ich auch geglaubt, mir erlauben nung zu ihun. Es kommt 22 Norm zu statuiren, und n ein Inkommodum mit geschehen können, in bem es heißt: r t wird, kommt zuerst zur Abstimmung.“ ; Beziehung und in einer von dem Herrn
1 ewünschten Weise es seiner individuellen Mei
so würde der schwankende Zustand, dem jezt
a. gemacht werden soll, von uns he, ,. erscheinen. Ich . = im ersten Theile mit bem Herrn Marschall übereinstimmen zu
nnen, im ziweiten muß ich entschieden entgegengeseßzter Ansicht sein. Es würden, nach meiner 4 t, die Abänberungs-Vorschläge, welche nicht auf den Antrag der Abtheilung gerichtet sind, nicht vor dem⸗ selben zur Abstimmung kommen. Diese Fassung bitte ich die hohe
urie unbedingt anzunehmen; das Fernere würde aber noch einer weiteren Erdrierung bedürfen. . .
Marsch all: Es fragt sich, ob noch eine Bemerkung über den Gegenstand zu machen ist. Wenn das nicht geschieht, lommen wir zur Abstimmung. Ich habe zu bemerken, ef en Referent sich da⸗ mit einberstanden erklärt hat, daß der von mir gemachte Vorschlag der Versammlung zur Annahme zu empfehlen sei, nämlich, daß es heiße: „Aenderungs - Vorschläge, welche nicht auf den Antrag der Ab⸗ iheilung gerichtet sind, kommen nicht vor diesem Antrage zur Abstim⸗ mung.“ Das ist allerdings dasjenige, worauf ich das meiste Gewicht legen zu müssen geglaubt habe.
Graf Oy hrn; Ich wollte mir die kurze . erlauben, wo es eingeschaltet werden, welche Stellung es im Vorschlage der Ab⸗ theilung einnehmen soll?
Referent Fürst Li e Nach meiner unmaßgeblichen Ansicht und unvorgreiflich der Meinung der hohen Kurie, würde ich 66 daß Alles, was die Abtheilung angenommen hat, vollständig stehen leiben kann, und es würde nur das Wort „ausgenommen“ noch an Amendement na e g . sein. Denn es giebt nach der Di⸗
inction des Herrn Marschalls verschiedene Abänderungs⸗Vorschläge, nämlich solche, die auf den Antrag der Abtheilung gerichtet sind, und solche, die darauf nicht gerichtet sind. Da ' es sich hier nur von den ersteren andelt, so könnte man setzen, „ausgenommen“; z. B. jedes Mitglied kann Verbesserungen der gestellten Anträge in Vor⸗ . bringen, über welche Verbesserungs⸗Anträge zuerst also abge⸗
immt wird, daß die Frage, ob der ganze Antrag genehmigt werden
soll, unentschieden bleibt, bis er durch alle angenommenen Verbesse⸗ rungs⸗Antrage so modifizirt worden, als die Stimmenmehrheit bestimmt hat.“ Nun würden die Worte folgen: „Ausgenommen sind diejeni⸗ gen Vorschläge, welche nicht . gerichtet sind.“
Marschall. Das ist Redactions Sache. Ich würde zu be— merken haben, daß, wenn der Eingang dieses Satzes, den die Abthei⸗ lung vorschlägt, stehen bleibt, dann eiwas als Regel hingestellt wird, was durch die Ausnahme völlig aufgehoben wird, und daß es klarer sein würde, wenn gesagt würde: „Abänderun s⸗Vorschläge, welche nicht auf den Antrag der Abtheilung gerichtet , kommen nicht vor diesem zur Stimmung.“ Es ist dies, wie Eset Fassungssache und wird wohl einer s e n, zu überlassen bleiben können. Es lommt nur darauf an, daß die . ganz klar und bestimmt in der Abstimmung, welche bevorsteht, das ausspreche, was sie aus⸗ zusprechen beabsichtigt.
Referent Fürst Lichnowsky: Ich würde mir erlauben, die n jetzt herzustellen. Nachdem dieser Zusatz zu der Petition mit einer eststehenden Fassung an die andere Kurie wieder zurückgehen
muß, so ist eine Fassung nothwendig. Wir müssen uns heute Rüber die Fassung entscheiden, denn es kann doch unmöglich die Debatte ohne Fassung an die zweite Kurie gehen. Es muͤß etwas, wobei die hohe Kurie stehen bleibt, beliebt werben, und ich glaube, nach⸗ dem der sehr schäkenswerthe Antrag des Herrn Marschalls einen einzelnen Fall statuirt, nämlich Abänderungs⸗Vorschläge gewisser Gat⸗ tung, so muß erst die Norm ber allgemeinen Abanderungs⸗Vorschläge und dann die einer gewissen ,, bestimmt werden. Ich glaube nicht diesem Vorschlage, den ich vollkommen anerkenne, irgendwie zu nahe zu treten, wenn ich beantrage, den ersten Theil des Antrags der Abtheilung beizubehalten. Ich glaube auch nicht, daß wir uns später mit der Fassung beschäftigen und sie heute unerörtert lassen können. Nachdem wir 19 Paragraphe durchgegangen, sie verworfen oder angenommen haben, aber jeden in einer ewissen Fassung, so begreife ich nicht, auf welchen Grund hin beim 20sten Paragraphen der Vorschlag ohne Fassung ö. werden soll. Würde er ungefaßt an die andere Kurie gehen, so würde diese die Fassung zu überneh⸗ men haben, Ich glaube aber, daß wir eine Fassung! festse ßen müssen¶
Marschali:. Wollen sie die Fassung verlesen?
