1847 / 157 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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gãõnigliche Schauspiele.

Dienstag, 8. Juni. Im Opernhause. 69ste Abonnemente Vorstellung: Die Hugenotten. Dlle. Franziska Rummel, Hof⸗Opern⸗ Sängerin aus Wiesbaden: Margarethe von Valois, als Gastrolle. Mad. Köster: Valentine.) Anfang 6 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden mittleren Opernhaus Preisen verkauft: ;

Ein Billet in den Logen des Prosceniumeg ] Mihlr; 10 Gn, in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur

998 Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und in den Logen des —— ten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ran⸗ ges, so wie im Parterre, 20 Sgr. ꝛc.

Im Schauspielhause. Siste französische Abonnements Vorstellung. Une femme qui se jetie par la senétre, vaudeville nouveau par Scribe. La protègèée sans le savoir. La Polka en province, solie - vaudeville ens 1 acte, de Mol. Decomberousse et Jules Cordier. Anfang halb 7 Uhr.

Im Königlichen Schloß Theater zu Charlottenburg: Der Vetter.

Anfang halb 7 Uhr.

Mittwoch, 9. i. Schauspielhause. 9oste Abonnements Vorstellung: Ein Arzt, Lustspiel in 1 Alt, frei nach dem Französi⸗ schen von J. Ch. Wages. Hierauf: Großjährig, Lustspiel in 2 Aufzügen, von Bauernfeld. (Herr Richter, vom Stadttheater zu Leipzig, im ersten Stück: Arthur Derwood, im zweiten: Herrmann.)

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinke isen. Im Selbstverlage der Erpedition.

Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.

Allgemeiner An zeiger.

gekanntmachungen.

534 Auftkün d ig un

l * osener 3z prozentigen pfan briefe Die Vahlen der Posener 3m prozentigen fandbriefe werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die erzeichnisse der gezogenen und in lermmindo Weihnachten 1817 an unsere Kasse gegen Baarzahlung des Nennwerths ein- zulie fernden 3 prozentigen Pfandbriefe bei den beiden sandschastlichen Kassen hierselbst, an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, so wie daß solche in den hiesigen Zeitungen, in dem Intelligenz⸗Blatte und in den öffentlichen Anzeigern der Königlichen Regie⸗ rungs⸗Amisblätier in Posen und Bromberg, nicht min- der in der Berliner Haude⸗ und Spenerschen und der Breslauer Zeitung eingerückt worden sind.

Indem wir diese Pfandbriefe hiermit kündigen, for⸗ dern wir die Inhaber derselben unter Hinweisung auf die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom i5. April 1812 (Gesetzsammlung Nr. 14. pro 1842), auf, solche nebst den dazu gehörigen Zins-Coupons von Johannis d. J. ab schon in dem pro Johanni d. J. bevorstehenden Zinsen⸗Auszahlugs-Termine bei Vermeidung eines auf ihre Kosten zu erlassenden öffentlichen Aufgebots, an unsere Kasse gegen Empfangnahme einer dafür auszu- reichenden Recognition einzuliefern und demnächst den ( 8.) Nennwerth der eingelieferten Pfandbriefe in baarem Gelde am 2. Januar 1848 zu erheben.

Posen, den 1. Juni 1847.

General ⸗Landschafts⸗Direction.

nächst am

wärtigen.

16176 Pfandbriefs⸗Kündigun der Pommerschen ,

l. Namen der zum Pommerschen landschaftlichen Ver= bande gehörigen Güter, bei denen eine Kündigung von Pfandbriefen (jedoch nur einzelner Piecen) zum 2. Januar 1845 vorgekommen:

Darsow, Stolper Kreises, Groß⸗Satzpe, Schmug⸗ gerow, Todtenhagen b., Tribsow b.

II. Termin zur Auszahlung des in den gekündigten Pfandbriefen ausgedrückten Geldbetrages an die Pfandbriefs⸗Inhaber:

der 2. Januar 18435. III. Es sind die Nummern der gekündigten Pfandbriefe

Funfzehnten Oktober 1847, als dem sestgeseßtzten Liguidations -Termine, zu rechter früher Gerichtszeit an Domstifts -Kanzleistelle zu Bu⸗ dissin persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevoll⸗ mächtigte bei Strafe des Ausschlusses und bei Verlust ihrer Ansprüche, so wie der Rechtswohlthat der Wieder- einsetzung in den vorigen Stand, zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter hierüber, so wie wegen des etwanigen Vorzugsrechts unter sich, binnen 6 Wochen zu verfahren und zu beschließen, hier⸗ hofe, nur anzumelden und vorzuzeigen, die Actien selbst aber t Se,, in ihrem Besitz zu behalten. Dieselben empfangen über 22 1. 16 Zins Cdupons die geschehene Anmeldung eine Bescheinigung, die gleich⸗ falls als Einlaßkarte in die Versammlung dient, sie sind aber verpflichtet, a er dieser Bescheinigung auch die Actien selbst beim Eintrit ral-Verfammlung dem Laupt⸗= Rendanten Riese vorzuzeigen, welcher dieselben mit den Num—= mern des bes der Anmeldung aufzunehmenden Verzeich⸗

Fünften November 1847 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides in Betreff der Nichterschienenen sich zu versehen, sodann den Zwanzigsten Dezember 1847

der Inrotulation der Akten und deren Versendung nach rechtlichem Erkenntniß und am

Vierundzwanzigsten Februar 1818 der Publication eines Locations-Ertenntnisses zu ge—

Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur Annahme künftiger Zufertigungen und Erlasse gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu bestellen.

Donmstifts gericht Budissin, am 6. Mai 1817.

