Landgemeinden zu Kreistags-Mitgliedern. Ich ersuche
a n, eferenten, denselben vorzutragen. ‚ ai erg, re Arnim trägt diesen Entwurf der Bitte um eine ng der gesetzlichen Bestimmungen über die Wählbarkeit der Landgemeinden zu den Kreistagen vor.
Marschall: Findet sich gegen diesen Entwurf etwas zu he— merken? — Da nichts bemerkt wird, so . er angenommen.
Bevor ich die gestern abgebrochene Berathung wieder aufnehme, habe ich noch eine Bemerkung zu machen über diejenigen Redner welche sich bereits gemeldet haben. Es sind, wie ich irrthümlich be⸗ merkt habe, nicht 13, sondern 11. Außerdem sind deren mehrere, die auf das Wort verzichtet haben und zwar in der Eiwartung, daß die Debatte geschlossen wäre und sich keine folgenden Redner mehr mel— den würden. Diese. Eiwartung ist nicht in Erfüllung gegangen. Heute bin ich gefragt worden, obesie nachträglich das Work erhalten können. Ich möchte dies nicht aussprechen, ehe ich den Willen der Versammlung. darüber erfahren habe. ö
. (Stimmen: unbedingt!)
Ich frage, ob Jemand etwas dagegen hat. es nicht . ich aufzustehen. ö . Es erheben sich nur wenige Mitglieder Ich werde daher diesen iel ern noch . .
Ferner bemerke ich, da ö. . wünschte in dieser hochwichtig zu versagen.
er Th 8 we e us n 66 25 . . Hege nstand sich seiner Erschöpfung näherte. Ich so, nachdem diejenigen Redner, welche verzeichnet si gesprochen haben, ehe ich anderen das Wort; e, , e, lung fragen, ob sie den Schluß der Debatte wünsche
Ich bitte den Herrn Referenten, seinen Platz ö J
Es hatte gestern der Herr Abgeordnete 2j . r ene g men, derzichtet. . 366
Abgeordn. Allnoch: Ich habe nur deshalb auf verzichtet, weil ich glaubte, daß die Sache wan, 5
z . . ; ersch wollte die Versammlung nicht länger von der 2 Abgeordn. von Wüllenweber: Lorstehenden Abstimmung möglichst Einstimmigkeit Fern sei jede Furcht, die von ängstlichen Gemüthern g
. . h nscheinlich ; Gunsten des Königthums vorgebracht werden möchte, d a ,
en Angelegenheit Niemand das Wort
lbstimmung abhalten.
an die Stände das Ansehen und die Macht der Kron werden könnte. Mit nichten! Wir sind Deutsche Preußen . ergeben der Krone, unserem von Gott gesetzten , 2 Seine Sache ist die unsere und unsere die Seine, i. Ihm bei in guten und in bösen Tagen. Schütze stii ; den Thron, 1 schützen und stützen wir uns . killen n. auch der König an Macht und Ansehen, der die Rechte und An—= sprüche Seines Volkes gehörig zu wahren weiß. .
Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Die rechtliche Be—
gründung des Antrages auf die Periodizität des Landtags, hohe Ver⸗ sammlung, ist durch meinen geehrten Kollegen aus Prenzlau so hin-
länglich motivirt worden, daß ich derselben überall beitrete, daher nicht darauf zurückkomme. Ich erlaube mir vorweg nur einige Be— merkungen gegen die Bedenken geltend zu machen, die seitens des Herrn Justiz-Ministers erhoben worden sind. Es ist in der Rede des Herrn Justiz-Ministers gesagt: daß ein großer Unterschied bestehe zwischen Gesetzen, die eine Erwartung erregen, und solchen, die Rechte verleihen. Es ist mir nicht klar, was das für Gesetze sind, die blos Erwartungen erregen. Aber das scheint mir klar, daß aus jedem Ge— setz der Anspruch entsteht, daß dasselbe realisirt werde. Nur so und nicht anders kann ich solche Gesetze verstehen, welche Erwartungen erregen. Der Herr JustizMinister hat ferner erklärt, daß jedes Ge= setz nur aus dem Gedanken erklärt werden müsse, welchen der Gesetz= geber habe hineinlegen wollen, und bemerkt, daß dies stets anerkannt worden ist. Allerdings. Aber ich glaube, daß, wo der Wortsinn eines Gesetzes völlig klar ist, es nicht darauf ankommen kann, zu un— tersuchen, welchen Gedanken der Gesetzgeber gehabt hat. Fände sich eine Differenz zwischen dem Wortsinn und dem Gedanken, den der Gesetzgeber gehabt hat, und wäre der Wortsinn klar, so hat man sich, meines Erachtens, nur an diesen klaren Wortsinn des Gesetzes zu halten. Will man aber wirklich den Gedanken des Gesetzgebers als dem Wortsinn des Gesetzes widersprechend geltend machen, so darf man doch einen besonderen Nachweis dieses Gedankens erwarten, und diesen finde ich nicht geführt. Das Gesetz verlangt aber nach dem klaren Wortsinn eine periodische Thätigkeit des ständischen Körpers. Es ist ferner gesagt: es könne ein Rechtsanspruch aus Artikel 13 auf alljährliche Einberufung nicht abgeleitet werden, es könne ein ähn— licher Anspruch nicht darauf gegründet werden, weil Artikel 13 au— genscheinlich nur von alljährlichen Versammlungen spreche. Artikel 13 hiervon, so sind es offenbar die Versammlungen des cen— tralständischen Körpers, den die Verordnung voraussetzt. Nun muß ich aber bemerken, daß in dem Artikel nicht von jährlichen Versamm lungen insofern die Rede ist, als er nur deutlich sagt, es solle an die Versammlung ; alljährlich Rechnungslegung stattfinden, Es scheint mir aber ein Unterschied zu sein, ob ein Gesetz alljähr— liche Versammlung oder alljährliche Rechnungelegung vorschreibt. Insofern aber die alljährliche Rechnungslegung ein periodisches Geschäft ist, so scheint mir daraus nothwendig zu folgen, daß der Körper, auf den diese periodische Thätigkeit Bezug hat, auch Perio⸗ dizität haben muß. Anders kann ich mir den inneren Jusammenhang nicht denken. k Ich glaube aber ferner, daß hier nicht der Ort ist, juristische Bedenken klar zu machen; diese gehören in die Hörsäle der Akade— mieen. Wenn hier die Frage entsteht, ob ein nicht realisirtes Gesetz ausgeführt werden soll, so ist allein der Grund maßgebend, ob das⸗ selbe für die Wohlfahrt des Vaterlandes ersprießlich ist. Angenom—
men, das frühere Gesetz habe die ständischen Ausschüsse vorgeschrie⸗
ben, wie das jetzige Gesetz, und das jetzige Gesetz den centralständi⸗
schen Körper in der Gestalt des früheren Gesetzes, so würde man sich für das jetzige aussprechen müssen, wenigstens nach den Grundsätzen,
die in der Mehrheit hier geltend geworden sind, und man würde den Nachweis entscheiden lassen, daß die frühere Anordnung dem Wohl
des Vaterlandes nicht ersprießlich ist. Ich erlaube mir daher die vor- liegende Frage lediglich aus diesem Gesichtspunkt zu beleuchten, weil ich ihn, nicht aber das Resultat juristischer Untersuchungen in die⸗
ser Versammlung entscheidend halte. Zuvsörderst muß ich aber noch einen Umstand hier anknüpfen, welcher mir dagegen zu sprechen scheint, daß wir das ältere Gesetz zu streng festhalten. Bei einer recht ge=