Referent Fürst Lichnowsky (hest vor):
„Jedes Mitglied kann mer,, n. der gestellten Anträge in Vorschlag bringen, über welche Verbesserungs - Anträge r also abgestimmt wird, daß die Frage, ob der ganze Antrag genehmigt werden soll, unentschieden bleibt, bis er durch alle angenommenen K so modifizirt worden, als die Stimmen⸗ mehrheit bestimmt hat. Eben so wird über einen Haupt⸗Antrag nur erst dann abgestimmt, wenn über alle zu demselben gemachten Verbesserungen enischieden worden.“
Ausgenommen darauf gerichtet sind; dern nach demselben text ein:
9
f . die Frage, ob der o für erforderlich,
könnte nicht d
später einen and ltativ bleiben
k ierüber nicht besti w
ch ä, n,
wä. Ich z. nur diesen einen Weg. Welchen Ausdruck! . und wat sie munsch len =. wird maßge
Marschall: Um eine w barüber zu vermeiben, habe i nichts dagegen, daß der Ausdru n n, werde, der in deni **
der Ab g Kö . Die Kurie muß sich aber doch darüber entscheiden.
Referent Zürst Lichnowsky: Marschall: Wenn, wie ich eben entnehme, dach der Antrag geßelt wird, daß darüber ein bestinmter Ausspruch 8. e, so wird as auch ohne großen Zeitverlust zu bewirken sein. 223 die ür den Ausdruck „Verbesserungs⸗Vorschlag“ sind, würden dies durch ufstehen zu erkennen geben. (Die Masjorität erklärt sich dafür.) . Der Ausdruck der Abtheilung kann also stehen bleiben, und wir kommen nun zur Abstimmung über den Hauptantrag selbst. Der Herr Referent hat sich damit einderstanden erklärt, daß der von mir
gemachte Porschlag eingeschaltet werde; er ist eingeschaltet worden,
und mit dieser Einschaltung ist der Antrag, wie ich voraussetzen kann, allgemein verstanden. Diejenigen also, die dem Antrage der Abthei⸗ lung in dieser Fassung beitreten, würden das durch Aufstehen zu erkennen geben. (Der Antrag wird einstimmig angenommen.) Referent Fürst Lich nowsky: Das war also Positio 1; jetzt kommen wir zur Positio 2: . (Liest vor.) „Läßt der ursprüngliche Proponent seinen Antrag vor der Ab— stimmung fallen, und wird derselbe von einem Anderen aufgenom⸗ men, so kommt er nichtsdestoweniger, in der ursprünglichen 22 folge, zur Abstimmung.“
Marschall: Wenn keine Bemerkung erfolgt, so ist der An— trag der Abtheilung angenommen.
Referent Fürst von Lichnowsky: Der letzte Antrag lautet: AErgiebt sich im Laufe der Debatte, daß die Anwendung dieser erf, in einem einzelnen Falle, exceptionell Schwierigkeiten oder Zweifel unterliegen dürfte, so hat der Marschall, wenn er bei deren Lösung der Uebereinstimmung der Versammlung nicht ge⸗ wiß ist, die exceptionelle Entscheidung des einzelnen Falles von dem Ausspruche der Majorität abhängig zu machen.
Graf Nork; Eine unbedeutende Bemerkung über die Fassung wollte ich mir erlauben; es heißt nämlich: „In einem einzelnen Falle“, und dann: „die exceptionelle Entscheidung des einzelnen Falles;“ der einzelne Fall ist eben ein exceptioneller Fall.
Referent Fürst Lichn owsky: Ich kann mich der Ansicht des verehrten Redners nicht anschließen; der einzelne Fall ist noch kein exceptioneller; er ist nur ein singularer; ein erceptioneller Fall ist ein ausnahms Teiser Fall. Es kann ein Fall ein einzelner sein, ohne deshalb ein exceptioneller zu sein. Ich z. B. und der verehrte Red— ner, wir sind einzelne Personen, aber wir sind nicht exceptionell, und so ist es auch hier der Fall. —
Graf von Arnim: Wenn dies einmal der Tenor eines Gesetz⸗ Vorschlages werden soll, so fragt sich, ob der geehrte Herr Referent nicht damit einverstanden sein würde, wenn die hohe Versammlung sich dem anschlösse, daß statt „exceptionell“, was ich nicht für ein gutes deutsches Wort erkennen kann, wie der Herr Redner vor mir, z. B. das Wort „Amendement, „ausnahmsweise“ gesetzt würde.
Referent Fürst Lichnowsky: Es soll also gesetzt werden: „ausnahmsweise Schwierigkeiten“ und „ausnahmsweise Entschei⸗ dung.“
gqceaf von Arnim: Das überlasse ich dem Ermessen des Herrn
Referenten.
Referent Fürst Lichnowsky: Ich bitte, daß die Kurie dar— über entscheide, nachdem der Purismus uns einmal hier erfaßt hat.
Graf von Itzenplitz: Es scheint mir fast, als könnte das Wort exceptionell, wo es in der Fassung zum erstenmale vorkommt, wegfallen; der Sinn wird .
Graf von Arnim: Ich habe bas nur bemerkt für den Fall, daß dieser Antrag zum Geseß erhoben werden sollte, weil ich glaube, daß in unserer ziemlich umfangreichen Gesetzsammlung der Ausdruck exceptionell nicht ein einziges Mal zu finden ist.
Graf Lyn ar: Das Wort kann an beiden Stellen wegfallen.
Marschall; Man ist, wie ich sehe, damit einverstanden, daß dieses Wort wegfalle. Es fragt sich, ob noch eine Bemerkung weiter gemacht wird; wenn dies nicht der Fall ist, so wäre dies so anzuse⸗ hen, daß der Antrag der Abtheilung angenommen wird.
Fürst Wilhelm von Radziwill: Ichwollte mir nur gehorsamst die Bemerkung erlauben, daß der Antrag, den ich gestellt habe und der sich auf die Petltionen bezieht, der allgemeinen Petition angeschlossen werden möge.
Marschall: Es wird das ganz zweckmäßig sein. Es steht nichts entgegen, daß in der Fassung des Gesammtbeschlusses, der hier noch zu verlesen ist und der anderen Kurie mitgetheilt wird, dieser Gegenstand auch mit aufgenommen wird in der Art, wie es von der Abtheilung beantragt worden ist.