535 Ediktal-⸗Ladung. Be Nachdem Peter Vögele von Sonthofen, welcher bei 94 dem Königl. Bayerischen 136en Linien-⸗Infanterie⸗Negi⸗ mente als Soldat stand und mit demselben im Jahre 1806 in den Preußischen Feldzug zog, seit dieser Zeit aber vermißt wird, ohne die geringste Nachricht von seinem Leben und Aufenthalte zu geben, so ergeht an denselben oder seinen allenfallsigen Leibes-Erben auf Instanz seiner nächsten Verwandten die Aufforderung, binnen's Monaten sich hierorts zu melden, widrigen falls derselbe für verschollen erklärt und sein in 144 Fl. 49 Kr. bestehendes Vermögen an seine nächsten Intestat⸗ Erben ohne Caution hinausgegeben werden würde. Sonthofen, den 31. Mai 1847. Königliches Baverisches Landgericht Sonthofen. Thalhausen, Landrichter.

men sind.

in den obengedachten Tagesstunden

dem hiesigen Bahnhofe,

nisses zu vergleichen hat. Kerk, den 1. Juni 1847.

Hartung, Synd. ois b]

* rlin⸗ S

3) dem Konsul Schlutow,VC 4) dem Kaufmann Fretz dorff,

6) dem Negierungsrath Bon,

und Anleitung über das von den Inhabern der letzt(epden zu beobachtende Verfahren zu ersehen: aus den Aushängen an den Börsen zu Berlin und Stettin, und in den landschastlichen Re—= 1 zu Stettin, Anklam, Stargardt, Stolpe und Treptow a. / Rega, so wie bei dem Landschafts⸗Agenten Herrn M. Borchardt jun. zu Berlin. Stettin, den 25. Mai 1847. Königl. Preußisch ⸗Pommersche General⸗Landschafts⸗ Direction. Graf Eickstedt⸗Peters wald.

a28 v]

533 n, n, ,,

Wegen Auflösung der Amtspacht sollen auf dem Königlichen Domainen-Amte Altenplathow bei Gen⸗ thin meistbietend gegen baare Zahlung in Pr. Cour. verkauft werden.

1) Mittwoch, den 30. Juni, Vormittags 9 Uhr.

1 Reitpferd, 24 Ackerpferde, A vierjährige Pferde, 1 Bulle, 34 Kühe, 15 tragende Fersen, 35 Ochsen, 1 Kempe, 5 Sauen, . 17 zweijährige Schweine, 32 einjährige do. Gänse, Enten, Hühner, Tauben. 2) Donnerstag, den 1. Juli, Vormittags 9 Uhr. 8 Hichen tar 686 alte Mutterschaafe, 6086 alte Hammel, 230 vierjährige Zibben, ö 319 vierjährige Hammel, lõdo b 235 Erstlings⸗Zibben, 250 Erstlings⸗Hammel, 265 jährige Zibben, 282 jährige Hammel, 291 Zibbenlämmer, 293 Hammellämmer. . 3) Freitag, den 2. Juli, und, wenn es nöthig wird, Sonnabend, den 3. Juli, Vormittags 9 Uhr: Die zur Domaine gehörigen Wirthschafts⸗ Geräthschasten und Wirthschafts-⸗Vortäthe, wovon das Verzeichniß kurz vor dem Termine bei dem Oberförster von Alemann in Altenplathow einzusehen ist.

Magdeburg, den 2. Juni 1847.

Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Foisten.

lsa ; sell Am 15. Jun ius d. J.;, Nachmittags 4 Uhr, sollen im Königlichen neuen Pachofs Gebäude 17 Fäs- fer beschädigie Soda für Rechnung der Assuradeurs öffentlich verkaust werden. Stettin, den 28. Mai 1847. Königl. See⸗ und Handelsgericht.

niglichen gina g; anderweitigen Be sollte.

14331 Edittal-⸗Ladvung.

Nachdem in Folge eingetretener n ti en Erllarung e dem Vermögen des Häuslers und Handelsmanns k . n mn, d, nen der . . a. ö . 6 esen; als werden alle me's, so wie Alle, welche an denselben und nunmehr an essen stonkuromass aus irgend einem Rechtsgrunde Anspriiche zu haben vermeinen, hiermit öffeutlich und peremtorisch vorgeladen, auf den

Berlin-Anhaltische Eisenbahn.

Zu der in den General-Versammlungen unserer Ge— selischaft vom 4. Novbr. v. J. und 10. März c be- schlossenen Umwandlung von 2599 Stück Quit tüngsbogen kB. . Riesaer Zweigbahn in 2500 Stück Berlin⸗ *

111. B. ist die Allerhöchste Genehmigung nunmehr er—

solß, 4 zie Ausgabe dieser 2500 Stück Stamm⸗— Actien lit. B.

6 6 f 10 n . * 5 5 vom 1. Mai bis 15. Juni c. in den Geschäftsstunden jeden Wochentages in unserer Hauptkasse (Asfanischen Platz Nr. 6) geschehen.

Auf jede vorgelegten Sechs Stack Quittungsbogen B. 3ter Einzahlung werden 5 Stück abgestempelt und zurückgegeben; der 6te wird einbehalten und dafür ge— gen Jüzahlung von 110 Thlr. nebst 4 3 Zinsen eit J. Januar c. (worauf die Zinsen von 0 Thlr. Ein⸗ zahlung seit 1. August v. NJ bis ult. Dezember pr. mit 1 Thlr. gutgerechnet werden) wird eine Stamm Actie lit. B. über 209 Thlr. mit Dividendenscheinen vom 1. Januar é. ab ausgehändigt.

Mit dem 15. Juni e. wird das Umwand⸗— ung s-Ge schäft geschlossen.

Berlin, den 24. April 1847.

.

Niederschlesisech⸗Märkische Son Eisenbahn.