nauen Betrachtung kann uns nicht entgehen, daß wenigstens theil⸗ weise die hochherzigen Entschlüsse Sr. Majestät uns über die Gesetze schen hinausgeführt haben. Die früheren Gesetze sagen deutlich: der centralständische Körper solle hervorgehen aus den Provinzial-Tand— tagen. . 6. Insofern also die Provinzial Landtage sämmtlich vereinigt sind, finde ich in dieser Bestimmung schen etwas, was über das ältere Gesetz hinausgeht, welches offenbar Theile des Provinzial Landtags denken läßt. Abgesehen aber davon findet sich auch darin ein Meh—
reres, daß uns das entschiedene Steuer -Bewilligungs-⸗Recht
Diejenigen, welche dies die . einen gesetzlich zugewiesenen und abgegränzten W ᷣ e . kreis ß ich allerdings ausgesprochen habe, ich
Aber Allee unc g lber Alles muß ein Ende haben, und es scheint in
gebe, die hohe Versamm-
Wort övft sei, und ich
Ich E
Ich hoffe, daß bei der be herrschen möge. 5 1 h n aer aß durch tö⸗ ßere Entwickelung der Verfassung, durch Verleihung mehrerer . e geschmälert
wir stehen
jedoch wächst . klären, und daß wir die Befugniß haben, die Wünsche
Spräche
zugelegt ist. Wenn wir die älteren Gesetze ganz genau durchgehen, so muß ich gestehen, daß ich das Steuer-Bewilligunge-⸗Recht darin noch nicht entschieden ausgesprochen finde. Aus diesem Gesichtspunkt erscheint es mir sogar bedenklich, allein auf die ältere Gesetzgebung zurüchzugehen, ich halte deshalb den Umstand für entscheidend, ob das, was wir wollen, der Wohlfahrt des Vaterlandes entspricht. Das ist die Aufgabe, die der König uns gestellt, das ist das Verlangen, wel⸗ ches die Nation an uns stellt, und in dieser Beziehung erlaube ich mir Folgendes zu bemerken: Es ist wohl eine unwiderlegliche Ueber— zeugung, daß das Beamtenthum bisher das alleinige vermittelnde Argan zwischen Volk und König war; betrachten wir aber das Beamtenthum in seiner eigentlichen nothwendigen Stellung, so kann uns nicht entgehen, daß es die Aufgabe hat, die bestehenden Gesetze zu handhaben, das Bestehende festzuhalten und in dem Bestehenden weiter zu arbeiten. Es kann hierin kein Vorwurf liegen,
natürliche Stellung des Beamtenthums, wonach jede zirfungs⸗
s hat; aber eben darin finde ich auch zugleich gewisser
maßen eine Entfremdung von dem eigentlichen Volksleben. Das Beamtenthum dringt, nach seiner abgeschlossenen Stellung, nicht so in das Volksleben ein, wie es wünschenswerth wäre. Blicken wir
Vertrauens, da wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, die wir bis—⸗ her in der Hand hatten, noch nichts über die periobische Wiederkehr des Landtages wissen, als daß uns durch die Gnade Sr. Masestät des Königs eine einzige in vier Jahren verheißen worden ist. Wenn. in den früheren gesetzlichen Bestimmungen feststeht, daß wir nur für Belastung des Volkes, aber niemals für Erleichterung seiner Lasten wiederkehren sollen, so muß dadurch alles Vertrauen im Volke schwin⸗ den. Ich halte es deshalb nicht blos für nothwendig und niltzlich,
ich halte es vielmehr für unabweisbar, daß wir das, was wir jetzt
jestät erbitten und erstreben.
es ist
in die Schöpfung, so ist kein Gegenstand, der irgendwo uns einen
Stillstand darböte; alle Dinge befinden sich in einer steten Bewe— gung, sei es eine rückschreitende, sei es eine vorwärtsschreitende. So scheint es mir sich ganz mit dem Leben der Völker und Staaten zu
1 derhalten, und machen wir hiervon eine Anwendung auf das eigene ch auf das Wort ; ꝛ
Vaterland, so bietet sich uns die Betrachtung dar, daß unser Vater—
land mit der unscheinbaren Größe von 350 Quadrat-Meilen im jetzi⸗ gen Regentenhause begonnen hat, und wir sehen, daß es im Laufe von Jahrhunderten unter diesem Regentenhanse zu einer Höhe ge⸗
