1847 / 156 p. 8 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

11. 2 Die von dem Kollegium pesc distien Erkenntnisse und Beweisresolute müssen im Konzept von den Mitgliedern, welche an der Berathung Theil er. haben, in den für die Parteien bestimmten, im Namen des and- und Stadtgerichts zu ertheilenden Ausfertigungen, vom Direktor unterschrieben werden.

Andere Beschlüsse des Kollegiums werden im Konzept nur von dem Referenten und Direltor, welcher für die Uebereinstimmung der Fassung mit dem Beschlusse verantwortlich ist, unterzeichnet, und sogleich dem Mitgliede, in dessen Geschästskreis die Sache gehort, zur Ausführung zugestellt.

Ueber die Sitzungen ist ein fortlaufendes Protekoll oder Ner gterium nach Anleitung No. 46 der Instruction vom 7. April 18390 (Geseß- Samm- lung Seite 151) zu führen. 1

S. 2

. ; . . j ĩ Ge⸗ edem Richter wird das zur Bestreitung der ihm überwiesenen 6 schand erforderliche ö und Unterbeamten-Personal nach folgenden

näheren Bestimmungen zugetheilt.

Jedem der außerhalb Groß ⸗Wanzleben wohnenden Richter wird 1. ein Aktuar e. . 2. ei e überwiesen. Jener ech it er, . Gehalt ein Pauschquantum zur Annahme ge⸗ hörig qualifizirter, zu vereidender Gehülfen, mit welchen er sämmtliche Subaltern⸗Functionen für den . 6 des Richters zu besorgen hat.

Wenn sich die Nothwendigkeit herausstellen sollte, von dieser Regel wegen der Persönlichkeit der Büreau-Vorsteher eine Ausnahme zu treffen, so ist der Bireftor befugt, mit Genehmigung des Oberlandesgerichts, in der Vertheilung der Subalterngeschäste solche Modificationen zu reguliren, daß gewisse Funktionen aus den Geschäfts-Bezirken der an demselben Orte wohnenden Richter einem anderen r , . übertragen werden.

§. 165.

Die Besorgung der Subaltern-Geschäfte für das Land und Stadt— gericht als Kolleginm und für die besonderen Geschäftskreise der zu Groß— Wanzleben wohnenden Mitglieder wird

vier Secretairen oder Aktuaren, wovon einer als Salarien - und Deposital⸗Kassen⸗Rendant fungirt, den ihnen beizugebenden, aus einem ö zu remunerirenden Gehülfen und Lohnschreibern, dreien oten übertragen. S. 16.

Die Einrichtung des Geschäfts⸗Büreaus und Anweisung der Functionen, welche jeder der Subaltern⸗Beamten und Gehülfen darin übernehmen soll, bleibt dem Direktor nach Maßgabe der Geschäftsvertheilung unter die Mit- glieder und der Qualification der Subalternbeamten überlassen.

Die Einrichtung ist möglichst so zu treffen, daß für den Geschäftskreis eines jeden Richters ein besonderes Büreau bestimmt wird.

Von dem zur Annahme von Gehülfen auszusendenden Dispositions— quatum kann mit Genehmigung des Ober-Landesgerichts ein Pauschquantum dem einen oder anderen Büreauvorsteher überwiesen, und demselben über⸗ lassen werden, für die Annahme und Remuneration der für sämmtliche Geschäfte seines Büreaus erforderlichen Gehülfen zu sorgen.

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Die Kalkulatur⸗Arbeiten aus den Geschäftskreisen sämmtlicher Richter werden einem oder mehreren dazu qualifizirten Secretairen oder Gehülfen nach der Bestimmung des Direktors überwiesen. Diese beziehen dann in k 6 Sachen die zulässigen Gebühren, haben dagegen die Official—

rbeiten unentgeltlich zu übernehmen. S. 18.

Die Aktuarien oder Secretgire der außerhalb Wanzleben wohnenden Richter haben die Einziehung der Sporteln in allen, auch den vom Kollegium entschiedenen Sachen ihres Geschäftskreises zu besorgen und müssen' sich . vierteljährlich mit der Salarien-Kasse des Land- und Stadigerichts

erechnen.

* und die ihnen vorgesetzten Richter haben dabei die Vorschriften der Anweisung zur Verwaltung gerichtlicher Salarien⸗Kassen im Großher— ogthum Posen ker Gerichts- Kommissionen §. 79 Nr. 2 bis inel. §. 93 im

e entlichen zu befolgen. ö. §. 7.

Die Haupt⸗Salarien und Deposital⸗Kasse des Gerichts wird zu Groß— Wanzleben unter unmittelbarer Aufsicht des Direktors und der von ihm zu ernennenden Kuratoren durch einen besonders hierzu bestimmten Rendanten verwaltet.

Sie ist zugleich die Spezial-Kasse für die Geschäftsbezirke der zu Groß-⸗Wanzleben wohnenden Richter, und der Rendant besorgt daher auch die Einziehung der Sporteln aus diesen Bezirken.

§. 20.

Die Einrichtung eines besonderen Depositoriums oder Asservatoriums für die Gerichts-Kommissionen zu Seehausen und Egeln bleibt der Bestim— mung des Justiz-Ministers überlassen, der sodann auch die näheren An— weisungen über die Verbindung dieser Depositorien mit dem in Wanzleben befindlichen zu ertheilen hat.

Berlin, den 11. November 1846.

Der Justiz⸗Minister Uh den.

Vorstehender Organisations- Plan ist von Sr. Majestät dem Könige mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 18. Dezember v. J. genehmigt und zu⸗ gleich bestimmt worden, daß die hiernach zunächst für das Land- und Stadt. ericht zu Groß⸗Wanzleben beabsichtigte, eine i nen Verbindung der zorzüge der Ein nir mit denen der Kollegialgerichte bezweckende Ein— richtung, unter Berücksichtigung der provinziellen und lokalen Verschieden— heiten nach und nach, jedoch sobald als möglich, auf alle Königliche letgeriht für kleine Städte und für das platte Land ausgedehnt werden 0 *

Dieser Allerhöchsten Bestimmungen gemäß sind die betreffenden Ober— gerichte mit der erforderlichen k versehen worden *).

Denutsche Gundesstaaten.

