1847 / 158 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Und es würden igen, di a wollen, dies , , , * an (Es erheben sich vier Mitglieder.)

, n, , e ,, m. 6. e würde en. 2 i 2

nur darüber abgestimmt worden, ob 5 der Herren- Kurie jeht an der Zeit sei. Diese Frage ist alen ing verneint. Die . n n,. diese sst nur auf eine andere Zeit verschoben. . . 43 Es muß anheimgegeben werden, die Frage zu ei- ner anberen Zeit wieder anzuregen und wieder vorzubringen. Für fehe ich leine Veranlaffung, eine weitere Frage zu stellen Es leibt jept nur noch übrig, den Vorschlag des Fürsten von Radziwill in Erwägung zu zlehen, in Bezug auf welchen der Graf von geyser⸗ ling Bericht zu erstatten hat. . Referent Graf von Keyserling: Der vierten der hohen Kurie ist bie Petition Sr. Durchlaucht des Fürsten Wilhelm von Radziwill übergeben worden, die zum Gegenstande hat einen Antrag wegen Anerkennung des Eigenthumsrechts jedes Mitgliedes an dic von ihm verfaßten ber onen In der Abtheilung haben sich bie Ansichten und Stimmen über diesen 4 leicht vereinigen lassen, und auf dieses Ergebniß hin hat die Abtheilung die Hoff⸗ nung gegründet, daß ein Gleiches hier in der Plenar⸗Versammlung erreich werden könnte, und sie hat sich beschränkt, statt eines beson⸗ beren Gutachtens das Protokoll der Abtheilung der r , des Gegenstandes in der Plenar⸗Versammlung zu Grunde zu legen. Der Gegenstand der Petition selbst ist in folgender Weise ausgespro⸗ chen: „Es möchte den Petenten das Recht vorbehalten werden, daß jedem Antragsteller gestattet sei, die von ihm eingereichte Petition in jedem Stadium ihres parlamentarischen Lebens entweder ganz zurü⸗ zuziehen oder mit einer anderen Petition kombiniren zu dürfen; wo⸗ gegen jedem Mitgliede der Versammlung das Recht zustehen möge, die einmal dem Marschallamte übergebene und verlesene Petition, im Falle sie zurückgezogen werden sollte, zu seiner eigenen zu machen“. Es ist hier weniger ein bestimmtes Petitum gestellt, als eine Verstän⸗ digung in der Versammlung herbeizuführen beabsichtigt. Es ist begn⸗ tragt worden, die Versammlung möge sich vereinbaren über die An⸗ erkennung dieses Rechtssatzes. Fürst Wilhelm von Radziwill: Es ist dahin gestellt, daß 6 Antragsteller erlaubt werden möge, in jedem Stadium der par⸗ amentarischen Dauer seinen Antrag zurückzunehmen, und andererseits der Versammlung das Recht vorbehalten, daß, wenn der Antrag⸗ steller den Antrag zurücknimmt, jedes andere Mitglied ihn zu dem sei⸗ nigen machen und wieder vorbringen kann. Referent Graf von Keyserling: Es kommt nur auf die An⸗

erkennung dieses Grundsatzes an. Wollen Sie den Beschluß der

Marschall (zum Referenten): Abtheilung verlesen.

Referent Graf von Keyserling: Die Abtheilung spricht sich dahin aus:

„daß zwar demjenigen, der eine Petition eingebracht hat, in jedem Stadium der Verhandlung die Befugniß zusteht, den Antrag zurückzunehmen;

daß aber auch die Petition, sobald sie eingebracht, dergestalt

Eigenthum der Versammlung geworden 6. 3 dieser das Recht, die in Anregung gebrachte Sache zu debattiren, durch das Zu⸗ e mn von Seiten des Antragstellers nicht genommen werden ann;

daß deshalb, wenn der Antragsteller die . zurücknimmt, es darauf ankommt, ob der Antrag demnächst noch die nach dem Reglement erforderliche Unterstützung durch 6 oder 24 Mitglieder findet; so daß, wenn dies der Fall ist, die Fortsetzung der Debatte und am Schluß die Abstimmung der Versammlung erfolgt; woge⸗ gen, wenn dem Antrage die gehörige Unterstützung nicht zu Theil ih. eine weitere Diskussion und Abstimmung darüber nicht statt⸗ ndet.“

Marschall: Es ist ein wesentliches Einverständniß zwischen der Abtheilung und dem Antragsteller vorhanden.

Fürst W. von Radziwill: Dies muß ich bestreiten. Mein Antrag geht dahin, entweder den Antrag zurückzuziehen oder mit ei⸗ nem anderen Antrage zu kombiniren. Ich erkenne an, daß er durch das Einreichen fenen Eigenthum der Versammlung geworden ist, aber nur zum Theil, nämlich insofern, als er wieder zurückgenommen und von einem anderen Mitgliede wieder aufgenommen werden darf, indem dieses andere Mitglied diesen ee, . dem seinigen macht. dee . Graf von Keyserling: Dieser Ansicht ist auch die

theilung.

Marsch all: Also ist doch Einverständniß vorhanden. Wenn die Ansicht dahin geht, daß der Antragsteller das Recht behält, sei⸗ nen Antrag zurückzuziehen, und die Versammlung das Recht behält, sich mit demselben zu e,, ne, so ist dies in Uebereinstimmung mit dem Antrage der Abtheilung; denn die Abtheilung hat ganz dasselbe beantragt, und es würde sich nur fragen, da dieses Einder⸗ ständniß vorliegt, ob eine entgegenstehende Bemerkung gemacht wird.

