1847 / 157 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

langt und von A8 Oppositionsstimmen gegen WM ministerielle verworfen, wurde eine Woche lang von der ministeriellen Partei durchgeseßt, welche hartnäckig aus der Kammer wegblieb. Wer ist es nun, der, wie die Pro= clamation og „die wabren Interessen des Landes und die parlamentarischen Pflichten verkannt“ hat? Wir sind überzeugt, die Interessen der Nation nicht verkannt zu haben; wir haben nicht das alte Verpachtungssystem mit seinen lästigen Vorschriften über Transport und Taxirung des Getraides, Vorschriften, die durch die Gesetze von 1845 und 1840 . waren, wieder einzuführen gesucht. Wir haben erwogen, daß die Ue erlassung oder Verpachtung des Getraides an Gemeinden oder Private, unter Ergreifung der nöthigen Maßregeln gegen jeden Willkür-Akt und alle Nückstände, die Interessen des Fisius und der Steuerpflichtigen vermitteln könne. Im Üebrigen mußten wir zu dieser Maßregel in Folge des traurigen Schau⸗ spiels der standalösen Mißbräuche greifen, die sich unter unseren Augen zutrugen, die Einnahmen des Fiskus beträchtlich verringerten und die öffent- liche Moralität durch Straflostzkeit der Thäter der Unterschleife gefährdeten;

wir haben endlich ein wichtiges Bestechungsmittel beseitigen wollen, das man

* l haben würde, um unsere öffentlichen und Gemeindefreiheiten zu ver

etzen und mit Füßen zu treten.“ 3 ; an hoffen, . . Wähler durch alles Obige überzeugt sein wer

ĩ ere Pflichten als Abgeordnete nicht verkannt haben und n 1 ee. ig,, ge; nicht verdienen. Aber wenn das Mi⸗ nistelium, nachdem es, die Majorität, auf die es sonst so stelz war, verloren, es vorgezogen hat, die schwere Verantwortlichkeit der Auflösung der Kam- mern, nannt ich einer Zeit, wo weder die Gesetze über die Steuererhe= bung noch das Budget bewilligt waren, folglich, nach der Constitution kein? Einnahme oder Ausgabe gemacht werden kann, auf sich zu nehmen, so giebt ihr das nicht das Necht, die Wahrheit notorischer Thatsachen um= zukehren und zu entstellen oder die Opposition zu tadeln und anzullagen, die sich fortwährend und bis zum Ende innerhalb der Gränzen ihrer ver— fassun . Befugnisse gehalten hat.“ nel ewissen ist rein in Betreff all unserer Pläne und Handlungen im öffentlichen Leben. Mit Freude in das Leben einfacher Bürger zurück- kehrend und unsere Wähler unseres Dankens versichernd, . wir ihnen einerseits wachsame und eifersüchtige Aufmerksamkeit bei dem freien Gebrauch ihrer Rechte, andererseits Ergebenheit für den Thron und Gehor—

988

wegen seiner wahrhaft künstlerischen Auffassung von der Staatsverwaltung unterstützt.

Hgandels und Görsen⸗- nachrichten.

Berlin, 5. Juni. Unsere Actien⸗Börse, welche die ganze Woche hindurch eine gute Tendenz behauptete, schloß heute nicht nur weniger animirt, sondern selbst mit weichenden Eoursen. Das einzige Eisenbahn⸗ Papier, worin namhafte Umsätze stattfanden, sind und bleiben Köln- Minden, weil auch auswärtige Börsen darin spekuliren und selten Tage vorüber⸗ gehen, wo nicht Ordres darauf eintreffen. Dies war auch diesmal die BVeranlassung, daß deren Eours bis ga! R stieg, heute aber durch einzelne Verkaufs-Ordres bis 933 3 wich, wozu indeß Geld blieb. Niederschl. Märk, bleiben nicht nur zurück, sondern sind in dieser Woche wieder von So 76 auf S8 . gewichen, weil man noch keine Gewißheit hat, auf welche Weise das benöthigte Rest-Kapital beschafft werden soll. Alle übrigen Eisenbahn -Actien, wie Quittungsbogen, blieben ohne sonderliche Frage, doch hielten sich deren Course fest auf unseren letztwöchentlichen Notirungen.

In preuß. Fonds mwenig Geschäft; Staats-Schuldscheine 93 6 bez.; Bank Antheile 3 105 X Einiges gemacht.

Ausländische Effekten steigend und nicht unbedeutend darin umgesetzt; vornehmlich gesucht waren Hope und Stieglitz. Erstere 933 bez. und Gelid; letzter Lat bez. Poln. alte Pfandbriefe 995 und neue S4 bez. und Geld; 500 Fl. Obl. bis 805 6 bez. Hamb. K. Anl. 887 Gld. Feuer- Kasse 855 bezahlt.