Freie Stadt Bremen. Der Senat hat nachstehende Be⸗ kanntmachung erlassen:

Nachdem der unter dem 31. Mai und 12. Juni 1843 zwischen den Bevollmächtigten der Hansestädte und des Königreichs Grie⸗ henland abgeschlossene Handels- und Schifffahrtsvertrag griechischer- und btemischerseils vorlängs ratisizirt worden, während die Ratification von Seiten Lübecks und Hamburgs noch zur Zeit nicht erfolgt ist, so haben die Negierungen der erstgedachten beiden Staaten beschlossen, den erwähnten Traftat, so weit er die Beziehungen zwischen Griechenland und Bremen betrifft, und so, als ob er nur zwifchen diesen beiden Staaten abgeschlossen wäre, in strast treten zu lassen und die Auswechselung der Ratificationen durch ihre Bevollmã . zu London zu bewerkstelligen. Bemgemäß ist am 15.

zember v. J. diese Auswechselung erfolgt, und hat der Traktat von jenem ö an für den im Art. 19 . Zeitraume, wie im Königreiche

echenland, so auch in dieser Stadt und deren Gebiete, volle Geseßes kraft, dergestalt, daß die beiderseitigen Angehörigen für ihre Personen und Güter, so wie deren Schiffe und Ladungen, sür die Dauer des Traktais alle in demselben qusgesprochenen Rechte und Vortheile zu genießen haben. Von diesem in franz y sischer Sprache voll . Traktate, so wie von dem in . rache abgefaßten nee ungs-⸗ Protolole, begleitet von einer eutschen Neber wöhguhnn htrick ln u, ene, uche ee, nneben. n werden diese Urkunden damit für pubiizirt erklärt. Beschlossen Bremen nsammlung des Senats, den 26. Mai und publiziri am 2. Juni

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Oeterreichische Monarch ir.

Triest, 17. Mai. Gestern wurde hier der zehnte Jahrestag der Gründung des Instituts des österreichischen Lloyd gefeiert. Vor zehn Jahren fuhr das erste Dampfboot „Erzherzog Ludwig“ nach Konstantinopel ab; die Anstalt besaß damals nur 7 Dampfboote von geringer Tragfähigkeit und Maschinenkraft. Die Zahl der Reisen

im ganzen Jahre betrug 7, und die Einnahme nur 160, 000 Gul—

den; der Transport der Reisenden, Güter und Briefe war ig gz Gegenwärtig hat sich das Kapital verdreifacht und beträgt 3 Millionen Gulden; die Zahl der Dampfbote ist auf 20 von 2110 Pferdekraft und 7011 Tonnen, während 5 mächtige Boote auf den hiesigen Werften im Bau begriffen sind. Im Laufe des Jahres 1846 wurden in 717 Reisen 534,495 Seemeilen von denselben zu⸗ rückgelegt, 124,985 Reisende, Zl, 27, 1609 Fl. in baarem Gelde, 277.152 Briefe, 136,337 Gebinde, 238 873 Centner Waaren und 36,357 andere Gepäcke befördert. Die Einnahme erreichte 1, 648,548 fl. und die Actionaire erhalten außer 4 pCt. Zinsen eine Superdividenbe von 2 pCt. In den verflossenen zehn Jahren wurden 5h04, 091 Rei⸗ sende, 1,195,049 Briefe und, ohne die von den Reisenden persönlich eingeleiteten Geschäfte, ein Umsatz an Waaren und Geld im Werthe von 415,778,090 Fl. C. M. von der Anstalt vermittelt.

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Rußland und Polen.

St. Petersburg, 29. Mai. Se. Majestät der Kaiser hat⸗ auf Gutachten des Minister-Comité's, genehmigt, daß in St. Peters⸗ burg eine Heilanstalt, unter dem Schutze des Prinzen Peter von Oldenbura, für Beamte niederen Ranges und überhaupt für die mitt- lere Klasse errichtet weide. Die Kosten zu dieser Anstalt, welche ver⸗ suchsweise auf 5 Jahre eingerichtet werden wird, sind von der Kasse der Wohlthätigkeits Anstalten in St. Petersburg vorgeschossen worden e, n. sobald die Fonds nach und nach einlaufen, zurückgezahlt werden.

Frankreich.

Paris, 2. Juni. Vorgestern hatten der bisherige außerordent⸗ liche Gesandte und bevollmächtigte Minister ber Königin von Por⸗ tugal am Hofe der Tuilerieen, Viconde de Carreira und sein Nach— folger, Baron von Renduffe, Audienzen beim König, in welchen der Erstere sein Abberufungs-, der Letztere sein Beglaubigungs-Schrei— ben überreichte.

Herr von Tocqueville hat den Kommissionsbericht über die außer⸗ ordentlichen Kredite für Algerien der Deputirten-Kammer übergeben, und derselbe wird in dieser Woche auf die Tagesordnung kommen. Die Kommission ist zuvörderst der Ansicht, daß man sich im Süden darauf beschränken müsse, den Tell zu besetzen und nicht in die kleine Wüste vorzugehen, da deren Bewohner ihre Bedürfnisse nur aus dem Tell beziehen könnten und schon dadurch dem französischen Einflusse unterworfen würden; aus demselben Grunde erscheine es nnangemessen, in dem unabhängigen (durch die neueste Expedition des Marschalls Bugeaud aber, wie es scheint, nun doch größtentheils von der fran— zösischen Oberherrschast abhängig und ihr tributpflichtig gemachten) Kabylien, das als eine algerische Schweiz geschildert wird, sich fest⸗ zusetzen, das von den französischen Besitzu—ngen umschlossen und auf seine engen Thäler beschränkt sei. Nur auf solche Weise werde es möglich, mit der im Budget festgesetzten Truppenzahl von 914, 000 Mann, welche seit 17 Jahren fortschreitend überstiegen worden, aus⸗ zureichen. Was die Verwaltung Algeriens betrifft, so entscheidet sich die Kommission dafür, daß die eigentliche politische Gewalt immer und allenthalben in den Händen der Franzosen bleibe, daß aber die minder bedeutenden Functionen so viel als möglich von Eingeborenen verwaltet werden. Als ein besonderer Uebelstand wird endlich der Mangel an Einheit in dieser Verwaltung und das komplizirte Räder— werk der Verwaltungs⸗Maschine hervorgehoben. Die Civilverwaltung von Algerien kostet über 4 Millionen Fr. bei einer Bevölkerung von beinahe 100,000 Europäern. Die auf die Colonisation bezüglichen Fragen werden in einem zweiten Berichte über die von der Regierung projektirten Ackerbau⸗Lager verhandelt werden. Am Schluß des Be⸗ richts wird das Verfahren der Kommission vertheidigt, die dem Kriegs- Minister durch ihren Präsidenten die von ihr zu Protokoll gebrachte gegen die Expedition nach Kabylien sich aussprechende An— sicht mittheilen ließ, eine Mittheilung, die von Seiten des Ministers als ein Eingriff in die Königliche Prärogative bezeichnet und nicht angenommen wurde. „Die Charte“, heißt es in dem Bericht, „giebt dem Könige, sagt man, freie Verfügung über Land- und Seemacht. Wer verneint das? haben wir dem Könige den Gebrauch dieser Prärogative streitig machen oder die Ausübung derselben irgendwie beeinträchtigen wollen? Hinderten wie die Regierung, die Expedition zuzulassen, indem wir sie benachrichtigten, daß dieselbe uns unpolitisch und gefährlich scheine, wie sie es uns noch scheint? Der Regierung blieb doch wohl volle Freiheit, sie zu unternehmen. Wir wollten nur Eines, unsere Verentwortlichkeit und die Ihrige, meine Herren, davon losmachen und unsere Pflicht erfüllen.“

