Bekanntmachungen.
ö ö K , , isc Wi ĩ i Die üher den Guts 7 Wilhelm fe n r 6
ö. wegen V uf Gr
sen Untelt vom 19. April 1812 verhs
Vormundschast ist aufgehoben und demselben die voöllig
freie Verfügung über sein Vermögen zurüdcgegeben. Cöslin, den 5. Mai 1847. ; Königliches Pupillen ⸗ Kollegium.
io] Nothwendiger Verfauf. . Königliches Ober- Landesgericht zu Cös lin.
Das in Hinterpommern im Lauenbur er Kreise bele,
ene, unterm 8. Oftober 18146 auf 1235 Thlr. 13 3 2 Pf. landschaftlich abgeschätzte Allodial : Ritter
ui Bychow soll im Wege der nothwendigen Subha fino im Termin den 24. Juli k. J., Vormit⸗ tags 10 ühr, im Jnstructionszimmer unsergs Kolle-
ienhauses öffentlich verkauft werden. Die Taxt, der vpothefenschein und die Verkaufs⸗Bedingungen können in unferer Registratur eingesehen werden.
Zu diesem ö werden gleichzeitig die unbelann ten Erben der verstorbenen Prediger⸗Wiltwe Magunna, geborenen Hoffmann zu Leba, hierdurch vorgeladen.
Cöslin, den 22. Dezember 1846.
Königl. Ober Landesgericht, Civil⸗Senat.
Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 13. März 1847.
Das hierselbst in der Nosenquergasse Nr. 30 belegene und im Hypothekenbuche Vol. 34. No. 19442. pas, 9 verzeichnete Grundstück der verehelichten Schiffseigenthri= mer Mengel, Wilhelmine Rosine, geborenen Janicke, erichtlich abgeschätzt zu 7805 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf., oll
am 22. Oktober 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. are und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Der Rentier Christian Friedrich Tiettloff inado dessen Erben werden hierdurch öffentlich vorgeladen.
l29i]
l526] Edictal Vorladung.
Der seinem Leben und Aufenthalt nach unbekannte Bäckergeselle Friedrich Wilhelm Beda, welcher am 19. Januar 1793 hierselbst geboren und bis zum Jahre 1612 in Danzig in Arbeit gestanden, wird nebst seinen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbneh— mern hierdurch vorgeladen, sich spätestens im Termine
den 15. März 18438, Vormittags 10 Uhr, in der Negistratur des unterzeich. neten Gerichts schristlich oder persönlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigensalls derselbe für todt erklärt und sein aus cires 216 Rihlr. bestehendes Vermögen seinen gesetzlichen Erben ausge⸗ antwortet werden wird. Falkenburg, den 25. April 1847.
Königl. Stadtgericht.
No. 3874. 6 (10 24. September Warschau, den i 1846.
General- Direction — des Polnischen Landschaft-Kredit-Vereins. In Folge eingegangener Gesuche wegen Ausstellung und Einhaͤndigung von Duplikaten nachstehender, als vernichtete oder gestohlene angegebener Pfandbriese vom 1sten Zeilraume: Liti. C. No. 93, 502 pro i005 Fl. poln. mit 10 Zins-Coup. E. 43,1 18 * 200 * 67 13, i2;3, 200 — 43, 125 . 200 144,208 . 200 x 144,369 * 200 * 27 vom 2ten Zeitraume: 220, 526 pro 50090 Fl. poln. mit 220, 582 5000 * * 221,554 » 5000 * . 222,324 5000 * 222, 555 5000 222, 551 » 50900 222,7 13 » 5000 223,221 59000 277,991 5000 278,025 5000 210,652 1009 210,653 , 1000 * 210, 654 1000 * 210,655 1000 1 212,788 1000 213, 243 . 1000 213,381, 1000 213, 106, 1005 213,60 9 10090 215,125 . 1009 215,830 9 10090 216,3 14 1000 219,595 1000 219, 598 1000 226, 279 10900 241,540 , 1000 244,683 , 1000 246, 356 . 1000 246 954 , 1000
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9r Allgemeiner Anzeiger.
Liti. D. No. 233, 879 pro 590 Fl. poln. mit 7 Zint - Coup. D. » 25 500 R ohne v
mit
269 i100, 500 ohne ohne
272, 279 500 300, Sæ7 226, 680 ohne 226. 604 mit 7 229, 605 229, 606 229, 607 247,743 endlich: . an die Stelle der Zins-Coupons vom zweiten Semester 1814 zu 400 Fl. poln. von den Pfandbriefen Liu, A. No. 189, 829 und 299,447 — eben an die Stelle der Zins - Coupons vom zweiten St mester 1841 zu 1001. poln. von den Pfandbriefen Litt. B. No. 277,228 und 285,230 — fordert hiermit die General-Direction des Landschaftli⸗ chen Kredit⸗Vereins im Königreiche Polen in Ausfüh- rung des Artikels 124 des Gesetzes vom 1. / 13. Juni 1825 alle Besitzer obiger Pfandbriefe und Zins Con- pons, so wie diejenigen, welche irgend ein Besißzrecht dazu zu haben glauben, auf, sich mit denselben an die General Direction zu Warschau in dem Zeitraume von Einem Jahre, von der gegenwärtigen Bekanntmachung in öffentlichen Blättern an gerechnet, unbedingt zu mel den, als widrigens besagte Pfandbriefe mit Zinz Cou— pons amortisirt und die Duplikate darüber an die be— treffenden Interessenten ausgeliefert werden. Der Prasident: Wirklicher Staatsrath (unterzeichnet) Lenski. Für den General-⸗Secretair (unterzeichnet) Tscherminski.