Graf von Landsberg -Gehmen: Ich möchte bitten, daß der Referent nochmals einen Vortrag hielte; ich habe nichts davon verstanden. .

Referent Graf von Keyserling: Wenn der Antrag Unter stützung gefunden hat, dann ist er Eigenthum der Versammlung ge⸗ worden, und es muß zur Beschlußnahme darüber geschritten werden.

Graf von Landsberg-⸗Gehm en: Auch dann soll ihn das Mitglied wieder zurücknehmen können?

Marschall: Der Unterschied liegt nur darin, daß nach der Anficht des Herrn Antragstellers ein ich zurükgezogener Antrag von einem Mitgliede wieder aufgenommen werden kann, die Abthei⸗ lung aber der Meinung ist, daß in dieser Versammlung sechs und in der anderen vierundzwanzig Mitglieder diese Wiederaufnahme gut— heißen müssen. h? 6 Wilhelm von Radziwill: Ich bleibe bei meinem An—

en.

Referent Graf von Keyserling: In der Ansicht der Abthei= lung ist das Mehr enthalten. Ea wird unter den sechs und 6j ; vierundzwanzi Mitgliedern, welche den Antrag unterstlitzen, . immer Einer sein, der den Antrag zu dem seinigen macht. Es wird immer auf eins und dasselbe hinauskommen.

Marschall: Wenn keine weitere Bemerkung gemacht wird, so kommen wir zur 2 in der Weise, daß diejenigen, welche dem Antrage der Abtheilung beitreten, dies durch Aufstẽhen zu erkennen geben. sh .

(Der Antrag ist angenommen.) muß mir vorbehalten, zur nächsten Sißung später einzula⸗ den, 3 as * die ge 53 ö 4 . . Dyhrn: orgen frü ĩ 2 phisgẽ den 3 r. g üh um 9 Uhr wird der stenogra

en. Ghz der Sitzung M. Uhr.)

Beim Schluß des Satzes der vorstehenden Si der Herren- Kurie und bis heute, Montag den 7. . 1 Uhr, waren uns weitere Manuskripte zu den Sitzungen des Vereinig⸗ ten Landtags nicht zugegangen. Kurz nach 1 Uhr erhielten wir erst das Manustrip 6 der . der Herren Kurie vom 4. Juni, 214 Folioblätter, welche in dem morgen, Dienstag, Abends auszuge⸗ benden Blatte erscheinen wird.

; Die Red. der Allg. Pr. Ztg.

nichtamtlicher Theil.

nhalt.

Inland. Berlin. Die Korrespondenz⸗Mittheilungen über die Sitzungen des Vereinigten Landtags in auswärtigen Blättern. . aus Frankfurt a. O. (Schiedsmanns⸗Wahlen; Presse Breslau. . und Halberstadt. (Wohlthätigkeit; Stand der

aagten.

Deutsche Bundesstgaten. Königreich Württem b erg. Verord- nung in Betreff des Getraidehandels. Hagelschlag.

nlan d.

Berlin, 5. Juni. Wir haben uns mehrfach gegen die- jenigen Redactionen ausgesprochen, welche im Widerspruch mit den Bundesgesetzen über innere Hergänge des Vereinigten Landtages früher und aus anderen als amtlichen Quellen berichten. .

Wir wollen damit nicht nur ein Geseß aufrecht erhalten, weil es einmal besteht und als zweckmäßig erfunden ist, fondern vor Allem die Irrthümer vermieden wissen, weiche mit übereilten Referaten un= umgänglich verbunden sind.

Die Entgegnung, daß solche Irrthümer von keiner Erheblichkeit seien, mag der Leser nach dem folgenden Beispiel selbst würdigen.

Der Hamburger Correspundent bringt (mit dem Zeichen 06) eine Reihe von Berichten, welche fast unmittelbar nach den betreffenden Sitzungen des Vereinigten Landtages abgeschickt worden sein müssen. In einem dieser Berichte aber, in Nr. 126, heißt es unter Anderem Über die Sißungen vom 25. und 26. Mai:

„In der Dienstags⸗Sitzung wurde zuvörderst der Bericht der⸗— jenigen Abtheilung, welcher der von Seiten des Gou— vernements dem Landtage zugefertigte Hauptfinanz— Etat für das Jahr 1847 zur Begutachtung überwiesen war, erstattet. Die Versammlung erkannte die nachträgliche Mittheilung (des Finanz- Etats) danlbar an, äußerte aber die Ansicht, daß unstrestig, da doch in allen Zweigen der Verwaltung fortwährend ein Steigen und Fallen der Einnahmen und Ausgaben notorisch vor⸗ liege, vicle der aufgenommenen Positionen sich nur auf muth maß liche Schätzun gen und ungefähre Annahmen stützen könnten, weil, wenn dies nicht der Fall fei, unmöglich wiederkehrend hier und da ganz feste Sätze vorkommen konnten. Nach mehrfachen Erörterungen mit dem Ministertische wurde von der Kurie beschlossen, eine schriftliche Bitte an Se. Majestät zu richten, daß künf⸗ tig der Hauptfinanz-Etat der kommenden Fin anzperiede dem Landtage möge mitgetheilt werden, damit derselbe im Stande fei, schon vor der Publication desselben et⸗ waige Einwendungen und Bemerkungen allerunterthä⸗ nigst vortragen zu können.“

