1847 / 156 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

in sehr seltenen entfernten Abschnitten berufen werden würde. weil er

sich nur zu versammein habe, wenn neue Schulden gemacht, oder wenn neue oder erhöhte Steuern auferlegt werden würden, bei dem geordneten Zustand der Finanzen aber diese Fälle nur äußerst selten ein= trelen könnten? Es ist unterstütend in dieser Versammlung hervorgehoben, daß es ein Privilegium llehile sei, unr dann berufen zu werden, wenn es gelte, dem Volle neue Lasten aufzulegen. Gegen diese Vorwürfe. glaube, ich rie eiern! *. wahren und behanpten zu müssen, daß dies ihre Ansicht we, gere. laß der Gesetze nicht gewesen fei. Wenn es sich darum handelt, neue oder erhöhte Steuern aufzulegtn, wenn es sich Larum . . lehne aufzunehmen, liegt darin noch keinesweges die Absicht, dem Volke neue Lasten aufzulegen. Ich berufe mich e ne. auf . beiden dahin gehörigen Verlagen, welche der erste Vereinigte Land tag zu begutachten hat. Die eine betrifft die Einführung einer neuen Steuer, die andere die Aufnahme eines bedeutenden Darlehns; keine von beiden aber ist dazu bestimmt, dem Volke neue Lasten außulegen, im Gegentheil geht die Proposition wegen der Steuern gerade dahin, dem Volke, das heißt demjenigen Theile desselben, welchen die Lasten am meisten drücken, solche theisweise abzunehmen und sie denjenigen aufzulegen, welche ste mit größerer Leichtigkeit zu tragen vermögen. Eben so wenig soll das neue Darlehn dem Volke neue Last auflegen; es soll weiter nichts geschehen, als die bereits früher beschlossene Garnntie in ein Darlehn zu verwandeln, ohne dadurch die Fonds, welche für die Garantie bestimmt waren, auch nur um einen einzigen

fennig zu erhöhen. Es handelt sich also auch hier von keiner neuen Last, vielmehr von der Ausführung eines großen Nationalwerkes. Wir haben in dieser Versammlung bedauern hören, daß nicht größere Verwendungen von Seiten des Staats gemacht werden, um nützliche Anlagen ins Leben zu rufen. Ich frage mit Beziehung hierauf, ob jede Aufforderung, für einen nützlichen Zweck ein Darlehn zu konsentiren, ein trauriges Ge⸗ schäft sei? ob es nicht ein sehr wohlthuendes Geschäft sein könne, eine drückende Steuer in eine weniger drückende zu verwandeln? Ich füge hinzu, daß eben der große ümschwung in den Vermögensver⸗ hältnissen, welche die schnelle Bewegung unserer Zeit nothwendig herbeiführen müssen, Aenderungen in der Steuer-Gesetzgebung nöthig machen wird, welche nicht dazu bestimmt sind, dem Volke neue Lasten aufzulegen, vielmehr solche Aenderungen, welche den Zweck haben, um ef Lasten gleichmäßiger zu vertheilen, daß also die Fälle, welche nach dem Gesetze die Nothwendigkeit der Berufung des Vereinigten Landtages bedingen, keinesweges nur in sehr fernen, unabsehbaren Zeit⸗ abschnitten eintreten, sich vielmehr ziemlich häufig sich erneuern werden.

In weiterer Beziehung auf das Gesetz vom Jahre 1820 wird behauptet, daß eine Periodizität der reichsständischen Versama lung eine innere Nothwendigkeit sei. Ich trete dieser Ansicht insoweit bei, als die Central-Stände die Aufsicht über das Staatsschuldenwesen führen sollen, indem ihre Berufung in ganz ungewissen Abschnitten diese Beaufsichtigung als eine ganz vage erscheinen lassen würde, Deshalb würde aber auch die Periodizität als ein wesentlicher Theil der neuen Gesetzgebung in dieselbe aufgenommen. Es wurde ausge⸗ sprochen, daß innerhalb vier Jahren jedesmal entweder der Vereinigte Landtag oder die Vereinigten Ausschüsse berufen werden müssen, und insofern ist also die Periodizität, welche die hohe Versammlung als eine nothwendige Bedingung ihres Bestehens in Anspruch nimmt, wirklich gegeben, aber allerdings nur unter der im Gesetz wohlbe gründeten Voraussetzung, daß die Vereinigten Ausschüsse ebenfalls eine centralständische, eine reichsständische Versammlung im Sinne der älteren Gesetzgebung seien. Sollten Se. Majestät der König geruhen, künftig eine Periodizität des Vereinigten Landtags in mäßigen Fri⸗ sten anzuordnen, dann allerdings würden die Vereinigten Ausschlsse nach der ihnen übertragenen Function als entbehrlich erscheinen, wäh— renb sie jetzt einen nöthwendigen Theil der Gesetzgebung eben des halb bilden, weil sse die regelmäßige Wiederkehr centralständischer Versammlungen sichern und diese wegen des Staatsschuldenwe—⸗ sens nöthig erscheint.