Die Resolution des Königlichen Finanz- Ministerii auf den von uns in Folge des Beschlusses der Gene ralVersammlung vom 29. April e, wegen Bewilligung einer Entschädigung für die Mehrkosten, der Nachtzüge formirten Antrag, macht eine anderweitige Berathung dieses Gegenstandts und Beschlußnahme über die des⸗ halb zu ergreifenden Maßregeln nothwendig. Gemäß §. 39, des Statuts vom 26. August 1813 laden wir daher hierdurch die Actionaire der NiederschlesischMär⸗ lischen Eisenbahn⸗ i e, Nachmittags 4 Uhr, im ersten Stockwerke des hiesigen Börsenhauses abzuhaltenden außerordentlichen General- Versammlun ein, um über den so ebengedachten Gegenstand Beschlu ** zu fassen, zugleich aber auch über den zweiten Haupt⸗

riest. Gegenstand der Berathung in der General⸗Versamm⸗ ——— 1a vom 29. April é, über die Vermehrung des Ge⸗ chafts Kapitals, zu beschließen, insofern die auf den

desfallsigen Antra Ministerii bis dahin ergehen und einen schluß der Gesellschaft nöthig machen

Nach §. 42. des Statuts sind nur diejenigen Actio⸗ naire der General⸗Versammlung beizuwohnen und darin die Rechte der Actionaire auszuüben befugt, welche spä= testens am 16ten d. M., Morgens zwischen 9 und 1 Uhr oder Nachmittags zwischen 4 und 7 Uhr, ihre Ac⸗ tien bei der u eff Bahnhofe, oder sonst auf eine von der unterzeichnelen a Direction als genügend anzuerkennende Weise niederle⸗ ubiger nurgedachten 4 6er und dadurch die Zahl der Stimmen, zu denen sie

erechtigt sind, nachwelsen. Hierüber empfangen diesel⸗ ben eine Bescheinigung in die Versammlung dient, und gegen deren Rückgabe die deponirten Actien in den nächssen Tagen nach der

gen zu den §§. 33. und 48. ibid. zur allgemeinen Kenntniß bringen,

(nhaltische Stamm- Actien iungs-Rath durch die Herren

; der), wird 3) Stadtrath Wegener, 33 Bank-Direltor Job st, 5) Kaufmann J. Meist er, 6) Medizinal⸗Rath Hr. Behm, 77 Syndikus Pitz schky, S) General⸗onsul Lemonius, 9) Kaufmann Wächter hierselbst, 10) Banquier Eb art, 11) Banquier Amberg, 12) Baurath Cantian, 13) Stadtrath Keibel zu Berlin,

gebildet wird. Stettin, den 1. Juni 1847.

v. Cron stein, Vorsitzender. Witte. Kutscher.

*, W,, =.

schaft.

Gesellschaft zu einer a ni 253. Juni

von hier aus , . werden. Unternehmungsli

zu erwartende Resolution des Aufschrift: „Submission auf die

d. J. uns einzusenden.

etwa einfindenden Unternehmer, we

ihre Offerten gebunden bleiben. Crefeld, den 25. Mai 1847. ä, Crefeld-⸗ Kreis Gla der Ruhrort Crefe Dre.

e der Gesellschaft auf dem hiesigen

welche zugleich als Einlaßkarte

General ⸗Versammlung wieder in Empfang zu neh⸗ Es steht jedoch den Actionairen auch frei, ihre Actien

entweder bis zum 16. Juni er. einschließlich bei e dem Haupt⸗Rendanten Niese in der Hauptkasse auf 18 1

oder am 14., 15. und 16. Juni e. bei dem Haupt- lassen · Assistenten Horwitz im Büreau der Betriebs-= Inspection zu Breslau auf dem dortigen Bahn

t in die Gene⸗

Die Direction der NiederschlesischMärkischen Eisen⸗ bahn Gesellschaft.

5) dem Regierungs- u. Medizinalrath Dr. Rhades,

7) dem Justiz-⸗Kommissarius Lenke, . D hierselbst, unter denen der Kaufmann E. Chr. Witte . zum Vorsitzenden und der Premier -Lieutenant Kut⸗ er , scher zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden sind, was wir in Gemäßheit des S. 43. unseres Sta⸗ tutes und unter Bezugnahme auf die nuar er. Allerhöchst bestätigten zusätzl mi

unterm 29. Ja- ichen Bestimmun⸗ t dem Bemerken daß der Verwal-

1) Konsul Schillow (Vorsitzender), 2h Konsul Goltdammer (stellvertretender Vorsitzen⸗

14) Rittergutsbesitzer von Heyden auf Cartlow, 15 Landräth a. D. von Ko eller auf Cantreck,

Direktorium. Rhades.

Lieferung von Eisen— bahn⸗Schienen

* für die ö Ruhrort⸗Crefeld⸗Kreis Gladbacher Eisenbahn-Gesell—

istige werden demnach eingeladen, ihre

schriftlichen Preisforderungen 266 . , iesern 9

bahn⸗Schienen“ baldigst und spätestens bis zum 17. Juli

vier Wochen nach der Erössnung der Submissionen an

o n cher Eisenbahn⸗

Düsseldorf⸗Elberfelder lois v Eisenbahn.

* Auf Grund des Be⸗ schlusses der General⸗ Versammlung vom heu⸗ tigen Tage soll unter die Stamm * Actionaire ge⸗

gen Ablieferung der am 2. Januar 1847 fällig gewordenen

eine Dividende von vier Thaler pro Actie vertheilt werden. Die Inhaber dieser Cou⸗ pons werden daher aufgefordert, den Betrag unter Aus⸗ lieferung ihrer, Coupons bei den Banquierhäusern Wilh. Cleff in Düsseldorf, von der Heydt ⸗Ker⸗ sten C Söhne in Elberfeld und

* , M* 2 2 Mendelssohn & Co. in Berlin in Empfang zu nehmen. . Der Jahresbericht pro 1846 ist bei den Banguiers der Gesellschaft und bei Schragow Co. in Berlin unentgeltlich zu haben. Düsseldorf, den 27. Mai 1847.

r Eisenbahn. Die Direction.