200 200 P 200 ohne
,. B 7 n fn n g
an einen männlichen Deszendenten nach Hrn. Ferdinand
oder Hrn. Johan Thadgeus Schmidt Freiherr v. Schmi⸗
den, zum gräflich v. Wrtbyschen Fideikommis-Kapital mit 90,000 Fl.
Vom Kaiserl. Königl. Landrechte im Königreiche Böhmen wird mit Edikt den 12. Jänner 1847 erinnert, daß nach Hrn. Ferdinand im Regiment Prinz Portugal, Herr auf Kunzendorf in vreußisch Schlesien, verehlicht mit der Barbara Fieiin v. Stillfried, verwittweten Freiin Hemm v. Hemstein, oder nach Hrn. Johan Tha— daeus Herr auf Gajow, der im Jahre 1732 sich ver— ehlichte mit Maximiliana s. Hochberg, Tochter des Hrn. v. Hochberg auf Kunzendorf und Glatz, dessen Gattin geborne von Bedun war, der männliche Deszendent bis zum 12. Jänner 1848 persönlich erscheine, oder demsel⸗ den sein Leben anzeige, durch den hierortigen Hrn.
Jacob Schmidt Freiherr von Schmiden auf der Klein⸗
seite in Nr. 232,
te ir widrigens wird zur Todeserklärung gesch ritten werden.
Prag, den 1. März 1817.
50a v
Neisse⸗Brieger Eisenbahn.
Den Herren Actionai⸗ ren der Neisse - Brieger Eisenbahn - Gesellschast wird in Erinnerung ge—⸗ bracht, daß die
achte Einzah⸗ Felung en zehn Prozent
in Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 20. März
. ¶ 22 10 — . — B. J. Sn 9. bis 12. Juni d. J. zu leisten ist.
Gleichzeitig werden die Herren Actionaire aufgefor= dert:
eie neunte Einzahlung von funf⸗ zehn Prozent vom 19. his incl.
ö . 2 . 8 R
22. Juli d. J.,
Vormittags von s bis 1 Uhr, gegen Quittung der Herren sassirer Lange und Buchhalter Bialecki an unsere Hauptkasse zu leisten. Bei der Zahlung sind die nach den Nummern geordneten Quittungsbogen und ein beizulegendes Verzeichniß derselben zu übergeben.
Auf jeden Quittungsbogen werden den Herren Actio— nairen an Zinsen von 75 Rthlr. für 40 Tage (vom 12. Juni bis 22. Juli d. J.) zu vier Prozent zehn Silbergroschen in Anrechnung gebracht, so daß auf je— den Quittungsbogen
Vierzehn Thaler Zwanzig Silbergroschen
einzuzahlen bleiben.
Auch bei dieser neunten Einzahlung wird es den Herren Actionairen gestattet, gleich die vollen Actien einzuzahlen und dagegen die Original-Actien, mit zwei vierprozentigen Zinscbupons und einem eventuellen Di⸗ videndenscheine für das Jahr 1818 (dessen in der Be—⸗ lanntmachung vom 29. März d. J. irrthümlich feiner Erwähnung geschehen) und zehn Dividendenscheinen vom Jahre 1849 ab, in Empfang zu nehmen,
Aetionaire, die von dieser Bewilligung Gebrauch machen wollen, werden außer den ein. geforderten 14 Thlr. 20 Sgr. die fehlenden 10 Prozent mit
doch nach Abzug der Jinsen zu Hier rozent von 100 * n Juli i Dezembe ibn nin nde
8 * 7 * beisammen ã̃ss T TI. T X. 9 Ahlen haken. Wir verw isth im Übrigen je Darren neire rügfichtlich der Folgen der Richt zinz ahlu ng auf S2 des Gescilfchafts= Statuts. Breglau, den 7. Mai 1584.
as Direktorium .
der Neisse⸗Brieger Eisenbahn · Gesellschasi.
— 2 — . — — —
Post-l )ampfschif ffahrt wischen
MR W- YORK osp BRF)MIRER.