Marschall Bugeaud sagt am Schluß seiner letzten Berichte über die Gefechte mit den Kabylen: „Ich habe die vollständige Unter— werfung der Beni⸗Abbes bewirkt und dieselben unter die Autorität des Kalifa der Medschana, Sid Hamet-ben-⸗Mohamet-el-Kokrani, gestellt, dessen Familie schon längst von diesem großen Stamme sehr verehrt wird. Ich habe die großen und kleinen Scheiks bereits er- nannt und eingesetzt. Die Steuer dieses Stammes habe ich zu 50,009 Frs. jährlich festgestellt, die in zwei Fristen, im Mai und August, zahlbar sind. In Erwägung der Verluste jedoch, welche der Stamm am 116ten erlitten hat, habe ich ihm für dieses Jahr die Steuer erlassen. Gleichzeitig habe ich die Unterwerfung des kleinen Stammes der Beni⸗Mellikensch erlangt, ihm Hänptlinge ernannt und seine Steuer, welche er schon dieses Jahr bezahlen wird, auf 2200

Francs festgesetzt. Heute komme ich in die Mitte dreier bedeutenden

Stämme; die meisten Häuptlinge sind schon in meinem Lager. Sie scheinen geneigt, gleiche Bedingungen anzunehmen, wie die Beni⸗Abbes, denen sie zum Kampfe Truppenhülfe gesandt hatten. Die mich um⸗ gebenden Araber sagen, daß General Bedeau die Unterwerfung der Rebulas und zwei anderer kleinen Stämme bewirkt habe.“ Die französischen Truppen hatten gegen die Kabylen, mehrere Tage lang ununterbrochen, auch während der Nacht, gekämpft; der Mar⸗ schall erzählt, wie die Zuaven und Orléansschen Jäger, nebst einem Bataillon eingeborener Truppen, wie Ratten nach den Felsen nackt hinauffrochen und drei Positionen der Kabylen wegnahmen, doch war der Verlust der Franzosen nicht unbedeutend; unter den 57 Todten und Verwundeten besinden sich 5 Offiziere. Als die Kabylen sich so aus ihren stärksten Verschanzungen vertrieben sahen, und namentlich die Beni⸗Abbes, der reichste Stamm in Kabylien, durch Nachzügler erfahren hatte, 3 die Franzosen alle Waffenvorräthe, Pulvermlh⸗ len und sonstige Kriegsmunition zerstört hatten, die sie im feindlichen Gebiete vorfanden, . sie den einflußreichsten Häuptling, mit Vamen Ammen-Tahar, hinüber zum Marschall und boten Frieden, Tributpflichtigkeit und Unterwerfung an. Der Marschall schildert je⸗

nen Anführer als einen heftigen, aber geraden, edlen Menschen: „Ich kannte, agte er, „Deine Stärke, darum rieth ich meinen Landsleu= ten ab, sich mit Dir zu schlagen, und ich selber war gezwungen, Pul⸗ ver nach Deinem Lager abzubrennen; heute gehören wir Bir, nor- gen verspreche ich Dir alle unsere Häuptlinge vorzustellen; Du wirst befehlen, und sie werden gehorchen.“ Hierauf solgte dann die bereits mitgetheilte telegraphische Depesche, welche? die Un⸗ terwerfung von 24 Kabylenstämmen, mit Tributpflichtigkeit, und die vom MarschalUl Bugeaud angeordnete Verwaltung von ganz Groß Kabylien durch einheimische Häuptlinge, welche von Frankreich mit ihrer Würde beliehen werben, dem Kriegs -Minister meldete.

Die Blätter sind voll heftiger Angriffe gegen Bugeaud's Expe⸗ dition nach Kabylien, da das Ministerium in der Kammer erflärt hatte, das Ganze solle nur eine friedfertige militairische Promenade sein, und nun doch Blut geflossen, Dörfer zerstört, alfo die freiwillige Unterwerfung Kabyliens koönpromittirt worden. In der Kammer sol⸗ len Interpellationen stattfinden, man will das Ministerium fragen, ob es die Expedition genehmigt und warum es sie dann vor kurzem erst desavouirt habe, oder ob der Marschall eigenmächtig gehandelt, und warum er dann nicht gestraft werde.

Dem Constitutionnel wird unterm 15. Mai aus Tanger geschrieben: „Was srüher über die Unwirksamfeit der französischen Gesandtschaft noch Marokko in Betreff Abd el Kader's gesagt wurde, wird sich jetzt bestätigen. Vor einigen Tagen erhielten wir die Nach— richt, daß ein großer Theil des Rif sich gegen den Kaiser Muley Abd el Rhaman empört und Abd el Kader zum Sultan ausgerufen habe. Die zur Dämpfung des Aufstandes abgeschickten Truppen sind von den Rifenos, welche den Befehlshaber dieser Expedition, Kaid Hamara, fast gefangen genommen hätten, nach langem und heftigem Kampfe vollständig geschlageu und in die Flucht gejagt worden. Diese revolutionaire Bewegung greift täglich um sich, und der Stamm der Beni Amers, unter denen sich Abd el Kader aufhält, steht an der Spitze. Dies setzt unsere französischen Agenten nicht wenig in Ver⸗ legenheit, da sich jetzt herausstellt, wie wenig begründet ihre Ver— sprechungen an die Regiernng und inabesondere ihre Versicherungen waren, daß Abd el Kader nicht länger über eine Partei gebiete und durchaus nicht die Macht besitze, eine Bewegung zu seinen Gunsten zu bewirken. Aus sicherer Quelle erfahre ich, daß Abd el Kader kürzlich aus Gibraltar beträchtliche Zuführen von Munition empfangen hat, welche ihn in Stand setzen, in Algerien einzufallen, sobald er es für rathsam hält. Zuverlässig wird er sich der ersten Gelegenheit zu einem Einbruche bedienen und einige schwach vertheidigte Posten wegzunehmen trachten, um sich den Ruhm eines ersten Sieges bei— messen zu können und dadurch den Muth und Eifer seiner Anhänger zu steigern.“ ;

Das vom Prinzen Joinville befehligte Geschwader hat am 29sten v. M. die hyerischen Inseln verlassen und, wie es in Toulon hieß, seine Richtung nach Algier genommen.