Fürst Wilh elm von Radziwill: In dieser Beziehung muß ich mir noch die Bemerkung erlauben, daß über Verbesserungen oder Amendements heute ein Antrag gestellt und angenommen worden ist, der mit dem, welchen ich über Petitionen gestellt habe, nun überein⸗ stimmend ist, und ich möchte mir, obgleich schon darüber abgestimmt ist, die Frage erlauben, ob mein Antrag nicht eben so formulirt wer— den könnte, als das Amendement in dem heutigen Referate. Ich sehe nicht ein, warum eine zurückgezogene Petition nicht eben so wie ein Amendement von einem Mitgiliede wieder aufgenommen werden könnte, warum es dazu der Zustimmung von 6 oder resp. 24 Mitgliedern bedürfen solle. Wenn ich hier auf eine schon erfolgte Abstimmung zurückkommt, so hoffe ich eine nachsichtige Aufnahme meiner Bemer= kung, weil sie eine nicht vollständige Uebereinstimmung in den Anträ—⸗ . der Kurie zu vermeiden bezweckt, was bei der Redaction einer
etition, die an die zweite Kurie geht, nicht ganz außer Acht zu assen wäre. ;
Prinz Hohenlohe: Es hat die Abtheilung 6 nothwendig erachtet, bei einer Petition eine andere Ansicht zü hegen, als bei einein Amendement, weil eine Petition journalisirt und dadurch das Eigenthum der Versammlung wird, während ein Amendement nicht so zu berücksichtigen sein wird, wie eine förmlich eingereichte Petition. Es wird deshalb, ohne daß die Abthei un in Widerspruch kommt, bei einem Amendement eine andere Form eobachtet werden können, als bei einer . und ich glaube nicht, daß die Abtheilung be= schlossen hat, baß der Antrag in Inn. auf die Petitsonen geändert und dasseibe Verfahren, wie bei den Amendements, eingeführt wer⸗= den möge.
Graf von Keyserling: Bei dem vorliegenden Falle, glaube ich, handelt es sich vorzugswelse darum, ob die Verhandlungen über einen Gegenstan ud e. werden sollen. Die Fortsetzung der Ver⸗
mblungen über einen Gegenstand ist immer daran gebunden, ob sie die Unterstützung von 6 oder resp. 4. Mitglieder findet. Das gilt auch in diesem Falle. Es kommt hier nicht darauf an, . eine Petition äberhaupt noch einmal von neuem eingebracht wird, sondern darauf, daß die Verhandlungen über eine schon eingebrachte und schon begut= achtete Petition fortgesetzt werben. Die nn * jedenfalls von der Zustimmung von 6 und resp. 24 Mitgl
edern abhängig sein,
und hier wird bie Ansicht des Herrn Antragstellers insofern über⸗ einstimmen, mindestens . 24 zusammenfallen, als unter den 6 und resp. 24 Mitgliedern, die für die Fortsetzung stimmen, sich die Be⸗ reitwilligkeit finden wird, die Petition auf ben eigenen Namen fort⸗ setzen zu lassen, da nach der Rücknahme des Petenten dies nicht mehr auf dessen Namen möglich ist.
. TVFürst Wilhelm von Radziwill: Ich möchte mir nun eben die Frage erlauben, in welchem Namen über die Petition verhandelt wird, wer der Verfasser der Petition sein soll; es können doch nicht 6. oder 24 Mitglieder die Verfasser sein. Dann muß doch ein Mit⸗ glied dieser Petition 66 wieder annehmen.
Marschall: ieser Fall wird auch 3 meistens eintreten, das ist gar nicht zu bezweifeln. Die Aufnahme der Peti⸗ tion wird von einem Mitgliede ausgehen, und die übrigen 6 oder 24 Mitglieder werden dem sich nur anzuschließen haben.
Fürst Wilhelm von Radziwill: Dann wäre es auch ganz mein Antrag. ch bezwecke nur, daß dem, der eine Petition fallen läßt, das Recht vindizirt werde, nicht als Verfasser bei der Debatte anerkannt zu werden. Er würde dann in dem Falle sein, gegen seine eigene Petition zu stimmen, und das ist doch eine eigenthüm⸗ liche Stellung, wenn man einmal zu der Ansicht gekommen ist, daß sie unzweckmaͤßig ist.
Marschall: Wir werden bei dem Antrage stehen bleiben müssen, welcher vorgestern Zustimmung gefunden hat, und ich werbe das Einverstaͤndniß vorauszusetzen haben, daß der Antrag in der Weise, wie er in der letzten Sitzung angenommen worden ist, aufge⸗ nommen wird in den Beschluß, der der anderen Kurie mitzutheilen ist. Wir haben nun diesen Gegenstand als beendigt anzusehen und kommen zur Berichterstattung über den Antrag des Herrn Grafen von Burghaus wegen . des Salzmonopols. Ich ersuche Herrn Senfft von Pilsach, den Bericht zu erstatten.
Referent Frhr. Senfft von Pilsach: Das Gutachten der Abtheilung lautet folgendermaßen:
Gut ö ch t en er zweiten Abtheilung der Herren-Kurie des ersten Vereinigten Landtages, — betreffend die Petition der Grafen von Burghaus und von Dyhrn, so wie der Abgeordneten von Gaffron und von Raven, wegen Aufhebung des Salz-Monopols.
Die Abtheilung ist , der Ueberzeugung, daß die mög⸗ lichste Verringerung des Salzpreises im national⸗-ökono⸗ ig. Interesse dringendes Bedürfniß sei. Sie findet dieses Be⸗ dürfniß begründet, zunächst durch die dem Gesundheitszustande der ärmeren Volksklassen schuldige Rücksicht, ferner durch den vortheilhaf⸗ ten Einfluß, den eine solche Preisermäßigung des Salzes auf viele Zweige der Fabrication ausüben würde, eben o durch die allen Klas⸗ sen der Bevölkerung zu Gute kommende bessere Ernährung des Viehs, und endlich dadurch, daß dann das Salz auch als Düngungsmaterial benutzt werden könnte.
Auch darin ist die Abtheilung einverstanden, daß eine, möglichste
Verringerung des Salzpreises sich nur durch . der Salzst eu er erzielen lasse, und daß hieraus unermeßlich wohlthätige Folgen für das ganze Vaterland erwachsen würden. Allein wie sehr die Verhältnisse auch die Abschaffung einer Steuer befürworten, durch welche eines der wichtigsten und unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse in so hohem Grade vertheuert wird, so hat die Abtheilung sich doch der bei nicht erwehren können, daß die Einführung einer zur Deckung des betreffenden Ausfalls aufzubringenden direkten Steuer — selbst bei aller dem ärmeren Theise der Bevölkerung zu widmen— den Schonung — auf große Schwierigkeiten stoßen möchte.