Wechsel in den meisten Devisen anhaltend gesucht und aus Mangel an Abgebern weniger Geschäft, als der Bedarf erwarten ließ.

Auswärtige Börsen.

5) spen. 182

Preuas. Pr. Sch.

wirkl. Sch. 58.

Polu. —.

Nioderl. Ziual. .

Amsterdam. 2. Juni. 3M do. 3647. Pass. 54. Aunk. —. 496 Russ. Hope 89.

Meteorologische Gcobachtungen.

1847. 5. Juni.

Lustdruck. .... 335, 56“ Per 331 89“ be 334, 98“ p.. Quell ßrmẽe

Lusit wire... 10.97 n. 4 15,2 R. ÆK SA” R. HElunsι e Thaupunkt.... 4 9,0 R. 4 2.567 R 287 R. RHodenwirmè Dunstsłẽttĩ gung. 6 pci. 36 pci 63 vCi. Ausdlũns tung Wetter...... trübe. bewölkt. bewõãlkt. Niedersehlag

Wind. ...... NWw. Nw. Nw. Wůrueweehsel 4 16, 9

Wollenaug ... NW. 3 484* Tagesmittel: 335. 16“ Par... Æ 11, R... 4 4,87 R.. 62 pCα0 NW.

Nachmittags 2 Uhr.

Nach einmaliger eobachtuug.

Morgens

Abends 6 Uhr.

10 Uhr.

Königliche Schauspiele.

Montag, den 7. Juni, sind die Königlichen Theater geschlossen, und ist das Billet⸗Verkaufs⸗Büreau an diesem Tage nur von 9 bis 1 Uhr Vormittags geöffnet.

Dienstag, 8. Juni. Im Opernhause. 69ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Hugenotten. (Dlle. Franziska Rummel, Hof⸗Opern⸗ Sängerin aus Wiesbaden: Margarethe von Valois, als Gastrolle. Mad. Köster: Valentine.) Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus⸗Preisen verkauft: ö.

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des zwei⸗ ten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ran⸗ ges, so wie im Parterre, 290 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den Fremden⸗Logen 2 Rthlr. .

Im Schauspielhause. 64st französische Abonnements⸗Vorstellung.

Une femme qui se jette par la senétre, vaudeville nouveau par

sam für die bestehenden Gesetze.

Athen, 3. April 1847.“

Antwerpen, I. Juni.

Wissenschaftliche und Kunst - Nachrichten.

Wien, 30. Mai. (A. 3.) Der Mangel einer vollkommenen General- karte des Kaiserthums Oesterreichs wurde schon oft empfunden, und das großartige Unternehmen dieser Art, welches der K. Generalstab veranstaltet,

Publikum sowohl wegen, seiner Kostspieligkeit als auch wegen des langwierigen Zeitraums bis zu seiner Vollendung (bei 40 Jahren) 6 zugänglich. Diesem wahrhaften Bedürfniß abzuhelfen, haben nun die

n Enthoffer und Quaiser allhier durch Herausgabe einer Generalkarte

Diese Karte, die

ist dem größeren

Herre

des österreichischen Kaiserstaats in 36 Blättern versucht. in ihrer ersten Lieferung bereits erschienen, in Kupfer gestochen und durch Farbendruck vervielfältigt ist und in ihrem ganzen Umfang eine Breite von 93 Zoll, eine Höhe von 69 Zoll (nach dem Maßstab, den wiener Zoll zu Soo Klafter oder Ml der Natur) hat, giebt die vollständigste Bezeich— nung aller historisch⸗geographisch-statistisch bemerkenswerthen Punkte, mit der 3 Richtigkeit des Längenmaßes nach den feinsten Bestimmungen

ussole, und wird durch einen beigegebenen Text genau erläutert. Das

der ganze Wert kostet 36 Fl. und wird wegen seiner

emeinnützigkeit und

1H aàamburg, 4. Juui.

London, 1. Juni. Pausive 5. 4. Ausg. Seb. 16 15.

rern 38. 36. Paris, 2. Juni.

Neapl. —. 39760 Span. 35.

Aetien 1625. Aul. de 1934 I50.

London j 2. Juni. Markt steigend.

Bekanntmachungen. 532

Am 15. Junius d. J., Nachmittags 4 Uhr, sollen im Königlichen neuen Packhofs⸗Gebände 17 Fäs⸗ ser beschädigte Soda für Rechnung der Assuradeurs öffentlich verkauft werden.

Stettin, den 28. Mai 1847. Königl. See⸗ und Handelsgericht.