Das ausgezeichnet schöne, neue amerifanische Po st⸗
Dam pfschiff „Washington“, Capt. Hewitt, roß 2200 Tons, wird am 1. Juni seine Fahrt von New⸗York nach Bremen antreten, am 25. Juni von der Weser nach Newyork zurückkehren und auf der Rückreise Southampton in England anlaufen. Die Passagepreise sind: In der ersten Kajüte: von Bremen nach Newvork ; 150 Dollars, do. von Bremen nach Sout⸗ hampton 5 Pfund Sterl. In der zweiten Kajüte: von Bremen nach Newyork 60 Dollars, do. von Bremen nach Sout⸗— hampton 3 Pfund Sterl. Beköstigung eingeschlossen, mit Ausnahme von Wein.
Die Güterfracht ist festgesetzt: . Von Bremen nach Newyork auf fünfundzwanzig
Dollars u. 5 pCt. Primage für die Tonne von 40 NRu—
bikfuß, für gewöhnliche Kaufmannsgüter, und auf fünf⸗
unddreißig Dollars u. 5 pCt. Primage für Seidenwaa—
ren und ähnliche kostbare Waaren.
Für Specie S pCt.
Für Packete mit Proben fünf Dollars, auch wird lein Connoissement für weniger Fracht als fünf Dollars ge— zeichnet.
Die Passagepreise und Frachtsätze von Sonthamp— ton nach Newyork sind dem Vorstehenden gleich.
Das Passagegeld wird bei Belegung der Plätze ent— richtet.
Alle Briefe und Dokumente für Amerita sind durch das Stadt-Postamt in Bremen zu befördern. ö
Die Anmeldungen von Passagieren und Frachtgütern geschieht in portosreien Briefen bei der
Administration der Ocean Steam Navi
gation⸗-Companv ein Bremen.
C. A. Heineken C Co., Obernstraße Nr. 22. Von obiger Ankündigung sind Abdrücke auf dünnem Papier unentgeltlich an unserem Comtoir zu bekommen. C. A. H. C Co.
Unter De auf die heutige Bekanntmachung der cean⸗Steam-Navigation-Company empfehle ich mich als Spediteur der Güter, so wie auch zur Besor⸗— gung der Assekuranz ꝛ2c., mit der Versicherung prompter
und billiger Bedienung. Bremen, den 22. April 1847. J. H. Bachmann.
— —— ——
* Wildbad im Königreich Württemberg.
Die diesjährige Kurzeit hat mit dem 15. J. M. be⸗ gonnen. Die von der Königl. Staatssinanzverwaltung sinternommenen Neubauten sind vollendet. Das Badegebäude enthält 9 Gesellschaftsbäder, 22 Ein— zelnbäder und 2 Wannenbäder, in den Temperatur— stufen von 255 bis 30! Neaumur, mit den erforderli— chen Douchen in abgesonderten Räumen, und zweck- mäßiger Einrichtung der Baderäume und der Anlleide⸗ zimmer. In unmittelbarer Verbindung mit dem Bade⸗ gebäude steht das Königl. Badehotel, welches den Kurgästen eine allen Anforderungen entsprechende, Woh⸗ nung darbietet, und woran sich die beiden Kursäle an⸗ schließen. Die Quellen werden in ihrer natürlichen Temperatur durch die über denselben angelegten Bäder unmittelbar benutzt, und unterscheiden sich neben der minder hohen Lage von nur 1300 Par. Fuß über der Meeresfläche, hauptsächlich hierdurch von den Quellen zu Gastein und Pfäfers. Zum Trinken des Thermal- wassers dienen Brunnen mit fließenden Röhren und eigenen Quellen. — Außer dem Königl. Badehotel ist in dem am Eingange in die Königl. Anlagen gelegenen Hotel Bellevue, in den Gasthöfen zum Bären und zum Waldhorn (Post) zunächst den Bädern, und, in wohl eingerichteten Privathäusern für die Bequem ich eit der Kurgäste aufs beste geforgt. Tägliche , , n Qmnibusfahrten vermitteln die Verbindung von Wild. bad mit den benachbarten Hauptstädten Stuttgart und Karlsruhe und mit der Großherzogl. Badischen Eisen, bahnstation Durlach. — Die hier ansässigen Aerzte sind der Amts- und Badearzt Hofrath Dr. Friker und der praktische Arzt Dr. Schweikle; während der Kurzeit wird sich Br. Fallati aus Hamburg wieder hier auf— halten.
Den 22. Mai 1817. . ; a.
Der Königl. Regierungs-Kommissär und Vorstand der Badeaufsichtsbehörde Freiherr v. Linden.
— ——
602] Halberstadtsche Stiftung.
Der Rechnungsabschluß für 1846, welcher der Ro. /
71. der Kasselschen Allgem. Itg. vom 12. März d. J.
beiliegt, und die Benachrichtigung wegen der am 5. Juli
d. J. dahier stattfindenden 2ten ordentlichen General-
1 (m. s. No. 141. 144. und 147 derselben
36 Monat Mai) sind dahier und bei sämmtlichen eschäftsführungen zu haben. Kassel, am 22 Mai isq7.
Das Vorsteheramt. Wilhelmine von Wangenheim
Literarische Anzeigen.