Der sub b. des Gutachtens aufgeführte zweite Grund für die Periodizität ist mir so wenig erklärlich, daß ich wirklich glauben muß, er beruhe nur auf einem Irrthume. (

Es heißt daselbst: „Das den Provinzialständen nach dem Ge setz vom 5. Juni 1823 verliehene Petitionsrecht ist ganz auf den Vereinigten Landtag übergegangen, würde aber, wenn dieser Landtag nicht in bestimmten periöblschen Fristen einberufen wird, eigentlich illusorisch werden, da eben der Landesherr nur zu selten die Wünsche seines Volkes vernehmen könne.“

Ich glaube mich hier kurz fassen zu können, da es früher aus gil ge, und in dieser Versammlung anerkannt ist, daß von dem Petitions-Rechte der Provinzialstände auch nicht ein einziger Buch— stabe genommen, auch nicht ein einziger Buchstabe auf den Vereinig⸗ ten Landtag übertragen, daß vielmehr das dem Vereinigten Landtage und dem Vereinigken Ausschusse überwiesene Petitions Recht ein ganz neues ist, welches bisher nicht existirt hat.

Schließlich wollte ich noch mit wenigen Worten berühren, was unter im gesagt ist: „Endlich aber wird heißt es daselbst die Zusicherung der periodischen Wiederkehr, als ein Akt des Königlichen Vertrauens zu dem Volke und den Ständen, das Vertrauen zum Landesherrn noch erhöhen und somit die Stetigkeit der Verfassung befördern.“

„Vertrauen weckt Vertrauen.“ Diese schöne Sentenz haben Sie mehrfach selbst citirt. Darum, meine Herren, verargen Sie es mir nicht, wenn ich darauf hinweise, daß des Königs Majestät bereits erklärt haben, daß Sie, die hohe Versammlung gern, oft und so oft um sich sehen würden, als Sie es mit Ihren Regentenpflichten ver⸗ einbar hielten, und daß die ganze Gesetzgebung vom 3. Februar d.. J. ein Akt des höchsten Vertrauens ist, daß es dieserhalb wohl keines neuen Pfandes bedarf, wohl aber des Königs Majestät auf das Vertrauen von Seiten der Stände auch ohne neue Zusicherun— gen Anspruch zu machen berechtigt ist.

Ein großer Theil der Versammlung hat die Ansicht ausgespro—⸗ en, daß er die durch das Gesetz vom 3. Februar c. angeordnete liederung der 3 Versammlung nicht für wünschenswerth

halte; er Hahn daß bie große Versammlung nicht in entsprechender Weise durch die Ausschüsse vertreten werden könne, und es scheint die Absicht vorzuwalten, in dieser Beziehung Wünsche und Anträge an Se. Majestät den König zu richten. Es ist in der heutigen Ver= nn mit r af berebten Worten geschildert worden, wie die 2 ch nicht zu scheuen brauchten, ihre Wünsche Sr, Majestät Efe n vorzutragen, weil des Königs Majestät Wahrheit und 2 a ihnen verlangten. Ich stimmie dem aus vollster Ueber= 6. 9 . Glaubt die hoht Versammlung nach reiflicher Prüfung, ben rn * , er sei, glaubt sie, daß es nach

ö e, * . otscha 5 4 . hen .

t jebt auszusprechen, so thue sie dies mit dem 4 4 6 nahme in dem Königlichen Herzen sin⸗ rundeten Winsche Sein Wifi alle . für alle wohlbe⸗ ver hohen WMeleh cn I Ca ein Seine Masestät werden dann in ho u ? en en, und ich vertraue zu

3 ng, daß sie . wie sie auch

falle, der Ueber zeugung König habe

hier, wie immer, nach bestem Wissen und Gewissen nur das wahre Wohl des Vaterlandes im Auge gehabt. 6 (Bravo!)

Nun muß ich *g mit ein paar Worten auf unsere Stellung, auf die Stellung der Räthe der Krone zurückkommen. Es ist hier geäußert worden, die Versammlung beabsichtige, von dem schlechtbe= rathenen an den besser berathenen König zu appelliren; es ist uns vorgeworfen worden, daß wir nicht, wie unsere berühmten Bor änger vorliegenden Veranlassung gegeben, konservativ gewesen seien, es ist uns endlich vorgeworfen, daß wir schläfrig seien und deshalb häu⸗ siger Versamnilungen der Centralstände bedürften, um aufgeweckt zu werden. Es kann nicht meine Aufgabe sein, uns wegen dieser Vor⸗ würfe zu vertheidigen. Wir unterwerfen uns dieserhalb gern Ihrem Urtheil, dem Urtheile der Ratien und dem Urtheile unseres Königs; aber auf Zweierlei machen wir Anspruch; einmal auf den Glauben, daß wir, fo weit der König in dieser Angelegenheit unseren Rath er⸗ fordert hat, ihn nach unferer besten Ueberzeugung ohne Furcht und Rückhalt mit voller Offenheit gegeben haben. Und zweitens machen