367 Wenn nunmehro auch die Wittwe des bereits am 10. Februar 1844 verstorbenen Rittmeisters Doktors Christern zu Grevesmühlen, Henriette Charlotte geb. Sternberg, am 18. Januar d. J. ohne Testament und ohne Leibeserben mit Tode abgegangen, und rücksicht⸗ lich deren Nachlasses, bei gänzlicher Ünbekanntschaft mit ihren etwanigen Intestaterben, von hiesiger Großherzog⸗ licher Justiz⸗Kanzlei der Advokat Weltzien hierselbst pro Curatore hereditatis jacentis bestellt worden, dieser nun über die Familien⸗-Verhältnisse der Verstorbenen nach seinen Erkundigungen angezeigt, wie selbige aus Polen stammen, in früher Jugend mit einer Schwester nach ö oder Mölln gekommen und dort bei einem Pastor Sternberg woher sie auch den Namen gehabt erzogen, die Schwester aber nach Polen zu⸗ rückgegangen, dort verheirathet und verstorben sein soll, wogegen aber nach einem zu den Verlassenschafts- Akten ihres verstorbenen Ehemannes ad 28. actor, beige brach ten Copulationsschein vom 22. März 1833, sel ige die Tochter Les weil, Pretigerg Johann Gottfried Stern- berg zu Richenom in der Neumarl gewesen fein soll, so werden nunmehr zur Ermittelung etwaniger Erb- berechtigter und eiwaniger Schuden hr? auf des⸗ fallsigen Antrag des Curatoris hereditatis jaceniis: I) nicht nur diejenigen, welche an die Ve

der vorgenannten weil. Rittmeisterin re el

Sternberg als Intestaterben Erbrecht geltenz Kea

chen zu können intendiren, als auch

Allgemeiner

2) alle diejenigen, , aus irgend einem Rechts- runde an jenen Nachlaß Forderungen und Schuld⸗

Ansprüche zu haben glauben,

hiermit peremtorisch öffentlich geladen, in dem

auf den 6. Juli d. J.

angeseßten Liquidations⸗-Termine, Mittags um 12 Uhr, auf hiesiger Großherzogl. Justiz⸗Kanzlei nach Abends vorher beim Direktor, Vice⸗Direktor und Räthen ge— schehener Meldung, entweder in Person oder durch ge— hörig legitimirte Sachwalte unausbleiblich zu erscheinen, um solche ihre Erbrechte genau anzugeben und darzu— legen, auch ihre Schuldansprüche und Forderungen ein⸗ eln und genau anzumelden und sofort zu verifiziren, on aber unfehlbar zu gewärtigen, daß ad 1. der Nachlaß den sich meldenden und legitimi⸗ renden Erben wird ausgeantwortet, eventualiter weiter den Rechten gemäß damit wird verfahren werden, und die nach der Präklusion sich etwa Mel⸗ denden die Handlungen und Dispositionen derjeni⸗ gen, welche in die Erbschaft getreten, zu überneh—⸗ men und anzuerkennen gehalten sein sollen, und ad 2. die sich nicht meldenden Gläubiger unter Aluf⸗ erlegung eines ewigen Stillschweigens mit ihren Ansprüchen und Forderungen von der Nachlaßmasse abgewiesen sein sollen.

Schwerin, den 12. April 1847.

Großherzogl. Mecklenb. Schwerinsche Justiz⸗Kanzlei. (L. 8.) J. A. Wachen husen.

TZinsl. —.

Frankfurt a. M., 3. Juni. 56 Met. 1074. 107. 1949. 1947 na, r. Nauk- Action 659 G. Ilope 88] G. Stiegl. 88 G6. Int. 58 . 57. polu. 300 FI. 963. 96. 40. soo FI. 802. 3.

Rauk- Action 1590 hr. rel. Russ. 1063. 106.

Cons. 3960 883. 4. 23936 Moll. 587. 3. ͤ Port. 33. 32. Rugl. RNuas. 1103. 1093. hras. 83. 823. Chili . Mex. 203. 20.

59h Rente fin eour. 116.95.

Wien, 4. Juni. B'h Mer 1066. 40 40. 973. 306 do. 68. de 1839 1193.

(Teles. Depesche aus Köln, vom 5. Juni.) Cons. SS baar. SS; Rechn. Die Börse flau;

———

Reue Aul. 18. Scrihe. La

Bank- Aetien p. ult. Cordier.

13.

Neue Anl. 223. 4.

nelg. 94. 93. ö 455 do. 90. 893.

39760 do. n our. 78. 80.

Rank- Nordb. 166. Gloggu. 124.

rotègée sans le savoir. folie = vaudeville en 1 acte, Anfang halb 7 Uhr. .