518 Von der in meinem a . erscheinenden voll stän⸗ digen und korrekten Ausgabe der er sten
Verhandlungen des Preußischen Vereinigten Landtages
werden hente die Hefte 2. 3. und 4. versandt. Inhalt des ersten bis vierten Heftes:
Abthlg. . (Die sich auf den Landtag bezie— henden Allerhöchsten Propositio nen, Denk- schriften und andern ÄAkrenstücke) Bogen 1— 16 enthaltend die ständische Gesetzgebung, die auf die Er⸗ öffnung des Landtages bezüglichen Aktenstücke, das Reglement für den Geschäftsgang, die Thronrede, Adresse der Stände ꝛc., und von den Königlichen Bot⸗ schaften und Propositionen 1) die Proposition wegen der Gesetz Entwürfe, betr., die Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer 2c. 2) die Botschaft wegen einer aus dem Eisenbahnfonds zu verzinsenden und zu amor= tisirenden Anleihe zur Ausführung der großen Preußi⸗ schen Ostbahn; 3) die Botschaft wegen Uebernahme der Garantie des Staats für die zu errichtenden Land- Rentenbanken; I) die Botschaft wegen Errichtung von Provinzial-Hülfskassen c.; ) Hauptsinanz - Etat für das Jahr 1847 und Uebersicht von den Resultaten der Fi
i
nanzverwaltung in den Jahren 1840 bis 1846 incl. —
mit allen dazu gehörigen Denlschriften und Beilagen.
Abthlg. 11. (Die Landtags Verhandlungen nach den steuographischen Berichten) Bogen 41 — 30, enthaltend die Sitzungen des Vereinigten Landtages vom 12. April bis 18. Mai. . z
Es sind Veranstaltungen getroffen, daß auch ferner, wie bisher, täglich 2 Bogen ausgegeben werden können, und wird somil das Werk unmittelbar nach dem Schluß des Landtages vollständig mit Sach- und Namen-Regi⸗ ster in den Händen der geehrten Abnehmer sein. Ueber die Bogenzahl desselben läßt sich vor dem Schluß des Landtages zwar keine bestimmte Angabe machen, doch fann man schon jetzt mit einiger Sicherheit schließen, daß dasselbe 100 bis 120 Bogen nicht übersteigen werde. . 3. ö Der Preis des Heftes von 10 Bogen größten 8.For— mats ist 20 Sgr. . z
Das erste und zweite Heft liegt in allen . handlungen aus. Die folgenden Hefte werden auf Ver⸗ langen schleunigst erpedirt.
Berlin, den 1. Juni 1847.
Cary Reim arne, Firma: Gropius sche Buch- und Kunsthandlung. Königl. Bauschule, Laden No. 12.
In unserm Verlage ist so eben erschienen und durch allt Buch- und Kunsthandlungen zu beziehen:
Kuglers Handbuch der Geschichte der Malerei.
1527 Zweite Auflage,
unter Mitwirkung des Verfassers umgearbeitet
ind vermehrt von
— * ⸗ Dr. Jacob Burckhardt.
1. Band oder Lief. 1 — 1. (427 Bogen) gr. 8. geh.
Jede Lieferung 24 Sgr.
Von dieser in zwei Bänden erscheinenden, mit Berück— sichtigung aller neueren Forschungen vollständig umge— arbeiteten und stark vermehrten zweiten Auflage wurde so eben der erste Band in vier Lieferungen vollständig ausgegeben. Derselbe enthält die Kunst des christ lichen Alterthums, die Kunst des Mittelal— ters bis zu Anfang des XV. Jahrhunderts, und die Italiener des XV. und XVI. Jahrhunderts dis zu Raphael und dessen Schülern einschließlich. — Um die praktische Brauchbarkeit des Werkes (nament- lich auch auf Reisen) zu vermehren und das Nach- schlagen zu erleichtern, wird am Schluß des ganzen Werkes außer dem Namenregister und dem ausführ— lichen Ortsregister noch ein kurzes Verzeichniß nach Schulen beigegeben. Der zweite Band erscheint späte⸗ stens bis zum . — Ausführliche Prosp. sind in allen Buch- und Kunsthandlungen zu haben.
Berlin, im Juni 1817. .
Duncker u. Humblot.
So eben ist erschienen: 5291 Itzigsohn, Dr. H., Verzeichniß der in der Mark Brandenburg gesammelten Laub- moose, nebst Bemerk. über die Spermatozoen der phanerogamischen Gewächse. Berlin, Juni 1847.
Birschwaldsche Bchhoͤlg., Er. Aber, Burgstr. J5.
Im gommissionsverlage der Gropinsschen Buch- und Kunsthandlung (Karl
Reimarus), Königl. Bauschule Laden No. 12, ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
* — — ö 2 Herr Fischer
auf dem
Vereinigten Landtage, von ihm sel bst.