Ste in und Hardenberg, bei dem Rathe, den wir dem . ei der

wir auf den Glauben Anspruch, daß wir nicht an unseren Pläßen kleben, daß, wenn der König besseren Rath zu finden weiß, wir den

besseren Räthen mit Freudigkeit unsere Stellen einräumen, sie auch daun gern einräumen werden, wenn nach dem Rathe, den ein

geehrtes Mitglied, wenn ich nicht irre, der Abgeordnete von Diilken, hier gegeben hat, der König Sich bewogen finden sollte, diese Räthe

nicht aus der gefürchteten Büreaukratie, sondern aus den beredten Rednern dieser Versammlung zu nehmen. (Lebhaftes und dauerndes Bravorufen.)

Referent von Schulenburg: Ich wollte nur darauf auf⸗ merksam machen, daß die Gründe, deren der Herr Landtags-Kom— nissar in seiner letzten Rede gedacht hat, in zwei Petitionen beson⸗ ders enthalten sind. Ich will damit nicht gesagt haben, daß die Abthei⸗ lung nicht theilweise ihnen auch gehuldigt hat, sondern ich wollte nur sagen, daß sie im Gutachten deshalb enthalten sind, weil sie in den Petitionen standen.

Abgeordn. Bockum-Dolffs: Indem ich, zunächst das von der Ministerbank aus dem Munde des Herrn Ministers für die Ge⸗ setzgebung uns gewordene Auerkenntniß, daß wir Reichsstände im Sinne des Gesetzes von 1829 sind, im Namen der hohen Versamnie lung bestens acceptire, vermag ich doch den Deductionen, die aus dem Buchstaben dieses Gesetzes weiter entnommen sind und dahin füh⸗ ren sollen, einen Unterschied zwischen erwartetem und bestehendem Rechte der Stände zu machen, nicht zu folgen. In, der Erklärung der 138 sind die bestehenden Rechte der Stände und des durch dieselben vertretenen preußischen Volkes vollständig auseinander⸗ gesetzt. Ich erachte deshalb alle Petitionen, welche sich auf diese Rechte beziehen, sür überflüssig, und das um so mehr, als dieser Erklärung eine Macht von höchster Wichtigkeit zum Grunde liegt. Diese Macht scheint mir hier noch nicht genugsam ponderirt worden zu sein, es ist der 6ffentliche Kredit, in den Zeiten der Ruhe weniger sich zu erkennen gebend, in den Zeiten drohender Gefahr aber von der höchsten Wichtigkeit. Dieser Umstand veraulaßt mich, Sie, meine Herren, und insonders die Unterzeichner der Erklärung der 138, auf⸗ zufordern, nun ben Regeln der Staatsklugheit zu folgen und, von einer starren Konfequenz ablassend, diesenigen Mittel zu ergreifen, welche die Macht der Krone und die Macht der Stände zur Eintracht zu Sereinigen vermögen, wie sie, der Redner der Ritterschaft von Preu⸗ ßen mit so siegreichen und eindringlichen Worten vorhin erst uns an das Herz gelegt hat. Die nubezwingliche und gefährliche Macht des öffentlichen Kredits veranlaßt uns aber, jetzt, in den Tagen der tiefsten Ruhe, die geeigneten Bitten vorzutragen und überhaupt einen Weg zu suchen, der zur erwünschten Vereinigung zwischen Krone und Land führen kann, damit jedoch nicht zu warten bis nach 4 Jahren, oder gar bis zu der Zeit einer brohender Gefahr, weil dann nicht der passende Zeitpunkt dazu sein würde. Ueberdies muß ich noch darauf auf⸗ merksam machen, daß wir nicht von einer Fraction, von einem Bruch⸗ theile unserer Versammlung, sondern nur von dem ganzen Vereinigten Landtage erwarten können, daß derselbe die Obliegenheit der Reichs⸗ stände wahrzunehmen und in gehöriger Eintracht mit der Krone zu gehen vermöge. Aus diesen Gründen schließe ich mich dem von einem verehrten Mitgliede von der Ritterschaft von Pommern gewählten und unlängst hier vorgetragenen Auskunftsmittel an und glaube die Bitte an die hohe Versammlung wagen zu dürfen, daß sie sich mit möglichst zahlreicher Hinneigung dem Abänderungs-Vorschlage gleich= falls anschließen möge.

Abgeordn. Graf Veltheim: Ich verzichte auf das Wort.

Abgeordn. Coq; ui: Ich, verzichte nach dem schönen Vortrage, den wir von dem geehrten Mitgliede der preußischen Ritterschaft ge⸗ hört, und bemerke, um ein Mißverständniß zu vermeiden, daß ich nicht bas Mitglied für Strantz gemeint habe.

