1847 / 158 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ken, und zwar namentlich in Beziehung auf den chstand, um den arbeitenden Klassen zu Verdienst . ß nicht, ob es nicht im Interesse der hohen ürfte, den gegenwärtigen

näh er anzugeben.

ium zur Ver⸗ Unterstützung

Herrn Finang⸗

vinzen von hohem Interesse, zu erf gemeinen nur als eine n ; „da meines Wissens in der Provinz, der ich an⸗ e der Provinzial ⸗Behörden, die en, seibst die dringendsten, ab⸗ orschläge und An⸗

den, ob biese Frage eine err Finanz⸗Minister nicht le, t engt

erg: Ich glaube nicht ermächtigt . il Se. Majestät es nicht fůr en, die Summe in der Botschaft anzugeben. abe derselben leicht Veranlassung werden zu sehr vielen Reclamationen.

ren die Ehre habe, alle Anträ eine derartige ieden worden ten. Ich habe mich zu beschei ügcretion involviren könnte, und ob der

r zu deren Beantwortung Finanz ⸗Minister von es

zu sein, die Summe essen erachtet ha . 6 * 39. 23 1 ibertriebenen Anforderun . glaube ich nicht der Lage zu sein, auf diese Frage Auskunft zu

en. Marschall: Wir kommen nun zur Berichterstattung. 8 Fürst Lich nowsky (liest vor):

.

vierten Abtheilung der Herren-Kurie,

lu bezeichnen, we

ff ürsten zu Salm⸗Reiffersch eid⸗Dyk, usatzes zum Geschäfts-⸗Reglement.

at auf den Antrag des Fürsten mit 11 Stimmen gegen 1 beschlossen, bei der

den Antrag des

bezüglich eines Die Abtheilung

Reifferscheid⸗ Dy

hohen Kurie zu befürworten:

5 g. am Schlusse den Zusatz zu beantragen:

muß aber auch in diesen Fällen der Verbesserungs⸗Vor⸗

schlag, ehe er zur Unterstützung und Berathung gestellt wird,

riftlich formulirt und vorgelesen werden.

Es fragt sich, ob hier eine Bemerkung zu ma—

Da dies nicht geschieht, Referent Fürst Lichnowsky Ciest vor): 2) ad 8 16: e. Majestät ehrfurchtsvoll zu bitten,

estimmen zu wollen, in der die zu stel⸗ einem Prinzip normirt, vorgetragen

1) ad *

so kommen wir zur weiteren Bericht⸗

Allergnädigst eine feste Reihenfolge b lenden Fragen, na werden sollen.

Der durch langjähri

. gen Gebrauch bewährte Usus des englischen arlaments, vieler ständischen und constitut

ionellen Versammlungen, hrungen des gegenwärtigen Landtages, haben g als höchst wünschenswerth, ja nothwendiß Unvorgreiflich dem Allerhöchsten Ermessen Sr. M die Abtheilung, daß die hohe Kurie darauf antragen dür Norm anzunehmen:

itglied kann Verhesserungen der ge chlag bringen, über welche Verbesserungs⸗ die Frage, ob der ganze Antrag genehmigt werden soll, unentschieden bleibt, bis er durch alle angenommenen ifizirt worden, als die Stimmen⸗ o wird über einen Haupt- Antrag immt, wenn über alle zu demselben gemachten Die einzelnen Verbesserungen hung selbst vom g gebracht. Wenn n entschieden ist, so wird ein abgestimmt. gestellte Frage oder ihren Umfang miß⸗ zur Wiederaufnahme der Sache, nach⸗

o wie die reichen Erfa

estät glaubt te, folgende

ellten Anträ nträge zuer

gestimmt wird, da

Verbesserungs⸗Anträge so mod mehrheit bestimmt haͤt.

rungen entschieden worden. der Zeitfolge, worin sie bei der Berat roponenten vorgetragen worden, zur Abstimmun nen Verbesserun mit Ja und

werden na

übrr alle vorg über den ganze hauptung, man habe verstanden, berechtigt nicht dem bereits bestimmt worde

Läßt der ursprüngliche

Proponent seinen Antrag vor der Ab- immung fallen,

von einem Anderen aufgenommen, in der ursprünglichen Reihefolge

und wird derselbe kommt er nichts destoweniger zur Abstimmung.

Ergiebt sich im Laufe der Debatte, Vorschrift in einem einzelnen Falle except Zweifel unterliegen dürfte, so h Lösung der Ue

daß die Anwendung dieser ionell Schwierigkeiten oder at der Marschall, wenn er bei deren ammlung nicht gewiß ist,

ereinstimmung der Ver nen Falles von dem Aus⸗

die erceptionelle Entscheidung des einze spruche der Majorität abhängig zu ma st zu Salm⸗Dyck: en der Abtheilun Versammlung bitten, die Meine Absicht i

pricht allerding

Bestimmung bieses Artikels estellt werden, da

en. Zwischen d dig dw ez

. Da ich im Wesentlichen mit dem einverstanden bin, so kann ich nur die hohe m Gutachten ihre Beistimmung zu ertheilen. eine Lücke auszufüllen, die mir in un⸗ Der 5. 16 ; in welcher die Fragen sollen er spricht aber doch nur beilckufig davon, und bie eht nur dahin, daß die Fra⸗ mit Ja ober Nein könnten ormulirung einer Frage und der Fragen über denselben Gegenstand sehr wesentlicher Unterschied. Alle vorgebracht werden, glaube, daß

st nur gewesen, Reglement vorhanben zu sein schien. 8s von der Reihefolge,

Reihefolge, in vorgetragen werden sollen, ten, die auf dem Land ruch auf Erörterung, und wen 9 ' 3 . men könnte. : n beseitigt.

wenn für die

haben denselben es also durchaus noth⸗ en von dem Gutachten der Abthei⸗ or man über diesen Antrag A alle Abände

hren 6 ung, wie gesetzmäß alten ö e, wenn dies ⸗Marschai feiost wirt. einige einzelne Fälle

en werden,

da das Gesch

k e , viellei

allgemeinen Einv ; . . zehn Fällen neunmal dies der kürzeste und zweckmäßig

i Gelegenheit der neuliche mir schon auf b

erleichtert, und ga. . .