Der Courrier frangais behauptet, mehrere Forts der Be— festigungen von Paris seien so schlecht gebaut, daß sie bereits den Einsturz drohten, und auch an anderen Theilen dieser großen Bauten machten sich beklagenswerthe Mängel fühlbar. Die Sache werde bei den Budget⸗Debatten zur Sprache gebracht werden. .

Der Marschall Marquis von Grouchy ist zu St. Etienne an der Loire am 29sten v. M. gestorben. Gestern wurde sein Leichnam nach Paris gebracht. Er hat drei Kinder hinterlassen, den General⸗ Major Grafen Alfons von Grouchy, den Husaren-Oberst von Grouchy und die Marquisin von Ormesson. 23 .

Es ist eine diplomatische Note der Vereinigten Staaten von Nordamerika an das Tuilerieen⸗-Kabinet gelangt, worin Genugthuung wegen eines Konflikts verlangt wird, der zwischen einem amerikani⸗ schen Kauffahrtei-Schiffe und einer französischen Kriegsbrigg aus⸗ gebrochen. . j

Gestern wurde der Kommissions Bericht über die Proposition des Herrn Demesmay, vom 1. Januar des nächsten Jahres an die Salz⸗ steuer von 3 auf 1 Decime für das Kilogramm herabzusetzen, an die Deputirten vertheilt. Die Kommiission ist mit dem Vorschlage ein⸗ verstanden, nur daß sie, um der Regierung Zeit zu lassen, den muth— maßlichen Ausfall in een Einnahmen zu decken, die Ausführung der Maßregel bis zum 1. Januar 1849 verschoben wünscht.

Die erwähnte Petition der Seidenarbeiter und Posamentierer von Lyon, worin dieselben darüber Beschwerde führen, daß die Mehr— zahl der in dem Rhone⸗-Departement und in den benachbarten De⸗ partements bestehenden Klöster sich mit der Fabrication von Seiden⸗ stoffen und Posamentierer⸗Arbeiten beschäftige, lautet im Wesentlichen dahin:

Wenn die Dinge so fortgingen, habe man Grund, anzunehmen, daß in einer gewissen Anzahl von Jahren die Klöster förmliche Werkstätten sein würden, gegen deren Reichthum und Einfluß sie, die armen Arbeiter, nicht würden ankämpfen können; und doch habe Herr von Boönald im Jahr 1840 bei seiner Installation zum Erzbischofe von Lyon einer Arbeiter- Deputation versprochen, jene Arbeiten in den Klöstern einstellen zu lassen, da er, wie er selbst gesagt, wohl einsehe, daß mit der Zeit die Arbeiter bevölkerung von Lyon in jenem Zustand einen Uebelstand sehen könnte; seit sieben Jahren nun hätten die Arbeiter vergeblich auf die Erfüllung dieser Zusage ge— wartet, und das Gewerbtreiben in den Klöstern, weit davon entfernt, abzu— nehmen, habe vielmehr nur noch zugenommen; so hätten nun die Brüder der christlichen Doktrine in ihrem Kloster eine gewisse Anzahl Werkstühle aufgestellt und seien Fabrikanten von Stoffen aller Art geworden; die Ar- beiter sähen nunmehr ein, daß sie auf die ihnen im Jahre 1810 gemachten Ver⸗ sprechungen nicht mehr rechnen könnten, und nähmen jetzt ihre Zuflucht zu der Deputirtenkammer, auf daß diese einem für die arbeitende Klasse so nachtheiligen Zustande der Dinge ein Ende mache; die Mönche und Nonnen seien unverheirathet, sie aber, die Arbeiter, hätten für Familien zu sorgen und sprächen jetzt für ihre Frauen und für ihre Kinder, ohne auf die Rechts-= punkte dieser Frage eingehen zu wollen, wozu sie zudem keine Kenntnisse besäßen. Am Schlusse sagen die Petitionaire: „Unsere Gegner sprechen zwar zu uns: „„Aber wir werden euch unterstützen in eurer Noth, wir empfinden für euch das heißeste Wohlthätigkeitsgefühl!““ Das ist Alles sehr gut. Wir ziehen jedoch vor, daß man uns unsere Arbeit lasse, und daß man uns nicht ein herabwürdigendes Almosen anbiete. Wir ersuchen demnach Sie, Herren Deputirte, mit vollem Vertrauen und voller Ueber— zeugung, daß Sie dem Uebel an seiner Quelle Einhalt thun und nicht dulden werden, daß die Klöster und religiösen Anstalten Werlstätten werden zum Ruin und Elend der arbeitenden Klasse Frankreichs im Allgemeinen und Lyons insbesondere.“

Diese Petition ist nicht die einzige dieser Art, welche der Kam— mer zukommen wird. Die Handele leute in Lyon sind eben so, wie die Arbeiter, in Bewegung gerathen, und es ist von ihnen ein Comité gebildet worden, um durch alle gesetzlichen Mittel jene Klostergewerbe zu bekämpfen. Die Klöster in Lyon sind jetzt bereits im Besitze eines bedeutenden Theiles der Industrie dieser Stadt; so werden die leich⸗ ten Atlaszeuge, die Taffetas für Regenschirme, Wagenvorhänge und Frauenschürzen, die leichten Gros de Naples und dse Marcelines in sehr bedeutenden Massen von jenen Werkstätten angefertigt und ab⸗ gesetzt. Namentlich haben sie auch für die Fabrication der Kirchen- Ornamente ein sehr großes Haus gegründet, welches bereits mehrere Sukkursäle im südlichen Frankreich hat, und das noch die Errichtung von mehreren anderen Sulkursälen beabsichtigt. Die städtische Be⸗ hörde von Lyon hat schon einmal auf die Beschwerden der Arbeiter und des Handelsstandes, da die Klosterbewohner keine Patente zur Betreibung von Industriezweigen haben, durch Beamte bei ihnen anfragen lassen, wozu alle diese Werkstühle, Modelle und Stoffe dien⸗