Abgeordn. von Schenkendorf: das Wort.

Marschall: Ich stelle anheim, ob die Versammlung den Schluß der Debatte wünscht? (Mehrere Stimmen:

Ich verzichte gleichfalls auf

Ja! Ja! Ein Abgeordneter bittet um das Wort.)

Marschall: Ich bitte diejenigen, welche diesen Wunsch haben, aufzustehen.

(Es erhebt sich eine große Majorität.)

Marschall Gu den Abgeordneten): Ich kann Ihnen das Wort nicht mehr geben.

Wir kommen nunmehr zur Fragestellung. Da haben wir zuerst das am weitesten gehende Amendement des Herrn Abgeordneten Grafen von Schwerin, dem sich der Herr Abgeordnete von Vincke angeschlossen hat, weil es im Wesentlichen mit demjenigen, was er gestellt hatte, übereinstimmt. Es unterscheidet sich von dem anderen IAniendement hauptsächlich dadurch, daß es die Bitte eines Anerkennt— nisses des . auf eine alljährliche periodische Wieder⸗ kehr ausspricht.

Abgeordu. Graf von Schwerin; Mein Amendement lautet dahin: In Anerkennung des aus der früheren Gesetzgebung fließen⸗ den Rechks-Auspruches die jährliche Einberufung auszusprechen. glaube, es ist diefes etwas Anderes, als was der Herr Marschail eben fagte, und ich bitte daher um Entschuldigung wegen meiner Unterbrechung. .

Marschall: Ich habe es nicht anders ausdrücken wollen. Ueber das Amendement, welches der Herr Abgeordnete von Vincke in der vorgestrigen Sitzung gestellt hat, und mit welchem dieses wesent— lich übereinstimmt, war ich zweifelhaft, ob es mir, nach dem Aller⸗ 8 Erlaß auf die Abresse und ber Erklärung, welche der Herr

andtags⸗Kommissar vorgestern, abgab, erlaubt fin würde, dasselbe zur Berathung und 8 ußnahme zu stellen. Durch eine spätere Erläuterung des Herrn Kommissarius bin ich beruhigt, und ich freue mich darüber, nicht etwa, weil ich ihm beizutreten die Absicht hätte, denn in meiner Eigenschaft als Abgeordneter werde ich dag gen stim⸗ men, ich freue mich auch nicht blos deshalb, weil ich der Unannehm. lichkeit überhoben werde, einem von mir hochgeachteten Theile der Versammlung zum zwelten Male hemmend entgegenzutreten. Ich

würde dies nicht gescheut haben, wenn es in meiner . gelegen härte, ich freue mich aber ungetheilt darliber, weil ich Freiheit der

Berathungen und Beschbaßnahmen als ein nothwendig es Element f das are gen, 2 und Blühen 2 ständischen Institutionen ansehe. 6

(Bravo!)

Ich würde es bedauert haben, wenn durch irgend einen Befehl eine Beschlußnahme untersagt worden wäre. Denn selbst wenn die allergefährlichste Meinung irgendwo auftauchen sollte, müßte sie durch gute Grlnde bekämpft und durch die Liebe zu König und Vaterland, welche die fünfhundert patriotischen Herzen dieser Versammlung durch glüht, niedergedrückt werden.

Nun zur Sache.

Das Amendement wird zuerst zur Abstimmung kommen. Sollte dasselbe nicht die nothwendige Majorität erhalten, so werde ich zu den anderen Vorschlägen, die theils in den Amendements, theils in dem Gutachten enthalten sind, übergehen.

(Bravo!)

Der nächste Vorschlag ist der, Se. Majestät zu bitten, den Land⸗

tag alle zwei Jahre zu versammeln. Diese Frage könnte ich, ohne der Gründe zu erwähnen, zuerst zur Abstimmung bringen. Nach ihrer Bejahung würde es sich fragen: ob die Gründe, des Rechts neben den Gründen der Nützlichkeit und Nothwendigkeit aufgeslellt werden sollen. Es hat nämlich ein Theil der Versammlung sich da⸗ gegen erklärt, daß überhaupt eine Nechtsbegründung stattfinden solle; denen muß die Freiheit gegeben werden, dagegen zu stimmen. Sollte der Antrag verworfen werden, so würde das Amendement kommen, e ee, gar keinen auf eine bestimmte Frist gestellten Antrag haben will.

Abgeordn. Sperling: Ich glaube den Herrn Landtags⸗Mar⸗ schall dahin richtig verstanden zu haben, daß zuvörderst das Amende⸗ ment des Abgeordneten aus Westfalen zur Abstimmung kommen soll. Dasselbe ist sedenfalls durch den etwaigen Widerruf des Herrn An⸗ tragstellers nicht rückgängig gemacht, vielmehr dadurch, daß es dis⸗ kutirt worden, Eigenthum der Versammlung geworden, und es eignet sich, nach meiner Meinung, zur vorzugsweisen Abstimmung, weil der darin enthaltene Antrag am weitesten geht. 56

Marschall: Gut, wenn Sie darauf antragen und 24 Mit⸗ glieder den Antrag unterstützen, werde ich dieses Amendement zur Abstimmung bringen. . 3

Abgeordn. Sperling: Noch eine kurze Bemerkung. Dann glaube ich aber auch, daß dieses Amendement das sein würde, wel⸗ ches, als von dem weitesten Umfange, zuerst zur Abstimmung kommen müßte.