Daher hat die Abtheilung es für angemessen erachtet, auch un⸗ abhängig von der Beseitigung der Steuer, der Aufhebung des Salz⸗ Monopols ihre Aufmerksamkeit zu widmen, indem sie sich von der Ueberzeugung leiten ließ, daß, wenn für den Salzhandel auch nur freie Koncurrenz eröffnet werde, schon hieraus eine bedeutende Preis⸗ ermäßigung sich ergeben müsse.
In der Vermuthung, daß das Gouvernement dann das inlän— dische Salz mit einer Fabricatlonssteuer, das ausländische mit einem Eingangszoll belegen werde, ward gegen die Aufhebung des Mono— ols zwar angeführt, daß in Folge jener Besteuerung das Vieh— alz — welches bisher fuͤr die Productions Kosten gensefert sei — im Preise steigen müsse. Allein man glaubte, über dieses Bedenken hinweggehen zu können, da eine nicht zu erhebliche Erhöhung des Preises den jetzigen Verhältnissen vorzuziehen sei, wo das zur ier futterung beten g, Salz nur in der Vermischung mit Eisenoryd und Wermuth geliefert werde, auch aller in den letzten Jahren von dem Gouvernement gewährten und dankbar anzuerkennenden Erleichterun⸗ gen ungeachtet, nicht immer in der erforderlichen Quantität zu erhal- ten sei. Ueberdies dürfe man erwarten, daß die freie Handelskon⸗ kurrenz den Preis des Salzes sofort ermäßigen und dadurch eine ge⸗ steigerte Consumtion herbeiführen, diese aber der Regierung eine be⸗ trächtliche und fort und fort zunehmende Herabsetzung der Steuer gestatten werde.
Der Aufhebung des Salz-Monopols ward ferner entgegenge⸗ stellt, daß dasselbe leicht das Eingehen einiger Privat-Salinen zur Folge haben könne. Die Abtheilung war jedoch der Ansicht, daß hieraus keinenfalls ein rechtlicher, ja nicht einmal ein auf Billigkeit sich gründender Widerspruch gegen die ve n von so erheblichen Rücksichten des Gemeinwohls gebotene Maßregel abgeleitet werden
könne.
Eben so war die Abtheilung darüber einverstanden, daß, wenn auch — wie von dem Regierungs- Kommissarius angeregt ward — die Aufhebung des Salz⸗Monopols je nach der für den Transport mehr oder minder günstigen Lage eine Verschiedenheit der Salzpreise zur Folge haben werde, diese Differenz doch nur eine unerhebliche sein könne, wie dies z. B. das Eisen bestätige, welches auf allen Pnnkten der Monarchie mit verhältnißmäßig sehr unbedeutenden Preisdifferenzen verkauft werde.
Unter den vorentwickelten Verhältnissen schlägt die gehorsamst unterzeichnete Abtheilung der hohen Furie vor, bei des Königs Ma⸗ jestät allerunterthänigst befürworten zu wollen:
daß das Salz⸗Monopol ausgehoben und der Ausfall auf entspre⸗ chende Weise gedeckt werde.
Sollte es in dieser Beziehung angemessen erachtet werden:
auf das ausländische Salz eine Eingangs-Steuer zu legen und
verhältnißmäßig auch die inländische Salzproduction zu nn, o würde nach dem Dafürhalten der Abtheilung bei Normirung der . Steuer keinesweges der bisherige —— zum Grunde zu legen, sondern die mit Sicherheit zu erwartende höchst bedeutende Stei . der Consumtion zu beachten sein.
erlin, den 20. Mai 1847. Die zweite Abtheilung der Herren⸗Kurie. Graf von Dyhrn. von Arnim. Senfft von Pilsach (Re⸗ erent) von Brandt. Graf von der Asseburg. von Kielmannsegge., von Redern.
Erste Beilage
Finanz⸗Minister von Düesberg: Der Gegenstand der ge⸗ enwärtigen Berathung ist bereits auch in der anderen Kurie in olge von Petitionen zur Sprache gekommen. Von Seiten der Re⸗ ierung öhat man sich gegen die Petitionen erklärt, und sie ha en in Folge desfen auch kein? Annahme gefunden. Von Seiten der Regierung ist nie verkannt worden, und sie verkennt auch jeßt nicht, daß der freie Handel mit Salz und die Ermäßigung des Salzpreises große Vortheile habe. Es fragt sich aber zunächst, ob die sinanziellen Rücksichten, aus denen das Salz⸗Menopol hervorgegangen ist, und der Einfluß, den es auf den Staats- Haushalt hat, don der Art sind, daß die Aufhebung des Monopols gestattet werden könne, und ob es zuträglich sei, an die Stelle des Monopols, namentlich mit Rücksicht auf die gegenwärti⸗ gen Verhältnisse, eine Salzsteuer, eine Eingangssteuer, resp. Salzfa⸗ bricationssteuer, treten zu lassen. Was zunächst das sinanzielle Ver⸗ hältniß betrifft, so bemerke ich, daß er, der Ertrag des Salzmonopols mit einer Summe von ungefähr funf Millionen Tha⸗ lern in dem Haupt- Finanz⸗Etat ausgebracht ist. Die Salzpreise waren belanntlich früher höher; in Folge der Berathung der Verei= nigten ständischen Ausschüsse im Jahre 1842 und der vorausgegan⸗ genen Berathung der Provinzial-Landtage ist der Preis von 15 auf 12 Rthlr. herabgesetzt, mithin um ein Fünftel vermindert worden. Im Finanz-Etat von 1841 ist der Ertrag aus dem Salz⸗ Monopol mit der Summe von 5, 975, 000 Rthlr. ausgebracht. In dem jetzigen Finanz⸗Etat ist er ausgebracht mit der Summe von 4, 992, 000 Rthlr,; also beträgt er eine Million weniger, ungeachtet der seit die—⸗ sen fünf Jahren bedeutend gestiegenen Bevölkerung. Man rechnet das Steigen der Bevölkerung auf jährlich 170 bis 180,000 Seelen, und mit Rücksicht auf den Verbrauch pro Kopf könnte man eine jähr— liche Mehr-Einnahme von 50, 000 Rthlr. annehmen, so daß, wenn die alten Sal;preise geblieben wären, der Finanz⸗Etat nicht blos 5, 975, 0900 Rthir., sondern ansehnlich mehr ausbringen müßte. Ge⸗ genwärtig ist aber die Einnahme aus dem