Im Königlichen Schloß⸗-Theater zu Charlottenburg: Der Vetter. Anfang halb 7 Uhr. ö

Billets zu dieser Vorstellung sind bis Dienstag, Mittags 1 Uhr, im Billet ⸗Verkaufs⸗Büreau des Schauspielhauses zu Berlin und Abends im Schloß-Theater zu Charlottenburg an der Kasse zu haben.

Mittwoch, 9. Juni. . its Vorstellung: Ein Arzt, Lustspiel in 1 Akt, frei nach dem Französt— schen von J. Ch. Wages. ; Großjährig, Lustspiel in 2 Aufzügen, von Bauernfeld. (Herr Richter, vom Stadttheater zu Leipzig, im ersten Stück: Arthur Derwood, im zweiten: Herrmann.)

La Polka en province, de Mol. Decomberousse et Jules

Im Schauspielhause. 9g5ste Abonnements⸗

Hierauf, zum erstenmale wiederholt:

Berantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinke isen.

Getraide-

Im Selbstverlage der Erpedition.

Anzeiger. Dampf ⸗Packetfahrt

409 b] zwischen Lübeck und St. Petersburg 4 3 22 und Lübeck und Riga. . Die rühmlichst bekannten drei Dampfschiffe der St. Peters burg= Lübecker Dampf⸗ schifffahrt⸗Gesell⸗ schaft: „Nasled⸗ nik“, „Nicolai J.“ - und „Alexandra“ K. z 3 werden in diesem Jahre eine regelmäßige Fahrt zwischen den obgenann⸗ ten Plätzen ö vom 8. Mai anfangend und bis Ende Oktober fortlaufend. Von Trave⸗ münde und von Cronstadt wird jeden Sonnabend von jedem Hafen eines abgehen, von Travemünde und von Riga aber nur abwechselnd einen Sonnabend um den anderen.

Abfahrt von Travemünde Nachmittags 3 Uhr nach Cronstadt und Nachmittags 4 Uhr nach Riga. Preise der Pa ssa ge.

Nach Cronstadt: erste Kajüte 54 Thlr., zweite 35 Thlr., dritte 22 Thlr. Pr. Ct.

Nach Riga: erste Kajüte 385 Thlr., zweite 273 Thlr., dritte 167 Thlr. Pr. Ct.

Nähere Nachricht ertheilt das Comtoir der , Gesellschaft zu Lübeck. en Exemplare des Prospeckus sind bei Herren H. F. Fetschow & Sohn zu haben.

Literarische Anzeigen.

Bei Unterzeichnetem erschien so eben:

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdruckerei.

Ueber die wesentlichen Mängel der bisher üblichen

Wahlmethoden nebst . Nachweis eines Wahlmodus, der diese Mängel in ein facher Art vollständig beseitigt. von John Labes, Justizrath und Justiz-Kommissarius in Berlin. 5 Sgr. E. S. Mittler, Stechbahn Nr. 3. lõz i

Bei E. 8. ittler in Berlin (Stech-

balin 3), Posen und Bromberg ist zu haben: e Nene umgearhbeitete Ausgabe. M 41 . Laktik der Infanterie und Kavallerie zum Gebrauche sür Ossiziere aller Grade u. Wassen bearbeitet

5301

Diese neue Auflage der dem Publikum rühmlichst bekannten „Taktik von Pz.“ erscheint neu umgear— beitet in 2 Bänden und wurde hiervon der erste Band so eben an alle Buchhandlungen versandt.

5 i v] Das für das Mausoleum zu Herrenhausen bestimmte, in Marmor vollendete Grab⸗Denkmal der hochseligen Königin Majestät von Hannover ist in meiner Werk- statt im Königl. Lagerhause hente und morgen den 7ten und Sten zur gefälligen Ansicht in den Stunden von 10 bis C6 Ühr ausgestellt.

Am Eingange wird zur Annahme einer Gabe für Nothleidende ein Becken aufgestellt sein.

Berlin, den 7. Juni 1847. Rauch.

Das n, ,. beträgt: 2 Rthir. für ‚. 4 . 2. 23 8 Rthlr. I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung. Sei einzelnen Nummern wird der Sogen mit 23 Sgr. berechnet.

Allgemeine

d en e, e. ali ge

geh ren - Sit a. ure. 87.

In sertiens- gebühr sur pen Naum i, , 1.

M 157. Inhalt.

Amtlicher Theil. ;

Tandtags⸗RAngelegenheiten. Schluß der Sitzung der OHerren= Kurie vom 1. Ju ni; Fortsetzung der Berathung des Gutachtens, be= treffend die Bitten um Abänderung des Geschästs-⸗Reglements.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Abg ereist: Der Präsident des Konsistoriums der Provinz Sach sen, Hr. Gösch el, nach Magdeburg.