Marschall: Ja wohl.

Abgeord̃. Irhr. v. Vincke: Ich wollte mich blos gegen die Bemer⸗ kung verwahren, daß ich mein Amendement widerrufen hätte. Davon ist keine Rede gewesen; ich habe mich dem Amendement des Herrn Grafen von Schwerin angeschlossen, weil ich darin den wesentlichen Theil meines Amen dements erkenne, wie es auch der Herr Marschall selbst eben richtig bezeich⸗ nethat, und ich finde den einzigen Unterschied in dem Zusatze der Nütz⸗ lichkeit, der dem Amendement zwar, nach meiner Meinung, nicht nützt, ihm aber auch nicht schadet. Ich kann natürlich nich s dagegen ha⸗ ben, daß mein Amendement zuerst zur Abstimmung kommt, wünsche dies vielmehr selbst. Ich werde heute noch demselben beistimmen und mich von Herzen freuen, wenn es die gesetzliche Stimmenmehr⸗ heit erlangt. ; . ö )

Abgebrdn. Dittrich: Mir scheint wesentlich und wichtig, daß durch bie Abstimmung herausgestellt werde, wie viele Mitglieder die

eriodische Einberufung überhaupt beantragenz das würde sich aber in der Art, wie der Herr Landtagsmarschall die Fragstellung angeord⸗ net hat, nicht herausstellen; ich bitte daher den Hern Marschall ge⸗ horsamst, zuerst die allgenieine Frage zu stellen: Soll eine periodi⸗ sche Einberufung beantragt werden?

(Mehrere Stimmen: Nein!)

Abgeordn. Graf Renard: Der Herr Marschall haben be— stimmt, daß das Amendement des geehrten Mitgliedes aus Pommern zuerst zur Abstimmung kommt; das Amendement, was ich mir zu stellen erlaubte, differirt nur in einem einzigen, doch ich gestehe, we⸗ fentlichen Punkte, nämlich, daß, anstatt des Wortes „A nerkennt⸗ niß“ das Wort „Berücksichtigung“ gewählt werde. Ich glaube im Interesse der Versammlung, im Interesse der ganzen Stellung und Wirkung der Petition den Herrn Marschall darauf aufmerksam machen zu müssen, daß er gestatte, daß, insofern das Amendement des geehrten Mitgliedes aus Pommern nicht * erhält, das meinige auch noch zur Abstimmung kommt.

Abgeordn. Frhr. von Vince; Ich glaube, daß sich der letzte Antrag des geehrten Redners von selbst versteht und auch in der In⸗ tention des Herrn Marschalls gelegen hat. Ich wollte nur in Bezug auf den Antrag des Abgeordneten für Reinerz, welcher dahin ging, daß die Frage allgemein gestellt würde, erklären, daß dadurch Viele kaptivirt würden, wenn die Frage ohne Rüchsicht auf das Motiv ge⸗ stellt werden sollte, denn ich z. B. würde darin finden, daß ich um Rechte bitte, welche ich schon zu besitzen glaube, während mein Anmtendement die Anerkennung des bestehenden Rechts bezweckt. Deshalb müßte ich mich gegen eine allgemeine Fragestellung erklären.

Abgeordn. von der Heydt: Was ich zu sagen beabsichtigte, ist zum Theil durch den letzten Redner schon aufgestellt, und ich mache nur darauf aufmerksam, daß ein großer Theil dieser Versammlung einen Rechtsanspruch auf jährliche Einberufung zu haben glaubt, und daß, wenn ihnen Gelegenheit gegeben werden soll, ihre Ueberzeugun⸗ gen auszusprechen und danach zu votiren, diese Frage zuerst zur Ab. stimmung gebracht werden müßte, und diese Meinung ist ausgedrückt in dem ersten Amendement des Abgeordneten der westfälischen Rit- terschaft, fo daß zu wünschen wäre, daß dieses zuerst zur Abstimmung komme.

Marschall: Das ist ja eben meine Absicht; soll also zur Ab⸗ stimmung mit Namens⸗Aufruf 3m, werden?

a!) Das Amendement des geehrten Abgeordneten aus Westfalen lau— tet folgendermaßen: . „Se. Majestüt den König allerunterthänigst zu bitten, das beste⸗ hende Riecht des Vereinigten Landtages, auf Grund des Art. Xlll. des Gesetzes vom 17. Januar 1820 alljährlich behufs Abnahme der Rechnung der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden einberu⸗ fen zu werden, Allergnädigst anerkennen; falls jedoch einer so häusigen Einberufung erhebliche Bedenken entgegenstehen möchten, dem Vereinigten Landtage eine darauf bezügliche Pßeroposition huldreichst vorlegen lassen zu wollen.“

und ich frage also, ob dasselbe von der Versammlung angenommen

werden soll.