u Debalte über die- Gutachten der Ab⸗ sehoben wird,

von Qua st:

en Gegenstand, erl.

n

1000

1 nn pen ta der . cher Standever˖ sammlung von abe man jedoch di us nach den möglichst besten Quellen zu ermitteln gesucht und diesen folgendermaßen fest⸗

gestellt. Jedes Mitglied kann Verbesserungen der gestellten Fragen in

chlag . über welche ee, . zuerst alls abgestimmi wird, daß die Frage, ob der ganze Antr gshehn igt. werden soll, unentschieden bleibt, bis er dur alle angenommenen Verbesserungs - Anträge so modisicirt wor⸗ den, als die Stimmenmehrheit bestimut hat. E enso wird über einen Haupt⸗ Antrag nur erst dann abgestimmt, wenn über Alle zu demselben gemachten Verbesserungen entschieden worden. Die einzelnen 3e deff

bei der Berathung selbst vom Proponenten vorgetragen worden,

besserungen entschieden ist, so wird über den ganzen Antrag mit Ja und Nein abgestimmit. sogz Behauptung, man a die gestellte Frage oder ihren Um ang mißverstanden, berechtigt nicht zur Wieder⸗Aufnahme der Sache, nachbem bereits gestimmt worden.

STäßt der ursprüngliche Proponent seinen Antrag vor der Ab= stimmung fallen, und wird derselbe von einem Anderen aufgenom- men, so kommt er nichtsdestoweniger in der ursprünglichen Reihe⸗ folge zur Abstimmung.“ e

Es ist wörtlich 3 Fassung, welche von ber Abtheilung an⸗ genommen und der hohen Versammlung zur Genehmigung wor elegt worden ist. Ich habe nicht das Glück gehabt, das englische Parla⸗ ment persönlich kennen zu lernen und bei Verhandlungen desselben gegenwärtig zu sein; so viel ich aber die Verhandlungen deffelben aus Berichten kenne, habe ich nimmer gefunden, daß außer diesem Usus, wie er hier angeführt ist, und von dem ich gern zugebe, daß er wirklich so stattfindet, noch ein anderer 1 existirt, den ich weder im Gutachten der anderen noch unserer Abtheilung erkenne, nämlich der, daß jede Bill oder was sonst zur Genehmigung vorgelegt wird, eine mehrmalige Verlesung in der Versammlung erhält, so viel ich mich dessen sicher entsinne, eine dreimalige. Diese dreimalige Verle⸗ sung hat eine wesentliche Bedeutung. Genau kann ich allerdings darüber nicht urtheilen, inwieweit dürch eine einmalige, zweimalige oder dreimalige Verlesung eines der beiden Häuser kapfivirk wird; so viel aber ist gewiß, daß die Zulassung zu jeder dieser Verlesungen mehr oder weniger die Annahme wenigstens des Prinzips der Bill oder der sonstigen Vorlage bestimmt, daß man gewöhnlich die erste Verlesung leicht zuläßt und dadurch nur ausspricht, daß man auf die Sache im Allgemeinen einzugehen nicht abgeneigt sei; die zweite Berlesung aber gewöhnlich, wenn es eine Parteisache ist, heftig be⸗ stritten wird. Die Haupldebatte, welche über den Gegenstand statt⸗ findet, findet zwischen der ersten und zweiten Verlesung statt, bevor noch irgend ein Amendement zugelassen worden ist. st die zweite Verlesung durchgegangen ich wiederhole, daß ich nur nach den Berichten urtheile, die ich darüber gelesen habe so tritt das Haus ins Comité, und alsdann werden die einzelnen Amendements nach der Reihefolge, wie sie hier dargestellt ist, vorgetragen, so daß diejeni⸗ gen Mitglieder, welche gegen e Ti n nf gewesen sind, unb deshalb auch gegen die zweite Verlesung stimmten, nachträglich noch Gelegenheit haben, die einzelnen Verbesserungen vorzuschlagen oder sich den von Anderen vorgeschlagenen anzuschließen, von denen sie Jlauben, daß die Bill durch dieselben annehmlicher werde, als sie es in der ursprünglichen Fassüng sein würde. Schließlich, je nachdem die Amendemenis angenommen oder verworfen worden sind, wird die alse festgestellte Bill. zur dritten Verlesung gestellt, wodurch denen, welche sie in dieser Fassung für verbessert halten, möglich wird, sie anzunehmen, af 6, aber, welche gegen die ganze Bill auch in der veränderten Fassung sind, dennoch a dagegen erklären können. Die⸗ ses 62 ich in der Fe ig, wie Fe ung hier vorgelegt ist. Ich will den Fall setzen, es fäme hier eim Gegenstand zur Berathung, gegen den ich in principis oder, um mit einem hier gewöhnlicheren Worte zu sprechen, gegen dessen Tenor ich im Ganzen stimme; . nun die Amendements im Einzelnen. 4. gestellt werden und zur Frage kommen, so muß ich gegen jebes Amendement stimmen, wenn ich darin auch einzelne Verbesserungen erkenne, weil ich mich schließ= lich gegen das Ganze erklären ul Wenn es aber gegentheils möglich gemacht wird, einen Beschluß zu fassen, dem Tenor der Vorlage öder der Petition entgegenzutreten oder ihn anzunehmen, ohne in 2e auf die Einzelnheiten vorher kaptivirt zu sein, ohne daß es möglich ist, einzelne Verbesserungen später auch dann hinzuzufügen, wenn ich auch gegen die Vorlage im Ganzen bin, so 6 ich später keine Gelegenheit mehr dazu; ich kann mich also auf das einzelne Amendement nicht einlassen, fondern muß gegen jede Verbesserung stimmen, wenn ich jener Vorlage nicht ganz mich anschließen will, während gegentheils bei jenem im engli⸗ schen Parlamente gebräuchlichen Geschäftsgange, wie ich ihn 1. nachzuweisen mir erlaubte, ich mich vorher gegen das Ganze erklären, bei der einzelnen Fragestellung über die Amendements jedoch immer noch dem Einzelnen mich anschließen oder dagegen auftreten kann und über das gesammte Resultat noch das letzte Urtheil mir bei der letz ten Verlesung vorbehalte.