In Folge der in der letzten ordentlichen Ge⸗ neral⸗Versammlung un⸗ serer Gesellschaft vorge⸗ nommenen Wahlen be—

M steht unser Direktorium lb gegenwärtig aus folgen⸗ den Mitgliedern: ö 8

1) dem Kaufmann E. ; . Chr. Witte, 2) dem Premier⸗-Lieutenant Kut scher,

Sächsisch⸗Schlesische 63 Eisenbahn.

Der unterzeich⸗ nete Ausschuß der Sächsisch⸗Schle⸗ sischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft hat den mit Ende die⸗ ses Monats sta⸗ tutenmäßig aus- scheidenden Di- i. greih 1 errn Freiherrn a n . . uf die Zeit vom 1. Juli 1847 bis ulimo Juni 1849, . . gleichfalls ausscheidenden stell vertretenden

irektor, . 2. Herrn Kaufmann Eduard u hlich, für das nächste Verwaltungsjahr in den angegebenen Qunalitäten wiederum gewählt, was in Gemäß heit §. 84. der Gesellschafts⸗ Statuten hierdurch bekannt gemacht wird.

Dresden, den 2. Juni 1847. Der Ausschuß

der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

von Thielau, Vorsitzender.

Wissenschaftl. Verein f. Handel

lots v und Gewerbe

im Börsensaale, Mittwoch d. 9ten d. M., Abends 7 Uhr, Vortrag des Prof Dönnigesz Prinzip der Han⸗ dels ⸗Politik des ollvereins. Erörterung der Garn-= und Eisenzölle.

Literarische Anzeigen. Literarische Anzeige der Besserschen

Buchhandlung Gv. üer 16371 44 Behrenstr.

Erschienen ist und in der Bess erschen Buch- handlung zu haben, ie Aufgabe der Hansestädte J ; gegenüber dem deutschen Eollverein, 30 wie in Bezus aul eine gem einsame deut- Sehe llandelspolitik. Kommüissionsbericht an die vaterstädtische Sectiun der lamburgischen Ge- gellschaft zur Beförderung der Künste und nätali- chen Gewerbe. Hamburg, Perthes, Besser und

Mauke. 1817. Preis 1 Thlr. 6 Sgr.

Die Lieferung von 57, 000 Lentner 6 110 Pfd. . preuß.) Eisenbahn⸗ Schienen soll denjenigen Unterneh⸗ i mern übertragen werden, welche die annehmbarsten An⸗ erbietungen im Wege der Submission abgeben. 3 ) ö. . , n er! . . Verküst entfernten Freunden und Bekannten, statt

j J 9. 3). und önnen Auswärtigen auf portofreie Anfragen auch

. d. starb unsere Gattin und Mutter Caroline Arnold, geb. Ettinger. Wir beehren uns, diesen schmerz⸗

befonderer Meldung, hierdurch ergebenst anzuzeigen, und halten uns, auch ohne daß sie ausgesprochen würde, der gütigen Theilnahme gewiß. . August Arnold, Gymnasial Direltoꝛ. Eväard Arnold, Lieutenant in der 11. Art.- Brig. Königsberg i. d. N., den 5. Juni 1847.

Die Krössn nge ber Submissionen ersolgt am 19. Zul 1621 ̃ d. J., Morgens 19 Uhr, in , ae ab en, Ap otheken 2 Verl auf.

In einer Haupt- und Resi dentstadt ist eine bestens eivgerichtetie und mit vielen Annehmlichkeiten ver- hundene Apotheke, die sich seit einer Reilie von Jah- ren in unverndertem Besitz!e befindet; wegen Fa— milien- Verhältnisse zu einem soliden Preise u. 8a. gen eine mülsige Einzahlung. *. mindestens 12,000 Thlr. zu verk. Hr. Milits chin Breslau, Bischoss- sir. 12, wird auf portofreie Anfragen nähere Aus- kunsi ertheilen.

993

Erste Beilage zur Allgemeinen Preußis

der Herr Kommissar behauptet, daß es in das Gesetz gehört, nach- dem nichts im Gesetz enthalten ist und im ier enk auch nichts. Es ist also allerdings eine individuelle Ansicht, ob wir finden daß es in das Gesetz hineingehören soll. Ich muß wieder auf die Beispiele anderer parlamentarischer Versammlungen zurücklommen, die wenig⸗ stens beweisen werden, daß der Gedanke, den gegenwärtigen Antrag dem Reglement beizufügen, nicht so außerordentlich und beispiellos ist. Im Reglement der französischen Pairs-Kammer, rägles inte rieures §. 8, ist dieser Punkt ausdrücklich enthalten. Es erhellt hieraus, daß man den einen Punkt, der Wort für Wort gerade das⸗ selbe enthält, rait der Abänderung, daß dort ein Drittel, hier dage⸗ gen zwei Drittel festgesetzt sind, wie ich es vorgeschlagen habe, in das Reglement aufgenommen hat. Wenn ich in unseren Gesetzen auch nur ein Wort fände, welches ausdrückt, daß dieser Fall nicht in das Reglement hineingehört, so würde ich ein Beispiel fremder Ge⸗ setzgebung nicht angenommen haben.