Weiter heißt es:

„In der Mittwochesitzung fand eine Zwischendebatte statt. Dieselbe betraf zunächst verschiedene Beschwerden von Ab⸗ geordneten, daß einzelne Anträge, weil der Marschall dieselben nicht ohne die vorherige Censur des Landtags⸗ Kommissarius habe annehmen wollen, Letzterer sie aber dem Marschall zurückgegeben, weil er keinen Beruf zu haben glaube, sich darum zu bekümmern, gar nicht zur Kenntniß der Versammlung gelangt seien. Die Ver⸗ sammlung entschied sich nach kurzer Erörterung für die Zulassung von Anträgen ohne indirekte Censur, wie sie in den angegebenen Fällen eingetreten sei, und folgerecht nachträglich für die Annahme der erwähnten Petitionen von Seiten des Marschalls.“

Um uns in diesem Labyrinthe von vermengten Begriffen und Thatsachen zurecht zu finden, müssen wir die jetzt auch amtlich erschie= nenen dahin einschlagenden Verhandlungen vornehmen, wie sie in Nr. 147 und 148 anserer Zeitung zu lesen sind.

Hiernach ergiebt sich das fich Resultat, daß in der Dienstage⸗ Sitzung das Gutachten der 4. Abtheilung über die Petition des Ab⸗ geordneten von der Heydt zur Berathung lam, Se. Majestät möge Aller gnädigst gestatten, daß der Hauptsinanz⸗Etat c. einer Abtheilung zur Berichterstattung an das Plenum, behufs Informirung desselben, im re, des §. 11 der Verordnungen vom 3. Februar c. überwiesen werde.

Hierüber eröffnete sich eine Debatte, bei welcher von einzelnen Sprechern Worte gefallen sind, die zu den Mißverständnissen des be= regten Korrespondenten günstigsten Falls Anlaß gegeben haben kön= nen. Die Versammlung selbst aber beschloß nur die Annahme des Gutachtens der Abtheilung, ohne sich irgend auf Weiteres einzulassen und über Weiteres abzustimmen. Eben so einfach aber ist das hierher gehörige Resultat der betreffenden Erörterung der Mittwochesitzung.

Mehrere Mitglieder wünschten ihre dem Landtage bereits ein- gegebene Petitionen zur Bequemlichkeit und besseren Uebersicht der Abgeordneten besonders abdrucken zu lassen und hatten deshalb, wie an gewöhnlich, die Censur angegangen. Der Bezirks⸗Censor und weiterhin das Ministerium des Innern, an welches die Frage durch den Oberpräsidenten gelangt war, hatten sie aber an den Marschall zurückgewiesen, weil Schriften, die bereits Eigenthum des Landtages eworden, nicht als vor die Staats⸗Censur gehörig betrachtet werden onnten. Der Marschall aber hatte auch die Druckerlaubniß nicht ertheilen wollen, weil er über den Umfang des ihm hier zugewiese⸗ nen Geschäfts im Zweifel war.

Diese Sache führte zu einer kurzen Diskussion, welche durch die Bemerkung des Landtags⸗Kommissarius, daß er des anderen Tages über die gesetzliche Sachlage Aufklärung geben werde, abgebrochen wurde, ohne daß von einem Beschluß der Versammlnng in dieser Be=

ziehung die Rede war oder auch nur hätte sein können.

Vergleicht man nun den Bericht des Hamburger Cerre⸗ spondenten mit dem Resultat der amtlichen Mittheilungen, so ge⸗ hört in der That viel Geschich dazu, um herauszufinden, daß es sich hier um einen und denselben Vorgang handelt. .

Wir übergehen die Konfuslon in den Begriffen des Berichter= statters über das Wesen des Finanz-⸗Etats und den Unterschied zwischen der Einbringung von Petiiionen am Landtag und zwischen dem Wunsch, eine bereits eingebrachte Petition drucken zu lassen, hier ganz.

Wir wollen nur fragen: ob es besser ist, das Bundesgeseß zu übertreten und voreilige Berichte abzudrucken, worin den Abgeordneten Worte zugeschrieben End der Versammiung Absijmmungen (mputirt werden, 'an welche sie nicht gedacht haben; oder ob es besser ist, dem Gesehe nachfulommen uV duf die amtlichen Mirtheilungen zu fußen, welche sehi fo schneüü ale irgend möglich und in einer Ausdehnung

lgen, welche dem Bedůrfni ch Vollständigkeit so ligt, 5 i 2 6 ee , r m Denjenigen, welche uns fragen: ob denn vorgreifende Mitthei⸗

lungen . . nachlässig sind, wie die beregten?