diehen ist, die es zu einer ersten Macht im civilisirten Staatsleben erhoben hat. Ich frage Sie, meine Herren, sollen wir annehmen, daß Preußen, daß wir jetzt den Culminationspunkt erreicht haben? Ich, antworte: nein! Gerade in dem hochherzigen Entschlusse Sr. Majestät des Königs, in welchem er verkündigt, er wolle mitten un— ter sein Volk treten, er wolle sein Volk selbst hören, darin finde ich den Beginn einer neuen Aera für unser Vaterland. Der König aber will uns nicht blos hören, er hat uns, als den Vertretern, bestimmte materielle Befugnisse auferlegt. Daraus folgt mir nothwendig, daß wir auch eine formale Existenz haben müssen. Diese materiellen Be⸗ fugnisse bestehen darin, daß wir berechtigt sind, Steuern zu bewilli gen, daß wir die Befugniß haben, uns über Anleihen zu er⸗ des Volkes zum Vortrage zu bringen, und wenn wir diese materiellen Rechte ausüben wollen, können wir dies nur, wenn wir sind. Wir sind aber nicht, wenn unser Erscheinen, wenn unsere Berufung in etwas Unbestimmtes gestellt ist. Ich wenigstens muß erklären, daß ich mich unfähig fühle, die Aufgabe in ihrer ganzen Wichtigkeit zu lösen, wenn ich nicht weiß, daß der Vereinigte Landtag, daß jedes einzelne Mitglied, daß die Vertreter der Nation ein wirkliches Da— sein haben. Insofern scheint es mir daher ein unabweisliches Be— dürfniß, die periodische Wiederkehr des Vereinigten Landtages zur Wohlfahrt unseres Vaterlandes zu verlangen. Ich glaube, daß diese Vereinigung der Vertreter der Nation — ich bitte, nicht auf den Namen ein besonderes Gewicht zu legen; es ist leider auf unsere Be⸗ zeichnung immer ein besonderes Gewicht gelegt worden, diese Bezeich— nung ist nur der Name, die Sache liegt in dem Gesetze, durch wel⸗ ches unsere Befugnisse ausgedrückt sind, — ich glaube, sage ich, daß die Vereinigung Unserer als Vertreter der Nation schon sehr segens⸗ reiche Folgen gehabt hat, ich glaube, daß das Ausland schon über verschiedene Punkte sehr enttäuscht worden ist; ich glaube, wenn wir die aus ändische Presse namentlich beobachten, kann uns nicht entgan— gen sein, das gewisse Gegner unserer Nation sich schon freuten, als ob unsere Brilder am Rheine vergessen hätten, daß deutsches Blut in ihren Adern fließt, ja die pariser Presse hat ihre Enttäuschung schon eingestanden. Unsere Vereinigung scheint mir daher wichtig, um unser Vaterland auf dem Wege der geistigen und phvsischen Ver— vollkommnung weiter zu führen. Wenn nun der König erklärt hat, daß er unter sein Volk treten und die Wünsche desselben direkt aus dem Munde seiner Vertreter hören will, so scheint mir darin eine neue Stufe der Vervollkommnung betreten zu sein. Wollen wir aber auf diesem Wege fortgehen, so ist nethwendig, daß das Leben einer solchen Versammlung gesichert sein muß, und dieses finde ich nur in dem centralständischen Körper, der jetzt als ein solcher bezeichnet ist. Die Ausschüsse können diese Aufgabe nicht erfüllen; denn Se. Maje
stät der König würde dann nur die Meinungen einzelner weniger Per⸗ sonen erfahren, nicht aber den Ausdruck des Volkes, der Nation, und es scheint mir eben in dem Hauptzwecke des ständischen Lebens zu lie—
gen, daß die Vertretung so zahlreich wie möglich sein muß, um so viel wie möglich die Meinung der Nation zu erfahren. Dieser hohe Zweck scheint mir vereitelt durch die Ausschüsse, und aus dem Grunde muß ich mich auch gegen die Ausschüsse erklären. Was aber nun
die definitive Bestimmung der Fristen der Wiederkehr des Vereinig⸗
ten Landtages betrifft, so kann ich mich für eine sährliche Wiederkehr
nicht entscheiden. Ich glaube der hohen Versammlung unmaßgeblich
vorschlagen zu müssen, sich nur für eine zweisährige Wiederkehr zu
erklären; denn unser ständisches Leben hat eine solche Gliederung durch
Provinzial Stände, Kommunal-Stände und Kreis Stände, wie kein
anderer Staat auf Erden. Ich glaube, daß in dieser Gliederung die
Garantie liegt, daß ein Bedürfniß, die centralständische Versammlung
alljährlich einzuberufen, nicht anerkannt werden kann.
; (Vielfaches lautes Bravo!)
Marschall: Der Herr Abgeordnete Winzler hat das Wort verlangt; ich bin aber ungewiß darüber, ob er über diesen Abschnitt oder über einen folgenden zu sprechen wünscht? — Abgeordn. Winzler: Die hochwichtige Angelegenheit ist zur Frage und Abstimmung so reif, daß ich Unrecht zu thun glauben
würde, wenn ich das Geringste dafür oder 6 noch sagen wollte.