ö

ten, worauf ihnen geantwortet wurbe, bas Alles sei zu proktischer Unterweisung der die Klosterschulen besuchenden Kinder bestimmt, die man auch in den Künsten und Gewerben unterrichten wolle. Die städti⸗ sche Behörde begnügte sich mit dieser Antwort und sah in jener Fabrikthätigkeit der Klöster keinen ungesetzlichen Geschästabetrieb. Nun wollen aber die Handelsleute von Lyon, so wie die von St. Etienne, gegen diese Konkurrenz protestiren, und man glaubt, daß noch viele andere Städte ihrem Beispiele folgen werden, denn gleiche Beschwerden sind in Tours, Limoges, Lille und Angers laut gewor⸗ den. In dieser letzteren Stadt hat sich das Kloster vom guten Hirten, welches einen sehr ausgedehnten Flächenraum einnimmt und nahe an 2000 Schwestern und Novizen zählt, fast aller Nadelarbeiten bemäch⸗ tigt. Die reichen Hülfsquellen, aus denen die Männer- und Frauen⸗ Klöster schöpfen, der mäßige Lohn, mit dem sie sich begnügen können, und die Vortheile des Arbeitens in so großer Association machen es ihnen möglich, zu Bedingungen zu fabriziren und zu verkaufen, die dem freien Handel unmöglich sind.

Das Journal des Débats hatte gemeldet, daß Herr Re⸗ nouard bereits mit dem Berichte über die Voruntersuchung der Pairs⸗ Kommission in dem Prozesse Cubisres⸗Parmentier beauftragt sei. Dem ist jedoch nicht so. Herrn Renouard ist nur die vorläufige Zusam—⸗ menstellung der Ergebnisse der bisherigen Vernehmungen aufgetragen worden, und die Voruntersuchung ist noch keinesweges beendet.

Die Union mongrchique will wissen, daß der Herzog De⸗ cazes nächstens mit wichtigen und geheimen Aufträgen nach Madrid abgehen werde.

Dasselbe Blatt glaubt versichern zu können, daß das Mini sterium, durch die geringe Mehrheit von 25 Stimmen erschreckt, wo⸗ mit es bei der postalischen Reformfrage gesiegt, nach langer Bera— thung über die Gefahren der jetzigen Lage beschlossen habe, für den Rest der Session jede ernste Debatte über Fragen der administrativen und finanziellen Reform zu vermeiden, deshalb auch dem Vorschlage des Herrn Demesmay, bezüglich einer Ermäßigung der Salzsteuer, wenigstens seinem Prinzip nach, keinen Widerstand entgegenzustellen und dem Amendement der Kommission, nach welchem die Steuer-Er— mäßigung erst mit dem Jahre 1849 beginnen solle, von Seiten der Regierung beizupflichten.

Man spricht von bedeutenden Veränderungen im Personal der

Marine Verwaltung, welche hauptsächlich die höheren Beamten tref⸗ fen würden. Der Commerce, untersucht weitläufig, was die Deputirten⸗ Kammer während der jetzigen Session geleistet habe. Er schließt sei⸗ nen Artikel mit den Worten: „Die Kammer hat nichts gethan; sie thut nichts und wird die Session schließen, ohne eiwas“ gethan zu haben.“ .

Der Moniteur enthältedie offizielle Anzeige, daß ein Oberst der Armee, der mit seinem Regimente aus Afrika nach Frankreich zu⸗ rückgekehrt ist, mit Arrest bestrft wurde, well er einen für sein Nee giment und die Leistungen desselben in Algier schmeichelhaften Brief

des Marschalls Bugeaud, ohne vorläusige Autorisation seiner Vorge⸗

setzten, des Generals gesbefehl veröffentlicht hat.

In Marseille ist die Tochter des letzten Dey's von Algier an⸗ gekommen, wie es heißt, in der Absicht, von der Regierung die Rück- gabe verschiedener Besitzungen zu erwirken, welche ihrer Mutter in Afrika gehörten.

Der Minister des Innern, Graf Duchatel, hat sich von Ram— bouillet nach nur dreitägigem Aufenthalte nach dem kleinen Seehafen Trouville begeben.

Das Journal des Debats hat Nachrichten aus Konstanti— nopel bis zu 18ten, und aus Athen bis zum 20sten v. M. erhalten, die auf vollständige und schnelle Beilegung der griechisch türkischen Differenz schließen lassen.

Man sagt, es entstehe in Betreff der Ernennung eines englischen Konsuls in Otaheiti eine neue Schwierigkeit. Da von Lord Pal⸗ merston ein gegen Frankreich moralisch feindlich gesinnter Mann er= nannt worden sei, so habe die französische Regierung die Königin Pomareh aufgefordert, diesem Konsul das Exequatur zu verweigern.

Paris, 2. Juni. Die Deputirten-Kamm er verwies heute den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Beförderung der Lieute⸗ nants, denen besondere Functionen in den Corps übertragen sind, an die Kommission zurück, aus Anlaß eines vom Herzoge von Elchingen gestellten Amendements. Hierauf begann die Diskussion des Gesetz⸗ Entwurfs, betreffend einen Kredit von 9 Millionen zur Wiederaus= besserung des durch die Ueberschwemmungen verursachten Schadens.

Herr a fe. (von Loiret) erkennt an, daß die Regierung sich beeilt habe, die Anstrengungen der öffentlichen Wohlthätigkeit zu Gunsten der Verunglückten zu unterstützen. Aber ein System von Arbeiten, ein großes Ganzes der Art wäre nöthig, um die Wiederkehr dieser Geißel zu verhin- dern. Auch denen, die durch die Ueberschwemmungen ins Unglück gekom⸗ men, sollte man auf eine geregelte Weise zu Hülfe kommen, und zwar nur auf offiziell erhobenen Nachweis des Belaufs des erlittenen Verlustes. Der Minister des H andels: Die Regierung habe auf die erste Kunde von dem Unheil , 590, 000 Fr. dem Präfekten zur Verfügung gestellt, für die Vornahme der nöthigen Ausbesserungs⸗-Arbeiten Sorge zu tragen. Der Redner vor ihnen habe bemerkt, man habe 1846 nicht so viel gethan, als für die Ueber⸗ schwemmten von Lyon 18409. Das sei ein Irrthum. Im Jahre 1840 ha⸗ ben die Verluste sich auf 39 Millionen belaufen, 5 Millonen seien vertheilt worden. Im Jahre 1846 beliefen sich die Verluste der Ueberschwemmten der Loire auf 12 Millionen, und es seien 3,500, 000 Fr. vertheilt worden. Herr Du wverg ier de Hauranne: In beiden Fällen habe die öffent⸗ liche Wohlthätigkeit ihre Pflicht gethan. Er erklärt sich gegen dieses Ver= langen nach noch größeren ünkerstützungen, durch welche die Wohlthätigkeit nur gelähmt werde, Herr von Rainneville sucht einige Angaben des Ministers fe widerlegen. Zu Art. , wonach ein Kredit von 7 A460, 009 Fr. zur Ausbesserung der Dämme, Flüsse und Kanäle im Flußgebiete der Loire

verwilligt werden soll, schlägt Graf von Angeville als Amendement nur 5, 600, 000 Fr. zu verwilligen. g ent vor,