Frankfurt a. d. O., 1. Juni. Die Schiedsmanns⸗Wahlen ergeben, daß das Schiedsmanns-Institut im Ganzen bei der Bevöl- kerung wenig Anklang gefunden hat. Auf dem platten Lande, wo die Wahl durch Wahlmänner erfolgt, erscheinen dieselben ziemlich re⸗ gelmäßig in den Wahl⸗Terminen, was seinen Grund darin hat, daß 6 von den betreffenden Gemeinden hierzu speziell deputirt werden. Dagegen zeigt sich in den Städten, wo sämmtliche Bürger wählen, nur ein sehr geringes Interesse für dieses Institut. suchen in der Regel ordneten zu verbinden,

und wo dies geschieht, da erscheinen die Wähler zahlreich. Wo aber eine solche Verbindung nicht möglich

ist und blos

jemand erscheint, um die Wahl vorzunehmen. In welchem Maße bieses der Fall ist, ergeben folgende Zahlen: In den drei Wahl= dem ersten Distrikte von 176 Wählern 13; in dem Wählern 35; in dem dritten von 116 Wählern 61 Personen. der Stadt Schwiebus: in dem ersten Distrifte von 235 Wählern 8; in dem zweiten von 219 Wählern 7 Personen. In der Stadt Peitz: von 284 Wählern 11 Personen. In Lübben; von 181 Wählern 10 Personen, nachdem in zwei Terminen Niemand er⸗ schienen war. In Lübbenau: von 151 Wählern 8 Personen. In Krossen: von 316 Wählern 18 von 277 Wählern 9 Personen. Daß dieses Interesse sich später steigern werde, ist nicht anzu⸗ nehmen; dasselbe wird vielmehr immer mehr und mehr abnehmen, je mehr das Verfahren der Gerichte vereinfacht und beschleunigt wird. Die Thätigkeit der hiesigen Druckereien hat in dem letzten Jahre erheblich zugenommen; bemerkengwerth aber ist es, daß der größere Theil der bekanntlich einer Konzession nicht bedürfenden Monatsschriften in Folge von Abonnenten⸗Mangel nach kurzem Bestehen wieder ein⸗

gegangen ist.

* Breslau, 4. Juni. Die Chausseebauten im Regierungs⸗ bezirk Breslau, weiche im April wieder aufgenommen wurden, wer- den eifrig fortgesetzt und dabei in dem Gebirge hauptsächlich darauf gesehen, daß brodlos gewordene Weber möglichst Beschäftigung er⸗ halten. So wird der Chausseebau zwischen Weißstein und Herms⸗ dorf, Kreis Waldenburg, ernstlich betrieben, eben so die Entreprise⸗ Chausseebauten zwischen Prausnitz und der posenschen Gränze in der Richtung von Rawicz und zwischen Oels und Medzibor, ferner die von Acktiengesellschaften unternommenen Chausseebauten zwischen Treb⸗ nitz und Militsch, zwischen Reichenbach und Wiste giergdorf, walden⸗ burger Kreises, und zwischen Glatz und Neisse. Der von Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Albrecht von Preußen unter- nommene Chausseebau zwischen Kamenz und Seitenberg ist jetzt auf der Strecke zwischen Landeck und Seitenberg in Angriff genommen.

* Salberstadt, 1. Juni. Zur Vermeidung des Noth⸗ standes fi 6 der Stadt über 86 Wispel Weizen, Roggen und Gerste und 109 Centner Reis, welche indeß bis unmittelbar vor der Aerndte aufbewahrt werden sollen, angekauft. Daneben wird der Verkauf von Kartoffeln, so wie von Suppe, fortgesetzt, und ist, um Arbeit zu gewähren, der längst beabsichtigie Bau einer Chausser nach dein Huy in Angriff genommen worden.

Das Verbot des Branntweinbrennens aus Kartoffeln hat sich in hiesiger Gegend nützlich gezeigt; doch hofft man am meisten von dem im Allgemeinen trefflichen Stand der Feld- und Gartenfrüchte.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Württemberg. Der Schwäb— Merkur

vom J. Jun! enthält eine Königliche Verordnung in Betreff des Getraide- Handels, durch welche die in der Verordnung vom 9. Mai ertheilten Vorschriften (s. Allg. 63 Ztg. Nr. 135), die man auf verschiebene Weise zu umgehen ge ucht hat, zum Theil näher bestimmt, zum Theil abgeändert werden. Die Verordnung lautet:

„Wilhelm, von Gottes Gngden, König von Württemberg. Nachdem zu Unserer Kenntniß gekommen ist, daß die in Unserer Verordnung vom gten v. M. ertheilten Vorschriften in Betreff des Getraidehandels auf ver⸗ schiedene Weise zu umgehen gesucht werden, finden wir Uns bewogen, nach Anhörung Unseres Geheimenraths, auf den Grund des S. 89 der Verfassungs⸗ Urkunde folgende weitere Anordnungen zu treffen: S. 1. Die Bestimmung des §. 6 der gedachten Verordnung wird dahin abgeändert, daß Getraide, Niehl und Kartoffeln über die Gränze des Königreichs nur dann geführt werden dürfen, wenn dieselben auf einem öffentlichen Marlte erkauft worden sind. Desgleichen darf Brod in Quantitäten von 100 Pfund und mehr nur dann uber die Gränze des Königreichs verkauft und gebracht werden, wenn es in einer öffentlichen, vorher gehörig bekannt gemachten Versteigerung gelaust worden ist. Die Polizei- und Zollbehörden, haben jede Ladung don Getraide u. f. w., hinsichtlich welcher der Wegführende sich nicht in Gemäßheit des Absatzes 3 und 4 des erwähnten S. 6 durch ein unverdäch⸗ tiges Zeugniß der Polizeistelle des Einkaufsortes über das Vorhandensein der die Ausfuhr bedingenden n mn auszuweisen vermag, an der Gränze zurückzuhalten. 8. 2. Die Auna hme⸗Bestimmung in 8.7 Unserer erwähnten Verordnung wird hiermit außer Wirkung gesetzi. . 3. Getraide u. f. w., welches von dem Auslande kommt und bei dem Eintritt in das Königreich zur Durchfuhr angemeldet worden ist, unterliegt den vorstehenden Bestimmungen (S. 4 nicht. Der Durchführende hat sich jedoch durch un⸗ verbächtige amtliche Zeugnisse darüber aus uweisen, daß die Früchte u. s. w. wirklich ausländische sind. Diese Zeugnisse, in welchen der Eigenthümer, ber Transporiant, der Einkaufsort, die Gattung und die Quantität des Getraides 2c. genau angegeben sein mässen, sind der Polizei Behörde des Orts, welchen der Einführende beim Eintritt in das Köni reich zuerst be⸗= rührt, und bei solchen Quantitäten, welche zur Zeit des rscheinens der