Ich habe nur deshalb das mir gestern versagte Wort mir heute wieder erbeten, weil ich eine Bitte an die hohe Versammlung und an unseren hochverehrten Marschall auszusprechen wünsche, die für Förderung dieser hochwichtigen Angelegenheit wünschenswerth sein dürfte. Das, was uns zur Frage und Berathung vorlieg, halte ich für eine Lebensfrage der ständischen Wirksamkeit und des offentlichen
nicht darin erkennen kann.
wünschen, wollen und berathen, auf irgend eine Weise von Sr. Ma⸗ Dazu giebt es aber nur einen Weg, einen Weg, der zum Spiele führen muß, aber auch würdig ist, indem durch Einheit in den Anträgen der Versammlung auch Chen der Stimme des Volkes von uns repräsentirt wird. Zu mieiner herz⸗ lichen und innigen Freude habe ich in den Debatten, die nun schon mehrere Tage dauern, wahrgenommen, daß wir in der Sache selbst nn Alle dasselbe Gute wollen, daß wir Alle nur ein Recht erbitten. Ich habe aus dem Vortrage so vieler Redner, die an dieser Stelle gestanden haben, gehört, daß sie dies Eine, nur auf verschiedenem Wege, zu erlangen glauben, theils auf dem Wege des Rechtes allein, theils anf dem Wege der Nützlichkeit und Nothwendigkeit, und eine dritte Partei, zu der ich mich auch bekenne, auf beiden Wegen zugleich. Ich erlaube mir des⸗ halb an die hohe Versammlung und den Herrn Marschall die Frage, ob es nicht zur Vereinigung in Eine Stimme an Se. Majestät den König in dieser hochwichtigen Angelegenheit führen könnte, wenn der Herr Marschall die Frage dahin formulirte, daß sie zugleich auf das Recht, auf die Nützlichkeit und auf die Nothwendigkeit gerichtet würde.
Marsch all: Was die Fragestellung betrifft, so will ich mir das Nähere darüber für den Schluß der Debatte vorbehalten. Gegen⸗ wärtig hat der Herr Abgeordnete Prüfer das Wort.
Abgeordn. Prüfer? Es ist von diesem Platze aus schon außer- ordentlich viel über die Nützlichkeit und Nothwendigkeit und über das positive Recht des fraglichen Gegenstandes gesprochen worden, und wenn ich dem Gange der Debatten recht gefolgt bin, so habe ich daraus entnehmen wollen, daß sich die große Mehrzahl der Redner für die Vertheidigung des posttiven Rechtes ausgesprochen hat. — Dies ist für mich die Veranlassung, wenn ich versuchen will, das Gegentheil darzuthun. . Was zunächst den Rechtsboden, das positive Recht, nach welchem eine periodische, eine alljährliche Wiederkehr der s. g. Reichsstände
verlangt werden soll, betrifft, so möchte ich diesen Boden als einen
höchst unsicheren bezeichnen; einmal deshalb, weil er nicht sowohl in diesem Saale, als auch außerhalb desselben schon sehr viele Gegner gefunden hat, und weil ich dadurch, wenn ich mich des Ausdruckes bedienen darf, halb kopfschen geworden bin; anderentheils aber auch deswegen, weil mich meine innerste Ueberzeugung zu dem Schlusse führt, daß nach dem Gesetz vom Jahre 1815 und besonders nach der Gesetzgebung vom 17. Januar 1820 wohl mit Gewißheit gesagt werden kann, daß der Allerhöchste Gesetzgeber bei Emanation dieser Gesetze nicht den Willen hatte, eine alljährliche große Reichsversamm⸗ lung zusammenzuberufen, um derselben die Rechnung vorzulegen, sie prüfen zu lassen u. s. w. Dies geht aus der weiteren Geseßgebung vom Jahre 1823 klar hervor, denn dort wird gesagt: „Wenn eine allgemeine Zusammenberufung der allgemeinen Landstände aus den Provinzialständen hervorgehen und erforderlich sein wird, bleibt wei⸗ terer Bestimmung vorbehalten.“ .