Fürst Salm-⸗-Reifferscheid⸗Dyk: Dem verehrten Mitgliede laube ich kurz auf seinen Antrag erwiedern zu können, daß das Bei⸗ iel des englischen Parlaments nicht vorgeführt werden könne, inbem die Formalitäten, die dort stattsinden, auf die Bills sich beziehen, wenn einzelne Mitglieder von ihrem Rechte Gebrauch machen, die Initiative in Bezug auf einen Vorschlag zu einem Gesetze zu ergrei= fen. Daß dies mit allen Umständlichkeiten durch eine dreimalige Ver⸗ lesung stattsinden müsse, das ist in der Ordnung. Hier haben wir aber weder die Initiative, noch irgend etwas ber Art, wir urtheilen blos über den Bericht einer unserer Abtheilungen. Die Diskussion darüber muß stattfinden, ehe man zur Fragestellung kemmt. Folglich sind Sie in Ihrer Ansicht nicht beengt, und wem, nach seiner Ansicht, ein Antrag nicht recht ist, der verwirft ihn; aber das Beispiel von dem . Parlamente ist hier ganz unnöthig. ;

Herzog von Ratibor: Auch ich habe nicht die Ehre, das Parlament durch eigene Anschauung kennen gelernt zu n so viel ich aber weiß, wird diese dreimalige Verlesung nur deshalb im Par⸗ lamente gebraucht, weil sie aus einer Zeit stammt, wo noch nicht alle Mitglieder des Parlaments lesen konnken. Da wurde die Bill drei mal verlesen, um die Sache möglichst für Jeden verständlich zu machen; und wie der Herr Antragsteller ganz richtig eben bemerkte, ist dies blos bei den Bills gebräuchlich und nicht bei den Amendements, von denen . die Rede ist. Auch muß ich hinzufügen, daß der jetzige Usus, so viel mir bekannt, darin besteht, daß man nur den Titel und die ersten Worte der Bill verliest, und das 6 weil es jetzt ge⸗ druckt wird und wahrscheinlich jrßt wohl alle Mitglieder des Parla- ments lesen können, wird we gelaͤssen. Es scheint mir nur die Bei⸗ behaltung des alten Gebrau 6, aber jetzt keine Nothwendigkeit mehr

zu sein. ; ch ich mir zum Grundsatz gemacht habe,

. agstel- e der Sache für nütz⸗ zu erwähnen. de es ge⸗ wenn eine bestimmte Festsepung

zur , gebracht. Wenn über alle vorgeschlagenen Ver?

nicht erfolgte, aber dies unter einer Voraus 36 , ein seser g er unserer Versa besteht darin, daß auf ben Antrag der Abt Rüdsicht unter allen

ung, nämlich unter ber ilbe. Dieser feste Ge⸗ schon gebildet. die großtmõ

s Referenten sich mit welcher in der Versammlung ie größte Unterstützung findet. so wird es nöthig, die . Ich bleibe bei indem ein solcher Vorschlag überhaupt noch keine Prä⸗ auch nicht die Präsumtion, daß er eine Ver⸗ besserung sei, und weil das Wort „Abänderungs⸗Vorschlag/! noch den weiteren Vortheil bringt, daß es nun weiter unmittelbar d zu erwägen, was denn abgeändert werden soll, und darauf mir wesentlich anzukommen. Ist nämlich der Abänderungs⸗ den Antrag der Abtheilung, sondern e auf den Paragraphen gerichtet ist, ei einem Petitions⸗ Antra

V .

länden genommen wird. wird es wünschenswerth sein, daß die Ansicht bes R Antrage vereinigen lasse, i Gelegenheit der Berathung d st dies aber nicht möglich, wie es o Abänderungs⸗-Vorschläge selbst näher dei dem Worte, Abänderungs⸗Vorschlag“, in dem Augenblicke, wo er gestelli wird sumtion für sich hat

zu betrachten.

erungen werden nach der Zeitfolge, worin sie

llt, daß er nicht au ei einer Gesetzes⸗ Vor über den diskutirt wird, oder Petition selbst, so meine ich, daß er gar kein Recht hat, bstimmung zu kommen, als der Antrag der Abtheilung; denn die wenn sie den Werth behalten soll, welcher ihr zu⸗ r ihr von Anfang an beigelegt werden sollte, stets diejenige Berücksichtigung finden, die sie in Anspruch zu nehmen un- ein Vorschlag vorläge dieser hier nicht praktisch werden kann, so scheint er mir doch als Beispiel recht gut dienlich zu sein dahin gehend, daß die Regierung sagte: wir wollen eine Eisenbahn bauen, die Abtheilung dagegen vorschlüge, daß eine Chaussee gebaut werde, und nun ein anderer Vorschlag bei der Berathung gemacht würde, daß ein Kanal gebaut werden möge, so ist gar kein Grund da, warum die erste Frage darauf zu richten wäre, ob der Kanal gebaut werden soll, sondern die erste Frage würde die sein, ob der Abtheilung bei⸗ Das ist der Gebrauch, dessen ich zuerst gedachte, daß bei einer Gesetzes⸗ Vorlage nicht der Paragraph des Gesetzes, sondern der Antrag der Abtheilun und eben so bei einem Petitions⸗ dern der Antrag der Abtheilung. Wird dagegen bei der Berathung ein Vorschlag gemacht, welcher nicht, wie in dem vorhin erwähnten Beispiel, den Antrag der Abtheilung ganz beseitigt und sich an dessen Stelle setzen will, sondern welcher a lbth erichtet ist und eine Modification desselben beantragt, so bin ich der schließe mich insoweit dem Abtheilungs-Gutachten er die Priorität in der Abstimmung haben müsse. Bei allen Vorschlägen also, welche auf den Antrag der Abtheilung gerichtet sind, stimme ich bei, daß sie früher, vor dem Abtheilungs⸗ ebracht werden, nicht aber bei solchen, und ich bitte, diesen Unterschied festzuhelten, weil er von Wichtigkeit ist, die auf den ursprünglichen Gesetz⸗ Entwurf oder den Petitions⸗ Antrag gerichtet sind. Bei den Abänderungs⸗Vorschlägen, welche auf der Abtheilung gerichtet sind, wird ein doppelter Weg möglich sein, um sie vor dem Antrage der Abtheilung zur Abstim⸗ en, entweder der, daß man sich nach der Zeitfolge er sie eingebracht worden sind, oder der, welcher mir im Grunde passender erscheint, daß man sich danach richtet, ob ein äher oder entfernter von dem Abtheilungs⸗

man denjenigen zuerst zur Abstimmung * . . und unmittelbar

Abtheilung mu kommt und we leugbar die Befugniß Wenn z. B. obgleich ich weiß, da

gestimmt werde.