Salzmonopol, ungeachtet die verminderten Salzpreise wohl ein erhöhtes Konsumo zur Folge gehabt haben mögen, noch um eine Million geringer, als im Jahre 1841. Bei der jetzigen Lage des Staatshaushalis kann eine weitere Verminderung des Ertrags dieses Einnahmezweiges nicht in Aussicht genommen werden; es ist im Gegentheil bei dem Eisenbahn-Fonds darauf gerechnet, daß der Ertrag sich jährlich steigern werde, so daß er mit Einschluß der 500, 00! Rthlr, die voön vornherein zur Dota— tion jenes Fonds ausgesetzt worden sind, im Ganzen die Summe von 2 Millionen Thalern erreichen werde. Gegenwärtig aber stellt er sich nur auf 1,200,000 Rthlr,; es ist also hoch einc Steigerung von Sol, 00 nothwendig, damit die für das Eisenbahnwesen in Aussicht genommene volle Summe erreicht werde, welche bei den günstigsten Verhältnissen so bald noch nicht zu erwarten ist. Ich bemerke dies, um darzuthun, daß eine Anorbnung, die eine Verminderung des der Staatskasse aus dem Salxz⸗-Monopoie zufließenden Ertrags zur Folge haben könnte, mit den auf den Staatshaushalt zu nehmenden Rück- sichten gegenwärtig nicht vereinbar ist. Es treten aber einer solchen An- ordnung noch andere Rücksichten wesentlich entgegen. Es ist mit den sämmtlichen Zollvereins⸗Staaten vereinbart worden, daß mit dem Salze ein Freihandel nicht stattfinden solle, sondern eine Salzregie für Rechnung des Staats. Diese Vereinbarung war wesentlich noth⸗ wendig, um unter den verschiedenen Vereinsstaaten, wo das Salz überall eine bedeutende Einnahmequelle für den Staatshaushalt bil⸗ det, einen freien Verkehr erhalten zu können. Es waren anfänglich die Salzpreise in den verschiedenen Vereinsstaaten, namentlich in de— nen, an welche wir zunächst gränzen, sehr verschieden. Dies gab zu mehrfachen lästigen Kontroll⸗aßregeln in den einzelnen Staaten Ver⸗ anlassung. Durch Herabsetzung des Salzpreises unsererseits und da⸗ durch, daß in den benachbarten Staaten die Salzpreise ungefähr den unsrigen gleichgestellt wurden, ist es möglich geworden, diese lästigen Kontrollen successive zu beseitigen. Sollte eine Veränderung in dieser Hinsicht eintreten, so würde es nothwendig sein, zunächst abändernde Bestim⸗ mungen mit sämmtlichen Vereins⸗Staaten herbeizuführen. Inwiefern ein solcher Vorschlag Aussicht auf Erfolg haben könnte, darüber vermag ich eine bestimmte Ansicht nicht auszusprechen, erlaube mir aber zu bemerken, daß der Erfolg ein zweifelhafter sei, da in allen Staaten das Salz- Monopol einen bedeutenden Gegenstand der Staats⸗Einnahmen bildet. Wenn man aber zu einer solchen Vereinbarung auch gelangen könnte, so würde immer die Frage entstehen, was für eine Einrichtung künf⸗ tig getroffen werden solle. Daß theils eine Fabrications-, theils eine Einfuhr-Steuer stattfinden muß, das liegt klar auf der Hand, weil weder in unserem Staate, noch auch, soweit mir die Verhältnisse bekannt sind, in anderen Vereins⸗Staaten die Einnahme, welche aus dem Salze bezogen wird, aufgegeben werden kann. Es würde also die Frage entstehen: Soll künftig die Einnahme aus dem Salze in jedem Staate für eigene Rechnung erhoben werden, oder soll sie, wie die Zoll-Einnahme, gleichmäßig nach Kopfzahl unter alle Vereins— Staaten vertheilt werden? Eine solche gleichmäßige Vertheilung dürfte indessen große Bedenken haben; wenigstens erlaube ich mit nicht das Urtheil auszusprechen, ob es zuträglich sei, auf eine solche Einrichtung einzugehen, wenn man die Einnahme des Staates aus dieser Quelle im bisherigen Maße völlig gesichert sehen will. Soll aber jeder Staat die Salz⸗-Einnahme für seine besondere Rechnung verwalten, so wird eine Absperrung unter den verschiedenen Vereins—= Staaten eintreten müssen; der freie Verkehr unter den Zollvereins⸗ Staaten würde aufgehoben und damit einer der wesentlichsten Zwecke des Zollvereins beseitigt werden. Diese Rücksichten lassen jede Aen⸗ derung in dem gegenwärtigen Zustande eben so schwierig als bedenk⸗ lich erscheinen, und deshalb fann, da die Finanz⸗Verhälknisse, wie ich schon erwähnt habe, eine Verminderung der Einnahme aus dieser Quelle nicht gestatten, auf einen solchen Vorschlag, wie er hier ge⸗ macht worden ist, nicht füglich eingegangen werden. Es ist in dem Gutachten bemerkt worden, daß durch den freien Verkehr, durch die Ermäßigung der Preise ein sehr bedeutend erhöhtes Konsumo des Salzes eintreten werde. So weit dieses steigende Konsumo nicht aus der Steigerung der Bevölkerung hervorgeht, die auch gegenwärtig ihren günstigen Einfluß auf die Salz⸗Einnahme äußert, hat aber dieses Steigen des menschlichen Konsumo eine bestimmte Schranke, und es geht der Salz-Verbrauch hierbei nicht über eine gewisse Gränze hinaus und stellt sich durchschnittlich in ber ganzen Monarchle auf. 16 Pfund für den Kopf, ist aber in den einzelnen Provinzen verschieden. Die Haupt- Steigerung des Salz- Verbrauchs wil be daher nur Ladurch entstehen, daß auch für gewerbliche Zwecke das ane, ger n. . verwendet werben könnte. r Betra ieh⸗ Fü 3 lichen Zwecken verwenk rd Tec , . 53 lostenpreis überlassen wird, doch von keiner . Bedeutung gewe⸗ lens Css werten schrligg eirea z 6 Ponent Gaz führ garde bluh⸗
Zwecke, und ungefähr eben so viel für bie Vieh- Das sind zusanim en nur 4h. 0h e. Vieh Fütterung verwendet.