Ich, kann in diesem Gesetze nichts finden, wodurch klar ausge drückt wird, daß dieser Fall nicht in das Reglement gehört; ich muß also bei meiner Ansicht um so mehr beharren, als es mir scheint, daß namentlich der Marschall dieselbe theilt, indem ich dadurch nur seine Meinung vertheidige, die er zuerst aufgestellt hat, weil er auf meine Frage erwiederte, daß dieser Antrag bei Berathung des Ge⸗ schäfts⸗Reglements seinen Platz sinden würde, welche Ansicht auch in der Versammlung keinen Widerspruch erregt hat; ich kann also nicht begreifen, inwiefern dieser P⸗uinkt nicht in das Geschäfts-Reglement gehört, und sehe nicht ein, warum er nicht hier diskutirt werden sollte, als wenn er hier nicht seinen Platz hätte. Der §. 19 des Geschasts Reglements und viele andere enthalten sehr wichtige, tief in die Gesetzgebung einschneidende Dinge; warum sollte denn dieser Punkt seine Furchen tiefer schneiden, als andere Dinge; ich kann dies nicht absehen. Nun muß ich mich noch gegen das Wort „scheinen“ verwahren, welches das ehrenwerthe Mitglied aus Brandenburg ge⸗ braucht hat. Mir scheint aber, es scheint nicht nur, sondern ist auch wirklich der Fall, daß ein Uebelstand gesetzlich vorhanden ist, wodurch möglicherweise von zwei Mitgliedern ein Beschluß der zweiten Kurie verworfen werden kann. Es bleibt also ein Uebeistand , wenn nicht im Gesetz klar gesagt ist, daß es nicht in die Hände von zwei oder drei Mitgliedern gelegt wird, dasjenige, was von der zweiten Kurie beantragt wird, zu verwerfen. Das scheint mir ein zu wich—⸗ tiger Grund, über den man nicht weggehen könne, und muß ich der Meinung des Marschalls daher beistimmen, daß er vollkommen in das Geschäfts Reglement hinein gehört.

Finanz-Minister von Düesberg: Es ist Bezug genommen worden auf das Reglemen für die französische airskammer; ich bemerke dazu, daß dasselbe durch das Gesetz⸗Bülletin veröffentlicht ist und also Gesetzeskraft hat; das Geschäfts-Reglement für den Vex⸗ einigten Landtag ist aber durch die Gesetzlammlung nicht publizirt und hat daher nicht die Kraft eines Gesetzes, sondern nur Autorität und Wirksamkeit im Innern der Versammlung; es steht mithin auf einer ganz anderen Basis, wie das Reglement für die französische Pairs“ lammer. Soll darüber, wenn die Versammlung beschlußfähig sei, etwas bestimmt werden, so ist dies eine Bestimmung, die als Gesetz promulgirt werden muß; die Absicht der Regierung ist aber nicht da⸗ hin gegangen, eine solche Bestimmung zu treffen.

Marschall: Es ist von mehreren Mitgliedern der Aeußerung erwähnt worden, welche ich in einer der letzten Sitzungen gethan habe. Ich habe damals gesagt, es werde sich bei Gelegenheit der jetzigen Berathung eine Veranlassun finden, auf den Gegenstand zu⸗ rückzukommen. Zwischen die ser , g. und der Aeußerung, die mir vorhin in den Mund gelegt ist, daß ich nämlich die Meinung ausgesprochen haben soll, es sei dieser Gegenstand ganz geeignet, in das Geschäfts⸗Reglement aufgenommen zu werden, ist ein sehr be⸗ deutender Unterschied, den ich auf das bestimmteste hervorheben muß. Ich habe nicht gesagt, daß der Antrag, den wir auch heute erst ver⸗ nommen haben, dazu angethan sei, in das Geschäfts Reglement auf⸗ genommen zu werden, sondern es war damals nur die Rede davon, daß überhaupt auf denselben werde zurügzufommen sein. Dies ist heute geschehen, und ich bin auch nicht der Meinung derjenigen, welche gesagt haben, die Diskussion sei als eine ungesetzliche ohne Weiteres abzuschneiden, sondern ich bin der Meinung, daß wir zur Abstimmung und zu einem Beschluß darüber werden kommen müssen.

Graf von Arnim: Ich bin im Ganzen mit dem Referenten darin einverstanden, daß für eine Versammlung, die wie die Herren⸗ Kurie komponirt ist und sich nicht in acht verschiedene Provinzen und wiederum in verschiedene Stände theilt, wohl ein Minimum festge⸗ setzt werden muß, um sie beschlußfähig zu machen. Ich glaube da⸗ gegen, daß die Aeußerungen, die ich vernommen habe, weder das Bedürfniß, noch die Zweckmäßigkeit einer solchen Bestimmung in Zwei⸗ fel stellen. Wenn für eine Versammlung, welche, wie die Kurie der drei Stände, aus verschiedenen Provinzen und aus verschiedenen Ständen zusammengesetzt ist, diese Maßregel nicht zu empfehlen wäre, so würde daraus uoch keine Schlußfolgerung für diese Versammlung zu ziehen sein. Selbst auf den Provinzial-Landtagen ist die Sache zur Sprache gekommen, daß, sobald es sich von Sonderinteressen eines Standes einer Provinz handelt, möglicherweise der ganze Landtag beschlußunfähig gemacht werden kann, indem ein Stand sich entfernt und an der Abstimmung nicht Theil nimmt. Das findet jedoch hier nicht Anwendung. Hier ist kein Hinderniß, die genügende Zahl Theil nehmen zu lassen. Es würde also eine Bestimmung darüber auszu⸗ sprechen sein. Die Frage ist nun die, ob die Beantragung und der Ausspruch einer solchen Bestimmung jetzt an der Zeit sei. Ich würde mich dagegen erklären, daß jetzt der Zeitpunkt sei, einen solchen An⸗ trag zu stellen, und zwar aus zwei Gründen. Es ist die Nothwen⸗ digkeit einer solchen Bestimmung hervorgehoben durch die Erfahrun— gen der letzten acht oder vierzehn Tage in der Herren- Kurie, wo ein großer Theil ihrer Mitglieder vermißt worden. Es ist ferner hervorgehoben worden, daß dies eine nachtheilige Einwirkung haben würde auf die Beschlußnahmen, und daß Anträge von einer gerin⸗ gen Zahl von Mitgliedern des Vereinigten Landtägs verworfen wer⸗