egenwärtigen Verordnung bereits auf der Durchfuhr durch das Königreich . sind, der Polizeibehörde des Orts, an welchem sie sich zur Zeit der Verkündigung dleser Verordnung befinden, mit der Erklärung vorzule⸗ gen, daß die betreffende Ladung zur Durchfuhr bestimmt sei. Ergiebt sich bei der sofort anzustellenden genauen a , . dieser Zeugnisse, mit der Ladung selbst kein Anstand, so hat der rtsvorsteher dem Durchführenden unter r. der Gattung, der Quantität, des Transportanten und des Eigenthümers der Früchte ze. ein Zeugniß darüber auszustellen, daß die⸗ selben von dem Auslande lommen und zur Durchfuhr angemeldet worden seien. Die Ausstellung dieses Zeugnisses hat i eff zu geschehen. Dasselbe gilt nur für die Ladung, für welche es speziell ausgestellt ist, und ist bei der Ausfuhr an die Polizei⸗Behörde des letzen inländischen Gränz= orts abzuliefern. Früchte u. s. w., welche nicht mit einem von der Polizei- Behörde nach vorheriger Untersuchung der Ladung für richtig erkannten Begleitschein versehen ed dürfen nicht über die Gränze ausgeführt werden. §. D Auf Getraide, Mehl und Kartoffeln, welche aus dem Auslande ein- eführt werden, finden die 88. 4 und 3 Unserer Verordnung vom 9gten v. M. eine Anwendung, und können hiernach dieselben auch außerhalb der öffent⸗ cf Märkte im Lande verkauft werden. Der Einführende hat die That= sache der Einfuhr aus dem Auslande a amtliche Zeugnisse zu beweisen. §. 5. Sollte in Gränzbezirken das Bebürfniß vorliegen, Früchte zum

Zweite Beilage

ä seiend möchten wir die Frage entgegnen: ob denn eilungen irgend etwas nüßen, auch wenn sie weniger

Die Magistrate ö diese Wahlen mit den Wahlen der Stadtver⸗

Schiedsmänner gewählt werden, erscheinen die Wähler nur in sehr geringer 6 zuweilen wird sogar der Wahl-Termin frustrirt, weil

Distrikten der Stabt Küstrin erschienen in dem Wahl- Termine in zweiten von 155

In

*

Das Abann emen t betrigt: 2 Athir. für . Jahr. 4 Athlr. * x. 8 Rthir. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung. Sei einzelnen Nummern wird der gogen mit 23 Sgr. berechnet.

Preußfis

A1II9ꝗe meinte

e Zeitu

z Zeitung: w . Nr. S7. n ser tions - G ebü i Raum e in er Een d nen, Anjeigers Sgr.

. e. dar nl e, ng

M 158.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen

unvollstãndige Exemplare der All emeinen

len, daß . s nen Nummern nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen.

Der vierteljährliche Pr ; (Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer

ins Haus gesandt. Auswärtige, des In⸗ oder Auslandes,

berechnet.

nhalt.

Amtlicher Theil.

Landtags⸗Angelegenheiten. Sitzung der Herren: Kurie vom 4. Juni: Bemerkungen zum Protokoll der vorhergehenden Sitzung; . Botschaften über Zulassung der Mitglieder der einen Kurie zu den Sitzungen der anderen und über die zur Abhülfe des Nothstandes zu unternehmenden öffentlichen Arbeiten; Schluß der Verhandlungen über das Gutachten, betreffend die Bitten um Abänderung des Geschäfts= Reglements; Gutachten über den Antrag wegen Aufhebung des Salz Monopols und Verhandlungen darüber. Birnen der Kurie der drei Stände vom 4. Juni. Bemerkung zum Protokoll der vorigen Sißzung; die etwaigen Korrekturen bei einer beabsichtigten zweiten Herausgabe der Landtags-⸗Verhandlungen; Aufnahme der namentlichen Abstimmung in die durch die Allg, Pr. Ztg. zu veröffentlichenden stenographischen Be= richte; Allerhöchste Botschast wegen Erleichterung des Noihstandes; Bit= ten an Se. Majestät den König wegen Umwandlung des Königl. Sandelsamts in ein selbststaͤndiges Ministerium für Ackerbau, Handel und Industrie und baldiger Emanirung eines Strafgesetzbuchs; Fortseßung der Bera—= thung über das Gutachten, betreffend die Petilionen auf Aenderung der Verordnungen vom 3. Februar 1847, mit Rücksicht auf die frühere Ge⸗ setzgebung; Abstimmungen in Betreff der Ausschüsse. Berichtigung.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnäbigst geruht:

Dem Sber-Landesgerichts⸗-Chef⸗Präsidenten Dr. Nettler zu Naumburg den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; so wie dem Sberst⸗ Lieutenant a. D., Kalau von Hofen, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; und

Dem Kammer- Prästdenten beim Landgerichte zu Koblenz, von Hontheim, bei Gelegenheit seiner Bersetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justizrath zu verleihen.

ar n,. nn.