24ꝑ. Blatt.
1. Heft. Vollständig in drei Heften 27 Sgr. Das 2, und
3. Heft folgt in wenigen Tagen.
11ä'' 62 ü ;
Ein Rittergut in einer schönen Gegend Niederschle strom gelegen, mit ciren 3000 Morgen ieferholz⸗ und Eichen ⸗Bestän⸗ den, vollständigem Inventaris 2c., ist bald zu verkaufen.
Gelbstt aufer erfahren auf portofreie Anfragen das Nähere aub K. G. poste restante Naumburg am Bo ber.
siens, am Flächeninhalt, schönen
volat- Anwalt bei dem Königlichen Revisions- und Cassationshofe hier⸗
hat testamentarisch eine Stiftun
Das Abonnement beträgt: 2 Kthlr. für 6 Jahr. 4 Kthir. 4 7 Jahr. 8 Üthlr. i Jahr. in allen Theilen der Monarchie — ohne Preis- Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Gogen mit 23 Sgr. berechnet.
Allgemeine
, 156.
s
*
Anhalt.
Amtlicher Theil. .
Landtags Angelegenheiten. Schluß der Sitzung der Kurie der drei Stände vom 2. Juni: Fortsetzung der . über das Gutachten, betreffend die Petitionen auf Aenderung der Verord- nungen vom 3, Februar 16547, mit Rüchsicht auf bie frühere Besetzgebung; namentliche Abstimmung über zwei Amendements und das Gutachten der betreffenden Abtheilung hinsichtlich der Periodizität des Vereinigten Land⸗ tags. — Sitzung der Herren- Kurie vom . Juni: Allerhõchste Votschaft wegen Verlängerung der Dauer des Vereinigten Landtags bis zum 19. Juni; Bilte an Se. e fla den König wegen der Spiritus Lie ferungs⸗ Kontrakte; Fortsetzung der Berathung des Gutachtens, betreffend die Bit⸗ ten um Abänderung des Geschäfts-9 eglements.
Beilagen.
Amtlicher Theil.
Se, Masestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Ober-Landesgerichts-Rath Scherres in Marienwerder und dem Kreie⸗ Wundarzt Sch will in Willenberg, Kreis Ortelsburg, den Rothen Arler-Orden vierter Klasse; so wie dem Tischlermeiste e, g. Breslau die Rettungs⸗Medaille mit dem Bande zu verlei⸗ hen; un
Den Ober⸗Landesgerichts-Assessor Jen ner zu Memel zum Land und Stadtgericht Irn, zu De,. ö. , .
Potsdam, den 5. Juni 1847.
Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin und Höchstderen Tochter, die Derzogin Louise Hohelt, sind von Schwerin hier eingetroffen und auf ö. Sans souci abgetreten.
Der bisherige Advokat⸗-Anwalt Fuxius zu Trier ist zum Ad⸗
selbst ernannt worden.
Bekanntmachung. Post-Vampfschiff-Verbindung zwischen Stettin und St. Petersburg.
„Vie beiben großen eisernen Post⸗Dampfschiffe Preußischer Ad—⸗ ler, und „2WFladisnirs, unterhalten in diesem Jahre eine regelmäßige wöchentliche Verbindung zwischen Stettin, resp. Swinemünde und Kronstadt (St. Petersburg).
Die Abfertigung erfolgt: aus Stettin jeden Sonnabend Mittags, des ersten Eisenbahnzuges von Berlin, und aus Kronstadt jeden Sonnabend Abends. Die Ankunft findet bei günstiger Witterung sowohl als in Stettin Dienstag Abends statt.
Die Ordnung, in welcher die beiden Dampfschiffe ihre Fahrten verrichten, ist folgende: ; ; aus Stettin, resp. Swinemünde: der „Preußische Adler“ den 15. und 29. Mai, den 12. und 26. Juni, den 19. und 24. Juli, den 7. und 21. August, den 4. und 18. September, den 2. und 16. Oktober neuen Styls; den 22. Mai, den 5. und 19. Juni, den 3., 17. und 31. Juli, den 14. und 28. August, den 11. und 25. September, den 9. und 23. Oktober n. Styls;
nach Ankunf
in Kronstadt
der „Wladimir“
aus Kronstadt: der „Wladimir“ den 15. und 29. Mai, den 12. und
26. Juni,
den 10. und 24. Juli, den 7. und
21. August, den 4. und 18. September, den 2. . und 16. Oktober neuen Styls;
der „Preußische Adler“ den 22. Mai, den 5. und 19. Juni, den 3., 17. und 31. Juli, den 14. und 28. August, den 11. und 25. September, den 9. und 25. Sf tober neuen Styls. Das Passagegeld für die ganze Tour von Stetti Swi münde bis St. . keln en den nin für den ersten Platz 62 Rthlr. für den zweiten Platz. .. 40 * für den dritten Platz... 235 „ preuß. Cour.