den lönnten. Ich erkenne dies Alles an, ich subsumire aber diese Erscheinung wie manche andere unter die unvermeidlichen Anfänge

einer großen Institution. Ich glaube, wir werden Manches wahrneh— men und haben schon wahrgendmmen, von dem wir überzeugt sind, daß es sich bei weiterer Entwickelung dieser Justitution nicht wieder⸗ holen wird, und ich bin überzeugt, daß man den Muth nicht verlie⸗ ren darf, daß auch dieser Uebelstand sich beseitigen lassen werde, und daß man nicht deshalb sofort auf neue Bestimmungen denken muß, sondern ich glare es wird 19 dies am besten vou selbst entwickeln, ich wiederhole es, daß ich die Erfahrungen, die bis jeßt gemacht wor⸗ den sind, nicht bedenklich a. und ihnen nicht ein irn. beilegen kann, welches mich zweifeln ließe an der erfreulichen und kräftigen

Gestaltung unserer Versammlung, wie sie der Gesetzgeber vor Augen

habt hat. Ich mache aber zweitens darauf aufmerksam, daß Se. Hr der König sich die weitere ka d en fl die . sation und Verstärkung des Herren⸗Standes vorbehalten hat. Ich

r, würden sich ja binden für ein Detail, welches noch n

ih. also nig j weit, wenn ich annehme, daß eine solche Organi⸗- a V

tion und Verstärkung des Herren- Standes vielleicht schon bis zu unserer nächsten Zusammenkunft eingetreten sein wird, und ich glaube daher, daß ein bestimmter Antrag auf eine bestimmte Zahl, welche anwefend sein muß, auch deshalb für den Augenblick noch nicht an der Zeit erscheint; es dürfte vielmehr ö sein, zu erwarten, welche Organisation und Verstärkung Se. Maijestät der König für die Herren- Kurie beschließen werde, und ich glaube, es wird, wenn sie definitiv geregelt sein wird, sich fragen, ob es einer solchen Be⸗ stimmung bedarf. Se. Majestät der König wird von unseren Ver⸗ handlungen ohne Zweifel Kenntniß nehmen und daraus ersehen, daß die Frage erörtert ist, und wenn die Verstärkung getroffen sein wird, so werden des Königs Majestät ermessen, ob es nöthig ist, eine Be⸗ stimmung zu treffen, wie viel Mitglieder anwesend sein müssen.

Graf zu Dohna-Lauck: Was ich sagen wollte, ist zum größ- ten Theil bereits erledigt. So sehr ich auch der Ansicht bin, daß es wünschenswerth sei, eine bestimmte Zahl von Mitgliedern für die Beschlußfähigkeit der Versammlung festzusetzen, so glaube ich nicht, daß dies ein . des Reglements ist, sondern des Gesetzes. Wenn der Herr Referent gesagt hat, es gäbe in unserer Gesetzge— bung kein Präceden dafür, so komme ich darauf zurück, was der Königliche Herr Kommissarius gesagt hat, wonach es in unserer Ge⸗ setzgebung allerdings Präcedenzien giebt; denn in der organischen Gesetzgebung für die Provinzial-Landtage sind die Bestimmungen über die des g n idle Zahl der Mitglieder aufgenommen und nicht in den Geschäfts-Reglements, und wenn wir also auf Präcedenzien zurück⸗ gehen, scheint es mir besser, in der eigenen Gesetzgebung, als in dem Reglement der französischen Pairs Kammer danach zu suchen, auf welches ich nur, wenn in unserer Gesetzgebung keine Präcedenz existirte, zurückgehen würde, und deshalb scheint es mir angemessen und zweckmäßig, daß, wenn dieser Gegenstand angeregt und zu einer Petition erhoben werden soll, daß er nicht bei Revision des Geschäfts⸗ Reglements zur Sprache gebracht werde,

Referent: Ich kann mich der Ansicht des verehrten Redners nicht anschließen, und ich kann nicht annehmen, was der Königliche Herr Kommissarius von dem Unterschied des Reglements der fran⸗ zösischen Pairs-Kammer und dem unsrigen angeführt hat. Unser Reglement ist für uns Gesetz, und wir bitten um eine Abänderung desselben, weil diese Bitte gesetzlich zulässig und, eine Abänderung nothwendig ist; ob unser Reglement in die Gesetzbücher aufgenommen wird oder nicht, das glaube ich, hat die Kraft nicht verändert, die das Reglement auf uns ausübt. Was den Punkt der gegenwärtigen Nützlichkeit anlangt, so habe ich nicht ermessen können, was für eine Vergrößerung oder Vervollständigung der Herren⸗Kurie in den Aller⸗ höchsten Plänen Sr. Majestät des Königs liegen möge, und ich habe auch keine Rücksicht darauf zu nehmen; indessen leugne ich nicht, daß, wenn die Herren⸗Kurie zahlreicher wäre, und wenn vielleicht Elemente darin sich befänden, die aber noch nicht aufgenommen worden sind, so kann ich mich nur an das jetzt Bestehende halten, und jetzt besteht bie Herren- Kurie aus 82 Mitgliedern, von denen esnmal nur 47 gegenwär tig waren, und so ist es wohl an der Zeit, wenigstens zu bitten, daß, so lange nicht eine Verstärkung der hohen Kurie in den Plänen Sr. Majestät liegt, und so lange sie in dem gegenwärtigen Zustande bleibt, eine Anzahl Mitglieder bestimmt werde, die gin n nis sein müssen, um die Kurie zu*konstituiren und zu einer Beschlußnahme fähig zu machen.