Die Abstimmung erfolgt.)

(Während der Abstimmung.)

Es ist der Fall vorgekommen, daß der Herr Abgeordnete Gil⸗ enhesmb aufgernsen und als abwesend bezeichnet worden ist; sein Eu fe rie Herr von Maubege, hat sich nachträglich gemeldet und gebeten, als solcher für ihn zu ne. .

Abgeordn. von Auerswald: Ich erinnere daran, daß bei ei⸗ nem ähnlichen Falle, den ich nicht mehr genan zu be eichnen vermag, der Herr Marschall mit voller Justmmung der Versammlung erklärt

Erste Beilage

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Erste Beilage zur Allgem

hat, daß, wenn eiwas bei der Abstimmung versehen, dieselbe aber ohne Widerspruch geschlossen sei, nichts mehr geändert werden könne.

Marschall:; Dieser Fall trifft hier . ganz zu, indem die Abstimmung noch nicht vollendet ist, sondern wir befinden uns noch beim Aufruf. .

Abgeordn. von Leipziger: Ich *. ausdrücklich erklären, daß beim Aufruf des Namens Gilgenheimb Herr von Maubege ge⸗ sagt hat, daß er der Stellvertreter desselben sei, und hat mit Nein gestimmt.

Secretair Siegfried: Wenn ich als Protokollführer gefragt werde, so halte ich mich schuldig, zu erklären, daß wir beide Secre= taire bei dem Namen von Gilgenheimb keine Abstimmung notirt, son⸗ dern ihn als fehlend bezeichnet haben. Dies ist das Faftum; ich bitte die Versammlung, zu entscheiden.

Abgeordn. Graf von Gneisenau: daß Herr von Maubege ,. hat.

Abgeordn. von Mau bege (unverständlich, scheint zu bestätigen, daß er statt des Herrn Gilgenheimb gestimmt habe.)

Marschall: Die hohe Versammlung wird wohl nichts dage⸗ gen haben, wenn hiernach die Sache als erledigt angesehen wird.

Beistimmung.)

Ich habe selbst gehört,

Namen. Abbegg, Kommerzienrath Aldenhoven, Gutsbesitzer Allnoch, Erbscholteibesitzer Anwandter, Apotheker Appelbaum, Kaufmann Arndt, Raths ⸗-Maurermeister von Arnim, Landschaftsrath von Arnim, Oberst - Lieut. und Landtags- Deputirter von Arnim, Rittergutsbesitzer Asch, Rittmeister 4. D. und Kreis-Depntirter Graf von der Asseburg, Kammerherr von Auerswald, General-Landschaftsrath

Baensch, Kaufmann .

Bannasch, Rittergutsbe itzer

von Bardeleben, Landrath

Barre, Kaufmann

Bauch, Bürgermeister

Bauck, Rittergutsbesitzer

Baum, Kommerzien-Rath und Präsident der Handels- Kammer ;

Becker, Ortsrichter

von Beckerath, Banquier

Beemelmanns, Bürgermeister

Behling, Schulze ..

von Bennigsen-Förder, Bürgermeister

Berein, Erbzins Gutsbesitzer

Bergenthal, Landwirth ...

Berger, Gutebesitzer

von Beringe, Rittergutsbesitzer

Berndt, Erb- und Gerichtsschulz

Bertram, Geheimer Regierungs- Rath und Ober-Bür— germeister

Beuster, Braueigen und Rathmann

Biesing, Gutsbesitzer

Graf von Bismark - Bohlen, Oberst a. D. und Land— tags⸗Marschall der Provinz Pommern

von Bismark, Deichhauptmann

von Bismark, Landrath

Bleyer, Erbscholtisei⸗Besitzer

Blindow, Landrath

Graf Adolph Bninski, Provinzial -Landschaftsrath. . .. fehlt. Boch, Sohn, Gutsbesitzer 1 Graf von Bochholz⸗-Asseburg, Rittergutsbesitzer. .... fehlt. Graf von Bochholz, Rittergutsbesitzer fehlt. von Bockum-Dolffés, Landrath 1 Freiherr von Bodelschwingh, Regierungs- Vice-Präsident von Bodenhausen, Kammerherr 1 von Bodungen

Bölting, Goldarbeiter 1 Böning, Lehnschulze

. ee, ; von Bonin, Ober Präsident

Graf von Boos⸗Waldeck, Landrath . . ... .... ...... ... Born, Amtmann

Bornemann, Medizinal-Assessor und Rathsherr. ...... von Borries, Landrath

Bracht, Landwirth, vorm. Regierungs-Rath

Braemer, Landschafts⸗Rath ;

von Brandt, Kammerherr

Brassert, Geh. Bergrath und Magistrats-Mitglied. .

von Bismark⸗Schönhausen z

von Bredow, Ritterschafts-Rath und Kreis-Deputirter

Bredow, Kreis-Justizrath

von Breitenbauch, Kammerherr und Landrath. ..... . .

von Brodowski, General- Landschafts-Direktor. . ......