Der Notar Gronen zu Zell ist zum Notar für den Lanbgerichts⸗ Bezirk Aachen mit 3 nr f mn seines Wohnsitzes in Aachen vom 1Isten Juli d. J. ab bestellt worden.

Angekommen: Der außerordentliche Gesandte und bevoll= mächtigte Minister am Kaiserlich russischen Hofe, General⸗Major von Rochow, von Dresden. . . .

Der Königlich schwedische Ober⸗ Ceremonienmeister, Freiherr Bonde, von Stockholm. J .

Abgereist: Se. Excellenz der Kaiserlich österreichische Feld⸗ marschall? Lieutenant Graf Schlik, nach Dresden.

Candtags - Angelegenheiten.

Sitzung der Herren-Kurie am 4. Juni. Die Sitzung beginnt nach 12 Uhr unter Vorsitz des Marschalls

Fürst zu Solms mit Vorlesung des über die 10te Sitzung aufgenom⸗ menen Protokolls durch Graf Dyhrn. .

Graf Lynar: Was ich zu sagen habe, bitte ich zunächst ge⸗ horsamst nicht als einen Tadel gegen das eben verlesene Protokoll zu betrachten, sondern als eine ganz allgemeine Bemerkung. S5. 20 des Reglements schreibt vor:

„Bas über die Berathung und deren Ergebnisse außunehmende Protokoll muß außer einer kurzen Darstellung des geschichtlichen Ver⸗ laufes der Verhandlung: .

a. Die zur Abstimmung gebrachten Fragen in wörtlicher Fas⸗

sung,

b. bing sesultate der Abstimmungen, und

c. die ohne Abstimmung gefaßten Beschlüsse enthalten.“ ö

In diesem eben verlesenen Protokolle, wie in einigen früheren schon, wenn ich mich recht erinnere, sind einige der gestellten Fragen bder ohne Abstimmung gefaßten Beschlüsse nicht wörtlich wieder in das Protokoll aufgenommen, sondern es ist auf das Gutachten der Abtheilung hingewiesen worden. Ich glaube aber, daß aus dem Gutachten? der Abtheilung diese Punkte in das Protokoll herüber⸗ geschrieben werden müssen, um ein vollständiges Bild der Abstim⸗ mung zu geben.

Graf Dyhrn: Wenn ich das verehrte Mitglied richtig verstanden habe, so ist wohl seine Forderung die, daß, wenn hier gesagt wird: „Tritt die Versammlung dem Vorschlage der Abtheilung bei?“ die⸗ ö therschla auch wieder wörtlich in das Protokoll niedergelegt

erde.

Graf Lynar: Jal

Mar schall; Ich glaube, daß dies nicht nothwendig ist. Es würde die Folge haben, daß bei längeren Gesetzesvorlagen, wo ein Paragraph ohne Abstimmung angenommen wird, dieser Paragraph in das Protokoll aufgenommen werden müßte. Ich glaube, der Sinn der Geschäftsordnung ist vollkommen getroffen, wenn blos gesagt wird, die Versammlung nahm entweder diesen Paragraphen oder bie- sen Antrag der Abtheilung ohne Abstimmueng an. Es sst früher auf Provinzial⸗Landtagen immer so . worden, ich glaube, daß dies volltommen hinreicht. Freilich jst nothwendig, daß, wenn eine Frage

zu spät eingegangener Meldungen, Preuñischen Zeitun wir wir die Stärke der Auflage gleich zu Anfange desselben danach bemessen können. Denn später eintretende Abonnenten w umerations: Preis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Inland. Bestellun gen für Berlin werden in der Expedition Abonnent erhält das Blatt durch die Stadtpost, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post⸗-Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 23 Sgr

Berlin, Mittwoch den gien Funi

An die Leser. zu liefern, so bitten wir die Bestellungen

der Stadt wohnende

besiimmt gestellt worden ist, sie eben so bestimmt im Protokoll wie= der vorkommt, und in dieser Beziehung habe ich eine Bemerkun zum Protokoll zu machen. Ich habe nämlich die Frage nicht a gestellt, ob die Versamlung dem Antrage des Fürsten Lichnowsky beitrete, sondern es ist überhaupt nur die Eine Frage gestellt wor= den, welche am Schlusse ber Berathung vorkam und auch im Pro⸗ tokolle richtig wiedergegeben ist. Eine andere Frage ist gar nicht ge=

stellt worden. Sind nicht die stenographischen Berichte vor⸗

Graf York: handen?

Marschall: Es kommt hier blos auf die Erinnerung der Versammlung an. Darüber kann kein Zweifel sein, daß nur einmal abgestimmt worden ist.