zuerst zur Abstimmung kommt, ntrage nicht dieser Antrag, son⸗

uf den Antrag der Abtheilung

einung, und i vollständig an, da

Vorschlage zur Abstimmun

mung zu bri richte, in we

Abänderungs⸗Vorschlag n Vorschlage steht, und da bringt, der am entferntesten steht, un ü vor dem Antrage der Abtheilung, welcher diesem Antrage, am n

ten staht. Auf diesen wesentlichen Unterschied unter den Abänderungs⸗ e dnn ner ien . machen wollen, und es scheint mir

von Wichtigkeit, daß diefer Üünterschied gehörig berücksichtigt werde. st stimme dem vollständig bei und habe ... Marschall: Der Herr Referent hat zunächst das Wort. von Quast: Ich hobe nur drei Worte zu bemerken ... Marschall: Der Herr Referent hat sich um das W meldet und kann das Wort auch außer der Reihe nehmen. Referent Fürst Lichnow sky: mich für den Antrag des Fürsten zu fand mich in dieser Beziehung auch jõsrität, der Minorität entgegengesetzt, divergirende Stimme 11 gegen 1 eine Minorität nennen kann, und kann mich auch heute nür wieder für diesen Antrag erklären. Ich habe mit Freuden gesehen, daß unser durchlauchtiger Marschall im Allgemeinen, wenn auch nicht in der Theorie, doch in der Praxis dem „nicht in der Theorie,“ weil, er Herr Marschall auf den Grund,

Vorschlägen habe i

Ich habe in der letzten Sitzung Salm-⸗Dyk ausgesprochen, be⸗ Abtheilung in der Ma⸗ wenn man überhaupt eine

Antrage beistimmt. Ich habe gesagt: wenn ich recht verstanden habe, un daß eine feste Norm, ein Usus gleichsam bei uns schon eingeführt wäre, die Nothwendigkeit des ferneren Einbringens einer solchen Be— stimmung nicht statuiren will. Ich sehe zwar nicht ab, wie eine fixe Norm, ein fester Usus oder eine Vorschrift, auf die man fußen cht wäre, nachdem bei ein paar sehr wichti= 9g gerade auf einem diametral entgegenge⸗ Es war in der Sißung der Vereinigten Kurie vom 15. April, in der der Herr Marschall erklärte, daß das Amendement vor dem Antrage der Abtheilung zu kommen hätte, vor= züglich wenn das Amendement das Minus und der erste Antrag das genheit der Adreß⸗Debatte. Ich habe später darauf appellirt und bei der Debatte über das Beschol⸗ tenheitsgesetz beantragt, daß das Amendement des Grafen von Ar⸗ nim vor dem Hauptantrage zur Abstimmung kommen möchte. Den⸗ noch ist diese Frageordnung nicht erfolgt. anzuführen, um zu beweisen, daß kein fester Usus bei uns besteht. Es ist sogar neuerlich auf Grund eines Einwurfs, der von meinem verehrten Landsmann, dem Herrn Secretair, ausgegangen ist, hier äußert worden, wie ich auch nur beistimmen kann, daß zuerst rage: ob? und serst dann die Frage:

könnte, bei uns eingebra en Fällen die Abstimmun tzten Fuße basirt war.

Majus enthielte. Es war bei Gele

Ich erlaube mir, dies

wann? gestellt werden

Hierauf hat ein anderes verehrtes Mitglied uns einen Para⸗ wonach die Art, die Frage zu stellen, von dem ängt. Dies Alles hat uns nur bie Nothwendig⸗ orm bestätigen müssen, nachdem die Art, wie der Herr Marschall in der Ausübung seiner geseßlichen Gewalt die Frage ge⸗ stellt hat, sogar von dem verehrten Mitgliede, dem ich die Ehre habe, ier zur Seile zu sitzen (Secretair Domprobst von Krosigk), neulich eanstandet wurde. Ich glaube also, eine fixe Norm oder ein fester Usus besteht bei uns nicht, sondern die Fra Ich lege nur ein geringeres Gewicht darau wird, ich lege aber ein Hauptgewicht darauf, daß überhaupt eine Es ist in der letzten Sitzung von kaptiviren laube, Niemand will den Andern ka ch kaptivirt, wenn man durch die Stellun einer Frage nicht weiß, ob eine zweite Frage darauf folgen und wie stells wird, und ob die Abstimmung über die eine J der anderen bedingt. Auch hiervon haben wir Besspiele er⸗ enn also die Art, in der wir glauben diese Frage zu l die Zustimmung der hohen Kurie nicht erhält, so werde i ern belehren lassen und eine anbere Art Normirung Ich glaube aber, dies ist der zweite Theil

raphen vorgelesen errn Marschall a

estellung ist schwankend. wie die Norm gestellt

Norm gestellt werde. die Rede gewesen. man wird aber unw

eils annehmen.

ber Frage. Der erste Theil der ee ist sberhaupt: „Glaubt

die 6. Kurie, daß eine Normirung Fragesiellung noth.