Landtags - Angelegenheiten.

Sitzung der Herren⸗Kurie am 1. Juni. (Schluß.

Referent Fürst von Lichnowsky; Ich muß mich diesen Wor⸗ ten anschließen und gehe auf das zurück, was wir von dem verehr⸗ ten Mitgliede aus Westfalen gehört haben. Ich kann dem nur bei⸗ stimmen, da es die Ansicht feststellt, daß nichts im 8. 26 enthalten ist, woraus entnommen werden könnte, daß die Beurtheilung der Kompetenz vor das Forum des Marschalls gehört. Ich schließe mich dieser Ansicht um so lieber an, als sie zu einer Lösung führt, die allen Wünschen der zweiten Kurie entspricht, und ich sie mit dem Ge⸗ setze im Einklange finde. Nachdem aber die vorliegende Petition uns wenigstens die Ueberzeugung beigebracht hat, daß diese Auslegung des §. 26 nicht auf eine so richtige Weise von allen Mitgliedern verstan⸗ den wird, wie von dem ehrenwerthen Mitgliede aus Westfalen, so glaube ich, würde es zu unserer Beruhigung dienen, wenn wir dar⸗ auf zurückkämen und unseren Antrag ganz nach dem Wortlaute der Petition der Kurie der drei Stände stellten.

Senfft von Pilsach: Ich muß mich ganz entschieden gegen den Vorschlag der Abtheilung erklären und wünsche, daß die Ent⸗ scheidung dem Marschalle Überlassen bleibe, wie er sie bis jetzt gehabt hät. Bis jetzt ist der 8. 26 a2. meines Wissens so verstanden worden, daß dem Marschalle das fragliche Recht zustehe, und ich habe auch nicht gehört, daß es ihm ef gen sei. Es ist hier von Bitten und Petitionen die Rede gewesen, es kommen aber auch ständische Erklä⸗ rungen vor, wir haben sogar den Fall gehabt, daß solche Erklärungen 6 Unterstlitzung gefunden haben, ehe sie an den Landtag amen.

Ich denke mir nun den Fall weiter, daß sich die Zahl der Un⸗ terschriften so vermehrte, daß sie schon die Majorität enthielten. Dann müßten die Herren, die eine solche Erklärung mit hundert oder mehreren hundert Stimmen bedeckt hätten, über ihre eigene Erklärung Richter sein. Sie müßten entscheiden, ob dieselbe geeignet sei, vor dem Landtag verhandelt zu werden oder nicht. Daraus könnten eigenthümliche Kollisionen entstehen, die vermieden werden, wenn dem Marschall die Entscheidung verbleibt, dem überall die Verpflichtung obliegt, für Beobachtung des Reglements und der gesetzlichen Bestim⸗ mungen zu sorgen. Im Allgemeinen muß ich aber aufs neue her⸗ vorheben, daß ich, aus den gestern angeführten Gründen, ohne daß sich ein wirkliches Bedürfniß kundgiebt, nichts Bestehendes ändern möchte, und am wenigsten hier, wo erhebliche Gründe dafür sprechen, daß wir bei dem bleiben, was wir haben.

„Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Es fragt sich, ob nicht in der Antwort Sr. Majestät an den Landtags Mar⸗ schall von Rochow die Entscheidung über diese Frage zu finden ist. Se. Majestät haben Sich darin bestimmt dahin ausgesprochen, daß der Landtags⸗Marschall damals vollkommen richtig verfahren habe, und also haben wir den Allerhöchsten Ausspruch darüber, daß das Verfahren des Landtags⸗Marschalls in dieser Beziehung das richtige gewesen sei. Wir haben also nicht nur das Gesetz, sondern auch in einem bestimmten Falle den bestimmten Ausspruch Sr. Majestät des Königs vor uns, daß die Kompetenz dem Landtags -Marschall zustehe: „Ich eröffne Ihnen auf die Anzeige vom 5ten d. M., daß Ich Ihr Verfahren in Beziehung auf die anliegend zurückerfolgende Petition mehrerer Deputirten des Großherzogthums Posen, die Aufrechthaltung der polnischen Nationalitet und Sprache betreffend, vom 29sten v. M. nur vollkommen billigen kann.“

Also hat Se. Majestät der König in einem bestimmten Falle schon eff n, daß der Marschall die kompetente Behörde darin sei.

Eine Stimme: Die Fortsetzung dieser Allerhöchsten Deela⸗ ration wird den Sinn derselben noch deutlicher zeigen.