Großbritanien und Irland. London, 1. Juni. In der wurden von Herrn Hume w

Protokoll für echt an und

schen Regierung als ö. ; trachtet werden müsse doch digste Rechtfertigung in den Worin diese Rechtfertigun

an, indem er sagte, man

tokoll erkennen, m Pro-

was in Betreff idere Mächte und in den Angelegen⸗

nnen

der Division und des Kriegs Ministers, im La-

987

heiten Portugals zu interveniren, stattgefunden habe. Man ließ den Gegenstand hier fallen und ging zur Tagesordnung über, doch wur⸗ den vorher noch die Amendements des berhauses zu der irländi⸗ schen Armenbill und zu der Bill wegen Bewilligung von Vorschüssen an die irländischen Grundbesitzer berathen. Einige dieser Amende⸗ ments waren ein Eingriff in die Vorrechte des Unterhauses, da sie Aenderungen in den der Kompetenz des Unterhauses ausschließlich vorbehaltenen finanziellen Bestimmungen bezweckten. Die Amende= ments dieser Gattung wurden denn auch verworfen und die übrigen Amendements des O rhauses genehmigt. Den Schluß der Sitzung füllte die Berathung über eine Resolution wegen abermaliger Bewil⸗ ligung von 600006 Pfd. St. zur Unterstützung der Hülfsbedürftigen in Irland aus. Das von der Regierung in Irland befolgte System, von mehreren Seiten, namentlich von Herrn Roebuck von neuem angegriffen, fand eine glänzende Rechtfertigung in einer Rede Lord John Ru s⸗ sell's. Aus dem Berichte des Kanzlers der Schatzkammer L hervor, daß vom August v. J. bis jetzt auf öffentliche Bauten eine Summe von 4.760,00 Pfd. verwendet worden ist, die in 20 halbjährigen Terminen zurückerstattet werden soll; es wurden dabei bis zu 730, 9900 Individuen beschäftigt. Diese Art der Hülfsleistung ist indeß jetzt fast ganz eingestellt und seit dem 1. Mai das neue System der Lokal- Hülfs-Comités eingeführt worden, welches sich als viel vor— theilhafter erweist. Diese Hülfs⸗Comitès theilen jetzt täglich im Turchschnitt 2,223,000 Rationen zum Preise von 23 Pee. aus und so glaubt man bis zum 20. September mit einer Ausgabe von 2Yböh, 000 Pfd. die dringendsten Bedürfnisse der ärmeren Klasse in Irland befriedigen zu können. Einer Anzeige des Lord John Russell zufolge, ist die Maßregel wegen‘ Vereinigung der Bisthümer von St. Asaph und Bangor aufgegeben worden, und es wird demnächst eine Bill wegen Exrrichtüng eines neuen Bisthums in Manchester, ohne Beeinträchtigung der bestehenden Bis— thümer, im Oberhause eingebracht werden. Im Oberhause kam gestern nichts von Bedeutung vor. Die Bill wegen Abkürzung der Mili⸗ tair⸗Dienstzeit wurde, unter Protest des Marquis von Londonderry, desinitiv angenommen.

Die Admiralität hat Kriegs-Dampfschiffe nach der Meerenge von Gibraltar geschickt, um die dort durch widrige Winde aufgehal⸗ tenen Getraideschiffe zu bugsiren, eine ähnliche Maßregel soll bei der Einfahrt in den Kanal getroffen werden.

X London, 1. Juni. Die indische Post bringt die förmliche Anzeige von Lord Hardinge's Absicht, die Regierung dieses ausge⸗ dehnten Reichs, das er durch seine Tapferkeit noch mehr vergrößert und durch seine Klugheit beruhigt hat, niederzulegen. Nach dem, was er im Laufe von drei Jahren vellbracht hat, kann man vielleicht . auch nicht erwarten, daß er noch weiter unter einem Kabinet fortdie⸗ soll, welches nicht aus seinen persönlichen oder politischen Freun⸗ den besteht, aber seine furze und erfolgreiche Verwaltung wird mit ö Glanze in den Geschichtsbüchern des britischen Indien dastehen. Die Wahl seines Nachfolgers liegt Lord John Russell, in Ver—⸗

bindung mit der ostindischen Compagnie, ob. Vielleicht wäre Lord

Clarendon gewählt worden, wenn er nicht vor kurzem erst die Re⸗ gierung Irlands übernommen und sich jetzt geneigt gezeigt hätte, den Beschwerden jenes hohen Amtes sich zu unterziehen, denn es giebt keinen Mann seines Alters und Ranges im Lande, der ein allgemei⸗ neres Vertrauen zur Uebernahme der häöchsten öffentlichen Aemter ge⸗ nießt, als der gegenwärtige Lord-Lieutenant von Irland. Da aber Lord Clarendon nun einmal für Indien nicht in Frage kommt, so bin ich geneigt, zu glauben, daß Lord John Russell alle Partei⸗ Feindschaften und Unterschiede, die überdies schon sehr in Vergessen⸗ heit gerathen sind, übersehen und den Posten eines General-⸗Gouver⸗ neurs von Indien Sir James Graham mit einer Pairschaft oder dem Versprechen einer solchen antragen werde. Persönlich ist der Ex⸗-Minister des Departements des Innern in Sir R. Peel's Kabinet unstreitig das fähigste Verwaltungstalent in diesem Lande, und wenn er zu einem solchen Posten gewählt werden sollte, so wird dies seinen Talenten eben so große Ehre bringen als der Hochherzigkeit des Premier⸗Ministers. Es wird das erste Mal in der Geschichte der Parteien dieses Landes sein, daß eine Regierung für gut befunden hat, die einträg= lichste, glänzendste und mächtigste Würde, welche irgend ein Unterthan heute in der Welt bekleiden känn, einem scharfen politischen Gegner zu übertragen, ja noch mehr, einem Manne, der sich von der Whig— Partei nur deshalb lossagte, um ihr eifrigster Verfolger zu werden. Nach meiner Ansicht hat England Grund, sich mehr über die Besei⸗ tigung der Partei⸗Feindschaften zu freuen, als über die glänzendsten Siege seiner Parteiführer, und es ist gut und edel, daß die großen Verantwortlichkeiten des öffentlichen Dienstes den Unterschieden der Faction Schweigen auflegen. Sei dem indeß, wie ihm wolle, Lord John Russell ist der letzte Mann, von welchem man ein solches Auf⸗ geben der Pariei⸗Vorurtheile erwartet hatte und es bringt ihm dies nur desto größere Ehre.