wendig i ober ticht? Hat die hohe Kurie darkber entschäeben, fo bed , , de, gehe, ing einen Phun hit dur channeene und zu sehen, ob die von ung mit großeni Vorbedacht nur 1 9 * Linie gestellte Norm auch der hohen Kurie beliebt ober nicht. Wenn ich mih erlauben darf, bie hohen anwesenden Herren zu bitten einen Blick auf das Gutachten zu, werfen, so werden sie sehen, daß im zweiten Theile (ad 8. 16) wir nicht, wie n eine Norm zu⸗ erst und dann eine Beweisführung dieser Norm gesetzt . son⸗ dern zuerst die allgemeine Frage, sodann ein Beweis ö Dab dann erst aprorimailv das, was wir für eine Norm gehalten haben. Es ist diefes ein Unterschied zu dem bisherigen Gebrarich. Viesen Unterschied hat die Abtheilung deswegen gewählt, weil es uns nur von sefundärem Gewicht schlen, wie die Frage . wird, aber hauptsächlich nöthig, baß sie gelöst werde. Der erste Theil des An⸗ trags geht dahin, Se. Majestät den König ehrfurchtsvoll zu bitten, Allergnäbigst eine feste Reihefolge bestimmen zu wollen, in der die e Fragen, nach einem Prinzip normirt, vorgetragen werden sollen. Ich würde sehr wünschen, wenn unser durchlauchtiger Land⸗ tags⸗Marschall diesen Punkt zuerst zur Abstimmung bringen wollte. Dann kämen wir auf die ,, , „Der durch langjährigen 3 bewährte Üsus des englischen Parlaments, vieler ständischen und constitutionellen Versammlungen, so wie die reichen Erfahrungen des gegenwärtigen Landtags, haben diese Normirung als höchst wuän⸗ schenswerth, ja nothwendig erscheinen lassen. UÜnvorgreiflich dem Allerhöchsten Ermessen Sr. Majestät, glaubt die Abtheilung, daß die hohe Kurie darauf antragen dürfte.“ Hierauf würde die Abstimmung über den zweiten Punkt, nämlich über die von der Abtheilung vor= geschlagene Normirung, folgen. Findet sich, daß der Herr Marschall, dessen Erfahrung ich die meine, allerdings sehr kurze gern nachstelle, in einzelnen Punkten glaubt, daß die Norm für bet oder jenen Fall nicht ausreicht, und die hohe Kurie stimmt bei, so werde ich mich gewiß nicht widersetzen; aber zuerst scheint es mir nöthig, zu wissen, ob die hohe Kurie überhaupt glaubt, daß eine Fixirung uns Roth thut, und ich bitte, diesen Punkt zur ünterstützung zu bringen. „„Marschall: Das scheint nicht nöthig, er hat diese Unter stützung schon gefunden in dem Gutachten der Abtheilung selbst. Wie wir fe haben, haben sich 141 Mitglieder diesem Gutachten ange⸗ schlossen; es braucht also nicht gefragt zu werden, ob er Unterstützung findet. Es versteht sich von selbst, daß er unterstützt ist, und ich bin auch der Meinung, ihn zuerst zur Abstimmung zu bringen. „von Quast: Ich glaube nicht gesagt zu haben, daß ich in der Minorität der Abtheilung gewesen wäre, wie ich etwa bei früheren Verhandlungen Solches ausgesprochen habe, wenn ich wirklich einige⸗ mal in der Minorität der Abtheilung mich befand, ungeachtet ich spä⸗ ter das Glück hatte, in derselben Angelegenheit beim Beschlusse der hohen Versammlung in der Majoritaͤt zu sein. Ich habe deshalb auch nicht für nöthig erachtet, zu bitten, daß ein Minoritäts⸗Gutach⸗ ten demjenigen beigefügt werde, was die Majorität beschlossen hat, sondern ich befinde mich im gegenwärtigen Falle ganz einfach nur im Einvernehmen mit der Majorifät der anderen Kurie, wo diese Sache im Wesentlichen schon, wenigstens bem Sinne nach vorgekommen ist, und wo alterdings auch der Antrag, wie er jetzt gestellt ist, verwor⸗ fen wurde. l Da der englische Usus nicht allein in dem Gutachten der Ab— theilung der anderen Kurie, sondern auch in unserem Abtheilungs⸗ Gutachten angeführt ist, so glaubte ich im Allgemeinen auf denselben näher eingehen zu dürfen, weil hierdurch ein besonderes Urtheil über die der hohen Versammlung vorgeschlagene Fassung näher erläutert wird, jener Gebrauch eines fremden Landes augenblicklich also wohl ein Gegenstand der näheren Erörterung sein konnte. Wenn von dem durchlauchtigen Antragsteller ferner gesagt wurde, daß wir hier keine

Initiative hätten, worauf dies allein anwendbar sei, so glaube ich

doch hervorheben zu dürfen, daß das Petitionsrecht einigermaßen eine Initiative ist.

In Beziehung auf den Punkt, der von einem anderen durch⸗ lauchtigen Mitgliede besprochen wurbe, daß die dreimalige Verlesung eine bloße Formalität im englischen Parlamente sei, wollte ich nur bemerken, daß ich mit meiner Aeußerung keinesweges habe sage wol⸗ len, als ob die ganze Bill Wort für Wort dreimal verlesen werden solle. Dies lasse ich, als unwesentlich, allerdings dahin gestellt sein, so viel weiß ich aber bestimmt, daß das Prinziß der Verlesung, mag es faktisch auch nur in der einzelner Worte bestehen, etwas durchaus Wesentliches ist, weil gerade bei der zweiten Verlesung sehr häufig der Antrag gemacht wird, die Verlesung nicht stattfinden zu lassen, sondern sie erst auf sechs Monate zu vertagen, was implicite elner Verwerfung des gestellten Antrags gleichkommt.

Marschall: Aus dem, was ich vorhin gesagt habe, wird zu entnehmen gewesen sein, daß ich mich in keiner Art dem Wunsche zu widersetzen gemeint bin, daß der Gegenstand eiue feste Regulirung erhalte. Ich habe nur das gesagt, daß ein fester Gebrauch densel= ben Werth habe, als eine in Worte gefaßte Regulirung, und habe mich auf den Gehrauch, der sich in dleser Versammlung selbst . gebildet hat, berufen. Ich kann mich auch fortwährend darauf be⸗ rufen, und das Resultat einer solchen Berufung, wenn man a antworten wollte, würde kein anderes sein, als die Anerkennung, daß der Gebrauch, dessen ich vorhin erwähnte, sich wirklich gebildet hat, nämlich der Gebrauch, daß sowohl bei Gesetzegvorlagen als bei Pe— titions-Anträgen die erste Frage nicht auf den Paragraphen des Ge⸗ setzes oder den Petitions⸗Antrag, sondern auf den Antrag der Ab⸗ theilung gerichtet wird. Ich würde mich wiederholen müssen, wenn ich dies weiter ausführen wollte. Wäre es nöthig, wie ich es eigent⸗ lich nicht für nöthig halte, auf den Fall zurückzukommen, dessen vor— hin von dem Herrn Referenten erwähnt wurde, so würde esagt wer⸗ den müssen, daß ein sehr anerkennenswerther ünterschied sei, zwischen dem aus einer Abtheilung hervorgehenden Entwurf einer Adresse bei Belegenheit der Eröffnung des Landtags und zwischen einem An=