Marschall: Wenn keine weitere Bemerkung erfolgt, so würden wir zur Abstimmung kommen, und die Frage würde lauten: ob die Versammlung dem Vorschlage des Fürsten Lichnoweßy beitritt!

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen; Ich weiß nicht, ob nicht die erste Frage sein müsse, ob die Kurie glaube, daß der ganze Antrag noch jeßt anzubringen sei, ganz 2 davon, ob man für den Antrag ist. Ich trete dem Königl. Kommissar hierin bei und gehöre zu denjenigen, welche behaupten, daß es zum Gesetz vom 3. Februar und nicht zum Geschäfts-Reglement gehöre.

Fürst Lichnowsky: Der Herr Marschall hat aber gefunden, daß jetzt der Moment zu dieser Debatte ist; da wir schon seit einer Stunde darüber debattiren, so glaube ich, daß der Gegenstand nach der Debatte auch zur Abstimmung gebracht werden kann.

Marschali: Ich muß bemerken, daß ich die Aeußerung, die vorhin von mehreren Seiten gemacht wurde, nicht anders verstanden habe, als daß blos gewünscht werde, daß eine Frage dahin gestellt werde, ob man es an der Zeit halte, jetzt den Vorschlag des Fürsten Lichnowsky zum Beschluß zu erheben. Auch ist hier ein großer Un⸗ terschied mit dem, was, wie mir scheint, dem Referenten vorgeschwebt hat, nämlich, daß von den Mitgliedern beantragt worden wäre, daß man eine Debatte nicht für zuläͤssig halte; das möchten die Mitglie⸗ der nicht gemeint haben, weil sie wissen, daß eine Debatte stattgefun= den hat. Auch ich habe mich in dem Falle befunden, nicht der Mei⸗ nung zu sein, die Debatte abzuschneiden und unmöglich zu machen, sondern ich habe gleich erklärt, wir würden zu einem Beschlusse kom⸗ men. Zu diesem müssen wir nun kommen, und es handelt sich nun darum, in welcher Weise die Frage zu stellen sei: entweder ob die

Versammlung dem Antrage des Fürsten Lichnowsky beistimmt, oder

dahin: ob die Versammlung es an der Zeit halte, den Vorschlag des Fürsten Lichnowsky zu ihrem Beschluß zu erheben.

Graf zu Solms-Baruth: Ich würde es für zweckmäßig

halten, die erste Frage zu stellen, weil dadurch die andere erledigt wird. Fürst Lichnowsky; Ich sehe nicht ab, warum nicht die Frage zuerst geftellt wird, ob die Kurie meiner Ansicht beistimmt oder nicht? Wenn mein Antrag keinen Anklang findet, so würde ich bitten, daß die zweite Frage jedenfalls gestellt und vielleicht so formulirt würde: 66 ob meln Antrag überhaupt Unterstützung findet, und dann, db die Kurie findet, daß er jetzt zeitgemäß sei; das scheint mir logisch; also dann stimmen zuerst die Mitglieder überein, die meinen Antrag unterstützen wollen, und dann diejenigen, die ihn annehmen wollen.

Graf zu Dohna⸗-Lauck: Ich kann mich nicht ganz mit diesem Gange einverstanden erklären, weil durch den Beitritt zur gestellten Frage jede Modification ausgeschlossen wird, oder es müßte ein Vor⸗ behalt gleich ausgesprochen werden.

Graf von Arnim: Ich wollte bemerken, daß ich die Stellung sehr bedenklich sinde, weil der Antrag des Fürsten Lichnowsky ein ganz bestimmier ist, denn er bestimmt die Zahl. Wenn es sich also davon handelt, gegenwärtig abzustimmen, ob man bei Sr. Majestãät jetzt oder künftig beantragen wolle, daß zwei Drittel der Stimmen nothwendig sind e

Referent Fürst Lich nowsky: Der Antrag ist so gestellt:

(Liest ihn noch einmal vor.) Graf von Arnim: Ich bemerke, daß dies dasselbe ist, was

ich sagte, und es scheint mir nicht rathsam, abzustimmen, weil der

ntrag eine Präzision der Zahl enthält. setze den . daß die 9. er ö 8) ür sind, 6 . e, d, r. 1

und dem künftigen Landtage vorgreifen; ich glaube also, es ist besser, man fängt mit der leßten Frage an, ob zur Zeit der kintrag gestellt

.

fast mit

beantwortet wird?

daß ein Minimum für eine Versam

werde; wenn nun die zweite Frage,

beantwortet wird, so wird das Resu

der aufgehoben. . von Keitsch: Die Mitglieder, die sich nach dem jetzt häufig

gebrauchten Ausdrucke auf dem Rechtsboden zu halten wünschen,

welche annehmen, daß sie aus formellen Gründen überhaupt jetzt

gar keinen Ausspruch thun dürfen, haben das Recht, zu verlangen,

daß eine Entscheidung in materieller Hinsicht von ihnen gar nicht

verlangt werden darf. Diejenigen also, welche darauf beharren, daß

Sr. Majestät nicht eine Bitte vorgelegt werde, deren gesetzliche orm

bemängelt oder doch jedensalls bezweifelt werden könnte, so geben sie

damit das Recht nicht auf, zu einer anderen Zeit das Materielle der

Sache noch prüfen und fich nachher für die Sache entscheiden zu

zu können. Wir haben also das volle Recht, zu verlangen, daß zu⸗

erst über die Vorfrage entschieden werde, ob überhaupt die Ent⸗

scheidung über den Gegenstand an der Zeit sei. : n

Referent: Ich kann nur den Worten meines geehrten Lands mannes beistimmen, der gesagt hat, ehe man sich entscheide, was man haben will, müsse man sich erst entscheiden, ob man überhaupt etwas haben wolle. Pie zweite Frage ist klar; Will die hohe Kurie, daß dieser Antrag jetzt eingereicht werden soll, oder soll er erst später eingereicht werden? Was die Herren der entgegengesetzten Ansicht thun werden, bleibt der späteren Zeit überlassen. .