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Wenn aber auch dieser
Verbrauch auf das Doppelte steigen solte, so ist er doch nicht von J sie noch beengen und hindern, die
der Erheblichkeit, um die aus einer Ermäßigung der Salz⸗ Steuer
entstehenden Minder⸗ Einnahmen irgendwie auszugleichen. Sodann muß ich bemerken, daß an die Elemente, die bei einer Ermäßigung der Säße einer Verbrauchs⸗Steuer dennoch im Ganzen eine Vermehrung der Staats-Einnahnie zur Folge haben, in der Regel sich andere mehren. Es misssen daher, wenn man die Ermäßigung einer solchen Steuer in Rücksicht auf eine alsdann zu erwartende Steigerung des Verbrauchs eintreten lassen will, auf der anderen Seite bestimmte Faktoren vorliegen, nach welchen anzunehmen ist, daß entweber ein vermehrtes Bedürfniß des Staats nicht stattfinden oder die durch ein solches Bedürfniß entstehende Mehr-Ausgabe in der zu erwartenden Mehr-Einnahme eine sichere Deckung sinden werde. — Dies trifft hier nicht zu; jedenfalls ist in dieser Beziehung die Ansicht der Ab⸗ theilung der hohen Kurie viel zu allgemein gehalten, als daß die Finanz- Verwaltung ihre Operationen darauf gründen könnte. Bei der Salz⸗Steuer ist aber wegen der vom Staate in Beziehung auf die Eisenbahnen kontrahirten Verpflichtungen eine Steigerung der Einnahme von eirca 806.000 Rthlrn. bestimmit in Aussicht genommen, und gerade dieses Verhältniß macht es, meines Dafürhaltens, un⸗ thunlich, irgend eine Maßregel zu treffen, welche die Einnahme, an⸗ statt sie zu vermehren, möglicher Weise vermindern könnte. Ich kann nur wiederholen, was in der anderen Kurie von Seiten der Regie⸗ rung erklärt worden ist, nämlich, daß sie aus den vorentwickelten Gründen Anstand nehmen muß, der vorgeschlagenen Maßregel bei⸗ zutreten.
Referent Frhr. Senfft von Pilsach: Ich glaube nicht un— berährt lassen zu dürfen, daß über den vorllegenden Gegenstand schon in der anderen Kurie verhandelt worden ist. Mehrere Anträge wurden dort angebracht. Der erste ist dahin gegangen, daß man den Salzpreis wieder erhöhen möchte und das Mehr zur Unterstützung der Armen verwenden solle. Dieser Antrag fand aber keine Unter stützung. Ein zweiter Antrag, der dahin ging, den Ausfall der Salz⸗ steuer auf die oberen Klassen der Klassensteuer zu vertheilen, ist auch nicht angenommen worden. Zuletzt ist der Antrag gestellt worden, an Se. Königl. Majestät die ehrfurchtsvollste Bitte zu richten, durch Verhandlunz mit den betreffenden vereinsländischen Regierungen die Aufhebung des Salz-Monopols vorzubereiten und dem nächsten Vereinigten Landtage eine Gesetzes-Vorlage vorlegen zu lassen. Die⸗ ser Antrag ist offenbar derjenige, der sich dem Antrage der Abthei⸗ lung am meisten anschließt, aber durchaus nicht mit ihm identifizirt werden kann, weil wir nicht darum gebeten haben, daß eine feste Steuer aufgelegt werde, sondern weil wir die Art und Weise, wie der entstehende Ausfall gedeckt werde, dem Ermessen der Regierung anheimgestellt haben. Auch jener Antrag hat nicht die gesetzliche Majorität von zwei Dritteln erhalten, wohl aber die absolute Majo rität. Dafür stimmten 222, dagegen 168. Ich habe geglaubt, daß, wenn auch die in Rede stehende Verhandlung nicht offiziell an die hohe Kurie gelangt, es doch für dieselbe von Interesse wäre, von demselben Kenntniß zu nehmen. Indessen glaube ich nicht, daß wir uns brauchen abhalten zu lassen, über einen Anträg zu verhandeln, . . verwandt mit dem erwähnten, aber keinesweges iden- tisch ist.
; Finanz⸗Minister:
Verhältnisse knüpfen, die gleichzeitig das Bedürfniß des Staats ver⸗
Dieser Vorschlag war nur der Antrag eines Abgeordneten aus der Rhein- Provinz. Das Gutachten der Abtheilung lautet etwas anders. Es heißt: „So lange aber die Staatsbedürfnisse das Einkommen aus dem Salzhandel nicht entbehr— lich erscheinen lassen, nimmt die Abtheilung, namentlich unter den be— stehenden Verhältnissen zu den Hollvereins⸗Staaten, Anstand, die Auf⸗ hebung des Monopols und die Aufbringung des Staatseinkommens durch eine Eingangs- und Fabrications- Steuer vom Salz für jetzt zu befürworten.“
Das war die Petition, die Salzsteuer aufzuheben. Die Abthei— lung der anderen Kurie sprach sich dagegen aus. Es wurde ein Amendement gestellt, erhieit aber die nöthige Majorität nicht, und demnach wurde das Gutachten stillschweigend angenommen.