Es hat sich also der Gesetzgeber in diesen Geseßen durchaus freie Hand vorbehalten, wie, wann und unter welchen Bestimmungen und Gliedern er die sogenannten Reichsstände einberufen will. Dieser Passus, so denke ich, ist auch in der uns gedruckt vorliegenden Rede des Herrn Justiz-Ministers klar, und so weit ich es übersehe, voll⸗ ständig richtig aufgefaßt und ausgeführt worden. Wenn ich nun auch eine zweite Behauptung des Herrn Justiz-Ministers, welche dahin geht, daß der 5. 13 des Gesetzes vom J7. Januar 1820 nur eigent⸗
lich den Gläubigern ein größeres Recht zuweisen solle, ich sage, wenn ich auch diese zweite Behauptung nicht theile, vielmehr
. laube, daß dieser Paragraph geradezu dem Volke, der Nation, den Ständen des Volkes die Mitwirkung an der Staats⸗Verwaltung, die Mitwirkung am Staatsschuldenwesen zuweisen will, muß ich doch erklären, daß ich ein positives Recht, die periodische Rückkehr der Reichsstände in ihrer heutigen Zusammensetzung, insbesondere der alljährlichen, turchaus ; Es ist von vielen der geehrten Redner, welche von dieser Stelle aus das positive Recht vertheidigten, insbe⸗ sondere auch hervorgehoben worden, daß ihr Gewissen, ihr Gefühl für Pflicht und Ehre, ihr Gedanke an ihre Stellung ihren Kommit⸗ teuten gegenüber es nicht zulasse, auch nur das Geringste von diesen Rechten fahren zu lassen. Ich ehre gewiß eine solche Rücksicht, ein
solches Gefühl für Wahrheit, Pflicht und Ehre!
Aber ich muß doch auch diese geehrten Redner bitten, mir zu
gestatten, daß ich aus gleichem Drange meines Gewissens, aus glei⸗ cem Gefühle für Pflicht und Ehre das Gegentheil sagen und aus⸗
sprechen darf, daß ich ein solches positives Recht nicht erkennen kann,
und daß es meinem Gewissen und meinem Ehrgefühl schnurstracks
entgegenläuft, ein positives Recht in Anspruch zu nehmen, wenn ich
keine Anwartschaft, nicht einmal den geringsten Anhalt dazu habe.
Ich befürchte also auch nicht, daß ich hier ein großes Recht vergeben helfen werde, denn wo kein Recht vorhanden . wird auch füglich keines vergeben werden können. 1
Eine andere Frage ist die Frage der Nützlichkeit und Nothwen⸗ digkeit. Von dieser, meine Herren, glaube ich, sind wir Alle über⸗ zeugt, und es sind die Gründe dafür in den eingereichten Petitionen, so wie in der Relation der Abtheilung, so vortrefflich und so klar enthalten, daß ich mich einer weiteren Auseinandersetzung für voll kommen überhoben halte. ⸗
Ich will mich also im Ganzen der Relation der Abtheilung allenthalben anschließen. Indeß kann ich hier eine Bemerkung nicht unterdrücken, das ist die, daß wir doch eigentlich eine gar zu n. e Rückkehr des Vereinigten Landtags der ungeheuren Kosten we⸗
(Lärm. Der Marschall muß sich der Glocke bedienen.)
durch welche dem Lande sehr leicht eine neue Last aufgebürdet werden
könnte, nicht verlangen, ich glaube nicht einmal. wünschen können. Ich würde daher mit Beziehung auf diese Bemerkung eine dreijährige TDistanze für die Wiederkehr des Vereinigten Landtage für vollkom⸗ men ausreichend erachten, und zwar um so mehr, als wir zwischen
em Könige und dem Volke keine Feinde, sondern eine Regierung sehen, der wir alles Vertrauen schenken können, die mit uns ein glei⸗
ches Ziel verfolgt, nämlich das Frommen des Volkes zu fördern, und
ich glaube, mit Wahrheit sagen zu können, daß die Räthe der Krone, daß die Glieder dieser Ständerersammlung, ganz gleich, welcher Kurie, welcher po- litischen Richtung und Farbe sie auch angehbren mögen, sich da wiederfinden,
sich da wiedervereinigen, wo es der Stütze des Thrones, wo es dem