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen:

„Denn nach §. 13 der Verordnung vom 3. Februar d. J. über die Bildung des Vereinigten Landtages Bitten und Beschwerden, welche allein das Interesse der , m. Provinzen betreffen, den Pro⸗ vinzial⸗ Landtagen verbleiben sollen, so dürfte der bezeichnete An⸗ trag, welcher ausdrücklich dahin gerichtet ist, die den Polen im Großherzegthum Posen zu . Nationalität schützen und kflegen zu lassen, indem derfelbe lediglich die Interessen Einer rovinz als seinen Gegenstand bezeichnen, nicht zur Berathung der Kurie der drei Stände gelangen, und sind Sie als deren . en eben so befugt als verp ichtet, alle Verhandlungen von der⸗ elben fern zu hallen, welch ihr nicht durch das Gefeß ober Re⸗ vie g , r re, sind. 9. ) abe dies nur angeführt, weil es ein ur, . mter Ausspru Sr. Majestät in einem vorliegenden Falle ist, und da Se. gf * der König sich so bestimmt dahin ausgesprochen haben, daß dem Mar⸗

Preußis

, r. entgegnen, daß die

verehrte Sprecher anführte, e rr

esorgnisse, die er ung damit einflößen wollte,

rend an Machter * .

einmal eine

r n denn r .

ar oder Petition

a ag in der Ver⸗

sammlung selbst gestellt werden, und stimmte die Masprität ihm bei,

so wäre er ein gesetzlicher An des Landtages. Da wir nun

viele Sachen nur mit zwei Drittel der Stinnnen zu den unsrigen

machen müssen, so werden sie durch solche Zustimmung nur mächti⸗

ger, und ich weiß dann nicht, welche Gewalt in diesem Falle noch dem Landtage die Competenz a soll.

Graf von Arnim: In g auf die Allerhöchste Eröffnung liegt meines Erachtens die Sache so, daß die jetzigen Vorschriften für den Geschäftsgang und für die Befugniß des Marschalls von Sr. Majestät so verstanden worden . daß in Ermangelung anderer Vorschriften der Marschall zu befinden habe. Es ist diese Allerhöchste Ordre eine Erklärung des Willens und der Ansichten Sr. Majestät beziglich des Reglements und des Gesetzes. Darüber hat auch in der Drei- Stände⸗Kurie kein Zweifel , und auch in der Ab⸗ theilung kein Zweifel obgewaltet. Die Frage ist eben die, ob Se. Majestät der König aus bewegenden Gründen gebeten werden soll, in dieser Beziehung eine Aenderung eintreten zu lassen, und insofern ist die verlesene Allerhöchste Ordre, wie es scheint, nicht bestärkend oder schwächend sür die Petition, sondern giebt nur klaren Aufschluß darüber, wie das Gesetz bis jetzt höchsten Orts verstanden worden ist. Jetzt ist die Frage: sind Gründe vorhanden, einen Antrag auf Aen—= derung dieser Auslegung an Se. Majestät zu richten? und diese Gründe haben die Trei⸗Stände⸗Kurie und die Abtheilung veranlaßt, diesen Antrag unter gewissen Modificationen zu befürworten. Der Schluß der Ordre scheint aber auch eher anzudeuten, als zu beseiti⸗