trage, der von der Abtheilung bei Gelegenheit einer Gesetzesvorlage

oder eines Petitions⸗Antrages gemacht worden ist. In dem Falle, dessen man erwähnt hat, war auch der Referent vollkommen mik mit darin einverstanden, daß die Frage so gestellt werde, wie sie gestellt worden ist, und da dieses Einverständniß mit dem Referenten statt= fand, so war um so mehr das Einverständniß Anderer vorauszusetzen, was ich auch damals in vollkommen hinreichendem Maße gezeigt habe. Es ist also jetzt auf etwas Anderes nicht einzugehen, als auf die Art und Weise selbst, in welcher es wünschenswerth sein wird, den Gegenstand zu reguliren, und da werde ich auf den Unterschied zurückommen müssen, dessen ich vorhin erwähnt habe, und ber mir in jedem Falle ein sehr erheblicher zu sein scheint. Zur Berathun selbst kann gleich übergegangen werden, es inüßte denn der . . 3 . 6 1 ] i em n ee, des Herrn Referenten vor⸗ J wer i ĩ

zen . . 5 , . Versammlung eine gesetzliche

Graf Lyn ar: ann mich im Wesentlichen nur dem an— schließen, mas der geehrte Herr Referrnt 4 en 7 Annahme eines 26 äftsgebrauche iind n Gunsten Hefen = . bat, daß eine Bestimmung Sr. Ma 1 t des Königs erbeten werde. Wenn wir Einen Usus nur für diese Versammlung amunchmen hätten, so wär de ich nichts dagegen haben, da es aher . J

daß in der anberen .

1001

Kurie ein ganz entgegengeseßter Usus gebräuchlich werbe, so würde der Mißstand eintreten, daß, wenn die beiden r. 2 33 großer Zweifel entstehen würde, welcher Usus zu gelten hätte! king diesem Grunde bin ich dafür, daß eine Bestimmung Sr. Majestät des Königs erbeten werde. !

Referent Fürst Lichnowsky: Ich glaube sowohl im Sinne un- seres durchlauchtigen Marschalls als des verehrten Redners zu spre⸗ chen, wenn ich die 262 habe, auf das zurückzukommen, was ich vor⸗ hin gesagt habe, daß vorerst abgestimmt werde, ob Se. Majestät ehrfurchtsvoll gebeten werden soll, Allergnädigst eine feste Reihefolge bestimmen zu wollen, in der die zu stellenden Fragen, nach einem Prin- zip normirt, vorgetragen werden müssen. Nach dieser Abstimmung bleibt jedem Redner die freie Meinung, das freie Votum und die freie Kri⸗ tik über die Frage, ob und wie normirt werden soll oder ob es da⸗ bei zu bleiben habe, daß nur überhaupt eine Normirung beantragt werde. Ich glaube, es ist das Einfachste und logisch Richtigste, daß man zuerst darüber abstimmt, ob man Normen haben will und dann, wie man sie haben will. ;

Marschall; Ich bin ganz damit einverstanden, daß jetzt gleich diese Frage gestellt wird. Wollen Sie sie nochmals verlesen?

Also diese Frage, wie sie von dem Herrn Referenten so eben verlesen worden ist, wäre zu beantworten. Sie wird in der Weise zur Abstimmung gebracht, daß diejenigen, welche sie bejahen wollen, dies durch das Zeichen des Aufstehens zu erkennen geben.

(Es ergiebt sich eine große Majorität für die Bejahung der Frage.)

Die Frage ist also bejaht, und wir kommen zur Berathung des Einzelnen. Es fragt sich, welche Bemerkungen über den Gegenstand zu machen sind. .

Referent Fürst Lich nowsky: Ich werde mir erlauben, die hohe Kurie zu fragen, ob, nachdem sehr divergirende Meinungen ge⸗ hört worden, an dieses Votum der Antrag einer Norm zu knü * ist oder nicht, oder ob man sich bei dem bisherigen Votum beruhigen und den speziellen Antrag nicht stellen will. Die Abtheilung hat ge⸗ laubt, den Vorschlag machen zu müssen, eine Norm daran zu knüpfen. E geehrte n aus der Niederlausitz ist, wie mir scheint, der entgegengesetzten Ansicht. Es ist n uch; daß sie Unterstützung fin⸗ det. Es kommt nur darauf an, ob man sich dabei beruhigt, daß überhaupt eine Norm erfolge, oder ob man Sr. Majestät eine Norm vorschlagen soll.

Graf zu Dohna⸗Lauck: Ich glaube, wir würden von der Form abweichen, wenn wir den Antrag nicht normirten. Die Vor⸗ schläge der Abtheilungen sind bisher alle normirt worden, und dies wird auch hier eine analoge Anwendung finden.

Herzog von Ratibor: Ich glaube, daß wir an unseren An⸗ trag eine bestimmte Norm knüpfen müssen, denn wenn wir an Se. Majestät den König eine Bitte in dieser Beziehung richten, so kann dies nicht so ganz allgemein geschehen, sondern Se. Masestät kann, da wir schon einige Wochen hier sitzen, wohl verlangen, daß wir in der Sache einige Praxis erlangt haben. Daher ist es gut, wenn wir uns in der Petition darüber aussprechen. Ich stimme daher für den Antrag der Abtheilung. .

Graf von Nork: Auch ich trete der Ansicht des geehrten Red— ners, der so eben gesprochen hat, vollkommen bei. Nach dem Grund⸗ satze, den der Herr Marschall ausgesprochen hat, daß der Antrag der Abtheilung immer zunächst zur Berathung kommt, scheint mir unab- weislich, daß der von der Abtheilung mit so großer Majorität ge⸗ machte Vorschlag berathen werden soll. Es ist in der Abtheilung die Frage gestellt worden, ob überhaupt eine a , vorgeschlagen werden soll, diese ist bejaht worden. Jetzt ist die Normirung der Kurie zur Berathung vorgelegt worden. Ich muß vorschlagen, diese Frage zur Abstimmung zu bringen.