4 diesen Beträgen ist die Beköstigung mit Ausschlu Weins einbegriffen. inner unter 12 3 ahn, die 36 i. Kagen mit Rädern 5 Rthlr., ein Wagen mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 560 Rthlr., ein Hund 55 Rthlr. Güter und Kontanten werden gegen billige Fracht befördert.
Berlin, den 5. Nai 1817.
Genera l⸗ Po st⸗ Amt.
Konkurrenz um den von der Mich ael Reer chen Stiftung ausgesetzten reis. Der 1833 verstorbene , , Schriftsteller Michael Beer : e ing begründet, ĩ ö ew
eußische Zeitung.
alten des In- ehmen ellung . g. Preuß. Zeitung: Sehren - Straß: Nr. 57.
An sertions-Gebütr fü Raum einer — * Anzeigers 2 sgr. ⸗
Berlin, Montag den teen Juni
leichtern, welches dem Sieger einer jährlichen Prei : hen Preisbewerbung zu 9 . 11 4 deren 8 die Königliche ail enk ünste, nach dem Wunsche des Stifters, Allerhöchstenor f⸗ enn e 1. sch f erhöchstenorts beauf⸗ Die diesjährige Konkurrenz um den Michael Beerschen Preis is i . 3. ) B hen Preis ist für Bildhauer bestimmt. Die Wahl des , 6 standes, so, wie der Ausführung desselben in Nelief oder runder Ji⸗ gur, überlaßt die Akademie dem eigenen Ermessen der Konkurrenten; keboch müssen , ,., um . ꝛ 2 Juß zu einer Breite von etwa 4 Fuß haben, und eine runde Fi⸗ gur muß wenif stens 3 Juß hoch sein. Die Kosten der An n w. Gyps, wofern diese nöthig ist, werden auf Verlangen erstattet. nuch Auswärtige können an dieser Konkurrenz Theil nehmen durch a,,. einer, den obigen Bedingungen entsprechenden pla stischen kö . ,, ,, Ende September d. J. an die abzuliesernden Konkurrenz-Arbeiten müssen mit f e dee. ee . 5 urrenz- Arbeiten müssen mit folgenden 15 . der, namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗ schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat ö und Zögling einer deutschen Kunst-A1kademie ist; 2) daß die eingesandte Arbeit von ihm selbst erfunden und ohne . 9 von ihm ausgeführt worden ißt. — 1 Fim Konkurrenz zugelassenen Arbeiten werden demnächst au ,. Zeit im Akademie ⸗ Gebäude öffentlich ausgestellt, und 9 gif erkennung des Preises, bestehend in einem Stipendium von 50h Rihlr. 1. Ein Jahr zu einer Studienreise nach Rom, wo der Pensionair 19 wenigstens acht Monate seiner Kunst widmen muß, erfolgt am 6. Qktober d. J. in öffentlicher Sitzung der Akademie. . Berlin, den 27. Mai 187. Direktorlum und Senat der Königlichen Akademie der Kün ste.
Publik and um.
Nach der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 11. Mai 1838 soll der hiesige Wollmarkt in den Tagen vom 21. bis 25. Juni jeden Jahres abgehalten werden. Diese Anordnung ist von dem bei dem hiesigen Wollmarkte betheiligten Publikum, namentlich aber von den Woll Produzenten und Woͤllhändlern, nicht streng befolgt worden, vielmehr fanden sich die Verkäuser gewöhnlich fast acht Tage vor dem bestimmten Wollmarkts-Anfange mit ihren Wollen hier ein, und der Markt war am 21. Juni größtentheils beendet. — Die dadurch her⸗ beigeführten mannigfachen Uebelstände haben zu vielfachen begründeten Le be der, Wollmarkts Interessenten Veranlassung gegeben. Die Herren Minister des Innern und der Finanzen Excellenzen haben daher mittelst hohen Erlasses vom 26. November 1844 angeordnet, daß das Verwiegen der Wolle und die Ausstellung der Waagescheint nicht früher als in den drei letzten, der Eröffnung des Marktes vor angehenden Tagen erfolgen und die Wolle an den für den Wollmarft bestimmten öffentlichen Orten ebenfalls nicht früher, also nicht vor dem 18. Juni, zum Verkauf ausgelegt werden solle. Die Wollver— käufer werden daher, zur Ersparüng unnöthiger Kosten, gut daran thun, ihre Wollen erst an den obengedachten drei Tagen, frühestens aber am 17. Juni, hier eintreffen zu lassen. ö
Berlin, den 23. Mai 1847.
Königl. Polizei-Präsidium. von Puttkammer.
Angekommen: Se. Excellenz der General-Lientenant und Commandeur des Kadetten-Corps, von Below J., von Bensberg. . Ercellenz der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich württembergischen Hofe, General-Lieutenant von Thun, von Stuttgart.