en, daß ein solcher Antrag, eine solche Bitte, auf die Se. Majestät in höchster Weishrit ja entscheiden kann, nicht unzweckmäßig und un⸗ zeitig, sondern recht nothwendig sei. Es ist nämlich gesagt, daß dem Marschall obliege, von der Versammlung Alles fern zu halten, was nach den Gesetzen und dem Reglermnt nicht vor den Lanbtag gehöre. Darin ist die Versammlung auch vollkommen einverstanden, daß das, was nach dem Besetz und dem Reglement klar und unzwei⸗ felhaft nicht vor den Landtag gehört, der Marschall von demselben fern halten soll. Deshalb sind auch 58. 20 und 21, wo das Gesetz klar und unzweifelhaft spricht, intakt gelassen worden; denn dort ist klar zu erkennen, eine solche Petition von einen Mitgliede an den Landtag gebracht worden ist, ob sie nicht innerhalb der gesetzli⸗ chen Frist eingebracht worden ist u. s. w., darüber spricht das Gesetz bündig, und das Faktum wird auch stets unzweifelhaft sein. Aber ob eine Petition rein provinzieller Natur ist oder nicht, ob sie in diese oder jene Kategorie gehört, darüber wird leichter ein Zweifel sein; es ist also hier die Frage, ob der Marschall berufen sein soll, etwas, wovon es zweifelhaft ist, ob es vor den Landtag gehöre oder nicht, vom Landtage fern zu halten. Darüber hat sich Se. Maje⸗ stät der König in der Allerhöchsten Ordre nicht ausgesprochen, und es ist also von einer Bitte wohl Erfolg zu erwarten, sobald sie sich durch Gründe rechtfertigt. Nun fragt es sich, was die Gründe ge— wesen sind, die dazu geführt haben, und es sind gerade die gewesen, daß eben dieser Fall, wo der Marschall über so zweifelhafte Punkte entscheidet, zu Konflikten zwischen ihm und der Versammlung führen kann, wo es zuletzt doch dahin kommt, daß der Marschall sich ver—⸗ anlaßt sieht, sich an die Versammlung zu wenden, an diese zu appel⸗ liren und sich ihren Rath zu erbitten. Um Konflikte zu vermeiden, hat man gewünscht, daß nicht eine einzelne Person darüber entscheide, ob die Kompetenz des Landtages stattfinde oder nicht. Es hat wohl asch die Abtheilung das richtige Gefühl geleitet, daß der Landtag alle solche Fragen innerhalb der von Sr. Majestät ihm gezogenen Gränzen selbst zu entscheiden, daß die Versammlung ihren Vorsitzen= den als einen primus inter pares, als den Ersten aus ihrer Mitte, den Se. Majestät ernannt hat, zu betrachten habe. Und einem sol⸗ chen kann die Entscheidung über die Gränzen der Kompetenz nur da zukommen, wo die Gränzen selbst unzweifelhaft sind. Ein jeder Gerichtshof z. B., wenn es zweifelhaft ist, ob innerhalb der von Sr. Majestät ihm vorgezeichneten Gränzen, ein Antrag vor ihm ge⸗ höre oder nicht, läßt keinesweges die Frage durch seinen Vorsitzenden entscheiden, sondern der Gerichtshof entscheidet als Kollegium; er bindet sich an die Gesetze, die Se. Majestät ihm gegeben haben, und der König schenkt ihm das Vertrauen, daß er selbst die rechte Auslegung finden werde, nicht aber hat der Vorsitzende das Recht, diese Gränzen nach individuellem Ermessen enger oder weiter zu zle⸗ hen. Es mag seine Nachtheile haben, wenn eine große Versammlung sich mit diesen Fragen beschäftigt, aber die Frage ist nur, ob diese Nachtheile größer fa, als der Nachtheil, wenn ein Einzelner darüber entscheidet.

Verirrte sich der Landtag in seinen Entscheidungen, so gäbe es gesetzliche Mittel, um ihn in seine Gränzen zurückzuführen, so daß davon kein wesentlicher Nachtheil zu befürchten ist. Wir haben schon bei den Provinzial Landtagen den Fall gehabt, daß die ständische Versammlung in dieser Beziehung die Gränzen ihrer Kompetenz nach der Ansicht Sr. Majestät nicht richtig erkannt hatte, und Se. Ma—= jestät der König hat sie in ihre Gränzen zurückgeführt. Ich frage die anwesenden Herren Landtags⸗Marschälle in unserer . ob sie es wohl ihrer Stellung entsprechend . haben, Anträge als zur Kompetenz des Landtages ungeeignet zurückzuweisen? Wo die Form nicht richtig war, wo das Geseß klar vorlag, daß sosche Eingaben ungesetzlich waren, da haben sie sie zurückgewiesen, aber auf bloßes ber hin dies zu thun, dürften sie kaum in ihrer Stellung angemessen gefunden haben.

Freiherr Senfft von ( überzeugen, daß der Marscha

Die ĩ gebe ich zu; abe

niß in der Welt, wo niemals Verl

wir auch alle mögliche Rücksicht der Stell widmen, dahin werden wir doch niemals

heit zu entheben. Dagegen wirrden wir durch änderung der ige C gn vie Herr n, r solcher Petitionen oder Erklärun teten, in gang außero Verlegenheit versetzen, indem sie über ihr eigenes Werk zu sitzen und entscheiden müßten. Uebrigens will es mir auch gemessen erscheinen, daß wir wenige

a

ende P Se. K

nicht,

gez

dern, daß wir uns in der Lage, Richter über uns selbst zu sein, jeden Augenblick in diesem Saale befinden; Jeder ist bei jedem Antrage, den er stellt, sein eigener Richter, sonst dürften die Antragsteller nie mitstimmen, so wie alle die, welche einen Antrag unetrstützen, denn auch sie machen sich in dem Augenblick, wo sie stimmen, zu Richtern ihres eigenen Antrages. Dieses Selbstgericht ist aber, glaube ich, hier eben unsere Pflicht und unser Recht.