Referent Fürst Lich nows e. Ich habe geglaubt, zu verneh⸗ men, daß sich hier vielleicht Meinungen dagegen aussprechen dürften, daß eine spezielle Norm , ., werden solle. Ehe also das Wie der Norm zur Abstimsnng kommt, scheint es mir nothwendig zu sein, zuerst die Frage zur Abstimmung zu bringen, ob überhaupt der Antrag für eine bestimmte Norm gestellt werden soll.

Graf von Nork: Ganz richtig, das ist auch meine Meinung.

Marschall: Der Antrag des Grafen zu Lynar ist ein neuer Vorschlag: Er geht dahin, daß jetzt davon Abstand genommen würde ....

Graf zu Lynar (einfallen): Ich bitte um Entschuldigung; das habe ich nicht gemeint. Das war nicht der Zweck meines An⸗ trags. Ich bin nur dagegen gewesen, als Ew. Durchlaucht den Vor⸗ schlag ausgesprochen haben, daß in dieser Kurie ein bestimmter Usus angenommen werde. Ich bin der Meinung, wenn eine feste Bestim⸗ mung getroffen werden soll, darüber nur von Sr. Majestät entschie⸗ den werden kann.

Marschall: Das geehrte Mitglied ist also nicht der Meinung, daß jetzt Abstand genommen werde, irgend einen bestimmten Antrag zu machen. Im Gegentheil, er will, daß es geschähe.

Graf zu Lynar: Ja! U

Graf von Dyhrn: So sehr ich mit den Ansichten der drei geehrten Redner vor mir übereinstimme, so muß ich den Herrn Re— ferenten doch darauf aufmerksam machen, daß, nach meiner Meinung, nicht darüber abgestimmt werden kann, ob wir normiren sollen oder 1h. Wir können dies erst ermessen, wenn wir die Vorlage der Ab⸗ theilung durchdiskutirt haben. Die Abtheilung hat uns diesen An= trag vorgelegt, wir müssen uns also auf ihn einlassen. Wir können nicht sagen: „Nein, wir wollen keine Normirung haben!“ Dies düt⸗ fen wir erst sagen, wenn wir glauben, daß die Anträge der AUbthei- lung sich nicht vereinigen fen Ich bin mit dem Gutachten der Abtheiluing einverstanden; aber jetzt die Möglichkeit abschneiden, über die Vorlage der Abtheilung zu debattiren und durch eine Abstimmung auszusprechen, wir wollen gar keinen Antrag auf Normirung in der Petition übergeben, dagegen würde ich in der Abtheilung und meinem Namen ,, . i. ö

Referent Fürst Lich nowsky: Der beehrt. Redner hat mich in doppelter Beziehung kaptivirt, einmal weil er von einem Abschnei⸗ den der Debatte spricht, wenn nicht nach seiner Art verfahren wird; und zweitens, indem er erklärt, für unser Gutachten zu stimmen. Da er also für die Ansicht der Abtheilung gesprochen hat, so sehe ich nicht ein, wie ich ihm entgegentreten kann. Ich habe nur gesagt, daß es logisch ist, zu wissen, ob die hohe Kurie Überhaupt die Norm aufstellen will, und dann, wie normirt werden soll.

Graf von Dyhrn: Ich muß darauf aufmerksam machen, da ich es nicht für unglaublich halten würde, daß ich eine Sache er kennen lernen will, ehe ich mich entscheide, was ich mit ihr thun will. Wir müssen uns erst mit einer Sache bekannt machen; denn so lange wir dies nicht versucht haben, so lange wäre es, meines Dafürhal⸗ tens, voreilig, wenn wir sagen wollten, wir wollen den Versuch gar nicht machen, uns gar nicht darauf einlassen.

Marschall: Es fragt sich, welche Bemerkungen über den Ge⸗ genstand selbst gemacht werden.

Graf von Itzenplitz: Wenn wir darüber in Zweifel sein sollten, . wenn 23 eine Petition an Se. Majestät den König ge⸗ —— lassen, damit ein Antrag über eine zu gebende Norm zu ver binden sei oder nicht, daun würde ich vorschlagen, . diesen Punkt abzustimmen. Mir scheint aber kein Zwejfel 1, obzuwal

echen: „Wir bitten um eine Norm, ohn th erscheint/, könn über die Norm selbst nicht

die hohe Ver . er

nen, und sei also Ein Mitglied: Es liegen drei Die eine ist die, die von Sr. Majestät dem Kön die andere ist der Usus, wie er in Eng worden ist, und die dritte Gattung der Norm soll gebildet durch die Beschlußnahme der Versammlung. Ich werde mich für die⸗ jenige Norm entschließen, die von Sr. Me werden soll, um eine Uebereinstimmung zwi deren Kurie herbeizuführen.

Marschall:

nicht im Klaren ormen vor, wie mir schei ausgehen soll,

ajestät dem Könige erbeten chen unserer und der an⸗

Der Entscheidung durch Se. Majestät den Kö⸗ nig soll nicht vorgegriffen werden, sondern es ist nur die Absicht, eine Norm vorzuschlagen. Von einem Vorgreifen soll nicht die Die hohe Kurie wird sich damit beschäftigen, eine t gen, und es steht dann zu erwarten, ob sie angenommen wird oder