. Generel · Major und Inspecteur der 2ten Artillerie⸗Inspes— tion, von Jenichen, von Erfurt. ;
spruch, sondern sie wird vielmehr durch d
Landtags - Angelegenheiten. Sitzung der Kurie der drei Stände am 2. Juni. (Schluß.)
Abgeordn. Neitsch: Nach den mehrseitigen Aeußerungen über den vorliegenden hochwichtigen Gegenstand muß es gewagt erscheinen, noch mehr, darüber zu sagen. Aber es sei nur, um eine Ansicht zu geben, wie sie mir aus dem Verlaufe der Diskussion geworden ist. Diese Ansicht ist, daß, wie ich annehmen zu können glaube, Alle, die hier versammelt sind, in der Gesinnung übereinstimmen, daß sie das Beste des Vaterlandes wollen, und für dasselbe nach pflichtmäßi⸗ ger und gewissenhafter Ueberzeugung zu wirken. Diese Gesinnung, bei welcher von jeder politischen Richtung, sie werde Liberalismus, Konservatismus oder wie sonst bezeichnet, abgesehen werden kann und mag, scheint mir zu erfordern, mit offener, . Wahrheit die Gründe darzulegen über die ständische Verfassung, wie sie sich aus der Gesammt-Auffassung der sämmtlichen darauf bezüglichen Gesetze gebildet haben, und offen zu bekennen, daß in den Verordnungen vom 3. Febr. d. J. die vollkommene Uebereinstimmung mit der früheren Gesetzgebung nicht gefunden wird. Diese Wahrheit zu sagen, steht weder mit der 6. noch mit Liebe und Treue ehen den König in Wider⸗ ieselbe als Pflicht, als Be—⸗ weis des Vertrauens gegen Vertrauen gefordert. Lassen Sie uns daher in dem Antrage Vereinigung finden, die Gründe darzulegen, nach welchen die vollkommene Uebereinstimmung der Verordnungen dom 3. Februar d. J. mit den früheren Gesetzen nicht gefunden wird, und um geeignete Abänderung dieser Verordnungen biften. In dieser Bitte sinde ich kein Vergeben von Rechten, sse trägt ja das Rechis⸗ an, . in sich. A 8. rhr. von Gaffron: Als der Ruf des 3. Fe⸗ bruar 1847 auch an mich erging, hielt ich es, wie gewiß wir Alle, für meine erste und heiligste Pflicht, mich mit dem . der be⸗ üglichen Verordnungen genau vertraut zu machen, um über die
bildung in ihrer Kunst durch aͤhrung eines Stipendium zu er⸗
echte und Pflichten, die ich gegeniiber der Krone und gegen meine Kommittenten auszuüben haben würde, ein klares und fi Be⸗
ig zu sein, eine Höhe von etwa
wußtsein zu erlangen; ich fühlte mich um so mehr zu dieser Prüfun angeregt, als ich bereits dem Rufe l fi g e inn. folgt war, als ich die Aufgabe, für welche der Jüngling Gut und Blut einsetzte, und welche nunmehr ihrer großen Lösung entgegen⸗ geführt werden soll‚ als gereifter Mann würdig vollenden zu helfen strebte. Die Erscheinungen der Tagespresse, welch jener Moment hetvorrief, blieben mir nicht fremd; ich stellte sie mit dem Urtheile anderer erfahrener Männer zusammen, verglich sie mit meinen eige⸗ nen Ansichten, ließ weder den Nechtspunkt' noch Sen der Nãtzlichkeit aus den Augen und gelangte zu folgendem Resultate: ch konnte mir nicht verhehlen, daß zwischen dem Patent vom 3. Febrnar und der früheren Gesetzgebung einige Abweichungen stattfänden; ich will diese vielfach erörterten und zergliederten Punkte nicht noch einmal anführen, um die Geduld der Versammlun nicht zu ermüden. Ich mnuß aber bekennen, daß, ohne Jurist zu * und meinem einfachen Urtheil folgend, ich in diesen Abweichungen keine Rechtsverletzung zu erkennen vermochte, daß ich vielmehr erkennen mußte, daß in dem Patent vom 3. Februar der König uns etwas Großes und Dankens⸗ werthes gegeben hatte, welche Ansicht gewiß von den Meisten, ja vielleicht von Allen unter uns getheilt wird; ich mußte mir sagen, daß Seine Majestät der König bei ber buchstäblichen Ausführung der früheren Gesetze uns viel weniger hätte geben können, als er ung gegeben hat; ich mußte mir sagen, daß, wo man Großes und Dan⸗ enswerthes aus freier Entschließung giebt, daß da nicht bie Tenden obwalten kann, die Rechte des Volks verkümmern zu wollen. 5 betrachte also das Gesetz vom 3. Februar als die Grundlage unserer ständischen Entwickelung, zu deren Fortbau uns der König berufen hat, und ich hege die Hoffnung, daß dieser Bau unter einträchtigem . zwischen König und Volk feiner Vollendung entgegenreifen erde. Es ist in der vorgestrigen Debatte gesagt worden, es sei un statthaft, an Gefühle ene, und 7 fi unstatthaft, öh das Vertrauen hinzuweisen, wo es sich um Rechte handelt. Au ich unterordne nicht das 9. dem Vertrauen und bin weit entfernt meine Ansicht Anderen aufdrängen zu wollen; aber das Recht nehmt ich in Anspruch, meine Meinung frel und offen aussprechen zu= dürfen.