Eine Stimme Ich wollte mir meinerseits zu bemerken er⸗ lauben, daß hier die Frage ist, ob ein Antrag gesetzlich ist oder nicht,

und daß wir zu bedenken haben, ob er sich in den Schranken des Gesetzes bewegt oder nicht. Und das thue ich jeden Augenblick, denn sobald ein Antrag gestellt wird, entscheide ich darüber, ob er gesetzmäßig ist oder nicht. 39 J

Referent Fürst Lichnow sky: Ich erlaube mir auf die Worte des verehrten Mitgliedes aus Westfalen noch einmal zurückzukommen und kann nicht umhin, zu bemerken, daß seine Erklärung des §. 26a. die vollkommen und einzig richtige ist. Dieser Paragraph ist aber durch Se. Majestät eben so gut sanctionirt und unterschrieben wor⸗ den, wie alle späteren Verordnungen, die auf Veranlassung einzelner Fälle gleichfalls gegeben worden sein können. Da aber durch diese späteren Verordnungen der 8. 26a. nicht ausdrücklich für aufgehoben erklärt worden ist, so glaube ich, steht es uns zu, ihn als noch in voller Kraft bestehend anzusehen. Nachdem jedoch in der Kurie der drei Stände gewünscht worden ist, daß Se. Majestät der König ge- ruhen mögen, die Kompetenzfrage dem Landtage zur Entscheidung zu überlaffen, nachdem der §. 262. ferner sich nur in diesem Sinne erklären läßt, auf der anderen Seite aber auf Grund späterer Ver⸗ ordnungen vielleicht eine divergirende Ansicht entstehen könnte, so über- lasse ich es der hohen Kurie, ob nicht die Frage nur so gestellt wer den sollte: daß die Beurtheilung, ob ein Antrag zur Kompetenz des Landtages gehöre oder nicht, als, nach dem Wortlaut des 5. 26a. dem Landtage, aber nicht als dem Marschall zustehend zu erklären sei.

Graf von Landsberg: Zuerst hat meine Ansicht über §. 26a. sich dahin ausgesprochen, daß ich den vom Herrn Referenten gewünsch⸗ ten Zusatz für überflüssig halte, weil er nur dasselbe enthält, womit sich der Referent schon fil einverstanden erklärt hat. Allein nach den verschiedenen Bemerkungen und Reden, die ich bis jetzt gehört habe, muß ich selbst gestehen, daß ich irgend einen Zusatz für noth⸗ wendig halte, weil es mir zweifelhaft geworden ist, ob nicht nach der j.msngsten Erklärung Sr. Majestät selbst die Ansicht zu gelten habe, daß der Marschall überhaupt über unsere Kompetenz entscheiden könne. Also irgend eine Entscheidung würde jetzt sehr wünschenswerth sein, und wenn die Entscheidung also so erwünscht wäre, daß der Landtag selbst kompetent sein möge, so glaube ich, daß man sich einfach den Worten der Drei⸗Stände⸗Kurie anschließen möchte.

Referent Fürst von Lichnow sky: Dem stimme ich bei; ich hatte nur geglaubt, durch diesen Zusatz anzudeuten, daß wir Se. Ma⸗ jestät unterthänigst bitten, die von uns bisher verstandene Deutung des §. 262. als fortwährend in vigore zu erklären. Aber nun glaube ich, daß es am besten ist, wenn wir einfach bei dem Antrage der Drei⸗Stände⸗Kurie stehen bleiben.

Graf von Arnim: Es möchte des 211 deswegen Er⸗ wähnung geschehen, insofern es nützlich ist, daß die Besorgnisse be= seitigt werden, die von einer Seite her geltend , worden sind, daß Anträge, welche weder auf Bitten, noch Beschwerden erichtet sind, vor den Landtag gezogen werden können. Die Drei⸗Stände⸗ Kurie hat keine andere Anträge im Auge gehabt, und auch die Pe- tition scheint diese ins Auge zu fassen. Wird dieser Zusatz nicht ge⸗ macht, so könnte daraus gefolgert werden, da auch Anträge invol- virt sein sollten, die andere Gegenstande beträfen. .

Referent: Ich bin mit dieser Fassung vollkommen einverstan⸗ den und sehe auch nicht ab, was sich rr, dagegen einwenden ließe. Der Antrag ist überschrieben: ad Ss. 262. stellen wir diesen Antrag ü. s. w. Nun nehme ich den Kopf weg, setze ihn in die Mitte des Satzes herein und sage: . ö.

Die Beurtheilung, ob ein Antrag zur Kompetenz des . * höre oder nicht mit Ausnahme der Fälle der 8. 20 und 21 der Verordnung vom 3. Februar d. J), nicht dem Marschall, sondern dem Landtage für zustehend zu erklären.

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