Graf Dyhrn: Es ist auch nur einmal abgestimmt worden, und das Protokoll sagt auch ausdrücklich: „Stellte der Marschall die Frage: tritt die i,, dem Antrage des Fürsten Lichnowsky bei? Hiergegen erhoben . viele Stimmen, und nachdem der Abgeord⸗ nete von Keltsch bemerkt hatte zc.

von Keltsch: Ganz genau ist mir die Sache nicht mehr er⸗ innerlich, es schwebt mir aber vor, vernommen zu haben, daß der Herr Marschall die Frage gestellt hatte: „Wird dem Antrage des Fürsten Lichnowsky beigetreten?“ In jenem in. wurde bei mir das Bedenken lebhaft rege, daß mir eine Beantwortung über das Materielle der Sache nicht abgefordert werden könne. Das be⸗ wog mich nun, Einspruch gegen die Fragestellung zu erheben; es kam nicht zur Abstimmung der zuerst gestellten Frage, und dann wurde die Frage zur Abstimmung so gestellt: „Ob dem Antrage zur Zeit Folge zu geben sei?“

Fürst Lichnow sky: Ich muß den Worten meines geehrten Kollegen für den Herzog von Braunschweig beistimmen; da ich die Ehre hatte, neben Ew. Durchlaucht an jenem Tage zu sitzen, so war ich in der Lage, vollkommen den Gang der Debatte zu verfolgen. Ew. Durchlaucht haben allerdings die . gestellt, und als sie sormulirt, d. h. durch Ew. Duschlaucht ausgesprochen war, erhob sich dies Bedenken bei meinem genannten Kollegen, der aufstand und dasselbe aussprach. Die Frage ist nicht zur Abstimmung gekommen, aber die fragenden Worte siüd von Ew. Durchlaucht ausgesprochen worden. Nachdem mir Ew. Durchlaucht einmal das Wort gegeben haben, so werde ich mir erlauben, etwas, allerdings sehr Unwesent⸗ liches zu erwähnen. Da aber das Protokoll richtig sein muß, so be⸗ merke ich, daß am Schlusse nicht drei, sondern vier Herren für mei⸗ nen Antrag gestimmt haben.

HGraf Dyhrn: Es ist mir sehr angenehm, daß das verehrte Mitglied diesen Punkt zur Sprache bringt. Ich habe blos drei Her⸗ ren gesehen, das verehrte Mitglied hat selbst gesagt: „tres laciunt collegium“. Nun ist mir . worden, es sei noch ein Vierter aufgestanden. Diesen habe ich nicht herausgebracht, und da ich für das Protokoll stehen muß, so kann ich ihn auch nicht hineinbringen.

Fürst Lichnowsky: Ich habe allerdings gesagt: „tres faciant collegium“, ich wurde aber hierauf von dem durchlauchtigsten ersten Mitgliede dieser Versammlung berichtigt! und bemerkte, daß mein verehrter Kollege für den Herzog von Anhalt-Cöthen auch für mich gestimmt hat.

Marschall: Also vier haben dafür gestimmt. Was ich sagte, hatte nur den Zweck, klar zu stellen, daß nur eine Abstimmung statt= gefunden habe, und ist nun erledigt.

Senfft von Pilsach: Es ist im Protokolle gesagt worden, daß die Allerhöchste Bestiminung, die in Betreff der Über Spiritus⸗ Lieferungen , , mn Verträge erbeten worden ist, nur Anwen⸗ dung finden solle, auf die Verträge, die vor dem 1. Mai abgeschlossen wären. Genau genommen, glaube ich, ist gesagt worden; „die vor Publication der Allerhöchsten Ordre vom 1. Mai abgeschlossen wären.“

Fürst Wilhelm von Radziwill: Ich muß in Beziehung au die Erklärung, die mir in den Mund gelegt worden ist, bemerken, dg der Herr Serretair mich mißverstanden haben muß. Ich habe mich mit dem Gutachten der Abtheilung nicht vollkommen einverstanden erklärt, sondern ich habe einen wesentlichen Unterschied zwischen mei⸗ ner Meinung und der der Abtheilung darin gefunden, daß die Ab⸗ theilung zur Wiederaufnahme einer zurückgenommenen Petition die Erklärung von resp. 6 oder 24 Mitgliedern verlangt, ich aber dem Antragsteller 6. vindizirt habe, sie wiederaufzunehmen. Der Ver⸗ sammlung habe ich das Recht ertheilen müssen, daß jedes einzelne Mitglied das Recht hat, einen solchen Petitions⸗Antrag zu dem sei⸗ nigen zu machen. Ich habe namentlich mich dafür erklärt, weil ich das Verfahren für kürzer und 6 halte. Ich habe über diesen Punkt die schon durch die lange Debatte ermüdete Versammlung nicht länger durch Gegenbemerkungen hinhalten wollen, sondern habe blos eine kurze Bemerkung darüber gemacht, daß ich einen wesentlichen Unterschled zwischen meiner Meinung und der der Abtheilung sinde.

Graf Dyhrn: Es kann also dahin geändert werden, daß Ew. Durchlaucht beigetreten sind.

Fürst Wilhelm von Radziwill: Ich habe dann gegen das Abtheilungs⸗ Gutachten gestimmt.

e Keyserling: Ich glaube, auf das zurückkommen zu müssen, was ich ce am Schlusse ...

) 26 chall: Es wird so erledigt, es ist kein Bedenken vor- anden.

Graf von Itzenplitz: Ich wollte mir in Beziehung auf das, was der Graf Lynar bemerkte, eine Anfrage erlauben. Ew. Durch-

laucht haben, wenn ich richtig verstanden habe, ausgesprochen, daß,

leider in die Nothwendigkeit versetzt sahen, einer für das nächste Quartal gefälligst rechtz ütden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene⸗

1847.

großen Anzahl unserer respettiven Abonnenten nur eitig so bewirken zu wol⸗

frei

schon den Abend vor dem angegebenen Datum,

insofern eine Abstimmung stattfindet, dem Reglement gemäß die Frage in extenso in das Protokoll gehört.