Brown, Bürgermeister

Baron von Brüden, gen. von Fock, Vber-Regierungs—

0 09

09

) Der besseren Uebersicht e. ; ; d Rein bel den nameh gen haben wir zur Bezeichnung des Ja 7 senes 1 für dieses 0, a . Abstimmungen zwei verschiedene Zeichen, D. Rer. der Allg. Pi. Ztg.

Dahlström, Rathmann ......

Dahmen, Gutsbesitzer

Dansmann, Erbschulzen⸗Gutsbesitzer, Kreisschulze. Deimel, Oekonom und Hammerbesitzer

Delius, Kaufmann

Dembowski, Rathmann

Denck, Bürgermeisters⸗⸗.. 4. . Denzin, Kaufmann und Mühlen-Besitzer

Derenthal, Gemeinde⸗Vorsteher

von Diebitsch, Landesältester

Diergardt, Geheimer Kommerzienrath

Diethold, Bürgermeister

Dittrich, Bürgermeister

Doering, 3 .

Graf zu Dohna, Landschafts⸗Direktor

Doltz, Krug⸗Gutsbesitzer

Donalitius, Rittergutsbesitzer

von Donimierski, Landschafts⸗Deputirter..c=....... Dorenberg, Ackergutsbesitzer

Douglas, Bürgermeister ; Dene, n . Dulck, Professor

Baron von Durant, Landrath

von Dycke, Regierungs⸗Rath a. D

Freiherr von Eltz-Rübenach, Rittergutsbesitzer Engau, Bürgermeister

Epping, Kaufmann

Essewich, Rathsherr

Eule, Erblehnrichterrrn Graf zu Eulenburg, Kammerherr und Landrath von Eynern, Kaufmann

von Fabeck, Major und Landrath

Fabricius, zweiter Bürgermeister

Facilides, Bürgermeister

Farthöfer, Bürgermeister . ...... .. .....

Faßbinder, Gutsbesitzer

Fellmann, Rittergutsbesitzer

Fiebig, Bürgermeister .

Graf von Finkenstein, Ober⸗Marschalll.. . von Flemming, Rittergutsbesitzer .. ö Flemming, Kaufmann

Forstreuter

Graf von Frankenberg, Landrath..

von Franzius, Stadtrath

Freitag, Erb- und Gerichtsschulz ...... ..... .... . von Frentzel⸗Beyme, Kommerzien-Rath

Freiherr von Friesen, Landrath

Fritze, Apotheker

Graf von Fürstenberg, Rittergutsbesitzer.—..... Funk, Gutsbesitzer. ..

Gadegast, Bürgermeister von Gadow, Großherzogl. mecklenburg - s

Graf von Gahlen, Erb⸗Kämmerer ...... ...... de Galhan, Gutsbesitzer ...... ...... .... .... Garke, Kreisverordneter

Gericke, Oekonom und Stadtverordneter

Gier, Bürgermeister

Giese, Kaufmann

Gießler, Schultheiß

von Maubege

Graf von Gneisenau, Major 4. D

Goellner, Erbscholtisei-Besitzer

von Gordon, Landschafts Deputirter

Gormanns, Notar

von Gottberg, Rittergutsbesitzer

Graach, Gutsbesitzer

Grabow, Kriminalrath und Ober-Bürgermeister von Graevenitz, Erbtruchseß

Graetz, Kaufmann

von Gralath, Landschafts- Direktor

Greger

Gries, Kausmann

Grühn jun., Gutsbesitzer

Grunau, Kommerzien- Rath zu Elbing .. .... . . . ..... Grunau, Kommerzien- Rath zu Stolp Grunwald

, , Landrath.......,, .

von Gustedt, Landrath

Haasenwinkel

Haeger, Gutsbesitzer

Graf von Haeseler, Ritterschaftsrath

von Hagen, Landschaftsrath ,

von Hagenow, Rittergutsbesitzer

Hammer, Kaufmann und Stadtrath

Hanisch, Ortsrichter

Harsemann, Kaufmann

von Hanstein, Landrath. . .... ..... , .

d,, J

Hartmann, Ortsschulze

Haugwitz, Kreis- Deputirter

Hausleutner, Apotheker

von Haw, Landrath a. D

Hayn, Kaufmann

Hein, Erbscholtisei⸗Besitzer

Hein ;

Heinrich, Kaufmann

Graf von Helldorf, Kammerherr. ...... 41.

von Helldorf, Kammerherr und Landrath

von Helldorf, Kammerherr und General-Feuer⸗Sozie⸗ fin Dre no re , ,,

Hensche, Rittergutsbesitzer

Herbertz, Rittergutsbesitzer und Kausmann

Heuer, Kreisschulze .... .....

von Heyden, Rittergutsbesitzer

von der Heydt, Handelsgericht Präsident

Heyer, Justiz ⸗Kommissarsug .. .... .......... ...