Die Us berein kunft zur Wiederherstellung des Friedens in Portugal, welche hier am 21. Mai zwischen den an der Quadrupel⸗-Allianz von 1834 theilnehmenden Mächten geschlossen wurde, ist jetzt erst durch die französischen Blätter, die das Protokoll veröffentlichen, bekannt geworden. Sie hat in England große Unruhe und Unzufriedenheit erregt und eine Debatte wird darüber im Unterhause am nächsten Freitage stattfinden. England entschloß sich ungern zu dieser Ein= mischung, aber die Zeit war gekommen, wo man nur zu wählen hatte, entweder zwischen den unangenehmen Reibungen einer bewaffneten Intervention Frankreichs und Spaniens ohne England, oder der Ab— setzung Donna Maria's, der die Proclamation einer revolutionagiren Regierung in Portugal gefolgt wäre, welche auch eine spanische In— tervention hätte herbeiführen müssen. Von diesen Uebeln ist die vereinigte Intervention der drei Mächte bei weitem das kleinste. Aber man fürchtet sehr, daß die Junta nur der Gewalt nachgeben und daß selbst, wenn der Krieg beendet ist, der weitere Fortgang der Regierung der Königin außerordentlich schwierig sein werde. Es scheint nicht, daß Sir Charles Napier das Kömmando über das Geschwader in Lissabon übernehmen oder überhaupt dort hingehen wird; er wird vielmehr die Versammlung des Uebunge⸗Geschwaders in Spithead abwarten.

Selgien.

Brüssel, 3. Juni. Der König ist gestern von Wiesbaden wieder in Laeken eingetroffen.

Aus Antwerpen wird berichtet, daß mehr als 100 der 214 im Mai dort angelangten Schiffe mit Getraide beladen waren.

Der, Moniteur meldet: „Die Besorgnisse, welche die kalte Witterung des Monats April erregt hatte, verschwinden täglich mehr unter dem glücklichen Eindruck, den der lachende Anblick unserer Felder macht. Mit Freuden können wir an⸗ zeigen, daß die Aerndte der Lebensmittel Überall die günstigsten Aus sichten darbietet. Das Wachsthum der Pflanzen ist kräftig und üp⸗ pig, und wenn die Jahreszeit ferner so gut bleibt, kann man auf einen reichen Ertrag hoffen. Auch scheint es jetzt, daß die Aerndte⸗ zeit nicht später fallen wird, als in gewöhnlichen Jahren. Der Wei⸗

zen zeichnet sich besonders durch kräfti Wuchs ,,,, Einfluß einer günstigen Witterung wieder gut erholt. Nur der Alee ist schlecht aufgegangen und wird nur sehr mittelmäßigen Ertrag ge⸗ ben. Die Sommersaat ist unter den vortheilhaftesifen Umständen er folgt; Bohnen und Hafer lassen eine einträgliche Aerndte hoffen. Der Flachs steht im Allgemeinen gut. Dasselbe ist der Fall mit den Kartoffeln; sie zeigen keine Spur von Krankheit, und der Trieb läßt nichts zu unf Man bemerkt auch, daß dem Anbau dieses Knollengewächses im Ganzen mehr Ausdehnung gegeben worden ist, als in gewöhnlichen Jahren.“

Griechenland.

Athen, 20. Mai. (D. A. 3.) Siebenund vierzig Abgeordnete aus den Reihen der Opposition, welche bei dem Erscheinen der mi⸗ nisteriellen Proclamation (s. Nr. 140 der A. Pr. 3 noch in der Hauptstadt waren, haben an ihre Wähler eine Adresse gerichtet, in welcher sie die der Opposition gemachten Vorwürfe zu entkräften suchen und eine Reihe von Thatsachen rekapituliren, um darzuthun, daß die Anhänger, des Herrn Kolettis den constitionellen Prinzipien feindlich seien. Dieses merkwürdige Aktenstück lautet also:

„Die eben stattgefundene Auflösung der Kammern und die an die Hellenen gerichtete Proclamation, in welcher das Ministerium seine unge⸗= heure Verantwortlichleit durch Verleumdung des von der Opposition in der Kammer beobachteten Verfahrens von sich abzuwälzen sucht, nöthigt uns, die wir uns noch zu Athen befinden, als einfache . unsere Ehre und 6 Namen zu vertheidigen und darzulegen, wie wir als Abgeordnete bei Vollziehung unserer wichtigen Pflichten verfahren sind. Vom Beginn unserer parlamentarischen Laufbahn an war das stete Ziel unserer Bestrebungen: die Befestigung des Thrones, die strenge Beobachtung der Constitution, die Befestigung der öffentlichen Sicherheit, im Allgemeinen die Herrschaft des Rechts und der Gesetze. Zu diesem Ende haben wir niemals angestanden, dem Ministerium die nöthigen Mittel zur Aufrechthaltung der inneren Sicherheit und öffentlichen Ordnung zu bewilligen, und haben niemals eine spstematische Opposition gegen die ministeriellen Gesetz⸗ Entwürfe geführt, haben solche genehmigt, die, wie sie in der Verhandlung verbessert worden, das öffentlich; Wohl zum Zwecke hatten und den oben dargelegten Prin- zipien entsprachen. Aus diesem Gesichtspunkte hat man unsere lebhaften und wiederholten Bemerkungen über die Räubereien, welche verschiedene , verheerten, über den Mangel an strenger und unparteiischer Handhabung der Gesetze, über die Nichtbeachtung und falsche Auslegung des Wahlgesetzes für Gemeinden und Abgeordnete, über den jämmerlichen Zustand der Gerichtshöfe, über die Nichteinberufung der Provinzialräthe, wodurch das System der Jury entstellt worden, über die Unterlassung voll⸗ ständiger und vollkommener Ausführung der Dekrete der Nationalversamm⸗ lung, über die schlechte Zusammensetzung der Entschädigungs-Kommission (die ihre Arbeiten noch nicht einmal begonnen hat), über die Plünderung des öffentlichen Schatzes, über die Nothwendigkeit eines festen Gesetzes über die Pensionen, die Vertheilung der Nationalgüter und manche andere Ge- genstände, welche die Antwortsadressen der Kammern auf die Thronreden, die Berichte der Kommissionen für Budget und Gesetz⸗- Entwürfe und die Protokolle der drei letzten Sessionen füllen, zu betrachten.“