von Qu ast: Wir find gegenwärtig bei der Berathung über die Abänderung des Reglements, und es fragt sich also, ob diese Petition zum Reglement gehört oder nicht. Der Herr Regierungs⸗Kommissar hat bereits erklärt, sie gehöre nicht zum Reglement und daher bitte ich zu bedenken, ob wir nicht durch einen etwaigen Beschluß in die⸗ ser Sache der Zukunft vorgreifen möchten, wo uns die beregte An- gelegenheit vielleicht zur näheren Berathung und Beschlußnahme vorliegen dürfte, während sie augenblicklich nicht zur Tagesordnung gehört.

H arsch all: Es ist darauf angetragen worden, daß die erste Frage die sei: Hält es die Versammlung an der Zeit, den Vorschlag des Fürsten Lichnowsky zum Beschluß zu erheben? und es haben die Mitglieder, von welchen dieser Vorschlag ausging, zu gleicher Zeit erklart, daß dies die einzige Fragstellung sei, durch welche sie nicht faptivirt und veranlaßt würden, etwas zu verneinen, dem sie aus an⸗ deren Gründen beistimmen würden. Ich habe dem nichts entgegen⸗ zusetzen, daß diese Frage zuerst gestellt werde, und die Frage würde alfo lauten: Hält die Versammlung es an der Zeit, den Vorschlag des Fürsten Lichnowsky zum Beschlusse zu erheben?

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Wenn die Versammlung entscheidet, daß der Antrag als nützlich anzunehmen sei, und nachher wieder entscheidet, daß es jetzt nicht zeitgemäß, ihn einzubringen, so greifen wir dem Beschluß der nächsten Herren Kurie über die Nützlichkeit vor, da jene dann erklären könnte, sie könne sich dem früheren Nützlichkeits Beschlusse nicht anschließen, sie müsse ihn also rückgängig machen; wir müssen also bedenken, daß, wenn wir beschließen, daß der Beschluß jetzt nützlich sei, wir dadurch einer späteren Zeit vorgreifen.

Graf Dyhr n: Dies Bedenken würde allerdings sehr richtig sein wenn die Herren⸗-Kurie eine Wahl⸗-Kurie wäre; aber die künftige Herren⸗ Kurie ist dieselbe, die sie heute ist, da ich nicht wünsche, daß bis zum nächsten Landtage viele Mitglieder zu einer höheren Kurie befördert werden möchten. Wenn von der Herren⸗Kurie die Rede ist, so kann ich nur die Mitglieder meinen, welche Se. Majestät der König die Gnade gehabt hat, in dieselbe für immer zu ernennen, denn darauf, daß manche Mitglieder diesen hohen Beruf durch Stellvertreter aus üben lassen, darauf kann ich keinen Werth legen. Für mich ist die Herren-Kurie immer dieselbe, auf die Stellvertreter kann ich keine Rücksicht nehmen.

Referent: Ich erlaube mir an das, was mein geehrter Kollege gesagt hat, noch den Punkt anzuknüpfen, daß es wohl möglich ist,

daß der von mir gestellte Antrag deswegen nicht zeitgemäß gefunden wird, weil wir 3a nach dem ersten Mai keine Petitionen mehr einreichen dürfen, weil er also bei einem Punkte eingereicht ist, wohin er nach der Ansicht gewisser Mitglieder nicht mehr gehört. Das ist der Grund, warum diele Mitglieder der Ansicht sind, daß dieser An⸗ trag jetzt nicht mehr einzureichen sei, und im Namen dieser Herren erlaube ich mir jetzt eine Bemerkung zu machen. Wenn nun zuerst abgestimmt wird, ob überhaupt mein Antrag genehmigt werde oder nicht, und es wird mit Ja geantwortet, und hierauf wird die zweite Frage gestellt, ob er jetzt eingereicht werden können ob er jetzt sich auf gesetzlichem Boden befinde, und es wird mit Nein geantwortet, so heißt das, wir erkennen die Nützlichkeit an, sind aher nicht geseßz⸗ lich befugt, uns damit zu beschäftigen dann ist die natürliche Folge: der Königliche Gesetzgeber siehn auf unsere Debatten, Cr weiß, die Herren-Kurie wünscht es, darf diesen Wunsch aber nach dem Wolhllaute des Gesetzes nicht vortragen; bann wird also dasselbe ein⸗ treten, als wenn die Herren⸗Kurie auf vollkommenem ee, nn. sich befunden hätte dann ist unser Zweg erreicht, Se. ajesta ü richtet. 2 ; ; ae ber eg e,, e, de m ee . auf diese Fragestellung gedrungen haben, ihre Meinung jetzt geändert

haben? . ö Mehrere Stimmen: ein, Nein!)

Graf n een, glaube, der Versamm muß all⸗ ingen daran gelegen sein, überhaupt über eine

ili len D ̃ 66 . und ich gebe in dieser Beziehung gern meine

, ner rng gr bleiben, muß ich mir er=

bemerfen, daß ich vorhin schon gesagt habe, es müsse die he gl nnz gewählt werden, welche die, wenigsten Mitglieder zu faptlviren geeignet ist, und daß die Mitglieder, von denen Monita erfolgten, sich darauf stützten, daß sie kaptivirt seien, wenn eine an- pere Fragestellung gewählt wiirde. Demnach wird die Frage dahin

l' werden: Hält die Versammlung es an der Zeit, den Vor err er Fürsten von Lichnowsly zu 6 Beschlusse ben?