Graf von Dyhrn: Wenn ich mich recht entsinne, so ist einer meiner parlamentarischen Freunde vor mehreren Wochen von der Mi— nisterbank aus rektifizirt worden, daß er immer auf Vorgänge in der anderen Kurie zurückweise. Dieselbe Freiheit habe ich mir gegen einen anderen meiner Freunde genommen, und ich muß jetzt dasselbe Recht in Anspruch nehmen. Was in der anderen Kurie vorgegangen ist, haben wir allerdings aus Zeitungs⸗Berichten erfahren, allein offiziell ist uns nichts davon mitgetheilt worden, offiziell konnte uns nichts mitgetheilt werden. Ich bin also der Meinung, daß in dieser hoch⸗ wichtigen Frage die hohe Kurie, wenn ich mich so ausdrücken darf, eine vollkommene tahula rasa für ihre Berathung vorfindet, außer⸗ dem, was jetzt in der Sache schon geäußert worden ist. Ich glaube, daß sie durch keinen Vorgang, durch nichts in ihrem Entschluß vor herbestimmt ist, und es wird daher darauf ankommen, welche von bei⸗ den Ansichten hier besser, eindringlicher und dringender dargestellt wer⸗ den wird. Indem ich mir vorbehalte, auf einige Punkte, die der Herr Finanz-Minister den hohen Herren vorgetragen hat, so weit als die Geringfügigkeit meiner Kenntnisse, sowohl die enigen, welche ich selbst, als diejenigen, welche meine Stellung, als Uneingeweihter in die Verwaltung, verschuldet, erlauben wird, zu beantworten; so muß ich mir vorher die Freiheit nehmen, die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung für eine kurze Darstellung der Ursachen und Motive, die zu dieser Petition getrieben haben, zu erbitten. Die Petition ist aus⸗ gegangen von dem Direktorium des landwirthschaftlichen Central⸗Ver⸗ eins für Schlesien, welchem auch ich anzugehsren die Ehre habe, und der Präsident dieses Direktoriums hat sie als Mitglied der Kurie zu der seinigen gemacht. Wir haben sie vorgelegt auf den Antrag oder die Bitte aller übrigen Vereine, und wir haben sie darum für so nothwendig gehalten, weil wir die Gewährung der Bitte für das beste Präservativ= Mittel gegen alle künftige nn halten. Die hohe Kurie hat sich schon vielfach und mit dankenswerthem Eifer mit der momentanen Noth des Landes beschäftigt, die hohe Kurie hat dieselbe anerkannt, sie hat in sehr trefflichen Reden und das ganze Land erfreuend an⸗ erkannt, daß es ihre Pflicht ist, ein Mittel gegen diese Noth auf⸗ zufinden. Sie hat in vielen Sitzungen sich damit beschäftigt, hinab⸗ zusteigen an die Tische, wo, wie hier sehr beredt ausgesprochen wurde, edarbt und gelitten, gerungen und unterlegen wird, und die Worte i nicht nur Worte geblieben, die Worte sind zu Thaten geworden. Die hohe Kurie hat, mit Beiseitesetzung manches allgemein aner⸗ kannten Rechtsgrundsatzes, energische Hülfaͤmittel gesucht, die gegen⸗ wärtige Noth zu lindern. ir haben zur künftigen Milderung der Noth Anträge zum Schutz der vaterländischen Industrie gestellt, damit die Arbeit, welche sich das Ausland bezahlen tzß uns er⸗ halten, und so unseren Arbeitern der Gewinn bleibe. Nun behaupte ich aber, das allersicherste Mittel gegen alle Noth ist die Erschas⸗ fung recht vieler Nahrungsmittel, wodurch ihre Wohlfeilheit be—= dingt wird. Dies wird nun insbesondere, dadurch hervorge⸗ bracht werden, wenn der 3 alle die Hemmnisse, welche
telli
genz, deren sie fähig ist ju
entwickeln, aus dem Wege geräumt werden. Denn dann wird es ihr möglich werden, alle die Millionen, die noch im Boden bear
nd oder in der Luft herumschwirren, . heben und zu zu bringen. Es ist das schöne Resultat der neuesten Veresni ung der fr chast die sich endlich einmal herabgelassen hat, auch an den Pftug zu treten mit der Praxis; daß wir alle die ungehkuren Schätze, welche noch in der Luft schweben und die wir im Boden nur zu fixiren haben, zu ehren lernen. Mit diesen Schätzen, meine Herren, werden wir aber eine Bevölkerung ernähren können, von deren Zahl wir heute noch keinen Begriff haben, Es wird so viel wegen Uebervölkerung geklagt; meine Herren, wir wissen noch gar nicht, wie viel Bevölkerung dieser Ackerbau wird ernähren können. Entfesseln Sie ihn, und dann überlassen Sie ihm mit getrostem Muthe die Proletarier, welche die Fabriken geschaffen haben, aber nicht ernähren können; lassen Sie diese zu uns kommen, wir werden sie auf die natürlichste Weise er= nähren. Das ist der Sinn dieser Petition; sie bittet um Freiheit, um Aufhebung eines Monopols. Die Herabsetzung des Preises vom Salz, die auch kommen könnte, wie wir eben gehört haben, ohne das Monopol herabzusetzen, war fur uns, das kleinere Motiv; wir waren überzeugt, daß, wenn immer nur sreier Verkehr gegeben würde, wenn das Monopol aufhörte, daß dann eine Herabsetzung des Salzpreises von selbst erfolgen würde, weil sich der Verbrauch des Salzes um das Fünffache, Sechsfache, ja um das Elffache, ich kann gar nicht aus- sprechen, um wie viel, vermehren würde.
(Heiterleit.)