„Das Ministerium weiß, in wieweit die Bemerkungen der Opposition und die Wünsche der Kammer erfüllt worden sind; es könnte unter Anderem erklären, welche Voraussicht es zu Gunsten der inneren Sicherheit und der strengen und unparteiischen Handhabung der Gesetze entfaltet hat. Welches sind die Gründe, die die Bestätigung der meisten Gemeindewahlen vertagen machen? Warum haben die öffentlichen Einkünfte gegen alle Erwartung sich vermindert, trotz der großen Fruchtbarkeit des Jahres, der Vorschritte des Ackerbaues und der außerordentlichen Bewegung des Handels? Warum sind die Provinzialräthe seit drei Jahren nicht kinberufen worden? Warum

sind, im heb rr, gegen Art. 53 der Constitution und die Art. 6 und 7 des Ausgabegesetzes, weder der Rechenschaftsbericht von 1845, noch die vor= läufige Abrechnung von 1846, der Kammer vorgelegt worden? Warum ist die Uebersicht der Pensionen, trotz wiederholter Forderungen von der Abge⸗ ordnetenkammer und vom Senate, uoch nicht eingebracht? Warum besteht das unter dem Namen der Nanni Costa bekannte , n noch immer ungesetzlich und ohne Organisation, trotz ausdrücklicher Kammerbeschlüsse und ungeachtet das Schicksal mehrerer Personen von der Entscheidung darüber abhängt? Endlich, um nichts weiter zu sagen, wie kann man mit Ordnung und öffentlicher Sicherheit das blutige Drama vereinigen, was neulich zu Gythion spielte, wo die Truppen der Regierung und die Agenten des Ge⸗ setzes das Schauspiel gegenseitigen Angriffs gaben und offen die Factionen unterstützten?“

„Ebenso hat das Ministerium zu erklären, warum es nicht Sorge ge⸗ tragen hat, sehr wichtige, von der Abgeordnetenkammer feilt ein oder zwei Jahren votirte Gesetz-⸗ Entwürfe dem Senate vorzulegen, z. B. das Gesetz über die Verfassung der heiligen Synode, über die bischöflichen Bezirke, über die Erben der Krieger ꝛc. Warum sind einige Gesetze nur theilweise ausgeführt, z. B. das über die Einrichtung der Präfekturbezirke, von denen ein großer Theil niemals Präfelten gehabt hat? Warum endlich sind andere Gesete gar, nicht zur Vollziehung gekommen, z. B. das über die Organisa= tion des Ministeriums, welches, am 17. Juni 1846 sanctionirt und publizirt, noch heute nicht in Kraft gesetzt ist, obgleich man vierzehn neue Senatoren creiren mußte, um es durchzusetzen?“ ; .

„Das Ministerium beschuldigt die Unterzeichneten, daß sie dem abmini- strativen Gange des Ministeriums Hemmnisse bereiteten und die Ursgche der Verlängerung der parlamentarischen Sessionen wären. Aber dieser Vorwurf verschwindet vor den Thatsachen. Zuvörderst fragen wir, wie erklärt sich die gesetzwidrige Konzentrirung der Leitung der vier Departements-Ministe= rien in den Händen des En ih rastam en Wie rechtfertigt sich die fort⸗ währende Unthätigkeit, zu welcher der Senat durch die Schuld der Minister verurtheilt ist?s? Welche Hindernisse hat die Opposition in den Weg gelegt, dem Senate verschiedene wichtige Gesetz⸗ Entwürfe vorzulegen, wie den über die Organisation der heiligen Sonode, über die Bisthümer, über die Erben der Krieger und besonders über die ipsariotischen Kolonen? Werden unsere Wähler glauben, daß die Interpellationen, die wir ostmals an die Minister über die Mißbräuche der Beamten, über die Angriffe auf persönliche Frei- heit und Eigenthum der Bürger, über die Plünderung des öffentlichen Schatzes gerichtet haben, daß diese Interpellationen und die von der Kam- mer ausgedrückten Wünsche müßige Fragen seien, wie die Proclamation sagt, unwürdig, ein Ministerium zu beschäftigen, das sich zum * Male vor den Kammern zeigt? Nein. Die ganze constitutionelle Welt weiß, daß eine oppositionelle Minorität, ein übrigens unentbehrliches Element jedes constitutionellen Staats, den gesetzlichen Gang eines Ministeriums nicht aufhalten kann, das sich auf eine wahrhafte K*chrd!f stützt und mit Talent und gutem Willen begabt ist.“ . Die Opposition hat sich kein Unrecht vorzuwersen; nicht sie trägt die Schuld der Unordnung, der häufigen e he, der Minister, der sehler- haften Verwaltung der Regierung. Im Gegentheil, allemal, wenn sie Stim. mengleichheit oder die Y , erlangt hatte, begnügte sie sich, statt das von der ministeriellen Partei gegebene Beispiel ber Hefe tien ze e ert . einer Desertion, deren gebührende Beurtheilung wir den griechischen Wäh= lern überlassen, sich innerhalb der verfa sung mqfißen ränzen zu halten und durch offizielle Alte ihre Gegenwart und ihr liebergewicht in der Kam- mer darzuthun.“ ; .

„Damit unsere Wähler überzeugt werden, daß die Verzögerung der Budgetverhandlung von der ministeriellen Partei herrührt, mögen sie wissen, daß die Budgetkommission gänzlich aus ministeriellen Abgeordneten bestand und daß die Berichte der beiden wit en Ministerien, des 3 und des Finanz⸗Ministeriums, der Kammer bei ihrer Auflösung noch nicht vor- gelegt waren, ungeachtet ein sehr ministerieller Deputirter der Berichterstatter des ersteren und der gegenwärtige Finanzminister der des zweiten war. Wem hat man hiernach, wie die Proclamgtion sagt, „die im 2 des Ver- waltungs Mechanismus eingetretene Schlaff heit, welche verderbliche Folgen für die Intereffen des Volks und der Regierung mit sich führt“, zuzu=

4 7 ya,. Gesetz über die Steuer-Erhebung, welches vor dem Budget und gleichzeitig mit ihm vorzulegen war, ist det Kammer kaum vor einem Mo= nate zugekommen. Die Vertagung der Diskussion, vom Ministerium ver-