Marschall: Ja!

Graf Itz enpliß Ew. Durchlaucht sind doch auch wohl der Ansicht, daß, wenn über einen Antrag der Abtheilung abgestimmt, er nicht ohne Abstimmung durch Acelamation angenommen, sondern dar- über bestimmt abgestimmt wird, so daß der betreffende Antrag der Abtheilung dadurch zur Frage wird, daß, sage ich, in diesem alle auch der Antrag der Abtheilung in extenso ins Protokoll kommen u.

Marschall: Ich habe nichts dagegen, es wird zweckmäßig sein, daß es so feshehe Nach Erledigung dieser Bemerkung, kann ich das Protokoll für genehmigt erklären.

Graf Itzenplitz: Ich will mir noch eine gehorsamste Anfrage erlauben. In den ersten Tagen unseres Zusammenseins haben wir die gedruckten Protokolle bekommen, seit dem gar nicht mehr. möchte daher unmaßgeblich fragen, ob nicht Ew. Durchlaucht anord= nen möchten, daß dies wieder in den Gang käme. edes Mitglied soll zwei Exemplare erhalten, die haben wir in den ersten drei Tagen bekommen, seit der Zeit aber nicht mehr. .

Marschall: Es hat sich gezeigt, daß dies Schwierigkeiten hat und gar leicht dazu führt, ba die einzelnen Hefte verkommen, so daß es also zweckmäßiger erschien, sie zu sammeln und später erst den Mitgliedern zu übergeben. .

Graf Itzenplitz: Ich stelle es der geehrten Versammlung an⸗ heim; sonst aber kann es doch von Wichtigkeit sein, die Protokolle während des Landtags einzusehen.

Graf Dyhrn: Gedruckt sind sie.

Marschali: Auf den Provinzial⸗Landtagen ist es auch so ge⸗ ber 86 daß sie am ö des Landtages übergeben wor⸗ den sind.

Es sind zwei Königliche Botschaften eingegangen, welche ich der Versammlung mitzutheilen habe.

(Sämmtliche Mitglieder erheben sich, und die Königlichen

Botschaften werden verlesen.)

, Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von reußen ꝛc. entbieten Unferen zum ersten Vereinigten Landtag versammelten ge- treuen Ständen Unseren gnädigen Gruß.

Auf den Uns unter dem 1. Juni d. J. eingereichten Antrag Unserer getreuen Stände wollen Wir gestatten, daß die Mitglieder des ersten Vereinigten Landtages, wenn die Kurien in getrennten Sitzungen verhandeln, den Sitzungen derjenigen Kurie, welcher sie nicht angehören, als Zuschauer auf den Tribünen der Sitzungssäle beiwohnen können.

Uebrigens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Sanssouci, den 3. Juni 1847.

ö (gez) Friedrich Wilhelm. un die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.“

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. entbieten Unferen zum ersten Vereinigten Landtage versammelten ge⸗ treuen Ständen unseren gnädigen Gruß.

Den Uns unter dem 27.31sten v. M. vorgelegten Antrag, daß für die Dauer der gegenwärtigen Theurung durch gemeinnützige An- lagen, sowohl unmittelbar auf Kosten des Staates, als mittelbar durch Unterstützung von Kreis-, Kommunal- und Actien⸗ Unternehmungen dieser Art, den arbeitenden Klassen neue Erwerbsquellen in höchst= möglicher Ausdehnung eröeffnet werden mögen, sind Wir schon dadurch zuvorgekommen, daß Wir unter dem 18. April d. TJ Unseren Mini⸗ stern des Innern und der Finanzen eine namhafte Summe zur Dis⸗ position gestellt haben, um da helfend einzuschreiten, wo sich augen⸗ blickliche nicht durch die zunächst verpflichteten Personen oder Cor- porationen zu beseitigende Noth zeigen möchte. In Ausführung dieses Befehls ist bereits der Angriff außerordentlicher öffentlicher Arbeiten und die Verstärkung der für früher eingeleiteten Bauten, namentlich auch für Festungsbauten ausgesetzten Fonds mehrfach er= folgt. Nichtsbestoweniger haben Wir von dem Antrage Unserer ge⸗ lrenen Stände gern Veranlassung genommen, diese Ark der Verwen dung der bewilligten Summen als die zweckmäßigste zu bezeichnen und befehlen, vorzüglich auch dahin zu wirken, daß die vielen unter Zusicherung von Staats Prämien genehmigten Kreis Kommunal und ki nn, nnn 9 6. i ange ö. . und dadur ot zeigt eunigst in Angriff geno! : =.

r e el drt r T Unseren getreuen Ständen in Gnaden

gewogen. leben Berlin, den 1. Juni 1847.

gez) Friedrich Wilhelm.

e versammelten Stände.“

Wir kommen zur Berathung des Gutachtens der Abtheilung über

ĩ letzten Sitzun ausgesetzten Gegenstand, die afts⸗ e n w. bitte den Herrn Fürsten Lichnow den

tte 12 ; der che 1 Bes alen: Es ist in der Königli Boischaft ,. worden, daß schon früher, ehe der Landtag versammelt war, Ge. Majestüt der König bereits unter dem 1. Aptil genehmigt hät⸗

n die zum Vereinigten Landtag