1

1

0

n Juni.

Freiherr von Hilgers, Landrath ...... .

von Hiller, Rittergutsbesitzer

Freiherr Hiller von Gärtringen, Kammerherr und Pro—⸗ vinzial⸗Landtags⸗Marscha

Hirsch, Bürgermeister und Justitiar

Graf von Hoensbroech, Rittergutsbesitzer

von Holzbrink, Landrath

Holzklau, Lederfabrikant und Rathsherr

Graf von Hompesch⸗Rurig, Rittergutsbesitzer. ..

Hoof, Rittergutsbesitzer

Graf von Hoverden, Kammerherr

Hübler, Rathsherr

Hüffer, Kommerzien⸗Rath

Hustedt, Ackersmann

von Hymmen, Geheimer Regierung und Landrath.

Jachmann, Kommerzien⸗Rath

Jaeckel, Post⸗Erpedient

Jahnke, Kaufmann und Rathsherr von Jaraczewski, Rittergutsbesitzer Jebens, Kaufmann

von Jena, Kammerherr

Illigens, Kaufmann

Jörrissen, Steuer⸗Einnehmer Jordahn, Landschafts⸗Rath

Jordan, Freigutsbesitzer

Jungbluth, beigeordneter Bürgermeister Junker, Bürgermeister und Hauptmann a. D. ... ....

Kaesewurm, Rittergutsbesitzer

von Kalkstein, Rittergutsbesitzer

von Kall, Rittmester n..

Kamp, Landwirth und Gemeinde-Vorsteher

von Kannewurf, Rittergutsbesitzer

Karker, Kaufmann

Kaspers, Kaufmann

von Katte, Ritterschafts-Rath

Kayser, Kommerzien-Rath

Keferstein, Kaufmann und Fabrikant

Kerl, Oekonom und Brauherr

von Kerssenbrock, Landrath

Kersten, Bürgermeister

von Kessel, Landes⸗-Aeltester

Kirberg, Handelskammer⸗Präsident

von Kleist, Landrath auf Nemitz

von Kleist, Landrath auf Rheinfeld

Kluge, Seifensieder

von Knoblauch, Landrath a. D.

Knoblauch, Geheimer Finanzrath, Stadtältester und Kaufmann

König, Gutsbesitzer

ö .

Graf von Korff, genannt von Schmising, Ritterguts= besitzer 5

von Kossowski, Rittergutsbesitzer ===... J.

Främer, Landwirth

von Krassewski, Rittergutsbesitzer und Dr. phil

Krause, Bürgermeister.

Krause, Ackerwirth

Krause, Gerichteschulz

Krauthausen, Apotheker

Krohn, Gutsbesitzer

Krüger, Kaufmann

Krüger, Bürgermeister

Küllmann, Kaufmann

Küpfer, Legationsrath a. D

Kugler, Apotheker

Kundler, Freischulze

von Kunheim, General-Landschaftsrath

Kunkel, Landschaftsrath

von Kurcewski, General⸗Landschaftsrathh. ...... .... 1

Kuschke, Bürgermeister

Kuschke, Stadt⸗Syndikus

Kuß, Particulier und unbesoldeter Rathsherr. ....

Freiherr von Landsberg-Steinfurt, Rittergutabesitzer Lang, Schultheiß

Larenz, Ackerbürger und Rathsherr

von Lattdorff, Kammerherr

von Lavergne-Peguilhen, Landrath aus Grabowo.. von Lavergne-Peguilhen, Landrath aus Kunzkeim.. Lehmann, Apothefer

von Leipziger, Geheimer Regierungsrath und Landrath Lemke, Schulze

Lensing, Kanonikus und Gutsbesitzer

von LEstocg, Oberst⸗Lieutenant

Freiherr von Lilien, Landrath

Freiherr von Lilien-Borg, Rittergutsbesitzer

Linau, Kaufmann und Stadtrath

Lindner, Magistrats-Assessor und Apotheker Linnenbrinf, Landwirth z

Graf von Lon, Rittergutsbesitzer

van der Los, Gutsbesttzer

Graf von Loeben, Landesältester

von Löschebrand, Landrath

Lohse, Apotheker und Stadtverordneter

Lorenz, Gutsbesitzer

Dr. Lucanus, Stadtrath ..

Mandel, Landesältester

Freiherr von Manteuffel, Wirkl. Geh. Ober Regie⸗ rungsrath und Direftor im Ministerium des Innern

Freiherr von Mantruffel, Landrath

von der Marwitz, Landrath nnd Landschafts-Direktor

M Mertens, Kaufmann K

Graf von Merveldt, Kammerherr und Erbmarschall