Graf zu Lynar: Ich glaube, es ist nöthig, einen bestimmten Antrag zu stellen, über welchen abgestimmt werden muß. Ich erlaube mir, vorzuschlagen, das Gutachten der Abtheilung dahin abzuändern: „Jedes Mitglied kann Aenderungen der schlag bringen, über welche Anträge also zuerst abgestimmt wird, daß die Frage, ob der ganze Antrag genehmigt werden soll, un⸗ entschieden bleibt, bis es durch alle angenommenen Abänderungs⸗ ge so modifizirt worden, als die Stimmen⸗Mehrheit bestimmt

egel vorzuschla⸗

estellten Anträge in Vor⸗

Graf von Jork: Es würde also hiernach der Antrag bahin lauten, das Wort „Verbesserung“ wegzulassen. Ich glaube, daß je⸗ des Mitglied, welches einen Abänderungs⸗Vorschlag über den Gegen⸗ stand der Berathung vorlegt, die Ansicht haben muß, da Verbesserungs⸗Vorschlag sei. Denn ich kann mir nicht denken, daß Jemand einen Antrag machen wird, den er für schädlich hielte, der kein Verbesserungs⸗Vorschlag sein soll. Selbst wenn der Verbesse⸗ rungs⸗Vorschlag in der Versammlung abgelehnt und als ein solcher nicht anerkannt würde, muß das Mitglied, das ihn gestellt hat, ihn doch für eine Verbesserung ansehen. Ich muß mich also gegen den Antrag des geehrten Mitgliedes und für den Antrag der Kommission dahin erklären, daß der Ausdruck der Kommission beibehalten werde. Ich kann nur dem, was mein

Referent Fürst Lichnowsky: 5 er, n s war in der Ab⸗

verehrter Landsmann angeführt hat, beipflichten. theilung davon die Rede, ob das Wort „Abänderung“ oder „Ver- Ich glaube die hohe Kurie fragen

müssen, welcher Ausdruck als der passendere gewählt werden soll chtens auf keinen von beiden ein hö⸗

besserung“ anzunehmen sei.

die Abtheilung wird meines Era heres Gewicht legen. ; Marschall: Das wird der Fassung überlassen bleiben. Referent Fürst Lichnowsky: Uebersetzung des Worts: „Amendement.“ en . das Wort: „Verbesserungs⸗Vorschlag“ die Sache richtiger ausdrückt, als das Wort „Abänderungs⸗Vorschlag.“ Marschall recht verstanden habe, so ist er im Allgemeinen mit der der Abtheilung einverstanden, und es läßt sich das Amende⸗ bänderungs⸗ oder Verbesserungs⸗Vorschlag vielleicht auf fol⸗

Verliest die Fassung:) „Jedes Mitglied kann Verbe

Es ist nur eine verschiedene Wir haben geglaubt, daß

den Herrn

gende Weise fassen:

, sserungen der gestellten Anträge in Vorschlag bringen, über welche Verbesserungs⸗-Anträge zuerst also abgestimmt wird, daß die Frage, ob der ganze Antrag geneh⸗ migt werden soll, unentschieden bleibt, bis er durch alle angenom⸗ menen Verbesserungs⸗Anträge so modifizirt worden, als die Stim- Eben so wird über einen Hauptantrag nur erst dann abgestimmt, wenn über alle zu demselben gemachten Verbesserungen entschiedeu worden. Die einzelnen Verbesserungen werden nach der Zeitfolge, worin sie bei der Berathung selbst vom Proponenten vorgetragen worden, zur Abstimmung gebracht. Wenn über alle vorgeschlagenen Verbesserungen entschieden ist, so wird über den ganzen Antrag mit Ja und Nein ab hauptung, man habe die gestellte Frage oder ihren Umfang miß⸗ verstanden, berechtigt nicht zur Wiederaufnahme der Sache, nach⸗ dem bereits bestimmt worden.

Läßt der ursprüngliche Proponent seinen Antrag vor der Ab- stimmung fallen, und wird derselbe von einem Anderen aufgenom⸗ men, so kommt er nichtsdestoweniger, in der ursprünglichen folge, zur Abstimmung.“

Abänderungsvorschläge, welche nicht auf den Antrag der Abthei⸗ t vor diesem Antrage zur Berathung. e. Nun heißt es im Kontext: „daß die Frage, ob der ganze Antrag genehmigt werden soll, unentschieden bleibt, bis er durch alle angenommenen Verbesserungs⸗Anträge so mo⸗ difizirt worden, als die Stimmenmehrheit bestimmt hat. wird über einen Hauptantrag nur erst dann abgestimmt, wenn über alle zu demselben gemachten Verbesserungen entschieden worden.“ etzt kommen die Abänderungsvorschläge im Sinne des Herrn Mar⸗ alls. „Die, welche nicht auf den Antrag der Abtheilung gerichtet sind, kommen nicht vor diesen zur Abstimmung.“

Ferner glaube ich bemerkt zu haben, daß der Herr Marschall erwähnt hat: „Sind dieselben auf den Antrag der Abtheilung gerich- tet, so kommen sie immer vor dem Antrage in der Weise zur mung, daß über die Abänderungsvorschläge, welche am weitesten von dem Antrage der Abtheilung entfernt sind, zuer nächst stehenden zuletzt, natürlich abgestimmt wird.“ Die Abtheilung hat setzen zu müssen. der Zeitfolge, worin sie

menmehrheit bestimmt hat.

estimmt. Die Be⸗

lung gerichtet sind, kommen nich Das ist also in der dritten Zeil

und über die zu⸗ vor dem Antrage der Abtheilung, glaubt, etwas Positiveres erbesserungen werden nach erathung selbst vom Proponenten vorgetragen worden, zur Abstimmung gebracht.“ Ich glaube, es un- es in vielen Fällen besser wäre, von dem Weiteren auf das Nähere überzugehen, das Nächste zuletzt zur Abstimmung zu bringen. hier eine Verbesserung der gegenw ein mögen, vor allen Dingen

: „Einzelne

terliegt keinem Zweifel, da

und das Weitere zuer wir aber nicht sowoh tigen Zustände, eine Normirung derselben wünschen, so wollen wir anz Vollkommenes, se aber viel unzweideutiger, bitte den Herrn duellen Ansschten ausges etragen worden, ber Marscha es weiter oder entfernter im parlamentarischen . st dieses in beiden nicht der a 8 1 ;

die mitunter nicht etwas sondern etwas Es scheint m ger zweifelhaft, und ich viel weniger seinen indivi festgesetzt wird, das, was zuerst vor gebracht werden muß. haben, oh dieses oder jene allerdings Distanzen im

wo dieses s Wir sinden a zu bestimmen,

* auf einer e , bed i e gi

Marschall um Vergebung eßt zu sein, wenn

r, ei Wettrennen z.

ist, und da dsrichter doch auf