Ja, meine Herren, ich wiederhole, daß es nicht auszusprechen ist. Um nun wieder auf mein voriges Thema zurückzukommen, so kann ich Ihnen, die Bedeutung des Salzverbrauches in der Land- wirthschaft betreffend, da praktische Beispiele vielleicht besser über= zeugen, als es auch ein beredterer Mund, als der meinige ist, thun könnte, zwei Männer nennen, welche die gründlichsten kompera⸗ tiven Versuche in der Anwendung des Salzes gemacht haben. Es sind dies Herr von Elsner in Ober-Schlesien und Hauptmann Hart⸗ mann bei Glogau. Ich habe gegenwärtig die Notizen über die glück⸗ lichsten Ergebnisse nicht zur Hand; aber ich bin bereit, sie Ihnen zu schaffen, und dieselben werden klar machen, in welchem großen Ver⸗ hältniß durch Salz-Fütterung die Misch⸗ und Fleisch⸗Production sich steigert. Ich will keine 3 angeben, ich will mich in meiner Be⸗ rechnung auch nicht übersteigen. Wir dürfen annehmen, daß durch die Salz⸗Fütterung die Milch⸗ und Fleisch- Production sich verfüns⸗ facht. Wie viele Menschen, meine Herren, können wir dann mehr ernähren! ᷣ
Meine Herren! Ein geistreicher Freund von mir, Abgeordneter der schlesischen Ritterschaft, führte einmal beredt aus, die Weltge⸗ schichte fände jedesmal gegen ein Uebel, welches die Zeit bringt, auch mit dessen Geburt den Ueberwinder desselben. Er wies nach, wie damals, als das Faustrecht geboren wurde, zugleich die Kirche 3 erhob, welche das Faustrecht wieder zügelte; daß mit der Erfin= dung der Kanone zugleich die Erfindung der ress gefunden wurde, welche der Kanone Maß und Ziel setzte, und zuletzt wendet er diese Beobachtung auf den wissenschaftlichen Ackerbau an. Erlauben Sie mir eine nähere Ausführung. Man kann wohl zugeben, daß unsere Zeit das Proletariat geboren hat; wir behaupten nun, daß der wis⸗ senschaftliche Ackerbau zugleich der Feind und Ueberwinder dieses Pro⸗
letarigts werden wird. Es kommt also nur darauf an, ob der Fall des Salzmonopols diesen wissenschaftlichen Ackerbau nützen und ihn mehr befördern wird, und da kann ich mich nur auf die Resultate aller komparativen Versuche der größten Landwirthe, ich kann mich auf die Entscheidung eines . öfonomischen Kollegiums, ich kann mich, glaube ich, auf die Er ahrung der meisten Herren hier berufen, in Hinsicht auf, die Erfahrungen, welche die Salz Fütterung betreffen. Es giebt aber noch eine landwirthschaftliche Anwendung desselben, die wir hier noch wenig gebraucht haben, aber in der ich Sie auf England verweisen muß, das ist die Düngung mit Salz, welche dem Boden eine Productions-Kraft verleiht, von der wir hier noch gar keinen Begriff haben.
Noch überall hat freie Konkurrenz immer 1 ge⸗ macht. Uebergeben Sie also das Salz der freien Konkurrenz, so werden sie bald eine Ueber-Production haben, und ich glaube, man kann noch gar nicht berechnen, um wie viel die Tonne und der Cent⸗ ner wohlfeiler werden wird, wie das Beispiel von England schla⸗ gend beweißt. Nach der Angabe von Porter, Direktor des statisti⸗ schen Bürenu's, in seinem Werke „Fortschritt der Nation“ Kapitel I. und II., hat von 1891 bis 1817, wo die Salzsteuer stattfand, sich das Konsumo gar nicht gesteigert, dagegen von 1827 bis 1834, also in nur sieben Jahren, nach 1827, wo die Salzsteuer und das Monopol aufgehoben wurde, um 439 Prozent. In England ist zwar sowohl Monopol als Steuer zugleich gefallen, aber wenn bei uns auch nur das eine aufgehoben und, der Ausfall in der Staats⸗Einnahme auch durch eine Steuer, auf die Verbraucher des Salzes, sowohl die Zwei⸗ beinigen, als auch bie Vierbeinigen, gelegt, gedeckt würde, so ist wirk⸗ lich gar nicht zu ermessen, wie hoch der Salz⸗Verbrauch steigen und die Steuer mehr eintragen könnte, als selbst das Salz⸗Mo-nopol ein⸗ bringt. Lassen Sie auch das erste Jahr einen Verlust aus der Aus⸗ hebung des Monopols entstehen, so glaube ich, meine Herren, wenn Sie nur von den Vortheilen, welche die Aufhebung des Monopols gewähren wird, so überzeugt sind, als diese Ueberzeugung in meiner Seele lebt, wir wirklich dieses kleine Opfer vom Staat wohl fordern dürfen und müssen, um das ganze Volk um so und so viel Millionen reicher zu machen, die wir heute noch gar nicht bestimmt berechnen können.
Um nun aber auch in die näheren Details einzugehen, so wird ewöhnlich berechnet, daß der Kopf 15 Pfd. im . verbrauche. Das ist allerdings eine Kleinigkeit, wenn das Pfund dann nur einen Pfennig wohlfeiler wird, und doch wäre dies schon ein großes Glück für den armen Tagelöhner, dem mit vielleicht 10 Kindern das Salz die einzige Würze des Lebens ist. . , .
Was nun die Schwierigkeiten betrifft, so muß ich gleich befür= worten, daß wir Bittsteller eben diese Schwierigkeit in , , , rer Stellung außerhalb der Verwaltung gar nicht berührt hee . aber so eben hat die hohe Kurie gehört, k selbst bei der 69 leinen Er⸗ mäßigung von 3 Rthlrn. auf die Tonne das Könsumo Les Salz s gestiegen ist, um wie viel, meine Herren, würde es nun steigen, wenn nicht nur eine Ermäßigung eintritt — denn das ist, nach meiner Ansicht, das Weniger & sondern wenn das Monopol fällt, wenn der freien Konkurrenz die Schranien geöffnet werden. Legen Sie nur ohne Scheu 3. unsere Salinen eine Steuer, ihr Ergebniß wäre, da wir
n Sie mir den Ausdruck, einen Salz Pissorius
er, balb, r je mehr Salz verbraucht wird, desto besfer und
2 . d * * ae ee fe, würde das Produkt, wir würden dann wohl bald
überall Salz sinden. (Einige 8. a, ; K iß nicht, ob ich den Herren langweilig würde, wenn i J 7 nr . lichere Untersu i eingehe; aber . 1 in pls zum Riesengebirge über lz liegt, weil unser Land wol