Das Vertrauen, auf welches ich bereits früher hingtwiesen ba welches ich hier meine, ist nicht der . a , e, timentalität, sondern es ist das Vertrauen, auf welches ein geehrter Veduer der Provinz , so eben hingedentet hat, was seit Jahrhunderten sich historisch zwischen dem preußischen Königshause und dem preußischen Volke herausgebildet hat, welches ein i el, unserrs Volkslebens geworden ist, welches einen der Grundpfeiler zu Preußens Ruhm und Glück gebildet hat, und welches als eine Eigen⸗ thümlichkeit für Preußen zu betrachten ist. Auf dies Vertrauen baue ich und will dafür leben, wie ich bisher dafür gelebt habe.
Wenn in anderen Staaten erforderlich werden mag, daß von der Nation Demonstrationen und Protestationen gegen die Krone er= hoben werden, so sind wir auf diesem Ern h un noch nicht ange⸗ langt; Ich glaube, wenn wir auf verfassungsmäßigem Wege 3 Wünsche und Bitten höchsten Orts darlegen, daß — 3 f ein ge⸗ neigtes Gehör sinden. Der Punkt, der uns zur Berathung vorliegt, ist die Periodizität, d. h. die regelmäßige Wiederkehr des Vereinig. ten Landtags. Ich betrachte dieselbe aus voller Ueberzeugung als Lebensbedingung unserer ständischen Entwickelung. Ich habe diese lleberzeugung bereits in den ersten Tagen unseres Hierfeins offen und frei anderen Orts ausgesprochen, und ich wiederhole sie hier nochmals. Ich bin nicht der Meinung derjenigen, welche das . bringen Tes betreffenden Gesuchs als unziemlich und voreilig, als auf die Allerhöchste aich en,, drängend betrachten. Gerade das Vertrauen, an welches ich appellire, gerade die Hingebung für unse= ren König und Herrn, die Manche don uns mit ihrem Blute besie⸗ gelt haben, und wozu wir noch heute zu jeder Stunde bereit sind, ermuthigt mich, ja, läßt es mich als eine hohe Pflicht erkennen, ge⸗ gen Se. Majestät den König offen und, frei mich auszusprechen, auszusprechen, wie es mir um das Herz ist. 39h glaube, daß wir durch dieses ehrerbietige Vertrauen unseren hohen Beruf am würdigsten erfüllen werden, ich glaube nicht, daß die freimüthige Darle ung der Wünsche seiner getreuen Stände in dem edlen und großen Her— zen unseres Königs Mißfallen erregen werde. Wir Alle, meine Her⸗ ren, sind von dem Streben nach einem Ziele hin befeelt. Dieses Ziel ist das Wohl unseres theuren Vaterlandes. Indem wir nach diesem schönen Ziele streben, lassen Sie uns nicht in Zwiespalt gerathen über die Wahl der Mittel für unseren Zweck. Lassen Sie uns uicht um Worte markten, wo es sich um die That handelt. Las⸗ sen Sie uns über die Form das Wesen nicht opfern, sondern lassen Sie uns den Weg einschlagen, der am sichersten zum Ziele führt. Ich muß den Weg, den die Abtheilung vorgeschlagen hat, als den= senigen erkennen, der am sichersten und zweckmäßigsten zur Erreichung dieses Zieles dienen würde. Wenn mit Bezug quf die früheren Ge⸗ setze und auf das, was wir für Recht halten, die ge, , entwickelt und Sr. Majestät vorgetragen werden, so sollte ich meinen, daß das Gewissen eines Jeden hinreichend gewahrt sein könne, und wir könnten zu einer , . Abstimmung gelangen.
Es wäre beklagenswerth, wenn wegen einer Spaltung der An= sichten die Einmüthigkeit unseres nsche fen verfehlt würde und wir dadurch den allgemeinen Wunsch nicht erreichten. Aus den von mir angegebenen Gründen kann ich weder dem Amendement eines geehr⸗ ten Abgeordneten der schlesischen Ritterschaft, der zuerst in dieser Debatte gesprochen, noch dem des geehrten Abgeordneten aus 33 falen beipflichten. In Beziehung auf die Zeiträume der Wiederkehr des Landtages muß ich eine Ansicht, einen Wunsch aus sprechen, der
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Lage vielleicht nie entbehren können. Wenn
der Provinzial ⸗ Landtag und eben so oft der Vereinigte
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